Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2022
Text
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2022
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8300
21. Wahlperiode 02.10.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2022
Inhal tsverzeichnis
Seite
Übersicht zur Umweltradioaktivität und zur Strahlenbelastung ............ 3
I. Neuerungen im Strahlenschutzrecht ............................................... 6
1. Friständerung im Rahmen der Verordnung zum Schutz vor
schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der
Anwendung am Menschen (NiSV) ..................................................... 6
2. Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch
ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ ..................................... 6
3. Radon – Harmonisierung der Messungen ........................................... 6
4. AVV-Aufsichtsprogramm ................................................................... 7
II. Angriffskrieg auf die Ukraine – KKW Tschornobyl,
Saporischschja sowie Umweltüberwachung 2022 .......................... 7
1. Überfalls Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ................. 7
2. Aufgabe des BMUV und BfS – Erstellung von
Situationsdarstellungen ....................................................................... 9
3. Kernkraftwerke in der Ukraine Allgemeines ...................................... 10
4. Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland,
Gefährdungsanalysen .......................................................................... 13
5. Jodtabletten ......................................................................................... 13
III. Überprüfung des gegenwärtigen Strahlenschutzsystems
durch die internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) ....... 13
IV. Gemeinsame Europäische Forschung zum Strahlenschutz ........... 14
1. BfS Forschungsprogramm, Kooperation und Vernetzung .................. 14
2. PIANOFORTE (2022 bis 2027) – Europäische Partnerschaft
für Strahlenschutzforschung ................................................................ 14
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
vom 20. August 2026 gemäß § 164 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Seite
V. 7. internationaler Workshop zur Ursachenforschung von
Leukämie im Kindesalter ................................................................. 15
VI. Beratungsergebnisse der Strahlenschutzkommission (SSK) ......... 16
1. Exposition durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven
Altlasten .............................................................................................. 16
2. Faktenbasierte Risikokommunikation im gesellschaftlichen
Diskurs ................................................................................................ 16
3. Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin............................... 16
4. Bildgebende Diagnostik bei Kindern .................................................. 17
5. Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei
röntgendiagnostischen Anwendungen ................................................. 17
6. Strahlenschutzdosimetrie in hochenergetischen
Photonenfeldern .................................................................................. 18
7. Strahlennotfallmedizin – Handbuch für die medizinische
Versorgung und Ausbildung ............................................................... 18
8. Schutzstrategien bei Nuklearwaffeneinsatz – Schutzwirkungen
von Iodblockade und partikelfiltrierenden Halbmasken ..................... 18
VII. StrahlenschutzForum: Resilienz in der Multikrise ........................ 19
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht in § 164 Absatz 2 die jährliche Berichterstattung durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) an den Deutschen
Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Zusätzlich enthält
dieser Bericht Informationen über den Bereich „nichtionisierende Strahlung“.
Alle Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2022, sofern nichts Anderes
angegeben ist. Ausführlicheres Datenmaterial ist den Jahresberichten des BMUV über „Umweltradioaktivität und
Strahlenbelastung“ zu entnehmen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Übersicht zur Umweltradioaktivität und zur Strahlenbelastung
Die Anteile an der mittleren Strahlenexposition der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2022
sind in Abbildung 1 nach den verschiedenen Strahlenquellen aufgeschlüsselt. Die mittlere effektive Dosis
beträgt etwa 3,6 mSv pro Jahr und Person. Der größte Beitrag erfolgt durch medizinische Anwendungen,
insbesondere aus Computertomographie-Untersuchungen. Eine weitere wesentliche Quelle der Strahlenexposition ist
das radioaktive Gas Radon und die Inhalation seiner Folgeprodukte, welche sich in Innenräumen ansammeln.
Hierbei ist zu beachten, dass die Werte über die gesamte Bevölkerung gemittelte effektive Dosen darstellen. Die
tatsächliche Jahresdosis einer Person hängt stark von den individuellen Gegebenheiten ab.
Abbildung 1 Anteil künstlicher Quellen ionisierender Strahlung an der effektiven Jahresdosis im
Jahr 2022, gemittelt über die Bevölkerung Deutschlands
Wesentliche Ergebnisse im Berichtsjahr Gesamtbewertung der ionisierenden Strahlung:
• Die berechnete Gesamtexposition der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2022 beträgt 3,6 mSv pro
Person.
Der Wert ist 0,2 mSv niedriger als im Vorjahr und ist bedingt durch eine um insgesamt 0,2 mSv gesunkene
medizinische Strahlenexposition (siehe Bericht des BMUV „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung –
Jahresbericht 2022“, Kapitel IV).
Medizinische Strahlenexposition:
Für das Jahr 2021 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von 125 Millionen Röntgenanwendungen
abgeschätzt (ohne zahnmedizinischen Bereich: etwa 75 Millionen Röntgenuntersuchungen). Die mittlere effektive
Jahresdosis der Bevölkerung durch medizinische Strahlenexposition bildgebender Verfahren beträgt ca. 1,4 mSv
(Daten für das Jahr 2021) und macht somit ca. 40 Prozent der durchschnittlichen Gesamtexposition pro Person
aus.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
• Eine starke Zunahme zwischen 2007 und 2021 ist insbesondere für die Häufigkeit von CT-Untersuchungen
zu verzeichnen: Im ambulanten kassenärztlichen Bereich liegt diese bei 40 Prozent und im stationären
Bereich sogar bei 100 Prozent. Demgegenüber nahm die effektive Dosis pro Einwohner für die Summe der
restlichen Untersuchungsverfahren ab.
• Zur Früherkennung von Brustkrebs ist seit 2009 in Deutschland das Mammographie-Screening-Programm
bundesweit etabliert, für welches ca. 12 Millionen Frauen alle zwei Jahre anspruchsberechtigt sind. Die
Teilnahmerate lag im Berichtsjahr 2022 mit 2,8 Millionen Teilnehmenden bei 50,5 und ist damit
geringfügig niedriger als 2021 mit 3,0 Millionen Teilnehmenden bei 51,5 Prozent.
Überwachung beruflicher Expositionen:
• Im Berichtsjahr wurden ca. 424 000 Personen strahlenschutzüberwacht. Die mittlere effektive Jahresdosis
aller strahlenschutzüberwachten Personen beträgt 0,2 mSv. Etwa ein Viertel aller
strahlenschutzüberwachten Personen hat eine messbare Dosis erhalten, deren mittlere effektive Jahresdosis 0,7 mSv beträgt.
• Die mittlere effektive Jahresdosis beträgt im Jahr 2022 für fliegendes Personal 1,2 mSv. Der Wert liegt
immer noch deutlich unterhalb der Werte vor der Covid-19-Pandemie (1,8 mSv im Jahr 2019), steigt
jedoch seit 2020 wieder kontinuierlich an (0,6 mSv im Jahr 2020 und 0,8 mSv im Jahr 2021).
Register hochradioaktiver Strahlenquellen (HRQ):
• Bis zum Ende des Jahres 2022 sind insgesamt 738 Genehmigungsinhaber zum Umgang mit HRQ (Vorjahr:
735) zu verzeichnen. 81 Bundes- und Landesbehörden haben Zugang zum Register.
Schachtanlage Asse:
• Bei der Ermittlung der Strahlenexposition ergeben sich für das Berichtsjahr 2022 effektive Jahresdosen von
1,0 µSv für Erwachsene und 1,1 µSv für Säuglinge. Die Werte sind auf Grund unterschiedlicher
meteorologischer Verhältnisse gegenüber dem Vorjahr gesunken, und liegen weiterhin weit unterhalb der
gesetzlichen Grenzwerte.
Auswirkungen von Kernkraftwerksunfällen:
• Die Cäsium-137-Inventare im Boden aus dem Unfall in Tschornobyl nahmen durch radioaktiven Zerfall
gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent ab und umfassen im Berichtsjahr noch 43 Prozent der 1986
deponierten Aktivität. Trotzdem ist die Kontamination von Wild und Pilzen in Deutschland verglichen mit
anderen Lebensmitteln immer noch hoch; Überschreitungen der Grenzwerte gibt es weiterhin bei
Wildschweinfleisch.
• Fukushima: Seit 2012 wurden in Deutschland keine Radionuklidaktivitäten mehr gemessen, die auf den
Unfall zurückgeführt werden können.
Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder:
• Ein Schwerpunkt der Forschungs- und Kommunikationsaktivitäten von BMUV und dem 2020 gegründeten
Kompetenzzentrum elektromagnetische Felder (KEMF) liegt bei der Einführung der 5.
Mobilfunkgeneration (5G). Zukünftig werden für 5G wesentlich höhere Frequenzbereiche als bisher genutzt. Das BfS hat im
Bereich der hohen Frequenzen Wissenslücken identifiziert und hierzu begleitende Forschungsvorhaben
initiiert, die im Jahresbericht 2022 des BMUV über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“ aufgelistet
sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine wissenschaftlich gesicherten Belege für
möglicherweise gesundheitsschädigende Effekte durch die elektromagnetischen Felder der 5. Mobilfunkgeneration,
wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Eine signifikante Erhöhung der Exposition durch Einführung der
neuen Technologie ist nicht zu erwarten.
• Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau der Stromnetze. Grundsätzlich gilt, dass bei Einhaltung der
Grenzwerte gesundheitliche Risiken bis dato nicht nachgewiesen sind. Es bestehen jedoch in einigen
Bereichen wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikobewertung. Daher führt das BfS ein begleitendes
Forschungsprogramm zum „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ mit insgesamt elf Themenfeldern und
49 einzelnen Forschungsvorhaben durch. Über die Ergebnisse informiert das BfS transparent auf der
Webseite.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Optische Strahlung:
• Das Thema „Nutzung von UV-C-Strahlung zu Desinfektionszwecken“ ist auch im Jahr 2022 im Zuge der
COVID-19-Pandemie relevant. Im Februar 2022 ist die Technische Spezifikation zu UV-C-
Sekundärluftgeräten (DIN TS 67506) erschienen. Eine weitere aktuelle Fragestellung ist die Beurteilung
der Sicherheit von Fern-UV-C-Quellen (meist mit Wellenlängen um 222 nm), die beispielsweise zur
Desinfektion von Raumluft in Anwesenheit von Personen genutzt werden. Hier gilt das besondere Augenmerk
der Sicherheit empfindlicher Personengruppen.
• Der UV-Index erreichte im Juni und Juli 2022 im Norden und in der Mitte Deutschlands Werte von 6 bis 8,
im Süden von 8 bis 9 und im alpinen Hochgebirgsraum Werte von 10 bis 11. Eine außergewöhnlich hohe
Anzahl an Sonnenstunden im Sommer 2022 führte zu überdurchschnittlich vielen Tagen mit hohen und
sehr hohen UV-Indexwerten. Werte ab 6 gelten als hoch, ab 8 als sehr hoch und ab 11 als extrem hoch.
Entsprechend abgestufte Schutzmaßnahmen sind erforderlich.
Die aufgeführten Daten entstammen dem Bericht des BMUV „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung
– Jahresbericht 2022“.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
I. Neuerungen im Strahlenschutzrecht
1. Friständerung im Rahmen der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen
nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
Mit der am 15. Oktober 2021 in Kraft getretenen „Verordnung zur weiteren Modernisierung des
Strahlenschutzrechts – Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus“ (BGBl. I
2021 S. 4646) wurde das Inkrafttreten bestimmter Anforderungen der Verordnung zum Schutz vor schädlichen
Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) um ein Jahr vom
31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.
Es geht dabei vor allem um notwendige Schulungen zum Erwerb erforderlicher fachlicher Kenntnisse der
Personen, die Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen einsetzen. Dies sind z. B. Laser
und intensive Lichtquellen (IPL) zur dauerhaften Haarentfernung oder von Ultraschall und Hochfrequenz, u. a.
zur Hautverjüngung. Infolge der Corona-Schutzmaßnahmen, insbesondere Kontaktbeschränkungen, konnten
Schulungen zum Erwerb dieser Fachkunde bis Ende 2021 nicht in dem benötigten Umfang durchgeführt
werden. Der Aufschub soll vor allem kleinere Kosmetikstudios und selbständige Kosmetiker*innen vor
übermäßiger Belastung schützen. Mit der Verschiebung der Frist wurde den Betroffenen die benötigte Zeit eingeräumt,
um den erforderlichen Nachweis der Fachkunde rechtzeitig erwerben zu können und Schulungskosten in eine
Zeit mit einer sich absehbar verbessernden Einnahmesituation verlagern zu können. 2022 wurde darüber hinaus
als Ergänzung der NiSV die Fachkunderichtlinie erarbeitet, die insbesondere Anforderungen an den Erwerb und
den Nachweis der Fachkunde und die Anerkennung der Schulungsanbieter betrifft.
2. Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach
Strahlenschutzrecht“
Im Jahr 2022 wurde die ärztliche Überwachung strahlenexponierter Personen untergesetzlich neu geregelt. Die
neue Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz und zur Strahlenschutzverordnung „Ärztliche Überwachung
exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ ersetzt die vorherige Richtlinie
„Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“, welche sich noch auf die
frühere Strahlenschutzverordnung sowie auf die Röntgenverordnung bezog.
Die Richtlinie schreibt die vorher bestehenden Regelungen, die dem Schutz und der Vorsorge beruflich
exponierter Personen dienen, fort und aktualisiert sie unter den Gegebenheiten des neuen Strahlenschutzrechts.
Neu geregelt bzw. klargestellt werden insbesondere:
• Befristung der Ermächtigung auf fünf Jahre,
• Mitteilungspflicht für die Tätigkeit außerhalb der Zuständigkeit der ermächtigenden Behörde an die lokal
zuständige Behörde und
• nachgehende Untersuchungen nach Beendigung der Tätigkeit unter Berücksichtigung der
Berufslebensdosis.
Die Anforderungen an die erforderliche Fachkunde sind nunmehr separat geregelt.
3. Radon – Harmonisierung der Messungen
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung enthalten die rechtlichen Vorgaben zum Schutz vor
Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen sowie zur Festlegung und Überprüfung von sogenannten
Radonvorsorgegebieten. Zur Bewertung der regionalen Radonsituation werden insbesondere Messungen in
Innenräumen von Wohnungen und Arbeitsplätzen sowie der Bodenluft herangezogen. Diese werden im Rahmen
der Bundesauftragsverwaltung durch die Bundesländer durchgeführt. Aufgrund der regional teils sehr
unterschiedlichen Verteilung von Radon im Bundesgebiet können je nach Region angepasste Messstrategien
angezeigt sein, um zur Lösung von konkreten Fragestellungen zielgerichtet beizutragen. Die gesammelten Messdaten
werden vom BfS für eine bundesweite Bewertung und zur Erarbeitung von Prognosen verwendet.
Die verschiedenen Messprogramme des Bundes sowie der Bundesländer werden regelmäßig im Bund-Länder-
Gremium „Lenkungskreis Radonmaßnahmenplan“ (LK Radon) vorgestellt und die in den Messkampagnen
gesammelten Erfahrungen ausgetauscht. Damit soll fortlaufend zu einem weiter harmonisierten Vorgehen bei
Messungen von Radon beigetragen werden. Das BfS führte im Berichtsjahr eine Zusammenstellung der
gesammelten Erfahrungen durch. Diese „Lessons Learned“ sollen als Grundlage bei der Durchführung von
gegenwärtigen und zukünftigen Messprogrammen berücksichtigt werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
4. AVV-Aufsichtsprogramm
Die für den Strahlenschutz zuständigen Behörden überprüfen Betriebe vor Ort, die Tätigkeiten im Sinne des
Strahlenschutzrechts ausüben, also beispielsweise Genehmigungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen
oder den Betrieb von Röntgeneinrichtungen besitzen. Das Strahlenschutzgesetz fordert von den zuständigen
Behörden die Erstellung und Veröffentlichung länderspezifischer „Aufsichtsprogramme“, dessen Ausgestaltung
sich an den Risiken der Tätigkeiten anpasst. Diese Aufsichtsprogramme regeln, in welchem zeitlichen Abstand
Vor-Ort-Prüfungen bei solchen Genehmigungsinhabern durchzuführen sind.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm schafft die Grundlage für die Erstellung der
risikoorientierten Aufsichtsprogramme und trat am 1. April 2022 in Kraft. Tätigkeiten nach dem
Strahlenschutzgesetz werden darin risikoorientierten Kategorien zugeordnet. Sie schafft damit eine wesentliche
Grundlage für ein bundesweit einheitliches Vorgehen der Behörden.
