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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 2501 Bau- und Wohnungswesen .................................................................................................................................. 5 Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen............................................................................................................................................... 8 Ausgaben-Tgr. 08 Forschung auf den Gebieten des Städtebaues sowie des Bau- und Wohnungswesens........ 19 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung ................................................................................................................... 22 Ausgaben-Tgr. 01 Förderung des Städtebaues.................................................................................................... 28 Ausgaben-Tgr. 05 Nationale Stadtentwicklungspolitik.......................................................................................... 31 Ausgaben-Tgr. 06 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaues (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)......................................................................................................................... 32 Ausgaben-Tgr. 07 Förderung von Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Raumordnung, des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens sowie des Städtebaues.................................................................................. 33 Ausgaben-Tgr. 08 Raumordnung.......................................................................................................................... 35 2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn ................................................................................. 38 Ausgaben-Tgr. 01 Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin................................................................................................................................. 45 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 49 2511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 50 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 51 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 53 2512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 57 2514 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ..................................................................................................... 62 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 65 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 70 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 71 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 77 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 25) Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit der Bildung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages neu geschaffen. Dem Ressort wurden aus dem ehemaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Aufgaben für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnungswesen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung übertragen. Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und Wohnungswesens ist der soziale Wohnungsbau. Der Bund unterstützt die Länder mit milliardenschweren Finanzhilfen. Darüber hinaus leistet der Bund seinen Beitrag zur paritätischen Finanzierung des Wohngeldes. Hinzu kommt das Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (SDGs 1, 10, 11) sowie die Wohnungsbauprämie (SDGs 10, 11). Ein weiteres zentrales Aufgabengebiet des BMWSB ist die Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung. Klimawandel, Strukturwandel, demografischer Wandel, sozialer Zusammenhalt und Digitalisierung. Das sind nur eine Auswahl der Themen, die den Transformationsbedarf in den Städten und Gemeinden beschreiben und denen sich das Ministerium im Rahmen seiner Aufgaben widmet. Mit der Städtebauförderung unterstützt das Ressort deutschlandweit die Länder bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben in Städten und Gemeinden (SDGs 11,13). Darüber hinaus werden Modellvorhaben der Raumordnung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert (SDGs 7, 8, 11, 13). Weitere Zuständigkeitsbereiche sind Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn. Dies umfasst u. a. Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages. Dem BMWSB nachgeordnet ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), in dessen Bereich auch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fällt. Das BMWSB trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben zum Erreichen folgender Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) bei: 1 "Keine Armut", 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 10 "Weniger Ungleichheit", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion" sowie 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz". Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und seines Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 2501 bis 2503 dargestellt. Da dort auch die Kernaufgaben des BMWSB veranschlagt sind, bilden diese Kapitel den finanziellen Schwerpunkt des Einzelplans 25 ab. Das Kapitel 2501 umfasst insbesondere das Wohnungswesen sowie das zentrale Thema Wohnungsbau. Die Stadtentwicklungs- und Quartiersmanagementprogramme sind im Kapitel 2502 verankert. Die Bereiche Forschung und Raumentwicklung werden verschiedenen Titelgruppen zugeordnet. Die Themen Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind im Kapitel 2503 enthalten. Es folgt das Kapitel 2511 zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben des Ministeriums selbst werden im Kapitel 2512 veranschlagt. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung findet sich in Kapitel 2514 wieder. Die Titelgruppe 02 bildet die Haushaltsmittel für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ab. - 2 - 25 Vorwort Überblick zum Einzelplan 25 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 31 844 4 030 +27 814 2 470 Übrige Einnahmen.................................................. 144 981 238 690 -93 709 185 946 Gesamteinnahmen.................................................. 176 825 242 720 -65 895 188 416 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 171 007 174 261 -3 254 5 857 150 672 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 149 579 135 581 +13 998 89 076 74 666 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 607 992 2 435 357 +172 635 198 938 2 633 640 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 456 572 4 018 009 +438 563 2 917 683 3 547 182 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -15 255 -35 000 +19 745 - Gesamtausgaben.................................................... 7 369 895 6 728 208 +641 687 3 211 554 6 406 160 davon flexibilisiert.................................................... 228 302 231 444 -3 142 57 896 183 570 davon nicht flexibilisiert........................................... 7 141 593 6 496 764 +644 829 3 153 658 6 222 590 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 177 614 182 730 -5 116 4 003 157 791 Aus Hauptgruppe 5................................................. 41 745 38 721 +3 024 40 436 18 542 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 55 40 +15 36 21 Aus Hauptgruppe 7................................................. 547 347 +200 596 62 Aus Hauptgruppe 8................................................. 8 341 9 606 -1 265 12 825 7 154 Zusammen.............................................................. 228 302 231 444 -3 142 57 896 183 570 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 663 692 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 073 065 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 145 472 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 211 932 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 947 698 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 162 845 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 119 545 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 950 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 855 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 760 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 570 Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts Lfd. Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 29. Subventionsbericht (Anlage 1) Soll 2025 Mio. € Soll 2024 Mio. € Ist 2023 Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 6 2501 Sozialer Wohnungsbau 135 2 028 1 583 1 182 11 2501 Zuschüsse im Rahmen des Programms „Baukindergeld“ der KfW Bankengruppe 136 798 719 773 - 3 - Überblick zum Einzelplan 25 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 25 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 2511 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2511 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF = 1,06247 EUR. - 4 - 25 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind Ausgaben i. H. v. insgesamt rd. 5,7 Mrd. Euro veranschlagt. Der Ausgabenschwerpunkt liegt beim Wohngeld nach dem 2023 novellierten Wohngeldgesetz (2,36 Mrd. Euro) (SDGs 1, 10,11). Weitere Ausgaben dienen der Ausfinanzierung des Baukindergeldes (798 Mio. Euro) (SDGs 1, 11). Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind Programmmittel i. H. v. 3,5 Mrd. Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant (SGDs 1, 11, 13). In 2025 wird ein Anteil i. H. v. 2,03 Mrd. Euro ausgabenwirksam. Einen weiteren wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bildet die Wohnungsbauprämie i. H. v. 220 Mio. Euro (SDGs 10, 11). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wohngeld wird geleistet, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Mit dem Wohngeldstärkungsgesetz 2020 wurde das allgemeine Leistungsniveau erhöht. Das Wohngeld wurde dynamisiert und dabei alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst, erstmals im Jahr 2022. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten wird, da die mit der Wohngeldreform 2020 erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibt. Mit dem Wohngeld-CO2- Bepreisungsentlastungsgesetz werden Wohngeldhaushalte seit 2021 bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 wird eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld eingeführt, der Empfängerkreis wird von rund 600.000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet (SDGs 1, 10, 11). Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setzt einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern. Die 2025 veranschlagten Mittel dienen der Ausfinanzierung. Der durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I S. 404) in das Grundgesetz eingefügte Artikel 104d ermöglicht es dem Bund, zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren (SDGs 1, 11, 13). Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau- Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe (SDGs 10, 11). - 5 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Überblick zum Kapitel 2501 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 790 1 790 - 596 Übrige Einnahmen.................................................. 138 218 232 283 -94 065 172 957 Gesamteinnahmen.................................................. 140 008 234 073 -94 065 173 553 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 16 711 17 200 -489 10 700 11 119 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 504 725 2 333 065 +171 660 145 536 2 518 261 Ausgaben für Investitionen...................................... 3 216 793 2 639 477 +577 316 817 537 2 215 327 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 5 738 229 4 989 742 +748 487 973 773 4 744 707 davon nicht flexibilisiert........................................... 5 738 229 4 989 742 +748 487 973 773 4 744 707 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 578 915 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 872 765 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 958 100 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 041 010 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 701 725 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 135 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 045 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 950 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 855 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 760 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 570 - 6 -

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