Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 16
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
1601 Umweltschutz ....................................................................................................................................................... 6
1603 Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle .................................................................................... 24
1604 Naturschutz .......................................................................................................................................................... 31
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz .............................................................................................................. 41
1608 Verbraucherpolitik ................................................................................................................................................ 49
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 55
1611 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 56
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 57
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 59
1612 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 66
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 68
Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 68
1613 Umweltbundesamt ............................................................................................................................................... 72
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 77
Ausgaben-Tgr. 02 Einwegkunststofffonds............................................................................................................. 77
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 79
1614 Bundesamt für Naturschutz .................................................................................................................................. 82
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 85
Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 85
1615 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ..................................................................................... 89
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 92
Ausgaben-Tgr. 04 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 92
1616 Bundesamt für Strahlenschutz ............................................................................................................................. 97
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 100
Ausgaben-Tgr. 02 Endlagerung radioaktiver Abfälle............................................................................................. 101
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 101
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 106
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 16)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 107
Übersicht 2 Projektträger des BMUKN ................................................................................................................. 112
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 113
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMUKN) nimmt die Ressortaufgaben
auf den verschiedenen Gebieten des Umweltschutzes (z. B.
Immissionsschutz-, Anlagen- und Chemikaliensicherheit,
Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz), des Klimaschutzes,
des Naturschutzes, der Klimaanpassung, der nuklearen
Sicherheit und des Strahlenschutzes wahr. Das BMUKN wirkt
insoweit an der Gestaltung Europäischer Politik und
internationaler Vereinbarungen mit.
Die Ziele der aktiven Umweltpolitik sind gerichtet auf den
Schutz und die Bewahrung der elementaren
Lebensgrundlagen und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf
nationaler und internationaler Ebene. Neben den bisherigen
Kernbereichen der Umweltpolitik nehmen Fragen der
Klimaanpassung und des Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Der
Bundesnaturschutzfonds dient dem Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen und der Umsetzung der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt.
Im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
nimmt das BMUKN unterschiedliche Aufgaben wahr. Neben
der Schaffung der Grundlagen, Strategien und Instrumente
für das atomrechtliche Handeln des Bundes werden
Aufgaben im Rahmen der Bundesaufsicht über die atomrechtlichen
Vollzugsbehörden der Länder sowie der Gewährleistung des
Strahlenschutzes wahrgenommen. Zudem hat das BMUKN
Zuständigkeiten im Bereich der Zwischenlagerung und
Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diese umfassen die staatliche
Verwahrung von Kernbrennstoffen sowie die Einrichtung von
Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver
Abfälle. Hierzu gehören als zentraler Bereich die Aufgaben nach
dem Standortauswahlgesetz.
Das BMUKN trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben
wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals, SDGs) 1 "Keine Armut", 2 "Kein Hunger",
3 "Gesundheit und Wohlergehen", 5
"Geschlechtergleichstellung erreichen", 6 "Sauberes Wasser und
Sanitäreinrichtungen", 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8
"Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation
und Infrastruktur", 10 "Ungleichheit verringern", 11
"Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und
Produktion", 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", 14 "Leben
unter Wasser", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden,
Gerechtigkeit und starke Institutionen" und 17 "Partnerschaften zur
Erreichung der Ziele" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
(DNS) bei.
Die sechs Transformationsbereiche "Schadstofffreie Umwelt",
"Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme", "Nachhaltiges
Bauen und Verkehrswende", "Kreislaufwirtschaft",
"Energiewende und Klimaschutz" sowie "Menschliches Wohlbefinden
und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" der DNS 2021
adressieren mehrere Ziele der Agenda 2030 und betonen deren
Wechselwirkung. Das BMUKN trägt durch die Wahrnehmung
seiner Aufgaben wesentlich in allen sechs Bereichen zu
Verbesserungen bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Programmhaushalt gliedert sich in folgende Kapitel:
1. Umweltschutz.
2. Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle.
3. Naturschutz.
4. Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz.
