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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -419 Vermischte Einnahmen 1 790 1 790 596 134 01 -411 Abführungen der Treuhandstellen für den Bergarbeiterwohnungsbau nach Aufhebung des Bundestreuhandvermögens für den Bergarbeiterwohnungsbau - - - Erläuterungen: Durch Kauf- und Abtretungsvertrag vom 4. Dezember 2000 wurden die Forderungen gegen die Bundestreuhandstellen im Wesentlichen verwertet. Der Überschuss der Einnahmen wird in bis zum Jahr 2040 festgelegten Teilbeträgen zum 15. Mai und 15. November jeden Jahres an den Erwerber ausgekehrt. Bezeichnung 2025 1 000 € 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Planmäßige Rückflüsse vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 1 469 787 T€ Abgetretene Forderungen (an Deutsche Pfandbriefbank AG) vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 927 622 T€ Auskehrungen an die Deutsche Pfandbriefbank AG................................................... 21 152 21 689 22 574 Die historische Abwicklung des Bundestreuhandvermögens wurde abschließend in der Übersicht 3 des Epl. 12 zum Bundeshaushaltsplan 2002, S. 254 dargestellt. Eventuell erforderliche Ausgaben aus der Bundesgarantie sind bei Kap. 6002 Tit. 671 03 veranschlagt. Übrige Einnahmen 152 07 -423 Zinseinnahmen von Ländern - - - Erläuterungen: Der Bund hat sich bis zum Haushaltsjahr 1981 (Programm 1982) an der Finanzierung der von den Ländern geförderten Modernisierung an Wohngebäuden durch Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Absatz 4 (alt) GG beteiligt. Die Länder führen die auf den Bund entfallenden Zinsen aus Darlehen nachträglich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres ab. Hier werden auch die Zinsen aus Mitteln veranschlagt, die bis 1980 für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau gewährt wurden. Darüber hinaus werden Zinsen aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung der Errichtung von Erprobungsbauten, der beispielhaften Instandsetzung von Bauwerken und der Durchführung von praktischen Untersuchungen auf dem Gesamtgebiet des baulichen Zivilschutzes den Ländern gewährt hat, veranschlagt. 172 07 -423 Tilgungsbeträge von Ländern 25 45 177 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 07. Hier werden die entsprechenden Tilgungsbeträge veranschlagt. - 7 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 261 01 -011 Rückflüsse aus der Baumaßnahme "Kaiserslautern Military Community Center (KMCC) - Air Base Ramstein" durch die US-Streitkräfte - - - Erläuterungen: Hier werden die vorfinanzierungsbezogenen Erstattungen für die Baumaßnahme - KMCC - vereinnahmt. 261 02 -011 Erstattung von Kosten für zentrale Bauaufgaben des BMWSB durch Dritte - - 58 604 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen durch Dritte zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 03. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen (138 193) (232 238) 152 12 -411 Zinseinnahmen von Ländern 10 000 12 000 9 730 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zinsen aus Baudarlehen................................................................. 9 000 2. Zinsen aus Aufwendungsdarlehen.................................................. 1 000 Zusammen............................................................................................ 10 000 161 13 -411 Zinseinnahmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm) 14 - 52 162 12 -411 Zinseinnahmen aus Darlehen in sonstigen Bereichen 18 18 23 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 1 2. Sonstige Bereiche........................................................................... 17 Zusammen............................................................................................ 18 172 12 -411 Tilgungsbeträge von Ländern 128 000 220 000 104 093 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Tilgungen aus Baudarlehen............................................................. 75 600 2. Tilgungen aus Aufwendungsdarlehen............................................. 52 400 Zusammen............................................................................................ 128 000 Weniger wegen vorzeitig erfolgter Tilgungen. - 8 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 181 13 -411 Tilgungsbeträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm) 19 - 137 182 12 -411 Tilgungsbeträge aus Darlehen in sonstigen Bereichen 142 220 141 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 16 2. Sonstige Bereiche........................................................................... 126 Zusammen............................................................................................ 142 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -419 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 1 764 1 800 1 980 501 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 640 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 490 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 150 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Zu Nr. 1 der Erläuterungen wird zugelassen, dass bis zu 20 Prozent der Mittel als Zuwendungen gewährt werden können. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Initiative Immobiliendialog, Bündnis für bezahlbares Wohnen........ 1 424 2. Grundsatz Bundesbau..................................................................... 300 3. Sonstiges......................................................................................... 