Protokoll der 1044. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1044. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1044
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1044. Sitzung
Berlin, Freitag, den 17. Mai 2024
I n h a l t :
Begrüßung von Mitgliedern der Deutsch-
Polnischen Freundschaftsgruppe des
polnischen Senats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
75 Jahre Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 158
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
1. Gesetz über die Auszahlung der
Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-
Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) (Drucksache 194/24) . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
2. Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug
auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 195/24) . 171
Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 171
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Doreen Denstädt (Thüringen) . . . . . . . 173
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 190*
Thomas Popp (Sachsen) . . . . . . . . . . 191*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
3. Gesetz zur Erweiterung der
Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie
im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor
Vollendung des 27. Lebensjahres und zur
Umsetzung weiterer Änderungen
(Freiwilligen-Teilzeitgesetz) (Drucksache 196/24) . . 171
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
4. Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und
Geburtsnamensrechts und des
Internationalen Namensrechts (Drucksache 197/24) . . . . 171
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
5. Gesetz zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen
Interessenwahrnehmung (Drucksache 198/24) . . . . 171
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
6. Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-
Klimaschutzgesetzes (Drucksache 199/24,
zu Drucksache 199/24) . . . . . . . . . . . . . . . 174
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 191*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylgesetzes zur
Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der
Zulassung von Rechtsmitteln und der
Übertragung von Verfahren auf den Einzelrichter –
Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 173/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen)
zur Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
8. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
des elektronischen Datenabrufs aus dem
Schiffsregister und zur Erleichterung des
elektronischen Rechtsverkehrs – Antrag der
Länder Hamburg, Bremen –
(Drucksache 162/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Senatorin Anna Gallina (Hamburg) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . 189*
9. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau
datenschutzrechtlichen Gold-Platings im
Wettbewerbsrecht – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 184/24) . . . . . . . . . . . . . 175
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 108/24) . . . . . . . . . . . . . 175
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 175
11. Entschließung des Bundesrates
„Praxisgerechte Umsetzung der EU-
Entwaldungsverordnung und Vermeidung bürokratischer
Lasten“ – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 186/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 181
12. Entschließung des Bundesrates „Finanzielle
Verantwortung des Bundes bei der
Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025
sicherstellen“ – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein und Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen –
(Drucksache 170/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 168
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 169
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 170
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 171
13. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung von Regelungen im
Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht zur Bewältigung
von Immissionskonflikten im Rahmen der
Innenentwicklung – Antrag des Landes
Baden-Württemberg gemäß § 23 Absatz 3
i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 179/24) . . . . . . . . . . 181
Nicole Razavi (Baden-Württemberg) . . 181
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
14. Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
(Drucksache 155/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . 182
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 183
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Befristungsrechts für die Wissenschaft
(Drucksache 156/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
16. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den
Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
und zur Änderung des
Bundesbedarfsplangesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 157/24) . . . . . . . . 184
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
17. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
3. Dezember 2009 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen
Republik Brasilien über die Rechtshilfe in
Strafsachen (Drucksache 158/24) . . . . . . . 171
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 189*
18. Weißbuch über Optionen für eine verstärkte
Unterstützung von Forschung und
Entwicklung zu Technologien mit potenziell
doppeltem Verwendungszweck
COM(2024) 27 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 58/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 184
19. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie
von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von
Kindern sowie zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung)
COM(2024) 60 final; Ratsdok. 6241/24
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 145/24, zu Drucksache 145/24) 185
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 185
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
20. Weißbuch – Wie kann der Bedarf an
digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt
werden?
COM(2024) 81 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 166/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 186
21. Dritte Verordnung zur Änderung der Obst-
Gemüse-
Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (Drucksache 146/24) . 171
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
22. Dritte Verordnung zur Änderung der
Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
(IGV) vom 23. Mai 2005
(Drucksache 147/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
23. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
(Drucksache 177/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
24. Verordnung über den Lärmschutz bei
öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über
die Fußball-Europameisterschaft der
Männer 2024 (Drucksache 142/24) . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
25. ...Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 159/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
26. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Passverwaltungsvorschrift und
der Personalausweisverwaltungsvorschrift
(Drucksache 148/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
27. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union (Umweltschutz auf
Kommissions- wie auf Ratsebene – Themenbereich:
Industrielle Abfälle;
grenzüberschreitende Abfallverbringung) – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 144/24)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Expertengruppe der
Kommission für Tabakpolitik – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 183/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 144/1/24 . . . . . . . . . 189*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 183/1/24 . . . . . . . . . 189*
28. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Mindestspeicherung von IP-Adressen für
die Bekämpfung schwerer Kriminalität –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag
des Landes Hessen – (Drucksache 180/24) . 165
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 165
Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 166
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 167
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
29. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des strafrechtlichen Schutzes von Amts-
und Mandatsträgerinnen und -trägern –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der
Länder Sachsen und Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 216/24) . . . . . . . . . . 175
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 175
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 177
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
30. Entschließung des Bundesrates für einen
Ausbau der deutsch-polnischen
Begegnungen – Antrag der Länder Sachsen, Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt, Thüringen und Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 217/24) . . . 158
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 159
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 160
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 160
Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 161
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
31. Entschließung des Bundesrates:
Anspruchseinschränkung nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bei Ausreisepflicht –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 214/24) . . . 186
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
32. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Tierschutz-Hundeverordnung – gemäß
Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 218/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 180
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
33. Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen
Schutz von Persönlichkeitsrechten vor
Deepfakes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 222/24) . . . 186
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 192*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
34. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 223/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 223/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 187
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . A n d r e a s
B o v e n s c h u l t e , Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
der Freien Hansestadt Bremen – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung
und Wohnen
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Michael Stübgen, Minister des Innern und für
Kommunales
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft,
Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für
Kultur und Medien
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
Thomas Popp, Staatssekretär
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und
Verbraucherschutz
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres,
Kommunales, Wohnen und Sport
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Doreen Denstädt, Ministerin für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
1044. Sitzung
Berlin, den 17. Mai 2024
Beginn: 09.32 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1044. Sitzung des Bundesrates.
Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die
Ehrentribüne lenken. Dort haben Mitglieder der
Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppe des
polnischen Senats unter Leitung ihres Vorsitzenden, Herrn
Senator Beniamin G o d y l a , Platz genommen. – Wir
freuen uns sehr, Sie heute hier bei uns im Bundesrat
begrüßen zu können. Seien Sie alle ganz herzlich
willkommen!
(Beifall)
Vor zwei Jahren legten die Freundschaftsgruppen in
ihrer konstituierenden Sitzung in Dresden den Grundstein
für eine verstärkte Zusammenarbeit unserer Häuser.
Seitdem tauschen sie sich bei jährlich abwechselnd in
Deutschland und Polen stattfindenden Treffen zu
gemeinsamen Themen aus. Die regelmäßigen und
vertrauensvollen Kontakte sind ein wichtiger Bestandteil der
deutsch-polnischen Beziehungen, deren Vielfalt sich
auch auf die Wirtschaft unserer Länder, eine große
Anzahl von Städtepartnerschaften sowie auf zahlreiche
Kooperationen im zivilgesellschaftlichen Bereich erstreckt.
Im Jahr 2004 feierten in der Nacht vom 30. April auf
den 1. Mai die Menschen auf beiden Seiten der Oder und
Neiße den Beitritt Polens zur Europäischen Union. Sie
feierten Europa und unsere gemeinsame Idee von
Frieden, Freiheit und Demokratie. Diese uns verbindenden
europäischen Werte sind 20 Jahre später bedroht wie
lange nicht mehr. Der völkerrechtswidrige Angriff
Russlands auf die Ukraine hat gezeigt, dass unser friedliches
Miteinander, auch hier in Europa, keine
Selbstverständlichkeit ist. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich am
9. Juni bei der Europawahl die Europäerinnen und
Europäer mit ihrer Stimme für unsere Werte und für unsere
Gemeinschaft aussprechen; denn nur dann, wenn wir uns
immer wieder von Neuem für sie einsetzen und die uns
verbindenden Werte gemeinsam verteidigen, können wir
die europäische Idee auch für zukünftige Generationen
bewahren. Eine starke deutsch-polnische Partnerschaft ist
hierfür unerlässlich. Dies soll auch die Entschließung
zum weiteren Ausbau der deutsch-polnischen
Begegnungen unterstreichen, die wir in der heutigen Plenarsitzung
gleich zu Anfang beraten werden.
Meine Damen und Herren, liebe Gäste aus Polen, wir
freuen uns ganz besonders, dass Sie wenige Tage vor
dem 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland hier bei uns zu Gast
sind. Auch in Polen erinnert man sich traditionell im Mai
an eine Verfassung: Der 3. Mai ist bei Ihnen
Nationalfeiertag zur Erinnerung an das polnische Grundgesetz vom
3. Mai 1791, die erste von einer Volksvertretung
beschlossene Verfassung in Europa. Was für ein
wunderbares Erbe, das Polen in unser gemeinsames Europa
einbringt!
Sehr geehrte Damen und Herren, vor fast 75 Jahren,
am 23. Mai 1949, ist unser Grundgesetz in Kraft getreten.
Seitdem gilt Artikel 50, der heute so heißt: „Durch den
Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und
Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der
Europäischen Union mit.“ Wir werden 75 Jahre
Grundgesetz in der kommenden Woche gebührend feiern: mit
einem Staatsakt in Berlin, mit Bürgerfesten und
Bürgerdialogen in Berlin und Bonn. Auch der Bundesrat
beteiligt sich daran. Ich freue mich darauf, in das Bonner
Bundesratsgebäude zu kommen, wo vor 75 Jahren alles
anfing, und ich freue mich auf die Demokratiefeste in
Berlin und Bonn und die Bürgerdialoge.
Seit 1990 gilt das Grundgesetz auch in den
ostdeutschen Ländern. Ich finde, wir haben allen Grund, das 75-
jährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland
gemeinsam zu feiern – in Ost und West. Denn diese
75 Jahre gehören zu den besten in der deutschen
Geschichte. Es ist ein großes Glück, dass wir heute in einem
vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und
Demokratie leben. Wir sind Teil eines demokratischen Europas.
Das zu bewahren, ist die wichtigste Aufgabe, die wir alle
gemeinsam haben.
Das Grundgesetz, das vor 75 Jahren vom
Parlamentarischen Rat beschlossen wurde, sollte zunächst nur ein
Provisorium sein, wie so vieles in der neu entstandenen
Bundesrepublik. Wir wissen heute: Das Grundgesetz war
und ist sehr viel mehr als das. Allen voran stehen die
Grundrechte. „Die Würde des Menschen ist
unantastbar“ – der erste Artikel des Grundgesetzes ist zugleich
auch der wichtigste. Er ist die direkte Antwort auf
Willkür, Gewalt, auf Verfolgung und Massenmord im
nationalsozialistischen Deutschland.
Zugleich beinhaltet das Grundgesetz unsere Werte und
die Spielregeln der Demokratie in unserem Land. Auch
hier waren die Erfahrungen der Weimarer Republik, ihr
schwieriges Ende und die Jahre der Nazidiktatur prägend.
Kein Akteur sollte zu stark werden. Gleichzeitig haben
die Väter und – leider nur sehr wenigen, aber dafür
durchaus durchsetzungsfähigen – Mütter des
Grundgesetzes die Verfassungsorgane zu einem konstruktiven
Miteinander verpflichtet. Dazu trägt auch der Föderalismus
bei: die starke und gut ausbalancierte Rolle der Länder in
unserer Verfassung, die Bedeutung des Bundesrates. Die
Länder und der Bundesrat sind ein Gegengewicht gegen
eine zu starke Stellung der Bundesregierung. Gleichzeitig
arbeiten die Länder konstruktiv an der Gesetzgebung des
Bundes mit. Das hat sich bewährt. Oft wird darüber
geklagt, wie kompliziert und langwierig die demokratischen
Prozesse in Deutschland sind. Aber es hat gute
historische Gründe, dass nicht einer allein entscheidet, sondern
viele.
Eine gute Verfassung ist eine wichtige Voraussetzung,
aber noch keine Garantie für eine stabile Demokratie. Sie
muss mit Leben gefüllt werden – von denen, die
politische Verantwortung tragen, aber auch von unseren
Bürgerinnen und Bürgern selbst. Deshalb freue ich mich,
dass in den letzten Monaten so viele Bürgerinnen und
Bürger bei Demonstrationen gezeigt haben, dass sie
hinter unserer Demokratie und unseren Werte stehen. Und
deshalb ist es richtig, dass wir das 75-jährige Bestehen
der Bundesrepublik Deutschland gerade in diesen
herausfordernden Zeiten gemeinsam feiern.
Sehr geehrte Damen und Herren, gleichzeitig muss uns
klar sein: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass wir
heute in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Es gibt
auch nach 75 Jahren Kräfte, die nicht auf dem Boden der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Sie
treten sogar wieder offener auf. Wir erleben Hass und
Hetze, in den sozialen Medien, aber auch auf den
Straßen. Es gab in den letzten Wochen auch körperliche
Angriffe auf Politikerinnen und Politiker und ehrenamtlich
Engagierte. Dem müssen wir uns alle aktiv
entgegenstellen. Gewalt darf nie Mittel der politischen
Auseinandersetzung sein. Wir müssen unsere Demokratie schützen.
Die Bundesrepublik Deutschland steht 75 Jahre nach
ihrer Gründung und 34 Jahre nach der deutschen Einheit
vor großen Herausforderungen. Diesen
Herausforderungen müssen wir uns gemeinsam stellen. Ich bin fest
davon überzeugt: Das Grundgesetz mit seinen Werten,
seinen Grundrechten und seinen Spielregeln setzt den
richtigen Rahmen dafür.
Ich freue mich auf die Feierlichkeiten in der nächsten
Woche und lade alle Bürgerinnen und Bürger ganz
herzlich dazu ein.
Liebe Gäste, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe
eben über die Bedeutung des Bundesrates im Rahmen der
Verfassung gesprochen. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt
zu unserem verfassungsrechtlichen Auftrag kommen.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben:
Für die Freie und Hansestadt Hamburg wurde zum
1. Mai 2024 Frau Staatsrätin Liv A s s m a n n zur
Bevollmächtigten ernannt.
Frau Assmann folgt auf Frau Staatsrätin M ö l l e r ,
der wir für die gute Zusammenarbeit und für ihr
Engagement im Ständigen Beirat danken. Für die Zukunft
wünschen wir Frau Möller alles erdenklich Gute und Liv
Assmann viel Erfolg.
An dieser Stelle möchte ich noch die Gelegenheit
nutzen, unserer Kollegin, Frau Staatssekretärin G e r k e n ,
im Namen des Hauses zu ihrem heutigen Geburtstag zu
gratulieren. Ebenfalls beglückwünschen möchte ich
unsere Kollegin, Frau Senatorin Ü n s a l , die gestern
Geburtstag hatte. – Herzlichen Glückwunsch Ihnen beiden!
(Beifall)
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 34 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 30, 28 und 12 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Nach TOP 10 werden die Punkte 29 und 32 – in
dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe Punkt 30 auf:
TOP 30
Entschließung des Bundesrates für einen Ausbau
der deutsch-polnischen Begegnungen – Antrag der
Länder Sachsen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 217/24)
Dem Antrag sind Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein beigetreten.
Mir liegen Wortmeldungen vor. Als Erster hat das
Wort: Herr Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen.
Michael Kretschmer (Sachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Senator Godyla, liebe Freunde aus
Polen, dzień dobry! 85 Jahre nach dem Überfall
Nazideutschlands auf Polen, 33 Jahre nach der
Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages
und 20 Jahre nach dem Beitritt der osteuropäischen
Staaten zur Europäischen Union ist ein richtiger und auch
notwendiger Zeitpunkt, um sich noch einmal grundlegend
zum deutsch-polnischen Verhältnis und seiner Bedeutung
zu äußern und zu bekennen. Wir haben gemeinsam
diesen Antrag formuliert und auf den Weg gebracht, haben
unsere Überzeugungen und Wünsche, unsere Haltungen
formuliert. Meine Damen und Herren, Sie sehen allein
anhand der Rednerliste der vielen Kollegen
Ministerpräsidenten, die heute sprechen, welche Bedeutung die
deutschen Länder dem Verhältnis zu Polen beimessen. Wenn
Kai Wegner heute nicht auf einer Auslandsreise wäre,
dann hätte er auch gesprochen, weil es auch ihm ein ganz
besonderes Anliegen ist.
Unser Verhältnis zu Polen ist geprägt von den
Katastrophen des 20. Jahrhunderts, von dem Unrecht, das
Deutschland über unser Nachbarland gebracht hat. Wir
stehen in einer großen Schuld, und es ist ein großes
Wunder, dass es trotz dieser vielen Verbrechen gelungen
ist, in den vergangenen Jahrzehnten so viel an
Gemeinsamkeit, Vertrauen, Wertschätzung aufzubauen, dass es
so ein positives Miteinander von Polen und Deutschen
gibt, zwischen den Ländern und in unseren Ländern. Die
polnischen Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise die
polnische Minderheit hier in Deutschland sind eine
Gruppe, die besonders groß, besonders integriert ist, die
wir besonders schätzen.
Unsere Freiheit, die wir heute in Europa haben, ist
auch und besonders durch die Revolution gegen den
Kommunismus im 20. Jahrhundert geprägt. Wir
Deutschen, meine Damen und Herren, haben nicht
vergessen – und das gilt in ganz besonderer Weise für die
Menschen in der ehemaligen DDR –, was wir den Polen zu
verdanken haben. Ohne die mutigen Arbeiterinnen und
Arbeiter, ohne die mutigen Menschen in Polen, die auf
die Straße gegangen sind, die Solidarność-Bewegung,
wäre es nicht gelungen, die kommunistische Herrschaft,
die so viele Gesellschaften in Mittel- und Osteuropa fest
im Griff hatte, ein Stück weit zu erschüttern. Der Mut der
Polen war der Beginn eines Prozesses, der am Ende in die
deutsche und in die europäische Einheit mündete, und
dafür sind wir unglaublich dankbar. Diese Geschichte
verbindet uns. Diese Geschichte verbindet unsere
Gesellschaften.
