Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)
0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
261 01
-061
Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland 3
3
-
Erläuterungen:
Erstattung der Kosten der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für den
Wertpapierhandel und das Kreditwesen für die Zeit bis zur Errichtung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (am 1. Mai 2002).
272 04
-061
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
-
-
469
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 0811 Tit. 526 01, 526 02, Kap. 0812 Tit. 527 01, Kap. 0813 Tit.
511 01, 525 01, 527 01, 532 01, 539 99 und Kap. 0815 Tit. 527 01.
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
346 01
-061
Zuschüsse für Investitionen von der EU -
-
998
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 0813 Tit. 812 01 und 812 02.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(103)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 08.
- 31 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0811
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(22 000)
(22 000)
119 57
-068
Vermischte Einnahmen 21 000
21 000
21 139
232 57
-068
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 1 000
1 000
4 931
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
100
100
32
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen
Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung
1.1 des Bundesministers der Finanzen, der Staatsministerin und
der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre............................. 88 300
1.2 der Präsidentin oder des Präsidenten der Generalzolldirektion.. 10 700
1.3 der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundeszentralamtes
für Steuern................................................................................... 500
1.4 der Direktorin oder des Direktors des
Informationstechnikzentrums Bund................................................................................... 500
Zusammen............................................................................................ 100 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
- 32 -
0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 5 762
5 762
2 938
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 08 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
0817 - 542 02..................................................................................... 500
Fachinformationen
0811 - 543 01..................................................................................... 2 430
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -60 000
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(111)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(112)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 08.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(1 392 175)
(1 294 739)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
- 33 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0811
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
431 57
-068
Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre und deren
Hinterbliebenen
995
995
1 042
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-068
Versorgungsbezüge 1 015 000
946 100
977 171
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-068
Zuführung an die Versorgungsrücklage 49 000
45 792
44 755
443 57
-068
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
1 000
1 000
1 209
446 57
-068
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 315 000
289 672
284 549
453 57
-068
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-068
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 11 000
11 000
12 310
681 57
-860
Pensionszahlungen an ehemalige Bedienstete der Deutschen
Zündwaren-Monopolgesellschaft
180
180
187
Erläuterungen:
Das deutsche Zündwarenmonopol und die dieses Monopol ausübende deutsche
Zündwaren-Monopolgesellschaft (DZMG) sind aufgelöst. Das verbliebene
Vermögen ist in voller Höhe dem Bund zugeflossen.
Für ehemalige Betriebsangehörige oder deren Hinterbliebene werden
Unterstützungen nach Maßgabe der “Richtlinien der DZMG für die Gewährung von
betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Unterstützungen“ gewährt.
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 689 731 548 854 525 908
- 34 -
0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 28 131 25 070 25 424
10 004
Zusammen............................................................................................... 717 862 573 924 551 332
10 004
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 70 983
60 240
62 443
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 180 000
150 000
150 820
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
6 000
5 530
5 865
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 2 000
2 000
1 780
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 11 250
11 250
15 357
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04.
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
8 813
8 000
5 044
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 137 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 350 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 387 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 400 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gutachter und andere Dritte......................................................... 7 413
2. Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen..................................... 1 009
3. Beiräte und ähnliche Ausschüsse
3.1 Schätzungsbeirat.......................................................................... 70
3.2 Wissenschaftlicher Beirat.............................................................. 162
3.3 Arbeitskreis "Steuerschätzungen"................................................. 20
3.4 Franco-German Fiscal Policy Seminar......................................... -
3.5 Börsensachverständigenkommission........................................... 3
3.6 Beirat beim Stabilitätsrat............................................................... 20
- 35 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0811
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 526 02
Bezeichnung 1 000 €
3.7 FinTech Forum.............................................................................. 7
3.8 Praxisbeirat Sustainable Finance................................................. 100
3.9 Investitions- und Innovationsbeirat (IIB)....................................... 9
Zusammen............................................................................................ 8 813
Zu 3.:
Für Reisekosten der Mitglieder und der geladenen Sachverständigen sowie für
Materialbeschaffungen; aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für die Bewirtung
mit Erfrischungsgetränken bei Sitzungen geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
1 040
1 040
1 256
539 99
-061
F Vermischte Verwaltungsausgaben 1 333
1 000
302
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Planungskosten für Eigenbaumaßnahmen der BImA..................... 1 020
2. Sonstiges......................................................................................... 313
Zusammen............................................................................................ 1 333
543 01
-061
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 2 430
1 330
1 032
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 350 T€
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 3 265
2 450
2 433
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 350 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 150 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 430 748
331 084
305 000
Erläuterungen:
Mehr wegen Anpassung an den Bedarf.
