AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe
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AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der AFET ist der Bundesverband der Erziehungshilfe für freie und öffentliche Träger und versteht sich als Plattform für den Qualitätsdialog zwischen den Kinder- und Jugendhilfeakteuren und der Politik. Er kooperiert fachübergreifend und interdisziplinär mit gesundheits-, familien- und rechtspolitischen Expert*innen.
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und parlamentarische Gespräche wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der
außergewöhnlichen aktuellen Herausforderungen die Kinderrechte durch Mitwirkung an der Kinder- und Familienpolitik zu stärken.
Interessenbereiche: Integration; Grundsicherung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Prävention stärken. Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen: Der Deutsche Bundestag beschloss 2017 den Antrag „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ (Drucksache 18/12780). Daraufhin wurde eine interdisziplinäre AG einberufen. Im Dezember 2019 veröffentlichte die Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht und legte dem Deutschen Bundestag 19 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von Kindern und Familien mit psychisch oder suchtkranken Eltern vor. Ein wesentlicher Teil davon bezieht sich auf die Verbesserung der Zusammen- und Netzwerkarbeit des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf die Gestaltung kommunaler Gesamtprozesse. Die Empfehlungen wurden bislang nur teilweise umgesetzt. Dies greift der vorliegende Antrag „Prävention stärken" auf. Hier geht es um die Bitte den Antrag umzusetzen.
- Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Das Positionspapier zielt auf dien Handlungsbedarf bei Umsetzung von § 9b SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ab. Konkret wird empfohlen: (1) Erweiterung des Akteneinsichtsrechts ohne Erfordernis eines „berechtigten Interesses"; (2) Erlass bundesweiter Leitlinien zur Umsetzung unter Betroffenenbeteiligung; (3) gesetzliche Verankerung eines Begleitungsanspruchs bei Akteneinsicht; (4) gesetzliche Präzisierung des Aktenbegriffs und von Mindeststandards zur Aktenführung; (5) Erweiterung des § 65 SGB VIII zur Schließung datenschutzrechtlicher Regelungslücken; (6) bundesrechtliche Regelung zur gesicherten Aktenaufbewahrung bei Trägerinsolvenz...
Relationen
Keine Relationen.