Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1604 Naturschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1604 Naturschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
1604 Naturschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-332
Gebühren, sonstige Entgelte -
-
19 584
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gemäß § 45d Abs. 2 BNatSchG, § 43m Abs. 2
EnWG, § 43n Abs. 1 und 4 EnWG, § 6 Abs. 1 WindBG, § 6b Abs. 7
WindBG, § 70a Abs. 5 WindSeeG, § 70b Abs. 1 und 4 WindSeeG und
§ 72a Abs. 2 WindSeeG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung
der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 02.
Erläuterungen:
Einnahmen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen sowie dem Bau und Betrieb
von Anbindungsleitungen gemäß § 45d Abs. 2 BNatSchG, § 43m Abs. 2 EnWG,
§ 43n Abs. 1 und 4 EnWG, § 6 Abs. 1 WindBG, § 6b Abs. 7 WindBG, § 70a Abs. 5
WindSeeG, § 70b Abs. 1 und 4 WindSeeG und § 72a Abs. 2 WindSeeG.
119 99
-332
Vermischte Einnahmen 1 000
1 000
5 341
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 02.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 02.
3. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gemäß § 15 Abs. 6
i. V. m. § 56 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus Ersatzzahlungen aufgrund der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG) .................................. -
2. Einnahmen aus Projekten des Wildnisfonds .................................. -
3. Einnahmen aus der "Verwaltungsvereinbarung
Großkarnivorengenetik" mit den Bundesländern ..................................................... -
4. Sonstiges ........................................................................................ 1 000
Zusammen ........................................................................................... 1 000
129 01
-332
Einnahmen im Zusammenhang mit dem Windenergie-auf See-Gesetz -
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gemäß § 23 i.V.m. §§ 57, 58 Windenergie-auf-
See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden. Sie dienen nur zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 03.
- 33 -
Naturschutz 1604
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Übrige Einnahmen
272 01
-332
Sonstige Zuschüsse von der EU -
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen
bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02 und 894 02.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind wegen
bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 05.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus dem EU-LIFE-Förderprogramm ........................... -
2. Sonstiges ........................................................................................ -
Zusammen ........................................................................................... -
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(109)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 532 02, 532 05, 671 01 und 687 01.
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-332
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 4 280
4 680
2 948
3 791
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1612 Tit. 981 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1604.
3. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
4. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 119 99.
- 34 -
1604 Naturschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 02
5. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in
Verwendung der Ersatzzahlungen aufgrund der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG)................................. -
2. Betrieb der Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums Naturschutz
und Energiewende.......................................................................... 2 300
3. Betrieb der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für
den Wolf (DBBW)............................................................................ 300
4. Betrieb der LIFE-Beratungsstelle des Bundes................................ 600
5. Betrieb der Geschäftsstelle zur Umsetzung der Nationalen
Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS).................................................. 1 000
6. Umsetzung der "Verwaltungsvereinbarung zur
Großkarnivorengenetik"................................................................................................ 80
7. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 4 280
Zu 4.:
Mit dem EU-Förderprogramm LIFE werden wichtige Modellvorhaben in den
Bereichen Umwelt- und Naturschutz finanziert. Mögliche Förderempfänger sind
Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die LIFE-Beratungsstelle des BMUKN hat die Aufgabe, nationale Kontaktstellen
zu beraten Mit EU-Fördermitteln kann die LIFE-Beratungsstelle weitere
Kapazitäten aufbauen und ihre Beratungstätigkeiten ausweiten.
532 05
-332
Internationale Zusammenarbeit 6 263
6 500
6 671
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 540 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 180 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 180 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 180 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1604.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05.
5. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01.
6. Erstattungen Dritter zum Ausgleich von
Konferenzveranstaltungskosten fließen den Ausgaben zu.
- 35 -
Naturschutz 1604
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 05
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Dem Ansatz fließen Erstattungen Dritter zum Ausgleich von
Konferenzveranstaltungskosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 30 T€ zu.
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 16 095
15 495
2 500
12 610
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 750 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 532 02.
4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01.
