Protokoll der 1037. Sitzung des Bundesrates
Text
Protokoll der 1037. Sitzung des Bundesrates
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1037
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1037. Sitzung
Berlin, Freitag, den 20. Oktober 2023
I n h a l t :
Begrüßung des Senatspräsidenten der
Tschechischen Republik, Miloš Vystrčil, und einer
Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311
Begrüßung des Botschafters des Staates Israel,
Ron Prosor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311
Präsident Dr. Peter Tschentscher zum Angriff
der Hamas auf Israel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311
Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 315
1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52
Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . 316
Beschluss: Die Ministerpräsidentin des
Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela
S c h w e s i g , wird zur Präsidentin des
Bundesrates gewählt.
Der Präsident des Senats der Freien und
Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister
Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , und die
Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke
R e h l i n g e r , werden zu
Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316
2. Wahl der Vorsitzenden und der
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer –
gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . . 317
Beschluss: Es werden gewählt: Ministerin
Bettina M a r t i n (Mecklenburg-
Vorpommern) zur Vorsitzenden, der Präsident
des Senats der Freien und Hansestadt
Hamburg, Erster Bürgermeister Dr. Peter
T s c h e n t s c h e r , und
Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r (Saarland) zu
stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . 317
3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse –
gemäß § 12 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 503/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317
Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden gemäß dem Antrag des Präsidenten
in Drucksache 503/23 gewählt . . . . . . . . 317
4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 504/23) . . . . . 317
Beschluss: Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m
(Bremen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . 317
5. Viertes Gesetz zur Änderung des
Chemikaliengesetzes (Drucksache 477/23) . . . . . . . . 323
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 349*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
6. Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz
und zur Änderung des
Energiedienstleistungsgesetzes (Drucksache 478/23) . . . . . . . 323
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324
7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbot
volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger
Kennzeichen im Zusammenhang mit der
Dienstausübung – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein –
(Drucksache 449/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 324
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 325
8. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz
gemeinnütziger Tätigkeit – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 470/23) . . . . . 325
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . . 350*
Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 350*
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325
9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeskleingartengesetzes – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 401/23) . . 325
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Staatsminister Christian Bernreiter
(Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 325
10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Raumordnungsgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 472/23) . . . . . . . . . . . . . 325
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 325
11. Entschließung des Bundesrates „Verletzte
stärken, Wahrheitsfindung fördern und
Dunkelfelder aufhellen – Psychosoziale
Prozessbegleitung praxisgerecht ausbauen“ – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 464/23) . . . 325
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325
12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Ausführungsgesetzes zum
Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher
Vorschriften (Drucksache 430/23) . . . . . . . . 332
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 351*
13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Agrar- und Fischereifonds-Informationen-
Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
(Drucksache 431/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 351*
14. Entwurf eines Gesetzes über die
Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 432/23) . . . . . . . 333
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 333
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 333
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
15. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von
Wachstumschancen, Investitionen und
Innovation sowie Steuervereinfachung und
Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 433/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 318
Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . 319
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . 320
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 321
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
16. Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten
Nutzung von Gesundheitsdaten
(Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)
(Drucksache 434/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 335
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 336
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
17. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Digitalisierung des Gesundheitswesens
(Digital-Gesetz – DigiG) (Drucksache 435/23) 337
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 353*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
BND-Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 436/23) . . . . . . . . 332
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351*
19. Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung
Georgiens und der Republik Moldau als
sichere Herkunftsstaaten – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 437/23) . 338
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 338
20. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
(Drucksache 438/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 338
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 338
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 339
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 354*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
21. Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der
Reform des Nachrichtendienstrechts –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 439/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351*
22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
(Drucksache 440/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
23. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur
Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen
Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 441/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 342
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
24. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine
Modernisierung des Basisinformationsblatts
COM(2023) 278 final; Ratsdok. 9669/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 301/23, zu Drucksache 301/23)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG,
2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU
und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die
Unionsvorschriften zum Schutz von
Kleinanlegern
COM(2023) 279 final; Ratsdok. 9671/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 302/23, zu Drucksache 302/23) 343
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 343
25. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im
Hinblick auf den Anwendungsbereich der
Einlagensicherung, die Verwendung der
Mittel aus Einlagensicherungssystemen,
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
und die Transparenz
COM(2023) 228 final; Ratsdok. 8483/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 309/23, zu Drucksache 309/23)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014
im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen
und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen
COM(2023) 226 final; Ratsdok. 8499/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 310/23, zu Drucksache 310/23)
c) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im
Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen,
Abwicklungsvoraussetzungen und die
Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
COM(2023) 227 final; Ratsdok. 8482/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 311/23, zu Drucksache 311/23) 332
Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . 351*
26. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung der Plattform „Strategische
Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung
der Richtlinie 2003/87/EG, der Verordnungen
(EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU)
2021/1057, (EU) 1303/2013, (EU) 223/2014,
(EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU)
2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241
COM(2023) 335 final; Ratsdok. 10900/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 317/23, zu Drucksache 317/23) 343
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 354*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 344
27. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen:
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023
COM(2023) 800 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 324/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 351*
28. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
das einheitliche ergänzende Zertifikat für
Arzneimittel und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/1001, der Verordnung
(EG) Nr. 1901/2006 und der Verordnung
(EU) Nr. 608/2013
COM(2023) 222 final; Ratsdok. 8869/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 340/23, zu Drucksache 340/23)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
das ergänzende Schutzzertifikat für
Arzneimittel (Neufassung)
COM(2023) 231 final; Ratsdok. 8894/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 341/23, zu Drucksache 341/23) 344
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 344
29. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
über einen europäischen Rahmen zur
Gewinnung und Bindung von Talenten in den
Bereichen Forschung, Innovation und
Unternehmertum in Europa
COM(2023) 436 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 351/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 344
30. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über mit
bestimmten neuen genomischen Techniken
gewonnene Pflanzen und die aus ihnen
gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
COM(2023) 411 final; Ratsdok. 11592/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 328/23, zu Drucksache 328/23) 344
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
31. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
europäische grenzübergreifende Vereine
COM(2023) 516 final; Ratsdok. 12800/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 479/23, zu Drucksache 479/23) 345
Beschluss: Eine Stellungnahme gemäß
Artikel 12 Buchstabe b EUV wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
32. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung
der Richtlinie 2009/48/EG
COM(2023) 462 final; Ratsdok. 12234/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 425/23, zu Drucksache 425/23) 345
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
33. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr
COM(2023) 533 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 450/23, zu Drucksache 450/23) 346
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
34. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einführung des Europäischen
Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises
für Menschen mit Behinderungen
COM(2023) 512 final; Ratsdok. 12755/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 461/23, zu Drucksache 461/23) 346
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
35. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur
Festlegung der höchstzulässigen
Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im
innerstaatlichen und grenzüberschreitenden
Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur
Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im
grenzüberschreitenden Verkehr
COM(2023) 445 final; Ratsdok. 11722/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 446/23, zu Drucksache 446/23) 346
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
36. Verordnung zur Durchführung des
Berufsschadensausgleiches nach § 89 des
Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGBXIV-
Berufsschadensausgleichsverordnung –
SGBXIVBSchAV) (Drucksache 426/23 (neu)) 332
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352*
37. Verordnung über die Zuständigkeit für
Leistungen der Sozialen Entschädigung für
Berechtigte im Ausland
(Auslandszuständigkeitsverordnung – AuslZustV)
(Drucksache 427/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351*
38. Verordnung zur Berechnung von Einkommen
sowie zur Nichtberücksichtigung von
Einkommen und Vermögen bei den Besonderen
Leistungen im Einzelfall im Sozialen
Entschädigungsrecht (Verordnung zum
Einkommen und Vermögen im SGB XIV –
EVV) (Drucksache 428/23) . . . . . . . . . . . . 332
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352*
39. Verordnung zur Bestimmung der für die
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a
und für die Fortschreibung des Teilbetrags
nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen
Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu
§§ 28 und 34 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024
(Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 –
RBSFV 2024) (Drucksache 454/23) . . . . . . 332
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352*
40. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für die Expertengruppe der
Kommission zum Europäischen Forschungsraum (EFR-
Forum) und Untergruppen – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 465/23) 332
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 465/1/23 . . . . . . . . . . . . . 352*
41. Bestellung eines Mitglieds des
Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
– gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und § 7
Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 462/23) 332
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 462/1/23 . . . . . . . . . . . . . 352*
42. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Saarlandes
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 483/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 483/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 352*
43. Gesetz zur Stärkung der risikobasierten
Arbeitsweise der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen
(Drucksache 494/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352*
44. Gesetz zur Einführung einer langfristigen
Pauschalentlastung der Länder im
Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur
Änderung des Mauergrundstücksgesetzes
(Pauschalentlastungsgesetz) (Drucksache 495/23) 332
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4, Artikel 105 Absatz 3 und
Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG . . . . . . . . . . 352*
45. Entschließung des Bundesrates:
Bidirektionales Laden als eine bedeutende Technologie
für die Energiewende auf den Weg bringen –
Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 496/23) . . . 326
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 326
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327
46. Entschließung des Bundesrates
„Planungsrechtliche Sonderregelungen zur Schaffung
von Unterkünften für Flüchtlinge oder
Asylbegehrende – vorzeitige Verlängerung
der Geltungsdauern sowie Ausdehnung der
Befristungsvorgaben in § 246 Absatz 8 bis 13
und 14 bis 17 Baugesetzbuch“ – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 492/23) . . . . . 317
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 317
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 318
47. Entschließung des Bundesrates „Deutschland
steht fest an der Seite Israels“ – Antrag aller
Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 524/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 312
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 312
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 312
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 314
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 349*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 315
48. . Entschließung des Bundesrates:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
bedarfsgerecht und zukunftssicher mit
Finanzmitteln ausstatten – Antrag des
Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 525/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 327
Cem Özdemir, Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 328
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 351*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 329
49. Entschließung des Bunderates: Die
Fachkräftegewinnung und
Arbeitsmarktintegration stärken und optimieren – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 526/23) . . . . . 329
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 329
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 330
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
50. Drittes Gesetz zur Änderung
mautrechtlicher Vorschriften (Drucksache 527/23, zu
Drucksache 527/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 347
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Vizepräsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde
für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und
Integration
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport
Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Bauen, Verkehr
und Digitalisierung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie
Ministerin der Justiz
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im
Auswärtigen Amt
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Sven Lehmann, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Elisabeth Kaiser, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
Dr. Antje Draheim, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit
1037. Sitzung
Berlin, den 20. Oktober 2023
Beginn: 09.32 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Sehr geehrte
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1037. Sitzung des Bundesrates.
Ich möchte zunächst Ihre Aufmerksamkeit auf die
Ehrentribüne lenken. Dort hat der Senatspräsident der
Tschechischen Republik, Seine Exzellenz Herr
V y s t r č i l , mit einer hochrangigen Delegation Platz
genommen. – Herr Senatspräsident, ich begrüße Sie und
Ihre Delegation sehr herzlich bei uns im Bundesrat!
(Beifall)
Deutschland und Tschechien verbindet eine enge, gute
Partnerschaft. Als direkte Nachbarn arbeiten wir schon
heute in vielen Bereichen eng zusammen. Gerade in der
Grenzregion – wie wir es gestern besprochen haben –
besteht ein großes Interesse an einer vertieften
praktischen Kooperation. Tschechien und Deutschland haben
nicht nur eine gemeinsame Grenze. Wir teilen auch
gemeinsame Werte. Nach dem Angriff Russlands auf die
Ukraine haben unsere Länder viele geflüchtete
Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen. Gemeinsam haben
wir uns in der Europäischen Union für ein geschlossenes
Auftreten gegen die russische Aggression eingesetzt und
für eine wirksame Unterstützung der Ukraine in ihrem
Kampf für Freiheit und Unabhängigkeit.
Herr Senatspräsident, liebe Gäste aus Tschechien,
herzlichen Dank für diese gute Partnerschaft in Europa!
Ich freue mich, dass wir später noch Gelegenheit haben,
unsere Gespräche fortzusetzen, wünsche Ihnen weiterhin
einen guten Aufenthalt in Berlin und heiße Sie nochmals
im Namen des gesamten Hauses herzlich willkommen.
(Beifall)
Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Tribüne
begrüßen wir heute auch den israelischen Botschafter,
Seine Exzellenz Herrn P r o s o r . – Es ist uns eine Ehre,
dass Sie heute in den Bundesrat gekommen sind.
Der brutale Angriff der Hamas auf Israel hat uns
zutiefst erschrocken und schockiert. Die Nachrichten und
Bilder, die uns aus Israel erreichen, sind erschütternd.
Über tausend Menschen wurden ermordet, unzählige zum
Teil schwer verletzt oder als Geiseln genommen. Wir
verurteilen die Anschläge der Hamas auf das Schärfste
und werden gleich einen Antrag beraten, der dies zum
Ausdruck bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in
Deutschland ist kein Platz für Antisemitismus und Feindseligkeit
gegenüber Israel. Um diese Botschaft sichtbar zu
machen, wehte an den Tagen nach den Anschlägen an vielen
öffentlichen Gebäuden in Deutschland, auch am
Bundesrat, die israelische Flagge – als Zeichen unserer
Solidarität und tiefen Freundschaft mit Israel, als Zeichen unserer
Anteilnahme an dem Leid seiner Bürgerinnen und
Bürger. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer,
den Verletzten und denen, die weiterhin um vermisste
oder entführte Personen bangen müssen. Als Ausdruck
unserer Anteilnahme bitte ich Sie, sich für einen Moment
des Gedenkens zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Vielen Dank!
Wir kommen jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen
in vorläufiger Form mit 50 Punkten vor.
Das Gesetz zur Lkw-Maut – TOP 50 – wird heute
Vormittag im Deutschen Bundestag beraten. Sobald es
dort verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet worden
ist, werden wir es umdrucken und hier im Saal verteilen.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird
Punkt 47 aufgerufen. Nach TOP 4 werden die Punkte 46
und 15 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 11
werden die Punkte 45, 48 und 49 – in dieser
Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Punkt 47:
TOP 47
Entschließung des Bundesrates „Deutschland steht
fest an der Seite Israels“ – Antrag aller Länder
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 524/23)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr
Ministerpräsident Haseloff, Sachsen-Anhalt!
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der
7. Oktober markiert eine Zäsur in der Geschichte des
Nahen Ostens. Die Angriffe der Terrororganisation
Hamas auf Israel haben vorerst alle Hoffnungen auf ein
friedliches Miteinander in der Region brutal zerschlagen.
Sie haben unsägliches Leid über die Menschen in Israel
gebracht. Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei den
Menschen dort und ganz besonders bei den vielen Toten
und Verletzten, den verschleppten Geiseln und ihren
Angehörigen.
Wieder einmal müssen wir erleben, wie die
Zivilbevölkerung unter einem verheerenden Überfall und
brutalen Angriffskrieg leidet. Wir werden nicht akzeptieren,
wenn Männer, Frauen und Kinder Opfer von Raketen und
brutalen Angriffen der Hamas und ihrer Verbündeten
werden. Dieser Terror ist durch nichts zu rechtfertigen.
Das bringt der Bundesrat mit seiner Entschließung
eindrucksvoll zum Ausdruck.
Wir richten den Blick jedoch nicht nur nach Israel.
Jährlich, am 9. Oktober, erinnern wir in Sachsen-Anhalt
an den furchtbaren Anschlag auf die Synagoge in Halle.
Angesichts von Sympathiekundgebungen für die Hamas
in Deutschland, angesichts sich mehrender
antisemitischer Übergriffe in unserem Land wie der Attacke auf die
Synagoge in der Brunnenstraße hier in Berlin müssen wir
uneingeschränkt beweisen, dass unsere Demokratie
wehrhaft ist. Wir stehen fest an der Seite Israels.
Antisemitismus darf und wird in unserem Land keinen Platz
finden. Das ist genauso wie die Sicherheit des Staates
Israel in Deutschland Staatsräson und gilt nicht nur für
uns Deutsche, sondern auch für alle – ich wiederhole:
alle – Menschen, die zu uns kommen. Sonst können sie
nicht zu unserer Gesellschaft gehören.
Es gibt in dieser schweren Zeit jedoch auch
Hoffnungszeichen. Am Sonntag wird in Dessau-Roßlau, in
Ihrer Anwesenheit, Exzellenz, sehr geehrter Herr
Botschafter, und des Bundeskanzlers die Neue Synagoge der
jüdischen Gemeinde der Stadt eingeweiht. Diese
Synagoge ist unter anderem mit Moses Mendelssohn und Kurt
Weill verbunden. Das zeigt: Jüdisches Leben ist in
Sachsen-Anhalt, ist in Deutschland wieder fest verwurzelt.
Unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen
eine gute Zukunft in unserem Land haben. Das
versprechen wir, und dafür werden wir einstehen – auch durch
die im Dezember dieses Jahres in unserer
Landeshauptstadt Magdeburg ebenfalls noch einzuweihende Neue
Synagoge.
