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Protokoll der 1037. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 20.10.2023 · WP 20 · 1037 · Original ↗

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Protokoll der 1037. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1037 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1037. Sitzung Berlin, Freitag, den 20. Oktober 2023 I n h a l t : Begrüßung des Senatspräsidenten der Tschechischen Republik, Miloš Vystrčil, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 Begrüßung des Botschafters des Staates Israel, Ron Prosor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 Präsident Dr. Peter Tschentscher zum Angriff der Hamas auf Israel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 315 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . 316 Beschluss: Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela S c h w e s i g , wird zur Präsidentin des Bundesrates gewählt. Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , und die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke R e h l i n g e r , werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316 2. Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . . 317 Beschluss: Es werden gewählt: Ministerin Bettina M a r t i n (Mecklenburg- Vorpommern) zur Vorsitzenden, der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , und Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r (Saarland) zu stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . 317 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 503/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317 Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß dem Antrag des Präsidenten in Drucksache 503/23 gewählt . . . . . . . . 317 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 504/23) . . . . . 317 Beschluss: Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . 317 5. Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 477/23) . . . . . . . . 323 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 349* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 6. Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (Drucksache 478/23) . . . . . . . 323 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324 7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – (Drucksache 449/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 324 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 325 8. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 470/23) . . . . . 325 Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . . 350* Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 350* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325 9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 401/23) . . 325 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Staatsminister Christian Bernreiter (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 325 10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 472/23) . . . . . . . . . . . . . 325 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 325 11. Entschließung des Bundesrates „Verletzte stärken, Wahrheitsfindung fördern und Dunkelfelder aufhellen – Psychosoziale Prozessbegleitung praxisgerecht ausbauen“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 464/23) . . . 325 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325 12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 430/23) . . . . . . . . 332 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 351* 13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes (Drucksache 431/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 351* 14. Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 432/23) . . . . . . . 333 Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 333 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 333 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 15. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 433/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 318 Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . 319 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . 320 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 321 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 16. Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) (Drucksache 434/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 335 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 336 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 17. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) (Drucksache 435/23) 337 Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 353* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 436/23) . . . . . . . . 332 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351* 19. Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 437/23) . 338 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 338 20. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) (Drucksache 438/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 338 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 338 Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 339 Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 354* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 21. Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 439/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351* 22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (Drucksache 440/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 23. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 441/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 342 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 24. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine Modernisierung des Basisinformationsblatts COM(2023) 278 final; Ratsdok. 9669/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 301/23, zu Drucksache 301/23) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern COM(2023) 279 final; Ratsdok. 9671/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 302/23, zu Drucksache 302/23) 343 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 343 25. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz COM(2023) 228 final; Ratsdok. 8483/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 309/23, zu Drucksache 309/23) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen COM(2023) 226 final; Ratsdok. 8499/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 310/23, zu Drucksache 310/23) c) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen COM(2023) 227 final; Ratsdok. 8482/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 311/23, zu Drucksache 311/23) 332 Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . 351* 26. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG, der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) 1303/2013, (EU) 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241 COM(2023) 335 final; Ratsdok. 10900/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 317/23, zu Drucksache 317/23) 343 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 354* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 344 27. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 COM(2023) 800 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 324/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 351* 28. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das einheitliche ergänzende Zertifikat für Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1001, der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 und der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 COM(2023) 222 final; Ratsdok. 8869/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 340/23, zu Drucksache 340/23) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (Neufassung) COM(2023) 231 final; Ratsdok. 8894/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 341/23, zu Drucksache 341/23) 344 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 344 29. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa COM(2023) 436 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 351/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 344 30. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 COM(2023) 411 final; Ratsdok. 11592/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 328/23, zu Drucksache 328/23) 344 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 31. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grenzübergreifende Vereine COM(2023) 516 final; Ratsdok. 12800/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 479/23, zu Drucksache 479/23) 345 Beschluss: Eine Stellungnahme gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 32. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG COM(2023) 462 final; Ratsdok. 12234/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 425/23, zu Drucksache 425/23) 345 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 33. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr COM(2023) 533 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 450/23, zu Drucksache 450/23) 346 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 34. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen COM(2023) 512 final; Ratsdok. 12755/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 461/23, zu Drucksache 461/23) 346 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 35. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr COM(2023) 445 final; Ratsdok. 11722/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 446/23, zu Drucksache 446/23) 346 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 36. Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches nach § 89 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGBXIV- Berufsschadensausgleichsverordnung – SGBXIVBSchAV) (Drucksache 426/23 (neu)) 332 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352* 37. Verordnung über die Zuständigkeit für Leistungen der Sozialen Entschädigung für Berechtigte im Ausland (Auslandszuständigkeitsverordnung – AuslZustV) (Drucksache 427/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351* 38. Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht (Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV – EVV) (Drucksache 428/23) . . . . . . . . . . . . 332 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352* 39. Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 – RBSFV 2024) (Drucksache 454/23) . . . . . . 332 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352* 40. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission zum Europäischen Forschungsraum (EFR- Forum) und Untergruppen – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 465/23) 332 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 465/1/23 . . . . . . . . . . . . . 352* 41. Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und § 7 Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 462/23) 332 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 462/1/23 . . . . . . . . . . . . . 352* 42. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 483/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 483/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 352* 43. Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Drucksache 494/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352* 44. Gesetz zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz) (Drucksache 495/23) 332 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4, Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG . . . . . . . . . . 352* 45. Entschließung des Bundesrates: Bidirektionales Laden als eine bedeutende Technologie für die Energiewende auf den Weg bringen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 496/23) . . . 326 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 326 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327 46. Entschließung des Bundesrates „Planungsrechtliche Sonderregelungen zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende – vorzeitige Verlängerung der Geltungsdauern sowie Ausdehnung der Befristungsvorgaben in § 246 Absatz 8 bis 13 und 14 bis 17 Baugesetzbuch“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 492/23) . . . . . 317 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 317 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 318 47. Entschließung des Bundesrates „Deutschland steht fest an der Seite Israels“ – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 524/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 312 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 314 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 349* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 315 48. . Entschließung des Bundesrates: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bedarfsgerecht und zukunftssicher mit Finanzmitteln ausstatten – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 525/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 327 Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 328 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 351* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 329 49. Entschließung des Bunderates: Die Fachkräftegewinnung und Arbeitsmarktintegration stärken und optimieren – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 526/23) . . . . . 329 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 329 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 330 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 50. Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Drucksache 527/23, zu Drucksache 527/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 347 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Vizepräsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im Auswärtigen Amt Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Sven Lehmann, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Elisabeth Kaiser, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Dr. Antje Draheim, Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit 1037. Sitzung Berlin, den 20. Oktober 2023 Beginn: 09.32 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1037. Sitzung des Bundesrates. Ich möchte zunächst Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken. Dort hat der Senatspräsident der Tschechischen Republik, Seine Exzellenz Herr V y s t r č i l , mit einer hochrangigen Delegation Platz genommen. – Herr Senatspräsident, ich begrüße Sie und Ihre Delegation sehr herzlich bei uns im Bundesrat! (Beifall) Deutschland und Tschechien verbindet eine enge, gute Partnerschaft. Als direkte Nachbarn arbeiten wir schon heute in vielen Bereichen eng zusammen. Gerade in der Grenzregion – wie wir es gestern besprochen haben – besteht ein großes Interesse an einer vertieften praktischen Kooperation. Tschechien und Deutschland haben nicht nur eine gemeinsame Grenze. Wir teilen auch gemeinsame Werte. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben unsere Länder viele geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen. Gemeinsam haben wir uns in der Europäischen Union für ein geschlossenes Auftreten gegen die russische Aggression eingesetzt und für eine wirksame Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf für Freiheit und Unabhängigkeit. Herr Senatspräsident, liebe Gäste aus Tschechien, herzlichen Dank für diese gute Partnerschaft in Europa! Ich freue mich, dass wir später noch Gelegenheit haben, unsere Gespräche fortzusetzen, wünsche Ihnen weiterhin einen guten Aufenthalt in Berlin und heiße Sie nochmals im Namen des gesamten Hauses herzlich willkommen. (Beifall) Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Tribüne begrüßen wir heute auch den israelischen Botschafter, Seine Exzellenz Herrn P r o s o r . – Es ist uns eine Ehre, dass Sie heute in den Bundesrat gekommen sind. Der brutale Angriff der Hamas auf Israel hat uns zutiefst erschrocken und schockiert. Die Nachrichten und Bilder, die uns aus Israel erreichen, sind erschütternd. Über tausend Menschen wurden ermordet, unzählige zum Teil schwer verletzt oder als Geiseln genommen. Wir verurteilen die Anschläge der Hamas auf das Schärfste und werden gleich einen Antrag beraten, der dies zum Ausdruck bringt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Deutschland ist kein Platz für Antisemitismus und Feindseligkeit gegenüber Israel. Um diese Botschaft sichtbar zu machen, wehte an den Tagen nach den Anschlägen an vielen öffentlichen Gebäuden in Deutschland, auch am Bundesrat, die israelische Flagge – als Zeichen unserer Solidarität und tiefen Freundschaft mit Israel, als Zeichen unserer Anteilnahme an dem Leid seiner Bürgerinnen und Bürger. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer, den Verletzten und denen, die weiterhin um vermisste oder entführte Personen bangen müssen. Als Ausdruck unserer Anteilnahme bitte ich Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Vielen Dank! Wir kommen jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 50 Punkten vor. Das Gesetz zur Lkw-Maut – TOP 50 – wird heute Vormittag im Deutschen Bundestag beraten. Sobald es dort verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet worden ist, werden wir es umdrucken und hier im Saal verteilen. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird Punkt 47 aufgerufen. Nach TOP 4 werden die Punkte 46 und 15 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 11 werden die Punkte 45, 48 und 49 – in dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 47: TOP 47 Entschließung des Bundesrates „Deutschland steht fest an der Seite Israels“ – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 524/23) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr Ministerpräsident Haseloff, Sachsen-Anhalt! Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 7. Oktober markiert eine Zäsur in der Geschichte des Nahen Ostens. Die Angriffe der Terrororganisation Hamas auf Israel haben vorerst alle Hoffnungen auf ein friedliches Miteinander in der Region brutal zerschlagen. Sie haben unsägliches Leid über die Menschen in Israel gebracht. Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei den Menschen dort und ganz besonders bei den vielen Toten und Verletzten, den verschleppten Geiseln und ihren Angehörigen. Wieder einmal müssen wir erleben, wie die Zivilbevölkerung unter einem verheerenden Überfall und brutalen Angriffskrieg leidet. Wir werden nicht akzeptieren, wenn Männer, Frauen und Kinder Opfer von Raketen und brutalen Angriffen der Hamas und ihrer Verbündeten werden. Dieser Terror ist durch nichts zu rechtfertigen. Das bringt der Bundesrat mit seiner Entschließung eindrucksvoll zum Ausdruck. Wir richten den Blick jedoch nicht nur nach Israel. Jährlich, am 9. Oktober, erinnern wir in Sachsen-Anhalt an den furchtbaren Anschlag auf die Synagoge in Halle. Angesichts von Sympathiekundgebungen für die Hamas in Deutschland, angesichts sich mehrender antisemitischer Übergriffe in unserem Land wie der Attacke auf die Synagoge in der Brunnenstraße hier in Berlin müssen wir uneingeschränkt beweisen, dass unsere Demokratie wehrhaft ist. Wir stehen fest an der Seite Israels. Antisemitismus darf und wird in unserem Land keinen Platz finden. Das ist genauso wie die Sicherheit des Staates Israel in Deutschland Staatsräson und gilt nicht nur für uns Deutsche, sondern auch für alle – ich wiederhole: alle – Menschen, die zu uns kommen. Sonst können sie nicht zu unserer Gesellschaft gehören. Es gibt in dieser schweren Zeit jedoch auch Hoffnungszeichen. Am Sonntag wird in Dessau-Roßlau, in Ihrer Anwesenheit, Exzellenz, sehr geehrter Herr Botschafter, und des Bundeskanzlers die Neue Synagoge der jüdischen Gemeinde der Stadt eingeweiht. Diese Synagoge ist unter anderem mit Moses Mendelssohn und Kurt Weill verbunden. Das zeigt: Jüdisches Leben ist in Sachsen-Anhalt, ist in Deutschland wieder fest verwurzelt. Unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen eine gute Zukunft in unserem Land haben. Das versprechen wir, und dafür werden wir einstehen – auch durch die im Dezember dieses Jahres in unserer Landeshauptstadt Magdeburg ebenfalls noch einzuweihende Neue Synagoge. Am vergangenen Mittwoch habe ich in meiner Heimatstadt Wittenberg das Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch ConAct besucht. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt und fördert es Begegnungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Israel. Bei diesem Besuch habe ich Fassungslosigkeit und Trauer über den schrecklichen Angriff auf Israel erlebt. Doch es war auch Zuversicht zu spüren. Der Terror der Hamas wird die Begegnungen zwischen unseren Völkern nicht verhindern. Im Gegenteil: Das Band zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Israel wird dadurch umso fester geknüpft. Auch das ist eine Botschaft, die wir mit unserer Entschließung heute in die Welt senden. Wir stehen fest an der Seite Israels. Terror und Hass werden keine Perspektive haben. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält nun Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind schreckliche, unfassbare Bilder, die uns in den letzten Tagen aus Israel erreichen: Raketen. Trümmer. Babys, Kinder, Frauen, Männer, die in ihrem Zuhause gefoltert und ermordet wurden. Viele unschuldige Menschen sind durch den Terror der Hamas gestorben, misshandelt und verschleppt worden, darunter auch deutsche Staatsangehörige. Diese Bilder – das geht Ihnen vielleicht genauso – wird man nicht wieder los, und wir können nur ahnen, wie es den Menschen geht, die jetzt um ihre Angehörigen, die gerade Geiseln sind, bangen. Deshalb ist dieser Antrag heute so wichtig: weil wir mit unserer Entschließung deutlich machen, dass alle Länder diesen menschenverachtenden, brutalen Terrorangriff auf Israel aufs Schärfste verurteilen. Wir sind in Gedanken bei den Opfern, ihren Angehörigen, bei Israel und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Ihnen gilt unsere Solidarität. Niemand darf das Existenzrecht Israels infrage stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die internationale Situation hat auch Auswirkungen auf das jüdische Leben bei uns in Deutschland. Jüdische Gemeinden müssen Sicherheitsvorkehrungen verstärken, und es gibt Vorfälle, bei denen israelische Flaggen von Masten heruntergerissen wurden. Jüdische Eltern sind besorgt, wenn sie ihre Kinder zur Schule schicken. Wir erleben antiisraelische Demonstrationen und sogar das Bejubeln des Hamas- Terrors auf deutschen Straßen. Auch diese Bilder sind unerträglich, und die Vergehen in diesem Zusammenhang müssen konsequent verfolgt und geahndet werden. Wir haben uns geschworen „Nie wieder!“. Dieses „Nie wieder!“ ist jetzt, und wir müssen das als Rechtsstaat durchsetzen. Ich kann mich gut erinnern, wie ich als Bundesfamilienministerin mit Kanzlerin Merkel und dem Kabinett 2014 zu Regierungskonsultationen in Israel war. Das war meine erste Reise nach Israel. Ich war angespannt und gespannt. Warum? Ich, so wie alle aus meiner Generation, kannte Hitlers Nazideutschland und die Ermordung, Verfolgung und Abschlachtung von Jüdinnen und Juden nur aus den Geschichtsbüchern, von Zeitzeugen, aus Gesprächen mit der Oma. Ich habe es als großes Privileg empfunden und mit großer Dankbarkeit erlebt, dass wir, die Deutschland vertreten haben als Regierung, in Israel als Freunde empfangen wurden. Dass es bei den Regierungskonsultationen natürlich um Fragen der Sicherheit, aber auch um ganz praktische, alltägliche Fragen ging, wie zum Beispiel den deutsch-israelischen Jugendaustausch, dass es nur ein paar Jahrzehnte nach der Verfolgung und millionenfachen Ermordung von Jüdinnen und Juden durch Nazideutschland möglich war, dass ganz viele israelische Jugendliche gern zu uns nach Deutschland, hier nach Berlin, gekommen sind, und dass es trotz der Verantwortung und Schuld, die auch wir, die nachfolgenden Generationen, fühlen und tragen, möglich ist, sich auszusöhnen und Freunde zu werden, all das ist angesichts unserer Geschichte kaum vorstellbar, aber es ist so gekommen. Und das hat damit zu tun, dass wir von Israel, dem Staat, der eben wegen unserer Verfolgungstaten gegründet wurde, der Sicherheit bieten soll für Jüdinnen und Juden, Vertrauen bekommen haben – Vertrauen, dass wir als demokratisches, freiheitliches Deutschland alles dafür tun, dass Jüdinnen und Juden nicht mehr verfolgt werden und sicher sein können, in Israel und auch bei uns in Deutschland. Daraus ergibt sich aus meiner Sicht – und es ist wichtig, dass das wirklich jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland versteht – eine ganz besondere Verantwortung unsererseits, sich nicht auf „Ja, aber …“- Diskussionen einzulassen, sondern klar darin zu sein, dass wir an der Seite Israels stehen, dass Israel ein Existenzrecht hat und auch das Recht, sich gegen diesen Terror zu verteidigen. Und daraus ergibt sich die Verantwortung, dass wir als Rechtsstaat konsequent gegen Antisemitismus vorgehen und dass wir diejenigen unterstützen, die jüdisches Leben in unserem Land als Bereicherung ansehen. Ich will einmal sagen: Die große Mehrheit in Deutschland zeigt Solidarität. Bürgerinnen und Bürger zeigen in ganz Deutschland, dass sie fest an der Seite Israels stehen. In der vergangenen Woche habe ich die jüdische Gemeinde in Schwerin besucht, und wir haben gemeinsam mit dem Landesrabbiner den Opfern des Terrors gedacht. Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind dankbar, dass wir seit 1990 wieder jüdisches Leben in unserem Land haben. Das ist eine große Bereicherung, sozial und kulturell. Ich bin sehr dankbar, dass gerade in dieser Woche – und das ist ein wichtiges Zeichen – bei uns in Mecklenburg- Vorpommern die Jüdischen Kulturtage stattfinden und dass gerade in diesem Jahr viel mehr Menschen gekommen sind als in anderen Jahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es angesprochen: Wir haben aufgrund unserer Geschichte eine ganz klare Verpflichtung und eine ganz besondere Verantwortung für jüdisches Leben in Deutschland. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können. Antisemitismus als Geisteshaltung ist und bleibt gefährlich und ist eine Bedrohung für das freiheitliche, demokratische Zusammenleben. Deshalb muss klar sein, dass wir im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Menschen bei uns im Land, egal wie sie zu Israel stehen und einzelne politische Dinge bewerten, das Ermorden und Foltern von Babys, Kindern, Frauen und Männern bejubeln. Das ist menschenverachtend. Das hat mit unseren Werten, die in der Verfassung verbrieft sind, nichts zu tun. Deswegen müssen wir ganz konkret handeln. Der Rechtsstaat muss konkret vorgehen, und ich bin allen Polizistinnen und Polizisten dankbar, die das vor Ort auf der Straße umsetzen. Wir müssen aber weitergehen. Wir müssen zum Beispiel im Staatsbürgerrecht verbriefen, dass diejenigen, die antisemitisch sind, kein Recht haben, den deutschen Pass zu erhalten. Und wir müssen mehr für die Antisemitismusprävention tun. Deshalb ist es wichtig, dass das Demokratiefördergesetz des Bundes auf den Weg gebracht wird. Denn wir sollten die vielen Initiativen, die vielen Angebote, die sich gegen Antisemitismus richten, im präventiven Bereich auf gesetzliche Füße stellen. Das ist gerade jetzt ein wichtiges Zeichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr dankbar dafür, dass unser Bundeskanzler in Israel gewesen ist und dort ein starkes Signal der Solidarität gesetzt hat. Ich bin sicher, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Moment sehr gut vertreten gefühlt haben. Für uns gilt das, was wir heute hier mit unserem Antrag beschließen: Der Bundesrat, also alle Länder, unterstützt die Bundesregierung dabei, sich gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern für eine schnelle und friedliche Lösung einzusetzen. Wir betonen, dass Freiheit und Demokratie in Israel, in der Ukraine und überall dort, wo diese Werte in Gefahr sind, geschützt und gesichert werden müssen. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Entschließung heute nicht nur ein Symbol ist. Sie ist wichtig. In diesen Tagen, in denen wir auch bei uns im Land Diskussionen erleben, müssen wir gemeinsam als Länder in der Frage des Existenzrechts Israels und im Kampf gegen Antisemitismus ganz klar Orientierung geben und Haltung zeigen. Vielen Dank für diesen Antrag! Ganz Deutschland steht an der Seite Israels. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Schwesig! – Das Wort erhält nun Herr Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Exzellenz, sehr geehrter Herr Botschafter Prosor! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Situationen im Leben, es gibt Situationen in der Politik, in denen es kein Wenn und kein Aber gibt. Der brutale Terrorangriff der Hamas auf Israel ist solch eine Situation. Der Terror der Hamas gegen friedliche Zivilisten, gegen Kinder, Frauen, alte Menschen schockiert und macht fassungslos. Unsere Gedanken sind bei unseren israelischen Freunden, bei den Opfern und ihren Familien. Ganz besonders sind in diesen Tagen unsere Gedanken auch bei den Geiseln, die noch immer in den Händen der Hamas sind. Sie bangen um ihr Leben, ihre Familien bangen um sie, wir bangen um sie. Die Hamas begeht menschenverachtende Verbrechen. Das ist Terror gegen den Staat Israel – Terror, der nur ein Ziel hat: Israel und das israelische Volk zu vernichten. – Sehr geehrter Herr Botschafter, wir stehen fest an Ihrer Seite. Wir stehen fest an der Seite unserer israelischen Freunde. Die demokratischen Kräfte in unserem Land sind in ihrer Solidarität mit Israel einig. Diese Klarheit und Geschlossenheit gilt es zu bewahren. Wir wissen: Das wird nicht immer einfach sein. Israel wurde angegriffen, und Israel verteidigt sich. Es herrscht Krieg, und jeder Krieg löst unermessliches Leid aus. Es wird auch in den kommenden Wochen Bilder und Nachrichten geben, die nur schwer zu ertragen sind. Und trotzdem gilt ohne Wenn und Aber: Wir stehen an der Seite Israels. Deutschland unterstützt Israels Recht auf Selbstverteidigung. Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Dieser Satz aus der Rede von Angela Merkel vor der Knesset im Jahr 2008 wird in diesen Tagen häufig zitiert. Zu Recht. Angela Merkel hat damals hinzugefügt: „Und wenn das so ist, dann dürfen das in der Stunde der Bewährung keine leeren Worte bleiben.“ Diese Stunde der Bewährung ist jetzt. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung Israel ihre Unterstützung zugesagt hat. Ich bin dankbar, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Bundeskanzler Olaf Scholz nach Israel gereist sind, um die Unterstützung Deutschlands und Europas deutlich zu machen. Es gilt auch, all denen entgegenzutreten, die sich hier bei uns in Deutschland auf die Seite des Terrors stellen. Wir akzeptieren nicht, wenn Hass, Gewalt und Terror auf unseren Straßen gefeiert werden. Hass auf Israel, Hass auf Jüdinnen und Juden, Antisemitismus hat in unserem Land keinen Platz. Deshalb sind die von der Bundesregierung angekündigten Verbote von Hamas und Samidoun richtig. Wir nutzen außerdem alle rechtlichen Möglichkeiten, um israelfeindliche Hassdemonstrationen einzuschränken. Die Polizei ist mit großem Aufgebot vor Ort und greift bei Verstößen konsequent ein. Straftaten müssen konsequent geahndet werden. Ich sage es ganz klar: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Hass und Antisemitismus beginnen. Wir stehen auch fest an der Seite der jüdischen Menschen und Menschen aus Israel hier bei uns. Ich war am Mittwoch in einer Synagoge in Bielefeld. Ich weiß bis heute nicht, was mich mehr angefasst hat: die Erzählung einer Gemeindearbeiterin, dass die älteren Menschen, bevor sie sich auf den Weg zum Kaffeetrinken machen, in der Gemeinde anrufen und zur Sicherheit nachfragen, ob sie wohl sicher den Weg machen können, oder eine junge Frau, die sagte: „Na ja, das kennen wir ja schon. Alle paar Jahre können wir uns hier nicht mehr sicher fühlen.“ Es ist unerträglich, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland Angst um ihre Sicherheit haben, dass sie ihre Kippa nicht offen tragen können, ohne Sorge vor Anfeindungen und Angriffen zu haben. Die Menschen sind besonders erschüttert, weil für Jüdinnen und Juden Israel eigentlich immer der sichere Hafen war. Dieses Vertrauen in Sicherheit wurde durch den Angriff der Hamas erschüttert, in Israel und weltweit. Umso wichtiger ist jetzt, dass wir die Sicherheit der jüdischen Menschen in Deutschland garantieren. Auch die Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland gehört zur deutschen Staatsräson. Unsere Behörden tun alles, was notwendig und möglich ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wir haben in Nordrhein-Westfalen, aber sicherlich nicht nur bei uns, die Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen deutlich erhöht. Und es ist für das Vertrauen auf Sicherheit auch wichtig, unsere Solidarität persönlich zu zeigen – jeder Einzelne im Alltag –, zu zeigen, dass wir Antisemitismus entgegentreten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit einigen Jahren ein eigenes Büro in Tel Aviv, und man wird oft gefragt: Warum habt ihr so etwas? Es ist das einzige Büro dieser Art, das unser Land im Ausland betreibt. In normalen Zeiten werden Projekte aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Jugend und Kultur dort gepflegt, bearbeitet, intensiviert. Dadurch sind viele persönliche Kontakte, Freundschaften, Beziehungen, Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden entstanden. Gerade jetzt ist der Moment, diese Freundschaften zu pflegen, Kontakt aufzunehmen, unseren Freunden und Partnern persönlich zu sagen: Wir stehen fest an eurer Seite, nicht nur in diesen Tagen, nicht nur heute und morgen, sondern auch darüber hinaus. – Das, sehr geehrter Herr Botschafter, möchte ich auch Ihnen zusichern. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Wüst! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen). Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. 1 Anlage 1 Daher frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu fassen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen gleich zur Neuwahl unseres Präsidiums. Nach einem ereignisreichen Jahr geht zum 1. November der Vorsitz des Bundesrates von der Freien und Hansestadt Hamburg auf unser Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern über. Die künftige Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig hat in der Debatte zum Entschließungsantrag bereits darauf hingewiesen, welche Bedeutung unserer Freundschaft mit Israel innerhalb der internationalen Beziehungen Deutschlands zukommt. Aus diesem Grund war es mir wichtig, als Präsident des Bundesrates im 75. Gründungsjahr des Staates Israel nach Tel Aviv und Jerusalem zu reisen, die Gedenkstätte Yad Vashem zu besuchen und mit Menschen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über die deutsch-israelischen Beziehungen und gemeinsame Zukunftsprojekte zu sprechen. Sehr geehrter Herr Botschafter Prosor, herzlichen Dank, dass Sie uns bei der Vorbereitung der Delegationsreise im Mai so gut unterstützt haben, dass ich mit Staatspräsident Herzog, mit Ministerpräsident Netanjahu, mit weiteren Mitgliedern der Regierung und Vertretern der Opposition in der Knesset sprechen konnte! Wir haben die Dynamik und Innovationskraft Ihres Landes erlebt, die aktuellen politischen Diskussionen in Israel und zugleich die großen Sorgen gespürt, die mit den Konflikten und Spannungen in der Region verbunden sind. Der terroristische Angriff der Hamas auf das israelische Volk vor zwei Wochen hat gezeigt, wie berechtigt diese Sorgen waren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinter den Angriffen auf Israel steht nicht allein die Hamas, sondern auch weitere radikale Kräfte und Organisationen, die das Existenzrecht Israels grundsätzlich infrage stellen und den israelischen Staat bekämpfen. Wir in Deutschland stehen fest an der Seite Israels. Diese Botschaft ist uns wichtig, nach außen und nach innen. Dazu gehört die Verpflichtung von Bund und Ländern, islamistische Aktivitäten in Deutschland zu unterbinden, Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten und das jüdische Leben in Deutschland zu schützen und zu fördern. Sehr geehrter Herr Prosor, nehmen Sie diese Botschaft mit nach Israel! Wir wünschen Ihnen und Ihrem Land viel Kraft in dieser schweren Zeit. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in meiner letzten Rede als Bundesratspräsident nicht versäumen, mich noch einmal zu bedanken: für Ihre Mitwirkung, für die Präsentation Ihrer Länder, für den Besuch Ihrer Bürgerdelegationen am Tag der Deutschen Einheit in Hamburg. Der 3. Oktober ist ein Symbol für die Einheit, die Freiheit und Demokratie unseres Landes – ein Tag, der unsere nationale Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken soll. Die Expertenkommission „Deutsche Einheit“ unter der Leitung von Matthias Platzeck hat empfohlen, den 3. Oktober als heiteren Nationalfeiertag zu begehen und dabei viele Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft einzubinden. Gemeinsam mit über 700 000 Besucherinnen und Besuchern haben wir in Hamburg ein großes, ein vielfältiges, ein heiteres Fest der deutschen Einheit gefeiert, nicht obwohl, sondern gerade weil wir in einer Zeit des Umbruchs und der Veränderung leben, in der wir Zuversicht und Tatkraft brauchen. Deshalb haben wir zurückgeschaut auf über 30 Jahre Wiedervereinigung und zugleich einen optimistischen Blick voraus gerichtet: auf ein modernes, vielfältiges und internationales Deutschland, das seinen Kurs selbst bestimmt und „Horizonte öffnet“. Während des Festaktes in der Elbphilharmonie hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Harbarth, in seiner Rede deutlich gemacht, worauf es ankommt, wenn wir den großen Aufgaben unserer Zeit gerecht werden wollen: auf einen Staat, der auf allen Ebenen schnell und lösungsorientiert arbeitet, auf private Initiativen, die der Staat ermöglicht, ermutigt und fördert, und auf eine Gesellschaft, die zu Kompromissen bereit und fähig ist. Das ist eine gute Orientierung für unser Handeln in einer Zeit des Umbruchs. Als Landesregierungen können wir – gemeinsam mit dem Bund – schnellere Verfahren für die Verwaltung entwickeln, sie entschlacken, modernisieren und digitalisieren. Als Politikerinnen und Politiker begegnen wir vor Ort privaten und bürgerlichen Initiativen, die wir sichtbar machen, würdigen und unterstützen müssen. Als Mitgliedern des Bundesrates muss es uns um den sachlichen, konstruktiven Austausch gehen, um das Finden gemeinsamer Positionen untereinander und gegenüber der Bundesregierung. Als Länder positionieren wir uns gemeinsam gegenüber dem Bund und müssen dabei zugleich zu Kompromissen bereit sein – und wir erwarten selbstverständlich auch, dass der Bund diese Bereitschaft erkennen lässt. Das jedenfalls ist der Auftrag unserer Verfassung. Im Mittelpunkt unseres föderalen Systems stehen nicht Blockade und Kräftemessen, sondern Zusammenarbeit, Austausch und das Bemühen um gemeinsame Lösungen in wichtigen nationalen Fragen. Das Ringen um Kompromisse und gute Lösungen für ganz Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg auch die Arbeit des Parlamentarischen Rates geprägt. Auf diese Weise ist unser Grundgesetz entstanden, das uns seitdem gute Dienste leistet und dessen 75. Jubiläum wir im nächsten Jahr feiern. Vielleicht ist das ein guter Anlass, noch einmal im historischen Bundesratsgebäude in Bonn zusammenzukommen – so jedenfalls eine Idee des Kollegen Hendrik Wüst, die mir sehr sympathisch ist und die ich bereits mit Manuela Schwesig besprochen habe. Also, wer weiß, ob uns die neue Bundesratspräsidentin im Rahmen der Feierlichkeiten zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes im Mai 2024 zu einer besonderen Sitzung in unser immer noch bestehendes Gebäude am Rhein einlädt? Sehr geehrte Damen und Herren, der Föderalismus ist ein Erfolgskonzept für die Demokratie in Deutschland. Er hat sich in Krisenzeiten als effizient und widerstandsfähig erwiesen. Wir sind damit eine starke Kraft für die Demokratie in Europa und der Welt. Als Bürgermeister eines Stadtstaates mit einem Hafen, der als Deutschlands Tor zur Welt gilt, war es mir ein Anliegen, auch die internationale Dimension unserer Arbeit zu beachten. In Wien, Paris, Prag und Den Haag, in den USA, in Israel und Chile – in allen Staaten, die ich als Präsident des Bundesrates besucht habe, wurden wir mit Offenheit, Anerkennung und Interesse an der Zusammenarbeit empfangen. Auch daraus ergeben sich für uns als Länder große Chancen und Perspektiven. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute, in der letzten Sitzung dieses Bundesratsgeschäftsjahres, möchte ich mich – im Namen aller Mitglieder des Hauses – bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesrates bedanken, die besonders die Arbeit des Präsidenten, aber eben zugleich aller Mitglieder des Bundesrates unterstützen: Tag für Tag, Sitzung für Sitzung, professionell, freundlich und engagiert. Herzlichen Dank Frau Rettler und Ihrem gesamten Team! Ich wünsche meiner Nachfolgerin Manuela Schwesig alles Gute und freue mich, dass wir nach dem Hamburger Motto „Horizonte öffnen“ jetzt ebenso maritim und nordisch „Vereint Segel setzen“. Sehr geehrte Damen und Herren, für mich war das zurückliegende Jahr eine sehr besondere Zeit meiner politischen Arbeit – mit zusätzlichen Aufgaben, interessanten Begegnungen und neuen Erfahrungen. Es war mir eine Ehre. – Herzlichen Dank! (Beifall) Ich rufe nun Punkt 1 der Tagesordnung auf: TOP 1 Wahl des Präsidiums Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für das am 1. November 2023 beginnende neue Geschäftsjahr vor, die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Frau Manuela Schwesig, zur Präsidentin des Bundesrates zu wählen. Über die Wahl der Präsidentin wird nach unserer Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die Länder aufzurufen. Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsident Dr. Peter Tschentscher: Demnach kann ich feststellen, dass Frau Ministerpräsidentin Manuela S c h w e s i g für das Geschäftsjahr 2023/2024 einstimmig zur Präsidentin des Bundesrates gewählt ist. Frau Ministerpräsidentin, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Dann darf ich Ihnen, Frau Kollegin Schwesig, die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten. Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten des laufenden Geschäftsjahres, zur Zweiten Vizepräsidentin die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Frau Anke R e h l i n g e r . Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Die Vorschläge sind einstimmig angenommen. Frau Kollegin Rehlinger und ich selbst nehmen diese Wahl ebenfalls an. – Richtig? Anke Rehlinger (Saarland): Dem widerspreche ich nicht. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Das ist fein. – Dann möchten wir kurz unterbrechen, um ein feierliches Foto zu machen. (Übergabe des Staffelstabs und kurzer Fototermin im Halbrund) Jetzt beginnen wir mit Punkt 2: TOP 2 Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge die Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei Stellvertreter. Dementsprechend schlage ich vor, Frau Ministerin Bettina M a r t i n (Mecklenburg-Vorpommern) zur Vorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r (Hamburg) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Frau Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r (Saarland) zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit sind die Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei Stellvertreter einstimmig gewählt. Wir kommen zu Punkt 3: TOP 3 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Drucksache 503/23) Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des Präsidenten vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Dann ist so beschlossen. Zu Punkt 4: TOP 4 Wahl der Schriftführer (Drucksache 504/23) Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2023/2024 Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) als Schriftführer zu wählen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit ist Herr Dr. Joachim als Schriftführer einstimmig gewählt. Die Wahl eines weiteren Schriftführers erfolgt in einer der nächsten Sitzungen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 46: TOP 46 Entschließung des Bundesrates „Planungsrechtliche Sonderregelungen zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende – vorzeitige Verlängerung der Geltungsdauern sowie Ausdehnung der Befristungsvorgaben in § 246 Absatz 8 bis 13 und 14 bis 17 Baugesetzbuch“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 492/23) Hierzu gibt es die Wortmeldung von Herrn Ministerpräsident Günther, Schleswig-Holstein. Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen nicht, wie sich die Lage in Nahost nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel entwickelt, und auch nicht, wann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine – hoffentlich mit einem Sieg der Ukraine – endet oder wann sich die durch Flucht entstandene Situation an unseren europäischen Außengrenzen entspannt. Angesichts der vielfältigen grenzübergreifenden Krisen kann niemand von uns abschätzen, wie viele Menschen bei uns künftig Schutz und Hilfe ersuchen werden. Deshalb müssen wir auf europäischer wie auf nationaler Ebene Lösungen finden, um die Migration nach Deutschland besser zu ordnen und zu steuern. Der Bund muss vor allem bei der Unterbringung und Integration endlich seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht werden und finanziell seinen Anteil leisten. Das ist die dringende Erwartung aller Bundesländer. Der Bund muss außerdem dafür sorgen, dass die Zuzugszahlen sinken und dass diejenigen, die ausreisepflichtig sind, abgeschoben werden können. Wir brauchen dafür digitalisierte, schnellere Asylverfahren und wirksame Rückführungsabkommen. Der Bund muss überdies seine Gespräche mit den wichtigsten Herkunftsländern intensivieren und die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, Rückführungen in alle Länder mit einer niedrigen Anerkennungsquote zu beschleunigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all dies müssen wir tun, damit wir die Kapazitäten haben, denjenigen zu helfen, die absehbar hierbleiben werden. Eine ungesteuerte Einwanderung überfordert unsere Gesellschaft. Wir werden die Armutsmigration begrenzen müssen, damit die Hilfe für Schutzsuchende weiter möglich bleibt. Denn es gibt ein Recht auf Asyl, aber keines auf Migration. Wie gesagt, eine faire Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist die Grundvoraussetzung. Die finanzielle Unterstützung des Bundes darf nicht gedeckelt sein, sie muss sich an den Zugangszahlen und an der Inflation orientieren. Die Eckpunkte eines solchen atmenden Systems haben wir gemeinsam verabredet, und ich erwarte, dass sich der Bund beim Migrationsgipfel mit den Ländern darauf verständigt. Wir müssen auch darüber Einigkeit erzielen, wie Länder und Kommunen die Aufnahme und Unterbringung künftig gestalten können. Deshalb dieser Antrag aus Schleswig- Holstein. Die Kommunen melden uns deutlich zurück: Die kritische Grenze der Kapazitäten für die Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden ist erreicht oder bereits überschritten. Ob Wohnraum, Schulen oder Kitas: Unsere Infrastruktur ist zunehmend nicht mehr in der Lage, so viele Menschen zu versorgen, zumindest nicht mit dem Standard, den wir bislang angestrebt haben. Der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist dadurch derzeit massiv herausgefordert. Wir sind alle miteinander gefragt, das Vertrauen in das Handeln des Staates und seine Institutionen zu stärken. Wir müssen zeigen, dass wir die Lage bewältigen. Dazu sollten wir, wie schon 2015 und 2016, pragmatischer werden. Unsere Abläufe und Anforderungen gehören auf den Prüfstand, insbesondere wenn es darum geht, ausreichend Unterkünfte zu schaffen. Deshalb schlagen wir eine Änderung im § 246 Baugesetzbuch vor. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist bereits ohne die Aufnahme von Geflüchteten angespannt, bezahlbarer Wohnraum seit Jahren knapp, die Probleme in der Bau- und Immobilienbranche hinlänglich bekannt. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, beim Thema Unterbringung die gesetzgeberischen Weichen so zu stellen, dass unseren Kommunen schnell geholfen wird. Bereits 2015 gab es in Reaktion auf die herausfordernden Flüchtlingszahlen eine flexible Sonderregelung im § 246. So konnten schneller und unbürokratischer Unterkünfte mit größtmöglicher Planungssicherheit vor Ort gebaut werden. Richtig ist, dass die vorhandenen planungsrechtlichen Sondervorschriften schon umfängliche Instrumente bereithalten, um einfacher Unterkünfte für Geflüchtete oder Asylsuchende zu errichten. Allerdings kann die aktuelle Ausgestaltung der gesetzlichen Fristen die Kommunen hindern, die dringend benötigten Unterkünfte mit hinreichend zeitlicher Planungssicherheit zu realisieren, weil es vielfach unwirtschaftlich für die Kommunen ist. Aus diesem Grund bitten wir die Bundesregierung, die Anwendbarkeitsfristen in § 246 vorzeitig zu verlängern und zusätzlich die anderen Befristungsvorgaben anzuheben. Das Land Schleswig-Holstein bringt dazu den darauf ausgerichteten Entschließungsantrag ein. Unsere Entschließung stellen wir zur sofortigen Sachentscheidung. So können wir als Länder mit Blick auf den Migrationsgipfel am 6. November ein weiteres gemeinsames Signal an den Bund senden. Dafür bitte ich Sie herzlich um Ihre Unterstützung. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ausschussberatungen zu der Vorlage haben nicht stattgefunden. Schleswig-Holstein hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist dafür? – Mehrheit. Dann entscheiden wir heute in der Sache. Wer stimmt dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Dann ist sie so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) (Drucksache 433/23) Hierzu liegt uns eine Reihe von Wortmeldungen vor. – Frau Ministerin Heinold, Schleswig-Holstein! Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu stärken. Angesichts der multiplen Krisen unserer Zeit sind wir mehr denn je darauf angewiesen, dass unsere Wirtschaft gute Rahmenbedingungen hat, um durch diese auch für sie schwierige Zeit zu kommen. Gerade für ein Land wie Schleswig-Holstein als Energiewendeland ist es natürlich notwendig, dass bei einem solchen Gesetz der Aspekt der Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle spielt. Deswegen ist die Klimaschutz- Investitionsprämie im Gesetz verankert: Wenn ein Unternehmen in energieeffiziente Sachanlagen investiert, kann es eine Prämie in Höhe von bis zu 15 Prozent des Investitionsvolumens beantragen. Je nach Bemessungsgrundlage kann ein Unternehmen so bis zu 30 Millionen Euro erhalten. Das ist ein guter und dringend notwendiger Impuls. Deshalb begrüßt die schleswig-holsteinische Landesregierung die Einführung der Investitionsprämie. Sie ist als Förderung für Zukunftsinvestitionen ein gutes Instrument. Allerdings – und darin sind sich alle 16 Länder einig – ist die geplante Abwicklung über die Steuerverwaltung keine gute Lösung. Sie schafft mehr Verwaltungsaufwand, sie schafft mehr Bürokratie. Und lassen Sie es mich sehr deutlich sagen: Ein Förderprogramm, ein Zuschussprogramm gehört in den Bundeshaushalt und nicht in die Steuergesetzgebung. Förderprogramm ist Förderprogramm, Steuergesetzgebung ist Steuergesetzgebung. Wir müssen unsere Finanzämter davor schützen, dass sie immer mehr Aufgaben bekommen, die eigentlich gar nicht ihre Aufgaben sind. Deshalb spricht sich der Finanzausschuss des Bundesrates dafür aus, die Klimaschutz-Investitionsprämie als Zuwendung durch den Bund zu verwalten und aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Ich hoffe, dass wir in den weiteren Beratungen gemeinsam gute Lösungen finden. Meine Damen und Herren, ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs ist die finanzielle Auswirkung dieses Gesetzes auf Bund, Länder und Kommunen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist teuer, er bringt hohe Steuermindereinnahmen mit sich: für Länder und Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 rund 20 Milliarden Euro. Das ist eine Menge Geld und für viele nicht mehr verkraftbar. Ich kann das für mein Bundesland sagen: Schon jetzt ist die Finanzlage extrem angespannt. Ich kann das aber auch für unsere Kommunen sagen, die gerade durch die Nachbesserung, die der Bund bei diesem Gesetz noch vorgenommen hat, hohe Steuermindereinnahmen hätten. Wir haben schon jetzt viel zu schultern. Ich erinnere an das Jahressteuergesetz, das Inflationsausgleichsgesetz, an die Kosten für die Flüchtlinge und an all das, was wir vor Ort durch die hohe Inflation zu bewältigen haben. Natürlich müssen wir uns deshalb bei diesem Gesetz bei jedem Punkt ganz genau anschauen: Ist das notwendig? Ist das richtig? Ist das zielgenau? Das Ziel in den weiteren Beratungen muss sein, die Mindereinnahmen für unsere Kommunen, aber auch für uns als Länder zu reduzieren. Und dafür gibt es Hebel in diesem Gesetz. Die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung soll Investitionen anreizen und einen konjunkturellen Impuls setzen. Diese Maßnahme führt zu erheblichen Steuermindereinnahmen. Deshalb hat Schleswig-Holstein im Finanzausschuss des Bundesrats einen Antrag gestellt, mit dem wir um Prüfung bitten, ob die degressive Abschreibung haushaltsverträglicher ausgestaltet werden kann. Dafür haben wir im Finanzausschuss eine Mehrheit gefunden. Ein zweiter Punkt ist die Ausweitung des Verlustabzugs. Auch hier muss noch einmal sehr genau hingeschaut und festgestellt werden, was tatsächlich notwendig und für die Wirtschaft in dieser Situation hilfreich ist. Denn hierdurch sind insbesondere unsere Kommunen in den nächsten Jahren sehr von Mindereinnahmen betroffen. Ein dritter Punkt ist die Erhöhung der Forschungszulage – die wir im Grundsatz begrüßen. Kritisch sehen wir jedoch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Denn dies ist eine Maßnahme, die in der Abwicklung, die ja in Teilen auch wieder den Finanzämtern obliegt, mehr Bürokratie mit sich bringt und alles komplizierter macht. Auch hier ist anzumerken, dass das eigentlich mit der Steuergesetzgebung relativ wenig zu tun haben dürfte. Da ist es jetzt angesiedelt, aber es darf zumindest nicht noch bürokratischer und komplizierter werden. Meine Damen und Herren, ja, es gibt gute Gründe für Steuerentlastungen. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, zu sagen – das muss immer mit genannt werden –: Wenn wir auf der einen Seite eine Steuerentlastung haben, haben wir in der Regel – zumindest im Moment und in den Folgejahren – weniger Einnahmen für Länder, für Kommunen. In einer sehr angespannten Finanzlage trifft das direkt die Daseinsvorsorge. Deshalb müssen wir genau hinschauen bei dem, was wir tun. Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist richtig, das Wachstumschancengesetz auf den Weg zu bringen, ein Gesetz, das unserer Wirtschaft hilft, durch diese schwierige Zeit zu kommen und sich nachhaltig zu entwickeln. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass die Mindereinnahmen, dass all dies für uns als Länder, für die Kommunen verkraftbar ist. Entsprechend gibt es heute eine Reihe von Empfehlungen, die dafür werben, dass sich der Bundesrat entsprechend positioniert, damit wir dann in den weiteren Beratungen mit der Bundesregierung beziehungsweise dem Bundestag schauen, dass wir zu einem guten und verkraftbaren Ergebnis kommen. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Heinold! – Nun erhält das Wort: Herr Bürgermeister Evers, Berlin. Stefan Evers (Berlin): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es in der Politik nur um Überschriften ginge, dann: Chapeau! Die Überschrift, die dieses Gesetz bekommen hat, ist meines Erachtens das Beste am ganzen Entwurf. Es kann niemand etwas gegen Wachstum haben, niemand etwas gegen Chancen und erst recht niemand etwas gegen Wachstumschancen. Schwierig wird es allerdings, wenn die Überschrift zur Reklame gerät, wenn der Inhalt des Entwurfs – jedenfalls nach meiner jetzigen Einschätzung – keinen so nachhaltigen, keinen so nennenswerten Beitrag dazu leisten wird, das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland anzukurbeln, wie es der Titel des Gesetzes verspricht. Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Lage und die finanzielle Lage in den Ländern und Kommunen sind gleichermaßen ernst, so ernst wie seit Jahrzehnten nicht. Das hat eine ganze Reihe von Gründen, aber insbesondere einen Grund: die hohen Energiepreise. Diese Preise machen nicht nur Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch den Unternehmen in unserem Land das Leben schwer, und zwar allen Unternehmen, vom Kleinstbetrieb über das Start-up bis hin zum Großkonzern. Deswegen muss meines Erachtens ein Gesetz, das Wachstumschancen verspricht, genau hier ansetzen. Ich wundere mich persönlich sehr, dass eine Maßnahme, die an dieser Stelle sofort Entlastung schaffen würde, es bisher nicht in den Gesetzentwurf geschafft hat: Das wäre eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau. Eine solche Senkung wäre schon für private Haushalte eine echte, eine spürbare Entlastung. Aber für einen Bäcker, dessen Ofen den lieben langen Tag läuft, für ein IT-Unternehmen, dessen Server den ganzen Tag laufen – für all diese Unternehmen käme eine echte Wachstumswirkung zustande. Es geht dabei nämlich um Beträge, die darüber entscheiden, ob das Unternehmen Gewinne oder Verluste macht. Deswegen werbe ich an dieser Stelle eindringlich dafür, dass der Bundesrat sich heute für eine Senkung der Stromsteuer ausspricht. Die Bundesregierung hat sich anstelle einer einfachen Lösung für ein Sammelsurium ganz unterschiedlicher Maßnahmen entschieden, von denen weitgehend vor allem diejenigen Unternehmen profitieren, die überhaupt noch Gewinne machen. Wer schon in der Verlustzone ist, wer um das wirtschaftliche Überleben kämpft, der wird durch diesen Gesetzentwurf kaum adressiert. Wer nicht weiß, ob es sein Unternehmen im nächsten Jahr überhaupt noch gibt, dem helfen auch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten nicht. Wer eine Klimaschutz- Investitionsprämie nicht sicher kalkulieren kann, der wird sich in unsicherer Lage nicht für eine solche Investition entscheiden. Ich kann mich den vorangegangenen Ausführungen anschließen: Die Administration dieser Klimaschutz- Investitionsprämie, für die die Bundesregierung sich entschieden hat, ist der bürokratischste Weg – in einer Zeit, in der wir eines dringend bräuchten: einen Abbau von Bürokratie. Ein Verfahren, das eine Beantragung der Prämie nach Anschaffung, nach Fertigstellung der Investition beim Finanzamt vorsieht, wenn nicht einmal klar ist, was das Ergebnis der Abwägung des Finanzamts sein wird, setzt keinen nachhaltigen Wachstumsimpuls, sondern wird vor allem für eine Beschäftigung der Finanzämter sorgen, in einer Zeit, in der sie ohnehin schon zu ächzen haben. Deswegen glaube ich auch nicht, dass diese Investitionsprämie in der jetzigen Form einen Wachstumsimpuls setzen wird. Warum wird nicht über eine Bundesbehörde nachgedacht, die die Mittel auszahlt und ganz reguläre Antragsverfahren dafür schafft? Das wäre der richtige Weg, für den ich ausdrücklich werben würde und der einen echten Effekt für das versprochene Wachstum hätte. Ich habe den leisen Verdacht, dass sich die Bundesregierung deswegen für einen anderen Weg entschieden hat, weil so Länder und Kommunen an der Finanzierung des Gesetzes beteiligt werden. Und ich will an dieser Stelle eines ganz ausdrücklich sagen – wie ich eingangs schon dargestellt habe –: Die Lage der öffentlichen Finanzen in den Ländern und vor allem auch Kommunen ist dramatisch. Sie ist dramatisch. Die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte ist auf diesen Ebenen erreicht. Wir sind dafür zuständig, ob als Länder oder als Kommunen, die meisten der staatlichen Dienstleistungen sicherzustellen. Und wir geraten hiermit nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch, administrativ an Grenzen der Leistungsfähigkeit. Deswegen fordere ich die Bundesregierung auf, fordere ich den Deutschen Bundestag auf, an diesen Stellen nachzubessern. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat zum Reparaturbetrieb dieses Gesetzes wird, sondern es sollte jetzt seitens des Bundestages noch einmal nachgesteuert werden. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte halte ich es jedenfalls für unverantwortlich, ein Gesetz, das mit einer finanziellen Belastung von in Summe gut 7 Milliarden Euro verbunden ist, mit gut 4 Milliarden Euro durch Länder und Gemeinden gegenfinanzieren zu lassen – erst recht, wenn die Maßnahmen nicht die erhoffte Wirksamkeit entfalten und nicht das an Wachstumschancen, an Wachstum geschaffen wird, worauf die Bundesregierung setzt. Insofern: Nutzen wir die Gelegenheit, nutzen wir die Zeit, hier noch einmal nachzusteuern! Es wäre im Sinne des Landes, es wäre im Sinne aller. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Evers! – Jetzt hat das Wort: Herr Bürgermeister Fecker, Bremen. Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute zum ersten Mal im Plenum mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Wachstumschancengesetz. Für mich ist dies zugleich der erste Anlass, hier in der Länderkammer zu sprechen. Gut zwei Wochen ist es her, dass wir uns im Finanzausschuss lange und intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Dabei sind umfangreiche und durchaus kritische Stellungnahmen zustande gekommen. Bevor wir über diese gleich final abstimmen, ist es mir wichtig, klarzustellen, dass wir uns einig sind: Angesichts des konjunkturellen Abschwungs besteht von allen Seiten des Staates die Notwendigkeit, gegenzusteuern. Das Wachstumschancengesetz ist dafür ein absolut notwendiger Anstoß, für den ich der Bundesregierung dankbar bin. Hinter dem Kern des Gesetzes, nämlich besseren Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovation auch im Sinne des Klimaschutzes, können wir uns alle versammeln. Dabei ist Bremen absolut bereit, an der Lösung mitzuwirken. Das gilt heute genauso wie bei vorherigen Notlagen. Bewegen wir uns aber von dieser Grundeinstellung in die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, kommen wir wahrscheinlich zu dem Punkt, an dem die Einigkeit ein Ende findet. Denn das Bundesfinanzministerium scheint sowohl bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes als auch bei den Maßnahmen gegen den konjunkturellen Abschwung Maßnahmen zu bevorzugen, die besonders Länder und Kommunen treffen beziehungsweise die diese zu bezahlen haben. Die vom vorliegenden Gesetzentwurf ausgehenden Steuermindereinnahmen in Höhe von 7 Milliarden Euro würden zu fast zwei Dritteln von den Ländern und Kommunen getragen werden. Für Bremen und Bremerhaven würde dies Verluste an Einnahmen von über 200 Millionen Euro bis 2028 bedeuten – und das in einer Zeit erheblich angespannter Haushalte und enormer Herausforderungen, gerade für die Kommunen. Auch der Deutsche Städtetag äußerte sich kritisch zu diesen Vorschlägen. Mich ärgert ein solches Vorgehen umso mehr, als es der Bund und der Finanzminister sind, die sich mit Händen und Füßen an ganz vielen Stellen dagegen wehren, sich angemessen an den Kosten zu beteiligen, für die sie eben auch Verantwortung tragen: beim Deutschlandticket, bei der Finanzierung des Regionalverkehrs, beim Thema Krankenhausfinanzierung und schließlich bei der ordentlichen Betreuung und Integration zu uns geflüchteter Menschen; ganz zu schweigen von den Herausforderungen, die für Länder und Kommunen mit der Transformation der Wirtschaft und den großen Zukunftsaufgaben Bildung und Klimaschutz verbunden sind. Und in einem solchen Kontext wird ein Gesetz vorgelegt, das zu hohen strukturellen Belastungen bei den Kommunen und Ländern führt, das die Länder zum Teil auch noch selbst abwickeln sollen und das zudem in vielen Teilen die notwendige Zielgenauigkeit vermissen lässt. Das Gegenteil von Zielgenauigkeit ist in vielen Punkten der Fall. Es ist eine Reihe von sehr teuren Mitnahmeeffekten zu erwarten, die dazu führen, dass die Wirkung der Maßnahmen zu verpuffen droht. Auch ist fraglich, ob durch diese Maßnahmen überhaupt neue Investitionen initiiert werden, sei es durch die Ausweitung von Abschreibungsmöglichkeiten, vor allem die temporäre Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, oder die Ausweitung des steuerlichen Verlustabzugs. Es handelt sich bei all dem nicht um eine gezielte Förderung bestimmter Vorhaben oder Sektoren, sondern um eine Förderung mit der Gießkanne. Diese steuerlichen Maßnahmen führen zu sehr hohen Mindereinnahmen. Gerade die Eingriffe in die Gewerbesteuer werden in den Kommunen erhebliche negative Auswirkungen haben, die für die meisten Kommunen, die ja in einer angespannten Finanzlage und mit wachsenden Aufgaben konfrontiert sind, eben nicht verkraftbar sein werden. Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich steuerliche Forschungsförderung privilegieren einseitig Länder mit einer starken Industrieforschung, die in der Regel über eine hohe Finanzkraft verfügen – zulasten von Ländern wie Bremen mit einer erheblichen Stärke in der öffentlichen Forschung. Es gibt aber auch Lichtblicke in diesem Gesetz, die ausdrücklich zu unterstützen sind. Hervorzuheben ist hierbei die Investitionsprämie. Im Gegensatz zu den eben kritisierten Maßnahmen hat diese das Potenzial, zielgerichtet Investitionen zu initiieren. Es werden Unternehmen gefördert, die ihre Energieeffizienz verbessern. Diese Investitionen ermöglichen es Unternehmen, unabhängiger von fossilen Energieträgern zu wirtschaften und damit zukünftig sauberer und auch ökonomischer zu produzieren. Aus meiner Sicht macht es Sinn, das Fördervolumen der Prämie deutlich auszuweiten. Gleichzeitig sollten jedoch kostenintensive und wenig zielgerichtete Maßnahmen stark reduziert werden. Wir Finanzministerinnen und Finanzminister haben deutlich gemacht, dass wir erhebliche Bedenken haben, die Investitionsprämie über die Finanzämter abzuwickeln. Wir streben eine zentrale, direkte Förderung durch den Bund an. Meine Damen und Herren, wir als Ländergemeinschaft haben uns immer verantwortungsbewusst gezeigt und unseren Teil zur Bewältigung von Krisen und Herausforderungen beigetragen. So wie vorgelegt, kann der Gesetzentwurf nicht bleiben. Wachstums- und Konjunkturpolitik sind in erster Linie Aufgaben der Bundesebene. Der Bund hat die Instrumente dafür, er hat die Einnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten dafür. Wenn ich den Entwurf, den wir heute beraten, mit den ersten Hinweisen aus dem BMF vergleiche, erkenne ich schon Verbesserungen. Der stärkere Fokus auf die Bekämpfung aggressiver Steuervermeidung oder die Anpassungen bei der Investitionsprämie zeigen mir, dass es in die richtige Richtung gehen kann. Klar ist aber auch: Da muss noch eine ordentliche Schippe draufgelegt werden. Ich hoffe sehr, dass der Bund sich ernsthaft und zügig mit den Positionen der Länder auseinandersetzt. Ansonsten, fürchte ich, wird zumindest Bremen dem Vorhaben im zweiten Durchlauf nicht zustimmen können. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Jetzt haben wir noch eine Wortmeldung von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Hessel vom Bundesministerium der Finanzen. Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Umbrüche der vergangenen Jahre wurden zwischen den Volkswirtschaften die Karten neu verteilt. Früher war bei uns Energie günstig, und wir waren in vielen technologischen Nischen dominant, fast unangefochten. Das ist Vergangenheit. Gemeinsam müssen wir nun die Rahmenbedingungen dafür setzen, dass unsere Wirtschaft gestärkt aus dieser schwierigen Phase kommt. Die Voraussetzungen für einen Aufschwung sind grundsätzlich nicht schlecht. Unser Land hat das vergangene Jahr besser überstanden, als es von vielen erwartet wurde. Das ist auch der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verdanken. Aktuell ist der kurzfristige Ausblick noch eingetrübt. Nichtsdestotrotz haben wir solide Firmen, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine innovative Forschung. Diese Stärken gilt es zu bewahren oder – noch besser – auszubauen. Wir müssen unsere Wettbewerbsfähigkeit neu begründen. Dafür brauchen wir ein wettbewerbsfähigeres und innovationsfreundlicheres Steuerrecht. Der Staat, das heißt Bund und Länder gemeinsam, muss jetzt hierfür den richtigen Rahmen setzen. Einen Beitrag dazu sollten wir hier und heute gemeinsam leisten. Mit dem Wachstumschancengesetz können wir gemeinsam Impulse für mehr Investitionen und Innovationen, insbesondere für den Mittelstand, setzen. Diese Impulse erhöhen das Wachstum, dämpfen zugleich mittelfristig die Inflation über eine Ausweitung des volkswirtschaftlichen Angebots. Hervorheben möchte ich hierbei Folgendes: Erstens. Die Liquidität von Unternehmen steigt durch einen verbesserten Verlustabzug sowie durch die temporäre Wiederauflage der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Beide Instrumente stärken unmittelbar den Standort, indem sie sofort Anreize für mehr Investitionen und Innovationen setzen. Die Verbesserungen wirken antizyklisch und damit konjunkturstabilisierend. Die zeitliche Verschiebung der Liquidität von öffentlichen Haushalten – und dazu führen die Wiedereinführung der degressiven AfA und der Verlustabzug, weil hier Haushaltseinnahmen verschoben werden – führt zu einer wachsenden Wirtschaft. Davon werden in Zukunft auch die Länder profitieren. Zweitens. Eine wertvolle Unterstützung für die Transformation der Wirtschaft ist die Einführung einer Prämie für Investitionen und Klimaschutz. Sie umfasst – wir haben es schon gehört – 15 Prozent der Aufwendungen für neue abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die die Energieeffizienz von Unternehmen verbessern. Diese Investitionsprämie ist eine gewinnunabhängige Prämie, also keine Sonderabschreibung oder Super-AfA, wie sie mal ausgelegt war, im strengeren steuerfachlichen Sinn. Damit kann diese Investitionsprämie aber auch im Verlustfall ausgezahlt werden, und das ist ganz wichtig für unsere Start-ups. Das ist ein ähnliches Verfahren – und damit komme ich zum dritten Punkt – wie bei der steuerlichen Forschungsförderung, die über die Finanzämter ausbezahlt wird. Auch bei der steuerlichen Forschungsförderung werden wir die Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf bestimmte Sachkosten vorziehen, um gerade im Mittelstand mehr Innovation und Forschung zu fördern. Viertens. Zur Förderung des Wohnungsbaus soll eine geometrisch-degressive Abschreibung in Höhe von jährlich 6 Prozent für neue Wohngebäude ermöglicht werden. Dies fördert die schnellere Refinanzierung und schafft Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen können. Zudem vereinfachen wir das Steuersystem an zentralen Stellen, senken den Erfüllungsaufwand und entlasten vor allem kleinere Betriebe von Bürokratie durch höhere Schwellenwerte und Pauschalen. Gleichzeitig schaffen wir mehr Steuerfairness, da es einfacher wird, Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Wachstumschancengesetz können wir gemeinsam einen Baustein für ein starkes Fundament für mehr Wachstum schaffen. Auch wenn diese Maßnahmen zunächst gesamtstaatlich zu Steuermindereinnahmen führen werden, rechnen wir mittelfristig doch mit wichtigen Impulsen und auch mit insgesamt steigenden Einnahmen. Ich will noch etwas zu ein paar Punkten sagen, die angesprochen wurden. Bürokratieabbau. Ich befürchte, meine Damen und Herren, eine neue Behörde, die eine steuerliche Investitionsprämie auszahlen soll, wird nicht zum Abbau von Bürokratie führen. Wir greifen deswegen auf bewährte Verfahren zurück. Gesamtstaatliche Haushaltsaufgaben. Auch der Bundeshaushalt ist in einer sehr angespannten Lage. Ich glaube, wir müssen hier gemeinsam die Verantwortung für mehr Wachstum für dieses Land tragen. Daher bitte ich Sie um Ihre Unterstützung für das Wachstumschancengesetz. Leisten Sie Ihren Beitrag für investitions- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft in Deutschland! Lassen Sie uns gemeinsam Deutschland auf die Überholspur zurückführen! – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Soweit die Wortmeldungen. Jetzt müssen wir tapfer sein und einmal tief durchatmen, denn es folgen einige Dutzend Einzelabstimmungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur Einzelabstimmung auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Bei Ziffer 4 ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Ich rufe auf: Ziffer 4 Buchstabe a und c! – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 4 im Übrigen! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Ziffer 35! – Minderheit. Ziffer 40! – Mehrheit. Ziffer 43! – Minderheit. Ziffer 44! – Mehrheit. Ziffer 47 wird nach Buchstaben getrennt abgestimmt. Ich beginne mit Buchstabe a. – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Ziffer 48! – Minderheit. Ziffer 49! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 50. Ziffer 51! – Minderheit. Ziffer 52! – Mehrheit. Ziffer 53! – Minderheit. Ziffer 56! – Minderheit. Ziffer 57! – Minderheit. Ziffer 58 wird ebenfalls nach Buchstaben getrennt abgestimmt. Wir beginnen mit Buchstabe a. – Minderheit. Damit entfällt Buchstabe b. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Minderheit. Ziffer 61! – Mehrheit. Ziffer 63! – Minderheit. Ziffer 64! – Minderheit. Bei Ziffer 65 ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Ich rufe auf: Ziffer 65 Buchstabe a, b und e! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 65 im Übrigen! – Mehrheit. Auch bei Ziffer 66 ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Ich rufe auf: Ziffer 66 Buchstabe a und b! – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 66 im Übrigen! – Minderheit. Ziffer 67! – Mehrheit. Ziffer 68! – Mehrheit. Nun bitte noch Ihr Handzeichen für alle nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 477/23) Dazu liegen uns keine Wortmeldungen vor. – Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Eisenreich (Bayern) vor. Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (Drucksache 478/23) Auch hierzu liegen uns keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. 1 Anlage 2 Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Es bleibt abzustimmen über die vom Umweltausschuss in Ziffern 2 und 3 der Ausschussempfehlungen empfohlene Entschließung. Wir stimmen zunächst über Ziffer 2 ab, die ich nach Buchstaben getrennt aufrufe. Ich beginne mit Buchstabe a und frage zunächst, wer Satz 1 zustimmen möchte. – Minderheit. Dann bitte das Handzeichen für den Rest von Buchstabe a! – Mehrheit. Dann rufe ich die Buchstaben b und c gemeinsam auf. Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Wir fahren fort mit Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen, die ich nach Sätzen getrennt aufrufe. Ich frage zunächst, wer Satz 1 zustimmen möchte. – Minderheit. Wir fahren fort mit Satz 2. Wer stimmt zu? – Mehrheit. Nun bitte Ihr Votum für den Rest von Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz auch eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 449/23) Dem Antrag ist Schleswig-Holstein beigetreten. Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Dr. Limbach, Nordrhein-Westfalen, vor. Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Jahren ist bundesweit eine Reihe von Fällen bekannt geworden, in denen inkriminierte Inhalte in sogenannten geschlossenen Chatgruppen unter Angehörigen des öffentlichen Dienstes geteilt wurden. Bei uns in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern gab es öffentlichkeitswirksame Ermittlungsverfahren, da in geschlossenen Kommunikationsgruppen unter anderem Polizeibeamte Nazibilder und Hakenkreuze untereinander teilten, Justizvollzugsbedienstete fremdenfeindliche und antisemitische Botschaften verbreiteten oder Soldaten der Bundeswehr gewaltverherrlichende und rechtsextremistische Einträge austauschten. Dabei wurde, oft mit Bezug zur täglichen Arbeit, unter Beteiligung verschiedener Dienstzweige innerhalb einer Behörde oder auch behördenübergreifend gechattet. Meine Damen und Herren, wir sind uns einig: Solches Handeln ist unsäglich und inakzeptabel. Es beeinträchtigt massiv das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Institutionen, schließlich sind die Beamtinnen und Beamten für die Bevölkerung die Gesichter der Demokratie. Zweifel, ob solche Angehörige des öffentlichen Dienstes im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung handeln und für sie eintreten, sind mehr als berechtigt. Und dennoch: Wenn sich Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst momentan in sogenannten geschlossenen Chatgruppen rassistisch, antisemitisch oder fremdenfeindlich äußern, ist das nach aktueller Rechtslage in der Regel straffrei. Denn sowohl der Straftatbestand der Volksverhetzung als auch der Straftatbestand des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen setzen ein Verbreiten beziehungsweise eine Form von Öffentlichkeit voraus. Das „Verbreiten“ eines Inhalts setzt aber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und nach allgemeiner Auffassung in der Literatur voraus, dass der Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird, der, sei er auch individuell bestimmbar und in sich abgeschlossen, so groß sein muss, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist. Diese Form der Öffentlichkeit fehlt daher, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in einem überschaubaren und individualisierbaren Kreis kommunizieren. Meine Damen und Herren, das muss sich ändern. Denn die Kommunikation solcher Inhalte unter Amtsträgerinnen und Amtsträgern ist keine bloße Meinungsäußerung unter Kolleginnen und Kollegen mehr. Vielmehr ist schon dieser Austausch rassistischer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Ideologien unter Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst strafwürdig. Diese Art der Kommunikation gefährdet das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsstaatlichkeit des öffentlichen Dienstes. Gemeinsam mit meinem Kabinettskollegen, dem nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul, bin ich das Problem angegangen. Nordrhein-Westfalen schlägt daher die folgenden gesetzlichen Änderungen vor: Die aufgezeigte Gesetzeslücke soll durch einen neuen § 341 Strafgesetzbuch und eine Änderung in § 48 Wehrstrafgesetz geschlossen werden. Mit dem § 341 Strafgesetzbuch soll innerhalb der Gruppe der Amtsdelikte ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, welcher die bloße Äußerung und das bloße Zugänglichmachen von Inhalten im Sinne des in Bezug genommenen § 130 Strafgesetzbuch „Volksverhetzung“ sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne der §§ 86 und 86a Strafgesetzbuch unter Strafe stellt, sofern die Tathandlung im Zusammenhang mit der Dienstausübung erfolgt. Auf die Größe des Empfängerkreises soll es danach gerade nicht mehr ankommen. Meine Damen und Herren, nur durch entschlossenes und nachdrückliches Durchgreifen wird es uns gelingen, nachhaltig Vertrauen in unseren demokratischen Rechtsstaat zu stärken. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir mit unserer Gesetzesinitiative auf dem richtigen Weg sind und Sie diese mittragen werden. Lassen Sie uns gerade in den für unsere Demokratie herausfordernden Zeiten gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Werte unseres Staates leisten! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu bestellen. Wir fahren fort mit Punkt 8: TOP 8 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 470/23) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es liegt je eine Erklärung zu Protokoll1 vor von Frau Ministerin Nonnemacher (Brandenburg), Frau Senatorin Schlotzhauer (Hamburg) und Herrn Minister Liminski (Nordrhein- Westfalen). Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten zu bestellen. 1 Anlagen 3 bis 5 Wir kommen zu Punkt 9: TOP 9 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 401/23) Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Wer stimmt dafür, den Gesetzentwurf, wie soeben beschlossen, beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Herr Staatsminister Christian Bernreiter (Bayern) wird zum Beauftragten des Bundesrates nach § 33 GO BR bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 472/23) Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer stimmt dafür? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen. Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entschließung des Bundesrates „Verletzte stärken, Wahrheitsfindung fördern und Dunkelfelder aufhellen – Psychosoziale Prozessbegleitung praxisgerecht ausbauen“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 464/23) Auch hierzu keine Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Innenausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45: TOP 45 Entschließung des Bundesrates: Bidirektionales Laden als eine bedeutende Technologie für die Energiewende auf den Weg bringen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 496/23) Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Minister Lies aus Niedersachsen. Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wollen wir einen weiteren Schritt in Sachen Klimaschutz im Verkehr gehen und die Kopplung der Sektoren Verkehr und Energie voranbringen. Mit einem scheinbar kleinen technischen Detail wie der Frage des bidirektionalen Ladens wollen wir einen erfolgreichen Schritt in Richtung Energiewende machen. Dazu trägt insbesondere der weitere Ausbau der Elektromobilität bei, der einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen im Verkehrssektor leistet. Ehrlicherweise bedeutet das, dass wir eine klare Orientierung hin zur Elektromobilität brauchen. Ich will es an dieser Stelle noch einmal sagen – und ich sage das auch an anderen Stellen –: Wir müssen vorsichtig sein bei der Diskussion über Technologieoffenheit und andere Antriebsvarianten. Wir müssen Orientierung geben und klarstellen, dass Elektromobilität der richtige Weg ist. Anfang Juli 2023 gab es in Deutschland rund 1,3 Millionen Elektrofahrzeuge und 100 000 öffentliche Ladepunkte. Das reicht bei Weitem nicht aus. Die Bundesziele – 15 Millionen Elektrofahrzeuge und 1 Million öffentliche Ladepunkte bis 2030 – müssen wir erreichen. Dazu haben wir angesichts von heute 50 Millionen Fahrzeugen in Deutschland noch erhebliche Anstrengungen vor uns. Wir müssen anreizen, wir müssen fördern, technische und gesetzliche Hürden beseitigen, aber auch Kommunen bei der Umsetzung unterstützen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bietet hierfür eine sehr gute Grundlage. Auch das bidirektionale Laden, dem wir heute hier noch zu etwas mehr Schwung verhelfen wollen, wird im Masterplan adressiert. Das bidirektionale Laden schafft die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge neben ihrer eigentlichen Aufgabe, der Mobilität, als dezentrale Speicher zu nutzen, um nicht am Ende neben dem Elektroauto noch einen weiteren Speicher stehen zu haben. Das bidirektionale Laden ist bedeutend für die Mobilitätswende. Es wertet zum einen das Konzept Elektrofahrzeuge auf, macht Elektromobilität attraktiver und bringt sie näher an den Bürger ran, denn das Fahrzeug wird damit Teil der Wertschöpfungskette. Zum anderen – und das ist entscheidend – bietet das bidirektionale Laden einen Mehrwert für das Stromnetz. Das Elektroauto wird zum mobilen Stromspeicher. Es schafft eine zusätzliche Möglichkeit, Wind und Sonne als Energiequellen zu nutzen. Ich würde gerne mit ein paar Zahlen – dazu neigen Ingenieure immer – belegen, worum es uns eigentlich geht. Wir haben heute in Deutschland stationäre Stromspeicher mit ungefähr 10 Gigawattstunden Speicherkapazität, das entspricht einer Leistung von circa 6,5 Gigawatt. Wir haben Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistung von rund 9 Gigawatt installiert, was einer Speicherkapazität von 40 Gigawattstunden entspricht. Auch mittels Elektromobilität können wir Energie speichern und zu Zeiten nutzen, in denen keine Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Das Ziel ist, den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben. Wenn es uns gelingt, auf 15 Millionen Elektrofahrzeuge zu kommen, dann bedeutet das ein Potenzial von rund 750 Gigawattstunden Speicherkapazität, also fast die 20-fache Kapazität der Pumpspeicherwerke, die wir heute in unserem Land haben. Wir müssen in der Lage sein, Energie speichern zu können, um sie sinnvoll zu nutzen. Ohne ausreichende Speicherkapazitäten erleben wir das, was wir heute haben: Wir haben im Jahr 2021 fast 6 000 Gigawattstunden abgeregelt. Das ist Strom aus erneuerbaren Energien, den wir nicht genutzt haben. Damit hätten über 2 Millionen Elektrofahrzeuge ein ganzes Jahr fahren können. Die Energie ist also da. Wir brauchen jetzt Anreize für Nutzerinnen und Nutzer, damit wir effizienter mit dem Strom, der erzeugt wird, umgehen können, ihn intelligenter nutzen und damit auch einen finanziellen Anreiz schaffen. Wir gehen davon aus – das zeigen die Modellierungen –, dass es am Ende Einnahmen in dreistelliger Höhe für den Kunden, also den Besitzer eines Elektrofahrzeugs, gibt, die auch dazu führen, dass es attraktiv ist, Elektromobilität zu nutzen. Spannend ist aber: Was macht das mit unseren Netzen? Denn wir alle stehen vor der Frage: Wie umfangreich wird der Ausbau der Netzinfrastruktur sein? Wir kennen die Diskussion: Können alle Autos zeitgleich laden? Ich frage dagegen: Müssen denn alle Autos zeitgleich laden? Gibt es überhaupt einen Bedarf dafür? Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft München hat aufgezeigt, dass wir ohne bidirektionales Laden einen Bedarf hätten, das Verteilnetz um 43 Prozent auszubauen. Die Umsetzung der Lösung des bidirektionalen Ladens würde demnach eine Reduzierung des Netzausbaus von erheblichem Maße mit sich bringen. Wir könnten also einen deutlich geringeren Bedarf an Netzausbau möglich machen, indem wir sehr frühzeitig und einfach das bidirektionale Laden ermöglichen. Übrigens sorgt es auch dafür – gerade in der aktuellen Zeit wichtig –, dass wir den Strom dann nutzen und speichern, wenn er erneuerbar hergestellt wird. Das reduziert die reale CO2-Emission erheblich. Wir können also nicht nur die Netze entlasten und die Nutzung von Elektromobilität attraktiver machen, sondern auch die CO2- Emission kurzfristig senken. Wir sorgen dafür, dass der mobile Speicher im Auto ein sinnvoller Beitrag dazu ist. Deswegen – das ist ganz entscheidend – müssen wir auch dafür sorgen, dass die Batterien in Elektroautos als mobile Speicher zukünftig wie Pufferspeicher, die heute schon befreit sind, von Umlagen und Abgaben befreit werden, um die Attraktivität zu steigern. Das, was klein klingt, wie ein technisches Detail, das bidirektionale Laden, hat also eine große Relevanz für die Energiewende. Es kann dazu beitragen, volkswirtschaftliche Kosten zu senken – wir sparen uns den Netzausbau – und die dezentrale Stromerzeugung und Speicherung zu fördern. Wir können das Netz, das da ist, intelligenter nutzen, und dann kann jeder laden zu jeder Zeit. Die Verknüpfung der Sektoren Verkehr und Energie ist ein wichtiger Beitrag, den wir damit ebenfalls leisten können. Mit der Vorlage des Entschließungsantrags zum bidirektionalen Laden unternehmen wir einen gemeinsamen Vorstoß, um diese Sektoren Verkehr und Energie über die Ladeinfrastruktur miteinander zu koppeln. Wir pushen die Elektromobilität, den Ausbau von Ladeinfrastruktur, die Digitalisierung und den Einsatz der erneuerbaren Energien. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Lies! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss, dem Kulturausschuss, dem Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss zu. Damit ist der Tagesordnungspunkt 45 beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf: TOP 48 Entschließung des Bundesrates: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bedarfsgerecht und zukunftssicher mit Finanzmitteln ausstatten – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 525/23) Es liegt die Wortmeldung der Ministerin Berg vor. – Frau Berg, Sie haben das Wort. Petra Berg (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Herausforderungen sind derzeit enorm, und die Menschen im Land spüren insbesondere durch Kostensteigerungen ihre eigene Betroffenheit. Viele sind verunsichert. Gerade vor Ort besteht die Notwendigkeit, zu gestalten und Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz: GAK, bildet hierbei das wichtigste nationale Förderinstrument. Die GAK steht für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, steht für den Küstenschutz sowie für vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette wichtiger Agrar- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums ab. Die GAK ist als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder eine unverzichtbare Säule der deutschen Agrarpolitik und trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu stärken, die Umwelt zu schützen und die Lebensqualität in ländlichen Regionen zu verbessern. Die von der Bundesregierung vorgesehenen drastischen Kürzungen betreffen alle Länder und die Menschen vor Ort in den ländlich geprägten Dörfern. Denn die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland würden sich verschlechtern, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft würde leiden, es wäre kaum noch eine vernünftige Agrarpolitik umzusetzen, und die Zukunft des ländlichen Raums würde gefährdet, wenn es zu diesen Kürzungen kommt. Wir benötigen in den Ländern eine finanzstarke GAK. Wir benötigen sie als nationales Kofinanzierungsinstrument für die europäischen Fördermittel, die wir im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten und mit denen Deutschland seinen Beitrag zum Erreichen der ambitionierten europäischen Ziele leistet. Deutschland verfügt mit den Maßnahmen einer markt-, standortangepassten und umweltgerechten Landbewirtschaftung über ein etabliertes System zur Zielerreichung. EGFL, ELER und GAK müssen auch in Zukunft als wirkmächtige Kombination zusammen agieren können. Daneben benötigen wir die GAK für rein nationale Förderungen, mit denen wir beispielsweise die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse anstreben. Die Finanzsituation ist vielerorts so angespannt, dass wir zur Umsetzung von Fördermaßnahmen unabdingbar auf die GAK angewiesen sind. Dies betrifft unter anderem national finanzierte ländliche Entwicklungsmaßnahmen, bei denen der bürokratische Aufwand für eine Aufnahme in ein ELER-Programm in keinem vertretbaren Verhältnis stehen würde. Eine geschrumpfte GAK würde die Spielräume deutlich einengen und dazu führen, dass viele Förderungen eingestellt würden. Lassen Sie mich einen weiteren Bereich aufgreifen, der Maßnahmen betrifft, die gerade für Menschen vor Ort von großer Bedeutung sind und häufig für die Handlungsfähigkeit des Staates Symbolkraft haben: Ich meine die aus der GAK finanzierten Regionalbudgets für die LEADER-Regionen. Mit diesen von den LAGen selbst verwalteten Budgets können kleinere Fördervorhaben schnell, flexibel und unbürokratisch auf den Weg gebracht werden. Das sogenannte Bottom-up-Prinzip gewährleistet eine hohe Identifikation der Menschen vor Ort mit diesen Maßnahmen: Bürger/-innen gestalten mit Unterstützung des Staates ihre Heimat. Dieses Instrument hat sich als wirklich große Hilfe für die regionale Entwicklung bewährt. Leider müsste auch diese GAK- Förderung zurückgefahren werden, wenn in dem vom Bund geplanten Ausmaß gekürzt wird. Ich habe darauf hingewiesen, dass die finanzielle Lage angespannt ist. Dies gilt umso mehr für die ländlichen Gemeinden bundesweit, die sich häufig in finanzieller Notlage befinden und bereits Schwierigkeiten bei der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben haben. Ohne die aus europäischen und nationalen Mitteln gespeisten Förderangebote im Bereich der ländlichen Infrastrukturen, der Grundversorgung der Bevölkerung, der Daseinsvorsorge, des ländlichen Tourismus und so weiter könnten die Gemeinden keine eigenen Anreize für eine ländliche regionale Entwicklung geben. Die Herstellung des Staatsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland rückt damit in weite Ferne, und die finanzschwachen Gemeinden im ländlichen Raum drohen in ihrer Entwicklung abgehängt zu werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene erhebliche Kürzung des für alle Bundesländer relevanten GAK- Mittelansatzes um rund 40 Prozent ist nicht geeignet, den Herausforderungen der Zukunft für Landwirtschaft, Natur, ländlichen Raum und Küstenschutz zu begegnen. Sie schafft eine Konkurrenzsituation um knappe Mittel zwischen den verschiedenen Gruppen im ländlichen Raum und schwächt damit den so wichtigen und unter Druck stehenden gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Sehr geehrte Damen und Herren, die GAK trägt wesentlich zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, zur nachhaltigen Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, zum klimaangepassten Waldumbau, zum Hochwasserschutz, insbesondere auch zum Küstenschutz bei Extremereignissen infolge des Klimawandels, und zur naturnahen Gewässerentwicklung bei. Diese in der Lebenswelt der Menschen präsenten Bereiche können nicht mehr im erforderlichen Maß unterstützt werden, wenn die GAK im geplanten Ausmaß beschnitten wird. Daher werbe ich für eine ganz entschiedene Ablehnung der geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt bei den Mitteln der GAK und bitte Sie, dem vorliegenden Antrag des Saarlandes mit sofortiger Sachentscheidung zuzustimmen. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin Berg! – Es hat nun das Wort: der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. – Lieber Herr Özdemir, Sie haben das Wort! Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Minister! Zum ersten Mal seit Jahren muss der Bund einen Sparhaushalt auflegen, der alle Ressorts gleichermaßen herausfordert. Die Spielräume sind wesentlich enger als zu früheren Zeiten, als Zinsen und Inflation niedrig waren und unweit von hier in der Ukraine nicht der feige Angriffskrieg Russlands stattfand. Das ist die Realität. Es ist und bleibt ein schwieriger Spagat, die Inflation zu bekämpfen, die Zeit der hohen krisenbedingten Ausgaben hinter uns zu lassen und gleichzeitig die richtigen Zukunftsprojekte anzupacken. Unter diesen Voraussetzungen ist der Bundeshaushalt sicherlich ein schwieriger Kompromiss, und ich will das hier keineswegs schönreden. Das betrifft auch die Einsparungen in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Mit diesen Mitteln – wir haben es gerade gehört – konnten wir in den vergangenen Jahren wichtige Erfolge bei der Stärkung unserer ländlichen Räume erreichen. Für Projekte in der Dorferneuerung, in der Flurneuordnung, im ländlichen Wegebau und bei der Unterstützung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung waren diese Mittel häufig elementar. Gleichermaßen waren die GAK-Mittel für den Klimaschutz, für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität wie auch für den Hochwasser- und Küstenschutz sowie die einzelbetriebliche Förderung gut angelegtes Geld. Denn damit wurden vielfältige Maßnahmen möglich, die neue Impulse für eine klima- und ressourcenschonende Landwirtschaft häufig erst möglich gemacht haben. Landwirtinnen und Landwirte konnten in mehr Biodiversität, in mehr Klimaschutz investieren und sich damit gleichzeitig fit machen für die Zukunft. Allerdings – und es wäre gut, das hier zu sagen – sind die Mittel in der Vergangenheit nicht immer und überall gut abgeflossen. Ich sage aber auch: Die jetzt vorgesehenen Kürzungen gehen über das hinaus, was an Mitteln bislang nicht abgeflossen ist, und gefährden Projekte und Förderungen in zum Teil erheblichem Maße. Die Stellungnahme des Bundesrates macht dies klar. Immerhin konnten wir als Bundeslandwirtschaftsministerium über harte Verhandlungen – Sie haben es mitbekommen – bis zum ersten Haushaltsentwurf die finale Kürzung um 150 Millionen Euro reduzieren. Außerdem haben wir dafür gesorgt – und auch das darf man gerne anerkennen –, dass die vorhandenen Mittel jetzt flexibler ausgegeben werden können. Sie wissen: Das ist eine alte Forderung aus den Ländern, die ich jetzt umsetze. Ich hoffe sehr, dass es in den Haushaltsberatungen gelingt, noch mehr für die Zukunft unserer ländlichen Räume und für die Förderung der Biodiversität zu erreichen. Mit entsprechendem politischen Willen ist manches möglich. Das erkennt man auch, wenn man sich vor Augen führt, dass wir eigentlich Ende des Jahres die Sondermittel für den Umbau unserer Wälder nicht mehr zur Verfügung gehabt hätten. In den vergangenen drei Jahren wurden darüber jährlich 200 Millionen Euro von Bund als auch Ländern über die GAK investiert. Wir haben uns in den vergangenen Wochen kräftig dafür eingesetzt, dass diese Förderung über 2024 hinaus in derselben Größenordnung fortgesetzt werden kann. Wir haben dazu mit dem Bundesumweltministerium und dem Finanzministerium einen entsprechenden Vorschlag entwickelt. Ich will dem Gesetzgeber nicht vorweggreifen. Der Bundestag muss das natürlich noch final beschließen. Aber ich kann hier schon mal sagen: Es sieht gut aus, dass die GAK-Maßnahmen „Waldumbau“ und „Wiederbewaldung“ ab 2024 aus dem Klima- und Transformationsfonds in selber Höhe weiterfinanziert werden können. Damit stellen wir als Bund weiterhin 120 Millionen Euro pro Jahr für den klimaangepassten Waldumbau und für die Wiederbewaldung zur Verfügung. Sie sehen, dass wir als Landwirtschaftsministerium im Sinne der gemeinsamen Sache auch und gerade in schwierigen Zeiten Verantwortung für wichtige Zukunftsprojekte übernehmen. Wir haben für die Reduktion der Kürzungen gekämpft, gerade weil es auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt geht, gerade weil in diesen Zeiten das Verbindende von Stadt und Land besonders wichtig ist. Damit dieses Potenzial auch in Zukunft abgerufen werden kann, müssen wir unsere ländlichen Räume bestmöglich stärken. Wir schulden das den Menschen in unserem Land, auch als Anerkennung für ihr gesellschaftliches Engagement für den Zusammenhalt. Viele tun das vor Ort ehrenamtlich und müssen hier und da gegen Widerstände kämpfen. Sie bilden geradezu das Rückgrat unserer Demokratie. Lassen Sie uns auch zukünftig gemeinsam wichtige Zukunftsvorhaben für ländliche Räume, für den Klima-, für den Naturschutz, für die Gewässerrenaturierung sowie für eine nachhaltige, zukunftsfähige Landwirtschaft voranbringen! Ich sehe Ihren Antrag hier als eine willkommene Unterstützung. Ich sage aber: Nutzen Sie gerne auch Ihre Kanäle für das Thema! – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Bundesminister! Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein). Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht stattgefunden. Es ist beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich frage deshalb: Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit. Dann kommen wir zur Sachentscheidung. Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Der Tagesordnungspunkt 48 ist bearbeitet. Ich darf Tagesordnungspunkt 49 aufrufen: TOP 49 Entschließung des Bunderates: Die Fachkräftegewinnung und Arbeitsmarktintegration stärken und optimieren – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 526/23) 1 Anlage 6 Zu Wort gemeldet hat sich – und zuerst erteile ich das Wort – Frau Ministerin Paul, Nordrhein-Westfalen. Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bedarf an Fach- und Arbeitskräften ist eine der größten Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Die Frage einer funktionierenden Infrastruktur hängt genauso davon ab wie die Zukunft unseres Industriestandortes oder der Fortbestand unserer vielfältigen Handwerksbetriebe. Wir spüren diesen Bedarf auch als zunehmenden Mangel in unserem täglichen Leben, sei es in der Pflege, in den Sozial- und Erziehungsberufen, im Handwerk oder in der Gastronomie. Für uns alle wird das spürbar, und wir werden ein Bündel an Maßnahmen brauchen, um diesem Mangel wirksam begegnen zu können. Zu den Maßnahmen, um den Fach- und Arbeitskräftemangel in den unterschiedlichen Bereichen beheben zu können, Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen und vor allem auch halten zu können, gehört unzweifelhaft die Zuwanderung von motivierten und beruflich qualifizierten Fachkräften. Das bedeutet aber auch, dass wir Strukturen verbessern und entwickeln müssen, um Zuwanderung zu gestalten und zu begleiten. Das ist nicht nur aus der Perspektive derer wichtig, die zu uns kommen, sondern auch aus der Perspektive der Betriebe und Einrichtungen, die Personal brauchen und sich bei der Arbeitsmarktintegration engagieren wollen, sich aber allzu oft einer bürokratischen und von strukturellen Hürden geprägten Infrastruktur gegenübersehen. Von einer funktionierenden Integrationsinfrastruktur und einem zügigen Arbeitsmarktzugang hängt nicht zuletzt unsere Wettbewerbsfähigkeit ab. Das verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs für ausländische Fach- und Arbeitskräfte. Doch es gilt insbesondere, Verfahren in den Blick zu nehmen und zu beschleunigen, zum Beispiel bei der Visaerteilung. Hier müssen entsprechendes Personal und digitale Lösungen etabliert werden. Ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse müssen generell schneller und unkomplizierter anerkannt werden. Es kommt häufig vor, dass sich Bürger/-innen an unser Haus wenden, weil die Anerkennung ihrer Abschlüsse zu lange dauert und weil kaum nachvollziehbare Hürden geschaffen wurden. Das sind Dinge, die uns im Alltäglichen begegnen, nicht nur auf der Seite derer, die sich mit ihren Abschlüssen bei uns melden, sondern auch aufseiten der Betriebe, die sich gleichermaßen bei uns melden und sagen, dass es für sie zu lange Wege sind bis zu einer tatsächlichen Anerkennung der Fachkräfte. Wir müssen in der Frage der Anerkennung schlicht flexibler werden und Spracherwerb und Nachqualifizierung on the job ermöglichen. Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, die in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist eine Daueraufgabe. Daher gilt es, die bisherige projektgeförderte IQ-Beratungsstruktur in einen konkreten gesetzlichen Beratungsanspruch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu überführen. Sprache ist ein wichtiger Schlüssel zu Teilhabe. Sprache ist aber keine Einbahnstraße. Einerseits brauchen wir mehrsprachige Information und Beratung in Einrichtungen und in Behörden. Andererseits brauchen wir aber auch ein ausreichendes und zielgerichtetes Sprachkursangebot. Der bedarfsgerechte Ausbau der Sprachfördersysteme auf allen Ebenen ist dabei unerlässlich. Auch hier gilt es, flexible Lösungen zu schaffen und bürokratische Hemmnisse abzubauen, beispielsweise durch Erleichterungen bei den Zugangsvoraussetzungen für Lehrkräfte und Kursträger oder sprachkursbegleitende Kinderbetreuung, um insbesondere Frauen mit Zuwanderungsgeschichte Teilhabechancen zu eröffnen. Immerhin ist hiermit eine Gruppe angesprochen, die bislang im Arbeitsmarkt deutlich unterrepräsentiert ist. Insofern gilt es, ein besonderes Augenmerk auf Hemmnisse zu richten. Neben einer geregelten Arbeitsmigration, über die qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland kommen, müssen wir weitere Möglichkeiten finden, um die Potenziale derer zu nutzen, die bereits bei uns sind und arbeiten wollen und können. Wir wollen und müssen alle Potenziale nutzen. Vielfalt zeichnet unser Land aus. Vielfalt macht unser Land stark. Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, eine Gesellschaft zu gestalten, die Teilhabe ermöglicht. Das heißt vor allem, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, zu fördern, zu ermöglichen. Wir müssen Menschen, die schon längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind, die dieser Gesellschaft auch schon viel gegeben haben, deren Kinder zum Teil hier geboren sind, die in Kitas, in Schulen gehen, Chancen und Perspektiven bieten. Zur Gewährleistung einer möglichst schnellen Integration von Geflüchteten ist es deshalb notwendig, die Kompetenzen derer, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, frühzeitig, möglichst schon während der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen, zu erfassen. Dazu sollten Kompetenzerfassungsverfahren und Potenzialanalysen durchgeführt und arbeitsmarktrelevante Daten erhoben werden. Zusätzlich brauchen Menschen mit Fluchtgeschichte eine gute Unterstützungsstruktur, um hier anzukommen. In Nordrhein-Westfalen entwickeln wir mit dem Kommunalen Integrationsmanagement daher ein Integrationsprozessmanagement. Die Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle, sowohl bei der strategischen Steuerung als auch bei der operativen Umsetzung von integrationspolitischen Maßnahmen vor Ort, zusammen mit allen an der Integration beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Kern des kommunalen Integrationsmanagements und damit eines Integrationsprozessmanagements ist die rechtskreisübergreifende Verzahnung von Verfahren, um Reibungsverluste zu reduzieren und Verfahrensabläufe im Sinne der Verwaltung zu verbessern. Wir brauchen bei Migrations- und Integrationsprozessen insgesamt schnellere und schlankere Verfahren. Wir brauchen Gesamtkonzepte für eine faire, strukturierte und sozial ausgerichtete Migrationspolitik, die den Anforderungen der Zeit Rechnung trägt und klare Wege der Arbeitsmigration beschreibt, aber auch schnelle Verfahrensentscheidungen, wenn Menschen keine Bleibeperspektive haben. Das bedeutet, dass wir uns mit den Strukturen der Integrations- und Arbeitsmarktteilhabe intensiv auseinandersetzen müssen. Daraus erwachsen nicht nur Perspektiven für die Menschen, die zu uns gekommen sind, sondern gleichermaßen auch Perspektiven für unsere Gesellschaft, für die Betriebe, für die Einrichtungen, die so dringend Fachkräfte brauchen, und insgesamt für unseren Wohlstand. Denn Migration und Integration sind in diesem Bereich wichtige Prozesse, die es aktiv zu gestalten und zu steuern gilt. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin Paul! – Ich darf jetzt aufrufen: Herrn Staatsminister Schweitzer, Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrats! Vielen Dank an die Vorrednerin aus Nordrhein-Westfalen! Vielen Dank für das Einbringen dieses Antrages, der aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz die richtigen Themen adressiert! Tatsächlich ist es so: Wenn wir uns den Arbeitsmarkt und die Situation der Beschäftigten und die Situation der Unternehmen anschauen, dann stellen wir fest, dass wir in einer paradoxen Situation sind, denn es gibt kaum eine beziehungsweise keine Branche, die nicht über Fachkräftemangel klagt. Viele können auch begründet darstellen, dass sie eigentlich schon einen Arbeitskräftemangel haben. Gleichzeitig erlauben wir uns den Luxus, Menschen – und damit meine ich nicht nur Geflüchtete und Menschen, die aus Drittstaaten kommen, sondern auch Menschen, die hier schon dem Fachkräftereservoir angehören – nicht in den Arbeitsmarkt zu lassen. Natürlich – das ist der Fokus des Antrages – geht es insbesondere um geflüchtete Menschen, die schon hier sind, die über eine ausreichende Qualifikation oder Qualifikationspotenzial verfügen. Wir müssen an dieser Stelle deutlich besser werden. Und „besser“ heißt vor allem: schneller werden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass eine Tätigkeit am Arbeitsmarkt, eine Berufsausübung eine der besten und wirkungsvollsten Integrationsmaßnahmen überhaupt ist. Und ich glaube, dass sich das nicht nur mit Blick auf die eigene Existenzgrundlage so verhält. Es geht einfach auch darum, mit Menschen zusammenzukommen, mit Kolleginnen und Kollegen, die potenziell Freundinnen und Freunde werden. Man lernt sich kennen, man tauscht sich aus. Das will ich auch so formulieren mit Blick auf das Thema Deutschkenntnisse. Dazu ist in dem Antrag und der Begründung das Notwendige gesagt worden. Wir können uns nicht erlauben, erst einmal die Deutschkenntnisse auf ein möglichst hohes Niveau zu bringen, bevor dann in der Folge überhaupt erst die Integration in den Arbeitsmarkt beginnt. Vielmehr kann das schon ineinander übergehen. Das merken wir an vielen praktischen Beispielen. Wo die Berufstätigkeit schon sehr stark die Tagesstruktur bestimmt, kommen dann die Deutschkenntnisse fast nebenbei dazu. Dafür braucht es natürlich auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die bereit sind, Menschen in dieser Phase einzustellen. Ich kann Ihnen aus Rheinland-Pfalz berichten, dass es sehr viele engagierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt, die aus der Not, Fachkräfte, Arbeitskräfte zu finden, eine Tugend gemacht haben und sich richtig stark engagieren, was das Thema Integration angeht. Ich glaube, wir haben alle solche Beispiele aus unseren Ländern vor Augen, und wir haben alle die gemeinsame Aufgabe, es diesen Arbeitgebern, diesen Unternehmen noch leichter zu machen. Ich bin deshalb sehr froh, dass unser Bundesarbeitsminister vorgestern eine Maßnahme vorgestellt hat, die völlig zu Recht mit dem Begriff „Jobturbo“ überschrieben ist. Ich freue mich sehr, weil diese Maßnahme zur rechten Zeit kommt und die richtige ist. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, dass sich auch die Länder zu Wort melden, wie das beim Antrag aus NRW ja der Fall ist. Einiges, was in diesem Antrag adressiert ist, ist schon in der Mache, ist schon in der Umsetzung auf Bundesebene. Aber wir können hier trotzdem noch einmal die besondere Betroffenheit von Ländern und Kommunen adressieren. Ich glaube, dass der gesetzliche Rahmen, der Rechtsrahmen neu justiert werden muss. Ich glaube, dass wir die umsetzenden Strukturen stärken müssen. Ich glaube, dass wir uns mit dem Thema Digitalisierung in einer ganz neuen Art beschäftigen müssen, insbesondere wenn es um die Digitalisierung der Visaverfahren und weitere Schritte geht. Da ist noch richtig Luft nach oben, und da können wir in Deutschland auch in den Ländern und in den Kommunen noch besser werden. Ich bin sehr froh, dass ich hier aus rheinlandpfälzischer Sicht berichten kann, dass wir schon sehr schnell nach dem Beginn des Überfalls Russlands auf die Ukraine in Rheinland-Pfalz zu einem Beschäftigungsgipfel eingeladen haben. Damals haben wir alle Akteure des Arbeitsmarktes – die Bundesagentur für Arbeit, die Weiterbildungsträger, die Kammern, die Gewerkschaften – an einen Tisch geholt und uns auf konkrete Maßnahmen verständigt. Wir haben diese engagiert umgesetzt und sind deshalb recht weit gekommen, was die Integration von Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt angeht. Aber wir könnten weitere Unterstützung des Bundes an dieser Stelle durchaus gebrauchen. Insofern freue ich mich sehr über den Antrag aus Nordrhein-Westfalen. Nicht alles diskutieren wir zum ersten Mal, aber manches ist aus Sicht der Länder richtig formuliert. Was wir uns dann gemeinsam vorstellen können, das wollen wir im entsprechenden Ausschuss beraten. Zunächst einmal vielen Dank für diesen Vorschlag! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatsminister Schweitzer! – Ich darf nun für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Griese, das Wort erteilen. Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Frau Ministerin Paul, vielen Dank für den Antrag Ihres Landes, in dem Sie viele wichtige Punkte aufgreifen, zu denen wir auf dem Weg sind in der Bundesregierung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und an denen wir – Bund, Länder und Kommunen; da kann ich an Herrn Schweitzer anknüpfen – gemeinsam kräftig arbeiten müssen und wollen! Ich will ganz besonders auf einen aktuellen Punkt eingehen, nämlich die Integration der Geflüchteten. Daran müssen wir Hand in Hand gemeinsam arbeiten. Das ist notwendig, weil wir – auch das ist schon erwähnt worden – einen echten Fachkräftemangel, sogar einen Arbeitskräftemangel, in Deutschland haben. Und es ist notwendig, weil Arbeit immer auch ein wichtiger Aspekt der Integration ist und die Situation geflüchteter Menschen verbessert. Wir sind derzeit auf allen Ebenen stark gefordert; das merken wir. Insofern passt es gut, dass Sie sich heute im Bundesrat mit diesem Thema beschäftigen, ebenso wie wir in der Bundesregierung. Sie haben die Stärkung der Teilhabe- und Integrationschancen von Geflüchteten angesprochen und in Ihrem Antrag adressiert. Deshalb möchte ich auf das eingehen, was Herr Schweitzer schon erwähnt hat, nämlich den Jobturbo, den Bundesminister Hubertus Heil gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit vorgestern der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Unser Ziel ist: Wir möchten insbesondere anerkannte Geflüchtete, die grundständige Deutschkenntnisse haben und teilweise jetzt schon im Bürgergeldbezug sind, mit diesem Jobturbo schneller in Arbeit bringen. Denn der Weg von der Flüchtlingsunterkunft zum Arbeitsplatz ist kein Selbstläufer. Da braucht es Hilfe, da braucht es Unterstützung, da braucht es Profis an der Seite, die diesen Weg in Arbeit ebnen. Das sind für uns die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, die täglich Großes leisten und – auch das zu sagen, ist immer wieder notwendig – denen ich sehr herzlich für ihre Arbeit danke, die sie zum Beispiel bei der Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten leisten. Wir betreuen derzeit im Bürgergeldbezug über 100 000 ukrainische Geflüchtete, die in den letzten Wochen ihren Integrationskurs abgeschlossen haben. Rund 100 000 werden ihn in den nächsten Wochen abschließen. Dazu kommen noch einmal etwa 200 000 Menschen aus anderen Herkunftsländern, für die das Gleiche gilt. Mit dem Integrationskurs haben sie ein Sprachniveau von B1 oder A2 – der elementaren Sprachverwendung –, mit dem man auf den Arbeitsmarkt gehen kann. Wir reden also über ein Potenzial für unseren Arbeitsmarkt. Um es mal positiv auszudrücken: ein Potenzial für unseren Arbeitsmarkt von 400 000 Menschen, die heute im Bürgergeldbezug sind, die Sprachkenntnisse erworben haben. Wir wollen möglichst viele dieser Menschen schnell und möglichst passgenau in Beschäftigung vermitteln. Dafür werden, wo das noch nicht geschehen ist, Fähigkeiten und Qualifikationen ermittelt und konkrete Arbeitsangebote unterbreitet. Und wo immer es nötig und möglich ist, wollen wir berufsbegleitend weiterqualifizieren. Wir werden das so machen, dass in regelmäßigen Abständen – kürzer als bisher – in Gesprächen zwischen Jobcentern und Geflüchteten Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Der Abstand zwischen diesen Gesprächen soll nicht mehr als sechs Wochen betragen. Diese intensive Begleitung werden wir in Weisungen an die Jobcenter festhalten, die wir natürlich im regulären Weisungskonsultationsverfahren mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen werden. Unser Ziel ist, den Geflüchteten sehr klar zu kommunizieren, dass es darum geht, schnell in Arbeit zu kommen, dass es dafür in Deutschland Möglichkeiten gibt und damit auch die Chance, auf eigenen Beinen zu stehen. Klar ist auch: Wir erwarten eigene Anstrengungen. Arbeitsangebote müssen angenommen werden. Hier gelten natürlich für alle Bürgergeldbeziehenden dieselben Mitwirkungspflichten. Eine zweite Sache, die zum Jobturbo gehört, ist auch sehr wichtig, nämlich die Wirtschaft, die die Arbeitsplätze anbietet, ins Boot zu holen. Dazu führt Bundesminister Hubertus Heil Gespräche mit Personalvorständen und Spitzenverbänden der Sozialpartner. Unser Ziel ist es, zu konkreten Verabredungen zu kommen, denn es gilt, den Geflüchteten, die aus den Integrationskursen kommen, eine konkrete Chance auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Eine Sache will ich besonders an die Wirtschaft adressieren: Sprachkenntnisse sind wichtig, aber sie müssen nicht unbedingt perfekt sein, wenn man den Job beginnt. Schließlich lernen die Menschen die Sprache nicht nur in den Integrationskursen, sondern auch in der Praxis: im Betrieb, im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen, indem sie sich mit Menschen anfreunden und einfach mehr kommunizieren. Deshalb ist Arbeit wichtig. Wir wollen noch etwas Weiteres machen: Wir wollen Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft stärker zusammenbringen beim Thema „Anerkennung von Berufsabschlüssen“. Ich glaube, Frau Ministerin Paul hat es erwähnt. Das muss deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Da können wir alle etwas machen: Bund, Länder, Kommunen und Verbände. Für die rund 900 bundes- und landesrechtlich geregelten Berufe gibt es nämlich immer noch sage und schreibe 700 Stellen, die für die Anerkennung zuständig sind. Wenn jemandem die Qualifikation als Arzt anerkannt wird und er das Bundesland wechselt, muss er das komplette Anerkennungsverfahren noch mal neu durchlaufen. Das ist, wie ich finde, ein unhaltbarer Zustand, und das müssen wir ändern. Die Anerkennungsverfahren müssen dringend effizienter werden. Die Zuständigkeiten müssen gebündelt werden, am besten bei einer Stelle. Die Akzeptanz von Unterlagen in der Originalsprache oder in Englisch wäre auch ein sinnvoller Schritt. Sehr hilfreich wäre – ich habe schon das Beispiel der Ärztinnen und Ärzte erwähnt – die gegenseitige Akzeptanz der Anerkennung zwischen den Bundesländern bei einer Arbeitsaufnahme. Wir können es uns schlicht nicht mehr leisten, dass so viele Menschen, die vielfach über gute Qualifikationen verfügen, jahrelang in Anerkennungsverfahren hängen. Deshalb wünsche ich uns, dass wir in den nächsten Monaten gemeinsam gute, möglichst bürokratiearme Lösungen finden, damit Geflüchtete nach dem Integrationskurs schneller in Arbeit kommen. Ich sage es noch mal: Arbeit schafft Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen, verbessert Teilhabechancen, fördert persönliche Kontakte und damit eben auch die Integration in Deutschland. Arbeit ist nicht nur ein, sondern wahrscheinlich der Schlüssel für Integration. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass es uns jetzt sehr schnell gelingt, dieses wichtige Vorhaben gemeinsam umzusetzen. Ich freue mich auf Unterstützung aus den Ländern. Geflüchtete in Arbeit zu bringen, ist ein Kraftakt, den wir mit dem Jobturbo beschleunigen wollen. Ich bin mir sicher: Dieser Weg lohnt sich für die Gesellschaft, für die Wirtschaft, für uns alle, für die Menschen, die in Arbeit kommen. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Griese! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie dem Finanz-, dem Kultur- und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Damit endet Tagesordnungspunkt 49. Ich komme zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 8/20231 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind die Tagesordnungspunkte: 12, 13, 18, 21, 25, 27 und 36 bis 44. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Es ist so beschlossen. 1 Anlage 7 Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: zu Punkt 43 Herr Minister Liminski (Nordrhein- Westfalen). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 432/23) Zu Wort gemeldet hat sich Frau Ministerin Nonnemacher, Brandenburg. Ursula Nonnemacher (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, den ich ausdrücklich begrüße. Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen sind noch immer in fast allen Lebensbereichen von Diskriminierung betroffen. Allein im Jahre 2022 wurden laut Bundesinnenministerium 1 005 politisch motivierte Straftaten im Themenfeld „Geschlecht/ Sexuelle Identität“ erfasst, darunter 230 Gewalttaten. Das bedeutet einen Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Dunkelfeld dürfte wesentlich größer sein. Dieser Anstieg ist Ausdruck erlebter Diskriminierung, aber auch im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes und der damit verbundenen, zum Teil schrillen öffentlichen Debatte zu sehen. Im öffentlichen Raum werden immer wieder Bedenken geäußert, wie beispielsweise die Sorge, dass die Möglichkeit, zukünftig selbstbestimmt den Geschlechtseintrag zu beantragen, missbraucht werden könne, um so als vermeintliche Transfrau Frauenschutzräume zu erobern. Weitere Bedenken bestehen dahin gehend, dass insbesondere junge Menschen den Geschlechtseintrag voreilig oder unüberlegt, quasi aus einer Laune heraus, ändern könnten. Diese Bedenken sind Ausdruck fehlenden Wissens zum Thema „trans und geschlechtliche Vielfalt“. Ich möchte Hanna zitieren aus der Ausstellung „Max ist Marie“, die zurzeit im Foyer meines Ministeriums zu sehen ist: Das Schlimmste war das innere Outing und vor sich selbst anzuerkennen, dass etwas ganz Grundsätzliches nicht stimmt. Die ganze Vergangenheit erklärt sich plötzlich, und alles, was sich oftmals so falsch anfühlte, wird nun endlich stimmig. Jeden Tag jedoch, an dem ich nicht ich selbst sein darf und mich für die Arbeit als Mann verkleiden muss, legt sich eine schwarze Glocke über mich. Ich träume davon, als der Mensch ar- 1 Anlage 8 beiten zu können, der ich bin, und vor allem davon, endlich den richtigen Namen im Personalausweis stehen zu haben. Diese Worte schildern beispielhaft und eindringlich die Lebensrealität von vielen Transpersonen im Land und machen deutlich, dass das eigene Empfinden der Geschlechtsidentität alles andere als eine wechselhafte Laune darstellt. Die Änderung des Namens und des Personenstands sind wohlüberlegte Schritte, denen ein langer Weg der inneren Auseinandersetzung und oftmals sehr unterschiedliche Leidenswege vorangegangen sind. Der Wunsch, im eigenen Geschlecht ernst genommen und gesellschaftlich akzeptiert zu werden, eint Trans-, Inter- und nichtbinäre Menschen. Dieser Wunsch stellt aber vor allen Dingen auch einen universellen Grundrechtsanspruch dar. Das Recht eines jeden Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet den Schutz der geschlechtlichen Identität. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass zentrale Bestimmungen des Transsexuellengesetzes verfassungswidrig sind. Die bisher erforderlichen zwei Sachverständigengutachten sind Ausdruck eines längst überholten Verständnisses. Viele Menschen leiden bis heute unter diesem Gesetz. Der Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz greift die öffentlichen Bedenken zur Wahrung von Frauenschutzräumen auf. Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen in Deutschland, unterstützt in seiner Stellungnahme explizit die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes und spricht sich entschieden dagegen aus, Transfrauen öffentlich als vermeintliche Täterinnen darzustellen und damit erneut zu stigmatisieren. Als Frauen- und Gleichstellungsministerin des Landes Brandenburg unterstütze ich diese Auffassung und teile die Einschätzung, dass das Selbstbestimmungsgesetz als großer Schritt für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland angesehen werden kann. Das Selbstbestimmungsgesetz dient dem Schutz lang diskriminierter Minderheiten und ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt. Es steht für das Recht jedes Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin Nonnemacher! – Ich darf nun das Wort erteilen: Frau Staatsministerin Meier aus Sachsen. Katja Meier (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Überfällig“ ist eine Standardeinschätzung in der Politik. Wir benutzen auch gern die Steigerungsform „längst überfällig“. Gemeint sind damit zum Beispiel ausbleibende Entschuldigungen nach einer andauernden Kontroverse oder auch Einigungen nach monatelangen Tarifverhandlungen. Auf einem ganz anderen Level spielt das „längst überfällig“ im vorliegenden Fall, nämlich bei der Ersetzung des seit 1981 geltenden Transsexuellengesetzes. Dieses Gesetz ist seit über 40 Jahren in Kraft. Das sind mehr als 40 Jahre, in denen Menschen per Gesetz diskriminiert und von oben herab behandelt wurden, 40 Jahre, in denen ihnen die Würde genauso vorenthalten wurde wie die staatliche Anerkennung, 40 Jahre, in denen sie zu Tausenden pathologisiert wurden. Es benötigte sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, um die besonders stark diskriminierenden Teile dieses Gesetzes außer Kraft zu setzen. Und nun gehen wir endlich den finalen Schritt hin zu einer selbstbestimmten und menschenwürdigen Rechtslage: Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz wird beraten, nachdem das vor zwei Jahren von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister einstimmig gefordert wurde. Ich bin sehr stolz darauf, dass Sachsen dieses Vorhaben als Mitantragssteller unterstützt hat, zumal mich das Thema in meiner politischen Laufbahn schon sehr lange begleitet. Ich erlebe seit Jahren mit, wie transgeschlechtliche Menschen Anerkennung fordern, wie sie darum kämpfen, nicht in einem Atemzug mit Straftäterinnen und Straftätern genannt zu werden, und wie sie immer wieder aufs Neue das einfordern müssen, was jedem Menschen zusteht: ihre Würde und ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird endlich klar benannt, wie es sich mit den Rechten transgeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen verhält: Es sind Menschenrechte, nicht mehr und nicht weniger. Das sollten wir endlich anerkennen. Diese Anerkennung wäre gerade jetzt wichtig. In vielen Ländern werden die Rechte von LGBTIQ- Menschen in Abrede gestellt oder gar ausgehebelt. Auf Kosten marginalisierter Gruppen profilieren sich Autokraten und Extremisten. Sie sehen die Welt binär. Sie unterscheiden nur zwischen Freunden und Feinden. Und diese binäre Einteilung der Welt erstreckt sich auch auf ihr Geschlechterbild. Alles, was nicht in diese Weltsicht hineinpasst, darf nicht sein. Damit werden Abertausende nicht nur an den Rand gedrängt und zum Schweigen gebracht. Ihnen wird kurzerhand das Existenzrecht abgesprochen. Die Folgen sind bekannt: Die Zahl der Hassverbrechen steigt, und zwar nicht nur in den Ländern, in denen die Herrschenden gegen angeblichen „Genderwahn“ hetzen und wo Identitätspolitik auf Grundlage von Biologielehrbüchern aus dem 19. Jahrhundert gemacht wird. Auch hierzulande werden schlimme Vorurteile gegen transgeschlechtliche Menschen geschürt. Auch hierzulande wird mit absurden Schreckensszenarien Stimmung gegen sie gemacht. Es wird so getan, als spielten sie bloß aus Jux ein bisschen mit ihrer Identität oder als drohe uns ein massiver Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Können wir denn wirklich ignorieren, wie schlimm LGBTIQ-Menschen immer noch angefeindet werden? Wollen wir denn ernsthaft so tun, als erstritten sie sich mit dem Selbstbestimmungsgesetz eine privilegierte Position? Seien wir doch mal ehrlich: Niemand – niemand! – trifft aus einer Laune heraus eine Entscheidung wie die, den eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Niemand würde die entsprechende Erklärung leichtfertig abgeben, denn sie hat zahlreiche Folgen für das eigene Leben. Und fragen Sie mal nichtbinäre Menschen, lesen Sie nach oder sprechen Sie mit Transpersonen, die ein sehr genaues Bild davon vermitteln, vor welchen Herausforderungen transgeschlechtliche Menschen stehen, welche Biografien sie haben und was ihr Kampf ihnen selbst und auch ihren Familien abverlangt. Wenn Sie das lesen oder es persönlich erzählt bekommen, dann verstehen Sie auch, warum die staatliche Anerkennung und der Namenswechsel ein so wichtiger Schritt auf diesem Weg sind. Denn es bedeutet Anerkennung und Bestätigung für den einzelnen Menschen und ist damit eine dringend nötige Stärkung der Selbstbestimmung bei individuellen, höchstpersönlichen Entscheidungen. Wenn wir dazu beitragen können, diesen Schritt zu vereinfachen und das ganze Verfahren zu entbürokratisieren, dann kann es für uns weder einen Grund noch einen Vorwand geben, das nicht zu tun. Es ist überfällig. Das gebietet nicht nur der Respekt vor denjenigen, die in den letzten 40 Jahren unter den Folgen des alten Transsexuellengesetzes gelitten haben. In einer Demokratie, in der sich alle Menschen ohne Angst vor Diskriminierung einbringen können sollen, gebieten das auch der Anstand und die Achtung der Würde des Menschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit.

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