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Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 20/9580)

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8375 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 20/9580) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8375 21. Wahlperiode 06.10.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache 20/9580 – Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022) A. Problem Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, über die weltweite Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu berichten. Themenschwerpunkte stellen dabei indigene Völker und ihr Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie der Beitrag der Religion zu nachhaltiger Entwicklung dar. Zusätzlich beinhaltet der Bericht eine Dokumentation der Lage in 41 verschiedenen Ländern, in denen sowohl negative als auch positive Entwicklungen in den jeweiligen Ländern betrachtet werden. Darüber hinaus stellt der Bericht 20 Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchsetzung und Wahrung der weltweiten Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor. B. Lösung Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/9580 die folgende Entschließung anzunehmen: „Der Deutsche Bundestag bewertet den dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Fortsetzung seiner Vorgängerberichte als umfassenden Überblick über den Stand der Verwirklichung des Menschenrechts nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie nach Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum der Jahre 2020 bis 2022. Er ist ein wichtiges Instrument des Monitorings mit breitem Datenfundament, das der Menschenrechts-, Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik als effektive Informationsquelle dienen soll. Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das in engem Zusammenhang mit der Identität von Personen und Gemeinschaften steht. Es umfasst die Bekenntnisfreiheit, die Freiheit religiöser Lehre, die Religionsausübung in ihren verschiedenen Formen und immer auch die Rechte auf Konversion, auf Austritt sowie darauf, keiner Religion anzugehören. Es steht im unauflöslichen Zusammenhang mit den anderen universell gültigen Menschenrechten. Eingriffe in dieses Grundrecht wirken sich regelmäßig negativ auf die Einhaltung weiterer Menschenrechte aus und können somit ein früher Hinweis auf die Erosion der Demokratie und Schwäche staatlicher Institutionen sein. Weltweit fühlen sich rund 90 Prozent der Weltbevölkerung einer religiösen, spirituellen oder weltanschaulichen Tradition zugehörig. Gleichzeitig leben drei Viertel aller Menschen in Staaten, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit einschränken. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für den Frieden zwischen den Religionen und ist somit ein friedensstiftendes Element für Gesellschaften, für den Zustand der Freiheit einer Gesellschaft und Teil der universellen Menschenrechte, der das Vertrauen befördert, friedlich zusammenleben zu können. Einschränkungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit – insbesondere gegenüber religiösen Minderheiten – sind ein sensibler Indikator für politische Instabilität und ebenfalls für Polarisierung und institutionelle Schwäche. Christen sind als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft weltweit von der Verletzung der Religionsfreiheit besonders betroffen, sie sind die größte diskriminierte und verfolgte Gruppe. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen leiden unter Verfolgung und Diskriminierung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie keinem Glauben anhängen – etwa buddhistische Tibeter und muslimische Uiguren in China, Bahai im Iran oder muslimische Rohingya in Myanmar, die der Bericht als Beispiele für weitere schwere Verletzungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit nennt. Der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit trägt nachweislich zu gesellschaftlicher Resilienz, Konfliktprävention und demokratischer Entwicklung bei. Religion und Weltanschauung wirkt ebenfalls in internationalen Konflikten als eine Dimension, die positive wie negative Wirkung entfalten kann. In Geschichte V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. und Gegenwart finden sich eine Vielzahl von Beispielen für das versöhnende, aber auch das zerstörerische Potenzial von Religion und Weltanschauung. Um die Dimension von Religion und Weltanschauung einzubeziehen, bedarf es religiöser, weltanschaulicher und religionspolitischer Expertise in der deutschen Menschenrechts-, Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Entwicklungspolitik. Sie ist daher eine unerlässliche Kompetenz, die weiter auf- und ausgebaut sowie systematisch verankert werden muss. Der Deutsche Bundestag schätzt die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit und sieht in der regelmäßigen Veröffentlichung seiner Berichte ein unverzichtbares Instrument für politische Entscheidungen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, - auf multilateraler Ebene, im Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des Europarates und der OSZE den Einsatz für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch durch die Verstetigung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit mit ganzer Kraft fortzusetzen; - sich auf der Ebene der Europäischen Union aktiv dafür einzusetzen, das Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union zu verstetigen, um den Dialog mit Drittländern zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit kontinuierlich fortzusetzen; - sich auch weiterhin insbesondere in ihrer Menschenrechts-, Außen- und Sicherheits- sowie der Entwicklungspolitik für die Umsetzung und Einhaltung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzusetzen; - den Dialog mit internationalen Partnern, Religionsgemeinschaften, religiösen Würdenträgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu vertiefen, um Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Pluralismus und gesellschaftliche Stabilität nachhaltig zu fördern; - Religion und Weltanschauung, entsprechende Akteure sowie Dynamiken systematisch in die menschenrechts-, außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Analyse einzubeziehen, insbesondere dort, wo religiöse Spannungen auf institutionelle Schwäche oder politische Instabilität hinweisen; - die Kooperation mit religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften zu verstärken, um ihre Potentiale zur Konfliktprävention, Friedensförderung und Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts zu fördern und gemeinsam zu nutzen; - den vierten Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zeitnah zu erstellen und dem Deutschen Bundestag vorzulegen; o sicherzustellen, dass der Bericht im regelmäßigen zweijährigen Rhythmus erscheint; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. o in den Länderteil systemisch relevante Länder, die aufgrund ihrer politischen, religiösen oder geopolitischen Bedeutung besondere Signalwirkung haben, aufzunehmen; o der Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit besonderem Augenmerk auf die Situation religiöser Minderheiten als Gradmesser für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und bestehende Freiheitsräume von Gesellschaften heranzuziehen.“ V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Berlin, den 23. September 2026 Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Mechthild Heil Vorsitzende Norbert Maria Altenkamp Berichterstatter Dr. Rainer Rothfuß Berichterstatter Anja Troff-Schaffarzyk Berichterstatterin Max Lucks Berichterstatter Katrin Fey Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Norbert Maria Altenkamp, Dr. Rainer Rothfuß, Anja Troff- Schaffarzyk, Max Lucks und Katrin Fey I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung zum Dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022) auf Drucksache 20/9580 in der 20. Wahlperiode am 15. Dezember 2023 gemäß § 80 Absatz 3 Geschäftsordnung des Bundestages zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. In der 21. Sitzung der 21. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag am 11. September 2025 beschlossen, die Vorlage erneut zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu überweisen. Außerdem hat er sie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage In dem vorliegenden Bericht der Bundesregierung wird die weltweite Lage der Religionsfreiheit thematisiert. Zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehöre die Freiheit, ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis zu wählen oder zu wechseln, ebenso wie die Freiheit, keiner Religion oder Weltanschauung anzugehören. Die weltweit gravierende und zum Teil zunehmende Einschränkung des Grund- und Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei ein Grund zur Sorge. Dies gelte für Gläubige verschiedener Religionen, aber auch für die zunehmende Verfolgung von Menschen, die sich nicht zu einer Religion bekennen würden. In den Berichtszeitraum falle die weltweite COVID-Pandemie. Die zur Prävention der Verbreitung des Corona-Virus verhängten Ausgangssperren und -beschränkungen hätten auch Gläubige aller Religionen weltweit betroffen. Allerdings seien solche Maßnahmen von autoritären Akteuren auch missbraucht worden, um Räume der Zivilgesellschaft – auch der religiösen – zu beschneiden. Dies wird an einschlägigen Stellen im Länderteil thematisiert. Einen Schwerpunkt des Berichts bildet zudem die Religions- und Weltanschauungsfreiheit indigener Völker. Diese seien nicht nur von massiven und systematischen Verletzungen ihrer Landrechte, sondern auch von ebensolchen Verletzungen ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit betroffen. Mit dem Schwerpunkt auf indigene Menschen in Lateinamerika könne das beigefügte wissenschaftliche Gutachten einen Anstoß geben für eine Menschenrechtspolitik, die indigene Völker besser berücksichtige, weil diese in vielen Staaten vom politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen seien. Mit dem zweiten thematischen Schwerpunkt „Religion und Entwicklung“ nehme der dritte Bericht einen Impuls auf, der in der parlamentarischen Debatte des zweiten Berichtes verschiedentlich eingebracht worden sei. Immer deutlicher werde, dass neben den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Faktoren für die Umsetzung der Agenda 2030 auch die kulturell-politischen Aspekte einer stärkeren Aufmerksamkeit bedürften. Weltanschauungen und Religionen seien prägend für die kulturell-politischen Dimensionen der Transformation. Ferner sei die politische Relevanz von Religionen und Weltanschauungen zuletzt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die auch religiös begründete, offene Unterstützung desselben durch die Russisch-Orthodoxe Kirche neu in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zugleich werde die bleibend große politische Relevanz betont, die Religionen entfalten könnten. Die Bundesregierung berücksichtige daher das Thema Religions- und Weltanschauungsfreiheit in ihrer Arbeit. Für die deutsche Außenpolitik bedeute das unter anderem, dass die Auslandvertretungen der Bundesrepublik überall auf der Welt die Menschenrechtslage aktiv beobachteten und insbesondere im engen Austausch mit Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern stünden. In diesem Bericht werde aufgezeigt, dass Religionen und Weltanschauungen den Einsatz für die Demokratie stärken könnten und eine menschenrechtlich basierte, ethisch orientierte sowie ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung fördern könnten. Dafür sei die effektive Gewährung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit Voraussetzung. Religionen hätten in vielen Partnerländern eine große Bedeutung für die sozial-ökologische Transformation, nachhaltige Entwicklung und Frieden. Dieses Potenzial werde im vorliegenden Bericht eigens thematisiert. Im Einklang mit der V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Nationalen Sicherheitsstrategie würden auch in der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik gesellschaftliche Schlüsselakteure einbezogen. Dazu gehörten neben Menschenrechtsorganisationen in vielen Ländern Vertreterinnen und Vertreter der Religionen. Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern religiöser Gruppen gebe es etwa im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung und andere Formen der geschlechtsbasierten Gewalt. Dieser Bericht verstehe sich auch als Beitrag zu einer feministischen Entwicklungs- und Außenpolitik, die einer sich gegenseitig verstärkenden Überlappung verschiedener Diskriminierungsmerkmale (der sogenannten intersektionalen Diskriminierung) wirksam entgegentreten möchte. Abschließend stellt der Bericht 20 Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchsetzung und Wahrung der weltweiten Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 47. Sitzung am 23. September 2026 beschlossen zu empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/9580 zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem hat der Ausschuss beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, zu empfehlen, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(17)28 anzunehmen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 28. Sitzung am 23. September 2026 beschlossen zu empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/9580 zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem hat der Ausschuss beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(17)28 anzunehmen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 25. Sitzung am 23. September 2026 beschlossen zu empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/9580 zur Kenntnis zu nehmen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der 20. Wahlperiode hat in seiner 61. Sitzung am 24. April 2024 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die Beratungen über die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/9580 aufgenommen. Einzelheiten können dem Protokoll der öffentlichen Anhörung entnommen werden. Der Ausschuss hat die Beratungen in seiner 29. Sitzung am 23. September 2026 abgeschlossen. Die Fraktion der CDU/CSU stellt fest, dass der Berichtszeitraum bereits länger zurückliege, weil der Bericht dem Diskontinuitätsprinzip zum Wahlperiodenwechsel unterlegen habe; ein neuer Bericht liege in Kürze vor. Die Fraktion äußert ihre Zufriedenheit darüber, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit nunmehr im Auswärtigen Amt angesiedelt worden sei. Dies biete eine gute Basis zur Fortschreibung des Berichts. Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD lege hierfür ein besonderes Augenmerk auf die Situation religiöser Minderheiten als Gradmesser für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und bestehende Freiheitsräume in Gesellschaften. Dies seien starke Indikatoren dafür, um zu erfahren, ob sich systemische Veränderungen unter anderem in autoritären Staaten ergeben hätten. Die Fraktion bittet folglich um Zustimmung zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Die Fraktion der AfD kritisiert die späte Behandlung des Berichts und seine zu seltene Erscheinung; konkrete Auswirkungen für das Regierungshandeln seien deshalb zu hinterfragen. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung ein klares Handeln zur Förderung von Religionsfreiheit weltweit, dies müsse jedoch auf einer aktuelleren Grundlage erfolgen. Es gebe US-amerikanische Berichte seitens USCIRF, die öfters erschienen und ausführlicher seien. Die Fraktion plädiert für eine Zusammenarbeit mit US-Behörden, um schneller und verlässlicher an Informationen zu kommen. Der Entschließungsantrag enthalte jedoch auch positive Ansätze, weshalb sich die Fraktion enthalten werde. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt hervor, dass sie mit dem Bericht grundsätzlich einverstanden sei und die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit begrüße. Gleichzeitig könne sie dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD nicht zustimmen, weil dieser aus ihrer Sicht nicht an den entscheidenden Stellen des Berichts die richtigen Schlüsse ziehe. Sie nennt beispielsweise die Anerkennung des Völkermords an den Jesiden, die auch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe behandelt und beschlossen worden sei, jedoch weiterhin zu fehlenden Konsequenzen bei der konkreten Regierungsarbeit führe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wünsche sich, dass ein Bericht wie der vorliegende zum Anlass genommen werde, sich hierzu zu verhalten. Die Fraktion Die Linke führt aus, dass sie zahlreiche Punkte des Berichts als richtig erachte; viele Forderungen seien jedoch nicht weitreichend genug. Die Fraktion wünsche sich beispielweise eine größere Anerkennung von religiös verfolgten Gruppen oder von Genoziden. Sie betont, dass sie sich bezüglich des Entschließungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und SPD deshalb enthalten werde. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(17)28 angenommen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Berlin, den 23. September 2026 Norbert Maria Altenkamp Berichterstatter Dr. Rainer Rothfuß Berichterstatter Anja Troff-Schaffarzyk Berichterstatterin Max Lucks Berichterstatter Katrin Fey Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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