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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1702 Kinder- und Jugendpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1702 Kinder- und Jugendpolitik (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 1702 Kinder- und Jugendpolitik Überblick zum Kapitel 1702 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 10 009 9 380 +629 43 400 Übrige Einnahmen.................................................. 92 92 - 38 940 Gesamteinnahmen.................................................. 10 101 9 472 +629 82 340 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 603 040 586 700 +16 340 36 353 590 508 Ausgaben für Investitionen...................................... 252 723 2 287 +250 436 895 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 855 763 588 987 +266 776 36 353 591 403 davon nicht flexibilisiert........................................... 855 763 588 987 +266 776 36 353 591 403 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 290 443 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 108 150 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 86 600 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 75 543 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 20 150 - 13 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -290 Gebühren, sonstige Entgelte - - - 119 99 -290 Vermischte Einnahmen 10 000 9 380 43 400 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. 133 01 -290 Einnahmen aus der Veräußerung von Bundesanteilen 9 Erläuterungen: Der Titel dient als Einnahmestelle für die Veräußerung der Bundesanteile an der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch. Übrige Einnahmen 152 01 -290 Zinsen aus Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und Familienferienstätten 15 15 12 Erläuterungen: Im Rahmen des 2. Konjunkturprogramms 1967/68 sind zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und von Jugendherbergen Darlehen bewilligt worden. Diese sind mit 0,5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. 172 01 -290 Tilgung von Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen und Familienferienstätten 77 77 111 Erläuterungen: Siehe Erläuterung zu Tit. 152 01. 232 01 -246 Rückerstattungen von Zuwendungen im Rahmen der Förderung nach den Richtlinien zum "GarantiefondsHochschulbereich" - - 1 Erläuterungen: Die aus Tit. 684 01 an die Stipendiaten der OBS gewährten Zuschüsse sind zurückzuzahlen, soweit sie als Überbrückungsvorschüsse gegeben wurden und der endgültig verpflichtete Kostenträger aufgrund anderer Vorschriften rückwirkend eintritt und die geleisteten Überbrückungsvorschüsse zurückzuerstatten hat. 232 02 -261 Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen Maßnahmen - - 234 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind aufgrund des Besprechungsergebnisses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 und JFMK- - 14 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 232 02 Beschluss vom 3. Juni 2016 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 01. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind aufgrund des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb eines Koordinierungsbüros für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch vom 22. Mai 2001 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 05. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kostenbeiträge der Bundesländer zur Förderung der pädagogischen Arbeit in der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz (IJBS)............................................................................. - 2. Kostenbeiträge des Landes Sachsen-Anhalt zur Finanzierung des ConAct-Koordinierungszentrums für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch................................................................................ - Zusammen............................................................................................ - Zu 1. Die gemeinsame Förderung der pädagogischen Arbeit in der IJBS erfolgt auf Basis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 und JFMK-Beschluss vom 3. Juni 2016. Die Kostenbeiträge der Länder sind zweckgebunden und fließen dem Titel 684 01 zu. Zu 2. Die gemeinsame Finanzierung des ConAct-Koordinierungszentrums für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch erfolgt auf Basis des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb eines Koordinierungsbüros für den Deutsch- Israelischen Jugendaustausch vom 22. Mai 2001. 234 01 -270 Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" - - 37 968 Erläuterungen: Einnahmen aus Zinsabführungen sowie von Rückflüssen aus dem Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau Tit. 611 01, Anlage 2 zu Kap. 1702 (1790). 234 02 -270 Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" - - 614 Erläuterungen: Einnahmen aus Zinsabführungen sowie von Rückflüssen aus dem Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" Tit. 611 01, Anlage 3 zu Kap. 1702 (1791). 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (969) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 661 01 -411 Zuschüsse im Rahmen der Sonderfazilität "Schutz in Flüchtlingsunterkünften" der KfW-Bankengruppe 10 25 9 - 15 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 684 01 -261 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe 251 266 243 717 19 222 248 141 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 190 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 12 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 08. 4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 02 und 686 05. 5. Mehrausgaben zu Nr. 12 und 13 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 6. Mehrausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 02. 7. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn................................................................... 99,94 100,00 3 397 3 227 3 206 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 4. Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V., Remscheid..................................................................... 