- 36 -
0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Vorbemerkung
Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen als
Haushaltsministerium die in den Artikeln 110 bis 115 des GG
aufgeführten Aufgaben, insbesondere die Aufstellung des Finanzplans,
der Entwurf des Bundeshaushaltsplans und die
Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und
Schulden.
Als Fachministerium ist das Bundesfinanzministerium für alle
Fragen der Besteuerung einschließlich des Steuerverfahrens-,
Steuerberatungs- und Steuerstrafrechts sowie der
Steuergesetzgebung zuständig und beschäftigt sich mit internationalen
Steuerangelegenheiten.
Des Weiteren steuert das Bundesfinanzministerium die
Zollverwaltung, die insbesondere Zölle und Verbrauchsteuern
erhebt, den grenzüberschreitenden Warenverkehr überwacht
und gegen organisierte Kriminalität sowie Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung vorgeht.
Das Bundesfinanzministerium entwickelt für die
Bundesregierung die deutschen Positionen zu Haushalts- und
Finanzfragen der EU. Darüber hinaus ist es unter anderem für die
Abstimmung der europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik
zuständig und für die Finanzkontrolle der EU verantwortlich.
Ferner gestaltet das Bundesfinanzministerium durch
umfangreiche gesamt- und finanzwirtschaftliche Analysen und
Zukunftsprojektionen die strategische Ausrichtung der
finanzpolitischen Instrumente und ist in die zweimal jährlich
stattfindende Steuerschätzung eingebunden.
Die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und
Kommunen sind ein weiterer Aufgabenbereich des
Bundesfinanzministeriums. Außerdem beschäftigt es sich mit Verfahren des
Staats- und Verfassungsrechts sowie offenen
Vermögensfragen infolge des Zweiten Weltkriegs und der deutschen
Wiedervereinigung und nimmt die Durchführung der Maßnahmen
zur Wiedergutmachung, die Abwicklung der finanziellen
Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs sowie die Aufgaben im
Zusammenhang mit der Stationierung der ausländischen
Streitkräfte wahr und führt die Aufsicht über den Lastenausgleich.
Weitere wichtige Aufgaben des Bundesfinanzministeriums
sind die Finanzmarkt- und Währungspolitik. Es treibt die
Reformen der Finanzmarktregulierung und Finanzaufsicht auf
nationaler und internationaler Ebene voran. Gleichzeitig
kümmert es sich um das Schuldenwesen des Bundes und ist für
die Bundesbank zuständig. Darüber hinaus wirkt das
Bundesministerium der Finanzen auf nationaler und internationaler
Ebene an der Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung mit.
Im Übrigen obliegt dem Bundesfinanzministerium die
Beteiligungsführung für die in seiner Zuständigkeit liegenden
Unternehmen und es ist verantwortlich für die Grundsätze der
Privatisierungs- und Beteiligungspolitik des Bundes, führt die
Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben und begleitet die Nachfolgeorganisationen der Treuhand.
Überblick zum Kapitel 0812
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 15 405 14 405 +1 000 82 561
Übrige Einnahmen.................................................. 462 462 - 2 139
Gesamteinnahmen.................................................. 15 867 14 867 +1 000 84 700
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 190 095 184 708 +5 387 186 181
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 166 879 184 523 -17 644 84 515 136 035
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 26 100 14 120 +11 980 11 716
Ausgaben für Investitionen...................................... 31 115 25 780 +5 335 8 919 8 729
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 414 189 409 131 +5 058 93 434 342 661
davon flexibilisiert.................................................... 346 876 348 909 -2 033 92 980 293 400
davon nicht flexibilisiert........................................... 67 313 60 222 +7 091 454 49 261
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 4 631 4 930 -299 454 593
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 25 700
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 19 200
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 550
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 800
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 100
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 50
- 37 -
Bundesministerium 0812
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-011
Gebühren, sonstige Entgelte 5
5
8
112 01
-011
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 12 000
11 000
79 127
Haushaltsvermerk:
Es wird zugelassen, dass unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit
auf die Geltendmachung von Prozesskosten aus Verfahren vor dem
Gerichtshof der Europäischen Union gegenüber anderen Mitgliedsstaaten
allgemein verzichtet wird.
Erläuterungen:
In diesem Titel werden in erster Linie die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erhobenen Geldbußen vereinnahmt, die dem Bund zustehen.
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 3 400
3 400
3 426
Übrige Einnahmen
232 01
-011
Sonstige Zuweisungen von Ländern 462
462
2 139
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 517 01 und 518 01.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 06.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstattungen für Unterkünfte........................................................... 835
abzüglich Aufwendungen für Reinigungskosten Gästehaus........... -122
abzüglich Aufwendungen für Zimmeranmietung............................. -346
2. Erstattungen für Verpflegung........................................................... 357
abzüglich Aufwendungen für Verpflegung....................................... -262
Zusammen............................................................................................ 462
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(755)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 01.
- 38 -