Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
0502
Überblick zum Kapitel 0502
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 520 520 - 2 401
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 520 520 - 2 401
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 12 192 17 277 -5 085 906 8 552
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 137 838 146 148 -8 310 370 129 549
Ausgaben für Investitionen...................................... 14 137 9 417 +4 720 6 791
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 164 167 172 842 -8 675 1 276 144 892
davon nicht flexibilisiert........................................... 164 167 172 842 -8 675 1 276 144 892
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 159 775
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 49 001
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 33 823
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 38 951
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 5 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 2 000
- 22 -
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 01
-013
Einnahmen aus Veröffentlichungen 20
20
-
119 99
-029
Vermischte Einnahmen 500
500
2 401
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen bis zu einem Betrag von 3 000 T€ zur Leistung
der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 17.
Übrige Einnahmen
272 01
-165
Zuschüsse der EU zur Durchführung von Aufträgen -
-
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(14)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
539 99
-029
Vermischte Verwaltungsausgaben 140
140
112
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bauunterhalt im Rahmen von Gegenseitigkeitsvereinbarungen..... 25
2. Sonstiges......................................................................................... 45
3. Grundsteuer für das Gebäude des "Russischen Hauses der
Wissenschaft und Kultur" in Berlin........................................................ 70
Zusammen............................................................................................ 140
Die Ausgaben dienen auch der Kostenerstattung für Demonstrationsschäden, die
bei Vertretungen anderer Staaten in Deutschland entstehen, soweit die
Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
- 23 -
Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
0502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
685 01
-249
Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland, Gräber von infolge NS-
Verfolgung ausgewanderten und im Ausland verstorbenen Personen
sowie Maßnahmen der Jugendbegegnung und Gedenkarbeit.
19 500
19 500
19 493
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 350 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 650 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Aufwendungen, die ausschließlich vom Bund getragen werden:. -
1.1 Personal- und Pflegekosten nach Art. 7 und 11 des
deutschfranzösischen Kriegsgräberabkommens vom 1. Juli 1966........... -
1.2 Instandsetzung und Pflege deutscher Kriegsgräber und
Soldatenfriedhöfe, die den deutschen Auslandsvertretungen obliegen. 120
2. Zuwendungen an den Volksbund:................................................ -
2.1 Errichtung, Pflege und Instandhaltung der deutschen
Soldatenfriedhöfe einschließlich Umbettung deutscher Kriegstoter im
Ausland......................................................................................... 17 680
2.2 Kosten für im Zusammenhang mit EN 2.1 stehenden
Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung, Jugendbildung
sowie Gedenkarbeit.......................................................................... 1 700
Zusammen............................................................................................ 19 500
Aus den Ausgaben dürfen auch Aufwendungen bestritten werden, die mit der
Unterhaltung und Pflege von deutschen Kriegergedächtnisstätten im Ausland im
Zusammenhang stehen, soweit die Übernahme der Aufwendungen aus
Rechtsoder Billigkeitsgründen geboten ist.
Es ist Aufgabe des Bundes für die Gräber der Kriegstoten zu sorgen. Sie wird
im Ausland vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. satzungsgemäß
erfüllt. Hierzu werden dem Volksbund Zuwendungen gewährt.
687 01
-281
Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten
1 000
5 980
2 673
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Erstattungen und Einnahmen aus Verzugszinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Geschätzt werden:
Ausgaben........................................................................................ 1 200
1. Rückzahlungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten -200
2. Erstattungen und Einnahmen aus Verzugszinsen........................... -
Zusammen............................................................................................ 1 000
Die Ausgaben sind bestimmt für
1. Behebung akuter Notlagen gemäß §§ 5 und 6 Konsulargesetz und
Krisenvorsorge bei drohenden Notlagen gemäß § 6 Konsulargesetz.
2. Such- und Bergungsaktionen für vermisste oder verunglückte Deutsche im
Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in
Drittstaaten.
