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Protokoll der 1052. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 21.03.2025 · WP 20 · 1052 · Original ↗

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Protokoll der 1052. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1052 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1052. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2025 I n h a l t : Gedenken an den ehemaligen Präsidenten des Bundesrates und Ministerpräsidenten der Länder Rheinland-Pfalz und Thüringen Professor Dr. Bernhard Vogel . . . . . . . . . . . . . . . 59 Gedenken an den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 1. Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Drucksache 87/25) . . . . . . . . . . . . . . 75 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 75 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . . 76 Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 76 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 2. Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG) (Drucksache 88/25) . . 78 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94* 3. Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) (Drucksache 89/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 4. Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger- Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung (Drucksache 90/25) . . . . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 94* 5. Gesetz zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Drucksache 91/25) . . . . . . . . . 78 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94* 6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 67/25) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 7. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Finanzierungsinstrumente für die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der deutschen Häfen – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein – (Drucksache 628/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 73 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 93* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 75 8. Entschließung des Bundesrates zu einer gleichberechtigten Terminvergabe in Arztpraxen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 31/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 95* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 95* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 78 9. Entschließung des Bundesrates „Modernisierung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 63/25) . 78 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 96* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 78 10. Entschließung des Bundesrates „Priorisierung, auskömmliche Finanzierung und rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes und der Länder – Neuausrichtung polizeilicher IT (P20) sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung einer gemeinsam betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform“ – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Bayern und Berlin, Hessen – (Drucksache 58/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 96* Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 96* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 79 11. Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung einer schuldangemessenen Bestrafung bei Einsatz psychotroper Substanzen zur Ermöglichung einer Sexualstraftat – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 28/25) . . . 78 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 94* 12. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Mitglieder von Verfassungsorganen sowie politischer und kommunaler Mandatsträger und ihren Unterstützungskräften vor tätlichen Angriffen – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 29/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpom– mern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 79 13. Entschließung des Bundesrates zur Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und zur Reform weiterer struktureller Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Antrag der Länder Bayern und Schleswig-Holstein – (Drucksache 13/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 79 14. Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 99/25) 79 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 97* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 15. Entschließung des Bundesrates für eine verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Ladestrom – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 602/24) . . . . . . . . . . . . . 79 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 79 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 81 16. Entschließung des Bundesrates: Zeitnah effektive Unterstützung für den Erhalt und die Transformation der energieintensiven Industrie erforderlich – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt – (Drucksache 69/25) . . . . . 81 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 81, 98* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 82 17. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung Grüner Leitmärkte für Grundstoffe – Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen und Bremen – (Drucksache 73/25) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 18. Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen – Antrag der Länder Saarland und Brandenburg, Bremen, Niedersachsen – (Drucksache 76/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 82 19. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU COM(2025) 30 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 65/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 84 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 85 20. Verordnung zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (Drucksache 52/25) . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94* 21. Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2025 (Drucksache 54/25) . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94* 22. Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (Drucksache 61/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94* 23. Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung – KHTFV) (Drucksache 64/25) . . . . . . . . . . . 85 Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 85 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 86 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . . 87 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . . 87 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98* Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 98* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 99* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 24. Siebte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Drucksache 49/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94* 25. Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung (Drucksache 53/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94* 26. Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (Drucksache 55/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 27. Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung (Drucksache 615/24) 89 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 28. Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung (Drucksache 50/25) . . . . . . . . . . 89 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 29. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 83/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 83/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 95* 30. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 101/25) . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 101/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 95* 31. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 102/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 102/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 95* 32. Verfahren vor dem Bundesverfassungs– gericht (Drucksache 85/25, zu Drucksache 85/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 95* 33. Entschließung des Bundesrates: Potentiale der Industrie zur nachhaltigen Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bestmöglich ausschöpfen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 113/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 82 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 34. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) (Drucksache 115/25, zu Drucksache 115/25) . . . . . . . 60 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 92* Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 62 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 63 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 64 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 66 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 68 Kai Wegner (Berlin) . . . . . . . . . . . . 69 Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 70 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 71 Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 72 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 91* Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 91* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 79 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 35. Entschließung des Bundesrates zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa – Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 119/25) . . . . . 83 Hanka Mittelstädt (Brandenburg) . . . . 83 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 90 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern – zeitweise – Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Eric Beißwenger (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Julia Willie Hamburg, Kultusministerin Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung Gerald Heere, Finanzminister N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für Wissenschaft Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Christian Tischner, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Claudia Müller, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Hartmut Höppner, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr 1052. Sitzung Berlin, den 21. März 2025 Beginn: 09.33 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich eröffne die 1052. Sitzung des Bundesrates. Meine sehr verehrten Damen und Herren, 23 Jahre lang war Dr. Bernhard V o g e l Ministerpräsident, erst in Rheinland-Pfalz, später in Thüringen. Am 2. März ist er im Alter von 92 Jahren gestorben. Geboren wurde Vogel 1932 in Göttingen. Als Politologe lehrte er zunächst am Institut für Politische Wissenschaft an der Universität in Heidelberg, bevor er in die Politik wechselte. 1965 gewann er ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag. 1967 wurde er Kultusminister in Rheinland-Pfalz. Im September 1974 übernahm er dort den Landesvorsitz der CDU und wurde 1976 Helmut Kohls Nachfolger als rheinland-pfälzischer Ministerpräsident. Vogel genoss große Beliebtheit und blieb zwölf Jahre lang, bis zu seinem Rücktritt, Regierungschef. Zweieinhalb Jahre später kehrte Vogel überraschend auf die politische Bühne zurück – diesmal im Osten der Republik. 1992 wurde er zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt, ein Amt, das Vogel elf Jahre lang ausübte. Auch hier gelang es ihm mit seiner zugewandten Art, die Menschen für sich und seine Politik zu begeistern. Vogel ist bis heute der einzige deutsche Politiker, der sowohl ein westdeutsches als auch ein ostdeutsches Bundesland regierte. Dem Bundesrat gehörte Vogel insgesamt fast 33 Jahre an. In dieser langen Zeit stand er unserem Haus gleich zwei Mal als Präsident vor. Vogel war nicht nur engagierter Landesvater in Ost und West, sondern auch überzeugter Föderalist. Den Föderalismus bezeichnete er als – ich zitiere – „ein hervorragendes Modell des Machtausgleichs, der Bürgernähe und zur Identitätsfindung“. Ein zentraler Akteur war für ihn hierbei immer der Bundesrat als das Verfassungsorgan, welches – ich zitiere abermals – „die Sache des Bürgers aus der Nähe kennt“. Vogels nüchterner Politikstil war geprägt von Dialog und Kompromiss. Das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger stand für ihn über dem Erfolg der eigenen Partei. Mit ihm verliert Deutschland einen sehr prägenden politischen Kopf, der sein langes Leben in den Dienst unserer Gemeinschaft stellte, indem er sich über Jahrzehnte für Frieden, Freiheit und Demokratie in unserem Land einsetzte. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus. Ich bitte Sie, sich zu Ehren des Verstorbenen von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider haben wir einen weiteren Trauerfall in unseren Reihen zu beklagen. Mit großer Bestürzung haben wir vom plötzlichen Tod unseres langjährigen Kollegen, des rheinland-pfälzischen Staatsministers der Justiz, Herbert M e r t i n , erfahren. Sein viel zu früher Tod hinterlässt eine große Lücke. Mertin wurde 1958 in Chile geboren. 1971 kehrte seine Familie zurück nach Deutschland und fand in Rheinland-Pfalz ein neues Zuhause. Mertin, der sich bereits als Kind für Politik interessierte, studierte Jura in Mainz und Bonn und arbeitete zunächst als Rechtsanwalt. Nebenbei engagierte er sich in der FDP und zog für sie 1996 in Rheinland-Pfalz in den Landtag ein. Drei Jahre später, im September 1999, übernahm er erstmalig das Amt des rheinland-pfälzischen Staatsministers der Justiz, welches er bis 2006 ausübte. Im Mai 2016 wurde er nach zehn Jahren wieder zum Justizminister in Rheinland-Pfalz ernannt. Während seiner Amtszeit setzte er sich für eine moderne, bürgernahe und effiziente Justiz ein. Ihm war es ein besonderes Anliegen, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu stärken. Für sein Engagement hat er über Partei- und Landesgrenzen hinweg hohes Ansehen genossen. Am 21. Februar ist Herbert Mertin im Alter von 66 Jahren gestorben. Dem Bundesrat gehörte er über 15 Jahre an. Seine sachliche und ausgewogene Art wird nicht nur hier bei uns im Hause sehr fehlen. Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen. Wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus. Ich bitte Sie, sich zu Ehren des Verstorbenen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Vielen Dank! Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 35 Punkten vor. TOP 6 und TOP 17 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 34 und 7 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 18 werden die Punkte 33 und 35 – in dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunktes 34: TOP 34 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) (Drucksache 115/25, zu Drucksache 115/25) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile als Erstes in der Aussprache Herrn Ministerpräsident Kretschmann aus Baden-Württemberg das Wort. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe hier als Verfechter der Schuldenbremse. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass die Politik immer wieder in Versuchung kommt, über ihre Verhältnisse zu leben. Konsum, der heute durch Schulden finanziert wird, schränkt morgen die Gestaltungsspielräume der zukünftigen Generationen ein. Bei Investitionen ist es anders, aber die Erfahrung lehrt, dass konsumtive Ausgaben immer wieder als Investitionen getarnt worden sind. Deshalb die Schuldenbremse, an deren Zustandekommen ich persönlich in der Föderalismuskommission II beteiligt war. Aber auch für die Schuldenbremse gilt das Grundprinzip allen politischen Handelns: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Diese Wirklichkeit hat sich in den letzten Jahren radikal, in den letzten Monaten und Wochen noch einmal dramatisch gewandelt und erfordert außergewöhnlich große Investitionen, gerade aus Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Das gilt vor allem für die äußere Sicherheit. Das immer aggressivere Agieren Russlands hat mit dem Überfall auf die Ukraine einen traurigen Höhepunkt erreicht. Die Bereitschaft der USA, die Sicherheit Europas auf eigene Kosten zu gewährleisten, nimmt seit Langem ab. Und mit der Wiederwahl Trumps und dem Agieren des Präsidenten ist schlagartig klar geworden: Europa muss seine Sicherheit in die eigenen Hände nehmen, und Deutschland muss dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Dazu kommt ein riesiger Investitionsstau bei der Infrastruktur, der unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Wir brauchen eine große Modernisierungsoffensive, beispielsweise für die Verkehrsinfrastruktur und die Energienetze, die Schritt für Schritt immer mehr bezahlbare, saubere Energie zur Verfügung stellen. Darum geht es jetzt. Dabei ist klar: Wenn wir nicht selbst für unsere Sicherheit und für unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sorgen, dann wird es keiner tun. Es geht um nicht weniger als die Selbstbehauptung Europas, sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und technologisch. Letztlich geht es auch um die Selbstbehauptung unserer Werte und Prinzipien von Frieden, Freiheit und Demokratie. Auf solch eine außergewöhnliche Herausforderung kann man nicht mit gewöhnlichen Mitteln reagieren. Deshalb sind die Grundgesetzänderungen, über die wir heute abstimmen, richtig. Das gilt angesichts des drohenden Endes der regelbasierten Weltordnung zuallererst für die Ausgaben für Verteidigung. Was das Sondervermögen für Investitionen angeht, bin ich der Grünen-Bundestagsfraktion dankbar, dass sie das Finanzpaket wesentlich besser gemacht hat: mehr Klimaschutz – eine Kernaufgabe dieses Jahrhunderts – und die Vereinbarung der Zusätzlichkeit beim Sondervermögen. Dies war wichtig und richtig, damit nicht einfach die Spielräume für konsumtive Ausgaben im Kernhaushalt vergrößert werden und der Reformdruck unterlaufen wird. Wobei ich betonen will: Wir beschließen hier und heute keine neuen Schulden. Wir beschließen erst einmal nur die Möglichkeit, den Rahmen und die neuen Regeln für eine Verschuldung. Ob und wie diese genutzt werden, ist dann eine politische Entscheidung der neuen Koalition im Bund. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bekenne ganz freimütig: Als in der Wolle gefärbter Föderalist stimme ich einigen der Änderungen des Grundgesetzes nur mit einem erheblichen Störgefühl zu. Zum einen, weil das Verfahren angesichts der gewaltigen Summen, um die es hier geht, eine Zumutung ist. Zum anderen, weil durch die Änderung des Grundgesetzes landesrechtliche Regelungen zur Schuldenbremse unmittelbar aufgehoben werden. Ich will ganz ausdrücklich sagen: Das ist kein rechtliches Problem. Verfassungsrechtlich ist all das nicht zu beanstanden. Im Sinne einer guten föderalen Ordnung ist es aber ein politisches Problem, und zwar ein fundamentales. Denn auch wenn der eigentliche föderale Sündenfall die Änderung des Artikel 109 Grundgesetz im Jahr 2009 war, weichen wir doch den ursprünglichen Geist dieses Artikels mit der heutigen Verfassungsänderung erneut auf. Artikel 109 Grundgesetz geht von der Haushaltsautonomie der Länder und des Bundes aus. Dort heißt es in Absatz 1: „Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.“ Voraussetzung für eine echte Haushaltsautonomie ist aber eine klare und transparente staatliche Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen und eine auskömmliche Finanzausstattung der Länder und Kommunen. Deshalb geht von der heutigen Entscheidung auch ein Handlungsauftrag an uns alle aus, der lautet: Wir müssen in den Bund-Länder- Finanzbeziehungen wieder für eine gute Ordnung der Dinge sorgen. Wir müssen das Ganze aber noch größer denken. Was unser Land jetzt braucht, ist eine grundlegende Staatsreform. Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“, die der Bundespräsident ins Leben gerufen hat, hat dazu einen außerordentlich profunden und ambitionierten Zwischenbericht vorgelegt. Darin geht es um die Fragen, wie der Staat handlungsfähiger, effektiver und schneller wird und wie Reformen besser gelingen können. Und genau da müssen wir ansetzen, die Regelungsdichte drastisch reduzieren und vereinfachen, den Erfüllungsaufwand der Gesetze verringern, die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen entflechten und neue Regeln für die digitale Bund-Länder- Zusammenarbeit schaffen. Wir brauchen wieder klarere Zuständigkeiten bei den Befugnissen und den Finanzen. Nur so werden die Abläufe schneller und transparenter. Natürlich ist das ein sehr dickes Brett, das wir da bohren müssen, aber das Momentum ist da. Wir Länder sollten gemeinsam mit der künftigen Bundesregierung solch eine große Staatsreform anpacken und eine hochrangige gemeinsame Kommission zur Umsetzung der vorgeschlagenen Staatsreform einrichten. Das ist der richtige Weg, und es muss schnell gehen. Wir dürfen nicht noch mehr Zeit verstreichen lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg stimmt den Änderungen des Grundgesetzes aus den genannten Gründen zu. Allerdings verbinden wir damit einen großen Anspruch an die künftige Bundesregierung: Gehen Sie die nötige Staatsreform gemeinsam mit uns Ländern an, und treiben Sie auch die weiteren notwendigen Strukturreformen zügig und beherzt voran! Dann – und nur dann – können die heutigen Beschlüsse zum Fundament der politischen, wirtschaftlichen und technologischen Selbstbehauptung des vereinten Europas werden. – Ich danke Ihnen. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Kretschmann! – Als Nächste hat das Wort: die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns. – Frau Schwesig! Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland muss investieren in seine Sicherheit. Bund, Länder, Kommunen müssen in die Sicherheit im Sinne der Verteidigungsfähigkeit investieren, weil Putins Angriffskrieg auf die Ukraine eine Zerstörung der bisherigen Friedensordnung bedeutet und weil wir uns nicht mehr auf die Sicherheitsdividende der USA verlassen können. Deutschland muss aber auch in die Sicherheit der Wirtschaft und Arbeitsplätze investieren – durch Senkung der Energiekosten, durch Unterstützung der Infrastruktur –, und wir müssen in unsere Bildungs- und soziale Infrastruktur investieren und damit auch in die Sicherheit für gute Bildung und für gute Krankenhäuser. – Das sieht die Grundgesetzänderung vor. Wir haben schon des Öfteren im Länderkreis darüber gesprochen, dass die Schuldenbremse reformiert werden muss, dass sie geöffnet werden muss, damit wir unseren Verpflichtungen nachkommen können. Dabei haben wir eine wichtige Balance zu halten: die Balance der Generationengerechtigkeit. Das bedeutet zum einen, den nachfolgenden Generationen nicht unnötige Schulden zu hinterlassen, aber auf der anderen Seite auch, der jetzigen jungen Generation keine Infrastrukturschulden zu hinterlassen. Und diese türmen sich gerade auf bei Schiene, Straße, Brücken, Kitas, Schulen, Krankenhäusern. Deswegen ist es so wichtig, dass dieses Paket, das hier vorliegt – das größte Investitionspaket seit der deutschen Einheit –, all diese Punkte berücksichtigt. Denn was wir alle in der letzten Zeit jeweils bei uns vor Ort erlebt haben, ist, dass Bürgerinnen und Bürger sagen: Ihr habt Geld für Panzer, für Waffen, für die Unterstützung der Ukraine, aber wie kümmert ihr euch um die Dinge, die hier vor Ort stattfinden? – Das ist ein gefährliches Gegeneinander. Wir führen diese Dinge mit der Grundgesetzänderung zusammen. Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern ist insbesondere wichtig, dass es das große Investitionsvolumen gibt von 500 Milliarden Euro, wodurch der Bund investieren kann, aber auch, dass ohne Wenn und Aber 100 Milliarden Euro für die Länder bereitstehen, damit wir gemeinsam in die Infrastruktur von Ländern und Kommunen investieren können. Beide großen Investitionspakete müssen durch Bundesgesetze auf den Weg gebracht werden. Gerade die 100 Milliarden Euro werden Gegenstand eines zustimmungspflichtigen Gesetzes sein, wo wir direkt mitbestimmen. Bei den 400 Milliarden Euro wird es ein Einspruchsgesetz sein. Insofern ist auch an dieser Stelle die Einflussnahme der Länder weiter gesichert. Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern ist dieses große Paket wichtig, aber auch der Spielraum von 0,35 Prozent des BIP zur Kreditaufnahme, wie ihn der Bund jetzt schon hat. Es gibt einen Punkt, der in unserer Koalition unterschiedlich bewertet wird: die Bereichsausnahme für die Bundeswehr. Ich finde das sehr richtig, weil es dafür sorgt, dass wir mehr in die Sicherheit investieren können und dies nicht mehr gegen andere Bereiche gestellt wird. Auf der anderen Seite gibt es die berechtigte Kritik: Warum gibt es eigentlich diese Bereichsausnahme nur für Verteidigung und nicht auch für andere Bereiche? Deswegen begrüßen wir, dass der Bundestag einen zweiten Schritt gegangen ist mit seinem Beschluss, dass noch in diesem Jahr eine Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse eingesetzt wird unter Beteiligung des Bundestages und der Bundesländer. Das ist ein wichtiger Beschluss. Wir verknüpfen unsere Zustimmung mit der Erwartung, dass das zügig umgesetzt wird und dass, so wie es im Beschluss steht, noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird. Das ist sehr sportlich. Alle, die sich mit dem Thema Schuldenbremse auskennen, wissen das. Mecklenburg-Vorpommern hat hier bereits im November letzten Jahres einen Antrag dafür eingebracht. Wir verknüpfen unsere Zustimmung auch mit der Erwartung, dass darauf geachtet wird, dass, wenn der Bund Programme aus den 400 Milliarden Euro aufsetzt, die Kofinanzierungsanteile nicht letztendlich die 100 Milliarden Euro für die Länder auffressen, und auch darauf, dass bei möglichen Plänen für Steuersenkungen nicht die Belastungen bei den Ländern ankommen, sodass auch die 0,35-Prozent-Spielräume aufgefressen werden. Denn dann wäre die Maßnahme, die wir heute beschließen, nicht mehr richtig wirkungsvoll. Wir verknüpfen unsere Zustimmung auch mit der Erwartung – das hat der Kollege Kretschmann angesprochen –, dass wir gleichzeitig Planungsbeschleunigung bekommen. Denn das Geld nützt nichts, wenn wir es nicht im wahrsten Sinne des Wortes zügig auf die Straße kriegen. Ich schließe mich auch ausdrücklich dem Vorschlag unseres Kollegen Winfried Kretschmann an, dass wir das Thema Staatsmodernisierung in den Blick nehmen müssen mit einer weiteren Kommission. Ich möchte mich zum Abschluss ganz herzlich bedanken beim Kollegen Michael Kretschmer, bei der Kollegin Anke Rehlinger, beim Kollegen Söder. Wir haben in den Sondierungen die Möglichkeit genutzt, dieses Paket zu schnüren. Ich möchte mich bei allen anderen Länderkollegen für das Vertrauen darin bedanken, dass wir die Dinge einbringen, die wir hier schon lange diskutieren. Wir müssen anerkennen, dass der Bund 100 Milliarden Euro Kredit aufnimmt, abtragen wird, inklusive Zinsen, die wir als Länder mit den Kommunen investieren können. Das ist eine neue Form von Anerkennung des Bundes – eine Anerkennung der Notwendigkeiten in Ländern und Kommunen –, wo ich mir wünsche, dass das fortgesetzt wird. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Winfried Kretschmann, der mit dafür gesorgt hat, dass im Rahmen der Verhandlungen mit den Grünen noch weitere wichtige Aspekte eingebracht worden sind. Das ist heute ein gutes Paket, ein wichtiges Paket für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird jetzt unsere Verantwortung sein, dass wir damit verantwortungsvoll umgehen, dass wir uns in die Bundesgesetze einbringen. Mecklenburg-Vorpommern wird dieser Grundgesetzänderung zustimmen. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Es folgt der Ministerpräsident aus Sachsen, Herr Kretschmer. Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Entscheidung über ein so großes Finanzvolumen ist keine leichte. Dass der Freistaat Sachsen heute zustimmt, dass wir uns gemeinsam entschieden haben, diesen Weg mitzugehen, hat damit zu tun, dass wir in Anbetracht der großen geopolitischen Herausforderungen gesagt haben: Es ist eine notwendige Entscheidung. Am Anfang der Diskussion über diese Grundgesetzänderung stand in der Tat die Frage: Wie können wir das Leben in Deutschland, in Europa sichern in Anbetracht einer zunehmend schwierigen Situation in der Ukraine und eines zunehmend unberechenbaren amerikanischen Partners? Wenn wir wollen, dass unser Land ein sicheres Land ist, wenn wir wollen, dass sich die Menschen entwickeln können, dass sie sich selbst verwirklichen können, dass wir unseren Wohlstand, der über so viele Jahre und Jahrzehnte aufgebaut wurde, für die nächsten Generationen sichern und möglich machen, dann müssen wir in Frieden leben, dann müssen wir Sicherheit garantieren. Und dafür ist es notwendig, dass wir in unsere Verteidigungsfähigkeit investieren. Wir haben als Länder sehr schnell der Bundesregierung und denjenigen, die sich aufmachen, eine neue Bundesregierung zu bilden, deutlich gemacht, dass wir bereit sind, diese staatspolitische Verantwortung mitzutragen. Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass wir in unseren Ländern so viele Herausforderungen sehen, dass eine Zustimmung im Bundesrat, eine Mehrheit aus unserer Sicht nur denkbar ist, wenn neben der Frage der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auch Investitionen, dringende Investitionen in die Infrastruktur, mitgedacht und mit ermöglicht werden. Das war unser Drängen, unser gemeinsames Drängen. Ich sage das deswegen, weil ja heute auch viele Vorwürfe öffentlich erhoben werden zu der Frage, was vor der Wahl gesagt worden ist und was sich am Ende realisiert. Die Antwort auf die Frage der Verteidigungsfähigkeit war sehr schnell klar. Und dass es am Ende ein Sondervermögen oder Sonderschulden für die Infrastruktur gibt, haben wir gemeinsam durchgesetzt. Auch das halte ich für notwendig. Und ich halte es vor allen Dingen für notwendig, dass wir von Anfang an die kommunale Ebene mitgedacht haben. Denn dort findet das Leben der meisten Menschen statt. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, kommunale Infrastruktur: Man kann den Deutschen nicht erklären, dass man Geld in die Ukraine gibt – was notwendig ist –, dass man Panzer und Drohnen kauft, aber auf der anderen Seite diese wichtige Infrastruktur nicht bedacht wird. Es ist eine notwendige Entscheidung. Aber damit sie am Ende eine wirklich positive Entwicklung zur Folge hat, reicht das allein nicht aus. Mit Geld allein kann man diese Dinge nicht klären. Es ist in der Debatte schon mehrmals deutlich gesagt worden: Wir brauchen eine andere Dynamik in der Bundesrepublik Deutschland. Wir müssen Wachstumsbremsen lösen. Ja, es wäre von der Systematik besser gewesen, zunächst einmal diese Fragen sichtbar zu machen und auszuverhandeln: die Frage, wie man zu einer Migrationswende kommt; die Frage, wie man in der Energiepolitik den Weg einer Verteuerung, einer Verknappung von Energie, der eingeschlagen worden ist, tatsächlich beenden und einen neuen Weg einschlagen kann; die Frage, wie man im Arbeitsrecht die Dinge anders organisieren kann; die Frage, wie man bei Planung und Beschleunigung das Prinzip „Verhinderung durch Mitwirkung“ beenden kann und tatsächlich zu schnellen Entscheidungen und zu schnellem Bauen kommt. Der Weg ist jetzt ein anderer. Deshalb müssen wir alle miteinander den zweiten Schritt einfordern. Dieser muss kommen. Er ist notwendig, damit sich diese großen finanziellen Mittel am Ende auch wirklich in Form einer anderen Dynamik und nicht nur steigender Preise oder sogar einer zusätzlichen Inflation auswirken. Ich finde, da sind wir gemeinsam in einer großen Verantwortung. Ich habe die Sondierungsgespräche in den letzten Wochen als eher positiv empfunden und den Eindruck gehabt, dass dort ein neues gemeinsames Verständnis besteht. Das ist im Hinblick auf die Frage der Demokratiefähigkeit unseres Landes auch dringend notwendig, denn viele Menschen machen ihre Zustimmung zur Demokratie davon abhängig, inwieweit diese es schafft, Probleme zu lösen und diesem Land eine gute Zukunft zu geben. Die Wahlen der letzten Monate und Jahre zeigen einen immer größeren Anteil von Menschen, der verzweifelt und der dieses Vertrauen nicht mehr hat. Wir müssen die Demokratie verteidigen, solange wir sie haben. Das bedeutet, dass wir jetzt mit Kraft parteiübergreifend aus der demokratischen Mitte heraus diese großen Themen angehen – und das in einer vernünftigen Sprache, hart in der Sache, aber anständig im Ton. Ich bin froh, dass es eine Partei gab, die nicht Teil der neuen Regierung sein wird, aber im Deutschen Bundestag zugestimmt hat. Aber ich finde, die Art, wie im Nachgang darüber gesprochen worden ist, wie man sich gegenseitig beschimpft hat, wie man aus internen Runden die Öffentlichkeit informiert hat, ist kein Umgang, der Vertrauen generiert, welches wir dringend in den nächsten Jahren und Jahrzehnten brauchen. Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der Blick in den Bundeshaushalt zeigt einmal mehr, wie dramatisch die Situation ist. Wenn wir die Probleme klären wollen, müssen wir das, was Deutschland immer ausgemacht hat, auch in Zukunft, in den nächsten Jahren garantieren. Hier sind demokratische Parteien und Politikerinnen und Politiker keine Feinde, sondern Konkurrenten. So muss man das leben, und so muss man es auch ausdrücken. Dann werden wir eine Chance haben, wieder auf einen ökonomischen Wachstumspfad zurückzukommen und wesentlich mehr Zustimmung und Vertrauen in unsere Demokratie zu bekommen. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Kretschmer! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Dr. Bovenschulte für Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kretschmer hat gerade die Bedeutung der Handlungsfähigkeit der breiten demokratischen Mitte beschworen. Ich kann mich dem nur anschließen. Es ist gut für unser Land, dass wir heute einen Kompromiss vorliegen haben, der von der breiten Mitte der Gesellschaft getragen wird und dem sich – davon gehe ich aus – auch die breite Mehrheit der Länder anschließen wird. Bremen jedenfalls wird diesem Kompromiss zustimmen. Wir haben hier im Plenum regelmäßig darauf hingewiesen, dass wir angesichts der bestehenden Herausforderungen neue Handlungsmöglichkeiten brauchen. Ich möchte nur an unsere Initiative aus dem vergangenen Jahr erinnern, in der wir uns für ein Sondervermögen, für eine Reform der Schuldenbremse, für zusätzliche Steuereinnahmen starkgemacht haben. Das ist damals – vorsichtig ausgedrückt – noch nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen. Und so freue ich mich umso mehr, dass das, was vor wenigen Monaten, ja vor wenigen Wochen noch für Teile der politischen Mitte undenkbar war, nun möglich ist. Besser spät als nie! Das hat nichts mit Volatilität der Meinungsbildung und der Überzeugung zu tun, sondern mit einer tiefen Erkenntnis, welche Bert Brecht wie folgt formuliert hatte: „Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“ – oder jedenfalls unzureichend angesichts einer neuen Lage. So gilt es auch von meiner Seite, denjenigen zu danken, die letztlich diesen breit getragenen Kompromiss ermöglicht haben. Manche sind dabei zweifelsohne über ihren Schatten gesprungen, um ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung und der Verantwortung für unser Gemeinwesen gerecht zu werden. Ich kann mich dem Dank, den Manuela Schwesig in verschiedene Richtungen ausgesprochen hat, nur anschließen. Hinter diesem Kompromiss steckt die Bereitschaft, gemeinsam zu diskutieren und zu gemeinsam getragenen Überzeugungen zu kommen. Sie erlauben mir, dass ich ganz besonders und ausdrücklich meinen Koalitionspartnern in Bremen, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, für die Bereitschaft danke, sich auf einen so konstruktiven Pfad zu begeben, sodass Bremen heute zustimmen kann. Meine Damen und Herren, jetzt wird es darauf ankommen, dass wir gemeinsam die in dem Paket steckenden Chancen nutzen – beispielsweise, indem wir zügig die notwendigen Ausführungsgesetze beschließen. Ich wünsche, dass wir dabei pragmatisch vorgehen und immer auch auf Umsetzungsfähigkeit und Umsetzungsaufwand achten und diese im Blick behalten. Was nützt uns das schönste Sondervermögen, wenn wir es nicht in die Praxis umgesetzt bekommen? Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf das Kriterium der Zusätzlichkeit beim Bundesanteil des Sondervermögens hinweisen. Das bietet auf der einen Seite einen hohen Anreiz, das Geld nur für notwendige Investitionen auszugeben. Auf der anderen Seite ist es aber erforderlich, mit diesem Kriterium praxisnah und pragmatisch umzugehen. Wir müssen unsere Prozesse weiter optimieren – darauf ist von meiner Vorrednerin und meinen Vorrednern schon hingewiesen worden –, um die Mittel tatsächlich auf die Schiene, die Straße zu bringen und in unsere Gebäude, in unsere Schulen, Kitas und Krankenhäuser fließen lassen zu können. Wir sind in puncto Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in den letzten beiden Jahren schon einigermaßen gut vorangekommen. Aber wir alle wissen: Da ist noch ordentlich Luft nach oben, da geht noch mehr. Die Frage der Modernisierung und Beschleunigung unserer Prozesse stellt sich umso mehr, je mehr wir investieren wollen. Denn mit zu schlecht organisierten Prozessen und zu geringen Kapazitäten führen zusätzliche Investitionen ja nur zu mehr Inflation, aber nicht zu besseren Straßen, Brücken und Schulen. Das kann nicht unser Interesse sein. Wir müssen daher dafür sorgen, dass die Mittel wirklich im verfügbaren Zeitraum abfließen und in den kommenden Jahren substanziell zur Verbesserung unserer Infrastruktur beitragen. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen schuldig. Wir müssen dafür mehr Kapazitäten für Planung, Genehmigung und Umsetzung schaffen. Auch ist die private Wirtschaft aufgerufen, noch mehr Fachkräfte auszubilden und zu qualifizieren, damit wir die Investitionsbremse tatsächlich lösen können und das Lösen nicht nur ankündigen. Neben dem Länderanteil des Sondervermögens wird auch der Bundesanteil in der Breite Deutschlands Früchte tragen. Ich gehe stark davon aus, dass damit Bundesverkehrswege saniert werden, dass viel Geld in die Deutsche Bahn fließen wird. Ich erlaube mir an dieser Stelle aus Bremer Perspektive, aus norddeutscher Perspektive, an den Bund zu appellieren, sich an den Kosten der Häfen stärker als bislang zu beteiligen. Wir werden heute noch über eine Initiative der Küstenländer sprechen, die genau das fordert. Meine Damen und Herren auf Bundesseite, künftig wird die Möglichkeit bestehen, im gesamtstaatlichen Interesse da mehr als bisher zu tun. Ich appelliere an den Bund, bei der weiteren gesetzlichen Konkretisierung zügig und im engen Dialog auf die Länder zuzugehen, denn es ist wichtig, dass wir aus vergangenen Verfahren lernen und unnötige Bürokratie zwischen den Gebietskörperschaften vermeiden. Ich habe es schon gesagt: Wir brauchen einen zügigen Mittelabfluss. Und ich möchte noch einmal unterstreichen, dass Länder und Kommunen sehr wohl wissen, welche Infrastrukturprojekte besonders drängen und wie und wo wir sie umsetzen wollen. Ich appelliere deshalb an den Bund, zügig auf uns zuzugehen, um gemeinsam die jetzt zu fassenden Beschlüsse umzusetzen, aber auch eine Perspektive aufzuzeigen, um an einer grundsätzlichen Reform der Schuldenbremse zu arbeiten. Auch das ist notwendig. Das jetzige Paket ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber es löst nicht alle Probleme, kann auch nicht alle Probleme lösen. Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch auf einen Punkt hinweisen: Die den Ländern und Kommunen nun eröffneten Spielräume können und dürfen nicht zur Kompensation bundesseitig angedachter Steuersenkungen eingesetzt werden. Dann hätten wir ein bloßes Nullsummenspiel; und ich denke, wir werden, wenn der Bund entsprechende Gesetzesentwürfe vorlegen wird, alle gemeinsam, auch hier im Haus, darüber noch mal mit verstärkter Höflichkeit verhandeln. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Dr. Söder aus Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Historische Zeiten erfordern historische Maßnahmen. Wir haben das gerade in jedem Redebeitrag gehört. Vor sechs Wochen hätte ich nicht gedacht, dass wir heute eine Grundgesetzänderung von solch einem Ausmaß beraten würden und mehrheitlich entscheiden können. Aber: Die Welt ist in der Tat eine andere. Die äußere Sicherheit erfordert andere Maßnahmen. Ich war Soldat bei der Bundeswehr in Zeiten des Kalten Krieges. Irgendwie ist mein Gefühl, dass es heute fast schwieriger ist als damals. Die Bedrohungslage aus dem Osten, aus Moskau, ist nach wie vor da, der Rückhalt im Westen nicht mehr so, wie wir es von früher gewohnt sind. Ich bin ein überzeugter Transatlantiker, aber das Vertrauensverhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika ist jedenfalls bei mir und bei vielen anderen von all dem tief berührt. Die Deutschen sind in Sorge, und sie haben Angst, was da noch alles auf sie zukommen kann. Viele Menschen sind auch verunsichert, was die wirtschaftliche Lage betrifft. Deutschland ist tief in einer Rezession. Jeden Tag gibt es neue Meldungen darüber, wie große traditionelle Unternehmen in Schieflage kommen, Arbeitsplätze abbauen müssen, vor allem in der deutschen Industrie. In der Welt droht ein Handelskrieg zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union. Währenddessen rüstet China massiv auf durch Hunderte von Milliarden Investitionen in Technologie, auch durch Schulden. Was ist unsere Reaktion? Manche fragen: Warum ist das jetzt alles so schnell? Kann man sich keine Zeit lassen? Nun, bei dieser Grundgesetzänderung gibt es auch für die Geschwindigkeit einen Grund. Der Grund ist, dass es im neuen Deutschen Bundestag eine Sperrminorität gibt, eine Art Weimarer Zange. Von links außen und von rechts außen wird gesagt, dass es für viele Entscheidungen keine Mehrheit mehr gibt. Und darum war die Mitte gezwungen, zu handeln und zu entscheiden, ob es eine Grundlage für die Zukunft gibt. Da ist Handeln wichtig. Da ist es wichtig, neue Kraft zu finden. Und da steht Verantwortung vor Taktik und den eigenen Blasen. Die geplante Grundgesetzänderung ist am Ende ein Riesensignal an Freund und Feind. Sie ist ein Signal auch an die Welt und Europa. Die Reaktion darauf ist übrigens überwiegend positiv. Bei uns im Land wird viel kritisiert, vieles auch zu Recht. Aber im Ausland, übrigens auch bei Investoren, wird das überwiegend positiv gesehen: Deutschland hat sich entschieden, nicht mehr wehrlos zu sein. Deutschland will wieder dabei sein. Deutschland will mehr. Entscheidend ist, dass wir heute mit dieser Grundgesetzänderung im Prinzip die Möglichkeit geben, einen Schutzschirm aufzuspannen. Winfried Kretschmann hat es gesagt: Kein einziger Euro ist ausgegeben, aber es wird die Möglichkeit eines Schutzschirms geschaffen, die Möglichkeit, uns durch schwere Zeiten zu führen. Solch ein Deutschland-Paket gab es übrigens schon einmal: während der Finanzkrise. Damals haben Konjunkturprogramme geholfen, dass die deutsche Wirtschaft nicht völlig abgeschmiert ist. Über so etwas Ähnliches, liebe Kolleginnen und Kollegen, mussten wir auch während der Corona-Krise entscheiden angesichts all der Schwierigkeiten, unsere Wirtschaft durch diese Zeiten zu führen. Genau so etwas Ähnliches tun wir jetzt auch. Führen die Summen dazu, dass einem ein bisschen schwindlig werden kann? Aber sicher! Es sind große Summen, die aufgerufen werden. Aber eines kann ich sagen: Natürlich muss jeder einzelne Euro klug gewogen und überlegt ausgegeben werden. Dies ist kein Selbstbedienungsladen für irgendwelche Projekte, die immer schon mal gemacht werden sollten. Es muss genau belegt werden, wofür Geld ausgegeben wird. Es sind nur Investitionen – für zwölf Jahre. Wer das übrigens mal runterrechnet, stellt fest: So viel ist es im Einzelfall gar nicht, wenn man es durch die Zahl der Jahre teilt und auf die ganzen Begehrlichkeiten der Länder und unseres großen Landes bezieht. Und natürlich braucht es auch einen langfristigen Rückzahlungsplan, denn nur so wird die ganze Entscheidung, das ganze Deutschland-Paket an sich stimmig. Der erste Teil betrifft die Bundeswehr. Ich will es noch einmal sagen: Die Ausgaben für Verteidigung sind entscheidend. „Whatever it takes“ oder „no limit“ – wir müssen alles dafür tun, dass die Bundeswehr wieder zu einer der stärksten Armeen in Europa wird und unser Land schützen kann, Deutschland schützen kann: Investitionen in Technik, Drohnen, die wichtiger sind als Panzer, Raketenschutzschirme. Und am Ende wird es auch ohne eine Wehrpflicht, in welcher Form auch immer, nicht gehen, damit die Landes- und NATO-Verteidigung organisiert werden kann. Die Investitionen in die Infrastruktur sind wie ein deutscher Marshallplan. Wir holen manches nach, was wir alle zusammen in den letzten Jahren und Jahrzehnten versäumt haben, weil es nicht politisch prioritär und opportun erschien. Und natürlich gibt es auch keinen großen Beifall, wenn eine Brücke saniert wird, die schon dasteht. Wenn eine Straße oder eine Schienenstrecke saniert wird, die schon besteht, gibt es scheinbar keinen schnellen politischen Ertrag. Aber wir spüren, was der politische Minusertrag sein könnte, wenn Brücken zusammenbrechen und Straßen nicht mehr befahrbar sind. Dies ist eine Form verdeckter Verschuldung. Und diese verdeckte Verschuldung beheben wir und geben damit der nächsten Generation eine Chance, neu aufzusetzen. Erstmals werden die Länder in einem solchen Programm erwähnt. Das hat es vorher übrigens noch nie gegeben. Ich führe seit vielen Jahren Verhandlungen, auch in Berlin. Von Bundesseite gab es meistens – immer, wenn es um das Thema Länder geht; Sie wissen es alle – eine gewisse Zurückhaltung. Auch, das institutionell festzuschreiben! Das passiert jetzt. Straße, Schiene, Brücke, Krankenhäuser, Schulen, Kita – all das wird auf den Weg gebracht. Enorm wichtig ist auch die Wissenschaft, die gestärkt werden muss. Schauen wir uns an, was andere Länder um uns herum in Technologie investieren! Seit meinem Amtsantritt in Bayern haben wir die Ausgaben für Forschung und Technologie um 40 Prozent erhöht. Aber da geht noch eine ganze Menge mehr für unser ganzes Land. Ich teile die Auffassung von Herrn Bovenschulte und vielen anderen, dass das nur geht, wenn wir auch eine massive Planungsbeschleunigung haben. Wenn wir das mit den gleichen Strukturen wie jetzt machen, dann ist in zwölf Jahren nichts ausgegeben, weil wir immer noch im 13. Einspruchsverfahren sind. Wir brauchen ähnlich wie damals bei der deutschen Einheit eine Sonderplanungsbeschleunigung. Bei den 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds – lieber Winfried Kretschmann – habe ich am Anfang ein bisschen zurückhaltend reagiert. Ich war mir nicht ganz sicher: Was ist das? Aber wenn man genau hinschaut, merkt man: Das ist nicht irgendein Programm, wo es nur um Naturschutz geht. Da geht es auch nicht um das Staatsziel 2045; dies ist klar definiert. Und es geht auch nicht um eine Art Spielgeld für NGOs. Im Gegenteil: Das sind zentrale Projekte wie Hochwasserschutz oder die Elektrifizierung von Bahnstrecken – wo auch wir in Bayern, im Allgäu, im Bayerischen Oberland, Bedarf haben –, E-Mobilität, Wasserstoffinfrastruktur, alles Dinge, die uns technologisch auf dem Weg in die Zukunft nutzen können. Deswegen sind wir dafür. Die Schuldenbremse für die Länder anzugleichen, ist eine Frage der Fairness für alle. Ich möchte darauf hinweisen, dass es in der Länderfinanzierung untereinander aber auch ziemlich unfair zugehen kann, jedenfalls aus Sicht einiger Länder, die den Länderfinanzausgleich zahlen. Ich will einfach darauf hinweisen und klarmachen: Wir können das auf Dauer so nicht mehr weitermachen. Bayern zahlt fast 60 Prozent des Länderfinanzausgleichs. Das sind fast 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wir haben dank der Solidarität bis 1980 3,4 Milliarden Euro bekommen und haben mittlerweile eine Summe von 127 Milliarden Euro bezahlt. Es könnte sein und es wäre geradezu absurd, dass wir in Bayern konsolidieren oder sogar über Schulden nachdenken müssen, nur um den Länderfinanzausgleich zu bezahlen. Das ist aus unserer Sicht nicht demokratisch und verantwortbar, und ich glaube, es gibt auch einige andere Bundesländer, die dies in der Dimension genauso sehen. Deswegen hat es für uns eine hohe Priorität, das zu ändern, vor allen anderen Überlegungen, irgendwelche Schulden abzubauen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundgesetzänderung ist eine erste Etappe, aber nur eine Etappe. Sie muss einhergehen mit Investieren, Konsolidieren und Reformieren. Das ist wichtig. Dabei ist beim Reformieren entscheidend, dass unsere Wirtschaft gestärkt werden kann. Das muss Priorität haben. Wir müssen unseren Unternehmen aber in der Tat mehr Möglichkeiten geben, zu investieren: Sonderabschreibungen, Steuersenkungen. Energiekosten müssen runter. Von Bürokratie muss massiv entlastet werden. Und ja, auch das ist wichtig: Die illegale Migration muss begrenzt werden. Was außerdem noch wichtig ist, auch aus Sicht von Bayern: Es geht nicht nur um Geld. Gerade unsere Kommunen wollen nicht nur, wie immer der Eindruck vermittelt wird, Geld. Ganz im Gegenteil: Sie wollen auch von mancher Aufgabe entlastet werden, die ihnen in den letzten Jahren einfach aufgebürdet wurde. Darum ist wichtig, dass wir einen Kommunalpakt organisieren, der vielleicht sogar über Konnexitätsfragen nachdenkt, die wir verankern sollten, um die Kommunen von Aufgaben zu entlasten. Das alles ist die To-do-Liste, die nach dem heutigen Tag folgt. Sie hängt aber mit dieser Grundgesetzänderung zusammen. Ohne eine Grundgesetzänderung geht das andere nicht, aber ohne das andere macht eine Grundgesetzänderung am Ende keinen Sinn. Zunächst einmal – und das finde ich positiv – hat die breite Mitte der Demokraten etwas auf den Weg gebracht, im Bundestag und, wie es sich sehr klar abzeichnet, hoffentlich heute auch im Bundesrat. Nur die extremen Ränder sind dagegen und manche Splittergruppe, die nicht mehr im neuen Bundestag sitzt. Mein Dank geht an diejenigen, die mitgeholfen haben, das möglich zu machen. Ich sage ausdrücklich: an Friedrich Merz als den Verhandlungsführer der Union, an Lars Klingbeil und Saskia Esken für die SPD. Und für die Länderseite schließe ich an: Frau Schwesig, Frau Rehlinger, vielen Dank für das Gemeinsame! Besonders auch Michael Kretschmer, der mitgeholfen hat! Wir zwei waren in der Verhandlungsgruppe der Union, und da war es nun nicht von Anfang an selbstverständlich, dass dies gemacht wird. Vielen Dank dafür! Meine sehr verehrten Damen und Herren – und auch an die Menschen, die draußen zuschauen –, wir ebnen den Weg für neue Chancen, für eine neue Stärke, für eine neue Sicherheit unseres Landes. Wenn die Abstimmung positiv ausgeht, heißt das: Deutschland meldet sich zurück – mit dem einen Ziel, den Schutz und das Wohl des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Und nebenbei: Bayern stimmt natürlich zu; das war von Anfang an klar. – Vielen Dank! (Heiterkeit) Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Dr. Söder! – Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Söder, das Saarland stimmt auch zu; auch das war von Anfang an klar. (Heiterkeit) Wenn der Bundesrat heute dieser Grundgesetzänderung zustimmt, dann stellt das nach meiner Auffassung nichts anderes als eine Art Neubegründung der Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund und Ländern dar. Das ist ein Megaimpuls für Deutschland – und das nicht nur, weil die Größenordnung für den einen oder anderen tatsächlich schwindelerregend sein mag, und nicht nur deshalb, weil es im höchstrangigen Recht, nämlich dem Grundgesetz, verankert ist, sondern auch, weil es, wie ich finde, ein historisches Signal der politischen Mitte an die Menschen in Deutschland ist. Und es ist auch ein historisches Signal der politischen Mehrheit Deutschlands in Richtung Europa und der Welt. Ich kann anschließen an das, was der Kollege Söder gesagt hat: Es ist auch ein Zeichen dafür, dass wir bereit, willens und in der Lage sind, unser Schicksal in die Hand zu nehmen, dass wir bereit sind, die Herausforderungen dieser Zeit zu meistern, mit Mut zu großen Schritten und mit dem Optimismus, den es für eine große und richtige Tat braucht. Wir tun das nicht gegen andere oder auf deren Kosten, sondern mit unseren Partnern in der Mitte der Gesellschaft und mit unseren Partnern in Europa und der Welt. In der Sache ermöglicht die Änderung des Grundgesetzes die richtigen Weichenstellungen im Sinne eines Aufholprogramms für die Infrastruktur, im Sinne eines, wenn man so will, Fitnessprogramms für die Sicherheit und im Sinne eines neuen Aufbruchs für Transformation und Klimaschutz in Deutschland. Insofern will ich hinzufügen, dass die Verbesserungen, die der Vorschlag durch die Beratungen im Deutschen Bundestag erfahren hat, durchaus richtig und notwendig gewesen sind; er ist dadurch nicht schlechter, sondern besser geworden. Das führt mich zur wichtigsten Botschaft, die, wie ich finde, von dieser Beschlussfassung ausgeht, nämlich die, dass wir, die politische Mitte in Deutschland, eine politische Verantwortungsgemeinschaft mit den Bürgerinnen und Bürgern bilden. Die Menschen im Land erwarten zu Recht von uns, von der Politik – und zwar völlig egal, ob im Bund, im Land oder in den Kommunen, und egal, von wem regiert –, dass es einen klaren Kurs für Sicherheit, Wachstum, Wohlstand, Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit gibt. Die Menschen wollen keine ewigen Streitereien mehr, die am Ende – bestenfalls durch das Bundesverfassungsgericht, schlimmstenfalls ohne irgendeine Entscheidung – ins Leere laufen. Sie erwarten schlicht und ergreifend von uns, dass wir uns um die Probleme kümmern und dass wir über die Instrumente, die wir brauchen, verfügen und uns im Zweifelsfall auch das Geld besorgen, das wir brauchen, damit wir uns um diese Probleme kümmern können. Wir geben insofern uns selbst und dem Land die Möglichkeiten und die Hebel an die Hand, die man braucht, um all diese Aufgaben anzugehen. Und wir sollten uns klarmachen, dass das auf allen Ebenen funktionieren muss. Es wird niemals gut werden, wenn nur eine dieser Ebenen aufrüstet, wenn sie sich Instrumente verschafft. Das müssen alle gleichermaßen tun. Darin besteht ein Stück weit die Klugheit dieses Vorschlags: dass er genau diesem Umstand Rechnung trägt. Und ja: Ich will wie die Kollegin und die Kollegen vor mir darauf hinweisen, dass es allein mit Geld nicht getan sein wird. Kein Problem dieses Landes wird allein mit der Entscheidung des heutigen Tages oder der Entscheidung des Bundestages in dieser Woche gelöst sein. Wir schaffen allerdings die finanziellen Voraussetzungen, damit die großen Kraftanstrengungen, die allesamt noch anstehen, überhaupt erst bewältigt und Investitionen getätigt werden können. Geld allein löst die existenziellen Fragen nicht, aber die Zeiten des Zauderns und des Zerredens sind jetzt vorbei. Die Zeiten der sich verselbstständigenden Streiterei über Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen auch vorbei sein. Wir brauchen jetzt eine übergreifende Machermentalität und keine Miesmacherlaune. Handeln statt Verzetteln, das ist das Gebot der Stunde. Damit das tatsächlich gelingt, müssen wir in den Umsetzungsmodus kommen, den meine Vorrednerin und meine Vorredner hier an dieser Stelle beschrieben haben. Insofern drückt sich die Einmütigkeit in diesem Hohen Haus nicht nur dadurch aus, dass das Ganze hoffentlich eine Mehrheit findet, sondern auch in der Gestaltung der Redebeiträge, die im Grunde genommen allesamt aus den gleichen Blöcken bestanden haben. Ich finde, das ist ein starkes Signal dafür, dass erkannt worden ist und dass alle wissen: Es reicht nicht, mal eben schnell dieses Geld haben zu wollen und zu denken, dass es dann irgendwie schon gut werden wird. Die Verausgabung dieses Geldes kann nicht voraussetzungsfrei sein, wenn die gewünschten Erfolge damit erzielt werden sollen. Wir brauchen die besprochene Staatsmodernisierung. Das wird noch anstrengend genug werden, wenn man ins Detail geht. Aber dafür ein grundsätzliches Verständnis entwickelt zu haben, wie es heute und hier ausgedrückt wurde, ist neben den Summen, um die es letztendlich geht, wie ich finde, ein großes Zeichen. Die Länder brauchen genauso wie der Bund und die Kommunen das Geld zügig, damit es vor Ort ankommen kann. Und ja, es muss auch um investive Verausgabungen gehen. Das Stichwort „Zusätzlichkeit“ ist genannt worden. Ich komme aus einem Bundesland, wo man tatsächlich versucht sein könnte, das eine oder andere Haushaltsloch zu stopfen. Aber es geht darum, dass wir dieses Geld wirklich für investive und nicht für konsumtive Ausgaben nutzen. Denn das ermöglicht uns am Ende des Tages, mit der größtmöglichen Wirkung tatsächlich konsolidierte Haushalte zu haben. Wenn wir das umsetzen wollen, geht es um drei Zetts: Es geht um Zielgenauigkeit, es geht um Zügigkeit, und es geht um Zusätzlichkeit. Diese drei Zetts sollten für uns handlungsleitend sein, wenn es darum geht, mit den Mitteln wirklich das Beste zu erreichen. Und es geht um Geld und um Geist – den richtigen Geist, den richtigen Spirit des Anpackens –, damit deutlich wird, dass wir alle miteinander die Kraft aufbringen wollen, die Handlungsfähigkeit unseres Staates zu unterstreichen, die Lösungsfähigkeit unserer liberalen Demokratie und die Leistungsfähigkeit der Politik. Denn wir dürfen uns nichts vormachen: In allen drei Bereichen haben Bürgerinnen und Bürger Zweifel. Es ist jetzt an uns, diese Zweifel zu zerstreuen und den Gegenbeweis anzutreten. Denn wir kämpfen ja darum, dass die Wirtschaftskraft, die Verteidigungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Aber am Ende des Tages kämpfen wir auch um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Arbeit, in diese Demokratie, in diese Staatsform. Wir haben dazu jetzt die Möglichkeit. Wir wollen und wir müssen diese Chance nutzen, denn sie wird so nicht wiederkommen. Das ist die Verpflichtung, die in der Entscheidung des heutigen Tages steckt. Wir beschließen heute wirklich Großes, und wir übernehmen damit in der Folge auch die Verantwortung dafür, dass daraus wirklich Großes für unser Land entsteht. In diesem Sinne uns dabei gemeinsam gutes Gelingen! – Herzlichen Dank, Glück auf und Bon courage! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Rehlinger! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, selten war das Wort „historisch“ – es ist ja heute schon das eine oder andere Mal gefallen – für eine Entscheidung, die wir hier zu treffen haben, so berechtigt wie bei der heutigen Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes. Der Angriffskrieg Wladimir Putins gegen die Ukraine, gegen Europa ist eine wirklich historische Zäsur, die im Übrigen – das möchte ich hinzufügen – in Tiefe und Bedeutung dem Jahr 1989 in nichts nachsteht. Diese Bedeutung hat ja durch die enorme Dramatik der zurückliegenden Wochen noch zugenommen. Wir erleben, wie die Unterstützung der Vereinigten Staaten für die Verteidigung der Ukraine wegbricht. Wir erleben die Annäherung der Trump-Administration an das autoritäre Regime Putins – trotz des russischen Imperialismus, der Europa und die NATO herausfordert. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben auch eine Erosion der transatlantischen Partnerschaft. Wir erleben eine tektonische Verschiebung der geostrategischen Kräfteverhältnisse. Für Hessen, dem vielleicht amerikanischsten Bundesland in Deutschland, ist das eine zutiefst erschütternde Erfahrung, die wir gerade machen, weil für uns die US- Armee nie allein nur eine Schutz- und Ordnungsmacht war, sondern auch Garant des demokratischen Neuanfangs nach 1945. In den Garnisonsstädten wurden aus amerikanischen Soldatinnen und amerikanischen Soldaten Nachbarn und Freunde. Wir beheimaten das Hauptquartier der US Army Europe and Africa in Wiesbaden. Wir sind der Armeeführung in Hessen eng verbunden. Bei offiziellen Anlässen weht neben der hessischen und der deutschen Flagge die amerikanische Flagge. Wir hören neben der deutschen Nationalhymne bei vielen Anlässen bei uns in Wiesbaden auch die amerikanische Hymne. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin aufgewachsen am Dornbusch in Frankfurt am Main. In meiner Kindheit, in meiner Jugend um mich herum amerikanische Soldaten, PX, AFN, amerikanische Housing Areas. Für meine Generation war deswegen immer klar: Wenn es Probleme gibt, dann stehen uns unsere amerikanischen Freunde bei. Dieses Gefühl der Sicherheit, das ich immer gehabt habe, mit dem ich aufgewachsen bin, gilt so jedenfalls für meine Söhne nicht mehr. Wir leben weltpolitisch gesehen in einer komplett neuen Lage. Anders als in den vergangenen Jahren können wir nicht mehr so selbstverständlich auf die militärische Hilfe der Vereinigten Staaten und auf die transatlantische Partnerschaft setzen. Das ist ein echter Paradigmenwechsel, den wir erleben, brutal und hart. Erst die bizarre Rede des US-Vizepräsidenten in München, dann eine obszöne Demütigung eines Präsidenten, dessen Volk im Freiheitskampf steht, eines Wertepartners im Übrigen – das hat wirklich alles verändert, und das hat auch uns verändert und Europa. Darauf muss Deutschland reagieren, schnell, entschlossen und inmitten vieler gleichzeitiger Krisen. Wir müssen unser Land auf allen Ebenen stärker und souveräner machen. Deshalb sind die massiven Investitionen in unsere Sicherheit, in unsere Verteidigung, in den Zivilschutz notwendig. Deshalb sind natürlich genauso massive Investitionen in unsere Infrastruktur nötig. Beides gehört zusammen: für die notwendige Krisenresilienz unseres Landes und im Übrigen, ich will es deutlich sagen, auch für die Generationengerechtigkeit. Generationengerechtigkeit bedeutet ja nicht nur „frei sein von Schulden“, sondern Generationengerechtigkeit heißt auch „aufwachsen können in Frieden und Freiheit“, wie es mir möglich war. Ein Leben in Frieden, Freiheit, Wohlstand gehört zu den essenziellen Versprechen eines Staates – unseres Staates – für Generationen von heute und von morgen. Ein solches Sicherheitsversprechen haben wir im Übrigen gegeben. Angesichts der existenziellen Herausforderungen unserer Zeit stehen wir jetzt in der Verantwortung, hier und heute eine angemessene Antwort auf dieses Versprechen zu finden. Und die Antwort kann nur lauten: Der Staat wird wieder handlungsfähig, unsere Wehrfähigkeit wird erhöht, unsere Wirtschaft wird gestärkt, auch – ich sage es sehr deutlich; wir sind uns bewusst, was wir da machen – wenn das mit der Aufnahme von Schulden einhergeht. Keiner, wirklich keiner – wir haben es heute gehört; wir haben es auch im Deutschen Bundestag gehört –, der Verantwortung für unser Land oder für einen öffentlichen Haushalt trägt, macht das, was wir machen, leichten Herzens. Generationengerechtigkeit ist nicht nur ein leeres Wort. Es ist etwas, was uns verpflichtet. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns klarmachen – auch das ist heute schon angesprochen worden –: Die marode Infrastruktur in unserem Land führt zu einem enormen Sanierungsbedarf. Wir haben einen enormen Investitionsstau. Alles, was da aufgelaufen ist, das sind – ja, natürlich – versteckte Schulden. Deswegen müssen wir jetzt umsteuern, deswegen müssen wir jetzt Deutschland modernisieren, deswegen müssen wir es intelligent und effizient machen und investieren, und zwar auf allen Ebenen. Wir müssen mit zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur eine neue wirtschaftliche Dynamik in Deutschland entfachen; denn wirtschaftliche Stärke hat auch eine geostrategische Dimension, die man nicht unterschätzen darf. Natürlich – auch das will ich sehr deutlich sagen – helfen diese Investitionen auch, die große Herausforderung der Erreichung der für das Jahr 2045 vereinbarten Klimaschutzziele anzugehen. Ich will allerdings eines sehr deutlich unterstreichen: Es gibt damit kein neues Staatsziel im Grundgesetz. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Artikel 20a verpflichtet uns schon heute, und der Klimaschutz gehört natürlich dazu. Der neue finanzielle Spielraum verringert nicht den Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte. Ganz im Gegenteil: Steigende Schulden führen zu steigenden Zinsen. Das erhöht den Konsolidierungsdruck auf allen politischen Ebenen. Wir können uns nicht mehr alles leisten. Wir müssen klare Prioritäten und Posterioritäten bei der umfassenden Modernisierung und der Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands setzen. Wir müssen jetzt konsolidieren, priorisieren und reformieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es noch einmal sagen: Wir machen es uns heute nicht leicht; ich glaube, das ist sehr deutlich geworden. Auch der Deutsche Bundestag hat es sich nicht leicht gemacht. Wir alle sind uns der Folgen, die damit einhergehen, bewusst, aber die politische Lage lässt nichts anderes zu. Im Übrigen wäre alles andere ein fatales Signal an Wladimir Putin. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Rhein! – Das Wort hat Herr Regierender Bürgermeister Wegner aus Berlin. Kai Wegner (Berlin): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ja, wir stehen heute vor einer Entscheidung, die weit über diesen Tag hinaus Bedeutung haben wird. Es ist auch keine gewöhnliche Abstimmung. Es ist eine Entscheidung über unsere Verfassung. Was wir hier heute tun, ist ein fundamentaler Schritt. Wir ändern das Grundgesetz, um Deutschland in einer neuen Zeit handlungs- und zukunftsfähig zu machen. Der Bundestag hat bereits mit einer breiten Mehrheit aus der politischen Mitte gesprochen. Nun liegt es an uns hier im Bundesrat, ein klares Signal zu senden. Ja, wir sind bereit, den Weg freizumachen für Investitionen in unsere Zukunft, für eine starke Wirtschaft, für ein sicheres Deutschland, ein sicheres Europa. Es ist schon angesprochen worden: Wir erleben eine Zeitenwende, womöglich sogar einen Epochenbruch. Und ja, wir müssen auf die Verwerfungen unserer Welt eine kraftvolle, eine praktikable und vor allem eine gemeinsame Antwort finden. Diese Antwort müssen wir geben. Seien wir ehrlich: Deutschland wurde über Jahrzehnte teilweise auf Verschleiß gefahren. Unsere Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren mehr verwaltet als gestaltet. Wir haben viel zu lange nur das Nötigste getan. So kann es, so darf es nicht weitergehen. Hier in der Länderkammer wissen wir alle gemeinsam nur zu gut: Die Investitionen, die nötig sind, können wir aus unseren bestehenden Haushalten nicht stemmen. Bund und Länder brauchen endlich die gleichen Möglichkeiten bei der Kreditaufnahme, damit sie gemeinsam in Zukunft investieren können. Wir brauchen eine Infrastruktur in Deutschland, die diesem Land gerecht wird, die Deutschland zukunftsfähig macht. Und deshalb brauchen wir in der Tat ein starkes Infrastrukturpaket, das diesen Namen auch verdient. Denn eines ist doch auch klar: Eine funktionierende, eine innovative Infrastruktur ist das Fundament unserer Wirtschaft. Ohne sie kann es kein Wachstum geben. Diese Investitionen sind gerade jetzt dringend notwendig, weil sich auch die Wirtschaft verändert. Und sie verändert sich schnell: Der technologische Wandel, globale Unsicherheiten, all das beschleunigt die Transformation. Deshalb müssen wir jetzt handeln. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht der Staat, sondern unsere Unternehmen sind der Motor für Innovation und Wachstum. Der Staat muss aber die Rahmenbedingungen schaffen, damit dieser Motor anspringt. Deshalb brauchen wir auch Investitionen in unsere Bildung, in Wissenschaft und Forschung, in die Digitalisierung, denn diese sind die Basis für Fortschritt und unseren Wohlstand. Ein Land, das hier nicht investiert, verliert den Anschluss. Das können, ja das dürfen wir nicht zulassen. Wenn wir es jetzt richtig machen, dann können die heutigen Beschlüsse genau der Konjunkturbooster sein, den unser Land so dringend braucht. Damit komme ich zu einem Punkt, der hier schon genannt wurde, den man aber nicht oft genug betonen kann: unserer Sicherheit, unserer Verteidigungsfähigkeit. Verteidigungsfähigkeit bedeutet aber mehr als militärische Stärke. Verteidigungsfähigkeit bedeutet auch, unser Land auf Krisen vorzubereiten. Es bedeutet auch Investitionen in einen funktionierenden Zivil- und Katastrophenschutz. All das werden wir heute beschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist aber auch klar: Ohne grundlegende Strukturreformen werden unsere Beschlüsse heute unvollständig bleiben. Wir müssen schneller werden – schneller bei Entscheidungen, bei Vergaben, auch bei Planungsverfahren. Denn was nützt der beste Plan, was nützen die besten Beschlüsse, wenn daraus nicht Realität wird? Was nützen Milliardeninvestitionen, wenn sie durch endlose Genehmigungsprozesse ausgebremst werden? Deshalb müssen wir jetzt schnell Bürokratie abbauen. Deshalb müssen wir Strukturen verschlanken. Deshalb müssen wir Deutschland modernisieren. Wir müssen schneller, wir müssen besser werden. Das ist die Aufgabe, die ansteht: eine grundlegende Staatsreform. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen heute die Voraussetzung dafür, dass sich etwas in unserem Land bewegt – ein erster, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; aber weitere müssen folgen. Und ja, meine Damen und Herren, es war von Anfang an klar: Berlin stimmt zu. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Wegner! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Senator Dr. Dressel für Hamburg. Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Worte aus Sicht eines Mitglieds der Finanzministerkonferenz, eines Mitglieds, das immer für die Schuldenbremse argumentiert hat, aber wie viele aus unserer Ministerkonferenz durchaus auch gesagt hat: Wir haben dort Reformbedarf. Viele Danksagungen sind hier schon ausgesprochen worden. Ich will ergänzen: Kollege von Weizsäcker hat es, wie man auch den Medienberichten entnehmen kann, vermocht, in den Beratungen zur richtigen Zeit die richtigen Volkswirte an einen Tisch zu holen und ein Stück weit eine Blaupause für das zu liefern, was hier heute vor uns liegt. Dafür an dieser Stelle einen schönen Dank! Ich will sechs Anmerkungen machen zu dem, was hier vorliegt. Der erste Punkt. Beim Thema „Bereichsausnahme der Verteidigung“ ist es, glaube ich, wichtig und gut, was die grüne Seite hier noch hineinverhandelt hat: Zivil- und Bevölkerungsschutz, IT-Sicherheit und Nachrichtendienste. Aber jeder weiß aus der eigenen Praxis in den Ländern, wie groß die Überschneidungen zwischen Bevölkerungsschutzthemen des Bundes und jenen auf der Länderebene sind. Wir werden miteinander und mit dem Bund darüber sprechen müssen, wie wir dort zu fairen Lösungen kommen, die das entsprechend berücksichtigen. Zweiter Punkt. Dass die Gleichstellung beim Restverschuldungsspielraum zwischen Bund und Ländern bezogen auf die 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wirklich überfällig ist, haben wir in der Finanzministerkonferenz auch noch einmal klargestellt. Das liegt sicherlich einigen Unterlagen entsprechend bei. Es ist ja durchaus eine Operation am offenen Herzen, dass wir heute das Grundgesetz ändern und sagen: Landesverfassungsrechtliche Regelungen treten außer Kraft. Das machen wir hier nicht jedes Mal so. Vielmehr ist das ein schwerwiegender Punkt, und wir achten sehr genau darauf, dass nur genau dieser Restverschuldungsspielraum an dieser Stelle geändert wird und die anderen Verschuldungsspielräume – Sie kennen das alle – aus den Bereichen Konjunkturbereinigung, finanzielle Transaktion und Notlagenverschuldung unberührt bleiben. Wir müssen in der Umsetzung in den jeweiligen Ländern aufpassen, dass wir uns dabei nicht ins Gehege kommen. Die Eilverfahren vor den Verfassungsgerichten haben ja gezeigt, dass das ein Punkt ist, auf den wir sehr sorgfältig schauen müssen. Dritter Punkt. Kommen wir zum Sondervermögen Infrastruktur! Hier haben wir in der Länderfinanzministerkonferenz darauf hingewiesen, dass man, wenn man mal schaut, wer eigentlich in unserem Land wie viel investiert, feststellen kann, dass mehr als die Hälfte der Investitionen in Ländern und Kommunen getätigt werden. Insofern hätte man in einer idealen Welt aus Sicht der Länderkammer sagen können: Wir machen bei den 500 Milliarden Euro halbe-halbe. – Ich höre ein bisschen Murmeln auf der Bundesregierungsbank. Das Ergebnis ist trotzdem sehr in Ordnung. Wichtig ist jetzt, dass wir uns angesichts des Spielraums – 300 Milliarden Euro plus 100 Milliarden Euro im KTF; diese Investitionen finden ja auch irgendwo in den Ländern und Kommunen statt – gut miteinander abstimmen, damit wir auch beim Bundesanteil die bestmögliche Hebelwirkung für unsere Länder und Kommunen erreichen. Das ist ein wichtiger Punkt. Und dazu passt dann gleich der nächste Punkt der Tagesordnung. Kollege Bovenschulte hat angesprochen, dass beispielsweise die Häfenfinanzierung ein Punkt ist, bei dem nachher nicht der Bund sagen sollte: Ihr habt jetzt ja 100 Milliarden Euro mehr bekommen. Wenn ihr da mehr machen wollt, ist das richtig. Dafür habt ihr aber 100 Milliarden Euro bekommen. – Vielmehr werden wir bei Gemeinschaftsthemen einen Weg finden müssen, dass so etwas entsprechend aus den Bundesanteilen finanziert werden kann. Das betrifft zum Beispiel auch Wissenschafts- und Forschungsbauten, wo wir Gemeinschaftsaufgaben haben, oder auch das Thema Nahverkehrsinfrastruktur nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Vierter Punkt. Auch das ist angesprochen worden: Es darf jetzt nicht mit dem Verweis auf die 100 Milliarden Euro an anderer Stelle Umverteilungsmechanismen zulasten der Länder geben. Ich nenne mal das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“. Hier und bei vielen anderen Themen, die jetzt bei den Koalitionsverhandlungen auf dem Tisch liegen, wird es nicht funktionieren, dass man sagt: Ihr habt 100 Milliarden Euro bekommen, dann könnt ihr das doch daraus finanzieren. – Hier werden wir verlässliche und faire Lösungen brauchen. Fünfter Punkt: das Thema Mittelabfluss. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, denn auch da müssen wir ehrlich miteinander sein. Nicht alle Investitionen sind in den letzten Jahren daran gescheitert, dass wir nicht genug Geld hatten, sondern ehrlicherweise an ganz vielen Stellen: daran, dass es an der notwendigen Planungsbeschleunigung gefehlt hat, dass wir andere Hemmnisse hatten, zum Beispiel bei Vergaben und, und, und. Das heißt – und das haben wir als Länderfinanzminister noch mal klargestellt –: Wir brauchen weniger Berichtspflichten, wir brauchen eine unbürokratische Handhabung, damit wir das in den zwölf Jahren – es waren ja am Anfang zehn, jetzt sind es immerhin zwölf – dann entsprechend auf die Straße bringen. Der letzte Punkt ist mir abschließend noch sehr wichtig. Der Sanierungsstau öffentlicher Infrastruktur in Deutschland ist, das ist angesprochen worden, eine graue Verschuldung und letztlich auch eine Vernichtung von öffentlichem Eigentum. Und er ist ja nicht über Nacht gekommen. Wenn wir jetzt so viel Geld in die Hand nehmen, müssen wir uns gemeinsam vornehmen, dass wir in Deutschland nie wieder in solch einen Sanierungsstau kommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei der Haushaltsmodernisierung – da spreche ich auch all diejenigen an, die gerade über eine Koalition auf Bundesebene verhandeln – das Thema „Wertverzehr öffentlicher Infrastruktur“ sichtbar machen. Im Moment ist der Bund bei diesem Punkt blind. Ich sage mal kurz für uns aus Hamburg: Wir bilanzieren und stellen unsere Haushalte so auf, dass wir den Wertverzehr der öffentlichen Infrastruktur sehen können. Auf diesem Weg haben wir es geschafft, im letzten Jahr erstmals in der hamburgischen Geschichte den Wertverzehr öffentlicher Infrastruktur bilanziell zu stoppen. Im Sinne der nachfolgenden Generationen sollte es unser gemeinsames Anliegen sein, einen Beitrag dazu zu leisten, dass das nicht nur im schönen Hamburg gelingt, sondern auch in ganz Deutschland. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Dr. Dressel. – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Neubaur aus Nordrhein-Westfalen. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich die Spannung direkt zu Beginn rausnehmen: Nordrhein- Westfalen wird den Grundgesetzänderungen zustimmen. Sie kennen uns: Wir klären den Weg zum Entscheidungsergebnis intern und glauben, dass es das Vertrauen in Regierungen stärken kann, wenn man diesen Weg wählt. In der Sache erreichen wir mit dieser Entscheidung zumindest einiges von dem, wofür NRW und seine Landesregierung seit Langem streiten. Das gilt vor allem, nachdem das Paket noch einmal nachverhandelt und verbessert wurde. Entscheidend ist: Mit der Grundgesetzänderung erhält unsere Demokratie die Möglichkeit, ihre Zähne zu zeigen und uns mit einem erweiterten Sicherheitsbegriff in die Lage zu versetzen, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Europa zu schützen und zu verteidigen. Vor der Klammer steht dabei für mich die große Erleichterung darüber, dass die Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf gegen den Angriffskrieg Russlands weiter ermöglicht wird. Endlich können – die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt – die lange versprochenen 3 Milliarden Euro für die Unterstützung der ukrainischen Luftabwehr fließen, und weitere Hilfen werden möglich. Das ist gerade in diesen Tagen ein wichtiges Signal an die Ukraine, aber auch an unsere europäischen Verbündeten, auch und insbesondere aus der Perspektive der Länder. Wir Länder flankieren die Unterstützung im zivilen Bereich durch eine Vielzahl von regionalen Partnerschaften auf Ebene der Länder, Regionen und Städte – das Land NRW mit dem Oblast Dnipropetrowsk, Niedersachsen mit Mykolajiw, Sachsen mit dem Oblast Charkiw. Ohne Zweifel: Wir brauchen mehr denn je einen handlungsfähigen Staat – einen Staat, der sich gegen Bedrohungen im Zweifel wirksam wehren und Verbündete unterstützen kann, der die unabdingbaren und unaufschiebbaren Investitionen in unsere Infrastruktur vornimmt und auf dem Weg zur Klimaneutralität voranschreitet. Dennoch will ich mich kritisch über den Prozess äußern, an dessen voraussichtlichem Ende wir heute stehen. Lassen Sie es mich offen aussprechen: Die Bundesländer wurden bei dieser außergewöhnlichen und weitreichenden Reform nicht ausreichend in die Entscheidungsfindung einbezogen. Das ist umso schmerzhafter, wenn man bedenkt, dass es gerade wir als Bundesländer gemeinsam mit den Kommunen sind, bei denen das Wissen liegt, was gebaut, instand gesetzt und modernisiert werden muss, bei denen es um die praktische Umsetzung dieser so dringend benötigten Investitionen geht, bei denen Behörden und Ämter jetzt in die Planung einsteigen, um die rasche Umsetzung der Reform zu ermöglichen. Wir sind ein föderaler Bundesstaat. Die Länder sind es, die den Bund formen. Und wir hier im Bundesrat bilden den institutionellen Ort, der die Mitsprache der Länder im Bund absichert. Es ist eben keine Frage der Höflichkeit, die Bundesländer einzubeziehen. Es ist von der Verfassung vorgeschrieben, und das sollte über eine schlichte Ja-oder-Nein-Frage hinausgehen. Die Herausforderungen sind tatsächlich immens. Eine Kurskorrektur ist dringend notwendig und duldet keinen Aufschub. Aber wir wussten doch schon geraume Zeit: Das ist nicht vom Himmel gefallen. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird ausgeführt, dass sich die deutsche Wirtschaft seit zwei Jahren in einer Stagnation befindet, die vor allem strukturelle Ursachen hat. Genau das haben wir hier immer wieder vorgetragen. Die Bundesregierung ist an Finanz- und Haushaltsfragen zerbrochen. Das Thema war zentral im zurückliegenden Wahlkampf. Es gab im vergangenen Jahr verschiedene Angebote, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden auf Grundlage einer breiten demokratischen Mehrheit. Es hätte ausreichend Zeit für Gespräche und Verhandlungen gegeben. Stattdessen wird jetzt in einer eiligen Aktion quasi als ausgelagerter Bestandteil von Sondierungen und Koalitionsverhandlungen eine tiefgreifende Reform des Grundgesetzes verhandelt. Und wir können im Bundesrat heute nur dem ausverhandelten Paket zustimmen, ohne dass wir uns konstruktiv hätten einbringen können. Drei Punkte möchte ich nennen, die meines Erachtens bei einer Einbeziehung der Länder sicher besser hätten geregelt werden können. Erstens überzeugt die Aufteilung der 500 Milliarden Euro des Sondervermögens nicht. Es sind Länder und Kommunen, die 60 Prozent der Investitionstätigkeit stemmen. Sie erhalten aber nur 20 Prozent der Summe des Sondervermögens. Im Hinblick auf den bereits bestehenden Investitionsstau in den Kommunen in Höhe von 186 Milliarden Euro erscheint es mir, dass eine bessere Aufteilung möglich gewesen wäre. Die Bundesregierung entscheidet am Ende allein, wie und wofür der größte Anteil des Sondervermögens ausgegeben wird. Es gibt bislang keine abgesicherte Möglichkeit für die Länder, Einfluss zu nehmen und sicherzustellen, dass es sich um zukunftsfeste, zielgerichtete und zusätzliche Investitionen für die Kommunen und das Land handelt. Es gibt keine Möglichkeit, bei der Ausgestaltung der Verfahren länderseitig auf Vereinfachung und Beschleunigung zu achten oder Instrumente wie einen Praxischeck aktiv einzubringen. Zweitens ist es zwar zu begrüßen, dass der Rahmen für die Kreditaufnahme der Länder nun analog zu dem des Bundes gestaltet wird, aber die Gesamtschuldenaufnahme der Länder ist nicht vollständig durchdacht und vieles zu diesem Zeitpunkt noch sehr unklar. Welcher Maßstab soll für die Verteilung gelten? Ist der bereits geltende Schuldenstand der Länder dabei relevant? Wird die kommunale Verschuldung berücksichtigt? Drittens. Es gibt kein Wort zur Schuldentilgung, kein Wort zu einer nachhaltigen und gerechten Lastenverteilung gegenüber den künftigen Generationen. Daran will ich eine konkrete Bitte anschließen. Das Ob der Finanzfrage klären wir mit der heutigen Entscheidung. Ab sofort muss die Frage im Mittelpunkt stehen, wie wir die Investitionen ins Rollen bekommen. Konkret bedeutet das, dass wir einen Mentalitätswechsel brauchen: Nicht mehr das kleine Karo, sondern der große Wurf muss zählen. Diesen Geist sollen wir denjenigen vermitteln und vorleben, die jetzt in den Verwaltungen das nächste Brückensanierungsprojekt prüfen, die Anträge auf Genehmigung des nächsten Transformationsprojekts in der Industrie auf dem Schreibtisch liegen haben und entscheiden sollen oder die groß angelegte Sanierung unserer Schulen und Kitas planen. Ich habe es anfangs deutlich ausgeführt: Am Ende überwiegen für uns die Chancen. Deswegen unterstützen wir den Kompromiss, den wir gefunden haben. Es bleibt richtig, dass wir den Staat in die Lage versetzen, massiv in unsere Infrastruktur zu investieren, auf die wir alle angewiesen sind, und dass wir dabei den Klimaschutz besonders ernst nehmen. Und ich habe sehr gerne gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder jetzt offen aussprechen: Unsere Republik wird auf Verschleiß gefahren. – Das ist doch eine gute Grundlage, um jetzt im Interesse eines handlungsfähigen Staates, des Zusammenhalts unserer Gesellschaft, des Wieder-Vertrauen- Gewinnens der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie gemeinsam einen guten Weg zu beschreiten. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Neubaur! – Dann hat das Wort: Herr Minister Heere aus Niedersachsen. Gerald Heere (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist zweifellos ein historischer Tag – auch für einen Finanzminister, der ja sonst eher zu kaufmännischer Gelassenheit neigt. Der zur Abstimmung stehende Entwurf zur Änderung der Schuldenbremse und für ein Investitionspaket im Grundgesetz ist ohne Zweifel inhaltlich überfällig und staatspolitisch sehr zu begrüßen. In der aktuellen Weltlage führt an einer deutlichen Weitung des Finanzrahmens zugunsten unserer Sicherheit und Verteidigung kein Weg vorbei. Und auch eine entschiedene zusätzliche Investitionsoffensive in Infrastruktur und Klimaschutz ist angesichts des jahrzehntelangen Sanierungsstaus und der Notwendigkeiten der Modernisierung und der Transformation die richtige Entscheidung. Ein schwächelndes Deutschland können wir uns nicht leisten. In Wirtschaftswissenschaft und Finanzpolitik ist es schon länger Mehrheitsmeinung, dass die Schuldenbremse reformiert werden muss und dass die genannten Ausgaben und Aufgaben sinnvoll durch zusätzliche Kreditaufnahmen zu finanzieren sind. Kommende Generationen werden davon stark profitieren und können so ihren Teil der Schuldenlast tragen. Auch wenn das richtig ist, so mahne ich dennoch an, dass dadurch bei den anderen strukturellen Problemen, die wir in unserem Land auch noch haben, jetzt nicht der Handlungsdruck verschwindet. Vielmehr müssen diese Probleme trotz der vielen Milliarden ebenfalls angegangen werden. Am vorliegenden Gesetz ist besonders zu begrüßen, dass der finanzielle Spielraum der Bundesländer durch die Möglichkeit zur begrenzten Kreditaufnahme erweitert und damit eine Benachteiligung gegenüber dem Bund endlich beendet wird. Dies entspricht einer zentralen Forderung, die aus den Ländern, und auch von mir selbst, seit Jahren erhoben wird. Zusammen mit dem Länderanteil am Infrastrukturpaket versetzt uns dies in die Lage, den über Jahrzehnte aufgelaufenen Modernisierungsstau zumindest deutlich schneller anzugehen. Gleichwohl: Ich hätte es vorgezogen, diese Debatte in den vergangenen Jahren in Ruhe zu führen und auch notwendige Anpassungen am Regelwerk der Schuldenbremse, wie zum Beispiel zur Jährigkeit von Notlagenbeschlüssen, mit umzusetzen. Dass eine konstruktive Debatte in der Vergangenheit politisch nicht möglich war und wir Änderungen des Grundgesetzes nun in zeitlicher Eile und unter Ausklammerung weiterer Fragen beschließen müssen, kritisiere ich ausdrücklich. Dass die vom Bund avisierte gründliche Überarbeitung der Schuldenregeln in der kommenden Wahlperiode wirklich angegangen wird, daran werden wir ihn im Zweifelsfall von der Landesebene aus erinnern. Wichtiger als der Blick zurück ist aber der Blick nach vorn. Projekte mit einem langfristigen nachhaltigen Nutzen müssen jetzt im Vordergrund stehen. Die Bereiche sind bekannt und auch hier schon benannt worden: Digitalisierung, Verkehrswege, energieeffiziente öffentliche Gebäude, Klimaschutz, kommunale Infrastruktur sowie die Fortsetzung der Transformationsförderung, auf die sich zahlreiche Unternehmen der Industrie verlassen. Das viele Geld aus dem Sondervermögen sollte dabei mit einer doppelten Zielstellung genutzt werden – nicht nur, um unsere Infrastruktur endlich auf Vordermann zu bringen. Nein, wir müssen die riesige staatliche Nachfrage gezielt nutzen, um grüne Leitmärkte für CO2-neutral produzierte Grundstoffe oder andere Industriegüter zu etablieren. Wir sollten zum Beispiel hierzulande produzierten nachhaltigen Stahl für die zu sanierenden Schienenwege, Brücken oder die Gebäudeinfrastruktur nutzen. Die Verankerung dieser Zielstellung in den noch ausstehenden Bundesgesetzen beziehungsweise in weiteren Beschaffungsregeln für die Infrastrukturprogramme sind ein zwingend notwendiger Beitrag zum Erhalt einer nachhaltigen industriellen Basis in Deutschland und zur Sicherung von wichtigen Industriearbeitsplätzen in unserem Land. Die Steuereinnahmebasis stärken wir damit auch, und das freut dann wieder den Finanzminister. Diesen mehrfachen Nutzen brauchen wir jetzt mehr denn je. Abschließend noch ein Wort in Richtung der künftigen Bundesregierung: Der zusätzliche Finanzierungsspielraum für die Länder wird in der aktuellen Lage der Landeshaushalte dringend benötigt, um staatliche Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen. Die 0,35 Prozent des BIP können daher ausdrücklich keine Gegenfinanzierung künftiger steuer- oder sozialpolitischer Ideen des Bundes sein. Niedersachsen wird auch bei zukünftigen Initiativen der Bundesregierung seine Zustimmung von der finanziellen Ausgewogenheit und wirtschaftspolitischen Zielgenauigkeit abhängig machen. Heute stimmen wir selbstverständlich zu. Lassen Sie uns zur Tat schreiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Heere! Damit sind wir am Ende der Liste der Wortmeldungen angekommen. Es liegt je eine Erklärung zu Protokoll1 vor von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), Herrn Staatsrat Dr. Joachim (Bremen), Frau Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern). Wir kommen damit zur Abstimmung. Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen. 1 Anlagen 1 bis 3 Bei Grundgesetzänderungen pflegen wir durch Aufruf der einzelnen Länder abzustimmen. – Ich bitte, die Länder aufzurufen. Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Enthaltung Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Enthaltung Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Enthaltung Schleswig-Holstein Ja Thüringen Enthaltung Präsidentin Anke Rehlinger: Das sind insgesamt 53 Stimmen. Damit hat der Bundesrat mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: TOP 7 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Finanzierungsinstrumente für die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der deutschen Häfen – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein – (Drucksache 628/24) Es liegt dazu eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass dieser von den Küstenländern initiierte Entschließungsantrag heute hier beraten werden kann und die Unterstützung der Binnenländer findet, zeigt: Die Häfen sind mitnichten nur eine norddeutsche Angelegenheit. Ich möchte mich aus diesem Grund gleich zu Beginn für die sehr konstruktive Debatte in den Ausschüssen bedanken, die den Antrag noch besser gemacht hat. Und ich möchte mich bedanken, weil dieser Antrag ein Bekenntnis der Länder zu den deutschen See- und Binnenhäfen ist, ein Bekenntnis zu den Häfen als einem Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft und als unverzichtbarem Teil der Verkehrsinfrastruktur, zu unseren Häfen als Garanten für Versorgungssicherheit der Bevölkerung sowie als Grundlage Zigtausender Arbeitsplätze, nicht nur in Norddeutschland, sondern – was oft übersehen wird – auch in ganz Deutschland. Deutschland ist nicht nur die größte Industrienation in Europa, es ist auch die größte Exportnation. Beides wäre ohne Häfen gar nicht möglich. Undenkbar wäre auch die Erreichung der Klimaschutzziele ohne die Häfen, denn sie werden zwingend benötigt für den Ausbau der Offshore-Windenergie genauso wie für den Import klimaneutraler Energieträger. Die Häfen sind somit ein Eckpfeiler der ökonomischen und der ökologischen Transformation. Und auch der Sicherheitsaspekt der Häfen ist nicht zu unterschätzen: Sie sind unverzichtbar für militärische Logistik. Das betrifft nicht nur die harte Infrastruktur. Das betrifft auch Themen wie Cybersicherheit, Schutz vor Sabotage und Steigerung der Resilienz. Meine Damen und Herren, entgegen dieser gesamtstaatlichen Bedeutung der Häfen werden die anfallenden Aufgaben jedoch aktuell fast ausschließlich von den jeweiligen Bundesländern und Kommunen finanziert und lediglich mit 38 Millionen Euro Hafenlastenausgleich pro Jahr des Bundes – wohlgemerkt: für alle Seehäfen –, ein Betrag, der viele Jahre nicht erhöht wurde und letztendlich nicht viel mehr ist als die Summe, die man heutzutage für den Bau einer kleineren Schule braucht. Bei unseren europäischen Nachbarn in Belgien und den Niederlanden, insbesondere Rotterdam und Antwerpen, mit denen wir in einem heftigen Wettbewerb stehen, sind die Häfen dagegen Anlagen von nationaler strategischer Bedeutung. Der milliardenschwere Ausbau und die milliardenschwere Erhaltung der Häfen sind dort keine Angelegenheit von Antwerpen und Rotterdam allein, sondern jeweils eine nationalstaatliche Angelegenheit. Das ist sicherlich nicht der einzige, aber doch ein wesentlicher Grund dafür, dass die ARA-Häfen uns in der Konkurrenz in den letzten 10 bis 15 Jahren den Rang abgelaufen haben. Das sollte nicht so bleiben. Wir sprechen hier von mindestens 5 Milliarden Euro, die in den nächsten zehn Jahren notwendig sind, um die Seehäfen und Binnenhäfen auf Stand zu bringen, sodass sie europaweit und international wieder konkurrenzfähig sind. Wenn wir jetzt nicht handeln, dann wird die Leistungsfähigkeit der Häfen weiter erhebliche Schlagseite zeigen, mit spürbaren Auswirkungen nicht nur auf Norddeutschland, sondern auch auf die gesamte deutsche Volkswirtschaft. Deshalb haben die Küstenländer im Dezember vergangenen Jahres diesen Entschließungsantrag zur Stärkung der Finanzierungsinstrumente und zur nachhaltigen Entwicklung der Häfen vorgelegt. Und ja, wir würden uns freuen, wenn man künftig den Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung der Häfen auch im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe Häfen gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes abwickeln könnte. In den Beratungen der Ausschüsse wurde dieser Vorschlag dahin gehend konkretisiert, dass diese neue Gemeinschaftsaufgabe den Erhalt, den Ersatz und den Neubau der Hafeninfrastruktur in See- und Binnenhäfen umfasst und den Ländern einen Gestaltungsspielraum zubilligt, der die jeweiligen Verhältnisse sowohl in den Küsten- als auch in den Binnenländern berücksichtigt. Dass diese neue Gemeinschaftsaufgabe nicht zulasten bestehender Gemeinschaftsaufgaben gehen darf, versteht sich von selbst und findet sich nun auch im Entschließungsantrag wieder. Meine Damen und Herren, mit diesem Vorschlag kann der Bund seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht werden. Und ich möchte ergänzen: Er kann nicht nur, sondern er muss es auch, wenn denn die Analyse richtig ist, dass die Häfen unverzichtbar sind für die Stärke unserer Volkswirtschaft. Wir haben hier ja heute auch über das Sondervermögen debattiert, mit dem die Infrastruktur in unserem Land saniert werden soll. Andreas Dressel hat dazu ja einige Ausführungen gemacht, dass das auch und insbesondere die Häfen umfassen kann und sollte, weil sie eine so wichtige Rolle für unsere wirtschaftliche Stärke spielen. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass aus dem Bundesanteil dieses Sondervermögens die Unterstützung unserer Häfen nicht nur geleistet werden kann, sondern auch geleistet werden muss. Die Länder werden ihren Beitrag selbstverständlich weiter leisten, und ich kann allen, die mit Hafenfinanzierung nicht so vertraut sind, sagen: Ein betriebswirtschaftlich gutes Geschäft ist das nicht. Man gibt viel mehr Geld für die Infrastruktur aus, als man an Gebühren einnimmt. Wer also glaubt, dass man mit Häfen einen Haushalt sanieren kann, der sollte mal ins Hafenbetriebsgeschäft einsteigen. Das ist volkswirtschaftlich gesehen eine wichtige Sache, aber das belastet unsere Haushalte enorm. Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Jetzt ist es an der Zeit, in unsere Häfen zu investieren, damit die Häfen und unsere Volkswirtschaft wettbewerbsfähig bleiben. Ja, das ist insbesondere eine Aufgabe der Küstenländer, aber nicht nur, denn es betrifft unsere gesamte Volkswirtschaft. Wir alle brauchen leistungsfähige Häfen. Deshalb würde ich mich über ein starkes Signal heute hier in diesem Hause freuen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Dr. Bovenschulte! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Lies (Niedersachsen). 1 Anlage 4 Damit können wir zur Abstimmung kommen. Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wir beginnen mit Ziffer 1. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit. Ich bitte um Ihr Handzeichen für Ziffer 2. – Mehrheit. Wer ist dafür, die Entschließung in dieser Fassung anzunehmen? – Mehrheit. Der Bundesrat hat damit eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Drucksache 87/25) Hierzu erteile ich als erstem Redner Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg das Wort. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Ja, es ist bittere Realität: Täglich werden Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt, auch hier in Deutschland, und viele leiden ihr ganzes Leben lang unter den Folgen dieser Gewalt. Das können und dürfen wir nicht tolerieren. Wir müssen konkret etwas dagegen tun. Ich freue mich sehr, dass der Deutsche Bundestag noch in der laufenden Wahlperiode erkannt hat, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist, und dem Vorschlag von Bundesfamilienministerin Paus gefolgt ist. Dafür herzlichen Dank! Laut Schätzungen sind weltweit bis zu 1 Milliarde Kinder und Jugendliche von sexualisierter Gewalt betroffen. Diese Gewalt geschieht nicht irgendwo fernab, sondern in nächster Nähe, mitten unter uns, in der Nachbarschaft, innerhalb von Familien, durch Lehrkräfte, Trainerinnen, Trainer, durch Gleichaltrige. Und die Dunkelziffer ist immer noch hoch – zu hoch. Denn gerade Kinder und Jugendliche können sich am wenigsten wehren, Täterinnen und Täter nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehen wir heute einen wichtigen Schritt gegen diesen Trend. Wir verankern zum Beispiel die wertvolle Arbeit der oder des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ausdrücklich im Gesetz. Auch wird das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit – die ehemalige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – bundeseinheitliche Materialien zur Aufklärung und Sensibilisierung zur Verfügung stellen. Das telefonische Beratungsangebot im Medizinischen Kinderschutz kann dauerhaft verankert werden. Und schließlich gelten die Vorgaben zur Qualitätsentwicklung im Gewaltschutz nicht mehr nur für Einrichtungen und die Familienpflege, sondern – sehr wichtig – vielmehr für alle Aufgabenbereiche von Kinder- und Jugendhilfe. Mit diesem Gesetz zeigen Sie, zeigen wir noch mal deutlich: Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist keine Privatangelegenheit. Kinderschutz geht uns alle an. Er ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen also auch aus schwierigen Verläufen und Verfahren lernen und unser staatliches Handeln laufend verbessern. Hierzu müssen wir zum Beispiel die zentrale Rolle wissenschaftlich fundierter Fallanalysen akzeptieren, und ferner müssen diese fester Bestandteil von Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe werden. Ich freue mich, dass in das Gesetz eine wichtige Empfehlung aus Baden-Württemberg aufgenommen wurde. Sie wissen: Wir mussten vor über fünf Jahren eine Kinderschutzkommission einsetzen, weil wir einen unfassbaren kriminellen, unglaublich brutalen Fall in Staufen hatten, wo sich Untiefen gezeigt haben, was passieren kann und wozu Menschen in der Lage sind. Unfassbar! Die gewonnenen Erkenntnisse müssen wir jetzt umsetzen. Ich bedanke mich bei der Bundesministerin und den Kolleginnen und Kollegen im Bund, dass sehr vieles von den Ergebnissen unserer Kinderschutzkommission eingearbeitet wurde. Natürlich ist Datenschutz extrem wichtig, aber gleichzeitig wissen wir, dass essenzielle Analysen nicht verhindert werden dürfen. Kinderschutz und Datenschutz dürfen nicht in einem unauflösbaren Widerspruch stehen. Wir müssen sie gemeinsam denken und ausgewogen gestalten. Also ist es umso wichtiger, klare und praktikable Regelungen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz bekommen Betroffene ausdrücklich Zugang zu relevanten Akten. So können auch sie das erlittene Unrecht aufarbeiten. Wir schaffen hier Vertrauen durch Transparenz, und die gesetzliche Verankerung von wissenschaftlichen Fallanalysen stärkt die Zusammenarbeit und fördert das gemeinsame Verständnis im Kinderschutz. Meine Damen und Herren, viele der genannten Maßnahmen werden zu einem erhöhten Arbeitsaufwand bei den Jugendämtern führen, welche heute schon an der maximalen Belastungsgrenze sind. Darauf haben uns die Kommunen zu Recht hingewiesen. Wir wissen das auch, weil wir vor Ort präsent sind. Wir müssen bei der konkreten Umsetzung tatsächlich darauf achten, dass wir gute, unkomplizierte, praktikable Lösungen ohne Mehrfachdokumentation et cetera finden. Ein transparentes, rechtskonformes und effektives Kinderschutzsystem muss einfach und klar nachvollziehbar sein. Wir, Bund, Länder und Kommunen, müssen daran arbeiten – für starke Kinder und Jugendliche. Sie sind nämlich diejenigen, die unsere Zukunft tragen müssen. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Minister! – Als Nächstes hat sich für das Saarland Herr Minister Dr. Jung zu Wort gemeldet. – Bitte schön! Dr. Magnus Jung (Saarland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen schon intensiv und berechtigt über Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung unseres Landes gesprochen. Um Sicherheit und Schutz geht es auch bei diesem Tagesordnungspunkt, nämlich Sicherheit und Schutz für Kinder und Jugendliche. Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der viele Verantwortungsträger zusammenarbeiten. Effektiver Kinderschutz umfasst die Förderung der Rechte von Kindern wie das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Spiel und Freizeit sowie den Schutz vor Diskriminierung. Nicht nur Familien und das soziale Umfeld, auch Kitas, Schulen, Kirchen, die Wohlfahrt, der Sport, aber auch Kliniken und Einrichtungen aus dem medizinischen und therapeutischen Bereich stehen in der Verantwortung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher und seelischer Gewalt, Vernachlässigung und Misshandlung weiter zu verbessern. In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder von Gewalttaten an Kindern erfahren, von abscheulichen sexualisierten Gewaltverbrechen, von Kindesvernachlässigung, von Fällen psychischer und physischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zunehmend auch von Gleichaltrigen ausgeübt. Das Dunkelfeld, also die Zahl der nicht polizeilich bekannten Fälle, von denen die Öffentlichkeit in der Regel nichts erfährt, ist weitaus größer. Häufig sind es gerade die Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche sicher und geborgen fühlen sollten, die für sie zur Hölle werden: die eigene Familie, das eigene soziale Umfeld, der Sportverein, die Schule, die Einrichtung. Die Taten bleiben häufig im Verborgenen. Jedes einzelne betroffene Kind trägt die erlittene Gewalterfahrung mit sich, häufig ein Leben lang. Dieses Wissen muss uns Mahnung und Verpflichtung sein, alles Mögliche zu tun, um Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht alleingelassen werden, sondern müssen immer Hilfe finden, wenn sie in Not sind. Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der viele Verantwortungsträger zusammenarbeiten, und ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten diese Verantwortung sehr ernst nehmen. Wie wichtig die Arbeit der Jugendhilfe zur Gewährleistung des Wohls und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist, zeigt ein Blick in die aktuelle Jugendhilfestatistik. Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im Jahr 2023 erneut gestiegen, wenn auch schwächer als im Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2023 rund 74 000 Kinder und Jugendliche in Obhut. Das waren 8 100 Betroffene oder 12 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen zum dritten Mal in Folge. Gut die Hälfte aller Inobhutnahmen erfolgte nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland. Ein gutes Drittel aller Inobhutnahmen erfolgte aufgrund von dringenden Kindeswohlgefährdungen, und etwa ein Zehntel der Fälle waren Selbstmeldungen, also Fälle, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst aktiv mit der Bitte um Unterstützung an das Jugendamt gewandt haben. Nur etwa ein Viertel der betroffenen Jungen und Mädchen kehrte nach der Beendigung der Inobhutnahme an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Knapp die Hälfte der Kinder und Jugendlichen wurde nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht, und zwar am häufigsten in einem Heim oder einer anderen Einrichtung. Unser Schutzauftrag beschränkt sich jedoch nicht auf die Inobhutnahme. Als Staat und Gesellschaft sind wir auch gefordert, wenn es für die Betroffenen darum geht, das Erlebte therapeutisch zu verarbeiten, an Körper und Seele bestmöglich zu heilen, und auch darum, die Taten juristisch aufzuarbeiten. Auch wenn das Geschehene nicht ungeschehen gemacht werden kann, so ist es doch wichtig, eine weitere Traumatisierung zu vermeiden und weitere Missbrauchsfälle zu verhindern. Das vorliegende Gesetz bietet zahlreiche Instrumente, die es möglich machen werden, bewährte Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Stärkung der Rechte Betroffener auf Aufarbeitung gesetzlich zu gewährleisten und dauerhaft zu verstetigen: zum einen die gesetzliche Verankerung des Amtes des oder der Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie die dauerhafte Einsetzung eines Betroffenenrates und einer unabhängigen Aufarbeitungskommission, darüber hinaus die Einrichtung eines neuen bundesweiten Beratungssystems, Akteneinsichtsrechte für Betroffene und erweiterte Aufbewahrungsfristen für die Kinder- und Jugendhilfe. Fallanalysen sollen in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. Dies wird dazu beitragen, die Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz zu stärken. Hinzu kommt die Absicherung der Medizinischen Kinderschutzhotline. Das telefonische Beratungsangebot hat sich in den vergangenen Jahren im Medizinischen Kinderschutz als ein geeignetes Instrument zur Stärkung der interdisziplinären Arbeit bewährt. Das vorliegende Gesetz ist das Ergebnis eines breiten Beteiligungsverfahrens, an dem sich viele Akteure und Akteurinnen der Zivilgesellschaft, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung beteiligt haben. Mit dem Gesetz schaffen wir starke Hilfestrukturen und verbessern die Möglichkeiten, Aufmerksamkeit zu erlangen. Lassen Sie uns mit diesem Gesetz gemeinsam einen weiteren großen Schritt zum Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft gehen! – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Minister! – Nächste Wortmeldung: für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frau Bundesministerin Paus. – Bitte schön! Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Nicht wegschieben!“, unter diesem Hashtag läuft die aktuelle Kampagne gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus und ich klären mit der Kampagne beharrlich seit über zwei Jahren darüber auf, damit jeder und jede den Gedanken zulassen kann: Ja, sexueller Kindesmissbrauch findet statt. Jeden Tag werden in Deutschland Kinder missbraucht, nicht irgendwo bei anderen, sondern eben viel zu oft im eigenen Lebensumfeld, in der eigenen Familie. 2023 waren es mehr als 50 Mädchen und Jungen pro Tag, mehr als 18 000 im Jahr. Diese Zahlen sind nach wie vor unerträglich. Und Sie und ich wissen: Die Dunkelfeldzahlen liegen noch deutlich höher. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr dieses wichtige Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen intensiv vorbereitet und auf den Weg gebracht. Ich bin sehr froh, dass der Bundestag das Gesetz noch Ende Januar einstimmig beschlossen hat und der Bundesrat es hier heute abschließend behandelt. Dieses Gesetz ist für mich mehr als nur ein rein rechtlicher Rahmen. Dieses Gesetz ist Ausdruck politischer Verantwortung, die wir in Deutschland im Kinderschutz übernehmen und übernehmen müssen. Kern des Gesetzes ist ein starkes und nun endlich durch das Parlament legitimiertes unabhängiges Amt, das unabhängige Amt der Antimissbrauchsbeauftragten für Kinder. Es gibt eine Debatte darüber, dass die Bundesregierung zu viele Beauftragte habe. Sie hat aber nur eine Handvoll Beauftragte, die per Gesetz legitimiert sind. Mit diesem Gesetz wird nun die Antimissbrauchsbeauftragte für Kinder in genau diesen Kreis aufgenommen; und das aus gutem Grund, denn der Kinderschutz sollte genau diesen besonderen Stellenwert bekommen. Mit diesem Gesetz wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung nun auf die höchste politische Ebene in Deutschland gerückt, und genau da gehört er auch hin. Neu kommt mit dem Gesetz eine Berichtspflicht, die sich an das Amt und auch an die Kommission richtet. Damit werden Ausmaß und Folgen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen regelmäßig in die Öffentlichkeit getragen. Es gibt dann keine Ausflüchte mehr. Es wird nicht mehr verdrängt. Niemand wird mehr wegsehen können. Um das Amt im Sinne der Betroffenen gut führen zu können, sind konkret natürlich die Perspektive und die Erfahrungen von Betroffenen elementar wichtig. Das gilt für das Amt und für alle Maßnahmen, die Bund und Länder für besseren Schutz und für Hilfen ergreifen werden. Deshalb bin ich froh, dass wir mit diesem Gesetz ebenfalls erreichen – das ist übrigens auch im internationalen Vergleich einmalig –, dass ein Betroffenenrat gesetzlich verankert ist. Außerdem werden wir die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzlich verankern, die seit 2016 daran arbeitet, Missbrauchsstrukturen in Institutionen zu identifizieren, und Familien oder dem sozialen Umfeld dabei hilft, diese aufzudecken. Die Kommission führt vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings ab jetzt auf gesetzlicher Grundlage durch und wird ihre wichtige Arbeit damit gut weiterführen können. Mit dem Gesetz unterstützen wir auch die individuelle Aufarbeitung durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem, welches Betroffenen Informationen, Erstberatung und Vernetzung anbietet. Zusätzlich verbessern wir die Akteneinsichtsrechte, und wir erweitern die Aufbewahrungsfristen in der Kinder- und Jugendhilfe. Hiermit werden wir Vorbild für andere Bereiche werden. Wir regeln verbindlich, dass Kinderschutzfälle analysiert werden müssen, um daraus zu lernen und den Kinderschutz immer weiter zu verbessern. Damit folgen wir einer Anregung des Bundesrates aus dem Jahr 2022, entsprechende Änderungen im SGB VIII zu verankern. Wir folgen damit auch den Anregungen von Expertenkommissionen aus den Ländern. Damit stellen wir sicher, dass wir endlich bundesweit eine Fehlerkultur etablieren – eine Fehlerkultur, wie sie zum Beispiel im ebenfalls sicherheitsrelevanten Flugverkehr seit langen Jahren gang und gäbe und selbstverständlich ist. Wir stärken die Prävention. Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz erhält das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit – den meisten hier noch bekannt als „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ – einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention. Kinder sollen ihre Rechte auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch kennenlernen, am besten bereits in Schule und Verein. Sie müssen wissen, wann ihre Grenzen verletzt werden. Hinzu kommen Fortbildungen und Elternarbeit sowie Unterstützung für die ehrenamtlichen Strukturen durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. Außerdem sieht das Gesetz Gewaltschutzkonzepte in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe vor. Bisher gab es entsprechende Verpflichtungen nur in Einrichtungen und nur in der Familienpflege. Das ist wirklich ein großer Schritt. All das, was wir im SGB VIII verankern konnten, haben wir mit diesem Gesetz verankert. Aber ich finde, Kinder und Jugendliche sollten überall vor Gewalt geschützt sein, und ich würde mich deshalb freuen, wenn darüber hinaus alle Bereiche, also auch die Schulen und die privaten Träger, Schutzkonzepte haben und leben würden. Zuletzt möchte ich Ihren Fokus noch auf die Medizinische Kinderschutzhotline lenken, die in den vergangenen Jahren wirklich sehr gute Arbeit geleistet hat und aus guten Gründen mit in dieses Gesetz aufgenommen wurde. Damit unterstützen wir die Fachkräfte im Kinderschutz, und damit beteiligt sich der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten und finanzverfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Meine Damen und Herren, mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz können wir gemeinsam dafür sorgen, den Kinderschutz zu verbessern, individuell und strukturell. Ich danke Ihnen dafür sehr herzlich. Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Frau Ministerin! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Wir haben noch je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Dr. Geue (Mecklenburg-Vorpommern) und von Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen). Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir verlassen TOP 1. Wir kommen nun zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 2/20252 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 4, 5, 11, 20 bis 22, 24, 25 und 29 bis 32. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) (Drucksache 89/25) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Wer stimmt dem Gesetz gemäß Ziffer 1 der Empfehlung zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. 1 Anlagen 5 und 6 2 Anlage 7 Nun noch zu der in Ziffer 2 empfohlenen Entschließung, die ich gleich wunschgemäß nach Buchstaben getrennt aufrufe: Bitte zunächst Ihr Handzeichen für Ziffer 2 Buchstaben a bis d! – Mehrheit. Jetzt noch Ihr Handzeichen für Buchstabe e! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 3. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entschließung des Bundesrates zu einer gleichberechtigten Terminvergabe in Arztpraxen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 31/25) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), Herr Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) und Herr Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein). Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, die Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates „Modernisierung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 63/25) Auch hierzu liegen uns keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll4 hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegt Ihnen die Empfehlung des Gesundheitsausschusses vor. Wer ist für die empfohlene Änderung? – Mehrheit. Wer die Entschließung nach dieser Maßgabe fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung, wie soeben beschlossen, gefasst. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9. 3 Anlagen 8 bis 10 4 Anlage 11 Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates „Priorisierung, auskömmliche Finanzierung und rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes und der Länder – Neuausrichtung polizeilicher IT (P20) sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung einer gemeinsam betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform“ – Antrag der Länder Sachsen- Anhalt, Bayern und Berlin – (Drucksache 58/25) Dem Antrag ist Hessen beigetreten. Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Herr Staatsrat Dr. Joachim (Bremen) und Herr Senator Dr. Dressel (Hamburg) abgegeben. Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 10. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Mitglieder von Verfassungsorganen sowie politischer und kommunaler Mandatsträger und ihren Unterstützungskräften vor tätlichen Angriffen – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 29/25) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Minister Dr. Geue (Mecklenburg-Vorpommern) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 12. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entschließung des Bundesrates zur Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und zur Reform weiterer struktureller Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Antrag 1 Anlagen 12 und 13 2 Anlage 14 der Länder Bayern und Schleswig-Holstein – (Drucksache 13/25) Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entschließung des Bundesrates „Ausbau der digitalen Infrastruktur dynamisch vorantreiben“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 99/25) Hierzu liegt uns keine Wortmeldung vor. – Eine Erklärung zu Protokoll3 hat Frau Staatsministerin Professor Dr. Sinemus (Hessen) abgegeben. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem Agrarausschuss, dem Finanzausschuss, dem Innenausschuss, dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu. Damit verlassen wir Tagesordnungspunkt 14. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates für eine verbraucherfreundliche Preisgestaltung von Ladestrom – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 602/24) Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn Minister Lies für Niedersachsen vor. – Bitte schön! Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit der heutigen Verfassungsänderung eine Antwort auf zentrale Herausforderungen gegeben, vor denen wir in Deutschland, Europa und der Welt stehen. Wir müssen deutlich machen, dass Klimaschutz eine Chance ist, um genau diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Dabei kommt gerade im Verkehrssektor der Transforma- 3 Anlage 15 tion hin zur Klimaneutralität eine große Bedeutung zu. Es ist trotzdem ein beschwerlicher Langstreckenweg, den Wirtschaft und Politik gehen müssen, weil wir vor enormen Herausforderungen stehen. Insofern muss ein besonderes Augenmerk auf der Elektrifizierung des Verkehrssektors liegen. Dabei ist Strom der entscheidende Wettbewerbsfaktor, übrigens nicht nur für die Industrie, für den Mittelstand und das Handwerk und für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch, wenn es um die Mobilitätsbedürfnisse unserer Gesellschaft geht. Elektromobilität ist in diesem Zusammenhang vieles: ein klimaschonender Antrieb, der Antrieb mit dem höchsten Wirkungsgrad. Das ist verbunden mit einem ganz wichtigen Ziel: dass Menschen sich in unserem Land individuelle Mobilität auch weiterhin leisten können. Aber sozusagen der Motor dafür, nämlich günstiger Strom, funktioniert noch nicht, und deswegen reden wir in den letzten Wochen und Monaten auch sehr intensiv über die Frage, wie wir die Kosten für Energie deutlich absenken können. Lange Zeit gab es eine positive Entwicklung: den Zuwachs in der Elektromobilität. Umso dramatischer war der Einbruch in den letzten Monaten. Der abrupte Wegfall der Förderung für die Elektromobilität hat sicherlich einen Beitrag geleistet, aber auch die politische Debatte über Sinn und Unsinn des Verbrennerverbots. Die Diskussion, ob alternative Kraftstoffe nicht vielleicht sogar die Elektromobilität in den Hintergrund drängen, hat ebenfalls für Verunsicherung in der Gesellschaft, bei Bürgerinnen und Bürgern gesorgt. Uns ist ein bisschen der klare Kurs, den wir in der Industriepolitik in unserem Land brauchen, verloren gegangen. Dabei dürfen wir durchaus auf Erreichtes zurückblicken, denn tatsächlich sind wir auf dem Weg der CO2- Reduktion im Verkehrssektor schon ein gutes Stück vorangekommen. Auch bei der Elektromobilität sind Erfolge erzielt worden. Die Zahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte ist stetig gewachsen. Die Sichtbarkeit von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist deutlich besser geworden. Elektrofahrzeuge werden aus technologischer Sicht immer besser, effizienter und auch günstiger. Es gibt immer mehr deutsche Elektrofahrzeugmodelle in ganz unterschiedlichen Preiskategorien am Markt, insbesondere im unteren Preissegment, und es sind auch weitere günstige Fahrzeuge im unteren Segment angekündigt. Das heißt, Elektromobilität ist für immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft greifbar. Stück für Stück wird damit auch die Angst vor zu wenig Reichweite aufgrund fehlender Infrastruktur genommen. Elektromobilität muss aber für die Verbraucherinnen und Verbraucher auch endlich im laufenden Betrieb ein wirtschaftlicher Vorteil sein. Es muss sich rechnen, wenn Menschen umsteigen auf eine klimaneutrale und zukunftsfähige Mobilitätsform. Wirtschaftlicher Vorteil und gelebter Klimaschutz müssen in Einklang gebracht werden. Und natürlich werden wir auch sehen müssen, wo wir stehen. Deswegen muss man dann gelegentlich auch vereinbarte Transformationspfade neu justieren. Wir erleben das gerade auf europäischer Ebene. Unabhängig von der Zielsetzung ist insofern die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 3. März dieses Jahres richtig, die Pläne für die Anpassung der Flottengrenzwerte noch einmal anzusehen und eine Flexibilisierung bei den CO2-Grenzwerten zu ermöglichen. Denn wir brauchen auch etwas, worauf sich die Industrie langfristig und sicher einstellen kann. Die Wirtschaftsminister der Automobilländer haben dazu gemeinsam ein Modell vorgeschlagen, wie es uns gelingen kann, auf der einen Seite gesichert den Pfad in die Klimaneutralität zu halten und auf der anderen Seite die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Automobilindustrie zu stärken. Wichtig ist aber: Wir brauchen nicht nur die entsprechenden Preise der Fahrzeuge und deren Entwicklung, sondern auch einen Ladestrompreis, der für eine positive Kaufentscheidung der Menschen sorgt. Deshalb muss insbesondere der Ladestrompreis an öffentlichen Ladesäulen so gestaltet sein, dass er einen monetären Vorteil bei der Nutzung der Elektromobilität bietet. Diejenigen, die zu Hause laden können, haben diese Möglichkeit, diejenigen, die eine eigene Versorgung über Photovoltaik haben, haben sie auch. Aber diejenigen, die auf die öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind, haben diese Möglichkeit nicht. Das betrifft einen großen Teil der Gesellschaft, der im urbanen Raum lebt. Diejenigen von Ihnen, die mit Elektromobilität unterwegs sind, wissen: Es ist erstens schwer ersichtlich, was das Laden kostet. Zweitens liegen die Ladesäulen meistens an etwas ungünstiger Stelle. Und drittens ist das Laden, selbst wenn man weiß, was es kostet, viel zu teuer. Da müssen wir dringend ran, wenn wir wollen, dass sich diese Zukunftstechnologie durchsetzt. Es muss einen Vorteil bei der Nutzung geben. Wir brauchen also energie- und wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen, die dafür sorgen, dass sowohl der Ausbau der Infrastruktur vorankommt als auch die Energiekosten bezahlbar werden. Niedersachsen hat über diese Bundesratsinitiative ein ganzes Maßnahmenbündel für einen funktionierenden Wettbewerb, für preisgünstige, passgenaue und verbraucherfreundliche öffentliche Ladestromtarife auf den Weg gebracht: die Möglichkeit, einen Ladestromtarif prüfen und feststellen zu können, ob er angemessen ist; die Erschließung des Kostenvorteils der dynamischen Ladetarife, um damit einen Schutz vor zu hohen Strompreisen zu ermöglichen; die Sicherstellung der freien Auswahl von Stromanbietern an öffentlichen Ladesäulen und die Etablierung eines Onlineladestrommonitors, um Marktbarrieren abzubauen. Auch die Frage des bidirektionalen Ladens – darüber haben wir häufig diskutiert – wird bei öffentlicher Infrastruktur zukünftig eine große Rolle spielen. Mit der Vorlage dieses Entschließungsantrags unternehmen wir einen Vorstoß, um zu einer verbraucherfreundlichen Preisgestaltung beim Ladestrom zu kommen. Wir sagen also nicht: „Ihr müsst für den Klimaschutz euer Mobilitätsverhalten verändern“, sondern sorgen dafür, dass Elektromobilität ein Vorteil für die eigene Kasse ist. Das kann uns gelingen. Der Ladestrompreis muss so ausgestaltet sein, dass er einen doppelten Mehrwert hat, indem er das Klima und den Geldbeutel schont. Insofern ist die Senkung des Ladestrompreises ein wesentlicher Bestandteil einer durchdachten und überzeugenden Elektromobilitäts- beziehungsweise Elektrifizierungsstrategie. Wir brauchen jetzt ein Signal, um ein Stück verloren gegangenes Vertrauen der Gesellschaft bei diesem Thema zurückzugewinnen. Menschen in unserem Land müssen sich weiterhin und langfristig Mobilität leisten können. Dazu wird die Elektromobilität einen großen Beitrag leisten. Insofern würde ich mich über die Zustimmung zu diesem Antrag sehr freuen. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen uns zu diesem Antrag nicht vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab: Wer ist für Ziffer 1? – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 3. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entschließung des Bundesrates: Zeitnah effektive Unterstützung für den Erhalt und die Transformation der energieintensiven Industrie erforderlich – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt – (Drucksache 69/25) Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn Minister Goldschmidt für Schleswig-Holstein vor. – Bitte schön! Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir vor wenigen Wochen hier zusammensaßen, jährte sich zum dritten Mal der Beginn des brutalen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Manchmal gerät in Vergessenheit, dass die hybride Kriegsführung schon deutlich früher begann und auch der Energiekrieg und damit der Angriff auf unsere Volkswirtschaft. Die Gasspeicher waren vor Beginn der Invasion ja strategisch leergefahren worden. Energie wurde schon vorher als Waffe eingesetzt. Ich betone das hier deshalb, weil auch aus dem Länderkreis zunehmend behauptet wird, dass Klimaschutz unsere Energie verteuert hätte. Genau das Gegenteil ist der Fall: Wären wir mit der Energiewende zu Beginn des Angriffskriegs schon weiter gewesen, wären wir mit der Transformation schon weiter gewesen, hätte uns die Preiskrise weniger dramatisch und drastisch getroffen. Die Energiewendepolitik der letzten Jahre hat unser Land insofern sicherer gemacht. Jetzt eine Debatte zu beginnen, dass nach einem möglichen Waffenstillstand möglichst schnell wieder russisches Gas oder gar Öl importiert werden soll, wäre aus meiner Sicht wirtschaftspolitisch fahrlässig, sicherheitspolitisch falsch und vor allem geschichtsvergessen. Insofern begrüße ich den Antrag aus Sachsen-Anhalt sehr, denn er lässt keinen Zweifel daran, worin die Ursachen für die Situation liegen, in der wir uns gerade befinden, und dass auch unsere Haushalte und unsere Industrie von Putin angegriffen sind. Der Antrag aus Sachsen-Anhalt listet zahlreiche energiewirtschaftliche und klimaschutzpolitische Punkte auf, die richtig sind und über die wir in der Energieministerkonferenz mehrfach gesprochen haben. Die klare Botschaft ist: Die Transformation, die wir begonnen haben, muss weitergehen. Wir dürfen nicht wackeln, etwa, wenn es um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft geht. Deswegen werbe ich ganz deutlich um die Zustimmung zu Ziffer 7 der Empfehlungsdrucksache. Aber der für mich wichtigste Punkt sind die Düngemittelimporte aus Russland. Noch immer decken Deutschland und die EU große Teile ihres Mineraldüngerbedarfs aus Russland. Mineraldünger ist letztlich nichts anderes als umgewandeltes Erdgas. Bei der Produktion entsteht übrigens Salpetersäure, die für die Rüstungsindustrie eingesetzt werden kann. Solche Umgehungen des europäischen Sanktionsregimes müssen aufhören, denn sie füllen die Kriegskasse Putins. Sie schwächen die EU in einer Zeit, in der die EU eigentlich gestärkt werden müsste. Sie machen die europäische Landwirtschaft abhängig, gefährden unsere Ernährungssouveränität in Zeiten, in denen wir sie stärken sollten. Sie sind ein Schlag ins Kontor unserer europäischen Düngemittelindustrie. Die Menschen verstehen es nicht. Wie will ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Ihnen in Sachsen- Anhalt, bei SKW Piesteritz, oder bei uns in Brunsbüttel oder in Rostock Produktionseinschränkungen in ihren Düngemittelfabriken erklären, während gleichzeitig Düngemittel aus Russland importiert werden? Deswegen unterstützt der Antrag, unterstützt auch Schleswig- Holstein sehr klar die begonnenen Bemühungen der EU- Kommission, das Sanktionsregime zu stärken. Ein früherer Vorstoß wäre richtig gewesen. Dass die höchste Zollstufe erst 2028 erreicht werden soll, ist aus meiner Sicht angesichts der dramatischen sicherheitspolitischen Lage viel zu zaghaft. Aber klar ist: Mit dem Antrag aus Sachsen-Anhalt lässt der Bundesrat keinen Zweifel daran, auf welcher Seite er steht, und sendet ein klares Signal an das Europäische Parlament, wo jetzt die Entscheidungen getroffen werden müssen, und auch an die künftige Bundesregierung, dass wir an der Seite der Ukraine stehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten Fassung? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18: TOP 18 Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen – Antrag der Länder Saarland und Niedersachsen – (Drucksache 76/25) Dem Antrag sind Brandenburg und Bremen beigetreten. Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor. Wir stimmen direkt über die Ausschussempfehlungen ab. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. 1 Anlage 16 Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer für die Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten Form ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 33: TOP 33 Entschließung des Bundesrates: Potentiale der Industrie zur nachhaltigen Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bestmöglich ausschöpfen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 113/25) Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn Minister Lies für Niedersachsen vor. – Bitte schön! Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die sicherheitspolitische Bedrohungslage in Deutschland und Europa schlagartig geändert. Seit dem Amtsantritt der neuen US-Administration stehen nun auch jahrzehntelange Gewissheiten wie die Beistandsverpflichtung gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrages und der US-amerikanische Schutzschirm nachhaltig infrage. Europa ist dadurch jetzt weitgehend auf sich selbst gestellt. Wir sind vor dem Hintergrund dieser Zeitenwende 2.0 sicherheits- und wirtschaftspolitisch gefordert, uns neu aufzustellen. Das ist unabdingbare Voraussetzung, um angesichts der geopolitischen Entwicklungen als weltpolitischer Akteur ernst genommen zu werden. Aber es ist auch notwendig, um Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa zu sichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen ist der Auffassung, dass sich auch der Bundesrat zu diesen aktuellen Entwicklungen klar positionieren und einbringen muss. Wir sind aufgerufen, uns gesamtstaatlich den Herausforderungen unserer Verteidigungsfähigkeit zu stellen. An der Notwendigkeit einer europäisch abgestimmten und langfristigen Rüstungsstrategie führt kein Weg mehr vorbei. Der von der Europäischen Kommission kürzlich vorgestellte ReArm Europe Plan ist ein erster wichtiger Schritt; weitere werden folgen müssen. Dann besteht die berechtigte Hoffnung, dass es uns gelingt, aus einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit konkrete Vorteile in Sachen Sicherheits-, aber auch Wettbewerbsfähigkeit erwachsen zu lassen. Sowohl die deutsche als auch die europäische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sind für die sich abzeichnenden Erfordernisse und geforderten Fähigkeiten aktuell nicht ausreichend aufgestellt. Um dem abzuhelfen, brauchen die Unternehmen für den notwendigen Aufwuchs kurzfristig Investitions-, Handlungs- und Nachfragesicherheit. Nur dann können sie auch die nötigen Planungen, Investitionen und Beschaffungen vornehmen sowie das Thema „Einstellung von Personal“ angehen. Mit dem heute im Bundesrat gefassten Beschluss zur Reform der Schuldenbremse schaffen wir die notwendigen rechtlichen und haushalterischen Grundlagen für die Modernisierung und Stärkung der heimischen Rüstungsindustrie. Meine Damen und Herren, das ist zugleich auch eine Chance, die Innovationsfähigkeit des Standortes Deutschland zu stärken, wenn wir beispielsweise an den Fahrzeugbau, an die Luft- und Raumfahrt, an den Bereich der Informationstechnologie und die Entwicklung von KI denken. Wir haben genügend Unternehmen, die das notwendige Know-how mitbringen. In enger Kooperation mit Forschungseinrichtungen, den notwendigen Fach- und Arbeitskräften, vielen modernen, jungen, gut aufgestellten Start-ups, die ihre Fähigkeiten einbringen, haben wir nicht nur die Chance, die Verteidigungsfähigkeit zu stärken, sondern auch, dafür zu sorgen, dass es zu Spillover-Effekten kommt, dass ein Dual Use möglich ist und gefördert wird. Damit können wir zusätzliche Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland geben. Wir adressieren mit unserem Antrag aber nicht nur die Industrie. Wir stehen ebenso vor der Aufgabe, unverzichtbare verkehrliche Infrastrukturen und Voraussetzungen zu schaffen. Mit Blick auf notwendige Korridore für die Truppenverlegung in Europa ist das Thema „militärische Mobilität“ für Deutschland von zentraler Bedeutung. Deutschland wird in einem Bündnisfall Center of gravity für Militärtransporte in alle Himmelsrichtungen sein. Es geht also auch darum, entsprechende Hotspots wie technische Infrastruktur, Brücken, Tunnel, Häfen, Flugplätze, Eisenbahninfrastruktur und Straßeninfrastruktur zeitnah zu ertüchtigen und in einen Zustand zu versetzen, der am Ende auch die Sicherheit gewährleistet. Ich bin überzeugt, dass inzwischen einer großen Mehrheit in Deutschland deutlich geworden ist, dass Deutschland unverzüglich seine Verteidigungsfähigkeit herstellen und dauerhaft sichern muss, dass die veränderte geopolitische Lage gemeinsame europäische Lösungen erfordert und dass wir durch gemeinsame Rüstungsprojekte und eine stärkere Vernetzung der Verteidigungsindustrie sinnvolle Synergien schaffen können. Es ist wichtiger geworden, dass Rüstungstechnologie zukünftig stärker in Europa statt in den Vereinigten Staaten entwickelt wird, um verlässlich und bedingungsfrei auf entsprechende Fähigkeiten zugreifen zu können. Wir wollen dabei auch in Rechnung stellen, dass das Zusammenwirken von militärischer und ziviler Forschung und Entwicklung schon in

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