Nachhaltige Pflegereform - Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen
Text
Nachhaltige Pflegereform - Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8398
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Paula Piechotta,
Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Misbah Khan,
Andreas Audretsch, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nachhaltige Pflegereform – Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Vertrauen in die soziale Pflegeversicherung beruht auf dem Versprechen,
dass Pflegebedürftigkeit solidarisch und fair abgesichert wird. Viele Menschen
empfinden die Lastenverteilung im Gesundheits- und Pflegesystem jedoch als
ungerecht, und Bundeskanzler Friedrich Merz hat diese Wahrnehmung jüngst selbst
aufgegriffen: Er teile die Einschätzung, dass das Verhältnis von gesetzlicher und
privater Kranken- und Pflegeversicherung ein massives Gerechtigkeitsproblem
darstelle, und daran müsse sich etwas ändern (vgl.: https://www.ardmedia-
thek.de/video/mdr/cdu-pressekonferenz-mit-parteichef-merz-und-berliner-
wahlverlierer-evers/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy8wZDkzZjI3NS
03MThkLTRjMDgtODU2NS05M2JjNmE5YjA5Mjc). In der Pflege hat dieses
Empfinden konkrete Ursachen: Die Eigenanteile in der stationären Langzeitpflege
sind deutlich stärker gestiegen als Renten und verfügbare Einkommen; im Juli
2026 betrug der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr eines
Heimaufenthalts 3.364 Euro – etwa das Doppelte der Standardrente nach 45 Beitragsjahren.
Pflegebedürftigkeit wird so schon heute zu oft zu einer armutsfördernden
Belastungsspirale.
Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wird diesem
Handlungsauftrag nicht gerecht. Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater
Pflegeversicherung wird lediglich geprüft, versicherungsfremde, gesamtstaatliche
Aufgaben werden weiterhin nicht aus Steuermitteln finanziert, und eine wirksame
Begrenzung der Eigenanteile bleibt aus. Eine Reform, die das Vertrauen in die
soziale Pflegeversicherung stärken will, muss die Lasten fair verteilen: zwischen
gesetzlich und privat Versicherten, zwischen Beitragszahlenden und Allgemeinheit
sowie zwischen den Generationen. Gerechtigkeit heißt dabei auch, dass Politik
und Gesellschaft alles dafür tun, dass Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich
hinausgezögert wird, oder gar nicht erst entsteht.
Die Prävention von Pflegebedürftigkeit steht im Zentrum grüner Pflegepolitik.
Wir wollen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft das Mehr an Lebensjahren
mit einem Mehr an Lebensqualität bis ins hohe Alter verbunden ist. Jeder wünscht
sich, so lange wie möglich selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen zu
können. Wir entwickeln Pflegepolitik weiter und wollen so mehr Menschen
ermöglichen, auch im Alter möglichst lange selbstbestimmt zu leben und fit zu sein.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Dazu gehört es, dass wir gezielt in die Prävention von Pflegebedürftigkeit
investieren und hierfür Checkups analog zu den U-Untersuchungen entwickeln, die
Potentiale von KI und Pflegerobotik für das selbstständige Leben im Alter heben,
die Nachbarschaftshilfe fördern und alternative Pflege-Modelle ausbauen. Die
Prävention von Pflegebedürftigkeit ist der wichtigste Baustein für eine nachhaltig
finanzierbare Pflegeversicherung.
Prävention ist ein zentraler Baustein, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern oder
ein Fortschreiten der Beeinträchtigungen zu verlangsamen. Wenn allerdings der
eigene Alltag zunehmend von Einschränkungen geprägt ist oder die Eltern
plötzlich auf Hilfe angewiesen sind, stellen sich für die Betroffenen viele Fragen. Gibt
es professionelle Unterstützung durch Pflegefachpersonal? Wie lange wird der
Verbleib in der Häuslichkeit möglich sein? Welche Kosten kommen auf die
Familie zu? In dieser Situation sind die Leistungen der Pflegeversicherung eine
unverzichtbare Hilfe für Millionen Menschen. Ob Beratungen durch Fachkräfte,
Unterstützung bei der häuslichen Pflege durch Pflegedienste oder Zuschüsse zu den
Heimkosten – all dies wird ermöglicht.
Die soziale Pflegeversicherung steht aktuell vor der größten finanzpolitischen
Bewährungsprobe seit ihrer Einführung im Jahr 1995. Das
Bundesgesundheitsministerium projiziert für 2027 ein Defizit von rund 8 Milliarden Euro und für 2028
bereits in Höhe von mehr als 15 Milliarden Euro. Zur Stabilisierung der
Pflegeversicherung wurden der Pflegeversicherung in den vergangenen Jahren auch
Darlehen des Bundes gewährt, die in absehbarer Zeit jedoch nicht zurückgezahlt
werden können. Solche kurzfristigen Lösungen haben ihre Berechtigung, sie
führen aber dazu, dass Reformen verschoben und Lasten auf künftige
Bundeshaushalte und Generationen verlagert werden.
Ohne echte Reformen würde der Finanzierungsbedarf der sozialen
Pflegeversicherung kontinuierlich ansteigen. Die Zahl der Menschen, die aus der Pflegekasse
Leistungen erhalten, ist bereits in den letzten Jahren von rund 4,0 Millionen Ende
2019 auf rund 6,0 Millionen Ende 2025 gestiegen.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt das strukturelle
Finanzierungsproblem der sozialen Pflegeversicherung nicht primär an ineffizienten
Strukturen, sondern vor allem an fehlender Prävention, Schieflagen auf der
Einnahmenseite und einer bislang deutlich steigenden Zahl an Leistungsempfängern.
Nicht erstattete versicherungsfremde Leistungen und ungleich verteilte Risiken
zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung stellen zusätzliche finanzielle
Unwuchten her.
Wer die Lösung in Leistungskürzungen sucht, verkennt diese Diagnose
grundlegend und trägt zur weiteren Belastung von Pflegebedürftigen und deren An- und
Zugehörigen bei. Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte und am 30.
September 2026 im Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines
Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht unter anderem eine Aussetzung der Anpassung der
Pflegeleistungen ("Dynamisierung") im Jahr 2028, eine Anhebung der
Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3, eine Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze, einen Anstieg des Beitragssatzes für kinderlose Versicherte um 0,3
Prozentpunkte sowie eine Einschränkung der beitragsfreien Familienmitversicherung
vor. Eine strukturelle und nachhaltige Reform der Finanzierungsgrundlage bleibt
hingegen ebenso aus wie eine ausreichende Prävention von Pflegebedürftigkeit
oder die Übernahme versicherungsfremder Leistungen aus dem Bundeshaushalt.
Zugleich werden die drängenden Strukturfragen erneut an eine Kommission
weitergereicht, die bis Januar 2027 Vorschläge erarbeiten soll, die bis zum 1. Juli
2027 gesetzlich umgesetzt werden sollen, obwohl mit den Ergebnissen der Bund-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" bereits ausgearbeitete
Reformoptionen vorliegen.
Dass die Finanzierungslücke nicht bis zu deren Ergebnissen warten kann, zeigt
das Finanztableau der Bundesregierung selbst: die Maßnahmen des
Kabinettsentwurfs reichen nicht aus, um das erwartete Defizit der Pflegeversicherung in den
kommenden Jahren zu schließen: Für 2027 bleiben rechnerisch rund 1,35
Milliarden Euro offen, für 2028 rund 2,6 Milliarden Euro.
Auch gegenüber Ländern und Kommunen verlagert der Entwurf finanzielle
Lasten. Der Kabinettsbeschluss wurde am 30. September 2026 und damit nur einen
Tag vor dem Stichtag gefasst, ab dem nach der Bund-Länder-Vereinbarung vom
Juni 2026 die Veranlassungskonnexität gelten soll. Danach soll der Bund bei
neuen Leistungsgesetzen, die Länder und Kommunen mit mehr als 200 Millionen
Euro jährlich belasten, grundsätzlich 80 Prozent der Mehrkosten übernehmen. Für
die finanziellen Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes, insbesondere im Bereich
der Hilfe zur Pflege, ist ein entsprechender Ausgleich jedoch nicht vorgesehen.
Der Deutsche Städtetag wertet dies als Vertrauensbruch (vgl.: https://www.staed-
tetag.de/presse/pressemeldungen/2026/pflegereform-ist-echter-affront-statt-
entlastung-zusaetzliche-belastung-fuer-kommunen). Eine nachhaltige Stabilisierung
der Pflegeversicherung darf nicht zulasten der kommunalen Ebenen erfolgen.
In der wirtschaftspolitischen Debatte mehren sich Stimmen, die die Lösung in
einem Umbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer reinen
Basisversicherung sehen, ergänzt um private Zusatzversicherungen als Hauptträger der
Pflegekostenfinanzierung. Diese Position ist nicht neu und interessengeleitet. Sie ist aber
sozialpolitisch hochproblematisch. Wer dauerhaft auf private Zusatzvorsorge
setzt, ohne weitere pflegepolitische Reformen anzugehen, wälzt die Lasten in
Wirklichkeit zweifach ab: erstens auf die Kommunen, die für jene Menschen
einspringen, die sich solche Vorsorge gar nicht leisten können und damit
unausweichlich auf die kommunalen Sozialhilfehaushalte zurückfallen. Zweitens auf
die junge Generation, die heute schon in mehreren Sozialversicherungszweigen
doppelt belastet ist: durch Beiträge und zusätzlich notwendiger privater Vorsorge.
Langjährige Pflegebedürftigkeit ist ein individuelles Risiko, das nur solidarisch
gesamtgesellschaftlich geschultert werden kann. Unterstützung im Fall von
Pflege ist zugleich ein zentrales Versprechen des deutschen Sozialstaats. Statt von
der Regierung geplante Leistungskürzungen muss es eine nachhaltige und
ganzheitliche Pflegereform geben, die neben Finanzierungsfragen insbesondere
Pflegeinnovationen und die Prävention von Pflegebedürftigkeit ins Zentrum stellt.
Ziel ist eine solidarisch finanzierte, generationen- und sozialgerechte sowie
nachhaltig tragfähige Pflege in Deutschland, bei der Menschen seltener
pflegebedürftig werden, Pflegebedürftige entlastet werden, pflegende Angehörige gestärkt
werden, die über eine tragfähige und generationengerechte Finanzierungsbasis
verfügt und kommunale Haushalte nicht stärker belastet. Mit einer nachhaltigen
Pflegereform können sich auch künftige Generationen auf eine funktionierende
soziale Pflegeversicherung verlassen. Nicht zuletzt muss dabei auch der
Klimaschutz mitgedacht werden, damit der Pflegesektor dazu beitragen und von den
Ersparnissen profitieren kann.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der sozialen
Pflegeversicherung, statt der bisher bekannt gewordenen Vorhaben eine nachhaltige
Pflegereform vorzulegen, die das projizierte Defizit der sozialen Pflegeversicherung
ohne Leistungskürzungen schließt, die Prävention von Pflegebedürftigkeit stärker
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
ins Zentrum rückt und dabei insbesondere die folgenden Maßnahmen
umzusetzen:
1. Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu vermeiden oder hinauszuzögern
und die Pflegeprävention zu verankern durch
a. die Vorlage eines Bundes-Pflegepräventionsgesetzes mit
verbindlichen, kennzahlengestützten Zielwerten bis 2035, das die
bislang fragmentierten Zuständigkeiten zwischen gesetzlicher
Krankenversicherung, sozialer Pflegeversicherung, Bund,
Ländern und Kommunen über eine sektorenübergreifende
Finanzierungs- und Steuerungsarchitektur überwindet, damit die
Investition in Prävention dort vergütet wird, wo sie Pflegekosten
vermeidet, und nicht im heutigen Zuständigkeitsdickicht verloren
geht,
b. die Weiterentwicklung der medizinischen Prävention durch die
Ergänzung des Check-up 35 um einen strukturierten Herz-Hirn-
Gefäß-Check ab dem 50. Lebensjahr nach dem Vorbild des
englischen NHS Health Check mit verbindlichen
Behandlungspfaden bei verschiedenen Risikofaktoren wie auffälligem
Blutdruck, LDL-Cholesterin, HbA1c, Vorhofflimmern, Adipositas,
Tabak- und Alkoholkonsum sowie qualitätsgesicherter
Hausarzt-Vergütung an die Erreichung definierter Zielwerte,
c. die Einführung eines strukturierten Frailty-, Mobilitäts- und
Sturzpräventionsprogramm ab dem 75. Lebensjahr, ausgelöst
über ein jährliches Frailty-Assessment in der hausärztlichen
Versorgung und umgesetzt als Regelleistung der Gesetzlichen
Krankenversicherung in Anlehnung an internationale
Programme, ergänzt um Wohnraumcheck, Medikationsreview,
Hilfsmittelversorgung und Ernährungsberatung,
d. eine Hör-, Seh- und Mundgesundheits-Offensive als Pflege- und
Demenzprävention, insbesondere durch einen
niedrigschwelligen Hörscreening-Pfad über die hausärztliche Versorgung,
verbindliche Versorgungs- und Funktionsprüfungsstandards für
Hörgeräte und Sehhilfen in Pflegeeinrichtungen sowie kurze
Wartezeiten in der Versorgung mit Zahnersatz und bei Grauem
Star,
e. die Einführung einer verbindlichen Umsetzungsgarantie „Reha
vor Pflege“ mit einem Rechtsanspruch auf die Umsetzung jeder
im Rahmen der Pflegebegutachtung ausgesprochenen
Rehabilitations-, Heilmittel- und Hilfsmittelempfehlung binnen acht
Wochen, ergänzt um den flächendeckenden Aufbau mobiler
geriatrischer Rehabilitations- und Alltagsrehabilitationsteams nach
dänischem Vorbild, die nach Krankenhausaufenthalt, Sturz oder
akuter Funktionsverschlechterung direkt im häuslichen Umfeld
wirken,
f. eine gesetzliche Modellklausel „Aktivierende und rehabilitative
Pflege", die die Fehlanreizstruktur des geltenden Rechts
adressiert, wonach aktivierende Pflege mit Pflegegradverbesserung
zu Leistungskürzungen führt; im Rahmen wissenschaftlich
begleiteter Modellvorhaben sollen ergänzende Qualitäts- und
Ergebnisindikatoren zur Vergütung von Pflegequalität auf
Einrichtungs- und Versorgungsnetzebene erprobt und evaluiert werden
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
- insbesondere vermiedene Krankenhausaufnahmen, Sturz- und
Dekubitusraten sowie Erhalt von Mobilität und
Selbstversorgungsfähigkeit, sodass Fehlanreize zur Patientenselektion oder
zur ökonomischen Belohnung niedrig ausgewiesener
Pflegebedarfe systematisch ausgeschlossen werden,
g. ein Aktiv-Bonus-Programm in den Pflegegraden 1 und 2,
wonach interessierte Pflegebedürftige, die nachweislich an
freiwilligen strukturierten Bewegungs-, Mobilitäts- oder
Sozialprogrammen teilnehmen, die der Verzögerung oder Vermeidung
höherer Pflegestufen dienen, einen erhöhten Entlastungsbetrag
erhalten können,
h. die verstärkte Förderung von Pflegeinnovationen und
Pflegerobotik für die Entlastung von pflegenden Angehörigen und
professionell Pflegenden;
2. mit dem Ziel einer dauerhaft tragfähigen, generationengerechten und
solidarischen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung die
Finanzierungsbasis fair zu verteilen und nachhaltig auszugestalten durch
a. die Einführung eines vollständigen Risikostrukturausgleichs
zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, sodass die
ungleich verteilten Risiken zwischen privater und sozialer
Pflegeversicherung künftig solidarisch ausgeglichen werden,
b. die Einführung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt zur
sozialen Pflegeversicherung, bspw. durch die Heranziehung von
Steuereinnahmen aus nicht-sozialversicherungspflichtigem
Einkommen, insbesondere vor dem Hintergrund einer Zunahme von
Geschäftsmodellen, die ihre Wertschöpfung von Lohnausgaben
entkoppeln,
c. Schritte in Richtung einer Bürger*innenversicherung wie der
Integration von Beamtinnen und Beamten und Selbstständigen bei
Neueintritt in den Beruf in die soziale Pflegeversicherung; unter
Berücksichtigung von Bestandsschutz,
d. eine schrittweise Weiterentwicklung der
Beitragsbemessungsgrenze,
e. die Entlastung der sozialen Pflegeversicherung um diejenigen
Aufgaben, die ihr ordnungspolitisch nicht zuzuordnen sind,
sondern als gesamtstaatliche Aufgaben aus Steuermitteln zu
finanzieren sind, insbesondere die vollständige Erstattung der
pandemiebedingten Mehrausgaben (rund 5,2 Milliarden Euro
einmalig) gestreckt durch einen Bundeszuschuss über die Jahre 2027 -
2031 und die dauerhafte Übernahme der
Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt
(rund 4,5 Milliarden Euro jährlich) sowie die schrittweise
Herauslösung der Pflegeausbildungskosten aus den Eigenanteilen
und ihre Finanzierung durch die hierfür zuständigen Länder,
f. die perspektivische Überführung der medizinischen
Behandlungspflege im stationären Bereich in die Krankenversicherung,
schrittweise, abgrenzungssicher, mit bundeseinheitlicher
Leistungsdefinition zwischen Behandlungspflege, Grundpflege,
aktivierender Pflege und sozialer Betreuung, mit verbindlicher
Bereinigung der stationären Pflegesätze um den überführten
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Behandlungspflegeanteil zur unmittelbaren Entlastung der
Eigenanteile, mit einem morbiditäts- und pflegegradbezogenen
Behandlungspflege-Zuschlag der gesetzlichen
Krankenversicherung statt einer einzelleistungsbürokratischen
Verordnungslogik, mit fairer Gegenfinanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung im Rahmen einer verursachungsgerechten,
sektorenübergreifenden Gesamtfinanzierung sowie mit
Qualitätsanforderungen (heimärztliche Kooperationsverträge,
Medikationsreviews, Wundmanagement, sektorenübergreifendes Case
Management) zur Vermeidung unnötiger
Krankenhauseinweisungen,
g. die Weiterentwicklung des Pflege-Vorsorgefonds hin zu einem
kollektiven Pflege-Demografiefonds, der einen öffentlich-
rechtlich organisierten, generationenübergreifenden Kapitalstock
aufbaut und durch eine unabhängige professionelle Verwaltung
eine langfristig renditeorientierte, breit diversifizierte
Kapitalanlage verfolgt, dabei sind die Mittel des Fonds dauerhaft gegen
anderweitige staatliche Verwendung zu sichern; Entnahmen
erfolgen ausschließlich nach gesetzlich festgelegten Regeln zur
Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung und zur
Abfederung demografisch bedingter Mehrbelastungen;
3. pflegende Angehörige, ohne deren Leistung das deutsche Pflegesystem
nicht funktionsfähig wäre und die ihre eigene Erwerbstätigkeit, ihre
Karriere, ihre Gesundheit und ihre Altersvorsorge zurückstellen, zu stärken,
sozial besser abzusichern und im Pflegealltag wirksam zu entlasten durch
a. den vollständigen Erhalt der Rentenversicherungsansprüche für
pflegende Angehörige, kurzfristig finanziert über die soziale
Pflegeversicherung, perspektivisch aus Bundeszuschüssen an
die soziale Pflegeversicherung,
b. die Bündelung der bislang fragmentierten Entlastungsleistungen
für pflegende Angehörige in einem flexibel einsetzbaren
Angehörigen-Entlastungsbudget, das Leistungen der Tages-, Nacht-,
Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie aufsuchende
Beratungsangebote umfasst und eine flächendeckende 24/7-
Pflegekrisenstruktur mit Krisenplätzen und mobilen
Kriseninterventionsteams zusammenführt, um häusliche Pflegearrangements zu
stärken und vermeidbare stationäre Aufnahmen wo möglich
vermieden werden können,
c. die Etablierung einer primärversorgungsbasierten
Pflegekoordination, in der akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen auf
ärztliche oder pflegerische Verordnung hin die häusliche
Pflegesituation begleiten, Versorgungsangebote koordinieren und
pflegende Angehörige bei der Organisation und Bewältigung
komplexer Versorgungssituationen unterstützen,
d. den bedarfsgerechten Ausbau von Tagespflegeangeboten, um
pflegende Angehörige wirksam zu entlasten, die Vereinbarkeit
von Pflege und Beruf zu verbessern und stationäre Pflege
möglichst lange zu vermeiden,
e. die Förderung quartiersbezogener und
generationenübergreifender Unterstützungsstrukturen sowie innovativer Projekte wie
„Alt pflegt Alt“, Nachbarschaftshilfen und weiterer sorgender
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Gemeinschaften, die soziale Teilhabe stärken, Einsamkeit
vorbeugen und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen im Alltag
unterstützen;
4. Effizienzpotenziale zu heben, die Wirtschaftlichkeit der Pflege durch
bessere Organisation zu stärken und verdeckte Folgekosten zu vermeiden
durch
a. eine konsequente Entbürokratisierungs-Offensive in der Pflege,
die unter anderem auf den Abbau von
Doppeldokumentationspflichten, einheitliche digitale Schnittstellen zwischen
Medizinischem Dienst, Pflegekassen und Einrichtungen sowie die
Beschleunigung von Begutachtungs- und Verwaltungsverfahren
abzielt,
b. den gezielten Ausbau der Digitalisierung in der Pflege durch den
Einsatz nachweislich entlastender und wirtschaftlich tragfähiger
Anwendungen, insbesondere einheitlicher Dokumentations- und
Schnittstellenstandards sowie sensorgestützter
Pflegeassistenzsysteme und Sturzprophylaxe,
c. eine zielgenauere Verwendung der Leistungen des Pflegegrades
1 mithilfe einer besseren fachpflegerischen Steuerung durch
verpflichtende fachliche Erstberatung zur Identifikation präventiver
und rehabilitativer Maßnahmen sowie eine stärkere Bindung des
Entlastungsbetrags an strukturierte Präventionsangebote,
d. eine Fachkräfte- und Gute-Arbeitsbedingungen-Offensive für
die ambulante und stationäre Langzeitpflege, durch mehr
Anreize für verlässliche Dienstplanung, wirksamen Gewaltschutz
für Beschäftigte und Pflegebedürftige, betriebliche
Gesundheitsförderung, eine Beobachtung und eventuelle Nachschärfung der
bereits gesetzlich getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der
Leiharbeit in der Langzeitpflege, die zügige Anerkennung
ausländischer Berufsabschlüsse mit qualitätsgesicherten
Anpassungsmaßnahmen sowie verbindliche Personalbindungs- und
Berufsverbleibstrategien,
e. den Ausbau qualifikationsgerechter Kompetenzmix-Modelle
einschließlich akademisierter Pflegefachpersonen, Community
Health Nurses und Advanced Practice Nursing mit klar
geregelten heilkundlichen Tätigkeiten in Primärversorgung und
Langzeitpflege,
f. die konsequente Verzahnung der Versorgung an der
Schnittstelle von Pflege, Gesundheitsversorgung und Notfallmedizin,
indem sektorenübergreifendes Case Management,
bedarfsorientierte Leistungsbudgets und verbindliche
Kooperationsstrukturen zwischen Pflegediensten, hausärztlicher Versorgung,
gerontopsychiatrischer Versorgung und Notfallaufnahmen eingeführt
werden, sowie durch eine verbindliche kommunale
Pflegestrukturplanung mit bundesweit einheitlicher Rahmenvorgabe, die
gleichwertige Versorgungsbedingungen sicherstellt, um
Versorgungslücken und vermeidbare Krankenhauseinweisungen zu
reduzieren,
g. die Einführung eines ambulanten Vorrang-Bonus im Rahmen
der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, durch die Personen, die
sich bewusst für eine ambulante oder teilstationäre Versorgung
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
statt einer vollstationären Versorgung entscheiden, einen
finanziellen Bonus erhalten, sofern dadurch Kosten eingespart
werden,
h. ökologische Nachhaltigkeit im Sozialgesetzbuch der
Pflegeversicherung (SGB XI) zu verankern, damit die Erbringung von
Pflegeleistungen möglichst ressourcenschonend erfolgt und der
Pflegesektor einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten
und von diesem profitieren kann;
5. die Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Langzeitpflege zu
begrenzen und dadurch zugleich gezielt strukturschwache Kommunen zu
entlasten und dazu,
a. die pflegebedingten Eigenanteile für alle Pflegebedürftigen in
der stationären Langzeitpflege solidarisch, bedarfsgerecht und
generationengerecht zu begrenzen; Unterkunft, Verpflegung
und Investitionskosten bleiben unberührt,
b. den bisherigen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI in diese
neue Systematik zu überführen und bestehenden
Heimbewohner*innen Bestandsschutz zu gewähren,
c. zu prüfen, inwiefern eine sozialgerechte Staffelung, hinsichtlich
hoher Einkommen oder Vermögen, der pflegebedingten
Eigenanteile in der stationären Pflege umgesetzt werden kann,
d. mit den Ländern eine Kostenverteilung zu vereinbaren, die die
Entlastung von Kommunen sicherstellt.
Berlin, den 6.Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die Pflegeversicherung steht vor einer doppelten Herausforderung: einer sich abzeichnenden Finanzierungslücke
in zweistelliger Milliardenhöhe ab 2028 einerseits und einer Reformpolitik andererseits, die diese Lücke einseitig
durch höhere Belastungen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und insbesondere der mehrheitlich
weiblichen pflegenden Angehörigen zu schließen versucht. Beide Befunde verlangen eine strukturelle Antwort — keine
Lastenverschiebung, sondern einen Kurswechsel.
Das ab 2027 absehbare Defizit der sozialen Pflegeversicherung von 8 Milliarden Euro — aufwachsend auf rund
19 Milliarden Euro bis 2033 — stellt die Politik vor eine Richtungsentscheidung: Entweder werden die Lasten
einseitig auf Pflegebedürftige, Beitragszahlende oder künftige Generationen abgewälzt, oder es wird eine
strukturell tragfähige Lösung vorgelegt, die das Defizit ohne Leistungskürzungen schließt.
Das vorliegende Reformkonzept gibt auf diese Frage als Antwort einen belastbaren Finanzierungspfad, der im
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage aktualisierter wissenschaftlicher Modellrechnungen
zu präzisieren ist.
Zu 1.:
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Pflegeprävention ist der größte verbleibende, bislang nicht systematisch erschlossene Spar- und Entlastungshebel
des deutschen Pflegesystems. Sie ist zugleich der einzige Hebel, der nicht nur die Finanzierung stabilisiert,
sondern die Pflegebedürftigkeit selbst reduziert oder verzögert – also den Bedarf, dessen Finanzierung der Antrag
ansonsten neu ordnet. Eine ernsthafte Pflegereform, die diesen Hebel nicht zieht, akzeptiert sehenden Auges, dass
jedes Jahr ein erheblicher Teil der neu eintretenden Pflegebedürftigkeit medizinisch und sozialpolitisch
vermeidbar gewesen wäre.
Die Ursachenstruktur der Pflegebedürftigkeit ist medizinisch gut beschrieben. Nach dem
Pflegebedürftigkeitsreport 2025 des Medizinischen Dienstes Bund ist Demenz unter den erwachsenen Antragstellenden die häufigste
pflegebegründende Einzeldiagnose (rund 8 Prozent), gefolgt von Frailty und Senilität, Polyarthrose, Gang- und
Mobilitätsstörungen, Herzinsuffizienz, COPD, Parkinson, zerebrovaskulären Folgen und Hirninfarkt.
Auswertungen der BARMER auf Basis von Routinedaten zeigen für 2023, dass Demenz unter den untersuchten
Erkrankungen mit Abstand die höchste Pflegeprävalenz aufweist und die Wahrscheinlichkeit einer vollstationären
Dauerpflege um über 22 Prozentpunkte erhöht – deutlich stärker als Herzinsuffizienz, Krebs oder Frakturen. Damit ist
Demenz nicht nur die wichtigste pflegebegründende Diagnose, sondern auch der stärkste Treiber der besonders
kostenintensiven stationären Versorgung. Ein Pflegepräventionspaket, das Demenz nicht ins Zentrum stellt,
würde am größten Hebel vorbeireformieren.
Demenz ist dabei in erheblichem Umfang vermeidbar oder verzögerbar. Die Lancet Commission on Dementia
Prevention, Intervention and Care hat in ihrem Update 2024 vierzehn potenziell modifizierbare Risikofaktoren
identifiziert – darunter Hypertonie, hoher LDL-Cholesterinspiegel, Diabetes, Adipositas, Rauchen, Alkohol,
körperliche Inaktivität, soziale Isolation, Depression, Schädel-Hirn-Trauma, Luftverschmutzung sowie
unbehandelter Hör- und Sehverlust – und kommt zu dem Ergebnis, dass theoretisch annähernd die Hälfte der weltweiten
Demenzfälle durch konsequente Adressierung dieser Faktoren verzögert oder verhindert werden könnte.
Englische Daten zeigen seit den 1990er Jahren eine altersstandardisierte Demenzinzidenz-Reduktion von rund 20
Prozent pro Dekade, getragen vor allem von besserer kardiovaskulärer Versorgung. Die finnische FINGER-Studie
hat in einem randomisierten Multidomain-Design mit Bewegung, Ernährung, kognitivem Training und
Risikofaktorkontrolle eine signifikante Verbesserung der kognitiven Gesamtleistung bei Älteren mit erhöhtem
Demenzrisiko nachgewiesen. Die US-amerikanische ACHIEVE-Studie 2023 hat gezeigt, dass eine konsequente
Hörgeräteversorgung den kognitiven Abbau bei Risikoälteren über drei Jahre erheblich reduziert. Diese Evidenz ist robust
und international konsensfähig.
Auch jenseits der Demenz ist die Evidenzlage belastbar. Kanada hat zwischen 1992 und 2009 die Hypertonie-
Kontrollrate von rund 13 auf rund 68 Prozent gesteigert, mit messbaren Rückgängen bei Schlaganfall- und
Herzinsuffizienz-Hospitalisierungen. Schweden hat über das Programm STROKESTOP und das nationale
Schlaganfallregister Riksstroke gezeigt, dass populationsbasiertes Vorhofflimmern-Screening bei 75- bis 76-Jährigen mit
konsequenter Antikoagulation Schlaganfälle und Mortalität signifikant reduziert. Das in Neuseeland entwickelte
und mehrfach international replizierte Otago Exercise Programme reduziert in Metaanalysen Stürze bei
gebrechlichen älteren Menschen um rund 35 Prozent. Strukturierte pharmazeutisch-ärztliche Medikationsreviews bei
älteren Menschen mit Polypharmazie reduzieren potenziell inadäquate Medikation um 30 bis 40 Prozent und damit
Sturz-, Delir- und Hospitalisierungsraten. Telemonitoring bei Herzinsuffizienz hat in der deutschen TIM-HF2-
Studie Krankenhaustage und Mortalität reduziert. Diese Interventionen sind nicht spekulativ, sie sind international
etablierter Versorgungsstandard – nur eben nicht in Deutschland.
Das deutsche Pflegesystem trägt zugleich strukturelle Belege dafür, dass auch hierzulande erhebliche, bislang
nicht gehobene Präventionspotenziale bestehen. Nach dem Pflegebedürftigkeitsreport 2025 wurden 2024 in 82,7
Prozent aller Erstbegutachtungen durch den Medizinischen Dienst präventive oder rehabilitative Empfehlungen
ausgesprochen. Die tatsächliche Umsetzungsquote dieser Empfehlungen ist niedrig und nicht systematisch erfasst.
Hier liegt der vermutlich konkreteste und kurzfristig umsetzbare Hebel: ein Rechtsanspruch auf die zeitnahe
Umsetzung jeder ausgesprochenen Reha-, Heilmittel- und Hilfsmittelempfehlung. „Reha vor Pflege“ ist heute eine
programmatische Formel – sie muss in eine vollziehbare Garantie überführt werden.
Auf dieser Evidenzbasis sind im Rahmen des Bundes-Pflegepräventionsgesetzes folgende verbindliche,
kennzahlengestützte Zielwerte bis 2035 vorzusehen: eine Senkung der altersstandardisierten Inzidenz neuer
Pflegebedürftigkeit in der Altersgruppe 65 bis 84 Jahre um 15 bis 20 Prozent, eine Verschiebung des medianen Eintrittsalters
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
in Pflegegrad 2 um mindestens zwölf Monate, eine Steigerung der Hypertonie-Kontrollrate bei behandelten
Hypertonikerinnen und Hypertonikern ab 40 Jahren von heute rund 50 auf mindestens 70 Prozent, eine
Antikoagulationsrate bei behandlungsbedürftigem Vorhofflimmern von über 90 Prozent, eine Hörgeräteversorgungsquote
bei messbarem Hörverlust ab 70 Jahren von mindestens 70 Prozent, eine Reduktion sturzbedingter
Hospitalisierungen ab 65 Jahren um mindestens 25 Prozent, ein Anteil dokumentierter Demenzfrühdiagnosen vor Eintritt in
Pflegegrad 2 von mindestens 75 Prozent sowie eine Umsetzungsquote pflegerischer Rehabilitations- und
Hilfsmittelempfehlungen des Medizinischen Dienstes von mindestens 70 Prozent binnen sechs Monaten. Die Zielwerte
sind politisch ambitioniert, aber im internationalen Vergleich nicht außergewöhnlich; sie liegen unter dem Niveau,
das einzelne OECD-Vergleichsländer bereits heute erreichen.
Die fiskalische Wirkung ist substanziell, wenn auch erst mittelfristig zahlungswirksam. Bei rund 5,87 Millionen
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern und Pflegeausgaben in der Größenordnung von 135
Milliarden Euro entspricht bereits eine Verschiebung des durchschnittlichen Eintritts in Pflegegrad 2 um zwölf Monate
einer makroökonomischen Entlastungswirkung im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr; die volle
Wirkung baut sich über ein Jahrzehnt auf. Im Unterschied zu allen anderen Finanzierungsbausteinen dieses
Antrags wirkt Pflegeprävention nicht beitrags- oder verteilungspolitisch, sondern an der Wurzel: Sie reduziert die
Zahl der Menschen, die überhaupt pflegebedürftig werden oder schwere Pflegegrade erreichen. Damit ist sie nicht
Konkurrenz zur Solidargemeinschaft, sondern deren wirksamster Schutz.
Damit Pflegeprävention tatsächlich wirkt, sind drei strukturelle Voraussetzungen unverzichtbar. Erstens eine
kassen- und sektorenübergreifende Finanzierungsarchitektur, die sicherstellt, dass die Gesetzliche
Krankenversicherung Investitionen in Prävention auch dann lohnen, wenn die Einsparungen primär in der Sozialen
Pflegeversicherung anfallen. Die heutige Trennung der Sozialversicherungszweige ist einer der wichtigsten strukturellen
Hemmnisse für eine wirksame Pflegeprävention. Zweitens eine outcome-orientierte Vergütung in der
hausärztlichen Versorgung, die die Erreichung definierter Zielwerte – Hypertonie- und LDL-Kontrolle,
Antikoagulationsrate, Frailty-Assessment, Medikationsreview – risikoadjustiert vergütet, ohne falsche Anreize zur
Patientenselektion zu setzen. Drittens eine belastbare Datengrundlage über das Bundes-Pflegepräventionsmonitoring, ohne die
weder Zielwerte überprüft noch regionale Versorgungsunterschiede gezielt adressiert werden können.
Zu 1. f):
Das Modellvorhaben „Aktivierende und rehabilitative Pflege“ adressiert eine reale Fehlanreizstruktur des
geltenden Rechts, in dem eine gute, aktivierende Pflege, die zu einer Senkung des Pflegegrades führt, von der heutigen
Vergütungslogik mit einer Leistungskürzung verbunden ist. Das hier vorgeschlagene Modellvorhaben löst diesen
Konflikt, indem es gute Pflege nicht über einzelne Pflegegradverläufe, sondern über einem risikoadjustierten Set
von Versorgungs- und Lebensqualitätsindikatoren auf Einrichtungs- und Versorgungsnetzebene vergütet –
insbesondere vermiedene Krankenhausaufnahmen, Reduktion vermeidbarer Notaufnahmebesuche, Sturz- und
Dekubitusraten, Erhalt von Mobilität und Selbstversorgungsfähigkeit, stabile häusliche Versorgung sowie subjektive
Lebensqualität. Die Pilotierung in Modellregionen mit wissenschaftlicher Evaluation stellt sicher, dass
Fehlanreize – etwa die Selektion vermeintlich „verbesserungsfähiger“ Patientinnen und Patienten – erkannt und
korrigiert werden. Die Verifikation erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
Zu 1. g):
Das Aktiv-Bonus-Programm in den Pflegegraden 1 und 2 schließt eine andere Anreizlücke: Heute fließt der
Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 häufig in Haushaltsdienste ohne nachweisliche Präventionswirkung. Durch die
Kopplung eines erhöhten Entlastungsbetrags an die nachweisliche Teilnahme an Bewegungs-, Mobilitäts- oder
Sozialprogrammen wird für interessierte Pflegebedürftige ein konkreter Anreiz geschaffen, vorhandene Mittel auf
Maßnahmen zu lenken, die den Übergang in höhere Pflegegrade verzögern oder vermeiden. Die Maßnahme
schafft keine neue Leistungsklasse und kein neues Ausgabenvolumen, sondern lenkt vorhandene
Entlastungsbeträge auf wirksamere Verwendungen.
Zu 1. h):
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Pflegerobotik und Pflegeinnovationen können professionell Pflegende und pflegende Angehörige durch die
Übernahme körperlich schwerer und repetitiver Aufgaben, die Erhöhung der Sicherheit im Alltag sowie die Förderung
der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen entlasten. So unterstützen beispielsweise Exoskelette Pflegekräfte
beim schweren Heben von Patient*innen und schützen so nachweislich den Rücken. Heb- und Aufstehhilfen
erleichtern den Transfer vom Bett in den Rollstuhl und minimieren das Verletzungsrisiko. Serviceroboter können
Materialien, Essen oder Wäsche und Botengänge übernehmen, was im Stationsalltag Zeit spart. Notrufsysteme
nutzen Künstliche Intelligenz, um veränderte Bewegungsmuster oder Stürze selbstständig zu erkennen, was
Angehörigen vor allem nachts mehr Sicherheit gibt. Prozessautomatisierung reduziert den Dokumentationsaufwand
und schafft Freiräume für die direkte Zuwendung zum Menschen. Mit diesem Ziel sollten digitale Innovationen
gezielt gefördert werden. Gerade Beispiele wie die Erkennung eines Sturzrisikos durch KI-Anwendungen
verdeutlichen, welchen Beitrag sie auch zur Prävention von Pflegebedürftigkeit leisten können.
Zu 2.:
Deutschland hat im Verhältnis zu seiner Wirtschaftskraft und der Altersstruktur seiner Bevölkerung kein
Ausgaben-, sondern ein Einnahmenproblem in der Pflege. Eine Reformstrategie, die ausschließlich auf der
Ausgabenseite ansetzt, verschiebt Lasten, anstatt sie zu lösen. Nachhaltige Stabilisierung erfordert zweierlei: die
Erweiterung der Finanzierungsbasis auf bislang nicht erfasste Einkommensarten und Personengruppen sowie den Abbau
der strukturellen Ungleichheit zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Solange kein Risikostruktur-
und Finanzkraftausgleich zwischen beiden Systemen besteht, liegt ein Systemfehler vor, dessen Behebung die
soziale Pflegeversicherung nach Berechnungen des SOCIUM-Forschungszentrums allein um rund 3 Milliarden
Euro jährlich entlasten würde.
Zu 2. a):
Der Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung ist eine ordnungspolitische
Kernforderung. Die Trennung zwischen den beiden Versicherungszweigen führt seit Einführung der
Pflegeversicherung zu einer strukturellen Schieflage, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2001 angemahnt hat: Die private
Pflegepflichtversicherung weist eine deutlich günstigere Alters- und Geschlechtsstruktur sowie niedrigere alters-
und geschlechtsspezifische Pflegeprävalenzen auf. Bei identischem Leistungsrecht sind die Pflegeausgaben pro
sozialversicherter Person etwa doppelt so hoch wie pro privatversicherter Person; gleichzeitig liegen die
Einkommen der Privatversicherten im Durchschnitt nahezu doppelt so hoch wie die der gesetzlich Versicherten. Diese
Asymmetrie - günstige Risiken und hohe Einkommen auf der einen, schlechtere Risiken und niedrigere
Einkommen auf der anderen Seite - ist mit dem Solidarprinzip einer Pflichtversicherung nicht vereinbar. Ein vollständiger
Risikostrukturausgleich beendet die Risikoselektion, ohne die private Pflegepflichtversicherung als solche
abzuschaffen. Nach Berechnungen des SOCIUM-Forschungszentrums entlastet allein dieser Schritt die soziale
Pflegeversicherung um rund 3 Milliarden Euro jährlich.
Zu 2 b):
Die soziale Pflegeversicherung finanziert sich bisher hauptsächlich über Beiträge auf Arbeitseinkommen,
beziehungsweise das Arbeitseinkommen ersetzende Zahlungen wie zum Beispiel Renten. Einkommen aus
Kapitalerträgen, Vermietungen und Verpachtungen bleiben in jeder Höhe unberücksichtigt, außer bei freiwillig
Versicherten. Dies stellt einerseits eine Privilegierung solcher Einkunftsarten dar, gleichzeitig haben Unternehmen, die ihre
Ausgaben für Löhne und Gehälter minimieren können, strukturelle Vorteile. Bereits in den vergangenen
Jahrzehnten entkoppelte sich die Wertschöpfung von Unternehmen zunehmend von ihren Lohnausgaben – in Zukunft
ist aufgrund neuer digitaler Geschäftsmodelle und den Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz davon
auszugehen, dass wirtschaftliche Wertschöpfung und unternehmerische Gewinne sich unabhängig von Lohnausgaben
entwickeln werden. Eine Finanzierungsbasis, die nur auf die Verbeitragung von Löhnen und Gehältern sowie
Rentenzahlungen setzt, ignoriert daher einen beträchtlichen Teil der gesamtgesellschaftlichen Wertschöpfung.
Eine dauerhaft tragfähige, generationengerechte und solidarische Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung
muss daher weitere Einkunftsquellen erschließen, was durch die Einführung von Zuschüssen aus dem
Bundeshaushalt, über die beispielsweise auch die Steuereinnahmen aus nicht-sozialversicherungspflichtigen Einkommen
berücksichtigt werden können, gelingen kann.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Zu 2. c):
Beamtinnen und Beamte, Selbstständige sowie weitere Personengruppen, die sich neu privat versichern, werden
bei Neueintritten in den Beruf in die soziale Pflegeversicherung integriert; Bestandsversicherte bleiben in ihrer
privaten Pflegepflichtversicherung und werden durch den Risikostrukturausgleich erfasst. Dies vermeidet einen
abrupten Systemumbruch und respektiert Vertrauensschutz-Tatbestände. Für neu in die soziale
Pflegeversicherung einbezogene Beamtinnen und Beamte ist ein Dienstherrenanteil analog zum Arbeitgeberanteil sowie eine
Anpassung des Beihilferechts vorzusehen.
Zu 2. d)
Die Beitragsbemessungsgrenzen sollten behutsam weiterentwickelt werden, sodass höhere Einkommen
angemessen zu einer stabilen und langfristig verlässlichen Finanzierung beitragen. Dabei ist darauf zu achten, dass
Arbeitnehmer*innen und Unternehmen nicht zu stark belastet werden.
Zu 2. e):
Die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen ist eine seit langem erhobene Forderung der
Sozialversicherungsträger und wurde zuletzt vom Bundesrat einstimmig im Januar 2026 gefordert; auch die
Finanzkommission Gesundheit der Bundesgesundheitsministerin hat sie befürwortet. Sie entlastet die soziale
Pflegeversicherung sofort und ist ordnungspolitisch geboten: Leistungen, die nicht dem Versicherungsprinzip folgen, sondern
gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen, sind sachgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren.
Zu 2. f):
Die Kosten für die medizinische Behandlungspflege werden in der häuslichen Krankenpflege von der
Gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Dies sollte folgerichtig in der stationären Langzeitpflege auch so sein und
würde nach Zahlen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Pflegereform zu einer monatlichen Entlastung der
pflegebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von über 200 Euro monatlich führen.
