polradar

Protokoll der 1044. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 17.05.2024 · WP 20 · 1044 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 1044. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1044 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1044. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Mai 2024 I n h a l t : Begrüßung von Mitgliedern der Deutsch- Polnischen Freundschaftsgruppe des polnischen Senats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 75 Jahre Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 158 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 1. Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM- Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) (Drucksache 194/24) . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* 2. Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 195/24) . 171 Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 171 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Doreen Denstädt (Thüringen) . . . . . . . 173 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 190* Thomas Popp (Sachsen) . . . . . . . . . . 191* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 3. Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) (Drucksache 196/24) . . 171 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* 4. Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts (Drucksache 197/24) . . . . 171 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* 5. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung (Drucksache 198/24) . . . . 171 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes- Klimaschutzgesetzes (Drucksache 199/24, zu Drucksache 199/24) . . . . . . . . . . . . . . . 174 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 191* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln und der Übertragung von Verfahren auf den Einzelrichter – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 173/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 8. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs – Antrag der Länder Hamburg, Bremen – (Drucksache 162/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Senatorin Anna Gallina (Hamburg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . 189* 9. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 184/24) . . . . . . . . . . . . . 175 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 108/24) . . . . . . . . . . . . . 175 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 175 11. Entschließung des Bundesrates „Praxisgerechte Umsetzung der EU- Entwaldungsverordnung und Vermeidung bürokratischer Lasten“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 186/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 181 12. Entschließung des Bundesrates „Finanzielle Verantwortung des Bundes bei der Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen – (Drucksache 170/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 168 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 169 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 170 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 171 13. Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Regelungen im Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht zur Bewältigung von Immissionskonflikten im Rahmen der Innenentwicklung – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 179/24) . . . . . . . . . . 181 Nicole Razavi (Baden-Württemberg) . . 181 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 14. Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (Drucksache 155/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . 182 Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 183 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (Drucksache 156/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 16. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 157/24) . . . . . . . . 184 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 17. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 158/24) . . . . . . . 171 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 189* 18. Weißbuch über Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung zu Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck COM(2024) 27 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 58/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 184 19. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung) COM(2024) 60 final; Ratsdok. 6241/24 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 145/24, zu Drucksache 145/24) 185 Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 185 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 20. Weißbuch – Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden? COM(2024) 81 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 166/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 186 21. Dritte Verordnung zur Änderung der Obst- Gemüse- Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (Drucksache 146/24) . 171 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* 22. Dritte Verordnung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (Drucksache 147/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* 23. Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Drucksache 177/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* 24. Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 (Drucksache 142/24) . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* 25. ...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 159/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 26. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (Drucksache 148/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 27. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene – Themenbereich: Industrielle Abfälle; grenzüberschreitende Abfallverbringung) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 144/24) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Tabakpolitik – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 183/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 144/1/24 . . . . . . . . . 189* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 183/1/24 . . . . . . . . . 189* 28. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 180/24) . 165 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 165 Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 166 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 167 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 29. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Sachsen und Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 216/24) . . . . . . . . . . 175 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 175 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 177 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 30. Entschließung des Bundesrates für einen Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen – Antrag der Länder Sachsen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 217/24) . . . 158 Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 159 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 160 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 160 Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 161 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 31. Entschließung des Bundesrates: Anspruchseinschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Ausreisepflicht – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 214/24) . . . 186 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 32. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 218/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 180 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 33. Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 222/24) . . . 186 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 192* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 34. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 223/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 223/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 189* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 187 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für Kultur und Medien H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Thomas Popp, Staatssekretär S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Doreen Denstädt, Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 1044. Sitzung Berlin, den 17. Mai 2024 Beginn: 09.32 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1044. Sitzung des Bundesrates. Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken. Dort haben Mitglieder der Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppe des polnischen Senats unter Leitung ihres Vorsitzenden, Herrn Senator Beniamin G o d y l a , Platz genommen. – Wir freuen uns sehr, Sie heute hier bei uns im Bundesrat begrüßen zu können. Seien Sie alle ganz herzlich willkommen! (Beifall) Vor zwei Jahren legten die Freundschaftsgruppen in ihrer konstituierenden Sitzung in Dresden den Grundstein für eine verstärkte Zusammenarbeit unserer Häuser. Seitdem tauschen sie sich bei jährlich abwechselnd in Deutschland und Polen stattfindenden Treffen zu gemeinsamen Themen aus. Die regelmäßigen und vertrauensvollen Kontakte sind ein wichtiger Bestandteil der deutsch-polnischen Beziehungen, deren Vielfalt sich auch auf die Wirtschaft unserer Länder, eine große Anzahl von Städtepartnerschaften sowie auf zahlreiche Kooperationen im zivilgesellschaftlichen Bereich erstreckt. Im Jahr 2004 feierten in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai die Menschen auf beiden Seiten der Oder und Neiße den Beitritt Polens zur Europäischen Union. Sie feierten Europa und unsere gemeinsame Idee von Frieden, Freiheit und Demokratie. Diese uns verbindenden europäischen Werte sind 20 Jahre später bedroht wie lange nicht mehr. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat gezeigt, dass unser friedliches Miteinander, auch hier in Europa, keine Selbstverständlichkeit ist. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich am 9. Juni bei der Europawahl die Europäerinnen und Europäer mit ihrer Stimme für unsere Werte und für unsere Gemeinschaft aussprechen; denn nur dann, wenn wir uns immer wieder von Neuem für sie einsetzen und die uns verbindenden Werte gemeinsam verteidigen, können wir die europäische Idee auch für zukünftige Generationen bewahren. Eine starke deutsch-polnische Partnerschaft ist hierfür unerlässlich. Dies soll auch die Entschließung zum weiteren Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen unterstreichen, die wir in der heutigen Plenarsitzung gleich zu Anfang beraten werden. Meine Damen und Herren, liebe Gäste aus Polen, wir freuen uns ganz besonders, dass Sie wenige Tage vor dem 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland hier bei uns zu Gast sind. Auch in Polen erinnert man sich traditionell im Mai an eine Verfassung: Der 3. Mai ist bei Ihnen Nationalfeiertag zur Erinnerung an das polnische Grundgesetz vom 3. Mai 1791, die erste von einer Volksvertretung beschlossene Verfassung in Europa. Was für ein wunderbares Erbe, das Polen in unser gemeinsames Europa einbringt! Sehr geehrte Damen und Herren, vor fast 75 Jahren, am 23. Mai 1949, ist unser Grundgesetz in Kraft getreten. Seitdem gilt Artikel 50, der heute so heißt: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Wir werden 75 Jahre Grundgesetz in der kommenden Woche gebührend feiern: mit einem Staatsakt in Berlin, mit Bürgerfesten und Bürgerdialogen in Berlin und Bonn. Auch der Bundesrat beteiligt sich daran. Ich freue mich darauf, in das Bonner Bundesratsgebäude zu kommen, wo vor 75 Jahren alles anfing, und ich freue mich auf die Demokratiefeste in Berlin und Bonn und die Bürgerdialoge. Seit 1990 gilt das Grundgesetz auch in den ostdeutschen Ländern. Ich finde, wir haben allen Grund, das 75- jährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam zu feiern – in Ost und West. Denn diese 75 Jahre gehören zu den besten in der deutschen Geschichte. Es ist ein großes Glück, dass wir heute in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Wir sind Teil eines demokratischen Europas. Das zu bewahren, ist die wichtigste Aufgabe, die wir alle gemeinsam haben. Das Grundgesetz, das vor 75 Jahren vom Parlamentarischen Rat beschlossen wurde, sollte zunächst nur ein Provisorium sein, wie so vieles in der neu entstandenen Bundesrepublik. Wir wissen heute: Das Grundgesetz war und ist sehr viel mehr als das. Allen voran stehen die Grundrechte. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – der erste Artikel des Grundgesetzes ist zugleich auch der wichtigste. Er ist die direkte Antwort auf Willkür, Gewalt, auf Verfolgung und Massenmord im nationalsozialistischen Deutschland. Zugleich beinhaltet das Grundgesetz unsere Werte und die Spielregeln der Demokratie in unserem Land. Auch hier waren die Erfahrungen der Weimarer Republik, ihr schwieriges Ende und die Jahre der Nazidiktatur prägend. Kein Akteur sollte zu stark werden. Gleichzeitig haben die Väter und – leider nur sehr wenigen, aber dafür durchaus durchsetzungsfähigen – Mütter des Grundgesetzes die Verfassungsorgane zu einem konstruktiven Miteinander verpflichtet. Dazu trägt auch der Föderalismus bei: die starke und gut ausbalancierte Rolle der Länder in unserer Verfassung, die Bedeutung des Bundesrates. Die Länder und der Bundesrat sind ein Gegengewicht gegen eine zu starke Stellung der Bundesregierung. Gleichzeitig arbeiten die Länder konstruktiv an der Gesetzgebung des Bundes mit. Das hat sich bewährt. Oft wird darüber geklagt, wie kompliziert und langwierig die demokratischen Prozesse in Deutschland sind. Aber es hat gute historische Gründe, dass nicht einer allein entscheidet, sondern viele. Eine gute Verfassung ist eine wichtige Voraussetzung, aber noch keine Garantie für eine stabile Demokratie. Sie muss mit Leben gefüllt werden – von denen, die politische Verantwortung tragen, aber auch von unseren Bürgerinnen und Bürgern selbst. Deshalb freue ich mich, dass in den letzten Monaten so viele Bürgerinnen und Bürger bei Demonstrationen gezeigt haben, dass sie hinter unserer Demokratie und unseren Werte stehen. Und deshalb ist es richtig, dass wir das 75-jährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gerade in diesen herausfordernden Zeiten gemeinsam feiern. Sehr geehrte Damen und Herren, gleichzeitig muss uns klar sein: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass wir heute in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Es gibt auch nach 75 Jahren Kräfte, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Sie treten sogar wieder offener auf. Wir erleben Hass und Hetze, in den sozialen Medien, aber auch auf den Straßen. Es gab in den letzten Wochen auch körperliche Angriffe auf Politikerinnen und Politiker und ehrenamtlich Engagierte. Dem müssen wir uns alle aktiv entgegenstellen. Gewalt darf nie Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Wir müssen unsere Demokratie schützen. Die Bundesrepublik Deutschland steht 75 Jahre nach ihrer Gründung und 34 Jahre nach der deutschen Einheit vor großen Herausforderungen. Diesen Herausforderungen müssen wir uns gemeinsam stellen. Ich bin fest davon überzeugt: Das Grundgesetz mit seinen Werten, seinen Grundrechten und seinen Spielregeln setzt den richtigen Rahmen dafür. Ich freue mich auf die Feierlichkeiten in der nächsten Woche und lade alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich dazu ein. Liebe Gäste, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eben über die Bedeutung des Bundesrates im Rahmen der Verfassung gesprochen. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt zu unserem verfassungsrechtlichen Auftrag kommen. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Für die Freie und Hansestadt Hamburg wurde zum 1. Mai 2024 Frau Staatsrätin Liv A s s m a n n zur Bevollmächtigten ernannt. Frau Assmann folgt auf Frau Staatsrätin M ö l l e r , der wir für die gute Zusammenarbeit und für ihr Engagement im Ständigen Beirat danken. Für die Zukunft wünschen wir Frau Möller alles erdenklich Gute und Liv Assmann viel Erfolg. An dieser Stelle möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin, Frau Staatssekretärin G e r k e n , im Namen des Hauses zu ihrem heutigen Geburtstag zu gratulieren. Ebenfalls beglückwünschen möchte ich unsere Kollegin, Frau Senatorin Ü n s a l , die gestern Geburtstag hatte. – Herzlichen Glückwunsch Ihnen beiden! (Beifall) Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 34 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 30, 28 und 12 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 10 werden die Punkte 29 und 32 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe Punkt 30 auf: TOP 30 Entschließung des Bundesrates für einen Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen – Antrag der Länder Sachsen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 217/24) Dem Antrag sind Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beigetreten. Mir liegen Wortmeldungen vor. Als Erster hat das Wort: Herr Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen. Michael Kretschmer (Sachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senator Godyla, liebe Freunde aus Polen, dzień dobry! 