- 24 -
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
3. Beihilfen an ehemalige deutsche Honorarkonsularbeamtinnen und
Honorarkonsularbeamte, die sich in einer Notlage befinden, in Ausnahmefällen auch
an ihre Hinterbliebenen.
4. Erstellung ärztlicher Gutachten zur Abklärung medizinischer Notlagen sowie
zeitlich befristete Einsätze von Experten zur Beratung bei Krisensituationen im
Ausland.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(426)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Bilaterale Zusammenarbeit (24 998)
(27 253)
(370)
518 12
-165
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
480
480
480
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Russisches Generalkonsulat, München.......................................... 330
2. Japanisch-Deutsches Zentrum, Berlin............................................ 150
Zusammen............................................................................................ 480
531 14
-029
Gästeprogramm der Bundesrepublik Deutschland 722
600
403
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 400 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 685 17.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Reisekosten der Gäste (für Flüge).................................................. 342
2. Aufenthalts- und Programmkosten.................................................. 380
Zusammen............................................................................................ 722
Das Gästeprogramm ist ein gemeinsames Instrument des Deutschen Bundestags
und der Bundesregierung zur Erschließung und Pflege hochrangiger politischer
Kontakte im Ausland. Veranschlagt sind Einladungen zu Gruppenreisen mit
wechselnder thematischer Ausrichtung. Der parlamentarische Auswahlausschuss
bestimmt auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes die zu beteiligenden Länder und die
Themen.
- 25 -
Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
0502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
532 14
-029
Kosten von Staatsbesuchen in der Bundesrepublik Deutschland 2 400
2 400
1 990
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände an
Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
Erläuterungen:
Hierunter fallen alle Besuche von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs sowie
von gleichrangigen Vertreterinnen und Vertretern internationaler Organisationen
und von Vertreterinnen und Vertretern fremder Staaten, die nach Stellung und
Rang mindestens einem Regierungschef gleichzusetzen sind.
681 11
-029
Verleihung von Preisen im Rahmen bilateraler Beziehungen 22
21
10
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
1. Stiftung eines Adenauer-de Gaulle-Preises
2. Deutsch-polnischer Preis für besondere Verdienste um die Entwicklung
deutsch-polnischer Beziehungen
685 17
-029
Einladung publizistisch und kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des
Auslandes (Besucherprogramm)
3 035
3 035
2 631
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 400 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 531 14.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Einladungen publizistisch sowie kulturpolitisch wichtiger
Persönlichkeiten des Auslands sowie Einladungen des Bundeskanzlers an
herausgehobene Persönlichkeiten. Die Durchführung erfolgt durch Träger wie das Goethe-
Institut e. V., die Europäische Akademie Berlin e. V. und das Institut für
Auslandsbeziehungen e. V.
687 10
-029
Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Colonia Dignidad in Chile 800
800
255
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 26 -
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
687 11
-029
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds -
-
-
687 12
-029
Sonderprojekt Jüdische Gemeinde Thessaloniki 2 122
4 500
2 287
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
687 13
-029
Humanitäre Geste für die Opfer der Leningrad-Blockade 1 000
1 000
370
1 845
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 800 T€
687 16
-029
German Marshall Fund 2 000
2 000
2 000
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€
687 18
-029
Bundesanteil zur Finanzierung des Kapitalstocks der polnischen Stiftung
"Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau"
-
-
-
687 91
-029
International Institute for Strategic Studies (IISS) 1 000
1 000
885
- 27 -
Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
0502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
687 92
-023
Versöhnungsleistungen Namibia 4 000
4 000
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 46 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu................................................. 2 000 T€
Erläuterungen:
Deutschland hat sich in der gemeinsamen Erklärung mit Namibia „Gemeinsame
Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der
Zukunft“ verpflichtet, 1,100 Mrd. Euro für Programme und Maßnahmen im
Rahmen der Erklärung zur Verfügung zu stellen. Hiervon entfallen 1,050 Mrd. Euro
auf Wiederaufbau und Entwicklung im Einzelplan 23 und 50 Mio. Euro auf die zu
gründende Versöhnungsstiftung im Einzelplan 05.