35,54 48,17 1 206 1 124 1 124 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 8. Internationale Jugendbibliothek e. V., München............................... 38,29 42,56 1 150 1 070 1 070 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 9. Bundesakademie für musikalische Jugendbildung, Trossingen....... 50,05 77,88 1 103 1 063 1 063 - aus Kap. 1702 Tit. 684 01 Zusammen................................................................................................. 6 856 6 484 6 463 - Summe Tit. 684 01................................................................................... 6 856 6 484 6 463 - 16 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 684 01 Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Projektförderung 10. Aufteilung der Projektförderungen nach Handlungsfeldern.............. (244 410) (237 233) (241 678) 10.1 Kinder- und Jugendarbeit................................................................. 67 720 66 034 71 889 10.2 Jugendsozialarbeit und Integration................................................... 121 142 119 255 118 698 10.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege...................................................................................................... 2 300 2 300 932 10.4 Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte.............................................................................. 30 316 28 429 29 938 10.5 Weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe...... 22 932 21 215 20 221 Insgesamt.................................................................................................. 251 266 243 717 248 141 - Summe Tit. 684 01................................................................................... 251 266 243 717 248 141 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1702. Zu 10. : Die Darstellung der Erläuterung Nr. 10 entspricht der geänderten Fassung der Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 29. Sept. 2016 (GMBL. 2016, S. 803ff.). Die Ausgaben werden gemäß diesen Richtlinien sowie den Richtlinien vom 19. Jan. 1998 "Garantiefonds-Hochschulbereich (RL-GF-H)" (GMBL. 1998, S. 147ff.) i. d. F. vom 22. August 2022 (BAnz. vom 31. August 2022 B41) geleistet. Bezeichnung 1 000 € 11. Zuschuss des Bundes.................................................................. 251 266 12. Mittel des Europäischen Sozialfonds............................................ - 13. Zuweisungen der EU.................................................................... - Zusammen............................................................................................ 251 266 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 02 -261 Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive 24 152 24 598 16 849 31 882 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................ 11 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes..................................................................... 24 152 2. Mittel des Europäischen Sozialfonds.............................................. - 3. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 24 152 - 17 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 684 02 Zu 1: Der Zuschuss des Bundes dient zur Förderung von Modellprojekten und Maßnahmen der Integrationsförderung und der verbesserten Einbindung von Eltern im frühkindlichen Bereich sowie ergänzende Maßnahmen zum qualitativen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt und im Grundschulalter. Aus dem Titelansatz wird auch der Sachaufwand der Geschäftsstelle des Bundes zur Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes finanziert. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 03 -265 Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen 51 000 51 000 173 53 203 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Stiftung Frühe Hilfen zielt auf die nachhaltige Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen, die die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure aus den relevanten Leistungssystemen koordinieren. Damit wird eine bundesweit vergleichbare, qualitätsgesicherte psychosoziale Versorgung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Frühe Hilfen) sichergestellt. 684 04 -165 Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie 209 019 200 000 182 912 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 18 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 684 04 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschuss des Bundes für das Programm "Demokratie leben!"...... 191 019 2. Zuschuss des Bundes für das Programm "Menschen stärken Menschen"....................................................................................... 18 000 3. Zuweisungen der EU....................................................................... - Zusammen............................................................................................ 209 019 Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 05 -261 Zuschüsse für Aufgaben der freien Jugendhilfe an Jugendorganisationen politischer Parteien 4 124 4 200 4 093 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Der Bund fördert gemäß § 83 Absatz 1 SGB VIII die überregionale Tätigkeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien auf dem Gebiet der Jugendarbeit. 684 06 -165 Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung 8 969 8 969 12 464 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin...................................................................................................... 97,67 97,84 4 824 4 824 5 116 - aus Kap. 1702 Tit. 684 06 Projektförderung 2. Projektförderung.................................................................................... 4 145 4 145 7 348 Insgesamt.................................................................................................. 8 969 8 969 12 464 - Summe Tit. 684 06................................................................................... 8 969 8 969 12 464 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 1702. 