Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 20 Bundesrechnungshof)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 20 Bundesrechnungshof)
2011
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 20.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(-)
(-)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
83
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
- 6 -
2011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
11
11
9
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung des Präsidenten....................................................... 5 000
2. Für sonstigen Aufwand im Bundesrechnungshof............................ 6 000
Zusammen............................................................................................ 11 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 52
72
4
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 20 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
keine weiteren Titel
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 7 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
2011
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(39)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 20.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(56 335)
(51 945)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 45 012
41 724
40 859
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 158
1 948
1 911
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
4
5
4
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 8 161
6 948
7 299
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 000
1 320
552
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 16 218 14 995 13 842
2 291
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 327 339 92
514
Zusammen............................................................................................... 16 545 15 334 13 934
2 805
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 933
1 730
1 990
- 8 -
2011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 4 241
3 561
3 919
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
188
227
163
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 4
5
3
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 100
100
29
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
100
170
-
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
29
29
30
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 98
40
33
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 9 852
9 472
7 767
- 9 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben
2011
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und
als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle nur
dem Gesetz unterworfen (§ 1 Satz 1
Bundesrechnungshofgesetz). Die Mitglieder des Bundesrechnungshofes besitzen
richterliche Unabhängigkeit. Mitglieder sind - neben dem
Präsidenten und dem Vizepräsidenten - die Leiterinnen und Leiter
der Prüfungsabteilungen und der Prüfungsgebiete.
Der Bundesrechnungshof hat seinen Sitz in Bonn. Ein Teil der
Mitglieder des Bundesrechnungshofes arbeitet auch in den
Außenstellen Berlin/Potsdam. Er besteht aus neun
Prüfungsabteilungen mit etwa 50 Prüfungsgebieten.
Verwaltungsaufgaben werden von einer Präsidialabteilung wahrgenommen.
Zusätzlich zu seinen nationalen Prüfungs- und
Beratungsaufgaben nimmt der Bundesrechnungshof Aufgaben im
internationalen Bereich wahr. Der Exekutivrat des
Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (World Food Programme)
hat den Bundesrechnungshof mit Wirkung vom 1. Juli 2022
für sechs Jahre zum Externen Prüfer ernannt. Das
Welternährungsprogramm zählt zu der weltweit größten humanitären
Hilfsorganisation im System der Vereinten Nationen. Der
Bundesrechnungshof prüft hier die Jahresabschlüsse und
Fragestellungen im Bereich der Wirtschaftlichkeit.
Die Übernahme derartiger Mandate ist mit zusätzlichen
Ausgaben im Haushalt des Bundesrechnungshofes verbunden.
Sie liegt jedoch im besonderen Interesse des Bundes.
Deutschland ist in zahlreichen internationalen Organisationen
vertreten und regelmäßig einer der größten Beitragszahler. Mit
seinen Prüfungen trägt der Bundesrechnungshof zu einer
wirtschaftlichen Verwendung der Mitgliedsbeiträge Deutschlands
bei.
Der Bundesrechnungshof hat einen Beschäftigten als Mitglied
für das IPSAS Board der internationalen Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer benannt. Dieses erarbeitet internationale
Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS).
Ein Schwerpunkt der nationalen Prüfungstätigkeit des
Bundesrechnungshofes ist die "Erweiterte Einzel- und
Gesamtrechnungsprüfung". Ziel dieser Prüfung ist es, ein
umfassendes und differenziertes Prüfungsurteil über die
Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu
erlangen. Hierzu hat der Bundesrechnungshof in der
Belegprüfung ein mathematisch-statistisches Stichprobenverfahren
entwickelt. Darüber hinaus prüft er risikoorientiert und
standardisiert die wesentlichen IT-Verfahren zur Bewirtschaftung von
Haushaltsmitteln des Bundes (IT-Systemprüfung).
Der Bundesrechnungshof stärkt seine Prüfungs- und
Beratungstätigkeit unter anderem mit einem
Nachfrageverfahren. Dabei befragt er die geprüfte Stelle, inwieweit die
Empfehlungen umgesetzt wurden und fordert gegebenenfalls
entsprechende Nachweise. Die im Nachfrageverfahren
gewonnenen Erkenntnisse können Anlass für eine Berichterstattung an
das Parlament oder eine Kontrollprüfung geben.
Der Bundesrechnungshof prüft, inwieweit die
Bundesregierung die Nachhaltigkeitsziele erreicht. Dabei berücksichtigt der
Bundesrechnungshof auch die Empfehlungen der
Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden
(INTOSAI) für eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele der
Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG 17).
Für sein eigenes Verwaltungshandeln setzt der
Bundesrechnungshof im Wesentlichen folgende Nachhaltigkeitsziele um:
- Gleichstellung von Frauen und Männern fördern als
Ausdruck sozialer Gerechtigkeit (SDG 5);
- Digitalisierung nutzen für eine fast ausschließlich
papierlose Vorgangsbearbeitung (SDG 9);
- Nachhaltigkeit in Beschaffungs- und Vergabeverfahren
integrieren (SDG 12),
- Büroflächen auf das notwendige Maß reduzieren (SDGs 9
und 13) und
- Videokonferenzen und den direkten Zugriff auf digitale
Datenbestände für seine Prüfungstätigkeit bereitstellen, sowie
bei Dienstreisen verstärkt auf Bahn und ÖPNV setzen
(SDG 13).
Mit den "Leitsätzen der externen Finanzkontrolle" wird das
Beratungsspektrum des Bundesbeauftragten für
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) erweitert. Ziel der Leitsätze ist
es, den Entscheidungsträgern in der Verwaltung
grundsätzliche und querschnittliche Erkenntnisse aus der
Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes und die daraus abgeleiteten
Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Die
Leitsatzsammlung veröffentlicht der Bundesrechnungshof auf
seiner Internetseite.
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