5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Naturschutzpolitische Grundsatzfragen.......................................... 1 000
2. Methoden und Instrumente für den Schutz und die nachhaltige
Nutzung von Natur und biologischer Vielfalt................................... 2 200
3. Nationaler und internationaler Artenschutz..................................... 2 200
4. Nationaler und internationaler Schutz von Ökosystemen und
Lebensräumen (Natura 2000, Wald, Wildnis, Meere usw.)................. 2 600
5. Integration von Natur und biologischer Vielfalt in andere
Politikbereiche (Landwirtschaft, Fischerei, GVO, Infrastruktur usw.)............ 2 200
6. Naturschutz und Gesellschaft......................................................... 1 700
7. Naturschutzbegleitforschung zur Energiewende............................. 3 300
8. Naturschutz-Tagungen - insbesondere Tagungen der
Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des BfN............................. 895
Zusammen............................................................................................ 16 095
Die Ausgaben dienen dazu, den Unterstützungs- und Forschungsbedarf des
BMUKN auf dem Gebiet des Naturschutzes, der aus den Fachaufgaben erwächst,
durch externe Zuarbeit zu decken (z. B. in der Form von Untersuchungen,
Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben).
Die Mittel werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt.
Vorgesehen sind:
1. Aufträge an Bundesbehörden,
2. Vergabe öffentlicher Aufträge und
3. Zuwendungen
zur Durchführung von Vorhaben in den vorgenannten Schwerpunktbereichen.
- 36 -
1604 Naturschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 544 01
In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten,
Vorlaufforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, den wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen geleistet
werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
671 01
-332
Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das
Nationale Naturerbe
6 000
4 000
4 550
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1604.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
Erläuterungen:
Erstattung von nicht durch Einnahmen/Erträge gedeckten Aufwendungen
(Personal- und Sachkosten) zum Ankauf von Flächen sowie zur Bewirtschaftung von
dem Nationalen Naturerbe zugeordneten Flächen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben. Es dürfen auch Erstattungen an die BImA geleistet werden, die im
Zusammenhang mit Flächenankäufen über den Wildnisfonds stehen.
684 01
-332
Zuschuss an das Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V. 500
500
440
Erläuterungen:
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt" ist ein Zusammenschluss von
Städten, Gemeinden und Landkreisen. Das Bündnis ist 2012 gegründet worden
und seitdem stetig gewachsen. Grundlage der Vereinsaktivitäten ist die
Deklaration „Kommunen für biologische Vielfalt" in der sich alle Mitglieder dazu
verpflichten sich für die biologische Vielfalt einzusetzen. Handlungsfelder sind u. a. die
naturnahe Bewirtschaftung des kommunalen Grüns, der Arten- und Biotopschutz,
die Stadtplanung, Renaturierungen und die Waldbewirtschaftung. Darüber hinaus
geht es um die Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, der
Naturerfahrung und der Bewusstseinsbildung.
687 01
-332
Beiträge an internationale Organisationen 8 084
8 295
4 988
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1604.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der
natürlichen Hilfsquellen....................................................................... 4,09 566 CHF 608 52 660
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Erhaltung von Natur und natürlichen Hilfsquellen
2. CITES - Übereinkommen über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
(Washingtoner Artenschutzübereinkommen)........................................... 7,30 417 USD 355 - 355
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz beim Handel gefährdeter Arten
- 37 -
Naturschutz 1604
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
3. CMS - Übereinkommen zur Erhaltung wandernder
wildlebender Tierarten (Bonner Konvention)............................................ 15,62 565 311 876
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz der wandernden wildlebenden Tierarten
4. Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere
als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von
internationaler Bedeutung............................................................................ 6,86 305 CHF 328 - 328
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz von Feuchtgebieten für Wasser- und Watvögel
5. CBD - Übereinkommen über die biologische Vielfalt................ 8,93 1 035 USD 881 52 933
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz der biologischen Vielfalt
6. ASCOBANS - Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale der
Ostsee, des Nordostatlantiks, der Irischen See und der
Nordsee............................................................................................ 20,00 55 26 81
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz der Kleinwale in Nord- und Ostsee
7. Wetlands International.............................................................. 10,00 70 - 70
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Wasservogelforschung
8. EUROBATS - Abkommen zur Erhaltung der europäischen
Fledermauspopulationen.......................................................... 18,12 125 26 151
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Erhaltung der Fledermäuse
9. AEWA - Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-
eurasischen wandernden Wasservögel.............................................. 14,38 214 26 240
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Erhaltung der wandernden afrikanisch-eurasischen
Wasservögel
10. Trilaterales Wattenmeersekretariat........................................... 33,33 400 - 400
Rechtsgrundlage: Gesetze
Zweck: Schutz des Wattenmeeres
11. IPBES-Sekretariat..................................................................... 9,80 1 000 - 1 000
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Politikberatung zur biologischen Vielfalt
12. Nagoya-Protokoll...................................................................... 20,30 331 USD 282 - 282
13. BBNJ-UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher
See (Hochseeschutzabkommen).............................................. 2 708 - 2 708
Zusammen........................................................................................ 7 591 493 8 084
Differenzen durch Rundung möglich
- 38 -
1604 Naturschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
894 02
-332
Bundesnaturschutzfonds 100 000
100 000
30 492
80 335
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 90 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 12 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 9 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
3. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 111 01.
