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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 1601 Umweltschutz ....................................................................................................................................................... 6 1603 Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle .................................................................................... 24 1604 Naturschutz .......................................................................................................................................................... 31 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz .............................................................................................................. 41 1608 Verbraucherpolitik ................................................................................................................................................ 49 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 55 1611 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 56 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 57 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 59 1612 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 66 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 68 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 68 1613 Umweltbundesamt ............................................................................................................................................... 72 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 77 Ausgaben-Tgr. 02 Einwegkunststofffonds............................................................................................................. 77 Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 79 1614 Bundesamt für Naturschutz .................................................................................................................................. 82 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 85 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 85 1615 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ..................................................................................... 89 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 92 Ausgaben-Tgr. 04 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 92 1616 Bundesamt für Strahlenschutz ............................................................................................................................. 97 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 100 Ausgaben-Tgr. 02 Endlagerung radioaktiver Abfälle............................................................................................. 101 Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 101 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 106 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 16) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 107 Übersicht 2 Projektträger des BMUKN ................................................................................................................. 112 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 113 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) nimmt die Ressortaufgaben auf den verschiedenen Gebieten des Umweltschutzes (z. B. Immissionsschutz-, Anlagen- und Chemikaliensicherheit, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz), des Klimaschutzes, des Naturschutzes, der Klimaanpassung, der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes wahr. Das BMUKN wirkt insoweit an der Gestaltung Europäischer Politik und internationaler Vereinbarungen mit. Die Ziele der aktiven Umweltpolitik sind gerichtet auf den Schutz und die Bewahrung der elementaren Lebensgrundlagen und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene. Neben den bisherigen Kernbereichen der Umweltpolitik nehmen Fragen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Der Bundesnaturschutzfonds dient dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes nimmt das BMUKN unterschiedliche Aufgaben wahr. Neben der Schaffung der Grundlagen, Strategien und Instrumente für das atomrechtliche Handeln des Bundes werden Aufgaben im Rahmen der Bundesaufsicht über die atomrechtlichen Vollzugsbehörden der Länder sowie der Gewährleistung des Strahlenschutzes wahrgenommen. Zudem hat das BMUKN Zuständigkeiten im Bereich der Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diese umfassen die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen sowie die Einrichtung von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Hierzu gehören als zentraler Bereich die Aufgaben nach dem Standortauswahlgesetz. Das BMUKN trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 1 "Keine Armut", 2 "Kein Hunger", 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 5 "Geschlechtergleichstellung erreichen", 6 "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen", 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 10 "Ungleichheit verringern", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion", 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz", 14 "Leben unter Wasser", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" und 17 "Partnerschaften zur Erreichung der Ziele" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei. Die sechs Transformationsbereiche "Schadstofffreie Umwelt", "Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme", "Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende", "Kreislaufwirtschaft", "Energiewende und Klimaschutz" sowie "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" der DNS 2021 adressieren mehrere Ziele der Agenda 2030 und betonen deren Wechselwirkung. Das BMUKN trägt durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben wesentlich in allen sechs Bereichen zu Verbesserungen bei. Zur Gliederung des Einzelplans Der Programmhaushalt gliedert sich in folgende Kapitel: 1. Umweltschutz. 2. Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. 3. Naturschutz. 4. Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. 5. Verbraucherpolitik. Es folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben sowie die Kapitel für das Bundesministerium und für die Behörden des Geschäftsbereichs. - 3 - Vorwort 16 Überblick zum Einzelplan 16 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 103 748 97 418 +6 330 83 135 Übrige Einnahmen.................................................. 1 049 285 964 654 +84 631 808 137 Gesamteinnahmen.................................................. 1 153 033 1 062 072 +90 961 891 272 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 437 918 402 593 +35 325 23 311 391 505 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 327 910 335 976 -8 066 74 297 367 496 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 304 848 323 149 -18 301 22 738 268 164 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 647 211 1 369 791 +277 420 269 403 1 322 883 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -26 512 -27 742 +1 230 - Gesamtausgaben.................................................... 2 691 375 2 403 767 +287 608 389 749 2 350 048 davon flexibilisiert.................................................... 557 397 527 522 +29 875 120 082 489 380 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 133 978 1 876 245 +257 733 269 667 1 860 668 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 7 204 - +7 204 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 401 663 372 134 +29 529 20 865 347 218 Aus Hauptgruppe 5................................................. 134 827 127 663 +7 164 58 045 121 449 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 168 154 +14 45 114 Aus Hauptgruppe 7................................................. 891 482 +409 9 396 512 Aus Hauptgruppe 8................................................. 19 848 27 089 -7 241 31 731 20 087 Zusammen.............................................................. 557 397 527 522 +29 875 120 082 489 380 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 297 968 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 713 601 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 604 637 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 409 645 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 229 128 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 138 387 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 70 310 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 30 865 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 5 365 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 4 365 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 4 365 ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 43 650 - 4 - 16 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 16 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 1612 Tgr. 02, Kap. 1613 Tgr. 03, Kap. 1614 Tgr. 02, Kap. 1615 Tgr. 04 und Kap. 1616 Tgr. 03 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1611 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1611 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderung bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für die Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR; 100 DKK = 13,40878 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR; 1 GBP = 1,20601 EUR; 1 PLN = 0,23392 EUR. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 16 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel wird durch die Umweltbereiche Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit, Umwelt und Verkehr, Umwelt und Gesundheit, Ressourceneffizienz sowie Anpassung an den Klimawandel geprägt. Die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Titel 685 01, SDGs 3, 6, 7, 8, 9, 11, 13, 14, 15) stellt mit rd. 39 Mio. Euro einen Schwerpunkt dar, ebenso wie die Ressortforschung (Titel 544 01) oder Maßnahmen zur Künstlichen Intelligenz auf dem Umweltgebiet (Titel 686 02) sowie Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen (Titel 892 01, insbesondere SDGs 9, 12 und 13, rd. 33 Mio. Euro). Für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere (Titel 687 06, SDGs 3, 5, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 17) sind weitere 20 Mio. Euro veranschlagt. Für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten (Titel 892 05, SDGs 3, 9, 14) sind Ausgaben in Höhe von 24 Mio. Euro veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Der Umweltschutz bezweckt den Schutz der menschlichen Lebensbedingungen. Bereits eingetretene Umweltschäden sollen beseitigt, gegenwärtige Umweltbelastungen sollen begrenzt und künftigen Umweltbelastungen soll vorgebeugt werden. Er dient dazu, die Umwelt wiederherzustellen, zu erhalten und zu schützen. Mit den Mitteln zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden zum einen im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS-Förderrichtlinie) finanziert. Mit der Förderrichtlinie werden gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel durch nachhaltige kommunale Anpassungskonzepte gesetzt, die von kommunalen Klimaanpassungsmanager*innen erarbeitet werden und im Rahmen einer integrierten Betrachtung unterschiedliche Handlungsfelder und Klimawirkungen behandeln. Zum anderen wird die "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo-Förderrichtlinie) finanziert. Mit dieser Förderrichtlinie sollen soziale Einrichtungen und deren kommunale und sonstige Träger*innen, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, unterstützt werden, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Weiterhin werden aus dem Titel u. a. das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) sowie der Bundeswettbewerb "Blauer Kompass" finanziert. Die im Rahmen der Ressortforschung veranschlagten Umweltforschungsmittel dienen dazu, den zur Wahrnehmung der Aufgaben des BMUKN erforderlichen Unterstützungs- und Forschungsbedarf im Bereich Umweltschutz zu decken. Die Ergebnisse sind für das BMUKN Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Umsetzung von umweltpolitischen Zielen, Instrumenten, Programmen und Konzeptionen oder rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen, internationale Vereinbarungen). Zur ressortakzessorischen Forschung gehört auch die praktische Erprobung von Ergebnissen der Forschung und Entwicklung. Mit den Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen werden durch das BMUKN Umweltinnovationsprojekte mit Demonstrationscharakter im großtechnischen Maßstab gefördert. Sie sollen die praktische Eignung und die Leistungsfähigkeit neuer Produktionsanlagen, von Verfahrenstechniken zur Verminderung von Umweltbelastungen sowie umweltverträglicher Produkte nachweisen. Aus den Vorhaben werden wichtige Erkenntnisse für die Fortschreibung des Umweltrechts gewonnen, Impulse für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik gegeben sowie ein Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet. Die Umweltinnovationsprojekte sind somit ein zentrales Instrument zur Fortentwicklung der Umweltpolitik. Der Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere fördert vorrangig Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von landseitigen Einträgen, insbesondere landseitig aber auch seebasiert, in die Weltmeere beitragen, wobei hier generell ein quellenbasierter Ansatz verfolgt wird. Im Fokus stehen dabei jene Einzugsgebiete von Flüssen, Küsten und Regionen, die für den weltweit höchsten Anteil des Eintrags von Meeresmüll (vorrangig Kunststoffe) verantwortlich sind. Bei Titel 892 05 wird mit dem Sofortprogramm Munitionsaltlasten an priorisierten Orten in Nord- und Ostsee in einem Pilotvorhaben die zielgerichtete Bergung erprobt. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3 und 6 bis 16 und dadurch zu Verbesserungen in den Transformationsbereichen "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit", "Schadstofffreie Umwelt", "Energiewende und Klimaschutz" der DNS 2021 bei. Ausgaben für den Umweltschutz und Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung (einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) im Bundeshaushalt: Bezeichnung Mio. € Epl. 04................................................................. 7 Epl. 05................................................................. 107 Epl. 08................................................................. 510 Epl. 09................................................................. 1 620 Epl. 10................................................................. 1 039 Epl. 12................................................................. 2 328 Epl. 14................................................................. 1 129 Epl. 16................................................................. 2 650 Epl. 17................................................................. 17 Epl. 23................................................................. 3 256 Epl. 25................................................................. 242 Epl. 30................................................................. 1 538 Zusammen.......................................................... 14 443 Ausgaben des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" (Kapitel 6092): 37 075 Mio. Euro - 6 -

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