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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 2501 Bau- und Wohnungswesen .................................................................................................................................. 5 Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen............................................................................................................................................... 8 Ausgaben-Tgr. 08 Forschung auf den Gebieten des Städtebaues sowie des Bau- und Wohnungswesens........ 19 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung ................................................................................................................... 22 Ausgaben-Tgr. 01 Förderung des Städtebaues.................................................................................................... 29 Ausgaben-Tgr. 05 Nationale Stadtentwicklungspolitik.......................................................................................... 32 Ausgaben-Tgr. 06 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaues (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)......................................................................................................................... 33 Ausgaben-Tgr. 07 Förderung von Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Raumordnung, des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens sowie des Städtebaues.................................................................................. 34 Ausgaben-Tgr. 08 Raumordnung.......................................................................................................................... 36 2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn ................................................................................. 39 Ausgaben-Tgr. 01 Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin................................................................................................................................. 46 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 49 2511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 50 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 51 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 53 2512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 57 2514 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ..................................................................................................... 62 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 65 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 69 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 70 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 77 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 25) Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit der Bildung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages neu geschaffen. Dem Ressort wurden aus dem ehemaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Aufgaben für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnungswesen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung übertragen. Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und Wohnungswesens ist der soziale Wohnungsbau. Der Bund unterstützt die Länder mit milliardenschweren Finanzhilfen. Darüber hinaus leistet der Bund seinen Beitrag zur paritätischen Finanzierung des Wohngeldes. Hinzu kommen Mittel zur Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen (SDGs 1, 10, 11) sowie die Wohnungsbauprämie (SDGs 10, 11). Ein weiteres zentrales Aufgabengebiet des BMWSB ist die Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung. Klimawandel, Strukturwandel, demografischer Wandel, sozialer Zusammenhalt und Digitalisierung. Das sind nur eine Auswahl der Themen, die den Transformationsbedarf in den Städten und Gemeinden beschreiben und denen sich das Ministerium im Rahmen seiner Aufgaben widmet. Einen Schwerpunkt bilden hier die Programme der Städtebauförderung SDGs 11,13). Darüber hinaus werden Modellvorhaben der Raumordnung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert (SDGs 7, 8, 11, 13). Weitere Zuständigkeitsbereiche sind Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn. Dies umfasst u. a. Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages. Dem BMWSB nachgeordnet ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), in dessen Bereich auch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fällt. Das BMWSB trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben zum Erreichen folgender Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) bei: 1 "Keine Armut", 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 10 "Weniger Ungleichheit", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion" sowie 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz". Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und seines Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 2501 bis 2503 dargestellt. Da dort auch die Kernaufgaben des BMWSB veranschlagt sind, bilden diese Kapitel den finanziellen Schwerpunkt des Einzelplans 25 ab. Das Kapitel 2501 umfasst insbesondere das Wohnungswesen sowie das zentrale Thema Wohnungsbau. Die Stadtentwicklungs- und Quartiersmanagementprogramme sind im Kapitel 2502 verankert. Die Bereiche Forschung und Raumentwicklung werden verschiedenen Titelgruppen zugeordnet. Die Themen Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind im Kapitel 2503 enthalten. Es folgt das Kapitel 2511 zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben des Ministeriums selbst werden im Kapitel 2512 veranschlagt. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung findet sich in Kapitel 2514 wieder. Die Titelgruppe 02 bildet die Haushaltsmittel für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ab. - 2 - 25 Vorwort Überblick zum Einzelplan 25 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 39 344 31 844 +7 500 5 961 Übrige Einnahmen.................................................. 143 829 144 981 -1 152 181 600 Gesamteinnahmen.................................................. 