4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: 272 01.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen – Blaues Band........ 8 000
2. Bundesprogramm Biologische Vielfalt............................................. 48 155
3. Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile
von Natur und Landschaft mit gesamtstaatliche repräsentativer
Bedeutung (chance natur)............................................................... 12 800
4. Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben......................................... 3 045
5. Wildnisfonds.................................................................................... 14 000
6. Artenhilfsprogramm......................................................................... 14 000
7. EU-LIFE-Projekte............................................................................ -
8. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 100 000
1. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der in Zusammenhang
mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten
sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u.a externe Evaluierung) geleistet
werden.
2. Neben der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der (bisherigen)
Programme dürfen auch Ausgaben für die Finanzierung von Modellvorhaben (u.a.
auf dem Gebiet der biologischen Sanierung von Gewässern) geleistet werden.
3. Aus dem Titel werden auch Zuweisungen an die Länder sowie Zuschüsse an
Kommunen, Verbände und Private bewilligt sowie Aufträge erteilt.
4. Darüber hinaus können auch Erstattungen an die BImA geleistet werden.
- 39 -
Naturschutz 1604
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 894 02
5. Aus dem Ansatz zu Nummer 6 der Erläuterungen können zur Verbesserung
der heimischen Populationen im begrenzten Umfang auch Maßnahmen in
anderen Staaten, unter regelmäßiger Evaluierung, finanziert werden.
6. Aus dem Ansatz zu Nummer 7 kann das BMUKN aus dem EU-
Förderprogramm LIFE kofinanzierte Projekte umsetzen, wie wichtige Modellvorhaben
in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz. Mögliche Förderempfänger sind
Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
894 03
-332
Maßnahmen des Meeresnaturschutzes -
60 000
64 108
7 533
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 43 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 427 09.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 129 01.
Erläuterungen:
Maßnahmen des Meeresnaturschutzes aus Zahlungen aus der
Meeresnaturschutzkomponente gemäß WindSeeG.
Die Mittel sind gemäß §§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 58 Abs. 1 Satz 2 WindSeeG
insbesondere für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes möglichst in dem
betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften
eine rechtliche Verpflichtung besteht.
Aus den Mitteln werden insb. die Förderung von Projekten der
Wattenmeerzentren, zusätzliche Vollzugsmaßnahmen in der AWZ sowie weitere Maßnahmen des
nationalen Meeresnaturschutzes (Klimawandelauswirkungen) finanziert.
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
Weniger wegen Verstärkung aus zweckgebundenen Einnahmen aus Kap. 1604
Tit. 129 01.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen
-
(-)
- 40 -
1604 Naturschutz
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die Untersuchungen zu Fragen der nuklearen Sicherheit
und des Strahlenschutzes im Rahmen der
ressortakzessorischen Forschung (Titel 544 01, SDGs 3, 9) sowie
der Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit und zum
Strahlenschutz (Titel 686 02, SDGs 3, 9) und die
internationale Zusammenarbeit (Titel 532 05, SDGs 3, 9) sind
finanzielle Kernpunkte. Ein wesentlicher Ausgabenschwerpunkt im
Bereich der ressortakzessorischen Forschung ist die
gutachterliche Beratung durch die Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH insbesondere zu
Sicherheitsfragen der Kerntechnik, der Überwachung der Einhaltung von
technischen Anforderungen beim Betrieb und bei der
Stilllegung kerntechnischer Anlagen und des Notfallschutzes sowie
des Strahlenschutzes. Ein dauerhaft aktueller Politikbereich
ist die Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim
Vollzug des Strahlenschutzgesetzes (Titel 632 01, SDG 3).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Ressortforschung auf dem Gebiet der nuklearen
Sicherheit und des Strahlenschutzes dient insbesondere
dazu, den zur Wahrnehmung der Aufgaben des BMUKN
erforderlichen Unterstützungs- und Forschungsbedarf in diesen
Bereichen zu decken. Die Ergebnisse sind für das BMUKN
Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung,
Überprüfung und Umsetzung von Zielen, Instrumenten,
Programmen und Konzeptionen oder rechtlichen Regelungen
(Gesetze, Verordnungen, internationale Vereinbarungen). So
werden auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit
Untersuchungen zur Bestimmung der Sicherheits- und
Sicherungsanforderungen und für die Wahrnehmung der Bundesaufsicht nach
Art. 85 GG über den Vollzug des Atomgesetzes (AtG) durch
die Länder durchgeführt. Art und Themenstellung der
Untersuchungen stehen daher in enger Wechselwirkung mit den
aktuellen Fragestellungen atomrechtlicher Genehmigungs-
und Aufsichtsverfahren und der Weiterentwicklung des
Atomrechts. Ein weiterer Schwerpunkt sind Untersuchungen im
Hinblick auf die Entsorgung der bereits angefallenen oder
noch anfallenden radioaktiven Abfälle, für deren
Zwischenlagerung dem Bund Einrichtungen der Kernkraftwerksbetreiber
übertragen werden und für deren Endlagerung Anlagen des
Bundes einzurichten sind.
