Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 20/9580)
Text
Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 20/9580)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8375
21. Wahlperiode 06.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 20/9580 –
Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der
Religions- und Weltanschauungsfreiheit
(Berichtszeitraum 2020 bis 2022)
A. Problem
Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des
Deutschen Bundestages nach, über die weltweite Lage der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit zu berichten. Themenschwerpunkte stellen dabei indigene
Völker und ihr Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie der
Beitrag der Religion zu nachhaltiger Entwicklung dar. Zusätzlich beinhaltet der
Bericht eine Dokumentation der Lage in 41 verschiedenen Ländern, in denen sowohl
negative als auch positive Entwicklungen in den jeweiligen Ländern betrachtet
werden. Darüber hinaus stellt der Bericht 20 Maßnahmen der Bundesregierung
zur Durchsetzung und Wahrung der weltweiten Religions- und
Weltanschauungsfreiheit vor.
B. Lösung
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
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Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/9580 die folgende
Entschließung anzunehmen:
„Der Deutsche Bundestag bewertet den dritten Bericht der Bundesregierung zur
weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Fortsetzung
seiner Vorgängerberichte als umfassenden Überblick über den Stand der
Verwirklichung des Menschenrechts nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte sowie nach Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte.
Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum der Jahre 2020 bis 2022.
Er ist ein wichtiges Instrument des Monitorings mit breitem Datenfundament, das
der Menschenrechts-, Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik als effektive
Informationsquelle dienen soll.
Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein zentrales
Menschenrecht, das in engem Zusammenhang mit der Identität von Personen und
Gemeinschaften steht. Es umfasst die Bekenntnisfreiheit, die Freiheit religiöser
Lehre, die Religionsausübung in ihren verschiedenen Formen und immer auch die
Rechte auf Konversion, auf Austritt sowie darauf, keiner Religion anzugehören.
Es steht im unauflöslichen Zusammenhang mit den anderen universell gültigen
Menschenrechten. Eingriffe in dieses Grundrecht wirken sich regelmäßig negativ
auf die Einhaltung weiterer Menschenrechte aus und können somit ein früher
Hinweis auf die Erosion der Demokratie und Schwäche staatlicher Institutionen sein.
Weltweit fühlen sich rund 90 Prozent der Weltbevölkerung einer religiösen,
spirituellen oder weltanschaulichen Tradition zugehörig. Gleichzeitig leben drei
Viertel aller Menschen in Staaten, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit
einschränken. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist eine wichtige
Voraussetzung für den Frieden zwischen den Religionen und ist somit ein
friedensstiftendes Element für Gesellschaften, für den Zustand der Freiheit einer Gesellschaft
und Teil der universellen Menschenrechte, der das Vertrauen befördert, friedlich
zusammenleben zu können. Einschränkungen der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit – insbesondere gegenüber religiösen Minderheiten – sind ein
sensibler Indikator für politische Instabilität und ebenfalls für Polarisierung und
institutionelle Schwäche.
Christen sind als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft
weltweit von der Verletzung der Religionsfreiheit besonders betroffen, sie sind
die größte diskriminierte und verfolgte Gruppe. Aber auch Angehörige anderer
Religionen und Weltanschauungen leiden unter Verfolgung und Diskriminierung
aufgrund ihres Glaubens oder weil sie keinem Glauben anhängen – etwa
buddhistische Tibeter und muslimische Uiguren in China, Bahai im Iran oder muslimische
Rohingya in Myanmar, die der Bericht als Beispiele für weitere schwere
Verletzungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit nennt. Der Schutz der
Religions- und Weltanschauungsfreiheit trägt nachweislich zu gesellschaftlicher
Resilienz, Konfliktprävention und demokratischer Entwicklung bei.
Religion und Weltanschauung wirkt ebenfalls in internationalen Konflikten als
eine Dimension, die positive wie negative Wirkung entfalten kann. In Geschichte
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
und Gegenwart finden sich eine Vielzahl von Beispielen für das versöhnende,
aber auch das zerstörerische Potenzial von Religion und Weltanschauung.
