Erster Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Status quo und politischen Handlungsbedarf
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Erster Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Status quo und politischen Handlungsbedarf
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 608/26
13.10.26 BRFuss
Unterrichtung
durch die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Erster Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen
sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Status quo und politischen Handlungsbedarf
Unabhängige Bundesbeauftragte Berlin, 13.Oktober 2026
gegen Sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
im Rahmen des am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der
Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde nicht nur
mein Amt gesetzlich verankert, sondern gemäß § 7 des Gesetzes zur Einrichtung der
oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen auch eine regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem
Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt.
Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor sexualisierter Gewalt unabhängig von Legislaturperioden ein Fokus politischen
Handelns ist. Den ersten Bericht* übermittele ich Ihnen mit diesem Schreiben
verbunden mit der Bitte um Verteilung als Bundesratsdrucksache.
* wird als Bundestags-Drucksache 21/8510 verteilt
Der Bericht ist für mich mehr als nur die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags.
Durch die Analyse des Status quo in den Bereichen Prävention, Hilfen, Intervention
und Aufarbeitung sowie bezogen auf Forschung und Netzwerkstrukturen verfolgt
dieser Bericht das Ziel, Lücken und Handlungsbedarfe zu identifizieren und den
jeweils politisch Verantwortlichen konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe über die verschiedenen politischen Ebenen
hinweg. In diesem Zusammenhang danke ich den Ländern dafür, durch die
systematische Darstellung ihrer jeweiligen Strukturen und Maßnahmen im
Themenfeld einen wichtigen Beitrag zu diesem Bericht geleistet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Claus