85 Jahre nach dem Überfall Nazideutschlands auf Polen, 33 Jahre nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages und 20 Jahre nach dem Beitritt der osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union ist ein richtiger und auch notwendiger Zeitpunkt, um sich noch einmal grundlegend zum deutsch-polnischen Verhältnis und seiner Bedeutung zu äußern und zu bekennen. Wir haben gemeinsam diesen Antrag formuliert und auf den Weg gebracht, haben unsere Überzeugungen und Wünsche, unsere Haltungen formuliert. Meine Damen und Herren, Sie sehen allein anhand der Rednerliste der vielen Kollegen Ministerpräsidenten, die heute sprechen, welche Bedeutung die deutschen Länder dem Verhältnis zu Polen beimessen. Wenn Kai Wegner heute nicht auf einer Auslandsreise wäre, dann hätte er auch gesprochen, weil es auch ihm ein ganz besonderes Anliegen ist. Unser Verhältnis zu Polen ist geprägt von den Katastrophen des 20. Jahrhunderts, von dem Unrecht, das Deutschland über unser Nachbarland gebracht hat. Wir stehen in einer großen Schuld, und es ist ein großes Wunder, dass es trotz dieser vielen Verbrechen gelungen ist, in den vergangenen Jahrzehnten so viel an Gemeinsamkeit, Vertrauen, Wertschätzung aufzubauen, dass es so ein positives Miteinander von Polen und Deutschen gibt, zwischen den Ländern und in unseren Ländern. Die polnischen Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise die polnische Minderheit hier in Deutschland sind eine Gruppe, die besonders groß, besonders integriert ist, die wir besonders schätzen. Unsere Freiheit, die wir heute in Europa haben, ist auch und besonders durch die Revolution gegen den Kommunismus im 20. Jahrhundert geprägt. Wir Deutschen, meine Damen und Herren, haben nicht vergessen – und das gilt in ganz besonderer Weise für die Menschen in der ehemaligen DDR –, was wir den Polen zu verdanken haben. Ohne die mutigen Arbeiterinnen und Arbeiter, ohne die mutigen Menschen in Polen, die auf die Straße gegangen sind, die Solidarność-Bewegung, wäre es nicht gelungen, die kommunistische Herrschaft, die so viele Gesellschaften in Mittel- und Osteuropa fest im Griff hatte, ein Stück weit zu erschüttern. Der Mut der Polen war der Beginn eines Prozesses, der am Ende in die deutsche und in die europäische Einheit mündete, und dafür sind wir unglaublich dankbar. Diese Geschichte verbindet uns. Diese Geschichte verbindet unsere Gesellschaften. Der Beitritt Polens und weiterer neun Länder vor 20 Jahren hat die Europäische Union erst komplettiert. Sie war nicht fertig. Die Kultur unserer Nachbarländer, die Geschichte, die besonderen Interessen fehlten in der Europäischen Union, und wir merken jetzt, nach diesen 20 Jahren, wie positiv diese Entwicklung gewesen ist. Ich lade Sie alle ein, wenn im kommenden Jahr Chemnitz als Kulturhauptstadt Europas 2025 gefeiert wird. In der Bewerbung haben wir ganz zielgerichtet die Sichtweise der mittel- und osteuropäischen Staaten auf die Europäische Union, ihre Wünsche und Ziele formuliert und wollen die Kultur in Mittel- und Osteuropa sichtbar machen. Gestern konnte ich mir das vor Ort in Chemnitz anschauen und habe gesehen, wie viel an Kommunikation, wie viel an Kooperation gerade mit Polen stattfindet. Ich freue mich darüber. Ich freue mich, dass wir den Gedanken von Wolfgang Schäuble aufgegriffen haben, der immer formuliert hat: Ihr an der polnischen Grenze seid, so wie wir in Baden- Württemberg uns um Frankreich kümmern, diejenigen, die Deutschland ein Stück weit erklären müssen, wie die Interessen Polens sind, was dort spezifische Themen sind. – Er war es, der damals eine gemeinsame Wissenschaftskonferenz angeschoben hat, zu der der polnische Premierminister mehrmals angereist ist. Diese Veranstaltung, die immer wieder stattfindet, bringt Menschen aus den verschiedenen Ländern des Ostens der Europäischen Union zusammen und entfaltet eine unglaubliche Wirkung für den Wissenschaftsraum Europa. Nur wenn wir miteinander sprechen, nur wenn wir einander ernst nehmen, wenn wir das Interesse daran haben, zu verstehen, was der andere denkt und warum er diese oder jene Position hat, werden wir eine gute gemeinsame Zukunft haben. Ich freue mich über die Projekte, die im Konkreten stattfinden, zum Beispiel in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec ein Projekt zur gemeinsamen Wärmeversorgung oder das Kompetenz- und Koordinierungszentrum für die polnische Sprache in St. Marienthal, das wir vor wenigen Jahren gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt gründen konnten. Meine Damen und Herren, ich wünsche uns allen, dass wir im Konkreten diese Arbeit fortsetzen können, gerade in den Grenzregionen, dort, wo sich Menschen regelmäßig begegnen, dass es uns gelingt, diese Kooperation, diese Zusammenarbeit noch lebendiger zu machen, dass die Instrumente, die wir haben, unbürokratisch und einfach sind, dass eine Institution wie das Deutsch-Polnische Jugendwerk, der wir so viel zu verdanken haben, auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ein fester, stabiler Partner ist und dass wir im Grundsätzlichen zusammenarbeiten. Polen hat eigene Interessen, eigene Sichtweisen. Während wir über die vergangenen 30 Jahre immer wieder formuliert haben, wie glücklich wir sind, dass wir nur von Freunden umgeben sind und deswegen auch eine große Sicherheit empfinden, ist es bei unseren polnischen Nachbarn nicht so gewesen. Gerade die Frage der Sicherheitsinteressen mit Blick auf Belarus, auf Russland, auf andere Länder in unmittelbarer Nachbarschaft hätte uns vor dem Hintergrund der polnischen Geschichte in den vergangenen Jahrzehnten wichtiger sein müssen. Jetzt haben sich die Zeiten geändert. Jetzt besteht die Möglichkeit, diese Dinge anders zu diskutieren und im Praktischen anders umzusetzen. Es ist wichtig, dass wir die Sichtweisen der mittel- und osteuropäischen Länder ernst nehmen, sie in unsere Diskussion miteinbeziehen, sie auch zum Teil zu unserer eigenen Position machen, damit die Europäische Union eine gute Zukunft hat. Dziękuję bardzo für so viel an Gemeinsamkeit, für so viel an positiver Energie! Lassen Sie uns gemeinsam weiter dafür arbeiten! Dafür ist die Europawahl am 9. Juni zentral. Wir stimmen auch darüber ab, ob diese positive Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann. Vielen Dank, dass wir diese Debatte heute führen können! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Kretschmer! – Als Nächster hat das Wort: Ministerpräsident Dr. Woidke. Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Serdecznie witamy! Ich freue mich sehr, dass Sie heute da sind, dass wir hier Senatorinnen und Senatoren aus Polen, aus der zweiten Kammer in Warschau begrüßen dürfen, und ich freue mich sehr, dass der Vorsitzende, Herr Godyla, heute hier ist, mit dem ich gestern schon die Freude hatte, sprechen und diskutieren zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann nahtlos an das anschließen, was mein Vorredner Michael Kretschmer gesagt hat. Es ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein Wunder der Normalität, was wir heute in den deutsch-polnischen Beziehungen erleben dürfen: ein Wunder der Normalität vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte, vor dem Hintergrund dessen, was Deutsche Polen angetan haben während der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Dieses riesengroße Geschenk, das uns das polnische Volk macht, dass es mit uns Deutschen in einem vereinten Europa zusammenarbeitet, dürfen wir nicht geringschätzen. Vielmehr müssen wir mit diesem Geschenk sorgsam umgehen und alles dafür tun, dass sich die Beziehungen weiter gut entwickeln. Wenn ich von einem Wunder der Normalität spreche, dann möchte ich noch ein Wort zur Normalität sagen. Es ist Normalität für uns, dass wir hier in der Leipziger Straße in Berlin sitzen und Bundesratssitzungen haben. Alle paar Wochen treffen wir uns hier. Es ist für uns Normalität, dass der Berliner Bär neben dem Brandenburger Adler zu sehen ist, dass wir das sächsische, das sachsen-anhaltinische und das thüringische Wappen und natürlich das Wappen Mecklenburg-Vorpommerns, Frau Präsidentin, hinter uns sehen. Aber diese heutige Normalität gäbe es nicht ohne den Mut und den Freiheitswillen der Polen. Ich bin an der polnischen Grenze groß geworden. Ich wohne heute noch dort. Wenn man über die Zeiten diese Entwicklungen verfolgt hat, wenn man gesehen hat, was in Polen nach dem 13. Dezember 1981 passiert ist, als das Kriegsrecht verhängt worden war, als der kommunistische Staat, die Diktatur, mit aller Kraft, die er repressiv aufzubieten hatte, versucht hat, die Entwicklung zur Freiheit in Polen zu verhindern, dass viele Menschen in Polen damals gelitten haben, viele Menschen in Haft gekommen sind und Menschen sogar ermordet worden sind, dann muss man sagen: Das sind alles Dinge, die für uns in Deutschland wichtig sind, denn das waren die Vorläufer dessen, was wir in diesem Jahr zum 35. Mal feiern können, nämlich dass ohne den Mut der Polen die Mauer im Jahr 1989 nicht gefallen wäre. Deswegen ist es für uns nicht nur wichtig, Danke zu sagen, sondern es ist für uns auch wichtig, das anzuerkennen. Ich glaube auch, es ist für Europa wichtig, dass Osteuropa kein Anhängsel in Europa ist, sondern Osteuropa – und gerade Polen – ein Motor der europäischen Entwicklung ist. Diese Wahrnehmung wünsche ich mir hier in Deutschland noch stärker, ich wünsche sie mir auch in der Europäischen Union noch stärker. Osteuropa ist eine Region, die in den letzten Jahrzehnten eine unglaublich große Entwicklung durchgemacht hat. Eines der Länder, das sich am besten entwickelt hat, ist Polen. Unter ganz anderen Rahmenbedingungen, als wir sie hier in Ostdeutschland beispielsweise vorgefunden haben, hat sich Polen zu einer wirtschaftlich erfolgreichen Nation in Europa entwickelt. Mit dem EU-Beitritt Polens vor 20 Jahren sind wir Brandenburger, aber auch Ostdeutschland insgesamt in die Mitte Europas gerückt. Daraus haben wir, glaube ich, etwas ganz Gutes gemacht. Wenn ich heute auf unser Land Brandenburg schaue und sage: „Wir haben eine recht gute Entwicklung in den letzten Jahren genommen“, dann hat das sehr viel mit dem polnischen EU-Beitritt zu tun. Das sind alles Dinge, die wir nicht vergessen dürfen. Das Wunder der Normalität ist ein Wunder vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte. Auch wenn wir diese Geschichte nicht vergessen dürfen: Lassen Sie uns daran arbeiten, dass die Beziehungen noch enger werden! Je enger die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen sind, umso stärker wird unsere Europäische Union sein und umso besser werden die Menschen in Deutschland und in Polen leben. Herzlichen Dank, liebe Senatorinnen und Senatoren, dass Sie uns heute die Ehre geben! – Danke schön! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Haseloff, Sachsen-Anhalt. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe polnische Freunde! Dieses Jahr jährt sich der Tag des deutschen Überfalls auf Polen und damit der Beginn des Zweiten Weltkrieges zum 85. Mal. Nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs und dem Leid, das Nazideutschland über Polen gebracht hat, sind Deutschland und Polen heute Partner, die auf vielen Ebenen enge und freundschaftliche Beziehungen pflegen. Der Fall des Eisernen Vorhangs und die Mitgliedschaft in der EU und in der NATO haben maßgeblich dazu beigetragen. Das 20-jährige Bestehen der EU-Mitgliedschaft Polens bietet einen guten Anlass für eine deutsch-polnische Beziehungsoffensive, um die Beziehungen, die schon da sind, zu beleben und auszubauen. Bei dieser Gelegenheit begrüße ich herzlich die polnischen Mitglieder der Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppe, die unsere heutige Sitzung auf der Tribüne begleiten. Sachsen-Anhalt hat aktuell den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz Ost, und es ist ein erfreuliches Signal, dass die ostdeutschen Bundesländer zusammen mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein diesen Entschließungsantrag für den Ausbau der deutschpolnischen Begegnungen im Bundesrat einbringen. Viele Menschen in Ostdeutschland wissen um die große Bedeutung Polens für die deutsche Einheit. Das haben meine Kollegen, die vor mir gesprochen haben, bereits zum Ausdruck gebracht, aber das möchte ich an dieser Stelle nochmals unterstreichen. Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. Ohne Polen wären die deutsche Einheit und die Anwendung des Grundgesetzes in Ostdeutschland nicht möglich gewesen. Am 9. November 2023 traf ich den ehemaligen polnischen Staatspräsidenten und Friedensnobelpreisträger Lech Wałęsa in Halle in Sachsen-Anhalt. Die von ihm angeführte Solidarność-Bewegung war eine Inspiration für viele Menschen in Ostdeutschland auf dem Weg zur friedlichen Revolution. Der Anlass für diesen Besuch lag darin, dass wir auch im Sinne dessen, was in Danzig entstanden ist, mit einem Zukunftszentrum in Halle für Deutschland und für Europa ein entsprechendes Signal setzen wollen, dass dieser Prozess des Zusammenwachsens und der gemeinsamen Entwicklung in Europa weitergehen muss. Einige Jahre nach der friedlichen Revolution war es auch die Europabegeisterung in weiten Teilen der polnischen Bevölkerung, die den Beitritt des Landes zur EU begünstigte und so auch Deutschland und Polen auf vielen Feldern wieder näher zusammenbrachte. Dies ist ebenfalls zu würdigen. Denn in Zeiten eines russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie vielfältiger Herausforderungen in der EU sind die deutschpolnischen Begegnungen und die deutsch-polnische Zusammenarbeit wichtiger denn je. In Sachsen-Anhalt ist dies bereits gelebte Praxis. Polen ist das wichtigste Exportland für die heimische Wirtschaft unseres Landes. Sachsen-Anhalt pflegt freundschaftliche Kontakte in die polnische Partnerregion Masowien – inzwischen 20 Jahre fest an uns gebunden – und die Woiwodschaft Kujawien-Pommern, und es bestehen zahlreiche Städtepartnerschaften mit polnischen Kommunen. Doch natürlich können diese Aktivitäten auf allen Ebenen noch ausgebaut werden. An dieser Stelle möchte ich den Blick nach Westen richten und die Einbeziehung Frankreichs ebenfalls betonen. Das Weimarer Dreieck bietet enorme Möglichkeiten als Impulsgeber für Europa und für die trilaterale Kooperation. Dies sollten wir gemeinsam nutzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte polnische Freunde, die Förderung deutsch-polnischer Begegnungen ist von besonderer Bedeutung für Deutschland. Lassen Sie uns mit diesem Entschließungsantrag den eingeschlagenen Weg mit unseren polnischen Nachbarn weitergehen und ausbauen! Das ist im deutschen und im europäischen Interesse. Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Ramelow, Thüringen. Bodo Ramelow (Thüringen): Dobry dzień, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich sehr gut an meinen Besuch im Senat in Warschau, an die freundliche Aufnahme, das gute Miteinander, aber eben auch die schwierigen Gespräche, wie sich Europa entwickelt, und die Frage: Was bedeutet es eigentlich, aus polnischer Sicht, aus der Sicht Warschaus auf die europäische Entwicklung zu schauen? Der Kollege Haseloff sprach es gerade an: Das Weimarer Dreieck – als Thüringer Ministerpräsident ist es bei mir quasi im Amtseid angelegt – ist eine andere Antwort auf das heutige Europa. War das alte Europa aus Sicht meiner westdeutschen Herkunft das Europa, das sich auf die Stahlindustrie, auf die Montanindustrie bezogen hat und daraus gewachsen ist, so ist das heutige Europa alles, was wir in West und Ost und Nord und Süd zusammenführen. Unser Auftrag ist, es mit Leben zu erfüllen. Ich will eine persönliche Anmerkung machen: Die Familie meiner Mutter ist in Rheinhessen sozialisiert. Mein Großvater hat voller Hass von Frankreich gesprochen. Ich erinnere mich an seine Worte. Wenn er über Frankreich gesprochen, war das nichts Freundliches. Die deutsch-französische Jugendbegegnung, die es mir ermöglicht hat, meine Konfirmationsreise nach Frankreich zu machen, hat mir eine andere Welt gezeigt. Da habe ich gespürt, was es heißt, das Deutsch-Französische Jugendwerk als völkerverbindendes Element zu haben. Die Familie meines Vaters – er ist zufällig in der Altmark geboren – kommt eigentlich von den Masurischen Seen. Seine Vorfahren waren Fischer an den Masurischen Seen. Sie merken allein an meiner Biografie und meinen Hinweisen, was Europa alles durcheinandergemischt hat. Ich sage immer: Die 31 Jahre zwischen 1914 und 1945 haben so viel Brutalität in Europa losgetreten und über die Verbrechen der Nationalsozialisten hinaus so viel Leid über die Menschen gebracht, dass in der Folge das eigentliche Friedensprojekt Europa wachsen konnte. Als Hans- Dietrich Genscher, Roland Dumas und der Außenminister Polens Krzysztof Skubiszewski am 28. August 1991 in Weimar zusammengetroffen sind und sich in die Hand versprochen haben: „Wenn wir über Europa reden, müssen wir aus gesamteuropäischer Sicht reden“, bedeutete das so viel wie: Wir müssen auch die osteuropäische Sicht in die europäische Debatte hineinbekommen. Eben haben meine Kollegen aus den Nachbarländern gesprochen. Ich darf als Westdeutscher in Ostdeutschland sagen: Es ist für uns eine große Herzensangelegenheit, dass dieses Europa zusammenwächst und dass keiner ein lästiger Annex der anderen ist. Diese Besonderheit ist im Weimarer Dreieck angelegt. Ich bin froh, dass die jetzige Bundesregierung das Weimarer Dreieck wieder zu einem zentralen Thema gemacht hat, dass Annalena Baerbock gerade wieder eingeladen hat. Es geht nicht um den historischen Ort Weimar, sondern um die Sichtweisen. Bevor wir in Europa Entscheidungen treffen, müssen wir zuallererst die osteuropäischen Partner fragen: Was empfindet ihr? – Denn nicht alles, was zur Entscheidung ansteht, ist die Empfindung aller Beteiligten. Wir haben uns eine Zeit lang gewundert, was in den Visegrád-Staaten los ist. Wir haben uns ein wenig darüber geärgert. Wir waren der Meinung, dass manches davon nicht dem Mainstream entspricht, wie sich Europa das vorstellt. Ich sage immer: Wir müssen genauer reinhören. Wir müssen die Empfindungen aufnehmen, damit wir keinen einzigen dieser Staaten vergessen oder aus dem Blick verlieren. Insofern ist es nicht nur eine Frage von ökonomischer Solidarität, die in Europa sehr groß ist und von der wir in den neuen Ländern sehr stark profitiert haben, sondern auch eine Frage der emotionalen Weitung unseres Blickes, damit wir aus dem alten Europa das neue Europa als Friedensprojekt auch im Herzen annehmen. Es war der 1. September 1939, an dem die deutsche Wehrmacht Polen überfallen hat und das Grauen des Zweiten Weltkrieges sich endgültig Bahn gebrochen hat – meine biografische Erinnerung ist, dass mein Vater in Uniform dabei war –, und es war der 17. September 1939, als die Sowjetarmee Polen angegriffen hat. Diese beiden Diktaturen gemeinsam haben Polen zerstört. Das ist in der Langzeiterinnerung in Polen überall spürbar. Deswegen denke ich immer an den 1. September und den 17. September und sage: Lasst uns aus Warschauer Brille auf Europa schauen, dann können wir Europa als Friedensprojekt gemeinsam lernen, leben, durchdringen. Sie sehen es an meinem Beispiel. Ich bin froh, dass die Kinder in meiner Familie reisen können, wohin sie wollen, und in meiner Familie niemand mehr mit Hass oder Verächtlichkeit über andere spricht. Begriffe wie „Polenwirtschaft“ oder Sprüche wie „Jeder Stoß ein Franzosʼ“ gehörten bei uns einmal zur Normalität. Ich bin froh, dass Europa diese Begriffe alle mit Freude überwunden hat und dass wir heute gute Nachbarn sind. In Thüringen leben sehr viele polnische Menschen als unsere Nachbarn. Sehr viele polnische Firmen sind bei uns tätig, und sehr viele deutsche Firmen sind in Polen präsent. Wir leben die Partnerschaft zu Małopolska. Über 25 Jahre existiert die Freundschaftsbeziehung von Thüringen und Małopolska und genauso selbstverständlich die von Thüringen und Hauts-de-France. Das ist das Weimarer Dreieck, das wir auf Länderebene jeden Tag aufs Neue leben. Aus dieser Perspektive ist die heutige Debatte so wichtig, und das ist das, was wir zur Europawahl allen erzählen müssen. Wenn die Schreihälse sich ins Europäische Parlament aufmachen, dann werden die Chancen, Europa friedlich zu gestalten, geringer werden. Insoweit müssen wir diejenigen einladen, die an das ganze Europa glauben, die das ganze Europa in den Herzen aufnehmen und die Europa als Friedensprojekt durchdringen und wissen: Dieses Europa bietet uns allen zusammen Sicherheit, wenn wir die Empfindungen des anderen wahrnehmen. In diesem Sinne: Vielen Dank, dass Sie da sind, und danke, dass wir eine so intensive Freundschaft haben! Weiter so! Wir brauchen Polen als Motor in Europa. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Die nächste Rednerin ist Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vielen Dank für diese engagierte Debatte! So wie meine Kollegen Dietmar Woidke und Michael Kretschmer bin auch ich an der polnischen Grenze groß geworden. Der deutsch-polnische Austausch hat meine Kindheit und Jugend geprägt. Ich bin in Frankfurt (Oder) geboren und in einer Kleinstadt ein paar Kilometer weiter nahe der deutsch-polnischen Grenze aufgewachsen, habe als Jugendliche deutsch-polnische Ferienlager begleitet und freue mich, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, in dieser politischen Verantwortung die deutsch-polnische Zusammenarbeit zu verstärken. Gestern und heute haben die Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppen des polnischen Senats und des Bundesrates zunächst in Potsdam und dann in Berlin zusammen getagt. Gleich sprechen wir hier im Hohen Hause weiter darüber, wie wir das neue Kapitel, das jetzt durch die klare Wahlentscheidung der Polen für eine demokratische Regierung, die sich zu Europa bekennt, aufgeschlagen wurde, für die deutsch-polnische Zusammenarbeit nutzen können. Diese Gespräche sind ebenso wie die Verbindung zu unseren Nachbarn sehr wichtig. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine sorgt dafür, dass wir in Europa näher zusammenrücken. Wir schauen weniger auf das, was uns trennt, und mehr auf das, was uns verbindet: die gemeinsamen Werte Freiheit, Selbstbestimmung, Zusammenarbeit über Grenzen hinweg und der friedliche Dialog. Mit Polen verbindet uns eine wechselvolle Geschichte. Vor 85 Jahren hat die deutsche Wehrmacht Polen brutal überfallen. Vor 80 Jahren begann der Warschauer Aufstand, der von der deutschen Besatzungsmacht brutal niedergeschlagen wurde. Deutsche haben Leid und Tod über Polen gebracht. Diese Schuld begleitet unser Land seitdem. Wir sind dankbar, dass es mit vielen Anstrengungen und Engagement von beiden Seiten gelungen ist, ein neues, friedliches Kapitel aufzuschlagen. Seit 33 Jahren sind Deutschland und Polen durch einen Freundschaftsvertrag verbunden. Dieser Vertrag ist der Rahmen für die Versöhnung und die Zusammenarbeit, die Brückenbauer aus Polen und aus beiden Teilen Deutschlands schon lange vorher angebahnt haben. Allen, die dabei mitgemacht haben, bin ich zutiefst dankbar, besonders den Polinnen und Polen, die trotz ihrer historischen Erfahrungen mit Deutschland zur Annäherung bereit waren und sind. Das war ein Ausgangspunkt für die gemeinsame Entschließung, die wir heute hier einbringen. Vor fast genau 20 Jahren schließlich, am 1. Mai 2004, ist Polen zusammen mit anderen osteuropäischen Staaten der Europäischen Union beigetreten. Europa ist dadurch stärker geworden, und eine seiner tragenden Achsen verläuft von Polen über Deutschland nach Frankreich. Als ich vor einer Woche in Paris war, haben wir auch über die Zusammenarbeit im Rahmen des Weimarer Dreiecks gesprochen. Die Freundschaftsgruppe aus dem polnischen Senat unterstützt diese Dreierpartnerschaft ebenfalls. Wir haben die Stärkung des Weimarer Dreiecks sowie die Förderung polnisch-französisch-deutscher Beziehungen und Begegnungen deshalb auch in unsere Entschließung aufgenommen. Sehr geehrte Damen und Herren, heute sind Deutschland und Polen Verbündete, gute Nachbarn, Partner und gute Freunde. Gemeinsam stehen wir an der Seite der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg. Es ist richtig, was mein Kollege Michael Kretschmer gesagt hat: Wir hätten die Sicherheitsbedürfnisse Polens früher erkennen müssen, ernster nehmen müssen. Genau das haben wir mit der Zeitenwende eingeläutet. Jetzt verstärkt die Bundeswehr die NATO-Ostflanke in Polen, auch Soldatinnen und Soldaten aus unserem Bundesland sind dabei. Wir haben weitere enge Beziehungen. Polen ist der fünftgrößte Handelspartner Deutschlands. Für mein Bundesland ist Polen der wichtigste Handelspartner. So wie sich der Westen von Mecklenburg-Vorpommern in der Metropolregion Hamburg – lieber Peter Tschentscher – einbringt, so gehört der Osten zur Metropolregion Stettin. Viele Polinnen und Polen sind unverzichtbar für die Betriebe, in denen sie arbeiten. Betriebe siedeln sich beiderseits der Grenze in der Metropolregion Stettin an, weil die Fachkräftesituation und der Austausch gut sind. Birkenstock in Pasewalk und HanseYachts in Goleniów und Greifswald setzen ganz konkret auf diese Fachkräfte. Für uns in Mecklenburg-Vorpommern sind die gute Nachbarschaft mit Polen, der Handel und der Austausch tragende Säulen unserer Landespolitik. Wir sind sehr froh, dass wir, lieber Dietmar Woidke, mit Brandenburg gemeinsam die Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin gegründet haben. Die Zusammenarbeit in dieser Metropolregion hat allerhöchste Bedeutung, wirtschaftlich, aber auch kulturell. Das Kulturfestival „PolenmARkT“ in Greifswald und die Philharmonie in Stettin sind für beide Seiten kulturelle Leuchttürme. Der Tierpark in Ueckermünde und der Aqua-Park sind deutsch-polnische Familientreffpunkte. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben die gemeinsame Geschäftsstelle. Was macht sie? Sie bringt zusammen, berät, fördert und entwickelt. All das geht nur mit den Menschen in der Region. Auch die Sprachförderung hat eine große Priorität. In immer mehr Kitas und Schulen bieten wir die Möglichkeit an, Polnisch zu lernen. Lehrerinnen und Lehrer können zweisprachig und binational studieren. Das Deutsch-Polnische Gymnasium in Löcknitz und die deutsch-polnische Kita „Randow-Spatzen“ sind Anker des Zusammenwachsens. Ein wichtiges weiteres Beispiel für die Zusammenarbeit ist auch die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Sie rettet buchstäblich Leben. Neugeborene werden mit einem Neugeborenen-Screening in der Grenzregion besser versorgt. Und auch die Zusammenarbeit unserer Polizisten endet nicht an unseren Grenzen. Im Gegenteil: Es gibt eine enge Zusammenarbeit. Liebe Gäste, schon als Bundesjugendministerin habe ich mich für die Stärkung des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes eingesetzt. Damals ist es unter der Bundesregierung Merkel gelungen, den Anteil der Finanzierung für das Deutsch-Polnische Jugendwerk zu erhöhen, und im Rahmen unserer gemeinsamen Regierungskonsultation in Warschau konnten wir mit der damaligen demokratischen Regierung verabreden, dass auch die polnische Seite ihre Mittel erhöht. Aber das reicht nicht. Das Deutsch-Französische Jugendwerk hat mit seinem Austauschprogramm seit mehr als 60 Jahren viel zur Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich beigetragen. Aber auch das Deutsch-Polnische Jugendwerk leistet seinen Beitrag. An den Projekten des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes haben bisher schon über 3 Millionen Menschen teilgenommen. Wir müssen mehr tun, denn das Deutsch-Französische Jugendwerk hat etwa dreimal so viel Geld zur Verfügung wie das Deutsch-Polnische Jugendwerk. Deshalb ist die Aufwertung des Deutsch- Polnischen Jugendwerkes in unserem Antrag ein sehr wichtiger Punkt. Ich weiß, dass wir nach der Steuerschätzung von gestern eigentlich alle zurückhaltend sein müssen mit weiteren Forderungen, aber die Debatte zeigt die Bedeutung. Wer, wenn nicht der Jugendaustausch, kann dafür garantieren, dass diese Partnerschaft in Zukunft trägt? Ich will auch noch etwas zum Thema Wirtschaft sagen. Wir diskutieren in Deutschland viel darüber, wie wir von China unabhängiger werden können. In Mecklenburg-Vorpommern hat im April der Baltic Sea Business Day mit mehreren Hundert Teilnehmern aus der Ostseeregion, Polen, den baltischen Staaten und den nordischen Staaten stattgefunden. Das Wirtschaftsvolumen des Ostseeraums ist größer als das mit China. Deshalb lade ich ein, dass wir noch stärker dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft sich auch im Ostseeraum – hier speziell: Zusammenarbeit mit Polen – orientiert. Ich lade Sie ein, am nächsten Baltic Sea Business Day teilzunehmen. Zum Schluss: Deutschland und Polen sind seit dem Zweiten Weltkrieg einen nicht immer einfachen Weg der Annäherung und Versöhnung gegangen. Heute stehen unsere Beziehungen auf einem soliden Fundament. Es geht um die Weiterentwicklung und Pflege dieser Beziehungen. Dafür machen wir mit unserem Antrag ganz konkrete Vorschläge, die auch im Alltag ankommen. Wir haben, wenn man sich das Wahlergebnis in Polen anschaut, eines gesehen: Die Menschen, die dichter an Deutschland leben, insbesondere in der Grenzregion, haben ganz stark demokratische Parteien gewählt. Das zeigt also: Wenn Menschen ganz konkret im Alltag erleben, was diese Nachbarschaft und Freundschaft, was die Europäische Union uns im Alltag Gutes bringen, dann stehen sie auch dahinter. Auch aus diesen Gründen sollten wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir diese Nachbarschaft und Freundschaft vertiefen. – Dziękuję bardzo! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Nun hat das Wort Herr Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach Vertretern der Länder im Osten Deutschlands will auch ich als Europaminister von Nordrhein-Westfalen ganz im Westen das Wort ergreifen, wenn wir hier im Bundesrat die Beziehungen zu Polen würdigen. Wir feiern in diesen Tagen, dass wir vor 20 Jahren, am 1. Mai 2004, die Vereinigung Europas entscheidend vorantreiben konnten. Mit der bis dahin größten Erweiterungsrunde der Europäischen Union wurde vollendet, was mutige Frauen und Männer in den Wendejahren 1989/90 mit dem Kampf gegen die kommunistische Diktatur begonnen hatten: die Integration Osteuropas in ein friedlich vereintes und freies Europa. Vor allem für die Republik Polen war es eine Rückkehr dorthin, wo die polnischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sich schon immer gesehen haben: in die Mitte Europas. Eine Rückkehr in die Mitte Europas mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und einer freien Wirtschaft. Für diese Werte haben die Menschen in Polen jahrzehntelang unter schwierigsten Bedingungen gekämpft. Die enge Zusammenarbeit mit Polen begann schon lange vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union. Sie begann nicht zuletzt auch mit dem deutschpolnischen Freundschaftsvertrag von 1991. Jetzt ist es in der Tat an der Zeit, diesen Nachbarschaftsvertrag 2026, im 35. Jahr seines Bestehens, neu aufzulegen. Wir sollten uns den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag und seine Aktualisierung, den Aachener Vertrag, dabei als Vorbild nehmen. Ziel muss es sein, unsere Freundschaft neben der politischen Ebene auch auf gesellschaftlicher Ebene zu stärken. In Nordrhein-Westfalen haben die Beziehungen zu Polen eine tiefe Verwurzelung und eine lange Tradition. Heute leben 650 000 Menschen polnischer Herkunft in Nordrhein-Westfalen. Ich selbst bin Enkel polnischer Einwanderer, wie mein Nachname unschwer erkennen lässt. Wie selbstverständlich die polnische Prägung unseres Landes ist, das können Sie daran erkennen, dass diese Abstammung bisher nie ein Thema war. Die Belange der Polonia sind für uns in Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung. Deshalb kümmern wir uns auch mit einem eigenen Beauftragten innerhalb der Landesregierung darum. Gekommen ab dem Ende des 19. Jahrhunderts, um in den Bergwerken an der Ruhr zu arbeiten, bereichern Polnischstämmige bis heute das gesellschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen, ob kulinarisch, wirtschaftlich, religiös, kulturell oder nicht zuletzt sportlich, besonders fußballerisch. Über 100 Partnerschaften gibt es zwischen Kommunen in Nordrhein-Westfalen und Polen und eine entsprechend aktive deutsch-polnische Zivilgesellschaft. Darauf sind wir stolz. Außerdem pflegen wir eine enge Partnerschaft mit Schlesien. Enge Beziehungen auf der subnationalen Ebene sind dann besonders wichtig, wenn die Beziehungen zwischen den Regierungen auf nationaler Ebene schwierig werden. Und auch solche Zeiten haben wir im deutsch-polnischen Verhältnis miteinander erlebt. Gerade dann beweist sich dieser Wert von breit angelegten Beziehungen. Unsere Partnerschaft mit Polen braucht auch und gerade junge Menschen. Sie bleibt vor allem dann lebendig, wenn sich die Jugend aus beiden Ländern trifft. Nichts ist nachhaltiger als persönliche Beziehungen. Das sage ich als Kind deutsch-französischer Eltern, die sich über das damals frisch gegründete Deutsch-Französische Jugendwerk kennengelernt haben. Darum ist es richtig und wichtig, dass der Antrag, den wir heute beraten, die Bundesregierung auffordert, das Deutsch-Polnische Jugendwerk stärker zu unterstützen. Hier können wir als Länder bereits einen Beitrag leisten. Nordrhein-Westfalen organisiert im Rahmen des Regionalen Weimarer Dreiecks mit unseren Partnerregionen Schlesien und Hauts-de- France in jedem Jahr einen Jugendgipfel. In diesem Jahr werden sich die jungen Erwachsenen in Kattowitz treffen und gemeinsam diskutieren. Es liegt auch an uns als Ländern, die Kooperation mit unseren europäischen Nachbarn zu intensivieren. Gerade das Format des Regionalen Weimarer Dreiecks beziehungsweise des Weimarer Dreiecks generell ist dabei eine Chance. Es erwacht jetzt wieder aus einem Dornröschenschlaf. Mit der neuen polnischen Regierung sind viele ermutigende Zeichen verbunden. Diese Chance müssen wir und natürlich auch die Bundesregierung ergreifen, sowohl in den deutsch-polnischen Beziehungen als auch im Rahmen des Weimarer Dreiecks. Polen muss gleichwertiger Partner in der Führung eines starken und freien Europa sein, jetzt, wo es das politisch auch wieder will. Ein letzter Gedanke: Niemand weiß besser um den Wert der Freiheit als unsere polnischen Freunde. „Für unsere und eure Freiheit“, unter diesem Motto aus der Geschichte des polnischen Freiheitskampfes unterstützen unsere polnischen Freunde heute die Ukraine. Diese Unterstützung ist wahrlich beeindruckend. Denn der Kampf um Freiheit und Unabhängigkeit findet heute wieder auf europäischem Boden statt. Ich freue mich, dass viele unserer Aktivitäten im Regionalen Weimarer Dreieck mittlerweile unter Einbeziehung der Ukraine stattfinden. Diese Zusammenarbeit kann auch beim erfolgreichen Wiederaufbau der Ukraine eine wichtige Rolle spielen. Für uns alle ist doch klar: Nur gemeinsam können wir dieses europäische Haus verteidigen, nur gemeinsam können wir dieses europäische Haus bauen. Polen ist ein fester Teil dieses europäischen Hauses. Historisch hat Polen kulturell und intellektuell viel zum Fundament dieses europäischen Hauses beigetragen. Lassen Sie uns daher auf allen Ebenen daran arbeiten, dass uns nicht nur eine große Geschichte verbindet, sondern auch eine große Zukunft! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten – federführend – sowie dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – mitberatend – zu. Wir kommen zu Punkt 28: TOP 28 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 180/24) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Ministerpräsident Rhein, Hessen! Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hessen hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen nach nur drei Wochen erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates setzen lassen, weil die gewählte Verfahrensweise irritiert und aus unserer Sicht dringend korrigiert werden sollten. Die Verfahrensweise, den Gesetzentwurf in den mitberatenden Ausschüssen für Verkehr und Wirtschaft bis auf Weiteres zu vertagen und damit das Vorhaben dauerhaft zu blockieren, zeigt sehr deutlich, dass die Bedeutung einer effektiven Bekämpfung tausendfachen Kindesmissbrauchs in unserem Land offensichtlich noch nicht allen bewusst ist. Kinderpornografie, Kindesmissbrauch: Aus meiner Sicht sind das die abstoßendsten und schlimmsten Straftaten, die unser Strafgesetzbuch kennt, weil Seelen und Körper von Kindern oftmals lebenslangen Schaden nehmen. Die IP-Adresse ist häufig der einzige Ermittlungsansatz, um den Tätern auf die Spur zu kommen und ihnen ihr furchtbares Handwerk zu legen. Seit Ende September 2022 hat der EuGH Klarheit geschaffen: IP-Adressen können gespeichert werden. Und seitdem ist nichts passiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Warum kämpfen wir in Hessen so für die IP- Adressenspeicherung? Die erschreckende Antwort lautet: Die Ermittlungen zu 29 500 Meldungen von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sind seit der Entscheidung des EuGH eingestellt worden, weil kein Ermittlungsansatz mehr vorlag, weil nichts gespeichert worden ist, mit dem die Ermittler die Täter hätten überführen können. Das kann und das darf in einem Rechtsstaat nicht sein. Und das ist der Grund, warum wir Hessen so intensiv für die Speicherung von IP-Adressen werben. Ich bin der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausdrücklich dankbar, dass sie dies ebenfalls tut. Hier stehen wir Seite an Seite. Aber was macht die Bundesregierung? Sie tauscht die Speicherung von IP-Adressen gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse ein. Wer so taktiert, meine sehr geehrten Damen und Herren, der richtet großen Schaden an. Dabei liegt die Lösung auf dem Tisch, und zwar auf dem Tisch des Bundesrates. Wenn der Bund das nicht schafft und nicht kann, dann sollten wir Länder es besser machen. Unser Gesetzesentwurf ist wirksam, pragmatisch, EU-rechtskonform. Er ist verhältnismäßig, und er ist mehrheitsfähig. Wir hören damit auch auf den Rat aller Experten – ob das die Innen- und Justizminister sind, der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Deutsche Richterbund, das BKA, ob das unsere eigenen LKAs sind. Die Speicherfrist von nur einem Monat ist ein guter Kompromiss. Einerseits ermöglicht sie eine wirksame Strafverfolgung und auch Abschreckung zum Schutze unserer Kinder. Andererseits greift das nicht mehr als unbedingt notwendig in den Datenschutz ein. Um auch das sehr klar zu sagen: Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren ist nichts als ein Etikettenschwindel, denn was nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden. Ohne die verpflichtende Speicherung hängt ein Ermittlungserfolg im Übrigen auch vom Zufall ab. Den Schutz unserer Kinder dürfen wir aber niemals dem Zufall überlassen. Schauen Sie sich einmal an, wie das Geschehnis um die Plattformen „Elysium“ und „Boystown“ gewesen ist! Furchtbare Plattformen! Die Plattformen „Elysium“ und „Boystown“ konnten nur deswegen gesprengt werden, weil ausgerechnet der Anbieter, über den sie ihr furchtbares Werk angeboten haben, die Adressen gespeichert hat. Wäre es ein anderer gewesen, der zufälligerweise nicht gespeichert hätte, dann wären die Plattformen weitergelaufen. Man muss sich einmal die Dimension anschauen: Alleine „Boystown“ hatte 400 000 Mitglieder. Das muss man sich vorstellen! Und die Opfer bei „Elysium“ waren teilweise jünger als vier Jahre. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das macht uns doch deutlich, was da geschieht. Unser Gesetzesentwurf hält penibel die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes ein. Er betont ausdrücklich die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit einer Mindestspeicherung von IP-Adressen. Mehr noch: Der EuGH weist explizit darauf hin, dass IP-Adressen oft die einzige Spur zum Täter sind. Er warnt im Übrigen ausdrücklich vor der drohenden Gefahr der systematischen Straflosigkeit von Internetkriminalität, die ja noch viel mehr umfasst als die Bereiche Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommen darf. Wenn IP-Adressen nicht gespeichert werden können, dann ist das ein Schutzversprechen für Kinderschänder. Wir brauchen ein Schutzversprechen für unsere Kinder. Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Der EuGH hat dazu festgestellt: Mit der Speicherung von IP-Adressen werden keine detaillierten Persönlichkeitsprofile von Internetnutzern hergestellt. Das ist nämlich exakt der Punkt: Die Speicherung von IP-Adressen dient lediglich dazu, den Inhaber einer Verbindung für die Dauer eines Monats identifizieren zu können. Genau das ist der große Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung. Und das ist auch nach Auffassung des EuGH eben kein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Deswegen bitte ich Sie: Lösen wir die Blockade auf, treten wir in eine sachliche und lösungsorientierte Debatte ein! Lassen Sie uns Länder gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder treffen! Wir haben schon genug Zeit verstreichen lassen. 29 500! Meine Damen und Herren, jeder Tag zählt. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält nun Herr Minister Stübgen, Brandenburg. Michael Stübgen (Brandenburg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahl der Straftaten, die im Internet begangen werden, wächst kontinuierlich, Jahr um Jahr, und das seit vielen Jahren. Diese Straftaten stellen unsere Sicherheitsbehörden vor besondere Herausforderungen, denn es bedarf besonderer Ermittlungsmethoden, um diese Delikte aufzuklären und entsprechend zu sanktionieren. Insbesondere gilt das für die unsägliche und widerwärtige Kinderpornografie. Hinter jedem Bild, hinter jedem Video, das im Netz auftaucht, und hinter jeder Straftat, die dort stattfindet, verbirgt sich mindestens ein reales Opfer, das unermesslich leidet. Die Kinderpornografie ist eben einer dieser Tatbestände, der unsere besondere Aufmerksamkeit verdient und nahezu ausschließlich im Netz stattfindet. Es ist für mich persönlich ein unerträglicher Zustand, dass wir hier in Deutschland unsere Möglichkeiten nicht ausschöpfen, um Kinder vor solch schrecklichen Verbrechen besser zu schützen. Allein im Jahr 2023 wurden über 45 000 Fälle im Zusammenhang mit Kinderpornografie polizeilich erfasst. Die Dunkelziffer in diesem Bereich dürfte weitaus größer ausfallen. Um dieser Lage Herr zu werden, ist die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen nicht nur sinnvoll, sondern auch absolut notwendig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Straßenverkehr werden diejenigen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, mittels der Kennzeichen an ihren Fahrzeugen zweifelsfrei identifiziert und zur Rechenschaft gezogen. Viele Millionen Autofahrer begehen aber keine Straftaten und müssen trotzdem ein Nummernschild tragen, durch das sie im Zweifelsfall identifiziert werden können. Die IP-Adressen sind das digitale Pendant zu diesen Kennzeichen. Es besteht jedoch ein gewaltiger Unterschied: Die Kfz-Kennzeichen werden beim Kraftfahrzeugbundesamt hinterlegt und können dort den einzelnen Verkehrsteilnehmern zugeordnet werden. Im Internet geschieht jedoch bisher nichts Vergleichbares. Die Sicherheitsbehörden tappen im Internet mehr oder weniger im Dunkeln. Die Bundesregierung setzt derzeit auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei können relevante Daten bei den Internetanbietern im Verdachtsfall eingefroren werden. Aber – darauf hat Ministerpräsident Rhein schon hingewiesen – was soll denn eingefroren werden, wenn fast nichts gespeichert ist? Außerdem beschränkt sich das Quick-Freeze-Verfahren im Wesentlichen auf Daten, die schon bekannt sind, und ist deshalb aus ermittlungsstrategischer Sicht völlig unzureichend. Bundesjustizminister Buschmann nutzt ein stumpfes Messer, wo wir ein scharfes Schwert brauchen. Die vorsorgliche Speicherung von Daten ist ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung von Kinderpornografie und des damit verbundenen Kindesmissbrauchs. Aber sie beschränkt sich nicht darauf. Vorratsdatenspeicherung kann auch zur Bekämpfung von schwerem Cybercrime und zur Terrorabwehr eingesetzt werden. Je eher wir einschreiten können, je eher unsere Polizei einschreiten kann, desto besser. Wenn uns Informationen vorliegen, die auf eine unmittelbar bevorstehende Straftat schließen lassen, dann müssen wir einschreiten können – etwa dann, wenn sich mutmaßliche Täter über ihre Vorhaben mittels eines Messengerdienstes austauschen. Genau dann muss die Polizei einschreiten, um die potenziellen Opfer zu schützen. Dies gelingt jedoch nur, wenn die Gefährder im Vorfeld identifiziert werden können. Als Vater und Großvater kann ich gar nicht anders, als die Initiative Hessens zu unterstützen, die darauf abzielt, Daten über einen Monat hinweg vorsorglich zu speichern. Aber meines Erachtens handelt es sich dabei um einen Minimalkonsens, denn bei einer Mindestspeicherfrist von weniger als sechs Monaten besteht die erhebliche Gefahr, dass die IP-Adressen den Ermittlungsbehörden erst bekannt werden, wenn die vorgesehene Speicherfrist von einem Monat bereits abgelaufen ist. Einen Leerlauf der vorgesehenen Mindestspeicherfrist gilt es jedoch, gerade vor dem Hintergrund der erforderlichen effektiven Verhütung sowie Verfolgung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern zu verhindern. Ich möchte an dieser Stelle auf die von mir vorgeschlagenen Änderungen verweisen, die der Innenausschuss des Bundesrates mitträgt. Sie sehen vor, Anbieter öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste dazu zu verpflichten, Daten nicht nur zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch zur Verhütung schwerer Kriminalität sowie schwerwiegender Bedrohung der öffentlichen Sicherheit zu speichern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden durch eine Vorratsdatenspeicherung nicht jeglichen Missbrauch und nicht jede schwere Straftat verhindern können. Aber jedes einzelne Kind, das wir vor einem solchen Schicksal bewahren, und jede schwerwiegende Straftat, die wir im Vorfeld verhindern können, müssen uns aller Anstrengung wert sein. Ich werbe deshalb noch einmal ausdrücklich um die Zustimmung zur hessischen Initiative. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält Herr Minister Strobl, Baden- Württemberg. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! – Herzlichen Dank an die Kollegen aus Hessen, Herr Ministerpräsident Rhein, für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs! Schwere Straftaten mehren sich zunehmend im Netz. Eine Mindestspeicherpflicht von IP-Adressen ist unverzichtbar, um unseren Sicherheitsbehörden bei schweren und schwersten Straftaten eine Identifizierung der Straftäter zu ermöglichen. Das ist die Meinung aller Innenministerinnen und Innenminister in Deutschland, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Sechzehn Innenminister plus Frau Bundesinnenministerin haben das mehrfach so ausgetauscht und einstimmig beschlossen. Wir müssen, um schwere und schwerste Straftaten aufklären zu können, sozusagen die digitalen Fingerabdrücke sichtbar machen können, damit Täterinnen und Täter nicht vor einer Entdeckung sicher sein können. Worum geht es vor allem? Es geht vor allem um die Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie – ein Wort, das ich ungern benutze, denn es geht dabei um nichts anderes als um den widerwärtigen Missbrauch von Jugendlichen und Kindern. Jede nicht gespeicherte IP- Adresse und damit jede nicht identifizierte Täterin und jeder nicht identifizierte Täter – in der Regel sind es allerdings Täter – bedeuten weitere potenzielle Opfer. Das Geschäft läuft einfach weiter. Unseren Ermittlerinnen und Ermittlern muss endlich ein effektives Werkzeug an die Hand gegeben werden, damit dieser andauernde Missbrauch der Schwächsten in unserer Gesellschaft festgestellt und beendet werden kann. Wir müssen diesem tausendfachen Missbrauch von Jugendlichen und Kindern endlich entschlossen entgegentreten. Das ermöglicht uns nun die europäische Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof gibt uns einen Rahmen vor und eröffnet Handlungsmöglichkeiten, die es zum Schutze der jüngsten und vulnerabelsten Mitglieder unserer Gemeinschaft zu nutzen gilt. Ministerpräsident Rhein und der Kollege Stübgen haben zu Recht darauf hingewiesen: Quick-Freeze bringt nichts. Ein reiner Etikettenschwindel! Ich kenne im Übrigen niemanden in Deutschland, der sich mit der Bekämpfung schwerer und schwerster Straftaten fachlich beschäftigt und eine andere Meinung hat. Ohne Vorratsdatenspeicherung ist zu befürchten, dass in vielen Fällen relevante Daten bereits gelöscht wurden, bevor die Polizei überhaupt Kenntnis über die Straftat erlangt hat. Es ist ganz einfach: Bereits gelöschte Daten können nicht mehr eingefroren werden. Somit wird der Kampf gegen diese furchtbaren Taten und die verantwortlichen Täterinnen und Täter deutlich erschwert beziehungsweise unmöglich gemacht. Es liegt auf der Hand: Wir müssen wirklich mehr tun – insbesondere, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir seit Jahren trotz aller Bemühungen steigende Fallzahlen gerade in diesem widerwärtigen Bereich, bei der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, haben. Steigende Zahlen seit Jahren! Wir müssen sicherstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden auf die Frage, wer die IP-Adresse zum Tatzeitpunkt genutzt hat, vom Provider eine Antwort erhalten können. Ich will hinzufügen, dass das natürlich immer in einem strikten rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt. Das heißt: Ein unabhängiger Staatsanwalt stellt einen entsprechenden Antrag; ein unabhängiger Richter muss eine entsprechende Genehmigung erteilen. An der Speicherung von IP-Adressen führt nach meiner Überzeugung kein Weg vorbei. Dabei ist wichtig, anzumerken, dass die Speicherung von IP-Adressen selbstverständlich unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben und nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgen soll. Allerdings darf die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit nicht zum Nachteil junger und sehr junger Opfer von Kindesmissbrauch ausfallen. Die Festlegung, wie lange der Zeitraum für die Speicherung bemessen sein soll, hat unter sorgfältiger Abwägung aller Interessen zu erfolgen. Wir sollten deswegen die Gesetzesinitiative der Kollegen aus Hessen unterstützen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung und im Übrigen auch unsere verfassungsrechtlich verankerte Pflicht, gerade Kinder und Jugendliche vor diesem unvorstellbaren Leid effektiver zu schützen. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt. Wir kommen zu Punkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates „Finanzielle Verantwortung des Bundes bei der Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland – (Drucksache 170/24) Dem Antrag sind Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen beigetreten. Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Ministerpräsident Günther, Schleswig-Holstein! Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lage in den Kitas in Deutschland ist angespannt. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt stetig. Die Anforderung an die Qualität der Betreuung nimmt zu. Die Anzahl der Fachkräfte ist vielerorts nicht ausreichend. Angesichts dieser Herausforderungen dürfen wir nicht nachlassen, uns für hochwertige Kitas und eine hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung starkzumachen. Darin sind sich Kommunen, Länder und Bund einig. Eine solide finanzielle Basis ist Grundvoraussetzung dafür, dass wir unsere Kinder bestmöglich fördern und ihre Entwicklung unterstützen können. Unsere Initiative fordert daher eine Ergänzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes. Wir wollen damit erreichen, dass der Bund seine finanzielle Verantwortung über das Jahr 2024 hinaus wahrnimmt. Meine Kollegin Aminata Touré hat es hier im April treffend beschrieben: Das Gute-KiTa-Gesetz und das KiTa-Qualitätsgesetz haben uns in den vergangenen Jahren geholfen, die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung deutlich zu verbessern. Aber der Ausbau der Qualität in Kindertagesstätten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und es ist eine gemeinsame Aufgabe, die Qualitätsansprüche vor Ort einzuhalten und umzusetzen. Deshalb nehmen wir den Bund in die Pflicht. Wenn man „Gute-KiTa-Gesetz“ draufschreibt, muss man auch mithelfen, dass gute Kitas dauerhaft gefördert werden. Der Bund muss die Länder und die Kommunen verlässlich unterstützen und seiner finanziellen Verantwortung auch in den kommenden Jahren gerecht werden. Da kann man nicht nur symbolisch den Startschuss mitfinanzieren, man muss auch die Puste haben, um die Langstrecke mitzulaufen, und dann kann man sich nicht zum Anfeuern an den Streckenrand davonschleichen. Die Verantwortung liegt eben nicht nur bei den Ländern und Kommunen, sondern ebenso auch beim Bund. Der Bund muss dauerhaft jene Standards mitbezahlen, die er haben möchte und die er sich in bilateralen Vereinbarungen von den Ländern hat unterzeichnen lassen. Dazu will ich in Erinnerung rufen, dass uns der Bund in den vergangenen Jahren mehrfach zugesichert hat, er werde sich im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf Dauer zuverlässig engagieren. Wir wissen natürlich um die Haushaltslage des Bundes. Sie sieht leider in den meisten Ländern und Kommunen eher noch schlechter aus. Deshalb müssen wir die Lasten weiterhin teilen und gemeinsam tragen. Wenn wir die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag auffordern, ihre finanzielle Beteiligung nach 2024 fortzusetzen, dann reden wir allerdings nicht bloß über eine Verstetigung der Mittel. Wir brauchen vielmehr eine Dynamisierung, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Nur so können wir Kontinuität gewährleisten und langfristig planen. Ein weiteres zentrales Anliegen des Antrags ist die Fachkräftegewinnung und -sicherung. Ohne ausreichend qualifizierte Fachkräfte – da können wir uns auf den Kopf stellen – wird es nichts mit den angestrebten Qualitätsstandards. Aus diesem Grund bleibt es so wichtig, die Migrations- und Integrationspolitik und auch die Inklusionspolitik stärker auf den Fachkräftemangel auszurichten. Wir müssen alle vorhandenen Potenziale nutzen. Wie drängend das Fachkräftethema ist, erlebt man bei jedem Kitabesuch. Da guckt man nicht nur in fröhliche Kindergesichter, sondern auch in die ernsten Gesichter der Betreuenden, die uns sagen: Wir müssen uns jetzt schon beim Personal nach der Decke strecken. – Auch hier sind alle Ebenen miteinander gefordert. Deshalb muss die Bundesregierung die Länder und Kommunen aktiver als bisher dabei unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen, auszubilden und in den Einrichtungen zu halten. Am Ende zahlen sich gemeinsame Anstrengungen für uns alle aus. Die frühkindliche Förderung legt den Grundstein für die spätere Bildung und gesellschaftliche Teilhabe unserer Kinder. Wer Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie soziale Gerechtigkeit verbessern will, der setzt hier an. Investitionen in diesen Bereich sind Investitionen in die Zukunft Deutschlands. Setzen wir uns daher gemeinsam dafür ein, dass der Bund seiner Verantwortung weiterhin nachkommt und die finanzielle Beteiligung an der Kindertagesbetreuung über dieses Jahr hinaus sicherstellt! Die qualitativen Festlegungen im Gute-KiTa-Gesetz gelten schließlich ebenfalls dauerhaft. Ich bitte Sie daher, den Ausschussempfehlungen zu folgen und diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Kollege Günther! – Als Nächste hat das Wort: Frau Ministerin Paul, Nordrhein- Westfalen. Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade in der aktuell schwierigen Haushaltslage ist es Zeit, gemeinsam noch mehr Verantwortung zu übernehmen für die Jüngsten unserer Gesellschaft, für mehr Chancengerechtigkeit, für den Kampf gegen Kinderarmut, für mehr Vereinbarkeit und Verlässlichkeit, für ein unseren Ansprüchen angemessenes Kinderbetreuungs- und Bildungssystem. Denn die Angebote der Kindertagesbetreuung legen den Grundstein für gelingende Bildungsbiografien, mehr Chancengerechtigkeit und die Zukunftschancen unserer Kinder. Im Bereich der Kindertagesbetreuung arbeiten Bund, Länder und Kommunen eng zusammen, um auf der einen Seite den Rechtsanspruch und die Verlässlichkeit der Kindertagesbetreuung zu gewährleisten und auf der anderen Seite die Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Ich will deutlich sagen: Der Bund hat den Ländern in den letzten Jahren an vielen Stellen geholfen, hat die Länder und Kommunen beim Ausbau, bei der Weiterentwicklung sehr gut unterstützt, durch die Investitionspakete in den Ausbau von Plätzen investiert und auch die Qualität maßgeblich mitfinanziert. Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind eben keine reinen Betreuungseinrichtungen. Sie basieren auf dem Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung. Wesentlich dafür ist die Qualitätsentwicklung der letzten Jahre. Der Bund hat seit 2019 rund 2 Milliarden Euro jährlich in die frühkindliche Bildung investiert – ein wichtiger Beitrag innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen. Wir Länder haben uns im Gegenzug vertraglich dazu verpflichtet, gemeinsam verabredete Qualitätsschritte des KiQuTG umzusetzen. Nordrhein-Westfalen hat diese Standards zur Umsetzung der Verträge landesrechtlich in seinem Kinderbildungsgesetz verankert. Nun liegt es in unserer Verantwortung, die gute Kooperation der letzten Jahre auch gemeinsam fortzuführen. Wir können nur gemeinsam Sorge dafür tragen, das System der frühkindlichen Bildung stabil und verlässlich auszugestalten. Das ist in der aktuellen Situation, in der sich viele Träger angesichts der finanziellen und personellen Engpässe vor großen Herausforderungen sehen, von ganz entscheidender Bedeutung. Es ist aber auch von zentraler Bedeutung für unsere Kinder und ein wesentlicher Faktor des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine verlässliche Kinderbetreuung und eine Kultur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Zeiten des Fachkräftemangels essenziell für die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Das ist kein Nice-to-have, kein Add-on, sondern elementar – nicht nur in der Bildung, sondern auch als Grundlage für unsere Gesellschaft. Verlässlichkeit bedeutet dabei aber auch, dass wir als Verantwortungsgemeinschaft eine verlässliche Finanzierung für unsere soziale Infrastruktur garantieren. Ohne die im Koalitionsvertrag angekündigte Fortführung des Engagements des Bundes endet dessen Mitfinanzierung 2024. Was würde das im Umkehrschluss für uns Länder bedeuten? Allein Nordrhein-Westfalen erhält aus den Mitteln des KiQuTG 430 Millionen Euro – gut angelegtes Geld, wie wir alle in den Ländern finden, und eben nicht einfach durch den Landeshaushalt zu kompensieren, erst recht nicht in diesen Zeiten, in denen es eigentlich mehr Geld für die frühkindliche Bildung braucht, in denen wir noch mehr investieren müssen, in denen wir die Steigerungen der Investitions-, Sach- und Personalkosten schultern müssen und eigentlich noch einmal zusätzlich in Ausbau und Qualitätsentwicklung investieren müssten. Ich bin Bundesministerin Paus außerordentlich dankbar dafür, dass sie den Schulterschluss zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege, in den Kindertageseinrichtungen auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage sucht. Länder und Kommunen leisten einen großen Beitrag, und wir sind uns mit dem BMFSFJ einig, dass der Bund weiterhin seinen Teil zur Weiterentwicklung und Finanzierung der Kitas und Kindertagespflege beitragen will und beitragen muss. Und da nehmen wir die Zusicherungen des Bundes der letzten Jahre beim Wort. Ein entsprechender Letter of Intent zwischen Bund und Ländern, der die Rahmenbedingungen und das Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiterzuentwickeln und anzugleichen, bekräftigt, liegt vor. Umso mehr verwundert es dann und nehmen wir verwundert zur Kenntnis, dass die dauerhafte Fortführung der Mittel vonseiten des Bundesfinanzministers noch nicht Eingang in die Finanzplanungen des Bundes gefunden hat und dass diese wichtige Investition und das wirkliche Unterstreichen der gemeinsamen Verantwortung keine Berücksichtigung gefunden haben. Die von ihm richtigerweise immer wieder postulierte Forderung nach mehr Chancengerechtigkeit beginnend bei unseren Kleinsten lässt sich aber nur durch eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen. Deswegen ist es wichtig, dass der Bund Farbe bekennt. Denn eine gelingende Kindertagesbetreuung leistet einen ganz konkreten Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und auch zur Armutsprävention. Gerade Kinder, die in herausfordernden Lagen aufwachsen, sind darauf angewiesen, von früher Teilhabe an Bildung und Förderung profitieren zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, die dauerhafte Fortführung der Finanzierung durch den Bund ab dem Jahr 2025 sowie eine Dynamisierung der Mittel sind aus Sicht der Länder zwingend notwendig. Kurze, zeitlich befristete Maßnahmen helfen an dieser Stelle nur bedingt weiter. Insofern ist es wichtig, festzustellen, dass die auf Bundesebene in der Diskussion befindliche Weiterentwicklung des KiQuTG nur auf Basis einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung durch den Bund umsetzbar ist und zwischen Bund und Ländern abgestimmte Schritte zur Qualitätsverbesserung und Finanzierung erforderlich sind. Fachlich sind die Grundlagen dafür erarbeitet. Ein Aspekt noch, der neben der finanziellen Ausgangslage eine besondere Herausforderung für die Einrichtungen ist: die Frage des Personals. Eine soziale Infrastruktur ist immer nur so stark wie die Menschen, die sie tragen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine Studie in Auftrag gegeben, die einerseits den positiven Befund hat, dass wir so viele qualifizierte Fachkräfte im System der frühkindlichen Bildung, im System der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt haben wie noch nie. Das zeigt einerseits den großen Aufwuchs und auch die Qualitäts- und Professionalitätsentwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich. Andererseits machen alle Zahlen, so eben auch die Zahlen unserer Studie, deutlich, dass wir gleichzeitig einen so großen Bedarf an Plätzen und Angeboten haben wie noch nie. Das bedeutet, dass wir einen noch nie dagewesenen Bedarf an zusätzlichen Fachkräften haben. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir mehr gemeinsame Anstrengungen zur Fachkräftegewinnung unternehmen. Der durch das BMFSFJ angestoßene Prozess einer Fachkräfteoffensive für die frühkindliche Bildung ist besonders wichtig. Er muss konsequent weiterverfolgt und ausgebaut werden. Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung, Bedingungen zu schaffen, unter denen Kinder gut aufwachsen und sich entwickeln können, Bedingungen, die es Eltern und Familien ermöglichen, Vereinbarkeit wirklich verlässlich leben zu können. Wir stehen in der Verantwortung, einen Schulterschluss hinzubekommen für eine moderne familien- und kinderfreundliche Gesellschaft, die gute frühkindliche Bildung auch als Teil eines modernen Wirtschaftsstandorts begreift. Uns eint das Ziel, dass wir diese Aufgabe gemeinsam stemmen wollen. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, die in den letzten Jahren bewährte Zusammenarbeit nicht nur fortzusetzen, sondern auch gemeinsam auf ein solides Fundament zu stellen. Lassen Sie uns gemeinsam die Kitaqualität voranbringen! Lassen Sie uns unsere Kräfte bündeln, damit wir dieses Ziel erreichen können! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Paul! – Als Nächster hat das Wort: Herr Bürgermeister Fecker, Bremen. Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich bei mir zu Hause durchs Quartier laufe, dann sehe ich ein buntes Bild der Gesellschaft. Viele Kulturen, viele Sprachen treffen aufeinander. Was all diese Familien eint, egal welcher Herkunft sie sind, egal welche Sprachen sie sprechen, egal welche finanziellen Mittel sie zur Verfügung haben: Am Ende haben sie alle den Wunsch nach einem guten Kitaplatz. Sie alle wissen: Die Angebote der Kindertagesbetreuung leisten einen unmittelbaren Beitrag zur frühkindlichen Bildung sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Besonders Alleinerziehenden wird damit der Rücken freigehalten, um ihren Beruf ausüben zu können. Kitas leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Gerade in Kommunen mit hohem Armutsrisiko für Kinder sind gut ausgestattete Kitas ein sozialpolitischer Beitrag zur Reduktion dieses Risikos. Mit seiner finanziellen Beteiligung seit dem Jahr 2019 hat der Bund dazu beigetragen, dass sich die Qualität vor Ort verbessert. Aus meiner Sicht ist das ein gelungenes Beispiel einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. So verbessert die Unterstützung des Bundes in Bremen zum Beispiel den Fachkraft- Kind-Schlüssel. Konkret bedeutet das: Es können mehr Betreuerinnen und Betreuer in sozial und wirtschaftlich benachteiligten Stadtteilen eingestellt werden. Die Betreuung wird individueller, die Betreuung wird besser. Doch mehr Fachkräfte bezahlen zu können, reicht nicht aus. Die vielleicht größte Herausforderung ist, die entsprechenden Fachkräfte zu gewinnen. Hier werden, ebenfalls mit der Bundesbeteiligung, der Quereinstieg gefördert, die Weiterbildung gewährleistet und somit unterm Strich die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessert. Das ist eine wichtige Unterstützung für Familien vor Ort. Derzeit – das zeigen mir sehr eindeutig die Haushaltsaufstellung in Bremen, aber auch der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen Finanzminister der anderen Länder – ist eine dauerhafte Absicherung des Erreichten nicht ohne die Beteiligung des Bundes zu gewährleisten. Bremen erhält jährlich 20 Millionen Euro. Ein Wegfall dieser Mittel würde die dramatische Haushaltslage noch weiter verschärfen, und – noch viel schlimmer – er droht, die Lage in den Kitas zu verschlechtern. Dies hätte direkten Einfluss auf die Zukunftschancen unserer Kinder. Erreichtes würde wieder verloren gehen. Wenn nicht ausreichend Mittel für die Nachwuchsgewinnung zur Verfügung stehen, dann fehlen Erzieherinnen und Erzieher für die Kinder. Gerade für jene Quartiere, in denen das Armutsrisiko für Kinder ohnehin schon besonders hoch ist, wäre diese Entwicklung fatal. Sehr geehrte Damen und Herren, welche Konsequenzen hätte das ganz konkret? Viele Kinder werden nicht ausreichend Deutsch lernen. Sie bekommen, wenn sie Pech haben, keine vernünftige Mahlzeit, bekommen weniger Bewegung und haben somit wesentlich schlechtere Startchancen. Das kann zu deutlich negativen Auswirkungen auf den weiteren Lebensverlauf führen. Dabei ist es essenziell, dass wir alle Kinder und ihr Potenzial möglichst frühzeitig fördern, um auch die negativen Folgen des demografischen Wandels abzumildern. Wir müssen alles dafür tun, dass Djamal, Anna, Artem und Maximilian einen möglichst erfolgreichen Bildungsweg durchlaufen können, und zwar nicht erst ab der Einschulung. Jetzt sind wir in einer Situation, in der wir Länder nicht wissen, wie die Finanzierung der Fortführung der wichtigen Maßnahmen in den Kitas in den kommenden Jahren und in der Zukunft aussehen wird. Wir wissen nicht, ob der im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ gemeinsam gefundene Konsens zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter Bestand hat. Wir waren uns einig, gemeinsam schwächere Regionen stärken zu wollen, um flächendeckend ein gutes Kitaangebot zu ermöglichen und damit regionale Heterogenität im Angebot zu reduzieren. Wir waren uns in der Kommission auch darüber einig, dass die bedarfsgerechte Stärkung und die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern ist. Leider wurde diese Gewissheit seitens des Bundes bis heute nicht durch eine dauerhafte Finanzierungszusage, inklusive einer Dynamisierung, untermauert. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind uns in der Sache sehr einig. Wir benötigen gute Betreuungsmöglichkeiten, eine gute Förderung aller Kinder und hierfür eine gute finanzielle Ausstattung. Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, uns in den Ländern ist bewusst, dass auch die Haushaltslage des Bundes keine einfache ist. Mit dem Wachstumschancengesetz oder dem Jahressteuergesetz müssen Länder und Kommunen aber an anderer Stelle bereits erhebliche Einnahmeverluste mittragen. Gerade wenn das Geld knapp ist, heißt es, ganz gezielt Entscheidungen zu treffen. Ich appelliere an Sie: Sparen Sie im aktuellen Ringkampf um die Mittel im kommenden Bundeshaushalt nicht ausgerechnet bei den Kitas! Ich will zum anstehenden Bundeshaushalt 2025 auch eine grundsätzliche Anmerkung machen: Eine weitere Belastung der Länder und Kommunen durch den vollständigen Rückzug des Bundes aus gemeinsam geförderten Projekten oder aber eine Veränderung der bisherigen Finanzierungsaufteilung zulasten der Länder und Kommunen sind ebenso wie weitere Steuererleichterungen für das Land Bremen nicht zu bewältigen. Und ich bin mir sicher, da stehen wir nicht alleine unter den Ländern. Im konkreten Fall der Kitafinanzierung steht für mich fest: Eine Weiterfinanzierung durch den Bund wird erheblich dazu beitragen, dass die erreichten Erfolge bei der Betreuung nicht verschwinden und weitere pädagogische Fachkräfte gewonnen und gefördert werden können. Ohne dauerhaft zur Verfügung gestellte Bundesmittel ist die mit dem KiTa-Qualitätsgesetz beabsichtigte nachhaltige Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung für das Land Bremen nicht zu leisten. Deswegen ist es gut, dass meine Bremer Kollegin Sascha Aulepp als Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz und Frau Ministerin Paus in ihrem gemeinsamen Letter of Intent aus dem März dieses Jahres sowohl die inhaltlichen Pflöcke verabredet als auch die Notwendigkeit zur finanziellen Beteiligung des Bundes festgehalten haben. Es liegt nun also in der Hand aller Mitglieder der Bundesregierung, die Zukunft unserer Kinder und die Qualität der frühkindlichen Betreuung zu sichern. Verankern Sie die Finanzierung im Haushalt 2025 und darüber hinaus langfristig und gewährleisten Sie damit eine stabile und hochwertige Betreuung! Die Investition in unsere Kitas ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Kollege Fecker! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich komme zur Abstimmung. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich komme zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 4/20241 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 3 bis 5, 8, 17, 21 bis 24, 27 und 34. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 195/24) Wortmeldungen liegen vor. Als Erste rufe ich Frau Zweite Bürgermeisterin Fegebank, Hamburg, auf. Katharina Fegebank (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute den 17. Mai. Das ist erst einmal noch nichts Besonderes. Heute vor 34 Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten streichen lassen. Erst vor 34 Jahren! Seit 2005 wird der 17. Mai begangen als internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit. Jedes Jahr erinnern wir an diejenigen, die wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität ausgegrenzt und diskriminiert werden. Wir stehen fest an ihrer Seite und streiten weiterhin mit ihnen auf dem Weg zu vollständiger Gleichberechtigung und Selbstbestimmung, weltweit, aber auch hier bei uns in Deutschland. 1 Anlage 1 Das ist wichtig und notwendig, denn noch heute leiden diejenigen unter Diskriminierung, die frei über ihr Geschlecht und damit über ihre Identität bestimmen wollen. Wer bisher beim Standesamt den Vornamen oder den Geschlechtseintrag ändern lassen wollte, musste dafür teure Gerichtsprozesse und erniedrigende psychologische Begutachtungen in Kauf nehmen, ein entwürdigendes Verfahren mit intimsten Fragen. Es wurde einem unterstellt: „Mit dir stimmt irgendetwas nicht“, und am Ende war nicht sicher, wie das Gericht entscheiden würde – ein bürokratischer Vorgang, in dem man, wie mir Betroffene geschildert haben, völlig fremdbestimmt ist. Eine Betroffene hat mir geschildert, dass die Würde von Transmenschen immer wieder Verhandlungssache ist. Es ist gut, dass das Transsexuellengesetz, das diese diskriminierenden Regelungen beinhaltet hat, jetzt abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird, das künftig nicht mehr auf unwürdige Zwangsbegutachtungen setzt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz kommen wir einen wichtigen und großen, einen längst überfälligen Schritt voran. Jeder Mensch wird seinen Namen und Geschlechtseintrag unbürokratisch und selbstbestimmt beim Standesamt ändern können. Das Selbstbestimmungsgesetz besagt: Nur ich selbst kann wissen, wer ich bin, welche Identität ich habe. Das kann von keinem Dritten festgestellt oder begutachtet werden. Denn es ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht, ein selbstbestimmtes Leben führen und die eigene Persönlichkeit frei entfalten zu können und auch als Individuum anerkannt zu werden. Daran sollten wir uns gerade in diesen Tagen, in denen wir uns auf die Feierlichkeiten zu 75 Jahre Grundgesetz freuen, noch einmal erinnern. Der Tag, an dem das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt, wird ein guter Tag für die Demokratie sein. Sie wird offener, sie wird vielfältiger, und sie wird für viele auch mehr Freiheit bedeuten – gerade wenn man bedenkt, dass Deutschland hier nachzieht und viele Länder bereits ähnliche Gesetze verabschiedet haben. Ich bin froh, dass der Bundesrat den Weg frei macht für das neue Selbstbestimmungsgesetz. Unser Land, Hamburg, schließt sich dem an. Ich will mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die über viele Jahre gekämpft und dieses Recht erstritten haben. Hier ist doch ganz klar: Es wird niemandem etwas genommen. Es wird Unrecht beseitigt, und es ist für viele ein großer Tag für ein freieres und selbstbestimmteres Leben. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Kollegin Fegebank! – Als Nächsten rufe ich auf: Herrn Minister Dr. Limbach, Nordrhein-Westfalen. Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stimmen heute über das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften ab. Es ist höchste Zeit für dieses Gesetz. Es ist höchste Zeit, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf die geschlechtliche Identität gestärkt wird. Es ist höchste Zeit, dass Schluss ist mit langwierigen und kostspieligen Verfahren, die viele Betroffene als entwürdigend empfinden. Das medizinische und gesellschaftliche Verständnis von geschlechtlicher Identität hat sich – und ich muss sagen: zum Glück – in den letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt. Dem muss auch unser Recht Rechnung tragen. Dabei hat der Gesetzgeber stets zu beachten, dass die geschlechtliche Identität von dem in Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Es hat sich in den letzten Jahren manches getan. Seit dem Jahr 2013 sieht das Personenstandsgesetz für intergeschlechtliche Personen vor, dass die Eintragung im Geburtenregister ohne Angabe eines Geschlechts erfolgen kann. Seit dem Jahr 2018 ist zudem der Eintrag „divers“ möglich. Ebenfalls seit dem Jahr 2018 können intergeschlechtliche Personen in einem niederschwelligen standesamtlichen Verfahren ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern. Erforderlich sind Erklärungen gegenüber dem Standesamt und ein ärztliches Zeugnis. Für transsexuelle Personen gilt aber bis heute das Transsexuellengesetz, das über 40 Jahre alt ist. Für nicht binäre Personen gibt es keine ausdrücklichen Regelungen. Auf sie findet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Transsexuellengesetz entsprechende Anwendung. Nach dem Transsexuellengesetz ist sowohl für die Änderung des Vornamens, die sogenannte „kleine Lösung“, als auch für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht, die sogenannte „große Lösung“, ein gerichtliches Verfahren mit richterlicher Anhörung erforderlich. Dieses Verfahren empfinden viele Betroffene nachvollziehbar als langwierig und psychisch belastend. Voraussetzung für eine Änderung ist, dass sich die betroffene Person als dem anderen Geschlecht zugehörig empfindet. Sie muss seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehen, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben. Außerdem müssen zwei Sachverständigengutachten voneinander unabhängig bestätigen, dass sich das Zugehörigkeitsgefühl voraussichtlich nicht mehr ändern wird. Im Rahmen der Exploration durch die Sachverständigen müssen die Betroffenen Fragen beantworten, die ihre intimsten Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen betreffen. Viele Betroffene empfinden diese Begutachtung verständlicherweise als entwürdigend. Durch diese fallen zudem erhebliche Verfahrenskosten an, die die Betroffenen tragen müssen. Weitere im Transsexuellengesetz für die große Lösung statuierte Voraussetzungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor 13 Jahren für verfassungswidrig und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung für nicht anwendbar erklärt. Sie stehen aber bis heute im Gesetz. Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass endlich eine Neuregelung in Kraft tritt. Das Selbstbestimmungsgesetz verbessert die Situation der Betroffenen deutlich. Es schafft einheitliche Regelungen für transsexuelle, nicht binäre sowie intergeschlechtliche Personen. Das Verfahren wird vereinfacht und beschleunigt. Zur Änderung des Geschlechtseintrags ist grundsätzlich nur noch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt notwendig. Ein Gericht kommt nur noch in besonderen Konstellationen ins Spiel, so, wenn Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren eine Änderung des Geschlechtseintrags vornehmen wollen und die Sorgeberechtigten die hierzu erforderliche Zustimmung nicht erteilen, außerdem wenn ein Betreuer die Erklärung für eine geschäftsunfähige volljährige Person abgibt oder ein Vormund für eine minderjährige Person, die geschäftsunfähig ist oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Selbstbestimmungsgesetz legt den Betroffenen die Entscheidung über ihre geschlechtliche Identität selbst in die Hände. Sie müssen sich keiner Begutachtung mehr unterziehen, keine ärztliche Bescheinigung mehr vorlegen. Auch entfällt die bisher geforderte mindestens dreijährige Zeitspanne. Meine Damen und Herren, der Weg zu dem uns heute vorliegenden Gesetz war ein schwieriger Prozess, in dem um viele Regelungen gerungen wurde. Dieser Prozess hat, wie ich meine, zu einem guten Ergebnis geführt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft. Vielleicht ist das Gesetz nicht in allen Detailfragen perfekt. Auch mein Haus hatte im ersten Durchgang Verbesserungsvorschläge gemacht, die nicht berücksichtigt worden sind. Aber die zuletzt noch verbliebenen Kritikpunkte rechtfertigen es nicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das baldige Inkrafttreten des Gesetzes zu gefährden. Sie sind vielmehr im Rahmen der in Artikel 12 des Gesetzes vorgesehenen Evaluierung im Blick zu behalten. Lassen Sie uns heute den Weg frei machen für dieses Gesetz! Die Betroffenen haben lang genug gewartet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Limbach! – Als Nächste hat das Wort: Frau Ministerin Denstädt, Thüringen. Doreen Denstädt (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Anwesende, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste zuerst: Das vorliegende Selbstbestimmungsgesetz begrüße ich ausdrücklich. Es war höchste Zeit für dieses Gesetz. Das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz, das wir damit ablösen, war immer im Paradigma der Fremdbestimmung verhaftet. Transidentitäre Menschen mussten bisher für eine Änderung ihres Namens oder ihres Geschlechtseintrages sehr hohe Hürden überwinden. Sie mussten die Entscheidung eines Gerichts herbeiführen und sich medizinisch begutachten lassen. Das gehört ganz im Sinne unserer grundgesetzlich geschützten Werte geändert, es gehört abgeschafft. Das Grundgesetz gewährt in Artikel 2 Absatz 1 jeder oder jedem das Recht auf die freie Entfaltung seiner oder ihrer Persönlichkeit. Diese Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf die geschlechtliche Identität. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu 2017 ausgeführt, dass die geschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist. Der Kennzeichnung des Geschlechts komme eine – ich zitiere – „identitätsstiftende und -ausdrückende Wirkung“ zu. Der Geschlechtseintrag hänge wesentlich von dem individuellen Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Das Urteil stellt damit die Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht eines Menschen klar in den Vordergrund. Vor diesem Hintergrund ist es nun folgerichtig, das teilweise für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz von 1980 durch ein modernes, der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragendes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Mit dem vorliegenden Selbstbestimmungsgesetz wird es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen künftig einfacher, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihren Vornamen in ihrem Sinne eintragen zu lassen. Eine spürbare Entlastung! Denn anstelle der Einholung zweier kostenaufwendiger Sachverständigengutachten und einer gerichtlichen Entscheidung soll es bei Erwachsenen reichen, für die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens gegenüber dem Standesamt eine Erklärung mit Eigenversicherung vorzulegen. Das vorliegende Gesetz bringt zudem endlich eine Normalisierung in den Alltag der Betroffenen. Sind bisher für bestimmte Lebensbereiche klarstellende Regelungen oder Sonderregelungen vorgesehen, etwa wenn es um den Zugang zu Einrichtungen und geschützten Räumen oder die Bewertung von sportlichen Leistungen geht, wird es zukünftig grundsätzlich auf den aktuellen Geschlechtseintrag und die aktuell dort eingetragenen Vornamen der Personen ankommen. Auch das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Ebenso das im Gesetz enthaltene bußgeldbewehrte Offenbarungsverbot: Betroffene – das möchte ich an dieser Stelle ganz besonders betonen – bedürfen eines wirksamen Schutzes. Deshalb ist es geboten, jene mit Sanktionen zu bedrohen, die frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der betreffenden Personen offenbaren oder ausforschen, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Das Gesetz wird schließlich – und das begrüße ich als Justizministerin natürlich besonders – auch zur Entlastung der Justiz beitragen. Denn das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz hat Tausende Streitfälle produziert, mit jährlich steigender Tendenz. Im Jahr 2013 wurden bundesweit bereits über 1 400 gerichtliche Verfahren erfasst. 2021 stieg die Zahl sogar auf 3 200 an. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist hier mit einem deutlichen Rückgang zu rechnen, da das Konfliktpotenzial wesentlich reduziert werden konnte, insbesondere auf Fälle von minderjährigen oder geschäftsunfähigen volljährigen Personen. Sehr geehrte Anwesende, die Thüringer Landesregierung hat sich frühzeitig für das Vorhaben eingesetzt, das Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz zu ersetzen, denn das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen muss im Mittelpunkt stehen. Der Umstand der Transidentität darf keiner staatlichen Nachprüfung oder, schlimmer noch, Bewertung unterliegen. Vielmehr können, wie der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das Verfahren zu vereinfachen und vorhandene Diskriminierungen abzubauen. Lassen Sie uns mit dem vorliegenden Selbstbestimmungsgesetz einen richtigen und wichtigen Schritt zur Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts tun, so wie es einer modernen, aufgeschlossenen und sozialen Gesellschaft würdig ist! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Kollegin Denstädt! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und von Herrn Staatssekretär Popp (Sachsen). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Der Innenausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss aus einem Hauptgrund und hilfsweise aus einem weiteren Grund anzurufen. Ich frage daher zunächst, wer allgemein der Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmt? – Minderheit. Damit entfällt die Abstimmung über die einzelnen Anrufungsgründe. Der Vermittlungsausschuss ist n i c h t angerufen. Wir haben noch über die in Ziffer 4 empfohlene Entschließung sowie den Landesantrag abzustimmen. Ziffer 4! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich beende den Tagesordnungspunkt. 1 Anlagen 2 und 3 Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes- Klimaschutzgesetzes (Drucksache 199/24, zu Drucksache 199/24) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll2 von Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein). Ausschussempfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir haben nun noch über die von den Ausschüssen empfohlene Entschließung abzustimmen. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich Ziffer 2 auf, über die ich getrennt abstimmen lasse. Ich beginne mit Buchstaben b und d gemeinsam. Wer stimmt zu? – Mehrheit. Dann bitte Ihr Handzeichen für den Rest von Ziffer 2! – Mehrheit. Damit kommen wir zu Ziffer 3, die ich wiederum nach Buchstaben getrennt aufrufen werde. Ich beginne mit Buchstabe a, zunächst ohne den letzten Satz. – Mehrheit. Dann bitte das Votum für den letzten Satz! – Mehrheit. Auch Buchstabe b rufe ich zunächst ohne den letzten Satz auf. Wer stimmt zu? – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für den letzten Satz! – Minderheit. Dann kommen wir zu Buchstabe c. Ich bitte zunächst um Ihr Votum für Satz 1. – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest von Buchstabe c! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln und der Übertragung von Verfahren auf den Ein- 2 Anlage 4 zelrichter – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 173/24) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Minderheit. Wir haben nun darüber zu entscheiden, ob der Gesetzentwurf, wie in Ziffer 2 empfohlen, in unveränderter Fassung beim Deutschen Bundestag eingebracht wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur Beauftragten zu bestellen. Damit beende ich den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 184/24) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer möchte den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten zu bestellen. Damit beende ich den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 108/24) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf entsprechend Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen in unveränderter Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29: TOP 29 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 216/24) Dem Antrag sind die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beigetreten. Als Erste rufe ich ans Rednerpult: Frau Staatsministerin Meier aus Sachsen. Katja Meier (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vom Superwahljahr 2024 ist ja aktuell viel die Rede. Wichtige Weichenstellungen stehen bevor, darunter die Europawahl, Kommunalwahlen in neun Bundesländern und auch in meinem Bundesland eine Landtagswahl. Wir sollten doch eigentlich über politische Inhalte sprechen, über Bildung, über Wirtschaft, darüber, wie wir Klimaschutz und Digitalisierung bewerkstelligen. Was uns aber im Moment leider sehr beschäftigt, ist die begründete Sorge um die Sicherheit derer, die sich zur Wahl stellen und ein politisches Mandat übernehmen wollen, oder derjenigen, die sich ehrenamtlich demokratisch engagieren. Immer häufiger kommt es zu tätlichen Angriffen. Menschen, die sich für unser Gemeinwesen einsetzen, werden bedroht, handgreiflich attackiert. Der Europaabgeordnete Matthias Ecke wurde so schwer verletzt, dass er sogar ins Krankenhaus musste. Engagierte Menschen werden bespuckt und angefeindet, wenn sie einfach nur Plakate aufhängen, Flyer verteilen oder mit Menschen in ihrem Wahlkreis das Gespräch suchen. Es versteht sich von selbst, dass in diesen Fällen die nötigen strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden und dass die Ermittlungsbehörden umgehend tätig werden, so wie es ja auch in Dresden der Fall gewesen ist. Das Strafrecht verfügt in genau diesen Fällen über seine bewährten Instrumente. Pauschale Rufe nach härteren Strafen gehen deswegen ins Leere. Der Rechtsstaat reagiert auf diese Taten. Er handelt dank der Arbeit von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizei. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass strafrechtliches Einschreiten erst dann möglich wird, wenn die Schwelle von expliziten Bedrohungen überschritten wird oder wenn es zu körperlichen Übergriffen kommt. Wir müssen uns aber im Klaren darüber sein, dass solche Taten sich nicht im luftleeren Raum ereignen. Der Weg wird fast immer durch Hass und Hetze geebnet, durch Einschüchterungsversuche, durch Bedrängung. Menschengruppen tauchen vor den privaten Wohnungen und Häusern von Politikerinnen und Politikern auf. Sie stellen den Kindern und den Angehörigen, den Ehepartnerinnen und -partnern von politisch Engagierten nach. Sie tragen Fackeln und Banner und stimmen bedrohliche Gesänge an. Sie hängen Puppen an selbstgebauten Galgen auf. Die Botschaft ist an dieser Stelle unmissverständlich. Und das Ziel ist immer das gleiche: Angst zu schüren, Menschen mit gezielten Aktionen mürbe zu machen. Gegen dieses politische Stalking besteht in vielen Fällen noch keine strafrechtliche Handhabe. Es findet in einer rechtlichen Grauzone statt. Selbst wenn Strafanzeige erstattet wird, werden die Ermittlungsverfahren nicht selten eingestellt. Die Folge: Die Täter gehen immer weiter. Sie verschieben immer weiter die Grenze und setzen sich am Ende völlig über sie hinweg. Das ist eine absolute Zumutung, eine Zumutung für unseren demokratischen Rechtsstaat und natürlich für die Betroffenen dieser Gewalttaten. Wer sich für das Gemeinwesen engagiert und dann solchen Angriffen auf sein Privatleben ausgeliefert ist, der sollte sich darauf verlassen können, dass im Fall der Fälle die nötigen strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden können. Dazu kommt es beim politischen Stalking meistens nicht. Ich meine: Wir können uns solche Graubereiche als Gesellschaft nicht leisten – nicht bei dieser aufgeheizten Stimmung im Land, nicht bei einer immer größer werdenden Enthemmung bis hin zu Übergriffen. Zahlreiche bundesweite Studien zeigen ganz klar, wie ernst die Lage ist. Kommunalpolitikerinnen und -politiker geben an, sie seien die Anfeindungen schon gewohnt. Sie melden sich seltener zu Wort, ziehen sich aus den sozialen Medien zurück, meiden sogar bestimmte Orte oder Termine. Und sie teilen fast alle die Einschätzung, dass der Respekt vor Amts- und Mandatsträgern abgenommen hat. Wenn wir jetzt im Strafrecht nachjustieren, wird das den Respekt nicht im Handumdrehen wiederherstellen; ich glaube, darüber sind wir uns alle im Klaren. Denn um gesellschaftliche Probleme zu lösen, werden wir mehr brauchen als ein Gesetz: zuallererst den respektvollen Umgang in der politischen Auseinandersetzung. Die Aufforderung geht also auch an uns selbst. Und wir brauchen Demokratiearbeit, politische Bildung und ein nachhaltiges Engagement für Vielfalt und Teilhabe. All das ist unbenommen. Trotzdem müssen wir an dieser Stelle eine klare Grenze ziehen. Dafür ist in unserem demokratischen Rechtsstaat nun einmal das Strafrecht die Ultima Ratio. Wie unserem gesellschaftlichen Konsens entsprechend Recht von Unrecht getrennt und was gegebenenfalls mit Strafe bewehrt wird, darüber entscheidet der Gesetzgeber, und ob im Einzelfall Grenzen überschritten worden sind, darüber urteilen unabhängige Gerichte. Die meisten von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben, glaube ich, schon viel Erfahrung in Wahlkämpfen gemacht. Ich gehe davon aus, dass wir alle schon mal ausgeteilt und natürlich auch eingesteckt haben. Ich glaube, das gehört dazu. Wer für ein politisches Amt kandidiert, muss mit Kritik umgehen, auch wenn sie vielleicht mal polemisch vorgebracht wird, und sicher auch mal einen verbalen Tiefschlag hinnehmen. Was dagegen völlig inakzeptabel ist und was sich niemand gefallen lassen muss, sind Einschüchterungs- und Bedrohungsversuche, die nichts mehr mit politischer Diskussionskultur zu tun haben und durch nichts zu rechtfertigen sind. Politisches Stalking gehört nicht zur demokratischen Auseinandersetzung, und wir dürfen es auf keinen Fall normalisieren, indem wir hinnehmen, dass vor allem die Menschen an der Basis jeglicher politischer Bewegung, diejenigen ohne amtsbezogene Sicherheitskonzepte, unter Druck geraten. Wer bewusst ins private Umfeld eindringt und damit ein Klima der Angst erzeugt, der begeht nach meiner Auffassung Unrecht. Diesem Unrecht gilt es, mit rechtsstaatlichen Mitteln Einhalt zu gebieten. Aus diesem Grund bringen wir heute genau diesen Vorschlag in den Bundesrat ein, um politisches Stalking und die entsprechenden Tatbestände künftig strafbar zu machen, gerade da, wo es auch um den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern geht. Unsere Demokratie ist auf Menschen angewiesen, die sich ehrenamtlich für ihr Gemeinwesen engagieren, die in ihren Heimatorten Verantwortung übernehmen und etwas bewegen wollen. Dass unser Strafrecht ihnen nicht denselben Schutz zugesteht wie zum Beispiel Bundestags- und Landtagsabgeordneten, darf nicht so stehen bleiben, schon gar nicht angesichts der momentanen Eskalation und schon gar nicht angesichts eines wachsenden Klimas der Angst, das Extremisten und Populisten in die Hände spielt. Unsere Initiative trägt den genannten Szenarien Rechnung, unter anderem mit dem neuen Straftatbestand „Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern“ in § 106a des Strafgesetzbuches. Das Vorhaben ist bereits auf eine große Resonanz gestoßen. Insbesondere freue ich mich über den Zuspruch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes als einer wichtigen Interessenvertretung der Kommunen. Diese Menschen sind ungeheuren Belastungen ausgesetzt. Sie bringen große zeitliche Opfer. Das Mindeste, was wir für sie tun können, ist, ihnen adäquaten Schutz zu gewähren. Dabei geht es mir vor allem um das Wohl derjenigen, die sich engagieren. Es geht aber auch um die Glaubwürdigkeit und die Resilienz unseres demokratischen Rechtsstaats. An dieser Stelle will ich gern hinzufügen, dass wir aus denselben Gründen nicht an Investitionen in die Justiz sparen dürfen. Gerade wenn die Bedrohungen im Inneren und Äußeren zunehmen, darf das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat auf keinen Fall leiden. Für dieses Vertrauen gibt es in meinen Augen keine zuverlässigere Garantie, keine bessere Werbung als schnellere und effizientere Verfahren. Wenn wir also wollen, dass unsere Gerichte ihre Arbeit noch schneller erledigen können, dann müssen wir ihnen die notwendigen Ressourcen dafür an die Hand geben. Es führt kein Weg daran vorbei, dass wir mehr Personal benötigen. Darüber hinaus brauchen wir unbedingt ein ernst gemeintes und tragfähiges Bündnis. Wir hatten so ein Bündnis schon einmal. Die einen oder anderen mögen sich an den Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019 erinnern, ein ganz wichtiger Schulterschluss zwischen Bund und Ländern. In der jetzigen Situation zeigt sich, dass wir wieder eine gemeinsame Kraftanstrengung brauchen. In der aktuellen Situation können wir uns es nämlich schlicht und einfach nicht leisten, bei der Justiz zu sparen – im Gegenteil. Deshalb ist es Zeit für einen neuen Pakt zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, einen neuen Pakt für einen wehrhaften Rechtsstaat mit konkreten finanziellen Zusagen für die kommenden Jahre. Ein solcher Pakt wird für die Zukunft unserer Demokratie genauso entscheidend sein wie der rechtsstaatliche Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger. Schon jetzt finden sich immer weniger Menschen, die gerne ein Amt übernehmen wollen. Wer will es ihnen denn auch verdenken? Wenn Menschen, die sich für unser Gemeinwohl einsetzen, dafür angefeindet und bedroht werden, dann finde ich das ebenso erschreckend wie beschämend, und es bereitet mir große Sorge, auch als Staatsministerin für Demokratie. Denn eigentlich sollen sich doch alle Menschen, die sich ein kommunales Amt zutrauen und Lust auf Mitgestalten und Verändern haben, zur Wahl stellen. Doch wenn wir nicht für den nötigen Schutz sorgen, werden irgendwann nur noch diejenigen antreten, an denen all diese Einschüchterungsversuche abprallen. Soll sich der demokratische Diskurs bald nur noch am Recht des Stärkeren orientieren? Und was sollen die Menschen in unserem Land von einer Demokratie halten, in der Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger routinemäßig bedroht werden, in der gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes eingeschüchtert werden und Entscheidungen in seelischer Bedrängnis treffen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Demokratie ist stark. Viele engagierte Demokratinnen und Demokraten sagen: Jetzt erst recht! Diese Bereitschaft, die demokratische Auseinandersetzung zu schützen, sollte ein überparteiliches Anliegen aller demokratischen Kräfte sein. Daher freue ich mich sehr, dass die Länder Nordrhein- Westfalen und Schleswig-Holstein unserem Gesetzentwurf beigetreten sind. Er wird jetzt in den Fachausschüssen beraten. Ich hoffe auf eine konstruktive Mitarbeit aller und danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Kollegin Meier! – Als Nächster hat das Wort: Herr Staatsminister Pentz aus Hessen. Vielleicht darf ich noch einmal an die Redezeit erinnern: Alle Tagesordnungspunkte, die wir hier verhandeln, sind wichtig, aber wir wollen heute noch durchkommen. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Vielen Dank für den Hinweis, Herr Präsident! – Zum Ernst der Lage: Es fängt vielleicht mit einem Spruch unterhalb der Gürtellinie an, geht weiter mit dem Zerstören von Wahlplakaten und endet mit Gewalt gegen politisch und gesellschaftlich aktive Menschen. Wir alle können es spüren: Die Stimmung in Teilen unserer Gesellschaft ist stark polarisiert. Diese gesellschaftliche Fragmentierung ist eine Gefahr für unsere Demokratie, denn sie ist der Nährboden, auf dem Extremisten und Demokratiefeinde aller Art besonders gut gedeihen können. Dieses Phänomen ist nicht neu, sondern es hat lediglich den Weg aus den sozialen Medien in die reale Welt gefunden. Hass, Hetze, Desinformation im Internet gibt es schon lange. Den Begriff „Shitstorm“ kennen wir alle. Doch Todesdrohungen, rohe Gewalt und das gezielte Schaffen einer Atmosphäre der Angst kann man nicht einfach wegklicken, und man kann es auch nicht einfach wegignorieren. Hier müssen wir tätig werden. Deswegen bin ich für die Initiative aus der Landesregierung Sachsen, werte Frau Kollegin Meier, sehr dankbar. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um meine Solidarität mit dem Europaabgeordneten Matthias Ecke auszudrücken, der von vier Angreifern feige niedergeschlagen wurde. Und ich möchte diesen Aufruf zur Solidarität ausdehnen auf alle, die sich in unserer Gesellschaft politisch engagieren und dafür sorgen, dass wir eine funktionierende Gesellschaft und Demokratie haben. Ob Kandidat oder Abgeordneter, ob Aktivist oder kommunal Engagierter – Angst kennt kein Parteibuch. In einer Atmosphäre der Angst ist die Demokratie an sich der Angegriffene. Und genauso wollen wir dieses Problem angehen: Wir müssen tätig werden, wir müssen zeigen, dass unsere Demokratie wehrhaft ist, und wir müssen auch dem Letzten klarmachen, dass unsere Offenheit für andere Menschen keine Schwäche ist. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist eben kein Grundrecht darauf, Hass und Hetze zu verbreiten. Wir müssen diejenigen schützen, die für unsere Werte eintreten. Ja, das sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landtage. Aber es sind noch viele mehr: von der Gemeinde bis nach Europa, von Dieburg bis nach Brüssel. Unsere Demokratie lebt von Teilhabe, von Repräsentation und von dem Zusammenwirken aller Ebenen. Und deshalb müssen wir alle Ebenen gleich schützen. Wer sich für den Staat engagiert, für den muss sich der Staat auch einsetzen. Das eine bedingt das andere. Die aktuelle Situation – das ist, wie wir es diese Woche beim slowakischen Premier Robert Fico erleben mussten, kein rein deutsches Problem – rechtfertigt es, noch einmal sehr genau zu prüfen, inwieweit wir Anpassungen im Strafrecht vornehmen müssen. Ich danke dem Land Sachsen für diese Initiative. Und ich weiß um die Reflexe: Soll es ein Sonderstrafrecht für Politiker geben? Wie soll der konkrete Vollzug des Strafrechts aussehen? Man muss das Thema nicht gesellschaftlich angehen. Oder muss man es gesellschaftlich angehen und zum Beispiel über mehr Prävention reden? – Ich stimme da vielem zu. Ich sehe diese Maßnahme aber nicht im Entweder-oder-Verhältnis, sondern im Sowohlals-auch. Es geht darum, ein gesellschaftliches Unwerturteil auszusprechen, und dies besteht darin, zu sagen: Gewalt und Drohungen als politisches Instrument werden wir nicht akzeptieren. Wir werden uns mit den Mitteln des Rechtsstaats verteidigen. Meine Damen und Herren, eine Demokratie ist nur so stark, wie sie in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Das sagen wir gerne, wenn es ums Große geht. Doch anfangen sollten wir damit im vermeintlich Kleinen, bei denjenigen, die sich tagtäglich für unsere Demokratie einsetzen, bei den Städten und Gemeinden, bei den Stadtverordneten und bei den Kandidatinnen und Kandidaten für kommunale Ämter. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Pentz! – Als Nächster hat das Wort: Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Kollegin Meier für ihre Rede, die die Komplexität des Sachverhalts deutlich gemacht hat. Wir müssen uns das einfach noch einmal vergegenwärtigen: 2015/2016 sind 1 000 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach ihren Erfahrungen als kommunale Vertreter mit Formen von Gewalt gefragt worden. Das meint nicht das übliche Nörgeln, wenn man als Kommunalpolitiker durch die Stadt geht, sondern Gewalterfahrungen. Und sie sind 2018/2019 noch einmal befragt worden. Die Rückmeldung war, dass die Gewalterfahrung um 25 Prozent zugenommen hat. Das ist erst mal ein Fakt, mit dem wir umgehen müssen. Dieser Fakt ist nicht erst seit dem Angriff auf Matthias Ecke bekannt; das wissen wir. Ich erinnere daran, dass Andreas Hollstein und die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die beide einen Messerangriff über sich ergehen lassen mussten, Drohbriefe bekommen haben, in denen darauf hingewiesen wurde – Zitat –: „Die Phase der bevorstehenden Säuberungen wurde mit Walter Lübcke eingeleitet.“ – Das ist der Rahmen, in dem diese Diskussion stattfindet. Wir diskutieren hier heute über eine Initiative aus Sachsen, der sich weitere Länder angeschlossen haben, zur Konkretisierung des Strafrechts. Wir hatten im vergangenen Jahr eine Initiative aus Bayern, die ebenfalls auf der Ebene des Strafrechts den Schutz von Ehrenamtlichen adressiert hat. Wir haben 2,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in Thüringen, 840 000 davon sind ehrenamtlich tätig. Das sind 840 000 Ehrenamtliche, die in die Gefahr kommen können, Opfer von verbaler oder körperlicher Gewalt zu werden. Wir reden über Rettungsdienste und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gewalterfahrungen erleiden, und so weiter und so weiter. Insofern ist das, was Kollegin Meier hier gemacht hat, völlig richtig: nämlich darzustellen, dass wir über ein komplexes Thema reden, bei dem strafrechtliche Konkretisierung, Regelungen nur ein Instrument sein können. Ich sage aber auch: Diejenigen, die montags durch ostdeutsche Gemeinden und Städte laufen – in einer zynischen Instrumentalisierung der Montagsdemonstrationen, die nicht nur die friedliche Revolution 1989 gestartet, sondern über den Verlauf des Herbstes 1989 hinaus dafür gesorgt haben, dass die friedliche Revolution nicht wieder zurückgedreht wird –, die unter den Fahnen rechtsextremistischer Parteien wie Freie Thüringer, Freie Sachsen oder unter russischen Fahnen demonstrieren, werden sich von rein strafrechtlichen Regelungen nur bedingt beeindrucken lassen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungsämtern, Veterinärämtern et cetera haben mit sogenannten Reichsbürgern zu tun, die die staatliche Ordnung überhaupt nicht mehr anerkennen, weil sie der Auffassung sind, sie gehörten nicht dazu. Auch sie werden sich von strafrechtlichen Regularien nur bedingt beeindrucken lassen. Trotzdem ist es richtig, zu prüfen, was wir tun können, und es dann, wenn wir es diskutiert haben, auch zu tun. Worauf ich hinweisen will, ist, dass wir seit Jahren auf einer gesellschaftlich schiefen Ebene sind, in der etwas ins Rutschen gekommen ist. Was unterscheidet uns als Menschen von anderen Gattungen auf diesem Planeten? Dass wir miteinander kommunizieren, antizipieren, planvoll handeln können. Und die Gewalt, die wir in körperlicher Form erleben, hat vorher in der Sprache begonnen. Das ist etwas, das wir seit vielen Jahren immer wieder erleben. Ich habe gestern die Debatte im Deutschen Bundestag verfolgt, die in der Aktuellen Stunde zu den Angriffen unter anderem auf den Sozialdemokraten Matthias Ecke geführt wurde. Wenn sich dort Abgeordnete der demokratischen Opposition hinstellen und der Bundesregierung vorwerfen, sie sei für eine gesellschaftliche Spaltung verantwortlich, dann heißt das im Umkehrschluss: Die Sozialdemokratie ist selbst dafür verantwortlich, dass der Sozialdemokrat Matthias Ecke angegriffen wird. – Das ist eine Form von gesellschaftlicher Debatte, die uns alle betrifft. Sie betrifft uns im Deutschen Bundestag, sie betrifft uns hier in dieser föderalen Kammer, sie betrifft uns in den Landtagen, in den Kommunalparlamenten und an jedem Stammtisch, an dem wir sitzen. Das ist keine Frage des Strafrechts, sondern es ist die Frage, wie wir gesellschaftlich miteinander umgehen wollen und ob es uns gelingt, trotz massiver ideologischer, weltanschaulicher Unterschiede zu akzeptieren, dass es so etwas wie den zwanglosen Zwang des besseren Arguments gibt, und zu akzeptieren, dass jemand eine andere Meinung vertreten kann und dies nicht rechtfertigt, ihn verbal oder körperlich anzugreifen. Nichts dagegen, dass man auch mal eine harte Kontroverse führt! Gesellschaft bewegt sich weiter durch Widersprüche, und Widersprüche werden auch in Streit ausgetragen. Aber es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, wie Streit geführt wird. Deshalb habe ich auf die Bundestagsdebatte verwiesen. Ich glaube, dass es bei manchen Ereignissen einen „Rally ‘round the flag“-Effekt, also den „Versammlung um die Fahne“-Effekt, gibt. Wir haben das bei Corona häufig diskutiert, und wir haben gemerkt, dass es auch etwas Gutes haben kann, wenn es bei allen Unterschieden in bestimmten Fragen Konsens gibt. Und jetzt gucken wir mal: Wer hält denn diese Flagge, um die wir uns versammeln? Das sind eben die 840 000 Thüringer Ehrenamtlichen. Das sind die, die sich völlig uneigennützig auf der kommunalen Ebene engagieren. Wenn wir wollen, dass Menschen dies tun, dann sollten wir uns nicht nur in Sonntagsreden und Betroffenheitsreaktionen, sondern auch tatsächlich im täglichen Tun um eine Flagge versammeln. Und diese ist eben mehr als der Rechtsstaat. Sie ist das Miteinander. Wir sind im Jahr des 300. Geburtstags von Immanuel Kant. Aufklärung ist der Ausweg aus selbst verschuldeter Unmündigkeit. Aufklärer sind wir alle – alle, die auf der Tribüne sitzen, die hier sitzen, die diese Debatte möglicherweise verfolgen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um Anstand jeden Tag, und das kann nicht zu viel verlangt sein. Das ist etwas, das wir als Haltung ausdrücken müssen. Dafür möchte ich mit Ihnen gemeinsam werben. Das heute an diesem Rednerpult deutlich zu machen, war mir wichtig. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Hoff! – Als Nächster hat das Wort: Herr Minister Dr. Limbach, Nordrhein-Westfalen. Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kaum eine andere Initiative ist von solcher Aktualität wie der Gesetzentwurf zum politischen Stalking. Wir erleben in den aktuellen Wahlkämpfen Übergriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, auf Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber. Meine Vorrednerin und meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen. Die Zielrichtung ist eindeutig: Demokratinnen und Demokraten sollen eingeschüchtert werden. Der Wahlkampf soll beeinträchtigt werden. Mögliche Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sollen abgeschreckt werden. Es trifft aber auch Menschen, die sich als Unterstützerinnen und Unterstützer in diesen Wahlkämpfen durch das Aufhängen von Wahlplakaten und Verteilen von Wahlwerbung engagieren. Hier muss der demokratische Rechtsstaat wehrhaft sein und klare Kante zeigen. Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Ohne Menschen, die sich um Mandate in Gemeinderäten, Landtagen und im Europaparlament bewerben, wird es keine lebendige Demokratie geben. Eine stabile Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten wie wir alle Luft zum Atmen. Sie zu schützen, ist die Aufgabe von Polizei und Justiz. Es ist ebenso eine wichtige Aufgabe für uns, die wir auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen Verantwortung tragen. Der Schutz engagierter Demokratinnen und Demokraten ist schließlich auch eine Aufgabe für unsere Zivilgesellschaft. Wer Übergriffe bemerkt, der darf nicht schweigen, der muss die Polizei rufen und als Zeugin oder Zeuge bereitstehen. Heute geht es um unseren Auftrag als Staat, Demokratinnen und Demokraten zu schützen. Mit dem Gesetzesantrag zum politischen Stalking machen wir auf diesem Weg einen wichtigen Schritt. Wir schließen eine Lücke im strafrechtlichen Schutz unserer Demokratie. Denn politisches Stalking zielt nicht nur auf die Verletzung von Rechtsgütern des Einzelnen, sondern will jede Form demokratischer Betätigung unterdrücken. Damit gefährdet es die Funktionsfähigkeit unserer staatlichen Institutionen. Einschüchterungsversuche, Anfeindungen, Hass und Hetze dürfen wir nicht tolerieren. Unsere Botschaft muss daher klar und unmissverständlich sein: Politisches Stalking lassen wir nicht zu, wir stellen es unter Strafe. Denn die Menschen, die sich für unser Gemeinwesen engagieren, haben zu Recht die Erwartung, dass wir sie auch mit dem scharfen Schwert des Rechtsstaats schützen, wenn sie von ihren staatsbürgerlichen Rechten Gebrauch machen. Wenn wir über die Resilienz des demokratischen Rechtsstaats reden, dann darf es nicht nur um den Schutz von Verfassungsorganen wie dem Bundesverfassungsgericht gehen. Wir müssen die Menschen in den Blick nehmen, die diese Demokratie ausmachen, indem sie nämlich als Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Gemeinderäten, Kreistagen, Landtagen, im Bundestag oder im Europaparlament das Leben in unserem Land entscheidend mitgestalten. Dabei müssen wir insbesondere die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Blick nehmen – das sehe ich genauso wie der Kollege Hoff –, nämlich die, die sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger engagieren. Denn in unseren Gemeinden, in unserer Nachbarschaft fängt Demokratie an. Daher unterstützt Nordrhein-Westfalen die Gesetzesinitiative aus Sachsen. Aber, meine Damen und Herren, vergessen wir auch nicht die zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in diesen Tagen an Infoständen stehen, Bürgerversammlungen organisieren und herabgerissene Wahlplakate durch neue ersetzen! Ihr Einsatz ist lebenswichtig für eine funktionierende Demokratie. Auch ihr Schutz muss uns über den heutigen Antrag hinaus ein Herzensanliegen sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Kollege Limbach! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Innenausschuss – mitberatend – zu. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32: TOP 32 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 218/24) Es liegt mir eine Wortmeldung vor: Herr Minister Stübgen, Brandenburg. Michael Stübgen (Brandenburg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. Januar 2022 ist eine Änderung der Tierschutz- Hundeverordnung in Kraft getreten, mit der in § 2 Absatz 5 ein generelles Verbot der Nutzung von Stachelhalsbändern oder anderer schmerzhafter Mittel bei der Ausbildung, der Erziehung oder beim Training unter anderem von Diensthunden geregelt wurde. Um eines vorwegzunehmen: Ich halte diese Regelung für grundsätzlich richtig. Auch bei der Ausbildung von Polizeihunden muss zuvorderst auf positive Anreize, das heißt auf Belohnung und nicht auf Bestrafung, gesetzt werden. Aber es ist nun einmal eine Tatsache, dass der Einsatz von Stachelhalsbändern und anderen schmerzreizsetzenden Mitteln in den vergangenen Jahren legitime Praxis bei der Diensthundeausbildung und Diensthundeführung war. Das bedeutet, dass ein großer Teil der Diensthunde so ausgebildet wurde, dass sie auf Schmerzreiz reagieren. Würden wir die Tierschutz- Hundeverordnung mit sofortiger Wirkung umsetzen, wären diese Hunde allesamt nicht mehr diensttauglich. Die Lücke, die auf diese Weise in den Bestand der Diensthunde gerissen würde, wäre so schnell nicht auszufüllen. Allein in meinem Bundesland Brandenburg wären von 55 Diensthunden 44 betroffen. Das sind 80 Prozent. Ich bin sicher, dass es in anderen Bundesländern ähnlich oder genauso aussieht. Nur einmal angenommen, wir würden die Hunde, die mit den genannten Methoden ausgebildet wurden und nur mittels Stachelhalsband geführt werden können, heute außer Dienst stellen und sofort mit der Ausbildung eines neuen Jahrgangs beginnen, dann könnten wir die Hunde dieser neuen Ausbildungskohorte frühestens im Mai, wahrscheinlich erst im November 2025 einsetzen. Und dann wären das auch allesamt unerfahrene junge Diensthunde, denn die Ausbildung von Polizeihunden dauert zwischen 12 und 18 Monaten. Dabei ist jedoch der Einsatz von Diensthunden bei der Polizei, beim Zoll und bei der Bundeswehr absolut notwendig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie nicht, einer Aufhebung der Tierschutz-Hundeverordnung zuzustimmen, denn ich halte sie grundsätzlich für richtig und sinnvoll. Ich bitte Sie lediglich, sich für eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2029 einzusetzen. Auf diese Weise könnten die bereits ausgebildeten Hunde weiterhin ihren Dienst leisten, während sich das Diensthundewesen entsprechend der Verordnungslage ausrichtet. Die befristete Ausnahmeregelung, für die ich in diesem Hause werbe, basiert auf dem Bericht und der Empfehlung der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. Sie wurde mit allen relevanten Akteuren sowie den zuständigen Ressorts – Bundesinnenministerium, Bundesverteidigungsministerium, Bundesfinanzministerium – und auch den Innenministerien wie auch den Polizeien aller Bundesländer besprochen und noch einmal in der Arbeitsgruppe Tierschutz abgestimmt. In Brandenburg haben wir – das war mir von Anfang an wichtig – die vorgeschlagene Änderungsnorm gemeinsam mit der Tierschutzbeauftragten des Landes erarbeitet und ihre Hinweise umfassend berücksichtigt. Denn es ist vollkommen klar: Der Tierschutz genießt eine hohe Priorität. Und auch mit der Neukonzeptionierung des Diensthundewesens haben wir in Brandenburg schon begonnen. Bei der Ausbildung der Hunde setzen wir die sogenannten Erziehungshalsbänder schon lange nicht mehr ein. Sie finden nur noch Anwendung bei jenen Hunden, die nicht anders geführt werden können und auch nicht mehr umgeprägt werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte darum, die Initiative im weiteren Verfahren zu unterstützen. Auf

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen