Protokoll der 1052. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1052. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1052
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1052. Sitzung
Berlin, Freitag, den 21. März 2025
I n h a l t :
Gedenken an den ehemaligen Präsidenten des
Bundesrates und Ministerpräsidenten der
Länder Rheinland-Pfalz und Thüringen
Professor Dr. Bernhard Vogel . . . . . . . . . . . . . . . 59
Gedenken an den rheinland-pfälzischen
Justizminister Herbert Mertin . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
1. Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen
sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen (Drucksache 87/25) . . . . . . . . . . . . . . 75
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 75
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . . 76
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 76
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93*
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
2. Gesetz über die Stiftung Preußischer
Kulturbesitz (StiftPKG) (Drucksache 88/25) . . 78
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94*
3. Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und
Betreuervergütung und zur Entlastung von
Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur
Änderung des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten-
und
Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)
(Drucksache 89/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
4. Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-
Handwerksgesetzes und der
Handwerksordnung (Drucksache 90/25) . . . . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 94*
5. Gesetz zu der Entschließung vom
23. Mai 2023 zur Änderung des
Übereinkommens vom 29. November 1972 über die
Errichtung des Afrikanischen
Entwicklungsfonds (Drucksache 91/25) . . . . . . . . . 78
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94*
6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Waffengesetzes: Einführung der
Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den
Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg – (Drucksache 67/25)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
7. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der Finanzierungsinstrumente für die
Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der
deutschen Häfen – Antrag der Länder
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 628/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 73
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 93*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 75
8. Entschließung des Bundesrates zu einer
gleichberechtigten Terminvergabe in
Arztpraxen – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 31/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 95*
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 95*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 78
9. Entschließung des Bundesrates
„Modernisierung des Morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleichs“ – Antrag des Landes
Baden-Württemberg – (Drucksache 63/25) . 78
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 96*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 78
10. Entschließung des Bundesrates
„Priorisierung, auskömmliche Finanzierung und
rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen
Datenhauses für die Informationsverarbeitung
der Polizeien des Bundes und der Länder –
Neuausrichtung polizeilicher IT (P20)
sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung
einer gemeinsam betriebenen automatisierten
Datenanalyseplattform“ – Antrag der Länder
Sachsen-Anhalt, Bayern und Berlin, Hessen –
(Drucksache 58/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 96*
Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 96*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 79
11. Entschließung des Bundesrates zur
Sicherstellung einer schuldangemessenen Bestrafung
bei Einsatz psychotroper Substanzen zur
Ermöglichung einer Sexualstraftat – Antrag
des Landes Berlin – (Drucksache 28/25) . . . 78
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 94*
12. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
des strafrechtlichen Schutzes der
Mitglieder von Verfassungsorganen sowie
politischer und kommunaler Mandatsträger und
ihren Unterstützungskräften vor tätlichen
Angriffen – Antrag des Landes Berlin –
(Drucksache 29/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpom–
mern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 79
13. Entschließung des Bundesrates zur Reform
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(GVFG) und zur Reform weiterer
struktureller Rahmenbedingungen bei der Finanzierung
von Infrastruktur für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Antrag der Länder
Bayern und Schleswig-Holstein –
(Drucksache 13/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 79
14. Entschließung des Bundesrates „Ausbau der
digitalen Infrastruktur dynamisch
vorantreiben“ – Antrag des Landes Hessen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 99/25) 79
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 97*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
15. Entschließung des Bundesrates für eine
verbraucherfreundliche Preisgestaltung von
Ladestrom – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 602/24) . . . . . . . . . . . . . 79
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 79
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 81
16. Entschließung des Bundesrates: Zeitnah
effektive Unterstützung für den Erhalt und die
Transformation der energieintensiven
Industrie erforderlich – Antrag des Landes
Sachsen-Anhalt – (Drucksache 69/25) . . . . . 81
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 81, 98*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 82
17. Entschließung des Bundesrates zur
Schaffung Grüner Leitmärkte für Grundstoffe –
Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen
und Bremen – (Drucksache 73/25)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
18. Entschließung des Bundesrates zum Schutz
der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen –
Antrag der Länder Saarland und
Brandenburg, Bremen, Niedersachsen –
(Drucksache 76/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 82
19. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für
eine wettbewerbsfähige EU
COM(2025) 30 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 65/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 84
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 85
20. Verordnung zur Änderung agrarrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 52/25) . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94*
21. Erste Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im
Ausgleichsjahr 2025 (Drucksache 54/25) . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94*
22. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Steuerberatervergütungsverordnung
(Drucksache 61/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94*
23. Verordnung zur Verwaltung des
Transformationsfonds im Krankenhausbereich
(Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung –
KHTFV) (Drucksache 64/25) . . . . . . . . . . . 85
Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 85
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 86
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . . 87
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . . 87
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98*
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 98*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 99*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
24. Siebte Verordnung zur Änderung der
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
(Drucksache 49/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94*
25. Zweite Verordnung zur Änderung der
Zustellungsvordruckverordnung
(Drucksache 53/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94*
26. Dritte Verordnung zur Änderung der
Handelsregistergebührenverordnung
(Drucksache 55/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
27. Erste Verordnung zur Änderung der
Bekanntgabeverordnung (Drucksache 615/24) 89
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
28. Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-
Ordnung (Drucksache 50/25) . . . . . . . . . . 89
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
29. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG –
(Drucksache 83/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 83/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 95*
30. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaats
Thüringen – (Drucksache 101/25) . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 101/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 95*
31. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag
des Freistaats Thüringen –
(Drucksache 102/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 102/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 95*
32. Verfahren vor dem Bundesverfassungs–
gericht (Drucksache 85/25, zu
Drucksache 85/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 95*
33. Entschließung des Bundesrates: Potentiale der
Industrie zur nachhaltigen Erhöhung der
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands
bestmöglich ausschöpfen – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 113/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 82
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
34. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 109, 115 und 143h)
(Drucksache 115/25, zu Drucksache 115/25) . . . . . . . 60
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 92*
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 62
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 63
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 64
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 66
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 68
Kai Wegner (Berlin) . . . . . . . . . . . . 69
Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 70
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 71
Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 72
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 91*
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 91*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 79
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
35. Entschließung des Bundesrates zum künftigen
Umgang mit dem Wolf in Deutschland und
Europa – Antrag der Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 119/25) . . . . . 83
Hanka Mittelstädt (Brandenburg) . . . . 83
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 90
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern – zeitweise –
Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Eric Beißwenger (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und
Sport
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für
Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales
Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und
Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft,
Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für
Digitalisierung und Innovation
Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Julia Willie Hamburg, Kultusministerin
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Bauen, Verkehr
und Digitalisierung
Gerald Heere, Finanzminister
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für
Wissenschaft
Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und
Tourismus beim Staatsministerium für
Wissenschaft, Kultur und Tourismus
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und
Verbraucherschutz
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Christian Tischner, Minister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft,
Landwirtschaft und Ländlichen Raum
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Claudia Müller, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Hartmut Höppner, Staatssekretär im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1052. Sitzung
Berlin, den 21. März 2025
Beginn: 09.33 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ich eröffne die 1052. Sitzung des Bundesrates.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 23 Jahre
lang war Dr. Bernhard V o g e l Ministerpräsident, erst
in Rheinland-Pfalz, später in Thüringen. Am 2. März ist
er im Alter von 92 Jahren gestorben.
Geboren wurde Vogel 1932 in Göttingen. Als
Politologe lehrte er zunächst am Institut für Politische
Wissenschaft an der Universität in Heidelberg, bevor er in die
Politik wechselte. 1965 gewann er ein Direktmandat für
den Deutschen Bundestag. 1967 wurde er Kultusminister
in Rheinland-Pfalz. Im September 1974 übernahm er dort
den Landesvorsitz der CDU und wurde 1976 Helmut
Kohls Nachfolger als rheinland-pfälzischer
Ministerpräsident. Vogel genoss große Beliebtheit und blieb zwölf
Jahre lang, bis zu seinem Rücktritt, Regierungschef.
Zweieinhalb Jahre später kehrte Vogel überraschend
auf die politische Bühne zurück – diesmal im Osten der
Republik. 1992 wurde er zum Ministerpräsidenten von
Thüringen gewählt, ein Amt, das Vogel elf Jahre lang
ausübte. Auch hier gelang es ihm mit seiner zugewandten
Art, die Menschen für sich und seine Politik zu
begeistern. Vogel ist bis heute der einzige deutsche Politiker,
der sowohl ein westdeutsches als auch ein ostdeutsches
Bundesland regierte.
Dem Bundesrat gehörte Vogel insgesamt fast 33 Jahre
an. In dieser langen Zeit stand er unserem Haus gleich
zwei Mal als Präsident vor. Vogel war nicht nur
engagierter Landesvater in Ost und West, sondern auch
überzeugter Föderalist. Den Föderalismus bezeichnete er als –
ich zitiere – „ein hervorragendes Modell des
Machtausgleichs, der Bürgernähe und zur Identitätsfindung“. Ein
zentraler Akteur war für ihn hierbei immer der Bundesrat
als das Verfassungsorgan, welches – ich zitiere
abermals – „die Sache des Bürgers aus der Nähe kennt“.
Vogels nüchterner Politikstil war geprägt von Dialog
und Kompromiss. Das Gemeinwohl aller Bürgerinnen
und Bürger stand für ihn über dem Erfolg der eigenen
Partei. Mit ihm verliert Deutschland einen sehr
prägenden politischen Kopf, der sein langes Leben in den Dienst
unserer Gemeinschaft stellte, indem er sich über
Jahrzehnte für Frieden, Freiheit und Demokratie in unserem
Land einsetzte. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus.
Ich bitte Sie, sich zu Ehren des Verstorbenen von den
Plätzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider haben
wir einen weiteren Trauerfall in unseren Reihen zu
beklagen. Mit großer Bestürzung haben wir vom
plötzlichen Tod unseres langjährigen Kollegen, des
rheinland-pfälzischen Staatsministers der Justiz, Herbert
M e r t i n , erfahren. Sein viel zu früher Tod hinterlässt
eine große Lücke.
Mertin wurde 1958 in Chile geboren. 1971 kehrte
seine Familie zurück nach Deutschland und fand in
Rheinland-Pfalz ein neues Zuhause. Mertin, der sich bereits als
Kind für Politik interessierte, studierte Jura in Mainz und
Bonn und arbeitete zunächst als Rechtsanwalt. Nebenbei
engagierte er sich in der FDP und zog für sie 1996 in
Rheinland-Pfalz in den Landtag ein. Drei Jahre später, im
September 1999, übernahm er erstmalig das Amt des
rheinland-pfälzischen Staatsministers der Justiz, welches
er bis 2006 ausübte. Im Mai 2016 wurde er nach zehn
Jahren wieder zum Justizminister in Rheinland-Pfalz
ernannt. Während seiner Amtszeit setzte er sich für eine
moderne, bürgernahe und effiziente Justiz ein. Ihm war
es ein besonderes Anliegen, das Vertrauen der Menschen
in den Rechtsstaat zu stärken. Für sein Engagement hat er
über Partei- und Landesgrenzen hinweg hohes Ansehen
genossen.
Am 21. Februar ist Herbert Mertin im Alter von
66 Jahren gestorben. Dem Bundesrat gehörte er über
15 Jahre an. Seine sachliche und ausgewogene Art wird
nicht nur hier bei uns im Hause sehr fehlen.
Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen. Wir
sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus.
Ich bitte Sie, sich zu Ehren des Verstorbenen zu
erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Vielen Dank!
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 35 Punkten vor.
TOP 6 und TOP 17 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 34 und 7 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Nach TOP 18 werden die Punkte 33 und 35 – in dieser
Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunktes 34:
TOP 34
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 109, 115 und 143h) (Drucksache 115/25, zu
Drucksache 115/25)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor.
Ich erteile als Erstes in der Aussprache Herrn
Ministerpräsident Kretschmann aus Baden-Württemberg das
Wort.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich stehe hier als Verfechter der
Schuldenbremse. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass die Politik
immer wieder in Versuchung kommt, über ihre
Verhältnisse zu leben. Konsum, der heute durch Schulden
finanziert wird, schränkt morgen die Gestaltungsspielräume
der zukünftigen Generationen ein. Bei Investitionen ist es
anders, aber die Erfahrung lehrt, dass konsumtive
Ausgaben immer wieder als Investitionen getarnt worden sind.
Deshalb die Schuldenbremse, an deren Zustandekommen
ich persönlich in der Föderalismuskommission II beteiligt
war.
Aber auch für die Schuldenbremse gilt das
Grundprinzip allen politischen Handelns: Politik beginnt mit der
Betrachtung der Wirklichkeit. Diese Wirklichkeit hat sich
in den letzten Jahren radikal, in den letzten Monaten und
Wochen noch einmal dramatisch gewandelt und erfordert
außergewöhnlich große Investitionen, gerade aus
Verantwortung für die zukünftigen Generationen.
Das gilt vor allem für die äußere Sicherheit. Das
immer aggressivere Agieren Russlands hat mit dem Überfall
auf die Ukraine einen traurigen Höhepunkt erreicht. Die
Bereitschaft der USA, die Sicherheit Europas auf eigene
Kosten zu gewährleisten, nimmt seit Langem ab. Und mit
der Wiederwahl Trumps und dem Agieren des
Präsidenten ist schlagartig klar geworden: Europa muss seine
Sicherheit in die eigenen Hände nehmen, und
Deutschland muss dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Dazu kommt ein riesiger Investitionsstau bei der
Infrastruktur, der unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit
gefährdet. Wir brauchen eine große
Modernisierungsoffensive, beispielsweise für die Verkehrsinfrastruktur und
die Energienetze, die Schritt für Schritt immer mehr
bezahlbare, saubere Energie zur Verfügung stellen.
Darum geht es jetzt.
Dabei ist klar: Wenn wir nicht selbst für unsere
Sicherheit und für unsere wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit sorgen, dann wird es keiner tun. Es geht um nicht
weniger als die Selbstbehauptung Europas,
sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und technologisch. Letztlich geht es
auch um die Selbstbehauptung unserer Werte und
Prinzipien von Frieden, Freiheit und Demokratie. Auf solch
eine außergewöhnliche Herausforderung kann man nicht
mit gewöhnlichen Mitteln reagieren. Deshalb sind die
Grundgesetzänderungen, über die wir heute abstimmen,
richtig. Das gilt angesichts des drohenden Endes der
regelbasierten Weltordnung zuallererst für die Ausgaben
für Verteidigung.
Was das Sondervermögen für Investitionen angeht, bin
ich der Grünen-Bundestagsfraktion dankbar, dass sie das
Finanzpaket wesentlich besser gemacht hat: mehr
Klimaschutz – eine Kernaufgabe dieses Jahrhunderts – und die
Vereinbarung der Zusätzlichkeit beim Sondervermögen.
Dies war wichtig und richtig, damit nicht einfach die
Spielräume für konsumtive Ausgaben im Kernhaushalt
vergrößert werden und der Reformdruck unterlaufen
wird. Wobei ich betonen will: Wir beschließen hier und
heute keine neuen Schulden. Wir beschließen erst einmal
nur die Möglichkeit, den Rahmen und die neuen Regeln
für eine Verschuldung. Ob und wie diese genutzt werden,
ist dann eine politische Entscheidung der neuen Koalition
im Bund.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bekenne ganz
freimütig: Als in der Wolle gefärbter Föderalist stimme
ich einigen der Änderungen des Grundgesetzes nur mit
einem erheblichen Störgefühl zu. Zum einen, weil das
Verfahren angesichts der gewaltigen Summen, um die es
hier geht, eine Zumutung ist. Zum anderen, weil durch
die Änderung des Grundgesetzes landesrechtliche
Regelungen zur Schuldenbremse unmittelbar aufgehoben
werden. Ich will ganz ausdrücklich sagen: Das ist kein
rechtliches Problem. Verfassungsrechtlich ist all das nicht
zu beanstanden. Im Sinne einer guten föderalen Ordnung
ist es aber ein politisches Problem, und zwar ein
fundamentales. Denn auch wenn der eigentliche föderale
Sündenfall die Änderung des Artikel 109 Grundgesetz im
Jahr 2009 war, weichen wir doch den ursprünglichen
Geist dieses Artikels mit der heutigen
Verfassungsänderung erneut auf. Artikel 109 Grundgesetz geht von der
Haushaltsautonomie der Länder und des Bundes aus.
Dort heißt es in Absatz 1: „Bund und Länder sind in ihrer
Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander
unabhängig.“ Voraussetzung für eine echte
Haushaltsautonomie ist aber eine klare und transparente staatliche
Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen
und eine auskömmliche Finanzausstattung der Länder
und Kommunen. Deshalb geht von der heutigen
Entscheidung auch ein Handlungsauftrag an uns alle aus, der
lautet: Wir müssen in den Bund-Länder-
Finanzbeziehungen wieder für eine gute Ordnung der Dinge
sorgen.
Wir müssen das Ganze aber noch größer denken. Was
unser Land jetzt braucht, ist eine grundlegende
Staatsreform. Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“,
die der Bundespräsident ins Leben gerufen hat, hat dazu
einen außerordentlich profunden und ambitionierten
Zwischenbericht vorgelegt. Darin geht es um die Fragen,
wie der Staat handlungsfähiger, effektiver und schneller
wird und wie Reformen besser gelingen können. Und
genau da müssen wir ansetzen, die Regelungsdichte
drastisch reduzieren und vereinfachen, den
Erfüllungsaufwand der Gesetze verringern, die Zuständigkeiten
zwischen Bund, Ländern und Kommunen entflechten und
neue Regeln für die digitale Bund-Länder-
Zusammenarbeit schaffen. Wir brauchen wieder klarere
Zuständigkeiten bei den Befugnissen und den Finanzen. Nur so
werden die Abläufe schneller und transparenter.
Natürlich ist das ein sehr dickes Brett, das wir da
bohren müssen, aber das Momentum ist da. Wir Länder
sollten gemeinsam mit der künftigen Bundesregierung solch
eine große Staatsreform anpacken und eine hochrangige
gemeinsame Kommission zur Umsetzung der
vorgeschlagenen Staatsreform einrichten. Das ist der richtige
Weg, und es muss schnell gehen. Wir dürfen nicht noch
mehr Zeit verstreichen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg
stimmt den Änderungen des Grundgesetzes aus den
genannten Gründen zu. Allerdings verbinden wir damit
einen großen Anspruch an die künftige Bundesregierung:
Gehen Sie die nötige Staatsreform gemeinsam mit uns
Ländern an, und treiben Sie auch die weiteren
notwendigen Strukturreformen zügig und beherzt voran! Dann –
und nur dann – können die heutigen Beschlüsse zum
Fundament der politischen, wirtschaftlichen und
technologischen Selbstbehauptung des vereinten Europas
werden. – Ich danke Ihnen.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Kretschmann! – Als Nächste hat das Wort: die
Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns. – Frau
Schwesig!
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Deutschland muss investieren in seine
Sicherheit. Bund, Länder, Kommunen müssen in die Sicherheit
im Sinne der Verteidigungsfähigkeit investieren, weil
Putins Angriffskrieg auf die Ukraine eine Zerstörung der
bisherigen Friedensordnung bedeutet und weil wir uns
nicht mehr auf die Sicherheitsdividende der USA
verlassen können. Deutschland muss aber auch in die
Sicherheit der Wirtschaft und Arbeitsplätze investieren – durch
Senkung der Energiekosten, durch Unterstützung der
Infrastruktur –, und wir müssen in unsere Bildungs- und
soziale Infrastruktur investieren und damit auch in die
Sicherheit für gute Bildung und für gute
Krankenhäuser. – Das sieht die Grundgesetzänderung vor.
Wir haben schon des Öfteren im Länderkreis darüber
gesprochen, dass die Schuldenbremse reformiert werden
muss, dass sie geöffnet werden muss, damit wir unseren
Verpflichtungen nachkommen können. Dabei haben wir
eine wichtige Balance zu halten: die Balance der
Generationengerechtigkeit. Das bedeutet zum einen, den
nachfolgenden Generationen nicht unnötige Schulden zu
hinterlassen, aber auf der anderen Seite auch, der jetzigen
jungen Generation keine Infrastrukturschulden zu
hinterlassen. Und diese türmen sich gerade auf bei Schiene,
Straße, Brücken, Kitas, Schulen, Krankenhäusern.
Deswegen ist es so wichtig, dass dieses Paket, das hier
vorliegt – das größte Investitionspaket seit der deutschen
Einheit –, all diese Punkte berücksichtigt. Denn was wir
alle in der letzten Zeit jeweils bei uns vor Ort erlebt
haben, ist, dass Bürgerinnen und Bürger sagen: Ihr habt
Geld für Panzer, für Waffen, für die Unterstützung der
Ukraine, aber wie kümmert ihr euch um die Dinge, die
hier vor Ort stattfinden? – Das ist ein gefährliches
Gegeneinander. Wir führen diese Dinge mit der
Grundgesetzänderung zusammen.
Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern ist
insbesondere wichtig, dass es das große Investitionsvolumen
gibt von 500 Milliarden Euro, wodurch der Bund
investieren kann, aber auch, dass ohne Wenn und Aber
100 Milliarden Euro für die Länder bereitstehen, damit
wir gemeinsam in die Infrastruktur von Ländern und
Kommunen investieren können. Beide großen
Investitionspakete müssen durch Bundesgesetze auf den Weg
gebracht werden. Gerade die 100 Milliarden Euro werden
Gegenstand eines zustimmungspflichtigen Gesetzes sein,
wo wir direkt mitbestimmen. Bei den 400 Milliarden
Euro wird es ein Einspruchsgesetz sein. Insofern ist auch
an dieser Stelle die Einflussnahme der Länder weiter
gesichert. Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern ist
dieses große Paket wichtig, aber auch der Spielraum von
0,35 Prozent des BIP zur Kreditaufnahme, wie ihn der
Bund jetzt schon hat.
Es gibt einen Punkt, der in unserer Koalition
unterschiedlich bewertet wird: die Bereichsausnahme für die
Bundeswehr. Ich finde das sehr richtig, weil es dafür
sorgt, dass wir mehr in die Sicherheit investieren können
und dies nicht mehr gegen andere Bereiche gestellt wird.
Auf der anderen Seite gibt es die berechtigte Kritik:
Warum gibt es eigentlich diese Bereichsausnahme nur für
Verteidigung und nicht auch für andere Bereiche?
Deswegen begrüßen wir, dass der Bundestag einen zweiten
Schritt gegangen ist mit seinem Beschluss, dass noch in
diesem Jahr eine Expertenkommission zur Reform der
Schuldenbremse eingesetzt wird unter Beteiligung des
Bundestages und der Bundesländer. Das ist ein wichtiger
Beschluss. Wir verknüpfen unsere Zustimmung mit der
Erwartung, dass das zügig umgesetzt wird und dass, so
wie es im Beschluss steht, noch in diesem Jahr ein
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird. Das ist sehr
sportlich. Alle, die sich mit dem Thema Schuldenbremse
auskennen, wissen das. Mecklenburg-Vorpommern hat
hier bereits im November letzten Jahres einen Antrag
dafür eingebracht.
Wir verknüpfen unsere Zustimmung auch mit der
Erwartung, dass darauf geachtet wird, dass, wenn der Bund
Programme aus den 400 Milliarden Euro aufsetzt, die
Kofinanzierungsanteile nicht letztendlich die 100
Milliarden Euro für die Länder auffressen, und auch darauf,
dass bei möglichen Plänen für Steuersenkungen nicht die
Belastungen bei den Ländern ankommen, sodass auch die
0,35-Prozent-Spielräume aufgefressen werden. Denn
dann wäre die Maßnahme, die wir heute beschließen,
nicht mehr richtig wirkungsvoll. Wir verknüpfen unsere
Zustimmung auch mit der Erwartung – das hat der
Kollege Kretschmann angesprochen –, dass wir gleichzeitig
Planungsbeschleunigung bekommen. Denn das Geld
nützt nichts, wenn wir es nicht im wahrsten Sinne des
Wortes zügig auf die Straße kriegen. Ich schließe mich
auch ausdrücklich dem Vorschlag unseres Kollegen
Winfried Kretschmann an, dass wir das Thema
Staatsmodernisierung in den Blick nehmen müssen mit einer
weiteren Kommission.
Ich möchte mich zum Abschluss ganz herzlich
bedanken beim Kollegen Michael Kretschmer, bei der Kollegin
Anke Rehlinger, beim Kollegen Söder. Wir haben in den
Sondierungen die Möglichkeit genutzt, dieses Paket zu
schnüren. Ich möchte mich bei allen anderen
Länderkollegen für das Vertrauen darin bedanken, dass wir die
Dinge einbringen, die wir hier schon lange diskutieren.
Wir müssen anerkennen, dass der Bund 100 Milliarden
Euro Kredit aufnimmt, abtragen wird, inklusive Zinsen,
die wir als Länder mit den Kommunen investieren
können. Das ist eine neue Form von Anerkennung des
Bundes – eine Anerkennung der Notwendigkeiten in Ländern
und Kommunen –, wo ich mir wünsche, dass das
fortgesetzt wird. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Winfried
Kretschmann, der mit dafür gesorgt hat, dass im Rahmen
der Verhandlungen mit den Grünen noch weitere
wichtige Aspekte eingebracht worden sind.
Das ist heute ein gutes Paket, ein wichtiges Paket für
die Bürgerinnen und Bürger. Es wird jetzt unsere
Verantwortung sein, dass wir damit verantwortungsvoll
umgehen, dass wir uns in die Bundesgesetze einbringen.
Mecklenburg-Vorpommern wird dieser
Grundgesetzänderung zustimmen. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Kollegin Schwesig! – Es folgt der Ministerpräsident aus
Sachsen, Herr Kretschmer.
Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese
Entscheidung über ein so großes Finanzvolumen ist keine
leichte. Dass der Freistaat Sachsen heute zustimmt, dass
wir uns gemeinsam entschieden haben, diesen Weg
mitzugehen, hat damit zu tun, dass wir in Anbetracht der
großen geopolitischen Herausforderungen gesagt haben:
Es ist eine notwendige Entscheidung.
Am Anfang der Diskussion über diese
Grundgesetzänderung stand in der Tat die Frage: Wie können wir das
Leben in Deutschland, in Europa sichern in Anbetracht
einer zunehmend schwierigen Situation in der Ukraine
und eines zunehmend unberechenbaren amerikanischen
Partners? Wenn wir wollen, dass unser Land ein sicheres
Land ist, wenn wir wollen, dass sich die Menschen
entwickeln können, dass sie sich selbst verwirklichen
können, dass wir unseren Wohlstand, der über so viele Jahre
und Jahrzehnte aufgebaut wurde, für die nächsten
Generationen sichern und möglich machen, dann müssen wir
in Frieden leben, dann müssen wir Sicherheit garantieren.
Und dafür ist es notwendig, dass wir in unsere
Verteidigungsfähigkeit investieren.
Wir haben als Länder sehr schnell der
Bundesregierung und denjenigen, die sich aufmachen, eine neue
Bundesregierung zu bilden, deutlich gemacht, dass wir bereit
sind, diese staatspolitische Verantwortung mitzutragen.
Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass wir in
unseren Ländern so viele Herausforderungen sehen, dass eine
Zustimmung im Bundesrat, eine Mehrheit aus unserer
Sicht nur denkbar ist, wenn neben der Frage der
Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auch
Investitionen, dringende Investitionen in die
Infrastruktur, mitgedacht und mit ermöglicht werden. Das war
unser Drängen, unser gemeinsames Drängen. Ich sage
das deswegen, weil ja heute auch viele Vorwürfe
öffentlich erhoben werden zu der Frage, was vor der Wahl
gesagt worden ist und was sich am Ende realisiert.
Die Antwort auf die Frage der Verteidigungsfähigkeit
war sehr schnell klar. Und dass es am Ende ein
Sondervermögen oder Sonderschulden für die Infrastruktur gibt,
haben wir gemeinsam durchgesetzt. Auch das halte ich
für notwendig. Und ich halte es vor allen Dingen für
notwendig, dass wir von Anfang an die kommunale
Ebene mitgedacht haben. Denn dort findet das Leben der
meisten Menschen statt. Kindergärten, Schulen,
Krankenhäuser, kommunale Infrastruktur: Man kann den
Deutschen nicht erklären, dass man Geld in die Ukraine
gibt – was notwendig ist –, dass man Panzer und Drohnen
kauft, aber auf der anderen Seite diese wichtige
Infrastruktur nicht bedacht wird.
Es ist eine notwendige Entscheidung. Aber damit sie
am Ende eine wirklich positive Entwicklung zur Folge
hat, reicht das allein nicht aus. Mit Geld allein kann man
diese Dinge nicht klären. Es ist in der Debatte schon
mehrmals deutlich gesagt worden: Wir brauchen eine
andere Dynamik in der Bundesrepublik Deutschland. Wir
müssen Wachstumsbremsen lösen. Ja, es wäre von der
Systematik besser gewesen, zunächst einmal diese Fragen
sichtbar zu machen und auszuverhandeln: die Frage, wie
man zu einer Migrationswende kommt; die Frage, wie
man in der Energiepolitik den Weg einer Verteuerung,
einer Verknappung von Energie, der eingeschlagen
worden ist, tatsächlich beenden und einen neuen Weg
einschlagen kann; die Frage, wie man im Arbeitsrecht die
Dinge anders organisieren kann; die Frage, wie man bei
Planung und Beschleunigung das Prinzip „Verhinderung
durch Mitwirkung“ beenden kann und tatsächlich zu
schnellen Entscheidungen und zu schnellem Bauen
kommt.
Der Weg ist jetzt ein anderer. Deshalb müssen wir alle
miteinander den zweiten Schritt einfordern. Dieser muss
kommen. Er ist notwendig, damit sich diese großen
finanziellen Mittel am Ende auch wirklich in Form einer
anderen Dynamik und nicht nur steigender Preise oder
sogar einer zusätzlichen Inflation auswirken. Ich finde, da
sind wir gemeinsam in einer großen Verantwortung.
Ich habe die Sondierungsgespräche in den letzten
Wochen als eher positiv empfunden und den Eindruck
gehabt, dass dort ein neues gemeinsames Verständnis
besteht. Das ist im Hinblick auf die Frage der
Demokratiefähigkeit unseres Landes auch dringend notwendig, denn
viele Menschen machen ihre Zustimmung zur
Demokratie davon abhängig, inwieweit diese es schafft, Probleme
zu lösen und diesem Land eine gute Zukunft zu geben.
Die Wahlen der letzten Monate und Jahre zeigen einen
immer größeren Anteil von Menschen, der verzweifelt
und der dieses Vertrauen nicht mehr hat. Wir müssen die
Demokratie verteidigen, solange wir sie haben. Das
bedeutet, dass wir jetzt mit Kraft parteiübergreifend aus der
demokratischen Mitte heraus diese großen Themen
angehen – und das in einer vernünftigen Sprache, hart in der
Sache, aber anständig im Ton. Ich bin froh, dass es eine
Partei gab, die nicht Teil der neuen Regierung sein wird,
aber im Deutschen Bundestag zugestimmt hat. Aber ich
finde, die Art, wie im Nachgang darüber gesprochen
worden ist, wie man sich gegenseitig beschimpft hat, wie
man aus internen Runden die Öffentlichkeit informiert
hat, ist kein Umgang, der Vertrauen generiert, welches
wir dringend in den nächsten Jahren und Jahrzehnten
brauchen.
Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der
Blick in den Bundeshaushalt zeigt einmal mehr, wie
dramatisch die Situation ist. Wenn wir die Probleme
klären wollen, müssen wir das, was Deutschland immer
ausgemacht hat, auch in Zukunft, in den nächsten Jahren
garantieren. Hier sind demokratische Parteien und
Politikerinnen und Politiker keine Feinde, sondern
Konkurrenten. So muss man das leben, und so muss man es auch
ausdrücken. Dann werden wir eine Chance haben, wieder
auf einen ökonomischen Wachstumspfad
zurückzukommen und wesentlich mehr Zustimmung und Vertrauen in
unsere Demokratie zu bekommen.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Kretschmer! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Dr. Bovenschulte für Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Kollege Kretschmer hat gerade die Bedeutung der
Handlungsfähigkeit der breiten demokratischen Mitte
beschworen. Ich kann mich dem nur anschließen. Es ist gut
für unser Land, dass wir heute einen Kompromiss
vorliegen haben, der von der breiten Mitte der Gesellschaft
getragen wird und dem sich – davon gehe ich aus – auch
die breite Mehrheit der Länder anschließen wird. Bremen
jedenfalls wird diesem Kompromiss zustimmen.
Wir haben hier im Plenum regelmäßig darauf
hingewiesen, dass wir angesichts der bestehenden
Herausforderungen neue Handlungsmöglichkeiten brauchen. Ich
möchte nur an unsere Initiative aus dem vergangenen
Jahr erinnern, in der wir uns für ein Sondervermögen, für
eine Reform der Schuldenbremse, für zusätzliche
Steuereinnahmen starkgemacht haben. Das ist damals –
vorsichtig ausgedrückt – noch nicht auf ungeteilte
Zustimmung gestoßen. Und so freue ich mich umso mehr, dass
das, was vor wenigen Monaten, ja vor wenigen Wochen
noch für Teile der politischen Mitte undenkbar war, nun
möglich ist. Besser spät als nie! Das hat nichts mit
Volatilität der Meinungsbildung und der Überzeugung zu tun,
sondern mit einer tiefen Erkenntnis, welche Bert Brecht
wie folgt formuliert hatte: „Wer A sagt, muss nicht B
sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“ – oder
jedenfalls unzureichend angesichts einer neuen Lage.
So gilt es auch von meiner Seite, denjenigen zu
danken, die letztlich diesen breit getragenen Kompromiss
ermöglicht haben. Manche sind dabei zweifelsohne über
ihren Schatten gesprungen, um ihrer gesamtstaatlichen
Verantwortung und der Verantwortung für unser
Gemeinwesen gerecht zu werden. Ich kann mich dem Dank,
den Manuela Schwesig in verschiedene Richtungen
ausgesprochen hat, nur anschließen. Hinter diesem
Kompromiss steckt die Bereitschaft, gemeinsam zu
diskutieren und zu gemeinsam getragenen Überzeugungen zu
kommen. Sie erlauben mir, dass ich ganz besonders und
ausdrücklich meinen Koalitionspartnern in Bremen,
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, für die
Bereitschaft danke, sich auf einen so konstruktiven Pfad zu
begeben, sodass Bremen heute zustimmen kann.
Meine Damen und Herren, jetzt wird es darauf
ankommen, dass wir gemeinsam die in dem Paket
steckenden Chancen nutzen – beispielsweise, indem wir zügig
die notwendigen Ausführungsgesetze beschließen. Ich
wünsche, dass wir dabei pragmatisch vorgehen und
immer auch auf Umsetzungsfähigkeit und
Umsetzungsaufwand achten und diese im Blick behalten. Was nützt uns
das schönste Sondervermögen, wenn wir es nicht in die
Praxis umgesetzt bekommen? Ich möchte in diesem
Zusammenhang auch auf das Kriterium der Zusätzlichkeit
beim Bundesanteil des Sondervermögens hinweisen. Das
bietet auf der einen Seite einen hohen Anreiz, das Geld
nur für notwendige Investitionen auszugeben. Auf der
anderen Seite ist es aber erforderlich, mit diesem
Kriterium praxisnah und pragmatisch umzugehen. Wir müssen
unsere Prozesse weiter optimieren – darauf ist von
meiner Vorrednerin und meinen Vorrednern schon
hingewiesen worden –, um die Mittel tatsächlich auf die Schiene,
die Straße zu bringen und in unsere Gebäude, in unsere
Schulen, Kitas und Krankenhäuser fließen lassen zu
können.
Wir sind in puncto Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung in den letzten beiden Jahren schon
einigermaßen gut vorangekommen. Aber wir alle wissen: Da ist
noch ordentlich Luft nach oben, da geht noch mehr. Die
Frage der Modernisierung und Beschleunigung unserer
Prozesse stellt sich umso mehr, je mehr wir investieren
wollen. Denn mit zu schlecht organisierten Prozessen und
zu geringen Kapazitäten führen zusätzliche Investitionen
ja nur zu mehr Inflation, aber nicht zu besseren Straßen,
Brücken und Schulen. Das kann nicht unser Interesse
sein. Wir müssen daher dafür sorgen, dass die Mittel
wirklich im verfügbaren Zeitraum abfließen und in den
kommenden Jahren substanziell zur Verbesserung
unserer Infrastruktur beitragen. Das sind wir den Bürgerinnen
und Bürgern, aber auch den Unternehmen schuldig. Wir
müssen dafür mehr Kapazitäten für Planung,
Genehmigung und Umsetzung schaffen. Auch ist die private
Wirtschaft aufgerufen, noch mehr Fachkräfte auszubilden und
zu qualifizieren, damit wir die Investitionsbremse
tatsächlich lösen können und das Lösen nicht nur
ankündigen.
Neben dem Länderanteil des Sondervermögens wird
auch der Bundesanteil in der Breite Deutschlands Früchte
tragen. Ich gehe stark davon aus, dass damit
Bundesverkehrswege saniert werden, dass viel Geld in die Deutsche
Bahn fließen wird. Ich erlaube mir an dieser Stelle aus
Bremer Perspektive, aus norddeutscher Perspektive, an
den Bund zu appellieren, sich an den Kosten der Häfen
stärker als bislang zu beteiligen. Wir werden heute noch
über eine Initiative der Küstenländer sprechen, die genau
das fordert. Meine Damen und Herren auf Bundesseite,
künftig wird die Möglichkeit bestehen, im
gesamtstaatlichen Interesse da mehr als bisher zu tun.
Ich appelliere an den Bund, bei der weiteren
gesetzlichen Konkretisierung zügig und im engen Dialog auf die
Länder zuzugehen, denn es ist wichtig, dass wir aus
vergangenen Verfahren lernen und unnötige Bürokratie
zwischen den Gebietskörperschaften vermeiden. Ich habe
es schon gesagt: Wir brauchen einen zügigen
Mittelabfluss. Und ich möchte noch einmal unterstreichen, dass
Länder und Kommunen sehr wohl wissen, welche
Infrastrukturprojekte besonders drängen und wie und wo wir
sie umsetzen wollen. Ich appelliere deshalb an den Bund,
zügig auf uns zuzugehen, um gemeinsam die jetzt zu
fassenden Beschlüsse umzusetzen, aber auch eine
Perspektive aufzuzeigen, um an einer grundsätzlichen
Reform der Schuldenbremse zu arbeiten. Auch das ist
notwendig. Das jetzige Paket ist ein großer Schritt in die
richtige Richtung, aber es löst nicht alle Probleme, kann
auch nicht alle Probleme lösen.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch auf einen
Punkt hinweisen: Die den Ländern und Kommunen nun
eröffneten Spielräume können und dürfen nicht zur
Kompensation bundesseitig angedachter
Steuersenkungen eingesetzt werden. Dann hätten wir ein bloßes
Nullsummenspiel; und ich denke, wir werden, wenn der Bund
entsprechende Gesetzesentwürfe vorlegen wird, alle
gemeinsam, auch hier im Haus, darüber noch mal mit
verstärkter Höflichkeit verhandeln. – Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit.
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte! – Das Wort
hat Herr Ministerpräsident Dr. Söder aus Bayern.
Dr. Markus Söder (Bayern): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Historische Zeiten
erfordern historische Maßnahmen. Wir haben das gerade
in jedem Redebeitrag gehört. Vor sechs Wochen hätte ich
nicht gedacht, dass wir heute eine Grundgesetzänderung
von solch einem Ausmaß beraten würden und
mehrheitlich entscheiden können. Aber: Die Welt ist in der Tat
eine andere. Die äußere Sicherheit erfordert andere
Maßnahmen.
Ich war Soldat bei der Bundeswehr in Zeiten des
Kalten Krieges. Irgendwie ist mein Gefühl, dass es heute fast
schwieriger ist als damals. Die Bedrohungslage aus dem
Osten, aus Moskau, ist nach wie vor da, der Rückhalt im
Westen nicht mehr so, wie wir es von früher gewohnt
sind. Ich bin ein überzeugter Transatlantiker, aber das
Vertrauensverhältnis zu den Vereinigten Staaten von
Amerika ist jedenfalls bei mir und bei vielen anderen von
all dem tief berührt. Die Deutschen sind in Sorge, und sie
haben Angst, was da noch alles auf sie zukommen kann.
Viele Menschen sind auch verunsichert, was die
wirtschaftliche Lage betrifft. Deutschland ist tief in einer
Rezession. Jeden Tag gibt es neue Meldungen darüber,
wie große traditionelle Unternehmen in Schieflage
kommen, Arbeitsplätze abbauen müssen, vor allem in der
deutschen Industrie. In der Welt droht ein Handelskrieg
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der
Europäischen Union. Währenddessen rüstet China massiv
auf durch Hunderte von Milliarden Investitionen in
Technologie, auch durch Schulden. Was ist unsere
Reaktion?
Manche fragen: Warum ist das jetzt alles so schnell?
Kann man sich keine Zeit lassen? Nun, bei dieser
Grundgesetzänderung gibt es auch für die Geschwindigkeit
einen Grund. Der Grund ist, dass es im neuen Deutschen
Bundestag eine Sperrminorität gibt, eine Art Weimarer
Zange. Von links außen und von rechts außen wird
gesagt, dass es für viele Entscheidungen keine Mehrheit
mehr gibt. Und darum war die Mitte gezwungen, zu
handeln und zu entscheiden, ob es eine Grundlage für die
Zukunft gibt. Da ist Handeln wichtig. Da ist es wichtig,
neue Kraft zu finden. Und da steht Verantwortung vor
Taktik und den eigenen Blasen.
Die geplante Grundgesetzänderung ist am Ende ein
Riesensignal an Freund und Feind. Sie ist ein Signal auch
an die Welt und Europa. Die Reaktion darauf ist übrigens
überwiegend positiv. Bei uns im Land wird viel kritisiert,
vieles auch zu Recht. Aber im Ausland, übrigens auch bei
Investoren, wird das überwiegend positiv gesehen:
Deutschland hat sich entschieden, nicht mehr wehrlos zu
sein. Deutschland will wieder dabei sein. Deutschland
will mehr.
Entscheidend ist, dass wir heute mit dieser
Grundgesetzänderung im Prinzip die Möglichkeit geben, einen
Schutzschirm aufzuspannen. Winfried Kretschmann hat
es gesagt: Kein einziger Euro ist ausgegeben, aber es
wird die Möglichkeit eines Schutzschirms geschaffen, die
Möglichkeit, uns durch schwere Zeiten zu führen.
Solch ein Deutschland-Paket gab es übrigens schon
einmal: während der Finanzkrise. Damals haben
Konjunkturprogramme geholfen, dass die deutsche Wirtschaft
nicht völlig abgeschmiert ist. Über so etwas Ähnliches,
liebe Kolleginnen und Kollegen, mussten wir auch
während der Corona-Krise entscheiden angesichts all der
Schwierigkeiten, unsere Wirtschaft durch diese Zeiten zu
führen. Genau so etwas Ähnliches tun wir jetzt auch.
Führen die Summen dazu, dass einem ein bisschen
schwindlig werden kann? Aber sicher! Es sind große
Summen, die aufgerufen werden. Aber eines kann ich
sagen: Natürlich muss jeder einzelne Euro klug gewogen
und überlegt ausgegeben werden. Dies ist kein
Selbstbedienungsladen für irgendwelche Projekte, die immer
schon mal gemacht werden sollten. Es muss genau belegt
werden, wofür Geld ausgegeben wird. Es sind nur
Investitionen – für zwölf Jahre. Wer das übrigens mal
runterrechnet, stellt fest: So viel ist es im Einzelfall gar nicht,
wenn man es durch die Zahl der Jahre teilt und auf die
ganzen Begehrlichkeiten der Länder und unseres großen
Landes bezieht. Und natürlich braucht es auch einen
langfristigen Rückzahlungsplan, denn nur so wird die
ganze Entscheidung, das ganze Deutschland-Paket an
sich stimmig.
Der erste Teil betrifft die Bundeswehr. Ich will es
noch einmal sagen: Die Ausgaben für Verteidigung sind
entscheidend. „Whatever it takes“ oder „no limit“ – wir
müssen alles dafür tun, dass die Bundeswehr wieder zu
einer der stärksten Armeen in Europa wird und unser
Land schützen kann, Deutschland schützen kann:
Investitionen in Technik, Drohnen, die wichtiger sind als
Panzer, Raketenschutzschirme. Und am Ende wird es auch
ohne eine Wehrpflicht, in welcher Form auch immer,
nicht gehen, damit die Landes- und NATO-Verteidigung
organisiert werden kann.
Die Investitionen in die Infrastruktur sind wie ein
deutscher Marshallplan. Wir holen manches nach, was
wir alle zusammen in den letzten Jahren und Jahrzehnten
versäumt haben, weil es nicht politisch prioritär und
opportun erschien. Und natürlich gibt es auch keinen
großen Beifall, wenn eine Brücke saniert wird, die schon
dasteht. Wenn eine Straße oder eine Schienenstrecke
saniert wird, die schon besteht, gibt es scheinbar keinen
schnellen politischen Ertrag. Aber wir spüren, was der
politische Minusertrag sein könnte, wenn Brücken
zusammenbrechen und Straßen nicht mehr befahrbar sind.
Dies ist eine Form verdeckter Verschuldung. Und diese
verdeckte Verschuldung beheben wir und geben damit
der nächsten Generation eine Chance, neu aufzusetzen.
Erstmals werden die Länder in einem solchen
Programm erwähnt. Das hat es vorher übrigens noch nie
gegeben. Ich führe seit vielen Jahren Verhandlungen,
auch in Berlin. Von Bundesseite gab es meistens –
immer, wenn es um das Thema Länder geht; Sie wissen es
alle – eine gewisse Zurückhaltung. Auch, das
institutionell festzuschreiben! Das passiert jetzt. Straße, Schiene,
Brücke, Krankenhäuser, Schulen, Kita – all das wird auf
den Weg gebracht.
Enorm wichtig ist auch die Wissenschaft, die gestärkt
werden muss. Schauen wir uns an, was andere Länder um
uns herum in Technologie investieren! Seit meinem
Amtsantritt in Bayern haben wir die Ausgaben für
Forschung und Technologie um 40 Prozent erhöht. Aber da
geht noch eine ganze Menge mehr für unser ganzes Land.
Ich teile die Auffassung von Herrn Bovenschulte und
vielen anderen, dass das nur geht, wenn wir auch eine
massive Planungsbeschleunigung haben. Wenn wir das
mit den gleichen Strukturen wie jetzt machen, dann ist in
zwölf Jahren nichts ausgegeben, weil wir immer noch im
13. Einspruchsverfahren sind. Wir brauchen ähnlich wie
damals bei der deutschen Einheit eine
Sonderplanungsbeschleunigung.
Bei den 100 Milliarden Euro für den Klima- und
Transformationsfonds – lieber Winfried Kretschmann –
habe ich am Anfang ein bisschen zurückhaltend reagiert.
Ich war mir nicht ganz sicher: Was ist das? Aber wenn
man genau hinschaut, merkt man: Das ist nicht irgendein
Programm, wo es nur um Naturschutz geht. Da geht es
auch nicht um das Staatsziel 2045; dies ist klar definiert.
Und es geht auch nicht um eine Art Spielgeld für NGOs.
Im Gegenteil: Das sind zentrale Projekte wie
Hochwasserschutz oder die Elektrifizierung von Bahnstrecken –
wo auch wir in Bayern, im Allgäu, im Bayerischen
Oberland, Bedarf haben –, E-Mobilität,
Wasserstoffinfrastruktur, alles Dinge, die uns technologisch auf dem Weg in
die Zukunft nutzen können. Deswegen sind wir dafür.
Die Schuldenbremse für die Länder anzugleichen, ist
eine Frage der Fairness für alle. Ich möchte darauf
hinweisen, dass es in der Länderfinanzierung untereinander
aber auch ziemlich unfair zugehen kann, jedenfalls aus
Sicht einiger Länder, die den Länderfinanzausgleich
zahlen. Ich will einfach darauf hinweisen und
klarmachen: Wir können das auf Dauer so nicht mehr
weitermachen. Bayern zahlt fast 60 Prozent des
Länderfinanzausgleichs. Das sind fast 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wir
haben dank der Solidarität bis 1980 3,4 Milliarden Euro
bekommen und haben mittlerweile eine Summe von
127 Milliarden Euro bezahlt. Es könnte sein und es wäre
geradezu absurd, dass wir in Bayern konsolidieren oder
sogar über Schulden nachdenken müssen, nur um den
Länderfinanzausgleich zu bezahlen. Das ist aus unserer
Sicht nicht demokratisch und verantwortbar, und ich
glaube, es gibt auch einige andere Bundesländer, die dies
in der Dimension genauso sehen. Deswegen hat es für
uns eine hohe Priorität, das zu ändern, vor allen anderen
Überlegungen, irgendwelche Schulden abzubauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
Grundgesetzänderung ist eine erste Etappe, aber nur eine
Etappe. Sie muss einhergehen mit Investieren, Konsolidieren
und Reformieren. Das ist wichtig. Dabei ist beim
Reformieren entscheidend, dass unsere Wirtschaft gestärkt
werden kann. Das muss Priorität haben. Wir müssen
unseren Unternehmen aber in der Tat mehr
Möglichkeiten geben, zu investieren: Sonderabschreibungen,
Steuersenkungen. Energiekosten müssen runter. Von Bürokratie
muss massiv entlastet werden. Und ja, auch das ist
wichtig: Die illegale Migration muss begrenzt werden.
Was außerdem noch wichtig ist, auch aus Sicht von
Bayern: Es geht nicht nur um Geld. Gerade unsere
Kommunen wollen nicht nur, wie immer der Eindruck
vermittelt wird, Geld. Ganz im Gegenteil: Sie wollen
auch von mancher Aufgabe entlastet werden, die ihnen in
den letzten Jahren einfach aufgebürdet wurde. Darum ist
wichtig, dass wir einen Kommunalpakt organisieren, der
vielleicht sogar über Konnexitätsfragen nachdenkt, die
wir verankern sollten, um die Kommunen von Aufgaben
zu entlasten. Das alles ist die To-do-Liste, die nach dem
heutigen Tag folgt. Sie hängt aber mit dieser
Grundgesetzänderung zusammen. Ohne eine
Grundgesetzänderung geht das andere nicht, aber ohne das andere macht
eine Grundgesetzänderung am Ende keinen Sinn.
Zunächst einmal – und das finde ich positiv – hat die
breite Mitte der Demokraten etwas auf den Weg
gebracht, im Bundestag und, wie es sich sehr klar
abzeichnet, hoffentlich heute auch im Bundesrat. Nur die
extremen Ränder sind dagegen und manche Splittergruppe, die
nicht mehr im neuen Bundestag sitzt. Mein Dank geht an
diejenigen, die mitgeholfen haben, das möglich zu
machen. Ich sage ausdrücklich: an Friedrich Merz als den
Verhandlungsführer der Union, an Lars Klingbeil und
Saskia Esken für die SPD. Und für die Länderseite
schließe ich an: Frau Schwesig, Frau Rehlinger, vielen
Dank für das Gemeinsame! Besonders auch Michael
Kretschmer, der mitgeholfen hat! Wir zwei waren in der
Verhandlungsgruppe der Union, und da war es nun nicht
von Anfang an selbstverständlich, dass dies gemacht
wird. Vielen Dank dafür!
Meine sehr verehrten Damen und Herren – und auch
an die Menschen, die draußen zuschauen –, wir ebnen
den Weg für neue Chancen, für eine neue Stärke, für eine
neue Sicherheit unseres Landes. Wenn die Abstimmung
positiv ausgeht, heißt das: Deutschland meldet sich
zurück – mit dem einen Ziel, den Schutz und das Wohl des
deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm
abzuwenden. Und nebenbei: Bayern stimmt natürlich zu;
das war von Anfang an klar. – Vielen Dank!
(Heiterkeit)
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Ministerpräsident Dr. Söder! – Das Wort hat Frau
Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Söder,
das Saarland stimmt auch zu; auch das war von Anfang
an klar.
(Heiterkeit)
Wenn der Bundesrat heute dieser
Grundgesetzänderung zustimmt, dann stellt das nach meiner Auffassung
nichts anderes als eine Art Neubegründung der
Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund und Ländern dar.
Das ist ein Megaimpuls für Deutschland – und das nicht
nur, weil die Größenordnung für den einen oder anderen
tatsächlich schwindelerregend sein mag, und nicht nur
deshalb, weil es im höchstrangigen Recht, nämlich dem
Grundgesetz, verankert ist, sondern auch, weil es, wie ich
finde, ein historisches Signal der politischen Mitte an die
Menschen in Deutschland ist. Und es ist auch ein
historisches Signal der politischen Mehrheit Deutschlands in
Richtung Europa und der Welt. Ich kann anschließen an
das, was der Kollege Söder gesagt hat: Es ist auch ein
Zeichen dafür, dass wir bereit, willens und in der Lage
sind, unser Schicksal in die Hand zu nehmen, dass wir
bereit sind, die Herausforderungen dieser Zeit zu
meistern, mit Mut zu großen Schritten und mit dem
Optimismus, den es für eine große und richtige Tat braucht.
Wir tun das nicht gegen andere oder auf deren Kosten,
sondern mit unseren Partnern in der Mitte der
Gesellschaft und mit unseren Partnern in Europa und der Welt.
In der Sache ermöglicht die Änderung des Grundgesetzes
die richtigen Weichenstellungen im Sinne eines
Aufholprogramms für die Infrastruktur, im Sinne eines, wenn
man so will, Fitnessprogramms für die Sicherheit und im
Sinne eines neuen Aufbruchs für Transformation und
Klimaschutz in Deutschland. Insofern will ich
hinzufügen, dass die Verbesserungen, die der Vorschlag durch
die Beratungen im Deutschen Bundestag erfahren hat,
durchaus richtig und notwendig gewesen sind; er ist
dadurch nicht schlechter, sondern besser geworden.
Das führt mich zur wichtigsten Botschaft, die, wie ich
finde, von dieser Beschlussfassung ausgeht, nämlich die,
dass wir, die politische Mitte in Deutschland, eine
politische Verantwortungsgemeinschaft mit den Bürgerinnen
und Bürgern bilden. Die Menschen im Land erwarten zu
Recht von uns, von der Politik – und zwar völlig egal, ob
im Bund, im Land oder in den Kommunen, und egal, von
wem regiert –, dass es einen klaren Kurs für Sicherheit,
Wachstum, Wohlstand, Frieden, Freiheit und soziale
Gerechtigkeit gibt. Die Menschen wollen keine ewigen
Streitereien mehr, die am Ende – bestenfalls durch das
Bundesverfassungsgericht, schlimmstenfalls ohne
irgendeine Entscheidung – ins Leere laufen. Sie erwarten schlicht
und ergreifend von uns, dass wir uns um die Probleme
kümmern und dass wir über die Instrumente, die wir
brauchen, verfügen und uns im Zweifelsfall auch das
Geld besorgen, das wir brauchen, damit wir uns um diese
Probleme kümmern können. Wir geben insofern uns
selbst und dem Land die Möglichkeiten und die Hebel an
die Hand, die man braucht, um all diese Aufgaben
anzugehen. Und wir sollten uns klarmachen, dass das auf allen
Ebenen funktionieren muss. Es wird niemals gut werden,
wenn nur eine dieser Ebenen aufrüstet, wenn sie sich
Instrumente verschafft. Das müssen alle gleichermaßen
tun. Darin besteht ein Stück weit die Klugheit dieses
Vorschlags: dass er genau diesem Umstand Rechnung
trägt.
Und ja: Ich will wie die Kollegin und die Kollegen vor
mir darauf hinweisen, dass es allein mit Geld nicht getan
sein wird. Kein Problem dieses Landes wird allein mit
der Entscheidung des heutigen Tages oder der
Entscheidung des Bundestages in dieser Woche gelöst sein. Wir
schaffen allerdings die finanziellen Voraussetzungen,
damit die großen Kraftanstrengungen, die allesamt noch
anstehen, überhaupt erst bewältigt und Investitionen
getätigt werden können. Geld allein löst die
existenziellen Fragen nicht, aber die Zeiten des Zauderns und des
Zerredens sind jetzt vorbei. Die Zeiten der sich
verselbstständigenden Streiterei über Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten müssen auch vorbei sein. Wir brauchen
jetzt eine übergreifende Machermentalität und keine
Miesmacherlaune. Handeln statt Verzetteln, das ist das
Gebot der Stunde.
Damit das tatsächlich gelingt, müssen wir in den
Umsetzungsmodus kommen, den meine Vorrednerin und
meine Vorredner hier an dieser Stelle beschrieben haben.
Insofern drückt sich die Einmütigkeit in diesem Hohen
Haus nicht nur dadurch aus, dass das Ganze hoffentlich
eine Mehrheit findet, sondern auch in der Gestaltung der
Redebeiträge, die im Grunde genommen allesamt aus den
gleichen Blöcken bestanden haben. Ich finde, das ist ein
starkes Signal dafür, dass erkannt worden ist und dass
alle wissen: Es reicht nicht, mal eben schnell dieses Geld
haben zu wollen und zu denken, dass es dann irgendwie
schon gut werden wird. Die Verausgabung dieses Geldes
kann nicht voraussetzungsfrei sein, wenn die
gewünschten Erfolge damit erzielt werden sollen. Wir brauchen die
besprochene Staatsmodernisierung. Das wird noch
anstrengend genug werden, wenn man ins Detail geht. Aber
dafür ein grundsätzliches Verständnis entwickelt zu
haben, wie es heute und hier ausgedrückt wurde, ist neben
den Summen, um die es letztendlich geht, wie ich finde,
ein großes Zeichen.
Die Länder brauchen genauso wie der Bund und die
Kommunen das Geld zügig, damit es vor Ort ankommen
kann. Und ja, es muss auch um investive
Verausgabungen gehen. Das Stichwort „Zusätzlichkeit“ ist genannt
worden. Ich komme aus einem Bundesland, wo man
tatsächlich versucht sein könnte, das eine oder andere
Haushaltsloch zu stopfen. Aber es geht darum, dass wir
dieses Geld wirklich für investive und nicht für
konsumtive Ausgaben nutzen. Denn das ermöglicht uns am
Ende des Tages, mit der größtmöglichen Wirkung
tatsächlich konsolidierte Haushalte zu haben.
Wenn wir das umsetzen wollen, geht es um drei Zetts:
Es geht um Zielgenauigkeit, es geht um Zügigkeit, und es
geht um Zusätzlichkeit. Diese drei Zetts sollten für uns
handlungsleitend sein, wenn es darum geht, mit den
Mitteln wirklich das Beste zu erreichen. Und es geht um
Geld und um Geist – den richtigen Geist, den richtigen
Spirit des Anpackens –, damit deutlich wird, dass wir alle
miteinander die Kraft aufbringen wollen, die
Handlungsfähigkeit unseres Staates zu unterstreichen, die
Lösungsfähigkeit unserer liberalen Demokratie und die
Leistungsfähigkeit der Politik. Denn wir dürfen uns nichts
vormachen: In allen drei Bereichen haben Bürgerinnen
und Bürger Zweifel. Es ist jetzt an uns, diese Zweifel zu
zerstreuen und den Gegenbeweis anzutreten. Denn wir
kämpfen ja darum, dass die Wirtschaftskraft, die
Verteidigungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Aber
am Ende des Tages kämpfen wir auch um das Vertrauen
der Bürgerinnen und Bürger in unsere Arbeit, in diese
Demokratie, in diese Staatsform. Wir haben dazu jetzt die
Möglichkeit.
Wir wollen und wir müssen diese Chance nutzen, denn
sie wird so nicht wiederkommen. Das ist die
Verpflichtung, die in der Entscheidung des heutigen Tages steckt.
Wir beschließen heute wirklich Großes, und wir
übernehmen damit in der Folge auch die Verantwortung
dafür, dass daraus wirklich Großes für unser Land entsteht.
In diesem Sinne uns dabei gemeinsam gutes Gelingen! –
Herzlichen Dank, Glück auf und Bon courage!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Frau Ministerpräsidentin Rehlinger! – Das Wort
hat Herr Ministerpräsident Rhein aus Hessen.
Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube,
selten war das Wort „historisch“ – es ist ja heute schon
das eine oder andere Mal gefallen – für eine
Entscheidung, die wir hier zu treffen haben, so berechtigt wie bei
der heutigen Zustimmung zur Änderung des
Grundgesetzes. Der Angriffskrieg Wladimir Putins gegen die
Ukraine, gegen Europa ist eine wirklich historische Zäsur, die
im Übrigen – das möchte ich hinzufügen – in Tiefe und
Bedeutung dem Jahr 1989 in nichts nachsteht. Diese
Bedeutung hat ja durch die enorme Dramatik der
zurückliegenden Wochen noch zugenommen.
Wir erleben, wie die Unterstützung der Vereinigten
Staaten für die Verteidigung der Ukraine wegbricht. Wir
erleben die Annäherung der Trump-Administration an
das autoritäre Regime Putins – trotz des russischen
Imperialismus, der Europa und die NATO herausfordert. Und,
meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben auch
eine Erosion der transatlantischen Partnerschaft. Wir
erleben eine tektonische Verschiebung der
geostrategischen Kräfteverhältnisse.
Für Hessen, dem vielleicht amerikanischsten
Bundesland in Deutschland, ist das eine zutiefst erschütternde
Erfahrung, die wir gerade machen, weil für uns die US-
Armee nie allein nur eine Schutz- und Ordnungsmacht
war, sondern auch Garant des demokratischen
Neuanfangs nach 1945. In den Garnisonsstädten wurden aus
amerikanischen Soldatinnen und amerikanischen
Soldaten Nachbarn und Freunde. Wir beheimaten das
Hauptquartier der US Army Europe and Africa in Wiesbaden.
Wir sind der Armeeführung in Hessen eng verbunden.
Bei offiziellen Anlässen weht neben der hessischen und
der deutschen Flagge die amerikanische Flagge. Wir
hören neben der deutschen Nationalhymne bei vielen
Anlässen bei uns in Wiesbaden auch die amerikanische
Hymne.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin
aufgewachsen am Dornbusch in Frankfurt am Main. In
meiner Kindheit, in meiner Jugend um mich herum
amerikanische Soldaten, PX, AFN, amerikanische Housing
Areas. Für meine Generation war deswegen immer klar:
Wenn es Probleme gibt, dann stehen uns unsere
amerikanischen Freunde bei. Dieses Gefühl der Sicherheit, das
ich immer gehabt habe, mit dem ich aufgewachsen bin,
gilt so jedenfalls für meine Söhne nicht mehr.
Wir leben weltpolitisch gesehen in einer komplett
neuen Lage. Anders als in den vergangenen Jahren
können wir nicht mehr so selbstverständlich auf die
militärische Hilfe der Vereinigten Staaten und auf die
transatlantische Partnerschaft setzen. Das ist ein echter
Paradigmenwechsel, den wir erleben, brutal und hart. Erst die
bizarre Rede des US-Vizepräsidenten in München, dann
eine obszöne Demütigung eines Präsidenten, dessen Volk
im Freiheitskampf steht, eines Wertepartners im Übrigen
– das hat wirklich alles verändert, und das hat auch uns
verändert und Europa.
Darauf muss Deutschland reagieren, schnell,
entschlossen und inmitten vieler gleichzeitiger Krisen. Wir
müssen unser Land auf allen Ebenen stärker und
souveräner machen. Deshalb sind die massiven Investitionen in
unsere Sicherheit, in unsere Verteidigung, in den
Zivilschutz notwendig. Deshalb sind natürlich genauso
massive Investitionen in unsere Infrastruktur nötig. Beides
gehört zusammen: für die notwendige Krisenresilienz
unseres Landes und im Übrigen, ich will es deutlich
sagen, auch für die Generationengerechtigkeit.
Generationengerechtigkeit bedeutet ja nicht nur „frei sein von
Schulden“, sondern Generationengerechtigkeit heißt auch
„aufwachsen können in Frieden und Freiheit“, wie es mir
möglich war.
Ein Leben in Frieden, Freiheit, Wohlstand gehört zu
den essenziellen Versprechen eines Staates – unseres
Staates – für Generationen von heute und von morgen.
Ein solches Sicherheitsversprechen haben wir im Übrigen
gegeben. Angesichts der existenziellen
Herausforderungen unserer Zeit stehen wir jetzt in der Verantwortung,
hier und heute eine angemessene Antwort auf dieses
Versprechen zu finden. Und die Antwort kann nur lauten:
Der Staat wird wieder handlungsfähig, unsere
Wehrfähigkeit wird erhöht, unsere Wirtschaft wird gestärkt, auch
– ich sage es sehr deutlich; wir sind uns bewusst, was wir
da machen – wenn das mit der Aufnahme von Schulden
einhergeht. Keiner, wirklich keiner – wir haben es heute
gehört; wir haben es auch im Deutschen Bundestag
gehört –, der Verantwortung für unser Land oder für einen
öffentlichen Haushalt trägt, macht das, was wir machen,
leichten Herzens.
Generationengerechtigkeit ist nicht nur ein leeres
Wort. Es ist etwas, was uns verpflichtet. Vor diesem
Hintergrund müssen wir uns klarmachen – auch das ist
heute schon angesprochen worden –: Die marode
Infrastruktur in unserem Land führt zu einem enormen
Sanierungsbedarf. Wir haben einen enormen Investitionsstau.
Alles, was da aufgelaufen ist, das sind – ja, natürlich –
versteckte Schulden. Deswegen müssen wir jetzt
umsteuern, deswegen müssen wir jetzt Deutschland
modernisieren, deswegen müssen wir es intelligent und effizient
machen und investieren, und zwar auf allen Ebenen. Wir
müssen mit zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur
eine neue wirtschaftliche Dynamik in Deutschland
entfachen; denn wirtschaftliche Stärke hat auch eine
geostrategische Dimension, die man nicht unterschätzen darf.
Natürlich – auch das will ich sehr deutlich sagen –
helfen diese Investitionen auch, die große Herausforderung
der Erreichung der für das Jahr 2045 vereinbarten
Klimaschutzziele anzugehen. Ich will allerdings eines sehr
deutlich unterstreichen: Es gibt damit kein neues
Staatsziel im Grundgesetz. Der Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen in Artikel 20a verpflichtet uns schon heute,
und der Klimaschutz gehört natürlich dazu.
Der neue finanzielle Spielraum verringert nicht den
Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte. Ganz
im Gegenteil: Steigende Schulden führen zu steigenden
Zinsen. Das erhöht den Konsolidierungsdruck auf allen
politischen Ebenen. Wir können uns nicht mehr alles
leisten. Wir müssen klare Prioritäten und Posterioritäten
bei der umfassenden Modernisierung und der
Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands setzen.
Wir müssen jetzt konsolidieren, priorisieren und
reformieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es
noch einmal sagen: Wir machen es uns heute nicht leicht;
ich glaube, das ist sehr deutlich geworden. Auch der
Deutsche Bundestag hat es sich nicht leicht gemacht. Wir
alle sind uns der Folgen, die damit einhergehen, bewusst,
aber die politische Lage lässt nichts anderes zu. Im
Übrigen wäre alles andere ein fatales Signal an Wladimir
Putin. – Herzlichen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident Rhein! – Das Wort hat Herr
Regierender Bürgermeister Wegner aus Berlin.
Kai Wegner (Berlin): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ja, wir
stehen heute vor einer Entscheidung, die weit über diesen
Tag hinaus Bedeutung haben wird. Es ist auch keine
gewöhnliche Abstimmung. Es ist eine Entscheidung über
unsere Verfassung. Was wir hier heute tun, ist ein
fundamentaler Schritt. Wir ändern das Grundgesetz, um
Deutschland in einer neuen Zeit handlungs- und
zukunftsfähig zu machen.
Der Bundestag hat bereits mit einer breiten Mehrheit
aus der politischen Mitte gesprochen. Nun liegt es an uns
hier im Bundesrat, ein klares Signal zu senden. Ja, wir
sind bereit, den Weg freizumachen für Investitionen in
unsere Zukunft, für eine starke Wirtschaft, für ein
sicheres Deutschland, ein sicheres Europa. Es ist schon
angesprochen worden: Wir erleben eine Zeitenwende,
womöglich sogar einen Epochenbruch. Und ja, wir müssen
auf die Verwerfungen unserer Welt eine kraftvolle, eine
praktikable und vor allem eine gemeinsame Antwort
finden. Diese Antwort müssen wir geben.
Seien wir ehrlich: Deutschland wurde über Jahrzehnte
teilweise auf Verschleiß gefahren. Unsere Infrastruktur
wurde in den vergangenen Jahren mehr verwaltet als
gestaltet. Wir haben viel zu lange nur das Nötigste getan.
So kann es, so darf es nicht weitergehen. Hier in der
Länderkammer wissen wir alle gemeinsam nur zu gut:
Die Investitionen, die nötig sind, können wir aus unseren
bestehenden Haushalten nicht stemmen. Bund und
Länder brauchen endlich die gleichen Möglichkeiten bei der
Kreditaufnahme, damit sie gemeinsam in Zukunft
investieren können. Wir brauchen eine Infrastruktur in
Deutschland, die diesem Land gerecht wird, die
Deutschland zukunftsfähig macht. Und deshalb brauchen wir in
der Tat ein starkes Infrastrukturpaket, das diesen Namen
auch verdient. Denn eines ist doch auch klar: Eine
funktionierende, eine innovative Infrastruktur ist das
Fundament unserer Wirtschaft. Ohne sie kann es kein
Wachstum geben. Diese Investitionen sind gerade jetzt dringend
notwendig, weil sich auch die Wirtschaft verändert. Und
sie verändert sich schnell: Der technologische Wandel,
globale Unsicherheiten, all das beschleunigt die
Transformation. Deshalb müssen wir jetzt handeln.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, nicht der Staat, sondern unsere Unternehmen sind
der Motor für Innovation und Wachstum. Der Staat muss
aber die Rahmenbedingungen schaffen, damit dieser
Motor anspringt. Deshalb brauchen wir auch
Investitionen in unsere Bildung, in Wissenschaft und Forschung, in
die Digitalisierung, denn diese sind die Basis für
Fortschritt und unseren Wohlstand. Ein Land, das hier nicht
investiert, verliert den Anschluss. Das können, ja das
dürfen wir nicht zulassen.
Wenn wir es jetzt richtig machen, dann können die
heutigen Beschlüsse genau der Konjunkturbooster sein,
den unser Land so dringend braucht. Damit komme ich
zu einem Punkt, der hier schon genannt wurde, den man
aber nicht oft genug betonen kann: unserer Sicherheit,
unserer Verteidigungsfähigkeit. Verteidigungsfähigkeit
bedeutet aber mehr als militärische Stärke.
Verteidigungsfähigkeit bedeutet auch, unser Land auf Krisen
vorzubereiten. Es bedeutet auch Investitionen in einen
funktionierenden Zivil- und Katastrophenschutz. All das
werden wir heute beschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist aber auch
klar: Ohne grundlegende Strukturreformen werden unsere
Beschlüsse heute unvollständig bleiben. Wir müssen
schneller werden – schneller bei Entscheidungen, bei
Vergaben, auch bei Planungsverfahren. Denn was nützt
der beste Plan, was nützen die besten Beschlüsse, wenn
daraus nicht Realität wird? Was nützen
Milliardeninvestitionen, wenn sie durch endlose Genehmigungsprozesse
ausgebremst werden? Deshalb müssen wir jetzt schnell
Bürokratie abbauen. Deshalb müssen wir Strukturen
verschlanken. Deshalb müssen wir Deutschland
modernisieren. Wir müssen schneller, wir müssen besser werden.
Das ist die Aufgabe, die ansteht: eine grundlegende
Staatsreform.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen heute
die Voraussetzung dafür, dass sich etwas in unserem
Land bewegt – ein erster, ein wichtiger Schritt in die
richtige Richtung; aber weitere müssen folgen. Und ja,
meine Damen und Herren, es war von Anfang an klar:
Berlin stimmt zu.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Wegner! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Senator Dr. Dressel für Hamburg.
Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Worte
aus Sicht eines Mitglieds der Finanzministerkonferenz,
eines Mitglieds, das immer für die Schuldenbremse
argumentiert hat, aber wie viele aus unserer
Ministerkonferenz durchaus auch gesagt hat: Wir haben dort
Reformbedarf.
Viele Danksagungen sind hier schon ausgesprochen
worden. Ich will ergänzen: Kollege von Weizsäcker hat
es, wie man auch den Medienberichten entnehmen kann,
vermocht, in den Beratungen zur richtigen Zeit die
richtigen Volkswirte an einen Tisch zu holen und ein Stück
weit eine Blaupause für das zu liefern, was hier heute vor
uns liegt. Dafür an dieser Stelle einen schönen Dank!
Ich will sechs Anmerkungen machen zu dem, was hier
vorliegt.
Der erste Punkt. Beim Thema „Bereichsausnahme der
Verteidigung“ ist es, glaube ich, wichtig und gut, was die
grüne Seite hier noch hineinverhandelt hat: Zivil- und
Bevölkerungsschutz, IT-Sicherheit und
Nachrichtendienste. Aber jeder weiß aus der eigenen Praxis in den
Ländern, wie groß die Überschneidungen zwischen
Bevölkerungsschutzthemen des Bundes und jenen auf der
Länderebene sind. Wir werden miteinander und mit dem
Bund darüber sprechen müssen, wie wir dort zu fairen
Lösungen kommen, die das entsprechend
berücksichtigen.
Zweiter Punkt. Dass die Gleichstellung beim
Restverschuldungsspielraum zwischen Bund und Ländern
bezogen auf die 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
wirklich überfällig ist, haben wir in der
Finanzministerkonferenz auch noch einmal klargestellt. Das liegt sicherlich
einigen Unterlagen entsprechend bei. Es ist ja durchaus
eine Operation am offenen Herzen, dass wir heute das
Grundgesetz ändern und sagen:
Landesverfassungsrechtliche Regelungen treten außer Kraft. Das machen wir hier
nicht jedes Mal so. Vielmehr ist das ein schwerwiegender
Punkt, und wir achten sehr genau darauf, dass nur genau
dieser Restverschuldungsspielraum an dieser Stelle
geändert wird und die anderen Verschuldungsspielräume – Sie
kennen das alle – aus den Bereichen
Konjunkturbereinigung, finanzielle Transaktion und Notlagenverschuldung
unberührt bleiben. Wir müssen in der Umsetzung in den
jeweiligen Ländern aufpassen, dass wir uns dabei nicht
ins Gehege kommen. Die Eilverfahren vor den
Verfassungsgerichten haben ja gezeigt, dass das ein Punkt ist,
auf den wir sehr sorgfältig schauen müssen.
Dritter Punkt. Kommen wir zum Sondervermögen
Infrastruktur! Hier haben wir in der
Länderfinanzministerkonferenz darauf hingewiesen, dass man, wenn man mal
schaut, wer eigentlich in unserem Land wie viel
investiert, feststellen kann, dass mehr als die Hälfte der
Investitionen in Ländern und Kommunen getätigt werden.
Insofern hätte man in einer idealen Welt aus Sicht der
Länderkammer sagen können: Wir machen bei den
500 Milliarden Euro halbe-halbe. – Ich höre ein bisschen
Murmeln auf der Bundesregierungsbank. Das Ergebnis
ist trotzdem sehr in Ordnung.
Wichtig ist jetzt, dass wir uns angesichts des
Spielraums – 300 Milliarden Euro plus 100 Milliarden Euro
im KTF; diese Investitionen finden ja auch irgendwo in
den Ländern und Kommunen statt – gut miteinander
abstimmen, damit wir auch beim Bundesanteil die
bestmögliche Hebelwirkung für unsere Länder und
Kommunen erreichen. Das ist ein wichtiger Punkt. Und dazu
passt dann gleich der nächste Punkt der Tagesordnung.
Kollege Bovenschulte hat angesprochen, dass
beispielsweise die Häfenfinanzierung ein Punkt ist, bei dem
nachher nicht der Bund sagen sollte: Ihr habt jetzt ja
100 Milliarden Euro mehr bekommen. Wenn ihr da mehr
machen wollt, ist das richtig. Dafür habt ihr aber
100 Milliarden Euro bekommen. – Vielmehr werden wir
bei Gemeinschaftsthemen einen Weg finden müssen, dass
so etwas entsprechend aus den Bundesanteilen finanziert
werden kann. Das betrifft zum Beispiel auch
Wissenschafts- und Forschungsbauten, wo wir
Gemeinschaftsaufgaben haben, oder auch das Thema
Nahverkehrsinfrastruktur nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Vierter Punkt. Auch das ist angesprochen worden: Es
darf jetzt nicht mit dem Verweis auf die 100 Milliarden
Euro an anderer Stelle Umverteilungsmechanismen
zulasten der Länder geben. Ich nenne mal das Programm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen“. Hier und bei
vielen anderen Themen, die jetzt bei den
Koalitionsverhandlungen auf dem Tisch liegen, wird es nicht
funktionieren, dass man sagt: Ihr habt 100 Milliarden Euro
bekommen, dann könnt ihr das doch daraus finanzieren. –
Hier werden wir verlässliche und faire Lösungen
brauchen.
Fünfter Punkt: das Thema Mittelabfluss. Das ist,
glaube ich, ein wichtiger Punkt, denn auch da müssen wir
ehrlich miteinander sein. Nicht alle Investitionen sind in
den letzten Jahren daran gescheitert, dass wir nicht genug
Geld hatten, sondern ehrlicherweise an ganz vielen
Stellen: daran, dass es an der notwendigen
Planungsbeschleunigung gefehlt hat, dass wir andere Hemmnisse
hatten, zum Beispiel bei Vergaben und, und, und. Das
heißt – und das haben wir als Länderfinanzminister noch
mal klargestellt –: Wir brauchen weniger
Berichtspflichten, wir brauchen eine unbürokratische Handhabung,
damit wir das in den zwölf Jahren – es waren ja am
Anfang zehn, jetzt sind es immerhin zwölf – dann
entsprechend auf die Straße bringen.
Der letzte Punkt ist mir abschließend noch sehr
wichtig. Der Sanierungsstau öffentlicher Infrastruktur in
Deutschland ist, das ist angesprochen worden, eine graue
Verschuldung und letztlich auch eine Vernichtung von
öffentlichem Eigentum. Und er ist ja nicht über Nacht
gekommen. Wenn wir jetzt so viel Geld in die Hand
nehmen, müssen wir uns gemeinsam vornehmen, dass
wir in Deutschland nie wieder in solch einen
Sanierungsstau kommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei der
Haushaltsmodernisierung – da spreche ich auch all
diejenigen an, die gerade über eine Koalition auf Bundesebene
verhandeln – das Thema „Wertverzehr öffentlicher
Infrastruktur“ sichtbar machen. Im Moment ist der Bund bei
diesem Punkt blind. Ich sage mal kurz für uns aus
Hamburg: Wir bilanzieren und stellen unsere Haushalte so
auf, dass wir den Wertverzehr der öffentlichen
Infrastruktur sehen können. Auf diesem Weg haben wir es
geschafft, im letzten Jahr erstmals in der hamburgischen
Geschichte den Wertverzehr öffentlicher Infrastruktur
bilanziell zu stoppen. Im Sinne der nachfolgenden
Generationen sollte es unser gemeinsames Anliegen sein,
einen Beitrag dazu zu leisten, dass das nicht nur im
schönen Hamburg gelingt, sondern auch in ganz
Deutschland. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Dr. Dressel. – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin
Neubaur aus Nordrhein-Westfalen.
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich die
Spannung direkt zu Beginn rausnehmen: Nordrhein-
Westfalen wird den Grundgesetzänderungen zustimmen.
Sie kennen uns: Wir klären den Weg zum
Entscheidungsergebnis intern und glauben, dass es das Vertrauen
in Regierungen stärken kann, wenn man diesen Weg
wählt.
In der Sache erreichen wir mit dieser Entscheidung
zumindest einiges von dem, wofür NRW und seine
Landesregierung seit Langem streiten. Das gilt vor allem,
nachdem das Paket noch einmal nachverhandelt und
verbessert wurde. Entscheidend ist: Mit der
Grundgesetzänderung erhält unsere Demokratie die Möglichkeit, ihre
Zähne zu zeigen und uns mit einem erweiterten
Sicherheitsbegriff in die Lage zu versetzen, die Bürgerinnen
und Bürger in unserem Europa zu schützen und zu
verteidigen.
Vor der Klammer steht dabei für mich die große
Erleichterung darüber, dass die Unterstützung der Ukraine
in ihrem Kampf gegen den Angriffskrieg Russlands
weiter ermöglicht wird. Endlich können – die Zustimmung
des Bundesrates vorausgesetzt – die lange versprochenen
3 Milliarden Euro für die Unterstützung der ukrainischen
Luftabwehr fließen, und weitere Hilfen werden möglich.
Das ist gerade in diesen Tagen ein wichtiges Signal an
die Ukraine, aber auch an unsere europäischen
Verbündeten, auch und insbesondere aus der Perspektive der
Länder. Wir Länder flankieren die Unterstützung im zivilen
Bereich durch eine Vielzahl von regionalen
Partnerschaften auf Ebene der Länder, Regionen und Städte – das
Land NRW mit dem Oblast Dnipropetrowsk,
Niedersachsen mit Mykolajiw, Sachsen mit dem Oblast Charkiw.
Ohne Zweifel: Wir brauchen mehr denn je einen
handlungsfähigen Staat – einen Staat, der sich gegen
Bedrohungen im Zweifel wirksam wehren und Verbündete
unterstützen kann, der die unabdingbaren und
unaufschiebbaren Investitionen in unsere Infrastruktur
vornimmt und auf dem Weg zur Klimaneutralität
voranschreitet. Dennoch will ich mich kritisch über den
Prozess äußern, an dessen voraussichtlichem Ende wir
heute stehen. Lassen Sie es mich offen aussprechen: Die
Bundesländer wurden bei dieser außergewöhnlichen und
weitreichenden Reform nicht ausreichend in die
Entscheidungsfindung einbezogen. Das ist umso schmerzhafter,
wenn man bedenkt, dass es gerade wir als Bundesländer
gemeinsam mit den Kommunen sind, bei denen das
Wissen liegt, was gebaut, instand gesetzt und modernisiert
werden muss, bei denen es um die praktische Umsetzung
dieser so dringend benötigten Investitionen geht, bei
denen Behörden und Ämter jetzt in die Planung
einsteigen, um die rasche Umsetzung der Reform zu
ermöglichen. Wir sind ein föderaler Bundesstaat. Die Länder
sind es, die den Bund formen. Und wir hier im Bundesrat
bilden den institutionellen Ort, der die Mitsprache der
Länder im Bund absichert. Es ist eben keine Frage der
Höflichkeit, die Bundesländer einzubeziehen. Es ist von
der Verfassung vorgeschrieben, und das sollte über eine
schlichte Ja-oder-Nein-Frage hinausgehen.
Die Herausforderungen sind tatsächlich immens. Eine
Kurskorrektur ist dringend notwendig und duldet keinen
Aufschub. Aber wir wussten doch schon geraume Zeit:
Das ist nicht vom Himmel gefallen. In der Begründung
des Gesetzentwurfs wird ausgeführt, dass sich die
deutsche Wirtschaft seit zwei Jahren in einer Stagnation
befindet, die vor allem strukturelle Ursachen hat. Genau das
haben wir hier immer wieder vorgetragen. Die
Bundesregierung ist an Finanz- und Haushaltsfragen zerbrochen.
Das Thema war zentral im zurückliegenden Wahlkampf.
Es gab im vergangenen Jahr verschiedene Angebote,
gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden auf
Grundlage einer breiten demokratischen Mehrheit. Es hätte
ausreichend Zeit für Gespräche und Verhandlungen
gegeben. Stattdessen wird jetzt in einer eiligen Aktion quasi
als ausgelagerter Bestandteil von Sondierungen und
Koalitionsverhandlungen eine tiefgreifende Reform des
Grundgesetzes verhandelt. Und wir können im Bundesrat
heute nur dem ausverhandelten Paket zustimmen, ohne
dass wir uns konstruktiv hätten einbringen können.
Drei Punkte möchte ich nennen, die meines Erachtens
bei einer Einbeziehung der Länder sicher besser hätten
geregelt werden können.
Erstens überzeugt die Aufteilung der 500 Milliarden
Euro des Sondervermögens nicht. Es sind Länder und
Kommunen, die 60 Prozent der Investitionstätigkeit
stemmen. Sie erhalten aber nur 20 Prozent der Summe
des Sondervermögens. Im Hinblick auf den bereits
bestehenden Investitionsstau in den Kommunen in Höhe von
186 Milliarden Euro erscheint es mir, dass eine bessere
Aufteilung möglich gewesen wäre. Die Bundesregierung
entscheidet am Ende allein, wie und wofür der größte
Anteil des Sondervermögens ausgegeben wird. Es gibt
bislang keine abgesicherte Möglichkeit für die Länder,
Einfluss zu nehmen und sicherzustellen, dass es sich um
zukunftsfeste, zielgerichtete und zusätzliche Investitionen
für die Kommunen und das Land handelt. Es gibt keine
Möglichkeit, bei der Ausgestaltung der Verfahren
länderseitig auf Vereinfachung und Beschleunigung zu achten
oder Instrumente wie einen Praxischeck aktiv
einzubringen.
Zweitens ist es zwar zu begrüßen, dass der Rahmen für
die Kreditaufnahme der Länder nun analog zu dem des
Bundes gestaltet wird, aber die Gesamtschuldenaufnahme
der Länder ist nicht vollständig durchdacht und vieles zu
diesem Zeitpunkt noch sehr unklar. Welcher Maßstab soll
für die Verteilung gelten? Ist der bereits geltende
Schuldenstand der Länder dabei relevant? Wird die
kommunale Verschuldung berücksichtigt?
Drittens. Es gibt kein Wort zur Schuldentilgung, kein
Wort zu einer nachhaltigen und gerechten
Lastenverteilung gegenüber den künftigen Generationen.
Daran will ich eine konkrete Bitte anschließen. Das
Ob der Finanzfrage klären wir mit der heutigen
Entscheidung. Ab sofort muss die Frage im Mittelpunkt stehen,
wie wir die Investitionen ins Rollen bekommen. Konkret
bedeutet das, dass wir einen Mentalitätswechsel
brauchen: Nicht mehr das kleine Karo, sondern der große
Wurf muss zählen. Diesen Geist sollen wir denjenigen
vermitteln und vorleben, die jetzt in den Verwaltungen
das nächste Brückensanierungsprojekt prüfen, die
Anträge auf Genehmigung des nächsten
Transformationsprojekts in der Industrie auf dem Schreibtisch liegen haben
und entscheiden sollen oder die groß angelegte Sanierung
unserer Schulen und Kitas planen.
Ich habe es anfangs deutlich ausgeführt: Am Ende
überwiegen für uns die Chancen. Deswegen unterstützen
wir den Kompromiss, den wir gefunden haben. Es bleibt
richtig, dass wir den Staat in die Lage versetzen, massiv
in unsere Infrastruktur zu investieren, auf die wir alle
angewiesen sind, und dass wir dabei den Klimaschutz
besonders ernst nehmen. Und ich habe sehr gerne gehört,
liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch die
Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder jetzt offen
aussprechen: Unsere Republik wird auf Verschleiß
gefahren. – Das ist doch eine gute Grundlage, um jetzt im
Interesse eines handlungsfähigen Staates, des
Zusammenhalts unserer Gesellschaft, des Wieder-Vertrauen-
Gewinnens der Bürgerinnen und Bürger in unsere
Demokratie gemeinsam einen guten Weg zu beschreiten. –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Neubaur! – Dann hat das Wort: Herr Minister Heere aus
Niedersachsen.
Gerald Heere (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Heute ist zweifellos ein historischer Tag – auch für einen
Finanzminister, der ja sonst eher zu kaufmännischer
Gelassenheit neigt. Der zur Abstimmung stehende
Entwurf zur Änderung der Schuldenbremse und für ein
Investitionspaket im Grundgesetz ist ohne Zweifel
inhaltlich überfällig und staatspolitisch sehr zu begrüßen. In
der aktuellen Weltlage führt an einer deutlichen Weitung
des Finanzrahmens zugunsten unserer Sicherheit und
Verteidigung kein Weg vorbei. Und auch eine
entschiedene zusätzliche Investitionsoffensive in Infrastruktur
und Klimaschutz ist angesichts des jahrzehntelangen
Sanierungsstaus und der Notwendigkeiten der
Modernisierung und der Transformation die richtige
Entscheidung. Ein schwächelndes Deutschland können wir uns
nicht leisten.
In Wirtschaftswissenschaft und Finanzpolitik ist es
schon länger Mehrheitsmeinung, dass die
Schuldenbremse reformiert werden muss und dass die genannten
Ausgaben und Aufgaben sinnvoll durch zusätzliche
Kreditaufnahmen zu finanzieren sind. Kommende Generationen
werden davon stark profitieren und können so ihren Teil
der Schuldenlast tragen. Auch wenn das richtig ist, so
mahne ich dennoch an, dass dadurch bei den anderen
strukturellen Problemen, die wir in unserem Land auch
noch haben, jetzt nicht der Handlungsdruck
verschwindet. Vielmehr müssen diese Probleme trotz der vielen
Milliarden ebenfalls angegangen werden.
Am vorliegenden Gesetz ist besonders zu begrüßen,
dass der finanzielle Spielraum der Bundesländer durch
die Möglichkeit zur begrenzten Kreditaufnahme erweitert
und damit eine Benachteiligung gegenüber dem Bund
endlich beendet wird. Dies entspricht einer zentralen
Forderung, die aus den Ländern, und auch von mir selbst,
seit Jahren erhoben wird. Zusammen mit dem
Länderanteil am Infrastrukturpaket versetzt uns dies in die Lage,
den über Jahrzehnte aufgelaufenen Modernisierungsstau
zumindest deutlich schneller anzugehen.
Gleichwohl: Ich hätte es vorgezogen, diese Debatte in
den vergangenen Jahren in Ruhe zu führen und auch
notwendige Anpassungen am Regelwerk der
Schuldenbremse, wie zum Beispiel zur Jährigkeit von
Notlagenbeschlüssen, mit umzusetzen. Dass eine konstruktive
Debatte in der Vergangenheit politisch nicht möglich war
und wir Änderungen des Grundgesetzes nun in zeitlicher
Eile und unter Ausklammerung weiterer Fragen
beschließen müssen, kritisiere ich ausdrücklich. Dass die vom
Bund avisierte gründliche Überarbeitung der
Schuldenregeln in der kommenden Wahlperiode wirklich
angegangen wird, daran werden wir ihn im Zweifelsfall von der
Landesebene aus erinnern.
Wichtiger als der Blick zurück ist aber der Blick nach
vorn. Projekte mit einem langfristigen nachhaltigen
Nutzen müssen jetzt im Vordergrund stehen. Die Bereiche
sind bekannt und auch hier schon benannt worden:
Digitalisierung, Verkehrswege, energieeffiziente öffentliche
Gebäude, Klimaschutz, kommunale Infrastruktur sowie
die Fortsetzung der Transformationsförderung, auf die
sich zahlreiche Unternehmen der Industrie verlassen. Das
viele Geld aus dem Sondervermögen sollte dabei mit
einer doppelten Zielstellung genutzt werden – nicht nur,
um unsere Infrastruktur endlich auf Vordermann zu
bringen. Nein, wir müssen die riesige staatliche Nachfrage
gezielt nutzen, um grüne Leitmärkte für CO2-neutral
produzierte Grundstoffe oder andere Industriegüter zu
etablieren. Wir sollten zum Beispiel hierzulande
produzierten nachhaltigen Stahl für die zu sanierenden
Schienenwege, Brücken oder die Gebäudeinfrastruktur nutzen.
Die Verankerung dieser Zielstellung in den noch
ausstehenden Bundesgesetzen beziehungsweise in weiteren
Beschaffungsregeln für die Infrastrukturprogramme sind
ein zwingend notwendiger Beitrag zum Erhalt einer
nachhaltigen industriellen Basis in Deutschland und zur
Sicherung von wichtigen Industriearbeitsplätzen in
unserem Land. Die Steuereinnahmebasis stärken wir damit
auch, und das freut dann wieder den Finanzminister.
Diesen mehrfachen Nutzen brauchen wir jetzt mehr denn
je.
Abschließend noch ein Wort in Richtung der künftigen
Bundesregierung: Der zusätzliche
Finanzierungsspielraum für die Länder wird in der aktuellen Lage der
Landeshaushalte dringend benötigt, um staatliche
Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen. Die 0,35 Prozent des BIP
können daher ausdrücklich keine Gegenfinanzierung
künftiger steuer- oder sozialpolitischer Ideen des Bundes
sein. Niedersachsen wird auch bei zukünftigen Initiativen
der Bundesregierung seine Zustimmung von der
finanziellen Ausgewogenheit und wirtschaftspolitischen
Zielgenauigkeit abhängig machen.
Heute stimmen wir selbstverständlich zu. Lassen Sie
uns zur Tat schreiten! – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Heere!
Damit sind wir am Ende der Liste der Wortmeldungen
angekommen.
Es liegt je eine Erklärung zu Protokoll1 vor von
Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), Herrn
Staatsrat Dr. Joachim (Bremen), Frau
Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern).
Wir kommen damit zur Abstimmung.
Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des
Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen.
1 Anlagen 1 bis 3
Bei Grundgesetzänderungen pflegen wir durch Aufruf
der einzelnen Länder abzustimmen. – Ich bitte, die
Länder aufzurufen.
Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Enthaltung
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Enthaltung
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Enthaltung
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Enthaltung
Präsidentin Anke Rehlinger: Das sind insgesamt
53 Stimmen.
Damit hat der Bundesrat mit der erforderlichen
Mehrheit beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
Finanzierungsinstrumente für die Modernisierung und
nachhaltige Entwicklung der deutschen Häfen –
Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 628/24)
Es liegt dazu eine Wortmeldung vor, und zwar von
Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dass dieser von den Küstenländern initiierte
Entschließungsantrag heute hier beraten werden kann und die
Unterstützung der Binnenländer findet, zeigt: Die Häfen
sind mitnichten nur eine norddeutsche Angelegenheit. Ich
möchte mich aus diesem Grund gleich zu Beginn für die
sehr konstruktive Debatte in den Ausschüssen bedanken,
die den Antrag noch besser gemacht hat. Und ich möchte
mich bedanken, weil dieser Antrag ein Bekenntnis der
Länder zu den deutschen See- und Binnenhäfen ist, ein
Bekenntnis zu den Häfen als einem Grundpfeiler der
deutschen Wirtschaft und als unverzichtbarem Teil der
Verkehrsinfrastruktur, zu unseren Häfen als Garanten für
Versorgungssicherheit der Bevölkerung sowie als
Grundlage Zigtausender Arbeitsplätze, nicht nur in
Norddeutschland, sondern – was oft übersehen wird – auch in
ganz Deutschland.
Deutschland ist nicht nur die größte Industrienation in
Europa, es ist auch die größte Exportnation. Beides wäre
ohne Häfen gar nicht möglich. Undenkbar wäre auch die
Erreichung der Klimaschutzziele ohne die Häfen, denn
sie werden zwingend benötigt für den Ausbau der
Offshore-Windenergie genauso wie für den Import
klimaneutraler Energieträger. Die Häfen sind somit ein
Eckpfeiler der ökonomischen und der ökologischen
Transformation. Und auch der Sicherheitsaspekt der Häfen ist
nicht zu unterschätzen: Sie sind unverzichtbar für
militärische Logistik. Das betrifft nicht nur die harte
Infrastruktur. Das betrifft auch Themen wie Cybersicherheit,
Schutz vor Sabotage und Steigerung der Resilienz.
Meine Damen und Herren, entgegen dieser
gesamtstaatlichen Bedeutung der Häfen werden die anfallenden
Aufgaben jedoch aktuell fast ausschließlich von den
jeweiligen Bundesländern und Kommunen finanziert und
lediglich mit 38 Millionen Euro Hafenlastenausgleich pro
Jahr des Bundes – wohlgemerkt: für alle Seehäfen –, ein
Betrag, der viele Jahre nicht erhöht wurde und
letztendlich nicht viel mehr ist als die Summe, die man
heutzutage für den Bau einer kleineren Schule braucht.
Bei unseren europäischen Nachbarn in Belgien und
den Niederlanden, insbesondere Rotterdam und
Antwerpen, mit denen wir in einem heftigen Wettbewerb stehen,
sind die Häfen dagegen Anlagen von nationaler
strategischer Bedeutung. Der milliardenschwere Ausbau und die
milliardenschwere Erhaltung der Häfen sind dort keine
Angelegenheit von Antwerpen und Rotterdam allein,
sondern jeweils eine nationalstaatliche Angelegenheit.
Das ist sicherlich nicht der einzige, aber doch ein
wesentlicher Grund dafür, dass die ARA-Häfen uns in der
Konkurrenz in den letzten 10 bis 15 Jahren den Rang
abgelaufen haben.
Das sollte nicht so bleiben. Wir sprechen hier von
mindestens 5 Milliarden Euro, die in den nächsten zehn
Jahren notwendig sind, um die Seehäfen und
Binnenhäfen auf Stand zu bringen, sodass sie europaweit und
international wieder konkurrenzfähig sind. Wenn wir jetzt
nicht handeln, dann wird die Leistungsfähigkeit der
Häfen weiter erhebliche Schlagseite zeigen, mit spürbaren
Auswirkungen nicht nur auf Norddeutschland, sondern
auch auf die gesamte deutsche Volkswirtschaft. Deshalb
haben die Küstenländer im Dezember vergangenen
Jahres diesen Entschließungsantrag zur Stärkung der
Finanzierungsinstrumente und zur nachhaltigen Entwicklung
der Häfen vorgelegt. Und ja, wir würden uns freuen,
wenn man künftig den Ausbau, den Betrieb und die
Unterhaltung der Häfen auch im Rahmen einer
Gemeinschaftsaufgabe Häfen gemäß Artikel 91a des
Grundgesetzes abwickeln könnte. In den Beratungen der
Ausschüsse wurde dieser Vorschlag dahin gehend
konkretisiert, dass diese neue Gemeinschaftsaufgabe den Erhalt,
den Ersatz und den Neubau der Hafeninfrastruktur in
See- und Binnenhäfen umfasst und den Ländern einen
Gestaltungsspielraum zubilligt, der die jeweiligen
Verhältnisse sowohl in den Küsten- als auch in den
Binnenländern berücksichtigt. Dass diese neue
Gemeinschaftsaufgabe nicht zulasten bestehender
Gemeinschaftsaufgaben gehen darf, versteht sich von selbst und findet sich
nun auch im Entschließungsantrag wieder.
Meine Damen und Herren, mit diesem Vorschlag kann
der Bund seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht
werden. Und ich möchte ergänzen: Er kann nicht nur,
sondern er muss es auch, wenn denn die Analyse richtig
ist, dass die Häfen unverzichtbar sind für die Stärke
unserer Volkswirtschaft. Wir haben hier ja heute auch über
das Sondervermögen debattiert, mit dem die Infrastruktur
in unserem Land saniert werden soll. Andreas Dressel hat
dazu ja einige Ausführungen gemacht, dass das auch und
insbesondere die Häfen umfassen kann und sollte, weil
sie eine so wichtige Rolle für unsere wirtschaftliche
Stärke spielen. Deswegen bin ich der festen Überzeugung,
dass aus dem Bundesanteil dieses Sondervermögens die
Unterstützung unserer Häfen nicht nur geleistet werden
kann, sondern auch geleistet werden muss. Die Länder
werden ihren Beitrag selbstverständlich weiter leisten,
und ich kann allen, die mit Hafenfinanzierung nicht so
vertraut sind, sagen: Ein betriebswirtschaftlich gutes
Geschäft ist das nicht. Man gibt viel mehr Geld für die
Infrastruktur aus, als man an Gebühren einnimmt. Wer
also glaubt, dass man mit Häfen einen Haushalt sanieren
kann, der sollte mal ins Hafenbetriebsgeschäft einsteigen.
Das ist volkswirtschaftlich gesehen eine wichtige Sache,
aber das belastet unsere Haushalte enorm.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Jetzt ist
es an der Zeit, in unsere Häfen zu investieren, damit die
Häfen und unsere Volkswirtschaft wettbewerbsfähig
bleiben. Ja, das ist insbesondere eine Aufgabe der
Küstenländer, aber nicht nur, denn es betrifft unsere gesamte
Volkswirtschaft. Wir alle brauchen leistungsfähige
Häfen. Deshalb würde ich mich über ein starkes Signal
heute hier in diesem Hause freuen. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Dr. Bovenschulte!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es
gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister
Lies (Niedersachsen).
1 Anlage 4
Damit können wir zur Abstimmung kommen. Es
liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Wir beginnen mit Ziffer 1. Ich bitte um Ihr
Handzeichen. – Mehrheit.
Ich bitte um Ihr Handzeichen für Ziffer 2. – Mehrheit.
Wer ist dafür, die Entschließung in dieser Fassung
anzunehmen? – Mehrheit.
Der Bundesrat hat damit eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen
sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
(Drucksache 87/25)
Hierzu erteile ich als erstem Redner Herrn Minister
Lucha aus Baden-Württemberg das Wort.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Werte Damen und Herren! Ja, es ist bittere Realität: Täglich
werden Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter
Gewalt, auch hier in Deutschland, und viele leiden ihr
ganzes Leben lang unter den Folgen dieser Gewalt. Das
können und dürfen wir nicht tolerieren. Wir müssen
konkret etwas dagegen tun. Ich freue mich sehr, dass der
Deutsche Bundestag noch in der laufenden Wahlperiode
erkannt hat, wie wichtig der Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist, und dem
Vorschlag von Bundesfamilienministerin Paus gefolgt ist.
Dafür herzlichen Dank!
Laut Schätzungen sind weltweit bis zu 1 Milliarde
Kinder und Jugendliche von sexualisierter Gewalt
betroffen. Diese Gewalt geschieht nicht irgendwo fernab,
sondern in nächster Nähe, mitten unter uns, in der
Nachbarschaft, innerhalb von Familien, durch Lehrkräfte,
Trainerinnen, Trainer, durch Gleichaltrige. Und die
Dunkelziffer ist immer noch hoch – zu hoch. Denn gerade Kinder
und Jugendliche können sich am wenigsten wehren,
Täterinnen und Täter nutzen ihre Macht- und
Autoritätsposition aus.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen
sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehen wir
heute einen wichtigen Schritt gegen diesen Trend. Wir
verankern zum Beispiel die wertvolle Arbeit der oder des
Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs ausdrücklich im Gesetz. Auch wird
das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit – die
ehemalige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung –
bundeseinheitliche Materialien zur Aufklärung und
Sensibilisierung zur Verfügung stellen. Das telefonische
Beratungsangebot im Medizinischen Kinderschutz kann
dauerhaft verankert werden. Und schließlich gelten die
Vorgaben zur Qualitätsentwicklung im Gewaltschutz
nicht mehr nur für Einrichtungen und die Familienpflege,
sondern – sehr wichtig – vielmehr für alle
Aufgabenbereiche von Kinder- und Jugendhilfe.
Mit diesem Gesetz zeigen Sie, zeigen wir noch mal
deutlich: Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist keine
Privatangelegenheit. Kinderschutz geht uns alle an. Er ist
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen also
auch aus schwierigen Verläufen und Verfahren lernen
und unser staatliches Handeln laufend verbessern. Hierzu
müssen wir zum Beispiel die zentrale Rolle
wissenschaftlich fundierter Fallanalysen akzeptieren, und ferner
müssen diese fester Bestandteil von Qualitätsentwicklung in
der Jugendhilfe werden. Ich freue mich, dass in das
Gesetz eine wichtige Empfehlung aus Baden-Württemberg
aufgenommen wurde. Sie wissen: Wir mussten vor über
fünf Jahren eine Kinderschutzkommission einsetzen, weil
wir einen unfassbaren kriminellen, unglaublich brutalen
Fall in Staufen hatten, wo sich Untiefen gezeigt haben,
was passieren kann und wozu Menschen in der Lage
sind. Unfassbar! Die gewonnenen Erkenntnisse müssen
wir jetzt umsetzen. Ich bedanke mich bei der
Bundesministerin und den Kolleginnen und Kollegen im Bund,
dass sehr vieles von den Ergebnissen unserer
Kinderschutzkommission eingearbeitet wurde.
Natürlich ist Datenschutz extrem wichtig, aber
gleichzeitig wissen wir, dass essenzielle Analysen nicht
verhindert werden dürfen. Kinderschutz und Datenschutz
dürfen nicht in einem unauflösbaren Widerspruch stehen.
Wir müssen sie gemeinsam denken und ausgewogen
gestalten. Also ist es umso wichtiger, klare und
praktikable Regelungen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz
bekommen Betroffene ausdrücklich Zugang zu
relevanten Akten. So können auch sie das erlittene Unrecht
aufarbeiten. Wir schaffen hier Vertrauen durch Transparenz,
und die gesetzliche Verankerung von wissenschaftlichen
Fallanalysen stärkt die Zusammenarbeit und fördert das
gemeinsame Verständnis im Kinderschutz.
Meine Damen und Herren, viele der genannten
Maßnahmen werden zu einem erhöhten Arbeitsaufwand bei
den Jugendämtern führen, welche heute schon an der
maximalen Belastungsgrenze sind. Darauf haben uns die
Kommunen zu Recht hingewiesen. Wir wissen das auch,
weil wir vor Ort präsent sind. Wir müssen bei der
konkreten Umsetzung tatsächlich darauf achten, dass wir gute,
unkomplizierte, praktikable Lösungen ohne
Mehrfachdokumentation et cetera finden. Ein transparentes,
rechtskonformes und effektives Kinderschutzsystem muss
einfach und klar nachvollziehbar sein. Wir, Bund, Länder
und Kommunen, müssen daran arbeiten – für starke
Kinder und Jugendliche. Sie sind nämlich diejenigen, die
unsere Zukunft tragen müssen. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Minister! – Als Nächstes hat sich für
das Saarland Herr Minister Dr. Jung zu Wort gemeldet. –
Bitte schön!
Dr. Magnus Jung (Saarland): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben
heute Morgen schon intensiv und berechtigt über
Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung unseres Landes
gesprochen. Um Sicherheit und Schutz geht es auch bei
diesem Tagesordnungspunkt, nämlich Sicherheit und
Schutz für Kinder und Jugendliche. Kinderschutz ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der viele
Verantwortungsträger zusammenarbeiten.
Effektiver Kinderschutz umfasst die Förderung der
Rechte von Kindern wie das Recht auf Bildung,
Gesundheitsversorgung, Spiel und Freizeit sowie den Schutz vor
Diskriminierung. Nicht nur Familien und das soziale
Umfeld, auch Kitas, Schulen, Kirchen, die Wohlfahrt, der
Sport, aber auch Kliniken und Einrichtungen aus dem
medizinischen und therapeutischen Bereich stehen in der
Verantwortung, den Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor körperlicher und seelischer Gewalt,
Vernachlässigung und Misshandlung weiter zu verbessern. In den
vergangenen Jahren haben wir immer wieder von
Gewalttaten an Kindern erfahren, von abscheulichen
sexualisierten Gewaltverbrechen, von Kindesvernachlässigung,
von Fällen psychischer und physischer Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche, zunehmend auch von
Gleichaltrigen ausgeübt. Das Dunkelfeld, also die Zahl der nicht
polizeilich bekannten Fälle, von denen die Öffentlichkeit
in der Regel nichts erfährt, ist weitaus größer. Häufig
sind es gerade die Orte, an denen sich Kinder und
Jugendliche sicher und geborgen fühlen sollten, die für sie
zur Hölle werden: die eigene Familie, das eigene soziale
Umfeld, der Sportverein, die Schule, die Einrichtung. Die
Taten bleiben häufig im Verborgenen. Jedes einzelne
betroffene Kind trägt die erlittene Gewalterfahrung mit
sich, häufig ein Leben lang. Dieses Wissen muss uns
Mahnung und Verpflichtung sein, alles Mögliche zu tun,
um Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu
ermöglichen.
Kinder und Jugendliche dürfen nicht alleingelassen
werden, sondern müssen immer Hilfe finden, wenn sie in
Not sind. Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe,
bei der viele Verantwortungsträger zusammenarbeiten,
und ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten diese
Verantwortung sehr ernst nehmen. Wie wichtig die Arbeit
der Jugendhilfe zur Gewährleistung des Wohls und des
Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist, zeigt ein
Blick in die aktuelle Jugendhilfestatistik. Die Zahl der
Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im
Jahr 2023 erneut gestiegen, wenn auch schwächer als im
Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte,
nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2023
rund 74 000 Kinder und Jugendliche in Obhut. Das waren
8 100 Betroffene oder 12 Prozent mehr als im Vorjahr.
Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen zum dritten Mal
in Folge. Gut die Hälfte aller Inobhutnahmen erfolgte
nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland. Ein gutes
Drittel aller Inobhutnahmen erfolgte aufgrund von
dringenden Kindeswohlgefährdungen, und etwa ein Zehntel
der Fälle waren Selbstmeldungen, also Fälle, in denen
Kinder und Jugendliche sich selbst aktiv mit der Bitte um
Unterstützung an das Jugendamt gewandt haben. Nur
etwa ein Viertel der betroffenen Jungen und Mädchen
kehrte nach der Beendigung der Inobhutnahme an den
vorherigen Aufenthaltsort zurück. Knapp die Hälfte der
Kinder und Jugendlichen wurde nach der Inobhutnahme
an einem neuen Ort untergebracht, und zwar am
häufigsten in einem Heim oder einer anderen Einrichtung.
Unser Schutzauftrag beschränkt sich jedoch nicht auf
die Inobhutnahme. Als Staat und Gesellschaft sind wir
auch gefordert, wenn es für die Betroffenen darum geht,
das Erlebte therapeutisch zu verarbeiten, an Körper und
Seele bestmöglich zu heilen, und auch darum, die Taten
juristisch aufzuarbeiten. Auch wenn das Geschehene
nicht ungeschehen gemacht werden kann, so ist es doch
wichtig, eine weitere Traumatisierung zu vermeiden und
weitere Missbrauchsfälle zu verhindern.
Das vorliegende Gesetz bietet zahlreiche Instrumente,
die es möglich machen werden, bewährte Maßnahmen
zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Stärkung
der Rechte Betroffener auf Aufarbeitung gesetzlich zu
gewährleisten und dauerhaft zu verstetigen: zum einen
die gesetzliche Verankerung des Amtes des oder der
Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie die dauerhafte
Einsetzung eines Betroffenenrates und einer
unabhängigen Aufarbeitungskommission, darüber hinaus die
Einrichtung eines neuen bundesweiten Beratungssystems,
Akteneinsichtsrechte für Betroffene und erweiterte
Aufbewahrungsfristen für die Kinder- und Jugendhilfe.
Fallanalysen sollen in allen Aufgabenbereichen der Kinder-
und Jugendhilfe zum verbindlichen Qualitätsmerkmal
werden. Dies wird dazu beitragen, die Prävention und
Qualitätsentwicklung im Kinderschutz zu stärken. Hinzu
kommt die Absicherung der Medizinischen
Kinderschutzhotline. Das telefonische Beratungsangebot hat
sich in den vergangenen Jahren im Medizinischen
Kinderschutz als ein geeignetes Instrument zur Stärkung der
interdisziplinären Arbeit bewährt.
Das vorliegende Gesetz ist das Ergebnis eines breiten
Beteiligungsverfahrens, an dem sich viele Akteure und
Akteurinnen der Zivilgesellschaft, Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Forschung beteiligt haben.
Mit dem Gesetz schaffen wir starke Hilfestrukturen und
verbessern die Möglichkeiten, Aufmerksamkeit zu
erlangen. Lassen Sie uns mit diesem Gesetz gemeinsam einen
weiteren großen Schritt zum Schutz der Schwächsten
unserer Gesellschaft gehen! – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Minister! – Nächste Wortmeldung: für
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend Frau Bundesministerin Paus. – Bitte schön!
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! „Nicht wegschieben!“, unter
diesem Hashtag läuft die aktuelle Kampagne gegen
sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in
Deutschland. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus und ich klären
mit der Kampagne beharrlich seit über zwei Jahren
darüber auf, damit jeder und jede den Gedanken zulassen
kann: Ja, sexueller Kindesmissbrauch findet statt.
Jeden Tag werden in Deutschland Kinder missbraucht,
nicht irgendwo bei anderen, sondern eben viel zu oft im
eigenen Lebensumfeld, in der eigenen Familie. 2023
waren es mehr als 50 Mädchen und Jungen pro Tag, mehr
als 18 000 im Jahr. Diese Zahlen sind nach wie vor
unerträglich. Und Sie und ich wissen: Die Dunkelfeldzahlen
liegen noch deutlich höher. Deshalb haben wir im
vergangenen Jahr dieses wichtige Gesetz zur Stärkung der
Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen intensiv vorbereitet und auf den Weg
gebracht. Ich bin sehr froh, dass der Bundestag das Gesetz
noch Ende Januar einstimmig beschlossen hat und der
Bundesrat es hier heute abschließend behandelt. Dieses
Gesetz ist für mich mehr als nur ein rein rechtlicher
Rahmen. Dieses Gesetz ist Ausdruck politischer
Verantwortung, die wir in Deutschland im Kinderschutz
übernehmen und übernehmen müssen.
Kern des Gesetzes ist ein starkes und nun endlich
durch das Parlament legitimiertes unabhängiges Amt, das
unabhängige Amt der Antimissbrauchsbeauftragten für
Kinder. Es gibt eine Debatte darüber, dass die
Bundesregierung zu viele Beauftragte habe. Sie hat aber nur eine
Handvoll Beauftragte, die per Gesetz legitimiert sind. Mit
diesem Gesetz wird nun die Antimissbrauchsbeauftragte
für Kinder in genau diesen Kreis aufgenommen; und das
aus gutem Grund, denn der Kinderschutz sollte genau
diesen besonderen Stellenwert bekommen. Mit diesem
Gesetz wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor sexueller Gewalt und Ausbeutung nun auf die
höchste politische Ebene in Deutschland gerückt, und genau da
gehört er auch hin.
Neu kommt mit dem Gesetz eine Berichtspflicht, die
sich an das Amt und auch an die Kommission richtet.
Damit werden Ausmaß und Folgen von sexueller Gewalt
an Kindern und Jugendlichen regelmäßig in die
Öffentlichkeit getragen. Es gibt dann keine Ausflüchte mehr. Es
wird nicht mehr verdrängt. Niemand wird mehr
wegsehen können.
Um das Amt im Sinne der Betroffenen gut führen zu
können, sind konkret natürlich die Perspektive und die
Erfahrungen von Betroffenen elementar wichtig. Das gilt
für das Amt und für alle Maßnahmen, die Bund und
Länder für besseren Schutz und für Hilfen ergreifen werden.
Deshalb bin ich froh, dass wir mit diesem Gesetz
ebenfalls erreichen – das ist übrigens auch im internationalen
Vergleich einmalig –, dass ein Betroffenenrat gesetzlich
verankert ist. Außerdem werden wir die Unabhängige
Kommission zur Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs gesetzlich verankern, die seit 2016 daran arbeitet,
Missbrauchsstrukturen in Institutionen zu identifizieren,
und Familien oder dem sozialen Umfeld dabei hilft, diese
aufzudecken. Die Kommission führt vertrauliche
Anhörungen und öffentliche Hearings ab jetzt auf gesetzlicher
Grundlage durch und wird ihre wichtige Arbeit damit gut
weiterführen können.
Mit dem Gesetz unterstützen wir auch die individuelle
Aufarbeitung durch ein neues bundeszentrales
Beratungssystem, welches Betroffenen Informationen, Erstberatung
und Vernetzung anbietet. Zusätzlich verbessern wir die
Akteneinsichtsrechte, und wir erweitern die
Aufbewahrungsfristen in der Kinder- und Jugendhilfe. Hiermit
werden wir Vorbild für andere Bereiche werden. Wir
regeln verbindlich, dass Kinderschutzfälle analysiert
werden müssen, um daraus zu lernen und den
Kinderschutz immer weiter zu verbessern. Damit folgen wir
einer Anregung des Bundesrates aus dem Jahr 2022,
entsprechende Änderungen im SGB VIII zu verankern.
Wir folgen damit auch den Anregungen von
Expertenkommissionen aus den Ländern. Damit stellen wir sicher,
dass wir endlich bundesweit eine Fehlerkultur
etablieren – eine Fehlerkultur, wie sie zum Beispiel im ebenfalls
sicherheitsrelevanten Flugverkehr seit langen Jahren gang
und gäbe und selbstverständlich ist.
Wir stärken die Prävention. Meine Damen und Herren,
mit dem Gesetz erhält das Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit – den meisten hier noch bekannt als
„Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ – einen
gesetzlichen Auftrag zur Prävention. Kinder sollen ihre
Rechte auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch
kennenlernen, am besten bereits in Schule und Verein. Sie
müssen wissen, wann ihre Grenzen verletzt werden. Hinzu
kommen Fortbildungen und Elternarbeit sowie
Unterstützung für die ehrenamtlichen Strukturen durch das
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.
Außerdem sieht das Gesetz Gewaltschutzkonzepte in
der gesamten Kinder- und Jugendhilfe vor. Bisher gab es
entsprechende Verpflichtungen nur in Einrichtungen und
nur in der Familienpflege. Das ist wirklich ein großer
Schritt. All das, was wir im SGB VIII verankern konnten,
haben wir mit diesem Gesetz verankert. Aber ich finde,
Kinder und Jugendliche sollten überall vor Gewalt
geschützt sein, und ich würde mich deshalb freuen, wenn
darüber hinaus alle Bereiche, also auch die Schulen und
die privaten Träger, Schutzkonzepte haben und leben
würden.
Zuletzt möchte ich Ihren Fokus noch auf die
Medizinische Kinderschutzhotline lenken, die in den vergangenen
Jahren wirklich sehr gute Arbeit geleistet hat und aus
guten Gründen mit in dieses Gesetz aufgenommen
wurde. Damit unterstützen wir die Fachkräfte im
Kinderschutz, und damit beteiligt sich der Bund im Rahmen
seiner Zuständigkeiten und finanzverfassungsrechtlichen
Möglichkeiten.
Meine Damen und Herren, mit Ihrer Zustimmung zu
diesem Gesetz können wir gemeinsam dafür sorgen, den
Kinderschutz zu verbessern, individuell und strukturell.
Ich danke Ihnen dafür sehr herzlich.
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Frau Ministerin!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Wir
haben noch je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Minister Dr. Geue (Mecklenburg-Vorpommern) und
von Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen).
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt, dem
Gesetz zuzustimmen. Wer ist dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir verlassen TOP 1.
Wir kommen nun zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 2/20252
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2, 4, 5, 11, 20 bis 22, 24, 25 und 29 bis 32.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und
Betreuervergütung und zur Entlastung von
Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des
Justizkostenrechts (Kosten- und
Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)
(Drucksache 89/25)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Wir kommen daher direkt zur Abstimmung.
Wer stimmt dem Gesetz gemäß Ziffer 1 der
Empfehlung zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
1 Anlagen 5 und 6
2 Anlage 7
Nun noch zu der in Ziffer 2 empfohlenen
Entschließung, die ich gleich wunschgemäß nach Buchstaben
getrennt aufrufe:
Bitte zunächst Ihr Handzeichen für Ziffer 2
Buchstaben a bis d! – Mehrheit.
Jetzt noch Ihr Handzeichen für Buchstabe e! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 3.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entschließung des Bundesrates zu einer
gleichberechtigten Terminvergabe in Arztpraxen – Antrag
des Landes Niedersachsen – (Drucksache 31/25)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), Herr Minister
Liminski (Nordrhein-Westfalen) und Herr Minister
Goldschmidt (Schleswig-Holstein).
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, die
Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates „Modernisierung
des Morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleichs“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg –
(Drucksache 63/25)
Auch hierzu liegen uns keine Wortmeldungen vor. –
Eine Erklärung zu Protokoll4 hat Herr Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegt Ihnen die
Empfehlung des Gesundheitsausschusses vor.
Wer ist für die empfohlene Änderung? – Mehrheit.
Wer die Entschließung nach dieser Maßgabe fassen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung, wie
soeben beschlossen, gefasst.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.
3 Anlagen 8 bis 10
4 Anlage 11
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates „Priorisierung,
auskömmliche Finanzierung und rechtssichere
Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die
Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes
und der Länder – Neuausrichtung polizeilicher IT
(P20) sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung
einer gemeinsam betriebenen automatisierten
Datenanalyseplattform“ – Antrag der Länder Sachsen-
Anhalt, Bayern und Berlin – (Drucksache 58/25)
Dem Antrag ist Hessen beigetreten.
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 haben Herr Staatsrat
Dr. Joachim (Bremen) und Herr Senator Dr. Dressel
(Hamburg) abgegeben.
Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu
fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir verlassen Tagesordnungspunkt 10.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung des
strafrechtlichen Schutzes der Mitglieder von
Verfassungsorganen sowie politischer und kommunaler
Mandatsträger und ihren Unterstützungskräften vor
tätlichen Angriffen – Antrag des Landes Berlin –
(Drucksache 29/25)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Minister Dr. Geue
(Mecklenburg-Vorpommern) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir verlassen Tagesordnungspunkt 12.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates zur Reform des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und
zur Reform weiterer struktureller
Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von Infrastruktur für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Antrag
1 Anlagen 12 und 13
2 Anlage 14
der Länder Bayern und Schleswig-Holstein –
(Drucksache 13/25)
Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates „Ausbau der
digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ – Antrag
des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 99/25)
Hierzu liegt uns keine Wortmeldung vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll3 hat Frau Staatsministerin
Professor Dr. Sinemus (Hessen) abgegeben.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem
Agrarausschuss, dem Finanzausschuss, dem Innenausschuss,
dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss
zu.
Damit verlassen wir Tagesordnungspunkt 14.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates für eine
verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Ladestrom – Antrag
des Landes Niedersachsen – (Drucksache 602/24)
Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn
Minister Lies für Niedersachsen vor. – Bitte schön!
Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit
der heutigen Verfassungsänderung eine Antwort auf
zentrale Herausforderungen gegeben, vor denen wir in
Deutschland, Europa und der Welt stehen. Wir müssen
deutlich machen, dass Klimaschutz eine Chance ist, um
genau diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Dabei kommt gerade im Verkehrssektor der Transforma-
3 Anlage 15
tion hin zur Klimaneutralität eine große Bedeutung zu. Es
ist trotzdem ein beschwerlicher Langstreckenweg, den
Wirtschaft und Politik gehen müssen, weil wir vor
enormen Herausforderungen stehen. Insofern muss ein
besonderes Augenmerk auf der Elektrifizierung des
Verkehrssektors liegen.
Dabei ist Strom der entscheidende Wettbewerbsfaktor,
übrigens nicht nur für die Industrie, für den Mittelstand
und das Handwerk und für die privaten Verbraucherinnen
und Verbraucher, sondern auch, wenn es um die
Mobilitätsbedürfnisse unserer Gesellschaft geht.
Elektromobilität ist in diesem Zusammenhang vieles: ein
klimaschonender Antrieb, der Antrieb mit dem höchsten
Wirkungsgrad. Das ist verbunden mit einem ganz wichtigen Ziel:
dass Menschen sich in unserem Land individuelle
Mobilität auch weiterhin leisten können. Aber sozusagen der
Motor dafür, nämlich günstiger Strom, funktioniert noch
nicht, und deswegen reden wir in den letzten Wochen
und Monaten auch sehr intensiv über die Frage, wie wir
die Kosten für Energie deutlich absenken können.
Lange Zeit gab es eine positive Entwicklung: den
Zuwachs in der Elektromobilität. Umso dramatischer war
der Einbruch in den letzten Monaten. Der abrupte
Wegfall der Förderung für die Elektromobilität hat sicherlich
einen Beitrag geleistet, aber auch die politische Debatte
über Sinn und Unsinn des Verbrennerverbots. Die
Diskussion, ob alternative Kraftstoffe nicht vielleicht sogar
die Elektromobilität in den Hintergrund drängen, hat
ebenfalls für Verunsicherung in der Gesellschaft, bei
Bürgerinnen und Bürgern gesorgt. Uns ist ein bisschen
der klare Kurs, den wir in der Industriepolitik in unserem
Land brauchen, verloren gegangen.
Dabei dürfen wir durchaus auf Erreichtes
zurückblicken, denn tatsächlich sind wir auf dem Weg der CO2-
Reduktion im Verkehrssektor schon ein gutes Stück
vorangekommen. Auch bei der Elektromobilität sind
Erfolge erzielt worden. Die Zahl öffentlich zugänglicher
Ladepunkte ist stetig gewachsen. Die Sichtbarkeit von
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist deutlich besser
geworden. Elektrofahrzeuge werden aus technologischer
Sicht immer besser, effizienter und auch günstiger. Es
gibt immer mehr deutsche Elektrofahrzeugmodelle in
ganz unterschiedlichen Preiskategorien am Markt,
insbesondere im unteren Preissegment, und es sind auch
weitere günstige Fahrzeuge im unteren Segment angekündigt.
Das heißt, Elektromobilität ist für immer mehr Menschen
in unserer Gesellschaft greifbar. Stück für Stück wird
damit auch die Angst vor zu wenig Reichweite aufgrund
fehlender Infrastruktur genommen.
Elektromobilität muss aber für die Verbraucherinnen
und Verbraucher auch endlich im laufenden Betrieb ein
wirtschaftlicher Vorteil sein. Es muss sich rechnen, wenn
Menschen umsteigen auf eine klimaneutrale und
zukunftsfähige Mobilitätsform. Wirtschaftlicher Vorteil und
gelebter Klimaschutz müssen in Einklang gebracht
werden. Und natürlich werden wir auch sehen müssen, wo
wir stehen. Deswegen muss man dann gelegentlich auch
vereinbarte Transformationspfade neu justieren. Wir
erleben das gerade auf europäischer Ebene. Unabhängig
von der Zielsetzung ist insofern die Entscheidung der
Europäischen Kommission vom 3. März dieses Jahres
richtig, die Pläne für die Anpassung der
Flottengrenzwerte noch einmal anzusehen und eine Flexibilisierung bei
den CO2-Grenzwerten zu ermöglichen. Denn wir
brauchen auch etwas, worauf sich die Industrie langfristig und
sicher einstellen kann. Die Wirtschaftsminister der
Automobilländer haben dazu gemeinsam ein Modell
vorgeschlagen, wie es uns gelingen kann, auf der einen Seite
gesichert den Pfad in die Klimaneutralität zu halten und
auf der anderen Seite die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen und der europäischen Automobilindustrie zu
stärken.
Wichtig ist aber: Wir brauchen nicht nur die
entsprechenden Preise der Fahrzeuge und deren Entwicklung,
sondern auch einen Ladestrompreis, der für eine positive
Kaufentscheidung der Menschen sorgt. Deshalb muss
insbesondere der Ladestrompreis an öffentlichen
Ladesäulen so gestaltet sein, dass er einen monetären Vorteil
bei der Nutzung der Elektromobilität bietet. Diejenigen,
die zu Hause laden können, haben diese Möglichkeit,
diejenigen, die eine eigene Versorgung über Photovoltaik
haben, haben sie auch. Aber diejenigen, die auf die
öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind, haben diese
Möglichkeit nicht. Das betrifft einen großen Teil der
Gesellschaft, der im urbanen Raum lebt. Diejenigen von
Ihnen, die mit Elektromobilität unterwegs sind, wissen:
Es ist erstens schwer ersichtlich, was das Laden kostet.
Zweitens liegen die Ladesäulen meistens an etwas
ungünstiger Stelle. Und drittens ist das Laden, selbst wenn
man weiß, was es kostet, viel zu teuer. Da müssen wir
dringend ran, wenn wir wollen, dass sich diese
Zukunftstechnologie durchsetzt. Es muss einen Vorteil bei der
Nutzung geben. Wir brauchen also energie- und
wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen, die dafür sorgen,
dass sowohl der Ausbau der Infrastruktur vorankommt
als auch die Energiekosten bezahlbar werden.
Niedersachsen hat über diese Bundesratsinitiative ein
ganzes Maßnahmenbündel für einen funktionierenden
Wettbewerb, für preisgünstige, passgenaue und
verbraucherfreundliche öffentliche Ladestromtarife auf den Weg
gebracht: die Möglichkeit, einen Ladestromtarif prüfen
und feststellen zu können, ob er angemessen ist; die
Erschließung des Kostenvorteils der dynamischen
Ladetarife, um damit einen Schutz vor zu hohen Strompreisen zu
ermöglichen; die Sicherstellung der freien Auswahl von
Stromanbietern an öffentlichen Ladesäulen und die
Etablierung eines Onlineladestrommonitors, um
Marktbarrieren abzubauen. Auch die Frage des bidirektionalen
Ladens – darüber haben wir häufig diskutiert – wird bei
öffentlicher Infrastruktur zukünftig eine große Rolle
spielen.
Mit der Vorlage dieses Entschließungsantrags
unternehmen wir einen Vorstoß, um zu einer
verbraucherfreundlichen Preisgestaltung beim Ladestrom zu
kommen. Wir sagen also nicht: „Ihr müsst für den
Klimaschutz euer Mobilitätsverhalten verändern“, sondern
sorgen dafür, dass Elektromobilität ein Vorteil für die
eigene Kasse ist. Das kann uns gelingen. Der
Ladestrompreis muss so ausgestaltet sein, dass er einen doppelten
Mehrwert hat, indem er das Klima und den Geldbeutel
schont. Insofern ist die Senkung des Ladestrompreises
ein wesentlicher Bestandteil einer durchdachten und
überzeugenden Elektromobilitäts- beziehungsweise
Elektrifizierungsstrategie. Wir brauchen jetzt ein Signal,
um ein Stück verloren gegangenes Vertrauen der
Gesellschaft bei diesem Thema zurückzugewinnen. Menschen
in unserem Land müssen sich weiterhin und langfristig
Mobilität leisten können. Dazu wird die Elektromobilität
einen großen Beitrag leisten. Insofern würde ich mich
über die Zustimmung zu diesem Antrag sehr freuen. –
Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Minister!
Weitere Wortmeldungen liegen uns zu diesem Antrag
nicht vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab:
Wer ist für Ziffer 1? – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 3.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates: Zeitnah effektive
Unterstützung für den Erhalt und die Transformation
der energieintensiven Industrie erforderlich –
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt – (Drucksache 69/25)
Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn
Minister Goldschmidt für Schleswig-Holstein vor. – Bitte
schön!
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr
geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Als wir vor wenigen Wochen hier
zusammensaßen, jährte sich zum dritten Mal der Beginn des brutalen
Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Manchmal
gerät in Vergessenheit, dass die hybride Kriegsführung
schon deutlich früher begann und auch der Energiekrieg
und damit der Angriff auf unsere Volkswirtschaft. Die
Gasspeicher waren vor Beginn der Invasion ja strategisch
leergefahren worden. Energie wurde schon vorher als
Waffe eingesetzt.
Ich betone das hier deshalb, weil auch aus dem
Länderkreis zunehmend behauptet wird, dass Klimaschutz
unsere Energie verteuert hätte. Genau das Gegenteil ist
der Fall: Wären wir mit der Energiewende zu Beginn des
Angriffskriegs schon weiter gewesen, wären wir mit der
Transformation schon weiter gewesen, hätte uns die
Preiskrise weniger dramatisch und drastisch getroffen.
Die Energiewendepolitik der letzten Jahre hat unser Land
insofern sicherer gemacht. Jetzt eine Debatte zu
beginnen, dass nach einem möglichen Waffenstillstand
möglichst schnell wieder russisches Gas oder gar Öl
importiert werden soll, wäre aus meiner Sicht
wirtschaftspolitisch fahrlässig, sicherheitspolitisch falsch und vor allem
geschichtsvergessen. Insofern begrüße ich den Antrag aus
Sachsen-Anhalt sehr, denn er lässt keinen Zweifel daran,
worin die Ursachen für die Situation liegen, in der wir
uns gerade befinden, und dass auch unsere Haushalte und
unsere Industrie von Putin angegriffen sind.
Der Antrag aus Sachsen-Anhalt listet zahlreiche
energiewirtschaftliche und klimaschutzpolitische Punkte auf,
die richtig sind und über die wir in der
Energieministerkonferenz mehrfach gesprochen haben. Die klare
Botschaft ist: Die Transformation, die wir begonnen haben,
muss weitergehen. Wir dürfen nicht wackeln, etwa, wenn
es um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft geht.
Deswegen werbe ich ganz deutlich um die Zustimmung
zu Ziffer 7 der Empfehlungsdrucksache.
Aber der für mich wichtigste Punkt sind die
Düngemittelimporte aus Russland. Noch immer decken
Deutschland und die EU große Teile ihres
Mineraldüngerbedarfs aus Russland. Mineraldünger ist letztlich
nichts anderes als umgewandeltes Erdgas. Bei der
Produktion entsteht übrigens Salpetersäure, die für die
Rüstungsindustrie eingesetzt werden kann. Solche
Umgehungen des europäischen Sanktionsregimes müssen
aufhören, denn sie füllen die Kriegskasse Putins. Sie
schwächen die EU in einer Zeit, in der die EU eigentlich
gestärkt werden müsste. Sie machen die europäische
Landwirtschaft abhängig, gefährden unsere
Ernährungssouveränität in Zeiten, in denen wir sie stärken sollten. Sie sind
ein Schlag ins Kontor unserer europäischen
Düngemittelindustrie.
Die Menschen verstehen es nicht. Wie will ich den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Ihnen in Sachsen-
Anhalt, bei SKW Piesteritz, oder bei uns in Brunsbüttel
oder in Rostock Produktionseinschränkungen in ihren
Düngemittelfabriken erklären, während gleichzeitig
Düngemittel aus Russland importiert werden? Deswegen
unterstützt der Antrag, unterstützt auch Schleswig-
Holstein sehr klar die begonnenen Bemühungen der EU-
Kommission, das Sanktionsregime zu stärken.
Ein früherer Vorstoß wäre richtig gewesen. Dass die
höchste Zollstufe erst 2028 erreicht werden soll, ist aus
meiner Sicht angesichts der dramatischen
sicherheitspolitischen Lage viel zu zaghaft. Aber klar ist: Mit dem
Antrag aus Sachsen-Anhalt lässt der Bundesrat keinen
Zweifel daran, auf welcher Seite er steht, und sendet ein klares
Signal an das Europäische Parlament, wo jetzt die
Entscheidungen getroffen werden müssen, und auch an die
künftige Bundesregierung, dass wir an der Seite der
Ukraine stehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Minister!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Goldschmidt
(Schleswig-Holstein) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten
Fassung? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18:
TOP 18
Entschließung des Bundesrates zum Schutz der
Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen – Antrag der
Länder Saarland und Niedersachsen –
(Drucksache 76/25)
Dem Antrag sind Brandenburg und Bremen
beigetreten.
Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor.
Wir stimmen direkt über die Ausschussempfehlungen
ab. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
1 Anlage 16
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer für die
Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten
Form ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 33:
TOP 33
Entschließung des Bundesrates: Potentiale der
Industrie zur nachhaltigen Erhöhung der
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bestmöglich
ausschöpfen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 113/25)
Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn
Minister Lies für Niedersachsen vor. – Bitte schön!
Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine hat sich die sicherheitspolitische Bedrohungslage
in Deutschland und Europa schlagartig geändert. Seit
dem Amtsantritt der neuen US-Administration stehen nun
auch jahrzehntelange Gewissheiten wie die
Beistandsverpflichtung gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrages und der
US-amerikanische Schutzschirm nachhaltig infrage.
Europa ist dadurch jetzt weitgehend auf sich selbst
gestellt. Wir sind vor dem Hintergrund dieser
Zeitenwende 2.0 sicherheits- und wirtschaftspolitisch gefordert, uns
neu aufzustellen. Das ist unabdingbare Voraussetzung,
um angesichts der geopolitischen Entwicklungen als
weltpolitischer Akteur ernst genommen zu werden. Aber
es ist auch notwendig, um Frieden, Freiheit und
Wohlstand in Europa zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen ist
der Auffassung, dass sich auch der Bundesrat zu diesen
aktuellen Entwicklungen klar positionieren und
einbringen muss. Wir sind aufgerufen, uns gesamtstaatlich den
Herausforderungen unserer Verteidigungsfähigkeit zu
stellen. An der Notwendigkeit einer europäisch
abgestimmten und langfristigen Rüstungsstrategie führt kein
Weg mehr vorbei. Der von der Europäischen
Kommission kürzlich vorgestellte ReArm Europe Plan ist ein erster
wichtiger Schritt; weitere werden folgen müssen. Dann
besteht die berechtigte Hoffnung, dass es uns gelingt, aus
einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit konkrete
Vorteile in Sachen Sicherheits-, aber auch
Wettbewerbsfähigkeit erwachsen zu lassen.
Sowohl die deutsche als auch die europäische
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sind für die sich
abzeichnenden Erfordernisse und geforderten Fähigkeiten
aktuell nicht ausreichend aufgestellt. Um dem
abzuhelfen, brauchen die Unternehmen für den notwendigen
Aufwuchs kurzfristig Investitions-, Handlungs- und
Nachfragesicherheit. Nur dann können sie auch die
nötigen Planungen, Investitionen und Beschaffungen
vornehmen sowie das Thema „Einstellung von Personal“
angehen. Mit dem heute im Bundesrat gefassten
Beschluss zur Reform der Schuldenbremse schaffen wir die
notwendigen rechtlichen und haushalterischen
Grundlagen für die Modernisierung und Stärkung der heimischen
Rüstungsindustrie.
Meine Damen und Herren, das ist zugleich auch eine
Chance, die Innovationsfähigkeit des Standortes
Deutschland zu stärken, wenn wir beispielsweise an den
Fahrzeugbau, an die Luft- und Raumfahrt, an den Bereich der
Informationstechnologie und die Entwicklung von KI
denken. Wir haben genügend Unternehmen, die das
notwendige Know-how mitbringen. In enger Kooperation
mit Forschungseinrichtungen, den notwendigen Fach-
und Arbeitskräften, vielen modernen, jungen, gut
aufgestellten Start-ups, die ihre Fähigkeiten einbringen, haben
wir nicht nur die Chance, die Verteidigungsfähigkeit zu
stärken, sondern auch, dafür zu sorgen, dass es zu
Spillover-Effekten kommt, dass ein Dual Use möglich ist und
gefördert wird. Damit können wir zusätzliche Impulse für
den Wirtschaftsstandort Deutschland geben.
Wir adressieren mit unserem Antrag aber nicht nur die
Industrie. Wir stehen ebenso vor der Aufgabe,
unverzichtbare verkehrliche Infrastrukturen und
Voraussetzungen zu schaffen. Mit Blick auf notwendige Korridore für
die Truppenverlegung in Europa ist das Thema
„militärische Mobilität“ für Deutschland von zentraler Bedeutung.
Deutschland wird in einem Bündnisfall Center of gravity
für Militärtransporte in alle Himmelsrichtungen sein. Es
geht also auch darum, entsprechende Hotspots wie
technische Infrastruktur, Brücken, Tunnel, Häfen, Flugplätze,
Eisenbahninfrastruktur und Straßeninfrastruktur zeitnah
zu ertüchtigen und in einen Zustand zu versetzen, der am
Ende auch die Sicherheit gewährleistet.
Ich bin überzeugt, dass inzwischen einer großen
Mehrheit in Deutschland deutlich geworden ist, dass
Deutschland unverzüglich seine Verteidigungsfähigkeit
herstellen und dauerhaft sichern muss, dass die
veränderte geopolitische Lage gemeinsame europäische Lösungen
erfordert und dass wir durch gemeinsame
Rüstungsprojekte und eine stärkere Vernetzung der
Verteidigungsindustrie sinnvolle Synergien schaffen können. Es ist
wichtiger geworden, dass Rüstungstechnologie zukünftig
stärker in Europa statt in den Vereinigten Staaten
entwickelt wird, um verlässlich und bedingungsfrei auf
entsprechende Fähigkeiten zugreifen zu können. Wir wollen
dabei auch in Rechnung stellen, dass das
Zusammenwirken von militärischer und ziviler Forschung und
Entwicklung schon in
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Ent
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- part_of_vorgang → Jahresgutachten 2024/25 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))