Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2026
Einzelplan 25
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
2501 Bau- und Wohnungswesen .................................................................................................................................. 5
Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus
Reichsbaudarlehen............................................................................................................................................... 8
Ausgaben-Tgr. 08 Forschung auf den Gebieten des Städtebaues sowie des Bau- und Wohnungswesens........ 19
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung ................................................................................................................... 22
Ausgaben-Tgr. 01 Förderung des Städtebaues.................................................................................................... 29
Ausgaben-Tgr. 05 Nationale Stadtentwicklungspolitik.......................................................................................... 32
Ausgaben-Tgr. 06 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaues
(Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)......................................................................................................................... 33
Ausgaben-Tgr. 07 Förderung von Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Raumordnung, des Bau-,
Wohnungs- und Siedlungswesens sowie des Städtebaues.................................................................................. 34
Ausgaben-Tgr. 08 Raumordnung.......................................................................................................................... 36
2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn ................................................................................. 39
Ausgaben-Tgr. 01 Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des
Deutschen Bundestages in Berlin................................................................................................................................. 46
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 49
2511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 50
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 51
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 53
2512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 57
2514 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ..................................................................................................... 62
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 65
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 69
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 70
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 77
Anlage zur Drucksache 21/600
(Einzelplan 25)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) wurde mit der Bildung der
Bundesregierung der 20. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages neu geschaffen. Dem Ressort wurden aus dem
ehemaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
die Aufgaben für Bauwesen, Bauwirtschaft und
Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und
Wohnungswesen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und
Landesplanung übertragen.
Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und
Wohnungswesens ist der soziale Wohnungsbau. Der Bund
unterstützt die Länder mit milliardenschweren Finanzhilfen. Darüber
hinaus leistet der Bund seinen Beitrag zur paritätischen
Finanzierung des Wohngeldes. Hinzu kommen Mittel zur Förderung
des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen (SDGs 1, 10, 11)
sowie die Wohnungsbauprämie (SDGs 10, 11).
Ein weiteres zentrales Aufgabengebiet des BMWSB ist die
Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung. Klimawandel,
Strukturwandel, demografischer Wandel, sozialer
Zusammenhalt und Digitalisierung. Das sind nur eine Auswahl der
Themen, die den Transformationsbedarf in den Städten und
Gemeinden beschreiben und denen sich das Ministerium im
Rahmen seiner Aufgaben widmet. Einen Schwerpunkt bilden hier
die Programme der Städtebauförderung SDGs 11,13).
Darüber hinaus werden Modellvorhaben der Raumordnung und
Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen
territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert
(SDGs 7, 8, 11, 13).
Weitere Zuständigkeitsbereiche sind Hochbau- und
Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn. Dies umfasst u. a.
Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages.
Dem BMWSB nachgeordnet ist das Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung (BBR), in dessen Bereich auch das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fällt.
Das BMWSB trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben zum
Erreichen folgender Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals, SDGs) bei: 1 "Keine Armut", 3 "Gesundheit
und Wohlergehen", 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8
"Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9
"Industrie, Innovation und Infrastruktur", 10 "Weniger
Ungleichheit", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12
"Nachhaltige/r Konsum und Produktion" sowie 13 "Maßnahmen zum
Klimaschutz".
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und
seines Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 2501 bis 2503
dargestellt. Da dort auch die Kernaufgaben des BMWSB
veranschlagt sind, bilden diese Kapitel den finanziellen
Schwerpunkt des Einzelplans 25 ab.
Das Kapitel 2501 umfasst insbesondere das
Wohnungswesen sowie das zentrale Thema Wohnungsbau.
Die Stadtentwicklungs- und Quartiersmanagementprogramme
sind im Kapitel 2502 verankert. Die Bereiche Forschung und
Raumentwicklung werden verschiedenen Titelgruppen
zugeordnet.
Die Themen Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin
und Bonn sind im Kapitel 2503 enthalten.
Es folgt das Kapitel 2511 zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben. Die Einnahmen und
Ausgaben des Ministeriums selbst werden im Kapitel 2512
veranschlagt.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung findet sich
in Kapitel 2514 wieder. Die Titelgruppe 02 bildet die
Haushaltsmittel für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung ab.
- 2 -
25 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 25
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 39 344 31 844 +7 500 5 961
Übrige Einnahmen.................................................. 143 829 144 981 -1 152 181 600
Gesamteinnahmen.................................................. 183 173 176 825 +6 348 187 561
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 179 300 171 007 +8 293 5 334 170 985
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 149 410 149 579 -169 76 892 87 159
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 472 380 2 607 992 -135 612 183 987 2 616 182
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 806 447 4 456 572 +349 875 2 542 086 4 086 018
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -11 990 -15 255 +3 265 -
Gesamtausgaben.................................................... 7 595 547 7 369 895 +225 652 2 808 299 6 960 344
davon flexibilisiert.................................................... 240 699 228 302 +12 397 45 650 210 887
davon nicht flexibilisiert........................................... 7 354 848 7 141 593 +213 255 2 762 649 6 749 457
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 190 778 177 614 +13 164 183 104
Aus Hauptgruppe 5................................................. 41 717 41 745 -28 36 478 21 603
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 22 55 -33 3 22
Aus Hauptgruppe 7................................................. 197 547 -350 901 42
Aus Hauptgruppe 8................................................. 7 985 8 341 -356 8 268 6 116
Zusammen.............................................................. 240 699 228 302 +12 397 45 650 210 887
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 5 175 332
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 157 823
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 323 069
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 418 041
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 007 644
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 155 316
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 105 233
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 5 102
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 296
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 200
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 608
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
29.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2026
Mio. €
Soll
2025
Mio. €
Ist
2024
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
5 2501 Sozialer Wohnungsbau 135 2 653 2 028 1 656
15 2501 Zuschüsse im Rahmen des Programms „Baukindergeld“ der KfW
Bankengruppe
136 808 798 727
- 3 -
Überblick zum Einzelplan 25
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 25 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 2511 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2511
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF = 1,06247 EUR.
- 4 -
25 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind Ausgaben i. H. v. insgesamt rd.
6,2 Mrd. Euro veranschlagt. Ein Ausgabenschwerpunkt liegt
beim Wohngeld nach dem 2023 novellierten Wohngeldgesetz
(2,27 Mrd. Euro) (SDGs 1, 10,11). Weitere Ausgaben dienen
der Ausfinanzierung des Baukindergeldes (808 Mio. Euro)
(SDGs 1, 11).
Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus sind Programmmittel i. H. v. 4 Mrd. Euro
(Verpflichtungsrahmen) eingeplant (SGDs 1, 11, 13). In 2026
wird ein Anteil i. H. v. 2,65 Mrd. Euro ausgabenwirksam. Einen
weiteren wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bildet die
Wohnungsbauprämie i. H. v. 220 Mio. Euro (SDGs 10, 11).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Wohngeld wird geleistet, damit einkommensschwächere
Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für
angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen
können. Mit dem Wohngeldstärkungsgesetz 2020 wurde das
allgemeine Leistungsniveau erhöht. Das Wohngeld wurde
dynamisiert und dabei alle zwei Jahre an die eingetretene Miet-
und Einkommensentwicklung angepasst, erstmals im Jahr
2022. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stellt
sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als
sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten wird,
da die mit der Wohngeldreform 2020 erreichte
Entlastungswirkung bestehen bleibt. Mit dem Wohngeld-CO2-
Bepreisungsentlastungsgesetz werden Wohngeldhaushalte seit 2021 bei
den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet. Mit
dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 wird eine
Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld eingeführt,
der Empfängerkreis wird von rund 600.000 Haushalten auf
rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet (SDGs 1, 10, 11).
Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setzt
einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung
von Familien mit Kindern. Die 2026 veranschlagten Mittel
dienen der Ausfinanzierung.
Der durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom
28. März 2019 (BGBl. I S. 404) in das Grundgesetz
eingefügte Artikel 104d ermöglicht es dem Bund, zweckgebundene
Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus zu gewähren (SDGs 1, 11, 13).
Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte
unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen
Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt
geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember
2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau-
Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe (SDGs 10,
11).
- 5 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Überblick zum Kapitel 2501
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 790 1 790 - 693
Übrige Einnahmen.................................................. 136 200 138 218 -2 018 167 512
Gesamteinnahmen.................................................. 137 990 140 008 -2 018 168 205
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 520 16 711 -1 191 10 282 10 558
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 413 915 2 504 725 -90 810 177 903 2 508 473
Ausgaben für Investitionen...................................... 3 770 296 3 216 793 +553 503 610 348 2 681 759
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 6 199 731 5 738 229 +461 502 798 533 5 200 790
davon nicht flexibilisiert........................................... 6 199 731 5 738 229 +461 502 798 533 5 200 790
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 930 470
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 964 450
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 026 483
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 132 262
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 801 720
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 171
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 088
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 992
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 896
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 800
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 608
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