Am vergangenen Mittwoch habe ich in meiner
Heimatstadt Wittenberg das Koordinierungszentrum
Deutsch-Israelischer Jugendaustausch ConAct besucht.
Seit mehr als 20 Jahren unterstützt und fördert es
Begegnungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und
Israel. Bei diesem Besuch habe ich Fassungslosigkeit und
Trauer über den schrecklichen Angriff auf Israel erlebt.
Doch es war auch Zuversicht zu spüren. Der Terror der
Hamas wird die Begegnungen zwischen unseren Völkern
nicht verhindern. Im Gegenteil: Das Band zwischen
jungen Menschen aus Deutschland und Israel wird dadurch
umso fester geknüpft. Auch das ist eine Botschaft, die wir
mit unserer Entschließung heute in die Welt senden. Wir
stehen fest an der Seite Israels. Terror und Hass werden
keine Perspektive haben.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält nun Frau Ministerpräsidentin
Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Es sind schreckliche, unfassbare Bilder, die
uns in den letzten Tagen aus Israel erreichen: Raketen.
Trümmer. Babys, Kinder, Frauen, Männer, die in ihrem
Zuhause gefoltert und ermordet wurden. Viele
unschuldige Menschen sind durch den Terror der Hamas gestorben,
misshandelt und verschleppt worden, darunter auch
deutsche Staatsangehörige. Diese Bilder – das geht Ihnen
vielleicht genauso – wird man nicht wieder los, und wir
können nur ahnen, wie es den Menschen geht, die jetzt
um ihre Angehörigen, die gerade Geiseln sind, bangen.
Deshalb ist dieser Antrag heute so wichtig: weil wir
mit unserer Entschließung deutlich machen, dass alle
Länder diesen menschenverachtenden, brutalen
Terrorangriff auf Israel aufs Schärfste verurteilen. Wir sind in
Gedanken bei den Opfern, ihren Angehörigen, bei Israel
und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Ihnen gilt unsere
Solidarität. Niemand darf das Existenzrecht Israels
infrage stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die internationale
Situation hat auch Auswirkungen auf das jüdische Leben
bei uns in Deutschland. Jüdische Gemeinden müssen
Sicherheitsvorkehrungen verstärken, und es gibt Vorfälle,
bei denen israelische Flaggen von Masten
heruntergerissen wurden. Jüdische Eltern sind besorgt, wenn sie ihre
Kinder zur Schule schicken. Wir erleben antiisraelische
Demonstrationen und sogar das Bejubeln des Hamas-
Terrors auf deutschen Straßen. Auch diese Bilder sind
unerträglich, und die Vergehen in diesem Zusammenhang
müssen konsequent verfolgt und geahndet werden. Wir
haben uns geschworen „Nie wieder!“. Dieses „Nie
wieder!“ ist jetzt, und wir müssen das als Rechtsstaat
durchsetzen.
Ich kann mich gut erinnern, wie ich als
Bundesfamilienministerin mit Kanzlerin Merkel und dem Kabinett
2014 zu Regierungskonsultationen in Israel war. Das war
meine erste Reise nach Israel. Ich war angespannt und
gespannt. Warum? Ich, so wie alle aus meiner
Generation, kannte Hitlers Nazideutschland und die Ermordung,
Verfolgung und Abschlachtung von Jüdinnen und Juden
nur aus den Geschichtsbüchern, von Zeitzeugen, aus
Gesprächen mit der Oma. Ich habe es als großes Privileg
empfunden und mit großer Dankbarkeit erlebt, dass wir,
die Deutschland vertreten haben als Regierung, in Israel
als Freunde empfangen wurden. Dass es bei den
Regierungskonsultationen natürlich um Fragen der Sicherheit,
aber auch um ganz praktische, alltägliche Fragen ging,
wie zum Beispiel den deutsch-israelischen
Jugendaustausch, dass es nur ein paar Jahrzehnte nach der
Verfolgung und millionenfachen Ermordung von Jüdinnen und
Juden durch Nazideutschland möglich war, dass ganz
viele israelische Jugendliche gern zu uns nach
Deutschland, hier nach Berlin, gekommen sind, und dass es trotz
der Verantwortung und Schuld, die auch wir, die
nachfolgenden Generationen, fühlen und tragen, möglich ist,
sich auszusöhnen und Freunde zu werden, all das ist
angesichts unserer Geschichte kaum vorstellbar, aber es
ist so gekommen. Und das hat damit zu tun, dass wir von
Israel, dem Staat, der eben wegen unserer
Verfolgungstaten gegründet wurde, der Sicherheit bieten soll für
Jüdinnen und Juden, Vertrauen bekommen haben – Vertrauen,
dass wir als demokratisches, freiheitliches Deutschland
alles dafür tun, dass Jüdinnen und Juden nicht mehr
verfolgt werden und sicher sein können, in Israel und auch
bei uns in Deutschland.
Daraus ergibt sich aus meiner Sicht – und es ist
wichtig, dass das wirklich jede Bürgerin und jeder Bürger in
Deutschland versteht – eine ganz besondere
Verantwortung unsererseits, sich nicht auf „Ja, aber …“-
Diskussionen einzulassen, sondern klar darin zu sein, dass wir an
der Seite Israels stehen, dass Israel ein Existenzrecht hat
und auch das Recht, sich gegen diesen Terror zu
verteidigen. Und daraus ergibt sich die Verantwortung, dass wir
als Rechtsstaat konsequent gegen Antisemitismus
vorgehen und dass wir diejenigen unterstützen, die jüdisches
Leben in unserem Land als Bereicherung ansehen. Ich
will einmal sagen: Die große Mehrheit in Deutschland
zeigt Solidarität. Bürgerinnen und Bürger zeigen in ganz
Deutschland, dass sie fest an der Seite Israels stehen.
In der vergangenen Woche habe ich die jüdische
Gemeinde in Schwerin besucht, und wir haben gemeinsam
mit dem Landesrabbiner den Opfern des Terrors gedacht.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind dankbar, dass wir
seit 1990 wieder jüdisches Leben in unserem Land haben.
Das ist eine große Bereicherung, sozial und kulturell. Ich
bin sehr dankbar, dass gerade in dieser Woche – und das
ist ein wichtiges Zeichen – bei uns in Mecklenburg-
Vorpommern die Jüdischen Kulturtage stattfinden und
dass gerade in diesem Jahr viel mehr Menschen
gekommen sind als in anderen Jahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es
angesprochen: Wir haben aufgrund unserer Geschichte eine
ganz klare Verpflichtung und eine ganz besondere
Verantwortung für jüdisches Leben in Deutschland. Wir
müssen gemeinsam alles dafür tun, dass Menschen
jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst
leben können. Antisemitismus als Geisteshaltung ist und
bleibt gefährlich und ist eine Bedrohung für das
freiheitliche, demokratische Zusammenleben. Deshalb muss klar
sein, dass wir im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und
Menschenverachtung nicht nachlassen. Ich habe kein
Verständnis dafür, dass Menschen bei uns im Land, egal
wie sie zu Israel stehen und einzelne politische Dinge
bewerten, das Ermorden und Foltern von Babys, Kindern,
Frauen und Männern bejubeln. Das ist
menschenverachtend. Das hat mit unseren Werten, die in der Verfassung
verbrieft sind, nichts zu tun. Deswegen müssen wir ganz
konkret handeln. Der Rechtsstaat muss konkret vorgehen,
und ich bin allen Polizistinnen und Polizisten dankbar,
die das vor Ort auf der Straße umsetzen.
Wir müssen aber weitergehen. Wir müssen zum
Beispiel im Staatsbürgerrecht verbriefen, dass diejenigen, die
antisemitisch sind, kein Recht haben, den deutschen Pass
zu erhalten. Und wir müssen mehr für die
Antisemitismusprävention tun. Deshalb ist es wichtig, dass das
Demokratiefördergesetz des Bundes auf den Weg gebracht
wird. Denn wir sollten die vielen Initiativen, die vielen
Angebote, die sich gegen Antisemitismus richten, im
präventiven Bereich auf gesetzliche Füße stellen. Das ist
gerade jetzt ein wichtiges Zeichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr dankbar
dafür, dass unser Bundeskanzler in Israel gewesen ist und
dort ein starkes Signal der Solidarität gesetzt hat. Ich bin
sicher, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger in diesem
Moment sehr gut vertreten gefühlt haben. Für uns gilt
das, was wir heute hier mit unserem Antrag beschließen:
Der Bundesrat, also alle Länder, unterstützt die
Bundesregierung dabei, sich gemeinsam mit unseren
europäischen und internationalen Partnern für eine schnelle und
friedliche Lösung einzusetzen. Wir betonen, dass Freiheit
und Demokratie in Israel, in der Ukraine und überall dort,
wo diese Werte in Gefahr sind, geschützt und gesichert
werden müssen. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese
Entschließung heute nicht nur ein Symbol ist. Sie ist
wichtig. In diesen Tagen, in denen wir auch bei uns im
Land Diskussionen erleben, müssen wir gemeinsam als
Länder in der Frage des Existenzrechts Israels und im
Kampf gegen Antisemitismus ganz klar Orientierung
geben und Haltung zeigen.
Vielen Dank für diesen Antrag! Ganz Deutschland
steht an der Seite Israels.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Schwesig! – Das Wort erhält nun Herr
Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Exzellenz, sehr geehrter Herr Botschafter Prosor!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Situationen im
Leben, es gibt Situationen in der Politik, in denen es kein
Wenn und kein Aber gibt. Der brutale Terrorangriff der
Hamas auf Israel ist solch eine Situation. Der Terror der
Hamas gegen friedliche Zivilisten, gegen Kinder, Frauen,
alte Menschen schockiert und macht fassungslos. Unsere
Gedanken sind bei unseren israelischen Freunden, bei
den Opfern und ihren Familien. Ganz besonders sind in
diesen Tagen unsere Gedanken auch bei den Geiseln, die
noch immer in den Händen der Hamas sind. Sie bangen
um ihr Leben, ihre Familien bangen um sie, wir bangen
um sie.
Die Hamas begeht menschenverachtende Verbrechen.
Das ist Terror gegen den Staat Israel – Terror, der nur ein
Ziel hat: Israel und das israelische Volk zu vernichten. –
Sehr geehrter Herr Botschafter, wir stehen fest an Ihrer
Seite. Wir stehen fest an der Seite unserer israelischen
Freunde. Die demokratischen Kräfte in unserem Land
sind in ihrer Solidarität mit Israel einig. Diese Klarheit
und Geschlossenheit gilt es zu bewahren.
Wir wissen: Das wird nicht immer einfach sein. Israel
wurde angegriffen, und Israel verteidigt sich. Es herrscht
Krieg, und jeder Krieg löst unermessliches Leid aus. Es
wird auch in den kommenden Wochen Bilder und
Nachrichten geben, die nur schwer zu ertragen sind. Und
trotzdem gilt ohne Wenn und Aber: Wir stehen an der
Seite Israels. Deutschland unterstützt Israels Recht auf
Selbstverteidigung.
Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Dieser
Satz aus der Rede von Angela Merkel vor der Knesset im
Jahr 2008 wird in diesen Tagen häufig zitiert. Zu Recht.
Angela Merkel hat damals hinzugefügt: „Und wenn das
so ist, dann dürfen das in der Stunde der Bewährung
keine leeren Worte bleiben.“ Diese Stunde der
Bewährung ist jetzt. Deshalb ist es richtig, dass die
Bundesregierung Israel ihre Unterstützung zugesagt hat. Ich bin
dankbar, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von
der Leyen und Bundeskanzler Olaf Scholz nach Israel
gereist sind, um die Unterstützung Deutschlands und
Europas deutlich zu machen.
Es gilt auch, all denen entgegenzutreten, die sich hier
bei uns in Deutschland auf die Seite des Terrors stellen.
Wir akzeptieren nicht, wenn Hass, Gewalt und Terror auf
unseren Straßen gefeiert werden. Hass auf Israel, Hass
auf Jüdinnen und Juden, Antisemitismus hat in unserem
Land keinen Platz. Deshalb sind die von der
Bundesregierung angekündigten Verbote von Hamas und
Samidoun richtig. Wir nutzen außerdem alle rechtlichen
Möglichkeiten, um israelfeindliche Hassdemonstrationen
einzuschränken. Die Polizei ist mit großem Aufgebot vor
Ort und greift bei Verstößen konsequent ein. Straftaten
müssen konsequent geahndet werden. Ich sage es ganz
klar: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Hass und
Antisemitismus beginnen.
Wir stehen auch fest an der Seite der jüdischen
Menschen und Menschen aus Israel hier bei uns. Ich war am
Mittwoch in einer Synagoge in Bielefeld. Ich weiß bis
heute nicht, was mich mehr angefasst hat: die Erzählung
einer Gemeindearbeiterin, dass die älteren Menschen,
bevor sie sich auf den Weg zum Kaffeetrinken machen,
in der Gemeinde anrufen und zur Sicherheit nachfragen,
ob sie wohl sicher den Weg machen können, oder eine
junge Frau, die sagte: „Na ja, das kennen wir ja schon.
Alle paar Jahre können wir uns hier nicht mehr sicher
fühlen.“ Es ist unerträglich, dass Jüdinnen und Juden in
Deutschland Angst um ihre Sicherheit haben, dass sie
ihre Kippa nicht offen tragen können, ohne Sorge vor
Anfeindungen und Angriffen zu haben.
Die Menschen sind besonders erschüttert, weil für
Jüdinnen und Juden Israel eigentlich immer der sichere
Hafen war. Dieses Vertrauen in Sicherheit wurde durch
den Angriff der Hamas erschüttert, in Israel und weltweit.
Umso wichtiger ist jetzt, dass wir die Sicherheit der
jüdischen Menschen in Deutschland garantieren. Auch die
Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland gehört zur
deutschen Staatsräson. Unsere Behörden tun alles, was
notwendig und möglich ist, um die Sicherheit zu
gewährleisten. Wir haben in Nordrhein-Westfalen, aber
sicherlich nicht nur bei uns, die Schutzmaßnahmen für jüdische
Einrichtungen deutlich erhöht. Und es ist für das
Vertrauen auf Sicherheit auch wichtig, unsere Solidarität
persönlich zu zeigen – jeder Einzelne im Alltag –, zu zeigen,
dass wir Antisemitismus entgegentreten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit einigen Jahren
ein eigenes Büro in Tel Aviv, und man wird oft gefragt:
Warum habt ihr so etwas? Es ist das einzige Büro dieser
Art, das unser Land im Ausland betreibt. In normalen
Zeiten werden Projekte aus den Bereichen Wirtschaft,
Wissenschaft, Bildung und Jugend und Kultur dort
gepflegt, bearbeitet, intensiviert. Dadurch sind viele
persönliche Kontakte, Freundschaften, Beziehungen,
Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden entstanden.
Gerade jetzt ist der Moment, diese Freundschaften zu
pflegen, Kontakt aufzunehmen, unseren Freunden und
Partnern persönlich zu sagen: Wir stehen fest an eurer
Seite, nicht nur in diesen Tagen, nicht nur heute und
morgen, sondern auch darüber hinaus. – Das, sehr
geehrter Herr Botschafter, möchte ich auch Ihnen zusichern.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Herr Wüst!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es gibt
eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin
Puttrich (Hessen).
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
1 Anlage 1
Daher frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu
fassen. – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte
Damen und Herren, wir kommen gleich zur Neuwahl
unseres Präsidiums. Nach einem ereignisreichen Jahr
geht zum 1. November der Vorsitz des Bundesrates von
der Freien und Hansestadt Hamburg auf unser
Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern über.
Die künftige Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig
hat in der Debatte zum Entschließungsantrag bereits
darauf hingewiesen, welche Bedeutung unserer
Freundschaft mit Israel innerhalb der internationalen
Beziehungen Deutschlands zukommt. Aus diesem Grund war es
mir wichtig, als Präsident des Bundesrates im 75.
Gründungsjahr des Staates Israel nach Tel Aviv und Jerusalem
zu reisen, die Gedenkstätte Yad Vashem zu besuchen und
mit Menschen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft über die deutsch-israelischen
Beziehungen und gemeinsame Zukunftsprojekte zu sprechen.
Sehr geehrter Herr Botschafter Prosor, herzlichen
Dank, dass Sie uns bei der Vorbereitung der
Delegationsreise im Mai so gut unterstützt haben, dass ich mit
Staatspräsident Herzog, mit Ministerpräsident Netanjahu,
mit weiteren Mitgliedern der Regierung und Vertretern
der Opposition in der Knesset sprechen konnte! Wir
haben die Dynamik und Innovationskraft Ihres Landes
erlebt, die aktuellen politischen Diskussionen in Israel
und zugleich die großen Sorgen gespürt, die mit den
Konflikten und Spannungen in der Region verbunden
sind. Der terroristische Angriff der Hamas auf das
israelische Volk vor zwei Wochen hat gezeigt, wie berechtigt
diese Sorgen waren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinter den
Angriffen auf Israel steht nicht allein die Hamas, sondern
auch weitere radikale Kräfte und Organisationen, die das
Existenzrecht Israels grundsätzlich infrage stellen und
den israelischen Staat bekämpfen. Wir in Deutschland
stehen fest an der Seite Israels. Diese Botschaft ist uns
wichtig, nach außen und nach innen. Dazu gehört die
Verpflichtung von Bund und Ländern, islamistische
Aktivitäten in Deutschland zu unterbinden, Antisemitismus
entschlossen entgegenzutreten und das jüdische Leben in
Deutschland zu schützen und zu fördern.
Sehr geehrter Herr Prosor, nehmen Sie diese Botschaft
mit nach Israel! Wir wünschen Ihnen und Ihrem Land
viel Kraft in dieser schweren Zeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, ich möchte in meiner letzten Rede als
Bundesratspräsident nicht versäumen, mich noch einmal
zu bedanken: für Ihre Mitwirkung, für die Präsentation
Ihrer Länder, für den Besuch Ihrer Bürgerdelegationen
am Tag der Deutschen Einheit in Hamburg. Der 3.
Oktober ist ein Symbol für die Einheit, die Freiheit und
Demokratie unseres Landes – ein Tag, der unsere nationale
Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt
stärken soll. Die Expertenkommission „Deutsche Einheit“
unter der Leitung von Matthias Platzeck hat empfohlen,
den 3. Oktober als heiteren Nationalfeiertag zu begehen
und dabei viele Organisationen und Institutionen der
Zivilgesellschaft einzubinden. Gemeinsam mit über
700 000 Besucherinnen und Besuchern haben wir in
Hamburg ein großes, ein vielfältiges, ein heiteres Fest der
deutschen Einheit gefeiert, nicht obwohl, sondern gerade
weil wir in einer Zeit des Umbruchs und der Veränderung
leben, in der wir Zuversicht und Tatkraft brauchen.
Deshalb haben wir zurückgeschaut auf über 30 Jahre
Wiedervereinigung und zugleich einen optimistischen Blick
voraus gerichtet: auf ein modernes, vielfältiges und
internationales Deutschland, das seinen Kurs selbst bestimmt
und „Horizonte öffnet“.
Während des Festaktes in der Elbphilharmonie hat der
Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor
Harbarth, in seiner Rede deutlich gemacht, worauf es
ankommt, wenn wir den großen Aufgaben unserer Zeit
gerecht werden wollen: auf einen Staat, der auf allen
Ebenen schnell und lösungsorientiert arbeitet, auf private
Initiativen, die der Staat ermöglicht, ermutigt und fördert,
und auf eine Gesellschaft, die zu Kompromissen bereit
und fähig ist. Das ist eine gute Orientierung für unser
Handeln in einer Zeit des Umbruchs. Als
Landesregierungen können wir – gemeinsam mit dem Bund –
schnellere Verfahren für die Verwaltung entwickeln, sie
entschlacken, modernisieren und digitalisieren. Als
Politikerinnen und Politiker begegnen wir vor Ort privaten und
bürgerlichen Initiativen, die wir sichtbar machen,
würdigen und unterstützen müssen. Als Mitgliedern des
Bundesrates muss es uns um den sachlichen, konstruktiven
Austausch gehen, um das Finden gemeinsamer
Positionen untereinander und gegenüber der Bundesregierung.
Als Länder positionieren wir uns gemeinsam gegenüber
dem Bund und müssen dabei zugleich zu Kompromissen
bereit sein – und wir erwarten selbstverständlich auch,
dass der Bund diese Bereitschaft erkennen lässt. Das
jedenfalls ist der Auftrag unserer Verfassung.
Im Mittelpunkt unseres föderalen Systems stehen nicht
Blockade und Kräftemessen, sondern Zusammenarbeit,
Austausch und das Bemühen um gemeinsame Lösungen
in wichtigen nationalen Fragen. Das Ringen um
Kompromisse und gute Lösungen für ganz Deutschland hat
nach dem Zweiten Weltkrieg auch die Arbeit des
Parlamentarischen Rates geprägt. Auf diese Weise ist unser
Grundgesetz entstanden, das uns seitdem gute Dienste
leistet und dessen 75. Jubiläum wir im nächsten Jahr
feiern. Vielleicht ist das ein guter Anlass, noch einmal im
historischen Bundesratsgebäude in Bonn
zusammenzukommen – so jedenfalls eine Idee des Kollegen Hendrik
Wüst, die mir sehr sympathisch ist und die ich bereits mit
Manuela Schwesig besprochen habe. Also, wer weiß, ob
uns die neue Bundesratspräsidentin im Rahmen der
Feierlichkeiten zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes im
Mai 2024 zu einer besonderen Sitzung in unser immer
noch bestehendes Gebäude am Rhein einlädt?
Sehr geehrte Damen und Herren, der Föderalismus ist
ein Erfolgskonzept für die Demokratie in Deutschland. Er
hat sich in Krisenzeiten als effizient und widerstandsfähig
erwiesen. Wir sind damit eine starke Kraft für die
Demokratie in Europa und der Welt. Als Bürgermeister eines
Stadtstaates mit einem Hafen, der als Deutschlands Tor
zur Welt gilt, war es mir ein Anliegen, auch die
internationale Dimension unserer Arbeit zu beachten. In Wien,
Paris, Prag und Den Haag, in den USA, in Israel und
Chile – in allen Staaten, die ich als Präsident des
Bundesrates besucht habe, wurden wir mit Offenheit,
Anerkennung und Interesse an der Zusammenarbeit empfangen.
Auch daraus ergeben sich für uns als Länder große
Chancen und Perspektiven.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute, in der letzten
Sitzung dieses Bundesratsgeschäftsjahres, möchte ich
mich – im Namen aller Mitglieder des Hauses – bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesrates
bedanken, die besonders die Arbeit des Präsidenten, aber
eben zugleich aller Mitglieder des Bundesrates
unterstützen: Tag für Tag, Sitzung für Sitzung, professionell,
freundlich und engagiert. Herzlichen Dank Frau Rettler
und Ihrem gesamten Team!
Ich wünsche meiner Nachfolgerin Manuela Schwesig
alles Gute und freue mich, dass wir nach dem Hamburger
Motto „Horizonte öffnen“ jetzt ebenso maritim und
nordisch „Vereint Segel setzen“.
Sehr geehrte Damen und Herren, für mich war das
zurückliegende Jahr eine sehr besondere Zeit meiner
politischen Arbeit – mit zusätzlichen Aufgaben, interessanten
Begegnungen und neuen Erfahrungen. Es war mir eine
Ehre. – Herzlichen Dank!
(Beifall)
Ich rufe nun Punkt 1 der Tagesordnung auf:
TOP 1
Wahl des Präsidiums
Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für
das am 1. November 2023 beginnende neue
Geschäftsjahr vor, die Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern, Frau Manuela Schwesig, zur
Präsidentin des Bundesrates zu wählen.
Über die Wahl der Präsidentin wird nach unserer
Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die
Länder aufzurufen.
Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Demnach
kann ich feststellen, dass Frau Ministerpräsidentin
Manuela S c h w e s i g für das Geschäftsjahr 2023/2024
einstimmig zur Präsidentin des Bundesrates gewählt
ist.
Frau Ministerpräsidentin, ich frage Sie: Nehmen Sie
die Wahl an?
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich
für das Vertrauen.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Dann darf ich
Ihnen, Frau Kollegin Schwesig, die Glückwünsche des
Hauses aussprechen. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten.
Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur
Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten
des laufenden Geschäftsjahres, zur Zweiten
Vizepräsidentin die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Frau Anke
R e h l i n g e r .
Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese
Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Die Vorschläge sind einstimmig angenommen.
Frau Kollegin Rehlinger und ich selbst nehmen diese
Wahl ebenfalls an. – Richtig?
Anke Rehlinger (Saarland): Dem widerspreche ich
nicht.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Das ist fein. –
Dann möchten wir kurz unterbrechen, um ein feierliches
Foto zu machen.
(Übergabe des Staffelstabs und kurzer
Fototermin im Halbrund)
Jetzt beginnen wir mit Punkt 2:
TOP 2
Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer
Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des
Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge die
Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei
Stellvertreter.
Dementsprechend schlage ich vor, Frau Ministerin
Bettina M a r t i n (Mecklenburg-Vorpommern) zur
Vorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter
T s c h e n t s c h e r (Hamburg) zum ersten
stellvertretenden Vorsitzenden und Frau Ministerpräsidentin
Anke R e h l i n g e r (Saarland) zur zweiten
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das
Geschäftsjahr 2023/2024 zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit sind die Vorsitzende der Europakammer und
ihre zwei Stellvertreter einstimmig gewählt.
Wir kommen zu Punkt 3:
TOP 3
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
(Drucksache 503/23)
Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des
Präsidenten vor.
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Dann ist so beschlossen.
Zu Punkt 4:
TOP 4
Wahl der Schriftführer (Drucksache 504/23)
Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2023/2024
Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) als
Schriftführer zu wählen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit ist Herr Dr. Joachim als Schriftführer
einstimmig gewählt.
Die Wahl eines weiteren Schriftführers erfolgt in einer
der nächsten Sitzungen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 46:
TOP 46
Entschließung des Bundesrates „Planungsrechtliche
Sonderregelungen zur Schaffung von Unterkünften
für Flüchtlinge oder Asylbegehrende – vorzeitige
Verlängerung der Geltungsdauern sowie Ausdehnung
der Befristungsvorgaben in § 246 Absatz 8 bis 13 und
14 bis 17 Baugesetzbuch“ – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 492/23)
Hierzu gibt es die Wortmeldung von Herrn
Ministerpräsident Günther, Schleswig-Holstein.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
alle wissen nicht, wie sich die Lage in Nahost nach dem
Terrorangriff der Hamas auf Israel entwickelt, und auch
nicht, wann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine –
hoffentlich mit einem Sieg der Ukraine – endet oder
wann sich die durch Flucht entstandene Situation an
unseren europäischen Außengrenzen entspannt.
Angesichts der vielfältigen grenzübergreifenden Krisen kann
niemand von uns abschätzen, wie viele Menschen bei uns
künftig Schutz und Hilfe ersuchen werden. Deshalb
müssen wir auf europäischer wie auf nationaler Ebene
Lösungen finden, um die Migration nach Deutschland
besser zu ordnen und zu steuern.
Der Bund muss vor allem bei der Unterbringung und
Integration endlich seiner gesamtstaatlichen
Verantwortung gerecht werden und finanziell seinen Anteil leisten.
Das ist die dringende Erwartung aller Bundesländer. Der
Bund muss außerdem dafür sorgen, dass die
Zuzugszahlen sinken und dass diejenigen, die ausreisepflichtig sind,
abgeschoben werden können. Wir brauchen dafür
digitalisierte, schnellere Asylverfahren und wirksame
Rückführungsabkommen. Der Bund muss überdies seine
Gespräche mit den wichtigsten Herkunftsländern intensivieren
und die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen,
Rückführungen in alle Länder mit einer niedrigen
Anerkennungsquote zu beschleunigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all dies müssen wir
tun, damit wir die Kapazitäten haben, denjenigen zu
helfen, die absehbar hierbleiben werden. Eine
ungesteuerte Einwanderung überfordert unsere Gesellschaft. Wir
werden die Armutsmigration begrenzen müssen, damit
die Hilfe für Schutzsuchende weiter möglich bleibt. Denn
es gibt ein Recht auf Asyl, aber keines auf Migration.
Wie gesagt, eine faire Lastenverteilung zwischen
Bund, Ländern und Kommunen ist die
Grundvoraussetzung. Die finanzielle Unterstützung des Bundes darf
nicht gedeckelt sein, sie muss sich an den Zugangszahlen
und an der Inflation orientieren. Die Eckpunkte eines
solchen atmenden Systems haben wir gemeinsam
verabredet, und ich erwarte, dass sich der Bund beim
Migrationsgipfel mit den Ländern darauf verständigt. Wir
müssen auch darüber Einigkeit erzielen, wie Länder und
Kommunen die Aufnahme und Unterbringung künftig
gestalten können. Deshalb dieser Antrag aus Schleswig-
Holstein.
Die Kommunen melden uns deutlich zurück: Die
kritische Grenze der Kapazitäten für die Unterbringung und
Versorgung der Schutzsuchenden ist erreicht oder bereits
überschritten. Ob Wohnraum, Schulen oder Kitas: Unsere
Infrastruktur ist zunehmend nicht mehr in der Lage, so
viele Menschen zu versorgen, zumindest nicht mit dem
Standard, den wir bislang angestrebt haben. Der
Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist dadurch derzeit
massiv herausgefordert. Wir sind alle miteinander gefragt,
das Vertrauen in das Handeln des Staates und seine
Institutionen zu stärken. Wir müssen zeigen, dass wir die
Lage bewältigen. Dazu sollten wir, wie schon 2015 und
2016, pragmatischer werden.
Unsere Abläufe und Anforderungen gehören auf den
Prüfstand, insbesondere wenn es darum geht, ausreichend
Unterkünfte zu schaffen. Deshalb schlagen wir eine
Änderung im § 246 Baugesetzbuch vor. Die Lage auf dem
Wohnungsmarkt ist bereits ohne die Aufnahme von
Geflüchteten angespannt, bezahlbarer Wohnraum seit Jahren
knapp, die Probleme in der Bau- und Immobilienbranche
hinlänglich bekannt. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt,
beim Thema Unterbringung die gesetzgeberischen
Weichen so zu stellen, dass unseren Kommunen schnell
geholfen wird. Bereits 2015 gab es in Reaktion auf die
herausfordernden Flüchtlingszahlen eine flexible
Sonderregelung im § 246. So konnten schneller und
unbürokratischer Unterkünfte mit größtmöglicher
Planungssicherheit vor Ort gebaut werden.
Richtig ist, dass die vorhandenen planungsrechtlichen
Sondervorschriften schon umfängliche Instrumente
bereithalten, um einfacher Unterkünfte für Geflüchtete oder
Asylsuchende zu errichten. Allerdings kann die aktuelle
Ausgestaltung der gesetzlichen Fristen die Kommunen
hindern, die dringend benötigten Unterkünfte mit
hinreichend zeitlicher Planungssicherheit zu realisieren, weil es
vielfach unwirtschaftlich für die Kommunen ist. Aus
diesem Grund bitten wir die Bundesregierung, die
Anwendbarkeitsfristen in § 246 vorzeitig zu verlängern und
zusätzlich die anderen Befristungsvorgaben anzuheben.
Das Land Schleswig-Holstein bringt dazu den darauf
ausgerichteten Entschließungsantrag ein. Unsere
Entschließung stellen wir zur sofortigen Sachentscheidung.
So können wir als Länder mit Blick auf den
Migrationsgipfel am 6. November ein weiteres gemeinsames Signal
an den Bund senden. Dafür bitte ich Sie herzlich um Ihre
Unterstützung.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ausschussberatungen zu der Vorlage haben nicht
stattgefunden.
Schleswig-Holstein hat beantragt, bereits heute in der
Sache zu entscheiden. Wer ist dafür? – Mehrheit.
Dann entscheiden wir heute in der Sache.
Wer stimmt dafür, die Entschließung zu fassen? –
Mehrheit.
Dann ist sie so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von
Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie
Steuervereinfachung und Steuerfairness
(Wachstumschancengesetz) (Drucksache 433/23)
Hierzu liegt uns eine Reihe von Wortmeldungen vor. –
Frau Ministerin Heinold, Schleswig-Holstein!
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um die
Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu
stärken. Angesichts der multiplen Krisen unserer Zeit
sind wir mehr denn je darauf angewiesen, dass unsere
Wirtschaft gute Rahmenbedingungen hat, um durch diese
auch für sie schwierige Zeit zu kommen.
Gerade für ein Land wie Schleswig-Holstein als
Energiewendeland ist es natürlich notwendig, dass bei einem
solchen Gesetz der Aspekt der Nachhaltigkeit eine
zentrale Rolle spielt. Deswegen ist die Klimaschutz-
Investitionsprämie im Gesetz verankert: Wenn ein Unternehmen
in energieeffiziente Sachanlagen investiert, kann es eine
Prämie in Höhe von bis zu 15 Prozent des
Investitionsvolumens beantragen. Je nach Bemessungsgrundlage kann
ein Unternehmen so bis zu 30 Millionen Euro erhalten.
Das ist ein guter und dringend notwendiger Impuls.
Deshalb begrüßt die schleswig-holsteinische
Landesregierung die Einführung der Investitionsprämie. Sie ist als
Förderung für Zukunftsinvestitionen ein gutes
Instrument.
Allerdings – und darin sind sich alle 16 Länder einig –
ist die geplante Abwicklung über die Steuerverwaltung
keine gute Lösung. Sie schafft mehr
Verwaltungsaufwand, sie schafft mehr Bürokratie. Und lassen Sie es
mich sehr deutlich sagen: Ein Förderprogramm, ein
Zuschussprogramm gehört in den Bundeshaushalt und nicht
in die Steuergesetzgebung. Förderprogramm ist
Förderprogramm, Steuergesetzgebung ist Steuergesetzgebung.
Wir müssen unsere Finanzämter davor schützen, dass sie
immer mehr Aufgaben bekommen, die eigentlich gar
nicht ihre Aufgaben sind. Deshalb spricht sich der
Finanzausschuss des Bundesrates dafür aus, die
Klimaschutz-Investitionsprämie als Zuwendung durch den
Bund zu verwalten und aus dem Bundeshaushalt zu
finanzieren. Ich hoffe, dass wir in den weiteren Beratungen
gemeinsam gute Lösungen finden.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Aspekt des
Gesetzentwurfs ist die finanzielle Auswirkung dieses
Gesetzes auf Bund, Länder und Kommunen. Der
vorliegende Gesetzentwurf ist teuer, er bringt hohe
Steuermindereinnahmen mit sich: für Länder und Kommunen in
den Jahren 2024 bis 2028 rund 20 Milliarden Euro. Das
ist eine Menge Geld und für viele nicht mehr verkraftbar.
Ich kann das für mein Bundesland sagen: Schon jetzt ist
die Finanzlage extrem angespannt. Ich kann das aber
auch für unsere Kommunen sagen, die gerade durch die
Nachbesserung, die der Bund bei diesem Gesetz noch
vorgenommen hat, hohe Steuermindereinnahmen hätten.
Wir haben schon jetzt viel zu schultern. Ich erinnere an
das Jahressteuergesetz, das Inflationsausgleichsgesetz, an
die Kosten für die Flüchtlinge und an all das, was wir vor
Ort durch die hohe Inflation zu bewältigen haben.
Natürlich müssen wir uns deshalb bei diesem Gesetz
bei jedem Punkt ganz genau anschauen: Ist das
notwendig? Ist das richtig? Ist das zielgenau? Das Ziel in den
weiteren Beratungen muss sein, die Mindereinnahmen für
unsere Kommunen, aber auch für uns als Länder zu
reduzieren. Und dafür gibt es Hebel in diesem Gesetz. Die
befristete Wiedereinführung der degressiven
Abschreibung soll Investitionen anreizen und einen
konjunkturellen Impuls setzen. Diese Maßnahme führt zu erheblichen
Steuermindereinnahmen. Deshalb hat Schleswig-Holstein
im Finanzausschuss des Bundesrats einen Antrag gestellt,
mit dem wir um Prüfung bitten, ob die degressive
Abschreibung haushaltsverträglicher ausgestaltet werden
kann. Dafür haben wir im Finanzausschuss eine Mehrheit
gefunden.
Ein zweiter Punkt ist die Ausweitung des
Verlustabzugs. Auch hier muss noch einmal sehr genau
hingeschaut und festgestellt werden, was tatsächlich notwendig
und für die Wirtschaft in dieser Situation hilfreich ist.
Denn hierdurch sind insbesondere unsere Kommunen in
den nächsten Jahren sehr von Mindereinnahmen
betroffen.
Ein dritter Punkt ist die Erhöhung der
Forschungszulage – die wir im Grundsatz begrüßen. Kritisch sehen wir
jedoch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf
bewegliche Wirtschaftsgüter. Denn dies ist eine
Maßnahme, die in der Abwicklung, die ja in Teilen auch
wieder den Finanzämtern obliegt, mehr Bürokratie mit sich
bringt und alles komplizierter macht. Auch hier ist
anzumerken, dass das eigentlich mit der Steuergesetzgebung
relativ wenig zu tun haben dürfte. Da ist es jetzt
angesiedelt, aber es darf zumindest nicht noch bürokratischer
und komplizierter werden.
Meine Damen und Herren, ja, es gibt gute Gründe für
Steuerentlastungen. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, zu
sagen – das muss immer mit genannt werden –: Wenn
wir auf der einen Seite eine Steuerentlastung haben,
haben wir in der Regel – zumindest im Moment und in den
Folgejahren – weniger Einnahmen für Länder, für
Kommunen. In einer sehr angespannten Finanzlage trifft das
direkt die Daseinsvorsorge. Deshalb müssen wir genau
hinschauen bei dem, was wir tun.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist richtig, das
Wachstumschancengesetz auf den Weg zu bringen, ein
Gesetz, das unserer Wirtschaft hilft, durch diese
schwierige Zeit zu kommen und sich nachhaltig zu entwickeln.
Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass die
Mindereinnahmen, dass all dies für uns als Länder, für die
Kommunen verkraftbar ist. Entsprechend gibt es heute
eine Reihe von Empfehlungen, die dafür werben, dass
sich der Bundesrat entsprechend positioniert, damit wir
dann in den weiteren Beratungen mit der
Bundesregierung beziehungsweise dem Bundestag schauen, dass wir
zu einem guten und verkraftbaren Ergebnis kommen.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Heinold! – Nun erhält das Wort: Herr Bürgermeister
Evers, Berlin.
Stefan Evers (Berlin): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wenn es in der Politik nur um
Überschriften ginge, dann: Chapeau! Die Überschrift, die
dieses Gesetz bekommen hat, ist meines Erachtens das
Beste am ganzen Entwurf. Es kann niemand etwas gegen
Wachstum haben, niemand etwas gegen Chancen und
erst recht niemand etwas gegen Wachstumschancen.
Schwierig wird es allerdings, wenn die Überschrift zur
Reklame gerät, wenn der Inhalt des Entwurfs – jedenfalls
nach meiner jetzigen Einschätzung – keinen so
nachhaltigen, keinen so nennenswerten Beitrag dazu leisten wird,
das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland
anzukurbeln, wie es der Titel des Gesetzes verspricht.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Lage
und die finanzielle Lage in den Ländern und Kommunen
sind gleichermaßen ernst, so ernst wie seit Jahrzehnten
nicht. Das hat eine ganze Reihe von Gründen, aber
insbesondere einen Grund: die hohen Energiepreise. Diese
Preise machen nicht nur Bürgerinnen und Bürgern,
sondern auch den Unternehmen in unserem Land das Leben
schwer, und zwar allen Unternehmen, vom Kleinstbetrieb
über das Start-up bis hin zum Großkonzern. Deswegen
muss meines Erachtens ein Gesetz, das
Wachstumschancen verspricht, genau hier ansetzen.
Ich wundere mich persönlich sehr, dass eine
Maßnahme, die an dieser Stelle sofort Entlastung schaffen würde,
es bisher nicht in den Gesetzentwurf geschafft hat: Das
wäre eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische
Mindestniveau. Eine solche Senkung wäre schon für
private Haushalte eine echte, eine spürbare Entlastung.
Aber für einen Bäcker, dessen Ofen den lieben langen
Tag läuft, für ein IT-Unternehmen, dessen Server den
ganzen Tag laufen – für all diese Unternehmen käme eine
echte Wachstumswirkung zustande. Es geht dabei
nämlich um Beträge, die darüber entscheiden, ob das
Unternehmen Gewinne oder Verluste macht. Deswegen werbe
ich an dieser Stelle eindringlich dafür, dass der Bundesrat
sich heute für eine Senkung der Stromsteuer ausspricht.
Die Bundesregierung hat sich anstelle einer einfachen
Lösung für ein Sammelsurium ganz unterschiedlicher
Maßnahmen entschieden, von denen weitgehend vor
allem diejenigen Unternehmen profitieren, die überhaupt
noch Gewinne machen. Wer schon in der Verlustzone ist,
wer um das wirtschaftliche Überleben kämpft, der wird
durch diesen Gesetzentwurf kaum adressiert. Wer nicht
weiß, ob es sein Unternehmen im nächsten Jahr
überhaupt noch gibt, dem helfen auch verbesserte
Abschreibungsmöglichkeiten nicht. Wer eine Klimaschutz-
Investitionsprämie nicht sicher kalkulieren kann, der wird
sich in unsicherer Lage nicht für eine solche Investition
entscheiden.
Ich kann mich den vorangegangenen Ausführungen
anschließen: Die Administration dieser Klimaschutz-
Investitionsprämie, für die die Bundesregierung sich
entschieden hat, ist der bürokratischste Weg – in einer
Zeit, in der wir eines dringend bräuchten: einen Abbau
von Bürokratie. Ein Verfahren, das eine Beantragung der
Prämie nach Anschaffung, nach Fertigstellung der
Investition beim Finanzamt vorsieht, wenn nicht einmal klar
ist, was das Ergebnis der Abwägung des Finanzamts sein
wird, setzt keinen nachhaltigen Wachstumsimpuls,
sondern wird vor allem für eine Beschäftigung der
Finanzämter sorgen, in einer Zeit, in der sie ohnehin schon zu
ächzen haben. Deswegen glaube ich auch nicht, dass
diese Investitionsprämie in der jetzigen Form einen
Wachstumsimpuls setzen wird. Warum wird nicht über
eine Bundesbehörde nachgedacht, die die Mittel auszahlt
und ganz reguläre Antragsverfahren dafür schafft? Das
wäre der richtige Weg, für den ich ausdrücklich werben
würde und der einen echten Effekt für das versprochene
Wachstum hätte.
Ich habe den leisen Verdacht, dass sich die
Bundesregierung deswegen für einen anderen Weg entschieden
hat, weil so Länder und Kommunen an der Finanzierung
des Gesetzes beteiligt werden. Und ich will an dieser
Stelle eines ganz ausdrücklich sagen – wie ich eingangs
schon dargestellt habe –: Die Lage der öffentlichen
Finanzen in den Ländern und vor allem auch Kommunen
ist dramatisch. Sie ist dramatisch. Die Grenze der
finanziellen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte ist
auf diesen Ebenen erreicht. Wir sind dafür zuständig, ob
als Länder oder als Kommunen, die meisten der
staatlichen Dienstleistungen sicherzustellen. Und wir geraten
hiermit nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch,
administrativ an Grenzen der Leistungsfähigkeit.
Deswegen fordere ich die Bundesregierung auf, fordere ich den
Deutschen Bundestag auf, an diesen Stellen
nachzubessern.
Es kann nicht sein, dass der Bundesrat zum
Reparaturbetrieb dieses Gesetzes wird, sondern es sollte jetzt
seitens des Bundestages noch einmal nachgesteuert werden.
Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte halte ich
es jedenfalls für unverantwortlich, ein Gesetz, das mit
einer finanziellen Belastung von in Summe gut 7
Milliarden Euro verbunden ist, mit gut 4 Milliarden Euro durch
Länder und Gemeinden gegenfinanzieren zu lassen – erst
recht, wenn die Maßnahmen nicht die erhoffte
Wirksamkeit entfalten und nicht das an Wachstumschancen, an
Wachstum geschaffen wird, worauf die Bundesregierung
setzt. Insofern: Nutzen wir die Gelegenheit, nutzen wir
die Zeit, hier noch einmal nachzusteuern! Es wäre im
Sinne des Landes, es wäre im Sinne aller.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Herr Evers! – Jetzt hat das Wort: Herr Bürgermeister
Fecker, Bremen.
Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute zum
ersten Mal im Plenum mit dem von der Bundesregierung
vorgelegten Wachstumschancengesetz. Für mich ist dies
zugleich der erste Anlass, hier in der Länderkammer zu
sprechen.
Gut zwei Wochen ist es her, dass wir uns im
Finanzausschuss lange und intensiv mit dem Gesetzentwurf
beschäftigt haben. Dabei sind umfangreiche und durchaus
kritische Stellungnahmen zustande gekommen. Bevor wir
über diese gleich final abstimmen, ist es mir wichtig,
klarzustellen, dass wir uns einig sind: Angesichts des
konjunkturellen Abschwungs besteht von allen Seiten des
Staates die Notwendigkeit, gegenzusteuern. Das
Wachstumschancengesetz ist dafür ein absolut notwendiger
Anstoß, für den ich der Bundesregierung dankbar bin.
Hinter dem Kern des Gesetzes, nämlich besseren
Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen
und Innovation auch im Sinne des Klimaschutzes,
können wir uns alle versammeln. Dabei ist Bremen absolut
bereit, an der Lösung mitzuwirken. Das gilt heute
genauso wie bei vorherigen Notlagen. Bewegen wir uns aber
von dieser Grundeinstellung in die konkrete
Ausgestaltung des Gesetzes, kommen wir wahrscheinlich zu dem
Punkt, an dem die Einigkeit ein Ende findet. Denn das
Bundesfinanzministerium scheint sowohl bei der
Aufstellung des Bundeshaushaltes als auch bei den Maßnahmen
gegen den konjunkturellen Abschwung Maßnahmen zu
bevorzugen, die besonders Länder und Kommunen
treffen beziehungsweise die diese zu bezahlen haben.
Die vom vorliegenden Gesetzentwurf ausgehenden
Steuermindereinnahmen in Höhe von 7 Milliarden Euro
würden zu fast zwei Dritteln von den Ländern und
Kommunen getragen werden. Für Bremen und Bremerhaven
würde dies Verluste an Einnahmen von über 200
Millionen Euro bis 2028 bedeuten – und das in einer Zeit
erheblich angespannter Haushalte und enormer
Herausforderungen, gerade für die Kommunen. Auch der Deutsche
Städtetag äußerte sich kritisch zu diesen Vorschlägen.
Mich ärgert ein solches Vorgehen umso mehr, als es
der Bund und der Finanzminister sind, die sich mit
Händen und Füßen an ganz vielen Stellen dagegen wehren,
sich angemessen an den Kosten zu beteiligen, für die sie
eben auch Verantwortung tragen: beim
Deutschlandticket, bei der Finanzierung des Regionalverkehrs, beim
Thema Krankenhausfinanzierung und schließlich bei der
ordentlichen Betreuung und Integration zu uns
geflüchteter Menschen; ganz zu schweigen von den
Herausforderungen, die für Länder und Kommunen mit der
Transformation der Wirtschaft und den großen
Zukunftsaufgaben Bildung und Klimaschutz verbunden sind. Und in
einem solchen Kontext wird ein Gesetz vorgelegt, das zu
hohen strukturellen Belastungen bei den Kommunen und
Ländern führt, das die Länder zum Teil auch noch selbst
abwickeln sollen und das zudem in vielen Teilen die
notwendige Zielgenauigkeit vermissen lässt.
Das Gegenteil von Zielgenauigkeit ist in vielen
Punkten der Fall. Es ist eine Reihe von sehr teuren
Mitnahmeeffekten zu erwarten, die dazu führen, dass die Wirkung
der Maßnahmen zu verpuffen droht. Auch ist fraglich, ob
durch diese Maßnahmen überhaupt neue Investitionen
initiiert werden, sei es durch die Ausweitung von
Abschreibungsmöglichkeiten, vor allem die temporäre
Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, oder die
Ausweitung des steuerlichen Verlustabzugs. Es handelt
sich bei all dem nicht um eine gezielte Förderung
bestimmter Vorhaben oder Sektoren, sondern um eine
Förderung mit der Gießkanne. Diese steuerlichen
Maßnahmen führen zu sehr hohen Mindereinnahmen. Gerade die
Eingriffe in die Gewerbesteuer werden in den
Kommunen erhebliche negative Auswirkungen haben, die für die
meisten Kommunen, die ja in einer angespannten
Finanzlage und mit wachsenden Aufgaben konfrontiert sind,
eben nicht verkraftbar sein werden.
Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich steuerliche
Forschungsförderung privilegieren einseitig Länder mit
einer starken Industrieforschung, die in der Regel über
eine hohe Finanzkraft verfügen – zulasten von Ländern
wie Bremen mit einer erheblichen Stärke in der
öffentlichen Forschung.
Es gibt aber auch Lichtblicke in diesem Gesetz, die
ausdrücklich zu unterstützen sind. Hervorzuheben ist
hierbei die Investitionsprämie. Im Gegensatz zu den eben
kritisierten Maßnahmen hat diese das Potenzial,
zielgerichtet Investitionen zu initiieren. Es werden
Unternehmen gefördert, die ihre Energieeffizienz verbessern.
Diese Investitionen ermöglichen es Unternehmen,
unabhängiger von fossilen Energieträgern zu wirtschaften und
damit zukünftig sauberer und auch ökonomischer zu
produzieren. Aus meiner Sicht macht es Sinn, das
Fördervolumen der Prämie deutlich auszuweiten.
Gleichzeitig sollten jedoch kostenintensive und wenig
zielgerichtete Maßnahmen stark reduziert werden.
Wir Finanzministerinnen und Finanzminister haben
deutlich gemacht, dass wir erhebliche Bedenken haben,
die Investitionsprämie über die Finanzämter
abzuwickeln. Wir streben eine zentrale, direkte Förderung durch
den Bund an.
Meine Damen und Herren, wir als
Ländergemeinschaft haben uns immer verantwortungsbewusst gezeigt
und unseren Teil zur Bewältigung von Krisen und
Herausforderungen beigetragen. So wie vorgelegt, kann der
Gesetzentwurf nicht bleiben. Wachstums- und
Konjunkturpolitik sind in erster Linie Aufgaben der Bundesebene.
Der Bund hat die Instrumente dafür, er hat die
Einnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten dafür. Wenn ich
den Entwurf, den wir heute beraten, mit den ersten
Hinweisen aus dem BMF vergleiche, erkenne ich schon
Verbesserungen. Der stärkere Fokus auf die Bekämpfung
aggressiver Steuervermeidung oder die Anpassungen bei
der Investitionsprämie zeigen mir, dass es in die richtige
Richtung gehen kann. Klar ist aber auch: Da muss noch
eine ordentliche Schippe draufgelegt werden. Ich hoffe
sehr, dass der Bund sich ernsthaft und zügig mit den
Positionen der Länder auseinandersetzt. Ansonsten,
fürchte ich, wird zumindest Bremen dem Vorhaben im
zweiten Durchlauf nicht zustimmen können. – Herzlichen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Jetzt haben wir noch eine Wortmeldung von
Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Hessel vom
Bundesministerium der Finanzen.
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Durch die Umbrüche der
vergangenen Jahre wurden zwischen den
Volkswirtschaften die Karten neu verteilt. Früher war bei uns Energie
günstig, und wir waren in vielen technologischen
Nischen dominant, fast unangefochten. Das ist
Vergangenheit. Gemeinsam müssen wir nun die
Rahmenbedingungen dafür setzen, dass unsere Wirtschaft gestärkt aus
dieser schwierigen Phase kommt.
Die Voraussetzungen für einen Aufschwung sind
grundsätzlich nicht schlecht. Unser Land hat das
vergangene Jahr besser überstanden, als es von vielen erwartet
wurde. Das ist auch der Zusammenarbeit zwischen Bund
und Ländern zu verdanken. Aktuell ist der kurzfristige
Ausblick noch eingetrübt. Nichtsdestotrotz haben wir
solide Firmen, qualifizierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und eine innovative Forschung. Diese Stärken gilt
es zu bewahren oder – noch besser – auszubauen. Wir
müssen unsere Wettbewerbsfähigkeit neu begründen.
Dafür brauchen wir ein wettbewerbsfähigeres und
innovationsfreundlicheres Steuerrecht. Der Staat, das heißt
Bund und Länder gemeinsam, muss jetzt hierfür den
richtigen Rahmen setzen. Einen Beitrag dazu sollten wir
hier und heute gemeinsam leisten.
Mit dem Wachstumschancengesetz können wir
gemeinsam Impulse für mehr Investitionen und
Innovationen, insbesondere für den Mittelstand, setzen. Diese
Impulse erhöhen das Wachstum, dämpfen zugleich
mittelfristig die Inflation über eine Ausweitung des
volkswirtschaftlichen Angebots. Hervorheben möchte ich
hierbei Folgendes:
Erstens. Die Liquidität von Unternehmen steigt durch
einen verbesserten Verlustabzug sowie durch die
temporäre Wiederauflage der degressiven Abschreibung für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Beide Instrumente stärken unmittelbar den Standort,
indem sie sofort Anreize für mehr Investitionen und
Innovationen setzen. Die Verbesserungen wirken
antizyklisch und damit konjunkturstabilisierend. Die zeitliche
Verschiebung der Liquidität von öffentlichen
Haushalten – und dazu führen die Wiedereinführung der
degressiven AfA und der Verlustabzug, weil hier
Haushaltseinnahmen verschoben werden – führt zu einer wachsenden
Wirtschaft. Davon werden in Zukunft auch die Länder
profitieren.
Zweitens. Eine wertvolle Unterstützung für die
Transformation der Wirtschaft ist die Einführung einer Prämie
für Investitionen und Klimaschutz. Sie umfasst – wir
haben es schon gehört – 15 Prozent der Aufwendungen
für neue abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die die Energieeffizienz von
Unternehmen verbessern. Diese Investitionsprämie ist eine
gewinnunabhängige Prämie, also keine
Sonderabschreibung oder Super-AfA, wie sie mal ausgelegt war, im
strengeren steuerfachlichen Sinn. Damit kann diese
Investitionsprämie aber auch im Verlustfall ausgezahlt
werden, und das ist ganz wichtig für unsere Start-ups.
Das ist ein ähnliches Verfahren – und damit komme
ich zum dritten Punkt – wie bei der steuerlichen
Forschungsförderung, die über die Finanzämter ausbezahlt
wird. Auch bei der steuerlichen Forschungsförderung
werden wir die Ausweitung der förderfähigen
Aufwendungen auf bestimmte Sachkosten vorziehen, um gerade
im Mittelstand mehr Innovation und Forschung zu
fördern.
Viertens. Zur Förderung des Wohnungsbaus soll eine
geometrisch-degressive Abschreibung in Höhe von
jährlich 6 Prozent für neue Wohngebäude ermöglicht werden.
Dies fördert die schnellere Refinanzierung und schafft
Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung
der Bauwirtschaft beitragen können. Zudem vereinfachen
wir das Steuersystem an zentralen Stellen, senken den
Erfüllungsaufwand und entlasten vor allem kleinere
Betriebe von Bürokratie durch höhere Schwellenwerte und
Pauschalen. Gleichzeitig schaffen wir mehr
Steuerfairness, da es einfacher wird, Steuergestaltungen
aufzudecken und abzustellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem
Wachstumschancengesetz können wir gemeinsam einen Baustein für
ein starkes Fundament für mehr Wachstum schaffen.
Auch wenn diese Maßnahmen zunächst gesamtstaatlich
zu Steuermindereinnahmen führen werden, rechnen wir
mittelfristig doch mit wichtigen Impulsen und auch mit
insgesamt steigenden Einnahmen.
Ich will noch etwas zu ein paar Punkten sagen, die
angesprochen wurden.
Bürokratieabbau. Ich befürchte, meine Damen und
Herren, eine neue Behörde, die eine steuerliche
Investitionsprämie auszahlen soll, wird nicht zum Abbau von
Bürokratie führen. Wir greifen deswegen auf bewährte
Verfahren zurück.
Gesamtstaatliche Haushaltsaufgaben. Auch der
Bundeshaushalt ist in einer sehr angespannten Lage. Ich
glaube, wir müssen hier gemeinsam die Verantwortung
für mehr Wachstum für dieses Land tragen. Daher bitte
ich Sie um Ihre Unterstützung für das
Wachstumschancengesetz. Leisten Sie Ihren Beitrag für investitions- und
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für unsere
Wirtschaft in Deutschland! Lassen Sie uns gemeinsam
Deutschland auf die Überholspur zurückführen! – Vielen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Soweit die
Wortmeldungen. Jetzt müssen wir tapfer sein und einmal
tief durchatmen, denn es folgen einige Dutzend
Einzelabstimmungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur
Einzelabstimmung auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Bei Ziffer 4 ist um getrennte Abstimmung gebeten
worden. Ich rufe auf:
Ziffer 4 Buchstabe a und c! – Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 4 im Übrigen! –
Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 34! – Mehrheit.
Ziffer 35! – Minderheit.
Ziffer 40! – Mehrheit.
Ziffer 43! – Minderheit.
Ziffer 44! – Mehrheit.
Ziffer 47 wird nach Buchstaben getrennt abgestimmt.
Ich beginne mit Buchstabe a. – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Ziffer 48! – Minderheit.
Ziffer 49! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 50.
Ziffer 51! – Minderheit.
Ziffer 52! – Mehrheit.
Ziffer 53! – Minderheit.
Ziffer 56! – Minderheit.
Ziffer 57! – Minderheit.
Ziffer 58 wird ebenfalls nach Buchstaben getrennt
abgestimmt.
Wir beginnen mit Buchstabe a. – Minderheit.
Damit entfällt Buchstabe b.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Minderheit.
Ziffer 61! – Mehrheit.
Ziffer 63! – Minderheit.
Ziffer 64! – Minderheit.
Bei Ziffer 65 ist um getrennte Abstimmung gebeten
worden. Ich rufe auf:
Ziffer 65 Buchstabe a, b und e! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 65 im Übrigen! –
Mehrheit.
Auch bei Ziffer 66 ist um getrennte Abstimmung
gebeten worden. Ich rufe auf:
Ziffer 66 Buchstabe a und b! – Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 66 im Übrigen! –
Minderheit.
Ziffer 67! – Mehrheit.
Ziffer 68! – Mehrheit.
Nun bitte noch Ihr Handzeichen für alle nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Viertes Gesetz zur Änderung des
Chemikaliengesetzes (Drucksache 477/23)
Dazu liegen uns keine Wortmeldungen vor. – Es liegt
eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister
Eisenreich (Bayern) vor.
Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur
Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
(Drucksache 478/23)
Auch hierzu liegen uns keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Bayerns auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
1 Anlage 2
Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu? –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Es bleibt abzustimmen über die vom Umweltausschuss
in Ziffern 2 und 3 der Ausschussempfehlungen
empfohlene Entschließung.
Wir stimmen zunächst über Ziffer 2 ab, die ich nach
Buchstaben getrennt aufrufe.
Ich beginne mit Buchstabe a und frage zunächst, wer
Satz 1 zustimmen möchte. – Minderheit.
Dann bitte das Handzeichen für den Rest von
Buchstabe a! – Mehrheit.
Dann rufe ich die Buchstaben b und c gemeinsam auf.
Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Wir fahren fort mit Ziffer 3 der
Ausschussempfehlungen, die ich nach Sätzen getrennt aufrufe.
Ich frage zunächst, wer Satz 1 zustimmen möchte. –
Minderheit.
Wir fahren fort mit Satz 2. Wer stimmt zu? –
Mehrheit.
Nun bitte Ihr Votum für den Rest von Ziffer 3! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz auch eine
Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte
und verfassungswidriger Kennzeichen im
Zusammenhang mit der Dienstausübung – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 449/23)
Dem Antrag ist Schleswig-Holstein beigetreten.
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Dr. Limbach, Nordrhein-Westfalen, vor.
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
In den vergangenen Jahren ist bundesweit eine Reihe von
Fällen bekannt geworden, in denen inkriminierte Inhalte
in sogenannten geschlossenen Chatgruppen unter
Angehörigen des öffentlichen Dienstes geteilt wurden. Bei uns
in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen
Bundesländern gab es öffentlichkeitswirksame
Ermittlungsverfahren, da in geschlossenen Kommunikationsgruppen
unter anderem Polizeibeamte Nazibilder und
Hakenkreuze untereinander teilten, Justizvollzugsbedienstete
fremdenfeindliche und antisemitische Botschaften
verbreiteten oder Soldaten der Bundeswehr gewaltverherrlichende
und rechtsextremistische Einträge austauschten. Dabei
wurde, oft mit Bezug zur täglichen Arbeit, unter
Beteiligung verschiedener Dienstzweige innerhalb einer
Behörde oder auch behördenübergreifend gechattet.
Meine Damen und Herren, wir sind uns einig: Solches
Handeln ist unsäglich und inakzeptabel. Es beeinträchtigt
massiv das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und
seine Institutionen, schließlich sind die Beamtinnen und
Beamten für die Bevölkerung die Gesichter der
Demokratie. Zweifel, ob solche Angehörige des öffentlichen
Dienstes im Sinne der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung handeln und für sie eintreten, sind mehr
als berechtigt. Und dennoch: Wenn sich Kolleginnen und
Kollegen im öffentlichen Dienst momentan in
sogenannten geschlossenen Chatgruppen rassistisch, antisemitisch
oder fremdenfeindlich äußern, ist das nach aktueller
Rechtslage in der Regel straffrei. Denn sowohl der
Straftatbestand der Volksverhetzung als auch der
Straftatbestand des Verbreitens von Kennzeichen
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen setzen ein
Verbreiten beziehungsweise eine Form von Öffentlichkeit
voraus. Das „Verbreiten“ eines Inhalts setzt aber nach
ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und nach
allgemeiner Auffassung in der Literatur voraus, dass der
Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht
wird, der, sei er auch individuell bestimmbar und in sich
abgeschlossen, so groß sein muss, dass er für den Täter
nicht mehr kontrollierbar ist. Diese Form der
Öffentlichkeit fehlt daher, wenn die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in einem überschaubaren und
individualisierbaren Kreis kommunizieren.
Meine Damen und Herren, das muss sich ändern.
Denn die Kommunikation solcher Inhalte unter
Amtsträgerinnen und Amtsträgern ist keine bloße
Meinungsäußerung unter Kolleginnen und Kollegen mehr. Vielmehr ist
schon dieser Austausch rassistischer, antisemitischer oder
fremdenfeindlicher Ideologien unter Kolleginnen und
Kollegen aus dem öffentlichen Dienst strafwürdig. Diese
Art der Kommunikation gefährdet das Vertrauen der
Allgemeinheit in die Rechtsstaatlichkeit des öffentlichen
Dienstes.
Gemeinsam mit meinem Kabinettskollegen, dem
nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul, bin ich
das Problem angegangen. Nordrhein-Westfalen schlägt
daher die folgenden gesetzlichen Änderungen vor: Die
aufgezeigte Gesetzeslücke soll durch einen neuen § 341
Strafgesetzbuch und eine Änderung in § 48
Wehrstrafgesetz geschlossen werden. Mit dem § 341 Strafgesetzbuch
soll innerhalb der Gruppe der Amtsdelikte ein neuer
Straftatbestand geschaffen werden, welcher die bloße
Äußerung und das bloße Zugänglichmachen von Inhalten
im Sinne des in Bezug genommenen § 130
Strafgesetzbuch „Volksverhetzung“ sowie das Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im
Sinne der §§ 86 und 86a Strafgesetzbuch unter Strafe
stellt, sofern die Tathandlung im Zusammenhang mit der
Dienstausübung erfolgt. Auf die Größe des
Empfängerkreises soll es danach gerade nicht mehr ankommen.
Meine Damen und Herren, nur durch entschlossenes
und nachdrückliches Durchgreifen wird es uns gelingen,
nachhaltig Vertrauen in unseren demokratischen
Rechtsstaat zu stärken. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir
mit unserer Gesetzesinitiative auf dem richtigen Weg
sind und Sie diese mittragen werden. Lassen Sie uns
gerade in den für unsere Demokratie herausfordernden
Zeiten gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Erhalt
der Werte unseres Staates leisten! – Ich danke Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat,
den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag
einzubringen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten zu bestellen.
Wir fahren fort mit Punkt 8:
TOP 8
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz
gemeinnütziger Tätigkeit – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 470/23)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es liegt je eine
Erklärung zu Protokoll1 vor von Frau Ministerin
Nonnemacher (Brandenburg), Frau Senatorin Schlotzhauer
(Hamburg) und Herrn Minister Liminski (Nordrhein-
Westfalen).
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat,
den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag
einzubringen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten zu
bestellen.
1 Anlagen 3 bis 5
Wir kommen zu Punkt 9:
TOP 9
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeskleingartengesetzes – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 401/23)
Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Wer stimmt dafür, den Gesetzentwurf, wie soeben
beschlossen, beim Deutschen Bundestag
einzubringen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Herr Staatsminister Christian Bernreiter (Bayern)
wird zum Beauftragten des Bundesrates nach § 33
GO BR bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Raumordnungsgesetzes – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 472/23)
Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt,
den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag
einzubringen. Wer stimmt dafür? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t
einzubringen.
Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entschließung des Bundesrates „Verletzte stärken,
Wahrheitsfindung fördern und Dunkelfelder
aufhellen – Psychosoziale Prozessbegleitung
praxisgerecht ausbauen“ – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 464/23)
Auch hierzu keine Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend
sowie dem Innenausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45:
TOP 45
Entschließung des Bundesrates: Bidirektionales
Laden als eine bedeutende Technologie für die
Energiewende auf den Weg bringen – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 496/23)
Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Minister
Lies aus Niedersachsen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Heute wollen wir einen
weiteren Schritt in Sachen Klimaschutz im Verkehr gehen
und die Kopplung der Sektoren Verkehr und Energie
voranbringen. Mit einem scheinbar kleinen technischen
Detail wie der Frage des bidirektionalen Ladens wollen
wir einen erfolgreichen Schritt in Richtung Energiewende
machen. Dazu trägt insbesondere der weitere Ausbau der
Elektromobilität bei, der einen erheblichen Beitrag zur
Reduzierung der Emissionen im Verkehrssektor leistet.
Ehrlicherweise bedeutet das, dass wir eine klare
Orientierung hin zur Elektromobilität brauchen. Ich will es an
dieser Stelle noch einmal sagen – und ich sage das auch
an anderen Stellen –: Wir müssen vorsichtig sein bei der
Diskussion über Technologieoffenheit und andere
Antriebsvarianten. Wir müssen Orientierung geben und
klarstellen, dass Elektromobilität der richtige Weg ist.
Anfang Juli 2023 gab es in Deutschland rund
1,3 Millionen Elektrofahrzeuge und 100 000 öffentliche
Ladepunkte. Das reicht bei Weitem nicht aus. Die
Bundesziele – 15 Millionen Elektrofahrzeuge und 1 Million
öffentliche Ladepunkte bis 2030 – müssen wir erreichen.
Dazu haben wir angesichts von heute 50 Millionen
Fahrzeugen in Deutschland noch erhebliche Anstrengungen
vor uns. Wir müssen anreizen, wir müssen fördern,
technische und gesetzliche Hürden beseitigen, aber auch
Kommunen bei der Umsetzung unterstützen. Der
Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bietet
hierfür eine sehr gute Grundlage. Auch das bidirektionale
Laden, dem wir heute hier noch zu etwas mehr Schwung
verhelfen wollen, wird im Masterplan adressiert.
Das bidirektionale Laden schafft die Möglichkeit,
Elektrofahrzeuge neben ihrer eigentlichen Aufgabe, der
Mobilität, als dezentrale Speicher zu nutzen, um nicht am
Ende neben dem Elektroauto noch einen weiteren
Speicher stehen zu haben. Das bidirektionale Laden ist
bedeutend für die Mobilitätswende. Es wertet zum einen das
Konzept Elektrofahrzeuge auf, macht Elektromobilität
attraktiver und bringt sie näher an den Bürger ran, denn
das Fahrzeug wird damit Teil der Wertschöpfungskette.
Zum anderen – und das ist entscheidend – bietet das
bidirektionale Laden einen Mehrwert für das Stromnetz.
Das Elektroauto wird zum mobilen Stromspeicher. Es
schafft eine zusätzliche Möglichkeit, Wind und Sonne als
Energiequellen zu nutzen.
Ich würde gerne mit ein paar Zahlen – dazu neigen
Ingenieure immer – belegen, worum es uns eigentlich geht.
Wir haben heute in Deutschland stationäre Stromspeicher
mit ungefähr 10 Gigawattstunden Speicherkapazität, das
entspricht einer Leistung von circa 6,5 Gigawatt. Wir
haben Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistung von
rund 9 Gigawatt installiert, was einer Speicherkapazität
von 40 Gigawattstunden entspricht. Auch mittels
Elektromobilität können wir Energie speichern und zu Zeiten
nutzen, in denen keine Erzeugungskapazitäten zur
Verfügung stehen. Das Ziel ist, den Ausbau der
Elektromobilität voranzutreiben. Wenn es uns gelingt, auf 15 Millionen
Elektrofahrzeuge zu kommen, dann bedeutet das ein
Potenzial von rund 750 Gigawattstunden
Speicherkapazität, also fast die 20-fache Kapazität der
Pumpspeicherwerke, die wir heute in unserem Land haben. Wir müssen
in der Lage sein, Energie speichern zu können, um sie
sinnvoll zu nutzen.
Ohne ausreichende Speicherkapazitäten erleben wir
das, was wir heute haben: Wir haben im Jahr 2021 fast
6 000 Gigawattstunden abgeregelt. Das ist Strom aus
erneuerbaren Energien, den wir nicht genutzt haben.
Damit hätten über 2 Millionen Elektrofahrzeuge ein
ganzes Jahr fahren können. Die Energie ist also da. Wir
brauchen jetzt Anreize für Nutzerinnen und Nutzer, damit
wir effizienter mit dem Strom, der erzeugt wird, umgehen
können, ihn intelligenter nutzen und damit auch einen
finanziellen Anreiz schaffen. Wir gehen davon aus – das
zeigen die Modellierungen –, dass es am Ende
Einnahmen in dreistelliger Höhe für den Kunden, also den
Besitzer eines Elektrofahrzeugs, gibt, die auch dazu führen,
dass es attraktiv ist, Elektromobilität zu nutzen.
Spannend ist aber: Was macht das mit unseren
Netzen? Denn wir alle stehen vor der Frage: Wie
umfangreich wird der Ausbau der Netzinfrastruktur sein? Wir
kennen die Diskussion: Können alle Autos zeitgleich
laden? Ich frage dagegen: Müssen denn alle Autos
zeitgleich laden? Gibt es überhaupt einen Bedarf dafür? Die
Forschungsstelle für Energiewirtschaft München hat
aufgezeigt, dass wir ohne bidirektionales Laden einen
Bedarf hätten, das Verteilnetz um 43 Prozent auszubauen.
Die Umsetzung der Lösung des bidirektionalen Ladens
würde demnach eine Reduzierung des Netzausbaus von
erheblichem Maße mit sich bringen. Wir könnten also
einen deutlich geringeren Bedarf an Netzausbau möglich
machen, indem wir sehr frühzeitig und einfach das
bidirektionale Laden ermöglichen.
Übrigens sorgt es auch dafür – gerade in der aktuellen
Zeit wichtig –, dass wir den Strom dann nutzen und
speichern, wenn er erneuerbar hergestellt wird. Das reduziert
die reale CO2-Emission erheblich. Wir können also nicht
nur die Netze entlasten und die Nutzung von
Elektromobilität attraktiver machen, sondern auch die CO2-
Emission kurzfristig senken. Wir sorgen dafür, dass der
mobile Speicher im Auto ein sinnvoller Beitrag dazu ist.
Deswegen – das ist ganz entscheidend – müssen wir auch
dafür sorgen, dass die Batterien in Elektroautos als
mobile Speicher zukünftig wie Pufferspeicher, die heute schon
befreit sind, von Umlagen und Abgaben befreit werden,
um die Attraktivität zu steigern.
Das, was klein klingt, wie ein technisches Detail, das
bidirektionale Laden, hat also eine große Relevanz für die
Energiewende. Es kann dazu beitragen,
volkswirtschaftliche Kosten zu senken – wir sparen uns den Netzausbau –
und die dezentrale Stromerzeugung und Speicherung zu
fördern. Wir können das Netz, das da ist, intelligenter
nutzen, und dann kann jeder laden zu jeder Zeit. Die
Verknüpfung der Sektoren Verkehr und Energie ist ein
wichtiger Beitrag, den wir damit ebenfalls leisten können.
Mit der Vorlage des Entschließungsantrags zum
bidirektionalen Laden unternehmen wir einen gemeinsamen
Vorstoß, um diese Sektoren Verkehr und Energie über
die Ladeinfrastruktur miteinander zu koppeln. Wir
pushen die Elektromobilität, den Ausbau von
Ladeinfrastruktur, die Digitalisierung und den Einsatz der
erneuerbaren Energien. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Lies!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss, dem Kulturausschuss, dem
Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss zu.
Damit ist der Tagesordnungspunkt 45 beendet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf:
TOP 48
Entschließung des Bundesrates:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) bedarfsgerecht und
zukunftssicher mit Finanzmitteln ausstatten – Antrag
des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 525/23)
Es liegt die Wortmeldung der Ministerin Berg vor. –
Frau Berg, Sie haben das Wort.
Petra Berg (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Herausforderungen
sind derzeit enorm, und die Menschen im Land spüren
insbesondere durch Kostensteigerungen ihre eigene
Betroffenheit. Viele sind verunsichert. Gerade vor Ort
besteht die Notwendigkeit, zu gestalten und
Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“, kurz: GAK, bildet hierbei das wichtigste
nationale Förderinstrument. Die GAK steht für eine
leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete
und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, steht
für den Küstenschutz sowie für vitale ländliche Räume.
Sie enthält eine breite Palette wichtiger Agrar- und
Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den
Anwendungsbereich der ELER-Verordnung zur
Entwicklung des ländlichen Raums ab.
Die GAK ist als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes
und der Länder eine unverzichtbare Säule der deutschen
Agrarpolitik und trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Landwirtschaft zu stärken, die Umwelt zu
schützen und die Lebensqualität in ländlichen Regionen
zu verbessern. Die von der Bundesregierung
vorgesehenen drastischen Kürzungen betreffen alle Länder und die
Menschen vor Ort in den ländlich geprägten Dörfern.
Denn die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in
Deutschland würden sich verschlechtern, die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft würde
leiden, es wäre kaum noch eine vernünftige Agrarpolitik
umzusetzen, und die Zukunft des ländlichen Raums
würde gefährdet, wenn es zu diesen Kürzungen kommt.
Wir benötigen in den Ländern eine finanzstarke GAK.
Wir benötigen sie als nationales
Kofinanzierungsinstrument für die europäischen Fördermittel, die wir im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten und mit
denen Deutschland seinen Beitrag zum Erreichen der
ambitionierten europäischen Ziele leistet. Deutschland
verfügt mit den Maßnahmen einer markt-,
standortangepassten und umweltgerechten Landbewirtschaftung über
ein etabliertes System zur Zielerreichung. EGFL, ELER
und GAK müssen auch in Zukunft als wirkmächtige
Kombination zusammen agieren können.
Daneben benötigen wir die GAK für rein nationale
Förderungen, mit denen wir beispielsweise die Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse anstreben. Die
Finanzsituation ist vielerorts so angespannt, dass wir zur
Umsetzung von Fördermaßnahmen unabdingbar auf die GAK
angewiesen sind. Dies betrifft unter anderem national
finanzierte ländliche Entwicklungsmaßnahmen, bei denen
der bürokratische Aufwand für eine Aufnahme in ein
ELER-Programm in keinem vertretbaren Verhältnis
stehen würde. Eine geschrumpfte GAK würde die
Spielräume deutlich einengen und dazu führen, dass viele
Förderungen eingestellt würden.
Lassen Sie mich einen weiteren Bereich aufgreifen,
der Maßnahmen betrifft, die gerade für Menschen vor Ort
von großer Bedeutung sind und häufig für die
Handlungsfähigkeit des Staates Symbolkraft haben: Ich meine
die aus der GAK finanzierten Regionalbudgets für die
LEADER-Regionen. Mit diesen von den LAGen selbst
verwalteten Budgets können kleinere Fördervorhaben
schnell, flexibel und unbürokratisch auf den Weg
gebracht werden. Das sogenannte Bottom-up-Prinzip
gewährleistet eine hohe Identifikation der Menschen vor
Ort mit diesen Maßnahmen: Bürger/-innen gestalten mit
Unterstützung des Staates ihre Heimat. Dieses Instrument
hat sich als wirklich große Hilfe für die regionale
Entwicklung bewährt. Leider müsste auch diese GAK-
Förderung zurückgefahren werden, wenn in dem vom
Bund geplanten Ausmaß gekürzt wird.
Ich habe darauf hingewiesen, dass die finanzielle Lage
angespannt ist. Dies gilt umso mehr für die ländlichen
Gemeinden bundesweit, die sich häufig in finanzieller
Notlage befinden und bereits Schwierigkeiten bei der
Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben haben. Ohne die
aus europäischen und nationalen Mitteln gespeisten
Förderangebote im Bereich der ländlichen Infrastrukturen,
der Grundversorgung der Bevölkerung, der
Daseinsvorsorge, des ländlichen Tourismus und so weiter könnten
die Gemeinden keine eigenen Anreize für eine ländliche
regionale Entwicklung geben. Die Herstellung des
Staatsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse in
Deutschland rückt damit in weite Ferne, und die finanzschwachen
Gemeinden im ländlichen Raum drohen in ihrer
Entwicklung abgehängt zu werden.
Die von der Bundesregierung vorgesehene erhebliche
Kürzung des für alle Bundesländer relevanten GAK-
Mittelansatzes um rund 40 Prozent ist nicht geeignet, den
Herausforderungen der Zukunft für Landwirtschaft,
Natur, ländlichen Raum und Küstenschutz zu begegnen. Sie
schafft eine Konkurrenzsituation um knappe Mittel
zwischen den verschiedenen Gruppen im ländlichen Raum
und schwächt damit den so wichtigen und unter Druck
stehenden gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die GAK trägt
wesentlich zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse
im ländlichen Raum, zur nachhaltigen Entwicklung
landwirtschaftlicher Betriebe, zur Verbesserung der
biologischen Vielfalt, zum klimaangepassten Waldumbau,
zum Hochwasserschutz, insbesondere auch zum
Küstenschutz bei Extremereignissen infolge des Klimawandels,
und zur naturnahen Gewässerentwicklung bei. Diese in
der Lebenswelt der Menschen präsenten Bereiche können
nicht mehr im erforderlichen Maß unterstützt werden,
wenn die GAK im geplanten Ausmaß beschnitten wird.
Daher werbe ich für eine ganz entschiedene Ablehnung
der geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt bei den
Mitteln der GAK und bitte Sie, dem vorliegenden Antrag
des Saarlandes mit sofortiger Sachentscheidung
zuzustimmen. – Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Ministerin Berg! – Es hat nun das Wort: der
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. – Lieber Herr
Özdemir, Sie haben das Wort!
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren Minister! Zum ersten Mal seit
Jahren muss der Bund einen Sparhaushalt auflegen, der
alle Ressorts gleichermaßen herausfordert. Die
Spielräume sind wesentlich enger als zu früheren Zeiten, als
Zinsen und Inflation niedrig waren und unweit von hier in
der Ukraine nicht der feige Angriffskrieg Russlands
stattfand. Das ist die Realität. Es ist und bleibt ein
schwieriger Spagat, die Inflation zu bekämpfen, die Zeit der
hohen krisenbedingten Ausgaben hinter uns zu lassen und
gleichzeitig die richtigen Zukunftsprojekte anzupacken.
Unter diesen Voraussetzungen ist der Bundeshaushalt
sicherlich ein schwieriger Kompromiss, und ich will das
hier keineswegs schönreden.
Das betrifft auch die Einsparungen in der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“. Mit diesen Mitteln – wir haben es
gerade gehört – konnten wir in den vergangenen Jahren
wichtige Erfolge bei der Stärkung unserer ländlichen Räume
erreichen. Für Projekte in der Dorferneuerung, in der
Flurneuordnung, im ländlichen Wegebau und bei der
Unterstützung von Kleinstunternehmen der
Grundversorgung waren diese Mittel häufig elementar.
Gleichermaßen waren die GAK-Mittel für den Klimaschutz, für den
Erhalt und die Förderung der Biodiversität wie auch für
den Hochwasser- und Küstenschutz sowie die
einzelbetriebliche Förderung gut angelegtes Geld. Denn damit
wurden vielfältige Maßnahmen möglich, die neue
Impulse für eine klima- und ressourcenschonende
Landwirtschaft häufig erst möglich gemacht haben. Landwirtinnen
und Landwirte konnten in mehr Biodiversität, in mehr
Klimaschutz investieren und sich damit gleichzeitig fit
machen für die Zukunft.
Allerdings – und es wäre gut, das hier zu sagen – sind
die Mittel in der Vergangenheit nicht immer und überall
gut abgeflossen. Ich sage aber auch: Die jetzt
vorgesehenen Kürzungen gehen über das hinaus, was an Mitteln
bislang nicht abgeflossen ist, und gefährden Projekte und
Förderungen in zum Teil erheblichem Maße. Die
Stellungnahme des Bundesrates macht dies klar. Immerhin
konnten wir als Bundeslandwirtschaftsministerium über
harte Verhandlungen – Sie haben es mitbekommen – bis
zum ersten Haushaltsentwurf die finale Kürzung um
150 Millionen Euro reduzieren.
Außerdem haben wir dafür gesorgt – und auch das
darf man gerne anerkennen –, dass die vorhandenen
Mittel jetzt flexibler ausgegeben werden können. Sie wissen:
Das ist eine alte Forderung aus den Ländern, die ich jetzt
umsetze. Ich hoffe sehr, dass es in den
Haushaltsberatungen gelingt, noch mehr für die Zukunft unserer ländlichen
Räume und für die Förderung der Biodiversität zu
erreichen. Mit entsprechendem politischen Willen ist manches
möglich. Das erkennt man auch, wenn man sich vor
Augen führt, dass wir eigentlich Ende des Jahres die
Sondermittel für den Umbau unserer Wälder nicht mehr zur
Verfügung gehabt hätten. In den vergangenen drei Jahren
wurden darüber jährlich 200 Millionen Euro von Bund
als auch Ländern über die GAK investiert.
Wir haben uns in den vergangenen Wochen kräftig
dafür eingesetzt, dass diese Förderung über 2024 hinaus in
derselben Größenordnung fortgesetzt werden kann. Wir
haben dazu mit dem Bundesumweltministerium und dem
Finanzministerium einen entsprechenden Vorschlag
entwickelt. Ich will dem Gesetzgeber nicht vorweggreifen.
Der Bundestag muss das natürlich noch final beschließen.
Aber ich kann hier schon mal sagen: Es sieht gut aus,
dass die GAK-Maßnahmen „Waldumbau“ und
„Wiederbewaldung“ ab 2024 aus dem Klima- und
Transformationsfonds in selber Höhe weiterfinanziert werden
können. Damit stellen wir als Bund weiterhin 120 Millionen
Euro pro Jahr für den klimaangepassten Waldumbau und
für die Wiederbewaldung zur Verfügung.
Sie sehen, dass wir als Landwirtschaftsministerium im
Sinne der gemeinsamen Sache auch und gerade in
schwierigen Zeiten Verantwortung für wichtige
Zukunftsprojekte übernehmen. Wir haben für die Reduktion
der Kürzungen gekämpft, gerade weil es auch um den
gesellschaftlichen Zusammenhalt geht, gerade weil in
diesen Zeiten das Verbindende von Stadt und Land
besonders wichtig ist. Damit dieses Potenzial auch in
Zukunft abgerufen werden kann, müssen wir unsere
ländlichen Räume bestmöglich stärken. Wir schulden das den
Menschen in unserem Land, auch als Anerkennung für
ihr gesellschaftliches Engagement für den
Zusammenhalt. Viele tun das vor Ort ehrenamtlich und müssen hier
und da gegen Widerstände kämpfen. Sie bilden geradezu
das Rückgrat unserer Demokratie. Lassen Sie uns auch
zukünftig gemeinsam wichtige Zukunftsvorhaben für
ländliche Räume, für den Klima-, für den Naturschutz,
für die Gewässerrenaturierung sowie für eine nachhaltige,
zukunftsfähige Landwirtschaft voranbringen! Ich sehe
Ihren Antrag hier als eine willkommene Unterstützung.
Ich sage aber: Nutzen Sie gerne auch Ihre Kanäle für das
Thema! – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Bundesminister!
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein).
Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht
stattgefunden. Es ist beantragt, bereits heute in der Sache
zu entscheiden. Ich frage deshalb: Wer ist für die
sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Sachentscheidung.
Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte
ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Der Tagesordnungspunkt 48 ist bearbeitet.
Ich darf Tagesordnungspunkt 49 aufrufen:
TOP 49
Entschließung des Bunderates: Die
Fachkräftegewinnung und Arbeitsmarktintegration stärken
und optimieren – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 526/23)
1 Anlage 6
Zu Wort gemeldet hat sich – und zuerst erteile ich das
Wort – Frau Ministerin Paul, Nordrhein-Westfalen.
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bedarf an
Fach- und Arbeitskräften ist eine der größten
Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Die
Frage einer funktionierenden Infrastruktur hängt genauso
davon ab wie die Zukunft unseres Industriestandortes
oder der Fortbestand unserer vielfältigen
Handwerksbetriebe. Wir spüren diesen Bedarf auch als zunehmenden
Mangel in unserem täglichen Leben, sei es in der Pflege,
in den Sozial- und Erziehungsberufen, im Handwerk oder
in der Gastronomie. Für uns alle wird das spürbar, und
wir werden ein Bündel an Maßnahmen brauchen, um
diesem Mangel wirksam begegnen zu können.
Zu den Maßnahmen, um den Fach- und
Arbeitskräftemangel in den unterschiedlichen Bereichen beheben zu
können, Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen und vor
allem auch halten zu können, gehört unzweifelhaft die
Zuwanderung von motivierten und beruflich
qualifizierten Fachkräften. Das bedeutet aber auch, dass wir
Strukturen verbessern und entwickeln müssen, um
Zuwanderung zu gestalten und zu begleiten. Das ist nicht nur aus
der Perspektive derer wichtig, die zu uns kommen,
sondern auch aus der Perspektive der Betriebe und
Einrichtungen, die Personal brauchen und sich bei der
Arbeitsmarktintegration engagieren wollen, sich aber allzu oft
einer bürokratischen und von strukturellen Hürden
geprägten Infrastruktur gegenübersehen. Von einer
funktionierenden Integrationsinfrastruktur und einem zügigen
Arbeitsmarktzugang hängt nicht zuletzt unsere
Wettbewerbsfähigkeit ab.
Das verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs für ausländische
Fach- und Arbeitskräfte. Doch es gilt insbesondere,
Verfahren in den Blick zu nehmen und zu beschleunigen,
zum Beispiel bei der Visaerteilung. Hier müssen
entsprechendes Personal und digitale Lösungen etabliert werden.
Ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse müssen
generell schneller und unkomplizierter anerkannt werden.
Es kommt häufig vor, dass sich Bürger/-innen an unser
Haus wenden, weil die Anerkennung ihrer Abschlüsse zu
lange dauert und weil kaum nachvollziehbare Hürden
geschaffen wurden. Das sind Dinge, die uns im
Alltäglichen begegnen, nicht nur auf der Seite derer, die sich mit
ihren Abschlüssen bei uns melden, sondern auch
aufseiten der Betriebe, die sich gleichermaßen bei uns melden
und sagen, dass es für sie zu lange Wege sind bis zu einer
tatsächlichen Anerkennung der Fachkräfte.
Wir müssen in der Frage der Anerkennung schlicht
flexibler werden und Spracherwerb und
Nachqualifizierung on the job ermöglichen. Die Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung, die in diesem Zusammenhang
wichtig ist, ist eine Daueraufgabe. Daher gilt es, die
bisherige projektgeförderte IQ-Beratungsstruktur in einen
konkreten gesetzlichen Beratungsanspruch gegenüber der
Bundesagentur für Arbeit zu überführen.
Sprache ist ein wichtiger Schlüssel zu Teilhabe.
Sprache ist aber keine Einbahnstraße. Einerseits brauchen wir
mehrsprachige Information und Beratung in
Einrichtungen und in Behörden. Andererseits brauchen wir aber
auch ein ausreichendes und zielgerichtetes
Sprachkursangebot. Der bedarfsgerechte Ausbau der
Sprachfördersysteme auf allen Ebenen ist dabei unerlässlich. Auch hier
gilt es, flexible Lösungen zu schaffen und bürokratische
Hemmnisse abzubauen, beispielsweise durch
Erleichterungen bei den Zugangsvoraussetzungen für Lehrkräfte
und Kursträger oder sprachkursbegleitende
Kinderbetreuung, um insbesondere Frauen mit
Zuwanderungsgeschichte Teilhabechancen zu eröffnen. Immerhin ist
hiermit eine Gruppe angesprochen, die bislang im
Arbeitsmarkt deutlich unterrepräsentiert ist. Insofern gilt es,
ein besonderes Augenmerk auf Hemmnisse zu richten.
Neben einer geregelten Arbeitsmigration, über die
qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland kommen,
müssen wir weitere Möglichkeiten finden, um die Potenziale
derer zu nutzen, die bereits bei uns sind und arbeiten
wollen und können. Wir wollen und müssen alle
Potenziale nutzen. Vielfalt zeichnet unser Land aus. Vielfalt
macht unser Land stark. Es ist daher unsere gemeinsame
Aufgabe, eine Gesellschaft zu gestalten, die Teilhabe
ermöglicht. Das heißt vor allem, den Zugang zum
Arbeitsmarkt zu erleichtern, zu fördern, zu ermöglichen.
Wir müssen Menschen, die schon längst Teil unserer
Gesellschaft geworden sind, die dieser Gesellschaft auch
schon viel gegeben haben, deren Kinder zum Teil hier
geboren sind, die in Kitas, in Schulen gehen, Chancen
und Perspektiven bieten. Zur Gewährleistung einer
möglichst schnellen Integration von Geflüchteten ist es
deshalb notwendig, die Kompetenzen derer, die eine
dauerhafte Bleibeperspektive haben, frühzeitig, möglichst
schon während der Unterbringung in
Aufnahmeeinrichtungen, zu erfassen. Dazu sollten
Kompetenzerfassungsverfahren und Potenzialanalysen durchgeführt und
arbeitsmarktrelevante Daten erhoben werden.
Zusätzlich brauchen Menschen mit Fluchtgeschichte
eine gute Unterstützungsstruktur, um hier anzukommen.
In Nordrhein-Westfalen entwickeln wir mit dem
Kommunalen Integrationsmanagement daher ein
Integrationsprozessmanagement. Die Kommunen spielen hierbei eine
zentrale Rolle, sowohl bei der strategischen Steuerung als
auch bei der operativen Umsetzung von
integrationspolitischen Maßnahmen vor Ort, zusammen mit allen an der
Integration beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Kern
des kommunalen Integrationsmanagements und damit
eines Integrationsprozessmanagements ist die
rechtskreisübergreifende Verzahnung von Verfahren, um
Reibungsverluste zu reduzieren und Verfahrensabläufe im
Sinne der Verwaltung zu verbessern. Wir brauchen bei
Migrations- und Integrationsprozessen insgesamt
schnellere und schlankere Verfahren.
Wir brauchen Gesamtkonzepte für eine faire,
strukturierte und sozial ausgerichtete Migrationspolitik, die den
Anforderungen der Zeit Rechnung trägt und klare Wege
der Arbeitsmigration beschreibt, aber auch schnelle
Verfahrensentscheidungen, wenn Menschen keine
Bleibeperspektive haben. Das bedeutet, dass wir uns mit den
Strukturen der Integrations- und Arbeitsmarktteilhabe intensiv
auseinandersetzen müssen. Daraus erwachsen nicht nur
Perspektiven für die Menschen, die zu uns gekommen
sind, sondern gleichermaßen auch Perspektiven für
unsere Gesellschaft, für die Betriebe, für die Einrichtungen,
die so dringend Fachkräfte brauchen, und insgesamt für
unseren Wohlstand. Denn Migration und Integration sind
in diesem Bereich wichtige Prozesse, die es aktiv zu
gestalten und zu steuern gilt.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Ministerin Paul! – Ich darf jetzt aufrufen: Herrn
Staatsminister Schweitzer, Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen des Bundesrats! Vielen Dank an die
Vorrednerin aus Nordrhein-Westfalen! Vielen Dank für das
Einbringen dieses Antrages, der aus Sicht des Landes
Rheinland-Pfalz die richtigen Themen adressiert!
Tatsächlich ist es so: Wenn wir uns den Arbeitsmarkt und
die Situation der Beschäftigten und die Situation der
Unternehmen anschauen, dann stellen wir fest, dass wir
in einer paradoxen Situation sind, denn es gibt kaum eine
beziehungsweise keine Branche, die nicht über
Fachkräftemangel klagt. Viele können auch begründet darstellen,
dass sie eigentlich schon einen Arbeitskräftemangel
haben. Gleichzeitig erlauben wir uns den Luxus,
Menschen – und damit meine ich nicht nur Geflüchtete und
Menschen, die aus Drittstaaten kommen, sondern auch
Menschen, die hier schon dem Fachkräftereservoir
angehören – nicht in den Arbeitsmarkt zu lassen.
Natürlich – das ist der Fokus des Antrages – geht es
insbesondere um geflüchtete Menschen, die schon hier
sind, die über eine ausreichende Qualifikation oder
Qualifikationspotenzial verfügen. Wir müssen an dieser Stelle
deutlich besser werden. Und „besser“ heißt vor allem:
schneller werden.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass eine Tätigkeit
am Arbeitsmarkt, eine Berufsausübung eine der besten
und wirkungsvollsten Integrationsmaßnahmen überhaupt
ist. Und ich glaube, dass sich das nicht nur mit Blick auf
die eigene Existenzgrundlage so verhält. Es geht einfach
auch darum, mit Menschen zusammenzukommen, mit
Kolleginnen und Kollegen, die potenziell Freundinnen
und Freunde werden. Man lernt sich kennen, man tauscht
sich aus. Das will ich auch so formulieren mit Blick auf
das Thema Deutschkenntnisse. Dazu ist in dem Antrag
und der Begründung das Notwendige gesagt worden.
Wir können uns nicht erlauben, erst einmal die
Deutschkenntnisse auf ein möglichst hohes Niveau zu
bringen, bevor dann in der Folge überhaupt erst die
Integration in den Arbeitsmarkt beginnt. Vielmehr kann das
schon ineinander übergehen. Das merken wir an vielen
praktischen Beispielen. Wo die Berufstätigkeit schon sehr
stark die Tagesstruktur bestimmt, kommen dann die
Deutschkenntnisse fast nebenbei dazu. Dafür braucht es
natürlich auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die
bereit sind, Menschen in dieser Phase einzustellen.
Ich kann Ihnen aus Rheinland-Pfalz berichten, dass es
sehr viele engagierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
gibt, die aus der Not, Fachkräfte, Arbeitskräfte zu finden,
eine Tugend gemacht haben und sich richtig stark
engagieren, was das Thema Integration angeht. Ich glaube,
wir haben alle solche Beispiele aus unseren Ländern vor
Augen, und wir haben alle die gemeinsame Aufgabe, es
diesen Arbeitgebern, diesen Unternehmen noch leichter
zu machen. Ich bin deshalb sehr froh, dass unser
Bundesarbeitsminister vorgestern eine Maßnahme vorgestellt
hat, die völlig zu Recht mit dem Begriff „Jobturbo“
überschrieben ist. Ich freue mich sehr, weil diese Maßnahme
zur rechten Zeit kommt und die richtige ist.
Nichtsdestotrotz ist es notwendig, dass sich auch die Länder zu Wort
melden, wie das beim Antrag aus NRW ja der Fall ist.
Einiges, was in diesem Antrag adressiert ist, ist schon in
der Mache, ist schon in der Umsetzung auf Bundesebene.
Aber wir können hier trotzdem noch einmal die
besondere Betroffenheit von Ländern und Kommunen
adressieren.
Ich glaube, dass der gesetzliche Rahmen, der
Rechtsrahmen neu justiert werden muss. Ich glaube, dass wir die
umsetzenden Strukturen stärken müssen. Ich glaube, dass
wir uns mit dem Thema Digitalisierung in einer ganz
neuen Art beschäftigen müssen, insbesondere wenn es
um die Digitalisierung der Visaverfahren und weitere
Schritte geht. Da ist noch richtig Luft nach oben, und da
können wir in Deutschland auch in den Ländern und in
den Kommunen noch besser werden.
Ich bin sehr froh, dass ich hier aus
rheinlandpfälzischer Sicht berichten kann, dass wir schon sehr
schnell nach dem Beginn des Überfalls Russlands auf die
Ukraine in Rheinland-Pfalz zu einem
Beschäftigungsgipfel eingeladen haben. Damals haben wir alle Akteure des
Arbeitsmarktes – die Bundesagentur für Arbeit, die
Weiterbildungsträger, die Kammern, die Gewerkschaften –
an einen Tisch geholt und uns auf konkrete Maßnahmen
verständigt. Wir haben diese engagiert umgesetzt und
sind deshalb recht weit gekommen, was die Integration
von Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt
angeht. Aber wir könnten weitere Unterstützung des
Bundes an dieser Stelle durchaus gebrauchen. Insofern freue
ich mich sehr über den Antrag aus Nordrhein-Westfalen.
Nicht alles diskutieren wir zum ersten Mal, aber manches
ist aus Sicht der Länder richtig formuliert. Was wir uns
dann gemeinsam vorstellen können, das wollen wir im
entsprechenden Ausschuss beraten. Zunächst einmal
vielen Dank für diesen Vorschlag! – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Staatsminister Schweitzer! – Ich darf nun für das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales der
Parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Griese, das Wort erteilen.
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Frau
Ministerin Paul, vielen Dank für den Antrag Ihres
Landes, in dem Sie viele wichtige Punkte aufgreifen, zu
denen wir auf dem Weg sind in der Bundesregierung mit
dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und an denen wir –
Bund, Länder und Kommunen; da kann ich an Herrn
Schweitzer anknüpfen – gemeinsam kräftig arbeiten
müssen und wollen!
Ich will ganz besonders auf einen aktuellen Punkt
eingehen, nämlich die Integration der Geflüchteten. Daran
müssen wir Hand in Hand gemeinsam arbeiten. Das ist
notwendig, weil wir – auch das ist schon erwähnt
worden – einen echten Fachkräftemangel, sogar einen
Arbeitskräftemangel, in Deutschland haben. Und es ist
notwendig, weil Arbeit immer auch ein wichtiger Aspekt
der Integration ist und die Situation geflüchteter
Menschen verbessert.
Wir sind derzeit auf allen Ebenen stark gefordert; das
merken wir. Insofern passt es gut, dass Sie sich heute im
Bundesrat mit diesem Thema beschäftigen, ebenso wie
wir in der Bundesregierung. Sie haben die Stärkung der
Teilhabe- und Integrationschancen von Geflüchteten
angesprochen und in Ihrem Antrag adressiert. Deshalb
möchte ich auf das eingehen, was Herr Schweitzer schon
erwähnt hat, nämlich den Jobturbo, den Bundesminister
Hubertus Heil gemeinsam mit der Bundesagentur für
Arbeit vorgestern der Öffentlichkeit vorgestellt hat.