3. Die Mittel dienen - neben der Institutionellen Förderung - der Projekt- und Programmarbeit des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, das bestehende Strukturen bündeln und weiterentwickeln soll, um die Integrations- und Migrationsforschung zu vernetzen, zu stärken und zukunftsfähig auszurichten. - 19 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 684 06 4. Aus dem Ansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 684 08 -261 Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit 9 819 10 000 18 957 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 743 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 743 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben für Maßnahmen im Bereich der Förderung von Bewegung, Kultur und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, ausgenommen Mental Health Coaches, dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 684 01. 686 02 -261 Beitrag zum Deutsch-Amerikanischen Jugendwerk - - - Haushaltsvermerk: 2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen entstehen. 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 01. 686 04 -261 Zuschuss an das Deutsche Jugendinstitut e. V., München 16 201 15 191 14 360 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 350 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 600 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 650 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Deutsches Jugendinstitut e. V., München................................................... 93,93 95,32 16 201 15 191 14 360 - aus Kap. 1702 Tit. 686 04 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1702. Das Deutsche Jugendinstitut e. V. in München ist eine zentrale Forschungseinrichtung, die insbesondere den Sozialisationsprozess von Kindern und Jugendlichen untersucht, wie er vornehmlich durch Familie, Einrichtungen der Jugendhilfe und das sonstige soziale Umfeld bestimmt wird. Es wirkt mit bei der Erstellung der Berichte der Bundesregierung über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 84 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie bei der Erstellung der Berichte der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland. - 20 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 686 05 -261 Beitrag zum Deutsch-Israelischen Jugendwerk 1 964 2 000 109 975 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 01. 2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen entstehen. 686 06 -261 Beitrag zum Deutsch-Griechischen Jugendwerk 3 523 3 588 3 000 Erläuterungen: Am 4. Juli 2019 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch- Griechischen Jugendwerks unterzeichnet. Nach Artikel 12 dieses Abkommens verfügt das Jugendwerk zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die griechische und deutsche Regierung nach Maßgabe der in jedem Staat geltenden Haushaltsvorschriften und nach Prüfung des vom Aufsichtsrat des Jugendwerks erstellten Haushaltsentwurfes zu gleichen Teilen die erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stellen. 686 07 -261 Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk 14 843 15 112 13 512 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk.......................... 14 557 2. Miete................................................................................................ 286 Zusammen............................................................................................ 14 843 Zu 1.: In Durchführung des deutsch-französischen Vertrages vom 22. Januar 1963 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik am 5. Juli 1963 ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch- Französischen Jugendwerks unterzeichnet, das am 15. Februar 2006 geändert worden ist. Nach Art. 4 dieses Abkommens verfügt das Jugendwerk zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die französische und die deutsche Regierung nach Maßgabe der in jedem Land geltenden Haushaltsvorschriften und nach Prüfung des vom Verwaltungsrat des Jugendwerks erstellten Haushaltsentwurfs zu gleichen Teilen die erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stellen. 686 08 -261 Beitrag zum Deutsch-Polnischen Jugendwerk 8 150 8 300 7 000 Erläuterungen: In Durchführung des deutsch-polnischen Vertrages vom 17. Juni 1991 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen am 17. Juni 1991 ein Abkommen über die Errichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerks unterzeichnet. Nach Art. 11 dieses Abkommens verfügt das Jugendwerk zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über einen Fonds, dem die polnische und die deutsche Regierung nach Maßgabe der in jedem Land geltenden Haushaltsvorschriften und nach Prüfung des vom Deutsch-Polnischen Jugendrat (Aufsichtsgremium) des Jugendwerks erstellten Haushaltsentwurfs zu gleichen Teilen die erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stellen. - 21 - Kinder- und Jugendpolitik 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben für Investitionen 882 02 -261 Zuweisungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung und zur Bauerhaltung von zentralen oder überregionalen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen 5 152 2 287 895 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1703 Tit. 893 22. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. 3. In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben für zentrale Aufgaben von Zuwendungsempfängern geleistet werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Sanierung des Gebäudekomplexes Müllerstr. 74, Berlin - Centre Francais de Berlin (CFB)............................................. 10 843 736 2 287 - 5 152 2 668 Aus dem Titel soll die energetische Sanierung des Gebäudekomplexes Müllerstr. 74, Berlin - Centre Francais de Berlin (CFB) - gefördert werden. 