Im Rahmen der auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
durchgeführten Forschung werden wissenschaftliche Grundlagen
erarbeitet sowie Untersuchungen über die biologische
Wirkung von ionisierender und nichtionisierender Strahlung
initiiert, deren Ergebnisse dazu dienen, die
Strahlenschutzstandards und -vorschriften auf Basis des Standes von
Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln und deren Umsetzung
zu ermöglichen. Die Reduktion der Strahlenexposition steht
bei der Anwendung ionisierender Strahlung u. a. sowohl im
medizinischen Bereich, der den wesentlichen Beitrag zur
zivilisatorischen Strahlenexposition ausmacht, als auch beim
Schutz vor Radon, das den wesentlichen Beitrag zur
natürlichen Strahlenexposition liefert, im Mittelpunkt. Zur
Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes trägt das
radiologische Lagezentrum des Bundes bei. Im Bereich der
nichtionisierenden Strahlung werden insbesondere die noch offenen
Fragen der Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder
sowie die Exposition und Wirkungen der elektromagnetischen
Felder neuer Technologien untersucht.
Die Forschungsförderung für nukleare Sicherheit und
Strahlenschutz (Projektförderprogramm) umfasst
anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Reaktorsicherheit, zur
verlängerten Zwischenlagerung, zur Endlagerung, zum
Strahlenschutz und zu wichtigen Querschnittsfragen aus diesen
Gebieten. In der Reaktorsicherheitsforschung werden
schwerpunktmäßig Forschungsvorhaben zum Verhalten
kerntechnischer Anlagen, einschließlich der Mensch-Technik
Schnittstelle, bei Stör- und Unfällen, sowie zur Früherkennung von
Schäden in Werkstoffen gefördert. Die Forschung zur
Zwischenlagerung von insbesondere hochradioaktiven Abfällen soll
wissenschaftlich-technische Grundlagen für eine verlängerte
Zwischenlagerung und für die weitere Behandlung
hochradioaktiver Abfälle entwickeln. Ziele der Endlagerforschung sind die
Bereitstellung der wissenschaftlich-technischen Grundlagen
zur Realisierung eines Endlagers. Ziel der
Strahlenschutzforschung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den
Risiken und Wirkungen von ionisierender und nichtionisierender
Strahlung. Die Querschnittsfragen fassen Themenstellungen
zusammen, die übergreifend für die vier zuvor beschriebenen
Forschungsgebiete relevant sind. Ganz wesentlich sind
hierbei Wissens- und Kompetenzmanagement in der nuklearen
Sicherheit, sozio-technische Fragestellungen, sowie Aspekte
der Kernmaterialüberwachung und der nuklearen Sicherung.
Ziel der Internationalen Zusammenarbeit ist die
Durchsetzung höchstmöglicher Sicherheitsstandards für ausländische
Atomkraftwerke sowie der Schutz von Mensch und Umwelt
vor Strahlung auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse. Dies erfordert Maßnahmen der bi- und
internationalen Zusammenarbeit mit Sachverständigenorganisationen,
Betreibern, Herstellerunternehmen, internationalen
Organisationen und Aufsichtsbehörden sowie anderen Staaten.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3 und 9 bei und dadurch zu
Verbesserungen in den Transformationsbereichen "Energiewende und
Klimaschutz", "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten,
soziale Gerechtigkeit" sowie "Schadstofffreie Umwelt“ der DNS
bei.
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Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605
Überblick zum Kapitel 1605
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 000 1 000 - 658
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 1 000 1 000 - 658
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 29 566 37 440 -7 874 2 350 26 284
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 119 956 113 405 +6 551 3 955 101 239
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 149 522 150 845 -1 323 6 305 127 523
davon nicht flexibilisiert........................................... 149 522 150 845 -1 323 6 305 127 523
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 54 540
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 16 800
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 17 840
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 13 100
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 6 800
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