Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung sowie die zu ihrer
Anwendung erlassenen Bestimmungen sind auf die Anlage E entsprechend
anzuwenden. Das Bundesministerium der Finanzen kann Änderungen der
Anlage E, die aufgrund der endgültigen Feststellungen von Haushalts-,
Nachtrags- oder Berichtigungshaushaltsplänen der Europäischen Union
erforderlich werden, vornehmen und bekannt geben.
Steuern und steuerähnliche Abgaben
099 02
-522
Einnahmen aus der Zusatzabgabe aufgrund der Milchgarantiemengen-
Regelung
-
-
54
Haushaltsvermerk:
Abführungen an die EU und Erstattungen an die Erzeuger sind von den
Einnahmen abzusetzen.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Abwicklung der an den Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft (EGFL) abzuführenden Abgabe im Milchsektor aufgrund der zz.
geltenden VO (EG) Nr. 1788/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die
Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (ABl. Nr. L 270 S. 123). Danach ist
vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten eine Abgabe an den EGFL abzuführen haben,
wenn die tatsächliche Milchanlieferung über der für den Mitgliedstaat
festgesetzten einzelstaatlichen Referenzmenge liegt. Überlieferungen von Milchquoten, die
nicht an den EGFL abzuführen sind, können vom Mitgliedstaat zur Finanzierung
von Umstrukturierungsmaßnahmen verwendet werden.
Verwaltungseinnahmen
112 01
-522
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 50
50
-
119 02
-522
Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen, die nach dem EU-
Marktordnungsrecht erhoben werden
1 000
1 000
265
Haushaltsvermerk:
Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen.
Erläuterungen:
Das EU-Marktordnungsrecht schreibt bei der Erteilung von Lizenzen und bei der
Beteiligung an bestimmten Maßnahmen vor, dass eine Kaution zu stellen ist, die
die Einhaltung von Verpflichtungen sichern soll. Die Kaution verfällt zugunsten der
Bundesrepublik Deutschland, wenn die Verpflichtung nicht eingehalten wird.
119 09
-522
Vermischte Einnahmen 1 500
1 500
-
Haushaltsvermerk:
Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen.
- 31 -
Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge 1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Übrige Einnahmen
266 01
-022
Erhebungskostenpauschale für die Wiedereinziehung zu Unrecht
gezahlter Beträge des EGFL
250
250
655
Erläuterungen:
Gemäß Art. 56 der VO (EG) Nr. 2021/2116 des Rates vom 2. Dezember 2021
kann der Mitgliedstaat 20 Prozent der wiedereingezogenen Beträge einbehalten.
272 01
-521
Einnahmen aus Beteiligungen der EU-Strukturfonds -
-
6 887
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 671 03.
2. Den Ländern zustehende Anteile an den Beteiligungen sind bei der
Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
3. Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen.
Erläuterungen:
Gemäß Art. 7 der VO (EG) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie
der Verordnung über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
(EMFAF) beteiligen sich die Fonds nach dem Grundsatz der geteilten
Mittelverwaltung an Maßnahmen im Fischereisektor.
272 02
-022
Sonstige Einnahmen -
-
6 375
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen aus ELER für den Bund sind gemäß VO (EG) Nr.
2021/2115 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02 und 671 02.
2. Mehreinnahmen für das Farm Accountancy Data Network
(FADN) sind gemäß EU-Verordnungen (EG) Nr. 1217/2009 und
(EU) Nr. 2024/2746 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung
der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1004 Tit. 671 01,
Kap. 1012 Tit. 427 09, 532 02, Kap. 1016 Tit. 427 09 und 544 01.
3. Anderen Berechtigten als dem Bund zustehende Anteile an den
Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
4. Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen.
Erläuterungen:
Insbesondere Beteiligungen der EU an Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen
und ELER sowie andere aus dem EU-Haushalt bereitgestellte Zuschüsse.
Gemäß Art. 6 der VO (EG) Nr. 2021/2016 des Rates vom 2. Dezember 2021
beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) an den Entwicklungsprogrammen im ländlichen Raum, getrennt
nach Konvergenz und Nichtkonvergenz.
Der Anteil des Bundes aus der ELER-Erstattung dient der Finanzierung der
Nationalen Vernetzungsstelle bei Titel 671 02 und der übergeordneten Evaluierungs-
Koordinierung des GAP-SP bei Titel 532 02.
Aufgrund der EU-Verordnungen (EG) Nr. 1217/2009 und (EU) Nr. 2015/220
gewährt die EU-Kommission zweckgebundene Zuschüsse für die Übermittlung von
farm returns des FADN. Diese farm returns werden im Rahmen des nationalen
Testbetriebsnetzes, das vom BMLEH betrieben und aus Kap. 1012 Tit. 532 02
finanziert wird, erstellt.
- 32 -
1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
272 04
-522
Einnahmen aus Erstattungen der Europäischen Union für die
Projekteinheit "Nationale Vernetzungsstelle" für den ländlichen Raum
-
-
418
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
671 02.
281 01
-522
Einnahmen aus zurückzuzahlenden Zuschüssen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen.
Erläuterungen:
Rückzahlungen unverwendeter Zuschüsse aus nicht übertragbaren Ausgaben und
Zinsen für unverwendete Zuschüsse.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(53)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-523
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) -
-
3 000
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 600 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 300 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02 soweit diese nicht bei
671 02 verausgabt wurden.
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz werden Ausgaben für die übergeordnete Evaluierungs-
Koordinierung sowie für die Evaluierung des GAP-SP geleistet.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
661 01
-522
Finanzierung von Krediten für EU-Marktordnungsmaßnahmen und
Maßnahmen der Notfallvorsorge
30 500
35 200
22 300
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 682 01 und 683 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
682 02.
3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
- 33 -
Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge 1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 661 01
Erläuterungen:
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erhält für die
Zwischenfinanzierung von EU-Marktordnungsmaßnahmen Liquiditätshilfen des
Bundes, die über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Die hierbei anfallenden
Zinsausgaben werden bei diesem Titel veranschlagt. Darüber hinaus hat der Bund
der BLE die ihr durch die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung des Wertes
der Interventions- und Bevorratungswaren entstehenden Zinskosten, die ebenfalls
hier veranschlagt sind, zu erstatten.
Vgl. Tit. 671 41 und 682 02 sowie Tit. 271 01 der Anlage E zu Kap. 1004 (1090).
671 01
-522
Erstattung der Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
176 326
145 723
2 300
146 716
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)............................. 97,13 100,00 206 713 151 790 186 416
- aus Kap. 1004 Tit. 671 01......................................................................... 176 326 145 723 146 716
- aus Kap. 1004 Tit. 893 01......................................................................... 30 387 6 067 39 700
Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind.
Mehr wegen Veranschlagung der Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz.
671 02
-522
Erstattung der Kosten für die Projekteinheit "Nationale
Vernetzungsstelle" für den ländlichen Raum
-
-
655
2 563
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 272 02 und 272 04
soweit diese nicht bei 532 02 verausgabt wurden.
2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Gemäß Art. 54 der VO (EG) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013
(ELER-Verordnung) haben die Mitgliedstaaten ein nationales Netzwerk
einzurichten. Bund und Länder haben beschlossen, die bei der BLE angesiedelte
"Deutsche Vernetzungsstelle für ländliche Räume" mit der Einrichtung und Betreuung
dieses Netzwerkes zu betrauen. Die Aufgaben der "Deutschen Vernetzungsstelle
für ländliche Räume" gehen in den Aufgaben der "Nationalen Vernetzungsstelle"
auf und werden um einige Vernetzungsbereiche ergänzt.
Aus dem Ansatz dürfen auch die der BLE entstehenden Verwaltungsausgaben
erstattet werden.
Gemäß Art. 126 der VO (EU) Nr. 2021/2115 des Rates vom 2. Dezember hat jeder
Mitgliedstaat nach Genehmigung des GAP-SP ein nationales Netzwerk
einzurichten. Die Aufgabenerfüllung i. R. dieser EU-Vorgabe erfolgt durch die bei BLE
angesiedelte "Nationale Vernetzungsstelle für ländliche Räume (NVS)". Diese führt
ihre Aufgaben aus der Förderperiode 2014 - 2022 fort und übernimmt seit 2023
- 34 -
1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 671 02
zusätzlich neue Aufgaben, die sich im Rahmen der Vernetzung auf Basis des
GAP-SP ergeben.
671 03
-523
Erstattung der Kosten für Maßnahmen im Fischereisektor 3 000
3 000
9 887
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 272 01.
Erläuterungen:
Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik werden ab 2015 vom Johann
Heinrich von Thünen Institut (TI) und von der BLE Maßnahmen nach dem Grundsatz
der geteilten Mittelverwaltung durchgeführt, die seitens des Europäischen
Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) kofinanzierungsfähig sind. Das TI
führt in Deutschland das Fischereidatenerhebungsprogramm durch. Die BLE führt
Fischereiüberwachungsmaßnahmen durch.
Die im Rahmen des EMFAF bereitgesteltte technische Hilfe für den Bund wird von
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) administriert.
681 03
-522
Erstattung zu Unrecht erhobener Mitverantwortungsabgabe Getreide in
dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
-
-
-
682 01
-522
Von der EU nicht übernommene Marktordnungsausgaben -
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 661 01 und 682 02.
2. Erstattungen, insbesondere aus Vorbehaltszahlungen, fließen den
Ausgaben zu.
3. Aus diesem Titel können auch Zahlungen an die EU geleistet werden,
soweit es sich um Zölle und Zinsen hierauf handelt, die nicht
vereinnahmt wurden und sich auf Agrarprodukte beziehen.
682 02
-522
Lagerung von Interventionswaren -
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 682 01 und 683 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
661 01.
3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Kosten (einschließlich der Kosten für Schäden), die bei der Intervention von
Marktordnungswaren entstehen und von der Gemeinschaft nicht finanziert
werden, sind national zu tragen.
683 01
-522
Prozesszinsen in Rechtsstreiten über EU-Marktordnungsausgaben -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 661 01 und 682 02.
- 35 -
Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge 1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 683 01
Erläuterungen:
Zur Zahlung von Prozesszinsen in rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreiten
über EU-Marktordnungsausgaben. Diese sind national zu tragen.
Ausgaben für Investitionen
893 01
-523
Zuschüsse für Investitionen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE)
30 387
6 067
40 242
39 700
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
671 01.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind.
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 671 01.
Mehr wegen Veranschlagung der Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(51)
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Maßnahmen der Notfallvorsorge (23 555)
(24 035)
(4 063)
547 41
-011
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 35
35
5
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 100 T€ der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: 671 41.
671 41
-045
Erstattung der Kosten für die zivile Notfallreserve und die Bundesreserve
Getreide an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
23 520
24 000
4 063
22 937
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 500 T€ gesperrt. Die
Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung ist die
Vorlage eines neuen, modernen Konzepts für die Notfallvorsorge
durch die Bundesregierung auch unter Einbeziehung der
Expertise von THW und BBK, das insbesondere auch vulnerable
Gruppen berücksichtigt.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 100 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 41.
4. Einnahmen aus Veräußerungserlösen fließen den Ausgaben zu.
- 36 -
1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 671 41 (Titelgruppe 04)
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einmalige Kosten (Warenbewegungen).......................................... 635
2. Laufende Kosten (Lagerhaltung)..................................................... 17 705
3. Verwertungsverluste........................................................................ 5 180
Zusammen............................................................................................ 23 520
Auf die Anlage zu Kap. 1004 - Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben -
wird Bezug genommen.
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung im Bundesgebiet sind laufend
gebrauchsfertige Lebensmittel und Getreidevorräte zu halten. Die Vorratshaltung
wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
durchgeführt.
Der Berechnung der Kosten der Vorratshaltung sind die voraussichtlichen
Jahresdurchschnittsmengen und Kostenfaktoren nach Erfahrungssätzen unter
Berücksichtigung der absehbaren Entwicklung zugrunde gelegt worden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
132 01
-045
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
-
5 169
272 03
-523
Einnahmen aus Erstattungen der Europäischen Union für Programme
und Vorhaben zum Schutz des Waldes in der Union gegen
Luftverschmutzung und Brände
-
-
- 37 -
Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge 1004
Gemäß Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die
Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der
Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nr. 1306/2013 (Amtsblatt der EU L 435 S. 187, ber. 2022 ABl.
L 29 S. 45) werden folgende Gemeinschaftsausgaben von
der EU aus dem Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft (EGFL) unter den in Artikel 5 vorgenannter Verordnung
genannten Bedingungen gezahlt:
die Maßnahmen zur Regulierung oder Stützung der
Agrarmärkte,
Interventionen in bestimmten Sektoren (Obst & Gemüse,
Bienenzuchterzeugnisse, Wein, Hopfen),
Interventionen in Form von Direktzahlungen an die Landwirte
und
die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen auf dem
Binnenmarkt und in Drittländern.
Die Einnahmen und Ausgaben sind in dieser Anlage
dargestellt.
Der Mittelbedarf ergibt sich aus den von der EU für die
einzelnen MO-Maßnahmen erlassenen Rechtsakten der
Gemeinschaft.
Er wird als Gesamtsumme ausgewiesen, die auf der Basis
des deutschen Anteils an den Ausgaben des EGFL für die
letzten drei Jahre geschätzt wurde.
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750
Gesamteinnahmen.................................................. 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750
Gesamtausgaben.................................................... 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 38 -
1004 Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
271 01
-022
Mittelzuweisungen des Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft
4 514 800
4 562 900
3 973 750
Haushaltsvermerk:
1. Ist-Einnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln:
Anlage 1 zu Kap. 1004 (Anlage E) sowie zur Tilgung der
Zwischenfinanzierungsmittel.
2. 1. Buchungsabschnitt
Mittelzuweisungen des Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft
2. Buchungsabschnitt
Mittelzuweisungen aus der Zwischenfinanzierung
3. Buchungsabschnitt
Mittelzuweisungen von Bund und Ländern zum Ausgleich von seitens
der EU vorgenommenen Kürzungen bei länderübergreifenden
Anlastungsverfahren.
Erläuterungen:
Zu 2. (1. Buchungsabschnitt):
Zu buchen sind hier die von der Europäischen Kommission gemäß Art. 20 Abs. 1
der VO (EU) Nr. 2021/2116 bereitgestellten monatlichen Erstattungen.
Zu 2. (2. Buchungsabschnitt):
Abzuwickeln sind hierunter die Liquiditätshilfen, die zur Zwischenfinanzierung
bereitgestellt werden (vgl. Kap. 1004 Tit. 661 01). Die Notwendigkeit für die
Zwischenfinanzierung ergibt sich aus Art. 20 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 2021/2116.
Zu 2. (3. Buchungsabschnitt):
Abzuwickeln sind hierunter die Erstattungen von Bund und Ländern nach
Art. 104a Abs. 6 Satz 2 und 3 GG i. V. m. § 2 LastG zum Ausgleich der von der
EU vorgenommenen Kürzungen über Vorauszahlungen und Sanktionen in Fällen
länderübergreifender Anlastungen.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen
bei folgendem Titel geleistet werden: 271 01
3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
682 00
-522
Verrechnungstitel für den Ausdruck des Kapitelabschlusses 4 514 800
4 562 900
-
- 39 -
Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
685 84
-522
Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von
Honig
-
-
1 249
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Getreide (-)
(-)
682 01
-522
Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Getreide -
-
-
682 02
-522
Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Getreide -
-
-
682 03
-522
Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Getreide
und für Sondermaßnahmen
-
-
-
682 04
-522
Wertminderung der Getreidebestände -
-
-
683 01
-522
Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Getreide -
Haushaltsjahr
-
-
-
683 07
-522
Besondere und spezifische Interventionsmaßnahmen für Getreide -
-
-
683 08
-522
Beihilfen für die Erzeugung von Hartweizen -
-
-
685 01
-522
Produktionserstattungen für Stärke zur Herstellung bestimmter Waren -
-
-
685 04
-522
Sonstige Vergünstigungen -
-
-
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Milch und Milcherzeugnisse (-)
(-)
682 11
-522
Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Butter -
-
-
682 12
-522
Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Butter -
-
-
682 13
-522
Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Butter
und Ausgaben für Sondermaßnahmen
-
-
-
- 40 -
1004 Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
682 14
-522
Wertminderung der Butterbestände -
-
-
682 24
-522
Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von
Magermilchpulver
-
-
-
682 25
-522
Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von
Magermilchpulver
-
-
-
682 26
-522
Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von
Magermilchpulver
-
-
-
682 27
-522
Wertminderung der Magermilchpulver-Bestände -
-
-
683 21
-522
Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Butteroil -
-
-
683 23
-522
Beihilfen für die Verwendung von Magermilchpulver zu Futterzwecken -
-
-
683 24
-522
Beihilfen für die Verwendung von Magermilch zu Futterzwecken -
-
-
683 25
-522
Beihilfen zur Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinaten -
-
-
683 26
-522
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter und Rahm -
-
-
683 27
-522
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Magermilch und
Magermilchpulver
-
-
-
683 28
-522
Beihilfen für die private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten -
-
-
683 29
-522
Beihilfen für den Kauf von Butter durch Sozialhilfeempfänger -
-
-
683 31
-522
Sonstige Vergünstigungen für Butter und Butterfett -
-
-
683 32
-522
Sonstige Vergünstigungen für Milch und Milchpulver -
-
-
683 33
-522
Sonstige Vergünstigungen für andere Milcherzeugnisse als Butter,
Vollmilchpulver, Magermilch und Magermilchpulver
-
-
-
- 41 -
Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
683 34
-522
Beihilfen für das Schulprogramm, Abgabe von Schulmilch -
-
9 352
685 23
-522
Maßnahmen zur Entwicklung des Marktes von Milch und
Milcherzeugnissen
-
-
-
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Fette (-)
(-)
683 37
-522
Erstattungen bei der Erzeugung von Olivenöl zur Herstellung von Fisch-
und Gemüsekonserven
-
-
-
683 39
-522
Beihilfen für Sojabohnen und sonstige Ölfrüchte -
-
-
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Zucker und Isoglukose (-)
(-)
682 40
-522
Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Zucker -
-
-
682 41
-522
Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Zucker -
-
-
682 42
-522
Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Zucker
und sonstige Vergünstigungen für Zucker
-
-
-
682 43
-522
Wertminderung der Zuckerbestände -
-
-
683 18
-522
Erhebung einer befristeten Umstrukturierungsabgabe für Zucker
(Rotbuchung)
-
-
-
683 20
-522
Umstrukturierungsbeihilfen für Zuckerunternehmen -
-
-
683 43
-522
Produktionsabgabe im Zuckersektor - Ausgleichszinsen -
-
-12
683 44
-522
Produktionserstattungen bei der Verwendung von bestimmten
Erzeugnissen des Zuckersektors in der chemischen Industrie
-
-
-
- 42 -
1004 Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
683 45
-522
Vergütungen von Lagerkosten für Zucker -
-
-
683 57
-522
Diversifizierungsbeihilfen -
-
-
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Schweinefleisch (-)
(-)
682 50
-522
Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von
Schweinefleisch
-
-
-
682 51
-522
Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von
Schweinefleisch
-
-
-
682 52
-522
Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von
Schweinefleisch und für Sondermaßnahmen
-
-
-
683 51
-522
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch -
-
-
683 69
-522
Maßnahmen zur Stützung des Schweinemarktes (Schweinepest) -
-
-
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Rindfleisch (-)
(-)
682 56
-522
Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Rindfleisch -
-
-
682 57
-522
Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Rindfleisch -
-
-
682 58
-522
Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von
Rindfleisch und für Sondermaßnahmen
-
-
-
682 59
-522
Wertminderung der Rindfleischbestände -
-
-
682 60
-522
Maßnahmen zur Stützung des Rindfleischmarktes (BSE) -
-
-
- 43 -
Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
683 12
-522
Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von
Rindfleisch
-
-
-
683 19
-522
Beihilfen für den BSE-Test an für den menschlichen Verzehr bestimmten
Rindern
-
-
-
683 58
-522
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Rindfleisch -
-
-
683 59
-522
Prämien für Mutterkühe und Extensivierung -
-
-
683 88
-522
Sonderprämien und Saisonentzerrungsprämien für Rindfleischerzeuger
sowie Extensivierung
-
-
-
683 92
-522
Einkommensbeihilfe für Rindfleischerzeuger -
-
-
683 93
-522
Frühvermarktungsprämie für Kälber -
-
-
Titelgruppe 08
Tgr. 08 Obst und Gemüse (-)
(-)
683 14
-522
Beihilfen für das Schulprogramm, Abgabe von Schulobst und - gemüse -
-
21 086
683 62
-522
Finanzieller Ausgleich für Interventionen der Erzeugerorganisationen für
Obst und Gemüse
-
-
-
683 63
-522
Beihilfen zur Verarbeitung und Verteilung von aus dem Handel
genommenem Obst und Gemüse
-
-
-
683 65
-522
Prämien für die Rodung von Obstbäumen -
-
-
685 60
-522
Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von
Obst
-
-
-
685 61
-522
Beihilfen an den Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen für Obst und
Gemüse
-
-
51 626
685 62
-522
Sonstige Interventionen -
-
-
- 44 -
1004 Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 09
Tgr. 09 Schaf- und Ziegenfleisch (-)
(-)
683 67
-522
Prämien für Schaffleischerzeuger -
-
-
683 68
-522
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch -
-
-
Titelgruppe 10
Tgr. 10 Rohtabak (-)
(-)
683 71
-522
Prämien für den Ankauf von Rohtabak -
-
-
683 78
-522
Maßnahmen zur Umstellung der Tabakerzeugung -
-
-
Titelgruppe 11
Tgr. 11 Wein (-)
(-)
683 73
-522
Nationale Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor -
-
34 608
683 74
-522
Prämie zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen -
-
-
683 76
-522
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Wein, Traubenmost und
konzentriertem Traubenmost
-
-
-
683 77
-522
Beihilfen für die Destillation von Wein -
-
-
685 70
-522
Beihilfen für konzentrierten Most zur Anreicherung von Wein und
sonstige nationale Stützungsmaßnahmen
-
-
-
685 71
-522
Produktionsbeihilfen für die Herstellung von Traubensaft aus Trauben
und Traubenmost
-
-
-
685 74
-522
Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Weinbauflächen -
-
-
- 45 -
Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 12
Tgr. 12 Fischereierzeugnisse (-)
(-)
683 81
-522
Finanzieller Ausgleich für Interventionen der Erzeugerorganisationen für
Fischereierzeugnisse
-
-
-
683 82
-522
Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten
Fischereierzeugnissen
-
-
-
683 83
-522
Beihilfen für die Verarbeitung und Lagerung intervenierter
Fischereierzeugnisse
-
-
-
683 84
-522
Pauschalbeihilfen für bestimmte Fischereierzeugnisse -
-
-
685 77
-522
Ausgleichszahlungen an die Erzeugerorganisationen für die Produktions-
und Vermarktungsplanung
-
-
-
Titelgruppe 13
Tgr. 13 Flachs und Hanf (-)
(-)
683 86
-522
Beihilfen für Flachs und Hanf -
-
-
Titelgruppe 15
Tgr. 15 Geflügel (-)
(-)
683 15
-522
Maßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelmarktes (Geflügelpest) -
-
-
Titelgruppe 16
Tgr. 16 Saatgut (-)
(-)
683 95
-522
Beihilfen für erzeugtes Saatgut -
-
-
- 46 -
1004 Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 17
Tgr. 17 Hopfen (-)
(-)
683 96
-522
Beihilfen für Hopfen -
-
2 188
Titelgruppe 18
Tgr. 18 Trockenfutter (-)
(-)
683 72
-522
Beihilfen für Körnerleguminosen -
-
-
683 97
-522
Beihilfen für Trockenfutter -
-
-
Titelgruppe 19
Tgr. 19 Sonstige Beihilfen (-)
(-)
683 05
-522
Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und
in Drittländern
-
-
1 527
685 80
-522
Beihilfen für den Vorruhestand -
-
-
685 81
-522
Beihilfen für Aufforstungsmaßnahmen -
-
-
685 82
-522
Beihilfen für umweltgerechte Produktionsverfahren -
-
-
Titelgruppe 20
Tgr. 20 Im Anhang I des EWG-Vertrages nicht aufgeführte landwirtschaftliche
Verarbeitungserzeugnisse
(-)
(-)
683 99
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen
Verarbeitungserzeugnissen, die im Anhang I des EWG-Vertrages nicht aufgeführt sind
-
-
-
- 47 -
Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 23
Tgr. 23 Berichtigungen früherer Haushaltsjahre (-)
(-)
682 99
-522
Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschlüssen früherer
Haushaltsjahre (einschl. Vorab-Berichtigungen)
-
-
-
Titelgruppe 24
Tgr. 24 Direktzahlungen und Anpassung an die Marktentwicklung (-)
(-)
683 06
-522
Direktzahlungen -
-
3 870 471
683 09
-522
Zusätzliche Beihilfen aus der obligatorischen Modulation -
-
-
683 30
-522
Sonstige Vergünstigungen -
-
52
685 06
-522
