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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 2501 Bau- und Wohnungswesen .................................................................................................................................. 5 Einnahmen-Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen............................................................................................................................................... 7 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung ................................................................................................................... 17 Ausgaben-Tgr. 01 Förderung des Städtebaues.................................................................................................... 23 Ausgaben-Tgr. 08 Raumordnung.......................................................................................................................... 25 2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn ................................................................................. 29 Ausgaben-Tgr. 01 Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin................................................................................................................................. 35 2504 Forschung, Innovation und Modellvorhaben in den Bereichen Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ........ 38 Ausgaben-Tgr. 01 Entwicklung, Erprobung und Innovationstransfer.................................................................... 40 Ausgaben-Tgr. 02 Förderung von Einrichtungen für Forschung, Wissenschaft und Baukultur (ohne BBSR)...... 43 Ausgaben-Tgr. 03 Umsetzung ausgewählter Modellvorhaben............................................................................. 48 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 53 2511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 54 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 55 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 57 2512 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 61 2514 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ..................................................................................................... 66 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 69 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 73 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 74 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 81 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 25) Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit der Bildung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages neu geschaffen. Dem Ressort wurden aus dem ehemaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Aufgaben für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnungswesen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung übertragen. Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und Wohnungswesens ist der soziale Wohnungsbau. Der Bund unterstützt die Länder mit milliardenschweren Finanzhilfen. Darüber hinaus leistet der Bund seinen Beitrag zur paritätischen Finanzierung des Wohngeldes. Hinzu kommen Mittel zur Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen (SDGs 1, 10, 11) sowie die Wohnungsbauprämie (SDGs 10, 11). Ein weiteres zentrales Aufgabengebiet des BMWSB ist die Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung. Klimawandel, Strukturwandel, demografischer Wandel, sozialer Zusammenhalt und Digitalisierung. Das sind nur eine Auswahl der Themen, die den Transformationsbedarf in den Städten und Gemeinden beschreiben und denen sich das Ministerium im Rahmen seiner Aufgaben widmet. Einen Schwerpunkt bilden hier die Programme der Städtebauförderung (SDGs 11,13). Darüber hinaus werden Modellvorhaben der Raumordnung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert (SDGs 6, 9, 10, 11, 13, 15, 17). Weitere Zuständigkeitsbereiche sind Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn. Dies umfasst u. a. Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages. Dem BMWSB nachgeordnet ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), in dessen Bereich auch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fällt. Das BMWSB trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben mit Ausnahme des Nachhaltigkeitsziels 14 "Leben unter Wasser" zum Erreichen aller Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) bei. Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und seines Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 2501 bis 2503 dargestellt. Da dort auch die Kernaufgaben des BMWSB veranschlagt sind, bilden diese Kapitel den finanziellen Schwerpunkt des Einzelplans 25 ab. Das Kapitel 2501 umfasst insbesondere das Wohnungswesen sowie das zentrale Thema Wohnungsbau. Die Stadtentwicklungs- und Quartiersmanagementprogramme sind im Kapitel 2502 verankert. Der Bereich der Raumordnung verbleibt in einer gesonderten Titelgruppe. Die Themen Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind im Kapitel 2503 enthalten. Das Kapitel 2504 umfasst die Ressortforschung, geförderte Einrichtungen sowie Modellvorhaben. Es folgt das Kapitel 2511 zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben des Ministeriums selbst werden im Kapitel 2512 veranschlagt. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung findet sich in Kapitel 2514 wieder. Die Titelgruppe 02 bildet die Haushaltsmittel für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ab. - 2 - 25 Vorwort Überblick zum Einzelplan 25 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 844 39 344 -37 500 56 208 Übrige Einnahmen.................................................. 141 079 143 829 -2 750 195 064 Gesamteinnahmen.................................................. 142 923 183 173 -40 250 251 272 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 205 170 179 404 +25 766 16 575 191 508 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 150 664 149 740 +924 64 895 119 339 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 046 039 2 634 030 -587 991 200 593 2 753 834 Ausgaben für Investitionen...................................... 5 168 932 4 794 497 +374 435 1 944 159 4 486 737 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -61 725 -11 990 -49 735 - Gesamtausgaben.................................................... 7 509 080 7 745 681 -236 601 2 226 222 7 551 418 davon flexibilisiert.................................................... 275 879 240 833 +35 046 60 763 245 137 davon nicht flexibilisiert........................................... 7 233 201 7 504 848 -271 647 2 165 459 7 306 281 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 217 104 190 882 +26 222 12 926 203 082 Aus Hauptgruppe 5................................................. 43 481 41 747 +1 734 36 955 35 955 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 22 22 - 2 18 Aus Hauptgruppe 7................................................. 197 197 - 293 344 Aus Hauptgruppe 8................................................. 15 075 7 985 +7 090 10 587 5 738 Zusammen.............................................................. 275 879 240 833 +35 046 60 763 245 137 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 770 459 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 436 702 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 677 318 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 808 857 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 375 528 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 267 718 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 166 532 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 30 320 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 3 350 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 3 564 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 570 Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 30. Subventionsberichts Lfd. Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 30. Subventionsbericht (Anlage 1) Soll 2027 Mio. € Soll 2026 Mio. € Ist 2025 Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 5 2501 Sozialer Wohnungsbau 136 3 283 2 653 2 140 12 2501 Zuschüsse im Rahmen des Programms „Baukindergeld“ der KfW Bankengruppe 137 730 808 705 - 3 - Überblick zum Einzelplan 25 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 25 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 2511 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2511 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,85106 EUR, 1 CHF = 1,07365 EUR. - 4 - 25 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind Ausgaben i. H. v. insgesamt rd. 6,2 Mrd. Euro veranschlagt. Ein Ausgabenschwerpunkt liegt beim Wohngeld (1,81 Mrd. Euro) (SDGs 1, 10,11). Weitere Ausgaben dienen der Ausfinanzierung des Baukindergeldes (730 Mio. Euro) (SDGs 1, 11). Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind Programmmittel i. H. v. 5 Mrd. Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant (SGDs 1, 11, 13). In 2027 wird ein Anteil i. H. v. 3,28 Mrd. Euro ausgabenwirksam. Einen weiteren wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bildet die Wohnungsbauprämie i. H. v. 210 Mio. Euro (SDGs 10, 11). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wohngeld wird geleistet, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können (SDGs 1, 10, 11). Als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts führt eine Neustrukturierung des Wohngeldes im Jahr 2027 zu einer Reduzierung der Ausgaben und des Empfängerkreises auf ungefähr eine Million Haushalte. Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setzt einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern (SDGs 1, 11). Die 2027 veranschlagten Mittel dienen der Ausfinanzierung. Der durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I S. 404) in das Grundgesetz eingefügte Artikel 104d ermöglicht es dem Bund, zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren (SDGs 1, 11, 13). Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451), (SDGs 10, 11). Nach § 7 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe. Überblick zum Kapitel 2501 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 790 1 790 - 8 863 Übrige Einnahmen.................................................. 133 687 136 200 -2 513 164 091 Gesamteinnahmen.................................................. 135 477 137 990 -2 513 172 954 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 6 640 15 820 -9 180 8 742 12 301 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 954 823 2 575 565 -620 742 194 451 2 654 191 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 247 210 3 770 296 +476 914 362 626 3 092 087 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 6 208 673 6 361 681 -153 008 565 819 5 758 579 davon nicht flexibilisiert........................................... 6 208 673 6 361 681 -153 008 565 819 5 758 579 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 827 345 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 157 745 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 257 190 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 405 370 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 001 725 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 135 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 045 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 950 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 855 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 760 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 570 - 5 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -419 Vermischte Einnahmen 1 790 1 790 342 134 01 -411 Abführungen der Treuhandstellen für den Bergarbeiterwohnungsbau nach Aufhebung des Bundestreuhandvermögens für den Bergarbeiterwohnungsbau - - 8 521 Erläuterungen: Durch Kauf- und Abtretungsvertrag vom 4. Dezember 2000 wurden die Forderungen gegen die Bundestreuhandstellen im Wesentlichen verwertet. Der Überschuss der Einnahmen wird in bis zum Jahr 2040 festgelegten Teilbeträgen zum 15. Mai und 15. November jeden Jahres an den Erwerber ausgekehrt. Bezeichnung 2027 1 000 € 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Planmäßige Rückflüsse vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 1 469 787 T€ Abgetretene Forderungen (an Deutsche Pfandbriefbank AG) vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 927 622 T€ Auskehrungen an die Deutsche Pfandbriefbank AG................................................... 21 152 21 689 22 574 Die historische Abwicklung des Bundestreuhandvermögens wurde abschließend in der Übersicht 3 des Epl. 12 zum Bundeshaushaltsplan 2002, S. 254 dargestellt. Eventuell erforderliche Ausgaben aus der Bundesgarantie sind bei Kap. 6002 Tit. 671 03 veranschlagt. Übrige Einnahmen 152 07 -423 Zinseinnahmen von Ländern - - - Erläuterungen: Der Bund hat sich bis zum Haushaltsjahr 1981 (Programm 1982) an der Finanzierung der von den Ländern geförderten Modernisierung an Wohngebäuden durch Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Absatz 4 (alt) GG beteiligt. Die Länder führen die auf den Bund entfallenden Zinsen aus Darlehen nachträglich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres ab. Hier werden auch die Zinsen aus Mitteln veranschlagt, die bis 1980 für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau gewährt wurden. Darüber hinaus werden Zinsen aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung der Errichtung von Erprobungsbauten, der beispielhaften Instandsetzung von Bauwerken und der Durchführung von praktischen Untersuchungen auf dem Gesamtgebiet des baulichen Zivilschutzes den Ländern gewährt hat, veranschlagt. 172 07 -423 Tilgungsbeträge von Ländern 21 23 55 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 07. Hier werden die entsprechenden Tilgungsbeträge veranschlagt. - 6 -

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