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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1604 Naturschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1604 Naturschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare) 1604 Naturschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -332 Gebühren, sonstige Entgelte - - 19 584 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß § 45d Abs. 2 BNatSchG, § 43m Abs. 2 EnWG, § 43n Abs. 1 und 4 EnWG, § 6 Abs. 1 WindBG, § 6b Abs. 7 WindBG, § 70a Abs. 5 WindSeeG, § 70b Abs. 1 und 4 WindSeeG und § 72a Abs. 2 WindSeeG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 02. Erläuterungen: Einnahmen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen sowie dem Bau und Betrieb von Anbindungsleitungen gemäß § 45d Abs. 2 BNatSchG, § 43m Abs. 2 EnWG, § 43n Abs. 1 und 4 EnWG, § 6 Abs. 1 WindBG, § 6b Abs. 7 WindBG, § 70a Abs. 5 WindSeeG, § 70b Abs. 1 und 4 WindSeeG und § 72a Abs. 2 WindSeeG. 119 99 -332 Vermischte Einnahmen 1 000 1 000 5 341 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 02. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 02. 3. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gemäß § 15 Abs. 6 i. V. m. § 56 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus Ersatzzahlungen aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG) .................................. - 2. Einnahmen aus Projekten des Wildnisfonds .................................. - 3. Einnahmen aus der "Verwaltungsvereinbarung Großkarnivorengenetik" mit den Bundesländern ..................................................... - 4. Sonstiges ........................................................................................ 1 000 Zusammen ........................................................................................... 1 000 129 01 -332 Einnahmen im Zusammenhang mit dem Windenergie-auf See-Gesetz - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß § 23 i.V.m. §§ 57, 58 Windenergie-auf- See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 03. - 33 - Naturschutz 1604 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Übrige Einnahmen 272 01 -332 Sonstige Zuschüsse von der EU - Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02 und 894 02. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 05. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus dem EU-LIFE-Förderprogramm ........................... - 2. Sonstiges ........................................................................................ - Zusammen ........................................................................................... - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (109) Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02, 532 05, 671 01 und 687 01. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -332 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 4 280 4 680 2 948 3 791 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1612 Tit. 981 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1604. 3. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 4. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. - 34 - 1604 Naturschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 02 5. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Verwendung der Ersatzzahlungen aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG)................................. - 2. Betrieb der Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende.......................................................................... 2 300 3. Betrieb der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW)............................................................................ 300 4. Betrieb der LIFE-Beratungsstelle des Bundes................................ 600 5. Betrieb der Geschäftsstelle zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS).................................................. 1 000 6. Umsetzung der "Verwaltungsvereinbarung zur Großkarnivorengenetik"................................................................................................ 80 7. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 4 280 Zu 4.: Mit dem EU-Förderprogramm LIFE werden wichtige Modellvorhaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz finanziert. Mögliche Förderempfänger sind Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Die LIFE-Beratungsstelle des BMUKN hat die Aufgabe, nationale Kontaktstellen zu beraten Mit EU-Fördermitteln kann die LIFE-Beratungsstelle weitere Kapazitäten aufbauen und ihre Beratungstätigkeiten ausweiten. 532 05 -332 Internationale Zusammenarbeit 6 263 6 500 6 671 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 540 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 180 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 180 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 180 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1604. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05. 5. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. 6. Erstattungen Dritter zum Ausgleich von Konferenzveranstaltungskosten fließen den Ausgaben zu. - 35 - Naturschutz 1604 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 05 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Dem Ansatz fließen Erstattungen Dritter zum Ausgleich von Konferenzveranstaltungskosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 30 T€ zu. 