183 173 176 825 +6 348 187 561 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 179 300 171 007 +8 293 5 334 170 985 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 149 410 149 579 -169 76 892 87 159 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 472 380 2 607 992 -135 612 183 987 2 616 182 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 806 447 4 456 572 +349 875 2 542 086 4 086 018 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -11 990 -15 255 +3 265 - Gesamtausgaben.................................................... 7 595 547 7 369 895 +225 652 2 808 299 6 960 344 davon flexibilisiert.................................................... 240 699 228 302 +12 397 45 650 210 887 davon nicht flexibilisiert........................................... 7 354 848 7 141 593 +213 255 2 762 649 6 749 457 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 190 778 177 614 +13 164 183 104 Aus Hauptgruppe 5................................................. 41 717 41 745 -28 36 478 21 603 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 22 55 -33 3 22 Aus Hauptgruppe 7................................................. 197 547 -350 901 42 Aus Hauptgruppe 8................................................. 7 985 8 341 -356 8 268 6 116 Zusammen.............................................................. 240 699 228 302 +12 397 45 650 210 887 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 5 175 332 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 157 823 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 323 069 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 418 041 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 007 644 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 155 316 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 105 233 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 5 102 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 296 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 200 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 608 Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts Lfd. Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 29. Subventionsbericht (Anlage 1) Soll 2026 Mio. € Soll 2025 Mio. € Ist 2024 Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 5 2501 Sozialer Wohnungsbau 135 2 653 2 028 1 656 15 2501 Zuschüsse im Rahmen des Programms „Baukindergeld“ der KfW Bankengruppe 136 808 798 727 - 3 - Überblick zum Einzelplan 25 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 25 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 2511 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2511 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF = 1,06247 EUR. - 4 - 25 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind Ausgaben i. H. v. insgesamt rd. 6,2 Mrd. Euro veranschlagt. Ein Ausgabenschwerpunkt liegt beim Wohngeld nach dem 2023 novellierten Wohngeldgesetz (2,27 Mrd. Euro) (SDGs 1, 10,11). Weitere Ausgaben dienen der Ausfinanzierung des Baukindergeldes (808 Mio. Euro) (SDGs 1, 11). Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind Programmmittel i. H. v. 4 Mrd. Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant (SGDs 1, 11, 13). In 2026 wird ein Anteil i. H. v. 2,65 Mrd. Euro ausgabenwirksam. Einen weiteren wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bildet die Wohnungsbauprämie i. H. v. 220 Mio. Euro (SDGs 10, 11). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wohngeld wird geleistet, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Mit dem Wohngeldstärkungsgesetz 2020 wurde das allgemeine Leistungsniveau erhöht. Das Wohngeld wurde dynamisiert und dabei alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst, erstmals im Jahr 2022. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten wird, da die mit der Wohngeldreform 2020 erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibt. Mit dem Wohngeld-CO2- Bepreisungsentlastungsgesetz werden Wohngeldhaushalte seit 2021 bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 wird eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld eingeführt, der Empfängerkreis wird von rund 600.000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet (SDGs 1, 10, 11). Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setzt einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern. Die 2026 veranschlagten Mittel dienen der Ausfinanzierung. Der durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I S. 404) in das Grundgesetz eingefügte Artikel 104d ermöglicht es dem Bund, zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren (SDGs 1, 11, 13). Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau- Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe (SDGs 10, 11). - 5 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Überblick zum Kapitel 2501 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 790 1 790 - 693 Übrige Einnahmen.................................................. 136 200 138 218 -2 018 167 512 Gesamteinnahmen.................................................. 137 990 140 008 -2 018 168 205 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 520 16 711 -1 191 10 282 10 558 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 413 915 2 504 725 -90 810 177 903 2 508 473 Ausgaben für Investitionen...................................... 3 770 296 3 216 793 +553 503 610 348 2 681 759 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 6 199 731 5 738 229 +461 502 798 533 5 200 790 davon nicht flexibilisiert........................................... 6 199 731 5 738 229 +461 502 798 533 5 200 790 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 930 470 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 964 450 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 026 483 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 132 262 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 801 720 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 171 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 088 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 992 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 896 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 800 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 608 - 6 -

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