Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-419
Vermischte Einnahmen 1 790
1 790
596
134 01
-411
Abführungen der Treuhandstellen für den Bergarbeiterwohnungsbau
nach Aufhebung des Bundestreuhandvermögens für den
Bergarbeiterwohnungsbau
-
-
-
Erläuterungen:
Durch Kauf- und Abtretungsvertrag vom 4. Dezember 2000 wurden die
Forderungen gegen die Bundestreuhandstellen im Wesentlichen verwertet. Der
Überschuss der Einnahmen wird in bis zum Jahr 2040 festgelegten Teilbeträgen zum
15. Mai und 15. November jeden Jahres an den Erwerber ausgekehrt.
Bezeichnung 2025
1 000 €
2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
1 2 3 4
Planmäßige Rückflüsse
vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 1 469 787 T€
Abgetretene Forderungen (an Deutsche Pfandbriefbank AG)
vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 927 622 T€
Auskehrungen an die Deutsche Pfandbriefbank AG................................................... 21 152 21 689 22 574
Die historische Abwicklung des Bundestreuhandvermögens wurde abschließend in
der Übersicht 3 des Epl. 12 zum Bundeshaushaltsplan 2002, S. 254 dargestellt.
Eventuell erforderliche Ausgaben aus der Bundesgarantie sind bei Kap. 6002
Tit. 671 03 veranschlagt.
Übrige Einnahmen
152 07
-423
Zinseinnahmen von Ländern -
-
-
Erläuterungen:
Der Bund hat sich bis zum Haushaltsjahr 1981 (Programm 1982) an der
Finanzierung der von den Ländern geförderten Modernisierung an Wohngebäuden durch
Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Absatz 4 (alt) GG beteiligt.
Die Länder führen die auf den Bund entfallenden Zinsen aus Darlehen
nachträglich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres ab.
Hier werden auch die Zinsen aus Mitteln veranschlagt, die bis 1980 für den
Experimentellen Wohnungs- und Städtebau gewährt wurden.
Darüber hinaus werden Zinsen aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung
der Errichtung von Erprobungsbauten, der beispielhaften Instandsetzung von
Bauwerken und der Durchführung von praktischen Untersuchungen auf dem
Gesamtgebiet des baulichen Zivilschutzes den Ländern gewährt hat, veranschlagt.
172 07
-423
Tilgungsbeträge von Ländern 25
45
177
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 07. Hier werden die entsprechenden
Tilgungsbeträge veranschlagt.
- 7 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
261 01
-011
Rückflüsse aus der Baumaßnahme "Kaiserslautern Military Community
Center (KMCC) - Air Base Ramstein" durch die US-Streitkräfte
-
-
-
Erläuterungen:
Hier werden die vorfinanzierungsbezogenen Erstattungen für die Baumaßnahme
- KMCC - vereinnahmt.
261 02
-011
Erstattung von Kosten für zentrale Bauaufgaben des BMWSB durch
Dritte
-
-
58 604
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen
durch Dritte zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 03.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des
Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen
(138 193)
(232 238)
152 12
-411
Zinseinnahmen von Ländern 10 000
12 000
9 730
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zinsen aus Baudarlehen................................................................. 9 000
2. Zinsen aus Aufwendungsdarlehen.................................................. 1 000
Zusammen............................................................................................ 10 000
161 13
-411
Zinseinnahmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus
Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm)
14
-
52
162 12
-411
Zinseinnahmen aus Darlehen in sonstigen Bereichen 18
18
23
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 1
2. Sonstige Bereiche........................................................................... 17
Zusammen............................................................................................ 18
172 12
-411
Tilgungsbeträge von Ländern 128 000
220 000
104 093
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Tilgungen aus Baudarlehen............................................................. 75 600
2. Tilgungen aus Aufwendungsdarlehen............................................. 52 400
Zusammen............................................................................................ 128 000
Weniger wegen vorzeitig erfolgter Tilgungen.
- 8 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
181 13
-411
Tilgungsbeträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus
Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm)
19
-
137
182 12
-411
Tilgungsbeträge aus Darlehen in sonstigen Bereichen 142
220
141
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 16
2. Sonstige Bereiche........................................................................... 126
Zusammen............................................................................................ 142
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-419
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 1 764
1 800
1 980
501
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 640 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 490 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 150 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Zu Nr. 1 der Erläuterungen wird zugelassen, dass bis zu 20 Prozent
der Mittel als Zuwendungen gewährt werden können.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Initiative Immobiliendialog, Bündnis für bezahlbares Wohnen........ 1 424
2. Grundsatz Bundesbau..................................................................... 300
3. Sonstiges......................................................................................... 40
Zusammen............................................................................................ 1 764
Aus den veranschlagten Mitteln der Initiative Immobiliendialog werden die
wohnungspolitischen Aufträge der Koalitionsvereinbarung und aktuelle
wohnungspolitische Schwerpunkte begleitet. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung von
Maßnahmen im Bündnis bezahlbarer Wohnraum und weitere wohnungspolitische
Maßnahmen. Finanziert werden Handlungskonzepte, Dialogformate und
Kooperationsprojekte, die fachliche Kommunikation, Fachveranstaltungen, Gutachten,
Arbeitshilfen sowie die Vermittlung von Informationen über wohnungspolitische
Rahmenbedingungen und Maßnahmen.
532 04
-012
Fortentwicklung von IT-Standards für den Datenaustausch in der
öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standards)
90
90
175
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. XPlanung, XBau.............................................................................. 90
- 9 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
533 01
-411
Wohnungslosenberichterstattung nach § 8 WoBerichtsG - Entwicklung
eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
1 467
1 500
552
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 650 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 550 T€
Erläuterungen:
Aus den Mitteln können auch Personalausgaben für Aufwendungen des
Statistischen Bundesamtes geleistet werden.
533 02
-419
Vorbereitung der Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit 150
300
-
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln sollen Maßnahmen zur gezielten Ansprache potenzieller
Interessenten, wissenschaftliche Begleitung von Pilotvorhaben und begleitende fachliche
Kommunikation zur Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit finanziert
werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-233
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 2 360 000
2 150 000
2 363 962
Erläuterungen:
Nach § 32 des Wohngeldgesetzes ist das Wohngeld, das von einem Land gezahlt
worden ist, vom Bund zur Hälfte zu erstatten.
632 03
-016
Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von zentralen
Bauaufgaben des BMWSB entstehenden Kosten
100 000
140 143
123 763
134 912
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gaststreitkräfte und Zuwendungsbau............................................. 95 000
2. Leit- und Geschäftsstellen............................................................... 5 000
Zusammen............................................................................................ 100 000
Weniger wegen Übergang von anteiligen Aufgaben an die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben.
633 01
-423
Modellprojekt Baupotentialregister 1 888
2 000
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich.
- 10 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 633 01
Erläuterungen:
Aus den Mitteln dürfen keine Projektträgerkosten geleistet werden.
661 01
-411
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für
selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe)
7 175
3 800
520
2 679
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 725 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 575 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 810 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 725 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 135 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 045 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 950 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 855 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 760 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 570 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 5 Prozent für Evaluierung
eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2023..................................................... 15 000 2 680 2 800 520 3 400 5 600
2. Förderprogramme 2024........................................................... 15 000 - 1 000 - 2 500 11 500
3. Förderprogramm 2025........................................................... 15 000 - - - 1 275 13 725
Zusammen.................................................................................... 45 000 2 680 3 800 520 7 175 30 825
Gefördert wird der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandartartätigkeit geleistet.
671 01
-680
Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 1 900
1 900
1 643
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 81.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kostenerstattung an das DIBt im Rahmen der gem. Art. 3 des
DIBt-Abkommen im Wege der Organleihe übertragenen
Aufgaben.................................................................................................. 1 825
2. Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU)........................... 75
Zusammen............................................................................................ 1 900
Zu 1.:
Der Bund erstattet dem DIBt die Kosten, die diesem durch die Wahrnehmung der
Bundesaufgaben entstehen, die ihm gemäß Art. 3 des DIBt-Abkommens im Wege
der Organleihe übertragen worden sind.
Das DIBt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach Berliner
Landesrecht. Es dient der einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem
Gebiet des Bauordnungsrechts.
- 11 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 671 01
Nach § 4 der DIBt-Finanzierungsvereinbarung leistet der Bund auf die Erstattung
der Kosten jährlich eine Vorauszahlung. Mehr- oder Minderbeträge gegenüber
den in den Vorjahren geleisteteten Vorauszahlungen werden zu einem späteren
Zeitpunkt ausgeglichen.
Zu 2:
Das Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) mit seinem umfassenden
Informationssystem wird vom DIBt betrieben. Die Kosten werden von den Ländern
und dem Bund getragen. Der Bund erstattet seinen Kostenanteil an das DIBt.
684 01
-290
Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und
Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen
2 000
1 400
697
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W).... 1 000
2. Bundesverband Housing First e.V................................................... 250
3. Sonstiges......................................................................................... 750
Zusammen............................................................................................ 2 000
685 01
-419
Bundesstiftung Baukultur 1 917
1 917
100
1 917
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 04.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesstiftung Baukultur............................................................................ 100,00 1 917 1 917 1 917
- aus Kap. 2501 Tit. 685 01
Die durch Bundesgesetz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts
errichtete Bundesstiftung Baukultur hat die Aufgabe, die Möglichkeiten guten Planens und
Bauens einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen und die hohe
Leistungsfähigkeit von Architekten und Ingenieuren in Deutschland auf dem Weltmarkt besser
darzustellen. Langfristig soll der Finanzbedarf der Stiftung wesentlich von privaten
Dritten mitgetragen werden.
Die Stiftung kann sich in die projektbezogene baukulturelle Diskussion von
ausgewählten Baumaßnahmen des Bundes einbringen. Dazu kann sie im Vorfeld
derartiger Bauvorhaben vor Ort durch Veranstaltungen und Informationsarbeit tätig
werden. Die Finanzierung dieser Arbeit soll im Rahmen der jeweiligen
Bauvorhabenfinanzierung erfolgen.
- 12 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
685 02
-165
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes
Bauen
12 500
3 600
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 52 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 17 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
686 01
-419
Förderung von Wettbewerben sowie andere Maßnahmen im
Aufgabenbereich des Bauwesens
250
250
25
195
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
686 02
-332
Transformationscluster Bau - Region Trier 215
175
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Eine finanzielle Beteiligung durch das Land Rheinland-Pfalz wird vorausgesetzt.
686 04
-419
Maßnahmen auf dem Gebiet der Baukultur sowie andere Maßnahmen im
Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus
330
330
317
167
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
685 01.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem
Gebiet der Baukultur, einschließlich Preise und Wettbewerbe im Aufgabenbereich
des Wohnungswesens und Städtebaus.
686 06
-680
Förderung des Normwesens 509
509
471
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung des DIN-Normenausschusses Bauwesen..................... 488
2. Förderung des DIN-Normenausschusses Heiz- und
Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit........................................................ 21
Zusammen............................................................................................ 509
- 13 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
686 07
-332
Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen -
6 000
5 971
29
Ausgaben für Investitionen
713 01
-011
Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation
3 600
1 400
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 78 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 19 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 27 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 32 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre
bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
Auftragsvolumen........................................................................... 198 000 - 1 400 - 3 600 193 000
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Haushaltsmittel sind bis
zur haushaltsmäßigen Anerkennung gem. § 24 Abs. 3 BHO gesperrt.
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 4. Mai 2022 die Eckpunkte
zur Gründung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation beschlossen. Am 19. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag einen
entsprechenden Antrag der Regierungskoalition bestätigt. Mit dem
Zukunftszentrum sollen die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen
für gelingende Transformation für zukünftige Herausforderungen erforscht und
besser vermittelt werden. Nach Beschluss des Kabinetts vom 1. März 2023 soll
im Ergebnis des Standortwettbewerbs das Zukunftszentrum in Halle (Saale) in
Sachsen-Anhalt errichtet werden.
882 06
-411
Sozialer Wohnungsbau 2 027 500
1 582 500
362 038
1 182 077
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 360 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 805 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 875 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 980 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 700 000 T€
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2023..................................................... 6 495 192 2 208 154 1 425 000 362 038 1 100 000 1 400 000
2. Förderprogramme 2024........................................................... 3 150 000 - 157 500 - 787 500 2 205 000
3. Förderprogramme 2025......................................................... 3 500 000 - - - 140 000 3 360 000
Zusammen.................................................................................... 13 145 192 2 208 154 1 582 500 362 038 2 027 500 6 965 000
Der Bund gewährt den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungs-
- 14 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 882 06
baus Finanzhilfen nach Artikel 104d GG. Das Nähere wird in einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.
Die Mittel sollen auch für die Schaffung von Wohnraum für wohnungs- und
obdachlose Menschen verwendet werden, insbesondere nach dem Konzept Housing
First.
Mehr wegen neuer Programmscheibe.
882 07
-162
Zuschüsse für innovative Modellvorhaben zur nachhaltigen und
klimafreundlichen Stadtentwicklung
10 000
2 200
36 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 1, 2 und 3 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Zuschüsse zur Nutzung von Tiefer Geothermie bei
der Umnutzung einer Industriebrache zu einem
neuen Stadtquartier.................................................. 15 000 - 200 - 6 000 8 800 -
2. Zuschüsse zur Errichtung eines Punkt-
Holzhochhauses in Leipzig, Heiterblickallee........................... 9 000 - 2 000 - 4 000 3 000 -
3. Zuschüsse zur Errichtung eines Digitalen Bürger-
und Wissenszentrums.............................................. 36 000 - - 36 000 - - -
Zusammen..................................................................... 60 000 - 2 200 36 000 10 000 11 800 -
Zu 1.
Für das Modellvorhaben können Mittel in Höhe von bis zu 15 000 T€ verausgabt werden. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch
nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023.
Zu 2.
Für das Modellvorhaben können Mittel in Höhe von bis zu 9 000 T€ verausgabt werden. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch
nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023.
Zu 3.
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom
14. November 2019.
891 03
-411
Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht
Umbauen" der KfW-Bankengruppe
131 000
91 800
75 000
39 917
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2023..................................................... 623 437 434 687 69 300 75 000 33 500 10 950
2. Förderprogramm 2024............................................................. 150 000 - 22 500 - 97 500 30 000
Zusammen.................................................................................... 773 437 434 687 91 800 75 000 131 000 40 950
Gefördert werden Maßnahmen insbesondere zum Zwecke der alten- und
behindertengerechten Anpassung von Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt durch
Zuschüsse. Hierbei sollen Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche
Abzugsmöglichkeiten) ausgeschlosssen werden.
Die Zuschussgewährung bei Investitionen soll 20 Prozent des förderfähigen
Investitionsvolumens nicht überschreiten.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit geleistet.
- 15 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 891 03
Für Modellvorhaben, Fachinformationen, Wettbewerbe sowie wissenschaftliche
Begleitforschung können für das jeweilige Programmjahr bis zu 500 T€
verausgabt werden.
Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung.
893 01
-412
Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 220 000
200 000
201 854
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind nicht übertragbar.
2. Rückzahlungen der Länder aus der Wohnungsbauprämie fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des
Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes
vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau-
Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe.
Mehr wegen Anpassung an erwarteten Bedarf.
893 02
-423
Modellvorhaben für den Bau von Pflege- und Sozialeinrichtungen für
Senioren, insbesondere mit Migrationshintergrund
-
-
-
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 5 145 T€.
Von den Mitteln dürfen bis zu 245 T€ für begleitende Forschungsvorhaben
eingesetzt werden.
893 03
-411
Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms
"Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" der KfW-Bankengruppe
-
-
250
4 743
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Erstattungen der KfW-Bankengruppe fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Gefördert werden Maßnahmen zum Zwecke der kriminalpräventionsgerechten
Anpassung von Wohngebäuden.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit geleistet.
893 04
-423
Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise 2 000
5 365
5 248
5 899
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen sind gesperrt. Die
Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der
Sperre ist die Vorlage von Projektunterlagen.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1, 3 und 4 sind verbindlich.
3. Die Mittel zu Nr. 1, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen zur
Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
- 16 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 893 04
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Integriertes Schulungs- und
Dokumentationszentrum des Bundesverbands deutscher
Gartenfreunde............................................................................. 12 940 9 827 2 365 748 - - -
3. Errichtung einer Feuerwache in Holzbauweise in
Wentorf bei Hamburg............................................... 4 500 - - 4 500 - - -
4. Bauhaus Erde, Potsdam.......................................... 7 000 - 3 000 - 2 000 2 000 -
Zusammen..................................................................... 24 440 9 827 5 365 5 248 2 000 2 000 -
Zu Nr. 1:
Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 417 T€ liegen noch nicht vor.
Die Veranschlagung erfolgte auf Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom 14. November 2019, 19. Mai 2022 und 16. November
2023.
Zu Nr. 3:
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die veranschlagten Ausgaben sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen
nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 26. November 2020.
Zu Nr. 4
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die veranschlagten Ausgaben sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen
nach § 24 BHO einzusetzen.
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 107 T€.
893 05
-411
Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb (Baukindergeld) 798 393
719 472
297 833
772 788
Erläuterungen:
Der Bund hat mit dem Baukindergeld den Bau bzw. den Ersterwerb von
Wohnungseigentum von Familien mit Kindern gefördert. Das Programm ist beendet;
die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit der KfW Bankengruppe geleistet.
Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung.
893 06
-423
Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau von
Industriedenkmälern
5 000
-
22 862
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften
Umbau eines Industriedenkmals zu einer Sporthalle in
Eisenach................................................................... 12 862 - - 12 862 - - -
2. Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften
Umbau und Rekonstruktion der Fliegerhalle des
Industriedenkmals BWK.............................................. 15 000 - - 10 000 5 000 - -
Zusammen..................................................................... 27 862 - - 22 862 5 000 - -
Zu 1.:
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO
einzusetzen.
- 17 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 893 06
Zu 2.:
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO
einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 19. Mai 2022.
893 07
-314
Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen
Müttergenesungswerkes
3 300
5 990
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 200 T€
893 08
-423
Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm 1 500
1 500
-
894 01
-332
Zuschuss zur Erweiterung und Sanierung des Deutschen
Meeresmuseums in Stralsund
1 000
6 650
2 943
7 089
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Erweiterung und Sanierung des Deutschen
Meeresmuseums............................................................. 27 650 17 057 6 650 2 943 1 000 - 27 650
Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 2 790 T€ liegen
noch nicht vor. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgte auf Beschluss
des Haushaltsausschusses ohne Vorliegen der Unterlagen nach § 24 BHO.
896 03
-423
Zuschüsse an die Rudolf Pichlmayr-Stiftung zur Erweiterung des Reha-
Zentrums für organtransplantierte Kinder in Lienz (Österreich)
-
3 000
12 000
-
Erläuterungen:
Erweiterung des 1992 eröffneten "Ederhof" als weltweit erstes und bis heute
einziges auf organtransplantierte Kinder und Jugendliche spezialisiertes Reha-
Zentrum. Die Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Der Standort der Klinik im Ausland
ist insbesondere auf die Erfordernisse einer hochalpinen Umgebung speziell für
nierenkranke Kinder zurückzuführen. Ein Großteil der Patientinnen und Patienten
und ihrer Familien kommt aus Deutschland; im Jahr 2019 über 90%.
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€.
896 04
-423
Zuschüsse zum Wiederaufbau öffentlicher Gebäude des Kibbuz Be'eri 3 500
7 000
-
Erläuterungen:
Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom
16.11.2023. Deutsch-israelisches Kooperationsprojekt. Die Zuschüsse sind für
den Wiederaufbau von bis zu zwei öffentlichen Gebäuden des Kibbuz Be'eri,
Planungsleistungen, den Aufbau einer gemeinsamen Bauhütte, sowie der Etablierung
eines Jugendhandwerksaustauschs vorgesehen.
Mittel von bis zu 1 000 T€ können für die Durchführung von
Jugendaustauschprogrammen, Planungen, Studien, Workshops sowie Koordinierungsleistungen und
Projektdurchführung eingesetzt werden.
- 18 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(2 111)
Titelgruppe 08
Tgr. 08 Forschung auf den Gebieten des Städtebaues sowie des Bau- und
Wohnungswesens
(39 281)
(32 151)
(23 560)
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
544 81
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 9 320
9 510
6 051
9 122
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 900 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 81.
3. Die Verpflichtungsermächtigung zu Nr. 2 der Erläuterungen ist mit
der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 81.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Ressortforschung auf den Gebieten der Stadtentwicklung und
Wohnforschung............................................................................... 1 176
2. Ressortforschung auf den Gebieten des Bauwesens und der
Bauwirtschaft................................................................................... 8 144
Zusammen............................................................................................ 9 320
Die Ausgaben dienen Aufträgen der Forschung und Entwicklung sowie des
Ergebnis- und Wissenstransfers im Rahmen der Ressortforschung. Die Aufträge
unterstützen die Ressortaufgaben auf den Gebieten Wohnungswesen und
Immobilienwirtschaft, Stadtentwicklung sowie Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbau.
Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und
Projektträgerleistungen eingesetzt werden.
544 82
-165
Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich
Hochbau
3 920
4 000
2 669
769
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 19 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 544 82 (Titelgruppe 08)
Erläuterungen:
Die Digitalisierung im Bauwesen in Deutschland gewinnt immer mehr an
Bedeutung. Die Anwendung digitaler Methoden erhöht die Effizienz und verbessert die
Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, die öffentlichen Auftraggeber bei der
Verwaltungsdigitalisierung, ihre Auftragnehmer und die gesamte Wertschöpfungskette
Bau im Transformationsprozess der Digitalisierung zu unterstützen. Weitere
Digitalisierungsthemen, wie KI, Automatisierung, Datenverfügbarkeit,
Datensouveränität sollen zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen und damit zur
Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.
686 81
-165
Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich 16 041
16 041
14 840
11 589
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 550 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 950 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 671 01.
3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
544 81.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 81.
Erläuterungen:
Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und
Projektträgerleistungen eingesetzt werden.
893 81
-165
Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich 10 000
2 600
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 38 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 22 000 T€
Erläuterungen:
Aus den Mitteln dürfen Maßnahmen für Wissenstransfer, Projektbegleitung,
Evaluation, Begleitforschung, begleitende Studien sowie Rechts- und Finanzberatung
geleistet werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
661 08
-411
Zinszuschüsse im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen"
der KfW- Bankengruppe
-
-
683 01
-649
Abwicklung der Härtefallregelung Wohnungsunternehmen
5 000
-
893 09
-411
"Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude mit
kleinen bis mittleren Einheiten" (KNN)
10 000
-
- 20 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
896 01
-423
Zuschuss zum Wiederaufbau der vom Erdbeben zerstörten Ortskirche
St. Pietro Apostolo in Onna (Italien)
-
3
-
896 02
-423
Zuschuss zum Wiederaufbau des vom Erdbeben zerstörten
Regionalkrankenhauses in Amatrice (Italien)
-
3 360
960
- 21 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Ein Ausgabeschwerpunkt der in diesem Kapitel
veranschlagten Programmmittel bildet die Förderung des Städtebaus
(Tgr. 01). Hierfür stehen insgesamt Programmmittel i. H. v.
790 Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung. Für
u.a. die "klassische" Städtebauförderung, den
"Investitionspakt Sportstätten", für das Bundesprogramm "Förderung von
Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" und dem
Bundesprogramm "Förderung von innovativen Konzepten zur
Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und
Gemeinden" sind in diesem Kapitel für die Finanzierung
neuer und in früheren Jahren eingegangener Verpflichtungen
Gesamtausgaben in Höhe von rd. 800 Mio. Euro veranschlagt
(SDGs 11, 13).
Das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft,
Arbeit im Quartier – BIWAQ", dem "Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier" verfügt über ein Ausgabenvolumen in
Höhe von rd. 14 Mio. Euro aus (SDGs 8, 11). In 2025 neu
hinzugekommen ist das Förderprogramm zur energetischen
Ertüchtigung von Kleingarten und deren Infrastruktur mit einem
Verpflichtungsrahmen von 5 Mio. Euro.
Über die Tgr. 08 werden Modellvorhaben der Raumordnung
und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen
territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung
finanziert (SDGs 7, 8, 9, 11, 13).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit der Städtebauförderung werden Städte und Gemeinden
bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen,
wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt,
städtebauliche Missstände sollen beseitigt bzw. verhindert
werden. Aufgrund der hohen Anstoßwirkung der von Ländern
und Kommunen kofinanzierten Förderungen werden damit
deutliche städtebauliche Investitionsimpulse gesetzt (SDGs
11, 13).
Die Quartiersmanagementprogramme zielen direkt auf die
Unterstützung der Menschen am Wohnort. Die Projekte sollen
wirksame Instrumente für die Bedarfe in den Soziale-Stadt-
Gebieten entwickeln und eng mit den Partnern vor Ort
kooperieren, etwa mit lokalen Vereinen und Akteuren der
Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu
vermitteln, Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen und zur
Aufwertung der Quartiere beizutragen. Darüber hinaus wird
gezielt die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von
sozialen Infrastrukturen gefördert.
Der Bereich der Raumordnung hat die Aufgabe, die
Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der einzelnen
Räume/Regionen zu verbessern mit dem Ziel, gleichwertige
Lebensverhältnisse zu schaffen (SDGs 7, 8, 9, 11, 13). Aus
bundesweiter Sicht stellt sich dabei die besondere Aufgabe, die
Unterschiede - etwa in der wirtschaftlichen Entwicklung oder
bei der Bereitstellung mit öffentlicher Infrastruktur - zwischen
den einzelnen Räumen abzubauen, um für alle Bürgerinnen
und Bürger des Landes annähernd gleiche Lebenschancen zu
gewährleisten.
Überblick zum Kapitel 2502
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 828
Übrige Einnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 9 982
Gesamteinnahmen.................................................. 3 500 3 500 - 10 810
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 10 219 10 958 -739 2 878 10 253
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 91 725 89 726 +1 999 51 550 106 373
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 162 668 1 329 435 -166 767 1 752 978 1 235 746
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 264 612 1 430 119 -165 507 1 807 406 1 352 372
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 264 612 1 430 119 -165 507 1 807 406 1 352 372
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 781 669
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 55 110
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 91 457
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 121 602
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 237 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 158 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 118 500
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