II. Angriffskrieg auf die Ukraine – KKW Tschornobyl, Saporischschja sowie
Umweltüberwachung 2022
1. Überfalls Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022
Am Morgen des 24. Februar 2022 begann Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine (Abbildung 2). Mit
Vorstößen von Süden, Osten und Norden sollte eine schnelle Eroberung Kiews und der Sturz der ukrainischen
Regierung erzielt werden. Dieses Kriegsziel wurde Ende März 2022 aufgrund der massiven Gegenwehr der
Ukraine aufgegeben.
Das Kriegsgeschehen verlagert sich seither, von Luftangriffen abgesehen, auf den Osten und Südosten des
Landes. Hier fanden auch immer wieder Kampfhandlungen um das Kernkraftwerk Saporischschja statt.
Die russischen Luftangriffe zielen bevorzugt auf die kritische Energieinfrastruktur der Ukraine ab. In hohem
Maße betroffen sind auch die Hochspannungsnetze, an denen die ukrainischen Kernkraftwerke angeschlossen
sind. Immer wieder gibt es großflächige Stromausfälle, die auch zu einer Verschärfung der nuklearen
Sicherheitslage in der Ukraine führen.
Das ukrainische Parlament verhängt zu Beginn des Krieges das Kriegsrecht. Die Ukraine befindet sich seither
im „Martial law“. Das bedeutet, dass zum Beispiel Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren
das Land nur in Ausnahmefällen verlassen dürfen. Zudem werden die regulären Parlaments- und
Präsidentenwahlen ausgesetzt. Unter der Kennung „Martial law declared“ veröffentlicht die IAEA auf ihrer USIE1-Seite im
Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine stehenden Informationen.
Am 27. Februar 2022 versetzt der russische Präsident Putin die sogenannten „Abschreckungskräfte“ seines
Landes in Alarmbereitschaft. Er begründet diesen Schritt mit „aggressiven Äußerungen“ von NATO-
Mitgliedsstaaten und die als Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine gegen sein Land verhängten
Sanktionen. Die „Abschreckungskräfte“ umfassen auch Atomwaffen.
BfS-Mitarbeitende sind bezüglich des Krieges in der Ukraine in engem Austausch mit den internationalen
Partnern, darunter auch der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien (IAEA) und der Europäischen Union
(EU).
1 Die IAEA Plattform USIE (Unified System for Information Exchange in Incidents and Emergencies) ist eine geschützte Webseite der
IAEA (Internationalen Atomenergiebehörde in Wien) und kann von offiziellen Kontaktstellen der Vertragsparteien des
Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen
Unfällen oder radiologischen Notfällen verwendet werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Abbildung 2 Europa Landkarte mit farblich hervorgehobener Ukraine, Quelle BfS
Abbildung 3 Ausbreitungsrechnungen ab 30. Dezember2022 für die vier Kernkraftwerksstandorte
in der Ukraine, Situationsdarstellung
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
2. Aufgabe des BMUV und BfS – Erstellung von Situationsdarstellungen
Seit Beginn des Krieges verfasst das BfS in Abstimmung mit dem BMUV regelmäßig Situationsdarstellungen.
Bis Mitte April 2022 erstellte das BfS täglich, später dann zweimal wöchentlich, eine aktuelle
Situationsdarstellung zur radiologischen Lage in der Ukraine.
Diese beinhaltet relevante Meldungen der IAEA, von SNRIU (ukrainische Aufsichtsbehörde) und Energoatom
(ukrainischer Betreiber der Kernkraftwerke). Im Jahr 2022 wurden über die IAEA-USIE-Webseite 54 ENFs
(Event Notice Forms) der ukrainischen Aufsichtsbehörde und 136 IAEA-Meldungen zur Ukraine versandt.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) berichtet in den Situationsdarstellungen von BfS/BMUV tagesaktuell zur
Wetterlage in der Ukraine. Das BfS berechnet zudem seit Beginn des Krieges mit Unterstützung des DWD
zweimal täglich, ob Luftmassen aus der Ukraine nach Deutschland gelangen könnten und stellt die Ergebnisse
in den Situationsdarstellungen dar.
BMUV berichtet mit Unterstützung durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
in den Situationsdarstellungen über die Situation in den kerntechnischen Anlagen der Ukraine.
Zudem überprüft das BfS täglich rund um die Uhr etwa 500 bis 600 Messwerte aus der gesamten Ukraine. Die
Daten kommen aus dem internationalen Datenaustausch mit der IAEA (IRMIS = International Radiation
Monitoring Information System), der EU (EURDEP = Europäische Plattform zum Austausch radiologischer Daten)
und von SaveDnipro, einer ukrainischen Umweltschutzorganisation, die über die Plattform SaveEcoBot
Umweltmessdaten unterschiedlicher, überwiegend amtlicher Quellen und eigene Messungen als Open Data zur
Verfügung stellt. Zu SaveDnipro wurde zudem ein direkter Kontakt aufgebaut und weiterhin gepflegt.
Darüber hinaus überprüft das BfS auch Messdaten eigener Sonden, die in Kiew und in benachbarten Ländern
stehen.
Die Messwerte aus der Ukraine und den Nachbarstaaten lieferten bisher keine Hinweise auf eine Freisetzung
radioaktiver Stoffe.
Die Situationsdarstellungen werden von den jeweils diensthabenden Rufbereitschaften im BfS erstellt und mit
dem BMUV abgestimmt. Sie werden auf ELAN, der webbasierten elektronischen Lagedarstellung des BfS,
veröffentlicht und an weitere Institutionen, wie der Bundeswehr, NATO und an das Bundeskanzleramt
weitergeleitet.
Am 30. Dezember 2022 erschien die 115. Situationsdarstellung zur radiologischen Lage in der Ukraine (siehe
Abbildung 3 und Abbildung 4).
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Abbildung 4 Übersichtskarte der kerntechnischen Einrichtung und verfügbaren Messsonden in der
Ukraine. Messsonden mit aktueller Ortsdosisleistung vom 30.12.2022 in der Ukraine,
Situationsdarstellung (Stand 30.12.2022 08:00 MEZ).
3. Kernkraftwerke in der Ukraine Allgemeines
In der Ukraine stehen an vier Kernkraftwerk-Standorten 15 Reaktorblöcke (Abbildung 5). Bei allen Blöcken
handelt es sich um Druckwasserreaktoren russischer Bauart (WWER). Neben diesen Leistungsreaktoren gibt es
in Kiew einen Forschungsreaktor und in Charkiw eine unterkritische Neutronenquelle.
Die ukrainischen Kernkraftwerke (KKW) haben vor dem Krieg nach Angaben der Internationalen Energie
Agentur (IEA) mit einer jährlich erzeugten Strommenge von circa 75 Terawattstunden deutlich über die Hälfte
des dortigen Stromverbrauchs (circa 135 TWh im Jahr 2019) geliefert.
Alle Kernkraftwerke der Ukraine sind direkt oder indirekt von den russischen Angriffen betroffen. Insbesondere
der Ausfall des Stromnetzes führt regelmäßig zu Problemen wie Leistungsreduktionen oder Abschaltungen.
Das KKW Süd-Ukraine mit 1 230 Kilometer Entfernung zur deutschen Grenze besteht aus drei Reaktorblöcken
der WWER-1000-Baureihe. Sie sind seit 1983, 1985 und 1989 im Leistungsbetrieb.
Das KKW Riwne mit 760 Kilometer Entfernung zur deutschen Grenze befindet sich etwa 65 Kilometer südlich
der Grenze zu Belarus. Dort speisen zwei WWER-1000 Reaktorblöcke Strom in das ukrainische Landesnetz ein,
darunter mit Riwne-4 seit 2006 der jüngste ukrainische Reaktorblock. Der Reaktorblock Riwne-3 hat seinen
kommerziellen Betrieb 1987 aufgenommen. Seit 1981 bzw. 1982 produzieren außerdem zwei Reaktoren vom
Typ WWER-440 Strom.