Preisausgleichszahlungen für Kulturpflanzen sowie Beihilfen zur
Stilllegung von Ackerflächen im Rahmen der konjunkturellen
Flächenstilllegung
-
-
-
Titelgruppe 25
Tgr. 25 Rückzahlungen (-)
(-)
683 64
-522
Sanktionen -
-
-2 850
685 40
-522
Wiedereingezogene Beträge aus Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen -
-
-15 547
685 47
-522
Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung -
-
-
Titelgruppe 26
Tgr. 26 Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums (-)
(-)
683 79
-522
Abwicklung der Vorschüsse -
-
-
- 48 -
1004 Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 26
685 50
-522
Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben -
-
-
685 51
-522
Beihilfen für die Niederlassung von Junglandwirten -
-
-
685 52
-522
Beihilfen für die Förderung der Berufsbildung -
-
-
685 53
-522
Beihilfen für den Vorruhestand - neue Regelung -
-
-
685 54
-522
Beihilfen für benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen
Einschränkungen
-
-
-
685 55
-522
Beihilfen für umweltgerechte Produktionsverfahren - neue Regelung -
-
-
685 56
-522
Beihilfen für die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse
-
-
-
685 57
-522
Beihilfen für die Forstwirtschaft - neue Regelung -
-
-
685 58
-522
Beihilfen für die Förderung der Anpassung und Entwicklung ländlicher
Gebiete
-
-
-
685 59
-522
Sonstige Maßnahmen -
-
-
685 65
-522
Bewertung der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums -
-
-
685 66
-522
Übergangsmaßnahmen -
-
-
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
683 02
-522
Einnahmen aus der Modulation im Rahmen von InVeKoS
-
-
683 03
-522
Maßnahmen zur Wiederverwendung der Modulationsmittel zur
Entwicklung des ländlichen Raums
-
-
683 04
-522
Unverwendete Mittel aus der fakultativen Modulation
-
-
- 49 -
Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
683 10
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Reis
-
-
683 11
-522
Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Reis
-
-
683 22
-522
Milchprämien und Ergänzungszahlungen
-
-
683 35
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Ölsaaten
-
-
683 38
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl
-
-
683 40
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Zucker und Isoglukose
-
-
683 41
-522
Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Zucker
-
-
683 42
-522
Schlachtprämien und Ergänzungsbeträge für ausgewachsene Rinder
und Kälber
-
-
683 46
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von unverarbeitetem Weichweizen und
Mehl von Weichweizen
-
-
683 47
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von unverarbeiteter Gerste und Malz von
Gerste
-
-
683 48
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von anderem Getreide und Erzeugnissen
aus anderem Getreide
-
-
683 49
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Butter und Butteroil
-
-
683 50
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Schweinefleisch
-
-
683 52
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Magermilchpulver und für
Sondermaßnahmen
-
-
683 53
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Käse
-
-
683 54
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von sonstigen Milcherzeugnissen
-
-
- 50 -
1004 Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
683 55
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch
-
-
683 56
-522
Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Rindfleisch
-
-
683 60
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Obst und Gemüse
-
-
683 61
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Verarbeitungserzeugnissen aus Obst
und Gemüse
-
-
683 66
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Schaf- und Ziegenfleisch
-
-
683 70
-522
Erstattung bei der Ausfuhr von Rohtabak
-
-
683 75
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Wein
-
-
683 90
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Eiern
-
-
683 91
-522
Erstattungen bei der Ausfuhr von Geflügel
-
-
685 00
-522
Prämien für Kartoffelstärke-Hersteller
-
-
685 02
-522
Finanzielle Beteiligung der Getreideerzeuger (Rotbuchung)
-
-
685 25
-522
Abgabe auf der Grundlage von Milch-Garantiemengen (Rotbuchung)
-
-
685 27
-522
Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Milchpulver
-
-
685 31
-522
Vergütung für die Aussetzung der Milcherzeugung
-
-
685 34
-522
Entschädigung an bestimmte Erzeuger von Milch oder
Milcherzeugnissen (SLOM-Erzeuger)
-
-
- 51 -
Anlage 1
Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben
der EU - Anlage E (1090)
1004
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
ist zum 1. Januar 1995 als Anstalt des öffentlichen Rechts
(BGBl. I S. 2018) errichtet worden.
Die BLE ist Marktordnungsstelle für die in der Europäischen
Union bestehende gemeinsame Marktorganisation für
Agrarerzeugnisse.
Aufgrund des Ernährungssicherstellungs- und -
vorsorgegesetzes (ESVG) wird die BLE bei der zentralen Planung und
Feststellung von Erzeugung, Beständen und Verbrauch tätig. Im
Rahmen einer allgemeinen Vorratshaltung sowie der Zivilen
Notfallreserve werden Vorräte an Ernährungsgütern beschafft,
verwaltet und verwertet.
Sie überwacht die Seefischerei außerhalb der
Küstengewässer und die Einhaltung der von ihr verwalteten
Fischfangquoten. Sie erteilt die Fangerlaubnis an die deutsche
Fischereiflotte, kontrolliert und validiert Fangbescheinigungen mit den
dazugehörigen Begleitdokumenten (Transportdokumente,
Verarbeitungs-, Umladeerklärungen etc.) und genehmigt bzw.
verweigert auf dieser Grundlage die Ein- und Ausfuhr von
Fischereierzeugnissen. Die Fischereischutzboote und
Fischereiforschungsschiffe des Bundes werden durch die BLE bereedert.
Die BLE ist nationale Vernetzungsstelle für die Entwicklung
des ländlichen Raums im Rahmen der ELER-Verordnung und
Projektträger des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung
und regionale Wertschöpfung. Die BLE ist darüber hinaus tätig
als Kompetenz- und Kommunikationszentrum für
Ernährungsfragen (Bundeszentrum für Ernährung, BZfE), das auch das
Nationale Qualitätszentrum für Schulverpflegung einschließt.
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) ist der
neutrale und wissensbasierte Informationsdienstleister der
BLE für den gesamten Agrarbereich. Des Weiteren ist das
Bundeszentrum Weidetierhaltung und Wolf in der BLE
angesiedelt.
