Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 25
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
2501 Bau- und Wohnungswesen .................................................................................................................................. 5
Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus
Reichsbaudarlehen............................................................................................................................................... 8
Ausgaben-Tgr. 08 Forschung auf den Gebieten des Städtebaues sowie des Bau- und Wohnungswesens........ 19
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung ................................................................................................................... 22
Ausgaben-Tgr. 01 Förderung des Städtebaues.................................................................................................... 28
Ausgaben-Tgr. 05 Nationale Stadtentwicklungspolitik.......................................................................................... 31
Ausgaben-Tgr. 06 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaues
(Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)......................................................................................................................... 32
Ausgaben-Tgr. 07 Förderung von Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Raumordnung, des Bau-,
Wohnungs- und Siedlungswesens sowie des Städtebaues.................................................................................. 33
Ausgaben-Tgr. 08 Raumordnung.......................................................................................................................... 35
2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn ................................................................................. 38
Ausgaben-Tgr. 01 Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des
Deutschen Bundestages in Berlin................................................................................................................................. 45
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 49
2511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 50
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 51
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 53
2512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 57
2514 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ..................................................................................................... 62
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 65
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 70
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 71
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 77
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 25)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) wurde mit der Bildung der
Bundesregierung der 20. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages neu geschaffen. Dem Ressort wurden aus dem
ehemaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
die Aufgaben für Bauwesen, Bauwirtschaft und
Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und
Wohnungswesen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und
Landesplanung übertragen.
Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und
Wohnungswesens ist der soziale Wohnungsbau. Der Bund
unterstützt die Länder mit milliardenschweren Finanzhilfen. Darüber
hinaus leistet der Bund seinen Beitrag zur paritätischen
Finanzierung des Wohngeldes. Hinzu kommt das Förderprogramm
zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (SDGs 1, 10, 11)
sowie die Wohnungsbauprämie (SDGs 10, 11).
Ein weiteres zentrales Aufgabengebiet des BMWSB ist die
Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung. Klimawandel,
Strukturwandel, demografischer Wandel, sozialer
Zusammenhalt und Digitalisierung. Das sind nur eine Auswahl der
Themen, die den Transformationsbedarf in den Städten und
Gemeinden beschreiben und denen sich das Ministerium im
Rahmen seiner Aufgaben widmet. Mit der Städtebauförderung
unterstützt das Ressort deutschlandweit die Länder bei der
Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben
in Städten und Gemeinden (SDGs 11,13). Darüber hinaus
werden Modellvorhaben der Raumordnung und Maßnahmen
im Zusammenhang mit der europäischen territorialen
Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert (SDGs 7, 8, 11,
13).
Weitere Zuständigkeitsbereiche sind Hochbau- und
Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn. Dies umfasst u. a.
Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages.
Dem BMWSB nachgeordnet ist das Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung (BBR), in dessen Bereich auch das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fällt.
Das BMWSB trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben zum
Erreichen folgender Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals, SDGs) bei: 1 "Keine Armut", 3 "Gesundheit
und Wohlergehen", 7 "Bezahlbare und saubere Energie", 8
"Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum", 9
"Industrie, Innovation und Infrastruktur", 10 "Weniger
Ungleichheit", 11 "Nachhaltige Städte und Gemeinden", 12
"Nachhaltige/r Konsum und Produktion" sowie 13 "Maßnahmen zum
Klimaschutz".
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und
seines Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 2501 bis 2503
dargestellt. Da dort auch die Kernaufgaben des BMWSB
veranschlagt sind, bilden diese Kapitel den finanziellen
Schwerpunkt des Einzelplans 25 ab.
Das Kapitel 2501 umfasst insbesondere das
Wohnungswesen sowie das zentrale Thema Wohnungsbau.
Die Stadtentwicklungs- und Quartiersmanagementprogramme
sind im Kapitel 2502 verankert. Die Bereiche Forschung und
Raumentwicklung werden verschiedenen Titelgruppen
zugeordnet.
Die Themen Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin
und Bonn sind im Kapitel 2503 enthalten.
Es folgt das Kapitel 2511 zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben. Die Einnahmen und
Ausgaben des Ministeriums selbst werden im Kapitel 2512
veranschlagt.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung findet sich
in Kapitel 2514 wieder. Die Titelgruppe 02 bildet die
Haushaltsmittel für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung ab.
- 2 -
25 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 25
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 31 844 4 030 +27 814 2 470
Übrige Einnahmen.................................................. 144 981 238 690 -93 709 185 946
Gesamteinnahmen.................................................. 176 825 242 720 -65 895 188 416
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 171 007 174 261 -3 254 5 857 150 672
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 149 579 135 581 +13 998 89 076 74 666
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 607 992 2 435 357 +172 635 198 938 2 633 640
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 456 572 4 018 009 +438 563 2 917 683 3 547 182
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -15 255 -35 000 +19 745 -
Gesamtausgaben.................................................... 7 369 895 6 728 208 +641 687 3 211 554 6 406 160
davon flexibilisiert.................................................... 228 302 231 444 -3 142 57 896 183 570
davon nicht flexibilisiert........................................... 7 141 593 6 496 764 +644 829 3 153 658 6 222 590
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 177 614 182 730 -5 116 4 003 157 791
Aus Hauptgruppe 5................................................. 41 745 38 721 +3 024 40 436 18 542
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 55 40 +15 36 21
Aus Hauptgruppe 7................................................. 547 347 +200 596 62
Aus Hauptgruppe 8................................................. 8 341 9 606 -1 265 12 825 7 154
Zusammen.............................................................. 228 302 231 444 -3 142 57 896 183 570
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 663 692
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 073 065
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 145 472
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 211 932
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 947 698
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 162 845
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 119 545
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 950
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 855
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 760
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 570
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
29.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2025
Mio. €
Soll
2024
Mio. €
Ist
2023
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
6 2501 Sozialer Wohnungsbau 135 2 028 1 583 1 182
11 2501 Zuschüsse im Rahmen des Programms „Baukindergeld“ der KfW
Bankengruppe
136 798 719 773
- 3 -
Überblick zum Einzelplan 25
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 25 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 2511 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2511
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF = 1,06247 EUR.
- 4 -
25 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind Ausgaben i. H. v. insgesamt rd. 5,7
Mrd. Euro veranschlagt. Der Ausgabenschwerpunkt liegt beim
Wohngeld nach dem 2023 novellierten Wohngeldgesetz
(2,36 Mrd. Euro) (SDGs 1, 10,11). Weitere Ausgaben dienen
der Ausfinanzierung des Baukindergeldes (798 Mio. Euro)
(SDGs 1, 11).
Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus sind Programmmittel i. H. v. 3,5 Mrd. Euro
(Verpflichtungsrahmen) eingeplant (SGDs 1, 11, 13). In 2025
wird ein Anteil i. H. v. 2,03 Mrd. Euro ausgabenwirksam. Einen
weiteren wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bildet die
Wohnungsbauprämie i. H. v. 220 Mio. Euro (SDGs 10, 11).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Wohngeld wird geleistet, damit einkommensschwächere
Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für
angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen
können. Mit dem Wohngeldstärkungsgesetz 2020 wurde das
allgemeine Leistungsniveau erhöht. Das Wohngeld wurde
dynamisiert und dabei alle zwei Jahre an die eingetretene Miet-
und Einkommensentwicklung angepasst, erstmals im Jahr
2022. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stellt
sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als
sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten wird,
da die mit der Wohngeldreform 2020 erreichte
Entlastungswirkung bestehen bleibt. Mit dem Wohngeld-CO2-
Bepreisungsentlastungsgesetz werden Wohngeldhaushalte seit 2021 bei
den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet. Mit
dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 wird eine
Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld eingeführt,
der Empfängerkreis wird von rund 600.000 Haushalten auf
rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet (SDGs 1, 10, 11).
Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setzt
einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung
von Familien mit Kindern. Die 2025 veranschlagten Mittel
dienen der Ausfinanzierung.
Der durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom
28. März 2019 (BGBl. I S. 404) in das Grundgesetz
eingefügte Artikel 104d ermöglicht es dem Bund, zweckgebundene
Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus zu gewähren (SDGs 1, 11, 13).
Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte
unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen
Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt
geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember
2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau-
Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe (SDGs 10,
11).
- 5 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Überblick zum Kapitel 2501
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 790 1 790 - 596
Übrige Einnahmen.................................................. 138 218 232 283 -94 065 172 957
Gesamteinnahmen.................................................. 140 008 234 073 -94 065 173 553
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 16 711 17 200 -489 10 700 11 119
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 504 725 2 333 065 +171 660 145 536 2 518 261
Ausgaben für Investitionen...................................... 3 216 793 2 639 477 +577 316 817 537 2 215 327
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 5 738 229 4 989 742 +748 487 973 773 4 744 707
davon nicht flexibilisiert........................................... 5 738 229 4 989 742 +748 487 973 773 4 744 707
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 578 915
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 872 765
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 958 100
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 041 010
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 701 725
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 135
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 045
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 950
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 855
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 760
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 570
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