Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 25
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
2501 Bau- und Wohnungswesen .................................................................................................................................. 5
Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus
Reichsbaudarlehen............................................................................................................................................... 7
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung ................................................................................................................... 17
Ausgaben-Tgr. 01 Förderung des Städtebaues.................................................................................................... 23
Ausgaben-Tgr. 08 Raumordnung.......................................................................................................................... 25
2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn ................................................................................. 29
Ausgaben-Tgr. 01 Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des
Deutschen Bundestages in Berlin................................................................................................................................. 35
2504 Forschung, Innovation und Modellvorhaben in den Bereichen Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ........ 38
Ausgaben-Tgr. 01 Entwicklung, Erprobung und Innovationstransfer.................................................................... 40
Ausgaben-Tgr. 02 Förderung von Einrichtungen für Forschung, Wissenschaft und Baukultur (ohne BBSR)...... 43
Ausgaben-Tgr. 03 Umsetzung ausgewählter Modellvorhaben............................................................................. 48
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 53
2511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 54
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 55
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 57
2512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 61
2514 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ..................................................................................................... 66
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 69
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 73
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 74
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 81
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 25)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) wurde mit der Bildung der
Bundesregierung der 20. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages neu geschaffen. Dem Ressort wurden aus dem
ehemaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
die Aufgaben für Bauwesen, Bauwirtschaft und
Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und
Wohnungswesen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und
Landesplanung übertragen.
Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und
Wohnungswesens ist der soziale Wohnungsbau. Der Bund
unterstützt die Länder mit milliardenschweren Finanzhilfen. Darüber
hinaus leistet der Bund seinen Beitrag zur paritätischen
Finanzierung des Wohngeldes. Hinzu kommen Mittel zur Förderung
des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen (SDGs 1, 10, 11)
sowie die Wohnungsbauprämie (SDGs 10, 11).
Ein weiteres zentrales Aufgabengebiet des BMWSB ist die
Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung. Klimawandel,
Strukturwandel, demografischer Wandel, sozialer
Zusammenhalt und Digitalisierung. Das sind nur eine Auswahl der
Themen, die den Transformationsbedarf in den Städten und
Gemeinden beschreiben und denen sich das Ministerium im
Rahmen seiner Aufgaben widmet. Einen Schwerpunkt bilden hier
die Programme der Städtebauförderung (SDGs 11,13).
Darüber hinaus werden Modellvorhaben der Raumordnung und
Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen
territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert
(SDGs 6, 9, 10, 11, 13, 15, 17).
Weitere Zuständigkeitsbereiche sind Hochbau- und
Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn. Dies umfasst u. a.
Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages.
Dem BMWSB nachgeordnet ist das Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung (BBR), in dessen Bereich auch das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fällt.
Das BMWSB trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben mit
Ausnahme des Nachhaltigkeitsziels 14 "Leben unter Wasser"
zum Erreichen aller Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals, SDGs) bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und
seines Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 2501 bis 2503
dargestellt. Da dort auch die Kernaufgaben des BMWSB
veranschlagt sind, bilden diese Kapitel den finanziellen
Schwerpunkt des Einzelplans 25 ab.
Das Kapitel 2501 umfasst insbesondere das
Wohnungswesen sowie das zentrale Thema Wohnungsbau.
Die Stadtentwicklungs- und Quartiersmanagementprogramme
sind im Kapitel 2502 verankert. Der Bereich der
Raumordnung verbleibt in einer gesonderten Titelgruppe.
Die Themen Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin
und Bonn sind im Kapitel 2503 enthalten.
Das Kapitel 2504 umfasst die Ressortforschung, geförderte
Einrichtungen sowie Modellvorhaben.
Es folgt das Kapitel 2511 zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben. Die Einnahmen und
Ausgaben des Ministeriums selbst werden im Kapitel 2512
veranschlagt.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung findet sich
in Kapitel 2514 wieder. Die Titelgruppe 02 bildet die
Haushaltsmittel für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung ab.
- 2 -
25 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 25
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 844 39 344 -37 500 56 208
Übrige Einnahmen.................................................. 141 079 143 829 -2 750 195 064
Gesamteinnahmen.................................................. 142 923 183 173 -40 250 251 272
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 205 170 179 404 +25 766 16 575 191 508
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 150 664 149 740 +924 64 895 119 339
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 046 039 2 634 030 -587 991 200 593 2 753 834
Ausgaben für Investitionen...................................... 5 168 932 4 794 497 +374 435 1 944 159 4 486 737
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -61 725 -11 990 -49 735 -
Gesamtausgaben.................................................... 7 509 080 7 745 681 -236 601 2 226 222 7 551 418
davon flexibilisiert.................................................... 275 879 240 833 +35 046 60 763 245 137
davon nicht flexibilisiert........................................... 7 233 201 7 504 848 -271 647 2 165 459 7 306 281
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 217 104 190 882 +26 222 12 926 203 082
Aus Hauptgruppe 5................................................. 43 481 41 747 +1 734 36 955 35 955
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 22 22 - 2 18
Aus Hauptgruppe 7................................................. 197 197 - 293 344
Aus Hauptgruppe 8................................................. 15 075 7 985 +7 090 10 587 5 738
Zusammen.............................................................. 275 879 240 833 +35 046 60 763 245 137
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 770 459
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 436 702
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 677 318
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 808 857
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 375 528
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 267 718
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 166 532
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 30 320
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 3 350
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 3 564
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 570
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 30. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
30.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2027
Mio. €
Soll
2026
Mio. €
Ist
2025
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
5 2501 Sozialer Wohnungsbau 136 3 283 2 653 2 140
12 2501 Zuschüsse im Rahmen des Programms „Baukindergeld“ der KfW
Bankengruppe
137 730 808 705
- 3 -
Überblick zum Einzelplan 25
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 25 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 2511 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2511
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,85106 EUR, 1 CHF = 1,07365 EUR.
- 4 -
25 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind Ausgaben i. H. v. insgesamt rd. 6,2 Mrd.
Euro veranschlagt. Ein Ausgabenschwerpunkt liegt beim
Wohngeld (1,81 Mrd. Euro) (SDGs 1, 10,11). Weitere
Ausgaben dienen der Ausfinanzierung des Baukindergeldes
(730 Mio. Euro) (SDGs 1, 11).
Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus sind Programmmittel i. H. v. 5 Mrd. Euro
(Verpflichtungsrahmen) eingeplant (SGDs 1, 11, 13). In 2027
wird ein Anteil i. H. v. 3,28 Mrd. Euro ausgabenwirksam. Einen
weiteren wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bildet die
Wohnungsbauprämie i. H. v. 210 Mio. Euro (SDGs 10, 11).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Wohngeld wird geleistet, damit einkommensschwächere
Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für
angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen
können (SDGs 1, 10, 11). Als Beitrag zur Konsolidierung des
Bundeshaushalts führt eine Neustrukturierung des Wohngeldes
im Jahr 2027 zu einer Reduzierung der Ausgaben und des
Empfängerkreises auf ungefähr eine Million Haushalte.
Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setzt
einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung
von Familien mit Kindern (SDGs 1, 11). Die 2027
veranschlagten Mittel dienen der Ausfinanzierung.
Der durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom
28. März 2019 (BGBl. I S. 404) in das Grundgesetz
eingefügte Artikel 104d ermöglicht es dem Bund, zweckgebundene
Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus zu gewähren (SDGs 1, 11, 13).
Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte
unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen
Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt
geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember
2019 (BGBl. I S. 2451), (SDGs 10, 11). Nach § 7 des
Wohnungsbau-Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in
voller Höhe.
Überblick zum Kapitel 2501
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 790 1 790 - 8 863
Übrige Einnahmen.................................................. 133 687 136 200 -2 513 164 091
Gesamteinnahmen.................................................. 135 477 137 990 -2 513 172 954
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 6 640 15 820 -9 180 8 742 12 301
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 954 823 2 575 565 -620 742 194 451 2 654 191
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 247 210 3 770 296 +476 914 362 626 3 092 087
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 6 208 673 6 361 681 -153 008 565 819 5 758 579
davon nicht flexibilisiert........................................... 6 208 673 6 361 681 -153 008 565 819 5 758 579
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 827 345
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 157 745
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 257 190
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 405 370
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 001 725
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 135
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 045
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 950
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 855
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 760
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 570
- 5 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-419
Vermischte Einnahmen 1 790
1 790
342
134 01
-411
Abführungen der Treuhandstellen für den Bergarbeiterwohnungsbau
nach Aufhebung des Bundestreuhandvermögens für den
Bergarbeiterwohnungsbau
-
-
8 521
Erläuterungen:
Durch Kauf- und Abtretungsvertrag vom 4. Dezember 2000 wurden die
Forderungen gegen die Bundestreuhandstellen im Wesentlichen verwertet. Der
Überschuss der Einnahmen wird in bis zum Jahr 2040 festgelegten Teilbeträgen zum
15. Mai und 15. November jeden Jahres an den Erwerber ausgekehrt.
Bezeichnung 2027
1 000 €
2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
1 2 3 4
Planmäßige Rückflüsse
vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 1 469 787 T€
Abgetretene Forderungen (an Deutsche Pfandbriefbank AG)
vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 927 622 T€
Auskehrungen an die Deutsche Pfandbriefbank AG................................................... 21 152 21 689 22 574
Die historische Abwicklung des Bundestreuhandvermögens wurde abschließend in
der Übersicht 3 des Epl. 12 zum Bundeshaushaltsplan 2002, S. 254 dargestellt.
Eventuell erforderliche Ausgaben aus der Bundesgarantie sind bei Kap. 6002
Tit. 671 03 veranschlagt.
Übrige Einnahmen
152 07
-423
Zinseinnahmen von Ländern -
-
-
Erläuterungen:
Der Bund hat sich bis zum Haushaltsjahr 1981 (Programm 1982) an der
Finanzierung der von den Ländern geförderten Modernisierung an Wohngebäuden durch
Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Absatz 4 (alt) GG beteiligt.
Die Länder führen die auf den Bund entfallenden Zinsen aus Darlehen
nachträglich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres ab.
Hier werden auch die Zinsen aus Mitteln veranschlagt, die bis 1980 für den
Experimentellen Wohnungs- und Städtebau gewährt wurden.
Darüber hinaus werden Zinsen aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung
der Errichtung von Erprobungsbauten, der beispielhaften Instandsetzung von
Bauwerken und der Durchführung von praktischen Untersuchungen auf dem
Gesamtgebiet des baulichen Zivilschutzes den Ländern gewährt hat, veranschlagt.
172 07
-423
Tilgungsbeträge von Ländern 21
23
55
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 07. Hier werden die entsprechenden
Tilgungsbeträge veranschlagt.
- 6 -