polradar

Politischer Bericht 2026 Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Erkenntnisse, Problemlagen, notwendige politische Schritte

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8500 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Politischer Bericht 2026 Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Erkenntnisse, Problemlagen, notwendige politische Schritte Deutscher Bundestag Drucksache 21/8500 21. Wahlperiode 13.10.2026 Unterrichtung durch die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Politischer Bericht 2026 Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkenntnisse, Problemlagen, notwendige politische Schritte Zugeleitet mit Schreiben der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 13. Oktober 2026 gemäß § 7 des Antimissbrauchsbeauftragtengesetzes. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 2 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Inhalt Vorwort 4 Zur Einführung: Die Arbeit der Aufarbeitungskommission des Bundes 6 Aufgaben 7 Ziele 8 Arbeitsformate 9 Mitglieder der Kommission 13 Aktivitäten und Meilensteine 14 Wissen über Aufarbeitung 16 Was ist Aufarbeitung? 17 Die Rolle der Betroffenen als Expert*innen aus Erfahrung 21 Zusammenhänge von Aufarbeitung, Prävention und Intervention 23 Historie der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 24 Fokusthemen 26 Fokus Familie 28 Fokus Heimerziehung 40 Fokus Religionsgemeinschaften 52 Fokus Schule 64 Notwendige politische Schritte 76 Quellenverzeichnis 84 Anlagen 92 Forschungsprojekte 93 Publikationsverzeichnis 97 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 3 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Vorwort Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 4 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 5 Vorwort Vor Ihnen liegt der erste Bericht der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, der sich an Sie als Mitglied des Deutschen Bundestags, des Deutschen Bundesrats, der Länderparlamente oder der Bundesregierung richtet. Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beauftragt uns, in regelmäßigen Abständen über unsere Arbeit und die Aufarbeitung in Deutschland zu berichten. 2015 beschloss der Deutsche Bundestag, eine Kommission einzusetzen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ab 1949 für die Bundesrepublik Deutschland und die DDR unabhängig aufarbeitet. Der damalige Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berief sieben ehrenamtliche Personen, die im Januar 2016 mit ihrer Arbeit begannen. Am 1. Juli 2025 trat das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Es verankert und verstetigt das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), den Betroffenenrat bei der UBKSM sowie die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Auftrag der Aufarbeitungskommission des Bundes ist es laut Gesetz, die Aufarbeitung auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene zu fördern, zu unterstützen, zu beobachten und zu begleiten. Bisherige Schätzungen zum Ausmaß sexueller Gewalt in Deutschland auf der Basis von repräsentativen Dunkelfeldstudien (z. B. Dreßing et al. 2025) geben Hinweise, dass mehr als jeder achte Erwachsene von sexuellen Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend betroffen ist. Damit hat sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen die Dimension einer Volkskrankheit. Und sie kann erhebliche psychische, physische, finanzielle und soziale Folgen für Betroffene und ihren weiteren Lebensverlauf haben. Obwohl es sich um eine Straftat handelt, geschieht sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen überall. Dabei hat der Staat einen Schutzauftrag: Er muss dafür sorgen, dass die Orte des Aufwachsens von Kindern sicher sind und sie vor sexualisierter Gewalt schützen. Wo der Staat diese Pflicht nicht erfüllt, entsteht daraus eine Verantwortung: Das Unrecht und das Leid müssen benannt und eine Form der Anerkennung gefunden werden, die hilft, den heute erwachsenen Betroffenen ihre Würde zurückzugeben. Aufarbeitung bietet zudem eine einzigartige Möglichkeit für passgenaue Prävention. So können riskante Strukturen, Entscheidungen oder Verhaltensweisen aufgedeckt und zukünftig wirksam verhindert werden. Seit zehn Jahren arbeiten wir als Kommission dafür. Nun ist es Ihre Aufgabe, unsere Ergebnisse in die politische Arbeit einzubeziehen und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dieser Bericht informiert Sie über die Arbeit der Kommission. Er zeigt die zentralen Erkenntnisse einzelner Schwerpunktthemen auf und benennt die notwendigen politischen Konsequenzen. Künftig berichten wir dem Deutschen Bundestag mindestens einmal pro Legislaturperiode. Der nächste Bericht soll ein Lagebild der Aufarbeitung in Deutschland darstellen. Um diese gesetzliche Aufgabe systematisch umsetzen zu können, werden in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 5 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Zur Einführung: Die Arbeit der Aufarbeitungskommission des Bundes Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 6 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 7 Aufgaben Die Aufarbeitungskommission des Bundes ist ehrenamtlich tätig und interdisziplinär zusammengesetzt. Sie nimmt eine zentrale Rolle in der deutschen Gesellschaft ein: Sie vertritt den Staat und die Gesellschaft, indem sie Betroffenen zuhört und ihre Berichte liest. Sie bezeugt damit, was ihnen widerfahren ist und erkennt an, welche Folgen diese Menschenrechtsverletzungen für die Betroffenen haben. Denn auch wenn die Taten strafrechtlich meist verjährt sind, sind die Folgen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Leben vieler Betroffener noch Jahre später spürbar. Die Aufarbeitungskommission des Bundes schlägt mit ihrer Arbeit eine Brücke zwischen der Vergangenheit (Aufarbeitung des Unrechts) und der Zukunft (Prävention und Kinderschutz). Die Kommission arbeitet betroffenen-, wissenschafts- und öffentlichkeitsorientiert. Zum einen ermöglicht sie die persönliche Aufarbeitung von Menschen, die heute erwachsen sind und als Minderjährige sexuelle Gewalt und Ausbeutung erlebt haben. Zum anderen gewinnt sie aus diesen Erfahrungen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Diese nutzt die Kommission, um Empfehlungen an Verantwortliche in Politik und Zivilgesellschaft zu formulieren, z. B. für den Schutz von Kindern und Jugendlichen oder Hilfen für Betroffene, und um die Öffentlichkeit zu informieren. Die Arbeit der Kommission umfasst folgende Kernelemente: • Zeitlicher und geografischer Rahmen: Die Kommission untersucht sexuellen Kindesmissbrauch in der BRD und der DDR nach 1949. Der vergleichende Blick ermöglicht es, sowohl spezifische Systematiken der jeweiligen Gesellschaftsordnungen als auch übergreifende Muster zu identifizieren. • Ganzheitlicher und inklusiver Ansatz: Die Kommission betrachtet ausdrücklich alle Lebensbereiche. Sie nimmt nicht nur Institutionen wie Heime, Kirchen, Schulen und Sportvereine in den Blick, sondern auch die Familie und den sozialen Nahraum. Zudem fokussiert sie besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder mit anderen Diskriminierungserfahrungen. • Strukturanalyse: Im Fokus steht nicht nur das Aufzeigen von Einzeltaten, sondern das Aufdecken von begünstigenden Systemen, von Machtstrukturen, Abhängigkeiten und Schweigekulturen, die sexualisierte Gewalt ermöglicht oder deren Vertuschung gefördert und Aufarbeitung verhindert haben. • Wissenschaft und Forschung: Die Kommission lässt die Berichte der Betroffenen wissenschaftlich auswerten, identifiziert Bereiche, in denen bisher kaum Daten vorliegen, und fördert gezielt Forschungsprojekte. • Öffentlichkeit herstellen: Mit verschiedenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit informiert die Kommission die Gesellschaft über ihre Erkenntnisse und ihre Arbeit. Sie sensibilisiert damit für das Thema sexueller Kindesmissbrauch und gesellschaftliches Unrecht und klärt über Risikofaktoren und die Folgen für betroffene Menschen auf. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 7 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 8 • Begleitung und Bewertung: Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sieht zudem eine neue Aufgabe vor: Die Kommission soll Aufarbeitungsprozesse in Institutionen systematisch beobachten, begleiten und bewerten. Um künftig einen systematischen Lagebericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend zu erstellen, braucht sie jedoch finanzielle Mittel und personelle Ressourcen, die im Bundeshaushalt bereitgestellt werden müssen. Die Kommission hat bereits Qualitätskriterien entwickelt – etwa Empfehlungen für die Aufarbeitung in Institutionen und Standards für die Betroffenenbeteiligung. Diese können als Grundlage für eine Bewertung dienen. So könnte die Kommission in Zukunft prüfen, ob Institutionen ihre Verantwortung wirklich ernst nehmen und umfassend aufarbeiten. Ziele Die Arbeit der Kommission verfolgt drei zentrale gesellschaftliche Ziele: • Anerkennung: Betroffene Menschen erhalten Gehör außerhalb gerichtlicher Verfahren und therapeutischer Settings. Die Aufarbeitungskommission des Bundes übernimmt Zeugenschaft für Erinnerungen an Kindheit und Jugend und stellt einen Raum zur Verfügung, in dem selbstbestimmt die eigene Lebensgeschichte erzählt werden kann. Betroffene erfahren damit eine offizielle Anerkennung ihrer Erfahrungen und des erlittenen Unrechts. • Enttabuisierung und Sensibilisierung: Durch Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit wird das Thema sexualisierte Gewalt enttabuisiert und in die öffentliche Debatte geholt. Gleichzeitig wird über die Hintergründe, Risiken und Folgen aufgeklärt und die Gesellschaft für den Umgang mit Betroffenen sensibilisiert sowie zum Hinschauen, Hinhören und Handeln aufgerufen. • Schutz und Hilfe: Aus den Fehlern der Vergangenheit muss gelernt werden. Durch die Erkenntnisse der Aufarbeitung können passgenaue Maßnahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsangebote für erwachsene Betroffene entwickelt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 8 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 9 Arbeitsformate Vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte Im Mittelpunkt der Arbeit der Aufarbeitungskommission stehen vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben. Sie bieten Betroffenen zum einen die Möglichkeit, selbstbestimmt ihre Lebensgeschichte zu erzählen, ihre Erfahrungen mit sexuellem Kindesmissbrauch und die für ihr weiteres Leben entstandenen Folgen mitzuteilen. Zum anderen können sie in diesem Rahmen ihre Erwartungen und Forderungen an die Gesellschaft und die Politik zum Ausdruck bringen. Die Anhörungen führen Mitglieder und Anhörungsbeauftragten der Kommission durch. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Zeit des aktiven Zuhörens, Ihren Mut, die schlimmen Schicksalspakete – auch meines – tragen zu helfen, und die Rolle des Empfängers einzunehmen, um sie dann in den Archiven einzupflegen. Betroffene Werkstattgespräche Werkstattgespräche sind nichtöffentliche, vertrauliche Fachgespräche. Dabei tauscht sich die Kommission mit Betroffenen und weiteren Expert*innen vertiefend zu bestimmten Themenschwerpunkten aus und diskutiert diese aus unterschiedlichen Perspektiven. Sie dienen der Vorbereitung einer inhaltlichen Schwerpunktsetzung. Öffentliche Hearings und Fachveranstaltungen Die Kommission diskutiert gemeinsam mit Betroffenen in öffentlichen Hearings und anderen Fachveranstaltungen. Weitere Expert*innen, Gäste aus Politik, Verantwortliche aus Institutionen und alle, die sich für das jeweilige Thema interessieren, sind eingeladen, miteinander über ihre Erfahrungen zu sprechen. Die öffentlichen Hearings behandelten bisher die Tatkontexte Familie, DDR, Kirchen, Sport, Schule und Heime. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 9 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 10 Forschungsprojekte Es fehlt noch in vielen Bereichen an Wissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Dies zeigen immer wieder aktuelle Fälle, die bekannt werden. Das zentrale Erkenntnisinteresse liegt auf den Fragen, wie Aufarbeitung gelingen, Betroffenen besser geholfen und Kinder und Jugendliche ausreichend geschützt werden können. Dazu will die Kommission auch mit Forschungsprojekten, die sie selbst durchführt oder fördert, einen Beitrag leisten. Eine Übersicht aller Forschungsprojekte findet sich in den Anlagen auf Seite 93. Studien, Berichte und Empfehlungen Die Aufarbeitungskommission des Bundes berichtet regelmäßig über ihre Arbeit. Sie gibt vor allem Fallstudien in Auftrag, die die vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichte der Betroffenen und Zeitzeug*innen auswerten und Erkenntnisse daraus gewinnen. Sie erarbeitet Empfehlungen an Politik und Zivilgesellschaft für eine gelingende Aufarbeitung, eine bessere Unterstützung Betroffener sowie für Prävention und Intervention. Eine Übersicht aller Publikationen findet sich in den Anlagen auf Seite 97. Die Arbeit der Kommission am Praxisbeispiel Sport Seit 2019 befasst sich die Aufarbeitungskommission des Bundes mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sport. Ihre Arbeit hat in diesem Bereich wichtige Impulse gesetzt. Den Auftakt bildete ein vertraulicher Austausch in Werkstattgesprächen mit Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen des Sports. Nach einem öffentlichen Aufruf an Betroffene veranstaltete die Kommission 2020 ein Hearing zu sexuellem Kindesmissbrauch im Sport. Dort berichteten Betroffene erstmals öffentlich im Rahmen einer Veranstaltung über die erlittene Gewalt. Gemeinsam mit Fachleuten aus Sport, Politik und Wissenschaft forderten sie eine umfassende Aufarbeitung vergangener Fälle, geeignete Ansprechstellen auch für heute erwachsene Betroffene sowie einen grundlegenden Kulturwandel in den Sportinstitutionen: Aufarbeitung müsse als Qualitätsmerkmal verstanden werden. Ein wichtiges Signal war die Bitte um Entschuldigung, die Dr. Petra Tzschoppe im Namen des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) aussprach. Das Hearing sowie weitere Austauschtreffen führten zu konkreten Maßnahmen: So wurden die unabhängigen Anlaufstellen Safe Sport e. V. und Anlauf gegen Gewalt gegründet. Aufarbeitungsprozesse in einzelnen Verbänden wurden angestoßen, der Landessportbund Thüringen richtete eine Aufarbeitungskommission ein. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) initiierte einen Stakeholder-Dialog mit Betroffenen, Athlet*innenvertretungen, dem organisierten Sport, den Ländern sowie Vertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis. Ziel war die Einrichtung eines unabhängigen Zentrums für sicheren und gewaltfreien Sport. Das Zentrum ist im Aufbau und soll durch einen „Safe Sport Rat“ begleitet werden, in dem auch für die Kommission ein Sitz vorgesehen ist. Weitere Ausführungen zum Zentrum für Safe Sport finden sich auch im Bericht der UBSKM (2026). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 10 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 11 Bis heute haben sich rund 150 Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Breiten-, Leistungs- und Schulsport bei der Kommission gemeldet. Ihre Berichte aus Anhörungen und Briefen wurden wissenschaftlich ausgewertet. Die 2022 veröffentlichte Fallstudie dokumentiert sexualisierte Gewalt in Turnhallen, Umkleidekabinen oder bei Wettkampfreisen. Deutlich wird, welche Rolle starre Hierarchien, enge Abhängigkeitsverhältnisse und Machtmissbrauch durch Erwachsene in Vereinen sowie in den Leistungssportsystemen der Bundesrepublik und der DDR spielten. Strukturelle Faktoren, wie die starke Fixierung auf sportlichen Erfolg, die Abhängigkeit von ehrenamtlichem Engagement sowie überwiegend männlich geprägte Hierarchien in Vereinen und Verbänden, erschwerten eine konsequente Aufarbeitung (Rulofs et al. 2022). 2023 fand in Schwerin das Fachgespräch „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR – Fokus Sport“ statt, das die Kommission gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur veranstaltete. Betroffene sexualisierter Gewalt im staatlich organisierten DDR-Sport diskutierten dort mit Expert*innen aus Sport, Politik, Wissenschaft und Praxis über Erfahrungen und Herausforderungen der Aufarbeitung. Auch wenn es gelungen ist, das Thema Aufarbeitung im Leistungs- und Breitensport deutlich stärker zu verankern, besteht in Verbänden und selbst in großen Vereinen weiterhin erhebliche Unsicherheit im Umgang mit konkreten Aufarbeitungsprozessen. Öffentliche Aufarbeitungsberichte zu vergangenen Fällen im Sport liegen bislang kaum vor. Aufarbeitungsvorhaben werden abgebrochen oder beschränken sich auf juristische Gutachten, die nicht veröffentlicht werden. Die Beteiligung der Betroffenen scheint bisher nur in einigen Projekten gelungen, eine Vernetzungsstruktur von Betroffenen im Sport ist nach wie vor nicht vorhanden. Inwieweit das Zentrum für Safe Sport Aufarbeitung vorantreiben kann, bleibt abzuwarten. Der Austausch der Kommission mit Betroffenen, Sportvereinen sowie mit Spitzenvertreter*innen der Sportverbände wird daher weiterverfolgt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 11 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 12 2.294 Vertrauliche Anhörungen 873 Schriftliche Berichte 13 Werkstattgespräche 26 Publikationen 22 Forschungsprojekte 14 Positionspapiere und Stellungnahmen 74 Pressemitteilungen 7 Kommissionsmitglieder 6 Öffentliche Hearings 19 Anhörungsbeauftragte Stand August 2026 10 Fachveranstaltungen 10 Mitarbeitende im Büro Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 12 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 13 Mitglieder der Kommission Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner Sozialarbeiterin und Psychotherapeutin (A) sowie Professorin für Klinische Psychologie und Sozialarbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin Prof. Dr. Julia Gebrande (Vorsitzende) Sozialpädagogin und Fachberaterin für Psychotraumatologie sowie Professorin für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen an der Hochschule Esslingen PD Dr. Ulrike Hoffmann Pflegefachkraft und Sozialwissenschaftlerin sowie Leiterin der Sektion „Schutzkonzepte/Schutzprozesse im Gesundheitswesen und E-Learning“ an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm Matthias Katsch Philosoph, Managementtrainer, Berater und Mitgründer sowie Sprecher und Geschäftsführer der Initiative Eckiger Tisch e. V. Prof. Dr. Barbara Kavemann Sozialwissenschaftlerin und Honorarprofessorin an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin sowie Mitarbeiterin des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen (SoFFI-Berlin) Prof. Dr. Heiner Keupp Sozialpsychologe und emeritierter Professor für Sozial- und Gemeindepsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie in leitender und beratender Funktion an Aufarbeitungsstudien am Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) beteiligt Prof. Dr. Stephan Rixen Rechtswissenschaftler und Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Staatsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln sowie Direktor des dortigen Instituts für Staatsrecht Die Aufarbeitungskommission des Bundes arbeitet eng mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen (UBSKM) und dem dort angesiedelten Betroffenenrat zusammen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 13 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. • Jubiläum und Tagung 10 Jahre Aufarbeitungskommission • Aufrufkampagne für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs mit Behinderungen • Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend • Werkstattgespräche „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in medizinischen Institutionen“ • Aktualisierte Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen 2026 2025 2024 2023 2022 • Fallstudie „Sexualisierte Gewalt und Schule“ • Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und Verstetigung der Aufarbeitungskommission • Standards der Betroffenenbeteiligung in institutionellen Kontexten • Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch und Heimerziehung“ • Studie „Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“ • Fachgespräch „Sexueller Missbrauch in der DDR – Menschen mit Behinderungen“ • Aufrufkampagne für Betroffene mit Einwanderungsgeschichte • Sammelband „Rechtliche Aspekte der Aufarbeitung“ • Tätigkeitsbericht zweite Laufzeit 2019–2023 • Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch und die Arbeit der Jugendämter“ • Beschluss Bundeskabinett Verlängerung der Arbeit der Kommission bis Ende 2025 • Werkstattgespräche „Sexueller Kindesmissbrauch und Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ • Fachgespräch „Sexueller Missbrauch in der DDR – Fokus Totale Institutionen“ • Fachgespräch „Sexueller Missbrauch in der DDR – Fokus Sport“ • Studie „Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“ • Werkstattgespräche „Schulen in freier Trägerschaft und Privatschulen“ • Fallstudie „Sexualisierte Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch im Kontext des Sports“ • Tagung „Aufarbeitung, Akten, Archive – Zum Umgang mit sensiblen Dokumenten“ • Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in Schulen“ • Fachtag „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie“ • Online-Portal „Geschichten, die zählen“ • Fallstudie „Sexuelle Gewalt in der Familie“ • Werkstattgespräche „Die Rolle von Schulsozialarbeit und Lehrkräften bei sexualisierter Gewalt in Schulen“ • Symposium „Sexueller Kindesmissbrauch und pädosexuelle Netzwerke“ • Aufrufkampagne für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in der Schule • Vorstudie „Programmatik und Wirken pädosexueller Netzwerke in Berlin“ Aktivitäten und Meilensteine 2021 2019 2020 • Beschluss Bundesregierung Finanzierung der Kommission bis März 2019 • Bundestagsbeschluss Einrichtung einer Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs • Werkstattgespräche „Recherche & Archiv“ • Start der vertraulichen Anhörungen • Werkstattgespräche „Anhörungen“ • Berufung der Kommissionsmitglieder • Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR“ • Publikation „Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der DDR“ • Werkstattgespräche „Sexueller Missbrauch in rituellen und organisierten Gewaltstrukturen“ • Zwischenbericht • Werkstattgespräche „Anerkennung & Genugtuung“ • Öffentliches Hearing „Kindesmissbrauch im familiären Kontext“ • Beschluss Bundeskabinett Verlängerung der Arbeit der Kommission bis Ende 2023 • Werkstattgespräche „Sexueller Kindesmissbrauch an Menschen mit Behinderung“ • Empfehlungen für kindgerechte und betroffenensensible Ermittlungs- und Strafverfahren • Öffentliches Hearing „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ • Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch im Kontext der evangelischen und katholischen Kirche“ • Werkstattgespräche „Verantwortung von Institutionen“ • Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen • Aufrufkampagne für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs im Sport • Bilanzbericht der ersten Laufzeit 2016–2019 • Tagung „Archive und Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ • Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen und Familien in der DDR“ • Werkstattgespräche „Sexueller Kindesmissbrauch beim Sport“ • Werkstattgespräche „Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas und in der Colonia Dignidad“ • Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“ • Werkstattgespräche „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Schulen“ 2018 2017 2016 2015 Wissen über Aufarbeitung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 16 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 17 Was ist Aufarbeitung? Aufarbeitung bedeutet, sich bewusst mit vergangenem Unrecht auseinanderzusetzen, es sichtbar zu machen und Verantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Anerkennung der Verletzung der Menschenrechte und der Würde von Betroffenen im Zentrum – besonders dann, wenn strafrechtliche Schritte nicht mehr möglich sind, etwa wegen Verjährung, fehlender Beweise oder weil Täter*innen verstorben sind. Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ersetzt zwar keine juristische Aufklärung der Straftaten, aber sie prägt, wie eine Gesellschaft Unrecht bewertet. Gleichzeitig schafft sie für Betroffene einen gesellschaftlichen Rahmen für ihre Bewältigungsprozesse. Im Fokus von Aufarbeitung steht: Wer ist schuld und wer trägt Verantwortung? Wie erkennen wir an, was die Betroffenen erlitten haben? Und wie überwinden wir die wirkmächtigen Strukturen, die solches Unrecht ermöglichen? Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Kommission Darüber hinaus trägt Aufarbeitung dazu bei, die Versorgungssituation betroffener Menschen zu verbessern. Und: Sie ist essenziell für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt – hier und heute. Um Aufarbeitung besser zu verstehen, kann man drei eng miteinander verknüpfte Dimensionen unterscheiden: • die individuelle, • die institutionelle, • die gesellschaftliche. Diese Dimensionen müssen miteinander im Austausch stehen und bedingen sich gegenseitig. Eine umfassende Aufarbeitung gelingt nur, wenn Betroffene, Politik und Gesellschaft aktiv zusammenwirken. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 17 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 18 Individuelle Aufarbeitung Individuelle Aufarbeitung bedeutet, dass sich ein Mensch persönlich mit seinen Gewalterfahrungen auseinandersetzt. Dazu gehören z. B. Gespräche im privaten Umfeld, das Erzählen der eigenen Erlebnisse im Rahmen von Therapie oder Beratung, kreative Ausdrucksformen wie Schreiben oder Zeichnen oder auch der Antrag auf Entschädigungsleistungen oder eine Aktenrecherche. Wichtig ist dabei, das Erlebte für sich persönlich verstehen und einordnen zu können. Gleichzeitig sind Menschen notwendig, die daran Anteil nehmen, Verantwortung übernehmen sowie das erlittene Unrecht anerkennen. Aufarbeitung muss Formen finden, die Betroffene als echte Verantwortungsübernahme wahrnehmen. Dazu gehört zum einen die Anerkennung des erlittenen Leids und der langfristigen Folgen sexualisierter Gewalt – aber auch der Stärke und Überlebenskraft der Betroffenen. Zum anderen müssen aktuelle Bedarfe berücksichtigt werden, wie Beratungs- und Therapieangebote, eine altersgerechte und traumasensible Versorgung sowie eine angemessene Entschädigung. Werden Betroffene adäquat unterstützt, entfaltet ihre Überlebenskraft und -kreativität oftmals beeindruckende Kräfte. Dafür gebührt ihnen jede Form der Anerkennung. Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner, Mitglied der Kommission Individuelle Aufarbeitung Gesellschaftliche Aufarbeitung Institutionelle Aufarbeitung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 18 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 19 Institutionelle Aufarbeitung Institutionelle Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bedeutet, dass eine staatliche, kirchliche oder private Einrichtung, z. B. eine Schule oder ein Verein, sich systematisch mit Fällen sexualisierter Gewalt auseinandersetzt und diese unabhängig untersuchen lässt. Dazu gehört auch, dass die Einrichtung Verantwortung für die Gewalt übernimmt, aus den Ergebnissen Konsequenzen für die Gegenwart zieht und Betroffene unterstützt. Im Rahmen der Aufarbeitung müssen die institutionellen Strukturen hinterfragt werden, die Gewalt ermöglicht haben. Dabei rücken alle Institutionen als mögliche Tatorte sexualisierter Gewalt in den Fokus: Warum ist Unrecht gerade in dieser Institution geschehen? Welche Bedingungen und Strukturen haben die Übergriffe begünstigt? Warum wurden Kinder und Jugendliche nicht geschützt? Wer in der Institution trägt Verantwortung? Wie sind Mitarbeitende der Einrichtung mit Tätern und Täterinnen umgegangen? Wer hat vertuscht oder weggeschaut? Wie wurde mit Betroffenen umgegangen? Es gilt, die Schweigeringe um sexualisierte Gewalt zu durchbrechen. Für mich als Sozialwissenschaftler sehe ich hier eine besondere Verantwortung. Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Kommission Die Aufarbeitung von institutionellem Versagen hilft Betroffenen nicht nur, das Geschehene zu verarbeiten. Erwachsene, die damals betroffen waren, suchen heute nach Antworten: Wer hat ihnen was unter welchen Umständen angetan? Und wer hat das Leid durch Schweigen, Vertuschen oder verweigerte Hilfe noch verstärkt? Letztlich geht es darum, in einem umfassenden Aufarbeitungsprozess Anerkennung (Honneth 1992/2021) bereitzustellen. Diese wird durch eine klare Haltung der Institutionen nach außen sichtbar, etwa durch Gedenkveranstaltungen, Erinnerungsorte und -formen, durch Schutzkonzepte, aber auch in Form von Entschädigungszahlungen. Institutionen, die vergangene Gewalt nicht aufarbeiten, werden auch künftig kaum in der Lage sein, heutige Risikostrukturen in ihrem Verantwortungsbereich zu erkennen, passende Schutzkonzepte zu entwickeln und Kinder und Jugendliche zu schützen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 19 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 20 Empfehlungen und Standards Die Aufarbeitungskommission des Bundes hat Empfehlungen für die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen erarbeitet. Der Leitfaden liefert praktische Hinweise, z. B. zum Ablauf eines Aufarbeitungsprozesses, zu rechtlichen Fragen, zur Einbindung von Betroffenen und dazu, wie die Ergebnisse in ein Schutzkonzept einfließen können (Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2026). Zusätzlich wurden in einem „Dialogprozess“ von UBSKM, dem Betroffenenrat und der Aufarbeitungskommission des Bundes „Standards zur Betroffenenbeteiligung“ entwickelt. Sie enthalten konkrete Vorgaben, wie Betroffene in institutionelle Aufarbeitungsprozesse einbezogen werden sollten, und liefern hilfreiche Fragen sowie Checklisten zur Umsetzung (Dialogprozess 2025). Gesellschaftliche Aufarbeitung Gesellschaftliche Aufarbeitung ist noch breiter angelegt als die Aufarbeitung in einzelnen Institutionen. Sie untersucht, wie gesellschaftliche Bedingungen – etwa Tabus, mangelndes Bewusstsein oder schwache Schutzsysteme – Missbrauch ermöglichen oder dessen Aufdeckung verhindern. Ihr Ziel ist es, sexualisierte Gewalt öffentlich zu thematisieren, das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu schärfen und das erlittene Unrecht anzuerkennen. Betroffene haben das Recht, dass die Gesellschaft Verantwortung übernimmt. Dazu gehört, heute erwachsene Betroffene zu unterstützen und nachhaltigen Kinderschutz zu gewährleisten. Betroffene betonen, wie wichtig die Verbindung zwischen individuellen Erfahrungen und gesellschaftlicher Gerechtigkeit ist. Betroffene sagen uns, dass Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in der Kindheit unmöglich ist, da das Unrecht nicht ungeschehen gemacht werden kann. Sie erwarten aber, dass die gesellschaftliche Reaktion zu gerechteren Verhältnissen führt, etwa durch Anerkennung des Unrechts und des Leids, passende Unterstützung, Nachteilsausgleich, Entschädigung und für viele auch durch eine angemessene Verurteilung der Täter*innen. Prof. Dr. Barbara Kavemann, Mitglied der Kommission Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 20 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 21 Es wird deutlich, dass nicht nur der Staat, sondern die gesamte Gesellschaft – einschließlich der Zivilgesellschaft – in der Verantwortung steht. Sexualisierte Gewalt steht in einem engen Zusammenhang mit strukturellen Menschenrechtsverletzungen, wie etwa Diskriminierung oder der systematischen Missachtung von Betroffenenperspektiven – eine Form der Ungerechtigkeit, die nicht einfach hingenommen werden darf (vgl. Fricker 2023). Aufarbeitung erfordert daher konkrete Schritte im gesellschaftlichen Raum: Es braucht Orte und Aktivitäten des Erinnerns; strukturelle Ursachen von Unrecht müssen aufgedeckt und politische Bildungsarbeit geleistet werden. Viele Betroffene wünschen sich, dass durch die Aufarbeitung nicht nur ihr eigenes Leid anerkannt wird, sondern dass die Gesellschaft aus den Erfahrungen lernt – um aktuelle Gewaltverhältnisse zu durchbrechen und künftige Gewalt zu verhindern. Matthias Katsch hat dafür ein Modell mit fünf zentralen Schritten entwickelt (Katsch 2013): 1. Wahrheiten müssen ausgesprochen und gehört werden. 2. Wissen muss gesammelt, bewertet und öffentlich gemacht werden. 3. Verantwortung muss übernommen werden. 4. Anerkennung muss ausgesprochen werden. 5. Und schließlich braucht es das Erinnern und Gedenken. Diese Schritte betreffen alle Ebenen – Individuen, Institutionen und die Gesellschaft als Ganzes – und sie sind als ein Prozess zu verstehen. Die Rolle der Betroffenen als Expert*innen aus Erfahrung Aufarbeitung ist ohne die Betroffenen nicht vorstellbar und umsetzbar. Mehr noch: Bei allen Aufarbeitungsprozessen bewirkten maßgeblich Betroffene selbst, dass ihr Anliegen überhaupt offengelegt und weiterverfolgt wurde. Ohne den Mut von Betroffenen würde es bis heute keine Aufarbeitung geben. Aufarbeitung heißt, die Perspektiven Betroffener ernst zu nehmen. Betroffene bringen wertvolles Erfahrungswissen ein. Viele sind nicht nur Überlebende, sondern bringen vielfältige Kompetenzen zur Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse mit. Dafür braucht es echte Teilhabe und den Abbau von Machtstrukturen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 21 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 22 Sprechen kann helfen – aber es muss auch jemand zuhören. Diese Erfahrung treibt mich an, Räume zu schaffen, in denen Betroffene ihre Geschichten mitteilen können. Matthias Katsch, Mitglied der Kommission Die Aufarbeitungskommission des Bundes hat sich bewusst dafür entschieden, Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in das Zentrum ihrer Arbeit zu stellen. Darüber hinaus widmet sie Betroffenen mit ihrem Geschichtenportal einen digitalen Gedenk- und Erinnerungsort, der sie selbst zu Wort kommen lässt. „Geschichten, die zählen“ – das Geschichtenportal als digitaler Gedenkort Die Kommission hat ein zentrales Ziel: Erlittene Gewalt und erlebtes Unrecht sichtbar zu machen. Auf der Website www.geschichten-die-zaehlen.de finden sich Berichte von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben oder darüber berichten können (Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs o. J.). Seit 2016 haben über 3.000 Betroffene und Zeitzeug*innen der Kommission ihre Erlebnisse anvertraut. Einige dieser zutiefst persönlichen Geschichten wurden – mit Zustimmung der Betroffenen und anonymisiert – auf dem Portal veröffentlicht. Das Geschichtenportal dient als bleibender Erinnerungsort, der die Lebensleistung der Betroffenen würdigt und verhindert, dass ihr Leid in Vergessenheit gerät. Die Berichte zeigen auf, wie Gewalt Lebenswege prägt, sie geben aber auch Hoffnung. In diesem Bericht finden Sie an verschiedenen Stellen Geschichten vom Portal. Bei allen Namen handelt es sich um Pseudonyme. Jetzt ist meine Geschichte ein Teil der Geschichte – nicht mehr nur in mir als Stein im Magen, Kloß im Hals, Bilder- oder Filmfetzen im Kopf. Betroffene Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 22 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 23 Zusammenhänge von Aufarbeitung, Prävention und Intervention Prävention, Intervention und Aufarbeitung gehören eng zusammen und nehmen aufeinander Bezug. Aus der Aufarbeitung der Vergangenheit gewinnen wir wichtige Erkenntnisse – etwa darüber, wie wir Kinder und Jugendliche besser schützen, Gewalt verhindern und passende Hilfsangebote schaffen können. Wenn Verantwortliche heute z. B. im Rahmen von Prozessen zur Entwicklung von Schutzkonzepten in Institutionen Risiken und Potenziale analysieren und dabei auch zurückliegende Übergriffe berücksichtigen, können sie aus Fehlern der Vergangenheit lernen. Das hilft, Institutionen zu sicheren und kompetenten Orten zu machen und verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Aufarbeitung bedeutet: Wir hören den Betroffenen zu, lernen aus ihren Erfahrungen und verstehen, wie es zu dem Unrecht kommen konnte. So können wir verhindern, dass sich diese Fehler in Zukunft wiederholen. Prof. Dr. Stephan Rixen, Mitglied der Kommission Aufarbeitung fragt immer auch: Was bedeuten diese Erkenntnisse für die Gegenwart und die Zukunft? Sie ist ein Lernprozess, der Prävention und Intervention stärkt – damit Kinder und Jugendliche heute und morgen besser geschützt sind. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 23 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 24 Historie der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen gab es schon immer. Aber lange Zeit war es tabuisiert, über diese Gewalterfahrungen zu sprechen. Für ein besseres Verständnis der Fokus-Kapitel werden im Folgenden die zentralen Stationen der jüngeren Geschichte in Deutschland kompakt dargestellt. Das Schweigen über (sexualisierte) Gewalt wurde erst in den 1980er-Jahren durch die Frauenbewegung gebrochen. Eines der ersten wissenschaftlichen Bücher zum Thema stammt von Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter (1984), die die sexuelle Gewalt an Mädchen in der Familie und Väter als Täter aufdeckten. Damit wurde der Blick vom Fremdtäter auf die Familie als häufigstem Tatkontext gelenkt. Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre gründeten sich in vielen Städten Selbsthilfeinitiativen, die mit Empörung, Engagement und Durchhaltevermögen die weitverbreitete sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen ins öffentliche Bewusstsein trugen. Wildwasser – Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e. V. – in Berlin war 1982 bundesweit die erste aus einer Fraueninitiative entwickelte Selbsthilfegruppe, aus der im Laufe der Jahre Schutz- und Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt entstanden. In vielen Städten und Gemeinden wurden weitere Projektgruppen ins Leben gerufen, in denen sich Ehrenamtliche und später Professionelle für Mädchen und Frauen, für ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gegen sexualisierte Gewalt in unserer Gesellschaft engagierten (Gebrande 2017). In Deutschland gibt es inzwischen rund 400 Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Anschließend rückten auch Jungen als Betroffene in den Blick (Bange 2007). In der Folgezeit wurden weitere Tabus überwunden: Es wurde über Frauen als Täterinnen oder über Missbrauch in Institutionen gesprochen. In der DDR wurde das Thema der sexualisierten Gewalt an Kindern weitgehend ausgeblendet, da ihre Ursache in erster Linie in den Unterdrückungsverhältnissen des Kapitalismus gesehen wurde. Deshalb würde sie in einer sozialistischen Gesellschaft keine Rolle spielen (Kämpf 2022; Sachse et al. 2018). Erst nach der Wende gründeten sich innerhalb kurzer Zeit ebenfalls spezialisierte Beratungseinrichtungen. Anfang der 1990er-Jahre wurde mit einer Gegenkampagne auf die Bemühungen der Frauenbewegung, sexualisierte Gewalt zum Thema in Politik und Intervention zu machen, reagiert. Sexueller Missbrauch, so hieß es, sei „Misshandlung plus Feminismus“ (Rutschky 1992, S. 18) und würde missbraucht, um Unschuldige zu verdächtigen und ihren Ruf zu zerstören. Es wurde unterstellt, dass Mütter ihren Kindern, Therapeut*innen ihren Patient*innen und Berater*innen in Fachberatungsstellen ihren Klient*innen Erinnerungen an sexuellen Missbrauch einreden. Die damals noch im Aufbau befindliche Versorgungslandschaft erhielt einen Rückschlag, und die öffentliche Finanzierung wurde vielerorts infrage gestellt (Gahleitner & Gebrande 2024). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 24 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 25 Erst im Jahr 2010 erhielt sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen gesellschaftlich und politisch die notwendige Aufmerksamkeit, als mutige zumeist männliche Betroffene aus dem Canisius-Kolleg Berlin und der Odenwaldschule ihre Missbrauchserfahrungen öffentlich machten. Die Politik reagierte mit der Einrichtung des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ und der Ernennung der ersten Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sowie durch den Aufbau einer zentralen Anlaufstelle für Betroffene. 2011 wurde ein Maßnahmenkatalog beschlossen, der viele Hilfen für Betroffene verbessert und Gesetze angepasst hat (Gebrande 2017). Allerdings bestehen bis heute Lücken im Hilfenetz, und viele der beschlossenen Maßnahmen sind nur teilweise umgesetzt worden (Bange 2018). Es dauerte noch einige Jahre, bis die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berufen wurde. Sie untersucht seit 2016 sexualisierte Gewalt in allen Bereichen der Gesellschaft und baut auf dieser wechselvollen Geschichte auf. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 25 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Fokusthemen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 26 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 27 Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen steht seit 2010 vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Medien berichten seitdem regelmäßig über Fälle in Institutionen, wobei viele Meldungen die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften betreffen. Sexueller Missbrauch findet in Schulen, im Sport, in der Heimerziehung, in Einrichtungen des Gesundheitswesens und vielen weiteren Kontexten statt, vor allem jedoch in Familien und deren privatem Umfeld. Die Aufarbeitungskommission des Bundes untersucht seit 2016 sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Von Anfang an hat sie sich intensiv mit einzelnen Tatkontexten auseinandergesetzt und ihr gewonnenes Wissen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für diesen Bericht hat die Kommission exemplarisch vier Tatkontexte ausgewählt, um daran die zentralen Erkenntnisse der Aufarbeitung sowie Herausforderungen und Defizite auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene aufzuzeigen: • Familie: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kommt hier am häufigsten vor. Die Kommission beschäftigt sich seit Beginn ihrer Arbeit mit diesem Tatkontext und fordert innerfamiliäre Aufarbeitung ebenso wie familienpolitische und gesellschaftliche Antworten ein. • Heimerziehung: Viele betroffene ehemalige Heimkinder aus der DDR und der Bundesrepublik haben bis heute keine angemessene Entschädigung erhalten und kämpfen nach wie vor um die Anerkennung der erlittenen Gewalt. • Religionsgemeinschaften: In den vergangenen Jahren haben die beiden großen Kirchen verschiedene Maßnahmen zur Aufarbeitung und vor allem zur Prävention eingeleitet und umgesetzt. Auch wenn in keinem anderen Tatkontext so viel unternommen wurde, ist die kirchliche Aufarbeitungslandschaft von großen Ungleichheiten und strukturellen Herausforderungen geprägt. • Schule: In diesem Bereich gibt es bisher kaum Aufarbeitung, sodass es an ausreichendem Wissen sowie Strukturen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Schulen mangelt. Auch hier führen die föderalen Strukturen zu sehr unterschiedlichen Regelungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Daraus ergeben sich Handlungsbedarfe und notwendige Schritte, die Verantwortliche auf Bundes- und Landesebene umsetzen müssen, um die Aufarbeitung zu gewährleisten und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Einen umfassenden Überblick über die Themen, mit denen sich die Kommission seit 2016 befasst, bieten darüber hinaus eine Übersicht der Forschungsprojekte sowie das Publikationsverzeichnis in den Anlagen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 27 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Fokus Familie Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 28 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 29 Sexueller Kindesmissbrauch geschieht am häufigsten in der Familie, beginnt dort besonders früh und dauert in der Regel lange an. Trotz staatlichem Wächteramt werden Kinder innerhalb der Familie nicht vor sexualisierter Gewalt geschützt. Aufarbeitung von familiärem Missbrauch findet fast ausschließlich auf individueller Ebene durch Betroffene statt. Auch als Erwachsene erhalten sie von ihrer Familie nur selten Hilfe. Stattdessen erleben sie häufig Schuldzuweisungen, Unglauben oder Ausgrenzung. Der Aufarbeitung im familiären Kontext wird auch von der Politik bislang nur wenig Bedeutung beigemessen. Die Arbeit der Aufarbeitungskommission des Bundes trägt dazu bei, diese Lücke zu schließen. Doch die Familie als Haupttatort sexuellen Kindesmissbrauchs muss stärker in den Fokus gesellschaftlicher Aufarbeitung und Verantwortung rücken. Ausgangslage und Entwicklungen Am Anfang der Enttabuisierung sexualisierter Gewalt stand die Familie im Mittelpunkt: Bereits in den 1980er-Jahren begann in Deutschland eine öffentliche und fachliche Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch an Mädchen. Es waren Frauen, die öffentlich über Gewalt durch Väter, Großväter und Brüder in ihrer Kindheit sprachen. In der Folge gab es eine kurze Resonanz in den Medien. Aus der Frauenbewegung heraus gründeten sich Selbsthilfegruppen und spezialisierte Beratungsstellen, die bei der individuellen Aufarbeitung unterstützten, zuerst ohne staatliche Finanzierung. Darüber hinaus blieb eine politische Reaktion aus. Bis heute hat die Gewalt in Familien nicht die gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen, die der Gewalt in institutionellen Kontexten seit 2010 zuteilgeworden ist. Zwar gab der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ 2010 zwei Expertisen in Auftrag, eine für den Tatkontext Institutionen und eine für Familien. Die Ergebnisse waren eindrücklich: Sexueller Missbrauch in der Familie gilt als besonders schwerwiegend, weil die Übergriffe früher beginnen und von längerer Dauer sind. Der Grad der Invasivität ist höher, die gesundheitlichen und sozialen Folgen schwerer, die Schwelle zur Anzeigenerstattung höher (Zimmermann et al. 2010). Dennoch verschwand das Thema sexualisierte Gewalt in der Familie im Anschluss wieder aus der öffentlichen politischen Debatte. Erst als die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs eingerichtet wurde und 2016 ihre Arbeit aufnahm, wurde die Familie als Tatort sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wieder sichtbarer. Die Aufarbeitung im Bereich Familie ist von Beginn an ein Auftrag der Kommission. Im internationalen Vergleich war dies lange Zeit ein Alleinstellungsmerkmal. Mittlerweile haben auch andere Länder die Bedeutung von Aufarbeitung in der Familie erkannt und sind dem deutschen Vorbild gefolgt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 29 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 30 Wissen über sexualisierte Gewalt in Familien Unter den der Aufarbeitungskommission des Bundes vorliegenden Meldungen ist die Familie mit 66 % der Betroffenen – das sind 1.426 vertrauliche Anhörungen und 321 schriftliche Berichte – der meistgenannte Tatkontext. Vor allem werden Väter, Großväter und Brüder als Täter genannt. An zweiter Stelle steht das soziale Umfeld der Familie mit 33 % (da Mehrfachnennungen möglich und gar nicht so selten sind, liegt die Prozentsumme über 100 %). Retrospektive Studien bestätigen diese Gewichtung. Für innerfamiliären Missbrauch fehlen prospektive Studien (Zimmermann et al. 2010). Zwei wissenschaftliche Quellen legen aktuelle Daten für Deutschland vor: • 2025: Bei einer repräsentativen, retrospektiven Bevölkerungsbefragung gaben Betroffene am häufigsten an, sexualisierte Gewalt in der Kindheit durch Familienmitglieder oder durch Personen aus der Verwandtschaft erlitten zu haben (Frauen: 35,3 %; Männer 18,8 % der Betroffenen) (Dreßing et al. 2025, S. 277). • 2026: Die bevölkerungsweite, geschlechterübergreifende Prävalenzstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA), durchgeführt von BMBFSFJ, BMI und BKA, weist eine Betroffenheit von sexualisierter Gewalt unter allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland durch Erziehungsberechtigte bei 5 % der Frauen und 1,9 % der Männer aus (Bundeskriminalamt 2026, S. 115). In Familien, in denen sexuelle Gewalt stattfindet, können sich Täter*innen und andere Beteiligte nach außen abschotten und den Eindruck von Normalität erwecken. Dadurch wird es für betroffene Kinder fast unmöglich, der Gewalt zu entkommen. Im Vergleich zu anderen Orten, wie der Schule oder dem Sportverein, können Kinder ihre Familie meist viel schwerer verlassen. Sie sind der Gewalt oft über lange Zeit schutzlos ausgesetzt. Ein besonderes Risiko haben sehr junge Kinder (Bange 2022). Bei vielen in der Familie Betroffenen beginnt der Missbrauch schon vor dem sechsten Lebensjahr. Wenn die Gewalt früh einsetzt, dauert sie häufig viele Jahre an. Kinder und Jugendliche versuchen oft, sich jemandem anzuvertrauen – meist sind es Familienangehörige, vor allem die Mütter. Doch nur selten wird die Gewalt durch Dritte gestoppt. Viele Betroffene berichten von verzweifelten Versuchen, der Gewalt zu entkommen. Suizidgedanken sind nicht selten. Andere sind von zu Hause weggelaufen (Andresen et al. 2021). Es wird deutlich, wie schwer es für Kinder und Jugendliche ist, sich aus einer solchen Situation zu befreien. Versagen beim Kinderschutz Die Schilderungen der Betroffenen offenbaren ein vielfältiges Versagen beim Kinderschutz: Viele nichtmissbrauchende Erwachsene in der Familie haben die Gewalt übersehen oder nicht sehen wollen, den Kindern und Jugendlichen wurde oft nicht geglaubt, die Gewalt ausgeblendet, verleugnet oder sogar aktiv vertuscht. Fachkräfte an den Orten, die Kinder und Jugendliche regelmäßig besucht haben und die in engem Kontakt zu diesen standen, wie Kita, Schule, Hort oder Freizeitangebot, z. B. ein Sportverein, haben häufig ebenfalls nichts bemerkt. Hilfesignale wurden nicht ernst genommen, Verhaltensauffälligkeiten und -verän- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 30 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 31 derungen falsch gedeutet oder vor der Vermutung die Augen verschlossen, dass die Kinder und Jugendlichen in der Familie Gewalt ausgesetzt sein könnten. Ich gab damals durchaus deutliche Signale nach außen. Rettung organisierte aber keiner dieser Menschen. Betroffene Auch der Staat hat in seiner Rolle als Wächter des Kindeswohls allzu oft versagt. Das belegen die Berichte von Betroffenen und Angehörigen darüber, wie sie die Arbeit des Jugendamtes erlebt haben. Kinder und Jugendliche können sich bei innerfamiliärer sexualisierter Gewalt nicht selbst schützen. Das ist die Aufgabe des Jugendamts, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte nicht zur Verfügung stehen. Wird in diesen Fällen auch das Jugendamt nicht schützend tätig, bleiben die Betroffenen oft jahrelang in der gewalttätigen Situation gefangen, mit schweren Folgen für ihr weiteres Leben (Meysen et al. 2023). Überschneidungen mit Formen organisierter und digitaler sexualisierter Gewalt Viele Betroffene haben den Missbrauch nicht nur von einer Person erlebt, sondern waren weiteren Tätern oder Täterinnen ausgeliefert, weil sie in ihren Familien keinen Schutz fanden. Aus einigen vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten der Betroffenen geht zudem hervor, dass die Familie Ausgangspunkt für organisierte sexualisierte Gewalt war. Betroffene berichten der Kommission von privaten Zirkeln, in denen Väter oder Großväter sie als Kind an Bekannte weitergereicht oder Brüder ihre Freunde in die sexuellen Gewalthandlungen einbezogen haben (Andresen et al. 2021). Auch beim hochaktuellen Thema Gewalt mittels digitaler Medien bzw. Gewalt im Internet spielen Familienangehörige als Täter*innen eine zentrale Rolle. Zwei Missbrauchskomplexe wurden für die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Familienmitglieder bundesweit bekannt: Der Fall Staufen, in dem Stiefvater und Mutter einen Siebenjährigen im Internet zur Vergewaltigung gegen Geld angeboten hatten, sowie der Fall Lügde, in dem eine Mutter ihre kleine Tochter auf einem Campingplatz in die Obhut eines Bekannten gab, der dann mit der Webcam sexuelle Übergriffe filmte und verbreitete. Es zeigte sich außerdem, dass viele weitere Kinder betroffen waren. Der Index on Global Child Sexual Exploitation and Abuse (Childlight 2025) nennt Mitglieder der Kernfamilie als die häufigsten Täter*innen bei der Produktion von Missbrauchsabbildungen. Beschrieben wird ein Online-/Offline-Kontinuum von sexualisierter Gewalt und deren Vermarktung bzw. Verbreitung. Mit diesem Thema wird sich die Aufarbeitungskommission des Bundes in Zukunft stärker auseinandersetzen, da zu erwarten ist, dass Betroffene in Anhörungen zunehmend darüber berichten. Zum Thema digitale sexualisierte Gewalt siehe auch den Bericht der UBSKM (2026). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 31 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 32 Maßnahmen zur Aufarbeitung Neben der Auswertung vertraulicher Anhörungen und schriftlicher Berichte von Betroffenen im Tatkontext Familie hat die Kommission weitere Maßnahmen zur individuellen und gesellschaftlichen Aufarbeitung dieses Tatkontextes umgesetzt. Zu sexualisierter Gewalt in der Familie hat sie u. a. ein öffentliches Hearing und einen Fachtag durchgeführt sowie zwei Studien veröffentlicht (Andresen et al. 2021; Mitzscherlich et al. 2019). In einer weiteren Studie hat sie die Arbeit der Jugendämter im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt beleuchtet (Meysen et al. 2023). Das Wissen über sexualisierte Gewalt in der Familie und deren Folgen unterstützt die individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung. Über die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission wird die Bedeutung des Tatkontextes Familie immer wieder ins Bewusstsein gerückt. Die Kommission hat in einem Positionspapier ihre Planung zum Thema Familie vorgestellt (Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2025a). Sie wird sowohl für Betroffene als auch für Angehörige eine Orientierungshilfe für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Familie erarbeiten. Diese soll Betroffene über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und mit rechtlichen Informationen versorgen. Angehörige sollen ermutigt werden, Verantwortung zu übernehmen, Täter bzw. Täterinnen zur Rechenschaft zu ziehen, Betroffene im Rahmen der familiären Beziehungen solidarisch zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen aufzuarbeiten. Herausforderungen und Defizite Auch wenn die Familie ein vor staatlichen Eingriffen grundrechtlich besonders geschützter Raum ist, hat der Staat ein Wächteramt inne. In der deutschen Gesetzgebung wurde das Recht von Kindern auf Schutz in der Familie in § 1631 BGB festgeschrieben. Jugendämter und Familiengerichte haben die entsprechenden Befugnisse, um das Kindeswohl zu schützen. Dieser Schutz ist sehr oft unerreichbar, weil es für Kinder eine ganz erhebliche Hürde ist, sexuelle Gewalt durch Angehörige an Außenstehende – auch an schützende Institutionen – zu berichten. Das Risiko, die Familie zu verlieren, selbst beschuldigt zu werden oder keinen Glauben zu finden, ist enorm hoch. Hinzu kommen Scham- und Schuldgefühle, die den Kindern oft von Tätern und Täterinnen eingeredet werden, sowie die Problematik, dass Kinder den gewaltvollen Alltag in ihrer Familie häufig als Normalität erleben und gar keine Worte für die Taten haben. Viele Betroffene aus der Familie erleben ein Gefühl der Vereinzelung. Betroffene aus einer Institution, wie der Schule oder dem Sportverein, können sich vernetzen, austauschen und gegenseitig stärken. Im Gegensatz dazu haben Betroffene aus der Familie diese Möglichkeit kaum und bleiben meist allein. Dabei kann die Vernetzung von Betroffenen dabei helfen, Wege für individuelle Hilfe und Bewältigungsprozesse zu finden und gemeinsam gesellschaftliche Aufarbeitung zu initiieren. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 32 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 33 Wenn sich der öffentliche Diskurs überwiegend auf institutionelle Kontexte konzentriert, bleibt ein großer Bedarf an individueller und gesellschaftlicher Anerkennung von Unrecht und Leid ungedeckt. Hier aber muss Aufarbeitung einsetzen. Die Arbeit der Aufarbeitungskommission des Bundes trägt dazu bei, diese Lücke in der öffentlichen Debatte zu schließen. Weshalb gerät der Tatkontext Familie aus dem Blick? Obwohl sexualisierte Gewalt in der Familie in retrospektiven Studien am häufigsten genannt wird, wird der Tatkontext in der öffentlichen und politischen Debatte – und damit auch die Unterstützung erwachsener Betroffener – nach wie vor vernachlässigt. Dafür gibt es verschiedene Gründe: • Die Familie erfüllt wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Hier wachsen die meisten Kinder auf, alte und kranke Menschen werden gepflegt und das Familieneinkommen wird geteilt. Durch die hier geleistete unbezahlte Care-Arbeit erbringen Familien einen unverzichtbaren sozialen und ökonomischen Beitrag. Ungeachtet dessen wird Familie gesellschaftlich und rechtlich als privater Raum konstruiert, der sich dem öffentlichen Zugriff leicht entziehen kann. Das ist rechtlich geregelt. Das Elternrecht in Art. 6 Abs. 2 GG gewährt ein starkes Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Der Begriff der „elterlichen Gewalt“ wurde in Deutschland relativ spät entschärft und erst 1980 durch den Begriff der „elterlichen Sorge“ ersetzt. Es dauerte bis 2000, bis Kindern ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zugesprochen wurde (§ 1631 Abs. 2 BGB). Erst 1997 wurde Vergewaltigung in der Ehe strafbar. • Familie wird häufig als „heile“ und „natürliche“ Einheit idealisiert. § 1618a BGB etwa formuliert eine gegenseitige Verpflichtung: „Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.“ Das Elternrecht wird als ein „natürliches“ Recht definiert (Art. 6 GG). Diesem Verständnis liegt die Vorstellung zugrunde, dass Eltern universelle und unveränderliche Rechte besitzen, die unabhängig von staatlichen Gesetzen existieren. Familie wird im Sinne der Eltern-Kind-Beziehung als naturgegeben und nicht als gesellschaftlich konstruiert verstanden (Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2026). Dieses Verständnis kann dazu führen, dass Betroffene dazu verpflichtet werden, für Pflege oder Beerdigung von Tätern bzw. Täterinnen finanziell aufzukommen. • Staat und Zivilgesellschaft stehen auch für zurückliegendes Versagen in der Verantwortung. Elternrechte, Erziehungsnormen und die erzieherische Praxis waren bis in die 1970er-Jahre autoritär geprägt und Kinderrechte spielten keine Rolle. Dieses Argument wird häufig herangezogen, wenn Betroffene die Aufarbeitung des zurückliegenden Unrechts verlangen. Sexualisierte Gewalt war jedoch auch damals schon Unrecht. Eine Herausforderung besteht darin, die idealisierte Vorstellung von Familie, die sich für viele Betroffene als Falle erweist, in öffentlichen Diskussionen kritisch zu betrachten – ohne dabei die positiven Aspekte von Familie und deren emotionale Bedeutung für die Familienmitglieder zu schmälern. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 33 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 34 Betroffene im System Familie Sexualisierte Gewalt innerhalb der Familie bleibt meist lange verborgen. Gründe dafür sind: • Kinder können ihre Familien nicht einfach verlassen. Sie sind existenziell von ihnen abhängig. Auch Jugendliche befinden sich in mehrfacher Hinsicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Eltern; die meisten sind während der Schulzeit und der Ausbildung auf die finanzielle Unterstützung ihrer Familie angewiesen. • Außenstehende mischen sich nur ungern in Familienangelegenheiten ein – der Privatraum der Familie wird meist respektiert und nicht hinterfragt. Wenn der Missbrauch schließlich doch aufgedeckt wird, zerbricht nicht selten das gesamte Familiensystem. Auch wenn Betroffene den Kontakt zu Tätern bzw. Täterinnen selbst abbrechen, geht häufig auch der zu anderen Angehörigen verloren, z. B. zu Geschwistern, obwohl er gewünscht ist und bitter vermisst wird. Seit etwas mehr als einem Jahr habe ich keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern und Geschwistern. Und so paradox es auch klingen mag, trotz allem, was sie mir angetan haben, fehlen sie mir teilweise so sehr, dass ich das Gefühl habe, es würde mich innerlich zerreißen. Betroffene Betroffene, die sich als Erwachsene an ihre Angehörigen wenden, die Gewalt offenlegen und Täter*innen benennen, machen oft dieselbe schmerzhafte Erfahrung: Ihnen wird (erneut) nicht geglaubt. Statt Unterstützung zu erhalten, werden sie als Störenfried oder Nestbeschmutzerin hingestellt, ihnen wird die Schuld zugeschoben, über die Gewalt wird weiter geschwiegen und die Täter*innen werden geschützt. Die Familie schließt sich gegen sie zusammen. Anstatt die Gewaltausübenden zur Verantwortung zu ziehen und sie mit Rücksicht auf Betroffene fernzuhalten, wird den Betroffenen zugemutet, den Tätern bzw. Täterinnen zu begegnen, wenn sie Kontakt zur Familie oder einzelnen Familienmitgliedern halten wollen. Diese Ausgrenzung und Entsolidarisierung wird als sehr schmerzlich und ungerecht erlebt. Viele Betroffene verlieren auf diese Weise ihre Familie endgültig – sie werden ausgestoßen oder sehen sich gezwungen, den Kontakt aus Selbstschutz abzubrechen. So wird der Missbrauch nicht nur durch die Tat selbst, sondern auch durch das Schweigen und die Abwehr der Familie zu einem tiefgreifenden Trauma. Die Schwere des Verlusts der Familie kommt zu den Belastungen und Auswirkungen des Gewalterlebens hinzu und muss ebenfalls bewältigt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 34 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 35 Johannas Geschichte Der sexuelle Missbrauch fand zwischen meinem sechsten und neunten Lebensjahr und zwischen meinem elften und 14. Lebensjahr statt. Es waren zwei Täter innerhalb meiner Familie: mein Opa und mein Vater. Bei meinem Opa war der Missbrauch in unserem Kinderzimmer. Ich teilte mir das Zimmer mit meiner Schwester. Es ging um seine Befriedigung, und er machte auch bei mir etwas. Meine Mutter sagte mir damals, wenn was wäre, dürfte ich es ihr jederzeit sagen. Ich verstand damals gar nicht, dass sie genau so etwas meinte. Ich dachte, das alles sei ein Geheimnis, das jedes Kind mit seinem Opa teilt. So hat er es mir damals erklärt. In der vierten Klasse hatte ich Sexualkundeunterricht. Da begriff ich, dass das, was mein Opa macht, nicht richtig ist, und sagte es meiner Mutter. Als ich es meiner Mutter sagte, wusste sie sofort, worum es geht. Mein Vater war ahnungslos. Da erzählte meine Mutter ihm von ihrem eigenen Missbrauch durch ihren Vater, meinen Opa. Sie brachen daraufhin den Kontakt zu meinem Opa ab. Ich dachte, jetzt wäre alles vorbei. Als dann mein Vater kurze Zeit später anfing, dachte ich, das sei nicht möglich. Ob alle so sind? Der Missbrauch fand das erste Mal auf dem Sofa statt, als niemand außer uns zu Hause war. Später dann auch im Kinderzimmer, im Auto an Waldgebieten und im alten Kinderzimmer bei seinen Eltern. Ich schloss meistens meine Augen, weil ich es nicht ertrug, oder versuchte mich weit weg zu denken. Ich schrieb meiner Mutter Briefe darüber, was mein Vater mit mir macht und dass ich es nicht mehr aushalte. Ihre Reaktion war leider nicht die, die ich erwartet hatte: Sie glaubte mir nicht. In Gesprächen versuchte sie mir zu vermitteln, dass ich mir das einbilde, wegen des Missbrauchs vom Opa. Der Missbrauch ging danach noch einige Jahre weiter, und ich suchte weiterhin vergeblich Hilfe bei meiner Mutter. Dann, eines Tages während einer der vielen Diskussionen mit meiner Mutter, kam mein Vater dazu und sagte plötzlich: Johanna lügt nicht, es stimmt. Danach war Stille. Ich hob die Hände vors Gesicht und rannte in den Keller. Oben wurde weiter diskutiert, bis meine Mutter ihn schließlich aus der Wohnung warf. Das Thema wurde dann schnell wieder unter den Teppich gekehrt. Es begann die Zeit, in der ich eigentlich nicht mehr Teil der Familie war. Ich arbeite heute selbst in einer pädagogischen Einrichtung und engagiere mich für den Kinderschutz. In einem Projekt spreche ich mit den Kindern ab vier Jahren zum Beispiel über gute und schlechte Geheimnisse, denn Kinderschutz fängt mit der präventiven Arbeit an und beginnt schon bei den Kleinsten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 35 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 36 Unterstützung bei individueller Aufarbeitung Für Erwachsene, die als Kinder und Jugendliche mit dem Jugendamt Kontakt hatten oder sogar in Obhut genommen wurden, kann es für die Aufarbeitung sehr hilfreich sein, ihre Jugendamtsakten einzusehen. Die Informationen darin können helfen, Erinnerungen zu ordnen, Lücken in der eigenen Lebensgeschichte zu schließen und Fragen zu beantworten, wie: Wer hat mir damals geholfen? Welche Familienmitglieder haben zu mir gestanden? Wer wusste von den Taten und hat nichts unternommen? Zwar haben Betroffene nun per Gesetz das Recht, ihre Jugendamtsakte oder ihre Akte einer Jugendhilfeeinrichtung einsehen zu können (§ 9b SGB VIII). Bisher gibt es bei der Akteneinsicht jedoch kaum fachliche Unterstützung oder psychosoziale Begleitung. Das macht es für viele noch schwieriger, Klarheit über ihre Biografie zu bekommen oder mit den enthaltenen Informationen umzugehen. Verantwortung für Aufarbeitung Staat und Gesellschaft tragen bei sexuellem Kindesmissbrauch in der Familie eine besondere Verantwortung. Obwohl Betroffene intensiv und öffentlich zum Thema sexualisierte Gewalt in der Familie und über die Rolle von Angehörigen sprechen und informieren, fehlt es bisher an einer breiten öffentlichen und politischen Auseinandersetzung mit diesem spezifischen Tatkontext. Erst eine solche Debatte würde eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung ermöglichen: Sie könnte Betroffene in ihrer individuellen Verarbeitung unterstützen und entlasten sowie Angehörige auf ihre Verantwortung hinweisen. Es gibt kaum öffentliche Initiativen zur Aufarbeitung in Familien. Auch fehlt es an Beratungsangeboten, die sowohl die erwachsenen Betroffenen als auch die Angehörigen bei diesem Prozess begleiten. Dabei gibt es Anzeichen dafür, dass Angehörige durchaus bereit sein können, Betroffene zu unterstützen. So ist z. B. die Anzahl von Angehörigen und Personen aus dem sozialen Umfeld, die sich beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch melden, von einem Viertel beim Start 2016 auf über die Hälfte der Anrufenden im Jahr 2025 angestiegen. Am häufigsten riefen Mütter an (56,2 %), gefolgt von Vätern mit 13,9 %, Großeltern mit 4,9 % und Geschwistern mit 2,7 %. Eine konkrete Auswertung der Anrufe beim Hilfetelefon findet sich im Bericht der UBSKM (2026). Ab 2013 stellte der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verwaltete Fonds Sexueller Missbrauch für viele Betroffene eine wichtige Unterstützung dar, die Leistungen finanziert, die durch die Regelsysteme nicht oder nicht ausreichend getragen werden, z. B. Fortführung von Therapie oder das Nachholen von Bildungsabschlüssen. Diese Leistungen haben Betroffenen bei ihrer individuellen Bewältigung der Gewalterfahrungen enorm geholfen. Seit der Fonds 2025 ersatzlos eingestellt wurde, fehlt es an einer unbürokratischen und niedrigschwelligen Hilfe für Betroffene. Informationen und Forderungen zum Fonds Sexueller Missbrauch finden sich auch im Bericht der UBSKM (2026). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 36 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 37 Handlungsbedarfe Akteneinsicht Jugendämter sowie die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen Betroffene dabei unterstützen, ihr Recht auf Aufarbeitung wahrzunehmen. Nach der Neuregelung von § 9b SGB VIII gehört dazu auch, dass Betroffene Einsicht in ihre Akte erhalten und – wenn sie es möchten – die Chance bekommen, Fragen zu stellen und ihr damaliges Erleben zu schildern. Außerdem sollten die Aufbewahrungsfristen im Sinne von § 9b Abs. 2 SGB VIII ausreichend bemessen bzw. die Akten einem Archiv angeboten werden. Betroffene müssen über den Umfang ihrer Einsichtsrechte von Behörden und Archiven, an die sie sich wenden, informiert und bei der Sichtung und Auswertung der Akteninhalte begleitet werden. Kampagnen, die Angehörige adressieren Familienangehörige können rechtlich zwar nicht gezwungen werden, sich an der Aufarbeitung in ihren Familien zu beteiligen oder Verantwortung dafür zu übernehmen. Aber wer damals nicht schützte, steht heute in der moralischen Pflicht, sich mit diesem Versagen und den Folgen auseinanderzusetzen. Diese Verantwortung gilt nicht nur gegenüber den damaligen Kindern, sondern auch gegenüber den heute erwachsenen Betroffenen und auch gegenüber der nächsten Generation in der Familie. Für Betroffene ist diese Verantwortung ein wichtiger Grund, die erlebte Gewalt in der Familie zur Sprache zu bringen und zum Thema einer Auseinandersetzung zu machen. Es braucht Wege, um Familienangehörige mit ihrer ethischen Verpflichtung zu konfrontieren. Dies kann z. B. durch die Öffentlichkeitsarbeit von Bund und Ländern unterstützt werden. Ausbau der Unterstützungsangebote Wenn sich Betroffene mit ihrer Familie auseinandersetzen, können spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt Begleitung und Schutz bieten. Auch Angehörige können beraten werden, wenn sie die Aufarbeitung unterstützen wollen. Diese Aufgaben sind bislang nicht im Budget der Beratungsstellen abgebildet. Die dafür benötigten finanziellen und personellen Ressourcen müssen von den Ländern und Kommunen bereitgestellt werden. Prüfen von Rechtsnormen und Rechtsvorgängen Finanzielle Abhängigkeiten von missbrauchenden Familienmitgliedern können Betroffene daran hindern, Gewalt offenzulegen und Schutz zu suchen. Deshalb müssen diese Abhängigkeiten verringert werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 37 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 38 • Besonders bei Kindern ist das Elternrecht kritisch zu prüfen, während Kinderrechte und Kinderschutz gestärkt werden müssen. Dies gilt auch für andere Gewaltformen in der Familie, wie häusliche Gewalt gegen die Mutter, die oft mit sexualisierter Gewalt einhergehen und Schutz erschweren. Dafür benötigt es die Initiative des BMBFSFJ und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). • Jugendliche brauchen bessere Möglichkeiten, sich von Familien zu lösen, die sexualisierte Gewalt vertuschen und Täter*innen schützen. Finanzielle Alternativen, etwa während Ausbildung oder Studium, sollten leichter zugänglich sein. Daher soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Anpassung der Regelungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dahingehend prüfen, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche innerhalb der Familie grundsätzlich als Härtefall anerkannt wird, der zu einer elternunabhängigen Förderung führt. Dem Deutschen Bundestag soll eine entsprechende Regelung vorgeschlagen werden. • Es ist ein zusätzliches Unrecht, wenn Betroffene Kosten für ihre Täter*innen übernehmen müssen – etwa für Pflege oder Beerdigungen. Das BMAS soll dem Deutschen Bundestag vorschlagen, die Gesetze § 74 SGB XII und § 1611 BGB zu ändern. Demnach soll schon bei einem begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend durch den pflegebedürftigen oder verstorbenen Elternteil oder andere Angehörige gelten: Die Betroffenen müssen die Kosten nicht tragen. Förderung der Vernetzung von Betroffenen Es bedarf einer staatlichen Förderung von Initiativen, die dabei helfen, dass sich Betroffene aus dem Tatkontext Familie austauschen, vernetzen und damit der Vereinzelung entkommen können. Online-Angebote sind besonders gut geeignet, um Kontakte über verschiedene Regionen hinweg zu ermöglichen. Dafür ist die finanzielle Unterstützung von bereits bestehenden Betroffenenorganisationen oder Selbsthilfegruppen sowie die Förderung weiterer Selbsthilfeangebote durch Länder und Kommunen notwendig. Fonds Sexueller Missbrauch Ein aktuelles Rechtsgutachten bestätigt, dass der Fonds Sexueller Missbrauch rechtlich weitergeführt werden kann (UBSKM 2025). Damit die oft einzige, unbürokratische und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene erhalten bleibt, sind auf Grundlage dieses Gutachtens folgende Schritte notwendig: • Das BMBFSFJ erarbeitet zeitnah einen Gesetzentwurf zur Fortführung des Fonds auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage sowie ein Konzept für eine Übergangslösung, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt. • Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gibt die dafür benötigten finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2027 frei. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 38 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. • Veröffentlichung der Ergebnisse einer Fragebogenerhebung zu Aufarbeitung in Familien 2026 2025 2022 2023 • Positionspapier „Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch in Familien – eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ • Studie „Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“ • Fragebogenerhebung zu den Erfahrungen Betroffener mit Aufarbeitung in Familien • Beginn der Arbeit an einer Orientierungshilfe „Aufarbeitung in Familien“ • Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch und die Arbeit der Jugendämter“ • Studie „Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“ • Fachtag „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie“ • Studie „Sexuelle Gewalt in der Familie“ • Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR“ • Öffentliches Hearing „Kindesmissbrauch im familiären Kontext“ • Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen und Familien in der DDR“ Aktivitäten und Meilensteine der Aufarbeitungskommission des Bundes Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Aktivitäten und Maßnahmen der Kommission für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Familie dar. • Interdisziplinärer Workshop „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien“ 2024 2021 2019 2017 Fokus Heimerziehung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 40 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 41 Zahlreiche Berichte Betroffener im Internet, ein Petitionsausschuss des Bundestags und die Aktivitäten des Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben die untragbaren Verhältnisse in der Heimerziehung von BRD und DDR an die Öffentlichkeit gebracht. Viele Biografien ehemaliger Heimkinder sind von der gewaltvollen Erziehung der damaligen Zeit geprägt. Die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitung dieser Unrechtserfahrungen ist bei Weitem nicht abgeschlossen. Für Betroffene fehlt es weiterhin an der Finanzierung persönlich zugeschnittener Hilfeleistungen, die dabei helfen, die Folgeschäden zu mildern. Für den Zugang zu materiellen Hilfen und Rentenersatzleistungen müssen hohe Hürden überwunden werden. Ehemalige Heimkinder fühlen sich von der Gesellschaft oft vergessen, mit ihren Gewalt- und Missbrauchserfahrungen nach wie vor nicht gesehen und wünschen sich ein Zeichen der Anerkennung. Ausgangslage und Entwicklungen Sexualisierte Gewalt in der Heimerziehung der Bundesrepublik und der DDR seit 1949 ist von Beginn an ein Schwerpunktthema der Aufarbeitungskommission des Bundes. In der Bundesrepublik fand in der Heimerziehung nach 1945 kein Neuanfang statt, sodass die pädagogischen Einrichtungen, die Mitarbeiter*innen, die Pädagogik und (Jugend-)Psychiatrie vom nationalsozialistischen Geist geprägt blieben: Vor allem in den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie war noch lange Zeit das Menschenbild von lebenswertem und lebensunwertem Leben des Nationalsozialismus nicht überwunden. 2020 machte die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bundes mit einer Stellungnahme darauf aufmerksam, dass die Gesellschaft die Stigmatisierung der Heimkinder sowie das Ausmaß und die Folgen der Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Systemen der Heimerziehung noch immer zu wenig (aner-)kennt (Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2020, o. S.). Diese gesamtdeutsche Geschichte muss umfassend aufgearbeitet werden. Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner, Mitglied der Kommission Initiative durch Betroffene Wie bei allen Aufarbeitungsprozessen bewirken auch im Fall der Heimerziehung maßgeblich Betroffene selbst, dass ihr Anliegen aufgegriffen und weiterverfolgt wird. Unermüdlich weisen Heimkinder aus der BRD in den 1940er- bis 1970er-Jahren sowie aus der DDR bis 1989 auf Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 41 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 42 die Lebensbedingungen in den damaligen Einrichtungen hin, bringen sich in Veranstaltungen und Anhörungen ein, organisieren sich in Initiativen, Vereinen und Selbsthilfegruppen. Viele verfolgen seit Jahren auch juristische Wege, um sich für ihre Rehabilitierung, für die Anerkennung gesundheitlicher und sozialer Folgen sowie für eine adäquate Unterstützung einzusetzen. Dabei stoßen sie auf große Hindernisse. Unrechtserfahrungen zu verhindern und sich mit ihnen zu beschäftigen, gehört jedoch zu den Aufgaben von Politik und Gesellschaft. Dieses grausame und schreckliche Trauma, was ich als Kind im Heim erlebt und durchgemacht habe, vergesse ich nie und habe es auch bis heute im Alter nicht vergessen. Betroffener Maßnahmen zur Aufarbeitung Die Aufarbeitung der Erfahrungen in den pädagogischen Institutionen und deren Folgen ist bei Weitem nicht abgeschlossen. Erste Schritte sind jedoch unternommen. Mehrere Forschungsprojekte haben aufgezeigt, dass ehemalige Heimkinder mehrheitlich menschenunwürdigen Verhältnissen ausgesetzt waren (u. a. Deutscher Bundestag 2008; Kuhlmann 2008; Kretschmer 2007; AGJ 2012; Mosser et al. 2018). Die beiden Fonds zur „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und zur „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ wurden als Resultat des Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (2010) eingerichtet. Trotz dieser unternommenen Schritte bleiben Fragen, Bedarfe, Erwartungen und Forderungen offen: • Viele ehemalige Heimkinder hat die Information über die Existenz der Fonds gar nicht erreicht. • Die Art der Umsetzung der Fonds führte für einen Teil der Menschen mit Heimerfahrung zu neuerlichen Irritationen und Verletzungen. So waren die Anträge auf Gewährung der 10.000 Euro Entschädigung an den Nachweis gebunden, wofür die Betroffenen das ihnen zugewiesene Geld verwenden würden. Das erlebten viele von ihnen als Misstrauen ihnen gegenüber. • Bis heute besteht die Gefahr, dass die Verantwortung überwiegend den Betroffenen zugeschrieben und ihre Glaubwürdigkeit, insbesondere bei Fällen sexualisierter Gewalt, infrage gestellt wird (Kavemann et al. 2016, S. 4, 11; Caspari et al. 2021, S. 95). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 42 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 43 Fonds zur Heimerziehung Zwei Fonds – einer zur „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und einer zur „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ – wurden errichtet, um unbürokratisch Hilfen in verschiedenen Lebenslagen zu gewähren. Entlang den Empfehlungen des Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (2010) sowie dem Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe 2012) sollten Betroffenen neben der Finanzierung von Therapien in erster Linie niedrigschwellige Informationen, Beratung, Begleitung und Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Dafür wurden in allen Bundesländern Beratungsangebote eingerichtet. Zusätzlich sollten persönlich zugeschnittene materielle Hilfen und Rentenersatzleistungen die teilweise gravierenden Folgen mildern. Zielsetzung war, dass die Verantwortung für die menschenunwürdigen Situationen, denen Betroffene im Heim ausgesetzt waren, von den (damals) zuständigen Stellen übernommen und so eine gesellschaftliche Anerkennung des Leids für die Betroffenen ermöglicht wird. Die Betroffenen sollten unterstützt und aktiviert werden, die eigene Biografie aufzuarbeiten, sowie Begleitung und Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern erhalten. Betroffene sollten außerdem bei der Bewältigung ihres Lebensalltags mit den Traumatisierungen in Kindheit und Jugend unterstützt werden. Möglich waren materielle Leistungen (Sachleistungen), Rentenersatzleistungen und sogenannte überindividuelle Leistungen. Viele – insbesondere bürokratische – Schwierigkeiten ließen einen Teil der Betroffenen jedoch unzufrieden und mit dem Gefühl zurück, dass es nicht um die Anerkennung ihres Leids, sondern um ein politisches „Reinwaschen“ ging (Caspari et al. 2021, S. 54). Auch Studien zeigen, dass die Fonds nicht für alle ehemaligen Heimkinder als gelungen betrachtet werden können. Dies betont insbesondere eine Gruppe ehemaliger Heimkinder, die besonders stark von den Folgeerscheinungen betroffen waren und sind (Moos et al. 2018). Eine positive Erfahrung konnten viele jedoch in den damaligen Anlauf- und Beratungsstellen machen, die im Rahmen des Fonds Heimerziehung eröffnet wurden. Die dortigen Erfahrungen liefen den (biografisch geformten) Erwartungen der Antragstellenden, auf einem Amt sei nichts Gutes zu erwarten, zuwider (Gahleitner et al. 2023). Dennoch: Immer wieder wird von Betroffenen die Nachhaltigkeit der öffentlichen Anerkennung infrage gestellt. Es wird hinterfragt, wie lange die Problematik politisch relevant erscheinen wird und welche weitere Unterstützung sie erwarten können. Ende 2018 endeten die Fonds (für weitere Informationen RTH 2010). Einiges ist jedoch erreicht worden: • So sind die traumatisierenden Verhältnisse in Heimen der 1940er- bis 1970er-Jahre inzwischen auf verschiedenen Wegen an die Öffentlichkeit gelangt: durch viele Foren im Internet, durch Berichte, Publikationen, durch einen Petitionsausschuss des Bundestags (Deutscher Bundestag 2008), durch die Aktivitäten des Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (2010) sowie den Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe 2012). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 43 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 44 • 2018 wurde die Studie „Heimkindheiten zwischen 1949 und 1975 und die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der bayerischen Anlaufstelle (im Rahmen des Fonds Heimerziehung)“ des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) veröffentlicht (Mosser et al. 2018), welche die gewaltgeprägten Strukturen in den Heimen der Bundesrepublik aufzeigte. • Eine durch die Kommission in Auftrag gegebene Expertise und eine Fallstudie widmeten sich Erkenntnissen zu sexualisierter Gewalt in Heimen und Jugendwerkhöfen in der DDR (Mitzscherlich et al. 2019; Sachse et al. 2017, 2018). • 2019 startete das Forschungsprojekt „Testimony – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung“, das detaillierten Aufschluss – quantitativ wie qualitativ – zur Situation ehemaliger Heimkinder in der DDR bot (Glaesmer et al. 2023). Es wurde im wissenschaftlichen Beirat durch Kommissionsmitglieder begleitet. Herausforderungen und Defizite Biografische und gesundheitliche Folgeprobleme Die Heim- und „Fürsorge“-Erziehung in den 1940er- bis 1970er-Jahren in der damaligen BRD und bis 1989 in der DDR verletzte Kinder und Jugendliche nicht nur in ihren Menschenrechten, sondern brachte auch manifeste Folgeerscheinungen für Betroffene mit sich. Häufig waren multiple Gewaltformen an der Tagesordnung, vor allem bei denjenigen, die sexualisierte Gewalt erlebten (Caspari et al. 2021, S. 214; Gahleitner et al. 2023, S. 192 – 195). Die in der Regel traumatischen Erfahrungen führten für die Betroffenen zu zahlreichen körperlichen, psychischen und sozialen Folgeerscheinungen. Psychische Erkrankungen und soziale Not- und Armutslagen prägten den weiteren Lebensverlauf vieler Betroffener. Durch die Tabuisierung sexualisierter Gewalt und die starke Angst vor Stigmatisierung haben sie oft lange über ihre Erfahrungen geschwiegen (Kavemann et al. 2016, S. 75). Erst in der vergangenen Dekade wurden das erlebte Unrecht und die erfahrene Gewalt in diesen Einrichtungen umfassend dokumentiert, wobei sexualisierte Gewalt aufgrund ihrer starken Tabuisierung besonders spät in den Fokus der Aufarbeitung rückte. Hilfebedarf im Alter Für die individuelle und kollektive Verarbeitung ihrer Erfahrungen ist entscheidend, wie die Gesellschaft mit der Situation ehemaliger Heimkinder umgeht. Denn: Unabdingbar für einen Heilungsprozess ist eine sichere und solidarische Umgebung als Alternativerfahrung zum ehemaligen und teilweise noch heute bestehenden traumatisierenden Umfeld. Dies ist jedoch nur teilweise gelungen. Die Befunde machen deutlich, dass es aufgrund der Erfahrungen für viele Betroffene schwer ist, sich in Behandlung zu begeben, Hilfe zu suchen und ihre Interessen und Rechte gegenüber Institutionen zu vertreten: „Erst […] wenn Betroffene glaubhaft erfahren, […] daß sie das Recht haben und […] darin unterstützt werden, sich zur Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 44 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 45 Wehr zu setzen und sich Hilfe zu holen, können sie sich vorstellen, daß es wirklich Auswege gibt“ (Roth 1997, S. 102). Viele Menschen mit Heimerfahrungen haben – aus gutem Grund – daher lange Zeit über die erfahrene psychische, physische und sexualisierte Gewalt geschwiegen. Besonders deutlich werden im Alter die Schwierigkeiten beim Zugang zu pflegerischer Versorgung und die damit verbundenen Ängste (Gahleitner et al. 2023, S. 213 f.). Hier ist Eile nötig, da die meisten Betroffenen, die ihre Kindheit und Jugend nach Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (ganz oder zeitweise) in Heimen verbringen mussten, ein Alter erreicht haben, das ihnen nicht mehr viel Lebenszeit lässt. Die Kommission hat ein Forschungsprojekt gefördert, dass sich mit den Versorgungsmöglichkeiten ehemaliger Heimkinder im Alter beschäftigt (siehe Forschungs- und Publikationsübersicht in den Anlagen) und fordert auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine traumasensible Altenpflege. Zwei Fallbeispiele aus dem Geschichtenportal der Aufarbeitungskommission des Bundes sollen die Erfahrungen ehemaliger Heimkinder mit den damaligen Institutionen verdeutlichen. Monikas Geschichte Ich wurde 1959 in eine kinderreiche Familie geboren, wir waren zehn Geschwister. Die frühe Kindheit war bis auf die Prügel eigentlich soweit okay. Bis zum elften Lebensjahr. Da fingen die sexuellen Übergriffe meines Vaters an. Ich habe mit niemandem drüber gesprochen. Mein Vater war ein sehr aggressiver Mann. Der hat auch meine Mutter geschlagen ohne Grund. Einmal holte mich mein Vater aus dem Bett ins Wohnzimmer. Er hat meine Hose runtergemacht, und da sollte ich ihn das erste Mal anfassen. Im Nebenzimmer lag meine Mutter. Sie ist dann rausgekommen, aber er schnauzte sie an, dass sie abhauen soll. Ich habe mich nicht getraut, mit irgendjemandem drüber zu sprechen. Später war ich zwei-, dreimal bei einem Berater vom Jugendamt. Da habe ich das erste Mal davon erzählt, weil ich immer gedacht habe, naja, das ist ein Amt, die helfen dir. Man hat mir nicht geglaubt. Ich denke, dass sich zu dem Zeitpunkt mein Leben verändert hat. Ich habe angefangen zu klauen, in der Schule vor allem, weil ich eine Möglichkeit finden wollte, aus dem Elternhaus zu verschwinden. Ich habe mehrfach versucht, von zu Hause auszureißen. Da wurde ich dann von meinem Vater von der Polizeistelle wieder abgeholt. Irgendwann sagte meine Mutter: „Du gehst ins Heim.“ Ich habe die zwei Jahre Kinderheimzeit als Erleichterung empfunden. Als ich wieder zu Hause war, dauerte es nicht lange, bis mein Vater dann richtig anfing. Da bin ich wieder von zu Hause ausgerissen. Ich bin getürmt, wurde aufgegriffen und kam das erste Mal in den Jugendwerkhof Rödern. Nach genau zwei Stunden war ich wieder weg. Das war dann so ein Kreislauf: Abhauen, auf Achse, eingefangen, Jugendwerkhof. 1975 kam ich das erste Mal in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Ich war fünf Tage im Arrest in einer Zelle mit Holzpritsche, Hocker und einem Kübel. An meinem Geburtstag bekam ich nächtlichen Besuch vom Direktor. Ich habe mich dann einem Erzieher anvertraut und von der Vergewaltigung durch den Direktor erzählt. Da habe ich zwei Tage Arrestverlängerung gekriegt. Wegen Belügen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 45 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 46 Von dem Moment an habe ich nur noch funktioniert. Das heißt, ich wurde Wochenbeste, ich war Brigadeleiter, wie das so schön hieß. Ich habe Belobigungen gekriegt. Ich war gebrochen, ganz logisch. Du willst aus dem Elternhaus weg wegen des sexuellen Missbrauchs, gehst in die Obhut des Jugendamts, und dir passiert unter der Obhut des Jugendamts genau das Gleiche. Was seltsam klingt, aber: Ich hatte jahrelang Schuldgefühle meinen Eltern gegenüber. Weil mein Vater immer sagte, er hätte so viel für mich bezahlt. Ich habe erst im Nachhinein erfahren, dass die nie einen Cent hergeben mussten. Über den Missbrauch haben wir nie gesprochen, erst bei der Selbsthilfegruppe in Torgau habe ich gesprochen. Es hat mir geholfen, zu sprechen. Ich meine, wenn keiner drüber redet, passiert auch nichts, oder? Wilhelms Geschichte Ich wurde in meiner Kindheit und Jugend von zwei Erziehern im Heim sexuell missbraucht. Ich habe das bis heute nicht verkraftet und werde auch nicht damit fertig. Es sitzt fest in meinem Gedächtnis und will einfach nicht raus. Oft träume ich davon und schreie laut rum: „Bitte nicht, bitte nicht!“ Ich war seit meiner Geburt Ende der 1940er- Jahre bis zu meinem achten Lebensjahr erst in einem Säuglingsheim, anschließend für weitere sechs Jahre in einer geschlossenen Erziehungsanstalt. Insgesamt war ich 15 Jahre lang unschuldig weggesperrt. Meine komplette Kindheit und Jugend. Zu dieser Anstalt gehörten eine Landwirtschaft, Gärtnerei, Schneiderei, Schlachterei, Wäscherei, Schuhmacherei und Sonstiges dazu. Wir Kinder wurden dort zur Kinderzwangsarbeit herangezogen, ohne Entgelt. Ich will mich nicht so viel über die Gewalt äußern, die fand jeden Tag statt, und man hat sich mit der Zeit daran gewöhnt und war davon abgestumpft. Es gab ein Mädchenheim und ein Knabenhaus. Nur zum Essen im gemeinsamen Speisesaal und in der heimeigenen Schule durften wir zusammen sein. Für Schule war kaum Zeit, deshalb habe ich auch nur sechs Klassen geschafft. Aber nun zu meinem eigentlichen Erlebnis, das mich mein ganzes Leben schon begleitet und verfolgt. Ich wurde, als ich elf Jahre alt war, von zwei Erziehern sexuell missbraucht und dazu gezwungen, mit ihnen perverse Spiele mitzumachen. Man zwang mich dazu, das zu tun, was sie gerne wollten, ansonsten müsste ich mit Strafen und Konsequenzen rechnen. Ich war doch noch ein Kind und wusste überhaupt nicht, was da mit mir passierte. Dieses grausame und schreckliche Trauma, was ich als Kind im Heim erlebt und durchgemacht habe, vergesse ich nie und habe es auch bis heute im Alter nicht vergessen. Auch heute, wenn ich Ihnen dieses schreibe, kommen mir die Tränen, und es macht mich richtig traurig. Damals wollte ich mir deswegen das Leben nehmen. Aber ich habe mir aus eigener Kraft heraus mein eigenes Leben geschaffen. Ich kämpfe heute für Gerechtigkeit und Entschädigung. Das ist mein Wunsch an Wiedergutmachung für meine zerstörte Kindheit und Jugend. Hoffentlich müssen wir Opfer nicht mehr so lange warten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 46 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 47 Handlungsbedarfe Aufbrechen der reviktimisierenden Kultur Eine Wiedergutmachung der negativen Erfahrungen ist für die Betroffenen nicht möglich. Es gibt jedoch Möglichkeiten, ihnen öffentlich Anerkennung und Respekt zu zollen sowie entstandenes Leid und Unrecht anzuerkennen und abzumildern. Dies erfordert einen wertschätzenden Umgang mit Betroffenen in der Öffentlichkeit und eine proaktive Aufarbeitungspolitik mit aufrichtigen Gesten der Anerkennung, die die Betroffenen partizipativ in die Konzeptgestaltung einbezieht. Für diese spezifische Gruppe, die neben der sexualisierten Gewalt häufig auch körperliche und seelische Verletzungen erlitten hat, bedarf es einer umfassenden Aufarbeitung und konkreter Unterstützungsmaßnahmen. Oftmals haben die Betroffenen bei der Thematisierung ihrer Heimkindheiten enttäuschende, stigmatisierende und erniedrigende Erfahrungen gemacht. Viele Menschen mit Heimerfahrungen sehen daher großen Handlungsbedarf in Richtung eines Aufbrechens der reviktimisierenden Kultur und einer wertschätzenden und authentischen gesellschaftlichen Aufarbeitung, die auf ihre Anliegen angemessen eingeht und sie partizipativ einbezieht. Zum Beispiel wären folgende Punkte zu nennen: • Der Zugang zu Akten sollte erleichtert und die Problematik der Aktenvernichtung in den Fokus gerückt werden. • Begutachtungsprozesse für das Soziale Entschädigungsrecht müssen niedrigschwellig zugänglich gemacht werden. So fehlen u. a. geeignete Gutachter*innen, die Begutachtungsverfahren dauern zu lange, Gutachten werden regelhaft eingeholt, obwohl das nicht zwingend erforderlich wäre. • Auch bedarf es vielfältiger professioneller und selbsthilfeorientierter Unterstützungsmöglichkeiten, die für die Situation der Betroffenen hilfreich sind und alternative Bewältigungswege ermöglichen, und zwar bis ins hohe Alter (Gahleitner et al. 2023, S. 204 – 208). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 47 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 48 Öffentliche Anerkennung des Unrechts als Teil der Erinnerungskultur Am 17. Juni 2025 fand das 6. Öffentliche Hearing der Aufarbeitungskommission des Bundes zu sexuellem Kindesmissbrauch in der Heimerziehung statt. Hier wurde erneut deutlich die Forderung für eine Gedenkveranstaltung für Betroffene im Deutschen Bundestag (Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2025b) sowie nach einer fortlaufenden Zusatzrente für Betroffene erhoben – beides entsprechend dem Modell der österreichischen Gedenkveranstaltung für betroffene ehemalige Heimkinder in Wien (Parlamentsdirektion Republik Österreich 2017). Nötig sind darüber hinaus aufrichtige Gesten der Anerkennung der heute Verantwortlichen in Staat, Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie angemessene Ausgleichszahlungen. Wichtig wären auch deutschlandweite Anhörungsmöglichkeiten, Beratungsangebote und geeignete Sensibilisierungsangebote für Pflegekräfte sowie weitere Forschung über alle Einrichtungstypen hinweg zu initiieren, um die Aufarbeitung kollektiver Erfahrungen ehemaliger Heimkinder und die Strukturen ihrer Vertuschung bis in die Gegenwart möglich zu machen. In eine ähnliche Richtung argumentierte die Leipziger Erklärung (Testimony 2023), in der zentrale Befunde und Forderungen des Testimony-Forschungsverbunds zusammengeführt und an die Öffentlichkeit getragen wurden. Auf Basis dieser Aktivitäten ist weiterhin eine detaillierte Beschäftigung mit dem geschehenen Unrecht vonnöten: sowohl in der Forschung als auch hinsichtlich konkreter Versorgungsleistungen. Nur so kann eine umfassende Aufarbeitung der Erfahrungen ehemaliger Heimkinder mit staatlicher Unterstützung unter Nachzeichnung der Lebenswege möglich werden (Keupp 2020, S. 313). Eine glaubwürdige und öffentlich sichtbare Übernahme der Verantwortung für das erlittene Leid ist zeitnah geboten. Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Kommission Es gilt, dem fatalen Eindruck entgegenzuwirken, die Aufarbeitung jahrzehntelang zurückliegender Fälle sexualisierter Gewalt werde sich angesichts des Alters vieler Betroffener durch Zeitablauf „erledigen“. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 48 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 49 Traumasensible Angebote und Schutzkonzepte in der stationären Jugendhilfe In Jugendhilfe und Heimerziehung gibt es auch heute noch Herausforderungen. Der reaktionäre Zeitgeist sowie Tendenzen zur Ausgrenzung und Stigmatisierung benachteiligter Kinder prägten die Heimerziehung nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus und der nachfolgenden Jahrzehnte (Zöller 2015), sondern diese Tendenzen lassen sich aktuell wieder verstärkt beobachten. Daher ist es auch für die heutige Jugendhilfe bedeutsam, „der Frage nachzugehen, wie es zum Unrechtssystem Heimerziehung kommen konnte“ (ebd., S. 19). Auch „der gegenwärtige neoliberale Trend, der sich der Ökonomisierung Sozialer Arbeit in der Jugendhilfe verschreibt, ist im Hinblick auf die schmerzhaften Erfahrungen mit der Geschichte der Heimerziehung kritisch einzustufen. Im Hintergrund lauert die Gefahr, über schnelle Maßnahmen und vermeintliche Qualitätsstandards die Kinder und Jugendlichen aus den Augen zu verlieren“ (ebd., S. 22). Dieses – auf aktuelle Verhältnisse bezogene – Anliegen betonen Betroffene auch in den vertraulichen Anhörungen der Aufarbeitungskommission des Bundes. Daher sind weitere Studien wie die Aufarbeitungsstudie zu den SOS-Kinderdörfern (Schäfer et al. 2024) vonnöten. Von einer „Traumablindheit“ müssen Wege zu einer zukünftigen traumasensiblen Versorgung gebahnt werden. In allen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche leben, müssen dringend wirksame Schutzkonzepte erarbeitet werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 49 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. • Broschüre zur Versorgung ehemaliger Heimkinder im Alter • Aufrufkampagne für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs mit Behinderungen 2026 2024 2023 2025 • Fachgespräch „Sexueller Missbrauch in der DDR – Menschen mit Behinderungen“ • Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in der Heimerziehung“ • Statement und Forderungen zu einer Gedenkveranstaltung und Zusatzrente für ehemalige Heimkinder • Start des von der Aufarbeitungskommission des Bundes geförderten Forschungsprojekts „Versorgungsmöglichkeiten und -gefahren ehemaliger Heimkinder im Alter“ • Fachgespräch „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR – Fokus Totale Institutionen“ • Tagung „Aufarbeitung, Akten, Archive – Zum Umgang mit sensiblen Dokumenten“ • Leipziger Erklärung im Rahmen einer Fachveranstaltung zur Bewältigung und Aufarbeitung von Erfahrungen in DDR-Kinderheimen: Zentrale Befunde und Forderungen des Testimony-Forschungsverbunds • Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen und Familien in der DDR“ • Stellungnahme „Die Geschichte der Heimkindheiten endlich konsequent aufarbeiten“ • Veröffentlichung aus dem Forschungsprojekt „Lebensführung nach Erfahrungen sexuellen Missbrauchs und Misshandlungen in Institutionen“ Aktivitäten und Meilensteine der Aufarbeitungskommission des Bundes Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Aktivitäten und Maßnahmen der Kom mission für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Heimerziehung dar. 2022 2019 2020 • Studie „Heimkindheiten zwischen 1949 und 1975 und die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der bayerischen Anlaufstelle“ • Teilnahme am 14. Treffen ehemaliger DDR-Heimkinder in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau • Vertrauliche Anhörungen in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau • Expertise „Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR“ • Werkstattgespräche VI: „Sexueller Kindesmissbrauch an Menschen mit Behinderung“ 2018 2017 2016 2015 Fokus Religionsgemeinschaften Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 52 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 53 Die Aufarbeitung in den Religionsgemeinschaften Deutschlands, insbesondere in den großen christlichen Kirchen, verläuft bislang sehr uneinheitlich. Um die Effektivität der Aufarbeitungsbemühungen zu steigern, bedarf es dringend gemeinsamer Standards für die Gremien, die in den Bistümern und Landeskirchen für die Aufarbeitungsprozesse verantwortlich sind. Neben den großen Religionsgemeinschaften gibt es zudem eine Reihe kleinerer Glaubensgemeinschaften und -gruppierungen, in die Kinder und Jugendliche hineinwachsen und in denen sie Missbrauch erfahren. Am Beispiel der Zeugen Jehovas zeigt sich, dass Aufarbeitung vor allem in nach außen abgeschlossenen Glaubensgemeinschaften besonders schwer voranzubringen ist. Ausgangslage und Entwicklungen Im Jahr 2010 wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten Missbrauchsskandal die Stimmen Betroffener der katholischen Kirche erstmals in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen. Sie brachten die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ins Rollen. In den folgenden Jahren fanden auch Betroffene aus der evangelischen Kirche immer mehr Gehör. Als Pater Klaus Mertes SJ, der damalige Rektor des Berliner Canisius-Kollegs im Januar 2010 einen Brief an ehemalige Schüler schrieb, in dem er den Missbrauch an Schülern in den 1970er- und 1980er-Jahren öffentlich machte und ihren Schilderungen glaubte, löste er einen Aufarbeitungsprozess aus, der nicht nur die römisch-katholische Kirche erschütterte, sondern auch andere institutionelle Missbrauchskontexte in den öffentlichen Fokus rückte. So machten auch ehemalige Schüler der seinerzeit renommierten Odenwaldschule sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte öffentlich (siehe Fokuskapitel Schule). Die Politik sah sich gezwungen, das Thema aufzugreifen. Unter Beteiligung von drei Bundesministerinnen wurde der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ eingerichtet, zu dem Schul- und Internatsträger, die römisch-katholische und die evangelische Kirche, Familienverbände und Vertreter*innen von Ländern und Kommunen eingeladen wurden. Hinzu kamen Mediziner*innen sowie Vertreter*innen der Justiz, der Wohlfahrtsverbände, von Lehrer*innenverbänden, Vertreter*innen von Betroffeneninitiativen sowie Fachleute mit Erfahrungen in der Arbeit mit Betroffenen sexualisierter Gewalt. Mit der ehemaligen Bundesministerin Dr. Christine Bergmann wurde die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs ernannt. Sie forderte mit ihrem ersten Tätigkeitsbericht eine Reihe von Maßnahmen ein, die für die Entstehung einer Aufarbeitungskultur, die bis dahin unbekannt war, wichtig waren. Wissen über sexualisierte Gewalt in Religionsgemeinschaften In den letzten eineinhalb Jahrzehnten sind teils umfangreiche Studien über sexualisierte Gewalt in der katholischen und evangelischen Kirche vorgelegt worden. Zwar fehlt eine vergleichende Auswertung der vorliegenden Befunde, aber sie liefern wichtige Erkenntnisse darüber, welche Bedingungen sexualisierte Gewalt im Handlungsfeld beider Kirchen begünstigt und ihre konsequente Aufarbeitung sowie Prävention verhindert haben. Dazu gehören insbesondere folgende Faktoren: Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 53 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 54 • Machtungleichgewichte durch Klerikalismus: Geistliche haben eine übergeordnete Rolle und besondere Autorität („Pastoralmacht“), die durch die hierarchischen Strukturen der Kirche gestärkt wird. • Spirituelle (geistliche) Autorität: Personen auf der Suche nach Lebenssinn und Zugehörigkeit können in ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis geraten, das auch sexuellen Missbrauch ermöglicht. • „Sündenfall“-Erzählungen und rituelle, insbesondere pseudoreligiös gerahmte Gewalt: Gezielt werden Täterstrategien eingesetzt, durch die Missbrauch als „Gottes Wille“ oder als „Sünde“ dargestellt werden. • Seelsorge und Beichtgeheimnis: Die Betreuung vulnerabler Menschen in Krisen kann von Tätern und Täterinnen genutzt werden. Zudem wird darüber die Weitergabe von Hinweisen auf sexuelle Gewalt verhindert. • Versetzungen: Täter werden von einer Dienststelle zum nächsten Einsatzort versetzt, als Teil einer täterschützenden Vertuschungspraxis. • Rigide Vorstellungen von Sexualität: Religiöse Normen führen dazu, dass bestimmte Formen der sexuellen Orientierung abgewertet werden. Darüber hinaus wird die ehrliche Beschäftigung mit den Risiken religiös geprägter Lebensentwürfe verhindert, die den Verzicht auf gelebte Sexualität voraussetzen. Es ging das Gerücht um, dass er Jungs sexuell missbraucht habe. Genaueres haben wir nie erfahren. Auch habe ich nie erfahren, bei wem er noch zudringlich geworden ist. Dies alles wurde unter den Teppich gekehrt. Genau wie ich hatten die Jungs viel zu viel Angst, darüber zu reden. Betroffener Die Zeugen Jehovas (ZJ) wurden in der Debatte um sexualisierte Gewalt lange kaum beachtet. Ihre Missionierungsaktivitäten in der Öffentlichkeit wurden zwar wahrgenommen, weniger bekannt war jedoch, was ehemalige Mitglieder in Selbsthilfegruppen berichteten, etwa Erfahrungen von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb der Glaubensgemeinschaft. Aussteiger*innen der ZJ, Betroffene und Zeitzeug*innen, haben sich der Aufarbeitungskommission des Bundes anvertraut. In Gesprächen, vertraulichen Anhörungen oder schriftlichen Eingaben berichteten sie zum einen von Strukturen und Bedingungen, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Aufklärung und Aufarbeitung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 54 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 55 verhindern, wie sie auch aus anderen Institutionen bekannt sind. Zum anderen wurden spezifische Aspekte für die Gemeinschaft genannt: • Unzureichende sexuelle Aufklärung: Kinder und Jugendliche konnten bei sexuellen Handlungen durch erwachsene Personen nicht erkennen, wann eine Grenze überschritten wurde. • Tabuisierung von Sexualität: Über Sexualität zu sprechen, war mit großer Scham verbunden. Daher konnten Kinder und Jugendliche mit niemandem über den Missbrauch reden. • Mangelnde Offenheit für externe Hilfsangebote: Innerhalb der Gemeinschaft ist es für Betroffene besonders schwer, Hilfe zu erhalten, die ihre Unterstützungsbedürfnisse ernst nimmt. Von einer strukturierten Zusammenarbeit mit unabhängigen externen Unterstützungsstrukturen, die auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisiert sind, ist nichts bekannt. Maßnahmen zur Aufarbeitung Seit 2016 wenden sich Betroffene, die sexualisierte Gewalt in Religionsgemeinschaften erlitten haben, an die Aufarbeitungskommission des Bundes. Die Berichte zum Tatkontext der katholischen und evangelischen Kirchen hat die Kommission in einer Studie ausgewertet (Kowalski 2018). Auf einem Hearing der Kommission im Jahr 2018 sprachen Betroffene öffentlich über die erlittene Gewalt durch Angehörige der katholischen und evangelischen Kirche. Damit setzte die Aufarbeitungskommission des Bundes wichtige Impulse für die Aufarbeitung in den christlichen Religionsgemeinschaften. Aufarbeitungsprojekte der römisch-katholischen Kirche Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) initiierte 2014 das Forschungsprojekt „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige“, aus dem die sogenannte MHG-Studie (Dreßing et al. 2018) hervorging. Trotz unvollständiger Datengrundlage zeigte sie das erschreckende Ausmaß von Missbrauch durch katholische Geistliche auf und löste eine breite Debatte über die Aufarbeitung aus. Ich wurde in den 1950er-Jahren geboren und war einmal ein fröhliches Kind. Dieser Zustand fand ein Ende, als ein katholischer Pfarrer sich an mir vergriff. Damals war ich zwischen neun und elf Jahre alt. Das fröhliche Kind starb und übrig blieb ein Häufchen Angst und Entsetzen. Betroffene Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 55 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 56 Neben dieser bundesweiten Studie gab es differenzierte Fallstudien, etwa zu Klosterinternaten in Ettal und Kremsmünster (Keupp et al. 2017a/b), den Regensburger Domspatzen (Weber & Baumeister 2017) und der Diözese Hildesheim (Hackenschmied & Mosser 2017). Seitdem folgten weitere Aufarbeitungsprojekte in vielen Bistümern. Bisher fehlen jedoch Aufarbeitungsprojekte zu Missbrauch in international organisierten geistlichen Gemeinschaften (z. B. Opus Dei, Legionäre Christi) mit Bezug auf Deutschland. Ungeklärt ist bislang auch, ob, und wenn ja, in welcher Weise zentrale Organisationseinheiten der katholischen Kirche, z. B. das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, an der Vertuschung beteiligt oder zumindest über Maßnahmen der Vertuschung informiert waren. Georgs Geschichte Kurz nach der Erstkommunion in den 1960er-Jahren wurde ich aktiver Messdiener in unserer Kirchengemeinde. Nach dem Tod meines Vaters entstand ein engerer Kontakt zum damaligen Kaplan der Kirchengemeinde. Ich diente häufig bei Gottesdiensten, sonntags bis zu drei Messen mit Nachmittagsandacht. Es ergaben sich regelmäßige Besuche in der Wohnung des Kaplans mit dem Anlass, dass er mir das Schachspielen beibrachte. Nahezu täglich suchte ich ihn nach der Mittagszeit auf, wo dann auch Schach gespielt wurde. Er nutzte den mir entstandenen Verlust meines Vaters aus, um sich durch Übernahme der Vaterrolle einen nahen emotionalen Zugang zu mir zu verschaffen. Diese täglichen Besuche in seiner Wohnung gingen über circa 1,5 Jahre. In dieser Zeit bin ich vielfach sexuell missbraucht worden. Ich weiß, dass der Täter von der Kirche gedeckt worden ist. So musste er die Gemeinde verlassen, nachdem ein Missbrauch bekannt wurde, und er wurde versetzt. Dort hatte er schnell wieder eine Familie mit Jungen zwischen acht und 14 Jahren gefunden, zu der er engen Kontakt hatte. Es ist sicher, dass die Kirchenleitung Kenntnis von seinem pädokriminellen Verhalten über lange Zeiträume hatte und durch die Versetzung weiteren Missbrauchshandlungen Vorschub leistete, wenn seine Taten in einer Kirchengemeinde aufgedeckt worden waren. Aufarbeitungsprojekt der evangelischen Kirche Nach Veröffentlichung der MHG-Studie setzte sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit eigenen Versäumnissen beim Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt auseinander. 2021 wurde ein Forschungsverbund beauftragt, der Fälle sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter*innen der Landeskirchen und der Diakonie untersuchen und das Ausmaß der Gewalt feststellen sollte. 2024 legte er seine Ergebnisse mit der sogenannten ForuM-Studie vor. Diese widerlegte den Mythos, die evangelische Kirche sei weniger von Missbrauch betroffen als die katholische. Allerdings schränkten kirchlich bedingte Datenzugangsbeschränkungen die Aussagekraft ein – erfasst wurde nur das mutmaßliche Hellfeld, also die Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 56 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 57 „Spitze des Eisbergs“ (Forschungsverbund ForuM 2025). Evangelische Freikirchen oder Sondergemeinschaften blieben unberücksichtigt. Auch bei der EKD ist bislang unklar, ob, und wenn ja, in welcher Weise zentrale Organisationseinheiten, etwa das Kirchenamt, an der Vertuschung beteiligt oder zumindest über Maßnahmen der Vertuschung informiert waren. Johannas Geschichte Und das war auch diese Zeit, wo man ja locker sein musste. Der Pastor hat sich immer sehr progressiv und links gegeben. Es war die Zeit der Friedensbewegung, und er brachte diese Themen aufs Dorf. Ich habe den angebetet. Der war für mich Gott und Vater und Jesus und mein wichtigster Lehrer, alles in einer Person. Als ich 15 war, hat er mich in der Druckerei der Gemeinde, das war sehr isoliert, da hat er mich ganz eng umarmt und mir gesagt: „Ich liebe dich.“ Und ich habe das verstanden, als liebte er mich wie ein Vater. Obwohl es auch komisch war, dass er mich dabei so eng umarmte. Mittlerweile weiß ich, dass er sich so noch mindestens drei anderen gegenüber verhalten hat. Ab 15, 16 war ich dann als Betreuerin auf den Konfirmandenfahrten dabei. Auf einer der Fahrten fing er an, mich zu küssen – mitten auf einem Matratzenlager, die anderen schliefen da alle auf ihren Isomatten. Ich war sehr verwirrt, aber ich dachte nur, endlich liebt mich mal jemand. Ich dachte, das bleibt so ein einmaliges Ereignis, weil das doch nicht geht und er verheiratet war. Ich musste dann zu ihm ins Pfarrhaus kommen, wenn seine Frau arbeitete. Er hat erwartet, dass ich jede mögliche Minute mit ihm verbringe, und ich habe das auch gemacht. Ich habe ihn total angebetet. Ich war gleichzeitig kreuzunglücklich, weil mich das von meinen Freundinnen trennte und weil ich das alles geheim halten und seine Frau anlügen musste. Ich habe ganz oft bitterlich geweint. Herausforderungen und Defizite Die beiden großen christlichen Kirchen haben die Verhinderung und Sanktionierung sexualisierter Gewalt durch ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden lange Zeit, und wenn überhaupt, als rein innerkirchliche Angelegenheit betrachtet. Dabei stand einerseits die auf die eigene Institution bezogene „Schadensbegrenzung“ im Mittelpunkt, die häufig zur Vertuschung und zur Versetzung von Tätern führte. Andererseits wurden Betroffene, die Taten meldeten, oft nicht ernst genommen, zuweilen unter Druck gesetzt und in vielen Fällen auch zur Geheimhaltung verpflichtet, wenn ihnen – meist bescheidene – finanzielle Leistungen zugestanden wurden. Unabhängige Aufarbeitung braucht den externen Blick und kann nicht allein aus der Institution heraus geleistet werden. Gleichzeitig funktioniert strukturelle Aufarbeitung nicht ohne die Verantwortungsübernahme und Mitwirkung der betroffenen Institution. Vor diesem Hintergrund haben die DBK, die EKD und die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) mit der UBSKM sogenannte Gemeinsame Erklärungen (GE) verfasst. Grundlage der GE sind verbind- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 57 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 58 liche Kriterien, die eine unabhängige Aufarbeitung sicherstellen sollen. Dazu gehört auch, dass die Kirchen dezentrale Strukturen für die Aufarbeitung schaffen. Wie weit ist dieser Prozess vorangekommen? Katholische Kirche In den 27 Diözesen wurden 23 Unabhängige Aufarbeitungskommissionen (UAKen) eingerichtet. Jede UAK soll aus sieben Personen bestehen: zwei kirchlichen Mitarbeiter*innen, zwei Betroffenen und drei unabhängigen Fachleuten, die von den Landesregierungen benannt werden. Die Berufung erfolgt durch den jeweiligen Diözesanbischof, was die kirchliche Prägung der UAKen unterstreicht. Kritiker*innen zweifeln daher ihre Unabhängigkeit an. Ein grundlegendes Problem war von Beginn an, dass die GE mit jedem einzelnen Bischof abgestimmt werden musste, da die DBK keine verbindlichen Entscheidungen für alle Diözesen treffen kann. Dies führte zu einer sehr unterschiedlichen Umsetzung der Aufgabenstellungen der GE. Das Ergebnis ist dementsprechend heterogen: Die Ressourcenausstattung der UAKen variiert stark zwischen den Bistümern und ist teilweise unzureichend. Zusätzlich sollten in den Diözesen Betroffenenräte gebildet werden; teilweise gibt es diese. Allerdings hängen ihre Mitwirkungsmöglichkeiten stark von den jeweiligen Bischöfen ab. Es fehlt an einheitlichen Standards, wie die Vorgaben der GE zu verstehen und umzusetzen sind. Eine Zwischenevaluation 2024 bestätigte diese Probleme, insbesondere die unzureichende Beteiligung der Betroffenenvertretungen. Seit Unterzeichnung der GE im Jahr 2020 sind sechs Jahre vergangen. Es bleibt die Frage, welchen Aufarbeitungsertrag die UAKen tatsächlich erbracht haben. Ein weiteres Problem ist der Mangel an Strukturen, die die Erfahrungen der UAKen in systemische Veränderungen der Gesamtkirche einbringen könnten. Von der DBK wurde nachträglich ein Sachverständigenrat einberufen, der die Aufarbeitung unabhängig überwachen, Strukturempfehlungen geben und Prävention, Intervention sowie Aufarbeitung systematisch verknüpfen soll. Zudem könnte er eigene Aufarbeitungsprozesse starten oder Studien in Auftrag geben, um Lücken – etwa bei neuen geistlichen Gemeinschaften oder zeitweise in Deutschland tätigen Ordensleuten – zu schließen. Es muss sich noch zeigen, was der Sachverständigenrat zur Aufarbeitung beitragen kann. Gespräche mit Personen, die im Raum der katholischen Kirche mit der Aufarbeitung befasst sind, bestätigen den Eindruck, dass in den vergangenen Jahren eine gewisse Erschöpfung bei der Befassung mit dem Thema der Aufarbeitung, zuweilen sogar ein „Aufarbeitungsüberdruss“, zu beobachten ist. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 58 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 59 Evangelische Kirche Die GE wurde erst nach einem langen Klärungsprozess unterzeichnet. Erst die Bildung des „Beteiligungsforums“ ebnete den Weg. In diesem Beteiligungsforum werden alle Fragen, die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie betreffen, von Betroffenen gemeinsam mit Beauftragten aus Kirche und Diakonie bearbeitet. Jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt geschieht unter Mitwirkung des Beteiligungsforums und damit mit direkter Einbindung Betroffener. Die 20 Landeskirchen und Diakonie-Landesverbände haben sich zu neun Verbünden mit je einer Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) zusammengeschlossen. Jede URAK besteht aus sieben Mitgliedern (zwei Betroffenen, drei Expert*innen, zwei Kirchenmitarbeiter*innen). Die EKD hat eine geschäftsführende Position ohne Stimmrecht eingeführt, die aus dem Kirchenpersonal kommt – was Anlass zu Diskussionen über die Unabhängigkeit des Gremiums gibt. Die Arbeit der URAKs beginnt gerade erst, eine Bewertung ist daher noch nicht möglich. Allerdings gibt es zunehmend Kritik, besonders von Betroffenenvertreter*innen, die mit Tempo und Vorgehen des Beteiligungsforums unzufrieden sind. Zwei Sprecher*innen der Betroffenen haben ihre Ämter bereits niedergelegt oder ruhen lassen. Zeugen Jehovas und weitere Religionsgemeinschaften Mit der Glaubensgemeinschaft der ZJ gibt es noch keine Vereinbarung, wie sie mit der DBK und der EKD geschlossen wurden („Gemeinsame Erklärungen“). Bislang informieren die ZJ die Öffentlichkeit nicht über (mutmaßliche) Missbrauchstaten. Bisher ist auch kein unabhängiges Aufarbeitungsprojekt bekannt, das sexuellen Kindesmissbrauch bei den ZJ untersucht. Die Leitung der ZJ ist in der Vergangenheit juristisch gegen ehemalige Mitglieder vorgegangen, die über den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Gemeinschaft berichteten. Eine unabhängige Aufarbeitung von Vorwürfen ist bei den ZJ ebenso geboten wie bei allen anderen Religionsgemeinschaften. Nur dies wird auch dem Status der ZJ als Körperschaft des öffentlichen Rechts gerecht, den auch die beiden großen christlichen Kirchen haben. Evangelische und katholische Kirche haben sich grundsätzlich für eine öffentlich nachvollziehbare Aufarbeitung entschieden. Eine Herausforderung bleibt die Aufarbeitung in anderen, nichtchristlichen Religionsgemeinschaften. Wie die Aufarbeitung insbesondere in den beiden großen christlichen Kirchen zeigt, geht sie in aller Regel von Betroffenen aus, die sie einfordern. Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ermutigt Betroffene in allen – auch in allen religiösen – Kontexten, Aufarbeitung einzufordern und über ihre Missbrauchserfahrungen in Kindheit und Jugend schriftlich oder in einer vertraulichen Anhörung zu berichten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 59 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 60 Handlungsbedarfe Um die Aufarbeitung im Bereich der Religionsgemeinschaften zu verbessern, sollte Folgendes alsbald in Angriff genommen werden: Aufarbeitung durch bessere Auswertung des vorhandenen Wissens stärken Zu den Aufgaben der Aufarbeitungskommission des Bundes gehört die Beobachtung, Begleitung und Bewertung des Fortschritts institutioneller Aufarbeitungsprozesse in Deutschland (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UBSKMG). Dafür muss vorhandenes Wissen einbezogen werden, das zahlreichen wissenschaftlichen Aufarbeitungsstudien zu Institutionen, so auch zur katholischen und evangelischen Kirche, vorliegt. Auf diese Weise lässt sich ein Lagebild der Aufarbeitung in den beiden Kirchen darstellen. Ein solches Lagebild könnte aus Daten einer Meta-Studie gebildet werden, die institutionenübergreifend Bereiche einbezieht, in denen sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Aufarbeitung und Prävention in Religionsgemeinschaften durch Austausch stärken Die beiden großen christlichen Kirchen verfügen inzwischen über vielfältige Erfahrungen mit Aufarbeitungsprozessen. Gleichwohl können auch die Religionsgemeinschaften von Aufarbeitungserfahrungen, die in anderen Lebensbereichen stattfinden (etwa im organisierten Sport), lernen, wie auch diese Bereiche von den Aufarbeitungsprozessen bei den Religionsgemeinschaften lernen können. Darüber hinaus wird es auch künftig wichtig sein, dass die Kommission die in den einzelnen Bereichen geführten Debatten über Qualitätskriterien der Aufarbeitung beobachtet, die Tragfähigkeit der als relevant erachteten Kriterien bewertet und mit Blick auf die Aufarbeitungserfordernisse differenziert weiterentwickelt. Damit setzt die Aufarbeitungskommission des Bundes ihre bisherige Arbeit an Qualitätskriterien der Aufarbeitung fort, indem sie die Erfahrungen aus den einzelnen Bereichen bündelt, kritisch reflektiert und zu Handlungsempfehlungen verdichtet. Hierbei sind die Ergebnisse der oben geforderten Meta-Studie zu nutzen. Die Arbeit der Aufarbeitungskommission des Bundes an der Weiterentwicklung der Qualitätskriterien der Aufarbeitung wird nur gelingen können, wenn ihr hierfür die erforderlichen Mittel gewährt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 60 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 61 Vereinheitlichte Entschädigungszahlungen Zur Aufarbeitung gehört auch die Frage, wie Betroffene mit den Folgen des erlittenen Unrechts umgehen. Angemessene Entschädigungszahlungen können zur Bewältigung der Folgen beitragen. Die Praxis der Entschädigungszahlungen im Bereich der Religionsgemeinschaften ist sehr unterschiedlich. Dazu bedarf es keiner Gesetzesänderung, aber nötig und möglich sind verlässliche Abstimmungen zwischen den Religionsgemeinschaften, die an einem „Runden Tisch Entschädigungszahlungen“ getroffen werden müssen, zu dem neben den Religionsgemeinschaften auch andere Institutionen eingeladen werden sollten. Der Runde Tisch könnte von der UBSKM, der Aufarbeitungskommission des Bundes oder beiden gemeinsam initiiert werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 61 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. • Austausch mit DOK und DBK zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und den neuen Aufgaben der Kommission (Begleitung und Bewertung institutioneller Aufarbeitung) • Stellungnahme zum „Bericht über die Untersuchung zu Vorwürfen Ritueller Gewalt“ der Bistümer Münster, Essen und Köln 2025 2023 2022 2024 • Stellungnahme zur ForuM-Studie • Kommentar zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den UAKen der katholischen Kirche bei der Fachkonferenz der UAKen in Frankfurt / Main. • Unterzeichnung der GE von UBSKM und EKD (Beteiligung der Kommission in der AG Kirchen) • Öffentlicher Aufruf der Kommission an Betroffene und Zeit zeug*innen der Zeugen Jehovas zur Berichterstattung über Erfah rungen mit sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend • Stellungnahme zum Gutachten sexuellen Kindesmissbrauchs in der Erzdiözese München und Freising • Beteiligung der Kommission am Treffen der Vorsitzenden der UAKen in Bamberg • Stellungnahme zum Aufarbeitungsprozess im Erzbistum Köln • Unterzeichnung der GE von UBSKM und Deutscher Ordens obernkonferenz (Beteiligung der Kommission in der AG Kirchen) • Austausch der Kommission mit Zeugen Jehovas zur Aufarbeitung zurückliegender Missbrauchsfälle Aktivitäten und Meilensteine der Aufarbeitungskommission des Bundes Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Aktivitäten und Maßnahmen der Kommission für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Religionsgemeinschaften dar. 2021 • Forderung nach Transparenz bei Entschädigungsleistungen für Betroffene in den katholischen Bistümern • Unterzeichnung der GE von UBSKM und DBK (Beteiligung der Kommission in der AG Kirchen) • Werkstattgespräche der Kommission zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei den Zeugen Jehovas 2020 • Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch im Kontext der katholischen und evangelischen Kirche“ • Öffentliches Hearing „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ • Stellungnahme zur MHG-Studie und zum Umgang der DBK mit der Studie • Stellungnahme zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs anlässlich der 12. Synode der EKD vom 11. – 14. November 2018 in Würzburg • Kommission begrüßt den von der EKD auf den Weg gebrachten Handlungsplan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche. 2018 Fokus Schule Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 64 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 65 Sexualisierte Gewalt ist in Schulen seit Jahrzehnten und bis heute weit verbreitet. Das zeigt auch die neueste Fallstudie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bundes „Sexualisierte Gewalt und Schule“. Sexualisierte Gewalt wurde und wird in Schulen häufig nicht erkannt, nicht ernst genommen oder sogar institutionell vertuscht. Auf arbeitung findet im schulischen Kontext bislang kaum statt. Daher braucht jedes Bundesland sowohl Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen als auch Ansprechpersonen und Expertise für die Aufarbeitung an Schulen. Prävention, Intervention und Aufarbeitung müssen zusammen gedacht werden, um Schutzlücken im Schulsystem systematisch zu schließen. Ausgangslage und Entwicklungen Die Pflicht zum Schulbesuch ist gesetzlich verankert. Die Schule ist somit ein zentraler Ort für alle Kinder und Jugendlichen. Sie prägt ihren Bildungsweg, ihre persönliche Entwicklung und kann zudem ein wichtiger Rückzugs- und Schutzraum sein. Daraus entsteht eine besondere Schutzverantwortung für alle Schülerinnen und Schüler – die Politik, die Bildungsministerien der Länder, ihre nachgeordneten Behörden und alle Schulen sind für den Schutz junger Menschen verantwortlich. Die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begann auch hier 2010, und zwar an Schulen in freier Trägerschaft, wie dem Canisius-Kolleg, und Internaten, wie der Odenwaldschule. In der Folge ist Aufarbeitung im schulischen Kontext aber kaum vorangekommen und findet nur sehr vereinzelt statt. Odenwaldschule Die Odenwaldschule war eine reformpädagogische Privatschule in Hessen, die 2015 nach schweren Missbrauchsvorwürfen geschlossen wurde. Über Jahrzehnte hinweg kam es dort zu systematischem sexuellen Missbrauch an Schüler*innen durch den Schulleiter sowie weitere Täter. Die Odenwaldschule gilt als ein zentrales Beispiel für strukturelles Versagen im Umgang mit sexualisierter Gewalt in pädagogischen Einrichtungen (Keupp et al. 2019). Deshalb hat die Aufarbeitungskommission des Bundes 2021 mit einer Kampagne dazu aufgerufen, über Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt in der Schule zu berichten. Viele Menschen haben daraufhin ihre Geschichte mitgeteilt. 2023 wurde eine Fallstudie zu sexualisierter Gewalt in Schulen in Auftrag gegeben (Glaser 2025). Sie wertete die schriftlichen Berichte und vertraulichen Anhörungen aus einer bildungshistorischen Perspektive aus. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 65 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 66 Wissen über sexualisierte Gewalt in der Schule Deutlich wurde in dieser qualitativen Dunkelfeldstudie: Sexualisierte Gewalt im schulischen Kontext ist kein Randphänomen. Über Jahrzehnte hinweg wurden Übergriffe durch Lehrkräfte, schulisches Personal sowie durch Mitschüler*innen begangen. Knapp 80 % der Betroffenen waren weiblich. Die überwiegende Mehrheit der Tatpersonen war männlich, sowohl bei Übergriffen durch Gleichaltrige als auch durch Lehrkräfte oder anderes Schulpersonal. In knapp der Hälfte der Fälle erstreckte sich die sexualisierte Gewalt über einen längeren Zeitraum (Glaser 2025). Eine weitere zentrale Erkenntnis ist, dass sexualisierte Gewalt in der Schule weit zurückreicht. Betroffene berichten von sexuellen Übergriffen, die sich bereits in den 1950er-Jahren in öffentlichen Schulen in staatlicher Trägerschaft ereignet haben, aber nicht zur Anzeige kamen, weil den Schüler*innen nicht geglaubt wurde. Doch das Thema bleibt hochaktuell: Bis heute sehen sich Kinder und Jugendliche an Schulen sexualisierter Gewalt ausgesetzt. In allen sechs Jahrzehnten des Untersuchungszeitraums wurden Fälle berichtet, die eine Bandbreite an Taten abdecken: von der Vergewaltigung über Zwang zur Befriedigung, zum Küssen, zum Berühren an intimen Körperstellen, zum öffentlichen Entkleiden bis hin zum Beschämen (Glaser 2025). Bei einem Viertel der untersuchten Taten ging es um Übergriffe durch Mitschüler*innen. In vielen dieser Fälle ging der sexualisierten Gewalt Mobbing voraus, und oft fanden die Übergriffe im Gruppenkontext statt (ebd.). Leas Geschichte Im 10. Schuljahr wurde ich immer wieder in Freistunden und Pausen von zwei Jungen abgepasst. Beide Schüler waren sitzen geblieben und daher ein Jahr älter und deutlich stärker als ich. Damals lebte ich noch in meiner alten Geschlechteridentität, nämlich als Junge. Die Vorfälle begannen mit Beschimpfungen bezogen auf mein feminin codiertes Verhalten, auf meine langen Haare oder auf die Freundinnen, mit denen ich mich gerne umgab. Nach und nach kam körperliche Gewalt dazu. Irgendwann eskalierte die Situation. Die drei bedrohten mich und brachten mich in leere und etwas abgelegene Räume. Dort begannen die sexuellen Übergriffe. Mindestens einmal wurde ich mit einem Messer bedroht. Immer wurde ich verspottet und als „Schwuchtel“ bezeichnet. Über mehrere Monate lebte ich nur für das Wochenende und hatte in der Schule Angst. Ich fühlte mich dreckig und voller Scham. Für mich haben die Taten lebenslange Konsequenzen: Angst, Symptome von posttraumatischem Stress, Probleme, mich in der Gesellschaft unbefangen zu bewegen. Für die Täter hatten die Taten keine offensichtlichen Konsequenzen. Ich teile meine Geschichte in der Hoffnung, dass zukünftige Generationen von Vertrauenspersonen an Schulen die Ausbildung und die Mittel erhalten, um zu verstehen, zu reagieren und bestenfalls zu verhindern, was mir passiert ist. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 66 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 67 Es war der Mitschüler, oft aber auch der Lehrer oder der Hausmeister, die absichtlich Grenzen überschritten und die eigenen sexuellen Bedürfnisse auf Kosten der Schüler*innen befriedigten. Lehrkräfte für Sport stellten eine besondere Tätergruppe dar infolge des oft körpernahen Unterrichtens (Glaser 2025). Lehrkräfte entscheiden über Noten, Anerkennung und Sanktionen – wenn eine solche Autoritätsperson Grenzen überschreitet, kann das für Betroffene besonders verwirrend und traumatisierend sein (Urban 2020). Auffallend ist eine Veränderung der Strategien zur Anbahnung sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen über die Jahrzehnte hinweg: Während es bis in die 1970er-Jahre vor allem autoritäre Lehrkräfte waren, die mit Gewalt, Disziplinierung und Strafen sexualisierte Gewalthandlungen erzwangen, werden Schüler*innen in den letzten Jahrzehnten bis heute mehr und mehr von charismatischen Lehrern gezielt manipuliert und scheinbar ohne Gewalt in sexuelle Handlungen verwickelt. In den letzten Jahren zeigen sich vermehrt auch Anbahnungsstrategien über digitale Kontexte und insbesondere über Social Media (Glaser 2025). Vermeintliche Liebesbeziehung zwischen Lehrkraft und Schüler*in Vermeintlich romantische Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schüler*innen stellen in vielen Fällen eine Grooming-Strategie dar: Dabei werden der Aufbau von Vertrauen über längere Zeiträume, die Herstellung emotionaler Nähe und das Ausnutzen des Machtgefälles im pädagogischen Verhältnis genutzt, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Die Täter und die wenigen Täterinnen nutzen dafür oft Krisenzeiten im Leben der Kinder und Jugendlichen aus. Häufig können Schüler*innen diese Aufmerksamkeit zunächst nicht als Missbrauch einordnen, fühlen sich womöglich geschmeichelt oder verstehen das Verhältnis als „eine ganz große, wunderbare Liebesgeschichte“ (Betroffene). Oft können sie erst rückblickend die gezielte Manipulation erkennen und den Missbrauch benennen. Für die Verarbeitung dieser Beziehung habe es „Jahre gebraucht, bis ich erkannte, dass es ihm eigentlich nur um Sex ging, um nichts anderes, und ich auch nicht die Einzige war“ (Betroffene). „Es ist in der Schulzeit passiert durch einen Lehrer. Als es anfing, war er 50, ich war 14. Ich hatte zu der Zeit viele Probleme mit meinem Vater. Mein Lehrer interessierte sich sehr für meine Person und meine Probleme. Ich habe mich daher sehr gut aufgehoben gefühlt und dachte, er meint es gut mit mir. Es fing mit harmlosen Sachen an. […] Als ich 15 war, ging das dann auch körperlich weiter. Ich dachte, das gehört dazu. Wenn er das als Erwachsener macht, ist das wohl richtig.“ Betroffene Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 67 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 68 Risiken an Schulen Risikofaktoren können in Schulen auf individueller, interaktionaler und institutioneller Ebene identifiziert werden. Sie machen Schule zu einem potenziell gefährlichen Ort. • Individuelle Risikofaktoren: Täter*innen suchen gezielt Berufe, über die sie mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten können. Besonders gefährdet sind vulnerable Kinder und Jugendliche, z. B. mit Gewalt- oder Mobbingerfahrungen, ohne feste Bezugspersonen oder mit Behinderungen. Ganztagsschulen haben eine besondere Verantwortung beim Schutz von Kindern und Jugendlichen, weil diese dort viele Stunden täglich und durch einen großen Personenkreis betreut werden. • Interaktionale Risikofaktoren: Sexualisierte Gewalt entsteht oft in pädagogischen Beziehungen mit Machtgefällen. Fehlende Reflexion über Nähe und Distanz in institutionellen Kontexten, ein fehlender Verhaltenskodex sowie eine mangelnde Auseinandersetzung mit dem Thema erhöhen das Risiko für Grenzverletzungen. • Institutionelle Risikofaktoren: Risiken bestehen besonders in rigiden, autoritären oder unstrukturierten Systemen. Sowohl geschlossene als auch sehr offene Schulsysteme begünstigen Machtmissbrauch. Eine Tabuisierung des Themas erhöht die Gefahr, dass Täter*innen dies ausnutzen und dass über ihre Taten nicht gesprochen wird. Historischer Kontext DDR Auch für Schulen in der DDR liegen Erkenntnisse vor, dass die Bedingungen und Strukturen des sozialistischen Bildungssystems sexualisierte Gewalt verschleierten. Es gibt Hinweise darauf, dass das Ministerium für Volksbildung durch seine zentrale Zuständigkeit für Schulen und Jugendhilfe über sexualisierte Gewalt in Schulen, Heimen und Familien Bescheid wusste. Dieses Wissen wurde jedoch nicht zum Schutz der Betroffenen genutzt. Stattdessen wurde es in einigen Fällen sogar missbraucht, um Menschen unter Druck zu setzen, zu erpressen oder politisch zu beeinflussen. Die Betroffenen erhielten keinerlei Unterstützung. Sexualisierte Gewalt war in der DDR ein Tabuthema – offiziell sollte es sie nicht geben. Daher wurde sie auch im Schulsystem nicht systematisch aufgearbeitet. Sexualisierte Gewalt an Schulen beschränkte sich demnach nicht auf die Bundesrepublik, sondern kam unter anderen politischen Bedingungen auch in der DDR vor (Glaser 2025). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 68 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 69 Umgang mit dem Wissen Laut einer Schätzung der WHO (2013) sind 2 bis 3 Kinder pro Schulklasse von den unterschiedlichsten Formen sexualisierter Gewalt betroffen. Die oft schwerwiegenden Folgen können auch in der Schule sichtbar werden, und zwar in Form von Konzentrationsschwierigkeiten, auffälligem Verhalten oder Überangepasstheit. Wenn Kinder in der Schule Personen vorfinden, denen sie sich anvertrauen können und durch die sie Unterstützung erhalten, könnte die Schule ein potenzieller Schutzort sein. Dafür ist es aber notwendig, dass an den Schulen Menschen arbeiten, die sensibilisiert sind und wissen, wie sie unterstützen können. In der Fallstudie wurde dagegen deutlich, dass Lehrkräfte mehrheitlich mit Hilflosigkeit reagierten, wenn sie erfuhren, dass Schüler*innen betroffen waren. Viele Betroffene suchten eine Vertrauensperson, fanden jedoch selten jemanden, der oder die zuhören und professionell handeln konnte (Glaser 2025). Ich wandte mich an eine Vertrauenslehrerin. Ich berichtete ihr von der körperlichen Gewalt und dem Mobbing. Sie fragte mich, was sie denn tun sollte. Das wäre ja wohl etwas, das wir Gleichaltrigen besser unter uns klären sollten – es würde ja nur noch schlimmer, wenn sich Erwachsene einmischten. Ich fühlte mich alleine gelassen, ausgeliefert und hilflos. Betroffene Unterstützung erfolgte eher in Fällen, in denen die Übergriffe nicht in der Schule passierten. War die Schule hingegen Tatort, ging mehrheitlich kollegiale Loyalität oder eine Bagatellisierung von Übergriffen durch Schüler*innen vor professioneller Hilfe (ebd.). Auch der Schutz der Schule und ihres Rufes standen vor dem Recht der Betroffenen auf Aufklärung und Aufarbeitung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 69 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 70 Lauris’ Geschichte Kurz bevor ich auf das Gymnasium kam, hatten meine Eltern sich scheiden lassen. Ich war seit der fünften Klasse immer ein guter Schüler gewesen, aber fiel auch durch Stören im Unterricht auf. Ich wurde oft vor die Tür geschickt, und so bekam ich häufiger Klassenbucheinträge. Bei zu häufigen Einträgen musste man nachsitzen. Unser Klassenlehrer wusste sehr genau über die sozialen Verhältnisse der Schüler Bescheid. Die Schüler, die er sich ausgesucht hatte, waren vor allem Schüler alleinerziehender Mütter. Meiner Mutter gegenüber verkaufte er sich als besonders um mich bemüht, da ich ja keinen Vater hatte. Das war auch der Grund, warum mir meine Mutter nicht glaubte. Sie war der Meinung, dass er ein toller Lehrer ist, der sich so sehr für schwache Schüler einsetzt. Tatsächlich erinnere ich mich sehr genau, wie unser Lehrer während des Unterrichts, vor allem während der Klassenarbeiten, von Schüler zu Schüler ging, uns berührte, umarmte und länger verweilte. Mit diesen Grenzüberschreitungen fing es an. Ich verständigte die Schulleitung und später auch die Bezirksregierung. Die damalige Schulleiterin konnte meine Schilderungen offenbar sofort nachvollziehen. Es hätte immer wieder Anspielungen in der Schülerzeitung gegeben. Nach einiger Zeit kam es wohl zu einer Suspendierung des Lehrers. Ich glaube, dass die umfassenden Straftaten über mehrere Generationen fortgesetzt und lange totgeschwiegen worden sind. Ich betrachte die Suspendierung als völlig unzureichend im Sinne einer Aufarbeitung des geschehenen Unrechts. Ich gehe davon aus, dass nach meinem Verlassen der Schule weiterer Missbrauch an Jungen stattgefunden hat. Zu der Zeit war der Lehrer etwa 35 – 40 Jahre alt und wurde später auch stellvertretender Schulleiter. Inzwischen ist er verstorben. Für mich bleiben viele Fragen ungeklärt: Wie war es möglich, dass ein Lehrer Schüler mit zu sich nach Hause nimmt, ohne dass dies im Kollegium auffällt? Warum hat die Schulleitung keine Strafanzeige gestellt? Wie wurde der Missbrauch in der Lehrer- und Elternschaft behandelt? Wurden andere Schüler befragt? Meines Erachtens ist die ganze Verfahrensweise darauf ausgelegt gewesen, wenig Staub aufzuwirbeln – aus Angst vor Gesichtsverlust der Schule. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 70 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 71 Herausforderungen und Defizite Defizite in der Aufarbeitung Aufgrund der Schulpflicht sowie der Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse besteht im Schulsystem eine besondere staatliche Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Aufarbeitung liefert Wissen darüber. Doch sie ist im Schulsystem bislang weder systematisch noch rechtsverbindlich abgesichert. Es gibt auch noch keine durch die Schulaufsichtsbehörden und die übergeordneten Bildungs- bzw. Kultusministerien aller Bundesländer ausgearbeiteten Konzepte, um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und die Entwicklung von Schutzkonzepten als ineinandergreifende Prozesse auszugestalten. (Ehemalige) Schüler*innen haben ein Recht auf individuelle Aufarbeitung, zu dem auch die Einsicht in ihre Schüler*innenakten gehört. Auch dieses Recht ist bisher nicht ausreichend geregelt. Zu den Bedingungen, die Aufarbeitung an Schulen erschweren und das Aufdecken der Gewalt verhindern, gehören: • Fehlende Feedbackkultur unter den Kolleg*innen • Schutz der Kolleg*innen und der Institution durch Schweigekulturen • Unkenntnis bei Kindern und Jugendlichen zu Grenzüberschreitungen und fehlende Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen sexualisierter Gewalt durch mangelnde sexuelle Bildung • Mangelhafte Vernetzung zu anderen Institutionen • Fehlende Strukturen für Aufarbeitungsprozesse Mangelhafte Prävention Ein zentrales Defizit im schulischen Umgang mit sexualisierter Gewalt liegt in unzureichender Prävention. Viele Betroffene haben der Aufarbeitungskommission des Bundes geschildert, dass sie sich nicht an ihre Schule gewandt haben, um Hilfe zu holen, sondern schwiegen – weil sie die Taten vergessen wollten, sich schämten oder von den Tatpersonen bedroht wurden. Es fehlte ihnen häufig die Sprache, um das Geschehene zu benennen, und es mangelte an sexueller Bildung, um sexualisierte Gewalt als solche einordnen zu können (Glaser 2025). Wo diese Kompetenzen nicht systematisch gefördert werden, fehlen Kindern und Jugendlichen zentrale Voraussetzungen, um Grenzen setzen, Übergriffe einordnen und sich Hilfe suchen zu können. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 71 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 72 Auch im Hinblick auf institutionelle Schutzmechanismen zeigen sich deutliche Defizite. Ein bundesweites Monitoring zu Schutzkonzepten an Schulen zeigt, dass nur wenige Schulen bislang systematische Risiko- und Ressourcenanalysen durchführen. Viele Schulen haben noch keinen strukturierten Zugang zur Entwicklung von Schutzkonzepten gefunden (Müller et al. 2023). Schutzkonzepte sind vielerorts noch nicht verbindlich etabliert, nicht ausreichend und partizipativ entwickelt oder umgesetzt. Schutzkonzepte müssen im Schulalltag allen bekannt sein und in einem lebendigen Prozess gelebt werden. Der erste Schritt bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist die Durchführung einer Risiko- und Ressourcenanalyse. Wenn es an einer Schule in der Vergangenheit zu sexualisierter Gewalt gekommen ist, muss diese aufgearbeitet und die Ergebnisse systematisch in das Schutzkonzept integriert werden. Prävention, Intervention und Aufarbeitung werden aktuell aber häufig nicht als zusammenhängende Aufgaben verstanden. Um den Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt im Bereich Schule entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung im Jahr 2016 eine Bundesinitiative initiiert. Sie soll Einrichtungen aller Schulformen dabei unterstützen, ein schuleigenes Schutzkonzept zu entwickeln. Bislang wurde diese Vorgabe aber noch nicht in allen Bundesländern verpflichtend umgesetzt. Eine konkrete Darstellung der gemeinsam mit den Kultusbehörden aller 16 Bundesländer entwickelten Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ und des Fachportals zur Unterstützung der Schulen bei der Schutzkonzeptentwicklung findet sich im Bericht der UBSKM. Fehlende Handlungssicherheit in der Intervention In vielen Fällen von sexualisierter Gewalt an Schulen hat weder eine Intervention durch Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal stattgefunden noch hat die Schulleitung diese Informationen an die Schulaufsichtsbehörden oder die Unfallkassen gemeldet. Eine solche Meldung ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Taten disziplinarrechtlich geahndet werden und Betroffene (auch Jahre später) Entschädigungszahlungen erhalten können (siehe dazu auch den Bericht der UBSKM). Oft gab es Mitwissende, die Kollegialität oder den Ruf der Schule vor den Schutz der Kinder gestellt haben. Viele Beschwerden der Schüler*innen wurden negiert, ignoriert oder bagatellisiert. Die Intervention wurde zudem durch fehlende Transparenz im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt erschwert (Glaser 2025). Obwohl ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, hatte ich das Gefühl, dass es nur darum geht, dass die Schule keinen Schaden nimmt, und dass der Lehrer seine Pensionsansprüche behalten möchte. Betroffener Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 – 72 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 73 Bei der schulinternen Intervention kommt der Schulleitung eine Schlüsselstellung zu. Ein zentrales Ziel muss sein, Prävention, Intervention und Aufarbeitung als zusammenhängende Aufgaben dauerhaft im deutschen Bildungssystem zu verankern. Handlungsbedarfe Unabhängige Beschwerde-, Unterstützungs- und Aufarbeitungsstrukturen im schulischen Kontext schaffen (Ehemalige) Schüler*innen, Eltern und schulisches Personal brauchen niedrigschwellige, unabhängige Anlaufstellen, um Hinweise auf sexualisierte Gewalt melden und Unterstützung erhalten zu können. Aufarbeitung kann sowohl einzelne Schulen als auch die übergeordneten Strukturen betreffen. Daher müssen in jedem Bundesland folgende Maßnahmen ergriffen und Bedingungen geschaffen werden: • Strukturen und Verfahren gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Schutzkonzeptentwicklungen an jeder Schule • Ansprechpersonen und Expertise für die Aufarbeitung bei der Schulaufsicht auf Grundlage der Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen der Aufarbeitungskommission des Bundes und der Standards für die Betroffenenbeteiligung des Dialogprozesses in allen Bundesländern • Die Länder sollten vom Bund bei der Förderung von Forschung, bundesweiten Fachstandards sowie Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten für schulisches Personal und unabhängige Ansprechpersonen unterstützt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500– 73 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 74 Qualifizierung aller schulisch Beschäftigten sicherstellen Wissen über sexualisierte Gewalt, insbesondere zu Täterstrategien sowie zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung muss verbindlicher Bestandteil von Ausbildung und Studium, Referendariat sowie Fort- und Weiterbildung sein. Auch die Entwicklung einer professionellen Haltung und die Vermittlung von Handlungskompetenzen im Kinderschutz sollten bereits im Lehramtsstudium vermittelt werden. Die Bundesländer müssen die entsprechende Qualifizierung aller an einer Schule tätigen Personen sicherstellen. Nur so kann im Verdachtsfall Handlungssicherheit gewährleistet werden. Recht auf Aufarbeitung sichern: Dokumentationspflicht und Akteneinsicht Betroffene brauchen ein Recht auf Akteneinsicht in Schulakten und die Verpflichtung von Schulen zur Aufarbeitung. Das Recht auf Aufarbeitung setzt voraus, dass Betroffene Zugang zu sie betreffenden Schüler*innenakten haben und bei der Akteneinsicht eine fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Länder sind aufgefordert, in ihren Schulgesetzen und datenschutzrechtlichen Regelungen klare und einheitliche Grundlagen für eine transparente und niedrigschwellige Akteneinsicht zu schaffen. Dazu gehören insbeson

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen