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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung sowie die zu ihrer Anwendung erlassenen Bestimmungen sind auf die Anlage E entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Finanzen kann Änderungen der Anlage E, die aufgrund der endgültigen Feststellungen von Haushalts-, Nachtrags- oder Berichtigungshaushaltsplänen der Europäischen Union erforderlich werden, vornehmen und bekannt geben. Steuern und steuerähnliche Abgaben 099 02 -522 Einnahmen aus der Zusatzabgabe aufgrund der Milchgarantiemengen- Regelung - - 54 Haushaltsvermerk: Abführungen an die EU und Erstattungen an die Erzeuger sind von den Einnahmen abzusetzen. Erläuterungen: Der Titel dient der Abwicklung der an den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) abzuführenden Abgabe im Milchsektor aufgrund der zz. geltenden VO (EG) Nr. 1788/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (ABl. Nr. L 270 S. 123). Danach ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten eine Abgabe an den EGFL abzuführen haben, wenn die tatsächliche Milchanlieferung über der für den Mitgliedstaat festgesetzten einzelstaatlichen Referenzmenge liegt. Überlieferungen von Milchquoten, die nicht an den EGFL abzuführen sind, können vom Mitgliedstaat zur Finanzierung von Umstrukturierungsmaßnahmen verwendet werden. Verwaltungseinnahmen 112 01 -522 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 50 50 - 119 02 -522 Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen, die nach dem EU- Marktordnungsrecht erhoben werden 1 000 1 000 265 Haushaltsvermerk: Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen. Erläuterungen: Das EU-Marktordnungsrecht schreibt bei der Erteilung von Lizenzen und bei der Beteiligung an bestimmten Maßnahmen vor, dass eine Kaution zu stellen ist, die die Einhaltung von Verpflichtungen sichern soll. Die Kaution verfällt zugunsten der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Verpflichtung nicht eingehalten wird. 119 09 -522 Vermischte Einnahmen 1 500 1 500 - Haushaltsvermerk: Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen. - 31 - Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Übrige Einnahmen 266 01 -022 Erhebungskostenpauschale für die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge des EGFL 250 250 655 Erläuterungen: Gemäß Art. 56 der VO (EG) Nr. 2021/2116 des Rates vom 2. Dezember 2021 kann der Mitgliedstaat 20 Prozent der wiedereingezogenen Beträge einbehalten. 272 01 -521 Einnahmen aus Beteiligungen der EU-Strukturfonds - - 6 887 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 03. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Beteiligungen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 3. Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen. Erläuterungen: Gemäß Art. 7 der VO (EG) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie der Verordnung über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) beteiligen sich die Fonds nach dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung an Maßnahmen im Fischereisektor. 272 02 -022 Sonstige Einnahmen - - 6 375 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen aus ELER für den Bund sind gemäß VO (EG) Nr. 2021/2115 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02 und 671 02. 2. Mehreinnahmen für das Farm Accountancy Data Network (FADN) sind gemäß EU-Verordnungen (EG) Nr. 1217/2009 und (EU) Nr. 2024/2746 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1004 Tit. 671 01, Kap. 1012 Tit. 427 09, 532 02, Kap. 1016 Tit. 427 09 und 544 01. 3. Anderen Berechtigten als dem Bund zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 4. Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen. Erläuterungen: Insbesondere Beteiligungen der EU an Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen und ELER sowie andere aus dem EU-Haushalt bereitgestellte Zuschüsse. Gemäß Art. 6 der VO (EG) Nr. 2021/2016 des Rates vom 2. Dezember 2021 beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) an den Entwicklungsprogrammen im ländlichen Raum, getrennt nach Konvergenz und Nichtkonvergenz. Der Anteil des Bundes aus der ELER-Erstattung dient der Finanzierung der Nationalen Vernetzungsstelle bei Titel 671 02 und der übergeordneten Evaluierungs- Koordinierung des GAP-SP bei Titel 532 02. Aufgrund der EU-Verordnungen (EG) Nr. 1217/2009 und (EU) Nr. 2015/220 gewährt die EU-Kommission zweckgebundene Zuschüsse für die Übermittlung von farm returns des FADN. Diese farm returns werden im Rahmen des nationalen Testbetriebsnetzes, das vom BMLEH betrieben und aus Kap. 1012 Tit. 532 02 finanziert wird, erstellt. - 32 - 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 272 04 -522 Einnahmen aus Erstattungen der Europäischen Union für die Projekteinheit "Nationale Vernetzungsstelle" für den ländlichen Raum - - 418 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 02. 281 01 -522 Einnahmen aus zurückzuzahlenden Zuschüssen - - - Haushaltsvermerk: Erstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen. Erläuterungen: Rückzahlungen unverwendeter Zuschüsse aus nicht übertragbaren Ausgaben und Zinsen für unverwendete Zuschüsse. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (53) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -523 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) - - 3 000 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 300 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02 soweit diese nicht bei 671 02 verausgabt wurden. Erläuterungen: Aus dem Titelansatz werden Ausgaben für die übergeordnete Evaluierungs- Koordinierung sowie für die Evaluierung des GAP-SP geleistet. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 661 01 -522 Finanzierung von Krediten für EU-Marktordnungsmaßnahmen und Maßnahmen der Notfallvorsorge 30 500 35 200 22 300 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 682 01 und 683 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 02. 3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. - 33 - Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 661 01 Erläuterungen: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erhält für die Zwischenfinanzierung von EU-Marktordnungsmaßnahmen Liquiditätshilfen des Bundes, die über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Die hierbei anfallenden Zinsausgaben werden bei diesem Titel veranschlagt. Darüber hinaus hat der Bund der BLE die ihr durch die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung des Wertes der Interventions- und Bevorratungswaren entstehenden Zinskosten, die ebenfalls hier veranschlagt sind, zu erstatten. Vgl. Tit. 671 41 und 682 02 sowie Tit. 271 01 der Anlage E zu Kap. 1004 (1090). 671 01 -522 Erstattung der Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 176 326 145 723 2 300 146 716 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)............................. 97,13 100,00 206 713 151 790 186 416 - aus Kap. 1004 Tit. 671 01......................................................................... 176 326 145 723 146 716 - aus Kap. 1004 Tit. 893 01......................................................................... 