Das KKW Chmelnyzkyj mit 820 Kilometer Entfernung zur deutschen Grenze liegt in rund 150 Kilometern
Entfernung zur belarussischen Grenze. Hier befinden sich seit 1988 bzw. 2004 zwei Reaktoren der WWER-1000-
Baureihe im Leistungsbetrieb.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Abbildung 5 Kernkraftwerksstandorte in der Ukraine, Quelle GRS
KKW Saporischschja
Das KKW Saporischschja liegt nahe der Stadt Enerhodar am Fluss Dnjepr und am Südufer des später (2023)
zerstörten Kachowka-Stausees. 55 Kilometer nordöstlich befindet sich die gleichnamige Stadt. Die Entfernung
zur deutschen Grenze beträgt 1 470 Kilometer.
Mit sechs Reaktorblöcken des Typs WWER-1000, die zwischen 1985 und 1996 ihren kommerziellen Betrieb
aufgenommen haben, ist es der größte KKW-Standort Europas. Jeder der Blöcke kann im Volllastbetrieb eine
elektrische Leistung von 950 Megawatt (MW) erzeugen.
Etwa eine Woche nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine, in der Nacht zum 4. März 2022,
wurde das Kernkraftwerk Saporischschja in direkte Kamphandlungen verwickelt. Russischer Granatenbeschuss
beschädigt das Hauptgebäude von Block 1. Brände auf dem Gelände konnten schnell gelöscht werden. Seither
wird das KKW durch russische Truppen kontrolliert.
Die Radiologische Rufbereitschaft und später das Radiologische Lagezentrum im BMUV sowie im BfS erstellte
noch in der Nacht des 4. März 2022 und in den darauffolgenden Tagen sechs Radiologische Lagebilder (RLB)
mit aktuellen Geschehnissen in der Anlage, Ausbreitungsrechnungen und radiologischen Messdaten sowie einer
Bewertung der radiologischen Lage. Die Ausbreitungsrechnungen zeigten, dass Deutschland von einer
möglicherweise radiologischen Freisetzung aus dem KKW nicht betroffen gewesen wäre. Es gab keine auffälligen
Messwerte, eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen fand nicht statt.
Aufgrund anhaltender Kriegshandlungen wurden zum 11. September 20222 alle Reaktorblöcke
heruntergefahren. Seither nimmt die Nachzerfallswärme der Brennelemente ab, das Risiko eines radiologischen Unfalls sinkt.
Kurzlebige radioaktive Stoffe wie beispielsweise Jod-131 sind inzwischen zerfallen.
Für die Kühlung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheitssysteme ist die Anlage allerdings weiterhin abhängig
von einer funktionierenden Stromversorgung. Normalerweise sichern dies mehrere (Hochspannungs-)Leitungen,
die mit dem ukrainischen Stromnetz verbunden sind. Durch Kampfhandlungen wird die Anbindung an das
Stromnetz häufig unterbrochen. Nach Angaben des ukrainischen Betreibers kann die Stromversorgung seit Ende
2022 mit 20 Notstromdieselgeneratoren mehr als 10 Tage lang aufrechterhalten werden.
2 IAEA-Press-Release-Update 100
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ab September 2022 ist die IAEA dauerhaft mit mehreren Mitarbeitern vor Ort und führt regelmäßige
Inspektionsrundgänge auf dem Anlagengelände durch. Der uneingeschränkte Zugang zu allen Teilen des Geländes und
der Gebäude sowie offene Gespräche mit dem Personal des KKW wird dem IAEA-Team durch die russischen
Besatzer nicht gewährt.
Das Kraftwerksgelände ist rundherum vermint. Die IAEA-Experten vor Ort berichten von ständigen
Militäroperationen und von Landminen-Explosionen außerhalb der Umzäunung des Kraftwerksgeländes, die vermutlich
durch Wildtiere verursacht werden.
Nach Angaben der IAEA sinkt die Zahl der Beschäftigten seit der Übernahme durch die russischen Besatzer von
ehemals mehr als 10 000 Mitarbeitern kontinuierlich auf einige Tausend ab.
Die IAEA weist zudem regelmäßig auf die Einhaltung der sieben3 Säulen der nuklearen Sicherheit hin, die in
diesem bewaffneten Konflikt in Gefahr sind.
Abgeschaltetes Kernkraftwerk Tschornobyl
Am Standort in Tschornobyl, unmittelbar an Belarus angrenzend, finden an drei Reaktorblöcken vom
Typ RBMK Stilllegungs- und Rückbauarbeiten statt. Der bei der Katastrophe 1986 zerstörte Reaktorblock 4
befindet sich mit dem in der Sowjetzeit errichteten Sarkophag seit 2016 unter einer Hülle, im „Neuen Sicheren
Einschluss (NSC)“.
Darüber hinaus werden auf dem Gelände ein Nass- und Trockenlager für etwa 20 000 bestrahlte Brennelemente
aus dem Betrieb des KKW Tschornobyl sowie Lager- und Verarbeitungseinrichtungen für flüssige und feste
radioaktive Abfälle betrieben.
Tschornobyl wurde am späten Nachmittag des 24. Februar 2022 von russischen Streitkräften eingenommen.
Russische Truppen marschierten von Belarus aus kommend über die Sperrzone am Kernkraftwerk Tschornobyl
Richtung Kiew. Die Soldaten vernachlässigten dabei vermutlich Strahlenschutzmaßnahmen.
Am 25. Februar 2022 meldet die ukrainische Aufsichtsbehörde erhöhte Gammastrahlungswerte aus der
Sperrzone, deren Plausibilität aber nicht bestätigt werden konnte und die nach kurzer Zeit wieder auf Normalniveau
abfielen. Wahrscheinlichste Ursache für diesen Anstieg sind Datenmanipulationen.
Während der Besatzung hielten sich russische Truppen auch längerer Zeit in hochkontaminierten Gebieten in
der Sperrzone auf, zum Beispiel im sogenannten „Roten Wald“ in der Nähe des KKW. Sie wirbelten dabei
radioaktiv kontaminierten Staub auf und atmeten diesen ein. Das BfS hat die Strahlenbelastung der Soldaten
abgeschätzt. Mit Hilfe von äußerst konservativen Berechnungen ergeben sich maximale Werte von 130 Millisievert
(effektive Dosis). Bei dieser Dosis kann es im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte zu einer Erhöhung des
Risikos für stochastische Schäden (vor allem Krebserkrankungen) kommen (siehe Anhang 1), direkte
Strahlenschäden sind aber nicht zu erwarten.
Am 9. März 2022 wurde das Atomkraftwerk Tschornobyl vom Stromnetz genommen. Damit fiel auch die
Stromversorgung der Pumpen aus, die zur Kühlung der abgebrannten Brennelemente erforderlich sind.
Aufgrund der bereits langen Abklingzeit dieser Brennelemente war wegen ihrer nur noch geringen
Nachzerfallswärme nur ein langsamer Anstieg der Temperatur zu befürchten, und ein Schmelzen der Brennelemente war
nicht zu erwarten. Nach wenigen Tagen wurde die Stromversorgung wiederhergestellt.
Für die an Erschöpfung leidende Betriebsmannschaft des KKW gab es erst nach vier Wochen durchgängigen
Dienst den ersten Austausch. Fachkräfte konnten ebenfalls erst wieder Ende März 2022 vor Ort technische
Mängel an Messsystemen beheben.
Laut SNRIU erfolgte am Abend des 31. März 2022 der Abzug der russischen Truppen, danach normalisierte
sich die Lage am KKW Tschornobyl wieder.
Die Messwerte liegen bis heute im üblichen Bereich. An einigen Standorten in der Sperrzone gibt es Messwerte,
die oberhalb des Indikatorwertes für radiologisch auffällige Messwerte liegen (> 0,3μSv/h, roter Punkt in der
Karte Abbildung 4). Diese erhöhten Werte werden auch heute noch durch die Ablagerungen von Radionukliden
direkt nach dem KKW-Unfall im Jahr 1986 verursacht. Die radiologisch auffälligen Messwerte sind daher
plausibel und an diesem Standort nicht ungewöhnlich.
3 IAEA-Press-Release, 4. März 2022, Während eines bewaffneten Konflikts dürfe die physische Integrität der Nuklearanlagen nicht verletzt
werden, alle Sicherheitssysteme müssten jederzeit funktionieren, die Angestellten müssten ihrer Arbeit ohne Druck nachgehen können, die
Stromversorgung müsse sichergestellt sein, die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern dürfe nicht unterbrochen werden, die Strahlung auf
dem Gelände müsse ständig überwacht werden, und die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde müsse funktionieren.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Mit Beginn der Waldbrand-Saison im März 2022 berichtete das BfS auch über Waldbrände in der Sperrzone,
die anhand von Satellitenbildern der NASA ausgewertet wurden. Es kam immer wieder zu kleineren Bränden.
4. Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland, Gefährdungsanalysen
Das BfS hat bereits in der Vergangenheit untersucht, wie sich radioaktive Stoffe aus Kernkraftwerken verbreiten
und welche Auswirkungen auf Deutschland bei Freisetzung radioaktiver Stoffe in ukrainischen
Kernkraftwerken zu erwarten wären.
Über das Jahr 2021 hinweg gelangten an etwa 120 Tagen Luftmassen aus der Ukraine nach Deutschland, das
heißt bei etwa 28 Prozent der Wetterlagen des ganzen Jahres.
Für den Fall, dass radioaktive Stoffe infolge einer Freisetzung in einem ukrainischen Kernkraftwerk nach
Deutschland gelangen würden, würden sich die erforderlichen Notfallmaßnahmen voraussichtlich auf die
Landwirtschaft und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschränken.
Nach den Berechnungen des BfS ist nicht zu erwarten, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung notwendig wären.
5. Jodtabletten
In Deutschland sind 189,5 Millionen hochdosierte Jodtabletten4 in dezentralen Lagern in den Bundesländern
verfügbar. Diese würden bei einem radiologischen Notfall, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft
zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt. Bei
radiologischen Notfällen in Kernkraftwerken in der Ukraine wäre es gemäß der BfS-Analysen mit großer
Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich, diese Jodtabletten einzunehmen.
III. Überprüfung des gegenwärtigen Strahlenschutzsystems durch die internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP)
Seit ihrer Gründung im Jahr 1928 entwickelt die internationale Strahlenschutzkommission (ICRP)
Empfehlungen, die weltweit als Grundlage für gesetzliche Regelungen, Normen und Richtlinien zum Strahlenschutz
dienen. Beispielsweise basiert das aktuell gültige deutsche Strahlenschutzgesetz wesentlich auf den grundlegenden
Empfehlungen der ICRP. Das BMUV und das BfS begleiten den Prozess der Überprüfung und
Weiterentwicklung des Strahlenschutzsystems durch die ICRP.
Auf ihrem alle zwei Jahre stattfindenden Symposium stellte die ICRP vom 7. bis 9. November 2022 in
Vancouver in Kanada einem breiten Publikum erste Pläne zur Überprüfung ihrer gegenwärtig gültigen Empfehlungen
und zur Zukunft des Strahlenschutzsystems vor5. Während dieser drei Tage diskutierten fast 500 Teilnehmer aus
mehr als 60 Ländern, an welchen Stellen das gegenwärtige Strahlenschutzsystem, das die ICRP ab dem Jahre
2000 entwickelt und 2007 veröffentlicht hatte6, einer Verbesserung bedarf. Gründe für die Notwendigkeit einer
derartigen Überprüfung sind zum Beispiel der wissenschaftliche Fortschritt in der Strahlenforschung in den
letzten 20 Jahren, Veränderungen der Gesellschaft, zum Beispiel im Hinblick auf die Bewertung
strahlenbedingter Gesundheitsrisiken, oder die praktischen Erfahrungen, die in den letzten 20 Jahren weltweit mit dem
gegenwärtigen Strahlenschutzsystem gewonnen wurden.
Organisationen, die Interesse an der Weiterentwicklung des Strahlenschutzes haben, wurden von der ICRP in
Vancouver aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen. Dies ist zum Beispiel möglich durch die Mitarbeit in
Arbeitsgruppen der ICRP, die sich mit für den Überprüfungsprozess wichtigen Teilaspekten beschäftigen. Die
Teilnahme an öffentlichen Webinaren und Workshops bietet eine weitere Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen.
Zusammenfassende Berichte der Arbeitsgruppen der ICRP werden vor Veröffentlichung für einen Zeitraum von
mehreren Monaten auf der Website der ICRP zur freien Kommentierung veröffentlicht, um die Berichte
inhaltlich zu verbessern und einen möglichst breiten internationalen Konsens herzustellen. Die Teilnehmenden des
4 Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der
Wirkung anderer radioaktiver Stoffe. Von einer selbstständigen Einnahme der hochdosierten Jodtabletten rät das BfS ab. Eine Selbstmedikation
mit hochdosierten Jodtabletten birgt gesundheitliche Risiken insbesondere für ältere Personen, hat aktuell aber keinen Nutzen. Radioaktives
Jod hat eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Das bei dem Reaktorunfall von Tschornobyl vor über 35 Jahren freigesetzte radioaktive Jod ist
mittlerweile vollständig zerfallen und kann deshalb nicht mit dem Wind nach Deutschland transportiert werden.
5 Clement et al. (2021) Keeping the ICRP Recommendations Fit for Purpose. Journal of Radiological protection 41, 1390–1409
6 ICRP (2007) The 2007 Recommendations of the International Commission on Radiological Protection. ICRP Publication 103, Annals
of the ICRP 37
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Symposiums begrüßten dieses Bestreben der ICRP, den Prozess der Überprüfung und Weiterentwicklung des
Strahlenschutzsystems transparent und partizipativ zu gestalten.
Die Weiterentwicklung des Strahlenschutzsystems erfordert auf verschiedensten Ebenen eine kontinuierliche
und nachhaltige Unterstützung durch verschiedene Akteure. Daher rief die ICRP auf ihrem Symposium in
Vancouver dazu auf, das Fachwissen und die Kompetenz im Bereich des Strahlenschutzes weltweit zu stärken,
indem
1. die von Regierungen und internationalen Organisationen bereitgestellten Ressourcen zur Unterstützung der
Strahlenschutzforschung erhöht werden,
2. Forschungseinrichtungen bestehende langfristige Forschungsprogramme erhalten bzw. neue auflegen,
3. Universitäten relevante Bachelor- und Master-Universitätsprogramme anbieten und weiterentwickeln,
4. die gesellschaftliche Bedeutung des Strahlenschutzes Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit mit
einer leicht verständlichen Sprache vermittelt wird und
5. insbesondere bei Multiplikatoren das Bewusstsein für eine sinnvolle Anwendung ionisierender Strahlung
und für die Wichtigkeit des Strahlenschutzes durch Aus- und Weiterbildung gefördert wird7.
IV. Gemeinsame Europäische Forschung zum Strahlenschutz
1. BfS-Forschungsprogramm, Kooperation und Vernetzung
Das Forschungsprogramm des BfS dient als Grundlage für das wissenschaftliche Arbeiten und konkretisiert den
mittelfristigen Forschungsbedarf im Strahlenschutz, der sich aus dem gesetzlichen Auftrag und den daraus
abgeleiteten Zielen des BfS ergibt. Das Forschungsprogramm beschreibt sowohl den fachlichen Fokus sowie die
thematische Einbindung in die Ressortforschung des BMUV als auch den Rahmen für Beteiligungen des BfS an
nationalen und internationalen Forschungsprojekten und -programmen Dritter zur Strahlenforschung.
Generell werden potenzielle wissenschaftliche Kooperationen dahingehend bewertet, ob sie dem öffentlichen
Interesse, dem Interesse und den Themen des BfS sowie dem gesetzlichen Auftrag und den jeweiligen
Zielvorgaben des BfS dienlich sind.
Grundsätzlich sieht das BfS einen Vorteil für die Strahlenforschung in einer starken europäischen
Forschungszusammenarbeit und hat daher das European Joint Programme CONCERT bis ins Jahr 2020 als Koordinator
verantwortet. Auch im Nachfolgeprojekt PIANOFORTE ist das BfS als Leitung eines Arbeitspakets
(„Stakeholder Involvement“) und im Executive Board des Projekts vertreten und hat dessen Entstehung auch auf
europäischer Ebene konsequent mit den europäischen Partnerinstitutionen begleitet.
2. PIANOFORTE (2022 bis 2027) – Europäische Partnerschaft für Strahlenschutzforschung
PIANOFORTE ist eine fünfjährige, kofinanzierte EU-Partnerschaft (Startdatum 1. Juni 2022 bis zum Enddatum
31. Mai 2027), an der zum Start 58 Partner aus 22 EU-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich und
Norwegen beteiligt sind (https://pianoforte-partnership.eu). Sie wird vom französischen Institut für Strahlenschutz und
nukleare Sicherheit (IRSN) koordiniert. Die Partnerschaft wurde im Mai 2022 mit dem Ziel ins Leben gerufen,
den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitskräfte, der Patient*innen und der Umwelt vor umweltbedingter,
beruflicher und medizinischer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung zu verbessern. Zu diesem Zweck wird
PIANOFORTE drei offene Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsprojekten zu Themen organisieren,
die von den sechs europäischen Strahlungsplattformen (www.meenas.eu) festgelegt und mit einem Gremium
von Interessenvertretern konsultiert wurden.
Im Rahmen dieser Partnerschaft werden drei Ausschreibungen geplant, die sich auf folgende Themen
konzentrieren: a) Verbesserung des Strahlenschutzes im medizinischen Bereich, b) Verbesserung des Verständnisses
über individuelle Reaktionen auf Strahlenexposition, c) Untersuchung der Mechanismen bei chronischer
Strahlenexposition im Niedrigdosisbereich und d) Verbesserung der Vorsorge und Resilienz in
nuklearen/radiologischen Krisensituationen und der Bewältigung von Unfallfolgen. Das Gesamtbudget für die drei
Aufforderungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 beläuft sich auf ca. 34 Millionen Euro (davon 63 Prozent
aus dem EU Euratom-Programm und 37 Prozent Finanzierung durch die beteiligten Mitgliedstaaten). Darüber
hinaus verfügt PIANOFORTE über ein Budget von 0,9 Millionen Euro für Bildungs- und Ausbildungsaktivitä-
7 Rühm et al. (2023) Vancouver Call for Action to Strengthen Expertise in Radiological Protection Worldwide. Radiation and
Environmental Biophysics 62, 175–180
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
ten, einschließlich der Unterstützung von Mobilitätsprogrammen und Ausbildungskursen. Die Unterstützung der
europäischen Strahlungsforschungsinfrastrukturen ist ebenfalls im Budget enthalten. Durch die in seinem
Rahmen durchgeführten Forschungstätigkeiten wird PIANOFORTE zur Umsetzung der europäischen Politik
beitragen, wie z. B. dem Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung, dem Grünen Pakt für Wachstum und der
Umsetzung des Fahrplans zur Verringerung industrieller und natürlicher Risiken. Die Projektdetails, einschließlich des
Inhalts der Projektaufrufe, werden vorgestellt und diskutiert.
Das BfS ist als Leitung des Arbeitspakets „Stakeholder Involvement“ für eine breite wissenschaftliche und
gesellschaftliche Verankerung der Forschungsfragen und -projekte verantwortlich. Als Mitglied des Vorstands der
Partnerschaft wird das BfS außerdem seine Erfahrung als Koordinator des Vorgängerprogramms CONCERT
(2015 bis 2020) einbringen.
V. 7. internationaler Workshop zur Ursachenforschung von Leukämie im Kindesalter
Leukämie ist weltweit die häufigste Krebsart bei Kindern und macht bis zu einem Drittel aller Krebsfälle aus.
Trotz intensiver Forschung ist der Kenntnisstand zu den Ursachen der Erkrankung aber bis heute
unbefriedigend. Ein etablierter umweltbedingter Risikofaktor für Leukämie ist die Exposition gegenüber hohen oder
moderaten Dosen ionisierender Strahlung. Die Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern, wie sie
bspw. in der Nähe von Stromkabeln oder Hochspannungsleitungen auftreten, oder sehr niedrigen Dosen
ionisierender Strahlung (bspw. durch Radon oder natürliche Hintergrundstrahlung) steht ebenfalls in Verdacht, das
Leukämierisiko zu erhöhen. Allerdings ist für die beiden letztgenannten Umweltrisikofaktoren ein
Zusammenhang bis heute nicht nachgewiesen.
Dennoch waren die Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang Anstoß, die Forschung auf diesem Gebiet
voranzutreiben. Seit 2008 organisiert das BfS daher regelmäßig mit Mitteln des BMUV finanzierte
internationale Workshops mit dem Ziel, internationale Expert*innen auf dem Gebiet zusammenzubringen und gemeinsam
den wissenschaftlichen Fortschritt und neuste Erkenntnisse sowie Techniken auf verschiedenen Gebieten der
Ursachenforschung bei Leukämie im Kindesalter zusammenzutragen und zu diskutieren.
Der siebte internationale Workshop fand vom 28. bis 30. November 2022 in München als Hybridveranstaltung
statt. Er lieferte einen umfassenden Überblick über die aktuelle Forschung und Fortschritte bei der
Identifizierung der komplexen Ursachen von Leukämie im Kindesalter. Er brachte neue Einblicke in die
Entstehungsmechanismen der Erkrankung bei Vorliegen bestimmter vererbbarer sowie nicht vererbbarer genetischer
Veränderungen. Die dadurch bedingte genetische Anfälligkeit für Leukämie ist ein Thema von wachsender Bedeutung.
Etwa 5 bis 10 Prozent der Leukämiepatient*innen tragen eine Keimbahnmutation (d. h. eine vererbbare
Mutation), die eine Leukämieentstehung wahrscheinlicher macht.
In mehreren Vorträgen wurde die Rolle des Immunsystems bei der Entstehung von Leukämie in Kindern
beleuchtet. Beobachtungsstudien an Menschen (epidemiologische Studien) und tierexperimentelle Daten weisen
darauf hin, dass Infektionen aber auch Impfungen die Entwicklung des Immunsystem und dessen Antwort auf
spätere Immunstimulationen verändern können. So gibt es Hinweise, dass durch ein angemessenes und
rechtzeitiges Training des Immunsystems das Leukämierisiko gesenkt werden kann. Dadurch könnten sich neue
Möglichkeiten der Intervention ergeben, dies ist aber noch Gegenstand aktueller Forschung.
In einer weiteren Session wurde der aktuelle Forschungsstand zu einem möglichen Zusammenhang zwischen
niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämie im Kindesalter vorgestellt. Ein solcher Zusammenhang wurde in
epidemiologischen Studien oberhalb von Expositionen von 0,3 Mikrotesla beobachtet. Diese Exposition liegt deutlich
unterhalb des in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegten
Grenzwerts für niederfrequente Magnetfelder von 100 Mikrotesla, aber über dem Wert von 0,1 Mikrotesla, der als
mittlere Alltagsexposition im häuslichen Umfeld angenommen wird. Neue epidemiologische Studien zeigen weiterhin
ein erhöhtes Risiko an Leukämie zu erkranken, wenn die Exposition 0,3 Mikrotesla überschreitet, allerdings ist das
beobachtete Erkrankungsrisiko in neueren Studien kleiner als in früheren Studien. Die genauen Gründe für die
Abnahme des beobachteten Risikos sind unbekannt, auch gibt es keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich möglicher
Wirkmechanismen, durch die niederfrequente Magnetfelder Leukämie in Kindern auslösen könnten.
Mehrere Vorträge beleuchteten auch niedrige Dosen ionisierender Strahlung als potenziellen Risikofaktor für
die Entstehung von Leukämien. Dabei zeigten epidemiologische Daten keinen gesicherten Zusammenhang
zwischen dem Auftreten von Leukämien und natürlicher Hintergrundstrahlung. Auch bezüglich Radonexposition
wurden keine gesicherten Daten gefunden. Hingegen können niedrige bis moderate Expositionen durch
medizinische Strahlenanwendungen, wie CT-Scans, das Risiko erhöhen. Besonders sichtbar ist dieser Effekt in der
ersten Dekade nach postnataler Exposition. Mechanistische Studien weisen auf Veränderungen in der chemi-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
schen Zusammensetzung der Erbsubstanz (DNA-Methylierung) hin, die die Genregulation und damit eine
korrekte Zellfunktion beeinflussen könnten.
Der Bericht zum Workshop mit der Tagesordnung und den Abstracts ist online verfügbar. Die Workshop-Reihe
soll mit dem achten Leukämie-Workshop im Jahr 2026 fortgeführt werden.
VI. Beratungsergebnisse der Strahlenschutzkommission (SSK)
1. Exposition durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten
Das System der Regelungen zum Schutz vor Radon für Einzelpersonen der Bevölkerung in Aufenthaltsräumen
beruht auf Referenzwerten der Radon-Aktivitätskonzentration in der (Innenraum-) Luft. Dagegen beruht das
System der Regelungen zum Schutz vor Radon für Einzelpersonen der Bevölkerung durch radioaktive Altlasten
− insbesondere bei bergbaulichen Altlasten – auf Dosisberechnungen. Dabei wird gegenwärtig der Radonanteil
einbezogen. Hier wird also die effektive Dosis aufgrund der Exposition durch Radon berechnet, während dies
ansonsten beim Schutz der Bevölkerung vor Radon nicht geschieht. Somit gibt es derzeit zwei unterschiedliche
Herangehensweisen für die Regelung von Expositionen durch Radon.
Zudem hat die ICRP in den vergangenen Jahren eine Reihe von Empfehlungen zur Radon-Dosiskonversion
herausgegeben, die auf eine Änderung der bisher verwendeten Dosiskoeffizienten hinauslaufen. Die SSK hat
2018 empfohlen, vorerst diese Radon-Dosiskoeffizienten in Deutschland nicht zu verändern, da sie derzeit mit
signifikanten Unsicherheiten behaftet und in diesem Zusammenhang die internationalen Diskussionen noch
nicht beendet sind. Vor diesem Hintergrund beauftragte das BMU am 31. Januar 2020 die SSK, ein Konzept
zum Schutz vor der Exposition durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten zu erarbeiten. Die
Erarbeitung einer entsprechenden Empfehlung wurde durch den Ausschuss „Radioökologie“ vorgenommen. Mit
dem vorliegenden Text empfiehlt die SSK, auch für den Schutz der Bevölkerung vor Radon aus radioaktiven
Altlasten die Radon-Aktivitätskonzentration in der Luft heranzuziehen. Die Stellungnahme wurde in der
319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./29. März 2022 verabschiedet.
2. Faktenbasierte Risikokommunikation im gesellschaftlichen Diskurs
Im Oktober 2021 fand die SSK-Klausurtagung zum Thema „Faktenbasierte Risikokommunikation im
gesellschaftlichen Diskurs“ in Hannover statt. Durch die sich seit Anfang 2020 entwickelnde Pandemiesituation
bekam das Thema eine besondere Aktualität, da in ihr ganz ähnliche Aspekte der Risikowahrnehmung,
Risikoabschätzung und Risikokommunikation, wie sie für den Strahlenschutz typisch sind, für eine breite Öffentlichkeit
sichtbar wurden.
Die Vorträge der Klausurtagung waren nach einer Einführung in die Blöcke „Wahrnehmung“, „Bewertung“,
„Kommunikation“ und „Praktische Kommunikation, Beispiele für aktuelle Herausforderungen inklusive der
Frage der Partizipation“ gegliedert. Das wissenschaftliche Hauptprogramm wurde von einem Abendvortrag zum
Thema „Wird KI zur unsichtbaren Gefahr?“, einem Science Slam und einer abschließenden Podiumsdiskussion
begleitet. Die Zusammenfassung der Klausurtagung wurde in der 320. Sitzung der Strahlenschutzkommission
am 7. Juli 2022 verabschiedet.
3. Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin
Auf dem medizinischen Fachgebiet der Nuklearmedizin ist neben der etablierten Radioiodtherapie der
Schilddrüsenerkrankungen in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung bei der therapeutischen Anwendung von
radioaktiven Stoffen auch bei anderen (insbesondere onkologischen) Erkrankungen zu beobachten. Dies umfasst
kommerziell verfügbare Verfahren aber auch Therapien, die dezentral in den behandelnden Kliniken unter der
direkten fachlichen Verantwortung der therapierenden Ärzt*innen hergestellt und angewendet werden. Für
einige dieser Therapien ist gerade bei schwerwiegenden Tumorerkrankungen Wirksamkeit auch dann dokumentiert,
wenn andere therapeutische Optionen nicht mehr greifen/zur Verfügung stehen.
Das BMU hat die SSK daher am 5. Februar 2019 um Erarbeitung einer Zusammenstellung aller aktuell in der
Nuklearmedizin therapeutisch angewendeten radioaktiven Stoffe gebeten.
Zur Optimierung und Sicherung des Strahlenschutzes gibt die SSK-Empfehlungen zu infrastrukturellen
Voraussetzungen, der stationären Durchführung, zur Qualitätssicherung bei der Herstellung und zum Umgang mit
radioaktiven Stoffen. Zusätzlich wurde eine systematische Übersicht aller gängigen Verfahren erstellt. Dabei
wurden die wichtigsten Informationen zu z. B. Therapie, Indikationen, Bezug des Radiopharmakons/Herstellung,
Zulassungsstatus, Abfall und Entsorgung, Strahlenexposition in tabellarischer Form zusammengefasst. Zusätz-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
lich wurden die wichtigsten physikalischen Eigenschaften der Nuklide in gesonderten Tabellen aufgeführt. Die
Empfehlung wurde in der 321. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 22./23. September 2022
verabschiedet (Bekanntmachung im BAnz AT 13.06.2023 B6).
4. Bildgebende Diagnostik bei Kindern
In der „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ (StrlSchV) wurde die Vorgabe der
Richtlinie 2013/59/Euratom zum Einsatz geeigneter medizinisch-radiologischer Ausrüstungen, Verfahren und
Zusatzausrüstung für medizinische Expositionen von Kindern umgesetzt und spezifiziert, um der besonderen
Strahlenempfindlichkeit dieser Personen Rechnung zu tragen.
Bei der Anwendung von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen an Kindern sind die Grundsätze des
Strahlenschutzes (Rechtfertigung, Einhaltung von Grenz- und Referenzwerten und Optimierung der
Strahlenexposition) aufgrund deren höherer Strahlensensibilität besonders eng zu fassen. Bei der 2006 verabschiedeten
SSK-Empfehlung „Bildgebende Diagnostik beim Kind – Strahlenschutz, Rechtfertigung und Effektivität“
wurde besonderes Augenmerk auf die Optimierung des Strahlenschutzes durch Anwendung und Nutzung der
geeigneten Gerätetechnologie und Aufnahmetechnik gerichtet. Aufgrund enormer technischer Weiterentwicklungen
der bildgebenden Verfahren in den letzten Jahren und der zunehmenden Anwendung digitaler
Röntgenverfahren, der Innovationen in der Multidetektor-Computertomografie sowie dem zunehmenden Einsatz von
Hybridtechniken, wie dem PET-CT/PET-MRT wurde die SSK beauftragt, die relevanten Änderungen hinsichtlich der
Indikationsstellung und technischen Durchführung von Röntgenverfahren unter besonderer Einhaltung des
Strahlenschutzes zu prüfen und ihre Empfehlung aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung von
Alternativverfahren zu aktualisieren. Die Empfehlung wurde in der 321. Sitzung der Strahlenschutzkommission am
22./23. September 2022 verabschiedet.
5. Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei röntgendiagnostischen
Anwendungen
Der mit Abstand größte Teil der zivilisatorischen Strahlenexposition der deutschen Bevölkerung wird durch
Untersuchungen mittels diagnostisch angewandter Röntgenstrahlung verursacht. Der Einsatz von Patienten-
Strahlenschutzmitteln kann bei ausgewählten Untersuchungen eine sinnvolle Komponente beim Schutz von
Patient*innen darstellen.
Seit Verabschiedung der SSK-Empfehlung „Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei
röntgendiagnostischen Anwendungen“ im Jahr 2018 wurden Art und Anwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln
(contact shielding) international allerdings diskutiert, da der nicht-adäquate Einsatz von Patienten-
Strahlenschutzmitteln zu einer verminderten Schutzwirkung oder sogar zu einer Dosiserhöhung führen könnte.
In der Folge wurden von internationalen Fachgesellschaften und Behörden/Gremien entsprechend
Empfehlungen zum Einsatz der Strahlenschutzmittel in letzter Zeit modifiziert.
