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Rede von Maik Reichel (SPD) – Drucksache 16/12593

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/12593 –.

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Rede von Maik Reichel (SPD) – Drucksache 16/12593 Wir haben heute über das 8. Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes zu befinden. Die Vertreibungen infolge des Zweiten Weltkrieges sind ein Thema, das – obwohl seine realen Ereignisse mehr als 60 Jahre zurückliegen – in vielen Aspekten noch Gegenwart ist. Wer das abstreitet, verschließt die Augen zum Beispiel vor den vielfältigen Debatten und Reflexionen in unserer gesellschaftlichen Öffentlichkeit, ganz unabhängig von Interessenverbänden oder Parteigruppierungen. In neuen Buchpublikationen, Filmen, Presseartikeln findet eine öffentliche Aufarbeitung statt, die sich zunehmend offener und differenzierter mit diesem Kapitel deutscher und europäischer Geschichte befasst. Das Thema Vertreibung betrifft – wie historische Ereignisse überhaupt – ja nicht nur die Menschen, die dies noch selbst unmittelbar erlebt haben, sondern in mancher Weise die nachfolgenden Generationen, unter anderemauch Kinder und Enkel der Betroffenen, die sich zum Beispiel mit psychischen Traumata auseinandersetzen müssen. Wie in vielen Aspekten der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit können nachfolgende Generationen mit dem wachsenden zeitlichen Abstand unaufgeregter, oft genauer und unabhängiger von ideologischen Frontstellungen die Geschichte aufarbeiten. Wir haben zum Beispiel in diesem Hause im vergangenen Jahr über die Errichtung einer Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ entschieden. Die Diskussion um die Gestaltung eines „sichtbaren Zeichens gegen Vertreibungen“ ist noch lange nicht zu Ende – und ebenso das Bestreben, dies im europäischen Zusammenhang, gemeinsam mit unseren betroffenen Nachbarstaaten, zu realisieren. Auch das Bundesvertriebenengesetz hat seine Bedeutung nicht verloren. Es hat seit 1953 vielen Millionen Menschen ermöglicht, nach Deutschland einzureisen und hier zu leben. Die Zahl der Antragsteller nimmt dabei stetig ab. Waren es im Jahre 2005 noch mehr als 35 000, so sank die Zahl im Folgejahr bereits auf 7 700, im Jahre 2007 auf knapp 6 000 und im vergangenen Jahr gingen nur circa 4 400 Anträge ein. Sicher wird sich diese Tendenz so fortsetzen. Dennoch stehen wir weiterhin in der Verantwortung, so wie wir es im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU formuliert haben: „Wir bekennen uns auch weiterhin zu der Verantwortung sowohl für diejenigen Menschen, die als Deutsche in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben und in ihrer jetzigen Heimat bleiben wollen, als auch für jene, die nach Deutschland aussiedeln.“ Ich darf auch besonders die Kulturförderung betonen, die einerseits der Integration von Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen in unsere Gesellschaft dient, andererseits aber nach 1989 auch neu ausgerichtet wurde. Denn es gehört zu unserem Selbstverständnis als Kulturnation, dass das kulturelle Erbe der ursprünglichen Siedlungsgebiete von Vertriebenen und Aussiedlern bewahrt wird, ebenso wie die Erinnerung an diese schreckliche Epoche der Flucht und Vertreibung. Das Bundesvertriebenengesetz ist im Laufe der Jahre den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen entsprechend angepasst worden. Vor zwei Jahren haben wir hier über das 7. Änderungsgesetz debattiert. Damals war über etwa ein Dutzend wesentliche Änderungen zu befinden. Sie betrafen einerseits die nötigen Anpassungen an die fortschreitende Erweiterung der Europäischen Union. Andererseits ging es um die Erweiterung und Modifizierung von Ausschlussgründen für eine Anerkennung nach dem BVG und um entsprechende Regelungen für eine Abfrage bei den Sicherheitsbehörden. Zudem wurden Vereinfachungen und Regelungen für effektivere und unbürokratischere Verwaltungsprozesse festgelegt, die zunehmend von den Ländern auf den Bund, das heißt das Bundesverwaltungsamt, übertragen wurden. Erleichterungen bei der Integration und Regelungen für die jüdische Zuwanderung gehörten ebenfalls zu den Änderungen, die wir damals hier beschlossen haben.Zu Protokoll gegebene Reden Maik ReichelDas heute zum Beschluss vorliegende 8. Änderungsgesetz ist von geringerem Umfang. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen der Rechtsklarheit und -bereinigung dienen sowie die Verwaltungspraxis weiter vereinfachen. In weiten Teilen beziehen sich die Neuregelungen auf eine Änderung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es nicht dem Grundgesetz, Art. 16 Abs. 1, widerspricht, einem Spätaussiedler und dessen Angehörigen die Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen, wenn diese durch Täuschung oder wissentlich falsche Angaben erworben wurde. Dies kann mit diesem Gesetzentwurf nunmehr auf fünf Jahre rückwirkend geschehen. Die Antwortfristen der überprüfenden Sicherheitsbehörden im Verfahren werden dabei von bisher mitunter drei Monaten auf nun drei Wochen verkürzt. Damit wird für berechtigte Antragsteller schneller Rechtssicherheit über ihren Status geschaffen, Unberechtigten kommt weiterhin ein quasi vorbehaltliches Aufenthaltsrecht zu. Bei ihnen wird im Verfahren eine Einzelfallprüfung über ihren Status vorgesehen. In den Kreis der zu befragenden Institutionen wird nunmehr auch die Bundespolizei aufgenommen, da sie zu den zentralen Sicherheitsorganen zählt. Ferner wird die vor zwei Jahren festgelegte Befristung für die Geltungsdauer von Übernahmegenehmigungen und vor 1993 erteilten Aufnahmebescheiden wieder aufgehoben. Damit soll verhindert werden, dass ein Druck zur vorzeitigen Ausreise bei Personen entstehen könnte, deren Verbleib in ihren Herkunftsstaaten in unserem Interesse wäre. Besonders sind damit Menschen gemeint, die eine herausgehobene Stellung innerhalb der deutschen Minderheit in diesen Ländern einnehmen. Der weiteren Effektivität der Verwaltungsprozesse dient die Neuregelung, dass das Bundesverwaltungsamt nunmehr auch für die Ausstellung von Altfallbescheinigungen zuständig ist und die Länder weiter von unnötigen parallelen Behördenstrukturen entlastet werden. Eine zusätzliche Neuregelung betrifft die Erweiterung von Möglichkeiten für Integrationshilfen. Zukünftig sollen die Zusatzangebote der Integrationsmaßnahmen auch den sogenannten weiteren Familienangehörigen nach § 8 offenstehen. Damit soll die Integration unter Wahrung der Familieneinheit erleichtert werden. Mit den in diesem Änderungsgesetz zu beschließenden durchaus unspektakulären Neuregelungen wird das Bundesvertriebenengesetz in der nötigen Weise an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Ich denke, dass diese Neuregelungen nachvollziehbar und schlüssig sind. Für die Betroffenen – die Spätaussiedler und ihre Angehörigen – bedeuten sie weitere Verbesserungen; sie dienen damit dem sinnvollen Funktionieren des Gesetzes entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

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