Als Wissens- und Technologietransfereinrichtung des BMLEH
berät die BLE das Ministerium und die
Bundesforschungsinstitute im Geschäftsbereich bei der Suche nach optimalen
Lösungen für ihre informationstechnischen Anforderungen und
unterstützt bzw. übernimmt deren Umsetzung.
Weitere Zuständigkeit besteht nach dem Holzhandels-
Sicherungs-Gesetz für die Prüfung von FLEGT-Genehmigungen
und die Kontrolle bei Überwachungsorganisationen,
Marktteilnehmern und Händlern sowie für die Überprüfung der
obligatorischen Rindfleisch-Etikettierung und in der Aufsicht über
die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH in den Bereichen
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher
Verbraucherschutz. Darüber hinaus ist die BLE zuständige Stelle für die
Führung des Agrarorganisationenregisters nach dem
Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz.
Die BLE ist Zentrale Vergabestelle und Zentrale Stelle für die
Bearbeitung von Dienstunfällen für den Geschäftsbereich des
BMLEH.
Darüber hinaus erfüllt die BLE weitere vom BMLEH
übertragene Verwaltungsaufgaben des Bundes, z. B. als
Durchsetzungsbehörde gegen Unlautere Handelspraktiken, die
Projektträgerschaft Agrarforschung und -entwicklung, das
Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft sowie das Bundesprogramm
Ländliche Entwicklung. Das Informations- und
Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt ist bei der BLE angesiedelt.
Die BLE hat Außenstellen in Hamburg, München und Weimar
sowie Büros für Qualitätskontrollen von Obst und Gemüse.
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 354 1 450 -96 1 350
Übrige Einnahmen.................................................. 211 463 155 540 +55 923 5 368
Gesamteinnahmen.................................................. 212 817 156 990 +55 827 6 718
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 130 108 104 229 +25 879 113 093
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 48 988 43 091 +5 897 37 720
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 334 3 603 -269 2 422
Ausgaben für Investitionen...................................... 30 387 6 067 +24 320 39 700
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 212 817 156 990 +55 827 192 935
davon flexibilisiert.................................................... 205 563 150 196 +55 367 185 734
davon nicht flexibilisiert........................................... 7 254 6 794 +460 7 201
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 52 -
1004 Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-522
Gebühren, sonstige Entgelte 710
710
426
Erläuterungen:
1. Gebühren gemäß BLE-ÖLG-Kostenverordnung vom 19. November 2003
(BGBl. I S. 2358 ff.).
2. Begutachtungsleistungen gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle
GmbH (DAKKS) gemäß VO (EG) Nr. 765/2008 i. V. m. dem Gesetz über die
Akkreditierungsstelle vom 31. Juli 2009 (AKKStelleG) (BGBl. I S. 2625).
3. Gebühren gem. Biomassestrom- und
Biokraftstoffnachhaltigkeitsgebührenverordnung vom 7. Februar 2012 (BGBl. I S. 265).
4. Sonstige Entgelte.
112 01
-522
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 89
85
177
Erläuterungen:
1. Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten,
2. Vertragsstrafen im Rahmen der Intervention von Getreide,
3. Bußgeldbescheide.
119 01
-522
Einnahmen aus Veröffentlichungen 250
450
139
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 543 01 Nr. 2 der Erläuterungen.
119 09
-522
Vermischte Einnahmen 300
200
584
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen
rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie
dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 07.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus der Durchführung von Aufträgen anderer
Bundesbehörden und Dritter.................................................................. -
2. Sonstige Einnahmen....................................................................... 300
Zusammen............................................................................................ 300
132 01
-522
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 5
5
24
- 53 -
Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Übrige Einnahmen
231 01
-522
Erstattung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat
206 713
151 790
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Berechnung der Erstattung:
Gesamtausgaben 2025......................................................................... 212 817
davon ab:
Eigene Einnahmen................................................................................ -6 104
Zusammen............................................................................................ 206 713
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erstattet nach
§ 9 Abs. 2 S. 2 BLE-G aus seinem Epl. 10 Kap. 1004 Tit. 671 01 und Tit. 893 01
die durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Verwaltungs- und
Investitionsausgaben.
231 02
-522
Erstattung von Verwaltungskosten durch den Klärschlamm-
Entschädigungsfonds (KlärEV)
-
-
345
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 03.
231 03
-522
Erstattungen anderer Bundesministerien für Projekte, die der BLE als
Projektträger übertragen werden
500
500
1 167
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 02.
Erläuterungen:
Die BLE erhält für die Durchführung von Projekten Erstattungen aus folgenden
Einzelplänen
Kap. 0701 Tit. 544 01 (Forschung, Untersuchungen und Ähnliches),
Kap. 0701 Tit. 686 01 (Förderung von Innovation im Bereich des
Verbraucherschutzes),
Kap. 1504 Tit. 544 01 (Aktionsplan "Gesundheitliche Prävention
durch ausreichende Bewegung und ausgewogene Ernährung"),
Kap. 1702 Tit. 684 02 (Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive),
Kap. 6092 Tit. 686 22 (Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen für eine
Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau).
261 01
-511
Erstattung von projektbedingten Verwaltungsausgaben -
-
92
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5.
- 54 -
1004 Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
266 01
-522
Erstattung der Verwaltungskosten für die Projekteinheit "Nationale
Vernetzungsstelle" für den ländlichen Raum
2 250
2 150
2 566
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 05.
266 02
-522
Erstattung der Verwaltungsausgaben für Maßnahmen im Rahmen der
Gemeinsamen Fischereipolitik
2 000
1 100
1 198
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Hgr. 4, Hgr. 5 und Tgr. 04.
282 09
-522
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 547 09.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 31, 547 51 und
547 71.
Ausgenommen ist Tgr. 02.
§ 6 Absatz 4 HG findet keine Anwendung.
2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 dürfen bis
zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden:
231 01, 261 01 und 266 02.
Sächliche Verwaltungsausgaben
518 02
-522
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
6 250
6 190
6 140
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben
in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
529 01
-522
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
4
4
4
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Zur Verfügung des Präsidenten.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
- 55 -
Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 529 01
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
547 01
-522
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 500
100
15
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben und Erstattungen sind übertragbar.
2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
547 09
-522
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Projekte, bei denen die BLE die Projekträgerschaft übernimmt (500)
(500)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 231 03.
422 21
-522
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
-
-
-
427 29
-522
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
150
150
997
428 21
-522
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 100
100
5
547 21
-522
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 250
250
40
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 133 158 107 548 114 484
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 41 984 36 547 31 521
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3....................................................... 34 34 29
Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. - - 10
Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 30 387 6 067 39 690
Zusammen............................................................................................... 205 563 150 196 185 734
- 56 -
1004 Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
422 01
-522
F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
24 294
19 631
16 347
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 556
490
376
427 09
-522
F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
17 900
18 121
10 200
428 01
-522
F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 66 857
56 278
66 627
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 980
850
936
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
468
480
379
453 01
-522
F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 42
42
22
511 01
-522
F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
4 051
3 642
3 047
514 01
-522
F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 189
189
93
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
517 01
-522
F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 4 233
4 272
3 250
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
518 01
-522
F Mieten und Pachten 1 630
1 489
1 422
525 01
-522
F Aus- und Fortbildung 540
490
438
526 01
-522
F Gerichts- und ähnliche Kosten 100
100
3
Erläuterungen:
Nebentätigkeitsvergütungen werden nicht gezahlt.
526 02
-522
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
650
715
402
- 57 -
Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
527 01
-522
F Dienstreisen 2 150
2 100
2 168
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
532 01
-522
F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 7 940
7 915
4 121
532 03
-522
F Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 965
450
433
539 99
-522
F Vermischte Verwaltungsausgaben 400
350
477
543 01
-522
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 2 700
2 700
2 591
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 01.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Öffentlichkeitsarbeit......................................................................... -
2. Fachinformationen........................................................................... 2 700
Zusammen............................................................................................ 2 700
544 01
-511
F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -
-
-
545 01
-522
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 1 100
1 000
946
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
634 03
-522
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 3 300
3 569
2 393
686 09
-522
F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
geringeren Umfangs
30
30
25
687 09
-522
F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im
Ausland geringeren Umfangs
4
4
4
- 58 -
1004 Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
712 02
-522
F Sanierung des Dienstgebäudes Deichmanns Aue 29 in Bonn-Bad
Godesberg und Neubau einer Kantine
-
-
10
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
4. Sanierung der Liegenschaft Deichmanns Aue 29, Etagen 4-7 10 222 7 271 - 2 951 - -
811 01
-522
F Erwerb von Fahrzeugen -
55
-
812 01
-522
F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
550
300
237
812 02
-522
F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
4 200
3 712
3 412
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstbeschaffung.............................................................................. 200
2. Erweiterung..................................................................................... 2 247
3. Ersatzbeschaffung........................................................................... 1 753
4. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 4 200
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Klärschlamm-Entschädigungsfonds (KlärEV) (-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 231 02.
422 31
-522
F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
-
-
43
428 31
-522
F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -
-
302
547 31
-522
F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
-
- 59 -
Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Fischerei (57 484)
(19 072)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 266 02.
427 49
-532
F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
17 061
6 387
15 264
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Beschäftigungsentgelte im Betrieb der Fischereischutzboote
und der Fischereiforschungsschiffe sowie das Verpflegungs- und Kleidergeld
gemäß Heuertarifvertrag.
Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind.
514 41
-532
F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 14 101
9 900
11 334
Erläuterungen:
Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind.
518 41
-532
F Mieten und Pachten -
-
-
539 49
-532
F Vermischte Verwaltungsausgaben 685
785
341
Erläuterungen:
In Durchführung der VO (EU) Nr. 1380/2013 des Rates vom 11. Dezember 2013
(ABl. EU L 354) und der VO (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November
2009 (ABl. EU L 343) in der jeweils geltenden Fassung, werden Systeme der
kontinuierlichen Ortung von Fischereifahrzeugen mit Hilfe von land- und
satellitengestützten Technologien und zur elektronischen Übertragung von Fangdaten und
zur Fernerkundung eingesetzt.
811 41
-532
F Erwerb von Fahrzeugen 24 637
1 000
35 685
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
5. Ersatzbau "Walther Herwig III"................................................. 243 391 35 685 1 000 37 442 24 637 44 627
Zu 5.:
Ausgewiesen sind die Kosten für den Ersatz des Fischerei-Forschungsschiffes (FFS) "Walther Herwig III". Das 1993 in Dienst gestellte
Schiff soll durch einen Neubau ersetzt werden, der voraussichtlich in 2027 zur Auslieferung kommen soll.
Zusätzlich werden in den Jahren 2025 bis 2027 anteilig Ausgaben in Höhe von bis zu 100 000 T€ mit Einnahmen aus dem WindSeeG
finanziert.
- 60 -
1004 Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 811 41 (Titelgruppe 04)
Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden
sind.
812 41
-532
F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
1 000
1 000
356
Erläuterungen:
Einjährige Maßnahmen 1 000 €
1. Erstbeschaffung.............................................................................. 90
2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 170
3. Sonstiges......................................................................................... 740
Zusammen............................................................................................ 1 000
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Projekteinheit "Nationale Vernetzungsstelle für den ländlichen Raum" (2 250)
(2 150)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 266 01.
422 51
-165
F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
100
130
94
427 59
-165
F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
170
-
97
428 51
-165
F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 430
1 570
1 319
547 51
-165
F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 550
450
379
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 09. Dies gilt auch für zu
erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben
aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese
Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese
Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr
zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
422 71
-511
F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
-
-
-
- 61 -
Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
1004
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
427 79
-511
F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
-
-
428 71
-511
F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -
-
85
527 71
-511
F Dienstreisen -
-
-
547 71
-511
F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
76
812 71
-511
F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
-
-
-
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen
-
(-)
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
(-)
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
(201)
- 62 -
1004 Anlage 2
Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092)
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
(Kap. 1005) umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von
insgesamt ca. 379 Mio. Euro. Davon sind ca. 60 Mio. Euro für die
Förderung Nachwachsender Rohstoffe veranschlagt.
