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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 0801 Wiedergutmachungen des Bundes ...................................................................................................................... 6 Ausgaben-Tgr. 01 Lastenausgleich....................................................................................................................... 9 Ausgaben-Tgr. 02 Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen.................................................................... 9 Ausgaben-Tgr. 03 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben................................................................................................................................................. 10 0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften ............................. 12 0803 Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt .......................................................................... 17 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH.................................... 18 Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).................................................................................................................................................................. 19 Ausgaben-Tgr. 04 Ausgaben für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)................ 20 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 21 0810 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 23 Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes.......................... 24 Ausgaben-Tgr. 04 IT-Betriebskonsolidierung Bund............................................................................................... 28 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 29 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 31 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 32 0812 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 36 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 39 0813 Zollverwaltung ...................................................................................................................................................... 44 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 49 0815 Bundeszentralamt für Steuern ............................................................................................................................. 56 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 59 0816 Informationstechnikzentrum Bund ........................................................................................................................ 62 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 64 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 69 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 70 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 75 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 08) Wesentliche Politikbereiche und Ziele Kernaufgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes langfristig zu sichern. Dem BMF kommt damit eine zentrale Rolle innerhalb der Bundesregierung zu. Aus diesem Grund hat der Bundesminister der Finanzen auch ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung. Das BMF bündelt mit dem Ziel solider Staatsfinanzen die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik und sorgt damit zugleich für einen fairen Interessenausgleich innerhalb der Gesellschaftsgruppen. Dem BMF obliegen folgende Kernaufgaben: Schuldenregel, Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur, effiziente Strukturen des Gemeinwesens von morgen - zu diesen und anderen finanzpolitischen und volkswirtschaftlichen Grundsatzfragen erarbeitet das BMF Strategien und Konzepte. Die jährliche Aufstellung des Bundeshaushalts für das kommende Jahr und die Fortschreibung des fünfjährigen Finanzplans ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen mit den obersten Bundesbehörden, in denen alle haushaltswirksamen Aktivitäten des jeweiligen Fachbereichs auf Etatreife, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden. Nachdem der Haushaltsentwurf im Bundeskabinett beschlossen wurde, begleitet und unterstützt das BMF das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Darüber hinaus ist es für die allgemeine Gesetzgebung im Bereich des Haushaltswesens des Bundes und für wichtige Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Haushaltsführung zuständig. Es verantwortet ferner das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes. Das BMF ist zudem für die Koordinierung der Tätigkeiten der Zollverwaltung zuständig, die etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuereinnahmen erzielt und die den Handel deutscher Unternehmen auf den internationalen Märkten unterstützt. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung tragen zudem maßgeblich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Umwelt bei, etwa durch die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der Einhaltung der Verbote und Beschränkungen, der Verhütung und Verfolgung von Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung und dem Vorgehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Das Aufgabenspektrum des BMF umfasst dabei auch die Rechtsetzung in den Bereichen "Abgabenerhebung bei Zöllen und Verbrauchsteuern", "Sicherheit" (unter anderem Zollfahndungsdienst- und Zollverwaltungsgesetz) sowie "Sicherung der Sozialsysteme" (z. B. Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch) oder auch die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Insbesondere im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln obliegt den Behörden des Zollfahndungsdienstes auch die Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Mit verstärkten Befugnissen soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mittels gezielter Analyse rechtzeitig aufdecken und hierdurch insbesondere die Strafverfolgungsbehörden entlasten. Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, Verwaltungsvorschriften und Erlasse auf vielen Steuergebieten gehören ebenfalls zu den Kernaufgaben des BMF. Dazu zählen zum Beispiel die Einkommen- und Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer. Das BMF ist für Grundsatzfragen der Besteuerung, das Steuerverfahrensrecht, Steuerberatungsrecht und Steuerstrafrecht sowie für das internationale Steuerrecht, zu dem vor allem die Doppelbesteuerungsabkommen gehören, zuständig. Es achtet auf eine einheitliche Rechtsanwendung im Bundesgebiet, arbeitet mit den Landesfinanzbehörden an der Modernisierung der Besteuerungsverfahren sowie am Abbau von Bürokratie und übt die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern aus. Daneben beteiligt sich das BMF an dem Vorhaben KON- SENS, mit dem gemeinsam mit den Ländern die Entwicklung neuer Software für die Steuerverwaltung koordiniert wird. Infolge von Krieg und Teilung sind unter Regie des BMF offene Vermögensfragen sowie die Abwicklung der finanziellen Auswirkungen des Krieges und der vermögensrechtlichen Folgen der Vereinigung Deutschlands zu regeln. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu den Ländern und Gemeinden sind ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt. Dazu zählen Fragen zur Finanzverfassung, zum Staatsrecht und zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Hinzu kommen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichten sowie das Europarecht. Ein stabiles Finanzsystem spielt eine zentrale Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Wichtige Akteure auf den Finanzmärkten sind Banken, Versicherer und Finanzdienstleister. Im BMF werden unter anderem die gesetzlichen Rahmenbedingungen erarbeitet, damit die Finanzmärkte ihre volkswirtschaftliche Funktion erfüllen können. Die Finanzmarktpolitik muss den dynamischen Entwicklungen in den vergangenen Jahren Rechnung tragen. Wesentliche Aufgabe des BMF ist es daher, Reformen der Finanzmarktregulierung und Finanzaufsicht auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene voranzutreiben. Die schrittweise Privatisierung von Bundesunternehmen und die Verantwortlichkeit für Grundsatzaufgaben der Privatisierungs- und Beteiligungspolitik innerhalb der Bundesregierung gehören ebenfalls zu den Aufgaben des BMF. Zur Gewährleistung "guter Unternehmensführung" im öffentlichen Sektor (Public Corporate Governance) werden zudem einheitliche Standards für Bundesunternehmen geschaffen. Einen weiteren Bereich bilden die Treuhandnachfolgeaufgaben und die Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und anderen Unternehmen ist das BMF für die Beteiligungsführung sowie die Privatisierungsvorbereitung einschließlich ihrer Durchführung verantwortlich. Finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen werden aufgrund der fortschreitenden Integration Europas zunehmend in Brüssel getroffen. Am Zustandekommen dieser Entscheidungen wirkt das BMF mit. Im BMF werden die Positionen zu Haushalts- und Finanzfragen der EU - insbesondere zum jährlichen EU-Haushalt sowie zum mehrjährigen Finanzrahmen - erarbeitet und koordiniert. Ziel ist es, den deutschen Beitrag zum Haushalt der EU mit den jeweiligen finanzpolitischen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Das BMF setzt sich zudem für die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung der EU-Subventionen ein. Das BMF trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development - 2 - 08 Vorwort Goals, SDGs) 4 "Hochwertige Bildung", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion", 15 "Leben an Land", 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" sowie 17 "Partnerschaften zur Erreichung der Ziele" der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Umsetzung in Form der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei. Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 0801 bis 0803 sowie in Kapitel 0810 dargestellt. Ein Schwerpunkt ist dabei Kapitel 0801, das die Wiedergutmachungen des Bundes mit den Schwerpunkten "Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben", "Lastenausgleich" und "Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen" umfasst. Die Einnahmen und Ausgaben für Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften bilden das Kapitel 0802. In Kapitel 0803 werden die Ausgaben für die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt veranschlagt. Weitere Fach- und Programmausgaben sind in Kapitel 0810 zusammengefasst. Schwerpunkt der Ausgaben sind das Vorhaben KONSENS und das Projekt „IT-Betriebskonsolidierung Bund“. Der Einzelplan 08, Bundesministerium der Finanzen, ist im Schwerpunkt ein personalintensiver Verwaltungshaushalt, der geprägt ist durch einen entsprechend hohen Anteil an Personalausgaben und damit zusammenhängenden Verwaltungsausgaben. Die vom Geschäftsbereich wahrzunehmenden gesetzlichen und politischen Aufgaben werden durch das Ministerium gelenkt und strategisch gesteuert. Gleichzeitig erfolgt dort die konzeptionelle Begleitung für die zukünftige Entwicklung. Die Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0812 veranschlagt. Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des Ministeriums werden wie folgt wahrgenommen: Die Generalzolldirektion (GZD) leitet bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung. Sie übt auch die Dienst- und Fachaufsicht über die 41 Hauptzollämter und acht Zollfahndungsämter aus. Die GZD gliedert sich in elf Direktionen. Diese nehmen administrative Querschnittsaufgaben einschließlich der Aufgaben als Pensionsbehörde (für annähernd den gesamten Bundesbereich) und fachliche Aufgaben der GZD wahr. Bei der GZD sind zudem das Zentrale Finanzwesen des Bundes und die Bundeskasse errichtet. Die Veranschlagung erfolgt in Kapitel 0813. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt als weitere Oberbehörde bundesländerübergreifend zentrale steuerliche Aufgaben nach Maßgabe des Finanzverwaltungsgesetzes wahr. Die für die Tätigkeiten des BZSt erforderlichen Haushaltsmittel sind im Kapitel 0815 veranschlagt. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ist als Bundesoberbehörde in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren nichtrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts der zentrale IT-Dienstleister des Bundes, derzeit noch primär für den Geschäftsbereich des BMF, des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Die Veranschlagung der für die Aufgabenerledigung erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt in Kapitel 0816. Im Zuge der IT-Konsolidierung der unmittelbaren Bundesverwaltung (ohne Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung) wird sukzessive der IT-Betrieb weiterer Behörden sowie von sogenannten Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdiensten (z. B. E-Akte) zum ITZBund konsolidiert. - 3 - Vorwort 08 Überblick zum Einzelplan 08 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 228 675 379 093 -150 418 321 949 Übrige Einnahmen.................................................. 