30 387 6 067 39 700 Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind. Mehr wegen Veranschlagung der Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz. 671 02 -522 Erstattung der Kosten für die Projekteinheit "Nationale Vernetzungsstelle" für den ländlichen Raum - - 655 2 563 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 272 02 und 272 04 soweit diese nicht bei 532 02 verausgabt wurden. 2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Gemäß Art. 54 der VO (EG) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 (ELER-Verordnung) haben die Mitgliedstaaten ein nationales Netzwerk einzurichten. Bund und Länder haben beschlossen, die bei der BLE angesiedelte "Deutsche Vernetzungsstelle für ländliche Räume" mit der Einrichtung und Betreuung dieses Netzwerkes zu betrauen. Die Aufgaben der "Deutschen Vernetzungsstelle für ländliche Räume" gehen in den Aufgaben der "Nationalen Vernetzungsstelle" auf und werden um einige Vernetzungsbereiche ergänzt. Aus dem Ansatz dürfen auch die der BLE entstehenden Verwaltungsausgaben erstattet werden. Gemäß Art. 126 der VO (EU) Nr. 2021/2115 des Rates vom 2. Dezember hat jeder Mitgliedstaat nach Genehmigung des GAP-SP ein nationales Netzwerk einzurichten. Die Aufgabenerfüllung i. R. dieser EU-Vorgabe erfolgt durch die bei BLE angesiedelte "Nationale Vernetzungsstelle für ländliche Räume (NVS)". Diese führt ihre Aufgaben aus der Förderperiode 2014 - 2022 fort und übernimmt seit 2023 - 34 - 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 671 02 zusätzlich neue Aufgaben, die sich im Rahmen der Vernetzung auf Basis des GAP-SP ergeben. 671 03 -523 Erstattung der Kosten für Maßnahmen im Fischereisektor 3 000 3 000 9 887 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Erläuterungen: Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik werden ab 2015 vom Johann Heinrich von Thünen Institut (TI) und von der BLE Maßnahmen nach dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung durchgeführt, die seitens des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) kofinanzierungsfähig sind. Das TI führt in Deutschland das Fischereidatenerhebungsprogramm durch. Die BLE führt Fischereiüberwachungsmaßnahmen durch. Die im Rahmen des EMFAF bereitgesteltte technische Hilfe für den Bund wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) administriert. 681 03 -522 Erstattung zu Unrecht erhobener Mitverantwortungsabgabe Getreide in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - - - 682 01 -522 Von der EU nicht übernommene Marktordnungsausgaben - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 661 01 und 682 02. 2. Erstattungen, insbesondere aus Vorbehaltszahlungen, fließen den Ausgaben zu. 3. Aus diesem Titel können auch Zahlungen an die EU geleistet werden, soweit es sich um Zölle und Zinsen hierauf handelt, die nicht vereinnahmt wurden und sich auf Agrarprodukte beziehen. 682 02 -522 Lagerung von Interventionswaren - - - Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 682 01 und 683 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 661 01. 3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Kosten (einschließlich der Kosten für Schäden), die bei der Intervention von Marktordnungswaren entstehen und von der Gemeinschaft nicht finanziert werden, sind national zu tragen. 683 01 -522 Prozesszinsen in Rechtsstreiten über EU-Marktordnungsausgaben - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 661 01 und 682 02. - 35 - Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 683 01 Erläuterungen: Zur Zahlung von Prozesszinsen in rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreiten über EU-Marktordnungsausgaben. Diese sind national zu tragen. Ausgaben für Investitionen 893 01 -523 Zuschüsse für Investitionen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 30 387 6 067 40 242 39 700 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 671 01. Erläuterungen: Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 671 01. Mehr wegen Veranschlagung der Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (51) Titelgruppe 04 Tgr. 04 Maßnahmen der Notfallvorsorge (23 555) (24 035) (4 063) 547 41 -011 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 35 35 5 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 100 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 671 41. 671 41 -045 Erstattung der Kosten für die zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 23 520 24 000 4 063 22 937 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 500 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung ist die Vorlage eines neuen, modernen Konzepts für die Notfallvorsorge durch die Bundesregierung auch unter Einbeziehung der Expertise von THW und BBK, das insbesondere auch vulnerable Gruppen berücksichtigt. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 100 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 41. 4. Einnahmen aus Veräußerungserlösen fließen den Ausgaben zu. - 36 - 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 671 41 (Titelgruppe 04) Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einmalige Kosten (Warenbewegungen).......................................... 635 2. Laufende Kosten (Lagerhaltung)..................................................... 17 705 3. Verwertungsverluste........................................................................ 5 180 Zusammen............................................................................................ 23 520 Auf die Anlage zu Kap. 1004 - Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben - wird Bezug genommen. Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung im Bundesgebiet sind laufend gebrauchsfertige Lebensmittel und Getreidevorräte zu halten. Die Vorratshaltung wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durchgeführt. Der Berechnung der Kosten der Vorratshaltung sind die voraussichtlichen Jahresdurchschnittsmengen und Kostenfaktoren nach Erfahrungssätzen unter Berücksichtigung der absehbaren Entwicklung zugrunde gelegt worden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 132 01 -045 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - 5 169 272 03 -523 Einnahmen aus Erstattungen der Europäischen Union für Programme und Vorhaben zum Schutz des Waldes in der Union gegen Luftverschmutzung und Brände - - - 37 - Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge 1004 Gemäß Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (Amtsblatt der EU L 435 S. 187, ber. 2022 ABl. L 29 S. 45) werden folgende Gemeinschaftsausgaben von der EU aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unter den in Artikel 5 vorgenannter Verordnung genannten Bedingungen gezahlt: die Maßnahmen zur Regulierung oder Stützung der Agrarmärkte, Interventionen in bestimmten Sektoren (Obst & Gemüse, Bienenzuchterzeugnisse, Wein, Hopfen), Interventionen in Form von Direktzahlungen an die Landwirte und die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen auf dem Binnenmarkt und in Drittländern. Die Einnahmen und Ausgaben sind in dieser Anlage dargestellt. Der Mittelbedarf ergibt sich aus den von der EU für die einzelnen MO-Maßnahmen erlassenen Rechtsakten der Gemeinschaft. Er wird als Gesamtsumme ausgewiesen, die auf der Basis des deutschen Anteils an den Ausgaben des EGFL für die letzten drei Jahre geschätzt wurde. Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750 Gesamteinnahmen.................................................. 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750 Gesamtausgaben.................................................... 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 514 800 4 562 900 -48 100 3 973 750 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 38 - 1004 Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 271 01 -022 Mittelzuweisungen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft 4 514 800 4 562 900 3 973 750 Haushaltsvermerk: 1. Ist-Einnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Anlage 1 zu Kap. 1004 (Anlage E) sowie zur Tilgung der Zwischenfinanzierungsmittel. 2. 1. Buchungsabschnitt Mittelzuweisungen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft 2. Buchungsabschnitt Mittelzuweisungen aus der Zwischenfinanzierung 3. Buchungsabschnitt Mittelzuweisungen von Bund und Ländern zum Ausgleich von seitens der EU vorgenommenen Kürzungen bei länderübergreifenden Anlastungsverfahren. Erläuterungen: Zu 2. (1. Buchungsabschnitt): Zu buchen sind hier die von der Europäischen Kommission gemäß Art. 20 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 2021/2116 bereitgestellten monatlichen Erstattungen. Zu 2. (2. Buchungsabschnitt): Abzuwickeln sind hierunter die Liquiditätshilfen, die zur Zwischenfinanzierung bereitgestellt werden (vgl. Kap. 1004 Tit. 661 01). Die Notwendigkeit für die Zwischenfinanzierung ergibt sich aus Art. 20 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 2021/2116. Zu 2. (3. Buchungsabschnitt): Abzuwickeln sind hierunter die Erstattungen von Bund und Ländern nach Art. 104a Abs. 6 Satz 2 und 3 GG i. V. m. § 2 LastG zum Ausgleich der von der EU vorgenommenen Kürzungen über Vorauszahlungen und Sanktionen in Fällen länderübergreifender Anlastungen. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 271 01 3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 682 00 -522 Verrechnungstitel für den Ausdruck des Kapitelabschlusses 4 514 800 4 562 900 - - 39 - Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 685 84 -522 Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig - - 1 249 Titelgruppe 01 Tgr. 01 Getreide (-) (-) 682 01 -522 Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Getreide - - - 682 02 -522 Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Getreide - - - 682 03 -522 Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Getreide und für Sondermaßnahmen - - - 682 04 -522 Wertminderung der Getreidebestände - - - 683 01 -522 Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Getreide - Haushaltsjahr - - - 683 07 -522 Besondere und spezifische Interventionsmaßnahmen für Getreide - - - 683 08 -522 Beihilfen für die Erzeugung von Hartweizen - - - 685 01 -522 Produktionserstattungen für Stärke zur Herstellung bestimmter Waren - - - 685 04 -522 Sonstige Vergünstigungen - - - Titelgruppe 03 Tgr. 03 Milch und Milcherzeugnisse (-) (-) 682 11 -522 Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Butter - - - 682 12 -522 Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Butter - - - 682 13 -522 Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Butter und Ausgaben für Sondermaßnahmen - - - - 40 - 1004 Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 682 14 -522 Wertminderung der Butterbestände - - - 682 24 -522 Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver - - - 682 25 -522 Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver - - - 682 26 -522 Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver - - - 682 27 -522 Wertminderung der Magermilchpulver-Bestände - - - 683 21 -522 Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Butteroil - - - 683 23 -522 Beihilfen für die Verwendung von Magermilchpulver zu Futterzwecken - - - 683 24 -522 Beihilfen für die Verwendung von Magermilch zu Futterzwecken - - - 683 25 -522 Beihilfen zur Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinaten - - - 683 26 -522 Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter und Rahm - - - 683 27 -522 Beihilfen für die private Lagerhaltung von Magermilch und Magermilchpulver - - - 683 28 -522 Beihilfen für die private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten - - - 683 29 -522 Beihilfen für den Kauf von Butter durch Sozialhilfeempfänger - - - 683 31 -522 Sonstige Vergünstigungen für Butter und Butterfett - - - 683 32 -522 Sonstige Vergünstigungen für Milch und Milchpulver - - - 683 33 -522 Sonstige Vergünstigungen für andere Milcherzeugnisse als Butter, Vollmilchpulver, Magermilch und Magermilchpulver - - - - 41 - Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 683 34 -522 Beihilfen für das Schulprogramm, Abgabe von Schulmilch - - 9 352 685 23 -522 Maßnahmen zur Entwicklung des Marktes von Milch und Milcherzeugnissen - - - Titelgruppe 04 Tgr. 04 Fette (-) (-) 683 37 -522 Erstattungen bei der Erzeugung von Olivenöl zur Herstellung von Fisch- und Gemüsekonserven - - - 683 39 -522 Beihilfen für Sojabohnen und sonstige Ölfrüchte - - - Titelgruppe 05 Tgr. 05 Zucker und Isoglukose (-) (-) 682 40 -522 Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Zucker - - - 682 41 -522 Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Zucker - - - 682 42 -522 Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Zucker und sonstige Vergünstigungen für Zucker - - - 682 43 -522 Wertminderung der Zuckerbestände - - - 683 18 -522 Erhebung einer befristeten Umstrukturierungsabgabe für Zucker (Rotbuchung) - - - 683 20 -522 Umstrukturierungsbeihilfen für Zuckerunternehmen - - - 683 43 -522 Produktionsabgabe im Zuckersektor - Ausgleichszinsen - - -12 683 44 -522 Produktionserstattungen bei der Verwendung von bestimmten Erzeugnissen des Zuckersektors in der chemischen Industrie - - - - 42 - 1004 Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 683 45 -522 Vergütungen von Lagerkosten für Zucker - - - 683 57 -522 Diversifizierungsbeihilfen - - - Titelgruppe 06 Tgr. 06 Schweinefleisch (-) (-) 682 50 -522 Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Schweinefleisch - - - 682 51 -522 Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Schweinefleisch - - - 682 52 -522 Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Schweinefleisch und für Sondermaßnahmen - - - 683 51 -522 Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch - - - 683 69 -522 Maßnahmen zur Stützung des Schweinemarktes (Schweinepest) - - - Titelgruppe 07 Tgr. 07 Rindfleisch (-) (-) 682 56 -522 Technische Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Rindfleisch - - - 682 57 -522 Finanzielle Folgekosten der öffentlichen Lagerhaltung von Rindfleisch - - - 682 58 -522 Sonstige Kosten im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung von Rindfleisch und für Sondermaßnahmen - - - 682 59 -522 Wertminderung der Rindfleischbestände - - - 682 60 -522 Maßnahmen zur Stützung des Rindfleischmarktes (BSE) - - - - 43 - Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 683 12 -522 Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von Rindfleisch - - - 683 19 -522 