Rede von für die CDU/CSU-Fraktion.Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.
Text
Rede von für die CDU/CSU-Fraktion.Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Die FDP möchte sich mit dieser Aktuellen Stunde
wieder einmal als Rechtsstaatspartei und
parlamentarische Hüterin der Verfassung darstellen; das haben Sie ja
auch früher schon immer wieder für sich in Anspruch
genommen. Deshalb haben Sie für diese Aktuelle Stunde
einen Titel gewählt, der einer Dissertation oder, ich
möchte fast sagen, einer Habilitation alle Ehre machen
würde.
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]:
Rehabilitation!)
Aber ich denke, wir sollten auf dem Boden bleiben.
Das sage ich vor allem zu Ihnen, Frau Kollegin
Leutheusser-Schnarrenberger. Ihre maßlos überzogene
Polemik wird diesem Thema ganz gewiss nicht gerecht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)
Sie haben so getan, als wären die beiden Ausnahmefälle
in dieser Wahlperiode, in denen der Bundespräsident ein
Gesetz nicht ausgefertigt hat, die Regel. Damit stellen
Sie die Dinge auf den Kopf.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Diese Koalition hat bei allen Gesetzesvorhaben die
Verfassung im Blick und nimmt verfassungsrechtliche
Bedenken selbstverständlich immer ernst. Treten
verfassungsrechtliche Zweifel auf, dann werden diese geprüft.
Dass dabei auch einmal Fehleinschätzungen vorkommen
können, bestreitet niemand.
Dass es in der Beurteilung von
verfassungsrechtlichen Fragen unterschiedliche Meinungen gibt und man
zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, ist für
Juristen, insbesondere für Verfassungsjuristen, weiß Gott
nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Wer das
Verfassungsrecht kennt, der weiß, dass es nahezu nichts gibt,
wozu es unter Verfassungsrechtlern nicht
unterschiedliche Auffassungen gibt und was unstrittig ist.
Das gilt übrigens auch für die Frage, ob dem
Bundespräsidenten ein materielles Prüfungsrecht zusteht, was aber
nach herrschender Meinung der Fall ist und von der
Staatspraxis anerkannt wird. Aber es gibt, wie gesagt,
fast nichts, was unstrittig ist.
Dass der Bundespräsident in dieser Wahlperiode
nunmehr bereits zum zweiten Mal ein Gesetz wegen
verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet hat, ist
bedauerlich. Gleichwohl respektieren wir diese
Entscheidung. Wir tun dies, obwohl man mit guten
Argumenten durchaus darüber streiten könnte, ob gerade
beim Verbraucherinformationsgesetz ein
Verfassungsverstoß seitens des Gesetzgebers vorliegt.
Die betreffende Verfassungsnorm ist erst kürzlich im
Rahmen der Föderalismusreform umgestaltet worden.
Art. 84 des Grundgesetzes in seiner neuen Fassung
bestimmt, dass Gemeinden durch Bundesgesetz Aufgaben
nicht mehr übertragen werden dürfen. Man kann sehr
Dr. Wolfgang Götzerwohl der Auffassung sein, dass es sich im vorliegenden
Fall nicht um die Übertragung einer Aufgabe im Sinne
des Art. 84 Grundgesetz handelt.
Es geht nämlich um die Schaffung eines Rechts der
Bürger auf Zugang zu einschlägigen Daten von Behörden,
eben auch zu solchen von Gemeinden.
(Joachim Stünker [SPD]: Sehr gut, Herr
Kollege!)
Ob hier also ein Verfassungsverstoß vorliegt, noch dazu
ein so evidenter, der die Ablehnung der Ausfertigung
unumgänglich macht, daran kann man gut begründete
Zweifel haben.
Bundesregierung und Parlament haben die Rechtslage
geprüft und sind zu einem anderen Ergebnis gekommen
als das Bundespräsidialamt.
(Joachim Stünker [SPD]: Der Bundesrat
auch!)
– Ja, auch der Bundesrat. Vielen Dank für den Hinweis,
Herr Kollege Stünker. – Wer sagt denn, dass die
Rechtsauffassung des Bundespräsidialamtes die einzig richtige
ist?
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD –
Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Dann klagen Sie doch!)
Dass wir immer in besonderem Maße die
Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen im Auge haben, zeigen
die aktuellen Beratungen über ein
Nichtraucherschutzgesetz. Die Unionsfraktion hat die Probleme hinsichtlich
der Zuständigkeit des Bundes für eine umfassende
Nichtraucherschutzregelung klar gesehen und
angesprochen. Deshalb ist der Vorschlag der damit befassten
Arbeitsgruppe gestoppt worden, und zwar in einem sehr
frühen Stadium, lange vor den parlamentarischen
Beratungen. Was wollen Sie eigentlich mehr? Ich kann Ihnen
versichern: Es wird eine Regelung geben, die mit der
Verfassung im Einklang steht. Dieselbe Vorgabe gilt
übrigens auch für die Gesundheitsreform.
(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Die steht doch
mit der Verfassung im Einklang!)
Lassen Sie mich abschließend zwei Punkte festhalten:
Erstens. Die Koalitionsfraktionen werden ihre legislative
Arbeit auch in Zukunft sehr ernst nehmen. Zweitens. Für
die verbindliche Klärung der Frage, ob ein Gesetz
verfassungswidrig ist, ist einzig das
Bundesverfassungsgericht zuständig.