Unser Ziel ist: Wir möchten insbesondere anerkannte
Geflüchtete, die grundständige Deutschkenntnisse haben
und teilweise jetzt schon im Bürgergeldbezug sind, mit
diesem Jobturbo schneller in Arbeit bringen. Denn der
Weg von der Flüchtlingsunterkunft zum Arbeitsplatz ist
kein Selbstläufer. Da braucht es Hilfe, da braucht es
Unterstützung, da braucht es Profis an der Seite, die
diesen Weg in Arbeit ebnen. Das sind für uns die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, die täglich Großes
leisten und – auch das zu sagen, ist immer wieder
notwendig – denen ich sehr herzlich für ihre Arbeit danke,
die sie zum Beispiel bei der Aufnahme der ukrainischen
Geflüchteten leisten.
Wir betreuen derzeit im Bürgergeldbezug über
100 000 ukrainische Geflüchtete, die in den letzten
Wochen ihren Integrationskurs abgeschlossen haben. Rund
100 000 werden ihn in den nächsten Wochen
abschließen. Dazu kommen noch einmal etwa 200 000 Menschen
aus anderen Herkunftsländern, für die das Gleiche gilt.
Mit dem Integrationskurs haben sie ein Sprachniveau von
B1 oder A2 – der elementaren Sprachverwendung –, mit
dem man auf den Arbeitsmarkt gehen kann. Wir reden
also über ein Potenzial für unseren Arbeitsmarkt. Um es
mal positiv auszudrücken: ein Potenzial für unseren
Arbeitsmarkt von 400 000 Menschen, die heute im
Bürgergeldbezug sind, die Sprachkenntnisse erworben haben.
Wir wollen möglichst viele dieser Menschen schnell
und möglichst passgenau in Beschäftigung vermitteln.
Dafür werden, wo das noch nicht geschehen ist,
Fähigkeiten und Qualifikationen ermittelt und konkrete
Arbeitsangebote unterbreitet. Und wo immer es nötig und
möglich ist, wollen wir berufsbegleitend
weiterqualifizieren. Wir werden das so machen, dass in regelmäßigen
Abständen – kürzer als bisher – in Gesprächen zwischen
Jobcentern und Geflüchteten Hindernisse aus dem Weg
geräumt werden. Der Abstand zwischen diesen
Gesprächen soll nicht mehr als sechs Wochen betragen. Diese
intensive Begleitung werden wir in Weisungen an die
Jobcenter festhalten, die wir natürlich im regulären
Weisungskonsultationsverfahren mit den Ländern und den
kommunalen Spitzenverbänden abstimmen werden.
Unser Ziel ist, den Geflüchteten sehr klar zu
kommunizieren, dass es darum geht, schnell in Arbeit zu kommen,
dass es dafür in Deutschland Möglichkeiten gibt und
damit auch die Chance, auf eigenen Beinen zu stehen.
Klar ist auch: Wir erwarten eigene Anstrengungen.
Arbeitsangebote müssen angenommen werden. Hier gelten
natürlich für alle Bürgergeldbeziehenden dieselben
Mitwirkungspflichten.
Eine zweite Sache, die zum Jobturbo gehört, ist auch
sehr wichtig, nämlich die Wirtschaft, die die
Arbeitsplätze anbietet, ins Boot zu holen. Dazu führt Bundesminister
Hubertus Heil Gespräche mit Personalvorständen und
Spitzenverbänden der Sozialpartner. Unser Ziel ist es, zu
konkreten Verabredungen zu kommen, denn es gilt, den
Geflüchteten, die aus den Integrationskursen kommen,
eine konkrete Chance auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Eine Sache will ich besonders an die Wirtschaft
adressieren: Sprachkenntnisse sind wichtig, aber sie müssen
nicht unbedingt perfekt sein, wenn man den Job beginnt.
Schließlich lernen die Menschen die Sprache nicht nur in
den Integrationskursen, sondern auch in der Praxis: im
Betrieb, im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen,
indem sie sich mit Menschen anfreunden und einfach
mehr kommunizieren. Deshalb ist Arbeit wichtig.
Wir wollen noch etwas Weiteres machen: Wir wollen
Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft stärker
zusammenbringen beim Thema „Anerkennung von
Berufsabschlüssen“. Ich glaube, Frau Ministerin Paul hat es
erwähnt. Das muss deutlich vereinfacht und beschleunigt
werden. Da können wir alle etwas machen: Bund,
Länder, Kommunen und Verbände. Für die rund 900 bundes-
und landesrechtlich geregelten Berufe gibt es nämlich
immer noch sage und schreibe 700 Stellen, die für die
Anerkennung zuständig sind. Wenn jemandem die
Qualifikation als Arzt anerkannt wird und er das Bundesland
wechselt, muss er das komplette Anerkennungsverfahren
noch mal neu durchlaufen. Das ist, wie ich finde, ein
unhaltbarer Zustand, und das müssen wir ändern. Die
Anerkennungsverfahren müssen dringend effizienter
werden. Die Zuständigkeiten müssen gebündelt werden,
am besten bei einer Stelle. Die Akzeptanz von Unterlagen
in der Originalsprache oder in Englisch wäre auch ein
sinnvoller Schritt. Sehr hilfreich wäre – ich habe schon
das Beispiel der Ärztinnen und Ärzte erwähnt – die
gegenseitige Akzeptanz der Anerkennung zwischen den
Bundesländern bei einer Arbeitsaufnahme.
Wir können es uns schlicht nicht mehr leisten, dass so
viele Menschen, die vielfach über gute Qualifikationen
verfügen, jahrelang in Anerkennungsverfahren hängen.
Deshalb wünsche ich uns, dass wir in den nächsten
Monaten gemeinsam gute, möglichst bürokratiearme
Lösungen finden, damit Geflüchtete nach dem Integrationskurs
schneller in Arbeit kommen. Ich sage es noch mal: Arbeit
schafft Unabhängigkeit von staatlichen
Transferleistungen, verbessert Teilhabechancen, fördert persönliche
Kontakte und damit eben auch die Integration in
Deutschland. Arbeit ist nicht nur ein, sondern
wahrscheinlich der Schlüssel für Integration.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe,
dass es uns jetzt sehr schnell gelingt, dieses wichtige
Vorhaben gemeinsam umzusetzen. Ich freue mich auf
Unterstützung aus den Ländern. Geflüchtete in Arbeit zu
bringen, ist ein Kraftakt, den wir mit dem Jobturbo
beschleunigen wollen. Ich bin mir sicher: Dieser Weg lohnt
sich für die Gesellschaft, für die Wirtschaft, für uns alle,
für die Menschen, die in Arbeit kommen. Lassen Sie es
uns gemeinsam anpacken! – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Griese!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik sowie dem Finanz-, dem Kultur- und
dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Damit endet Tagesordnungspunkt 49.
Ich komme zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 8/20231 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind die
Tagesordnungspunkte:
12, 13, 18, 21, 25, 27 und 36 bis 44.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Es ist so beschlossen.
1 Anlage 7
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben: zu
Punkt 43 Herr Minister Liminski (Nordrhein-
Westfalen).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung
in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur
Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 432/23)
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Ministerin
Nonnemacher, Brandenburg.
Ursula Nonnemacher (Brandenburg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten
heute den Entwurf eines Gesetzes über die
Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur
Änderung weiterer Vorschriften, den ich ausdrücklich
begrüße. Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre
Menschen sind noch immer in fast allen Lebensbereichen
von Diskriminierung betroffen. Allein im Jahre 2022
wurden laut Bundesinnenministerium 1 005 politisch
motivierte Straftaten im Themenfeld „Geschlecht/
Sexuelle Identität“ erfasst, darunter 230 Gewalttaten. Das
bedeutet einen Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Das Dunkelfeld dürfte wesentlich größer sein.
Dieser Anstieg ist Ausdruck erlebter Diskriminierung,
aber auch im Zusammenhang mit der geplanten
Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes und der damit
verbundenen, zum Teil schrillen öffentlichen Debatte zu
sehen.
Im öffentlichen Raum werden immer wieder
Bedenken geäußert, wie beispielsweise die Sorge, dass die
Möglichkeit, zukünftig selbstbestimmt den
Geschlechtseintrag zu beantragen, missbraucht werden könne, um so
als vermeintliche Transfrau Frauenschutzräume zu
erobern. Weitere Bedenken bestehen dahin gehend, dass
insbesondere junge Menschen den Geschlechtseintrag
voreilig oder unüberlegt, quasi aus einer Laune heraus,
ändern könnten. Diese Bedenken sind Ausdruck
fehlenden Wissens zum Thema „trans und geschlechtliche
Vielfalt“.
Ich möchte Hanna zitieren aus der Ausstellung „Max
ist Marie“, die zurzeit im Foyer meines Ministeriums zu
sehen ist:
Das Schlimmste war das innere Outing und vor
sich selbst anzuerkennen, dass etwas ganz
Grundsätzliches nicht stimmt. Die ganze
Vergangenheit erklärt sich plötzlich, und alles, was
sich oftmals so falsch anfühlte, wird nun endlich
stimmig. Jeden Tag jedoch, an dem ich nicht ich
selbst sein darf und mich für die Arbeit als Mann
verkleiden muss, legt sich eine schwarze Glocke
über mich. Ich träume davon, als der Mensch ar-
1 Anlage 8
beiten zu können, der ich bin, und vor allem
davon, endlich den richtigen Namen im
Personalausweis stehen zu haben.
Diese Worte schildern beispielhaft und eindringlich
die Lebensrealität von vielen Transpersonen im Land und
machen deutlich, dass das eigene Empfinden der
Geschlechtsidentität alles andere als eine wechselhafte
Laune darstellt. Die Änderung des Namens und des
Personenstands sind wohlüberlegte Schritte, denen ein langer
Weg der inneren Auseinandersetzung und oftmals sehr
unterschiedliche Leidenswege vorangegangen sind. Der
Wunsch, im eigenen Geschlecht ernst genommen und
gesellschaftlich akzeptiert zu werden, eint Trans-, Inter-
und nichtbinäre Menschen. Dieser Wunsch stellt aber vor
allen Dingen auch einen universellen
Grundrechtsanspruch dar.
Das Recht eines jeden Menschen auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit beinhaltet den Schutz der
geschlechtlichen Identität. Das Bundesverfassungsgericht hat in
mehreren Urteilen klargestellt, dass zentrale Bestimmungen
des Transsexuellengesetzes verfassungswidrig sind. Die
bisher erforderlichen zwei Sachverständigengutachten
sind Ausdruck eines längst überholten Verständnisses.
Viele Menschen leiden bis heute unter diesem Gesetz.
Der Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz
greift die öffentlichen Bedenken zur Wahrung von
Frauenschutzräumen auf. Der Deutsche Frauenrat,
Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven
Frauenorganisationen in Deutschland, unterstützt in seiner Stellungnahme
explizit die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes
und spricht sich entschieden dagegen aus, Transfrauen
öffentlich als vermeintliche Täterinnen darzustellen und
damit erneut zu stigmatisieren. Als Frauen- und
Gleichstellungsministerin des Landes Brandenburg unterstütze
ich diese Auffassung und teile die Einschätzung, dass das
Selbstbestimmungsgesetz als großer Schritt für trans- und
intergeschlechtliche Menschen in Deutschland angesehen
werden kann.
Das Selbstbestimmungsgesetz dient dem Schutz lang
diskriminierter Minderheiten und ist ein
gesellschaftspolitischer Fortschritt. Es steht für das Recht jedes
Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und
respektvoll behandelt zu werden. – Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Ministerin Nonnemacher! – Ich darf nun das Wort
erteilen: Frau Staatsministerin Meier aus Sachsen.
Katja Meier (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren! „Überfällig“ ist eine
Standardeinschätzung in der Politik. Wir benutzen auch
gern die Steigerungsform „längst überfällig“. Gemeint
sind damit zum Beispiel ausbleibende Entschuldigungen
nach einer andauernden Kontroverse oder auch
Einigungen nach monatelangen Tarifverhandlungen.
Auf einem ganz anderen Level spielt das „längst
überfällig“ im vorliegenden Fall, nämlich bei der Ersetzung
des seit 1981 geltenden Transsexuellengesetzes. Dieses
Gesetz ist seit über 40 Jahren in Kraft. Das sind mehr als
40 Jahre, in denen Menschen per Gesetz diskriminiert
und von oben herab behandelt wurden, 40 Jahre, in denen
ihnen die Würde genauso vorenthalten wurde wie die
staatliche Anerkennung, 40 Jahre, in denen sie zu
Tausenden pathologisiert wurden.
Es benötigte sechs Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts, um die besonders stark diskriminierenden
Teile dieses Gesetzes außer Kraft zu setzen. Und nun
gehen wir endlich den finalen Schritt hin zu einer
selbstbestimmten und menschenwürdigen Rechtslage: Der
Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz wird beraten,
nachdem das vor zwei Jahren von der Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister einstimmig
gefordert wurde.
Ich bin sehr stolz darauf, dass Sachsen dieses
Vorhaben als Mitantragssteller unterstützt hat, zumal mich das
Thema in meiner politischen Laufbahn schon sehr lange
begleitet. Ich erlebe seit Jahren mit, wie
transgeschlechtliche Menschen Anerkennung fordern, wie sie darum
kämpfen, nicht in einem Atemzug mit Straftäterinnen und
Straftätern genannt zu werden, und wie sie immer wieder
aufs Neue das einfordern müssen, was jedem Menschen
zusteht: ihre Würde und ihr Recht auf ein
selbstbestimmtes Leben. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird
endlich klar benannt, wie es sich mit den Rechten
transgeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen verhält: Es
sind Menschenrechte, nicht mehr und nicht weniger. Das
sollten wir endlich anerkennen. Diese Anerkennung wäre
gerade jetzt wichtig.
In vielen Ländern werden die Rechte von LGBTIQ-
Menschen in Abrede gestellt oder gar ausgehebelt. Auf
Kosten marginalisierter Gruppen profilieren sich
Autokraten und Extremisten. Sie sehen die Welt binär. Sie
unterscheiden nur zwischen Freunden und Feinden. Und
diese binäre Einteilung der Welt erstreckt sich auch auf
ihr Geschlechterbild. Alles, was nicht in diese Weltsicht
hineinpasst, darf nicht sein. Damit werden Abertausende
nicht nur an den Rand gedrängt und zum Schweigen
gebracht. Ihnen wird kurzerhand das Existenzrecht
abgesprochen.
Die Folgen sind bekannt: Die Zahl der Hassverbrechen
steigt, und zwar nicht nur in den Ländern, in denen die
Herrschenden gegen angeblichen „Genderwahn“ hetzen
und wo Identitätspolitik auf Grundlage von
Biologielehrbüchern aus dem 19. Jahrhundert gemacht wird. Auch
hierzulande werden schlimme Vorurteile gegen
transgeschlechtliche Menschen geschürt. Auch hierzulande wird
mit absurden Schreckensszenarien Stimmung gegen sie
gemacht. Es wird so getan, als spielten sie bloß aus Jux
ein bisschen mit ihrer Identität oder als drohe uns ein
massiver Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Können wir denn wirklich ignorieren, wie schlimm
LGBTIQ-Menschen immer noch angefeindet werden?
Wollen wir denn ernsthaft so tun, als erstritten sie sich
mit dem Selbstbestimmungsgesetz eine privilegierte
Position? Seien wir doch mal ehrlich: Niemand –
niemand! – trifft aus einer Laune heraus eine Entscheidung
wie die, den eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen
ändern zu lassen. Niemand würde die entsprechende
Erklärung leichtfertig abgeben, denn sie hat zahlreiche
Folgen für das eigene Leben. Und fragen Sie mal
nichtbinäre Menschen, lesen Sie nach oder sprechen Sie mit
Transpersonen, die ein sehr genaues Bild davon
vermitteln, vor welchen Herausforderungen
transgeschlechtliche Menschen stehen, welche Biografien sie haben und
was ihr Kampf ihnen selbst und auch ihren Familien
abverlangt. Wenn Sie das lesen oder es persönlich erzählt
bekommen, dann verstehen Sie auch, warum die
staatliche Anerkennung und der Namenswechsel ein so
wichtiger Schritt auf diesem Weg sind. Denn es bedeutet
Anerkennung und Bestätigung für den einzelnen Menschen
und ist damit eine dringend nötige Stärkung der
Selbstbestimmung bei individuellen, höchstpersönlichen
Entscheidungen.
Wenn wir dazu beitragen können, diesen Schritt zu
vereinfachen und das ganze Verfahren zu
entbürokratisieren, dann kann es für uns weder einen Grund noch einen
Vorwand geben, das nicht zu tun. Es ist überfällig. Das
gebietet nicht nur der Respekt vor denjenigen, die in den
letzten 40 Jahren unter den Folgen des alten
Transsexuellengesetzes gelitten haben. In einer Demokratie, in
der sich alle Menschen ohne Angst vor Diskriminierung
einbringen können sollen, gebieten das auch der Anstand
und die Achtung der Würde des Menschen. – Vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Minister
Liminski (Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendung
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühintervent
- spoke_in ← Melanie Schlotzhauer (Rede (zu Protokoll gegeben))