40 Zusammen............................................................................................ 1 764 Aus den veranschlagten Mitteln der Initiative Immobiliendialog werden die wohnungspolitischen Aufträge der Koalitionsvereinbarung und aktuelle wohnungspolitische Schwerpunkte begleitet. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen im Bündnis bezahlbarer Wohnraum und weitere wohnungspolitische Maßnahmen. Finanziert werden Handlungskonzepte, Dialogformate und Kooperationsprojekte, die fachliche Kommunikation, Fachveranstaltungen, Gutachten, Arbeitshilfen sowie die Vermittlung von Informationen über wohnungspolitische Rahmenbedingungen und Maßnahmen. 532 04 -012 Fortentwicklung von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standards) 90 90 175 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. XPlanung, XBau.............................................................................. 90 - 9 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 533 01 -411 Wohnungslosenberichterstattung nach § 8 WoBerichtsG - Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 1 467 1 500 552 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 650 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 550 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 550 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 550 T€ Erläuterungen: Aus den Mitteln können auch Personalausgaben für Aufwendungen des Statistischen Bundesamtes geleistet werden. 533 02 -419 Vorbereitung der Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit 150 300 - Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Aus den Mitteln sollen Maßnahmen zur gezielten Ansprache potenzieller Interessenten, wissenschaftliche Begleitung von Pilotvorhaben und begleitende fachliche Kommunikation zur Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit finanziert werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -233 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 2 360 000 2 150 000 2 363 962 Erläuterungen: Nach § 32 des Wohngeldgesetzes ist das Wohngeld, das von einem Land gezahlt worden ist, vom Bund zur Hälfte zu erstatten. 632 03 -016 Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von zentralen Bauaufgaben des BMWSB entstehenden Kosten 100 000 140 143 123 763 134 912 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gaststreitkräfte und Zuwendungsbau............................................. 95 000 2. Leit- und Geschäftsstellen............................................................... 5 000 Zusammen............................................................................................ 100 000 Weniger wegen Übergang von anteiligen Aufgaben an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. 633 01 -423 Modellprojekt Baupotentialregister 1 888 2 000 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen sind verbindlich. - 10 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 633 01 Erläuterungen: Aus den Mitteln dürfen keine Projektträgerkosten geleistet werden. 661 01 -411 Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe) 7 175 3 800 520 2 679 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 725 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 575 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 810 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 725 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 135 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 045 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 950 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 855 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 760 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 570 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 5 Prozent für Evaluierung eingesetzt werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2023..................................................... 15 000 2 680 2 800 520 3 400 5 600 2. Förderprogramme 2024........................................................... 15 000 - 1 000 - 2 500 11 500 3. Förderprogramm 2025........................................................... 15 000 - - - 1 275 13 725 Zusammen.................................................................................... 45 000 2 680 3 800 520 7 175 30 825 Gefördert wird der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandartartätigkeit geleistet. 671 01 -680 Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 1 900 1 900 1 643 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 81. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kostenerstattung an das DIBt im Rahmen der gem. Art. 3 des DIBt-Abkommen im Wege der Organleihe übertragenen Aufgaben.................................................................................................. 1 825 2. Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU)........................... 75 Zusammen............................................................................................ 1 900 Zu 1.: Der Bund erstattet dem DIBt die Kosten, die diesem durch die Wahrnehmung der Bundesaufgaben entstehen, die ihm gemäß Art. 3 des DIBt-Abkommens im Wege der Organleihe übertragen worden sind. Das DIBt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach Berliner Landesrecht. Es dient der einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts. - 11 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 671 01 Nach § 4 der DIBt-Finanzierungsvereinbarung leistet der Bund auf die Erstattung der Kosten jährlich eine Vorauszahlung. Mehr- oder Minderbeträge gegenüber den in den Vorjahren geleisteteten Vorauszahlungen werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen. Zu 2: Das Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) mit seinem umfassenden Informationssystem wird vom DIBt betrieben. Die Kosten werden von den Ländern und dem Bund getragen. Der Bund erstattet seinen Kostenanteil an das DIBt. 684 01 -290 Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen 2 000 1 400 697 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W).... 1 000 2. Bundesverband Housing First e.V................................................... 250 3. Sonstiges......................................................................................... 750 Zusammen............................................................................................ 2 000 685 01 -419 Bundesstiftung Baukultur 1 917 1 917 100 1 917 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 04. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesstiftung Baukultur............................................................................ 100,00 1 917 1 917 1 917 - aus Kap. 2501 Tit. 685 01 Die durch Bundesgesetz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtete Bundesstiftung Baukultur hat die Aufgabe, die Möglichkeiten guten Planens und Bauens einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen und die hohe Leistungsfähigkeit von Architekten und Ingenieuren in Deutschland auf dem Weltmarkt besser darzustellen. Langfristig soll der Finanzbedarf der Stiftung wesentlich von privaten Dritten mitgetragen werden. Die Stiftung kann sich in die projektbezogene baukulturelle Diskussion von ausgewählten Baumaßnahmen des Bundes einbringen. Dazu kann sie im Vorfeld derartiger Bauvorhaben vor Ort durch Veranstaltungen und Informationsarbeit tätig werden. Die Finanzierung dieser Arbeit soll im Rahmen der jeweiligen Bauvorhabenfinanzierung erfolgen. - 12 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 685 02 -165 Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen 12 500 3 600 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 52 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 17 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 686 01 -419 Förderung von Wettbewerben sowie andere Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bauwesens 250 250 25 195 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 686 02 -332 Transformationscluster Bau - Region Trier 215 175 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Eine finanzielle Beteiligung durch das Land Rheinland-Pfalz wird vorausgesetzt. 686 04 -419 Maßnahmen auf dem Gebiet der Baukultur sowie andere Maßnahmen im Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus 330 330 317 167 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Baukultur, einschließlich Preise und Wettbewerbe im Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus. 686 06 -680 Förderung des Normwesens 509 509 471 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung des DIN-Normenausschusses Bauwesen..................... 488 2. Förderung des DIN-Normenausschusses Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit........................................................ 21 Zusammen............................................................................................ 509 - 13 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 686 07 -332 Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen - 6 000 5 971 29 Ausgaben für Investitionen 713 01 -011 Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation 3 600 1 400 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 78 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 19 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 27 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 32 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 Auftragsvolumen........................................................................... 198 000 - 1 400 - 3 600 193 000 Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Haushaltsmittel sind bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung gem. § 24 Abs. 3 BHO gesperrt. Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 4. Mai 2022 die Eckpunkte zur Gründung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation beschlossen. Am 19. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition bestätigt. Mit dem Zukunftszentrum sollen die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Nach Beschluss des Kabinetts vom 1. März 2023 soll im Ergebnis des Standortwettbewerbs das Zukunftszentrum in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt errichtet werden. 882 06 -411 Sozialer Wohnungsbau 2 027 500 1 582 500 362 038 1 182 077 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 360 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 805 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 875 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 980 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 700 000 T€ Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2023..................................................... 6 495 192 2 208 154 1 425 000 362 038 1 100 000 1 400 000 2. Förderprogramme 2024........................................................... 3 150 000 - 157 500 - 787 500 2 205 000 3. Förderprogramme 2025......................................................... 3 500 000 - - - 140 000 3 360 000 Zusammen.................................................................................... 13 145 192 2 208 154 1 582 500 362 038 2 027 500 6 965 000 Der Bund gewährt den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungs- - 14 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 882 06 baus Finanzhilfen nach Artikel 104d GG. Das Nähere wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Die Mittel sollen auch für die Schaffung von Wohnraum für wohnungs- und obdachlose Menschen verwendet werden, insbesondere nach dem Konzept Housing First. Mehr wegen neuer Programmscheibe. 882 07 -162 Zuschüsse für innovative Modellvorhaben zur nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung 10 000 2 200 36 000 - Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 1, 2 und 3 sind verbindlich. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Zuschüsse zur Nutzung von Tiefer Geothermie bei der Umnutzung einer Industriebrache zu einem neuen Stadtquartier.................................................. 15 000 - 200 - 6 000 8 800 - 2. Zuschüsse zur Errichtung eines Punkt- Holzhochhauses in Leipzig, Heiterblickallee........................... 9 000 - 2 000 - 4 000 3 000 - 3. Zuschüsse zur Errichtung eines Digitalen Bürger- und Wissenszentrums.............................................. 36 000 - - 36 000 - - - Zusammen..................................................................... 60 000 - 2 200 36 000 10 000 11 800 - Zu 1. Für das Modellvorhaben können Mittel in Höhe von bis zu 15 000 T€ verausgabt werden. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023. Zu 2. Für das Modellvorhaben können Mittel in Höhe von bis zu 9 000 T€ verausgabt werden. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023. Zu 3. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 14. November 2019. 891 03 -411 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" der KfW-Bankengruppe 131 000 91 800 75 000 39 917 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2023..................................................... 623 437 434 687 69 300 75 000 33 500 10 950 2. Förderprogramm 2024............................................................. 150 000 - 22 500 - 97 500 30 000 Zusammen.................................................................................... 773 437 434 687 91 800 75 000 131 000 40 950 Gefördert werden Maßnahmen insbesondere zum Zwecke der alten- und behindertengerechten Anpassung von Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei sollen Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten) ausgeschlosssen werden. Die Zuschussgewährung bei Investitionen soll 20 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens nicht überschreiten. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet. - 15 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 891 03 Für Modellvorhaben, Fachinformationen, Wettbewerbe sowie wissenschaftliche Begleitforschung können für das jeweilige Programmjahr bis zu 500 T€ verausgabt werden. Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung. 893 01 -412 Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 220 000 200 000 201 854 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind nicht übertragbar. 2. Rückzahlungen der Länder aus der Wohnungsbauprämie fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau- Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe. Mehr wegen Anpassung an erwarteten Bedarf. 893 02 -423 Modellvorhaben für den Bau von Pflege- und Sozialeinrichtungen für Senioren, insbesondere mit Migrationshintergrund - - - Erläuterungen: Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 5 145 T€. Von den Mitteln dürfen bis zu 245 T€ für begleitende Forschungsvorhaben eingesetzt werden. 893 03 -411 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" der KfW-Bankengruppe - - 250 4 743 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Erstattungen der KfW-Bankengruppe fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Gefördert werden Maßnahmen zum Zwecke der kriminalpräventionsgerechten Anpassung von Wohngebäuden. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet. 893 04 -423 Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise 2 000 5 365 5 248 5 899 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage von Projektunterlagen. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1, 3 und 4 sind verbindlich. 3. Die Mittel zu Nr. 1, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. - 16 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 893 04 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Integriertes Schulungs- und Dokumentationszentrum des Bundesverbands deutscher Gartenfreunde............................................................................. 12 940 9 827 2 365 748 - - - 3. Errichtung einer Feuerwache in Holzbauweise in Wentorf bei Hamburg............................................... 4 500 - - 4 500 - - - 4. Bauhaus Erde, Potsdam.......................................... 7 000 - 3 000 - 2 000 2 000 - Zusammen..................................................................... 24 440 9 827 5 365 5 248 2 000 2 000 - Zu Nr. 1: Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 417 T€ liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom 14. November 2019, 19. Mai 2022 und 16. November 2023. Zu Nr. 3: Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die veranschlagten Ausgaben sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 26. November 2020. Zu Nr. 4 Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die veranschlagten Ausgaben sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 107 T€. 893 05 -411 Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb (Baukindergeld) 798 393 719 472 297 833 772 788 Erläuterungen: Der Bund hat mit dem Baukindergeld den Bau bzw. den Ersterwerb von Wohnungseigentum von Familien mit Kindern gefördert. Das Programm ist beendet; die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit der KfW Bankengruppe geleistet. Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung. 893 06 -423 Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau von Industriedenkmälern 5 000 - 22 862 - Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind verbindlich. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau eines Industriedenkmals zu einer Sporthalle in Eisenach................................................................... 12 862 - - 12 862 - - - 2. Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau und Rekonstruktion der Fliegerhalle des Industriedenkmals BWK.............................................. 15 000 - - 10 000 5 000 - - Zusammen..................................................................... 27 862 - - 22 862 5 000 - - Zu 1.: Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. - 17 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 893 06 Zu 2.: Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 19. Mai 2022. 893 07 -314 Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes 3 300 5 990 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 100 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 200 T€ 893 08 -423 Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm 1 500 1 500 - 894 01 -332 Zuschuss zur Erweiterung und Sanierung des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund 1 000 6 650 2 943 7 089 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Erweiterung und Sanierung des Deutschen Meeresmuseums............................................................. 27 650 17 057 6 650 2 943 1 000 - 27 650 Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 2 790 T€ liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses ohne Vorliegen der Unterlagen nach § 24 BHO. 896 03 -423 Zuschüsse an die Rudolf Pichlmayr-Stiftung zur Erweiterung des Reha- Zentrums für organtransplantierte Kinder in Lienz (Österreich) - 3 000 12 000 - Erläuterungen: Erweiterung des 1992 eröffneten "Ederhof" als weltweit erstes und bis heute einziges auf organtransplantierte Kinder und Jugendliche spezialisiertes Reha- Zentrum. Die Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Der Standort der Klinik im Ausland ist insbesondere auf die Erfordernisse einer hochalpinen Umgebung speziell für nierenkranke Kinder zurückzuführen. Ein Großteil der Patientinnen und Patienten und ihrer Familien kommt aus Deutschland; im Jahr 2019 über 90%. Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€. 896 04 -423 Zuschüsse zum Wiederaufbau öffentlicher Gebäude des Kibbuz Be'eri 3 500 7 000 - Erläuterungen: Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16.11.2023. Deutsch-israelisches Kooperationsprojekt. Die Zuschüsse sind für den Wiederaufbau von bis zu zwei öffentlichen Gebäuden des Kibbuz Be'eri, Planungsleistungen, den Aufbau einer gemeinsamen Bauhütte, sowie der Etablierung eines Jugendhandwerksaustauschs vorgesehen. Mittel von bis zu 1 000 T€ können für die Durchführung von Jugendaustauschprogrammen, Planungen, Studien, Workshops sowie Koordinierungsleistungen und Projektdurchführung eingesetzt werden. - 18 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (2 111) Titelgruppe 08 Tgr. 08 Forschung auf den Gebieten des Städtebaues sowie des Bau- und Wohnungswesens (39 281) (32 151) (23 560) Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 544 81 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 9 320 9 510 6 051 9 122 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 900 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. 3. Die Verpflichtungsermächtigung zu Nr. 2 der Erläuterungen ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ressortforschung auf den Gebieten der Stadtentwicklung und Wohnforschung............................................................................... 1 176 2. Ressortforschung auf den Gebieten des Bauwesens und der Bauwirtschaft................................................................................... 8 144 Zusammen............................................................................................ 9 320 Die Ausgaben dienen Aufträgen der Forschung und Entwicklung sowie des Ergebnis- und Wissenstransfers im Rahmen der Ressortforschung. Die Aufträge unterstützen die Ressortaufgaben auf den Gebieten Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft, Stadtentwicklung sowie Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbau. Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und Projektträgerleistungen eingesetzt werden. 544 82 -165 Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich Hochbau 3 920 4 000 2 669 769 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 19 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 544 82 (Titelgruppe 08) Erläuterungen: Die Digitalisierung im Bauwesen in Deutschland gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Anwendung digitaler Methoden erhöht die Effizienz und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, die öffentlichen Auftraggeber bei der Verwaltungsdigitalisierung, ihre Auftragnehmer und die gesamte Wertschöpfungskette Bau im Transformationsprozess der Digitalisierung zu unterstützen. Weitere Digitalisierungsthemen, wie KI, Automatisierung, Datenverfügbarkeit, Datensouveränität sollen zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen und damit zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. 686 81 -165 Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich 16 041 16 041 14 840 11 589 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 550 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 950 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 01. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 81. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 81. Erläuterungen: Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und Projektträgerleistungen eingesetzt werden. 893 81 -165 Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich 10 000 2 600 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 38 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 22 000 T€ Erläuterungen: Aus den Mitteln dürfen Maßnahmen für Wissenstransfer, Projektbegleitung, Evaluation, Begleitforschung, begleitende Studien sowie Rechts- und Finanzberatung geleistet werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 661 08 -411 Zinszuschüsse im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" der KfW- Bankengruppe - - 683 01 -649 Abwicklung der Härtefallregelung Wohnungsunternehmen 5 000 - 893 09 -411 "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten" (KNN) 10 000 - - 20 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 896 01 -423 Zuschuss zum Wiederaufbau der vom Erdbeben zerstörten Ortskirche St. Pietro Apostolo in Onna (Italien) - 3 - 896 02 -423 Zuschuss zum Wiederaufbau des vom Erdbeben zerstörten Regionalkrankenhauses in Amatrice (Italien) - 3 360 960 - 21 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Ein Ausgabeschwerpunkt der in diesem Kapitel veranschlagten Programmmittel bildet die Förderung des Städtebaus (Tgr. 01). Hierfür stehen insgesamt Programmmittel i. H. v. 790 Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung. Für u.a. die "klassische" Städtebauförderung, den "Investitionspakt Sportstätten", für das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" und dem Bundesprogramm "Förderung von innovativen Konzepten zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden" sind in diesem Kapitel für die Finanzierung neuer und in früheren Jahren eingegangener Verpflichtungen Gesamtausgaben in Höhe von rd. 800 Mio. Euro veranschlagt (SDGs 11, 13). Das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ", dem "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" verfügt über ein Ausgabenvolumen in Höhe von rd. 14 Mio. Euro aus (SDGs 8, 11). In 2025 neu hinzugekommen ist das Förderprogramm zur energetischen Ertüchtigung von Kleingarten und deren Infrastruktur mit einem Verpflichtungsrahmen von 5 Mio. Euro. Über die Tgr. 08 werden Modellvorhaben der Raumordnung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert (SDGs 7, 8, 9, 11, 13). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit der Städtebauförderung werden Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt, städtebauliche Missstände sollen beseitigt bzw. verhindert werden. Aufgrund der hohen Anstoßwirkung der von Ländern und Kommunen kofinanzierten Förderungen werden damit deutliche städtebauliche Investitionsimpulse gesetzt (SDGs 11, 13). Die Quartiersmanagementprogramme zielen direkt auf die Unterstützung der Menschen am Wohnort. Die Projekte sollen wirksame Instrumente für die Bedarfe in den Soziale-Stadt- Gebieten entwickeln und eng mit den Partnern vor Ort kooperieren, etwa mit lokalen Vereinen und Akteuren der Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu vermitteln, Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen und zur Aufwertung der Quartiere beizutragen. Darüber hinaus wird gezielt die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen Infrastrukturen gefördert. Der Bereich der Raumordnung hat die Aufgabe, die Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der einzelnen Räume/Regionen zu verbessern mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen (SDGs 7, 8, 9, 11, 13). Aus bundesweiter Sicht stellt sich dabei die besondere Aufgabe, die Unterschiede - etwa in der wirtschaftlichen Entwicklung oder bei der Bereitstellung mit öffentlicher Infrastruktur - zwischen den einzelnen Räumen abzubauen, um für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes annähernd gleiche Lebenschancen zu gewährleisten. Überblick zum Kapitel 2502 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 828 Übrige Einnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 9 982 Gesamteinnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 10 810 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 10 219 10 958 -739 2 878 10 253 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 91 725 89 726 +1 999 51 550 106 373 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 162 668 1 329 435 -166 767 1 752 978 1 235 746 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 264 612 1 430 119 -165 507 1 807 406 1 352 372 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 264 612 1 430 119 -165 507 1 807 406 1 352 372 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 781 669 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 55 110 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 91 457 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 121 602 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 237 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 158 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 118 500 - 22 -

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