Gefördert werden können insbesondere Forschung und
Entwicklung. Weiterer wesentlicher Ausgabeschwerpunkt mit ca. 47
Mio. Euro ist das Programm zur Innovationsförderung im
Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher
Verbraucherschutz. Das Bundesprogramm ökologischer
Landbau (BÖL) wird mit 40 Mio. Euro gefördert. Außerdem sind
37 Mio. Euro für das Bundesprogramm Ländliche
Entwicklung und regionale Wertschöpfung veranschlagt. Für
die Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft
und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind inklusive
der Mittel aus dem ehemaligen Sondervermögen Digitale
Infrastruktur rd. 46 Mio. Euro und für das Bundesprogramm
Nutztierhaltung ca. 16 Mio. Euro veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Forschung und Innovation nehmen bei der Bewältigung der
Herausforderungen wie Ernährungssicherung, Klimawandel,
Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl und Erhalt der natürlichen
Ressourcen eine zentrale Rolle ein.
Mit dem Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe
werden insbesondere Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsprojekte unterstützt, die im Sinne einer nachhaltigen
Bioökonomie der Erschließung weiterer
Verwendungsmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe im
Nichtnahrungsmittelsektor und dem Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis
zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe dienen.
Das Programm zur Innovationsförderung unterstützt
Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, die
das Ziel haben, innovative technische und nicht-technische
Produkte und Verfahren marktfähig zu machen. Ziel des
Programms ist
1. eine nachhaltige, insbesondere umwelt- und tiergerechte
Agrar- und Ernährungswirtschaft,
2. die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und
Ernährungswirtschaft,
3. die Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich
Wissenstransfer,
4. die Schonung natürlicher Ressourcen und
5. die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln.
Mit der Förderung des ökologischen Landbaus wird die
Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
sowie der Technologie- und Wissenstransfer gefördert. Darüber
hinaus werden Schulungs- und Informationsmaßnahmen
gefördert sowie der Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Außer-
Haus-Verpflegung unterstützt (SDG 2).
Mit den Zuschüssen zur Förderung von Modell- und
Demonstrationsvorhaben sollen Techniken und Verfahren unter
Praxisbedingungen erprobt und als Beispiele für den breiteren
Einsatz in der Praxis demonstriert werden. Im Rahmen des
Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale
Wertschöpfung werden modellhaft Ansätze für eine
integrierte ländliche Entwicklung erprobt, die beispielhaften
Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen
Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse
in ländlichen Räumen zu erreichen. Ein besonderes
Augenmerk gilt dabei strukturschwachen Regionen, wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen.
Mit den Mitteln für die Digitalisierung in der Landwirtschaft
sollen insbesondere Fördermaßnahmen wie die
Forschungsprojekte im Bereich der Künstlichen Intelligenz finanziert
werden. Ziel des Bundesprogramms Nutztierhaltung ist die
Unterstützung der konsequenten Weiterentwicklung der
artgerechten Haltungsbedingungen in Neu- und Bestandsbauten
zur Verbesserung des Tierwohls und der Minderung von
Umweltauswirkungen sowie des entsprechenden Umbaus der
Nutztierhaltung.
- 63 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Überblick zum Kapitel 1005
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 9 734 10 000 -266 3 000 5 232
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 312 242 331 032 -18 790 8 225 302 078
Ausgaben für Investitionen...................................... 56 649 56 937 -288 37 744
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 378 625 397 969 -19 344 11 225 345 054
davon nicht flexibilisiert........................................... 378 625 397 969 -19 344 11 225 345 054
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 253 754
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 92 115
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 84 120
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 68 001
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 746
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 772
- 64 -
1004 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2025
Soll
2024
besetzt am
1. Oktober
2024
1 2 3 4
Zu Titel 671 01
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Beamtinnen und Beamte
B 7..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
B 4..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
B 2..................................................................................... 5,0 5,0 5,0
A 16................................................................................... 17,0 17,0 17,0
A 15................................................................................... 72,0 72,0 72,0
A 14................................................................................... 63,0 56,0 54,0
A 13 h................................................................................ 92,1 99,1 98,1
A 13 g+Z............................................................................ 1,0 1,0 1,0
A 13 g................................................................................ 18,0 18,0 18,0
A 12................................................................................... 60,0 55,0 54,0
A 11................................................................................... 138,0 138,0 135,0
A 10................................................................................... 76,0 68,0 66,0
A 9 g.................................................................................. 75,0 63,0 63,0
A 9 m+Z............................................................................. 2,0 2,0 2,0
A 9 m................................................................................. 24,0 24,0 24,0
A 8..................................................................................... 41,7 41,7 39,7
A 7..................................................................................... 53,0 48,0 45,0
A 6 m................................................................................. 17,0 22,0 21,0
A 5..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
Zusammen........................................................................ 757,8 732,8 717,8
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT B................................................................................... 1,0 1,0 1,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 6,0 3,0 3,0
E 14................................................................................... 20,5 23,5 23,5
E 13................................................................................... 113,9 113,9 112,9
E 12................................................................................... 26,0 31,0 31,0
E 11................................................................................... 133,0 133,0 132,0
E 10................................................................................... 31,2 36,2 35,2
E 9c................................................................................... 101,0 101,0 99,0
E 9b................................................................................... 29,1 45,1 41,1
E 9a................................................................................... 98,9 99,9 97,9
E 8..................................................................................... 6,0 6,0 6,0
E 7..................................................................................... 70,4 70,4 70,4
E 6..................................................................................... 36,4 36,4 36,4
E 5..................................................................................... 2,9 2,9 2,9
E 4..................................................................................... 5,0 6,0 4,0
Zusammen........................................................................ 680,3 708,3 695,3
Insgesamt.......................................................................... 1 439,1 1 442,1 1 414,1
Leerstellenübersicht
Bes.-/Verg.-
E.-Gr. 2025 2024 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 671 01
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
1. Langfristige Beurlaubungen
Zusammen......... 6,0 6,0 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD
- 195 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
1004
Übersicht der ku- und kw- Vermerke
Bes.-/
Verg.-/
E.-Gr.
2025
2024
Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung
gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-
(plan)st.
1 2 3 4 5 6 7
Zu Titel 671 01
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
kw
3. kw mit Ausscheiden der
Stelleninhaber/innen
3.2 -
E 8.................... 1,0 - 1,0 3.2.1 - -
4. kw
4.3 -
A 9 g................. 1,0 - 1,0 4.3.1 - -
E 11.................. 2,0 - 2,0 -
E 9b.................. 5,0 - 5,0 -
E 6.................... 2,0 - 2,0 -
E 5.................... 2,0 - 2,0 -
Zusammen....... 13,0 - 13,0
- 196 -
1004 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1005
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung
686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig
- 197 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger