Politischer Bericht 2026 Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Erkenntnisse, Problemlagen, notwendige politische Schritte
Text
Politischer Bericht 2026 Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Erkenntnisse, Problemlagen, notwendige politische Schritte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8500
21. Wahlperiode 13.10.2026
Unterrichtung
durch die Unabhängige Kommission des Bundes
zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Politischer Bericht 2026
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche –
Erkenntnisse, Problemlagen, notwendige politische Schritte
Zugeleitet mit Schreiben der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs vom 13. Oktober 2026 gemäß § 7 des Antimissbrauchsbeauftragtengesetzes.
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 2 –
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Inhalt
Vorwort 4
Zur Einführung: Die Arbeit der
Aufarbeitungskommission des Bundes 6
Aufgaben 7
Ziele 8
Arbeitsformate 9
Mitglieder der Kommission 13
Aktivitäten und Meilensteine 14
Wissen über Aufarbeitung 16
Was ist Aufarbeitung? 17
Die Rolle der Betroffenen als Expert*innen aus Erfahrung 21
Zusammenhänge von Aufarbeitung, Prävention und Intervention 23
Historie der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 24
Fokusthemen 26
Fokus Familie 28
Fokus Heimerziehung 40
Fokus Religionsgemeinschaften 52
Fokus Schule 64
Notwendige politische Schritte 76
Quellenverzeichnis 84
Anlagen 92
Forschungsprojekte 93
Publikationsverzeichnis 97
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Vorwort
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Vorwort
Vor Ihnen liegt der erste Bericht der Unabhängigen Kommission des Bundes zur
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, der sich an Sie als Mitglied des Deutschen Bundestags,
des Deutschen Bundesrats, der Länderparlamente oder der Bundesregierung richtet. Das
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
beauftragt uns, in regelmäßigen Abständen über unsere Arbeit und die Aufarbeitung in
Deutschland zu berichten.
2015 beschloss der Deutsche Bundestag, eine Kommission einzusetzen, die sexualisierte
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ab 1949 für die Bundesrepublik Deutschland und die
DDR unabhängig aufarbeitet. Der damalige Unabhängige Beauftragte für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs berief sieben ehrenamtliche Personen, die im Januar 2016
mit ihrer Arbeit begannen. Am 1. Juli 2025 trat das Gesetz zur Stärkung der Strukturen
gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Es verankert und verstetigt
das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern
und Jugendlichen (UBSKM), den Betroffenenrat bei der UBKSM sowie die Unabhängige
Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Auftrag der
Aufarbeitungskommission des Bundes ist es laut Gesetz, die Aufarbeitung auf
individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene zu fördern, zu unterstützen, zu
beobachten und zu begleiten.
Bisherige Schätzungen zum Ausmaß sexueller Gewalt in Deutschland auf der Basis von
repräsentativen Dunkelfeldstudien (z. B. Dreßing et al. 2025) geben Hinweise, dass mehr als
jeder achte Erwachsene von sexuellen Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend betroffen
ist. Damit hat sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen die Dimension einer
Volkskrankheit. Und sie kann erhebliche psychische, physische, finanzielle und soziale Folgen für
Betroffene und ihren weiteren Lebensverlauf haben. Obwohl es sich um eine Straftat
handelt, geschieht sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen überall. Dabei hat der Staat
einen Schutzauftrag: Er muss dafür sorgen, dass die Orte des Aufwachsens von Kindern
sicher sind und sie vor sexualisierter Gewalt schützen. Wo der Staat diese Pflicht nicht erfüllt,
entsteht daraus eine Verantwortung: Das Unrecht und das Leid müssen benannt und eine
Form der Anerkennung gefunden werden, die hilft, den heute erwachsenen Betroffenen ihre
Würde zurückzugeben. Aufarbeitung bietet zudem eine einzigartige Möglichkeit für
passgenaue Prävention. So können riskante Strukturen, Entscheidungen oder Verhaltensweisen
aufgedeckt und zukünftig wirksam verhindert werden. Seit zehn Jahren arbeiten wir als
Kommission dafür. Nun ist es Ihre Aufgabe, unsere Ergebnisse in die politische Arbeit
einzubeziehen und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Dieser Bericht informiert Sie über die Arbeit der Kommission. Er zeigt die zentralen
Erkenntnisse einzelner Schwerpunktthemen auf und benennt die notwendigen politischen
Konsequenzen. Künftig berichten wir dem Deutschen Bundestag mindestens einmal pro
Legislaturperiode. Der nächste Bericht soll ein Lagebild der Aufarbeitung in Deutschland
darstellen. Um diese gesetzliche Aufgabe systematisch umsetzen zu können, werden in
der Unabhängigen Aufarbeitungskommission zusätzliche personelle und finanzielle
Ressourcen benötigt.
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Zur Einführung:
Die Arbeit der
Aufarbeitungskommission
des Bundes
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Aufgaben
Die Aufarbeitungskommission des Bundes ist ehrenamtlich tätig und interdisziplinär
zusammengesetzt. Sie nimmt eine zentrale Rolle in der deutschen Gesellschaft ein: Sie vertritt den
Staat und die Gesellschaft, indem sie Betroffenen zuhört und ihre Berichte liest. Sie bezeugt
damit, was ihnen widerfahren ist und erkennt an, welche Folgen diese
Menschenrechtsverletzungen für die Betroffenen haben. Denn auch wenn die Taten strafrechtlich meist verjährt
sind, sind die Folgen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Leben vieler Betroffener noch
Jahre später spürbar. Die Aufarbeitungskommission des Bundes schlägt mit ihrer Arbeit eine
Brücke zwischen der Vergangenheit (Aufarbeitung des Unrechts) und der Zukunft (Prävention
und Kinderschutz).
Die Kommission arbeitet betroffenen-, wissenschafts- und öffentlichkeitsorientiert. Zum einen
ermöglicht sie die persönliche Aufarbeitung von Menschen, die heute erwachsen sind und
als Minderjährige sexuelle Gewalt und Ausbeutung erlebt haben. Zum anderen gewinnt sie
aus diesen Erfahrungen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Diese nutzt die Kommission,
um Empfehlungen an Verantwortliche in Politik und Zivilgesellschaft zu formulieren, z. B. für
den Schutz von Kindern und Jugendlichen oder Hilfen für Betroffene, und um die
Öffentlichkeit zu informieren.
Die Arbeit der Kommission umfasst folgende Kernelemente:
• Zeitlicher und geografischer Rahmen: Die Kommission untersucht sexuellen
Kindesmissbrauch in der BRD und der DDR nach 1949. Der vergleichende Blick ermöglicht es,
sowohl spezifische Systematiken der jeweiligen Gesellschaftsordnungen als auch
übergreifende Muster zu identifizieren.
• Ganzheitlicher und inklusiver Ansatz: Die Kommission betrachtet ausdrücklich alle
Lebensbereiche. Sie nimmt nicht nur Institutionen wie Heime, Kirchen, Schulen und
Sportvereine in den Blick, sondern auch die Familie und den sozialen Nahraum. Zudem
fokussiert sie besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen oder mit anderen Diskriminierungserfahrungen.
• Strukturanalyse: Im Fokus steht nicht nur das Aufzeigen von Einzeltaten, sondern das
Aufdecken von begünstigenden Systemen, von Machtstrukturen, Abhängigkeiten und
Schweigekulturen, die sexualisierte Gewalt ermöglicht oder deren Vertuschung gefördert
und Aufarbeitung verhindert haben.
• Wissenschaft und Forschung: Die Kommission lässt die Berichte der Betroffenen
wissenschaftlich auswerten, identifiziert Bereiche, in denen bisher kaum Daten vorliegen,
und fördert gezielt Forschungsprojekte.
• Öffentlichkeit herstellen: Mit verschiedenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
informiert die Kommission die Gesellschaft über ihre Erkenntnisse und ihre Arbeit. Sie
sensibilisiert damit für das Thema sexueller Kindesmissbrauch und gesellschaftliches
Unrecht und klärt über Risikofaktoren und die Folgen für betroffene Menschen auf.
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• Begleitung und Bewertung: Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle
Gewalt an Kindern und Jugendlichen sieht zudem eine neue Aufgabe vor: Die Kommission
soll Aufarbeitungsprozesse in Institutionen systematisch beobachten, begleiten und
bewerten. Um künftig einen systematischen Lagebericht zur Aufarbeitung sexualisierter
Gewalt in Kindheit und Jugend zu erstellen, braucht sie jedoch finanzielle Mittel und
personelle Ressourcen, die im Bundeshaushalt bereitgestellt werden müssen.
Die Kommission hat bereits Qualitätskriterien entwickelt – etwa Empfehlungen für die
Aufarbeitung in Institutionen und Standards für die Betroffenenbeteiligung. Diese können
als Grundlage für eine Bewertung dienen. So könnte die Kommission in Zukunft prüfen,
ob Institutionen ihre Verantwortung wirklich ernst nehmen und umfassend aufarbeiten.
Ziele
Die Arbeit der Kommission verfolgt drei zentrale gesellschaftliche Ziele:
• Anerkennung: Betroffene Menschen erhalten Gehör außerhalb gerichtlicher Verfahren
und therapeutischer Settings. Die Aufarbeitungskommission des Bundes übernimmt
Zeugenschaft für Erinnerungen an Kindheit und Jugend und stellt einen Raum zur
Verfügung, in dem selbstbestimmt die eigene Lebensgeschichte erzählt werden kann.
Betroffene erfahren damit eine offizielle Anerkennung ihrer Erfahrungen und des
erlittenen Unrechts.
• Enttabuisierung und Sensibilisierung: Durch Berichterstattung und
Öffentlichkeitsarbeit wird das Thema sexualisierte Gewalt enttabuisiert und in die öffentliche Debatte
geholt. Gleichzeitig wird über die Hintergründe, Risiken und Folgen aufgeklärt und die
Gesellschaft für den Umgang mit Betroffenen sensibilisiert sowie zum Hinschauen,
Hinhören und Handeln aufgerufen.
• Schutz und Hilfe: Aus den Fehlern der Vergangenheit muss gelernt werden. Durch die
Erkenntnisse der Aufarbeitung können passgenaue Maßnahmen für den Schutz von
Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsangebote für erwachsene Betroffene entwickelt
werden.
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Arbeitsformate
Vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte
Im Mittelpunkt der Arbeit der Aufarbeitungskommission stehen vertrauliche Anhörungen
und schriftliche Berichte von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt
erlitten haben. Sie bieten Betroffenen zum einen die Möglichkeit, selbstbestimmt ihre
Lebensgeschichte zu erzählen, ihre Erfahrungen mit sexuellem Kindesmissbrauch und die
für ihr weiteres Leben entstandenen Folgen mitzuteilen. Zum anderen können sie in diesem
Rahmen ihre Erwartungen und Forderungen an die Gesellschaft und die Politik zum
Ausdruck bringen. Die Anhörungen führen Mitglieder und Anhörungsbeauftragten der
Kommission durch.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Zeit des aktiven Zuhörens,
Ihren Mut, die schlimmen Schicksalspakete – auch meines –
tragen zu helfen, und die Rolle des Empfängers
einzunehmen, um sie dann in den Archiven einzupflegen.
Betroffene
Werkstattgespräche
Werkstattgespräche sind nichtöffentliche, vertrauliche Fachgespräche. Dabei tauscht sich
die Kommission mit Betroffenen und weiteren Expert*innen vertiefend zu bestimmten
Themenschwerpunkten aus und diskutiert diese aus unterschiedlichen Perspektiven. Sie dienen der
Vorbereitung einer inhaltlichen Schwerpunktsetzung.
Öffentliche Hearings und Fachveranstaltungen
Die Kommission diskutiert gemeinsam mit Betroffenen in öffentlichen Hearings und anderen
Fachveranstaltungen. Weitere Expert*innen, Gäste aus Politik, Verantwortliche aus
Institutionen und alle, die sich für das jeweilige Thema interessieren, sind eingeladen, miteinander
über ihre Erfahrungen zu sprechen. Die öffentlichen Hearings behandelten bisher die
Tatkontexte Familie, DDR, Kirchen, Sport, Schule und Heime.
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Forschungsprojekte
Es fehlt noch in vielen Bereichen an Wissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und
Jugendlichen in Deutschland. Dies zeigen immer wieder aktuelle Fälle, die bekannt werden. Das
zentrale Erkenntnisinteresse liegt auf den Fragen, wie Aufarbeitung gelingen, Betroffenen besser
geholfen und Kinder und Jugendliche ausreichend geschützt werden können. Dazu will die
Kommission auch mit Forschungsprojekten, die sie selbst durchführt oder fördert, einen
Beitrag leisten. Eine Übersicht aller Forschungsprojekte findet sich in den Anlagen auf Seite 93.
Studien, Berichte und Empfehlungen
Die Aufarbeitungskommission des Bundes berichtet regelmäßig über ihre Arbeit. Sie gibt vor
allem Fallstudien in Auftrag, die die vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichte der
Betroffenen und Zeitzeug*innen auswerten und Erkenntnisse daraus gewinnen. Sie
erarbeitet Empfehlungen an Politik und Zivilgesellschaft für eine gelingende Aufarbeitung, eine
bessere Unterstützung Betroffener sowie für Prävention und Intervention. Eine Übersicht
aller Publikationen findet sich in den Anlagen auf Seite 97.
Die Arbeit der Kommission am Praxisbeispiel Sport
Seit 2019 befasst sich die Aufarbeitungskommission des Bundes mit sexueller Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche im Sport. Ihre Arbeit hat in diesem Bereich wichtige Impulse
gesetzt. Den Auftakt bildete ein vertraulicher Austausch in Werkstattgesprächen mit
Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen des Sports. Nach einem öffentlichen
Aufruf an Betroffene veranstaltete die Kommission 2020 ein Hearing zu sexuellem
Kindesmissbrauch im Sport. Dort berichteten Betroffene erstmals öffentlich im Rahmen
einer Veranstaltung über die erlittene Gewalt. Gemeinsam mit Fachleuten aus Sport,
Politik und Wissenschaft forderten sie eine umfassende Aufarbeitung vergangener Fälle,
geeignete Ansprechstellen auch für heute erwachsene Betroffene sowie einen
grundlegenden Kulturwandel in den Sportinstitutionen: Aufarbeitung müsse als
Qualitätsmerkmal verstanden werden. Ein wichtiges Signal war die Bitte um Entschuldigung, die
Dr. Petra Tzschoppe im Namen des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) aussprach.
Das Hearing sowie weitere Austauschtreffen führten zu konkreten Maßnahmen: So
wurden die unabhängigen Anlaufstellen Safe Sport e. V. und Anlauf gegen Gewalt
gegründet. Aufarbeitungsprozesse in einzelnen Verbänden wurden angestoßen, der
Landessportbund Thüringen richtete eine Aufarbeitungskommission ein. Das Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) initiierte einen Stakeholder-Dialog mit Betroffenen,
Athlet*innenvertretungen, dem organisierten Sport, den Ländern sowie Vertreter*innen
aus Wissenschaft und Praxis. Ziel war die Einrichtung eines unabhängigen Zentrums für
sicheren und gewaltfreien Sport. Das Zentrum ist im Aufbau und soll durch einen „Safe
Sport Rat“ begleitet werden, in dem auch für die Kommission ein Sitz vorgesehen ist.
Weitere Ausführungen zum Zentrum für Safe Sport finden sich auch im Bericht der
UBSKM (2026).
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Bis heute haben sich rund 150 Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Breiten-,
Leistungs- und Schulsport bei der Kommission gemeldet. Ihre Berichte aus Anhörungen
und Briefen wurden wissenschaftlich ausgewertet. Die 2022 veröffentlichte Fallstudie
dokumentiert sexualisierte Gewalt in Turnhallen, Umkleidekabinen oder bei
Wettkampfreisen. Deutlich wird, welche Rolle starre Hierarchien, enge Abhängigkeitsverhältnisse
und Machtmissbrauch durch Erwachsene in Vereinen sowie in den
Leistungssportsystemen der Bundesrepublik und der DDR spielten. Strukturelle Faktoren, wie die starke
Fixierung auf sportlichen Erfolg, die Abhängigkeit von ehrenamtlichem Engagement
sowie überwiegend männlich geprägte Hierarchien in Vereinen und Verbänden,
erschwerten eine konsequente Aufarbeitung (Rulofs et al. 2022).
2023 fand in Schwerin das Fachgespräch „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR – Fokus
Sport“ statt, das die Kommission gemeinsam mit der Landesbeauftragten für
Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur veranstaltete. Betroffene
sexualisierter Gewalt im staatlich organisierten DDR-Sport diskutierten dort mit Expert*innen
aus Sport, Politik, Wissenschaft und Praxis über Erfahrungen und Herausforderungen der
Aufarbeitung.
Auch wenn es gelungen ist, das Thema Aufarbeitung im Leistungs- und Breitensport
deutlich stärker zu verankern, besteht in Verbänden und selbst in großen Vereinen
weiterhin erhebliche Unsicherheit im Umgang mit konkreten Aufarbeitungsprozessen.
Öffentliche Aufarbeitungsberichte zu vergangenen Fällen im Sport liegen bislang kaum
vor. Aufarbeitungsvorhaben werden abgebrochen oder beschränken sich auf juristische
Gutachten, die nicht veröffentlicht werden. Die Beteiligung der Betroffenen scheint bisher
nur in einigen Projekten gelungen, eine Vernetzungsstruktur von Betroffenen im Sport ist
nach wie vor nicht vorhanden. Inwieweit das Zentrum für Safe Sport Aufarbeitung
vorantreiben kann, bleibt abzuwarten. Der Austausch der Kommission mit Betroffenen,
Sportvereinen sowie mit Spitzenvertreter*innen der Sportverbände wird daher weiterverfolgt.
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2.294
Vertrauliche Anhörungen
873
Schriftliche
Berichte
13
Werkstattgespräche
26
Publikationen
22
Forschungsprojekte
14
Positionspapiere und
Stellungnahmen
74
Pressemitteilungen
7
Kommissionsmitglieder
6
Öffentliche Hearings
19
Anhörungsbeauftragte
Stand August 2026
10
Fachveranstaltungen
10
Mitarbeitende im Büro
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Mitglieder der Kommission
Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner
Sozialarbeiterin und Psychotherapeutin (A) sowie Professorin für Klinische
Psychologie und Sozialarbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Julia Gebrande (Vorsitzende)
Sozialpädagogin und Fachberaterin für Psychotraumatologie sowie Professorin
für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen an der Hochschule Esslingen
PD Dr. Ulrike Hoffmann
Pflegefachkraft und Sozialwissenschaftlerin sowie Leiterin der Sektion
„Schutzkonzepte/Schutzprozesse im Gesundheitswesen und E-Learning“ an der Klinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des
Universitätsklinikums Ulm
Matthias Katsch
Philosoph, Managementtrainer, Berater und Mitgründer sowie Sprecher und
Geschäftsführer der Initiative Eckiger Tisch e. V.
Prof. Dr. Barbara Kavemann
Sozialwissenschaftlerin und Honorarprofessorin an der Katholischen
Hochschule für Sozialwesen Berlin sowie Mitarbeiterin des Sozialwissenschaftlichen
Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen (SoFFI-Berlin)
Prof. Dr. Heiner Keupp
Sozialpsychologe und emeritierter Professor für Sozial- und
Gemeindepsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie in leitender
und beratender Funktion an Aufarbeitungsstudien am Institut für
Praxisforschung und Projektberatung (IPP) beteiligt
Prof. Dr. Stephan Rixen
Rechtswissenschaftler und Professor für Öffentliches Recht mit den
Schwerpunkten Staatsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität zu
Köln sowie Direktor des dortigen Instituts für Staatsrecht
Die Aufarbeitungskommission des Bundes arbeitet eng mit der Unabhängigen
Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen (UBSKM) und dem dort
angesiedelten Betroffenenrat zusammen.