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 16 095 15 495 2 500 12 610 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 750 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 532 02. 4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01. 5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Naturschutzpolitische Grundsatzfragen.......................................... 1 000 2. Methoden und Instrumente für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Natur und biologischer Vielfalt................................... 2 200 3. Nationaler und internationaler Artenschutz..................................... 2 200 4. Nationaler und internationaler Schutz von Ökosystemen und Lebensräumen (Natura 2000, Wald, Wildnis, Meere usw.)................. 2 600 5. Integration von Natur und biologischer Vielfalt in andere Politikbereiche (Landwirtschaft, Fischerei, GVO, Infrastruktur usw.)............ 2 200 6. Naturschutz und Gesellschaft......................................................... 1 700 7. Naturschutzbegleitforschung zur Energiewende............................. 3 300 8. Naturschutz-Tagungen - insbesondere Tagungen der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des BfN............................. 895 Zusammen............................................................................................ 16 095 Die Ausgaben dienen dazu, den Unterstützungs- und Forschungsbedarf des BMUKN auf dem Gebiet des Naturschutzes, der aus den Fachaufgaben erwächst, durch externe Zuarbeit zu decken (z. B. in der Form von Untersuchungen, Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben). Die Mittel werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt. Vorgesehen sind: 1. Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge und 3. Zuwendungen zur Durchführung von Vorhaben in den vorgenannten Schwerpunktbereichen. - 36 - 1604 Naturschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 544 01 In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten, Vorlaufforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen geleistet werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 01 -332 Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das Nationale Naturerbe 6 000 4 000 4 550 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1604. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. Erläuterungen: Erstattung von nicht durch Einnahmen/Erträge gedeckten Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) zum Ankauf von Flächen sowie zur Bewirtschaftung von dem Nationalen Naturerbe zugeordneten Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Es dürfen auch Erstattungen an die BImA geleistet werden, die im Zusammenhang mit Flächenankäufen über den Wildnisfonds stehen. 684 01 -332 Zuschuss an das Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V. 500 500 440 Erläuterungen: Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt" ist ein Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Das Bündnis ist 2012 gegründet worden und seitdem stetig gewachsen. Grundlage der Vereinsaktivitäten ist die Deklaration „Kommunen für biologische Vielfalt" in der sich alle Mitglieder dazu verpflichten sich für die biologische Vielfalt einzusetzen. Handlungsfelder sind u. a. die naturnahe Bewirtschaftung des kommunalen Grüns, der Arten- und Biotopschutz, die Stadtplanung, Renaturierungen und die Waldbewirtschaftung. Darüber hinaus geht es um die Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, der Naturerfahrung und der Bewusstseinsbildung. 687 01 -332 Beiträge an internationale Organisationen 8 084 8 295 4 988 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1604. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen....................................................................... 4,09 566 CHF 608 52 660 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Erhaltung von Natur und natürlichen Hilfsquellen 2. CITES - Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)........................................... 7,30 417 USD 355 - 355 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz beim Handel gefährdeter Arten - 37 - Naturschutz 1604 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 3. CMS - Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (Bonner Konvention)............................................ 15,62 565 311 876 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der wandernden wildlebenden Tierarten 4. Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung............................................................................ 6,86 305 CHF 328 - 328 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz von Feuchtgebieten für Wasser- und Watvögel 5. CBD - Übereinkommen über die biologische Vielfalt................ 8,93 1 035 USD 881 52 933 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der biologischen Vielfalt 6. ASCOBANS - Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale der Ostsee, des Nordostatlantiks, der Irischen See und der Nordsee............................................................................................ 20,00 55 26 81 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der Kleinwale in Nord- und Ostsee 7. Wetlands International.............................................................. 10,00 70 - 70 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Wasservogelforschung 8. EUROBATS - Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen.......................................................... 18,12 125 26 151 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erhaltung der Fledermäuse 9. AEWA - Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch- eurasischen wandernden Wasservögel.............................................. 14,38 214 26 240 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erhaltung der wandernden afrikanisch-eurasischen Wasservögel 10. Trilaterales Wattenmeersekretariat........................................... 33,33 400 - 400 Rechtsgrundlage: Gesetze Zweck: Schutz des Wattenmeeres 11. IPBES-Sekretariat..................................................................... 9,80 1 000 - 1 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Politikberatung zur biologischen Vielfalt 12. Nagoya-Protokoll...................................................................... 20,30 331 USD 282 - 282 13. BBNJ-UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See (Hochseeschutzabkommen).............................................. 2 708 - 2 708 Zusammen........................................................................................ 7 591 493 8 084 Differenzen durch Rundung möglich - 38 - 1604 Naturschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben für Investitionen 894 02 -332 Bundesnaturschutzfonds 100 000 100 000 30 492 80 335 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 90 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 12 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 9 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 3. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. 4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen – Blaues Band........ 8 000 2. Bundesprogramm Biologische Vielfalt............................................. 48 155 3. Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatliche repräsentativer Bedeutung (chance natur)............................................................... 12 800 4. Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben......................................... 3 045 5. Wildnisfonds.................................................................................... 14 000 6. Artenhilfsprogramm......................................................................... 14 000 7. EU-LIFE-Projekte............................................................................ - 8. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 100 000 1. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der in Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u.a externe Evaluierung) geleistet werden. 2. Neben der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der (bisherigen) Programme dürfen auch Ausgaben für die Finanzierung von Modellvorhaben (u.a. auf dem Gebiet der biologischen Sanierung von Gewässern) geleistet werden. 3. Aus dem Titel werden auch Zuweisungen an die Länder sowie Zuschüsse an Kommunen, Verbände und Private bewilligt sowie Aufträge erteilt. 4. Darüber hinaus können auch Erstattungen an die BImA geleistet werden. - 39 - Naturschutz 1604 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 894 02 5. Aus dem Ansatz zu Nummer 6 der Erläuterungen können zur Verbesserung der heimischen Populationen im begrenzten Umfang auch Maßnahmen in anderen Staaten, unter regelmäßiger Evaluierung, finanziert werden. 6. Aus dem Ansatz zu Nummer 7 kann das BMUKN aus dem EU- Förderprogramm LIFE kofinanzierte Projekte umsetzen, wie wichtige Modellvorhaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz. Mögliche Förderempfänger sind Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Forschungseinrichtungen. 894 03 -332 Maßnahmen des Meeresnaturschutzes - 60 000 64 108 7 533 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 43 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 427 09. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 129 01. Erläuterungen: Maßnahmen des Meeresnaturschutzes aus Zahlungen aus der Meeresnaturschutzkomponente gemäß WindSeeG. Die Mittel sind gemäß §§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 58 Abs. 1 Satz 2 WindSeeG insbesondere für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Aus den Mitteln werden insb. die Förderung von Projekten der Wattenmeerzentren, zusätzliche Vollzugsmaßnahmen in der AWZ sowie weitere Maßnahmen des nationalen Meeresnaturschutzes (Klimawandelauswirkungen) finanziert. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Weniger wegen Verstärkung aus zweckgebundenen Einnahmen aus Kap. 1604 Tit. 129 01. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - (-) - 40 - 1604 Naturschutz Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die Untersuchungen zu Fragen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes im Rahmen der ressortakzessorischen Forschung (Titel 544 01, SDGs 3, 9) sowie der Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz (Titel 686 02, SDGs 3, 9) und die internationale Zusammenarbeit (Titel 532 05, SDGs 3, 9) sind finanzielle Kernpunkte. Ein wesentlicher Ausgabenschwerpunkt im Bereich der ressortakzessorischen Forschung ist die gutachterliche Beratung durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH insbesondere zu Sicherheitsfragen der Kerntechnik, der Überwachung der Einhaltung von technischen Anforderungen beim Betrieb und bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen und des Notfallschutzes sowie des Strahlenschutzes. Ein dauerhaft aktueller Politikbereich ist die Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Strahlenschutzgesetzes (Titel 632 01, SDG 3). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Ressortforschung auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes dient insbesondere dazu, den zur Wahrnehmung der Aufgaben des BMUKN erforderlichen Unterstützungs- und Forschungsbedarf in diesen Bereichen zu decken. Die Ergebnisse sind für das BMUKN Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung, Überprüfung und Umsetzung von Zielen, Instrumenten, Programmen und Konzeptionen oder rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen, internationale Vereinbarungen). So werden auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit Untersuchungen zur Bestimmung der Sicherheits- und Sicherungsanforderungen und für die Wahrnehmung der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG über den Vollzug des Atomgesetzes (AtG) durch die Länder durchgeführt. Art und Themenstellung der Untersuchungen stehen daher in enger Wechselwirkung mit den aktuellen Fragestellungen atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren und der Weiterentwicklung des Atomrechts. Ein weiterer Schwerpunkt sind Untersuchungen im Hinblick auf die Entsorgung der bereits angefallenen oder noch anfallenden radioaktiven Abfälle, für deren Zwischenlagerung dem Bund Einrichtungen der Kernkraftwerksbetreiber übertragen werden und für deren Endlagerung Anlagen des Bundes einzurichten sind. Im Rahmen der auf dem Gebiet des Strahlenschutzes durchgeführten Forschung werden wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet sowie Untersuchungen über die biologische Wirkung von ionisierender und nichtionisierender Strahlung initiiert, deren Ergebnisse dazu dienen, die Strahlenschutzstandards und -vorschriften auf Basis des Standes von Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln und deren Umsetzung zu ermöglichen. Die Reduktion der Strahlenexposition steht bei der Anwendung ionisierender Strahlung u. a. sowohl im medizinischen Bereich, der den wesentlichen Beitrag zur zivilisatorischen Strahlenexposition ausmacht, als auch beim Schutz vor Radon, das den wesentlichen Beitrag zur natürlichen Strahlenexposition liefert, im Mittelpunkt. Zur Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes trägt das radiologische Lagezentrum des Bundes bei. Im Bereich der nichtionisierenden Strahlung werden insbesondere die noch offenen Fragen der Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder sowie die Exposition und Wirkungen der elektromagnetischen Felder neuer Technologien untersucht. Die Forschungsförderung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Projektförderprogramm) umfasst anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Reaktorsicherheit, zur verlängerten Zwischenlagerung, zur Endlagerung, zum Strahlenschutz und zu wichtigen Querschnittsfragen aus diesen Gebieten. In der Reaktorsicherheitsforschung werden schwerpunktmäßig Forschungsvorhaben zum Verhalten kerntechnischer Anlagen, einschließlich der Mensch-Technik Schnittstelle, bei Stör- und Unfällen, sowie zur Früherkennung von Schäden in Werkstoffen gefördert. Die Forschung zur Zwischenlagerung von insbesondere hochradioaktiven Abfällen soll wissenschaftlich-technische Grundlagen für eine verlängerte Zwischenlagerung und für die weitere Behandlung hochradioaktiver Abfälle entwickeln. Ziele der Endlagerforschung sind die Bereitstellung der wissenschaftlich-technischen Grundlagen zur Realisierung eines Endlagers. Ziel der Strahlenschutzforschung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken und Wirkungen von ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Die Querschnittsfragen fassen Themenstellungen zusammen, die übergreifend für die vier zuvor beschriebenen Forschungsgebiete relevant sind. Ganz wesentlich sind hierbei Wissens- und Kompetenzmanagement in der nuklearen Sicherheit, sozio-technische Fragestellungen, sowie Aspekte der Kernmaterialüberwachung und der nuklearen Sicherung. Ziel der Internationalen Zusammenarbeit ist die Durchsetzung höchstmöglicher Sicherheitsstandards für ausländische Atomkraftwerke sowie der Schutz von Mensch und Umwelt vor Strahlung auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dies erfordert Maßnahmen der bi- und internationalen Zusammenarbeit mit Sachverständigenorganisationen, Betreibern, Herstellerunternehmen, internationalen Organisationen und Aufsichtsbehörden sowie anderen Staaten. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3 und 9 bei und dadurch zu Verbesserungen in den Transformationsbereichen "Energiewende und Klimaschutz", "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" sowie "Schadstofffreie Umwelt“ der DNS bei. - 41 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605 Überblick zum Kapitel 1605 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 000 1 000 - 658 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 1 000 1 000 - 658 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 29 566 37 440 -7 874 2 350 26 284 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 119 956 113 405 +6 551 3 955 101 239 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 149 522 150 845 -1 323 6 305 127 523 davon nicht flexibilisiert........................................... 149 522 150 845 -1 323 6 305 127 523 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 54 540 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 16 800 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 17 840 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 13 100 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 6 800 - 42 -

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