27 609 29 711 -2 102 97 186 Gesamteinnahmen.................................................. 256 284 408 804 -152 520 419 135 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 4 502 627 4 529 191 -26 564 9 495 4 494 471 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 2 387 712 2 292 749 +94 963 406 331 2 157 719 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 231 825 3 042 668 +189 157 252 840 2 878 438 Ausgaben für Investitionen...................................... 655 737 698 148 -42 411 197 519 717 670 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 10 777 901 10 562 756 +215 145 866 185 10 248 298 davon flexibilisiert.................................................... 5 937 484 6 004 887 -67 403 272 802 5 791 831 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 840 417 4 557 869 +282 548 593 383 4 456 467 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 89 746 13 683 +76 063 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 3 524 752 3 557 276 -32 524 16 3 483 725 Aus Hauptgruppe 5................................................. 1 816 953 1 839 695 -22 742 156 285 1 676 185 Aus Hauptgruppe 7................................................. 7 440 13 382 -5 942 3 949 5 082 Aus Hauptgruppe 8................................................. 588 339 594 534 -6 195 112 552 626 839 Zusammen.............................................................. 5 937 484 6 004 887 -67 403 272 802 5 791 831 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 197 584 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 414 793 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 218 849 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 231 384 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 127 508 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 95 050 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 95 000 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 75 000 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 75 000 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 75 000 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 55 000 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 55 000 ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu.......................... 825 000 - 4 - 08 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 08 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0812 Tgr. 01, Kap. 0813 Tgr. 01, Kap. 0815 Tgr. 01 und Kap. 0816 Tgr. 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0811 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 08 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 0812 Tgr. 01, Kap. 0813 Tgr. 01, Kap. 0815 Tgr. 01 und Kap. 0816 Tgr. 01 dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0813 Tit. 689 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0811 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR; 1 GBP = 1,20601 EUR; 1 AUD = 0,59623 EUR; 1 CAD = 0,66899 EUR; 1 ILS = 0,26396 EUR. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 08 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich der Wiedergutmachungen des Bundes wird vor allem durch die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Titelgruppe 03) geprägt. Sie umfasst insbesondere die gesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen nach dem Gesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) sowie die außergesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen für jüdische und nicht- jüdische Verfolgte, insbesondere nach der so genannten Artikel 2-Vereinbarung mit der Conference on Jewish Material Claims Against Germany. Schwerpunkte dieser Leistungen sind laufende Beihilfen und Einmalzahlungen an jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Zuschüsse für die häusliche Pflege. Weitere Aufgabenschwerpunkte der Titelgruppe 03 bilden die Zukunftsaufgaben der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Form von Erinnerungs- und Bildungsaufgaben (SDGs 4 und 16) sowie des Aufbaus des digitalen Themenportals Wiedergutmachung (SDG 16). Der Lastenausgleich ist in Titelgruppe 01 veranschlagt. Nachdem seit Mitte der 1990er Jahre neue Anträge wegen Fristablauf nicht mehr gestellt werden können, ist der Ausgabenbedarf rückläufig; im Wesentlichen umfasst er noch die Zahlungen für die laufenden Leistungen, wie z. B. die Unterhaltshilfe oder die Entschädigungsrente. In der Titelgruppe 02 sind Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen etatisiert. Hervorzuheben sind hier die Erstattungen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften sowie mit abnehmender Tendenz die Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Mittel für die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Titelgruppe 03) dienen zum einen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber den berechtigten Leistungsempfängern (BEG-Renten). Diese Wiedergutmachungsleistungen werden aufgrund einer erlassenen Härterichtlinie zur Leistung von Hilfen auch nach Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist nach dem BEG-Schlussgesetz geleistet. Zum anderen wird mit den veranschlagten Mitteln für außergesetzliche Wiedergutmachungsleistungen (Artikel 2- Vereinbarung) eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die bisher nur begrenzte Leistungen erhalten haben und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, angestrebt. Die in der Titelgruppe 03 für die Zukunftsaufgaben der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts etatisierten Mittel dienen der Förderung der Erinnerungs- und Bildungsaufgaben in Form der Bildungsagenda NS-Unrecht der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft und des Programms Holocaust Education der Conference on Jewish Material Claims Against Germany. Zudem wird durch die Digitalisierung von Akten und Dokumenten im Themenportal Wiedergutmachung das Dokumentenerbe bewahrt und der unbeschränkte Informationszugang gewährleistet. Die Ausgaben der Titelgruppe 01 dienen der Erfüllung der aus den Lastenausgleichsgesetzen resultierenden gesetzlichen Verpflichtungen sowie der Durchführung der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Darlehensverträge, die ebenfalls die Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck hatten. Die in der Titelgruppe 02 veranschlagten Mittel dienen der finanziellen Abwicklung von Kriegsfolgen und zielen im Bereich der Munitionsräumung darauf ab, nicht unerhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu beseitigen. - 6 -

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