Der Beitritt Polens und weiterer neun Länder vor
20 Jahren hat die Europäische Union erst komplettiert.
Sie war nicht fertig. Die Kultur unserer Nachbarländer,
die Geschichte, die besonderen Interessen fehlten in der
Europäischen Union, und wir merken jetzt, nach diesen
20 Jahren, wie positiv diese Entwicklung gewesen ist.
Ich lade Sie alle ein, wenn im kommenden Jahr
Chemnitz als Kulturhauptstadt Europas 2025 gefeiert
wird. In der Bewerbung haben wir ganz zielgerichtet die
Sichtweise der mittel- und osteuropäischen Staaten auf
die Europäische Union, ihre Wünsche und Ziele
formuliert und wollen die Kultur in Mittel- und Osteuropa
sichtbar machen. Gestern konnte ich mir das vor Ort in
Chemnitz anschauen und habe gesehen, wie viel an
Kommunikation, wie viel an Kooperation gerade mit
Polen stattfindet. Ich freue mich darüber.
Ich freue mich, dass wir den Gedanken von Wolfgang
Schäuble aufgegriffen haben, der immer formuliert hat:
Ihr an der polnischen Grenze seid, so wie wir in Baden-
Württemberg uns um Frankreich kümmern, diejenigen,
die Deutschland ein Stück weit erklären müssen, wie die
Interessen Polens sind, was dort spezifische Themen
sind. – Er war es, der damals eine gemeinsame
Wissenschaftskonferenz angeschoben hat, zu der der polnische
Premierminister mehrmals angereist ist. Diese
Veranstaltung, die immer wieder stattfindet, bringt Menschen aus
den verschiedenen Ländern des Ostens der Europäischen
Union zusammen und entfaltet eine unglaubliche
Wirkung für den Wissenschaftsraum Europa. Nur wenn wir
miteinander sprechen, nur wenn wir einander ernst
nehmen, wenn wir das Interesse daran haben, zu verstehen,
was der andere denkt und warum er diese oder jene
Position hat, werden wir eine gute gemeinsame Zukunft
haben. Ich freue mich über die Projekte, die im Konkreten
stattfinden, zum Beispiel in der Europastadt
Görlitz/Zgorzelec ein Projekt zur gemeinsamen
Wärmeversorgung oder das Kompetenz- und
Koordinierungszentrum für die polnische Sprache in St. Marienthal, das wir
vor wenigen Jahren gemeinsam mit dem Auswärtigen
Amt gründen konnten.
Meine Damen und Herren, ich wünsche uns allen, dass
wir im Konkreten diese Arbeit fortsetzen können, gerade
in den Grenzregionen, dort, wo sich Menschen
regelmäßig begegnen, dass es uns gelingt, diese Kooperation,
diese Zusammenarbeit noch lebendiger zu machen, dass
die Instrumente, die wir haben, unbürokratisch und
einfach sind, dass eine Institution wie das Deutsch-Polnische
Jugendwerk, der wir so viel zu verdanken haben, auch in
den kommenden Jahren und Jahrzehnten ein fester,
stabiler Partner ist und dass wir im Grundsätzlichen
zusammenarbeiten.
Polen hat eigene Interessen, eigene Sichtweisen.
Während wir über die vergangenen 30 Jahre immer wieder
formuliert haben, wie glücklich wir sind, dass wir nur
von Freunden umgeben sind und deswegen auch eine
große Sicherheit empfinden, ist es bei unseren polnischen
Nachbarn nicht so gewesen. Gerade die Frage der
Sicherheitsinteressen mit Blick auf Belarus, auf Russland, auf
andere Länder in unmittelbarer Nachbarschaft hätte uns
vor dem Hintergrund der polnischen Geschichte in den
vergangenen Jahrzehnten wichtiger sein müssen. Jetzt
haben sich die Zeiten geändert. Jetzt besteht die
Möglichkeit, diese Dinge anders zu diskutieren und im
Praktischen anders umzusetzen. Es ist wichtig, dass wir die
Sichtweisen der mittel- und osteuropäischen Länder ernst
nehmen, sie in unsere Diskussion miteinbeziehen, sie
auch zum Teil zu unserer eigenen Position machen, damit
die Europäische Union eine gute Zukunft hat.
Dziękuję bardzo für so viel an Gemeinsamkeit, für so
viel an positiver Energie! Lassen Sie uns gemeinsam
weiter dafür arbeiten! Dafür ist die Europawahl am
9. Juni zentral. Wir stimmen auch darüber ab, ob diese
positive Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann. Vielen
Dank, dass wir diese Debatte heute führen können!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsident Kretschmer! – Als Nächster hat das
Wort: Ministerpräsident Dr. Woidke.
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Serdecznie witamy! Ich freue mich sehr, dass Sie
heute da sind, dass wir hier Senatorinnen und Senatoren
aus Polen, aus der zweiten Kammer in Warschau
begrüßen dürfen, und ich freue mich sehr, dass der
Vorsitzende, Herr Godyla, heute hier ist, mit dem ich gestern schon
die Freude hatte, sprechen und diskutieren zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann
nahtlos an das anschließen, was mein Vorredner Michael
Kretschmer gesagt hat. Es ist nicht mehr, aber auch nicht
weniger als ein Wunder der Normalität, was wir heute in
den deutsch-polnischen Beziehungen erleben dürfen: ein
Wunder der Normalität vor dem Hintergrund unserer
deutschen Geschichte, vor dem Hintergrund dessen, was
Deutsche Polen angetan haben während der Zeit des
Zweiten Weltkriegs. Dieses riesengroße Geschenk, das
uns das polnische Volk macht, dass es mit uns Deutschen
in einem vereinten Europa zusammenarbeitet, dürfen wir
nicht geringschätzen. Vielmehr müssen wir mit diesem
Geschenk sorgsam umgehen und alles dafür tun, dass
sich die Beziehungen weiter gut entwickeln.
Wenn ich von einem Wunder der Normalität spreche,
dann möchte ich noch ein Wort zur Normalität sagen. Es
ist Normalität für uns, dass wir hier in der Leipziger
Straße in Berlin sitzen und Bundesratssitzungen haben.
Alle paar Wochen treffen wir uns hier. Es ist für uns
Normalität, dass der Berliner Bär neben dem
Brandenburger Adler zu sehen ist, dass wir das sächsische, das
sachsen-anhaltinische und das thüringische Wappen und
natürlich das Wappen Mecklenburg-Vorpommerns, Frau
Präsidentin, hinter uns sehen. Aber diese heutige
Normalität gäbe es nicht ohne den Mut und den Freiheitswillen
der Polen.
Ich bin an der polnischen Grenze groß geworden. Ich
wohne heute noch dort. Wenn man über die Zeiten diese
Entwicklungen verfolgt hat, wenn man gesehen hat, was
in Polen nach dem 13. Dezember 1981 passiert ist, als
das Kriegsrecht verhängt worden war, als der
kommunistische Staat, die Diktatur, mit aller Kraft, die er repressiv
aufzubieten hatte, versucht hat, die Entwicklung zur
Freiheit in Polen zu verhindern, dass viele Menschen in
Polen damals gelitten haben, viele Menschen in Haft
gekommen sind und Menschen sogar ermordet worden
sind, dann muss man sagen: Das sind alles Dinge, die für
uns in Deutschland wichtig sind, denn das waren die
Vorläufer dessen, was wir in diesem Jahr zum 35. Mal
feiern können, nämlich dass ohne den Mut der Polen die
Mauer im Jahr 1989 nicht gefallen wäre. Deswegen ist es
für uns nicht nur wichtig, Danke zu sagen, sondern es ist
für uns auch wichtig, das anzuerkennen. Ich glaube auch,
es ist für Europa wichtig, dass Osteuropa kein Anhängsel
in Europa ist, sondern Osteuropa – und gerade Polen –
ein Motor der europäischen Entwicklung ist. Diese
Wahrnehmung wünsche ich mir hier in Deutschland noch
stärker, ich wünsche sie mir auch in der Europäischen
Union noch stärker.
Osteuropa ist eine Region, die in den letzten
Jahrzehnten eine unglaublich große Entwicklung durchgemacht
hat. Eines der Länder, das sich am besten entwickelt hat,
ist Polen. Unter ganz anderen Rahmenbedingungen, als
wir sie hier in Ostdeutschland beispielsweise
vorgefunden haben, hat sich Polen zu einer wirtschaftlich
erfolgreichen Nation in Europa entwickelt. Mit dem EU-Beitritt
Polens vor 20 Jahren sind wir Brandenburger, aber auch
Ostdeutschland insgesamt in die Mitte Europas gerückt.
Daraus haben wir, glaube ich, etwas ganz Gutes gemacht.
Wenn ich heute auf unser Land Brandenburg schaue und
sage: „Wir haben eine recht gute Entwicklung in den
letzten Jahren genommen“, dann hat das sehr viel mit
dem polnischen EU-Beitritt zu tun. Das sind alles Dinge,
die wir nicht vergessen dürfen. Das Wunder der
Normalität ist ein Wunder vor dem Hintergrund unserer
deutschen Geschichte. Auch wenn wir diese Geschichte nicht
vergessen dürfen: Lassen Sie uns daran arbeiten, dass die
Beziehungen noch enger werden! Je enger die
Beziehungen zwischen Deutschland und Polen sind, umso stärker
wird unsere Europäische Union sein und umso besser
werden die Menschen in Deutschland und in Polen leben.
Herzlichen Dank, liebe Senatorinnen und Senatoren,
dass Sie uns heute die Ehre geben! – Danke schön!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Haseloff,
Sachsen-Anhalt.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
polnische Freunde! Dieses Jahr jährt sich der Tag des
deutschen Überfalls auf Polen und damit der Beginn des
Zweiten Weltkrieges zum 85. Mal. Nach den Schrecken
des Zweiten Weltkriegs und dem Leid, das
Nazideutschland über Polen gebracht hat, sind Deutschland und Polen
heute Partner, die auf vielen Ebenen enge und
freundschaftliche Beziehungen pflegen. Der Fall des Eisernen
Vorhangs und die Mitgliedschaft in der EU und in der
NATO haben maßgeblich dazu beigetragen. Das
20-jährige Bestehen der EU-Mitgliedschaft Polens bietet
einen guten Anlass für eine deutsch-polnische
Beziehungsoffensive, um die Beziehungen, die schon da sind,
zu beleben und auszubauen.
Bei dieser Gelegenheit begrüße ich herzlich die
polnischen Mitglieder der Deutsch-Polnischen
Freundschaftsgruppe, die unsere heutige Sitzung auf der Tribüne
begleiten.
Sachsen-Anhalt hat aktuell den Vorsitz in der
Ministerpräsidentenkonferenz Ost, und es ist ein erfreuliches
Signal, dass die ostdeutschen Bundesländer zusammen
mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein diesen
Entschließungsantrag für den Ausbau der
deutschpolnischen Begegnungen im Bundesrat einbringen. Viele
Menschen in Ostdeutschland wissen um die große
Bedeutung Polens für die deutsche Einheit. Das haben meine
Kollegen, die vor mir gesprochen haben, bereits zum
Ausdruck gebracht, aber das möchte ich an dieser Stelle
nochmals unterstreichen.
Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. Ohne
Polen wären die deutsche Einheit und die Anwendung
des Grundgesetzes in Ostdeutschland nicht möglich
gewesen. Am 9. November 2023 traf ich den ehemaligen
polnischen Staatspräsidenten und
Friedensnobelpreisträger Lech Wałęsa in Halle in Sachsen-Anhalt. Die von
ihm angeführte Solidarność-Bewegung war eine
Inspiration für viele Menschen in Ostdeutschland auf dem Weg
zur friedlichen Revolution. Der Anlass für diesen Besuch
lag darin, dass wir auch im Sinne dessen, was in Danzig
entstanden ist, mit einem Zukunftszentrum in Halle für
Deutschland und für Europa ein entsprechendes Signal
setzen wollen, dass dieser Prozess des
Zusammenwachsens und der gemeinsamen Entwicklung in Europa
weitergehen muss. Einige Jahre nach der friedlichen
Revolution war es auch die Europabegeisterung in weiten Teilen
der polnischen Bevölkerung, die den Beitritt des Landes
zur EU begünstigte und so auch Deutschland und Polen
auf vielen Feldern wieder näher zusammenbrachte. Dies
ist ebenfalls zu würdigen. Denn in Zeiten eines
russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie vielfältiger
Herausforderungen in der EU sind die
deutschpolnischen Begegnungen und die deutsch-polnische
Zusammenarbeit wichtiger denn je.
In Sachsen-Anhalt ist dies bereits gelebte Praxis. Polen
ist das wichtigste Exportland für die heimische
Wirtschaft unseres Landes. Sachsen-Anhalt pflegt
freundschaftliche Kontakte in die polnische Partnerregion
Masowien – inzwischen 20 Jahre fest an uns gebunden – und
die Woiwodschaft Kujawien-Pommern, und es bestehen
zahlreiche Städtepartnerschaften mit polnischen
Kommunen. Doch natürlich können diese Aktivitäten auf allen
Ebenen noch ausgebaut werden. An dieser Stelle möchte
ich den Blick nach Westen richten und die Einbeziehung
Frankreichs ebenfalls betonen. Das Weimarer Dreieck
bietet enorme Möglichkeiten als Impulsgeber für Europa
und für die trilaterale Kooperation. Dies sollten wir
gemeinsam nutzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte
polnische Freunde, die Förderung deutsch-polnischer
Begegnungen ist von besonderer Bedeutung für
Deutschland. Lassen Sie uns mit diesem Entschließungsantrag
den eingeschlagenen Weg mit unseren polnischen
Nachbarn weitergehen und ausbauen! Das ist im deutschen
und im europäischen Interesse.
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident
Ramelow, Thüringen.
Bodo Ramelow (Thüringen): Dobry dzień, meine
sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich sehr
gut an meinen Besuch im Senat in Warschau, an die
freundliche Aufnahme, das gute Miteinander, aber eben
auch die schwierigen Gespräche, wie sich Europa
entwickelt, und die Frage: Was bedeutet es eigentlich, aus
polnischer Sicht, aus der Sicht Warschaus auf die
europäische Entwicklung zu schauen? Der Kollege Haseloff
sprach es gerade an: Das Weimarer Dreieck – als
Thüringer Ministerpräsident ist es bei mir quasi im Amtseid
angelegt – ist eine andere Antwort auf das heutige
Europa. War das alte Europa aus Sicht meiner westdeutschen
Herkunft das Europa, das sich auf die Stahlindustrie, auf
die Montanindustrie bezogen hat und daraus gewachsen
ist, so ist das heutige Europa alles, was wir in West und
Ost und Nord und Süd zusammenführen. Unser Auftrag
ist, es mit Leben zu erfüllen.
Ich will eine persönliche Anmerkung machen: Die
Familie meiner Mutter ist in Rheinhessen sozialisiert.
Mein Großvater hat voller Hass von Frankreich
gesprochen. Ich erinnere mich an seine Worte. Wenn er über
Frankreich gesprochen, war das nichts Freundliches. Die
deutsch-französische Jugendbegegnung, die es mir
ermöglicht hat, meine Konfirmationsreise nach Frankreich
zu machen, hat mir eine andere Welt gezeigt. Da habe ich
gespürt, was es heißt, das Deutsch-Französische
Jugendwerk als völkerverbindendes Element zu haben. Die
Familie meines Vaters – er ist zufällig in der Altmark
geboren – kommt eigentlich von den Masurischen Seen.
Seine Vorfahren waren Fischer an den Masurischen Seen.
Sie merken allein an meiner Biografie und meinen
Hinweisen, was Europa alles durcheinandergemischt hat. Ich
sage immer: Die 31 Jahre zwischen 1914 und 1945 haben
so viel Brutalität in Europa losgetreten und über die
Verbrechen der Nationalsozialisten hinaus so viel Leid über
die Menschen gebracht, dass in der Folge das eigentliche
Friedensprojekt Europa wachsen konnte. Als Hans-
Dietrich Genscher, Roland Dumas und der
Außenminister Polens Krzysztof Skubiszewski am 28. August 1991
in Weimar zusammengetroffen sind und sich in die Hand
versprochen haben: „Wenn wir über Europa reden,
müssen wir aus gesamteuropäischer Sicht reden“, bedeutete
das so viel wie: Wir müssen auch die osteuropäische
Sicht in die europäische Debatte hineinbekommen.
Eben haben meine Kollegen aus den Nachbarländern
gesprochen. Ich darf als Westdeutscher in Ostdeutschland
sagen: Es ist für uns eine große Herzensangelegenheit,
dass dieses Europa zusammenwächst und dass keiner ein
lästiger Annex der anderen ist. Diese Besonderheit ist im
Weimarer Dreieck angelegt. Ich bin froh, dass die jetzige
Bundesregierung das Weimarer Dreieck wieder zu einem
zentralen Thema gemacht hat, dass Annalena Baerbock
gerade wieder eingeladen hat. Es geht nicht um den
historischen Ort Weimar, sondern um die Sichtweisen. Bevor
wir in Europa Entscheidungen treffen, müssen wir
zuallererst die osteuropäischen Partner fragen: Was
empfindet ihr? – Denn nicht alles, was zur Entscheidung ansteht,
ist die Empfindung aller Beteiligten.
Wir haben uns eine Zeit lang gewundert, was in den
Visegrád-Staaten los ist. Wir haben uns ein wenig
darüber geärgert. Wir waren der Meinung, dass manches
davon nicht dem Mainstream entspricht, wie sich Europa
das vorstellt. Ich sage immer: Wir müssen genauer
reinhören. Wir müssen die Empfindungen aufnehmen, damit
wir keinen einzigen dieser Staaten vergessen oder aus
dem Blick verlieren. Insofern ist es nicht nur eine Frage
von ökonomischer Solidarität, die in Europa sehr groß ist
und von der wir in den neuen Ländern sehr stark
profitiert haben, sondern auch eine Frage der emotionalen
Weitung unseres Blickes, damit wir aus dem alten Europa
das neue Europa als Friedensprojekt auch im Herzen
annehmen.
Es war der 1. September 1939, an dem die deutsche
Wehrmacht Polen überfallen hat und das Grauen des
Zweiten Weltkrieges sich endgültig Bahn gebrochen
hat – meine biografische Erinnerung ist, dass mein Vater
in Uniform dabei war –, und es war der 17. September
1939, als die Sowjetarmee Polen angegriffen hat. Diese
beiden Diktaturen gemeinsam haben Polen zerstört. Das
ist in der Langzeiterinnerung in Polen überall spürbar.
Deswegen denke ich immer an den 1. September und den
17. September und sage: Lasst uns aus Warschauer Brille
auf Europa schauen, dann können wir Europa als
Friedensprojekt gemeinsam lernen, leben, durchdringen. Sie
sehen es an meinem Beispiel. Ich bin froh, dass die
Kinder in meiner Familie reisen können, wohin sie wollen,
und in meiner Familie niemand mehr mit Hass oder
Verächtlichkeit über andere spricht. Begriffe wie
„Polenwirtschaft“ oder Sprüche wie „Jeder Stoß ein Franzosʼ“
gehörten bei uns einmal zur Normalität. Ich bin froh, dass
Europa diese Begriffe alle mit Freude überwunden hat
und dass wir heute gute Nachbarn sind.
In Thüringen leben sehr viele polnische Menschen als
unsere Nachbarn. Sehr viele polnische Firmen sind bei
uns tätig, und sehr viele deutsche Firmen sind in Polen
präsent. Wir leben die Partnerschaft zu Małopolska. Über
25 Jahre existiert die Freundschaftsbeziehung von
Thüringen und Małopolska und genauso selbstverständlich
die von Thüringen und Hauts-de-France. Das ist das
Weimarer Dreieck, das wir auf Länderebene jeden Tag
aufs Neue leben. Aus dieser Perspektive ist die heutige
Debatte so wichtig, und das ist das, was wir zur
Europawahl allen erzählen müssen. Wenn die Schreihälse sich
ins Europäische Parlament aufmachen, dann werden die
Chancen, Europa friedlich zu gestalten, geringer werden.
Insoweit müssen wir diejenigen einladen, die an das
ganze Europa glauben, die das ganze Europa in den
Herzen aufnehmen und die Europa als Friedensprojekt
durchdringen und wissen: Dieses Europa bietet uns allen
zusammen Sicherheit, wenn wir die Empfindungen des
anderen wahrnehmen.
In diesem Sinne: Vielen Dank, dass Sie da sind, und
danke, dass wir eine so intensive Freundschaft haben!
Weiter so! Wir brauchen Polen als Motor in Europa. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Die nächste Rednerin ist Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Vielen Dank für diese engagierte
Debatte! So wie meine Kollegen Dietmar Woidke und
Michael Kretschmer bin auch ich an der polnischen
Grenze groß geworden. Der deutsch-polnische Austausch
hat meine Kindheit und Jugend geprägt. Ich bin in
Frankfurt (Oder) geboren und in einer Kleinstadt ein paar
Kilometer weiter nahe der deutsch-polnischen Grenze
aufgewachsen, habe als Jugendliche deutsch-polnische
Ferienlager begleitet und freue mich, dass wir jetzt die
Möglichkeit haben, in dieser politischen Verantwortung die
deutsch-polnische Zusammenarbeit zu verstärken.
Gestern und heute haben die Deutsch-Polnischen
Freundschaftsgruppen des polnischen Senats und des
Bundesrates zunächst in Potsdam und dann in Berlin
zusammen getagt. Gleich sprechen wir hier im Hohen
Hause weiter darüber, wie wir das neue Kapitel, das jetzt
durch die klare Wahlentscheidung der Polen für eine
demokratische Regierung, die sich zu Europa bekennt,
aufgeschlagen wurde, für die deutsch-polnische
Zusammenarbeit nutzen können. Diese Gespräche sind ebenso
wie die Verbindung zu unseren Nachbarn sehr wichtig.
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine sorgt dafür,
dass wir in Europa näher zusammenrücken. Wir schauen
weniger auf das, was uns trennt, und mehr auf das, was
uns verbindet: die gemeinsamen Werte Freiheit,
Selbstbestimmung, Zusammenarbeit über Grenzen hinweg und
der friedliche Dialog.
Mit Polen verbindet uns eine wechselvolle Geschichte.
Vor 85 Jahren hat die deutsche Wehrmacht Polen brutal
überfallen. Vor 80 Jahren begann der Warschauer
Aufstand, der von der deutschen Besatzungsmacht brutal
niedergeschlagen wurde. Deutsche haben Leid und Tod
über Polen gebracht. Diese Schuld begleitet unser Land
seitdem. Wir sind dankbar, dass es mit vielen
Anstrengungen und Engagement von beiden Seiten gelungen ist,
ein neues, friedliches Kapitel aufzuschlagen. Seit
33 Jahren sind Deutschland und Polen durch einen
Freundschaftsvertrag verbunden. Dieser Vertrag ist der
Rahmen für die Versöhnung und die Zusammenarbeit,
die Brückenbauer aus Polen und aus beiden Teilen
Deutschlands schon lange vorher angebahnt haben.
Allen, die dabei mitgemacht haben, bin ich zutiefst dankbar,
besonders den Polinnen und Polen, die trotz ihrer
historischen Erfahrungen mit Deutschland zur Annäherung
bereit waren und sind. Das war ein Ausgangspunkt für
die gemeinsame Entschließung, die wir heute hier
einbringen.
Vor fast genau 20 Jahren schließlich, am 1. Mai 2004,
ist Polen zusammen mit anderen osteuropäischen Staaten
der Europäischen Union beigetreten. Europa ist dadurch
stärker geworden, und eine seiner tragenden Achsen
verläuft von Polen über Deutschland nach Frankreich.
Als ich vor einer Woche in Paris war, haben wir auch
über die Zusammenarbeit im Rahmen des Weimarer
Dreiecks gesprochen. Die Freundschaftsgruppe aus dem
polnischen Senat unterstützt diese Dreierpartnerschaft
ebenfalls. Wir haben die Stärkung des Weimarer
Dreiecks sowie die Förderung polnisch-französisch-deutscher
Beziehungen und Begegnungen deshalb auch in unsere
Entschließung aufgenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute sind
Deutschland und Polen Verbündete, gute Nachbarn, Partner und
gute Freunde. Gemeinsam stehen wir an der Seite der
Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg. Es ist
richtig, was mein Kollege Michael Kretschmer gesagt hat:
Wir hätten die Sicherheitsbedürfnisse Polens früher
erkennen müssen, ernster nehmen müssen. Genau das
haben wir mit der Zeitenwende eingeläutet. Jetzt verstärkt
die Bundeswehr die NATO-Ostflanke in Polen, auch
Soldatinnen und Soldaten aus unserem Bundesland sind
dabei.
Wir haben weitere enge Beziehungen. Polen ist der
fünftgrößte Handelspartner Deutschlands. Für mein
Bundesland ist Polen der wichtigste Handelspartner. So wie
sich der Westen von Mecklenburg-Vorpommern in der
Metropolregion Hamburg – lieber Peter Tschentscher –
einbringt, so gehört der Osten zur Metropolregion Stettin.
Viele Polinnen und Polen sind unverzichtbar für die
Betriebe, in denen sie arbeiten. Betriebe siedeln sich
beiderseits der Grenze in der Metropolregion Stettin an, weil
die Fachkräftesituation und der Austausch gut sind.
Birkenstock in Pasewalk und HanseYachts in Goleniów und
Greifswald setzen ganz konkret auf diese Fachkräfte. Für
uns in Mecklenburg-Vorpommern sind die gute
Nachbarschaft mit Polen, der Handel und der Austausch tragende
Säulen unserer Landespolitik.
Wir sind sehr froh, dass wir, lieber Dietmar Woidke,
mit Brandenburg gemeinsam die Geschäftsstelle für die
Metropolregion Stettin gegründet haben. Die
Zusammenarbeit in dieser Metropolregion hat allerhöchste
Bedeutung, wirtschaftlich, aber auch kulturell. Das
Kulturfestival „PolenmARkT“ in Greifswald und die Philharmonie
in Stettin sind für beide Seiten kulturelle Leuchttürme.
Der Tierpark in Ueckermünde und der Aqua-Park sind
deutsch-polnische Familientreffpunkte.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben
die gemeinsame Geschäftsstelle. Was macht sie? Sie
bringt zusammen, berät, fördert und entwickelt. All das
geht nur mit den Menschen in der Region. Auch die
Sprachförderung hat eine große Priorität. In immer mehr
Kitas und Schulen bieten wir die Möglichkeit an,
Polnisch zu lernen. Lehrerinnen und Lehrer können
zweisprachig und binational studieren. Das Deutsch-Polnische
Gymnasium in Löcknitz und die deutsch-polnische Kita
„Randow-Spatzen“ sind Anker des Zusammenwachsens.
Ein wichtiges weiteres Beispiel für die
Zusammenarbeit ist auch die grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung. Sie rettet buchstäblich Leben. Neugeborene
werden mit einem Neugeborenen-Screening in der
Grenzregion besser versorgt.
Und auch die Zusammenarbeit unserer Polizisten
endet nicht an unseren Grenzen. Im Gegenteil: Es gibt eine
enge Zusammenarbeit.
Liebe Gäste, schon als Bundesjugendministerin habe
ich mich für die Stärkung des Deutsch-Polnischen
Jugendwerkes eingesetzt. Damals ist es unter der
Bundesregierung Merkel gelungen, den Anteil der Finanzierung
für das Deutsch-Polnische Jugendwerk zu erhöhen, und
im Rahmen unserer gemeinsamen
Regierungskonsultation in Warschau konnten wir mit der damaligen
demokratischen Regierung verabreden, dass auch die polnische
Seite ihre Mittel erhöht. Aber das reicht nicht. Das
Deutsch-Französische Jugendwerk hat mit seinem
Austauschprogramm seit mehr als 60 Jahren viel zur
Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich beigetragen.
Aber auch das Deutsch-Polnische Jugendwerk leistet
seinen Beitrag. An den Projekten des Deutsch-Polnischen
Jugendwerkes haben bisher schon über 3 Millionen
Menschen teilgenommen. Wir müssen mehr tun, denn das
Deutsch-Französische Jugendwerk hat etwa dreimal so
viel Geld zur Verfügung wie das Deutsch-Polnische
Jugendwerk. Deshalb ist die Aufwertung des Deutsch-
Polnischen Jugendwerkes in unserem Antrag ein sehr
wichtiger Punkt. Ich weiß, dass wir nach der
Steuerschätzung von gestern eigentlich alle zurückhaltend sein
müssen mit weiteren Forderungen, aber die Debatte zeigt die
Bedeutung. Wer, wenn nicht der Jugendaustausch, kann
dafür garantieren, dass diese Partnerschaft in Zukunft
trägt?
Ich will auch noch etwas zum Thema Wirtschaft
sagen. Wir diskutieren in Deutschland viel darüber, wie wir
von China unabhängiger werden können. In
Mecklenburg-Vorpommern hat im April der Baltic Sea Business
Day mit mehreren Hundert Teilnehmern aus der
Ostseeregion, Polen, den baltischen Staaten und den nordischen
Staaten stattgefunden. Das Wirtschaftsvolumen des
Ostseeraums ist größer als das mit China. Deshalb lade ich
ein, dass wir noch stärker dafür sorgen, dass unsere
Wirtschaft sich auch im Ostseeraum – hier speziell:
Zusammenarbeit mit Polen – orientiert. Ich lade Sie ein, am
nächsten Baltic Sea Business Day teilzunehmen.
Zum Schluss: Deutschland und Polen sind seit dem
Zweiten Weltkrieg einen nicht immer einfachen Weg der
Annäherung und Versöhnung gegangen. Heute stehen
unsere Beziehungen auf einem soliden Fundament. Es
geht um die Weiterentwicklung und Pflege dieser
Beziehungen. Dafür machen wir mit unserem Antrag ganz
konkrete Vorschläge, die auch im Alltag ankommen. Wir
haben, wenn man sich das Wahlergebnis in Polen
anschaut, eines gesehen: Die Menschen, die dichter an
Deutschland leben, insbesondere in der Grenzregion,
haben ganz stark demokratische Parteien gewählt. Das
zeigt also: Wenn Menschen ganz konkret im Alltag
erleben, was diese Nachbarschaft und Freundschaft, was die
Europäische Union uns im Alltag Gutes bringen, dann
stehen sie auch dahinter. Auch aus diesen Gründen
sollten wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir diese
Nachbarschaft und Freundschaft vertiefen. – Dziękuję bardzo!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Nun hat das Wort Herr Minister Liminski,
Nordrhein-Westfalen.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach
Vertretern der Länder im Osten Deutschlands will auch
ich als Europaminister von Nordrhein-Westfalen ganz im
Westen das Wort ergreifen, wenn wir hier im Bundesrat
die Beziehungen zu Polen würdigen. Wir feiern in diesen
Tagen, dass wir vor 20 Jahren, am 1. Mai 2004, die
Vereinigung Europas entscheidend vorantreiben konnten.
Mit der bis dahin größten Erweiterungsrunde der
Europäischen Union wurde vollendet, was mutige Frauen und
Männer in den Wendejahren 1989/90 mit dem Kampf
gegen die kommunistische Diktatur begonnen hatten: die
Integration Osteuropas in ein friedlich vereintes und
freies Europa. Vor allem für die Republik Polen war es
eine Rückkehr dorthin, wo die polnischen
Mitbürgerinnen und Mitbürger sich schon immer gesehen haben: in
die Mitte Europas. Eine Rückkehr in die Mitte Europas
mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und einer freien
Wirtschaft. Für diese Werte haben die Menschen in Polen
jahrzehntelang unter schwierigsten Bedingungen
gekämpft.
Die enge Zusammenarbeit mit Polen begann schon
lange vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union.
Sie begann nicht zuletzt auch mit dem
deutschpolnischen Freundschaftsvertrag von 1991. Jetzt ist es in
der Tat an der Zeit, diesen Nachbarschaftsvertrag 2026,
im 35. Jahr seines Bestehens, neu aufzulegen. Wir sollten
uns den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag und
seine Aktualisierung, den Aachener Vertrag, dabei als
Vorbild nehmen. Ziel muss es sein, unsere Freundschaft
neben der politischen Ebene auch auf gesellschaftlicher
Ebene zu stärken.
In Nordrhein-Westfalen haben die Beziehungen zu
Polen eine tiefe Verwurzelung und eine lange Tradition.
Heute leben 650 000 Menschen polnischer Herkunft in
Nordrhein-Westfalen. Ich selbst bin Enkel polnischer
Einwanderer, wie mein Nachname unschwer erkennen
lässt. Wie selbstverständlich die polnische Prägung
unseres Landes ist, das können Sie daran erkennen, dass diese
Abstammung bisher nie ein Thema war. Die Belange der
Polonia sind für uns in Nordrhein-Westfalen von großer
Bedeutung. Deshalb kümmern wir uns auch mit einem
eigenen Beauftragten innerhalb der Landesregierung
darum. Gekommen ab dem Ende des 19. Jahrhunderts,
um in den Bergwerken an der Ruhr zu arbeiten,
bereichern Polnischstämmige bis heute das gesellschaftliche
Leben in Nordrhein-Westfalen, ob kulinarisch,
wirtschaftlich, religiös, kulturell oder nicht zuletzt sportlich,
besonders fußballerisch.
Über 100 Partnerschaften gibt es zwischen Kommunen
in Nordrhein-Westfalen und Polen und eine entsprechend
aktive deutsch-polnische Zivilgesellschaft. Darauf sind
wir stolz. Außerdem pflegen wir eine enge Partnerschaft
mit Schlesien. Enge Beziehungen auf der subnationalen
Ebene sind dann besonders wichtig, wenn die
Beziehungen zwischen den Regierungen auf nationaler Ebene
schwierig werden. Und auch solche Zeiten haben wir im
deutsch-polnischen Verhältnis miteinander erlebt. Gerade
dann beweist sich dieser Wert von breit angelegten
Beziehungen.
Unsere Partnerschaft mit Polen braucht auch und
gerade junge Menschen. Sie bleibt vor allem dann lebendig,
wenn sich die Jugend aus beiden Ländern trifft. Nichts ist
nachhaltiger als persönliche Beziehungen. Das sage ich
als Kind deutsch-französischer Eltern, die sich über das
damals frisch gegründete Deutsch-Französische
Jugendwerk kennengelernt haben. Darum ist es richtig und
wichtig, dass der Antrag, den wir heute beraten, die
Bundesregierung auffordert, das Deutsch-Polnische
Jugendwerk stärker zu unterstützen. Hier können wir als Länder
bereits einen Beitrag leisten. Nordrhein-Westfalen
organisiert im Rahmen des Regionalen Weimarer Dreiecks
mit unseren Partnerregionen Schlesien und Hauts-de-
France in jedem Jahr einen Jugendgipfel. In diesem Jahr
werden sich die jungen Erwachsenen in Kattowitz treffen
und gemeinsam diskutieren.
Es liegt auch an uns als Ländern, die Kooperation mit
unseren europäischen Nachbarn zu intensivieren. Gerade
das Format des Regionalen Weimarer Dreiecks
beziehungsweise des Weimarer Dreiecks generell ist dabei
eine Chance. Es erwacht jetzt wieder aus einem
Dornröschenschlaf. Mit der neuen polnischen Regierung sind
viele ermutigende Zeichen verbunden. Diese Chance
müssen wir und natürlich auch die Bundesregierung
ergreifen, sowohl in den deutsch-polnischen Beziehungen
als auch im Rahmen des Weimarer Dreiecks. Polen muss
gleichwertiger Partner in der Führung eines starken und
freien Europa sein, jetzt, wo es das politisch auch wieder
will.
Ein letzter Gedanke: Niemand weiß besser um den
Wert der Freiheit als unsere polnischen Freunde. „Für
unsere und eure Freiheit“, unter diesem Motto aus der
Geschichte des polnischen Freiheitskampfes unterstützen
unsere polnischen Freunde heute die Ukraine. Diese
Unterstützung ist wahrlich beeindruckend. Denn der
Kampf um Freiheit und Unabhängigkeit findet heute
wieder auf europäischem Boden statt. Ich freue mich,
dass viele unserer Aktivitäten im Regionalen Weimarer
Dreieck mittlerweile unter Einbeziehung der Ukraine
stattfinden. Diese Zusammenarbeit kann auch beim
erfolgreichen Wiederaufbau der Ukraine eine wichtige
Rolle spielen. Für uns alle ist doch klar: Nur gemeinsam
können wir dieses europäische Haus verteidigen, nur
gemeinsam können wir dieses europäische Haus bauen.
Polen ist ein fester Teil dieses europäischen Hauses.
Historisch hat Polen kulturell und intellektuell viel zum
Fundament dieses europäischen Hauses beigetragen.
Lassen Sie uns daher auf allen Ebenen daran arbeiten,
dass uns nicht nur eine große Geschichte verbindet,
sondern auch eine große Zukunft!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Auswärtige Angelegenheiten – federführend –
sowie dem Ausschuss für Fragen der Europäischen
Union – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Punkt 28:
TOP 28
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Mindestspeicherung von IP-Adressen für die
Bekämpfung schwerer Kriminalität – Antrag des Landes
Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes
Hessen – (Drucksache 180/24)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr
Ministerpräsident Rhein, Hessen!
Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Hessen hat den Gesetzentwurf zur Einführung
einer Mindestspeicherung von IP-Adressen nach nur drei
Wochen erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates
setzen lassen, weil die gewählte Verfahrensweise irritiert
und aus unserer Sicht dringend korrigiert werden sollten.
Die Verfahrensweise, den Gesetzentwurf in den
mitberatenden Ausschüssen für Verkehr und Wirtschaft bis auf
Weiteres zu vertagen und damit das Vorhaben dauerhaft
zu blockieren, zeigt sehr deutlich, dass die Bedeutung
einer effektiven Bekämpfung tausendfachen
Kindesmissbrauchs in unserem Land offensichtlich noch nicht allen
bewusst ist.
Kinderpornografie, Kindesmissbrauch: Aus meiner
Sicht sind das die abstoßendsten und schlimmsten
Straftaten, die unser Strafgesetzbuch kennt, weil Seelen und
Körper von Kindern oftmals lebenslangen Schaden
nehmen. Die IP-Adresse ist häufig der einzige
Ermittlungsansatz, um den Tätern auf die Spur zu kommen und ihnen
ihr furchtbares Handwerk zu legen. Seit Ende September
2022 hat der EuGH Klarheit geschaffen: IP-Adressen
können gespeichert werden. Und seitdem ist nichts
passiert, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Warum kämpfen wir in Hessen so für die IP-
Adressenspeicherung? Die erschreckende Antwort lautet:
Die Ermittlungen zu 29 500 Meldungen von
Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sind seit der Entscheidung
des EuGH eingestellt worden, weil kein
Ermittlungsansatz mehr vorlag, weil nichts gespeichert worden ist, mit
dem die Ermittler die Täter hätten überführen können.
Das kann und das darf in einem Rechtsstaat nicht sein.
Und das ist der Grund, warum wir Hessen so intensiv für
die Speicherung von IP-Adressen werben. Ich bin der
Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausdrücklich
dankbar, dass sie dies ebenfalls tut. Hier stehen wir Seite an
Seite. Aber was macht die Bundesregierung? Sie tauscht
die Speicherung von IP-Adressen gegen die
Verlängerung der Mietpreisbremse ein. Wer so taktiert, meine sehr
geehrten Damen und Herren, der richtet großen Schaden
an.
Dabei liegt die Lösung auf dem Tisch, und zwar auf
dem Tisch des Bundesrates. Wenn der Bund das nicht
schafft und nicht kann, dann sollten wir Länder es besser
machen. Unser Gesetzesentwurf ist wirksam,
pragmatisch, EU-rechtskonform. Er ist verhältnismäßig, und er
ist mehrheitsfähig. Wir hören damit auch auf den Rat
aller Experten – ob das die Innen- und Justizminister
sind, der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Deutsche
Richterbund, das BKA, ob das unsere eigenen LKAs
sind. Die Speicherfrist von nur einem Monat ist ein guter
Kompromiss. Einerseits ermöglicht sie eine wirksame
Strafverfolgung und auch Abschreckung zum Schutze
unserer Kinder. Andererseits greift das nicht mehr als
unbedingt notwendig in den Datenschutz ein.
Um auch das sehr klar zu sagen: Das sogenannte
Quick-Freeze-Verfahren ist nichts als ein
Etikettenschwindel, denn was nicht gespeichert ist, kann auch
nicht eingefroren werden. Ohne die verpflichtende
Speicherung hängt ein Ermittlungserfolg im Übrigen auch
vom Zufall ab. Den Schutz unserer Kinder dürfen wir
aber niemals dem Zufall überlassen. Schauen Sie sich
einmal an, wie das Geschehnis um die Plattformen
„Elysium“ und „Boystown“ gewesen ist! Furchtbare
Plattformen! Die Plattformen „Elysium“ und „Boystown“
konnten nur deswegen gesprengt werden, weil ausgerechnet
der Anbieter, über den sie ihr furchtbares Werk
angeboten haben, die Adressen gespeichert hat. Wäre es ein
anderer gewesen, der zufälligerweise nicht gespeichert
hätte, dann wären die Plattformen weitergelaufen. Man
muss sich einmal die Dimension anschauen: Alleine
„Boystown“ hatte 400 000 Mitglieder. Das muss man
sich vorstellen! Und die Opfer bei „Elysium“ waren
teilweise jünger als vier Jahre. Meine sehr geehrten Damen
und Herren, ich glaube, das macht uns doch deutlich, was
da geschieht.
Unser Gesetzesentwurf hält penibel die Vorgaben des
Europäischen Gerichtshofes ein. Er betont ausdrücklich
die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit einer
Mindestspeicherung von IP-Adressen. Mehr noch: Der
EuGH weist explizit darauf hin, dass IP-Adressen oft die
einzige Spur zum Täter sind. Er warnt im Übrigen
ausdrücklich vor der drohenden Gefahr der systematischen
Straflosigkeit von Internetkriminalität, die ja noch viel
mehr umfasst als die Bereiche Kinderpornografie und
Kindesmissbrauch. Ich glaube, wir sind uns alle einig,
dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum
verkommen darf.
Wenn IP-Adressen nicht gespeichert werden können,
dann ist das ein Schutzversprechen für Kinderschänder.
Wir brauchen ein Schutzversprechen für unsere Kinder.
Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Der EuGH hat
dazu festgestellt: Mit der Speicherung von IP-Adressen
werden keine detaillierten Persönlichkeitsprofile von
Internetnutzern hergestellt. Das ist nämlich exakt der
Punkt: Die Speicherung von IP-Adressen dient lediglich
dazu, den Inhaber einer Verbindung für die Dauer eines
Monats identifizieren zu können. Genau das ist der große
Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung. Und das ist
auch nach Auffassung des EuGH eben kein
schwerwiegender Grundrechtseingriff. Deswegen bitte ich Sie:
Lösen wir die Blockade auf, treten wir in eine sachliche
und lösungsorientierte Debatte ein! Lassen Sie uns
Länder gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen zum
Schutz unserer Kinder treffen! Wir haben schon genug
Zeit verstreichen lassen. 29 500! Meine Damen und
Herren, jeder Tag zählt. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält nun Herr Minister Stübgen,
Brandenburg.
Michael Stübgen (Brandenburg): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahl der
Straftaten, die im Internet begangen werden, wächst
kontinuierlich, Jahr um Jahr, und das seit vielen Jahren.
Diese Straftaten stellen unsere Sicherheitsbehörden vor
besondere Herausforderungen, denn es bedarf besonderer
Ermittlungsmethoden, um diese Delikte aufzuklären und
entsprechend zu sanktionieren. Insbesondere gilt das für
die unsägliche und widerwärtige Kinderpornografie.
Hinter jedem Bild, hinter jedem Video, das im Netz
auftaucht, und hinter jeder Straftat, die dort stattfindet,
verbirgt sich mindestens ein reales Opfer, das unermesslich
leidet.
Die Kinderpornografie ist eben einer dieser
Tatbestände, der unsere besondere Aufmerksamkeit verdient und
nahezu ausschließlich im Netz stattfindet. Es ist für mich
persönlich ein unerträglicher Zustand, dass wir hier in
Deutschland unsere Möglichkeiten nicht ausschöpfen, um
Kinder vor solch schrecklichen Verbrechen besser zu
schützen. Allein im Jahr 2023 wurden über 45 000 Fälle
im Zusammenhang mit Kinderpornografie polizeilich
erfasst. Die Dunkelziffer in diesem Bereich dürfte
weitaus größer ausfallen. Um dieser Lage Herr zu werden, ist
die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen nicht nur
sinnvoll, sondern auch absolut notwendig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im
Straßenverkehr werden diejenigen, die sich nicht an Recht und
Gesetz halten, mittels der Kennzeichen an ihren
Fahrzeugen zweifelsfrei identifiziert und zur Rechenschaft
gezogen. Viele Millionen Autofahrer begehen aber keine
Straftaten und müssen trotzdem ein Nummernschild
tragen, durch das sie im Zweifelsfall identifiziert werden
können. Die IP-Adressen sind das digitale Pendant zu
diesen Kennzeichen. Es besteht jedoch ein gewaltiger
Unterschied: Die Kfz-Kennzeichen werden beim
Kraftfahrzeugbundesamt hinterlegt und können dort den
einzelnen Verkehrsteilnehmern zugeordnet werden. Im
Internet geschieht jedoch bisher nichts Vergleichbares. Die
Sicherheitsbehörden tappen im Internet mehr oder
weniger im Dunkeln.
Die Bundesregierung setzt derzeit auf das sogenannte
Quick-Freeze-Verfahren. Dabei können relevante Daten
bei den Internetanbietern im Verdachtsfall eingefroren
werden. Aber – darauf hat Ministerpräsident Rhein schon
hingewiesen – was soll denn eingefroren werden, wenn
fast nichts gespeichert ist? Außerdem beschränkt sich das
Quick-Freeze-Verfahren im Wesentlichen auf Daten, die
schon bekannt sind, und ist deshalb aus
ermittlungsstrategischer Sicht völlig unzureichend. Bundesjustizminister
Buschmann nutzt ein stumpfes Messer, wo wir ein
scharfes Schwert brauchen.
Die vorsorgliche Speicherung von Daten ist ein
wesentliches Instrument zur Bekämpfung von
Kinderpornografie und des damit verbundenen Kindesmissbrauchs.
Aber sie beschränkt sich nicht darauf.
Vorratsdatenspeicherung kann auch zur Bekämpfung von schwerem
Cybercrime und zur Terrorabwehr eingesetzt werden. Je
eher wir einschreiten können, je eher unsere Polizei
einschreiten kann, desto besser. Wenn uns Informationen
vorliegen, die auf eine unmittelbar bevorstehende Straftat
schließen lassen, dann müssen wir einschreiten können –
etwa dann, wenn sich mutmaßliche Täter über ihre
Vorhaben mittels eines Messengerdienstes austauschen.
Genau dann muss die Polizei einschreiten, um die
potenziellen Opfer zu schützen. Dies gelingt jedoch nur, wenn die
Gefährder im Vorfeld identifiziert werden können.
Als Vater und Großvater kann ich gar nicht anders, als
die Initiative Hessens zu unterstützen, die darauf abzielt,
Daten über einen Monat hinweg vorsorglich zu
speichern. Aber meines Erachtens handelt es sich dabei um
einen Minimalkonsens, denn bei einer
Mindestspeicherfrist von weniger als sechs Monaten besteht die
erhebliche Gefahr, dass die IP-Adressen den
Ermittlungsbehörden erst bekannt werden, wenn die vorgesehene
Speicherfrist von einem Monat bereits abgelaufen ist. Einen
Leerlauf der vorgesehenen Mindestspeicherfrist gilt es
jedoch, gerade vor dem Hintergrund der erforderlichen
effektiven Verhütung sowie Verfolgung von
Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern zu
verhindern. Ich möchte an dieser Stelle auf die von mir
vorgeschlagenen Änderungen verweisen, die der
Innenausschuss des Bundesrates mitträgt. Sie sehen vor, Anbieter
öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste dazu zu
verpflichten, Daten nicht nur zum Zwecke der
Strafverfolgung, sondern auch zur Verhütung schwerer
Kriminalität sowie schwerwiegender Bedrohung der öffentlichen
Sicherheit zu speichern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden
durch eine Vorratsdatenspeicherung nicht jeglichen
Missbrauch und nicht jede schwere Straftat verhindern
können. Aber jedes einzelne Kind, das wir vor einem
solchen Schicksal bewahren, und jede schwerwiegende
Straftat, die wir im Vorfeld verhindern können, müssen
uns aller Anstrengung wert sein. Ich werbe deshalb noch
einmal ausdrücklich um die Zustimmung zur hessischen
Initiative. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält Herr Minister Strobl, Baden-
Württemberg.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! –
Herzlichen Dank an die Kollegen aus Hessen, Herr
Ministerpräsident Rhein, für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs!
Schwere Straftaten mehren sich zunehmend im Netz.
Eine Mindestspeicherpflicht von IP-Adressen ist
unverzichtbar, um unseren Sicherheitsbehörden bei schweren
und schwersten Straftaten eine Identifizierung der
Straftäter zu ermöglichen. Das ist die Meinung aller
Innenministerinnen und Innenminister in Deutschland,
unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Sechzehn
Innenminister plus Frau Bundesinnenministerin haben das mehrfach
so ausgetauscht und einstimmig beschlossen.
Wir müssen, um schwere und schwerste Straftaten
aufklären zu können, sozusagen die digitalen
Fingerabdrücke sichtbar machen können, damit Täterinnen und
Täter nicht vor einer Entdeckung sicher sein können.
Worum geht es vor allem? Es geht vor allem um die
Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie – ein
Wort, das ich ungern benutze, denn es geht dabei um
nichts anderes als um den widerwärtigen Missbrauch von
Jugendlichen und Kindern. Jede nicht gespeicherte IP-
Adresse und damit jede nicht identifizierte Täterin und
jeder nicht identifizierte Täter – in der Regel sind es
allerdings Täter – bedeuten weitere potenzielle Opfer.
Das Geschäft läuft einfach weiter. Unseren
Ermittlerinnen und Ermittlern muss endlich ein effektives Werkzeug
an die Hand gegeben werden, damit dieser andauernde
Missbrauch der Schwächsten in unserer Gesellschaft
festgestellt und beendet werden kann. Wir müssen
diesem tausendfachen Missbrauch von Jugendlichen und
Kindern endlich entschlossen entgegentreten. Das
ermöglicht uns nun die europäische Rechtsprechung. Der
Europäische Gerichtshof gibt uns einen Rahmen vor und
eröffnet Handlungsmöglichkeiten, die es zum Schutze der
jüngsten und vulnerabelsten Mitglieder unserer
Gemeinschaft zu nutzen gilt.
Ministerpräsident Rhein und der Kollege Stübgen
haben zu Recht darauf hingewiesen: Quick-Freeze bringt
nichts. Ein reiner Etikettenschwindel! Ich kenne im
Übrigen niemanden in Deutschland, der sich mit der
Bekämpfung schwerer und schwerster Straftaten fachlich
beschäftigt und eine andere Meinung hat. Ohne
Vorratsdatenspeicherung ist zu befürchten, dass in vielen Fällen
relevante Daten bereits gelöscht wurden, bevor die
Polizei überhaupt Kenntnis über die Straftat erlangt hat. Es ist
ganz einfach: Bereits gelöschte Daten können nicht mehr
eingefroren werden. Somit wird der Kampf gegen diese
furchtbaren Taten und die verantwortlichen Täterinnen
und Täter deutlich erschwert beziehungsweise unmöglich
gemacht. Es liegt auf der Hand: Wir müssen wirklich
mehr tun – insbesondere, meine sehr verehrten Damen
und Herren, weil wir seit Jahren trotz aller Bemühungen
steigende Fallzahlen gerade in diesem widerwärtigen
Bereich, bei der Verbreitung kinderpornografischer
Inhalte, haben. Steigende Zahlen seit Jahren!
Wir müssen sicherstellen, dass die
Strafverfolgungsbehörden auf die Frage, wer die IP-Adresse zum
Tatzeitpunkt genutzt hat, vom Provider eine Antwort erhalten
können. Ich will hinzufügen, dass das natürlich immer in
einem strikten rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt. Das
heißt: Ein unabhängiger Staatsanwalt stellt einen
entsprechenden Antrag; ein unabhängiger Richter muss eine
entsprechende Genehmigung erteilen. An der
Speicherung von IP-Adressen führt nach meiner Überzeugung
kein Weg vorbei. Dabei ist wichtig, anzumerken, dass die
Speicherung von IP-Adressen selbstverständlich unter
Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben und nur für
einen begrenzten Zeitraum erfolgen soll. Allerdings darf
die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit nicht
zum Nachteil junger und sehr junger Opfer von
Kindesmissbrauch ausfallen. Die Festlegung, wie lange der
Zeitraum für die Speicherung bemessen sein soll, hat
unter sorgfältiger Abwägung aller Interessen zu erfolgen.
Wir sollten deswegen die Gesetzesinitiative der Kollegen
aus Hessen unterstützen. Es ist unsere gemeinsame
Verantwortung und im Übrigen auch unsere
verfassungsrechtlich verankerte Pflicht, gerade Kinder und
Jugendliche vor diesem unvorstellbaren Leid effektiver zu
schützen. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt.
Wir kommen zu Punkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates „Finanzielle
Verantwortung des Bundes bei der
Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“ –
Antrag der Länder Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland –
(Drucksache 170/24)
Dem Antrag sind Bremen, Hamburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen und Thüringen beigetreten.
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr
Ministerpräsident Günther, Schleswig-Holstein!
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Lage in den Kitas in Deutschland ist angespannt. Die
Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt stetig. Die
Anforderung an die Qualität der Betreuung nimmt zu. Die
Anzahl der Fachkräfte ist vielerorts nicht ausreichend.
Angesichts dieser Herausforderungen dürfen wir nicht
nachlassen, uns für hochwertige Kitas und eine hohe
Qualität in der frühkindlichen Bildung starkzumachen.
Darin sind sich Kommunen, Länder und Bund einig.
Eine solide finanzielle Basis ist Grundvoraussetzung
dafür, dass wir unsere Kinder bestmöglich fördern und
ihre Entwicklung unterstützen können. Unsere Initiative
fordert daher eine Ergänzung des KiTa-Qualitäts-
und -Teilhabeverbesserungsgesetzes. Wir wollen damit
erreichen, dass der Bund seine finanzielle Verantwortung
über das Jahr 2024 hinaus wahrnimmt. Meine Kollegin
Aminata Touré hat es hier im April treffend beschrieben:
Das Gute-KiTa-Gesetz und das KiTa-Qualitätsgesetz
haben uns in den vergangenen Jahren geholfen, die
Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung deutlich
zu verbessern. Aber der Ausbau der Qualität in
Kindertagesstätten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und
es ist eine gemeinsame Aufgabe, die Qualitätsansprüche
vor Ort einzuhalten und umzusetzen. Deshalb nehmen
wir den Bund in die Pflicht.
Wenn man „Gute-KiTa-Gesetz“ draufschreibt, muss
man auch mithelfen, dass gute Kitas dauerhaft gefördert
werden. Der Bund muss die Länder und die Kommunen
verlässlich unterstützen und seiner finanziellen
Verantwortung auch in den kommenden Jahren gerecht werden.
Da kann man nicht nur symbolisch den Startschuss
mitfinanzieren, man muss auch die Puste haben, um die
Langstrecke mitzulaufen, und dann kann man sich nicht zum
Anfeuern an den Streckenrand davonschleichen. Die
Verantwortung liegt eben nicht nur bei den Ländern und
Kommunen, sondern ebenso auch beim Bund. Der Bund
muss dauerhaft jene Standards mitbezahlen, die er haben
möchte und die er sich in bilateralen Vereinbarungen von
den Ländern hat unterzeichnen lassen. Dazu will ich in
Erinnerung rufen, dass uns der Bund in den vergangenen
Jahren mehrfach zugesichert hat, er werde sich im
Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf
Dauer zuverlässig engagieren.
Wir wissen natürlich um die Haushaltslage des
Bundes. Sie sieht leider in den meisten Ländern und
Kommunen eher noch schlechter aus. Deshalb müssen wir die
Lasten weiterhin teilen und gemeinsam tragen. Wenn wir
die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag
auffordern, ihre finanzielle Beteiligung nach 2024
fortzusetzen, dann reden wir allerdings nicht bloß über eine
Verstetigung der Mittel. Wir brauchen vielmehr eine
Dynamisierung, um den steigenden Anforderungen
gerecht zu werden. Nur so können wir Kontinuität
gewährleisten und langfristig planen.
Ein weiteres zentrales Anliegen des Antrags ist die
Fachkräftegewinnung und -sicherung. Ohne ausreichend
qualifizierte Fachkräfte – da können wir uns auf den
Kopf stellen – wird es nichts mit den angestrebten
Qualitätsstandards. Aus diesem Grund bleibt es so wichtig, die
Migrations- und Integrationspolitik und auch die
Inklusionspolitik stärker auf den Fachkräftemangel
auszurichten. Wir müssen alle vorhandenen Potenziale nutzen. Wie
drängend das Fachkräftethema ist, erlebt man bei jedem
Kitabesuch. Da guckt man nicht nur in fröhliche
Kindergesichter, sondern auch in die ernsten Gesichter der
Betreuenden, die uns sagen: Wir müssen uns jetzt schon
beim Personal nach der Decke strecken. – Auch hier sind
alle Ebenen miteinander gefordert. Deshalb muss die
Bundesregierung die Länder und Kommunen aktiver als
bisher dabei unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen,
auszubilden und in den Einrichtungen zu halten.
Am Ende zahlen sich gemeinsame Anstrengungen für
uns alle aus. Die frühkindliche Förderung legt den
Grundstein für die spätere Bildung und gesellschaftliche
Teilhabe unserer Kinder. Wer Chancengleichheit,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie soziale
Gerechtigkeit verbessern will, der setzt hier an. Investitionen in
diesen Bereich sind Investitionen in die Zukunft
Deutschlands. Setzen wir uns daher gemeinsam dafür ein, dass
der Bund seiner Verantwortung weiterhin nachkommt
und die finanzielle Beteiligung an der
Kindertagesbetreuung über dieses Jahr hinaus sicherstellt! Die qualitativen
Festlegungen im Gute-KiTa-Gesetz gelten schließlich
ebenfalls dauerhaft. Ich bitte Sie daher, den
Ausschussempfehlungen zu folgen und diesem
Entschließungsantrag zuzustimmen.
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Kollege Günther! – Als
Nächste hat das Wort: Frau Ministerin Paul, Nordrhein-
Westfalen.
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade
in der aktuell schwierigen Haushaltslage ist es Zeit,
gemeinsam noch mehr Verantwortung zu übernehmen für
die Jüngsten unserer Gesellschaft, für mehr
Chancengerechtigkeit, für den Kampf gegen Kinderarmut, für mehr
Vereinbarkeit und Verlässlichkeit, für ein unseren
Ansprüchen angemessenes Kinderbetreuungs- und
Bildungssystem. Denn die Angebote der
Kindertagesbetreuung legen den Grundstein für gelingende
Bildungsbiografien, mehr Chancengerechtigkeit und die
Zukunftschancen unserer Kinder.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung arbeiten Bund,
Länder und Kommunen eng zusammen, um auf der einen
Seite den Rechtsanspruch und die Verlässlichkeit der
Kindertagesbetreuung zu gewährleisten und auf der
anderen Seite die Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln.
Ich will deutlich sagen: Der Bund hat den Ländern in den
letzten Jahren an vielen Stellen geholfen, hat die Länder
und Kommunen beim Ausbau, bei der Weiterentwicklung
sehr gut unterstützt, durch die Investitionspakete in den
Ausbau von Plätzen investiert und auch die Qualität
maßgeblich mitfinanziert. Die Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung sind eben keine reinen
Betreuungseinrichtungen. Sie basieren auf dem Dreiklang von Bildung,
Betreuung und Erziehung. Wesentlich dafür ist die
Qualitätsentwicklung der letzten Jahre. Der Bund hat seit 2019
rund 2 Milliarden Euro jährlich in die frühkindliche
Bildung investiert – ein wichtiger Beitrag innerhalb der
Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und
Kommunen. Wir Länder haben uns im Gegenzug
vertraglich dazu verpflichtet, gemeinsam verabredete
Qualitätsschritte des KiQuTG umzusetzen. Nordrhein-Westfalen
hat diese Standards zur Umsetzung der Verträge
landesrechtlich in seinem Kinderbildungsgesetz verankert.
Nun liegt es in unserer Verantwortung, die gute
Kooperation der letzten Jahre auch gemeinsam fortzuführen.
Wir können nur gemeinsam Sorge dafür tragen, das
System der frühkindlichen Bildung stabil und verlässlich
auszugestalten. Das ist in der aktuellen Situation, in der
sich viele Träger angesichts der finanziellen und
personellen Engpässe vor großen Herausforderungen sehen,
von ganz entscheidender Bedeutung. Es ist aber auch von
zentraler Bedeutung für unsere Kinder und ein
wesentlicher Faktor des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine
verlässliche Kinderbetreuung und eine Kultur der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Zeiten des
Fachkräftemangels essenziell für die Zukunftsfähigkeit
unseres Wirtschaftsstandortes. Das ist kein Nice-to-have,
kein Add-on, sondern elementar – nicht nur in der
Bildung, sondern auch als Grundlage für unsere
Gesellschaft.
Verlässlichkeit bedeutet dabei aber auch, dass wir als
Verantwortungsgemeinschaft eine verlässliche
Finanzierung für unsere soziale Infrastruktur garantieren. Ohne
die im Koalitionsvertrag angekündigte Fortführung des
Engagements des Bundes endet dessen Mitfinanzierung
2024. Was würde das im Umkehrschluss für uns Länder
bedeuten? Allein Nordrhein-Westfalen erhält aus den
Mitteln des KiQuTG 430 Millionen Euro – gut
angelegtes Geld, wie wir alle in den Ländern finden, und eben
nicht einfach durch den Landeshaushalt zu kompensieren,
erst recht nicht in diesen Zeiten, in denen es eigentlich
mehr Geld für die frühkindliche Bildung braucht, in
denen wir noch mehr investieren müssen, in denen wir die
Steigerungen der Investitions-, Sach- und Personalkosten
schultern müssen und eigentlich noch einmal zusätzlich
in Ausbau und Qualitätsentwicklung investieren müssten.
Ich bin Bundesministerin Paus außerordentlich
dankbar dafür, dass sie den Schulterschluss zur
Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege, in den
Kindertageseinrichtungen auch in Zeiten einer
angespannten Haushaltslage sucht. Länder und Kommunen
leisten einen großen Beitrag, und wir sind uns mit dem
BMFSFJ einig, dass der Bund weiterhin seinen Teil zur
Weiterentwicklung und Finanzierung der Kitas und
Kindertagespflege beitragen will und beitragen muss. Und da
nehmen wir die Zusicherungen des Bundes der letzten
Jahre beim Wort. Ein entsprechender Letter of Intent
zwischen Bund und Ländern, der die
Rahmenbedingungen und das Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung
gemeinsam weiterzuentwickeln und anzugleichen,
bekräftigt, liegt vor.
Umso mehr verwundert es dann und nehmen wir
verwundert zur Kenntnis, dass die dauerhafte Fortführung
der Mittel vonseiten des Bundesfinanzministers noch
nicht Eingang in die Finanzplanungen des Bundes
gefunden hat und dass diese wichtige Investition und das
wirkliche Unterstreichen der gemeinsamen Verantwortung
keine Berücksichtigung gefunden haben. Die von ihm
richtigerweise immer wieder postulierte Forderung nach
mehr Chancengerechtigkeit beginnend bei unseren
Kleinsten lässt sich aber nur durch eine dauerhafte und
verlässliche Finanzierung sicherstellen. Deswegen ist es
wichtig, dass der Bund Farbe bekennt. Denn eine
gelingende Kindertagesbetreuung leistet einen ganz konkreten
Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und auch zur
Armutsprävention. Gerade Kinder, die in
herausfordernden Lagen aufwachsen, sind darauf angewiesen, von
früher Teilhabe an Bildung und Förderung profitieren zu
können.
Sehr geehrte Damen und Herren, die dauerhafte
Fortführung der Finanzierung durch den Bund ab dem Jahr
2025 sowie eine Dynamisierung der Mittel sind aus Sicht
der Länder zwingend notwendig. Kurze, zeitlich
befristete Maßnahmen helfen an dieser Stelle nur bedingt weiter.
Insofern ist es wichtig, festzustellen, dass die auf
Bundesebene in der Diskussion befindliche
Weiterentwicklung des KiQuTG nur auf Basis einer dauerhaften
Ausweitung der Finanzierung durch den Bund umsetzbar ist
und zwischen Bund und Ländern abgestimmte Schritte
zur Qualitätsverbesserung und Finanzierung erforderlich
sind. Fachlich sind die Grundlagen dafür erarbeitet.
Ein Aspekt noch, der neben der finanziellen
Ausgangslage eine besondere Herausforderung für die
Einrichtungen ist: die Frage des Personals. Eine soziale
Infrastruktur ist immer nur so stark wie die Menschen, die
sie tragen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine Studie
in Auftrag gegeben, die einerseits den positiven Befund
hat, dass wir so viele qualifizierte Fachkräfte im System
der frühkindlichen Bildung, im System der Kinder- und
Jugendhilfe insgesamt haben wie noch nie. Das zeigt
einerseits den großen Aufwuchs und auch die Qualitäts-
und Professionalitätsentwicklung der letzten Jahre in
diesem Bereich. Andererseits machen alle Zahlen, so
eben auch die Zahlen unserer Studie, deutlich, dass wir
gleichzeitig einen so großen Bedarf an Plätzen und
Angeboten haben wie noch nie. Das bedeutet, dass wir einen
noch nie dagewesenen Bedarf an zusätzlichen
Fachkräften haben. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass
wir mehr gemeinsame Anstrengungen zur
Fachkräftegewinnung unternehmen. Der durch das BMFSFJ
angestoßene Prozess einer Fachkräfteoffensive für die
frühkindliche Bildung ist besonders wichtig. Er muss konsequent
weiterverfolgt und ausgebaut werden.
Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung,
Bedingungen zu schaffen, unter denen Kinder gut aufwachsen
und sich entwickeln können, Bedingungen, die es Eltern
und Familien ermöglichen, Vereinbarkeit wirklich
verlässlich leben zu können. Wir stehen in der
Verantwortung, einen Schulterschluss hinzubekommen für eine
moderne familien- und kinderfreundliche Gesellschaft,
die gute frühkindliche Bildung auch als Teil eines
modernen Wirtschaftsstandorts begreift. Uns eint das Ziel,
dass wir diese Aufgabe gemeinsam stemmen wollen.
Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, die in den letzten
Jahren bewährte Zusammenarbeit nicht nur fortzusetzen,
sondern auch gemeinsam auf ein solides Fundament zu
stellen. Lassen Sie uns gemeinsam die Kitaqualität
voranbringen! Lassen Sie uns unsere Kräfte bündeln, damit
wir dieses Ziel erreichen können!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Paul! – Als Nächster hat das
Wort: Herr Bürgermeister Fecker, Bremen.
Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich
bei mir zu Hause durchs Quartier laufe, dann sehe ich ein
buntes Bild der Gesellschaft. Viele Kulturen, viele
Sprachen treffen aufeinander. Was all diese Familien eint,
egal welcher Herkunft sie sind, egal welche Sprachen sie
sprechen, egal welche finanziellen Mittel sie zur
Verfügung haben: Am Ende haben sie alle den Wunsch nach
einem guten Kitaplatz.
Sie alle wissen: Die Angebote der
Kindertagesbetreuung leisten einen unmittelbaren Beitrag zur
frühkindlichen Bildung sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. Besonders Alleinerziehenden wird damit der
Rücken freigehalten, um ihren Beruf ausüben zu können.
Kitas leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere
Gesellschaft. Gerade in Kommunen mit hohem
Armutsrisiko für Kinder sind gut ausgestattete Kitas ein
sozialpolitischer Beitrag zur Reduktion dieses Risikos.
Mit seiner finanziellen Beteiligung seit dem Jahr 2019
hat der Bund dazu beigetragen, dass sich die Qualität vor
Ort verbessert. Aus meiner Sicht ist das ein gelungenes
Beispiel einer gemeinsamen Anstrengung von Bund,
Ländern und Kommunen. So verbessert die
Unterstützung des Bundes in Bremen zum Beispiel den Fachkraft-
Kind-Schlüssel. Konkret bedeutet das: Es können mehr
Betreuerinnen und Betreuer in sozial und wirtschaftlich
benachteiligten Stadtteilen eingestellt werden. Die
Betreuung wird individueller, die Betreuung wird besser.
Doch mehr Fachkräfte bezahlen zu können, reicht nicht
aus. Die vielleicht größte Herausforderung ist, die
entsprechenden Fachkräfte zu gewinnen. Hier werden,
ebenfalls mit der Bundesbeteiligung, der Quereinstieg
gefördert, die Weiterbildung gewährleistet und somit unterm
Strich die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessert.
Das ist eine wichtige Unterstützung für Familien vor Ort.
Derzeit – das zeigen mir sehr eindeutig die
Haushaltsaufstellung in Bremen, aber auch der Austausch mit den
Kolleginnen und Kollegen Finanzminister der anderen
Länder – ist eine dauerhafte Absicherung des Erreichten
nicht ohne die Beteiligung des Bundes zu gewährleisten.
Bremen erhält jährlich 20 Millionen Euro. Ein Wegfall
dieser Mittel würde die dramatische Haushaltslage noch
weiter verschärfen, und – noch viel schlimmer – er droht,
die Lage in den Kitas zu verschlechtern. Dies hätte
direkten Einfluss auf die Zukunftschancen unserer Kinder.
Erreichtes würde wieder verloren gehen. Wenn nicht
ausreichend Mittel für die Nachwuchsgewinnung zur
Verfügung stehen, dann fehlen Erzieherinnen und
Erzieher für die Kinder. Gerade für jene Quartiere, in denen
das Armutsrisiko für Kinder ohnehin schon besonders
hoch ist, wäre diese Entwicklung fatal.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche
Konsequenzen hätte das ganz konkret? Viele Kinder werden nicht
ausreichend Deutsch lernen. Sie bekommen, wenn sie
Pech haben, keine vernünftige Mahlzeit, bekommen
weniger Bewegung und haben somit wesentlich
schlechtere Startchancen. Das kann zu deutlich negativen
Auswirkungen auf den weiteren Lebensverlauf führen. Dabei
ist es essenziell, dass wir alle Kinder und ihr Potenzial
möglichst frühzeitig fördern, um auch die negativen
Folgen des demografischen Wandels abzumildern. Wir
müssen alles dafür tun, dass Djamal, Anna, Artem und
Maximilian einen möglichst erfolgreichen Bildungsweg
durchlaufen können, und zwar nicht erst ab der
Einschulung.
Jetzt sind wir in einer Situation, in der wir Länder
nicht wissen, wie die Finanzierung der Fortführung der
wichtigen Maßnahmen in den Kitas in den kommenden
Jahren und in der Zukunft aussehen wird. Wir wissen
nicht, ob der im Rahmen der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ gemeinsam gefundene Konsens
zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter Bestand
hat. Wir waren uns einig, gemeinsam schwächere
Regionen stärken zu wollen, um flächendeckend ein gutes
Kitaangebot zu ermöglichen und damit regionale
Heterogenität im Angebot zu reduzieren. Wir waren uns in der
Kommission auch darüber einig, dass die bedarfsgerechte
Stärkung und die qualitative Weiterentwicklung der
Kindertagesbetreuung eine gemeinsame Aufgabe von Bund
und Ländern ist. Leider wurde diese Gewissheit seitens
des Bundes bis heute nicht durch eine dauerhafte
Finanzierungszusage, inklusive einer Dynamisierung,
untermauert.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind uns in der
Sache sehr einig. Wir benötigen gute
Betreuungsmöglichkeiten, eine gute Förderung aller Kinder und hierfür
eine gute finanzielle Ausstattung.
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung, uns in den Ländern ist bewusst, dass auch die
Haushaltslage des Bundes keine einfache ist. Mit dem
Wachstumschancengesetz oder dem Jahressteuergesetz
müssen Länder und Kommunen aber an anderer Stelle
bereits erhebliche Einnahmeverluste mittragen. Gerade
wenn das Geld knapp ist, heißt es, ganz gezielt
Entscheidungen zu treffen. Ich appelliere an Sie: Sparen Sie im
aktuellen Ringkampf um die Mittel im kommenden
Bundeshaushalt nicht ausgerechnet bei den Kitas!
Ich will zum anstehenden Bundeshaushalt 2025 auch
eine grundsätzliche Anmerkung machen: Eine weitere
Belastung der Länder und Kommunen durch den
vollständigen Rückzug des Bundes aus gemeinsam
geförderten Projekten oder aber eine Veränderung der bisherigen
Finanzierungsaufteilung zulasten der Länder und
Kommunen sind ebenso wie weitere Steuererleichterungen für
das Land Bremen nicht zu bewältigen. Und ich bin mir
sicher, da stehen wir nicht alleine unter den Ländern.
Im konkreten Fall der Kitafinanzierung steht für mich
fest: Eine Weiterfinanzierung durch den Bund wird
erheblich dazu beitragen, dass die erreichten Erfolge bei
der Betreuung nicht verschwinden und weitere
pädagogische Fachkräfte gewonnen und gefördert werden können.
Ohne dauerhaft zur Verfügung gestellte Bundesmittel ist
die mit dem KiTa-Qualitätsgesetz beabsichtigte
nachhaltige Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung für
das Land Bremen nicht zu leisten. Deswegen ist es gut,
dass meine Bremer Kollegin Sascha Aulepp als
Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz und
Frau Ministerin Paus in ihrem gemeinsamen Letter of
Intent aus dem März dieses Jahres sowohl die
inhaltlichen Pflöcke verabredet als auch die Notwendigkeit zur
finanziellen Beteiligung des Bundes festgehalten haben.
Es liegt nun also in der Hand aller Mitglieder der
Bundesregierung, die Zukunft unserer Kinder und die
Qualität der frühkindlichen Betreuung zu sichern. Verankern
Sie die Finanzierung im Haushalt 2025 und darüber
hinaus langfristig und gewährleisten Sie damit eine stabile
und hochwertige Betreuung! Die Investition in unsere
Kitas ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. –
Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Kollege Fecker!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich komme zur Abstimmung.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 4/20241 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 3 bis 5, 8, 17, 21 bis 24, 27 und 34.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf
den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 195/24)
Wortmeldungen liegen vor. Als Erste rufe ich Frau
Zweite Bürgermeisterin Fegebank, Hamburg, auf.
Katharina Fegebank (Hamburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir haben heute den 17. Mai. Das ist erst einmal noch
nichts Besonderes. Heute vor 34 Jahren hat die
Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von der Liste der
psychischen Krankheiten streichen lassen. Erst vor
34 Jahren! Seit 2005 wird der 17. Mai begangen als
internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und
Transfeindlichkeit. Jedes Jahr erinnern wir an diejenigen, die
wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität
ausgegrenzt und diskriminiert werden. Wir stehen fest an
ihrer Seite und streiten weiterhin mit ihnen auf dem Weg
zu vollständiger Gleichberechtigung und
Selbstbestimmung, weltweit, aber auch hier bei uns in Deutschland.
1 Anlage 1
Das ist wichtig und notwendig, denn noch heute leiden
diejenigen unter Diskriminierung, die frei über ihr
Geschlecht und damit über ihre Identität bestimmen wollen.
Wer bisher beim Standesamt den Vornamen oder den
Geschlechtseintrag ändern lassen wollte, musste dafür
teure Gerichtsprozesse und erniedrigende psychologische
Begutachtungen in Kauf nehmen, ein entwürdigendes
Verfahren mit intimsten Fragen. Es wurde einem
unterstellt: „Mit dir stimmt irgendetwas nicht“, und am Ende
war nicht sicher, wie das Gericht entscheiden würde – ein
bürokratischer Vorgang, in dem man, wie mir Betroffene
geschildert haben, völlig fremdbestimmt ist. Eine
Betroffene hat mir geschildert, dass die Würde von
Transmenschen immer wieder Verhandlungssache ist. Es ist
gut, dass das Transsexuellengesetz, das diese
diskriminierenden Regelungen beinhaltet hat, jetzt abgeschafft und
durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird, das
künftig nicht mehr auf unwürdige
Zwangsbegutachtungen setzt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz kommen
wir einen wichtigen und großen, einen längst überfälligen
Schritt voran.
Jeder Mensch wird seinen Namen und
Geschlechtseintrag unbürokratisch und selbstbestimmt beim Standesamt
ändern können. Das Selbstbestimmungsgesetz besagt:
Nur ich selbst kann wissen, wer ich bin, welche Identität
ich habe. Das kann von keinem Dritten festgestellt oder
begutachtet werden. Denn es ist ein grundgesetzlich
verbrieftes Recht, ein selbstbestimmtes Leben führen und
die eigene Persönlichkeit frei entfalten zu können und
auch als Individuum anerkannt zu werden. Daran sollten
wir uns gerade in diesen Tagen, in denen wir uns auf die
Feierlichkeiten zu 75 Jahre Grundgesetz freuen, noch
einmal erinnern. Der Tag, an dem das
Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt, wird ein guter Tag für die
Demokratie sein. Sie wird offener, sie wird vielfältiger,
und sie wird für viele auch mehr Freiheit bedeuten –
gerade wenn man bedenkt, dass Deutschland hier
nachzieht und viele Länder bereits ähnliche Gesetze
verabschiedet haben.
Ich bin froh, dass der Bundesrat den Weg frei macht
für das neue Selbstbestimmungsgesetz. Unser Land,
Hamburg, schließt sich dem an. Ich will mich an dieser
Stelle bei all denjenigen bedanken, die über viele Jahre
gekämpft und dieses Recht erstritten haben. Hier ist doch
ganz klar: Es wird niemandem etwas genommen. Es wird
Unrecht beseitigt, und es ist für viele ein großer Tag für
ein freieres und selbstbestimmteres Leben. – Vielen
Dank!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Kollegin Fegebank! – Als
Nächsten rufe ich auf: Herrn Minister Dr. Limbach,
Nordrhein-Westfalen.
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir stimmen heute über das Gesetz über die
Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur
Änderung weiterer Vorschriften ab. Es ist höchste Zeit
für dieses Gesetz. Es ist höchste Zeit, dass die
Selbstbestimmung in Bezug auf die geschlechtliche Identität
gestärkt wird. Es ist höchste Zeit, dass Schluss ist mit
langwierigen und kostspieligen Verfahren, die viele
Betroffene als entwürdigend empfinden.
Das medizinische und gesellschaftliche Verständnis
von geschlechtlicher Identität hat sich – und ich muss
sagen: zum Glück – in den letzten Jahrzehnten stark
weiterentwickelt. Dem muss auch unser Recht Rechnung
tragen. Dabei hat der Gesetzgeber stets zu beachten, dass
die geschlechtliche Identität von dem in Artikel 2
Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz
verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt
ist.
Es hat sich in den letzten Jahren manches getan. Seit
dem Jahr 2013 sieht das Personenstandsgesetz für
intergeschlechtliche Personen vor, dass die Eintragung im
Geburtenregister ohne Angabe eines Geschlechts
erfolgen kann. Seit dem Jahr 2018 ist zudem der Eintrag
„divers“ möglich. Ebenfalls seit dem Jahr 2018 können
intergeschlechtliche Personen in einem niederschwelligen
standesamtlichen Verfahren ihren Geschlechtseintrag und
Vornamen ändern. Erforderlich sind Erklärungen
gegenüber dem Standesamt und ein ärztliches Zeugnis.
Für transsexuelle Personen gilt aber bis heute das
Transsexuellengesetz, das über 40 Jahre alt ist. Für nicht
binäre Personen gibt es keine ausdrücklichen
Regelungen. Auf sie findet nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs das Transsexuellengesetz entsprechende
Anwendung. Nach dem Transsexuellengesetz ist sowohl
für die Änderung des Vornamens, die sogenannte „kleine
Lösung“, als auch für die Feststellung der Zugehörigkeit
zum anderen Geschlecht, die sogenannte „große
Lösung“, ein gerichtliches Verfahren mit richterlicher
Anhörung erforderlich. Dieses Verfahren empfinden viele
Betroffene nachvollziehbar als langwierig und psychisch
belastend. Voraussetzung für eine Änderung ist, dass sich
die betroffene Person als dem anderen Geschlecht
zugehörig empfindet. Sie muss seit mindestens drei Jahren
unter dem Zwang stehen, ihren Vorstellungen
entsprechend zu leben. Außerdem müssen zwei
Sachverständigengutachten voneinander unabhängig bestätigen, dass
sich das Zugehörigkeitsgefühl voraussichtlich nicht mehr
ändern wird. Im Rahmen der Exploration durch die
Sachverständigen müssen die Betroffenen Fragen
beantworten, die ihre intimsten Gefühle, Gedanken und
Verhaltensweisen betreffen. Viele Betroffene empfinden diese
Begutachtung verständlicherweise als entwürdigend.
Durch diese fallen zudem erhebliche Verfahrenskosten
an, die die Betroffenen tragen müssen. Weitere im
Transsexuellengesetz für die große Lösung statuierte
Voraussetzungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor
13 Jahren für verfassungswidrig und bis zum
Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung für nicht anwendbar
erklärt. Sie stehen aber bis heute im Gesetz.
Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass endlich
eine Neuregelung in Kraft tritt. Das
Selbstbestimmungsgesetz verbessert die Situation der Betroffenen deutlich.
Es schafft einheitliche Regelungen für transsexuelle,
nicht binäre sowie intergeschlechtliche Personen. Das
Verfahren wird vereinfacht und beschleunigt. Zur
Änderung des Geschlechtseintrags ist grundsätzlich nur noch
eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt
notwendig. Ein Gericht kommt nur noch in besonderen
Konstellationen ins Spiel, so, wenn Jugendliche im Alter
zwischen 14 und 17 Jahren eine Änderung des
Geschlechtseintrags vornehmen wollen und die
Sorgeberechtigten die hierzu erforderliche Zustimmung nicht
erteilen, außerdem wenn ein Betreuer die Erklärung für
eine geschäftsunfähige volljährige Person abgibt oder ein
Vormund für eine minderjährige Person, die
geschäftsunfähig ist oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Das Selbstbestimmungsgesetz legt den Betroffenen die
Entscheidung über ihre geschlechtliche Identität selbst in
die Hände. Sie müssen sich keiner Begutachtung mehr
unterziehen, keine ärztliche Bescheinigung mehr
vorlegen. Auch entfällt die bisher geforderte mindestens
dreijährige Zeitspanne.
Meine Damen und Herren, der Weg zu dem uns heute
vorliegenden Gesetz war ein schwieriger Prozess, in dem
um viele Regelungen gerungen wurde. Dieser Prozess
hat, wie ich meine, zu einem guten Ergebnis geführt. Mit
dem Selbstbestimmungsgesetz gehen wir einen großen
Schritt in Richtung einer offenen, toleranten und
vielfältigen Gesellschaft. Vielleicht ist das Gesetz nicht in allen
Detailfragen perfekt. Auch mein Haus hatte im ersten
Durchgang Verbesserungsvorschläge gemacht, die nicht
berücksichtigt worden sind. Aber die zuletzt noch
verbliebenen Kritikpunkte rechtfertigen es nicht, den
Vermittlungsausschuss anzurufen und das baldige
Inkrafttreten des Gesetzes zu gefährden. Sie sind vielmehr im
Rahmen der in Artikel 12 des Gesetzes vorgesehenen
Evaluierung im Blick zu behalten.
Lassen Sie uns heute den Weg frei machen für dieses
Gesetz! Die Betroffenen haben lang genug gewartet. –
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Limbach! – Als
Nächste hat das Wort: Frau Ministerin Denstädt,
Thüringen.
Doreen Denstädt (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Anwesende, liebe Kolleginnen
und Kollegen! Das Wichtigste zuerst: Das vorliegende
Selbstbestimmungsgesetz begrüße ich ausdrücklich. Es
war höchste Zeit für dieses Gesetz. Das über 40 Jahre alte
Transsexuellengesetz, das wir damit ablösen, war immer
im Paradigma der Fremdbestimmung verhaftet.
Transidentitäre Menschen mussten bisher für eine Änderung
ihres Namens oder ihres Geschlechtseintrages sehr hohe
Hürden überwinden. Sie mussten die Entscheidung eines
Gerichts herbeiführen und sich medizinisch begutachten
lassen. Das gehört ganz im Sinne unserer grundgesetzlich
geschützten Werte geändert, es gehört abgeschafft.
Das Grundgesetz gewährt in Artikel 2 Absatz 1 jeder
oder jedem das Recht auf die freie Entfaltung seiner oder
ihrer Persönlichkeit. Diese Selbstbestimmung umfasst
auch das Recht auf die geschlechtliche Identität. Das
Bundesverfassungsgericht hat dazu 2017 ausgeführt, dass
die geschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der
eigenen Persönlichkeit ist. Der Kennzeichnung des
Geschlechts komme eine – ich zitiere – „identitätsstiftende
und -ausdrückende Wirkung“ zu. Der Geschlechtseintrag
hänge wesentlich von dem individuellen
Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Das Urteil stellt damit die
Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht eines
Menschen klar in den Vordergrund. Vor diesem Hintergrund
ist es nun folgerichtig, das teilweise für
verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz von 1980 durch ein
modernes, der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung
tragendes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.
Mit dem vorliegenden Selbstbestimmungsgesetz wird
es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht
binäre Menschen künftig einfacher, ihren
Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihren Vornamen in
ihrem Sinne eintragen zu lassen. Eine spürbare
Entlastung! Denn anstelle der Einholung zweier
kostenaufwendiger Sachverständigengutachten und einer
gerichtlichen Entscheidung soll es bei Erwachsenen reichen, für
die Änderung des Geschlechtseintrages und des
Vornamens gegenüber dem Standesamt eine Erklärung mit
Eigenversicherung vorzulegen.
Das vorliegende Gesetz bringt zudem endlich eine
Normalisierung in den Alltag der Betroffenen. Sind
bisher für bestimmte Lebensbereiche klarstellende
Regelungen oder Sonderregelungen vorgesehen, etwa wenn es
um den Zugang zu Einrichtungen und geschützten
Räumen oder die Bewertung von sportlichen Leistungen
geht, wird es zukünftig grundsätzlich auf den aktuellen
Geschlechtseintrag und die aktuell dort eingetragenen
Vornamen der Personen ankommen. Auch das ist ein
wichtiger und richtiger Schritt. Ebenso das im Gesetz
enthaltene bußgeldbewehrte Offenbarungsverbot:
Betroffene – das möchte ich an dieser Stelle ganz besonders
betonen – bedürfen eines wirksamen Schutzes. Deshalb
ist es geboten, jene mit Sanktionen zu bedrohen, die
frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der
betreffenden Personen offenbaren oder ausforschen, es sei
denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses
dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft
gemacht werden kann.
Das Gesetz wird schließlich – und das begrüße ich als
Justizministerin natürlich besonders – auch zur
Entlastung der Justiz beitragen. Denn das Verfahren nach dem
Transsexuellengesetz hat Tausende Streitfälle produziert,
mit jährlich steigender Tendenz. Im Jahr 2013 wurden
bundesweit bereits über 1 400 gerichtliche Verfahren
erfasst. 2021 stieg die Zahl sogar auf 3 200 an. Mit dem
neuen Selbstbestimmungsgesetz ist hier mit einem
deutlichen Rückgang zu rechnen, da das Konfliktpotenzial
wesentlich reduziert werden konnte, insbesondere auf
Fälle von minderjährigen oder geschäftsunfähigen
volljährigen Personen.
Sehr geehrte Anwesende, die Thüringer
Landesregierung hat sich frühzeitig für das Vorhaben eingesetzt, das
Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz zu
ersetzen, denn das Selbstbestimmungsrecht eines jeden
Menschen muss im Mittelpunkt stehen. Der Umstand der
Transidentität darf keiner staatlichen Nachprüfung oder,
schlimmer noch, Bewertung unterliegen. Vielmehr
können, wie der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, geeignete
Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das
Verfahren zu vereinfachen und vorhandene Diskriminierungen
abzubauen.
Lassen Sie uns mit dem vorliegenden
Selbstbestimmungsgesetz einen richtigen und wichtigen Schritt zur
Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts tun, so wie es
einer modernen, aufgeschlossenen und sozialen
Gesellschaft würdig ist! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Kollegin Denstädt!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es
gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und von Herrn
Staatssekretär Popp (Sachsen).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Der Innenausschuss empfiehlt, den
Vermittlungsausschuss aus einem Hauptgrund und hilfsweise aus einem
weiteren Grund anzurufen. Ich frage daher zunächst, wer
allgemein der Anrufung des Vermittlungsausschusses
zustimmt? – Minderheit.
Damit entfällt die Abstimmung über die einzelnen
Anrufungsgründe.
Der Vermittlungsausschuss ist n i c h t angerufen.
Wir haben noch über die in Ziffer 4 empfohlene
Entschließung sowie den Landesantrag abzustimmen.
Ziffer 4! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
1 Anlagen 2 und 3
Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-
Klimaschutzgesetzes (Drucksache 199/24, zu
Drucksache 199/24)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es gibt eine
Erklärung zu Protokoll2 von Frau Ministerin
Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein).
Ausschussempfehlungen oder Anträge auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle
daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Wir haben nun noch über die von den Ausschüssen
empfohlene Entschließung abzustimmen.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich Ziffer 2 auf,
über die ich getrennt abstimmen lasse.
Ich beginne mit Buchstaben b und d gemeinsam. Wer
stimmt zu? – Mehrheit.
Dann bitte Ihr Handzeichen für den Rest von Ziffer 2! –
Mehrheit.
Damit kommen wir zu Ziffer 3, die ich wiederum nach
Buchstaben getrennt aufrufen werde.
Ich beginne mit Buchstabe a, zunächst ohne den
letzten Satz. – Mehrheit.
Dann bitte das Votum für den letzten Satz! – Mehrheit.
Auch Buchstabe b rufe ich zunächst ohne den letzten
Satz auf. Wer stimmt zu? – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für den letzten Satz! –
Minderheit.
Dann kommen wir zu Buchstabe c.
Ich bitte zunächst um Ihr Votum für Satz 1. –
Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest von
Buchstabe c! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die
erweiterte Möglichkeit der Zulassung von
Rechtsmitteln und der Übertragung von Verfahren auf den Ein-
2 Anlage 4
zelrichter – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 173/24)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Minderheit.
Wir haben nun darüber zu entscheiden, ob der
Gesetzentwurf, wie in Ziffer 2 empfohlen, in unveränderter
Fassung beim Deutschen Bundestag eingebracht wird.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur
Beauftragten zu bestellen.
Damit beende ich den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau
datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht –
Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 184/24)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Wer möchte den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einbringen? Ihr Handzeichen bitte! –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten zu
bestellen.
Damit beende ich den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 108/24)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf entsprechend Ziffer 2
der Ausschussempfehlungen in unveränderter Fassung
beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29:
TOP 29
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes von Amts- und
Mandatsträgerinnen und -trägern – Antrag des Freistaates
Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 216/24)
Dem Antrag sind die Länder Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein beigetreten.
Als Erste rufe ich ans Rednerpult: Frau
Staatsministerin Meier aus Sachsen.
Katja Meier (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vom
Superwahljahr 2024 ist ja aktuell viel die Rede. Wichtige
Weichenstellungen stehen bevor, darunter die Europawahl,
Kommunalwahlen in neun Bundesländern und auch in
meinem Bundesland eine Landtagswahl. Wir sollten doch
eigentlich über politische Inhalte sprechen, über Bildung,
über Wirtschaft, darüber, wie wir Klimaschutz und
Digitalisierung bewerkstelligen. Was uns aber im Moment
leider sehr beschäftigt, ist die begründete Sorge um die
Sicherheit derer, die sich zur Wahl stellen und ein
politisches Mandat übernehmen wollen, oder derjenigen, die
sich ehrenamtlich demokratisch engagieren. Immer
häufiger kommt es zu tätlichen Angriffen. Menschen, die
sich für unser Gemeinwesen einsetzen, werden bedroht,
handgreiflich attackiert. Der Europaabgeordnete Matthias
Ecke wurde so schwer verletzt, dass er sogar ins
Krankenhaus musste. Engagierte Menschen werden bespuckt
und angefeindet, wenn sie einfach nur Plakate aufhängen,
Flyer verteilen oder mit Menschen in ihrem Wahlkreis
das Gespräch suchen.
Es versteht sich von selbst, dass in diesen Fällen die
nötigen strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden
und dass die Ermittlungsbehörden umgehend tätig
werden, so wie es ja auch in Dresden der Fall gewesen ist.
Das Strafrecht verfügt in genau diesen Fällen über seine
bewährten Instrumente. Pauschale Rufe nach härteren
Strafen gehen deswegen ins Leere. Der Rechtsstaat
reagiert auf diese Taten. Er handelt dank der Arbeit von
Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizei.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass strafrechtliches
Einschreiten erst dann möglich wird, wenn die Schwelle
von expliziten Bedrohungen überschritten wird oder
wenn es zu körperlichen Übergriffen kommt. Wir müssen
uns aber im Klaren darüber sein, dass solche Taten sich
nicht im luftleeren Raum ereignen. Der Weg wird fast
immer durch Hass und Hetze geebnet, durch
Einschüchterungsversuche, durch Bedrängung. Menschengruppen
tauchen vor den privaten Wohnungen und Häusern von
Politikerinnen und Politikern auf. Sie stellen den Kindern
und den Angehörigen, den Ehepartnerinnen und -partnern
von politisch Engagierten nach. Sie tragen Fackeln und
Banner und stimmen bedrohliche Gesänge an. Sie hängen
Puppen an selbstgebauten Galgen auf. Die Botschaft ist
an dieser Stelle unmissverständlich. Und das Ziel ist
immer das gleiche: Angst zu schüren, Menschen mit
gezielten Aktionen mürbe zu machen.
Gegen dieses politische Stalking besteht in vielen
Fällen noch keine strafrechtliche Handhabe. Es findet in
einer rechtlichen Grauzone statt. Selbst wenn
Strafanzeige erstattet wird, werden die Ermittlungsverfahren nicht
selten eingestellt. Die Folge: Die Täter gehen immer
weiter. Sie verschieben immer weiter die Grenze und
setzen sich am Ende völlig über sie hinweg. Das ist eine
absolute Zumutung, eine Zumutung für unseren
demokratischen Rechtsstaat und natürlich für die Betroffenen
dieser Gewalttaten. Wer sich für das Gemeinwesen
engagiert und dann solchen Angriffen auf sein Privatleben
ausgeliefert ist, der sollte sich darauf verlassen können,
dass im Fall der Fälle die nötigen strafrechtlichen
Konsequenzen gezogen werden können. Dazu kommt es beim
politischen Stalking meistens nicht. Ich meine: Wir
können uns solche Graubereiche als Gesellschaft nicht leisten
– nicht bei dieser aufgeheizten Stimmung im Land, nicht
bei einer immer größer werdenden Enthemmung bis hin
zu Übergriffen.
Zahlreiche bundesweite Studien zeigen ganz klar, wie
ernst die Lage ist. Kommunalpolitikerinnen und -politiker
geben an, sie seien die Anfeindungen schon gewohnt. Sie
melden sich seltener zu Wort, ziehen sich aus den
sozialen Medien zurück, meiden sogar bestimmte Orte oder
Termine. Und sie teilen fast alle die Einschätzung, dass
der Respekt vor Amts- und Mandatsträgern abgenommen
hat. Wenn wir jetzt im Strafrecht nachjustieren, wird das
den Respekt nicht im Handumdrehen wiederherstellen;
ich glaube, darüber sind wir uns alle im Klaren. Denn um
gesellschaftliche Probleme zu lösen, werden wir mehr
brauchen als ein Gesetz: zuallererst den respektvollen
Umgang in der politischen Auseinandersetzung. Die
Aufforderung geht also auch an uns selbst. Und wir
brauchen Demokratiearbeit, politische Bildung und ein
nachhaltiges Engagement für Vielfalt und Teilhabe.
All das ist unbenommen. Trotzdem müssen wir an
dieser Stelle eine klare Grenze ziehen. Dafür ist in unserem
demokratischen Rechtsstaat nun einmal das Strafrecht die
Ultima Ratio. Wie unserem gesellschaftlichen Konsens
entsprechend Recht von Unrecht getrennt und was
gegebenenfalls mit Strafe bewehrt wird, darüber entscheidet
der Gesetzgeber, und ob im Einzelfall Grenzen
überschritten worden sind, darüber urteilen unabhängige
Gerichte.
Die meisten von Ihnen, meine sehr verehrten Damen
und Herren, haben, glaube ich, schon viel Erfahrung in
Wahlkämpfen gemacht. Ich gehe davon aus, dass wir alle
schon mal ausgeteilt und natürlich auch eingesteckt
haben. Ich glaube, das gehört dazu. Wer für ein politisches
Amt kandidiert, muss mit Kritik umgehen, auch wenn sie
vielleicht mal polemisch vorgebracht wird, und sicher
auch mal einen verbalen Tiefschlag hinnehmen. Was
dagegen völlig inakzeptabel ist und was sich niemand
gefallen lassen muss, sind Einschüchterungs- und
Bedrohungsversuche, die nichts mehr mit politischer
Diskussionskultur zu tun haben und durch nichts zu rechtfertigen
sind. Politisches Stalking gehört nicht zur
demokratischen Auseinandersetzung, und wir dürfen es auf keinen
Fall normalisieren, indem wir hinnehmen, dass vor allem
die Menschen an der Basis jeglicher politischer
Bewegung, diejenigen ohne amtsbezogene
Sicherheitskonzepte, unter Druck geraten. Wer bewusst ins private Umfeld
eindringt und damit ein Klima der Angst erzeugt, der
begeht nach meiner Auffassung Unrecht. Diesem Unrecht
gilt es, mit rechtsstaatlichen Mitteln Einhalt zu gebieten.
Aus diesem Grund bringen wir heute genau diesen
Vorschlag in den Bundesrat ein, um politisches Stalking
und die entsprechenden Tatbestände künftig strafbar zu
machen, gerade da, wo es auch um den Schutz von
Kommunalpolitikerinnen und -politikern geht. Unsere
Demokratie ist auf Menschen angewiesen, die sich
ehrenamtlich für ihr Gemeinwesen engagieren, die in ihren
Heimatorten Verantwortung übernehmen und etwas
bewegen wollen. Dass unser Strafrecht ihnen nicht
denselben Schutz zugesteht wie zum Beispiel Bundestags- und
Landtagsabgeordneten, darf nicht so stehen bleiben,
schon gar nicht angesichts der momentanen Eskalation
und schon gar nicht angesichts eines wachsenden Klimas
der Angst, das Extremisten und Populisten in die Hände
spielt. Unsere Initiative trägt den genannten Szenarien
Rechnung, unter anderem mit dem neuen Straftatbestand
„Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern“ in
§ 106a des Strafgesetzbuches. Das Vorhaben ist bereits
auf eine große Resonanz gestoßen. Insbesondere freue
ich mich über den Zuspruch des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes als einer wichtigen Interessenvertretung
der Kommunen.
Diese Menschen sind ungeheuren Belastungen
ausgesetzt. Sie bringen große zeitliche Opfer. Das Mindeste,
was wir für sie tun können, ist, ihnen adäquaten Schutz
zu gewähren. Dabei geht es mir vor allem um das Wohl
derjenigen, die sich engagieren. Es geht aber auch um die
Glaubwürdigkeit und die Resilienz unseres
demokratischen Rechtsstaats. An dieser Stelle will ich gern
hinzufügen, dass wir aus denselben Gründen nicht an
Investitionen in die Justiz sparen dürfen. Gerade wenn die
Bedrohungen im Inneren und Äußeren zunehmen, darf das
Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat auf keinen
Fall leiden. Für dieses Vertrauen gibt es in meinen Augen
keine zuverlässigere Garantie, keine bessere Werbung als
schnellere und effizientere Verfahren. Wenn wir also
wollen, dass unsere Gerichte ihre Arbeit noch schneller
erledigen können, dann müssen wir ihnen die
notwendigen Ressourcen dafür an die Hand geben. Es führt kein
Weg daran vorbei, dass wir mehr Personal benötigen.
Darüber hinaus brauchen wir unbedingt ein ernst
gemeintes und tragfähiges Bündnis. Wir hatten so ein
Bündnis schon einmal. Die einen oder anderen mögen
sich an den Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019
erinnern, ein ganz wichtiger Schulterschluss zwischen
Bund und Ländern. In der jetzigen Situation zeigt sich,
dass wir wieder eine gemeinsame Kraftanstrengung
brauchen. In der aktuellen Situation können wir uns es
nämlich schlicht und einfach nicht leisten, bei der Justiz zu
sparen – im Gegenteil. Deshalb ist es Zeit für einen neuen
Pakt zwischen dem Bundeskanzler und den
Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, einen neuen Pakt für einen
wehrhaften Rechtsstaat mit konkreten finanziellen
Zusagen für die kommenden Jahre. Ein solcher Pakt wird für
die Zukunft unserer Demokratie genauso entscheidend
sein wie der rechtsstaatliche Schutz kommunaler Amts-
und Mandatsträgerinnen und -träger.
Schon jetzt finden sich immer weniger Menschen, die
gerne ein Amt übernehmen wollen. Wer will es ihnen
denn auch verdenken? Wenn Menschen, die sich für
unser Gemeinwohl einsetzen, dafür angefeindet und
bedroht werden, dann finde ich das ebenso erschreckend
wie beschämend, und es bereitet mir große Sorge, auch
als Staatsministerin für Demokratie. Denn eigentlich
sollen sich doch alle Menschen, die sich ein kommunales
Amt zutrauen und Lust auf Mitgestalten und Verändern
haben, zur Wahl stellen. Doch wenn wir nicht für den
nötigen Schutz sorgen, werden irgendwann nur noch
diejenigen antreten, an denen all diese
Einschüchterungsversuche abprallen. Soll sich der demokratische Diskurs
bald nur noch am Recht des Stärkeren orientieren? Und
was sollen die Menschen in unserem Land von einer
Demokratie halten, in der Amts- und Mandatsträgerinnen
und -träger routinemäßig bedroht werden, in der gewählte
Vertreterinnen und Vertreter des Volkes eingeschüchtert
werden und Entscheidungen in seelischer Bedrängnis
treffen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Demokratie ist
stark. Viele engagierte Demokratinnen und Demokraten
sagen: Jetzt erst recht! Diese Bereitschaft, die
demokratische Auseinandersetzung zu schützen, sollte ein
überparteiliches Anliegen aller demokratischen Kräfte sein.
Daher freue ich mich sehr, dass die Länder Nordrhein-
Westfalen und Schleswig-Holstein unserem
Gesetzentwurf beigetreten sind. Er wird jetzt in den
Fachausschüssen beraten. Ich hoffe auf eine konstruktive Mitarbeit
aller und danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Vielen Dank, Frau Kollegin Meier! – Als
Nächster hat das Wort: Herr Staatsminister Pentz aus
Hessen.
Vielleicht darf ich noch einmal an die Redezeit
erinnern: Alle Tagesordnungspunkte, die wir hier verhandeln,
sind wichtig, aber wir wollen heute noch durchkommen.
Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Vielen
Dank für den Hinweis, Herr Präsident! – Zum Ernst der
Lage: Es fängt vielleicht mit einem Spruch unterhalb der
Gürtellinie an, geht weiter mit dem Zerstören von
Wahlplakaten und endet mit Gewalt gegen politisch und
gesellschaftlich aktive Menschen. Wir alle können es
spüren: Die Stimmung in Teilen unserer Gesellschaft ist
stark polarisiert. Diese gesellschaftliche Fragmentierung
ist eine Gefahr für unsere Demokratie, denn sie ist der
Nährboden, auf dem Extremisten und Demokratiefeinde
aller Art besonders gut gedeihen können.
Dieses Phänomen ist nicht neu, sondern es hat
lediglich den Weg aus den sozialen Medien in die reale Welt
gefunden. Hass, Hetze, Desinformation im Internet gibt
es schon lange. Den Begriff „Shitstorm“ kennen wir alle.
Doch Todesdrohungen, rohe Gewalt und das gezielte
Schaffen einer Atmosphäre der Angst kann man nicht
einfach wegklicken, und man kann es auch nicht einfach
wegignorieren. Hier müssen wir tätig werden. Deswegen
bin ich für die Initiative aus der Landesregierung
Sachsen, werte Frau Kollegin Meier, sehr dankbar.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um meine
Solidarität mit dem Europaabgeordneten Matthias Ecke
auszudrücken, der von vier Angreifern feige niedergeschlagen
wurde. Und ich möchte diesen Aufruf zur Solidarität
ausdehnen auf alle, die sich in unserer Gesellschaft
politisch engagieren und dafür sorgen, dass wir eine
funktionierende Gesellschaft und Demokratie haben.
Ob Kandidat oder Abgeordneter, ob Aktivist oder
kommunal Engagierter – Angst kennt kein Parteibuch. In
einer Atmosphäre der Angst ist die Demokratie an sich
der Angegriffene. Und genauso wollen wir dieses
Problem angehen: Wir müssen tätig werden, wir müssen
zeigen, dass unsere Demokratie wehrhaft ist, und wir
müssen auch dem Letzten klarmachen, dass unsere Offenheit
für andere Menschen keine Schwäche ist. Das Recht auf
Meinungsfreiheit ist eben kein Grundrecht darauf, Hass
und Hetze zu verbreiten. Wir müssen diejenigen
schützen, die für unsere Werte eintreten. Ja, das sind die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der
Landtage. Aber es sind noch viele mehr: von der Gemeinde bis
nach Europa, von Dieburg bis nach Brüssel.
Unsere Demokratie lebt von Teilhabe, von
Repräsentation und von dem Zusammenwirken aller Ebenen. Und
deshalb müssen wir alle Ebenen gleich schützen. Wer
sich für den Staat engagiert, für den muss sich der Staat
auch einsetzen. Das eine bedingt das andere. Die aktuelle
Situation – das ist, wie wir es diese Woche beim
slowakischen Premier Robert Fico erleben mussten, kein rein
deutsches Problem – rechtfertigt es, noch einmal sehr
genau zu prüfen, inwieweit wir Anpassungen im
Strafrecht vornehmen müssen.
Ich danke dem Land Sachsen für diese Initiative. Und
ich weiß um die Reflexe: Soll es ein Sonderstrafrecht für
Politiker geben? Wie soll der konkrete Vollzug des
Strafrechts aussehen? Man muss das Thema nicht
gesellschaftlich angehen. Oder muss man es gesellschaftlich
angehen und zum Beispiel über mehr Prävention reden? –
Ich stimme da vielem zu. Ich sehe diese Maßnahme aber
nicht im Entweder-oder-Verhältnis, sondern im
Sowohlals-auch. Es geht darum, ein gesellschaftliches
Unwerturteil auszusprechen, und dies besteht darin, zu sagen:
Gewalt und Drohungen als politisches Instrument werden
wir nicht akzeptieren. Wir werden uns mit den Mitteln
des Rechtsstaats verteidigen.
Meine Damen und Herren, eine Demokratie ist nur so
stark, wie sie in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.
Das sagen wir gerne, wenn es ums Große geht. Doch
anfangen sollten wir damit im vermeintlich Kleinen, bei
denjenigen, die sich tagtäglich für unsere Demokratie
einsetzen, bei den Städten und Gemeinden, bei den
Stadtverordneten und bei den Kandidatinnen und
Kandidaten für kommunale Ämter. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Pentz! – Als
Nächster hat das Wort: Herr Minister Professor Dr. Hoff
aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
danke Kollegin Meier für ihre Rede, die die Komplexität
des Sachverhalts deutlich gemacht hat. Wir müssen uns
das einfach noch einmal vergegenwärtigen: 2015/2016
sind 1 000 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach
ihren Erfahrungen als kommunale Vertreter mit Formen
von Gewalt gefragt worden. Das meint nicht das übliche
Nörgeln, wenn man als Kommunalpolitiker durch die
Stadt geht, sondern Gewalterfahrungen. Und sie sind
2018/2019 noch einmal befragt worden. Die
Rückmeldung war, dass die Gewalterfahrung um 25 Prozent
zugenommen hat. Das ist erst mal ein Fakt, mit dem wir
umgehen müssen. Dieser Fakt ist nicht erst seit dem Angriff
auf Matthias Ecke bekannt; das wissen wir. Ich erinnere
daran, dass Andreas Hollstein und die Kölner
Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die beide einen
Messerangriff über sich ergehen lassen mussten, Drohbriefe
bekommen haben, in denen darauf hingewiesen wurde –
Zitat –: „Die Phase der bevorstehenden Säuberungen
wurde mit Walter Lübcke eingeleitet.“ – Das ist der
Rahmen, in dem diese Diskussion stattfindet.
Wir diskutieren hier heute über eine Initiative aus
Sachsen, der sich weitere Länder angeschlossen haben,
zur Konkretisierung des Strafrechts. Wir hatten im
vergangenen Jahr eine Initiative aus Bayern, die ebenfalls
auf der Ebene des Strafrechts den Schutz von
Ehrenamtlichen adressiert hat. Wir haben 2,1 Millionen
Einwohnerinnen und Einwohner in Thüringen, 840 000 davon sind
ehrenamtlich tätig. Das sind 840 000 Ehrenamtliche, die
in die Gefahr kommen können, Opfer von verbaler oder
körperlicher Gewalt zu werden. Wir reden über
Rettungsdienste und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Gewalterfahrungen erleiden, und so weiter und so
weiter. Insofern ist das, was Kollegin Meier hier gemacht
hat, völlig richtig: nämlich darzustellen, dass wir über ein
komplexes Thema reden, bei dem strafrechtliche
Konkretisierung, Regelungen nur ein Instrument sein können.
Ich sage aber auch: Diejenigen, die montags durch
ostdeutsche Gemeinden und Städte laufen – in einer
zynischen Instrumentalisierung der Montagsdemonstrationen,
die nicht nur die friedliche Revolution 1989 gestartet,
sondern über den Verlauf des Herbstes 1989 hinaus dafür
gesorgt haben, dass die friedliche Revolution nicht
wieder zurückgedreht wird –, die unter den Fahnen
rechtsextremistischer Parteien wie Freie Thüringer, Freie Sachsen
oder unter russischen Fahnen demonstrieren, werden sich
von rein strafrechtlichen Regelungen nur bedingt
beeindrucken lassen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Ordnungsämtern, Veterinärämtern et cetera haben mit
sogenannten Reichsbürgern zu tun, die die staatliche
Ordnung überhaupt nicht mehr anerkennen, weil sie der
Auffassung sind, sie gehörten nicht dazu. Auch sie
werden sich von strafrechtlichen Regularien nur bedingt
beeindrucken lassen. Trotzdem ist es richtig, zu prüfen,
was wir tun können, und es dann, wenn wir es diskutiert
haben, auch zu tun. Worauf ich hinweisen will, ist, dass
wir seit Jahren auf einer gesellschaftlich schiefen Ebene
sind, in der etwas ins Rutschen gekommen ist.
Was unterscheidet uns als Menschen von anderen
Gattungen auf diesem Planeten? Dass wir miteinander
kommunizieren, antizipieren, planvoll handeln können. Und
die Gewalt, die wir in körperlicher Form erleben, hat
vorher in der Sprache begonnen. Das ist etwas, das wir
seit vielen Jahren immer wieder erleben. Ich habe gestern
die Debatte im Deutschen Bundestag verfolgt, die in der
Aktuellen Stunde zu den Angriffen unter anderem auf
den Sozialdemokraten Matthias Ecke geführt wurde.
Wenn sich dort Abgeordnete der demokratischen
Opposition hinstellen und der Bundesregierung vorwerfen, sie
sei für eine gesellschaftliche Spaltung verantwortlich,
dann heißt das im Umkehrschluss: Die Sozialdemokratie
ist selbst dafür verantwortlich, dass der Sozialdemokrat
Matthias Ecke angegriffen wird. – Das ist eine Form von
gesellschaftlicher Debatte, die uns alle betrifft. Sie
betrifft uns im Deutschen Bundestag, sie betrifft uns hier in
dieser föderalen Kammer, sie betrifft uns in den
Landtagen, in den Kommunalparlamenten und an jedem
Stammtisch, an dem wir sitzen.
Das ist keine Frage des Strafrechts, sondern es ist die
Frage, wie wir gesellschaftlich miteinander umgehen
wollen und ob es uns gelingt, trotz massiver
ideologischer, weltanschaulicher Unterschiede zu akzeptieren,
dass es so etwas wie den zwanglosen Zwang des besseren
Arguments gibt, und zu akzeptieren, dass jemand eine
andere Meinung vertreten kann und dies nicht
rechtfertigt, ihn verbal oder körperlich anzugreifen. Nichts
dagegen, dass man auch mal eine harte Kontroverse führt!
Gesellschaft bewegt sich weiter durch Widersprüche, und
Widersprüche werden auch in Streit ausgetragen. Aber es
geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage,
wie Streit geführt wird. Deshalb habe ich auf die
Bundestagsdebatte verwiesen.
Ich glaube, dass es bei manchen Ereignissen einen
„Rally ‘round the flag“-Effekt, also den „Versammlung
um die Fahne“-Effekt, gibt. Wir haben das bei Corona
häufig diskutiert, und wir haben gemerkt, dass es auch
etwas Gutes haben kann, wenn es bei allen Unterschieden
in bestimmten Fragen Konsens gibt. Und jetzt gucken wir
mal: Wer hält denn diese Flagge, um die wir uns
versammeln? Das sind eben die 840 000 Thüringer
Ehrenamtlichen. Das sind die, die sich völlig uneigennützig auf
der kommunalen Ebene engagieren. Wenn wir wollen,
dass Menschen dies tun, dann sollten wir uns nicht nur in
Sonntagsreden und Betroffenheitsreaktionen, sondern
auch tatsächlich im täglichen Tun um eine Flagge
versammeln. Und diese ist eben mehr als der Rechtsstaat.
Sie ist das Miteinander.
Wir sind im Jahr des 300. Geburtstags von Immanuel
Kant. Aufklärung ist der Ausweg aus selbst verschuldeter
Unmündigkeit. Aufklärer sind wir alle – alle, die auf der
Tribüne sitzen, die hier sitzen, die diese Debatte
möglicherweise verfolgen. Es geht um nicht mehr und nicht
weniger als um Anstand jeden Tag, und das kann nicht zu
viel verlangt sein. Das ist etwas, das wir als Haltung
ausdrücken müssen. Dafür möchte ich mit Ihnen
gemeinsam werben. Das heute an diesem Rednerpult deutlich zu
machen, war mir wichtig. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Hoff! – Als
Nächster hat das Wort: Herr Minister Dr. Limbach,
Nordrhein-Westfalen.
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Kaum eine andere Initiative ist von solcher Aktualität wie
der Gesetzentwurf zum politischen Stalking. Wir erleben
in den aktuellen Wahlkämpfen Übergriffe auf
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, auf Wahlbewerberinnen
und Wahlbewerber. Meine Vorrednerin und meine
Vorredner haben schon darauf hingewiesen. Die Zielrichtung
ist eindeutig: Demokratinnen und Demokraten sollen
eingeschüchtert werden. Der Wahlkampf soll
beeinträchtigt werden. Mögliche Wahlbewerberinnen und
Wahlbewerber sollen abgeschreckt werden. Es trifft aber auch
Menschen, die sich als Unterstützerinnen und
Unterstützer in diesen Wahlkämpfen durch das Aufhängen von
Wahlplakaten und Verteilen von Wahlwerbung
engagieren. Hier muss der demokratische Rechtsstaat wehrhaft
sein und klare Kante zeigen.
Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger. Ohne Menschen, die sich
um Mandate in Gemeinderäten, Landtagen und im
Europaparlament bewerben, wird es keine lebendige
Demokratie geben. Eine stabile Demokratie braucht
Demokratinnen und Demokraten wie wir alle Luft zum Atmen. Sie
zu schützen, ist die Aufgabe von Polizei und Justiz. Es ist
ebenso eine wichtige Aufgabe für uns, die wir auf den
unterschiedlichen staatlichen Ebenen Verantwortung
tragen. Der Schutz engagierter Demokratinnen und
Demokraten ist schließlich auch eine Aufgabe für unsere
Zivilgesellschaft. Wer Übergriffe bemerkt, der darf nicht
schweigen, der muss die Polizei rufen und als Zeugin
oder Zeuge bereitstehen.
Heute geht es um unseren Auftrag als Staat,
Demokratinnen und Demokraten zu schützen. Mit dem
Gesetzesantrag zum politischen Stalking machen wir auf diesem
Weg einen wichtigen Schritt. Wir schließen eine Lücke
im strafrechtlichen Schutz unserer Demokratie. Denn
politisches Stalking zielt nicht nur auf die Verletzung von
Rechtsgütern des Einzelnen, sondern will jede Form
demokratischer Betätigung unterdrücken. Damit
gefährdet es die Funktionsfähigkeit unserer staatlichen
Institutionen. Einschüchterungsversuche, Anfeindungen, Hass
und Hetze dürfen wir nicht tolerieren. Unsere Botschaft
muss daher klar und unmissverständlich sein: Politisches
Stalking lassen wir nicht zu, wir stellen es unter Strafe.
Denn die Menschen, die sich für unser Gemeinwesen
engagieren, haben zu Recht die Erwartung, dass wir sie
auch mit dem scharfen Schwert des Rechtsstaats
schützen, wenn sie von ihren staatsbürgerlichen Rechten
Gebrauch machen.
Wenn wir über die Resilienz des demokratischen
Rechtsstaats reden, dann darf es nicht nur um den Schutz
von Verfassungsorganen wie dem
Bundesverfassungsgericht gehen. Wir müssen die Menschen in den Blick
nehmen, die diese Demokratie ausmachen, indem sie
nämlich als Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in
den Gemeinderäten, Kreistagen, Landtagen, im
Bundestag oder im Europaparlament das Leben in unserem Land
entscheidend mitgestalten. Dabei müssen wir
insbesondere die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
in den Blick nehmen – das sehe ich genauso wie der
Kollege Hoff –, nämlich die, die sich ehrenamtlich in
ihrer Freizeit für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger
engagieren. Denn in unseren Gemeinden, in unserer
Nachbarschaft fängt Demokratie an. Daher unterstützt
Nordrhein-Westfalen die Gesetzesinitiative aus Sachsen.
Aber, meine Damen und Herren, vergessen wir auch
nicht die zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,
die in diesen Tagen an Infoständen stehen,
Bürgerversammlungen organisieren und herabgerissene
Wahlplakate durch neue ersetzen! Ihr Einsatz ist lebenswichtig für
eine funktionierende Demokratie. Auch ihr Schutz muss
uns über den heutigen Antrag hinaus ein Herzensanliegen
sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Dr. Andreas
Bovenschulte: Vielen Dank, Herr Kollege Limbach!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Innenausschuss – mitberatend –
zu.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32:
TOP 32
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Hundeverordnung – Antrag des Landes
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 218/24)
Es liegt mir eine Wortmeldung vor: Herr Minister
Stübgen, Brandenburg.
Michael Stübgen (Brandenburg): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am
1. Januar 2022 ist eine Änderung der Tierschutz-
Hundeverordnung in Kraft getreten, mit der in § 2
Absatz 5 ein generelles Verbot der Nutzung von
Stachelhalsbändern oder anderer schmerzhafter Mittel bei der
Ausbildung, der Erziehung oder beim Training unter
anderem von Diensthunden geregelt wurde.
Um eines vorwegzunehmen: Ich halte diese Regelung
für grundsätzlich richtig. Auch bei der Ausbildung von
Polizeihunden muss zuvorderst auf positive Anreize, das
heißt auf Belohnung und nicht auf Bestrafung, gesetzt
werden. Aber es ist nun einmal eine Tatsache, dass der
Einsatz von Stachelhalsbändern und anderen
schmerzreizsetzenden Mitteln in den vergangenen Jahren legitime
Praxis bei der Diensthundeausbildung und
Diensthundeführung war. Das bedeutet, dass ein großer Teil der
Diensthunde so ausgebildet wurde, dass sie auf
Schmerzreiz reagieren. Würden wir die Tierschutz-
Hundeverordnung mit sofortiger Wirkung umsetzen, wären
diese Hunde allesamt nicht mehr diensttauglich. Die
Lücke, die auf diese Weise in den Bestand der
Diensthunde gerissen würde, wäre so schnell nicht auszufüllen.
Allein in meinem Bundesland Brandenburg wären von
55 Diensthunden 44 betroffen. Das sind 80 Prozent. Ich
bin sicher, dass es in anderen Bundesländern ähnlich oder
genauso aussieht.
Nur einmal angenommen, wir würden die Hunde, die
mit den genannten Methoden ausgebildet wurden und nur
mittels Stachelhalsband geführt werden können, heute
außer Dienst stellen und sofort mit der Ausbildung eines
neuen Jahrgangs beginnen, dann könnten wir die Hunde
dieser neuen Ausbildungskohorte frühestens im Mai,
wahrscheinlich erst im November 2025 einsetzen. Und
dann wären das auch allesamt unerfahrene junge
Diensthunde, denn die Ausbildung von Polizeihunden dauert
zwischen 12 und 18 Monaten. Dabei ist jedoch der
Einsatz von Diensthunden bei der Polizei, beim Zoll und bei
der Bundeswehr absolut notwendig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie
nicht, einer Aufhebung der Tierschutz-Hundeverordnung
zuzustimmen, denn ich halte sie grundsätzlich für richtig
und sinnvoll. Ich bitte Sie lediglich, sich für eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2029 einzusetzen. Auf
diese Weise könnten die bereits ausgebildeten Hunde
weiterhin ihren Dienst leisten, während sich das
Diensthundewesen entsprechend der Verordnungslage
ausrichtet. Die befristete Ausnahmeregelung, für die ich in
diesem Hause werbe, basiert auf dem Bericht und der
Empfehlung der Arbeitsgruppe Tierschutz der
Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. Sie wurde mit allen
relevanten Akteuren sowie den zuständigen Ressorts –
Bundesinnenministerium,
Bundesverteidigungsministerium, Bundesfinanzministerium – und auch den
Innenministerien wie auch den Polizeien aller Bundesländer
besprochen und noch einmal in der Arbeitsgruppe
Tierschutz abgestimmt.
In Brandenburg haben wir – das war mir von Anfang
an wichtig – die vorgeschlagene Änderungsnorm
gemeinsam mit der Tierschutzbeauftragten des Landes
erarbeitet und ihre Hinweise umfassend berücksichtigt.
Denn es ist vollkommen klar: Der Tierschutz genießt eine
hohe Priorität. Und auch mit der Neukonzeptionierung
des Diensthundewesens haben wir in Brandenburg schon
begonnen. Bei der Ausbildung der Hunde setzen wir die
sogenannten Erziehungshalsbänder schon lange nicht
mehr ein. Sie finden nur noch Anwendung bei jenen
Hunden, die nicht anders geführt werden können und
auch nicht mehr umgeprägt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte
darum, die Initiative im weiteren Verfahren zu unterstützen.
Auf
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
- part_of_vorgang → Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendu
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))