Zu 2. g):
Der kollektive Pflege-Vorsorgefonds ist die generationengerechte Langfristkomponente des Antrags und zugleich
die klare Abgrenzung zu allen Vorschlägen, die die Pflegeversicherung auf eine bloße Basisversorgung
zurückführen und das Pflegerisiko privatisieren wollen. In der wirtschaftspolitischen Debatte werden zunehmend
Modelle propagiert, die eine schlanke gesetzliche Basis-Pflegeversicherung mit umfangreichen privaten
Zusatzversicherungen kombinieren wollen. Solche Modelle verkennen, dass private Zusatzvorsorge nur jenen offensteht,
die sie sich leisten können – und dass Menschen ohne entsprechende Vorsorge unausweichlich in die kommunale
Sozialhilfe abrutschen. Diese Lastenverschiebung von der Pflegeversicherung auf die Kommunen ist
sozialpolitisch verheerend und ordnungspolitisch nicht sachgerecht.
Der mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz 2015 eingeführte Pflegevorsorgefonds hat gezeigt, dass der
Grundgedanke einer kapitalgedeckten Ergänzung der umlagefinanzierten Pflegeversicherung politisch konsensfähig ist.
Seine Wirksamkeit ist jedoch begrenzt geblieben: Das jährliche Ansparvolumen von 0,1 Beitragssatzpunkten ist
zu gering, die Anlagestrategie zu passiv und der Zeithorizont zu eng bemessen, um den demografischen Schock
der 2040er Jahre substanziell abzufedern. Der hier vorgeschlagene kollektive Pflege-Vorsorgefonds geht daher
konzeptionell deutlich weiter. Der Unterschied zum Fonds von 2015 liegt nicht im Prinzip, sondern in Ambition,
Anlagestrategie und Dimensionierung.
Der hier vorgeschlagene Fonds wählt einen grundsätzlich anderen Weg als die Privatisierungsmodelle: Eine
kollektive, staatlich verwaltete und generationenübergreifend ausgestaltete Kapitalkomponente, deren Erträge ab den
2040er Jahren der Solidargemeinschaft zugutekommen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in größerer Zahl
pflegebedürftig werden. Der Fonds tritt nicht an die Stelle der umlagefinanzierten Pflegeversicherung, sondern
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
ergänzt sie um eine Generationenkomponente, die der jungen Generation eine glaubwürdige Aussicht auf
Solidarschutz im eigenen Alter gibt. Damit wird der Generationenvertrag in der Pflege langfristig stabilisiert – ohne
Mittel in die private Versicherungswirtschaft umzuleiten.
Zu 3:
Neun von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Hinter dieser Zahl stehen Millionen Menschen —
überwiegend Frauen —, die ihre Erwerbstätigkeit, ihre Karriere, ihre Gesundheit und ihre Altersvorsorge
zurückstellen, um Angehörige zu pflegen. Diese Leistung ist das tragende Fundament des deutschen Pflegesystems:
Häusliche Pflege entlastet die soziale Pflegeversicherung um ein Vielfaches der Kosten stationärer Versorgung;
wer diese Säule schwächt, riskiert eine Verlagerung in den deutlich teureren stationären Sektor. Eine Kürzung der
Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, wie sie der Referentenentwurf zum PNOG zunächst
vorsah, ist vor diesem Hintergrund nicht nur sozial ungerecht - sie ist ökonomisch widersinnig. Sie gefährdet die
Bereitschaft zur häuslichen Pflege, heizt die Nachfrage nach stationärer Versorgung an und produziert sehenden
Auges weibliche Altersarmut. Eine Pflegereform, die das System stabilisieren will, kann es sich nicht leisten,
ausgerechnet jene zu belasten, die es tragen.
Zu 3. a):
Jede Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige greift gleichzeitig in den schwächsten
Punkt des Gleichstellungsversprechens des Sozialstaats ein: Über 60 Prozent der pflegenden Angehörigen sind
Frauen, die ohnehin Karrierebrüche, Teilzeitarbeit und reduzierte Rentenansprüche tragen. Eine Kürzung dieser
Beiträge würde ihre Altersarmut systematisch verschärfen. Eine ordnungspolitisch saubere Antwort ist die
vollständige Übernahme dieser Rentenbeiträge aus dem Bundeshaushalt – denn die Absicherung pflegender
Angehöriger ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehört nicht in den Risikopool der Pflegebeitragszahlerinnen
und -zahler.
Zu 3. b)
Im Moment sind die Entlastungsleistungen in der häuslichen Pflege fragmentiert und zu starr. Notwendig ist eine
flexible Kombination der Leistungen der Tages-, Nacht- Kurzzeit- und Verhinderungspflege – je nachdem,
welche Unterstützung am besten passt und welche Angebote vor Ort verfügbar sind. Deshalb sollten diese Leistungen
in einem Angehörigen-Entlastungsbudget gebündelt werden und flexibel nutzbar sein. Wichtig sind zudem
aufsuchende Beratungsangebote und eine 24/7-Pflegekrisenstruktur.
Zu 3. c):
Die primärversorgungsbasierte Pflegekoordination ist die Antwort auf eine verbreitete, aber öffentlich kaum
diskutierte Realität: Häusliche Pflege findet zunehmend in fragilen Arrangements statt – zwischen
Angehörigenpflege, Nachbarschaftshilfe, prekärer Live-in-Arbeit und unzureichend koordinierter professioneller
Unterstützung. Die Lösung ist nicht zusätzliche Bürokratie und auch nicht eine weitere Leistungsausweitung, sondern eine
fachpflegerische Koordination, die diese Versorgung qualifiziert begleitet, Versorgungslücken erkennt und
schließt, Mindeststandards sichert und vor allem die kostspieligen Drehtür-Effekte zwischen häuslicher Pflege,
Notfallaufnahmen und Krankenhausversorgung vermeidet. Akademisch qualifizierte Pflegekräfte übernehmen
diese Aufgabe auf ärztliche oder pflegerische Verordnung, eingebettet in primärversorgungsnahe Strukturen.
Wirtschaftlich gerechnet ist diese Koordination keine Leistungsausweitung, sondern eine Verlagerung von teurer
Akut-Krankenhausversorgung in günstigere präventive Steuerung. Sie wirkt als spezifische Steuerung
pflegerischer Leistungen innerhalb einer fach- und sachgerechten Primärversorgung und entschärft prekäre
Versorgungssituationen frühzeitig, bevor sie in höherschwellige und teurere Versorgungsformen oder in Leistungen anderer
Sozialgesetzbücher – insbesondere SGB V – eskalieren.
Zu 3. d und e)
Zur Entlastung der häuslichen Pflege und pflegender An- und Zugehöriger sind unterstützende Strukturen vor Ort
wichtig. Dazu zählen Tagespflegeeinrichtungen. Sie ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
und müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Auch quartiersbezogene Projekte wie „Alt pflegt Alt“ können
Pflegebedürftige und ihre Familien im Alltag unterstützen und müssen deshalb gefördert werden.
Zu 4.
Wirtschaftlichkeit in der Pflege ist nicht das Gegenteil sozialer Sicherheit – sie ist deren Voraussetzung. Der
Antrag setzt deshalb auf vier Effizienzhebel, die ohne Leistungskürzungen wirken.
Zu 4. a):
Die Doppeldokumentation, fragmentierte digitale Schnittstellen zwischen Medizinischem Dienst, Pflegekassen
und Einrichtungen sowie redundante Begutachtungen binden Pflegezeit, die für die Versorgung fehlt. Ziel muss
daher eine konsequente Entbürokratisierungs-Offensive sein, die Begutachtungs- und Verwaltungsverfahren
vereinfacht, ohne jedoch Abstriche bei der notwendigen Nachhaltung von Pflegequalität vorzunehmen.
Zu 4. b)
Der gezielte Ausbau der Digitalisierung in der Pflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil, um das Pflegepersonal
in der stationären und ambulanten Pflege zu entlasten und mehr Zeit für die persönliche Versorgung der Menschen
zu gewinnen. KI-gestützte Sprachdokumentation ist dafür ein Beispiel. Aber auch in der häuslichen Pflege können
digitale Anwendungen An- und Zugehörige unterstützen, etwa zu Beobachtung des Gesundheitszustandes oder
zur Kommunikation mit Gesundheitspersonal und Kassen.
Zu 4. c):
Die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade, wie sie die Bundesregierung erwägt, ist pauschal und sozial
undifferenziert. Sie trifft alle gleich – auch jene, die berechtigt im Pflegegrad 1 sind. Die fachpflegerische
Erstberatung und die stärkere Bindung des Entlastungsbetrags an präventive Strukturen erreicht dasselbe
Steuerungsziel zielgerichteter und im Sinne der Pflegebedürftigen.
Zu 4. d):
Zusätzliche Finanzmittel allein verbessern die Versorgungsqualität nicht, wenn der Fachkräftemangel in der
Langzeitpflege strukturell unbehoben bleibt. Heute werden Personalengpässe vielerorts durch teure Leiharbeit
überbrückt. Unzuverlässige Dienstpläne, hohe körperliche und psychische Belastung sowie unzureichender
Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz treiben qualifizierte Pflegekräfte aus dem Beruf – und halten potenzielle
Nachwuchskräfte vom Einstieg ab. Dieser Kreislauf lässt sich nur durchbrechen, wenn Arbeitsbedingungen und
Personalbindung systematisch verbessert werden. Verlässliche Dienstplanung, wirksamer Gewaltschutz und
betriebliche Gesundheitsförderung sind dabei keine Zusatzleistungen, sondern Grundvoraussetzungen für einen
dauerhaft funktionsfähigen Pflegearbeitsmarkt. Gleichzeitig muss das inländische Fachkräftepotenzial durch
verbindliche Berufsverbleibstrategien gesichert und durch die zügige, qualitätsgesicherte Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse gezielt ergänzt werden. Ohne eine solche Fachkräfte- und Arbeitsbedingungen-Offensive
drohen zusätzliche Mittel wirkungslos zu verpuffen – in Personalnotfalllösungen statt in bessere Versorgung.
Zu 4. e):
Das deutsche Pflegesystem ist strukturell auf ein enges Kompetenzgefälle zwischen ärztlichen und pflegerischen
Berufen ausgerichtet – ein Modell, das unter den Bedingungen einer alternden Gesellschaft mit wachsendem
Anteil komplexer, chronischer Versorgungslagen zunehmend an seine Grenzen stößt. Viele Situationen, die heute
zur Krankenhauseinweisung führen, könnten durch Pflegefachpersonen mit erweiterten heilkundlichen
Kompetenzen sicher im häuslichen oder stationären Langzeitpflegebereich aufgefangen werden. Community Health
Nurses und Advanced Practice Nurses sind in zahlreichen europäischen Ländern längst etablierte Bestandteile einer
funktionsfähigen Primärversorgung; in Deutschland fehlen klar geregelte heilkundliche Tätigkeitsfelder bis heute.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Der Ausbau qualifikationsgerechter Kompetenzmix-Modelle ist daher keine akademische Strukturdebatte,
sondern eine versorgungspraktische Notwendigkeit.
Zu 4. f):
Die Verfügbarkeit pflegerischer Versorgung ist heute regional sehr ungleich, und Versorgungslücken werden
regelmäßig durch teurere Strukturen ausgeglichen: Notaufnahmen, Krankenhauseinweisungen,
gerontopsychiatrische Aufnahmen. Diese Drehtür-Effekte sind eine der größten verdeckten Kostenpositionen im deutschen
Gesundheitswesen. Eine verbindliche kommunale Pflegestrukturplanung, sektorenübergreifendes Case Management
und bedarfsorientierte Leistungsbudgets lenken Ressourcen dorthin, wo sie wirksam sind, und vermeiden teure
Doppel- und Fehlversorgung.
Zu 4. h):
Die soziale Pflegeversicherung beeinflusst maßgeblich die Versorgungsbereiche der Pflegeheime, der
Pflegedienste und der häuslichen Pflege. Bislang wurde hier vor allem die soziale und ökonomische, nicht aber die
ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt. Das ist ein Versäumnis, denn der Pflegesektor kann einen bedeutenden
Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das reicht vom Einsatz von Elektro-Autos bei ambulanten Pflegediensten über
einen ressourcenschonenden Verbrauch von Hilfsmitteln bis hin zu Dämmung und Nutzung von Solarenergie bei
Pflegeeinrichtungen. All dies muss vorangetrieben werden, damit Pflege nachhaltig stattfinden, einen Beitrag zu
einer gesundheitsfördernden Umwelt leisten und von entsprechenden Einsparungen profitieren kann. Um dies zu
erreichen, ist die Verankerung von ökologischer Nachhaltigkeit im Sozialgesetzbuch der Pflegeversicherung ein
wichtiger Schritt.
Zu 5.
Die Eigenanteilsentwicklung in der stationären Langzeitpflege hat eine Dimension erreicht, die das
Gründungsversprechen der Pflegeversicherung von 1995 grundsätzlich infrage stellt. Im Juli 2026 lagen die
durchschnittlichen monatlichen Eigenanteile im ersten Jahr des stationären Aufenthalts bei 3.364 Euro - nahezu doppelt so hoch
wie die Eckrente nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst. Wer ein Leben lang vorgesorgt hat,
muss heute damit rechnen, dass alle Ersparnisse innerhalb weniger Jahre im Pflegeheim aufgezehrt werden. Ohne
durchgreifende Reform werden die Eigenanteile bis 2035 real weiter auf rund 4.200 Euro im gewogenen
Mittelwert und über 5.400 Euro im ersten Jahr des stationären Aufenthalts ansteigen (jeweils in heutigen Preisen).
Die wissenschaftliche Analyse der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" vorgeschlagenen
Reformoptionen durch das SOCIUM-Forschungszentrum der Universität Bremen kommt zu einem eindeutigen
Ergebnis: Unter den geprüften Varianten ist die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile die einzige Option,
die das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Eigenanteilsbegrenzung tatsächlich erreicht. Eine bloße
Leistungsdynamisierung kann den Anstieg nicht stoppen, weil weniger als die Hälfte der Pflegesätze über § 43 SGB
XI finanziert wird und die Pflegelöhne in den vergangenen zehn Jahren doppelt so stark gestiegen sind wie die
Löhne in der übrigen Wirtschaft. Die zuletzt im Referentenentwurf zum PNOG diskutierte Reformrichtung -
Streckung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI - führt nach denselben Modellrechnungen für eine Person mit
Heimeinzug im Januar 2026 zu kumulierten Mehrbelastungen zwischen 15.460 und 20.435 Euro über 54 Monate
und zu einem Anstieg der Quote der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in stationären
Einrichtungen auf bis zu 46 Prozent bis 2035.
Vor diesem Hintergrund ist eine sozialgerechte, bedarfsgerechte und generationengerechte Begrenzung der
Eigenanteile sozialpolitisch geboten.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Andreas Audretsch (Antrag)
- authored ← Armin Grau (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Janosch Dahmen (Antrag)
- authored ← Johannes Wagner (Antrag)
- authored ← Kirsten Kappert-Gonther (Antrag)
- authored ← Linda Heitmann (Antrag)
- authored ← Misbah Khan (Antrag)
- authored ← Paula Piechotta (Antrag)
- authored ← Simone Fischer (Antrag)
- part_of_vorgang → Nachhaltige Pflegereform - Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen (Antrag)