5. Verbraucherpolitik.
Es folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben sowie die Kapitel für das
Bundesministerium und für die Behörden des
Geschäftsbereichs.
- 3 -
Vorwort 16
Überblick zum Einzelplan 16
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 103 748 97 418 +6 330 83 135
Übrige Einnahmen.................................................. 1 049 285 964 654 +84 631 808 137
Gesamteinnahmen.................................................. 1 153 033 1 062 072 +90 961 891 272
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 437 918 402 593 +35 325 23 311 391 505
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 327 910 335 976 -8 066 74 297 367 496
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 304 848 323 149 -18 301 22 738 268 164
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 647 211 1 369 791 +277 420 269 403 1 322 883
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -26 512 -27 742 +1 230 -
Gesamtausgaben.................................................... 2 691 375 2 403 767 +287 608 389 749 2 350 048
davon flexibilisiert.................................................... 557 397 527 522 +29 875 120 082 489 380
davon nicht flexibilisiert........................................... 2 133 978 1 876 245 +257 733 269 667 1 860 668
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 7 204 - +7 204 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 401 663 372 134 +29 529 20 865 347 218
Aus Hauptgruppe 5................................................. 134 827 127 663 +7 164 58 045 121 449
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 168 154 +14 45 114
Aus Hauptgruppe 7................................................. 891 482 +409 9 396 512
Aus Hauptgruppe 8................................................. 19 848 27 089 -7 241 31 731 20 087
Zusammen.............................................................. 557 397 527 522 +29 875 120 082 489 380
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 297 968
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 713 601
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 604 637
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 409 645
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 229 128
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 138 387
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 70 310
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 30 865
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 5 365
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 4 365
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 4 365
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 43 650
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16 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 16 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 1612 Tgr. 02, Kap. 1613 Tgr. 03, Kap. 1614
Tgr. 02, Kap. 1615 Tgr. 04 und Kap. 1616 Tgr. 03 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1611
Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1611
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für die Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR; 100 DKK = 13,40878 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR; 1 GBP = 1,20601 EUR; 1 PLN = 0,23392 EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 16
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel wird durch die Umweltbereiche Immissionsschutz,
Bodenschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft,
Chemikaliensicherheit, Umwelt und Verkehr, Umwelt und Gesundheit,
Ressourceneffizienz sowie Anpassung an den Klimawandel
geprägt. Die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an
den Klimawandel (Titel 685 01, SDGs 3, 6, 7, 8, 9, 11, 13,
14, 15) stellt mit rd. 39 Mio. Euro einen Schwerpunkt dar,
ebenso wie die Ressortforschung (Titel 544 01) oder
Maßnahmen zur Künstlichen Intelligenz auf dem Umweltgebiet
(Titel 686 02) sowie Investitionen zur Verminderung von
Umweltbelastungen (Titel 892 01, insbesondere SDGs 9, 12
und 13, rd. 33 Mio. Euro). Für den Export von Technologien
gegen die Vermüllung der Meere (Titel 687 06, SDGs 3, 5,
6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 17) sind weitere 20 Mio. Euro
veranschlagt. Für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten (Titel
892 05, SDGs 3, 9, 14) sind Ausgaben in Höhe von 24 Mio.
Euro veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Der Umweltschutz bezweckt den Schutz der menschlichen
Lebensbedingungen. Bereits eingetretene Umweltschäden
sollen beseitigt, gegenwärtige Umweltbelastungen sollen
begrenzt und künftigen Umweltbelastungen soll vorgebeugt
werden. Er dient dazu, die Umwelt wiederherzustellen, zu
erhalten und zu schützen.
Mit den Mitteln zur Förderung von Maßnahmen zur
Anpassung an den Klimawandel werden zum einen im Rahmen
der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
(DAS) "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels" (DAS-Förderrichtlinie) finanziert. Mit der
Förderrichtlinie werden gezielt Anreize für eine strategische
Steuerung der Anpassung an den Klimawandel durch nachhaltige
kommunale Anpassungskonzepte gesetzt, die von
kommunalen Klimaanpassungsmanager*innen erarbeitet werden und
im Rahmen einer integrierten Betrachtung unterschiedliche
Handlungsfelder und Klimawirkungen behandeln. Zum
anderen wird die "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"
(AnpaSo-Förderrichtlinie) finanziert. Mit dieser Förderrichtlinie
sollen soziale Einrichtungen und deren kommunale und sonstige
Träger*innen, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände,
unterstützt werden, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu
wappnen. Weiterhin werden aus dem Titel u. a. das Zentrum
KlimaAnpassung (ZKA) sowie der Bundeswettbewerb "Blauer
Kompass" finanziert.
Die im Rahmen der Ressortforschung veranschlagten
Umweltforschungsmittel dienen dazu, den zur Wahrnehmung
der Aufgaben des BMUKN erforderlichen Unterstützungs-
und Forschungsbedarf im Bereich Umweltschutz zu decken.
Die Ergebnisse sind für das BMUKN
Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung, Überprüfung,
Weiterentwicklung und Umsetzung von umweltpolitischen Zielen,
Instrumenten, Programmen und Konzeptionen oder rechtlichen
Regelungen (Gesetze, Verordnungen, internationale
Vereinbarungen). Zur ressortakzessorischen Forschung gehört auch
die praktische Erprobung von Ergebnissen der Forschung und
Entwicklung.
Mit den Investitionen zur Verminderung von
Umweltbelastungen werden durch das BMUKN
Umweltinnovationsprojekte mit Demonstrationscharakter im großtechnischen
Maßstab gefördert. Sie sollen die praktische Eignung und die
Leistungsfähigkeit neuer Produktionsanlagen, von
Verfahrenstechniken zur Verminderung von Umweltbelastungen sowie
umweltverträglicher Produkte nachweisen. Aus den Vorhaben
werden wichtige Erkenntnisse für die Fortschreibung des
Umweltrechts gewonnen, Impulse für die Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik gegeben sowie ein Beitrag zur Erfüllung
der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet. Die
Umweltinnovationsprojekte sind somit ein zentrales Instrument
zur Fortentwicklung der Umweltpolitik. Der Export von
Technologien gegen die Vermüllung der Meere fördert
vorrangig Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung
von landseitigen Einträgen, insbesondere landseitig aber auch
seebasiert, in die Weltmeere beitragen, wobei hier generell ein
quellenbasierter Ansatz verfolgt wird. Im Fokus stehen dabei
jene Einzugsgebiete von Flüssen, Küsten und Regionen, die
für den weltweit höchsten Anteil des Eintrags von Meeresmüll
(vorrangig Kunststoffe) verantwortlich sind.
Bei Titel 892 05 wird mit dem Sofortprogramm
Munitionsaltlasten an priorisierten Orten in Nord- und Ostsee in einem
Pilotvorhaben die zielgerichtete Bergung erprobt.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3 und 6 bis 16 und dadurch zu
Verbesserungen in den Transformationsbereichen "Menschliches
Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit",
"Schadstofffreie Umwelt", "Energiewende und Klimaschutz" der DNS
2021 bei.
Ausgaben für den Umweltschutz und Maßnahmen mit
umweltverbessernder Wirkung (einschließlich Ausgaben für
Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit)
im Bundeshaushalt:
Bezeichnung Mio. €
Epl. 04................................................................. 7
Epl. 05................................................................. 107
Epl. 08................................................................. 510
Epl. 09................................................................. 1 620
Epl. 10................................................................. 1 039
Epl. 12................................................................. 2 328
Epl. 14................................................................. 1 129
Epl. 16................................................................. 2 650
Epl. 17................................................................. 17
Epl. 23................................................................. 3 256
Epl. 25................................................................. 242
Epl. 30................................................................. 1 538
Zusammen.......................................................... 14 443
Ausgaben des Sondervermögens "Klima- und
Transformationsfonds" (Kapitel 6092): 37 075 Mio. Euro
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