Daher hat das Bundesumweltministerium in einer Beratungsanfrage an die Strahlenschutzkommission (SSK)
darum gebeten, die bestehende Empfehlung der SSK zum Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln aus dem
Jahr 2018 zu überarbeiten und dabei aktuelle Erkenntnisse über Konsequenzen aus dem Einsatz von
Schutzmitteln einfließen zu lassen. Dabei sollte der Maßstab für den sinnvollen Einsatz sein, ob es unter Berücksichtigung
des Standes der Technik mit angemessenem Aufwand möglich ist, die Strahlenexposition außerhalb des
diagnostisch relevanten Bereichs relevant zu reduzieren. Insbesondere sollten in der Empfehlung die Besonderheiten
der verschiedenen Untersuchungstechniken unter Einsatz von Röntgenstrahlung (wie z. B. Computertomografie
(CT), zahnmedizinische Röntgenverfahren, radiologische Interventionen) einbezogen werden, ebenso die
Untersuchung verschiedener Körperteile sowie die besonderen Schutzerfordernisse bestimmter Patientengruppen,
z. B. Patient*innen mit erhöhter Strahlensensibilität, Kinder oder Schwangere.
In dieser überarbeiteten Fassung ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2018 hat die SSK ihre Empfehlungen
weitgehend an das Konsensuspapier der EU angepasst, jedoch keinen generellen Verzicht auf Patienten-
Strahlenschutzmittel empfohlen. Um dem Anwender die Entscheidung hinsichtlich der Verwendung von
Patienten-Strahlenschutzmitteln zu erleichtern, wird ein Konzept mit drei Empfehlungskategorien eingeführt, und die
Möglichkeiten zur Dosiseinsparung werden für die verschiedenen Untersuchungen sowie ggf. für
unterschiedliche Personengruppen dargestellt und erläutert. Die Empfehlung wurde in der 321. Sitzung der
Strahlenschutzkommission am 22./23. September 2022 verabschiedet (Bekanntmachung im BAnz AT 27.04.2023 B5).
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
6. Strahlenschutzdosimetrie in hochenergetischen Photonenfeldern
Zur Gewährleistung des Strahlenschutzes ist die zuverlässige Durchführung von Strahlenschutzmessungen in
von Beschleunigeranlagen erzeugten hochenergetischen Strahlungsfeldern (Streustrahlungsfelder bzw.
Strahlungsfelder hinter Abschirmungen) von wesentlicher Bedeutung.
Orts- und Personendosimeter für Photonenstrahlung unterliegen im Energiebereich bis 7 MeV dem gesetzlichen
Messwesen. Nicht selten werden in der Praxis jedoch auch Messgeräte benutzt, deren Bauartprüfung z. B. nur
bis zu 1,3 MeV durchgeführt wurde. Überdies ist zu berücksichtigen, dass die relevanten Strahlungsfelder
häufig gepulst sind. Bei Sachverständigen, Betreibern und Behörden besteht daher erhebliche Unsicherheit
bezüglich der Verwendbarkeit der Messgeräte und der mit diesen Geräten bestimmten Messwerte.
Da die überwiegende Mehrheit der betreffenden Anlagen medizinisch genutzte Linearbeschleuniger im
Energiebereich bis 25 MeV sind, führte eine Arbeitsgruppe der SSK-Messungen an medizinischen
Beschleunigeranlagen an verschiedenen Standorten durch.
Auf der Basis dieser orientierenden Messungen gibt die SSK-Empfehlungen, welche Kriterien für die Eignung
von Gerätetypen bzw. Messprinzipien für Messungen in gepulsten hochenergetischen Strahlungsfeldern
herangezogen werden können. Außerdem gibt sie Hinweise, mit welchen Unsicherheiten Messungen in
hochenergetischen Feldern verbunden sind, welche technischen Entwicklungen sinnvoll wären, um realistische Prüfungen
von Messgeräten vornehmen zu können und in welcher Hinsicht die bestehenden gesetzlichen Grundlagen
überprüft werden sollten. Die Empfehlung wurde in der 321. Sitzung der Strahlenschutzkommission am
22./23. September 2022 verabschiedet.
7. Strahlennotfallmedizin – Handbuch für die medizinische Versorgung und Ausbildung
Eine Arbeitsgruppe der Ausschüsse „Notfallschutz“ und „Strahlenschutz in der Medizin“ der SSK hat die
Bände 4 „Medizinische Maßnahmen bei Kernkraftwerksunfällen“ und 32 „Der Strahlenunfall“ der Publikationsreihe
„Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission“ überarbeitet und in der Empfehlung
„Strahlennotfallmedizin – Handbuch für die medizinische Versorgung und Ausbildung“ zusammengefasst.
In dem vorliegenden Handbuch werden die Vorgaben des neuen Strahlenschutzrechts ebenso berücksichtigt wie
die Szenarien im radiologischen und nuklearen Notfall, auf die sich Bund und Länder vorbereiten. Es werden
Ereignisse betrachtet, die sowohl bei Einzelpersonen als auch bei einer großen Anzahl an Personen zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch eine vermutete oder tatsächlich erhaltene Strahlenexposition führen
können.
Dieses Handbuch soll auch als operationeller Leitfaden dienen. Es kann für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
der Strahlennotfallärzt*innen und des Weiteren eingesetzten Personals sowie als Wissensgrundlage für all
diejenigen, die in der radiologischen Notfallvorsorge und -reaktion tätig sind, genutzt werden.
Das Handbuch kann das operativ tätige Personal in der akuten Unfallsituation unterstützen und gibt wichtige
Hinweise für die Behandlung in der Klinik. Neben den Strahlengrundlagen wird die medizinische und
psychosoziale Versorgung ebenso behandelt wie organisatorisch-technische Aspekte rund um die verschiedenen
Strahlen(unfall)szenarien. Zur Erleichterung der Anwendung in der Einsatzsituation sind wichtige
Entscheidungshilfen und Zusammenfassungen im Druck farblich hervorgehoben. Die Empfehlung der Strahlenschutzkommission
wurde am 28. August 2022 im Umlaufverfahren verabschiedet.
8. Schutzstrategien bei Nuklearwaffeneinsatz – Schutzwirkungen von Iodblockade und
partikelfiltrierenden Halbmasken
Im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde die SSK durch das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) um eine Bewertung gebeten,
inwiefern die verschiedenen für radiologische Notfälle vorgeplanten Schutzmaßnahmen auch im Falle eines
Nuklearwaffeneinsatzes effektiv und aus radiologischer Sicht angemessen sein können.
In einem ersten vorläufigen Zwischenergebnis hat die SSK im März 2022 festgestellt, dass eine Einnahme von
hochdosierten Kaliumiodid-Tabletten (Iodblockade) in den ersten etwa 48 Stunden nach einem
Kernwaffeneinsatz allenfalls eine untergeordnete Rolle spielt und als Schutzmaßnahme nicht als sinnvoll eingestuft wird. Die
Stellungnahme wurde in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 29. März 2022 verabschiedet.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
VII. StrahlenschutzForum: Resilienz in der Multikrise
Am 28. September 2022 fand die Jahresveranstaltung StrahlenschutzForum des BfS als hybrides Format in
Berlin statt. Fachleute und Politiker*innen diskutierten dieses Mal über Resilienz in der Multikrise und
Notfallschutz.
Hintergrund war, dass Politik und Gesellschaft durch Energiekrise, Klimakrise, Hochwasser, Waldbrände und
nukleare Bedrohungen durch den Krieg in der Ukraine vor großen Herausforderungen stehen. Insgesamt hätten
sich durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine neue Szenarien im Rahmen des Notfallschutzes
ergeben. Es wurde diskutiert wie der Staat auf neue, gleichzeitige Gefahrenlagen wissenschaftlich fundiert und
rasch antworten könne.
Außerdem wurde unterstrichen, dass der Strahlenschutz eng verbunden sei mit wichtigen Zukunftsthemen: etwa
dem Zivil- und Katastrophenschutz, der Energiewende und der Klimakrise. Um das hohe Schutzniveau in
Deutschland dauerhaft zu gewährleisten, braucht es daher einen gut ausgestatteten Notfallschutz und eine starke
Strahlenforschung.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2022 (Unterrichtung)