Rede von Maik Reichel (SPD) – Drucksache 16/12593
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/12593 –.
Text
Rede von Maik Reichel (SPD) – Drucksache 16/12593
Wir haben heute über das 8. Gesetz zur Änderung des
Bundesvertriebenengesetzes zu befinden. Die
Vertreibungen infolge des Zweiten Weltkrieges sind ein Thema, das
– obwohl seine realen Ereignisse mehr als 60 Jahre
zurückliegen – in vielen Aspekten noch Gegenwart ist. Wer
das abstreitet, verschließt die Augen zum Beispiel vor den
vielfältigen Debatten und Reflexionen in unserer
gesellschaftlichen Öffentlichkeit, ganz unabhängig von
Interessenverbänden oder Parteigruppierungen. In neuen
Buchpublikationen, Filmen, Presseartikeln findet eine
öffentliche Aufarbeitung statt, die sich zunehmend offener
und differenzierter mit diesem Kapitel deutscher und
europäischer Geschichte befasst.
Das Thema Vertreibung betrifft – wie historische
Ereignisse überhaupt – ja nicht nur die Menschen, die dies
noch selbst unmittelbar erlebt haben, sondern in mancher
Weise die nachfolgenden Generationen, unter anderemauch Kinder und Enkel der Betroffenen, die sich zum
Beispiel mit psychischen Traumata auseinandersetzen
müssen. Wie in vielen Aspekten der Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Vergangenheit können nachfolgende
Generationen mit dem wachsenden zeitlichen Abstand
unaufgeregter, oft genauer und unabhängiger von
ideologischen Frontstellungen die Geschichte aufarbeiten.
Wir haben zum Beispiel in diesem Hause im
vergangenen Jahr über die Errichtung einer Stiftung „Flucht,
Vertreibung, Versöhnung“ entschieden. Die Diskussion um
die Gestaltung eines „sichtbaren Zeichens gegen
Vertreibungen“ ist noch lange nicht zu Ende – und ebenso das
Bestreben, dies im europäischen Zusammenhang,
gemeinsam mit unseren betroffenen Nachbarstaaten, zu
realisieren.
Auch das Bundesvertriebenengesetz hat seine
Bedeutung nicht verloren. Es hat seit 1953 vielen Millionen
Menschen ermöglicht, nach Deutschland einzureisen und
hier zu leben. Die Zahl der Antragsteller nimmt dabei
stetig ab. Waren es im Jahre 2005 noch mehr als 35 000, so
sank die Zahl im Folgejahr bereits auf 7 700, im Jahre
2007 auf knapp 6 000 und im vergangenen Jahr gingen
nur circa 4 400 Anträge ein. Sicher wird sich diese
Tendenz so fortsetzen. Dennoch stehen wir weiterhin in der
Verantwortung, so wie wir es im Koalitionsvertrag von
SPD und CDU/CSU formuliert haben: „Wir bekennen
uns auch weiterhin zu der Verantwortung sowohl für
diejenigen Menschen, die als Deutsche in Ost- und
Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des
Zweiten Weltkrieges gelitten haben und in ihrer jetzigen
Heimat bleiben wollen, als auch für jene, die nach
Deutschland aussiedeln.“
Ich darf auch besonders die Kulturförderung betonen,
die einerseits der Integration von Millionen Flüchtlingen
und Vertriebenen in unsere Gesellschaft dient,
andererseits aber nach 1989 auch neu ausgerichtet wurde. Denn
es gehört zu unserem Selbstverständnis als Kulturnation,
dass das kulturelle Erbe der ursprünglichen
Siedlungsgebiete von Vertriebenen und Aussiedlern bewahrt wird,
ebenso wie die Erinnerung an diese schreckliche Epoche
der Flucht und Vertreibung.
Das Bundesvertriebenengesetz ist im Laufe der Jahre
den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen
entsprechend angepasst worden. Vor zwei Jahren haben wir hier
über das 7. Änderungsgesetz debattiert. Damals war über
etwa ein Dutzend wesentliche Änderungen zu befinden.
Sie betrafen einerseits die nötigen Anpassungen an die
fortschreitende Erweiterung der Europäischen Union.
Andererseits ging es um die Erweiterung und
Modifizierung von Ausschlussgründen für eine Anerkennung nach
dem BVG und um entsprechende Regelungen für eine
Abfrage bei den Sicherheitsbehörden. Zudem wurden
Vereinfachungen und Regelungen für effektivere und
unbürokratischere Verwaltungsprozesse festgelegt, die
zunehmend von den Ländern auf den Bund, das heißt das
Bundesverwaltungsamt, übertragen wurden.
Erleichterungen bei der Integration und Regelungen für die
jüdische Zuwanderung gehörten ebenfalls zu den
Änderungen, die wir damals hier beschlossen haben.Zu Protokoll gegebene Reden
Maik ReichelDas heute zum Beschluss vorliegende 8.
Änderungsgesetz ist von geringerem Umfang. Die vorgeschlagenen
Änderungen sollen der Rechtsklarheit und -bereinigung
dienen sowie die Verwaltungspraxis weiter vereinfachen.
In weiten Teilen beziehen sich die Neuregelungen auf eine
Änderung in der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, wonach es nicht dem Grundgesetz, Art. 16
Abs. 1, widerspricht, einem Spätaussiedler und dessen
Angehörigen die Staatsangehörigkeit wieder
abzuerkennen, wenn diese durch Täuschung oder wissentlich
falsche Angaben erworben wurde. Dies kann mit diesem
Gesetzentwurf nunmehr auf fünf Jahre rückwirkend
geschehen. Die Antwortfristen der überprüfenden
Sicherheitsbehörden im Verfahren werden dabei von bisher
mitunter drei Monaten auf nun drei Wochen verkürzt. Damit
wird für berechtigte Antragsteller schneller
Rechtssicherheit über ihren Status geschaffen, Unberechtigten kommt
weiterhin ein quasi vorbehaltliches Aufenthaltsrecht zu.
Bei ihnen wird im Verfahren eine Einzelfallprüfung über
ihren Status vorgesehen.
In den Kreis der zu befragenden Institutionen wird
nunmehr auch die Bundespolizei aufgenommen, da sie zu
den zentralen Sicherheitsorganen zählt. Ferner wird die
vor zwei Jahren festgelegte Befristung für die
Geltungsdauer von Übernahmegenehmigungen und vor 1993
erteilten Aufnahmebescheiden wieder aufgehoben. Damit
soll verhindert werden, dass ein Druck zur vorzeitigen
Ausreise bei Personen entstehen könnte, deren Verbleib in
ihren Herkunftsstaaten in unserem Interesse wäre.
Besonders sind damit Menschen gemeint, die eine
herausgehobene Stellung innerhalb der deutschen Minderheit in
diesen Ländern einnehmen.
Der weiteren Effektivität der Verwaltungsprozesse
dient die Neuregelung, dass das Bundesverwaltungsamt
nunmehr auch für die Ausstellung von
Altfallbescheinigungen zuständig ist und die Länder weiter von unnötigen
parallelen Behördenstrukturen entlastet werden.
Eine zusätzliche Neuregelung betrifft die Erweiterung
von Möglichkeiten für Integrationshilfen. Zukünftig
sollen die Zusatzangebote der Integrationsmaßnahmen auch
den sogenannten weiteren Familienangehörigen nach § 8
offenstehen. Damit soll die Integration unter Wahrung
der Familieneinheit erleichtert werden.
Mit den in diesem Änderungsgesetz zu beschließenden
durchaus unspektakulären Neuregelungen wird das
Bundesvertriebenengesetz in der nötigen Weise an die
aktuellen Bedürfnisse angepasst. Ich denke, dass diese
Neuregelungen nachvollziehbar und schlüssig sind. Für die
Betroffenen – die Spätaussiedler und ihre Angehörigen –
bedeuten sie weitere Verbesserungen; sie dienen damit
dem sinnvollen Funktionieren des Gesetzes entsprechend
den gesellschaftlichen Anforderungen. Deshalb bitte ich
um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.