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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt) 0502 Überblick zum Kapitel 0502 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 520 520 - 2 401 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 520 520 - 2 401 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 12 192 17 277 -5 085 906 8 552 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 137 838 146 148 -8 310 370 129 549 Ausgaben für Investitionen...................................... 14 137 9 417 +4 720 6 791 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 164 167 172 842 -8 675 1 276 144 892 davon nicht flexibilisiert........................................... 164 167 172 842 -8 675 1 276 144 892 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 159 775 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 49 001 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 33 823 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 38 951 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 5 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 2 000 - 22 - 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 01 -013 Einnahmen aus Veröffentlichungen 20 20 - 119 99 -029 Vermischte Einnahmen 500 500 2 401 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen bis zu einem Betrag von 3 000 T€ zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 17. Übrige Einnahmen 272 01 -165 Zuschüsse der EU zur Durchführung von Aufträgen - - - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (14) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 539 99 -029 Vermischte Verwaltungsausgaben 140 140 112 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bauunterhalt im Rahmen von Gegenseitigkeitsvereinbarungen..... 25 2. Sonstiges......................................................................................... 45 3. Grundsteuer für das Gebäude des "Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur" in Berlin........................................................ 70 Zusammen............................................................................................ 140 Die Ausgaben dienen auch der Kostenerstattung für Demonstrationsschäden, die bei Vertretungen anderer Staaten in Deutschland entstehen, soweit die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. - 23 - Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 0502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -249 Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland, Gräber von infolge NS- Verfolgung ausgewanderten und im Ausland verstorbenen Personen sowie Maßnahmen der Jugendbegegnung und Gedenkarbeit. 19 500 19 500 19 493 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 350 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 650 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Aufwendungen, die ausschließlich vom Bund getragen werden:. - 1.1 Personal- und Pflegekosten nach Art. 7 und 11 des deutschfranzösischen Kriegsgräberabkommens vom 1. Juli 1966........... - 1.2 Instandsetzung und Pflege deutscher Kriegsgräber und Soldatenfriedhöfe, die den deutschen Auslandsvertretungen obliegen. 120 2. Zuwendungen an den Volksbund:................................................ - 2.1 Errichtung, Pflege und Instandhaltung der deutschen Soldatenfriedhöfe einschließlich Umbettung deutscher Kriegstoter im Ausland......................................................................................... 17 680 2.2 Kosten für im Zusammenhang mit EN 2.1 stehenden Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung, Jugendbildung sowie Gedenkarbeit.......................................................................... 1 700 Zusammen............................................................................................ 19 500 Aus den Ausgaben dürfen auch Aufwendungen bestritten werden, die mit der Unterhaltung und Pflege von deutschen Kriegergedächtnisstätten im Ausland im Zusammenhang stehen, soweit die Übernahme der Aufwendungen aus Rechtsoder Billigkeitsgründen geboten ist. Es ist Aufgabe des Bundes für die Gräber der Kriegstoten zu sorgen. Sie wird im Ausland vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. satzungsgemäß erfüllt. Hierzu werden dem Volksbund Zuwendungen gewährt. 687 01 -281 Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten 1 000 5 980 2 673 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Erstattungen und Einnahmen aus Verzugszinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Geschätzt werden: Ausgaben........................................................................................ 1 200 1. Rückzahlungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten -200 2. Erstattungen und Einnahmen aus Verzugszinsen........................... - Zusammen............................................................................................ 1 000 Die Ausgaben sind bestimmt für 1. Behebung akuter Notlagen gemäß §§ 5 und 6 Konsulargesetz und Krisenvorsorge bei drohenden Notlagen gemäß § 6 Konsulargesetz. 2. Such- und Bergungsaktionen für vermisste oder verunglückte Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten. - 24 - 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 01 3. Beihilfen an ehemalige deutsche Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte, die sich in einer Notlage befinden, in Ausnahmefällen auch an ihre Hinterbliebenen. 4. Erstellung ärztlicher Gutachten zur Abklärung medizinischer Notlagen sowie zeitlich befristete Einsätze von Experten zur Beratung bei Krisensituationen im Ausland. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (426) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Bilaterale Zusammenarbeit (24 998) (27 253) (370) 518 12 -165 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 480 480 480 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Russisches Generalkonsulat, München.......................................... 330 2. Japanisch-Deutsches Zentrum, Berlin............................................ 150 Zusammen............................................................................................ 480 531 14 -029 Gästeprogramm der Bundesrepublik Deutschland 722 600 403 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 400 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 17. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Reisekosten der Gäste (für Flüge).................................................. 342 2. Aufenthalts- und Programmkosten.................................................. 380 Zusammen............................................................................................ 722 Das Gästeprogramm ist ein gemeinsames Instrument des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung zur Erschließung und Pflege hochrangiger politischer Kontakte im Ausland. Veranschlagt sind Einladungen zu Gruppenreisen mit wechselnder thematischer Ausrichtung. Der parlamentarische Auswahlausschuss bestimmt auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes die zu beteiligenden Länder und die Themen. - 25 - Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 0502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 532 14 -029 Kosten von Staatsbesuchen in der Bundesrepublik Deutschland 2 400 2 400 1 990 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Hierunter fallen alle Besuche von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs sowie von gleichrangigen Vertreterinnen und Vertretern internationaler Organisationen und von Vertreterinnen und Vertretern fremder Staaten, die nach Stellung und Rang mindestens einem Regierungschef gleichzusetzen sind. 681 11 -029 Verleihung von Preisen im Rahmen bilateraler Beziehungen 22 21 10 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: 1. Stiftung eines Adenauer-de Gaulle-Preises 2. Deutsch-polnischer Preis für besondere Verdienste um die Entwicklung deutsch-polnischer Beziehungen 685 17 -029 Einladung publizistisch und kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Auslandes (Besucherprogramm) 3 035 3 035 2 631 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 400 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 14. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Veranschlagt sind Einladungen publizistisch sowie kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Auslands sowie Einladungen des Bundeskanzlers an herausgehobene Persönlichkeiten. Die Durchführung erfolgt durch Träger wie das Goethe- Institut e. V., die Europäische Akademie Berlin e. V. und das Institut für Auslandsbeziehungen e. V. 687 10 -029 Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Colonia Dignidad in Chile 800 800 255 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 26 - 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 687 11 -029 Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds - - - 687 12 -029 Sonderprojekt Jüdische Gemeinde Thessaloniki 2 122 4 500 2 287 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 687 13 -029 Humanitäre Geste für die Opfer der Leningrad-Blockade 1 000 1 000 370 1 845 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 800 T€ 687 16 -029 German Marshall Fund 2 000 2 000 2 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€ 687 18 -029 Bundesanteil zur Finanzierung des Kapitalstocks der polnischen Stiftung "Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau" - - - 687 91 -029 International Institute for Strategic Studies (IISS) 1 000 1 000 885 - 27 - Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 0502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 687 92 -023 Versöhnungsleistungen Namibia 4 000 4 000 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 46 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2040 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2041 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2042 bis zu................................................. 2 000 T€ Erläuterungen: Deutschland hat sich in der gemeinsamen Erklärung mit Namibia „Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ verpflichtet, 1,100 Mrd. Euro für Programme und Maßnahmen im Rahmen der Erklärung zur Verfügung zu stellen. Hiervon entfallen 1,050 Mrd. Euro auf Wiederaufbau und Entwicklung im Einzelplan 23 und 50 Mio. Euro auf die zu gründende Versöhnungsstiftung im Einzelplan 05. 896 12 -029 Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen 7 417 7 417 6 791 Haushaltsvermerk: 1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 1 BHO geleistet werden. Erläuterungen: Die Ausgaben sind bestimmt für Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen und zielen auf die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung von Entwicklungs- und Schwellenländern. Durch die geförderten Maßnahmen kann auf Mikroebene schnell und flexibel auf dringende Anliegen der Bevölkerung reagiert und so unmittelbar ein Beitrag zu Frieden und Sicherheit geleistet werden. Es werden vorrangig örtliche Mittler gefördert. Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten. Die Ausgaben sind zu 100 Prozent ODA-anrechenbar. - 28 - 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 02 Tgr. 02 Pflege der Auslandsbeziehungen, Europäische Zusammenarbeit (118 529) (119 969) (906) 526 24 -022 Dolmetscherkosten für die ratsvorbereitenden Gruppen in der EU 3 400 3 300 2 398 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 529 22 -029 Geheime Ausgaben für besondere Zwecke des Auswärtigen Amts 1 000 1 000 - Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 2. Der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung der Ausgaben nach § 19 Satz 1 Nr. 2 Bundesrechnungshofgesetz. 532 29 -029 Außerordentliche Ausgaben für außenpolitische Zwecke, die sich aus den Besonderheiten des Ressorts ergeben 1 550 1 550 720 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Aufwendungen für die dem Auswärtigen Amt obliegende Repräsentation der Bundesregierung, die repräsentativen Aufwendungen des Auswärtigen Amts bei zwischenstaatlichen Verhandlungen und Kosten für Ehrengeschenke des Auswärtigen Amts......... 900 2. Repräsentative Aufwendungen von Arbeitsdelegationen sowie der Inspekteure des Auswärtigen Amts........................................... 50 3. Andere Ausgaben, die sich aus dem Aufgabenkreis des Auswärtigen Dienstes ergeben und für die eine andere Verbuchungsstelle im Epl. 05 nicht besteht................................................................... 600 Zusammen............................................................................................ 1 550 Zu 1.: Keine Dispositionsmittel im Sinne des § 37 Abs. 5 BHO 539 29 -029 Vermischte Verwaltungsausgaben - - 906 994 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 712 21. 546 26 -029 Deutsche Präsidentschaften und Vorsitze 1 500 1 725 1 455 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 29 - Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 0502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 546 26 (Titelgruppe 02) Erläuterungen: Veranschlagt sind Sach- und Geschäftskosten (Kosten für die Errichtung/ Ausstattung von Konferenzzentren, für in Anspruch genommene Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für Mieten, Postdienstleistungsentgelte, etc.), ferner die Reisekosten, die durch die Beteiligung von Beamtinnen und Beamten oder Angestellten des Auswärtigen Amtes oder der Auslandvertretungen an Veranstaltungen entstehen. Die Geschäfts- und Reisekosten der Angehörigen anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie entsendenden Ressorts zu tragen. 546 27 -029 Ausgaben im Zusammenhang mit der Ukraine Recovery Conference 2024 1 000 6 082 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Konferenz wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Die für das BMZ erwarteten Ausgaben sind im Epl. 23 veranschlagt. Veranschlagt sind die Nachlaufkosten im Zusammenhang mit der 2024 stattfindenden Ukraine Recovery Konferenz für das AA zu erwartenden Kosten. Dies sind insbesondere die im Einzelfall aus der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erwachsenden Sach- und Geschäftskosten, wie zum Beispiel (ggfs. anteilige) Kosten für Anmietung, Einrichtung, Ausstattung des Veranstaltungsortes und des Pressezentrums, Akkreditierungsportal und Akkreditierungszentrum, Sicherheitsdienst und -ausstattung, Sanitätsdienst, Catering, Moderation von Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Durchführung von Vorkonferenzen und Side-Events von AA und ggfs. weiterer Partnerländer). Ferner sind Reisekosten veranschlagt, die durch die Beteiligung von Beschäftigten des AA an Veranstaltungen der Ukraine Recovery Konferenz und entsprechender Vorkonferenzen und Side-Events entstehen. Die Reisekosten anderer teilnehmender Ressorts sind von den entsendenden Ressorts zu tragen. 632 21 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 5 155 5 155 5 113 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 21. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 WGL-Einrichtungen 1. Hamburg......................................................................................... (5 155) (5 155) (5 113) 1.1 German Institute of Global and Area Studies (GIGA)..................... 5 155 5 155 5 113 - aus Kap. 0502 Tit. 632 21 Zusammen................................................................................................. 5 155 5 155 5 113 - Summe Tit. 632 21................................................................................... 5 155 5 155 5 113 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während - 30 - 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02) der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 506 T€. 685 20 -029 Einrichtungen zur Pflege der Auslandsbeziehungen 12 810 12 462 9 992 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 319 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 069 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Erstattungen zu Nr. 2.7 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 3. Ausgaben dürfen ohne Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht zur Unterstützung des "Interaction Council" geleistet werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V.............................. 77,52 100,00 693 693 693 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.2 Südosteuropa-Gesellschaft e. V....................................................... 89,79 100,00 690 690 650 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.3 Gesellschaft für Außenpolitik e. V..................................................... 32,46 50,00 38 38 37 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.4 Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.................... 88,75 100,00 1 344 1 344 1 371 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.5 Deutsch-Französisches Institut, Ludwigsburg e. V........................... 32,84 35,32 881 813 834 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.6 Deutsches Polen-Institut Darmstadt e. V.......................................... 16,97 32,85 586 363 363 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.7 Deutsch-Israelische Gesellschaft e. V.............................................. 59,61 100,00 667 542 542 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.8 Deutsche Afrika Stiftung e. V............................................................ 94,61 100,00 650 650 563 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.9 Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien............................... 99,01 100,00 1 991 1 991 1 991 - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 1.10 Mercator Institut for China Studies (Merics)..................................... 11,63 11,63 500 500 - - aus Kap. 0502 Tit. 685 20 Zusammen................................................................................................. 8 040 7 624 7 044 - Summe Tit. 685 20................................................................................... 8 040 7 624 7 044 Projektförderung 2.1 Deutsch-französische Zeitschrift DOKUMENTE............................... 75 75 35 2.2 Internationale Gespräche................................................................. 1 845 1 870 944 - 31 - Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 0502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 685 20 (Titelgruppe 02) Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 2.3 Projekte zur Förderung des Völkerrechts, insbesondere des Völkerstrafrechts.................................................................................... 120 120 63 2.4 Deutsch-Israelische Gesellschaft e. V., Berlin.................................. 175 175 72 2.5 Deutsch-polnische Zeitschrift DIALOG und Plattform Weimarer Dreieck.............................................................................................. 520 520 230 2.6 Deutsch-Polnische Online-Plattform Weimarer Dreieck................... - - 130 2.7 Umsetzung Vertrag von Aachen....................................................... 957 1 000 680 2.9 Erinnerungs- und Begegnungsort Polen.......................................... - - - 2.10 Akademisches Netzwerk Osteuropa (Akno e. V.)............................. 625 625 625 2.11 Digitalisierungsprojekt Deutsch-Französisches Institut, Ludwigsburg e. V........................................................................................... 170 170 169 2.12 Stiftung Genshagen.......................................................................... 283 283 - Zusammen................................................................................................. 4 770 4 838 2 948 Insgesamt.................................................................................................. 12 810 12 462 9 992 - Summe Tit. 685 20................................................................................... 12 810 12 462 9 992 Zu 1.1 : Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V. hat die Aufgabe, das Studium Osteuropas zu fördern, die auf diesem Gebiet arbeitenden Persönlichkeiten zusammenzuführen, zur wissenschaftlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Fragen dieses Studiengebietes beizutragen und die kulturellen Beziehungen zu den Oststaaten zu pflegen. Zu 1.2 : Die Südosteuropa-Gesellschaft e. V. hat die Aufgabe, alle wissenschaftlichen Bestrebungen zu fördern, die die Kenntnis von Südosteuropa vertiefen und den Beziehungen kultureller und wissenschaftlicher Art zu Südosteuropa dienen. Zu 1.3 : Die Gesellschaft für Außenpolitik e. V. hat die Aufgabe, Kenntnisse der internationalen Politik zu verbreiten. Zu 1.4 : Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. unterrichtet über die Vereinten Nationen und setzt sich für die uneingeschränkte Verwirklichung der Ziele und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen ein. Zu 1.5 : Das Deutsch-Französische Institut e. V., Ludwigsburg, ist das etablierte sozialwissenschaftliche und zugleich praxisorientierte Forschungs- und Informationszentrum zu Frankreich und den deutsch-französischen Beziehungen. Zu 1.6 : Das Deutsche Polen-Institut (DPI) ist ein Forschungs-, Analyse-, Informations- und Veranstaltungszentrum für polnische Kultur, Geschichte, Politik, Gesellschaft und die deutsch-polnischen Beziehungen im europäischen Kontext. Es nahm nach einer Empfehlung des 1. Deutsch-Polnischen Forums von 1977 am 11. März 1980 seine Tätigkeit auf. Zu 1.7 : Die Deutsch-Israelische Gesellschaft e. V. hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel in allen Fragen des öffentlichen und kulturellen Lebens zu vertiefen. Sie dient der Förderung internationaler Verbundenheit, der Toleranz und der Verständigung der Völker, insbesondere im Nahen Osten. Zu 1.8 : Die Deutsche Afrika-Stiftung e. V., setzt sich als überparteilicher Mittler für die Festigung und Förderung der Beziehungen zwischen afrikanischen Staaten sowie Deutschland und Europa im Sinne der friedlichen Zusammenarbeit ein. Ziel der Stiftung ist ein kontinuierlicher und vertrauensvoller Dialog mit deutschen und afrikanischen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft zugunsten einer fairen Partnerschaft. Zu 1.9 : Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien dient der Fortentwicklung und Verbreitung der aus den Nürnberger Prozessen 1945/46 abgeleiteten so genannten Nürnberger Prinzipien, der Förderung des Völkerstrafrechts und der Unterstützung des Kampfes gegen die Straflosigkeit von schwersten Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Zu 1.10 : Das Mercator Institute for China Studies (MERICS) gGmbH ist das größte europäische Forschungsinstitut, das sich ausschließlich mit der Analy- se des aktuellen Chinas und seiner Beziehung zu Europa und der Welt b- eschäftigt. Als unabhängiger Think Tank vermittelt MERICS Erkenntniss- e aus der China-Forschung in die Öffentlichkeit, informiert Entscheid- ungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und dient als Ansprechpartner für die Medien. Das Auswärtige Amt und MERICS sind Partner in der Sicherung und dem Ausbau unabhängiger China-Kompetenz im Sinne der von der Bundesregierung beschlossenen China-Strategie vom 13. Juli 2023. - 32 - 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 685 21 -165 Einrichtungen zur Pflege der Auslandsbeziehungen im Forschungs- und Wissenschaftsbereich 7 283 8 584 8 293 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V............................... 49,94 100,00 1 681 1 681 1 641 - aus Kap. 0502 Tit. 685 21 1.2 Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien............................ 96,19 100,00 3 195 3 195 3 130 - aus Kap. 0502 Tit. 685 21 Zusammen................................................................................................. 4 876 4 876 4 771 - Summe Tit. 685 21................................................................................... 4 876 4 876 4 771 Projektförderung 2.2 Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg........................................................................................ 1 157 1 108 1 145 2.3 Stiftungsprofessur Henry-Kissinger, Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn.................................................................................. - - 33 2.4 Regionalforschung.............................................................................. 1 250 1 250 1 073 2.6 United Nations Innovation Technology Accelerator for Cities (UNI- TAC), Hamburg................................................................................... - 1 350 1 271 Zusammen................................................................................................. 2 407 3 708 3 522 Insgesamt.................................................................................................. 7 283 8 584 8 293 - Summe Tit. 685 21................................................................................... 7 283 8 584 8 293 Wirtschaftsplan zu 1.2 siehe Anlage zum Kapitel 0502. Zu 1.1 : Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP) sieht sich als das nationale Netzwerk für Außenpolitik. 1955 als unabhäng- iger, überparteilicher und gemeinnütziger Verein gegründet, fördert sie die außenpolitische Meinungsbildung in Deutschland und hat eine Schlüsselfunktion für die Förderung des Verständnisses für internati- onale Politik, außen- und sicherheitspolitische Zusammenhänge und Handlungsoptionen der Bundesregierung und des Bundestages. Mit ihrer Arbeit verfolgt die DGAP das Ziel, auf Basis eigener Forschung einen substanziellen Beitrag zur außenpolitischen Debatte in Deutschland zu leisten, Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Zivilgesell- schaft zu beraten sowie die außenpolitische Stellung Deutschlands in Welt zu fördern. Zu 1.2 : Das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien erforscht die regionalen Entwicklungen in Politik und Gesellschaft, in Wirtschaft, Recht und Kultur der Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie ihre internationalen Verflechtungen. Als Forschungsinstitut betreibt es anwendungsorientierte Grundlagenforschung, stellt sein Wissen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zur Verfügung und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Es arbeitet mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen in nationalem und internationalem Rahmen zusammen. - 33 - Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 0502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 685 25 -029 Zuschüsse zu Vorhaben zur Förderung des europäischen Gedankens 2 111 2 111 1 572 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Europäische Bewegung Deutschland......................................................... 83,63 100,00 1 021 1 021 829 - aus Kap. 0502 Tit. 685 25 Projektförderung 2.1 Lfd. geförderte nichtstaatliche Einrichtungen, die dem europ. Zusammenschluss, der Verbreitung des europ. Gedankens in der Öffentlichkeit oder der europ. politischen Bildungsarbeit dienen.................. 750 750 506 2.2 Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e. V. (GÜZ), Bonn und Bureau International de Liaison et de Documentation (B. <ZW>I. <ZW>L. <ZW>D.), Paris................................................... 40 40 40 2.3 Europäischer Wettbewerb................................................................... - - - 2.4 Sonstiges............................................................................................ - - - 2.5 Grenzüberschreitende Regionalräte................................................... 300 300 197 Zusammen................................................................................................. 1 090 1 090 743 Insgesamt.................................................................................................. 2 111 2 111 1 572 - Summe Tit. 685 25................................................................................... 2 111 2 111 1 572 687 27 -029 Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der Politischen Stiftungen 76 000 76 000 72 500 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 73 701 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 24 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 29 501 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0512 Tit. 111 21. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Aus den Mitteln können auch Sach- und Buchspenden geleistet werden. Ferner ist die Finanzierung von Druckschriften möglich, sofern diese in Zusammenhang mit hier geförderten Maßnahmen stehen. Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung der Maßnahmen auch seitens des Auswärtigen Amtes. - 34 - 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 27 (Titelgruppe 02) 2. Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich- Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll- Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung fördern im Rahmen ihrer internationalen gesellschaftspolitischen Arbeit das wechselseitige Verständnis politischer, wirtschaftlicher, sozialer, umweltpolitischer und soziokultureller Entwicklungen. Die Maßnahmen dienen dem Informations-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch sowie der Schulung gesellschaftlicher und politischer Schlüsselgruppen. Aus den Mitteln können im Rahmen zeitlich befristeter Projekte in angemessenem Umfang personelle und sächliche Kosten übernommen werden. Die Ausgaben werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie für die Politischen Stiftungen geleistet. 3. Der Förderbereich erstreckt sich auf Nordamerika, Europa und Industrieländer. 4. Mindestens 2 000 T€ sind zur Förderung der Europäischen Integration einzusetzen. 5. Die Ausgaben sind zu 7 Prozent ODA-anrechenbar. 712 21 -011 Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall 6 720 2 000 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 605 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 432 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 173 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 539 29. 882 21 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 632 21. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 546 25 -029 Kosten aus Anlass der deutschen Präsidentschaft in der EU 2020 - - - 35 - Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 0502 Anlage zu Kapitel 0502 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 02 Tit. 685 21 1.2 Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 3 245 3 245 3 209 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 115 2 115 1 911 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 863 863 1 267 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 267 267 31 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 3 245 3 245 3 209 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 50 50 79 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 195 3 195 3 130 aus Kap. 0502 Tit. 685 21..................................................................................................... 3 195 3 195 3 130 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 50 50 1 217 - 36 - 0502 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Dieses Kapitel bildet die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) ab. Wichtigster und größter Ausgabenschwerpunkt im Rahmen der mittlerbasierten Auslandskulturarbeit ist die institutionelle Förderung (Titelgruppe 04). Dazu gehören u.a. das Goethe-Institut mit seinem weltweiten Netzwerk, das Institut für Auslandsbeziehungen (IfA) und die Deutsche UNESCO- Kommission; im Bereich der Wissenschaftsdiplomatie werden der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) institutionell gefördert. Einen weiteren Schwerpunkt mit rund einem Drittel der Ausgaben bildet der Schulfonds (Titelgruppe 02), mit dem das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich gefördert wird. Das Programm Partnerschulen im Ausland (PASCH-Programm) hat die Förderung der deutschen Sprache weltweit zum Schwerpunkt. Die Mittel der Projektförderung (Titelgruppe 01) werden vorrangig für die Unterstützung von Kulturprojekten in Krisen- und Konfliktländern eingesetzt. Schwerpunkte bilden Maßnahmen für den Schutz von Kultur und Bildung in der Ukraine, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern Osteuropas und – mit großen Einschränkungen – der russischen Zivilgesellschaft sowie Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens und Afrikas (SDG 5, 10, 16). Hervorzuheben sind auch Maßnahmen zur Förderung des Deutschlandbildes im Ausland und zur Bekämpfung von Desinformation sowie Projekte in den Bereichen der Museumskooperation, des Kulturerhalts und der Medienförderung. Hinzu kommen Stipendienprogramme und Austauschprojekte (inkl. des Freiwilligendienstes "kulturweit") sowie Schutzprogramme für Kultur- und Medienschaffende. Zu dieser Titelgruppe zählt auch die Förderung von Projekten zur Holocaust-Erinnerung. Die Ausgaben werden im Rahmen des Gender Budgeting seit 2023 sukzessive nach Kriterien zur Geschlechtergerechtigkeit erfasst. Kleinere und größere Baumaßnahmen im kulturellen und schulischen Bereich im Ausland werden aus dem Baufonds (Titelgruppe 03) finanziert. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ziel der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ist es, weltweit Verständnis und Vertrauen gegenüber Deutschland zu fördern, unsere Positionen und Werte zu vermitteln und gegen Desinformation und Propaganda vorzugehen. Auf diese Weise werden Grundlagen für langfristige Partnerschaften und Netzwerke geschaffen, die eine wichtige Basis stabiler internationaler Beziehungen sind. In Krisen- und Konfliktszenarien ermöglicht die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik durch ihre Angebote Dialoge und Begegnungen und trägt zur Konfliktlösung bei, wenn andere Kooperationsformen aufgrund der politischen Rahmenbedingungen ausscheiden. Darüber hinaus vermittelt die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Zugang zu Bildung und wissenschaftlicher Zusammenarbeit. Mit bisher rd. 2 000 Partnerschulen im Ausland sowie den Stipendienprogrammen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der Alexander von Humboldt-Stiftung, die bislang jährlich fast 50 000 Studierende und Akademiker aus dem Ausland fördern, schafft und unterhält sie ein umfassendes Netzwerk zur Stärkung Deutschlands als attraktiven Standort für Bildung, Wissenschaft, Forschung und berufliche Entwicklung (SDG 4). Das weit verzweigte Netz der Goethe- Institute nimmt dabei ebenfalls eine zentrale Rolle ein. Zudem begeistert das Goethe-Institut in rund 150 Einrichtungen weltweit unzählige Menschen in unseren Partnerländern für die deutsche Kultur und Sprache - 37 - Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland 0504 Überblick zum Kapitel 0504 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 7 500 7 500 - 7 030 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 7 500 7 500 - 7 030 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 8 100 9 654 -1 554 9 688 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 29 355 34 768 -5 413 8 897 34 280 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 892 273 936 700 -44 427 9 003 945 396 Ausgaben für Investitionen...................................... 27 000 28 674 -1 674 62 518 19 014 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 956 728 1 009 796 -53 068 80 418 1 008 378 davon flexibilisiert.................................................... 28 300 27 414 +886 71 415 20 272 davon nicht flexibilisiert........................................... 928 428 982 382 -53 954 9 003 988 106 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 462 714 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 159 234 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 152 235 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 99 382 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 35 107 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 9 975 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 948 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 425 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 332 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 232 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 444 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 400 - 38 - 0502 Tgr. 02 - Pflege der Auslandsbeziehungen, Europäische Zusammenarbeit Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2025 Soll 2024 besetzt am 1. Oktober 2024 1 2 3 4 Zu Titel 685 20 1.10 Mercator Institut for China Studies (Merics) Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 4,0 - - E 14................................................................................... 4,0 - - E 13................................................................................... 7,0 - - E 12................................................................................... 5,0 - - E 11................................................................................... 10,0 - - E 10................................................................................... 1,0 - - E 9..................................................................................... 3,0 - - E 6..................................................................................... 1,0 - - Zusammen........................................................................ 35,0 - - - 138 - 0502 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0504 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 04 Allgemeine Auslandskulturarbeit (Institutionelle Förderung) 687 40 Goethe-Institut e. V., München 687 47 1.3 Institut für Auslandsbeziehungen e. V., Stuttgart - 139 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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