884 04 -141 Zuweisung an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter 247 571 - - Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (11 135) - 22 - 1702 Kinder- und Jugendpolitik Anlage zu Kapitel 1702 - Wirtschaftspläne Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn 684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München - 23 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1702 Zu Tit. 684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 3 398 3 228 3 208 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 804 2 692 2 615 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 562 496 556 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 10 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 22 30 27 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 3 398 3 228 3 208 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 1 2 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 397 3 227 3 206 aus Kap. 1702 Tit. 684 01..................................................................................................... 3 397 3 227 3 206 Zu Tit. 684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 942 4 833 5 210 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 814 3 705 4 088 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 128 1 128 1 122 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 939 4 833 5 170 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 115 9 54 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 824 4 824 5 116 aus Kap. 1702 Tit. 684 06..................................................................................................... 4 824 4 824 5 116 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 4 145 4 145 7 348 Endgültige Aufteilung der Mittel lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Zu Tit. 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 17 248 16 151 17 165 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 13 543 12 446 12 297 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 3 597 3 597 4 865 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 3 3 3 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 105 105 - 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 17 248 16 151 17 165 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 252 161 2 064 2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 795 799 741 2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 16 201 15 191 14 360 aus Kap. 1702 Tit. 686 04..................................................................................................... 16 201 15 191 14 360 - 24 - 1702 Anlage 1 Wirtschaftspläne Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit aller Kinder. Sie trägt dazu bei, den Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg zu legen und stärkt die Integration. Kindertagesbetreuung unterstützt Familien in ihrer Bildungs- und Erziehungsverantwortung und trägt damit maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten ist hierfür Voraussetzung. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008 und dem darin verankerten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wurden die gesetzlichen Grundlagen für den beschleunigten Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots geschaffen. Bund, Länder und Kommunen haben seitdem den Ausbau der Kindertagesbetreuung enorm vorangetrieben. Mit den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013, 2013-2014, 2015-2018, 2017-2020 und 2020-2021 unterstützte der Bund den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bundesweit mit rund 5 400 Millionen Euro. Im Rahmen der ersten fünf Programme wurden mehr als 840.000 zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gefördert. In Deutschland besteht jedoch nach wie vor ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen für alle Kinder bis zum Schuleintritt. Überblick zur Anlage Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 18 619 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 268 817 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 287 436 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - 37 968 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 249 468 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... - - - 287 436 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 287 436 - 25 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -270 Vermischte Einnahmen - - 18 619 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 2013" sind nach Art. 7 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 2. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 2014" sind nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 3. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 2018" sind nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. 4. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 2020" sind nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 04 und 919 04. 5. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 2021" sind nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 05 und 919 05. Übrige Einnahmen 154 01 -270 Zinseinnahmen aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau - - 221 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen aus den Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung" sind nach Art. 7 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" bzw. nach den §§ 10 Abs. 2, 17 Abs. 2, 24 Abs. 2, 31 Abs. 2 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. - 26 - 1702 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 359 04 -850 Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 04 und 919 04. 359 05 -850 Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - 268 596 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 05 und 919 05. Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 611 01 -820 Abführung an den Bundeshaushalt aus den Investitionsprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung" - - 37 968 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Anlage 2 zu Kap. 1702 Tit. 119 99, 154 01, 359 04 und 359 05. Erläuterungen: Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 und Restmitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 bzw. aus Tit. 359 04 und 359 05 an Kap. 1702 Tit. 234 01. Ausgaben für Investitionen 882 04 -270 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - -870 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 04. 882 05 -270 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - 250 338 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 05. - 27 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 919 04 -850 Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 04. 919 05 -850 Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021" - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 359 05. - 28 - 1702 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" dient der Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten, sind gemeinsame Anstrengungen aller staatlichen Ebenen notwendig. Der Bund stellt daher Finanzhilfen auf der Basis von Artikel 104c des Grundgesetzes in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbänden) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Der quantitative und qualitative investive Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist in zweifacher Hinsicht wichtig. Zum einen bietet die Ganztagsbetreuung Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder. Zum anderen erleichtern die Ganztagsangebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern damit die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Infolgedessen haben ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote positive Effekte auf den Arbeitsmarkt und auf das Wirtschaftswachstum. Um diese Ziele zu erreichen, wurden und werden große Anstrengungen unternommen, die Angebote für Erziehung, Bildung und Betreuung zu verbessern. Betreuungsplätze wurden und werden quantitativ und qualitativ ausgebaut. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Das Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I, S. 4602) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Überblick zur Anlage Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 9 338 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 2 000 614 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 2 009 952 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - 614 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 62 364 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - 1 946 974 Gesamtausgaben.................................................... - - - 2 009 952 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 2 009 952 - 29 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) 1702 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -141 Vermischte Einnahmen - - 9 338 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01 und Tgr. 01. Erläuterungen: Eingehende Rückzahlungen, die aus Zuführungen an das Sondervermögen auf Grund der Notlagenkreditermächtigungen gem. Artikel 115 GG resultieren und die nicht in den Haushaltsjahren, für die die Notlage erklärt wurden, in Anspruch genommen worden sind, dürfen nach dem Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 nicht strukturell vereinnahmt werden und stehen der Titelgruppe 01 nicht mehr zur Verfügung. Sie sind jeweils zum Jahresende über Titel 611 01 aus dem SV auszubuchen. Übrige Einnahmen 154 01 -141 Zinseinnahmen - - 614 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01 und Tgr. 01. 331 11 -141 Zuweisung aus dem Bundeshaushalt - 359 11 -850 Entnahme aus der Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - 2 000 000 - 30 - 1702 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 611 01 -820 Abführungen an den Bundeshaushalt - - 614 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99, 154 01 und Tgr. 01. Erläuterungen: Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 sowie von Restmitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 und Tgr. 01 an Kap. 1702 Tit. 234 02. Die nicht strukturell zu vereinnahmenden Rückzahlungen, die gem. der Erläuterung zu Tit. 119 99 dem Sondervermögen nicht mehr zur Verfügung stehen, werden an Kap. 6002 Tit. 119 06 abgeführt. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung von Investitionen zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und Tgr. 01. 882 11 -141 Finanzhilfen nach Art. 104c GG an die Länder zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - 62 364 919 11 -850 Zuführung an die Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter - - 1 946 974 - 31 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) 1702 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft (Tgr. 01) mit einem Umfang von rd. 332 Mio. Euro sowie der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Tgr. 02) mit einem Ansatz von rd. 124 Mio. Euro zusammengefasst. Einen Schwerpunkt in der Titelgruppe 01 bilden die Freiwilligendienste mit insgesamt rd. 314,9 Mio. Euro, die sich in die Jugendfreiwilligendienste mit rd. 120,7 Mio. Euro (SDGs 4, 13) und den Bundesfreiwilligendienst mit rd. 194,2 Mio. Euro (SDG 4) gliedern. Weitere rd. 7,2 Mio. Euro sind zur Schaffung und Weiterentwicklung förderlicher Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement eingestellt. In der Titelgruppe 02 ist die Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wesentliches Ziel der Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik der Bundesregierung ist es, Gestaltungsmöglichkeiten für ein Leben entsprechend der eigenen Wünsche eines jeden Menschen zu schaffen. Die Familienpolitik der Bundesregierung setzt gute Rahmenbedingungen für Familien in all ihrer Vielfältigkeit und die Zukunft von Eltern und Kindern. Dazu gehört die bedarfsorientierte finanzielle Unterstützung von Familien ebenso wie Maßnahmen zur Stärkung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf (SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 10, 16). Für den Aufgabenbereich des bürgerschaftlichen Engagements besteht - ausgehend von der am 6. Oktober 2010 verabschiedeten Nationalen Engagementstrategie - das Ziel, in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, den Ländern und Kommunen förderliche Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen und die Potenziale für bürgerschaftliches Engagement in der Gesellschaft zu unterstützen und zu stärken. Die zentralen Ziele der Seniorenpolitik sind, den demografischen Wandel zu gestalten, die Potenziale älterer Menschen sichtbar zu machen und so zu stärken, und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen auch im hohen Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben können (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16). In einer alternden Gesellschaft ist es im demografischen Wandel (SDG 9-11) und unter Berücksichtigung des Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland voranzubringen, wichtig, soziale Teilhabe für alle Generationen in allen Lebenslagen zu ermöglichen (SDG 3-5, 10, 11). Im Dialog mit Wissenschaft und Praxis arbeitet das Bundesfamilienministerium auch auf der Basis der Demografiestrategie der Bundesregierung daran mit, das Miteinander aller Generationen zu fördern, moderne Altersbilder zu entwickeln und die Potentiale der älteren Generation zu wecken. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für ältere Menschen, die auf Pflege und Hilfe angewiesen sind, sowie für pflegende Angehörige und einsame Meschen weiter verbessert werden (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16). Ziel der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung ist es, Frauen wie Männern ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt und Diskriminierung zu ermöglichen (SDGs 1, 3, 4, 5, 8, 9). Schwerpunkte sind die Verbesserung der ökonomischen Gleichstellung (SDGs 1, 8, 9), die Stärkung der reproduktiven Rechte von Frauen (SDGs 3, 10, 16, 17). Die Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und vermitteln als Bildungs- und Orientierungsdienste vielfältige Kompetenzen (SDGs 4, 13). Ziel ist es, die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme innerhalb der Gesellschaft zu fördern und die Qualität der Freiwilligendienste zu sichern. Davon profitieren nicht nur die Freiwilligen und die Gesellschaft, sondern auch alle Menschen, denen die Freiwilligen Hilfe und Unterstützung bieten. - 32 - 1702 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 684 01 1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., Bonn Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 14................................................................................... 4,0 4,0 4,0 E 13................................................................................... 5,0 5,0 5,0 E 12................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 11................................................................................... 9,5 9,5 9,5 E 10................................................................................... 3,0 3,0 3,0 E 9b................................................................................... 6,2 6,2 5,8 E 8..................................................................................... 4,0 4,0 4,0 E 5..................................................................................... 0,5 0,5 0,5 Zusammen........................................................................ 34,2 34,2 33,8 Zu Titel 684 06 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V., Berlin Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 4,0 4,0 4,0 E 14................................................................................... 8,0 8,0 5,7 E 13................................................................................... 10,0 10,0 9,1 E 12................................................................................... 0,5 0,5 0,5 E 11................................................................................... 2,0 2,0 1,7 E 10................................................................................... 3,0 3,0 2,8 E 9a................................................................................... 2,0 2,0 1,8 Zusammen........................................................................ 29,5 29,5 25,6 Insgesamt.......................................................................... 30,5 30,5 26,6 Zu Titel 686 04 Deutsches Jugendinstitut e. V., München Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 3)............................................................................... 2,0 2,0 2,0 S (B 2)............................................................................... 1,0 1,0 1,0 AT B................................................................................... 5,0 5,0 4,0 Zusammen........................................................................ 8,0 8,0 7,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 11,0 11,0 10,8 E 14................................................................................... 42,8 42,8 34,9 E 13................................................................................... 13,0 13,0 8,9 E 12................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 11................................................................................... 5,0 5,0 5,0 E 10................................................................................... 3,0 3,0 3,0 E 9b................................................................................... 10,9 10,9 8,5 E 9a................................................................................... 3,0 3,0 1,5 E 8..................................................................................... 13,8 13,8 13,3 E 6..................................................................................... 5,1 5,1 3,7 E 5..................................................................................... 6,8 6,8 5,5 Zusammen........................................................................ 115,4 115,4 96,1 - 106 - 1702 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Praktikantinnen und Praktikanten Praktikanten...................................................................... 5,0 5,0 - Insgesamt.......................................................................... 128,4 128,4 103,1 Haushaltsvermerk: Zu Titel 686 04 1. Zu S (B 3): Die am 1. September 2023 vorhandenen Stelleninhaberinnen erhalten aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine Vergütung entsprechend B 5. 2. Zu AT B: Drei der am 1. Februar 2021 vorhandenen Stelleninhaber/innen erhalten aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine persönliche Zulage. - 107 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 1702 Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1703 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 684 27 1. Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V., Berlin - 108 -

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