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Rede von für die CDU/CSU-Fraktion.Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.

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Rede von für die CDU/CSU-Fraktion.Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP möchte sich mit dieser Aktuellen Stunde wieder einmal als Rechtsstaatspartei und parlamentarische Hüterin der Verfassung darstellen; das haben Sie ja auch früher schon immer wieder für sich in Anspruch genommen. Deshalb haben Sie für diese Aktuelle Stunde einen Titel gewählt, der einer Dissertation oder, ich möchte fast sagen, einer Habilitation alle Ehre machen würde. (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Rehabilitation!) Aber ich denke, wir sollten auf dem Boden bleiben. Das sage ich vor allem zu Ihnen, Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger. Ihre maßlos überzogene Polemik wird diesem Thema ganz gewiss nicht gerecht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Sie haben so getan, als wären die beiden Ausnahmefälle in dieser Wahlperiode, in denen der Bundespräsident ein Gesetz nicht ausgefertigt hat, die Regel. Damit stellen Sie die Dinge auf den Kopf. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Diese Koalition hat bei allen Gesetzesvorhaben die Verfassung im Blick und nimmt verfassungsrechtliche Bedenken selbstverständlich immer ernst. Treten verfassungsrechtliche Zweifel auf, dann werden diese geprüft. Dass dabei auch einmal Fehleinschätzungen vorkommen können, bestreitet niemand. Dass es in der Beurteilung von verfassungsrechtlichen Fragen unterschiedliche Meinungen gibt und man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, ist für Juristen, insbesondere für Verfassungsjuristen, weiß Gott nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Wer das Verfassungsrecht kennt, der weiß, dass es nahezu nichts gibt, wozu es unter Verfassungsrechtlern nicht unterschiedliche Auffassungen gibt und was unstrittig ist. Das gilt übrigens auch für die Frage, ob dem Bundespräsidenten ein materielles Prüfungsrecht zusteht, was aber nach herrschender Meinung der Fall ist und von der Staatspraxis anerkannt wird. Aber es gibt, wie gesagt, fast nichts, was unstrittig ist. Dass der Bundespräsident in dieser Wahlperiode nunmehr bereits zum zweiten Mal ein Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet hat, ist bedauerlich. Gleichwohl respektieren wir diese Entscheidung. Wir tun dies, obwohl man mit guten Argumenten durchaus darüber streiten könnte, ob gerade beim Verbraucherinformationsgesetz ein Verfassungsverstoß seitens des Gesetzgebers vorliegt. Die betreffende Verfassungsnorm ist erst kürzlich im Rahmen der Föderalismusreform umgestaltet worden. Art. 84 des Grundgesetzes in seiner neuen Fassung bestimmt, dass Gemeinden durch Bundesgesetz Aufgaben nicht mehr übertragen werden dürfen. Man kann sehr Dr. Wolfgang Götzerwohl der Auffassung sein, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um die Übertragung einer Aufgabe im Sinne des Art. 84 Grundgesetz handelt. Es geht nämlich um die Schaffung eines Rechts der Bürger auf Zugang zu einschlägigen Daten von Behörden, eben auch zu solchen von Gemeinden. (Joachim Stünker [SPD]: Sehr gut, Herr Kollege!) Ob hier also ein Verfassungsverstoß vorliegt, noch dazu ein so evidenter, der die Ablehnung der Ausfertigung unumgänglich macht, daran kann man gut begründete Zweifel haben. Bundesregierung und Parlament haben die Rechtslage geprüft und sind zu einem anderen Ergebnis gekommen als das Bundespräsidialamt. (Joachim Stünker [SPD]: Der Bundesrat auch!) – Ja, auch der Bundesrat. Vielen Dank für den Hinweis, Herr Kollege Stünker. – Wer sagt denn, dass die Rechtsauffassung des Bundespräsidialamtes die einzig richtige ist? (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann klagen Sie doch!) Dass wir immer in besonderem Maße die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen im Auge haben, zeigen die aktuellen Beratungen über ein Nichtraucherschutzgesetz. Die Unionsfraktion hat die Probleme hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundes für eine umfassende Nichtraucherschutzregelung klar gesehen und angesprochen. Deshalb ist der Vorschlag der damit befassten Arbeitsgruppe gestoppt worden, und zwar in einem sehr frühen Stadium, lange vor den parlamentarischen Beratungen. Was wollen Sie eigentlich mehr? Ich kann Ihnen versichern: Es wird eine Regelung geben, die mit der Verfassung im Einklang steht. Dieselbe Vorgabe gilt übrigens auch für die Gesundheitsreform. (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Die steht doch mit der Verfassung im Einklang!) Lassen Sie mich abschließend zwei Punkte festhalten: Erstens. Die Koalitionsfraktionen werden ihre legislative Arbeit auch in Zukunft sehr ernst nehmen. Zweitens. Für die verbindliche Klärung der Frage, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, ist einzig das Bundesverfassungsgericht zuständig.

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