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• Jubiläum und Tagung 10 Jahre Aufarbeitungskommission
• Aufrufkampagne für Betroffene sexuellen
Kindesmissbrauchs mit Behinderungen
• Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter
Gewalt in Kindheit und Jugend
• Werkstattgespräche „Aufarbeitung sexualisierter
Gewalt in medizinischen Institutionen“
• Aktualisierte Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen
2026
2025
2024
2023
2022
• Fallstudie „Sexualisierte Gewalt und Schule“
• Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen und Verstetigung der Aufarbeitungskommission
• Standards der Betroffenenbeteiligung in institutionellen Kontexten
• Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch und Heimerziehung“
• Studie „Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“
• Fachgespräch „Sexueller Missbrauch in der DDR – Menschen mit Behinderungen“
• Aufrufkampagne für Betroffene mit Einwanderungsgeschichte
• Sammelband „Rechtliche Aspekte der Aufarbeitung“
• Tätigkeitsbericht zweite Laufzeit 2019–2023
• Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch und die Arbeit der Jugendämter“
• Beschluss Bundeskabinett Verlängerung der Arbeit der Kommission bis Ende 2025
• Werkstattgespräche „Sexueller Kindesmissbrauch und Menschen mit
Einwanderungsgeschichte“
• Fachgespräch „Sexueller Missbrauch in der DDR – Fokus Totale Institutionen“
• Fachgespräch „Sexueller Missbrauch in der DDR – Fokus Sport“
• Studie „Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“
• Werkstattgespräche „Schulen in freier Trägerschaft und Privatschulen“
• Fallstudie „Sexualisierte Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch im Kontext des Sports“
• Tagung „Aufarbeitung, Akten, Archive – Zum Umgang mit sensiblen Dokumenten“
• Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in Schulen“
• Fachtag „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie“
• Online-Portal „Geschichten, die zählen“
• Fallstudie „Sexuelle Gewalt in der Familie“
• Werkstattgespräche „Die Rolle von Schulsozialarbeit und Lehrkräften
bei sexualisierter Gewalt in Schulen“
• Symposium „Sexueller Kindesmissbrauch und pädosexuelle Netzwerke“
• Aufrufkampagne für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in der Schule
• Vorstudie „Programmatik und Wirken pädosexueller Netzwerke in Berlin“
Aktivitäten und Meilensteine
2021
2019
2020
• Beschluss Bundesregierung Finanzierung der
Kommission bis März 2019
• Bundestagsbeschluss Einrichtung einer Unabhängigen
Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
• Werkstattgespräche „Recherche & Archiv“
• Start der vertraulichen Anhörungen
• Werkstattgespräche „Anhörungen“
• Berufung der Kommissionsmitglieder
• Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR“
• Publikation „Sexueller Missbrauch an Kindern
und Jugendlichen in der DDR“
• Werkstattgespräche „Sexueller Missbrauch in
rituellen und organisierten Gewaltstrukturen“
• Zwischenbericht
• Werkstattgespräche „Anerkennung & Genugtuung“
• Öffentliches Hearing „Kindesmissbrauch im familiären Kontext“
• Beschluss Bundeskabinett Verlängerung der
Arbeit der Kommission bis Ende 2023
• Werkstattgespräche „Sexueller Kindesmissbrauch
an Menschen mit Behinderung“
• Empfehlungen für kindgerechte und betroffenensensible
Ermittlungs- und Strafverfahren
• Öffentliches Hearing „Kirchen und ihre Verantwortung
zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“
• Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch im Kontext
der evangelischen und katholischen Kirche“
• Werkstattgespräche „Verantwortung von Institutionen“
• Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen
• Aufrufkampagne für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs im Sport
• Bilanzbericht der ersten Laufzeit 2016–2019
• Tagung „Archive und Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“
• Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen und Familien in der DDR“
• Werkstattgespräche „Sexueller Kindesmissbrauch beim Sport“
• Werkstattgespräche „Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen
Jehovas und in der Colonia Dignidad“
• Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“
• Werkstattgespräche „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Schulen“
2018
2017
2016
2015
Wissen über
Aufarbeitung
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Was ist Aufarbeitung?
Aufarbeitung bedeutet, sich bewusst mit vergangenem Unrecht auseinanderzusetzen, es
sichtbar zu machen und Verantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Anerkennung der
Verletzung der Menschenrechte und der Würde von Betroffenen im Zentrum – besonders
dann, wenn strafrechtliche Schritte nicht mehr möglich sind, etwa wegen Verjährung,
fehlender Beweise oder weil Täter*innen verstorben sind.
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ersetzt zwar keine juristische Aufklärung der Straftaten,
aber sie prägt, wie eine Gesellschaft Unrecht bewertet. Gleichzeitig schafft sie für Betroffene
einen gesellschaftlichen Rahmen für ihre Bewältigungsprozesse.
Im Fokus von Aufarbeitung steht: Wer ist schuld und
wer trägt Verantwortung? Wie erkennen wir an, was die
Betroffenen erlitten haben? Und wie überwinden wir die
wirkmächtigen Strukturen, die solches Unrecht ermöglichen?
Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Kommission
Darüber hinaus trägt Aufarbeitung dazu bei, die Versorgungssituation betroffener Menschen
zu verbessern. Und: Sie ist essenziell für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexualisierter Gewalt – hier und heute.
Um Aufarbeitung besser zu verstehen, kann man drei eng miteinander verknüpfte
Dimensionen unterscheiden:
• die individuelle,
• die institutionelle,
• die gesellschaftliche.
Diese Dimensionen müssen miteinander im Austausch stehen und bedingen sich gegenseitig.
Eine umfassende Aufarbeitung gelingt nur, wenn Betroffene, Politik und Gesellschaft aktiv
zusammenwirken.
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Individuelle Aufarbeitung
Individuelle Aufarbeitung bedeutet, dass sich ein Mensch persönlich mit seinen
Gewalterfahrungen auseinandersetzt. Dazu gehören z. B. Gespräche im privaten Umfeld, das Erzählen
der eigenen Erlebnisse im Rahmen von Therapie oder Beratung, kreative Ausdrucksformen
wie Schreiben oder Zeichnen oder auch der Antrag auf Entschädigungsleistungen oder eine
Aktenrecherche. Wichtig ist dabei, das Erlebte für sich persönlich verstehen und einordnen
zu können. Gleichzeitig sind Menschen notwendig, die daran Anteil nehmen, Verantwortung
übernehmen sowie das erlittene Unrecht anerkennen.
Aufarbeitung muss Formen finden, die Betroffene als echte Verantwortungsübernahme
wahrnehmen. Dazu gehört zum einen die Anerkennung des erlittenen Leids und der
langfristigen Folgen sexualisierter Gewalt – aber auch der Stärke und Überlebenskraft der
Betroffenen. Zum anderen müssen aktuelle Bedarfe berücksichtigt werden, wie Beratungs- und
Therapieangebote, eine altersgerechte und traumasensible Versorgung sowie eine
angemessene Entschädigung.
Werden Betroffene adäquat unterstützt, entfaltet ihre
Überlebenskraft und -kreativität oftmals beeindruckende
Kräfte. Dafür gebührt ihnen jede Form der Anerkennung.
Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner, Mitglied der Kommission
Individuelle
Aufarbeitung
Gesellschaftliche
Aufarbeitung
Institutionelle
Aufarbeitung
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Institutionelle Aufarbeitung
Institutionelle Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bedeutet, dass eine staatliche,
kirchliche oder private Einrichtung, z. B. eine Schule oder ein Verein, sich systematisch mit
Fällen sexualisierter Gewalt auseinandersetzt und diese unabhängig untersuchen lässt.
Dazu gehört auch, dass die Einrichtung Verantwortung für die Gewalt übernimmt, aus den
Ergebnissen Konsequenzen für die Gegenwart zieht und Betroffene unterstützt.
Im Rahmen der Aufarbeitung müssen die institutionellen Strukturen hinterfragt werden, die
Gewalt ermöglicht haben. Dabei rücken alle Institutionen als mögliche Tatorte sexualisierter
Gewalt in den Fokus: Warum ist Unrecht gerade in dieser Institution geschehen? Welche
Bedingungen und Strukturen haben die Übergriffe begünstigt? Warum wurden Kinder und
Jugendliche nicht geschützt? Wer in der Institution trägt Verantwortung? Wie sind
Mitarbeitende der Einrichtung mit Tätern und Täterinnen umgegangen? Wer hat vertuscht oder
weggeschaut? Wie wurde mit Betroffenen umgegangen?
Es gilt, die Schweigeringe um sexualisierte Gewalt zu
durchbrechen. Für mich als Sozialwissenschaftler sehe ich
hier eine besondere Verantwortung.
Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Kommission
Die Aufarbeitung von institutionellem Versagen hilft Betroffenen nicht nur, das Geschehene
zu verarbeiten. Erwachsene, die damals betroffen waren, suchen heute nach Antworten: Wer
hat ihnen was unter welchen Umständen angetan? Und wer hat das Leid durch Schweigen,
Vertuschen oder verweigerte Hilfe noch verstärkt?
Letztlich geht es darum, in einem umfassenden Aufarbeitungsprozess Anerkennung (Honneth
1992/2021) bereitzustellen. Diese wird durch eine klare Haltung der Institutionen nach außen
sichtbar, etwa durch Gedenkveranstaltungen, Erinnerungsorte und -formen, durch
Schutzkonzepte, aber auch in Form von Entschädigungszahlungen.
Institutionen, die vergangene Gewalt nicht aufarbeiten, werden auch künftig kaum in der
Lage sein, heutige Risikostrukturen in ihrem Verantwortungsbereich zu erkennen, passende
Schutzkonzepte zu entwickeln und Kinder und Jugendliche zu schützen.
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Empfehlungen und Standards
Die Aufarbeitungskommission des Bundes hat Empfehlungen für die Aufarbeitung
von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen erarbeitet. Der Leitfaden liefert
praktische Hinweise, z. B. zum Ablauf eines Aufarbeitungsprozesses, zu rechtlichen
Fragen, zur Einbindung von Betroffenen und dazu, wie die Ergebnisse in ein
Schutzkonzept einfließen können (Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung
sexuellen Kindesmissbrauchs 2026).
Zusätzlich wurden in einem „Dialogprozess“ von UBSKM, dem Betroffenenrat und der
Aufarbeitungskommission des Bundes „Standards zur Betroffenenbeteiligung“ entwickelt.
Sie enthalten konkrete Vorgaben, wie Betroffene in institutionelle Aufarbeitungsprozesse
einbezogen werden sollten, und liefern hilfreiche Fragen sowie Checklisten zur
Umsetzung (Dialogprozess 2025).
Gesellschaftliche Aufarbeitung
Gesellschaftliche Aufarbeitung ist noch breiter angelegt als die Aufarbeitung in einzelnen
Institutionen. Sie untersucht, wie gesellschaftliche Bedingungen – etwa Tabus, mangelndes
Bewusstsein oder schwache Schutzsysteme – Missbrauch ermöglichen oder dessen
Aufdeckung verhindern. Ihr Ziel ist es, sexualisierte Gewalt öffentlich zu thematisieren, das
gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu schärfen und das erlittene Unrecht anzuerkennen.
Betroffene haben das Recht, dass die Gesellschaft Verantwortung übernimmt. Dazu gehört,
heute erwachsene Betroffene zu unterstützen und nachhaltigen Kinderschutz zu
gewährleisten. Betroffene betonen, wie wichtig die Verbindung zwischen individuellen Erfahrungen
und gesellschaftlicher Gerechtigkeit ist.
Betroffene sagen uns, dass Gerechtigkeit nach sexueller
Gewalt in der Kindheit unmöglich ist, da das Unrecht nicht
ungeschehen gemacht werden kann. Sie erwarten aber,
dass die gesellschaftliche Reaktion zu gerechteren
Verhältnissen führt, etwa durch Anerkennung des Unrechts und
des Leids, passende Unterstützung, Nachteilsausgleich,
Entschädigung und für viele auch durch eine angemessene
Verurteilung der Täter*innen.
Prof. Dr. Barbara Kavemann, Mitglied der Kommission
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 20 –
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Es wird deutlich, dass nicht nur der Staat, sondern die gesamte Gesellschaft – einschließlich
der Zivilgesellschaft – in der Verantwortung steht. Sexualisierte Gewalt steht in einem engen
Zusammenhang mit strukturellen Menschenrechtsverletzungen, wie etwa Diskriminierung
oder der systematischen Missachtung von Betroffenenperspektiven – eine Form der
Ungerechtigkeit, die nicht einfach hingenommen werden darf (vgl. Fricker 2023).
Aufarbeitung erfordert daher konkrete Schritte im gesellschaftlichen Raum: Es braucht Orte
und Aktivitäten des Erinnerns; strukturelle Ursachen von Unrecht müssen aufgedeckt und
politische Bildungsarbeit geleistet werden. Viele Betroffene wünschen sich, dass durch die
Aufarbeitung nicht nur ihr eigenes Leid anerkannt wird, sondern dass die Gesellschaft aus
den Erfahrungen lernt – um aktuelle Gewaltverhältnisse zu durchbrechen und künftige
Gewalt zu verhindern.
Matthias Katsch hat dafür ein Modell mit fünf zentralen Schritten entwickelt (Katsch 2013):
1. Wahrheiten müssen ausgesprochen und gehört werden.
2. Wissen muss gesammelt, bewertet und öffentlich gemacht werden.
3. Verantwortung muss übernommen werden.
4. Anerkennung muss ausgesprochen werden.
5. Und schließlich braucht es das Erinnern und Gedenken.
Diese Schritte betreffen alle Ebenen – Individuen, Institutionen und die Gesellschaft als
Ganzes – und sie sind als ein Prozess zu verstehen.
Die Rolle der Betroffenen als Expert*innen
aus Erfahrung
Aufarbeitung ist ohne die Betroffenen nicht vorstellbar und umsetzbar. Mehr noch: Bei allen
Aufarbeitungsprozessen bewirkten maßgeblich Betroffene selbst, dass ihr Anliegen
überhaupt offengelegt und weiterverfolgt wurde. Ohne den Mut von Betroffenen würde es bis
heute keine Aufarbeitung geben.
Aufarbeitung heißt, die Perspektiven Betroffener ernst zu nehmen. Betroffene bringen
wertvolles Erfahrungswissen ein. Viele sind nicht nur Überlebende, sondern bringen vielfältige
Kompetenzen zur Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse mit. Dafür braucht es echte
Teilhabe und den Abbau von Machtstrukturen.
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Sprechen kann helfen – aber es muss auch jemand zuhören.
Diese Erfahrung treibt mich an, Räume zu schaffen, in denen
Betroffene ihre Geschichten mitteilen können.
Matthias Katsch, Mitglied der Kommission
Die Aufarbeitungskommission des Bundes hat sich bewusst dafür entschieden, Betroffene
sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in das Zentrum ihrer Arbeit zu stellen. Darüber
hinaus widmet sie Betroffenen mit ihrem Geschichtenportal einen digitalen Gedenk- und
Erinnerungsort, der sie selbst zu Wort kommen lässt.
„Geschichten, die zählen“ –
das Geschichtenportal als digitaler Gedenkort
Die Kommission hat ein zentrales Ziel: Erlittene Gewalt und erlebtes Unrecht sichtbar
zu machen. Auf der Website www.geschichten-die-zaehlen.de finden sich Berichte von
Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben oder
darüber berichten können (Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung
sexuellen Kindesmissbrauchs o. J.).
Seit 2016 haben über 3.000 Betroffene und Zeitzeug*innen der Kommission ihre
Erlebnisse anvertraut. Einige dieser zutiefst persönlichen Geschichten wurden – mit Zustimmung
der Betroffenen und anonymisiert – auf dem Portal veröffentlicht.
Das Geschichtenportal dient als bleibender Erinnerungsort, der die Lebensleistung der
Betroffenen würdigt und verhindert, dass ihr Leid in Vergessenheit gerät. Die Berichte
zeigen auf, wie Gewalt Lebenswege prägt, sie geben aber auch Hoffnung.
In diesem Bericht finden Sie an verschiedenen Stellen Geschichten vom Portal. Bei allen
Namen handelt es sich um Pseudonyme.
Jetzt ist meine Geschichte ein Teil der Geschichte –
nicht mehr nur in mir als Stein im Magen, Kloß im Hals,
Bilder- oder Filmfetzen im Kopf.
Betroffene
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Zusammenhänge von Aufarbeitung,
Prävention und Intervention
Prävention, Intervention und Aufarbeitung gehören eng zusammen und nehmen aufeinander
Bezug. Aus der Aufarbeitung der Vergangenheit gewinnen wir wichtige Erkenntnisse – etwa
darüber, wie wir Kinder und Jugendliche besser schützen, Gewalt verhindern und passende
Hilfsangebote schaffen können.
Wenn Verantwortliche heute z. B. im Rahmen von Prozessen zur Entwicklung von
Schutzkonzepten in Institutionen Risiken und Potenziale analysieren und dabei auch zurückliegende
Übergriffe berücksichtigen, können sie aus Fehlern der Vergangenheit lernen. Das hilft,
Institutionen zu sicheren und kompetenten Orten zu machen und verloren gegangenes Vertrauen
wiederherzustellen.
Aufarbeitung bedeutet: Wir hören den Betroffenen zu,
lernen aus ihren Erfahrungen und verstehen, wie es zu dem
Unrecht kommen konnte. So können wir verhindern,
dass sich diese Fehler in Zukunft wiederholen.
Prof. Dr. Stephan Rixen, Mitglied der Kommission
Aufarbeitung fragt immer auch: Was bedeuten diese Erkenntnisse für die Gegenwart und die
Zukunft? Sie ist ein Lernprozess, der Prävention und Intervention stärkt – damit Kinder und
Jugendliche heute und morgen besser geschützt sind.
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Historie der Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs
Sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen gab es schon immer. Aber lange Zeit war
es tabuisiert, über diese Gewalterfahrungen zu sprechen. Für ein besseres Verständnis der
Fokus-Kapitel werden im Folgenden die zentralen Stationen der jüngeren Geschichte in
Deutschland kompakt dargestellt.
Das Schweigen über (sexualisierte) Gewalt wurde erst in den 1980er-Jahren durch die
Frauenbewegung gebrochen. Eines der ersten wissenschaftlichen Bücher zum Thema stammt
von Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter (1984), die die sexuelle Gewalt an Mädchen in
der Familie und Väter als Täter aufdeckten. Damit wurde der Blick vom Fremdtäter auf die
Familie als häufigstem Tatkontext gelenkt. Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre
gründeten sich in vielen Städten Selbsthilfeinitiativen, die mit Empörung, Engagement und
Durchhaltevermögen die weitverbreitete sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen ins
öffentliche Bewusstsein trugen. Wildwasser – Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen
Missbrauch an Mädchen e. V. – in Berlin war 1982 bundesweit die erste aus einer Fraueninitiative
entwickelte Selbsthilfegruppe, aus der im Laufe der Jahre Schutz- und Beratungsstellen
gegen sexualisierte Gewalt entstanden. In vielen Städten und Gemeinden wurden weitere
Projektgruppen ins Leben gerufen, in denen sich Ehrenamtliche und später Professionelle für
Mädchen und Frauen, für ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gegen sexualisierte
Gewalt in unserer Gesellschaft engagierten (Gebrande 2017). In Deutschland gibt es
inzwischen rund 400 Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.
Anschließend rückten auch Jungen als Betroffene in den Blick (Bange 2007). In der Folgezeit
wurden weitere Tabus überwunden: Es wurde über Frauen als Täterinnen oder über
Missbrauch in Institutionen gesprochen.
In der DDR wurde das Thema der sexualisierten Gewalt an Kindern weitgehend
ausgeblendet, da ihre Ursache in erster Linie in den Unterdrückungsverhältnissen des Kapitalismus
gesehen wurde. Deshalb würde sie in einer sozialistischen Gesellschaft keine Rolle spielen
(Kämpf 2022; Sachse et al. 2018). Erst nach der Wende gründeten sich innerhalb kurzer Zeit
ebenfalls spezialisierte Beratungseinrichtungen.
Anfang der 1990er-Jahre wurde mit einer Gegenkampagne auf die Bemühungen der
Frauenbewegung, sexualisierte Gewalt zum Thema in Politik und Intervention zu machen, reagiert.
Sexueller Missbrauch, so hieß es, sei „Misshandlung plus Feminismus“ (Rutschky 1992, S. 18)
und würde missbraucht, um Unschuldige zu verdächtigen und ihren Ruf zu zerstören. Es
wurde unterstellt, dass Mütter ihren Kindern, Therapeut*innen ihren Patient*innen und
Berater*innen in Fachberatungsstellen ihren Klient*innen Erinnerungen an sexuellen Missbrauch
einreden. Die damals noch im Aufbau befindliche Versorgungslandschaft erhielt einen
Rückschlag, und die öffentliche Finanzierung wurde vielerorts infrage gestellt (Gahleitner &
Gebrande 2024).
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Erst im Jahr 2010 erhielt sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen gesellschaftlich
und politisch die notwendige Aufmerksamkeit, als mutige zumeist männliche Betroffene aus
dem Canisius-Kolleg Berlin und der Odenwaldschule ihre Missbrauchserfahrungen öffentlich
machten. Die Politik reagierte mit der Einrichtung des Runden Tischs „Sexueller
Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen
und im familiären Bereich“ und der Ernennung der ersten Unabhängigen Beauftragten zur
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sowie durch den Aufbau einer zentralen
Anlaufstelle für Betroffene. 2011 wurde ein Maßnahmenkatalog beschlossen, der viele Hilfen
für Betroffene verbessert und Gesetze angepasst hat (Gebrande 2017). Allerdings bestehen
bis heute Lücken im Hilfenetz, und viele der beschlossenen Maßnahmen sind nur teilweise
umgesetzt worden (Bange 2018). Es dauerte noch einige Jahre, bis die Unabhängige
Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berufen wurde. Sie
untersucht seit 2016 sexualisierte Gewalt in allen Bereichen der Gesellschaft und baut auf dieser
wechselvollen Geschichte auf.
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Fokusthemen
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Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen steht seit 2010 vermehrt im Fokus der
Öffentlichkeit. Medien berichten seitdem regelmäßig über Fälle in Institutionen, wobei viele
Meldungen die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften betreffen. Sexueller
Missbrauch findet in Schulen, im Sport, in der Heimerziehung, in Einrichtungen des
Gesundheitswesens und vielen weiteren Kontexten statt, vor allem jedoch in Familien und deren
privatem Umfeld.
Die Aufarbeitungskommission des Bundes untersucht seit 2016 sexualisierte Gewalt an
Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Von Anfang an hat sie sich
intensiv mit einzelnen Tatkontexten auseinandergesetzt und ihr gewonnenes Wissen der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für diesen Bericht hat die Kommission exemplarisch vier
Tatkontexte ausgewählt, um daran die zentralen Erkenntnisse der Aufarbeitung sowie
Herausforderungen und Defizite auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene
aufzuzeigen:
• Familie: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kommt hier am häufigsten
vor. Die Kommission beschäftigt sich seit Beginn ihrer Arbeit mit diesem Tatkontext und
fordert innerfamiliäre Aufarbeitung ebenso wie familienpolitische und gesellschaftliche
Antworten ein.
• Heimerziehung: Viele betroffene ehemalige Heimkinder aus der DDR und der
Bundesrepublik haben bis heute keine angemessene Entschädigung erhalten und kämpfen nach
wie vor um die Anerkennung der erlittenen Gewalt.
• Religionsgemeinschaften: In den vergangenen Jahren haben die beiden großen Kirchen
verschiedene Maßnahmen zur Aufarbeitung und vor allem zur Prävention eingeleitet und
umgesetzt. Auch wenn in keinem anderen Tatkontext so viel unternommen wurde, ist die
kirchliche Aufarbeitungslandschaft von großen Ungleichheiten und strukturellen
Herausforderungen geprägt.
• Schule: In diesem Bereich gibt es bisher kaum Aufarbeitung, sodass es an
ausreichendem Wissen sowie Strukturen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Schulen
mangelt. Auch hier führen die föderalen Strukturen zu sehr unterschiedlichen
Regelungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt.
Daraus ergeben sich Handlungsbedarfe und notwendige Schritte, die Verantwortliche auf
Bundes- und Landesebene umsetzen müssen, um die Aufarbeitung zu gewährleisten und
den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Einen umfassenden Überblick über die Themen, mit denen sich die Kommission seit 2016
befasst, bieten darüber hinaus eine Übersicht der Forschungsprojekte sowie das
Publikationsverzeichnis in den Anlagen.
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Fokus
Familie
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Sexueller Kindesmissbrauch geschieht am häufigsten in der Familie, beginnt dort
besonders früh und dauert in der Regel lange an. Trotz staatlichem Wächteramt werden Kinder
innerhalb der Familie nicht vor sexualisierter Gewalt geschützt. Aufarbeitung von
familiärem Missbrauch findet fast ausschließlich auf individueller Ebene durch Betroffene statt.
Auch als Erwachsene erhalten sie von ihrer Familie nur selten Hilfe. Stattdessen erleben
sie häufig Schuldzuweisungen, Unglauben oder Ausgrenzung.
Der Aufarbeitung im familiären Kontext wird auch von der Politik bislang nur wenig
Bedeutung beigemessen. Die Arbeit der Aufarbeitungskommission des Bundes trägt dazu bei,
diese Lücke zu schließen. Doch die Familie als Haupttatort sexuellen Kindesmissbrauchs
muss stärker in den Fokus gesellschaftlicher Aufarbeitung und Verantwortung rücken.
Ausgangslage und Entwicklungen
Am Anfang der Enttabuisierung sexualisierter Gewalt stand die Familie im Mittelpunkt:
Bereits in den 1980er-Jahren begann in Deutschland eine öffentliche und fachliche
Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch an Mädchen. Es waren Frauen, die öffentlich über
Gewalt durch Väter, Großväter und Brüder in ihrer Kindheit sprachen. In der Folge gab es eine
kurze Resonanz in den Medien. Aus der Frauenbewegung heraus gründeten sich
Selbsthilfegruppen und spezialisierte Beratungsstellen, die bei der individuellen Aufarbeitung
unterstützten, zuerst ohne staatliche Finanzierung. Darüber hinaus blieb eine politische Reaktion
aus. Bis heute hat die Gewalt in Familien nicht die gesellschaftliche Aufmerksamkeit und
Bedeutung gewonnen, die der Gewalt in institutionellen Kontexten seit 2010 zuteilgeworden
ist. Zwar gab der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ 2010 zwei Expertisen in Auftrag,
eine für den Tatkontext Institutionen und eine für Familien. Die Ergebnisse waren
eindrücklich: Sexueller Missbrauch in der Familie gilt als besonders schwerwiegend, weil die
Übergriffe früher beginnen und von längerer Dauer sind. Der Grad der Invasivität ist höher, die
gesundheitlichen und sozialen Folgen schwerer, die Schwelle zur Anzeigenerstattung höher
(Zimmermann et al. 2010). Dennoch verschwand das Thema sexualisierte Gewalt in der
Familie im Anschluss wieder aus der öffentlichen politischen Debatte.
Erst als die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs eingerichtet wurde und 2016 ihre Arbeit aufnahm, wurde die Familie als Tatort
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wieder sichtbarer. Die Aufarbeitung im
Bereich Familie ist von Beginn an ein Auftrag der Kommission. Im internationalen Vergleich
war dies lange Zeit ein Alleinstellungsmerkmal. Mittlerweile haben auch andere Länder die
Bedeutung von Aufarbeitung in der Familie erkannt und sind dem deutschen Vorbild gefolgt.
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Wissen über sexualisierte Gewalt in Familien
Unter den der Aufarbeitungskommission des Bundes vorliegenden Meldungen ist die Familie
mit 66 % der Betroffenen – das sind 1.426 vertrauliche Anhörungen und 321 schriftliche
Berichte – der meistgenannte Tatkontext. Vor allem werden Väter, Großväter und Brüder als
Täter genannt. An zweiter Stelle steht das soziale Umfeld der Familie mit 33 % (da
Mehrfachnennungen möglich und gar nicht so selten sind, liegt die Prozentsumme über 100 %).
Retrospektive Studien bestätigen diese Gewichtung. Für innerfamiliären Missbrauch fehlen
prospektive Studien (Zimmermann et al. 2010). Zwei wissenschaftliche Quellen legen aktuelle
Daten für Deutschland vor:
• 2025: Bei einer repräsentativen, retrospektiven Bevölkerungsbefragung gaben
Betroffene am häufigsten an, sexualisierte Gewalt in der Kindheit durch Familienmitglieder oder
durch Personen aus der Verwandtschaft erlitten zu haben (Frauen: 35,3 %; Männer 18,8 %
der Betroffenen) (Dreßing et al. 2025, S. 277).
• 2026: Die bevölkerungsweite, geschlechterübergreifende Prävalenzstudie
„Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA), durchgeführt von BMBFSFJ,
BMI und BKA, weist eine Betroffenheit von sexualisierter Gewalt unter allen Kindern
und Jugendlichen in Deutschland durch Erziehungsberechtigte bei 5 % der Frauen und
1,9 % der Männer aus (Bundeskriminalamt 2026, S. 115).
In Familien, in denen sexuelle Gewalt stattfindet, können sich Täter*innen und andere
Beteiligte nach außen abschotten und den Eindruck von Normalität erwecken. Dadurch wird es für
betroffene Kinder fast unmöglich, der Gewalt zu entkommen. Im Vergleich zu anderen Orten,
wie der Schule oder dem Sportverein, können Kinder ihre Familie meist viel schwerer
verlassen. Sie sind der Gewalt oft über lange Zeit schutzlos ausgesetzt.
Ein besonderes Risiko haben sehr junge Kinder (Bange 2022). Bei vielen in der Familie
Betroffenen beginnt der Missbrauch schon vor dem sechsten Lebensjahr. Wenn die Gewalt früh
einsetzt, dauert sie häufig viele Jahre an. Kinder und Jugendliche versuchen oft, sich
jemandem anzuvertrauen – meist sind es Familienangehörige, vor allem die Mütter. Doch nur
selten wird die Gewalt durch Dritte gestoppt. Viele Betroffene berichten von verzweifelten
Versuchen, der Gewalt zu entkommen. Suizidgedanken sind nicht selten. Andere sind von zu
Hause weggelaufen (Andresen et al. 2021). Es wird deutlich, wie schwer es für Kinder und
Jugendliche ist, sich aus einer solchen Situation zu befreien.
Versagen beim Kinderschutz
Die Schilderungen der Betroffenen offenbaren ein vielfältiges Versagen beim Kinderschutz:
Viele nichtmissbrauchende Erwachsene in der Familie haben die Gewalt übersehen oder
nicht sehen wollen, den Kindern und Jugendlichen wurde oft nicht geglaubt, die Gewalt
ausgeblendet, verleugnet oder sogar aktiv vertuscht. Fachkräfte an den Orten, die Kinder und
Jugendliche regelmäßig besucht haben und die in engem Kontakt zu diesen standen, wie
Kita, Schule, Hort oder Freizeitangebot, z. B. ein Sportverein, haben häufig ebenfalls nichts
bemerkt. Hilfesignale wurden nicht ernst genommen, Verhaltensauffälligkeiten und -verän-
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derungen falsch gedeutet oder vor der Vermutung die Augen verschlossen, dass die Kinder
und Jugendlichen in der Familie Gewalt ausgesetzt sein könnten.
Ich gab damals durchaus deutliche Signale nach außen.
Rettung organisierte aber keiner dieser Menschen.
Betroffene
Auch der Staat hat in seiner Rolle als Wächter des Kindeswohls allzu oft versagt. Das
belegen die Berichte von Betroffenen und Angehörigen darüber, wie sie die Arbeit des
Jugendamtes erlebt haben. Kinder und Jugendliche können sich bei innerfamiliärer sexualisierter
Gewalt nicht selbst schützen. Das ist die Aufgabe des Jugendamts, wenn Eltern oder
Sorgeberechtigte nicht zur Verfügung stehen. Wird in diesen Fällen auch das Jugendamt nicht
schützend tätig, bleiben die Betroffenen oft jahrelang in der gewalttätigen Situation
gefangen, mit schweren Folgen für ihr weiteres Leben (Meysen et al. 2023).
Überschneidungen mit Formen organisierter und
digitaler sexualisierter Gewalt
Viele Betroffene haben den Missbrauch nicht nur von einer Person erlebt, sondern waren
weiteren Tätern oder Täterinnen ausgeliefert, weil sie in ihren Familien keinen Schutz
fanden. Aus einigen vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten der Betroffenen geht
zudem hervor, dass die Familie Ausgangspunkt für organisierte sexualisierte Gewalt war.
Betroffene berichten der Kommission von privaten Zirkeln, in denen Väter oder Großväter sie
als Kind an Bekannte weitergereicht oder Brüder ihre Freunde in die sexuellen
Gewalthandlungen einbezogen haben (Andresen et al. 2021).
Auch beim hochaktuellen Thema Gewalt mittels digitaler Medien bzw. Gewalt im Internet
spielen Familienangehörige als Täter*innen eine zentrale Rolle. Zwei Missbrauchskomplexe
wurden für die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Familienmitglieder bundesweit
bekannt: Der Fall Staufen, in dem Stiefvater und Mutter einen Siebenjährigen im Internet zur
Vergewaltigung gegen Geld angeboten hatten, sowie der Fall Lügde, in dem eine Mutter ihre
kleine Tochter auf einem Campingplatz in die Obhut eines Bekannten gab, der dann mit der
Webcam sexuelle Übergriffe filmte und verbreitete. Es zeigte sich außerdem, dass viele
weitere Kinder betroffen waren. Der Index on Global Child Sexual Exploitation and Abuse
(Childlight 2025) nennt Mitglieder der Kernfamilie als die häufigsten Täter*innen bei der
Produktion von Missbrauchsabbildungen. Beschrieben wird ein Online-/Offline-Kontinuum von
sexualisierter Gewalt und deren Vermarktung bzw. Verbreitung. Mit diesem Thema wird sich
die Aufarbeitungskommission des Bundes in Zukunft stärker auseinandersetzen, da zu
erwarten ist, dass Betroffene in Anhörungen zunehmend darüber berichten. Zum Thema
digitale sexualisierte Gewalt siehe auch den Bericht der UBSKM (2026).
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Maßnahmen zur Aufarbeitung
Neben der Auswertung vertraulicher Anhörungen und schriftlicher Berichte von Betroffenen
im Tatkontext Familie hat die Kommission weitere Maßnahmen zur individuellen und
gesellschaftlichen Aufarbeitung dieses Tatkontextes umgesetzt. Zu sexualisierter Gewalt in der
Familie hat sie u. a. ein öffentliches Hearing und einen Fachtag durchgeführt sowie zwei
Studien veröffentlicht (Andresen et al. 2021; Mitzscherlich et al. 2019). In einer weiteren
Studie hat sie die Arbeit der Jugendämter im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
beleuchtet (Meysen et al. 2023).
Das Wissen über sexualisierte Gewalt in der Familie und deren Folgen unterstützt die
individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung. Über die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission
wird die Bedeutung des Tatkontextes Familie immer wieder ins Bewusstsein gerückt.
Die Kommission hat in einem Positionspapier ihre Planung zum Thema Familie vorgestellt
(Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2025a).
Sie wird sowohl für Betroffene als auch für Angehörige eine Orientierungshilfe für die
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Familie erarbeiten. Diese soll Betroffene über
Unterstützungsmöglichkeiten informieren und mit rechtlichen Informationen versorgen.
Angehörige sollen ermutigt werden, Verantwortung zu übernehmen, Täter bzw. Täterinnen zur
Rechenschaft zu ziehen, Betroffene im Rahmen der familiären Beziehungen solidarisch zu
unterstützen und gemeinsam mit ihnen aufzuarbeiten.
Herausforderungen und Defizite
Auch wenn die Familie ein vor staatlichen Eingriffen grundrechtlich besonders geschützter
Raum ist, hat der Staat ein Wächteramt inne. In der deutschen Gesetzgebung wurde das
Recht von Kindern auf Schutz in der Familie in § 1631 BGB festgeschrieben. Jugendämter und
Familiengerichte haben die entsprechenden Befugnisse, um das Kindeswohl zu schützen.
Dieser Schutz ist sehr oft unerreichbar, weil es für Kinder eine ganz erhebliche Hürde ist,
sexuelle Gewalt durch Angehörige an Außenstehende – auch an schützende Institutionen –
zu berichten. Das Risiko, die Familie zu verlieren, selbst beschuldigt zu werden oder keinen
Glauben zu finden, ist enorm hoch. Hinzu kommen Scham- und Schuldgefühle, die den
Kindern oft von Tätern und Täterinnen eingeredet werden, sowie die Problematik, dass Kinder
den gewaltvollen Alltag in ihrer Familie häufig als Normalität erleben und gar keine Worte
für die Taten haben. Viele Betroffene aus der Familie erleben ein Gefühl der Vereinzelung.
Betroffene aus einer Institution, wie der Schule oder dem Sportverein, können sich
vernetzen, austauschen und gegenseitig stärken. Im Gegensatz dazu haben Betroffene aus der
Familie diese Möglichkeit kaum und bleiben meist allein. Dabei kann die Vernetzung von
Betroffenen dabei helfen, Wege für individuelle Hilfe und Bewältigungsprozesse zu finden
und gemeinsam gesellschaftliche Aufarbeitung zu initiieren.
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Wenn sich der öffentliche Diskurs überwiegend auf institutionelle Kontexte konzentriert,
bleibt ein großer Bedarf an individueller und gesellschaftlicher Anerkennung von Unrecht
und Leid ungedeckt. Hier aber muss Aufarbeitung einsetzen. Die Arbeit der
Aufarbeitungskommission des Bundes trägt dazu bei, diese Lücke in der öffentlichen Debatte zu schließen.
Weshalb gerät der Tatkontext Familie aus dem Blick?
Obwohl sexualisierte Gewalt in der Familie in retrospektiven Studien am
häufigsten genannt wird, wird der Tatkontext in der öffentlichen und politischen Debatte –
und damit auch die Unterstützung erwachsener Betroffener – nach wie vor vernachlässigt.
Dafür gibt es verschiedene Gründe:
• Die Familie erfüllt wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Hier wachsen die meisten
Kinder auf, alte und kranke Menschen werden gepflegt und das Familieneinkommen
wird geteilt. Durch die hier geleistete unbezahlte Care-Arbeit erbringen Familien einen
unverzichtbaren sozialen und ökonomischen Beitrag. Ungeachtet dessen wird Familie
gesellschaftlich und rechtlich als privater Raum konstruiert, der sich dem öffentlichen
Zugriff leicht entziehen kann. Das ist rechtlich geregelt. Das Elternrecht in Art. 6
Abs. 2 GG gewährt ein starkes Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Der Begriff der
„elterlichen Gewalt“ wurde in Deutschland relativ spät entschärft und erst 1980 durch
den Begriff der „elterlichen Sorge“ ersetzt. Es dauerte bis 2000, bis Kindern ein Recht
auf gewaltfreie Erziehung zugesprochen wurde (§ 1631 Abs. 2 BGB). Erst 1997 wurde
Vergewaltigung in der Ehe strafbar.
• Familie wird häufig als „heile“ und „natürliche“ Einheit idealisiert. § 1618a BGB etwa
formuliert eine gegenseitige Verpflichtung: „Eltern und Kinder sind einander Beistand
und Rücksicht schuldig.“ Das Elternrecht wird als ein „natürliches“ Recht definiert
(Art. 6 GG). Diesem Verständnis liegt die Vorstellung zugrunde, dass Eltern universelle
und unveränderliche Rechte besitzen, die unabhängig von staatlichen Gesetzen
existieren. Familie wird im Sinne der Eltern-Kind-Beziehung als naturgegeben und nicht als
gesellschaftlich konstruiert verstanden (Unabhängige Kommission des Bundes zur
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2026). Dieses Verständnis kann dazu
führen, dass Betroffene dazu verpflichtet werden, für Pflege oder Beerdigung von
Tätern bzw. Täterinnen finanziell aufzukommen.
• Staat und Zivilgesellschaft stehen auch für zurückliegendes Versagen in der
Verantwortung. Elternrechte, Erziehungsnormen und die erzieherische Praxis waren bis in die
1970er-Jahre autoritär geprägt und Kinderrechte spielten keine Rolle. Dieses Argument
wird häufig herangezogen, wenn Betroffene die Aufarbeitung des zurückliegenden
Unrechts verlangen. Sexualisierte Gewalt war jedoch auch damals schon Unrecht.
Eine Herausforderung besteht darin, die idealisierte Vorstellung von Familie, die sich für
viele Betroffene als Falle erweist, in öffentlichen Diskussionen kritisch zu betrachten –
ohne dabei die positiven Aspekte von Familie und deren emotionale Bedeutung für die
Familienmitglieder zu schmälern.
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Betroffene im System Familie
Sexualisierte Gewalt innerhalb der Familie bleibt meist lange verborgen. Gründe dafür sind:
• Kinder können ihre Familien nicht einfach verlassen. Sie sind existenziell von ihnen
abhängig. Auch Jugendliche befinden sich in mehrfacher Hinsicht in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Eltern; die meisten sind während der Schulzeit und der
Ausbildung auf die finanzielle Unterstützung ihrer Familie angewiesen.
• Außenstehende mischen sich nur ungern in Familienangelegenheiten ein – der
Privatraum der Familie wird meist respektiert und nicht hinterfragt.
Wenn der Missbrauch schließlich doch aufgedeckt wird, zerbricht nicht selten das gesamte
Familiensystem. Auch wenn Betroffene den Kontakt zu Tätern bzw. Täterinnen selbst
abbrechen, geht häufig auch der zu anderen Angehörigen verloren, z. B. zu Geschwistern, obwohl
er gewünscht ist und bitter vermisst wird.
Seit etwas mehr als einem Jahr habe ich keinen Kontakt
mehr zu meinen Eltern und Geschwistern. Und so paradox es
auch klingen mag, trotz allem, was sie mir angetan haben,
fehlen sie mir teilweise so sehr, dass ich das Gefühl habe, es
würde mich innerlich zerreißen.
Betroffene
Betroffene, die sich als Erwachsene an ihre Angehörigen wenden, die Gewalt offenlegen und
Täter*innen benennen, machen oft dieselbe schmerzhafte Erfahrung: Ihnen wird (erneut)
nicht geglaubt. Statt Unterstützung zu erhalten, werden sie als Störenfried oder
Nestbeschmutzerin hingestellt, ihnen wird die Schuld zugeschoben, über die Gewalt wird weiter
geschwiegen und die Täter*innen werden geschützt. Die Familie schließt sich gegen sie
zusammen. Anstatt die Gewaltausübenden zur Verantwortung zu ziehen und sie mit
Rücksicht auf Betroffene fernzuhalten, wird den Betroffenen zugemutet, den Tätern bzw.
Täterinnen zu begegnen, wenn sie Kontakt zur Familie oder einzelnen Familienmitgliedern halten
wollen.
Diese Ausgrenzung und Entsolidarisierung wird als sehr schmerzlich und ungerecht erlebt.
Viele Betroffene verlieren auf diese Weise ihre Familie endgültig – sie werden ausgestoßen
oder sehen sich gezwungen, den Kontakt aus Selbstschutz abzubrechen. So wird der
Missbrauch nicht nur durch die Tat selbst, sondern auch durch das Schweigen und die Abwehr der
Familie zu einem tiefgreifenden Trauma. Die Schwere des Verlusts der Familie kommt zu den
Belastungen und Auswirkungen des Gewalterlebens hinzu und muss ebenfalls bewältigt
werden.
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Johannas Geschichte
Der sexuelle Missbrauch fand zwischen meinem sechsten und neunten
Lebensjahr und zwischen meinem elften und 14. Lebensjahr statt. Es waren zwei Täter
innerhalb meiner Familie: mein Opa und mein Vater.
Bei meinem Opa war der Missbrauch in unserem Kinderzimmer. Ich teilte mir das Zimmer
mit meiner Schwester. Es ging um seine Befriedigung, und er machte auch bei mir etwas.
Meine Mutter sagte mir damals, wenn was wäre, dürfte ich es ihr jederzeit sagen. Ich
verstand damals gar nicht, dass sie genau so etwas meinte. Ich dachte, das alles sei ein
Geheimnis, das jedes Kind mit seinem Opa teilt. So hat er es mir damals erklärt.
In der vierten Klasse hatte ich Sexualkundeunterricht. Da begriff ich, dass das, was mein
Opa macht, nicht richtig ist, und sagte es meiner Mutter. Als ich es meiner Mutter sagte,
wusste sie sofort, worum es geht. Mein Vater war ahnungslos. Da erzählte meine Mutter
ihm von ihrem eigenen Missbrauch durch ihren Vater, meinen Opa. Sie brachen daraufhin
den Kontakt zu meinem Opa ab. Ich dachte, jetzt wäre alles vorbei. Als dann mein Vater
kurze Zeit später anfing, dachte ich, das sei nicht möglich. Ob alle so sind? Der
Missbrauch fand das erste Mal auf dem Sofa statt, als niemand außer uns zu Hause war.
Später dann auch im Kinderzimmer, im Auto an Waldgebieten und im alten Kinderzimmer
bei seinen Eltern. Ich schloss meistens meine Augen, weil ich es nicht ertrug, oder
versuchte mich weit weg zu denken.
Ich schrieb meiner Mutter Briefe darüber, was mein Vater mit mir macht und dass ich es
nicht mehr aushalte. Ihre Reaktion war leider nicht die, die ich erwartet hatte: Sie glaubte
mir nicht. In Gesprächen versuchte sie mir zu vermitteln, dass ich mir das einbilde, wegen
des Missbrauchs vom Opa.
Der Missbrauch ging danach noch einige Jahre weiter, und ich suchte weiterhin vergeblich
Hilfe bei meiner Mutter. Dann, eines Tages während einer der vielen Diskussionen mit
meiner Mutter, kam mein Vater dazu und sagte plötzlich: Johanna lügt nicht, es stimmt.
Danach war Stille. Ich hob die Hände vors Gesicht und rannte in den Keller. Oben wurde
weiter diskutiert, bis meine Mutter ihn schließlich aus der Wohnung warf. Das Thema
wurde dann schnell wieder unter den Teppich gekehrt. Es begann die Zeit, in der ich
eigentlich nicht mehr Teil der Familie war.
Ich arbeite heute selbst in einer pädagogischen Einrichtung und engagiere mich für den
Kinderschutz. In einem Projekt spreche ich mit den Kindern ab vier Jahren zum Beispiel
über gute und schlechte Geheimnisse, denn Kinderschutz fängt mit der präventiven
Arbeit an und beginnt schon bei den Kleinsten.
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Unterstützung bei individueller Aufarbeitung
Für Erwachsene, die als Kinder und Jugendliche mit dem Jugendamt Kontakt hatten oder
sogar in Obhut genommen wurden, kann es für die Aufarbeitung sehr hilfreich sein, ihre
Jugendamtsakten einzusehen. Die Informationen darin können helfen, Erinnerungen zu
ordnen, Lücken in der eigenen Lebensgeschichte zu schließen und Fragen zu beantworten, wie:
Wer hat mir damals geholfen? Welche Familienmitglieder haben zu mir gestanden? Wer
wusste von den Taten und hat nichts unternommen?
Zwar haben Betroffene nun per Gesetz das Recht, ihre Jugendamtsakte oder ihre Akte einer
Jugendhilfeeinrichtung einsehen zu können (§ 9b SGB VIII). Bisher gibt es bei der
Akteneinsicht jedoch kaum fachliche Unterstützung oder psychosoziale Begleitung. Das macht es für
viele noch schwieriger, Klarheit über ihre Biografie zu bekommen oder mit den enthaltenen
Informationen umzugehen.
Verantwortung für Aufarbeitung
Staat und Gesellschaft tragen bei sexuellem Kindesmissbrauch in der Familie eine
besondere Verantwortung. Obwohl Betroffene intensiv und öffentlich zum Thema sexualisierte
Gewalt in der Familie und über die Rolle von Angehörigen sprechen und informieren, fehlt es
bisher an einer breiten öffentlichen und politischen Auseinandersetzung mit diesem
spezifischen Tatkontext. Erst eine solche Debatte würde eine gesamtgesellschaftliche
Aufarbeitung ermöglichen: Sie könnte Betroffene in ihrer individuellen Verarbeitung unterstützen
und entlasten sowie Angehörige auf ihre Verantwortung hinweisen.
Es gibt kaum öffentliche Initiativen zur Aufarbeitung in Familien. Auch fehlt es an
Beratungsangeboten, die sowohl die erwachsenen Betroffenen als auch die Angehörigen bei diesem
Prozess begleiten. Dabei gibt es Anzeichen dafür, dass Angehörige durchaus bereit sein
können, Betroffene zu unterstützen. So ist z. B. die Anzahl von Angehörigen und Personen aus
dem sozialen Umfeld, die sich beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch melden, von einem
Viertel beim Start 2016 auf über die Hälfte der Anrufenden im Jahr 2025 angestiegen. Am
häufigsten riefen Mütter an (56,2 %), gefolgt von Vätern mit 13,9 %, Großeltern mit 4,9 % und
Geschwistern mit 2,7 %. Eine konkrete Auswertung der Anrufe beim Hilfetelefon findet sich
im Bericht der UBSKM (2026).
Ab 2013 stellte der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) verwaltete Fonds Sexueller Missbrauch für viele Betroffene eine wichtige
Unterstützung dar, die Leistungen finanziert, die durch die Regelsysteme nicht oder nicht
ausreichend getragen werden, z. B. Fortführung von Therapie oder das Nachholen von
Bildungsabschlüssen. Diese Leistungen haben Betroffenen bei ihrer individuellen Bewältigung der
Gewalterfahrungen enorm geholfen. Seit der Fonds 2025 ersatzlos eingestellt wurde, fehlt
es an einer unbürokratischen und niedrigschwelligen Hilfe für Betroffene. Informationen und
Forderungen zum Fonds Sexueller Missbrauch finden sich auch im Bericht der UBSKM (2026).
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Handlungsbedarfe
Akteneinsicht
Jugendämter sowie die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen
Betroffene dabei unterstützen, ihr Recht auf Aufarbeitung wahrzunehmen. Nach der
Neuregelung von § 9b SGB VIII gehört dazu auch, dass Betroffene Einsicht in ihre Akte erhalten
und – wenn sie es möchten – die Chance bekommen, Fragen zu stellen und ihr damaliges
Erleben zu schildern. Außerdem sollten die Aufbewahrungsfristen im Sinne von § 9b Abs. 2
SGB VIII ausreichend bemessen bzw. die Akten einem Archiv angeboten werden. Betroffene
müssen über den Umfang ihrer Einsichtsrechte von Behörden und Archiven, an die sie sich
wenden, informiert und bei der Sichtung und Auswertung der Akteninhalte begleitet werden.
Kampagnen, die Angehörige adressieren
Familienangehörige können rechtlich zwar nicht gezwungen werden, sich an der
Aufarbeitung in ihren Familien zu beteiligen oder Verantwortung dafür zu übernehmen. Aber wer
damals nicht schützte, steht heute in der moralischen Pflicht, sich mit diesem Versagen und
den Folgen auseinanderzusetzen. Diese Verantwortung gilt nicht nur gegenüber den
damaligen Kindern, sondern auch gegenüber den heute erwachsenen Betroffenen und auch
gegenüber der nächsten Generation in der Familie.
Für Betroffene ist diese Verantwortung ein wichtiger Grund, die erlebte Gewalt in der Familie
zur Sprache zu bringen und zum Thema einer Auseinandersetzung zu machen. Es braucht
Wege, um Familienangehörige mit ihrer ethischen Verpflichtung zu konfrontieren. Dies kann
z. B. durch die Öffentlichkeitsarbeit von Bund und Ländern unterstützt werden.
Ausbau der Unterstützungsangebote
Wenn sich Betroffene mit ihrer Familie auseinandersetzen, können spezialisierte
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt Begleitung und Schutz bieten. Auch Angehörige
können beraten werden, wenn sie die Aufarbeitung unterstützen wollen. Diese Aufgaben
sind bislang nicht im Budget der Beratungsstellen abgebildet. Die dafür benötigten
finanziellen und personellen Ressourcen müssen von den Ländern und Kommunen bereitgestellt
werden.
Prüfen von Rechtsnormen und Rechtsvorgängen
Finanzielle Abhängigkeiten von missbrauchenden Familienmitgliedern können Betroffene
daran hindern, Gewalt offenzulegen und Schutz zu suchen. Deshalb müssen diese
Abhängigkeiten verringert werden.
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• Besonders bei Kindern ist das Elternrecht kritisch zu prüfen, während Kinderrechte und
Kinderschutz gestärkt werden müssen. Dies gilt auch für andere Gewaltformen in der
Familie, wie häusliche Gewalt gegen die Mutter, die oft mit sexualisierter Gewalt
einhergehen und Schutz erschweren. Dafür benötigt es die Initiative des BMBFSFJ und des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
• Jugendliche brauchen bessere Möglichkeiten, sich von Familien zu lösen, die sexualisierte
Gewalt vertuschen und Täter*innen schützen. Finanzielle Alternativen, etwa während
Ausbildung oder Studium, sollten leichter zugänglich sein. Daher soll das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Anpassung der Regelungen
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dahingehend prüfen, dass
sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche innerhalb der Familie grundsätzlich
als Härtefall anerkannt wird, der zu einer elternunabhängigen Förderung führt. Dem
Deutschen Bundestag soll eine entsprechende Regelung vorgeschlagen werden.
• Es ist ein zusätzliches Unrecht, wenn Betroffene Kosten für ihre Täter*innen übernehmen
müssen – etwa für Pflege oder Beerdigungen. Das BMAS soll dem Deutschen Bundestag
vorschlagen, die Gesetze § 74 SGB XII und § 1611 BGB zu ändern. Demnach soll schon bei
einem begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend durch den
pflegebedürftigen oder verstorbenen Elternteil oder andere Angehörige gelten: Die
Betroffenen müssen die Kosten nicht tragen.
Förderung der Vernetzung von Betroffenen
Es bedarf einer staatlichen Förderung von Initiativen, die dabei helfen, dass sich Betroffene
aus dem Tatkontext Familie austauschen, vernetzen und damit der Vereinzelung entkommen
können. Online-Angebote sind besonders gut geeignet, um Kontakte über verschiedene
Regionen hinweg zu ermöglichen. Dafür ist die finanzielle Unterstützung von bereits
bestehenden Betroffenenorganisationen oder Selbsthilfegruppen sowie die Förderung weiterer
Selbsthilfeangebote durch Länder und Kommunen notwendig.
Fonds Sexueller Missbrauch
Ein aktuelles Rechtsgutachten bestätigt, dass der Fonds Sexueller Missbrauch rechtlich
weitergeführt werden kann (UBSKM 2025). Damit die oft einzige, unbürokratische und
niedrigschwellige Hilfe für Betroffene erhalten bleibt, sind auf Grundlage dieses Gutachtens folgende
Schritte notwendig:
• Das BMBFSFJ erarbeitet zeitnah einen Gesetzentwurf zur Fortführung des Fonds
auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage sowie ein Konzept für eine
Übergangslösung, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt.
• Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gibt die dafür benötigten
finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2027 frei.
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• Veröffentlichung der Ergebnisse
einer Fragebogenerhebung zu Aufarbeitung
in Familien
2026
2025
2022
2023
• Positionspapier „Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch
in Familien – eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung“
• Studie „Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“
• Fragebogenerhebung zu den Erfahrungen Betroffener mit
Aufarbeitung in Familien
• Beginn der Arbeit an einer Orientierungshilfe „Aufarbeitung in Familien“
• Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch und die Arbeit der Jugendämter“
• Studie „Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt
in Kindheit und Jugend“
• Fachtag „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie“
• Studie „Sexuelle Gewalt
in der Familie“
• Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch
in der DDR“
• Öffentliches Hearing „Kindesmissbrauch im
familiären Kontext“
• Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch in
Institutionen und Familien in der DDR“
Aktivitäten und Meilensteine der
Aufarbeitungskommission des Bundes
Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Aktivitäten und Maßnahmen
der Kommission für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Familie dar.
• Interdisziplinärer Workshop
„Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
in Familien“
2024
2021
2019
2017
Fokus
Heimerziehung
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Zahlreiche Berichte Betroffener im Internet, ein Petitionsausschuss des Bundestags und
die Aktivitäten des Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und der
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben die untragbaren Verhältnisse in der
Heimerziehung von BRD und DDR an die Öffentlichkeit gebracht. Viele Biografien ehemaliger
Heimkinder sind von der gewaltvollen Erziehung der damaligen Zeit geprägt. Die individuelle,
institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitung dieser Unrechtserfahrungen ist bei
Weitem nicht abgeschlossen. Für Betroffene fehlt es weiterhin an der Finanzierung
persönlich zugeschnittener Hilfeleistungen, die dabei helfen, die Folgeschäden zu mildern.
Für den Zugang zu materiellen Hilfen und Rentenersatzleistungen müssen hohe Hürden
überwunden werden. Ehemalige Heimkinder fühlen sich von der Gesellschaft oft
vergessen, mit ihren Gewalt- und Missbrauchserfahrungen nach wie vor nicht gesehen und
wünschen sich ein Zeichen der Anerkennung.
Ausgangslage und Entwicklungen
Sexualisierte Gewalt in der Heimerziehung der Bundesrepublik und der DDR seit 1949 ist von
Beginn an ein Schwerpunktthema der Aufarbeitungskommission des Bundes. In der
Bundesrepublik fand in der Heimerziehung nach 1945 kein Neuanfang statt, sodass die
pädagogischen Einrichtungen, die Mitarbeiter*innen, die Pädagogik und (Jugend-)Psychiatrie vom
nationalsozialistischen Geist geprägt blieben: Vor allem in den Einrichtungen der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie war noch lange Zeit das Menschenbild von
lebenswertem und lebensunwertem Leben des Nationalsozialismus nicht überwunden. 2020
machte die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bundes mit einer Stellungnahme
darauf aufmerksam, dass die Gesellschaft die Stigmatisierung der Heimkinder sowie das
Ausmaß und die Folgen der Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Systemen
der Heimerziehung noch immer zu wenig (aner-)kennt (Unabhängige Kommission des Bundes
zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2020, o. S.).
Diese gesamtdeutsche Geschichte muss umfassend
aufgearbeitet werden.
Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner, Mitglied der Kommission
Initiative durch Betroffene
Wie bei allen Aufarbeitungsprozessen bewirken auch im Fall der Heimerziehung maßgeblich
Betroffene selbst, dass ihr Anliegen aufgegriffen und weiterverfolgt wird. Unermüdlich
weisen Heimkinder aus der BRD in den 1940er- bis 1970er-Jahren sowie aus der DDR bis 1989 auf
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die Lebensbedingungen in den damaligen Einrichtungen hin, bringen sich in Veranstaltungen
und Anhörungen ein, organisieren sich in Initiativen, Vereinen und Selbsthilfegruppen. Viele
verfolgen seit Jahren auch juristische Wege, um sich für ihre Rehabilitierung, für die
Anerkennung gesundheitlicher und sozialer Folgen sowie für eine adäquate Unterstützung
einzusetzen. Dabei stoßen sie auf große Hindernisse. Unrechtserfahrungen zu verhindern und sich
mit ihnen zu beschäftigen, gehört jedoch zu den Aufgaben von Politik und Gesellschaft.
Dieses grausame und schreckliche Trauma, was ich als Kind
im Heim erlebt und durchgemacht habe, vergesse ich nie und
habe es auch bis heute im Alter nicht vergessen.
Betroffener
Maßnahmen zur Aufarbeitung
Die Aufarbeitung der Erfahrungen in den pädagogischen Institutionen und deren Folgen ist
bei Weitem nicht abgeschlossen. Erste Schritte sind jedoch unternommen. Mehrere
Forschungsprojekte haben aufgezeigt, dass ehemalige Heimkinder mehrheitlich
menschenunwürdigen Verhältnissen ausgesetzt waren (u. a. Deutscher Bundestag 2008; Kuhlmann 2008;
Kretschmer 2007; AGJ 2012; Mosser et al. 2018). Die beiden Fonds zur „Heimerziehung in der
Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und zur „Heimerziehung in der DDR
in den Jahren 1949 bis 1990“ wurden als Resultat des Runden Tischs „Heimerziehung in den
50er und 60er Jahren“ (2010) eingerichtet.
Trotz dieser unternommenen Schritte bleiben Fragen, Bedarfe, Erwartungen und
Forderungen offen:
• Viele ehemalige Heimkinder hat die Information über die Existenz der Fonds gar nicht
erreicht.
• Die Art der Umsetzung der Fonds führte für einen Teil der Menschen mit Heimerfahrung
zu neuerlichen Irritationen und Verletzungen. So waren die Anträge auf Gewährung der
10.000 Euro Entschädigung an den Nachweis gebunden, wofür die Betroffenen das ihnen
zugewiesene Geld verwenden würden. Das erlebten viele von ihnen als Misstrauen ihnen
gegenüber.
• Bis heute besteht die Gefahr, dass die Verantwortung überwiegend den Betroffenen
zugeschrieben und ihre Glaubwürdigkeit, insbesondere bei Fällen sexualisierter Gewalt,
infrage gestellt wird (Kavemann et al. 2016, S. 4, 11; Caspari et al. 2021, S. 95).
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Fonds zur Heimerziehung
Zwei Fonds – einer zur „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren
1949 bis 1975“ und einer zur „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ –
wurden errichtet, um unbürokratisch Hilfen in verschiedenen Lebenslagen zu gewähren.
Entlang den Empfehlungen des Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er
Jahren“ (2010) sowie dem Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR
(Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe 2012) sollten Betroffenen neben der
Finanzierung von Therapien in erster Linie niedrigschwellige Informationen, Beratung,
Begleitung und Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Dafür wurden in allen
Bundesländern Beratungsangebote eingerichtet. Zusätzlich sollten persönlich zugeschnittene
materielle Hilfen und Rentenersatzleistungen die teilweise gravierenden Folgen mildern.
Zielsetzung war, dass die Verantwortung für die menschenunwürdigen Situationen, denen
Betroffene im Heim ausgesetzt waren, von den (damals) zuständigen Stellen übernommen
und so eine gesellschaftliche Anerkennung des Leids für die Betroffenen ermöglicht wird.
Die Betroffenen sollten unterstützt und aktiviert werden, die eigene Biografie
aufzuarbeiten, sowie Begleitung und Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern erhalten.
Betroffene sollten außerdem bei der Bewältigung ihres Lebensalltags mit den
Traumatisierungen in Kindheit und Jugend unterstützt werden. Möglich waren materielle Leistungen
(Sachleistungen), Rentenersatzleistungen und sogenannte überindividuelle Leistungen.
Viele – insbesondere bürokratische – Schwierigkeiten ließen einen Teil der Betroffenen
jedoch unzufrieden und mit dem Gefühl zurück, dass es nicht um die Anerkennung ihres
Leids, sondern um ein politisches „Reinwaschen“ ging (Caspari et al. 2021, S. 54). Auch
Studien zeigen, dass die Fonds nicht für alle ehemaligen Heimkinder als gelungen
betrachtet werden können. Dies betont insbesondere eine Gruppe ehemaliger
Heimkinder, die besonders stark von den Folgeerscheinungen betroffen waren und sind (Moos
et al. 2018). Eine positive Erfahrung konnten viele jedoch in den damaligen Anlauf- und
Beratungsstellen machen, die im Rahmen des Fonds Heimerziehung eröffnet wurden.
Die dortigen Erfahrungen liefen den (biografisch geformten) Erwartungen der
Antragstellenden, auf einem Amt sei nichts Gutes zu erwarten, zuwider (Gahleitner et al. 2023).
Dennoch: Immer wieder wird von Betroffenen die Nachhaltigkeit der öffentlichen
Anerkennung infrage gestellt. Es wird hinterfragt, wie lange die Problematik politisch relevant
erscheinen wird und welche weitere Unterstützung sie erwarten können. Ende 2018
endeten die Fonds (für weitere Informationen RTH 2010).
Einiges ist jedoch erreicht worden:
• So sind die traumatisierenden Verhältnisse in Heimen der 1940er- bis 1970er-Jahre
inzwischen auf verschiedenen Wegen an die Öffentlichkeit gelangt: durch viele Foren im
Internet, durch Berichte, Publikationen, durch einen Petitionsausschuss des Bundestags
(Deutscher Bundestag 2008), durch die Aktivitäten des Runden Tischs „Heimerziehung in
den 50er und 60er Jahren“ (2010) sowie den Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung
in der DDR (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe 2012).
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• 2018 wurde die Studie „Heimkindheiten zwischen 1949 und 1975 und die Beratungs- und
Unterstützungsarbeit der bayerischen Anlaufstelle (im Rahmen des Fonds
Heimerziehung)“ des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) veröffentlicht (Mosser
et al. 2018), welche die gewaltgeprägten Strukturen in den Heimen der Bundesrepublik
aufzeigte.
• Eine durch die Kommission in Auftrag gegebene Expertise und eine Fallstudie widmeten
sich Erkenntnissen zu sexualisierter Gewalt in Heimen und Jugendwerkhöfen in der DDR
(Mitzscherlich et al. 2019; Sachse et al. 2017, 2018).
• 2019 startete das Forschungsprojekt „Testimony – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen.
Bewältigung und Aufarbeitung“, das detaillierten Aufschluss – quantitativ wie
qualitativ – zur Situation ehemaliger Heimkinder in der DDR bot (Glaesmer et al. 2023). Es wurde
im wissenschaftlichen Beirat durch Kommissionsmitglieder begleitet.
Herausforderungen und Defizite
Biografische und gesundheitliche Folgeprobleme
Die Heim- und „Fürsorge“-Erziehung in den 1940er- bis 1970er-Jahren in der damaligen BRD
und bis 1989 in der DDR verletzte Kinder und Jugendliche nicht nur in ihren
Menschenrechten, sondern brachte auch manifeste Folgeerscheinungen für Betroffene mit sich. Häufig
waren multiple Gewaltformen an der Tagesordnung, vor allem bei denjenigen, die
sexualisierte Gewalt erlebten (Caspari et al. 2021, S. 214; Gahleitner et al. 2023, S. 192 – 195). Die in
der Regel traumatischen Erfahrungen führten für die Betroffenen zu zahlreichen körperlichen,
psychischen und sozialen Folgeerscheinungen. Psychische Erkrankungen und soziale Not-
und Armutslagen prägten den weiteren Lebensverlauf vieler Betroffener. Durch die
Tabuisierung sexualisierter Gewalt und die starke Angst vor Stigmatisierung haben sie oft lange über
ihre Erfahrungen geschwiegen (Kavemann et al. 2016, S. 75). Erst in der vergangenen Dekade
wurden das erlebte Unrecht und die erfahrene Gewalt in diesen Einrichtungen umfassend
dokumentiert, wobei sexualisierte Gewalt aufgrund ihrer starken Tabuisierung besonders
spät in den Fokus der Aufarbeitung rückte.
Hilfebedarf im Alter
Für die individuelle und kollektive Verarbeitung ihrer Erfahrungen ist entscheidend, wie die
Gesellschaft mit der Situation ehemaliger Heimkinder umgeht. Denn: Unabdingbar für einen
Heilungsprozess ist eine sichere und solidarische Umgebung als Alternativerfahrung zum
ehemaligen und teilweise noch heute bestehenden traumatisierenden Umfeld. Dies ist
jedoch nur teilweise gelungen. Die Befunde machen deutlich, dass es aufgrund der
Erfahrungen für viele Betroffene schwer ist, sich in Behandlung zu begeben, Hilfe zu suchen und ihre
Interessen und Rechte gegenüber Institutionen zu vertreten: „Erst […] wenn Betroffene
glaubhaft erfahren, […] daß sie das Recht haben und […] darin unterstützt werden, sich zur
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Wehr zu setzen und sich Hilfe zu holen, können sie sich vorstellen, daß es wirklich Auswege
gibt“ (Roth 1997, S. 102). Viele Menschen mit Heimerfahrungen haben – aus gutem Grund –
daher lange Zeit über die erfahrene psychische, physische und sexualisierte Gewalt
geschwiegen. Besonders deutlich werden im Alter die Schwierigkeiten beim Zugang zu pflegerischer
Versorgung und die damit verbundenen Ängste (Gahleitner et al. 2023, S. 213 f.). Hier ist Eile
nötig, da die meisten Betroffenen, die ihre Kindheit und Jugend nach Ende der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (ganz oder zeitweise) in Heimen verbringen mussten, ein Alter
erreicht haben, das ihnen nicht mehr viel Lebenszeit lässt. Die Kommission hat ein
Forschungsprojekt gefördert, dass sich mit den Versorgungsmöglichkeiten ehemaliger
Heimkinder im Alter beschäftigt (siehe Forschungs- und Publikationsübersicht in den Anlagen)
und fordert auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine traumasensible Altenpflege.
Zwei Fallbeispiele aus dem Geschichtenportal der Aufarbeitungskommission des Bundes
sollen die Erfahrungen ehemaliger Heimkinder mit den damaligen Institutionen verdeutlichen.
Monikas Geschichte
Ich wurde 1959 in eine kinderreiche Familie geboren, wir waren zehn
Geschwister. Die frühe Kindheit war bis auf die Prügel eigentlich soweit okay. Bis zum
elften Lebensjahr. Da fingen die sexuellen Übergriffe meines Vaters an. Ich habe mit
niemandem drüber gesprochen. Mein Vater war ein sehr aggressiver Mann. Der hat auch
meine Mutter geschlagen ohne Grund. Einmal holte mich mein Vater aus dem Bett ins
Wohnzimmer. Er hat meine Hose runtergemacht, und da sollte ich ihn das erste Mal
anfassen. Im Nebenzimmer lag meine Mutter. Sie ist dann rausgekommen, aber er
schnauzte sie an, dass sie abhauen soll. Ich habe mich nicht getraut, mit
irgendjemandem drüber zu sprechen.
Später war ich zwei-, dreimal bei einem Berater vom Jugendamt. Da habe ich das erste
Mal davon erzählt, weil ich immer gedacht habe, naja, das ist ein Amt, die helfen dir. Man
hat mir nicht geglaubt. Ich denke, dass sich zu dem Zeitpunkt mein Leben verändert hat.
Ich habe angefangen zu klauen, in der Schule vor allem, weil ich eine Möglichkeit finden
wollte, aus dem Elternhaus zu verschwinden. Ich habe mehrfach versucht, von zu Hause
auszureißen. Da wurde ich dann von meinem Vater von der Polizeistelle wieder abgeholt.
Irgendwann sagte meine Mutter: „Du gehst ins Heim.“ Ich habe die zwei Jahre
Kinderheimzeit als Erleichterung empfunden.
Als ich wieder zu Hause war, dauerte es nicht lange, bis mein Vater dann richtig anfing.
Da bin ich wieder von zu Hause ausgerissen. Ich bin getürmt, wurde aufgegriffen und kam
das erste Mal in den Jugendwerkhof Rödern. Nach genau zwei Stunden war ich wieder
weg. Das war dann so ein Kreislauf: Abhauen, auf Achse, eingefangen, Jugendwerkhof.
1975 kam ich das erste Mal in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Ich war fünf
Tage im Arrest in einer Zelle mit Holzpritsche, Hocker und einem Kübel. An meinem
Geburtstag bekam ich nächtlichen Besuch vom Direktor. Ich habe mich dann einem
Erzieher anvertraut und von der Vergewaltigung durch den Direktor erzählt. Da habe ich
zwei Tage Arrestverlängerung gekriegt. Wegen Belügen.
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Von dem Moment an habe ich nur noch funktioniert. Das heißt, ich wurde Wochenbeste,
ich war Brigadeleiter, wie das so schön hieß. Ich habe Belobigungen gekriegt. Ich war
gebrochen, ganz logisch. Du willst aus dem Elternhaus weg wegen des sexuellen
Missbrauchs, gehst in die Obhut des Jugendamts, und dir passiert unter der Obhut des
Jugendamts genau das Gleiche. Was seltsam klingt, aber: Ich hatte jahrelang
Schuldgefühle meinen Eltern gegenüber. Weil mein Vater immer sagte, er hätte so viel für mich
bezahlt. Ich habe erst im Nachhinein erfahren, dass die nie einen Cent hergeben
mussten. Über den Missbrauch haben wir nie gesprochen, erst bei der Selbsthilfegruppe in
Torgau habe ich gesprochen. Es hat mir geholfen, zu sprechen. Ich meine, wenn keiner
drüber redet, passiert auch nichts, oder?
Wilhelms Geschichte
Ich wurde in meiner Kindheit und Jugend von zwei Erziehern im Heim sexuell
missbraucht. Ich habe das bis heute nicht verkraftet und werde auch nicht damit fertig.
Es sitzt fest in meinem Gedächtnis und will einfach nicht raus. Oft träume ich davon und
schreie laut rum: „Bitte nicht, bitte nicht!“ Ich war seit meiner Geburt Ende der 1940er-
Jahre bis zu meinem achten Lebensjahr erst in einem Säuglingsheim, anschließend für
weitere sechs Jahre in einer geschlossenen Erziehungsanstalt. Insgesamt war ich 15
Jahre lang unschuldig weggesperrt. Meine komplette Kindheit und Jugend. Zu dieser
Anstalt gehörten eine Landwirtschaft, Gärtnerei, Schneiderei, Schlachterei, Wäscherei,
Schuhmacherei und Sonstiges dazu. Wir Kinder wurden dort zur Kinderzwangsarbeit
herangezogen, ohne Entgelt. Ich will mich nicht so viel über die Gewalt äußern, die fand
jeden Tag statt, und man hat sich mit der Zeit daran gewöhnt und war davon
abgestumpft. Es gab ein Mädchenheim und ein Knabenhaus. Nur zum Essen im gemeinsamen
Speisesaal und in der heimeigenen Schule durften wir zusammen sein. Für Schule war
kaum Zeit, deshalb habe ich auch nur sechs Klassen geschafft.
Aber nun zu meinem eigentlichen Erlebnis, das mich mein ganzes Leben schon begleitet
und verfolgt. Ich wurde, als ich elf Jahre alt war, von zwei Erziehern sexuell missbraucht
und dazu gezwungen, mit ihnen perverse Spiele mitzumachen. Man zwang mich dazu,
das zu tun, was sie gerne wollten, ansonsten müsste ich mit Strafen und Konsequenzen
rechnen. Ich war doch noch ein Kind und wusste überhaupt nicht, was da mit mir
passierte. Dieses grausame und schreckliche Trauma, was ich als Kind im Heim erlebt und
durchgemacht habe, vergesse ich nie und habe es auch bis heute im Alter nicht
vergessen. Auch heute, wenn ich Ihnen dieses schreibe, kommen mir die Tränen, und es macht
mich richtig traurig. Damals wollte ich mir deswegen das Leben nehmen. Aber ich habe
mir aus eigener Kraft heraus mein eigenes Leben geschaffen. Ich kämpfe heute für
Gerechtigkeit und Entschädigung. Das ist mein Wunsch an Wiedergutmachung für meine
zerstörte Kindheit und Jugend. Hoffentlich müssen wir Opfer nicht mehr so lange warten.
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Handlungsbedarfe
Aufbrechen der reviktimisierenden Kultur
Eine Wiedergutmachung der negativen Erfahrungen ist für die Betroffenen nicht möglich. Es
gibt jedoch Möglichkeiten, ihnen öffentlich Anerkennung und Respekt zu zollen sowie
entstandenes Leid und Unrecht anzuerkennen und abzumildern. Dies erfordert einen
wertschätzenden Umgang mit Betroffenen in der Öffentlichkeit und eine proaktive
Aufarbeitungspolitik mit aufrichtigen Gesten der Anerkennung, die die Betroffenen partizipativ in die
Konzeptgestaltung einbezieht. Für diese spezifische Gruppe, die neben der sexualisierten
Gewalt häufig auch körperliche und seelische Verletzungen erlitten hat, bedarf es einer
umfassenden Aufarbeitung und konkreter Unterstützungsmaßnahmen. Oftmals haben die
Betroffenen bei der Thematisierung ihrer Heimkindheiten enttäuschende, stigmatisierende
und erniedrigende Erfahrungen gemacht. Viele Menschen mit Heimerfahrungen sehen daher
großen Handlungsbedarf in Richtung eines Aufbrechens der reviktimisierenden Kultur und
einer wertschätzenden und authentischen gesellschaftlichen Aufarbeitung, die auf ihre
Anliegen angemessen eingeht und sie partizipativ einbezieht.
Zum Beispiel wären folgende Punkte zu nennen:
• Der Zugang zu Akten sollte erleichtert und die Problematik der Aktenvernichtung in den
Fokus gerückt werden.
• Begutachtungsprozesse für das Soziale Entschädigungsrecht müssen niedrigschwellig
zugänglich gemacht werden. So fehlen u. a. geeignete Gutachter*innen, die
Begutachtungsverfahren dauern zu lange, Gutachten werden regelhaft eingeholt, obwohl das
nicht zwingend erforderlich wäre.
• Auch bedarf es vielfältiger professioneller und selbsthilfeorientierter
Unterstützungsmöglichkeiten, die für die Situation der Betroffenen hilfreich sind und alternative
Bewältigungswege ermöglichen, und zwar bis ins hohe Alter (Gahleitner et al. 2023, S. 204 – 208).
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Öffentliche Anerkennung des Unrechts als Teil
der Erinnerungskultur
Am 17. Juni 2025 fand das 6. Öffentliche Hearing der Aufarbeitungskommission des Bundes
zu sexuellem Kindesmissbrauch in der Heimerziehung statt. Hier wurde erneut deutlich die
Forderung für eine Gedenkveranstaltung für Betroffene im Deutschen Bundestag
(Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2025b) sowie
nach einer fortlaufenden Zusatzrente für Betroffene erhoben – beides entsprechend dem
Modell der österreichischen Gedenkveranstaltung für betroffene ehemalige Heimkinder in
Wien (Parlamentsdirektion Republik Österreich 2017).
Nötig sind darüber hinaus aufrichtige Gesten der Anerkennung der heute Verantwortlichen
in Staat, Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie angemessene
Ausgleichszahlungen. Wichtig wären auch deutschlandweite Anhörungsmöglichkeiten, Beratungsangebote
und geeignete Sensibilisierungsangebote für Pflegekräfte sowie weitere Forschung über alle
Einrichtungstypen hinweg zu initiieren, um die Aufarbeitung kollektiver Erfahrungen
ehemaliger Heimkinder und die Strukturen ihrer Vertuschung bis in die Gegenwart möglich zu
machen. In eine ähnliche Richtung argumentierte die Leipziger Erklärung (Testimony 2023),
in der zentrale Befunde und Forderungen des Testimony-Forschungsverbunds
zusammengeführt und an die Öffentlichkeit getragen wurden.
Auf Basis dieser Aktivitäten ist weiterhin eine detaillierte Beschäftigung mit dem
geschehenen Unrecht vonnöten: sowohl in der Forschung als auch hinsichtlich konkreter
Versorgungsleistungen. Nur so kann eine umfassende Aufarbeitung der Erfahrungen ehemaliger
Heimkinder mit staatlicher Unterstützung unter Nachzeichnung der Lebenswege möglich werden
(Keupp 2020, S. 313).
Eine glaubwürdige und öffentlich sichtbare Übernahme der
Verantwortung für das erlittene Leid ist zeitnah geboten.
Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Kommission
Es gilt, dem fatalen Eindruck entgegenzuwirken, die Aufarbeitung jahrzehntelang
zurückliegender Fälle sexualisierter Gewalt werde sich angesichts des Alters vieler Betroffener
durch Zeitablauf „erledigen“.
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Traumasensible Angebote und Schutzkonzepte
in der stationären Jugendhilfe
In Jugendhilfe und Heimerziehung gibt es auch heute noch Herausforderungen. Der
reaktionäre Zeitgeist sowie Tendenzen zur Ausgrenzung und Stigmatisierung benachteiligter Kinder
prägten die Heimerziehung nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus und der
nachfolgenden Jahrzehnte (Zöller 2015), sondern diese Tendenzen lassen sich aktuell wieder verstärkt
beobachten. Daher ist es auch für die heutige Jugendhilfe bedeutsam, „der Frage
nachzugehen, wie es zum Unrechtssystem Heimerziehung kommen konnte“ (ebd., S. 19). Auch „der
gegenwärtige neoliberale Trend, der sich der Ökonomisierung Sozialer Arbeit in der
Jugendhilfe verschreibt, ist im Hinblick auf die schmerzhaften Erfahrungen mit der Geschichte der
Heimerziehung kritisch einzustufen. Im Hintergrund lauert die Gefahr, über schnelle
Maßnahmen und vermeintliche Qualitätsstandards die Kinder und Jugendlichen aus den Augen
zu verlieren“ (ebd., S. 22). Dieses – auf aktuelle Verhältnisse bezogene – Anliegen betonen
Betroffene auch in den vertraulichen Anhörungen der Aufarbeitungskommission des
Bundes. Daher sind weitere Studien wie die Aufarbeitungsstudie zu den SOS-Kinderdörfern
(Schäfer et al. 2024) vonnöten. Von einer „Traumablindheit“ müssen Wege zu einer
zukünftigen traumasensiblen Versorgung gebahnt werden. In allen Einrichtungen, in denen Kinder
und Jugendliche leben, müssen dringend wirksame Schutzkonzepte erarbeitet werden.
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• Broschüre zur Versorgung ehemaliger
Heimkinder im Alter
• Aufrufkampagne für Betroffene sexuellen
Kindesmissbrauchs mit Behinderungen
2026
2024
2023
2025
• Fachgespräch „Sexueller Missbrauch in der DDR – Menschen
mit Behinderungen“
• Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in der Heimerziehung“
• Statement und Forderungen zu einer Gedenkveranstaltung und
Zusatzrente für ehemalige Heimkinder
• Start des von der Aufarbeitungskommission des Bundes
geförderten Forschungsprojekts „Versorgungsmöglichkeiten
und -gefahren ehemaliger Heimkinder im Alter“
• Fachgespräch „Sexueller Kindesmissbrauch
in der DDR – Fokus Totale Institutionen“
• Tagung „Aufarbeitung, Akten, Archive – Zum Umgang mit sensiblen Dokumenten“
• Leipziger Erklärung im Rahmen einer Fachveranstaltung zur Bewältigung
und Aufarbeitung von Erfahrungen in DDR-Kinderheimen: Zentrale Befunde und
Forderungen des Testimony-Forschungsverbunds
• Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch
in Institutionen und Familien in der DDR“
• Stellungnahme „Die Geschichte der Heimkindheiten endlich konsequent
aufarbeiten“
• Veröffentlichung aus dem Forschungsprojekt „Lebensführung nach
Erfahrungen sexuellen Missbrauchs und Misshandlungen in Institutionen“
Aktivitäten und Meilensteine der
Aufarbeitungskommission des Bundes
Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Aktivitäten und Maßnahmen der
Kom mission für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Heimerziehung dar.
2022
2019
2020
• Studie „Heimkindheiten zwischen 1949 und
1975 und die Beratungs- und Unterstützungsarbeit
der bayerischen Anlaufstelle“
• Teilnahme am 14. Treffen ehemaliger
DDR-Heimkinder in der Gedenkstätte
Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
• Vertrauliche Anhörungen in der Gedenkstätte
Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
• Expertise „Historische, rechtliche und psychologische
Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern
und Jugendlichen in der DDR“
• Werkstattgespräche VI:
„Sexueller Kindesmissbrauch an
Menschen mit Behinderung“
2018
2017
2016
2015
Fokus
Religionsgemeinschaften
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Die Aufarbeitung in den Religionsgemeinschaften Deutschlands, insbesondere in den großen
christlichen Kirchen, verläuft bislang sehr uneinheitlich. Um die Effektivität der
Aufarbeitungsbemühungen zu steigern, bedarf es dringend gemeinsamer Standards für die Gremien, die in den
Bistümern und Landeskirchen für die Aufarbeitungsprozesse verantwortlich sind. Neben den
großen Religionsgemeinschaften gibt es zudem eine Reihe kleinerer
Glaubensgemeinschaften und -gruppierungen, in die Kinder und Jugendliche hineinwachsen und in denen sie
Missbrauch erfahren. Am Beispiel der Zeugen Jehovas zeigt sich, dass Aufarbeitung vor allem in
nach außen abgeschlossenen Glaubensgemeinschaften besonders schwer voranzubringen ist.
Ausgangslage und Entwicklungen
Im Jahr 2010 wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten Missbrauchsskandal die
Stimmen Betroffener der katholischen Kirche erstmals in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen.
Sie brachten die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ins Rollen. In
den folgenden Jahren fanden auch Betroffene aus der evangelischen Kirche immer mehr Gehör.
Als Pater Klaus Mertes SJ, der damalige Rektor des Berliner Canisius-Kollegs im Januar 2010
einen Brief an ehemalige Schüler schrieb, in dem er den Missbrauch an Schülern in den 1970er-
und 1980er-Jahren öffentlich machte und ihren Schilderungen glaubte, löste er einen
Aufarbeitungsprozess aus, der nicht nur die römisch-katholische Kirche erschütterte, sondern auch
andere institutionelle Missbrauchskontexte in den öffentlichen Fokus rückte. So machten auch
ehemalige Schüler der seinerzeit renommierten Odenwaldschule sexualisierte Gewalt durch
Lehrkräfte öffentlich (siehe Fokuskapitel Schule). Die Politik sah sich gezwungen, das Thema
aufzugreifen. Unter Beteiligung von drei Bundesministerinnen wurde der Runde Tisch
„Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen
Einrichtungen und im familiären Bereich“ eingerichtet, zu dem Schul- und Internatsträger, die
römisch-katholische und die evangelische Kirche, Familienverbände und Vertreter*innen von
Ländern und Kommunen eingeladen wurden. Hinzu kamen Mediziner*innen sowie
Vertreter*innen der Justiz, der Wohlfahrtsverbände, von Lehrer*innenverbänden, Vertreter*innen
von Betroffeneninitiativen sowie Fachleute mit Erfahrungen in der Arbeit mit Betroffenen
sexualisierter Gewalt. Mit der ehemaligen Bundesministerin Dr. Christine Bergmann wurde die
Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs ernannt. Sie
forderte mit ihrem ersten Tätigkeitsbericht eine Reihe von Maßnahmen ein, die für die
Entstehung einer Aufarbeitungskultur, die bis dahin unbekannt war, wichtig waren.
Wissen über sexualisierte Gewalt in Religionsgemeinschaften
In den letzten eineinhalb Jahrzehnten sind teils umfangreiche Studien über sexualisierte
Gewalt in der katholischen und evangelischen Kirche vorgelegt worden. Zwar fehlt eine
vergleichende Auswertung der vorliegenden Befunde, aber sie liefern wichtige Erkenntnisse
darüber, welche Bedingungen sexualisierte Gewalt im Handlungsfeld beider Kirchen
begünstigt und ihre konsequente Aufarbeitung sowie Prävention verhindert haben. Dazu gehören
insbesondere folgende Faktoren:
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• Machtungleichgewichte durch Klerikalismus: Geistliche haben eine übergeordnete
Rolle und besondere Autorität („Pastoralmacht“), die durch die hierarchischen
Strukturen der Kirche gestärkt wird.
• Spirituelle (geistliche) Autorität: Personen auf der Suche nach Lebenssinn und
Zugehörigkeit können in ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis geraten, das auch sexuellen
Missbrauch ermöglicht.
• „Sündenfall“-Erzählungen und rituelle, insbesondere pseudoreligiös gerahmte
Gewalt: Gezielt werden Täterstrategien eingesetzt, durch die Missbrauch als „Gottes
Wille“ oder als „Sünde“ dargestellt werden.
• Seelsorge und Beichtgeheimnis: Die Betreuung vulnerabler Menschen in Krisen kann
von Tätern und Täterinnen genutzt werden. Zudem wird darüber die Weitergabe von
Hinweisen auf sexuelle Gewalt verhindert.
• Versetzungen: Täter werden von einer Dienststelle zum nächsten Einsatzort versetzt,
als Teil einer täterschützenden Vertuschungspraxis.
• Rigide Vorstellungen von Sexualität: Religiöse Normen führen dazu, dass bestimmte
Formen der sexuellen Orientierung abgewertet werden. Darüber hinaus wird die ehrliche
Beschäftigung mit den Risiken religiös geprägter Lebensentwürfe verhindert, die den
Verzicht auf gelebte Sexualität voraussetzen.
Es ging das Gerücht um, dass er Jungs sexuell
missbraucht habe. Genaueres haben wir nie erfahren.
Auch habe ich nie erfahren, bei wem er noch zudringlich
geworden ist. Dies alles wurde unter den Teppich
gekehrt. Genau wie ich hatten die Jungs viel zu viel
Angst, darüber zu reden.
Betroffener
Die Zeugen Jehovas (ZJ) wurden in der Debatte um sexualisierte Gewalt lange kaum
beachtet. Ihre Missionierungsaktivitäten in der Öffentlichkeit wurden zwar wahrgenommen,
weniger bekannt war jedoch, was ehemalige Mitglieder in Selbsthilfegruppen berichteten,
etwa Erfahrungen von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb der Glaubensgemeinschaft.
Aussteiger*innen der ZJ, Betroffene und Zeitzeug*innen, haben sich der
Aufarbeitungskommission des Bundes anvertraut. In Gesprächen, vertraulichen Anhörungen oder
schriftlichen Eingaben berichteten sie zum einen von Strukturen und Bedingungen, die
sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Aufklärung und Aufarbeitung
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verhindern, wie sie auch aus anderen Institutionen bekannt sind. Zum anderen wurden
spezifische Aspekte für die Gemeinschaft genannt:
• Unzureichende sexuelle Aufklärung: Kinder und Jugendliche konnten bei sexuellen
Handlungen durch erwachsene Personen nicht erkennen, wann eine Grenze
überschritten wurde.
• Tabuisierung von Sexualität: Über Sexualität zu sprechen, war mit großer Scham
verbunden. Daher konnten Kinder und Jugendliche mit niemandem über den Missbrauch reden.
• Mangelnde Offenheit für externe Hilfsangebote: Innerhalb der Gemeinschaft ist es für
Betroffene besonders schwer, Hilfe zu erhalten, die ihre Unterstützungsbedürfnisse ernst
nimmt. Von einer strukturierten Zusammenarbeit mit unabhängigen externen
Unterstützungsstrukturen, die auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisiert
sind, ist nichts bekannt.
Maßnahmen zur Aufarbeitung
Seit 2016 wenden sich Betroffene, die sexualisierte Gewalt in Religionsgemeinschaften
erlitten haben, an die Aufarbeitungskommission des Bundes. Die Berichte zum Tatkontext der
katholischen und evangelischen Kirchen hat die Kommission in einer Studie ausgewertet
(Kowalski 2018). Auf einem Hearing der Kommission im Jahr 2018 sprachen Betroffene
öffentlich über die erlittene Gewalt durch Angehörige der katholischen und evangelischen Kirche.
Damit setzte die Aufarbeitungskommission des Bundes wichtige Impulse für die
Aufarbeitung in den christlichen Religionsgemeinschaften.
Aufarbeitungsprojekte der römisch-katholischen Kirche
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) initiierte 2014 das Forschungsprojekt „Sexueller
Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche
Ordensangehörige“, aus dem die sogenannte MHG-Studie (Dreßing et al. 2018) hervorging. Trotz
unvollständiger Datengrundlage zeigte sie das erschreckende Ausmaß von Missbrauch durch katholische
Geistliche auf und löste eine breite Debatte über die Aufarbeitung aus.
Ich wurde in den 1950er-Jahren geboren und war einmal
ein fröhliches Kind. Dieser Zustand fand ein Ende, als ein
katholischer Pfarrer sich an mir vergriff. Damals war ich
zwischen neun und elf Jahre alt. Das fröhliche Kind starb
und übrig blieb ein Häufchen Angst und Entsetzen.
Betroffene
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Neben dieser bundesweiten Studie gab es differenzierte Fallstudien, etwa zu
Klosterinternaten in Ettal und Kremsmünster (Keupp et al. 2017a/b), den Regensburger Domspatzen (Weber
& Baumeister 2017) und der Diözese Hildesheim (Hackenschmied & Mosser 2017). Seitdem
folgten weitere Aufarbeitungsprojekte in vielen Bistümern.
Bisher fehlen jedoch Aufarbeitungsprojekte zu Missbrauch in international organisierten
geistlichen Gemeinschaften (z. B. Opus Dei, Legionäre Christi) mit Bezug auf Deutschland.
Ungeklärt ist bislang auch, ob, und wenn ja, in welcher Weise zentrale
Organisationseinheiten der katholischen Kirche, z. B. das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, an der
Vertuschung beteiligt oder zumindest über Maßnahmen der Vertuschung informiert waren.
Georgs Geschichte
Kurz nach der Erstkommunion in den 1960er-Jahren wurde ich aktiver
Messdiener in unserer Kirchengemeinde. Nach dem Tod meines Vaters entstand ein engerer
Kontakt zum damaligen Kaplan der Kirchengemeinde. Ich diente häufig bei
Gottesdiensten, sonntags bis zu drei Messen mit Nachmittagsandacht. Es ergaben sich regelmäßige
Besuche in der Wohnung des Kaplans mit dem Anlass, dass er mir das Schachspielen
beibrachte.
Nahezu täglich suchte ich ihn nach der Mittagszeit auf, wo dann auch Schach gespielt
wurde. Er nutzte den mir entstandenen Verlust meines Vaters aus, um sich durch
Übernahme der Vaterrolle einen nahen emotionalen Zugang zu mir zu verschaffen. Diese
täglichen Besuche in seiner Wohnung gingen über circa 1,5 Jahre. In dieser Zeit bin ich
vielfach sexuell missbraucht worden.
Ich weiß, dass der Täter von der Kirche gedeckt worden ist. So musste er die Gemeinde
verlassen, nachdem ein Missbrauch bekannt wurde, und er wurde versetzt. Dort hatte er
schnell wieder eine Familie mit Jungen zwischen acht und 14 Jahren gefunden, zu der er
engen Kontakt hatte. Es ist sicher, dass die Kirchenleitung Kenntnis von seinem
pädokriminellen Verhalten über lange Zeiträume hatte und durch die Versetzung weiteren
Missbrauchshandlungen Vorschub leistete, wenn seine Taten in einer Kirchengemeinde
aufgedeckt worden waren.
Aufarbeitungsprojekt der evangelischen Kirche
Nach Veröffentlichung der MHG-Studie setzte sich die Evangelische Kirche in Deutschland
(EKD) mit eigenen Versäumnissen beim Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt
auseinander. 2021 wurde ein Forschungsverbund beauftragt, der Fälle sexualisierter Gewalt durch
Mitarbeiter*innen der Landeskirchen und der Diakonie untersuchen und das Ausmaß der
Gewalt feststellen sollte. 2024 legte er seine Ergebnisse mit der sogenannten ForuM-Studie
vor. Diese widerlegte den Mythos, die evangelische Kirche sei weniger von Missbrauch
betroffen als die katholische. Allerdings schränkten kirchlich bedingte
Datenzugangsbeschränkungen die Aussagekraft ein – erfasst wurde nur das mutmaßliche Hellfeld, also die
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„Spitze des Eisbergs“ (Forschungsverbund ForuM 2025). Evangelische Freikirchen oder
Sondergemeinschaften blieben unberücksichtigt. Auch bei der EKD ist bislang unklar, ob, und
wenn ja, in welcher Weise zentrale Organisationseinheiten, etwa das Kirchenamt, an der
Vertuschung beteiligt oder zumindest über Maßnahmen der Vertuschung informiert waren.
Johannas Geschichte
Und das war auch diese Zeit, wo man ja locker sein musste. Der Pastor hat
sich immer sehr progressiv und links gegeben. Es war die Zeit der Friedensbewegung, und
er brachte diese Themen aufs Dorf. Ich habe den angebetet. Der war für mich Gott und
Vater und Jesus und mein wichtigster Lehrer, alles in einer Person. Als ich 15 war, hat er
mich in der Druckerei der Gemeinde, das war sehr isoliert, da hat er mich ganz eng
umarmt und mir gesagt: „Ich liebe dich.“ Und ich habe das verstanden, als liebte er mich
wie ein Vater. Obwohl es auch komisch war, dass er mich dabei so eng umarmte.
Mittlerweile weiß ich, dass er sich so noch mindestens drei anderen gegenüber verhalten hat.
Ab 15, 16 war ich dann als Betreuerin auf den Konfirmandenfahrten dabei. Auf einer der
Fahrten fing er an, mich zu küssen – mitten auf einem Matratzenlager, die anderen
schliefen da alle auf ihren Isomatten. Ich war sehr verwirrt, aber ich dachte nur, endlich
liebt mich mal jemand. Ich dachte, das bleibt so ein einmaliges Ereignis, weil das doch
nicht geht und er verheiratet war. Ich musste dann zu ihm ins Pfarrhaus kommen, wenn
seine Frau arbeitete. Er hat erwartet, dass ich jede mögliche Minute mit ihm verbringe,
und ich habe das auch gemacht. Ich habe ihn total angebetet. Ich war gleichzeitig
kreuzunglücklich, weil mich das von meinen Freundinnen trennte und weil ich das alles geheim
halten und seine Frau anlügen musste. Ich habe ganz oft bitterlich geweint.
Herausforderungen und Defizite
Die beiden großen christlichen Kirchen haben die Verhinderung und Sanktionierung
sexualisierter Gewalt durch ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden lange Zeit, und wenn
überhaupt, als rein innerkirchliche Angelegenheit betrachtet. Dabei stand einerseits die auf
die eigene Institution bezogene „Schadensbegrenzung“ im Mittelpunkt, die häufig zur
Vertuschung und zur Versetzung von Tätern führte. Andererseits wurden Betroffene, die Taten
meldeten, oft nicht ernst genommen, zuweilen unter Druck gesetzt und in vielen Fällen auch
zur Geheimhaltung verpflichtet, wenn ihnen – meist bescheidene – finanzielle Leistungen
zugestanden wurden.
Unabhängige Aufarbeitung braucht den externen Blick und kann nicht allein aus der
Institution heraus geleistet werden. Gleichzeitig funktioniert strukturelle Aufarbeitung nicht ohne
die Verantwortungsübernahme und Mitwirkung der betroffenen Institution. Vor diesem
Hintergrund haben die DBK, die EKD und die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) mit der
UBSKM sogenannte Gemeinsame Erklärungen (GE) verfasst. Grundlage der GE sind verbind-
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liche Kriterien, die eine unabhängige Aufarbeitung sicherstellen sollen. Dazu gehört auch,
dass die Kirchen dezentrale Strukturen für die Aufarbeitung schaffen. Wie weit ist dieser
Prozess vorangekommen?
Katholische Kirche
In den 27 Diözesen wurden 23 Unabhängige Aufarbeitungskommissionen (UAKen)
eingerichtet. Jede UAK soll aus sieben Personen bestehen: zwei kirchlichen Mitarbeiter*innen, zwei
Betroffenen und drei unabhängigen Fachleuten, die von den Landesregierungen benannt
werden. Die Berufung erfolgt durch den jeweiligen Diözesanbischof, was die kirchliche
Prägung der UAKen unterstreicht. Kritiker*innen zweifeln daher ihre Unabhängigkeit an.
Ein grundlegendes Problem war von Beginn an, dass die GE mit jedem einzelnen Bischof
abgestimmt werden musste, da die DBK keine verbindlichen Entscheidungen für alle
Diözesen treffen kann. Dies führte zu einer sehr unterschiedlichen Umsetzung der
Aufgabenstellungen der GE. Das Ergebnis ist dementsprechend heterogen: Die Ressourcenausstattung
der UAKen variiert stark zwischen den Bistümern und ist teilweise unzureichend.
Zusätzlich sollten in den Diözesen Betroffenenräte gebildet werden; teilweise gibt es diese.
Allerdings hängen ihre Mitwirkungsmöglichkeiten stark von den jeweiligen Bischöfen ab. Es
fehlt an einheitlichen Standards, wie die Vorgaben der GE zu verstehen und umzusetzen sind.
Eine Zwischenevaluation 2024 bestätigte diese Probleme, insbesondere die unzureichende
Beteiligung der Betroffenenvertretungen.
Seit Unterzeichnung der GE im Jahr 2020 sind sechs Jahre vergangen. Es bleibt die Frage,
welchen Aufarbeitungsertrag die UAKen tatsächlich erbracht haben. Ein weiteres Problem
ist der Mangel an Strukturen, die die Erfahrungen der UAKen in systemische Veränderungen
der Gesamtkirche einbringen könnten.
Von der DBK wurde nachträglich ein Sachverständigenrat einberufen, der die Aufarbeitung
unabhängig überwachen, Strukturempfehlungen geben und Prävention, Intervention sowie
Aufarbeitung systematisch verknüpfen soll. Zudem könnte er eigene Aufarbeitungsprozesse
starten oder Studien in Auftrag geben, um Lücken – etwa bei neuen geistlichen
Gemeinschaften oder zeitweise in Deutschland tätigen Ordensleuten – zu schließen. Es muss sich
noch zeigen, was der Sachverständigenrat zur Aufarbeitung beitragen kann.
Gespräche mit Personen, die im Raum der katholischen Kirche mit der Aufarbeitung befasst
sind, bestätigen den Eindruck, dass in den vergangenen Jahren eine gewisse Erschöpfung bei
der Befassung mit dem Thema der Aufarbeitung, zuweilen sogar ein
„Aufarbeitungsüberdruss“, zu beobachten ist.
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Evangelische Kirche
Die GE wurde erst nach einem langen Klärungsprozess unterzeichnet. Erst die Bildung des
„Beteiligungsforums“ ebnete den Weg. In diesem Beteiligungsforum werden alle Fragen, die
sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie betreffen, von Betroffenen
gemeinsam mit Beauftragten aus Kirche und Diakonie bearbeitet. Jede kirchenpolitische
Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt geschieht unter Mitwirkung des
Beteiligungsforums und damit mit direkter Einbindung Betroffener.
Die 20 Landeskirchen und Diakonie-Landesverbände haben sich zu neun Verbünden mit je
einer Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) zusammengeschlossen.
Jede URAK besteht aus sieben Mitgliedern (zwei Betroffenen, drei Expert*innen, zwei
Kirchenmitarbeiter*innen). Die EKD hat eine geschäftsführende Position ohne Stimmrecht
eingeführt, die aus dem Kirchenpersonal kommt – was Anlass zu Diskussionen über die
Unabhängigkeit des Gremiums gibt.
Die Arbeit der URAKs beginnt gerade erst, eine Bewertung ist daher noch nicht möglich.
Allerdings gibt es zunehmend Kritik, besonders von Betroffenenvertreter*innen, die mit
Tempo und Vorgehen des Beteiligungsforums unzufrieden sind. Zwei Sprecher*innen der
Betroffenen haben ihre Ämter bereits niedergelegt oder ruhen lassen.
Zeugen Jehovas und weitere Religionsgemeinschaften
Mit der Glaubensgemeinschaft der ZJ gibt es noch keine Vereinbarung, wie sie mit der DBK
und der EKD geschlossen wurden („Gemeinsame Erklärungen“). Bislang informieren die ZJ
die Öffentlichkeit nicht über (mutmaßliche) Missbrauchstaten. Bisher ist auch kein
unabhängiges Aufarbeitungsprojekt bekannt, das sexuellen Kindesmissbrauch bei den ZJ untersucht.
Die Leitung der ZJ ist in der Vergangenheit juristisch gegen ehemalige Mitglieder
vorgegangen, die über den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Gemeinschaft berichteten. Eine
unabhängige Aufarbeitung von Vorwürfen ist bei den ZJ ebenso geboten wie bei allen
anderen Religionsgemeinschaften. Nur dies wird auch dem Status der ZJ als Körperschaft des
öffentlichen Rechts gerecht, den auch die beiden großen christlichen Kirchen haben.
Evangelische und katholische Kirche haben sich grundsätzlich für eine öffentlich nachvollziehbare
Aufarbeitung entschieden.
Eine Herausforderung bleibt die Aufarbeitung in anderen, nichtchristlichen
Religionsgemeinschaften. Wie die Aufarbeitung insbesondere in den beiden großen christlichen Kirchen
zeigt, geht sie in aller Regel von Betroffenen aus, die sie einfordern. Die Unabhängige
Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ermutigt Betroffene in
allen – auch in allen religiösen – Kontexten, Aufarbeitung einzufordern und über ihre
Missbrauchserfahrungen in Kindheit und Jugend schriftlich oder in einer vertraulichen Anhörung
zu berichten.
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Handlungsbedarfe
Um die Aufarbeitung im Bereich der Religionsgemeinschaften zu verbessern, sollte
Folgendes alsbald in Angriff genommen werden:
Aufarbeitung durch bessere Auswertung des vorhandenen Wissens stärken
Zu den Aufgaben der Aufarbeitungskommission des Bundes gehört die Beobachtung,
Begleitung und Bewertung des Fortschritts institutioneller Aufarbeitungsprozesse in Deutschland
(§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UBSKMG). Dafür muss vorhandenes Wissen einbezogen werden, das
zahlreichen wissenschaftlichen Aufarbeitungsstudien zu Institutionen, so auch zur
katholischen und evangelischen Kirche, vorliegt. Auf diese Weise lässt sich ein Lagebild der
Aufarbeitung in den beiden Kirchen darstellen. Ein solches Lagebild könnte aus Daten einer
Meta-Studie gebildet werden, die institutionenübergreifend Bereiche einbezieht, in denen
sexualisierte Gewalt stattgefunden hat.
Aufarbeitung und Prävention in Religionsgemeinschaften
durch Austausch stärken
Die beiden großen christlichen Kirchen verfügen inzwischen über vielfältige Erfahrungen mit
Aufarbeitungsprozessen. Gleichwohl können auch die Religionsgemeinschaften von
Aufarbeitungserfahrungen, die in anderen Lebensbereichen stattfinden (etwa im organisierten
Sport), lernen, wie auch diese Bereiche von den Aufarbeitungsprozessen bei den
Religionsgemeinschaften lernen können. Darüber hinaus wird es auch künftig wichtig sein, dass die
Kommission die in den einzelnen Bereichen geführten Debatten über Qualitätskriterien der
Aufarbeitung beobachtet, die Tragfähigkeit der als relevant erachteten Kriterien bewertet
und mit Blick auf die Aufarbeitungserfordernisse differenziert weiterentwickelt. Damit setzt
die Aufarbeitungskommission des Bundes ihre bisherige Arbeit an Qualitätskriterien der
Aufarbeitung fort, indem sie die Erfahrungen aus den einzelnen Bereichen bündelt, kritisch
reflektiert und zu Handlungsempfehlungen verdichtet. Hierbei sind die Ergebnisse der oben
geforderten Meta-Studie zu nutzen. Die Arbeit der Aufarbeitungskommission des Bundes an
der Weiterentwicklung der Qualitätskriterien der Aufarbeitung wird nur gelingen können,
wenn ihr hierfür die erforderlichen Mittel gewährt werden.
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Vereinheitlichte Entschädigungszahlungen
Zur Aufarbeitung gehört auch die Frage, wie Betroffene mit den Folgen des erlittenen
Unrechts umgehen. Angemessene Entschädigungszahlungen können zur Bewältigung der
Folgen beitragen. Die Praxis der Entschädigungszahlungen im Bereich der
Religionsgemeinschaften ist sehr unterschiedlich. Dazu bedarf es keiner Gesetzesänderung, aber nötig und
möglich sind verlässliche Abstimmungen zwischen den Religionsgemeinschaften, die an
einem „Runden Tisch Entschädigungszahlungen“ getroffen werden müssen, zu dem neben
den Religionsgemeinschaften auch andere Institutionen eingeladen werden sollten. Der
Runde Tisch könnte von der UBSKM, der Aufarbeitungskommission des Bundes oder beiden
gemeinsam initiiert werden.
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• Austausch mit DOK und DBK zum Gesetz zur
Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an
Kindern und Jugendlichen und den neuen Aufgaben
der Kommission (Begleitung und Bewertung
institutioneller Aufarbeitung)
• Stellungnahme zum „Bericht über die Untersuchung
zu Vorwürfen Ritueller Gewalt“ der Bistümer Münster,
Essen und Köln
2025
2023
2022
2024
• Stellungnahme zur ForuM-Studie
• Kommentar zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den UAKen der
katholischen Kirche bei der Fachkonferenz der UAKen in Frankfurt / Main.
• Unterzeichnung der GE von UBSKM und EKD
(Beteiligung der Kommission in der AG Kirchen)
• Öffentlicher Aufruf der Kommission an Betroffene und
Zeit zeug*innen der Zeugen Jehovas zur Berichterstattung über
Erfah rungen mit sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
• Stellungnahme zum Gutachten sexuellen Kindesmissbrauchs
in der Erzdiözese München und Freising
• Beteiligung der Kommission am Treffen der Vorsitzenden der
UAKen in Bamberg
• Stellungnahme zum Aufarbeitungsprozess im Erzbistum Köln
• Unterzeichnung der GE von UBSKM und Deutscher Ordens
obernkonferenz (Beteiligung der Kommission in der AG Kirchen)
• Austausch der Kommission mit Zeugen Jehovas zur Aufarbeitung
zurückliegender Missbrauchsfälle
Aktivitäten und Meilensteine der
Aufarbeitungskommission des Bundes
Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Aktivitäten und Maßnahmen der
Kommission für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Religionsgemeinschaften dar.
2021
• Forderung nach Transparenz bei Entschädigungsleistungen
für Betroffene in den katholischen Bistümern
• Unterzeichnung der GE von UBSKM und DBK
(Beteiligung der Kommission in der AG Kirchen)
• Werkstattgespräche der Kommission zu sexualisierter Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche bei den Zeugen Jehovas
2020
• Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch im Kontext der
katholischen und evangelischen Kirche“
• Öffentliches Hearing „Kirchen und ihre Verantwortung
zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“
• Stellungnahme zur MHG-Studie und zum Umgang der DBK
mit der Studie
• Stellungnahme zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
anlässlich der 12. Synode der EKD vom 11. – 14. November 2018
in Würzburg
• Kommission begrüßt den von der EKD auf den Weg gebrachten
Handlungsplan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der
evangelischen Kirche.
2018
Fokus
Schule
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Sexualisierte Gewalt ist in Schulen seit Jahrzehnten und bis heute weit verbreitet. Das
zeigt auch die neueste Fallstudie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bundes
„Sexualisierte Gewalt und Schule“. Sexualisierte Gewalt wurde und wird in Schulen
häufig nicht erkannt, nicht ernst genommen oder sogar institutionell vertuscht. Auf arbeitung
findet im schulischen Kontext bislang kaum statt. Daher braucht jedes Bundesland sowohl
Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen als auch
Ansprechpersonen und Expertise für die Aufarbeitung an Schulen. Prävention, Intervention und
Aufarbeitung müssen zusammen gedacht werden, um Schutzlücken im Schulsystem
systematisch zu schließen.
Ausgangslage und Entwicklungen
Die Pflicht zum Schulbesuch ist gesetzlich verankert. Die Schule ist somit ein zentraler Ort
für alle Kinder und Jugendlichen. Sie prägt ihren Bildungsweg, ihre persönliche Entwicklung
und kann zudem ein wichtiger Rückzugs- und Schutzraum sein. Daraus entsteht eine
besondere Schutzverantwortung für alle Schülerinnen und Schüler – die Politik, die
Bildungsministerien der Länder, ihre nachgeordneten Behörden und alle Schulen sind für den Schutz junger
Menschen verantwortlich.
Die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begann auch hier 2010, und zwar an Schulen
in freier Trägerschaft, wie dem Canisius-Kolleg, und Internaten, wie der Odenwaldschule. In
der Folge ist Aufarbeitung im schulischen Kontext aber kaum vorangekommen und findet
nur sehr vereinzelt statt.
Odenwaldschule
Die Odenwaldschule war eine reformpädagogische Privatschule in Hessen,
die 2015 nach schweren Missbrauchsvorwürfen geschlossen wurde. Über Jahrzehnte
hinweg kam es dort zu systematischem sexuellen Missbrauch an Schüler*innen durch
den Schulleiter sowie weitere Täter. Die Odenwaldschule gilt als ein zentrales Beispiel
für strukturelles Versagen im Umgang mit sexualisierter Gewalt in pädagogischen
Einrichtungen (Keupp et al. 2019).
Deshalb hat die Aufarbeitungskommission des Bundes 2021 mit einer Kampagne dazu
aufgerufen, über Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt in der Schule zu berichten. Viele
Menschen haben daraufhin ihre Geschichte mitgeteilt. 2023 wurde eine Fallstudie zu
sexualisierter Gewalt in Schulen in Auftrag gegeben (Glaser 2025). Sie wertete die schriftlichen
Berichte und vertraulichen Anhörungen aus einer bildungshistorischen Perspektive aus.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 65 –
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Wissen über sexualisierte Gewalt in der Schule
Deutlich wurde in dieser qualitativen Dunkelfeldstudie: Sexualisierte Gewalt im schulischen
Kontext ist kein Randphänomen. Über Jahrzehnte hinweg wurden Übergriffe durch
Lehrkräfte, schulisches Personal sowie durch Mitschüler*innen begangen. Knapp 80 % der
Betroffenen waren weiblich. Die überwiegende Mehrheit der Tatpersonen war männlich, sowohl bei
Übergriffen durch Gleichaltrige als auch durch Lehrkräfte oder anderes Schulpersonal. In
knapp der Hälfte der Fälle erstreckte sich die sexualisierte Gewalt über einen längeren
Zeitraum (Glaser 2025).
Eine weitere zentrale Erkenntnis ist, dass sexualisierte Gewalt in der Schule weit
zurückreicht. Betroffene berichten von sexuellen Übergriffen, die sich bereits in den 1950er-Jahren
in öffentlichen Schulen in staatlicher Trägerschaft ereignet haben, aber nicht zur Anzeige
kamen, weil den Schüler*innen nicht geglaubt wurde. Doch das Thema bleibt hochaktuell:
Bis heute sehen sich Kinder und Jugendliche an Schulen sexualisierter Gewalt ausgesetzt. In
allen sechs Jahrzehnten des Untersuchungszeitraums wurden Fälle berichtet, die eine
Bandbreite an Taten abdecken: von der Vergewaltigung über Zwang zur Befriedigung, zum Küssen,
zum Berühren an intimen Körperstellen, zum öffentlichen Entkleiden bis hin zum Beschämen
(Glaser 2025).
Bei einem Viertel der untersuchten Taten ging es um Übergriffe durch Mitschüler*innen. In
vielen dieser Fälle ging der sexualisierten Gewalt Mobbing voraus, und oft fanden die
Übergriffe im Gruppenkontext statt (ebd.).
Leas Geschichte
Im 10. Schuljahr wurde ich immer wieder in Freistunden und Pausen von zwei
Jungen abgepasst. Beide Schüler waren sitzen geblieben und daher ein Jahr älter und
deutlich stärker als ich. Damals lebte ich noch in meiner alten Geschlechteridentität,
nämlich als Junge. Die Vorfälle begannen mit Beschimpfungen bezogen auf mein feminin
codiertes Verhalten, auf meine langen Haare oder auf die Freundinnen, mit denen ich
mich gerne umgab. Nach und nach kam körperliche Gewalt dazu. Irgendwann eskalierte
die Situation. Die drei bedrohten mich und brachten mich in leere und etwas abgelegene
Räume. Dort begannen die sexuellen Übergriffe. Mindestens einmal wurde ich mit einem
Messer bedroht. Immer wurde ich verspottet und als „Schwuchtel“ bezeichnet. Über
mehrere Monate lebte ich nur für das Wochenende und hatte in der Schule Angst. Ich fühlte
mich dreckig und voller Scham.
Für mich haben die Taten lebenslange Konsequenzen: Angst, Symptome von
posttraumatischem Stress, Probleme, mich in der Gesellschaft unbefangen zu bewegen. Für die Täter
hatten die Taten keine offensichtlichen Konsequenzen. Ich teile meine Geschichte in der
Hoffnung, dass zukünftige Generationen von Vertrauenspersonen an Schulen die
Ausbildung und die Mittel erhalten, um zu verstehen, zu reagieren und bestenfalls zu
verhindern, was mir passiert ist.
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V
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Es war der Mitschüler, oft aber auch der Lehrer oder der Hausmeister, die absichtlich Grenzen
überschritten und die eigenen sexuellen Bedürfnisse auf Kosten der Schüler*innen
befriedigten. Lehrkräfte für Sport stellten eine besondere Tätergruppe dar infolge des oft
körpernahen Unterrichtens (Glaser 2025). Lehrkräfte entscheiden über Noten, Anerkennung und
Sanktionen – wenn eine solche Autoritätsperson Grenzen überschreitet, kann das für
Betroffene besonders verwirrend und traumatisierend sein (Urban 2020). Auffallend ist eine
Veränderung der Strategien zur Anbahnung sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen über
die Jahrzehnte hinweg: Während es bis in die 1970er-Jahre vor allem autoritäre Lehrkräfte
waren, die mit Gewalt, Disziplinierung und Strafen sexualisierte Gewalthandlungen
erzwangen, werden Schüler*innen in den letzten Jahrzehnten bis heute mehr und mehr von
charismatischen Lehrern gezielt manipuliert und scheinbar ohne Gewalt in sexuelle Handlungen
verwickelt. In den letzten Jahren zeigen sich vermehrt auch Anbahnungsstrategien über
digitale Kontexte und insbesondere über Social Media (Glaser 2025).
Vermeintliche Liebesbeziehung zwischen Lehrkraft und Schüler*in
Vermeintlich romantische Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schüler*innen stellen
in vielen Fällen eine Grooming-Strategie dar: Dabei werden der Aufbau von Vertrauen
über längere Zeiträume, die Herstellung emotionaler Nähe und das Ausnutzen des
Machtgefälles im pädagogischen Verhältnis genutzt, um sexuelle Kontakte anzubahnen.
Die Täter und die wenigen Täterinnen nutzen dafür oft Krisenzeiten im Leben der Kinder
und Jugendlichen aus.
Häufig können Schüler*innen diese Aufmerksamkeit zunächst nicht als Missbrauch
einordnen, fühlen sich womöglich geschmeichelt oder verstehen das Verhältnis als „eine
ganz große, wunderbare Liebesgeschichte“ (Betroffene). Oft können sie erst rückblickend
die gezielte Manipulation erkennen und den Missbrauch benennen. Für die Verarbeitung
dieser Beziehung habe es „Jahre gebraucht, bis ich erkannte, dass es ihm eigentlich nur
um Sex ging, um nichts anderes, und ich auch nicht die Einzige war“ (Betroffene).
„Es ist in der Schulzeit passiert durch einen Lehrer.
Als es anfing, war er 50, ich war 14. Ich hatte zu der Zeit viele
Probleme mit meinem Vater. Mein Lehrer interessierte
sich sehr für meine Person und meine Probleme. Ich habe
mich daher sehr gut aufgehoben gefühlt und dachte, er
meint es gut mit mir. Es fing mit harmlosen Sachen an. […]
Als ich 15 war, ging das dann auch körperlich weiter.
Ich dachte, das gehört dazu. Wenn er das als Erwachsener
macht, ist das wohl richtig.“
Betroffene
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Risiken an Schulen
Risikofaktoren können in Schulen auf individueller, interaktionaler und institutioneller Ebene
identifiziert werden. Sie machen Schule zu einem potenziell gefährlichen Ort.
• Individuelle Risikofaktoren: Täter*innen suchen gezielt Berufe, über die sie mit Kindern
und Jugendlichen in Kontakt treten können. Besonders gefährdet sind vulnerable Kinder
und Jugendliche, z. B. mit Gewalt- oder Mobbingerfahrungen, ohne feste Bezugspersonen
oder mit Behinderungen. Ganztagsschulen haben eine besondere Verantwortung beim
Schutz von Kindern und Jugendlichen, weil diese dort viele Stunden täglich und durch
einen großen Personenkreis betreut werden.
• Interaktionale Risikofaktoren: Sexualisierte Gewalt entsteht oft in pädagogischen
Beziehungen mit Machtgefällen. Fehlende Reflexion über Nähe und Distanz in
institutionellen Kontexten, ein fehlender Verhaltenskodex sowie eine mangelnde
Auseinandersetzung mit dem Thema erhöhen das Risiko für Grenzverletzungen.
• Institutionelle Risikofaktoren: Risiken bestehen besonders in rigiden, autoritären oder
unstrukturierten Systemen. Sowohl geschlossene als auch sehr offene Schulsysteme
begünstigen Machtmissbrauch. Eine Tabuisierung des Themas erhöht die Gefahr, dass
Täter*innen dies ausnutzen und dass über ihre Taten nicht gesprochen wird.
Historischer Kontext DDR
Auch für Schulen in der DDR liegen Erkenntnisse vor, dass die Bedingungen und Strukturen
des sozialistischen Bildungssystems sexualisierte Gewalt verschleierten. Es gibt Hinweise
darauf, dass das Ministerium für Volksbildung durch seine zentrale Zuständigkeit für
Schulen und Jugendhilfe über sexualisierte Gewalt in Schulen, Heimen und Familien Bescheid
wusste. Dieses Wissen wurde jedoch nicht zum Schutz der Betroffenen genutzt. Stattdessen
wurde es in einigen Fällen sogar missbraucht, um Menschen unter Druck zu setzen, zu
erpressen oder politisch zu beeinflussen. Die Betroffenen erhielten keinerlei Unterstützung.
Sexualisierte Gewalt war in der DDR ein Tabuthema – offiziell sollte es sie nicht geben. Daher
wurde sie auch im Schulsystem nicht systematisch aufgearbeitet. Sexualisierte Gewalt an
Schulen beschränkte sich demnach nicht auf die Bundesrepublik, sondern kam unter
anderen politischen Bedingungen auch in der DDR vor (Glaser 2025).
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Umgang mit dem Wissen
Laut einer Schätzung der WHO (2013) sind 2 bis 3 Kinder pro Schulklasse von den
unterschiedlichsten Formen sexualisierter Gewalt betroffen. Die oft schwerwiegenden Folgen
können auch in der Schule sichtbar werden, und zwar in Form von
Konzentrationsschwierigkeiten, auffälligem Verhalten oder Überangepasstheit. Wenn Kinder in der Schule Personen
vorfinden, denen sie sich anvertrauen können und durch die sie Unterstützung erhalten,
könnte die Schule ein potenzieller Schutzort sein. Dafür ist es aber notwendig, dass an den
Schulen Menschen arbeiten, die sensibilisiert sind und wissen, wie sie unterstützen können.
In der Fallstudie wurde dagegen deutlich, dass Lehrkräfte mehrheitlich mit Hilflosigkeit
reagierten, wenn sie erfuhren, dass Schüler*innen betroffen waren. Viele Betroffene suchten
eine Vertrauensperson, fanden jedoch selten jemanden, der oder die zuhören und
professionell handeln konnte (Glaser 2025).
Ich wandte mich an eine Vertrauenslehrerin. Ich berichtete
ihr von der körperlichen Gewalt und dem Mobbing. Sie fragte
mich, was sie denn tun sollte. Das wäre ja wohl etwas, das
wir Gleichaltrigen besser unter uns klären sollten – es würde
ja nur noch schlimmer, wenn sich Erwachsene einmischten.
Ich fühlte mich alleine gelassen, ausgeliefert und hilflos.
Betroffene
Unterstützung erfolgte eher in Fällen, in denen die Übergriffe nicht in der Schule passierten.
War die Schule hingegen Tatort, ging mehrheitlich kollegiale Loyalität oder eine
Bagatellisierung von Übergriffen durch Schüler*innen vor professioneller Hilfe (ebd.). Auch der Schutz
der Schule und ihres Rufes standen vor dem Recht der Betroffenen auf Aufklärung und
Aufarbeitung.
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Lauris’ Geschichte
Kurz bevor ich auf das Gymnasium kam, hatten meine Eltern sich scheiden
lassen. Ich war seit der fünften Klasse immer ein guter Schüler gewesen, aber fiel auch
durch Stören im Unterricht auf. Ich wurde oft vor die Tür geschickt, und so bekam ich
häufiger Klassenbucheinträge. Bei zu häufigen Einträgen musste man nachsitzen. Unser
Klassenlehrer wusste sehr genau über die sozialen Verhältnisse der Schüler Bescheid. Die Schüler,
die er sich ausgesucht hatte, waren vor allem Schüler alleinerziehender Mütter. Meiner
Mutter gegenüber verkaufte er sich als besonders um mich bemüht, da ich ja keinen Vater
hatte. Das war auch der Grund, warum mir meine Mutter nicht glaubte. Sie war der Meinung,
dass er ein toller Lehrer ist, der sich so sehr für schwache Schüler einsetzt.
Tatsächlich erinnere ich mich sehr genau, wie unser Lehrer während des Unterrichts, vor
allem während der Klassenarbeiten, von Schüler zu Schüler ging, uns berührte, umarmte
und länger verweilte. Mit diesen Grenzüberschreitungen fing es an.
Ich verständigte die Schulleitung und später auch die Bezirksregierung. Die damalige
Schulleiterin konnte meine Schilderungen offenbar sofort nachvollziehen. Es hätte immer
wieder Anspielungen in der Schülerzeitung gegeben. Nach einiger Zeit kam es wohl zu
einer Suspendierung des Lehrers. Ich glaube, dass die umfassenden Straftaten über
mehrere Generationen fortgesetzt und lange totgeschwiegen worden sind. Ich betrachte
die Suspendierung als völlig unzureichend im Sinne einer Aufarbeitung des geschehenen
Unrechts. Ich gehe davon aus, dass nach meinem Verlassen der Schule weiterer
Missbrauch an Jungen stattgefunden hat. Zu der Zeit war der Lehrer etwa 35 – 40 Jahre alt und
wurde später auch stellvertretender Schulleiter. Inzwischen ist er verstorben.
Für mich bleiben viele Fragen ungeklärt: Wie war es möglich, dass ein Lehrer Schüler mit
zu sich nach Hause nimmt, ohne dass dies im Kollegium auffällt? Warum hat die
Schulleitung keine Strafanzeige gestellt? Wie wurde der Missbrauch in der Lehrer- und
Elternschaft behandelt? Wurden andere Schüler befragt? Meines Erachtens ist die ganze
Verfahrensweise darauf ausgelegt gewesen, wenig Staub aufzuwirbeln – aus Angst vor
Gesichtsverlust der Schule.
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Herausforderungen und Defizite
Defizite in der Aufarbeitung
Aufgrund der Schulpflicht sowie der Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse besteht im
Schulsystem eine besondere staatliche Verantwortung für den Schutz von Kindern und
Jugendlichen. Aufarbeitung liefert Wissen darüber. Doch sie ist im Schulsystem bislang
weder systematisch noch rechtsverbindlich abgesichert. Es gibt auch noch keine durch die
Schulaufsichtsbehörden und die übergeordneten Bildungs- bzw. Kultusministerien aller
Bundesländer ausgearbeiteten Konzepte, um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und
die Entwicklung von Schutzkonzepten als ineinandergreifende Prozesse auszugestalten.
(Ehemalige) Schüler*innen haben ein Recht auf individuelle Aufarbeitung, zu dem auch die
Einsicht in ihre Schüler*innenakten gehört. Auch dieses Recht ist bisher nicht ausreichend
geregelt.
Zu den Bedingungen, die Aufarbeitung an Schulen erschweren und das Aufdecken der Gewalt
verhindern, gehören:
• Fehlende Feedbackkultur unter den Kolleg*innen
• Schutz der Kolleg*innen und der Institution durch Schweigekulturen
• Unkenntnis bei Kindern und Jugendlichen zu Grenzüberschreitungen und fehlende
Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen sexualisierter Gewalt durch mangelnde
sexuelle Bildung
• Mangelhafte Vernetzung zu anderen Institutionen
• Fehlende Strukturen für Aufarbeitungsprozesse
Mangelhafte Prävention
Ein zentrales Defizit im schulischen Umgang mit sexualisierter Gewalt liegt in
unzureichender Prävention. Viele Betroffene haben der Aufarbeitungskommission des Bundes
geschildert, dass sie sich nicht an ihre Schule gewandt haben, um Hilfe zu holen, sondern
schwiegen – weil sie die Taten vergessen wollten, sich schämten oder von den Tatpersonen bedroht
wurden. Es fehlte ihnen häufig die Sprache, um das Geschehene zu benennen, und es
mangelte an sexueller Bildung, um sexualisierte Gewalt als solche einordnen zu können (Glaser
2025). Wo diese Kompetenzen nicht systematisch gefördert werden, fehlen Kindern und
Jugendlichen zentrale Voraussetzungen, um Grenzen setzen, Übergriffe einordnen und sich
Hilfe suchen zu können.
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Auch im Hinblick auf institutionelle Schutzmechanismen zeigen sich deutliche Defizite. Ein
bundesweites Monitoring zu Schutzkonzepten an Schulen zeigt, dass nur wenige Schulen
bislang systematische Risiko- und Ressourcenanalysen durchführen. Viele Schulen haben
noch keinen strukturierten Zugang zur Entwicklung von Schutzkonzepten gefunden (Müller
et al. 2023). Schutzkonzepte sind vielerorts noch nicht verbindlich etabliert, nicht
ausreichend und partizipativ entwickelt oder umgesetzt. Schutzkonzepte müssen im Schulalltag
allen bekannt sein und in einem lebendigen Prozess gelebt werden. Der erste Schritt bei der
Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist die Durchführung einer Risiko- und
Ressourcenanalyse. Wenn es an einer Schule in der Vergangenheit zu sexualisierter Gewalt gekommen ist,
muss diese aufgearbeitet und die Ergebnisse systematisch in das Schutzkonzept integriert
werden. Prävention, Intervention und Aufarbeitung werden aktuell aber häufig nicht als
zusammenhängende Aufgaben verstanden.
Um den Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt im Bereich Schule entgegenzuwirken, hat die
Bundesregierung im Jahr 2016 eine Bundesinitiative initiiert. Sie soll Einrichtungen aller
Schulformen dabei unterstützen, ein schuleigenes Schutzkonzept zu entwickeln. Bislang
wurde diese Vorgabe aber noch nicht in allen Bundesländern verpflichtend umgesetzt. Eine
konkrete Darstellung der gemeinsam mit den Kultusbehörden aller 16 Bundesländer
entwickelten Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ und des Fachportals zur Unterstützung der
Schulen bei der Schutzkonzeptentwicklung findet sich im Bericht der UBSKM.
Fehlende Handlungssicherheit in der Intervention
In vielen Fällen von sexualisierter Gewalt an Schulen hat weder eine Intervention durch
Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal stattgefunden noch hat die Schulleitung diese
Informationen an die Schulaufsichtsbehörden oder die Unfallkassen gemeldet. Eine solche
Meldung ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Taten disziplinarrechtlich geahndet
werden und Betroffene (auch Jahre später) Entschädigungszahlungen erhalten können
(siehe dazu auch den Bericht der UBSKM). Oft gab es Mitwissende, die Kollegialität oder den Ruf
der Schule vor den Schutz der Kinder gestellt haben. Viele Beschwerden der Schüler*innen
wurden negiert, ignoriert oder bagatellisiert. Die Intervention wurde zudem durch fehlende
Transparenz im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt erschwert (Glaser 2025).
Obwohl ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde,
hatte ich das Gefühl, dass es nur darum geht, dass die
Schule keinen Schaden nimmt, und dass der Lehrer
seine Pensionsansprüche behalten möchte.
Betroffener
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Bei der schulinternen Intervention kommt der Schulleitung eine Schlüsselstellung zu. Ein
zentrales Ziel muss sein, Prävention, Intervention und Aufarbeitung als zusammenhängende
Aufgaben dauerhaft im deutschen Bildungssystem zu verankern.
Handlungsbedarfe
Unabhängige Beschwerde-, Unterstützungs- und
Aufarbeitungsstrukturen im schulischen Kontext schaffen
(Ehemalige) Schüler*innen, Eltern und schulisches Personal brauchen niedrigschwellige,
unabhängige Anlaufstellen, um Hinweise auf sexualisierte Gewalt melden und
Unterstützung erhalten zu können. Aufarbeitung kann sowohl einzelne Schulen als auch die
übergeordneten Strukturen betreffen. Daher müssen in jedem Bundesland folgende Maßnahmen
ergriffen und Bedingungen geschaffen werden:
• Strukturen und Verfahren gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im
Rahmen von Schutzkonzeptentwicklungen an jeder Schule
• Ansprechpersonen und Expertise für die Aufarbeitung bei der Schulaufsicht auf
Grundlage der Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen der Aufarbeitungskommission
des Bundes und der Standards für die Betroffenenbeteiligung des Dialogprozesses in
allen Bundesländern
• Die Länder sollten vom Bund bei der Förderung von Forschung, bundesweiten
Fachstandards sowie Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten für schulisches Personal
und unabhängige Ansprechpersonen unterstützt werden.
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Qualifizierung aller schulisch Beschäftigten sicherstellen
Wissen über sexualisierte Gewalt, insbesondere zu Täterstrategien sowie zu Prävention,
Intervention und Aufarbeitung muss verbindlicher Bestandteil von Ausbildung und Studium,
Referendariat sowie Fort- und Weiterbildung sein. Auch die Entwicklung einer
professionellen Haltung und die Vermittlung von Handlungskompetenzen im Kinderschutz sollten bereits
im Lehramtsstudium vermittelt werden. Die Bundesländer müssen die entsprechende
Qualifizierung aller an einer Schule tätigen Personen sicherstellen. Nur so kann im Verdachtsfall
Handlungssicherheit gewährleistet werden.
Recht auf Aufarbeitung sichern:
Dokumentationspflicht und Akteneinsicht
Betroffene brauchen ein Recht auf Akteneinsicht in Schulakten und die Verpflichtung von
Schulen zur Aufarbeitung. Das Recht auf Aufarbeitung setzt voraus, dass Betroffene Zugang
zu sie betreffenden Schüler*innenakten haben und bei der Akteneinsicht eine fachliche
Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Länder sind aufgefordert, in ihren
Schulgesetzen und datenschutzrechtlichen Regelungen klare und einheitliche Grundlagen für
eine transparente und niedrigschwellige Akteneinsicht zu schaffen. Dazu gehören
insbeson
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.