Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 08
Bundesministerium der Finanzen
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
0801 Wiedergutmachungen des Bundes ...................................................................................................................... 6
Ausgaben-Tgr. 01 Lastenausgleich....................................................................................................................... 9
Ausgaben-Tgr. 02 Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen.................................................................... 10
Ausgaben-Tgr. 03 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und
Bildungsaufgaben................................................................................................................................................. 11
0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften ............................. 13
0803 Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt .......................................................................... 18
Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH.................................... 19
Ausgaben-Tgr. 03 Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
(LMBV).................................................................................................................................................................. 20
Ausgaben-Tgr. 04 Ausgaben für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)................ 21
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 22
0810 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 24
Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes.......................... 25
Ausgaben-Tgr. 04 IT-Betriebskonsolidierung Bund............................................................................................... 29
0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 30
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 32
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 33
0812 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 37
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 40
0813 Zollverwaltung ...................................................................................................................................................... 45
0814 Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (entfallend) ......................................................................... 59
0815 Bundeszentralamt für Steuern ............................................................................................................................. 62
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 65
0816 Informationstechnikzentrum Bund ........................................................................................................................ 68
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 70
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 75
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 76
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 81
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 08)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Kernaufgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist
es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes langfristig
zu sichern. Dem BMF kommt damit eine zentrale Rolle
innerhalb der Bundesregierung zu. Aus diesem Grund hat der
Bundesminister der Finanzen auch ein Widerspruchsrecht bei
allen finanzpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung.
Das BMF bündelt mit dem Ziel solider Staatsfinanzen die
finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen
Finanzpolitik und sorgt damit zugleich für einen fairen
Interessenausgleich innerhalb der Gesellschaftsgruppen.
Dem BMF obliegen folgende Kernaufgaben:
Schuldenregel, Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur,
effiziente Strukturen des Gemeinwesens von morgen - zu
diesen und anderen finanzpolitischen und volkswirtschaftlichen
Grundsatzfragen erarbeitet das BMF Strategien und
Konzepte.
Die jährliche Aufstellung des Bundeshaushalts für das
kommende Jahr und die Fortschreibung des fünfjährigen
Finanzplans ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen mit den
obersten Bundesbehörden, in denen alle haushaltswirksamen
Aktivitäten des jeweiligen Fachbereichs auf Etatreife,
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden. Nachdem der
Haushaltsentwurf im Bundeskabinett beschlossen wurde,
begleitet und unterstützt das BMF das parlamentarische
Verfahren im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Darüber hinaus
ist es für die allgemeine Gesetzgebung im Bereich des
Haushaltswesens des Bundes und für wichtige
Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Haushaltsführung zuständig. Es
verantwortet ferner das Kassen- und Rechnungswesen sowie die
Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes.
Das BMF ist zudem für die Koordinierung der Tätigkeiten der
Zollverwaltung zuständig, die etwa die Hälfte der dem Bund
zufließenden Steuereinnahmen erzielt und die den Handel
deutscher Unternehmen auf den internationalen Märkten
unterstützt. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung tragen
zudem maßgeblich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der
Wirtschaft und der Umwelt bei, etwa durch die Überwachung
des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der
Einhaltung der Verbote und Beschränkungen, der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten im Zuständigkeitsbereich der
Zollverwaltung und dem Vorgehen gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung. Das Aufgabenspektrum des BMF umfasst
dabei auch die Rechtsetzung in den Bereichen
"Abgabenerhebung bei Zöllen und Verbrauchsteuern", "Sicherheit" (unter
anderem Zollfahndungsdienst- und Zollverwaltungsgesetz) sowie
"Sicherung der Sozialsysteme" (z. B. Gesetz gegen illegale
Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch) oder auch die
Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Insbesondere im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs
mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln obliegt
den Behörden des Zollfahndungsdienstes auch die
Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung. Mit verstärkten Befugnissen soll die Zentralstelle
für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung mittels gezielter Analyse rechtzeitig
aufdecken und hierdurch insbesondere die
Strafverfolgungsbehörden entlasten.
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, Verwaltungsvorschriften
und Erlasse auf vielen Steuergebieten gehören ebenfalls zu
den Kernaufgaben des BMF. Dazu zählen zum Beispiel die
Einkommen- und Lohnsteuer, Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer,
Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer. Das BMF ist für
Grundsatzfragen der Besteuerung, das Steuerverfahrensrecht,
Steuerberatungsrecht und Steuerstrafrecht sowie für das
internationale Steuerrecht, zu dem vor allem die
Doppelbesteuerungsabkommen gehören, zuständig. Es achtet auf eine einheitliche
Rechtsanwendung im Bundesgebiet, arbeitet mit den
Landesfinanzbehörden an der Modernisierung der
Besteuerungsverfahren sowie am Abbau von Bürokratie und übt die Rechts-
und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern
aus. Daneben beteiligt sich das BMF an dem Vorhaben KON-
SENS, mit dem gemeinsam mit den Ländern die Entwicklung
neuer Software für die Steuerverwaltung koordiniert wird.
Infolge von Krieg und Teilung sind unter Regie des BMF
offene Vermögensfragen sowie die Abwicklung der finanziellen
Auswirkungen des Krieges und der vermögensrechtlichen
Folgen der Vereinigung Deutschlands zu regeln.
Die Finanzbeziehungen des Bundes zu den Ländern und
Gemeinden sind ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt.
Dazu zählen Fragen zur Finanzverfassung, zum Staatsrecht
und zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung.
Hinzu kommen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und
den Europäischen Gerichten sowie das Europarecht.
Ein stabiles Finanzsystem spielt eine zentrale Rolle für die
wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Wichtige Akteure
auf den Finanzmärkten sind Banken, Versicherer und
Finanzdienstleister. Im BMF werden unter anderem die gesetzlichen
Rahmenbedingungen erarbeitet, damit die Finanzmärkte ihre
volkswirtschaftliche Funktion erfüllen können.
Die Finanzmarktpolitik muss den dynamischen Entwicklungen
in den vergangenen Jahren Rechnung tragen. Wesentliche
Aufgabe des BMF ist es daher, Reformen der
Finanzmarktregulierung und Finanzaufsicht auf nationaler, europäischer und
weltweiter Ebene voranzutreiben.
Die schrittweise Privatisierung von Bundesunternehmen und
die Verantwortlichkeit für Grundsatzaufgaben der
Privatisierungs- und Beteiligungspolitik innerhalb der Bundesregierung
gehören ebenfalls zu den Aufgaben des BMF. Zur
Gewährleistung "guter Unternehmensführung" im öffentlichen Sektor
(Public Corporate Governance) werden zudem einheitliche
Standards für Bundesunternehmen geschaffen.
Einen weiteren Bereich bilden die
Treuhandnachfolgeaufgaben und die Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben. Bei der Deutschen Post AG, der Deutschen
Telekom AG und anderen Unternehmen ist das BMF für die
Beteiligungsführung sowie die Privatisierungsvorbereitung
einschließlich ihrer Durchführung verantwortlich.
Finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen werden
aufgrund der fortschreitenden Integration Europas zunehmend in
Brüssel getroffen. Am Zustandekommen dieser
Entscheidungen wirkt das BMF mit.
Im BMF werden die Positionen zu Haushalts- und
Finanzfragen der EU - insbesondere zum jährlichen EU-Haushalt sowie
zum mehrjährigen Finanzrahmen - erarbeitet und koordiniert.
Ziel ist es, den deutschen Beitrag zum Haushalt der EU mit
den jeweiligen finanzpolitischen Erfordernissen in Einklang zu
bringen. Das BMF setzt sich zudem für die ordnungsgemäße
und effiziente Verwendung der EU-Subventionen ein.
Das BMF trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben zum
Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development
- 2 -
08 Vorwort
Goals, SDGs) 4 "Hochwertige Bildung", 9 "Industrie,
Innovation und Infrastruktur", 11 "Nachhaltige Städte und
Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion", 15 "Leben
an Land", 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen"
sowie 17 "Partnerschaften zur Erreichung der Ziele" der
Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihrer Umsetzung in Form
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Geschäftsbereichs
werden in den Kapiteln 0801 bis 0803 sowie in Kapitel
0810 dargestellt. Ein Schwerpunkt ist dabei Kapitel 0801,
das die Wiedergutmachungen des Bundes mit den
Schwerpunkten "Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben",
"Lastenausgleich" und "Leistungen im Zusammenhang mit
Kriegsfolgen" umfasst. Die Einnahmen und Ausgaben für Lasten
im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von
ausländischen Streitkräften bilden das Kapitel 0802. In
Kapitel 0803 werden die Ausgaben für die Finanzierung der
Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt veranschlagt.
Weitere Fach- und Programmausgaben sind in Kapitel 0810
zusammengefasst. Schwerpunkt der Ausgaben sind das
Vorhaben KONSENS und das Projekt „IT-Betriebskonsolidierung
Bund“.
Der Einzelplan 08, Bundesministerium der Finanzen, ist im
Schwerpunkt ein personalintensiver Verwaltungshaushalt, der
geprägt ist durch einen entsprechend hohen Anteil an
Personalausgaben und damit zusammenhängenden
Verwaltungsausgaben.
Die vom Geschäftsbereich wahrzunehmenden gesetzlichen
und politischen Aufgaben werden durch das Ministerium
gelenkt und strategisch gesteuert. Gleichzeitig erfolgt dort die
konzeptionelle Begleitung für die zukünftige Entwicklung. Die
Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0812
veranschlagt.
Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des
Ministeriums werden wie folgt wahrgenommen:
Die Generalzolldirektion (GZD) leitet bundesweit die
Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung. Sie übt auch die
Dienst- und Fachaufsicht über die 41 Hauptzollämter und acht
Zollfahndungsämter aus. Die GZD gliedert sich in elf
Direktionen. Diese nehmen administrative Querschnittsaufgaben
einschließlich der Aufgaben als Pensionsbehörde (für annähernd
den gesamten Bundesbereich) und fachliche Aufgaben der
GZD wahr. Bei der GZD sind zudem das Zentrale
Finanzwesen des Bundes und die Bundeskasse errichtet. Die
Veranschlagung erfolgt in Kapitel 0813.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt als
weitere Oberbehörde bundesländerübergreifend zentrale
steuerliche Aufgaben nach Maßgabe des Finanzverwaltungsgesetzes
wahr. Die für die Tätigkeiten des BZSt erforderlichen
Haushaltsmittel sind im Kapitel 0815 veranschlagt.
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ist als
Bundesoberbehörde in der Rechtsform einer
bundesunmittelbaren nichtrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts der
zentrale IT-Dienstleister des Bundes, derzeit noch primär für
den Geschäftsbereich des BMF, des Bundesministeriums des
Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
Die Veranschlagung der für die Aufgabenerledigung
erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt in Kapitel 0816. Im Zuge
der IT-Konsolidierung der unmittelbaren Bundesverwaltung
(ohne Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums der Verteidigung) wird sukzessive der IT-
Betrieb weiterer Behörden sowie von sogenannten Basis-,
Querschnitts- und Infrastrukturdiensten (z. B. E-Akte) zum ITZBund
konsolidiert.
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Vorwort 08
Überblick zum Einzelplan 08
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 379 093 211 639 +167 454 578 669
Übrige Einnahmen.................................................. 29 711 30 611 -900 95 811
Gesamteinnahmen.................................................. 408 804 242 250 +166 554 674 480
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 4 529 191 4 325 582 +203 609 8 896 4 243 523
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 2 292 749 2 135 363 +157 386 346 251 2 020 896
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 042 668 2 832 358 +210 310 352 417 2 690 518
Ausgaben für Investitionen...................................... 698 148 600 902 +97 246 434 988 717 970
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - -84 874 +84 874 -
Gesamtausgaben.................................................... 10 562 756 9 809 331 +753 425 1 142 552 9 672 907
davon flexibilisiert.................................................... 6 004 887 5 511 703 +493 184 583 790 5 525 360
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 557 869 4 297 628 +260 241 558 762 4 147 547
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 13 683 - +13 683 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 3 557 276 3 389 508 +167 768 106 3 245 841
Aus Hauptgruppe 5................................................. 1 839 695 1 588 640 +251 055 273 949 1 614 125
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... - - - -
Aus Hauptgruppe 7................................................. 13 382 6 005 +7 377 10 534 9 080
Aus Hauptgruppe 8................................................. 594 534 527 550 +66 984 299 201 656 314
Zusammen.............................................................. 6 004 887 5 511 703 +493 184 583 790 5 525 360
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 107 400
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 302 259
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 160 808
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 172 436
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 76 347
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 70 550
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 75 000
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 55 000
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 55 000
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 55 000
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 55 000
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 55 000
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 300 000
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08 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 08 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0813 Tit. 689 01.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 08 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0811 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0811
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR; 1 GBP = 1,20601 EUR; 1 AUD = 0,59623 EUR; 1 CAD = 0,66899 EUR; 1 ILS = 0,26396 EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 08
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Der Bereich der Wiedergutmachungen des Bundes wird vor
allem durch die Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung (Titelgruppe 03) geprägt. Sie umfasst
insbesondere die gesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen
nach dem Gesetz zur Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) sowie die
außergesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen für jüdische und nicht-
jüdische Verfolgte, insbesondere nach der so genannten
Artikel 2-Vereinbarung mit der Conference on Jewish Material
Claims Against Germany. Schwerpunkte dieser Leistungen
sind laufende Beihilfen und Einmalzahlungen an jüdische
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Zuschüsse für
die häusliche Pflege. Weitere Aufgabenschwerpunkte der
Titelgruppe 03 bilden die Zukunftsaufgaben der
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Form von
Erinnerungs- und Bildungsaufgaben (SDGs 4 und 16)
sowie des Aufbaus des digitalen Themenportals
Wiedergutmachung (SDG 16).
Der Lastenausgleich ist in Titelgruppe 01 veranschlagt.
Nachdem seit Mitte der 1990er Jahre neue Anträge wegen
Fristablauf nicht mehr gestellt werden können, ist der
Ausgabenbedarf rückläufig; im Wesentlichen umfasst er noch die
Zahlungen für die laufenden Leistungen, wie z. B. die
Unterhaltshilfe oder die Entschädigungsrente.
In der Titelgruppe 02 sind Leistungen im Zusammenhang
mit Kriegsfolgen etatisiert. Hervorzuheben sind hier die
Erstattungen für die Beseitigung ehemals reichseigener und
alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen
Liegenschaften sowie mit abnehmender Tendenz die Nachversicherung
ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes nach
§ 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Mittel für die Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung (Titelgruppe 03) dienen zum einen der
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber den
berechtigten Leistungsempfängern (BEG-Renten). Diese
Wiedergutmachungsleistungen werden aufgrund einer erlassenen
Härterichtlinie zur Leistung von Hilfen auch nach Ablauf der
gesetzlichen Antragsfrist nach dem BEG-Schlussgesetz
geleistet. Zum anderen wird mit den veranschlagten Mitteln für
außergesetzliche Wiedergutmachungsleistungen (Artikel 2-
Vereinbarung) eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation
der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die bisher
nur begrenzte Leistungen erhalten haben und sich in einer
wirtschaftlichen Notlage befinden, angestrebt.
Die in der Titelgruppe 03 für die Zukunftsaufgaben der
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
etatisierten Mittel dienen der Förderung der Erinnerungs- und
Bildungsaufgaben in Form der Bildungsagenda NS-Unrecht
der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft und des
Programms Holocaust Education der Conference on Jewish
Material Claims Against Germany. Zudem wird durch die
Digitalisierung von Akten und Dokumenten im Themenportal
Wiedergutmachung das Dokumentenerbe bewahrt und der
unbeschränkte Informationszugang gewährleistet.
Die Ausgaben der Titelgruppe 01 dienen der Erfüllung der aus
den Lastenausgleichsgesetzen resultierenden gesetzlichen
Verpflichtungen sowie der Durchführung der auf dieser
Grundlage abgeschlossenen Darlehensverträge, die ebenfalls die
Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge in die
Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck hatten.
Die in der Titelgruppe 02 veranschlagten Mittel dienen der
finanziellen Abwicklung von Kriegsfolgen und zielen im
Bereich der Munitionsräumung darauf ab, nicht unerhebliche
Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu beseitigen.
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