Beihilfen für den BSE-Test an für den menschlichen Verzehr bestimmten Rindern - - - 683 58 -522 Beihilfen für die private Lagerhaltung von Rindfleisch - - - 683 59 -522 Prämien für Mutterkühe und Extensivierung - - - 683 88 -522 Sonderprämien und Saisonentzerrungsprämien für Rindfleischerzeuger sowie Extensivierung - - - 683 92 -522 Einkommensbeihilfe für Rindfleischerzeuger - - - 683 93 -522 Frühvermarktungsprämie für Kälber - - - Titelgruppe 08 Tgr. 08 Obst und Gemüse (-) (-) 683 14 -522 Beihilfen für das Schulprogramm, Abgabe von Schulobst und - gemüse - - 21 086 683 62 -522 Finanzieller Ausgleich für Interventionen der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse - - - 683 63 -522 Beihilfen zur Verarbeitung und Verteilung von aus dem Handel genommenem Obst und Gemüse - - - 683 65 -522 Prämien für die Rodung von Obstbäumen - - - 685 60 -522 Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Obst - - - 685 61 -522 Beihilfen an den Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse - - 51 626 685 62 -522 Sonstige Interventionen - - - - 44 - 1004 Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 09 Tgr. 09 Schaf- und Ziegenfleisch (-) (-) 683 67 -522 Prämien für Schaffleischerzeuger - - - 683 68 -522 Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch - - - Titelgruppe 10 Tgr. 10 Rohtabak (-) (-) 683 71 -522 Prämien für den Ankauf von Rohtabak - - - 683 78 -522 Maßnahmen zur Umstellung der Tabakerzeugung - - - Titelgruppe 11 Tgr. 11 Wein (-) (-) 683 73 -522 Nationale Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor - - 34 608 683 74 -522 Prämie zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen - - - 683 76 -522 Beihilfen für die private Lagerhaltung von Wein, Traubenmost und konzentriertem Traubenmost - - - 683 77 -522 Beihilfen für die Destillation von Wein - - - 685 70 -522 Beihilfen für konzentrierten Most zur Anreicherung von Wein und sonstige nationale Stützungsmaßnahmen - - - 685 71 -522 Produktionsbeihilfen für die Herstellung von Traubensaft aus Trauben und Traubenmost - - - 685 74 -522 Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Weinbauflächen - - - - 45 - Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 12 Tgr. 12 Fischereierzeugnisse (-) (-) 683 81 -522 Finanzieller Ausgleich für Interventionen der Erzeugerorganisationen für Fischereierzeugnisse - - - 683 82 -522 Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten Fischereierzeugnissen - - - 683 83 -522 Beihilfen für die Verarbeitung und Lagerung intervenierter Fischereierzeugnisse - - - 683 84 -522 Pauschalbeihilfen für bestimmte Fischereierzeugnisse - - - 685 77 -522 Ausgleichszahlungen an die Erzeugerorganisationen für die Produktions- und Vermarktungsplanung - - - Titelgruppe 13 Tgr. 13 Flachs und Hanf (-) (-) 683 86 -522 Beihilfen für Flachs und Hanf - - - Titelgruppe 15 Tgr. 15 Geflügel (-) (-) 683 15 -522 Maßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelmarktes (Geflügelpest) - - - Titelgruppe 16 Tgr. 16 Saatgut (-) (-) 683 95 -522 Beihilfen für erzeugtes Saatgut - - - - 46 - 1004 Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 17 Tgr. 17 Hopfen (-) (-) 683 96 -522 Beihilfen für Hopfen - - 2 188 Titelgruppe 18 Tgr. 18 Trockenfutter (-) (-) 683 72 -522 Beihilfen für Körnerleguminosen - - - 683 97 -522 Beihilfen für Trockenfutter - - - Titelgruppe 19 Tgr. 19 Sonstige Beihilfen (-) (-) 683 05 -522 Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern - - 1 527 685 80 -522 Beihilfen für den Vorruhestand - - - 685 81 -522 Beihilfen für Aufforstungsmaßnahmen - - - 685 82 -522 Beihilfen für umweltgerechte Produktionsverfahren - - - Titelgruppe 20 Tgr. 20 Im Anhang I des EWG-Vertrages nicht aufgeführte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse (-) (-) 683 99 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, die im Anhang I des EWG-Vertrages nicht aufgeführt sind - - - - 47 - Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 23 Tgr. 23 Berichtigungen früherer Haushaltsjahre (-) (-) 682 99 -522 Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschlüssen früherer Haushaltsjahre (einschl. Vorab-Berichtigungen) - - - Titelgruppe 24 Tgr. 24 Direktzahlungen und Anpassung an die Marktentwicklung (-) (-) 683 06 -522 Direktzahlungen - - 3 870 471 683 09 -522 Zusätzliche Beihilfen aus der obligatorischen Modulation - - - 683 30 -522 Sonstige Vergünstigungen - - 52 685 06 -522 Preisausgleichszahlungen für Kulturpflanzen sowie Beihilfen zur Stilllegung von Ackerflächen im Rahmen der konjunkturellen Flächenstilllegung - - - Titelgruppe 25 Tgr. 25 Rückzahlungen (-) (-) 683 64 -522 Sanktionen - - -2 850 685 40 -522 Wiedereingezogene Beträge aus Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen - - -15 547 685 47 -522 Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung - - - Titelgruppe 26 Tgr. 26 Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums (-) (-) 683 79 -522 Abwicklung der Vorschüsse - - - - 48 - 1004 Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 26 685 50 -522 Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben - - - 685 51 -522 Beihilfen für die Niederlassung von Junglandwirten - - - 685 52 -522 Beihilfen für die Förderung der Berufsbildung - - - 685 53 -522 Beihilfen für den Vorruhestand - neue Regelung - - - 685 54 -522 Beihilfen für benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen - - - 685 55 -522 Beihilfen für umweltgerechte Produktionsverfahren - neue Regelung - - - 685 56 -522 Beihilfen für die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse - - - 685 57 -522 Beihilfen für die Forstwirtschaft - neue Regelung - - - 685 58 -522 Beihilfen für die Förderung der Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete - - - 685 59 -522 Sonstige Maßnahmen - - - 685 65 -522 Bewertung der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums - - - 685 66 -522 Übergangsmaßnahmen - - - Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 683 02 -522 Einnahmen aus der Modulation im Rahmen von InVeKoS - - 683 03 -522 Maßnahmen zur Wiederverwendung der Modulationsmittel zur Entwicklung des ländlichen Raums - - 683 04 -522 Unverwendete Mittel aus der fakultativen Modulation - - - 49 - Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 683 10 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Reis - - 683 11 -522 Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Reis - - 683 22 -522 Milchprämien und Ergänzungszahlungen - - 683 35 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Ölsaaten - - 683 38 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl - - 683 40 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Zucker und Isoglukose - - 683 41 -522 Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Zucker - - 683 42 -522 Schlachtprämien und Ergänzungsbeträge für ausgewachsene Rinder und Kälber - - 683 46 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von unverarbeitetem Weichweizen und Mehl von Weichweizen - - 683 47 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von unverarbeiteter Gerste und Malz von Gerste - - 683 48 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von anderem Getreide und Erzeugnissen aus anderem Getreide - - 683 49 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Butter und Butteroil - - 683 50 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Schweinefleisch - - 683 52 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Magermilchpulver und für Sondermaßnahmen - - 683 53 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Käse - - 683 54 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von sonstigen Milcherzeugnissen - - - 50 - 1004 Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 683 55 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch - - 683 56 -522 Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Rindfleisch - - 683 60 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Obst und Gemüse - - 683 61 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse - - 683 66 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Schaf- und Ziegenfleisch - - 683 70 -522 Erstattung bei der Ausfuhr von Rohtabak - - 683 75 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Wein - - 683 90 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Eiern - - 683 91 -522 Erstattungen bei der Ausfuhr von Geflügel - - 685 00 -522 Prämien für Kartoffelstärke-Hersteller - - 685 02 -522 Finanzielle Beteiligung der Getreideerzeuger (Rotbuchung) - - 685 25 -522 Abgabe auf der Grundlage von Milch-Garantiemengen (Rotbuchung) - - 685 27 -522 Erstattungen für Nahrungsmittelhilfe-Aktionen der EU für Milchpulver - - 685 31 -522 Vergütung für die Aussetzung der Milcherzeugung - - 685 34 -522 Entschädigung an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen (SLOM-Erzeuger) - - - 51 - Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) 1004 Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zum 1. Januar 1995 als Anstalt des öffentlichen Rechts (BGBl. I S. 2018) errichtet worden. Die BLE ist Marktordnungsstelle für die in der Europäischen Union bestehende gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse. Aufgrund des Ernährungssicherstellungs- und - vorsorgegesetzes (ESVG) wird die BLE bei der zentralen Planung und Feststellung von Erzeugung, Beständen und Verbrauch tätig. Im Rahmen einer allgemeinen Vorratshaltung sowie der Zivilen Notfallreserve werden Vorräte an Ernährungsgütern beschafft, verwaltet und verwertet. Sie überwacht die Seefischerei außerhalb der Küstengewässer und die Einhaltung der von ihr verwalteten Fischfangquoten. Sie erteilt die Fangerlaubnis an die deutsche Fischereiflotte, kontrolliert und validiert Fangbescheinigungen mit den dazugehörigen Begleitdokumenten (Transportdokumente, Verarbeitungs-, Umladeerklärungen etc.) und genehmigt bzw. verweigert auf dieser Grundlage die Ein- und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen. Die Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe des Bundes werden durch die BLE bereedert. Die BLE ist nationale Vernetzungsstelle für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der ELER-Verordnung und Projektträger des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung. Die BLE ist darüber hinaus tätig als Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Ernährungsfragen (Bundeszentrum für Ernährung, BZfE), das auch das Nationale Qualitätszentrum für Schulverpflegung einschließt. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) ist der neutrale und wissensbasierte Informationsdienstleister der BLE für den gesamten Agrarbereich. Des Weiteren ist das Bundeszentrum Weidetierhaltung und Wolf in der BLE angesiedelt. Als Wissens- und Technologietransfereinrichtung des BMLEH berät die BLE das Ministerium und die Bundesforschungsinstitute im Geschäftsbereich bei der Suche nach optimalen Lösungen für ihre informationstechnischen Anforderungen und unterstützt bzw. übernimmt deren Umsetzung. Weitere Zuständigkeit besteht nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz für die Prüfung von FLEGT-Genehmigungen und die Kontrolle bei Überwachungsorganisationen, Marktteilnehmern und Händlern sowie für die Überprüfung der obligatorischen Rindfleisch-Etikettierung und in der Aufsicht über die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz. Darüber hinaus ist die BLE zuständige Stelle für die Führung des Agrarorganisationenregisters nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz. Die BLE ist Zentrale Vergabestelle und Zentrale Stelle für die Bearbeitung von Dienstunfällen für den Geschäftsbereich des BMLEH. Darüber hinaus erfüllt die BLE weitere vom BMLEH übertragene Verwaltungsaufgaben des Bundes, z. B. als Durchsetzungsbehörde gegen Unlautere Handelspraktiken, die Projektträgerschaft Agrarforschung und -entwicklung, das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft sowie das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung. Das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt ist bei der BLE angesiedelt. Die BLE hat Außenstellen in Hamburg, München und Weimar sowie Büros für Qualitätskontrollen von Obst und Gemüse. Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 354 1 450 -96 1 350 Übrige Einnahmen.................................................. 211 463 155 540 +55 923 5 368 Gesamteinnahmen.................................................. 212 817 156 990 +55 827 6 718 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 130 108 104 229 +25 879 113 093 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 48 988 43 091 +5 897 37 720 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 334 3 603 -269 2 422 Ausgaben für Investitionen...................................... 30 387 6 067 +24 320 39 700 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 212 817 156 990 +55 827 192 935 davon flexibilisiert.................................................... 205 563 150 196 +55 367 185 734 davon nicht flexibilisiert........................................... 7 254 6 794 +460 7 201 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 52 - 1004 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -522 Gebühren, sonstige Entgelte 710 710 426 Erläuterungen: 1. Gebühren gemäß BLE-ÖLG-Kostenverordnung vom 19. November 2003 (BGBl. I S. 2358 ff.). 2. Begutachtungsleistungen gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAKKS) gemäß VO (EG) Nr. 765/2008 i. V. m. dem Gesetz über die Akkreditierungsstelle vom 31. Juli 2009 (AKKStelleG) (BGBl. I S. 2625). 3. Gebühren gem. Biomassestrom- und Biokraftstoffnachhaltigkeitsgebührenverordnung vom 7. Februar 2012 (BGBl. I S. 265). 4. Sonstige Entgelte. 112 01 -522 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 89 85 177 Erläuterungen: 1. Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten, 2. Vertragsstrafen im Rahmen der Intervention von Getreide, 3. Bußgeldbescheide. 119 01 -522 Einnahmen aus Veröffentlichungen 250 450 139 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 543 01 Nr. 2 der Erläuterungen. 119 09 -522 Vermischte Einnahmen 300 200 584 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 07. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus der Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter.................................................................. - 2. Sonstige Einnahmen....................................................................... 300 Zusammen............................................................................................ 300 132 01 -522 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 5 5 24 - 53 - Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Übrige Einnahmen 231 01 -522 Erstattung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 206 713 151 790 - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Berechnung der Erstattung: Gesamtausgaben 2025......................................................................... 212 817 davon ab: Eigene Einnahmen................................................................................ -6 104 Zusammen............................................................................................ 206 713 Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erstattet nach § 9 Abs. 2 S. 2 BLE-G aus seinem Epl. 10 Kap. 1004 Tit. 671 01 und Tit. 893 01 die durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Verwaltungs- und Investitionsausgaben. 231 02 -522 Erstattung von Verwaltungskosten durch den Klärschlamm- Entschädigungsfonds (KlärEV) - - 345 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 03. 231 03 -522 Erstattungen anderer Bundesministerien für Projekte, die der BLE als Projektträger übertragen werden 500 500 1 167 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02. Erläuterungen: Die BLE erhält für die Durchführung von Projekten Erstattungen aus folgenden Einzelplänen Kap. 0701 Tit. 544 01 (Forschung, Untersuchungen und Ähnliches), Kap. 0701 Tit. 686 01 (Förderung von Innovation im Bereich des Verbraucherschutzes), Kap. 1504 Tit. 544 01 (Aktionsplan "Gesundheitliche Prävention durch ausreichende Bewegung und ausgewogene Ernährung"), Kap. 1702 Tit. 684 02 (Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive), Kap. 6092 Tit. 686 22 (Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau). 261 01 -511 Erstattung von projektbedingten Verwaltungsausgaben - - 92 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. - 54 - 1004 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 266 01 -522 Erstattung der Verwaltungskosten für die Projekteinheit "Nationale Vernetzungsstelle" für den ländlichen Raum 2 250 2 150 2 566 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 05. 266 02 -522 Erstattung der Verwaltungsausgaben für Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik 2 000 1 100 1 198 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4, Hgr. 5 und Tgr. 04. 282 09 -522 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 31, 547 51 und 547 71. Ausgenommen ist Tgr. 02. § 6 Absatz 4 HG findet keine Anwendung. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01, 261 01 und 266 02. Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 -522 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 6 250 6 190 6 140 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. 529 01 -522 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 4 4 4 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Zur Verfügung des Präsidenten. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. - 55 - Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 529 01 Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 547 01 -522 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 500 100 15 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben und Erstattungen sind übertragbar. 2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 547 09 -522 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Projekte, bei denen die BLE die Projekträgerschaft übernimmt (500) (500) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 231 03. 422 21 -522 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten - - - 427 29 -522 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 150 150 997 428 21 -522 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 100 100 5 547 21 -522 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 250 250 40 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 133 158 107 548 114 484 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 41 984 36 547 31 521 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3....................................................... 34 34 29 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. - - 10 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 30 387 6 067 39 690 Zusammen............................................................................................... 205 563 150 196 185 734 - 56 - 1004 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 422 01 -522 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 24 294 19 631 16 347 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 556 490 376 427 09 -522 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 17 900 18 121 10 200 428 01 -522 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 66 857 56 278 66 627 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 980 850 936 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 468 480 379 453 01 -522 F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 42 42 22 511 01 -522 F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 4 051 3 642 3 047 514 01 -522 F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 189 189 93 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 517 01 -522 F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 4 233 4 272 3 250 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 518 01 -522 F Mieten und Pachten 1 630 1 489 1 422 525 01 -522 F Aus- und Fortbildung 540 490 438 526 01 -522 F Gerichts- und ähnliche Kosten 100 100 3 Erläuterungen: Nebentätigkeitsvergütungen werden nicht gezahlt. 526 02 -522 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 650 715 402 - 57 - Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 527 01 -522 F Dienstreisen 2 150 2 100 2 168 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 532 01 -522 F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 7 940 7 915 4 121 532 03 -522 F Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 965 450 433 539 99 -522 F Vermischte Verwaltungsausgaben 400 350 477 543 01 -522 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 2 700 2 700 2 591 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 01. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Öffentlichkeitsarbeit......................................................................... - 2. Fachinformationen........................................................................... 2 700 Zusammen............................................................................................ 2 700 544 01 -511 F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - - 545 01 -522 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 1 100 1 000 946 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 634 03 -522 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 3 300 3 569 2 393 686 09 -522 F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs 30 30 25 687 09 -522 F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs 4 4 4 - 58 - 1004 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 712 02 -522 F Sanierung des Dienstgebäudes Deichmanns Aue 29 in Bonn-Bad Godesberg und Neubau einer Kantine - - 10 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 4. Sanierung der Liegenschaft Deichmanns Aue 29, Etagen 4-7 10 222 7 271 - 2 951 - - 811 01 -522 F Erwerb von Fahrzeugen - 55 - 812 01 -522 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 550 300 237 812 02 -522 F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 4 200 3 712 3 412 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstbeschaffung.............................................................................. 