Um die Dimension von Religion und Weltanschauung einzubeziehen, bedarf es
religiöser, weltanschaulicher und religionspolitischer Expertise in der deutschen
Menschenrechts-, Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Entwicklungspolitik.
Sie ist daher eine unerlässliche Kompetenz, die weiter auf- und ausgebaut sowie
systematisch verankert werden muss.
Der Deutsche Bundestag schätzt die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Religions- und Weltanschauungsfreiheit und sieht in der regelmäßigen
Veröffentlichung seiner Berichte ein unverzichtbares Instrument für politische
Entscheidungen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- auf multilateraler Ebene, im Rahmen der Vereinten Nationen, der
Europäischen Union, des Europarates und der OSZE den Einsatz für das
Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch durch die
Verstetigung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für
weltweite Religionsfreiheit mit ganzer Kraft fortzusetzen;
- sich auf der Ebene der Europäischen Union aktiv dafür einzusetzen, das
Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und
Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union zu verstetigen,
um den Dialog mit Drittländern zur Religions- und
Weltanschauungsfreiheit kontinuierlich fortzusetzen;
- sich auch weiterhin insbesondere in ihrer Menschenrechts-, Außen- und
Sicherheits- sowie der Entwicklungspolitik für die Umsetzung und
Einhaltung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit
einzusetzen;
- den Dialog mit internationalen Partnern, Religionsgemeinschaften,
religiösen Würdenträgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu
vertiefen, um Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Pluralismus und
gesellschaftliche Stabilität nachhaltig zu fördern;
- Religion und Weltanschauung, entsprechende Akteure sowie Dynamiken
systematisch in die menschenrechts-, außen-, sicherheits- und
entwicklungspolitische Analyse einzubeziehen, insbesondere dort, wo religiöse
Spannungen auf institutionelle Schwäche oder politische Instabilität
hinweisen;
- die Kooperation mit religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften
zu verstärken, um ihre Potentiale zur Konfliktprävention,
Friedensförderung und Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts zu fördern und
gemeinsam zu nutzen;
- den vierten Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit zeitnah zu erstellen und dem Deutschen Bundestag
vorzulegen;
o sicherzustellen, dass der Bericht im regelmäßigen zweijährigen
Rhythmus erscheint;
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o in den Länderteil systemisch relevante Länder, die aufgrund ihrer
politischen, religiösen oder geopolitischen Bedeutung besondere
Signalwirkung haben, aufzunehmen;
o der Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit
besonderem Augenmerk auf die Situation religiöser Minderheiten als
Gradmesser für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und bestehende
Freiheitsräume von Gesellschaften heranzuziehen.“
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Berlin, den 23. September 2026
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Mechthild Heil
Vorsitzende
Norbert Maria Altenkamp
Berichterstatter
Dr. Rainer Rothfuß
Berichterstatter
Anja Troff-Schaffarzyk
Berichterstatterin
Max Lucks
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Norbert Maria Altenkamp, Dr. Rainer Rothfuß, Anja Troff-
Schaffarzyk, Max Lucks und Katrin Fey
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung zum Dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der
Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022) auf Drucksache 20/9580 in der 20.
Wahlperiode am 15. Dezember 2023 gemäß § 80 Absatz 3 Geschäftsordnung des Bundestages zur federführenden
Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. In der 21. Sitzung der 21.
Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag am 11. September 2025 beschlossen, die Vorlage erneut zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu überweisen. Außerdem hat er
sie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
In dem vorliegenden Bericht der Bundesregierung wird die weltweite Lage der Religionsfreiheit thematisiert. Zur
Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehöre die Freiheit, ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis zu
wählen oder zu wechseln, ebenso wie die Freiheit, keiner Religion oder Weltanschauung anzugehören. Die
weltweit gravierende und zum Teil zunehmende Einschränkung des Grund- und Menschenrechts auf Religions- und
Weltanschauungsfreiheit sei ein Grund zur Sorge. Dies gelte für Gläubige verschiedener Religionen, aber auch
für die zunehmende Verfolgung von Menschen, die sich nicht zu einer Religion bekennen würden. In den
Berichtszeitraum falle die weltweite COVID-Pandemie. Die zur Prävention der Verbreitung des Corona-Virus
verhängten Ausgangssperren und -beschränkungen hätten auch Gläubige aller Religionen weltweit betroffen.
Allerdings seien solche Maßnahmen von autoritären Akteuren auch missbraucht worden, um Räume der
Zivilgesellschaft – auch der religiösen – zu beschneiden. Dies wird an einschlägigen Stellen im Länderteil thematisiert. Einen
Schwerpunkt des Berichts bildet zudem die Religions- und Weltanschauungsfreiheit indigener Völker. Diese
seien nicht nur von massiven und systematischen Verletzungen ihrer Landrechte, sondern auch von ebensolchen
Verletzungen ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit betroffen. Mit dem Schwerpunkt auf indigene
Menschen in Lateinamerika könne das beigefügte wissenschaftliche Gutachten einen Anstoß geben für eine
Menschenrechtspolitik, die indigene Völker besser berücksichtige, weil diese in vielen Staaten vom politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen seien. Mit dem zweiten thematischen Schwerpunkt
„Religion und Entwicklung“ nehme der dritte Bericht einen Impuls auf, der in der parlamentarischen Debatte des
zweiten Berichtes verschiedentlich eingebracht worden sei. Immer deutlicher werde, dass neben den
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Faktoren für die Umsetzung der Agenda 2030 auch die kulturell-politischen
Aspekte einer stärkeren Aufmerksamkeit bedürften. Weltanschauungen und Religionen seien prägend für die
kulturell-politischen Dimensionen der Transformation. Ferner sei die politische Relevanz von Religionen und
Weltanschauungen zuletzt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die auch religiös begründete,
offene Unterstützung desselben durch die Russisch-Orthodoxe Kirche neu in den Fokus der Öffentlichkeit
gerückt. Zugleich werde die bleibend große politische Relevanz betont, die Religionen entfalten könnten. Die
Bundesregierung berücksichtige daher das Thema Religions- und Weltanschauungsfreiheit in ihrer Arbeit. Für die
deutsche Außenpolitik bedeute das unter anderem, dass die Auslandvertretungen der Bundesrepublik überall auf
der Welt die Menschenrechtslage aktiv beobachteten und insbesondere im engen Austausch mit Zivilgesellschaft
und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern stünden. In diesem Bericht werde aufgezeigt, dass
Religionen und Weltanschauungen den Einsatz für die Demokratie stärken könnten und eine menschenrechtlich
basierte, ethisch orientierte sowie ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung fördern könnten.
Dafür sei die effektive Gewährung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit Voraussetzung. Religionen
hätten in vielen Partnerländern eine große Bedeutung für die sozial-ökologische Transformation, nachhaltige
Entwicklung und Frieden. Dieses Potenzial werde im vorliegenden Bericht eigens thematisiert. Im Einklang mit der
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Nationalen Sicherheitsstrategie würden auch in der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik
gesellschaftliche Schlüsselakteure einbezogen. Dazu gehörten neben Menschenrechtsorganisationen in vielen Ländern
Vertreterinnen und Vertreter der Religionen. Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen
Vertreterinnen und Vertretern religiöser Gruppen gebe es etwa im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung und
andere Formen der geschlechtsbasierten Gewalt. Dieser Bericht verstehe sich auch als Beitrag zu einer
feministischen Entwicklungs- und Außenpolitik, die einer sich gegenseitig verstärkenden Überlappung verschiedener
Diskriminierungsmerkmale (der sogenannten intersektionalen Diskriminierung) wirksam entgegentreten möchte.
Abschließend stellt der Bericht 20 Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchsetzung und Wahrung der
weltweiten Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 47. Sitzung am 23. September 2026 beschlossen
zu empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/9580 zur Kenntnis zu nehmen.
Außerdem hat der Ausschuss beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, zu
empfehlen, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(17)28
anzunehmen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 28. Sitzung am 23. September
2026 beschlossen zu empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/9580 zur Kenntnis zu
nehmen. Außerdem hat der Ausschuss beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD
den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(17)28
anzunehmen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 25. Sitzung am 23.
September 2026 beschlossen zu empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/9580 zur
Kenntnis zu nehmen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der 20. Wahlperiode hat in seiner 61. Sitzung am
24. April 2024 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die Beratungen über die Unterrichtung der
Bundesregierung auf Drucksache 20/9580 aufgenommen. Einzelheiten können dem Protokoll der öffentlichen Anhörung
entnommen werden. Der Ausschuss hat die Beratungen in seiner 29. Sitzung am 23. September 2026 abgeschlossen.
Die Fraktion der CDU/CSU stellt fest, dass der Berichtszeitraum bereits länger zurückliege, weil der Bericht
dem Diskontinuitätsprinzip zum Wahlperiodenwechsel unterlegen habe; ein neuer Bericht liege in Kürze vor. Die
Fraktion äußert ihre Zufriedenheit darüber, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit nunmehr im Auswärtigen Amt angesiedelt worden sei. Dies biete eine gute Basis zur
Fortschreibung des Berichts. Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD lege hierfür ein
besonderes Augenmerk auf die Situation religiöser Minderheiten als Gradmesser für Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und bestehende Freiheitsräume in Gesellschaften. Dies seien starke Indikatoren dafür, um zu erfahren, ob
sich systemische Veränderungen unter anderem in autoritären Staaten ergeben hätten. Die Fraktion bittet folglich
um Zustimmung zu dem vorliegenden Entschließungsantrag.
Die Fraktion der AfD kritisiert die späte Behandlung des Berichts und seine zu seltene Erscheinung; konkrete
Auswirkungen für das Regierungshandeln seien deshalb zu hinterfragen. Die Fraktion fordert von der
Bundesregierung ein klares Handeln zur Förderung von Religionsfreiheit weltweit, dies müsse jedoch auf einer aktuelleren
Grundlage erfolgen. Es gebe US-amerikanische Berichte seitens USCIRF, die öfters erschienen und ausführlicher
seien. Die Fraktion plädiert für eine Zusammenarbeit mit US-Behörden, um schneller und verlässlicher an
Informationen zu kommen. Der Entschließungsantrag enthalte jedoch auch positive Ansätze, weshalb sich die Fraktion
enthalten werde.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt hervor, dass sie mit dem Bericht grundsätzlich einverstanden
sei und die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit begrüße.
Gleichzeitig könne sie dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD nicht zustimmen, weil
dieser aus ihrer Sicht nicht an den entscheidenden Stellen des Berichts die richtigen Schlüsse ziehe. Sie nennt
beispielsweise die Anerkennung des Völkermords an den Jesiden, die auch im Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe behandelt und beschlossen worden sei, jedoch weiterhin zu fehlenden Konsequenzen bei
der konkreten Regierungsarbeit führe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wünsche sich, dass ein Bericht
wie der vorliegende zum Anlass genommen werde, sich hierzu zu verhalten.
Die Fraktion Die Linke führt aus, dass sie zahlreiche Punkte des Berichts als richtig erachte; viele Forderungen
seien jedoch nicht weitreichend genug. Die Fraktion wünsche sich beispielweise eine größere Anerkennung von
religiös verfolgten Gruppen oder von Genoziden. Sie betont, dass sie sich bezüglich des Entschließungsantrages
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD deshalb enthalten werde.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat einstimmig beschlossen zu empfehlen, die
Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD
und Die Linke den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache
21(17)28 angenommen.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Berlin, den 23. September 2026
Norbert Maria Altenkamp
Berichterstatter
Dr. Rainer Rothfuß
Berichterstatter
Anja Troff-Schaffarzyk
Berichterstatterin
Max Lucks
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Anja Troff-Schaffarzyk (Berichterstattung)
- authored ← Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
- authored ← Katrin Fey (Berichterstattung)
- authored ← Max Lucks (Berichterstattung)
- authored ← Norbert Maria Altenkamp (Berichterstattung)
- authored ← Rainer Rothfuß (Berichterstattung)
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