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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 20 Bundesrechnungshof)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 20 Bundesrechnungshof) 2011 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 20. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (-) (-) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 83 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. - 6 - 2011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 11 11 9 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung des Präsidenten....................................................... 5 000 2. Für sonstigen Aufwand im Bundesrechnungshof............................ 6 000 Zusammen............................................................................................ 11 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 52 72 4 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 20 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen keine weiteren Titel 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 7 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 2011 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (39) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 20. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (56 335) (51 945) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 45 012 41 724 40 859 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 158 1 948 1 911 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 4 5 4 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 8 161 6 948 7 299 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 000 1 320 552 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 16 218 14 995 13 842 2 291 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 327 339 92 514 Zusammen............................................................................................... 16 545 15 334 13 934 2 805 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 933 1 730 1 990 - 8 - 2011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 4 241 3 561 3 919 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 188 227 163 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 4 5 3 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 100 100 29 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 100 170 - 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 29 29 30 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 98 40 33 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 9 852 9 472 7 767 - 9 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 2011 Vorbemerkung Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen (§ 1 Satz 1 Bundesrechnungshofgesetz). Die Mitglieder des Bundesrechnungshofes besitzen richterliche Unabhängigkeit. Mitglieder sind - neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten - die Leiterinnen und Leiter der Prüfungsabteilungen und der Prüfungsgebiete. Der Bundesrechnungshof hat seinen Sitz in Bonn. Ein Teil der Mitglieder des Bundesrechnungshofes arbeitet auch in den Außenstellen Berlin/Potsdam. Er besteht aus neun Prüfungsabteilungen mit etwa 50 Prüfungsgebieten. Verwaltungsaufgaben werden von einer Präsidialabteilung wahrgenommen. Zusätzlich zu seinen nationalen Prüfungs- und Beratungsaufgaben nimmt der Bundesrechnungshof Aufgaben im internationalen Bereich wahr. Der Exekutivrat des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (World Food Programme) hat den Bundesrechnungshof mit Wirkung vom 1. Juli 2022 für sechs Jahre zum Externen Prüfer ernannt. Das Welternährungsprogramm zählt zu der weltweit größten humanitären Hilfsorganisation im System der Vereinten Nationen. Der Bundesrechnungshof prüft hier die Jahresabschlüsse und Fragestellungen im Bereich der Wirtschaftlichkeit. Die Übernahme derartiger Mandate ist mit zusätzlichen Ausgaben im Haushalt des Bundesrechnungshofes verbunden. Sie liegt jedoch im besonderen Interesse des Bundes. Deutschland ist in zahlreichen internationalen Organisationen vertreten und regelmäßig einer der größten Beitragszahler. Mit seinen Prüfungen trägt der Bundesrechnungshof zu einer wirtschaftlichen Verwendung der Mitgliedsbeiträge Deutschlands bei. Der Bundesrechnungshof hat einen Beschäftigten als Mitglied für das IPSAS Board der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer benannt. Dieses erarbeitet internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS). Ein Schwerpunkt der nationalen Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes ist die "Erweiterte Einzel- und Gesamtrechnungsprüfung". Ziel dieser Prüfung ist es, ein umfassendes und differenziertes Prüfungsurteil über die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu erlangen. Hierzu hat der Bundesrechnungshof in der Belegprüfung ein mathematisch-statistisches Stichprobenverfahren entwickelt. Darüber hinaus prüft er risikoorientiert und standardisiert die wesentlichen IT-Verfahren zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Bundes (IT-Systemprüfung). Der Bundesrechnungshof stärkt seine Prüfungs- und Beratungstätigkeit unter anderem mit einem Nachfrageverfahren. Dabei befragt er die geprüfte Stelle, inwieweit die Empfehlungen umgesetzt wurden und fordert gegebenenfalls entsprechende Nachweise. Die im Nachfrageverfahren gewonnenen Erkenntnisse können Anlass für eine Berichterstattung an das Parlament oder eine Kontrollprüfung geben. Der Bundesrechnungshof prüft, inwieweit die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsziele erreicht. Dabei berücksichtigt der Bundesrechnungshof auch die Empfehlungen der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) für eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG 17). Für sein eigenes Verwaltungshandeln setzt der Bundesrechnungshof im Wesentlichen folgende Nachhaltigkeitsziele um: - Gleichstellung von Frauen und Männern fördern als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit (SDG 5); - Digitalisierung nutzen für eine fast ausschließlich papierlose Vorgangsbearbeitung (SDG 9); - Nachhaltigkeit in Beschaffungs- und Vergabeverfahren integrieren (SDG 12), - Büroflächen auf das notwendige Maß reduzieren (SDGs 9 und 13) und - Videokonferenzen und den direkten Zugriff auf digitale Datenbestände für seine Prüfungstätigkeit bereitstellen, sowie bei Dienstreisen verstärkt auf Bahn und ÖPNV setzen (SDG 13). Mit den "Leitsätzen der externen Finanzkontrolle" wird das Beratungsspektrum des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) erweitert. Ziel der Leitsätze ist es, den Entscheidungsträgern in der Verwaltung grundsätzliche und querschnittliche Erkenntnisse aus der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Die Leitsatzsammlung veröffentlicht der Bundesrechnungshof auf seiner Internetseite. - 10 -

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