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Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.

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Text

Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer verheerenden Mixtur aus grundrechtlicher Ignoranz, verfassungsrechtlicher Inkompetenz und gesetzgeberischem Aktionismus scheinen Sie sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, nach Kräften zu bemühen, unsere rechtspolitische Kultur, die einmal als Glanzstück des bundesrepublikanischen Parlamentarismus galt, in einen Trümmerhaufen zu verwandeln. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kaum ein wichtiges Gesetz, das nicht in engsten nächtlichen Koalitionszirkeln kurzfristig ausgebrütet worden wäre! (Joachim Stünker [SPD]: So etwas von der FDP! Das kann doch wohl nicht wahr sein!) Kaum ein wichtiges Gesetz, das mit der gebotenen Achtsamkeit und Sorgfalt hinsichtlich seiner Wirkungen, verfassungsrechtlichen Bezüge und Probleme erarbeitet und beraten worden wäre! (Beifall bei der FDP und der LINKEN) Kaum ein wichtiges Gesetz, das nicht ohne Rücksicht auf gute parlamentarische Gepflogenheiten im Eilverfahren durch den Bundestag und den Bundesrat gepeitscht worden wäre! Die Liste der blamablen Folgen dieser hektischen Politik ist lang. Das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl wurde vom Bundesverfassungsgericht in toto für verfassungswidrig erklärt. Ebenso drastisch urteilte das Bundesverfassungsgericht über das Luftsicherheitsgesetz, dessen § 14 Abs. 3, mit dem die Streitkräfte zum Abschuss ziviler Flugzeuge ermächtigt werden sollten, verfassungswidrig ist. Das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung scheitert wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit bereits am Bundespräsidenten, der die Ausfertigung des Gesetzes verweigert. Dem Verbraucherinformationsgesetz wird das gleiche Schicksal zuteil werden. Das Gesetz, das ihm als Entwurf vorgelegt wurde, sei, so der Bundespräsident, ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Noch peinlicher ist, dass sich der Bundespräsident in seiner Einschätzung genau auf jene grundgesetzlichen Regelungen bezieht, die im Rahmen der Föderalismusreform gerade erst vor wenigen Monaten von der Koalition geändert wurden. Kennen Sie diese Gesetzesänderungen gar nicht? Nun erfahren wir, dass die Verfassungskonformität des gerade erst von den Koalitionsfraktionen verabschiedeten Entwurfs eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Unterbringungskosten von ALG-II- Empfängern mittlerweile selbst in den Reihen der Koalitionsparteien bezweifelt wird. Ähnliches gilt für die mit riesigem publizistischem Aufwand gegen die Opposition und gegen den Sachverstand fast aller Fachleute angekündigte Gesundheitsreform, an der – so muss nun der Kollege Bosbach einräumen – erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Nicht um die politische Auseinandersetzung, sondern um die Inhalte geht es hier. Angesichts all dieser peinlichen Vorgänge ist es nur ein arg dämmeriger Lichtblick, dass das ebenfalls mit großem publizistischem Aufwand angekündigte Nichtraucherschutzvorhaben wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit gerade noch rechtzeitig auf Bundesebene aufgegeben wurde. Man könnte diese traurige Bilanz großkoalitionärer Rechtspolitik mit Zynismus quittieren, träfen die Folgen dieser Art von Politik nicht uns alle. Als Oppositionspolitikerin würde ich mich über die offensichtliche Überforderung der großen Koalition gerne freuen können, beförderten die Folgen dieser Art von Politik in der Öffentlichkeit nicht genau jene Zweifel an der parlamen- Sabine Leutheusser-Schnarrenbergertarischen Demokratie, die der politischen Apathie und den äußersten Rändern des politischen Spektrums Auftrieb geben. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Verlässlichkeit – so hat heute Morgen Herr Ramsauer gesagt – ist der Maßstab für Politik, damit Vertrauen entsteht. Halten Sie sich an diese Aufforderung! Die Liste der gesetzgeberischen Fehlleistungen der großen Koalition droht länger zu werden. Lassen Sie mich nur auf ein bevorstehendes Vorhaben hinweisen, das unter grundrechtlichen Gesichtspunkten unsäglich ist, nämlich die Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten zur Speicherung der bei ihnen anfallenden Kommunikationsdaten auf Vorrat zu verpflichten. Mit der Übernahme der europarechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der von der Bundesregierung mitgetragenen Richtlinie zur Vorratspeicherung ergeben, geht die Bundesregierung bewusst ein Risiko ein, nämlich das Risiko eines schweren Verfassungskonflikts zwischen Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Ich kann Sie nur bitten: Lassen Sie im Interesse des deutschen Parlamentarismus davon ab, die Verfassung, unser Grundgesetz, als Feind, als Gefängnis zu sehen, aus dem man nach Möglichkeit ausbrechen sollte. Lassen Sie davon ab, über den Bundespräsidenten und dessen pflichtgemäße Entscheidungen zu lamentieren und in einer noch nie da gewesenen Form das Verfassungsorgan Bundespräsident zu beschädigen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Seien Sie froh, dass wegen einer ernsthaften Prüfung eine nächste Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht vermieden wird. Es stünde Ihnen besser an, dafür Sorge zu tragen, dass das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium ihren einmal als vornehm angesehenen Aufgaben als Verfassungsressorts, als Notare der Regierung, wieder gerecht werden können: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, Achtung und Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Bedenken vor einer schnell getroffenen politischen Entscheidung! Fangen Sie damit an, dann haben Sie unsere Unterstützung.

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