200 2. Erweiterung..................................................................................... 2 247 3. Ersatzbeschaffung........................................................................... 1 753 4. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 4 200 Titelgruppe 03 Tgr. 03 Klärschlamm-Entschädigungsfonds (KlärEV) (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 231 02. 422 31 -522 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten - - 43 428 31 -522 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - - 302 547 31 -522 F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - - - 59 - Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 04 Tgr. 04 Fischerei (57 484) (19 072) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 02. 427 49 -532 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 17 061 6 387 15 264 Erläuterungen: Veranschlagt sind Beschäftigungsentgelte im Betrieb der Fischereischutzboote und der Fischereiforschungsschiffe sowie das Verpflegungs- und Kleidergeld gemäß Heuertarifvertrag. Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind. 514 41 -532 F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 14 101 9 900 11 334 Erläuterungen: Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind. 518 41 -532 F Mieten und Pachten - - - 539 49 -532 F Vermischte Verwaltungsausgaben 685 785 341 Erläuterungen: In Durchführung der VO (EU) Nr. 1380/2013 des Rates vom 11. Dezember 2013 (ABl. EU L 354) und der VO (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 (ABl. EU L 343) in der jeweils geltenden Fassung, werden Systeme der kontinuierlichen Ortung von Fischereifahrzeugen mit Hilfe von land- und satellitengestützten Technologien und zur elektronischen Übertragung von Fangdaten und zur Fernerkundung eingesetzt. 811 41 -532 F Erwerb von Fahrzeugen 24 637 1 000 35 685 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 5. Ersatzbau "Walther Herwig III"................................................. 243 391 35 685 1 000 37 442 24 637 44 627 Zu 5.: Ausgewiesen sind die Kosten für den Ersatz des Fischerei-Forschungsschiffes (FFS) "Walther Herwig III". Das 1993 in Dienst gestellte Schiff soll durch einen Neubau ersetzt werden, der voraussichtlich in 2027 zur Auslieferung kommen soll. Zusätzlich werden in den Jahren 2025 bis 2027 anteilig Ausgaben in Höhe von bis zu 100 000 T€ mit Einnahmen aus dem WindSeeG finanziert. - 60 - 1004 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 811 41 (Titelgruppe 04) Bei diesem Titel sind Ausgaben veranschlagt, die gemäß §§ 57, 58 Abs. 2 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden sind. 812 41 -532 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 1 000 1 000 356 Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen 1 000 € 1. Erstbeschaffung.............................................................................. 90 2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 170 3. Sonstiges......................................................................................... 740 Zusammen............................................................................................ 1 000 Titelgruppe 05 Tgr. 05 Projekteinheit "Nationale Vernetzungsstelle für den ländlichen Raum" (2 250) (2 150) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 01. 422 51 -165 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 100 130 94 427 59 -165 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 170 - 97 428 51 -165 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 430 1 570 1 319 547 51 -165 F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 550 450 379 Titelgruppe 07 Tgr. 07 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (-) (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 09. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 422 71 -511 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten - - - - 61 - Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) 1004 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 427 79 -511 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - - 428 71 -511 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - - 85 527 71 -511 F Dienstreisen - - - 547 71 -511 F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 76 812 71 -511 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) - - - Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - (-) 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - (-) 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - (201) - 62 - 1004 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Kap. 1005) umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von insgesamt ca. 379 Mio. Euro. Davon sind ca. 60 Mio. Euro für die Förderung Nachwachsender Rohstoffe veranschlagt. Gefördert werden können insbesondere Forschung und Entwicklung. Weiterer wesentlicher Ausgabeschwerpunkt mit ca. 47 Mio. Euro ist das Programm zur Innovationsförderung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz. Das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) wird mit 40 Mio. Euro gefördert. Außerdem sind 37 Mio. Euro für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung veranschlagt. Für die Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind inklusive der Mittel aus dem ehemaligen Sondervermögen Digitale Infrastruktur rd. 46 Mio. Euro und für das Bundesprogramm Nutztierhaltung ca. 16 Mio. Euro veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Forschung und Innovation nehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen wie Ernährungssicherung, Klimawandel, Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl und Erhalt der natürlichen Ressourcen eine zentrale Rolle ein. Mit dem Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe werden insbesondere Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte unterstützt, die im Sinne einer nachhaltigen Bioökonomie der Erschließung weiterer Verwendungsmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe im Nichtnahrungsmittelsektor und dem Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe dienen. Das Programm zur Innovationsförderung unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, die das Ziel haben, innovative technische und nicht-technische Produkte und Verfahren marktfähig zu machen. Ziel des Programms ist 1. eine nachhaltige, insbesondere umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft, 2. die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft, 3. die Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich Wissenstransfer, 4. die Schonung natürlicher Ressourcen und 5. die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln. Mit der Förderung des ökologischen Landbaus wird die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der Technologie- und Wissenstransfer gefördert. Darüber hinaus werden Schulungs- und Informationsmaßnahmen gefördert sowie der Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Außer- Haus-Verpflegung unterstützt (SDG 2). Mit den Zuschüssen zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen Techniken und Verfahren unter Praxisbedingungen erprobt und als Beispiele für den breiteren Einsatz in der Praxis demonstriert werden. Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung werden modellhaft Ansätze für eine integrierte ländliche Entwicklung erprobt, die beispielhaften Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei strukturschwachen Regionen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Mit den Mitteln für die Digitalisierung in der Landwirtschaft sollen insbesondere Fördermaßnahmen wie die Forschungsprojekte im Bereich der Künstlichen Intelligenz finanziert werden. Ziel des Bundesprogramms Nutztierhaltung ist die Unterstützung der konsequenten Weiterentwicklung der artgerechten Haltungsbedingungen in Neu- und Bestandsbauten zur Verbesserung des Tierwohls und der Minderung von Umweltauswirkungen sowie des entsprechenden Umbaus der Nutztierhaltung. - 63 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Überblick zum Kapitel 1005 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 9 734 10 000 -266 3 000 5 232 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 312 242 331 032 -18 790 8 225 302 078 Ausgaben für Investitionen...................................... 56 649 56 937 -288 37 744 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 378 625 397 969 -19 344 11 225 345 054 davon nicht flexibilisiert........................................... 378 625 397 969 -19 344 11 225 345 054 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 253 754 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 92 115 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 84 120 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 68 001 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 746 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 772 - 64 - 1004 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2025 Soll 2024 besetzt am 1. Oktober 2024 1 2 3 4 Zu Titel 671 01 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Beamtinnen und Beamte B 7..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 B 4..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 B 2..................................................................................... 5,0 5,0 5,0 A 16................................................................................... 17,0 17,0 17,0 A 15................................................................................... 72,0 72,0 72,0 A 14................................................................................... 63,0 56,0 54,0 A 13 h................................................................................ 92,1 99,1 98,1 A 13 g+Z............................................................................ 1,0 1,0 1,0 A 13 g................................................................................ 18,0 18,0 18,0 A 12................................................................................... 60,0 55,0 54,0 A 11................................................................................... 138,0 138,0 135,0 A 10................................................................................... 76,0 68,0 66,0 A 9 g.................................................................................. 75,0 63,0 63,0 A 9 m+Z............................................................................. 2,0 2,0 2,0 A 9 m................................................................................. 24,0 24,0 24,0 A 8..................................................................................... 41,7 41,7 39,7 A 7..................................................................................... 53,0 48,0 45,0 A 6 m................................................................................. 17,0 22,0 21,0 A 5..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 Zusammen........................................................................ 757,8 732,8 717,8 Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT B................................................................................... 1,0 1,0 1,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 6,0 3,0 3,0 E 14................................................................................... 20,5 23,5 23,5 E 13................................................................................... 113,9 113,9 112,9 E 12................................................................................... 26,0 31,0 31,0 E 11................................................................................... 133,0 133,0 132,0 E 10................................................................................... 31,2 36,2 35,2 E 9c................................................................................... 101,0 101,0 99,0 E 9b................................................................................... 29,1 45,1 41,1 E 9a................................................................................... 98,9 99,9 97,9 E 8..................................................................................... 6,0 6,0 6,0 E 7..................................................................................... 70,4 70,4 70,4 E 6..................................................................................... 36,4 36,4 36,4 E 5..................................................................................... 2,9 2,9 2,9 E 4..................................................................................... 5,0 6,0 4,0 Zusammen........................................................................ 680,3 708,3 695,3 Insgesamt.......................................................................... 1 439,1 1 442,1 1 414,1 Leerstellenübersicht Bes.-/Verg.- E.-Gr. 2025 2024 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 671 01 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 1. Langfristige Beurlaubungen Zusammen......... 6,0 6,0 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD - 195 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 1004 Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ Verg.-/ E.-Gr. 2025 2024 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 671 01 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kw 3. kw mit Ausscheiden der Stelleninhaber/innen 3.2 - E 8.................... 1,0 - 1,0 3.2.1 - - 4. kw 4.3 - A 9 g................. 1,0 - 1,0 4.3.1 - - E 11.................. 2,0 - 2,0 - E 9b.................. 5,0 - 5,0 - E 6.................... 2,0 - 2,0 - E 5.................... 2,0 - 2,0 - Zusammen....... 13,0 - 13,0 - 196 - 1004 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1005 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung 686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig - 197 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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