896 12
-029
Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen 7 417
7 417
6 791
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 1
BHO geleistet werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind bestimmt für Kleinstmaßnahmen der
Auslandsvertretungen und zielen auf die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung
von Entwicklungs- und Schwellenländern.
Durch die geförderten Maßnahmen kann auf Mikroebene schnell und flexibel auf
dringende Anliegen der Bevölkerung reagiert und so unmittelbar ein Beitrag zu
Frieden und Sicherheit geleistet werden.
Es werden vorrangig örtliche Mittler gefördert.
Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der
Evaluierung von Projekten.
Die Ausgaben sind zu 100 Prozent ODA-anrechenbar.
- 28 -
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Pflege der Auslandsbeziehungen, Europäische Zusammenarbeit (118 529)
(119 969)
(906)
526 24
-022
Dolmetscherkosten für die ratsvorbereitenden Gruppen in der EU 3 400
3 300
2 398
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
529 22
-029
Geheime Ausgaben für besondere Zwecke des Auswärtigen Amts 1 000
1 000
-
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung der Ausgaben nach §
19 Satz 1 Nr. 2 Bundesrechnungshofgesetz.
532 29
-029
Außerordentliche Ausgaben für außenpolitische Zwecke, die sich aus
den Besonderheiten des Ressorts ergeben
1 550
1 550
720
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände an
Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Aufwendungen für die dem Auswärtigen Amt obliegende
Repräsentation der Bundesregierung, die repräsentativen
Aufwendungen des Auswärtigen Amts bei zwischenstaatlichen
Verhandlungen und Kosten für Ehrengeschenke des Auswärtigen Amts......... 900
2. Repräsentative Aufwendungen von Arbeitsdelegationen sowie
der Inspekteure des Auswärtigen Amts........................................... 50
3. Andere Ausgaben, die sich aus dem Aufgabenkreis des
Auswärtigen Dienstes ergeben und für die eine andere Verbuchungsstelle
im Epl. 05 nicht besteht................................................................... 600
Zusammen............................................................................................ 1 550
Zu 1.:
Keine Dispositionsmittel im Sinne des § 37 Abs. 5 BHO
539 29
-029
Vermischte Verwaltungsausgaben -
-
906
994
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
712 21.
546 26
-029
Deutsche Präsidentschaften und Vorsitze 1 500
1 725
1 455
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 29 -
Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
0502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 546 26 (Titelgruppe 02)
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Sach- und Geschäftskosten (Kosten für die Errichtung/
Ausstattung von Konferenzzentren, für in Anspruch genommene Dolmetscherinnen und
Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für Mieten,
Postdienstleistungsentgelte, etc.), ferner die Reisekosten, die durch die Beteiligung von Beamtinnen
und Beamten oder Angestellten des Auswärtigen Amtes oder der
Auslandvertretungen an Veranstaltungen entstehen. Die Geschäfts- und Reisekosten der
Angehörigen anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie entsendenden Ressorts
zu tragen.
546 27
-029
Ausgaben im Zusammenhang mit der Ukraine Recovery Conference
2024
1 000
6 082
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Konferenz wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Die für das BMZ
erwarteten Ausgaben sind im Epl. 23 veranschlagt.
Veranschlagt sind die Nachlaufkosten im Zusammenhang mit der 2024
stattfindenden Ukraine Recovery Konferenz für das AA zu erwartenden Kosten. Dies
sind insbesondere die im Einzelfall aus der Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung erwachsenden Sach- und Geschäftskosten, wie zum Beispiel (ggfs.
anteilige) Kosten für Anmietung, Einrichtung, Ausstattung des Veranstaltungsortes
und des Pressezentrums, Akkreditierungsportal und Akkreditierungszentrum,
Sicherheitsdienst und -ausstattung, Sanitätsdienst, Catering, Moderation von
Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Durchführung von
Vorkonferenzen und Side-Events von AA und ggfs. weiterer Partnerländer).
Ferner sind Reisekosten veranschlagt, die durch die Beteiligung von Beschäftigten
des AA an Veranstaltungen der Ukraine Recovery Konferenz und entsprechender
Vorkonferenzen und Side-Events entstehen. Die Reisekosten anderer
teilnehmender Ressorts sind von den entsendenden Ressorts zu tragen.
632 21
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
5 155
5 155
5 113
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 882 21.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Hamburg......................................................................................... (5 155) (5 155) (5 113)
1.1 German Institute of Global and Area Studies (GIGA)..................... 5 155 5 155 5 113
- aus Kap. 0502 Tit. 632 21
Zusammen................................................................................................. 5 155 5 155 5 113
- Summe Tit. 632 21................................................................................... 5 155 5 155 5 113
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
- 30 -
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02)
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 506 T€.
685 20
-029
Einrichtungen zur Pflege der Auslandsbeziehungen 12 810
12 462
9 992
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 319 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 069 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen zu Nr. 2.7 der Erläuterungen fließen den Ausgaben
zu.
2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
3. Ausgaben dürfen ohne Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages nicht zur Unterstützung des "Interaction
Council" geleistet werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V.............................. 77,52 100,00 693 693 693
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.2 Südosteuropa-Gesellschaft e. V....................................................... 89,79 100,00 690 690 650
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.3 Gesellschaft für Außenpolitik e. V..................................................... 32,46 50,00 38 38 37
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.4 Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.................... 88,75 100,00 1 344 1 344 1 371
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.5 Deutsch-Französisches Institut, Ludwigsburg e. V........................... 32,84 35,32 881 813 834
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.6 Deutsches Polen-Institut Darmstadt e. V.......................................... 16,97 32,85 586 363 363
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.7 Deutsch-Israelische Gesellschaft e. V.............................................. 59,61 100,00 667 542 542
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.8 Deutsche Afrika Stiftung e. V............................................................ 94,61 100,00 650 650 563
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.9 Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien............................... 99,01 100,00 1 991 1 991 1 991
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
1.10 Mercator Institut for China Studies (Merics)..................................... 11,63 11,63 500 500 -
- aus Kap. 0502 Tit. 685 20
Zusammen................................................................................................. 8 040 7 624 7 044
- Summe Tit. 685 20................................................................................... 8 040 7 624 7 044
Projektförderung
2.1 Deutsch-französische Zeitschrift DOKUMENTE............................... 75 75 35
2.2 Internationale Gespräche................................................................. 1 845 1 870 944
- 31 -
Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
0502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 685 20 (Titelgruppe 02)
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
2.3 Projekte zur Förderung des Völkerrechts, insbesondere des
Völkerstrafrechts.................................................................................... 120 120 63
2.4 Deutsch-Israelische Gesellschaft e. V., Berlin.................................. 175 175 72
2.5 Deutsch-polnische Zeitschrift DIALOG und Plattform Weimarer
Dreieck.............................................................................................. 520 520 230
2.6 Deutsch-Polnische Online-Plattform Weimarer Dreieck................... - - 130
2.7 Umsetzung Vertrag von Aachen....................................................... 957 1 000 680
2.9 Erinnerungs- und Begegnungsort Polen.......................................... - - -
2.10 Akademisches Netzwerk Osteuropa (Akno e. V.)............................. 625 625 625
2.11 Digitalisierungsprojekt Deutsch-Französisches Institut,
Ludwigsburg e. V........................................................................................... 170 170 169
2.12 Stiftung Genshagen.......................................................................... 283 283 -
Zusammen................................................................................................. 4 770 4 838 2 948
Insgesamt.................................................................................................. 12 810 12 462 9 992
- Summe Tit. 685 20................................................................................... 12 810 12 462 9 992
Zu 1.1 :
Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V. hat die Aufgabe, das Studium Osteuropas zu fördern, die auf diesem Gebiet
arbeitenden Persönlichkeiten zusammenzuführen, zur wissenschaftlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Fragen dieses
Studiengebietes beizutragen und die kulturellen Beziehungen zu den Oststaaten zu pflegen.
Zu 1.2 :
Die Südosteuropa-Gesellschaft e. V. hat die Aufgabe, alle wissenschaftlichen Bestrebungen zu fördern, die die Kenntnis von
Südosteuropa vertiefen und den Beziehungen kultureller und wissenschaftlicher Art zu Südosteuropa dienen.
Zu 1.3 :
Die Gesellschaft für Außenpolitik e. V. hat die Aufgabe, Kenntnisse der internationalen Politik zu verbreiten.
Zu 1.4 :
Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. unterrichtet über die Vereinten Nationen und setzt sich für die
uneingeschränkte Verwirklichung der Ziele und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen ein.
Zu 1.5 :
Das Deutsch-Französische Institut e. V., Ludwigsburg, ist das etablierte sozialwissenschaftliche und zugleich praxisorientierte
Forschungs- und Informationszentrum zu Frankreich und den deutsch-französischen Beziehungen.
Zu 1.6 :
Das Deutsche Polen-Institut (DPI) ist ein Forschungs-, Analyse-, Informations- und Veranstaltungszentrum für polnische Kultur,
Geschichte, Politik, Gesellschaft und die deutsch-polnischen Beziehungen im europäischen Kontext. Es nahm nach einer Empfehlung
des 1. Deutsch-Polnischen Forums von 1977 am 11. März 1980 seine Tätigkeit auf.
Zu 1.7 :
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft e. V. hat die Aufgabe, die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel in allen Fragen
des öffentlichen und kulturellen Lebens zu vertiefen. Sie dient der Förderung internationaler Verbundenheit, der Toleranz und der
Verständigung der Völker, insbesondere im Nahen Osten.
Zu 1.8 :
Die Deutsche Afrika-Stiftung e. V., setzt sich als überparteilicher Mittler für die Festigung und Förderung der Beziehungen zwischen
afrikanischen Staaten sowie Deutschland und Europa im Sinne der friedlichen Zusammenarbeit ein. Ziel der Stiftung ist ein
kontinuierlicher und vertrauensvoller Dialog mit deutschen und afrikanischen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft
zugunsten einer fairen Partnerschaft.
Zu 1.9 :
Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien dient der Fortentwicklung und Verbreitung der aus den Nürnberger Prozessen
1945/46 abgeleiteten so genannten Nürnberger Prinzipien, der Förderung des Völkerstrafrechts und der Unterstützung des Kampfes
gegen die Straflosigkeit von schwersten Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren.
Zu 1.10 :
Das Mercator Institute for China Studies (MERICS) gGmbH ist das größte europäische Forschungsinstitut, das sich ausschließlich mit
der Analy- se des aktuellen Chinas und seiner Beziehung zu Europa und der Welt b- eschäftigt. Als unabhängiger Think Tank
vermittelt MERICS Erkenntniss- e aus der China-Forschung in die Öffentlichkeit, informiert Entscheid- ungsträger aus Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft und dient als Ansprechpartner für die Medien. Das Auswärtige Amt und MERICS sind Partner in der Sicherung und dem
Ausbau unabhängiger China-Kompetenz im Sinne der von der Bundesregierung beschlossenen China-Strategie vom 13. Juli 2023.
- 32 -
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
685 21
-165
Einrichtungen zur Pflege der Auslandsbeziehungen im Forschungs- und
Wissenschaftsbereich
7 283
8 584
8 293
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V............................... 49,94 100,00 1 681 1 681 1 641
- aus Kap. 0502 Tit. 685 21
1.2 Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien............................ 96,19 100,00 3 195 3 195 3 130
- aus Kap. 0502 Tit. 685 21
Zusammen................................................................................................. 4 876 4 876 4 771
- Summe Tit. 685 21................................................................................... 4 876 4 876 4 771
Projektförderung
2.2 Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg........................................................................................ 1 157 1 108 1 145
2.3 Stiftungsprofessur Henry-Kissinger, Rheinische Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn.................................................................................. - - 33
2.4 Regionalforschung.............................................................................. 1 250 1 250 1 073
2.6 United Nations Innovation Technology Accelerator for Cities (UNI-
TAC), Hamburg................................................................................... - 1 350 1 271
Zusammen................................................................................................. 2 407 3 708 3 522
Insgesamt.................................................................................................. 7 283 8 584 8 293
- Summe Tit. 685 21................................................................................... 7 283 8 584 8 293
Wirtschaftsplan zu 1.2 siehe Anlage zum Kapitel 0502.
Zu 1.1 :
Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP) sieht sich als das nationale Netzwerk für Außenpolitik. 1955 als
unabhäng- iger, überparteilicher und gemeinnütziger Verein gegründet, fördert sie die außenpolitische Meinungsbildung in Deutschland
und hat eine Schlüsselfunktion für die Förderung des Verständnisses für internati- onale Politik, außen- und sicherheitspolitische
Zusammenhänge und Handlungsoptionen der Bundesregierung und des Bundestages. Mit ihrer Arbeit verfolgt die DGAP das Ziel, auf
Basis eigener Forschung einen substanziellen Beitrag zur außenpolitischen Debatte in Deutschland zu leisten, Entscheidungsträger in
Politik, Wirtschaft und Zivilgesell- schaft zu beraten sowie die außenpolitische Stellung Deutschlands in Welt zu fördern.
Zu 1.2 :
Das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien erforscht die regionalen Entwicklungen in Politik und Gesellschaft, in
Wirtschaft, Recht und Kultur der Länder Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie ihre internationalen Verflechtungen. Als
Forschungsinstitut betreibt es anwendungsorientierte Grundlagenforschung, stellt sein Wissen der Öffentlichkeit in geeigneter Form
zur Verfügung und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Es arbeitet mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen in
nationalem und internationalem Rahmen zusammen.
- 33 -
Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
0502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
685 25
-029
Zuschüsse zu Vorhaben zur Förderung des europäischen Gedankens 2 111
2 111
1 572
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Europäische Bewegung Deutschland......................................................... 83,63 100,00 1 021 1 021 829
- aus Kap. 0502 Tit. 685 25
Projektförderung
2.1 Lfd. geförderte nichtstaatliche Einrichtungen, die dem europ.
Zusammenschluss, der Verbreitung des europ. Gedankens in der
Öffentlichkeit oder der europ. politischen Bildungsarbeit dienen.................. 750 750 506
2.2 Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e. V. (GÜZ), Bonn
und Bureau International de Liaison et de Documentation
(B. <ZW>I. <ZW>L. <ZW>D.), Paris................................................... 40 40 40
2.3 Europäischer Wettbewerb................................................................... - - -
2.4 Sonstiges............................................................................................ - - -
2.5 Grenzüberschreitende Regionalräte................................................... 300 300 197
Zusammen................................................................................................. 1 090 1 090 743
Insgesamt.................................................................................................. 2 111 2 111 1 572
- Summe Tit. 685 25................................................................................... 2 111 2 111 1 572
687 27
-029
Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der Politischen
Stiftungen
76 000
76 000
72 500
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 73 701 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 24 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 29 501 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0512 Tit. 111 21.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Aus den Mitteln können auch Sach- und Buchspenden geleistet werden.
Ferner ist die Finanzierung von Druckschriften möglich, sofern diese in
Zusammenhang mit hier geförderten Maßnahmen stehen.
Mitveranschlagt sind die Kosten der Vorbereitung, des Monitorings und der
Evaluierung der Maßnahmen auch seitens des Auswärtigen Amtes.
- 34 -
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 27 (Titelgruppe 02)
2. Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-
Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll-
Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung fördern im Rahmen ihrer
internationalen gesellschaftspolitischen Arbeit das wechselseitige Verständnis
politischer, wirtschaftlicher, sozialer, umweltpolitischer und soziokultureller
Entwicklungen. Die Maßnahmen dienen dem Informations-, Meinungs- und
Erfahrungsaustausch sowie der Schulung gesellschaftlicher und politischer
Schlüsselgruppen. Aus den Mitteln können im Rahmen zeitlich befristeter Projekte
in angemessenem Umfang personelle und sächliche Kosten übernommen
werden. Die Ausgaben werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie für die
Politischen Stiftungen geleistet.
3. Der Förderbereich erstreckt sich auf Nordamerika, Europa und
Industrieländer.
4. Mindestens 2 000 T€ sind zur Förderung der Europäischen Integration
einzusetzen.
5. Die Ausgaben sind zu 7 Prozent ODA-anrechenbar.
712 21
-011
Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall 6 720
2 000
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 605 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 432 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 173 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
539 29.
882 21
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 632 21.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
546 25
-029
Kosten aus Anlass der deutschen Präsidentschaft in der EU 2020
-
-
- 35 -
Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der
Auslandsbeziehungen
0502
Anlage zu Kapitel 0502 - Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 02 Tit. 685 21
1.2 Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 3 245 3 245 3 209
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 115 2 115 1 911
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 863 863 1 267
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 267 267 31
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 3 245 3 245 3 209
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 50 50 79
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 195 3 195 3 130
aus Kap. 0502 Tit. 685 21..................................................................................................... 3 195 3 195 3 130
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 50 50 1 217
- 36 -
0502 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Dieses Kapitel bildet die wesentlichen finanzwirksamen
Schwerpunkte der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
(AKBP) ab.
Wichtigster und größter Ausgabenschwerpunkt im Rahmen
der mittlerbasierten Auslandskulturarbeit ist die
institutionelle Förderung (Titelgruppe 04). Dazu gehören u.a. das
Goethe-Institut mit seinem weltweiten Netzwerk, das Institut für
Auslandsbeziehungen (IfA) und die Deutsche UNESCO-
Kommission; im Bereich der Wissenschaftsdiplomatie werden der
Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die
Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) institutionell gefördert.
Einen weiteren Schwerpunkt mit rund einem Drittel der
Ausgaben bildet der Schulfonds (Titelgruppe 02), mit dem das
deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale
Zusammenarbeit im Schulbereich gefördert wird. Das Programm
Partnerschulen im Ausland (PASCH-Programm) hat die
Förderung der deutschen Sprache weltweit zum Schwerpunkt.
Die Mittel der Projektförderung (Titelgruppe 01) werden
vorrangig für die Unterstützung von Kulturprojekten in Krisen- und
Konfliktländern eingesetzt. Schwerpunkte bilden Maßnahmen
für den Schutz von Kultur und Bildung in der Ukraine, die
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern
Osteuropas und – mit großen Einschränkungen – der russischen
Zivilgesellschaft sowie Maßnahmen für die Zusammenarbeit
mit der Zivilgesellschaft in den Staaten des Nahen und
Mittleren Ostens und Afrikas (SDG 5, 10, 16). Hervorzuheben
sind auch Maßnahmen zur Förderung des Deutschlandbildes
im Ausland und zur Bekämpfung von Desinformation sowie
Projekte in den Bereichen der Museumskooperation, des
Kulturerhalts und der Medienförderung. Hinzu kommen
Stipendienprogramme und Austauschprojekte (inkl. des
Freiwilligendienstes "kulturweit") sowie Schutzprogramme für Kultur- und
Medienschaffende. Zu dieser Titelgruppe zählt auch die
Förderung von Projekten zur Holocaust-Erinnerung.
Die Ausgaben werden im Rahmen des Gender Budgeting seit
2023 sukzessive nach Kriterien zur Geschlechtergerechtigkeit
erfasst.
Kleinere und größere Baumaßnahmen im kulturellen und
schulischen Bereich im Ausland werden aus dem Baufonds
(Titelgruppe 03) finanziert.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Ziel der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ist es,
weltweit Verständnis und Vertrauen gegenüber Deutschland zu
fördern, unsere Positionen und Werte zu vermitteln und
gegen Desinformation und Propaganda vorzugehen. Auf diese
Weise werden Grundlagen für langfristige Partnerschaften und
Netzwerke geschaffen, die eine wichtige Basis stabiler
internationaler Beziehungen sind. In Krisen- und Konfliktszenarien
ermöglicht die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik durch
ihre Angebote Dialoge und Begegnungen und trägt zur
Konfliktlösung bei, wenn andere Kooperationsformen aufgrund der
politischen Rahmenbedingungen ausscheiden.
Darüber hinaus vermittelt die Auswärtige Kultur- und
Bildungspolitik Zugang zu Bildung und wissenschaftlicher
Zusammenarbeit. Mit bisher rd. 2 000 Partnerschulen im Ausland sowie
den Stipendienprogrammen des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes und der Alexander von Humboldt-Stiftung,
die bislang jährlich fast 50 000 Studierende und Akademiker
aus dem Ausland fördern, schafft und unterhält sie ein
umfassendes Netzwerk zur Stärkung Deutschlands als attraktiven
Standort für Bildung, Wissenschaft, Forschung und berufliche
Entwicklung (SDG 4). Das weit verzweigte Netz der Goethe-
Institute nimmt dabei ebenfalls eine zentrale Rolle ein. Zudem
begeistert das Goethe-Institut in rund 150 Einrichtungen
weltweit unzählige Menschen in unseren Partnerländern für die
deutsche Kultur und Sprache
- 37 -
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland 0504
Überblick zum Kapitel 0504
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 7 500 7 500 - 7 030
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 7 500 7 500 - 7 030
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 8 100 9 654 -1 554 9 688
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 29 355 34 768 -5 413 8 897 34 280
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 892 273 936 700 -44 427 9 003 945 396
Ausgaben für Investitionen...................................... 27 000 28 674 -1 674 62 518 19 014
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 956 728 1 009 796 -53 068 80 418 1 008 378
davon flexibilisiert.................................................... 28 300 27 414 +886 71 415 20 272
davon nicht flexibilisiert........................................... 928 428 982 382 -53 954 9 003 988 106
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 462 714
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 159 234
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 152 235
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 99 382
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 35 107
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 9 975
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 948
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 425
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 332
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 232
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 444
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 400
- 38 -
0502
Tgr. 02 - Pflege der Auslandsbeziehungen, Europäische Zusammenarbeit
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2025
Soll
2024
besetzt am
1. Oktober
2024
1 2 3 4
Zu Titel 685 20
1.10 Mercator Institut for China Studies (Merics)
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 4,0 - -
E 14................................................................................... 4,0 - -
E 13................................................................................... 7,0 - -
E 12................................................................................... 5,0 - -
E 11................................................................................... 10,0 - -
E 10................................................................................... 1,0 - -
E 9..................................................................................... 3,0 - -
E 6..................................................................................... 1,0 - -
Zusammen........................................................................ 35,0 - -
- 138 -
0502 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0504
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
Tgr. 04 Allgemeine Auslandskulturarbeit (Institutionelle Förderung)
687 40 Goethe-Institut e. V., München
687 47 1.3 Institut für Auslandsbeziehungen e. V., Stuttgart
- 139 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger