Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.
Text
Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! In einer verheerenden Mixtur aus
grundrechtlicher Ignoranz, verfassungsrechtlicher
Inkompetenz und gesetzgeberischem Aktionismus
scheinen Sie sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der
Regierungsfraktionen, nach Kräften zu bemühen, unsere
rechtspolitische Kultur, die einmal als Glanzstück des
bundesrepublikanischen Parlamentarismus galt, in einen
Trümmerhaufen zu verwandeln.
(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kaum ein wichtiges Gesetz, das nicht in engsten
nächtlichen Koalitionszirkeln kurzfristig ausgebrütet worden
wäre!
(Joachim Stünker [SPD]: So etwas von der FDP!
Das kann doch wohl nicht wahr sein!)
Kaum ein wichtiges Gesetz, das mit der gebotenen
Achtsamkeit und Sorgfalt hinsichtlich seiner Wirkungen,
verfassungsrechtlichen Bezüge und Probleme erarbeitet und
beraten worden wäre! (Beifall bei der FDP und der LINKEN)
Kaum ein wichtiges Gesetz, das nicht ohne Rücksicht
auf gute parlamentarische Gepflogenheiten im
Eilverfahren durch den Bundestag und den Bundesrat
gepeitscht worden wäre!
Die Liste der blamablen Folgen dieser hektischen
Politik ist lang. Das Gesetz zur Umsetzung des
Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl wurde vom
Bundesverfassungsgericht in toto für verfassungswidrig
erklärt. Ebenso drastisch urteilte das
Bundesverfassungsgericht über das Luftsicherheitsgesetz, dessen § 14
Abs. 3, mit dem die Streitkräfte zum Abschuss ziviler
Flugzeuge ermächtigt werden sollten, verfassungswidrig
ist. Das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung
scheitert wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit
bereits am Bundespräsidenten, der die Ausfertigung des
Gesetzes verweigert. Dem
Verbraucherinformationsgesetz wird das gleiche Schicksal zuteil werden. Das
Gesetz, das ihm als Entwurf vorgelegt wurde, sei, so der
Bundespräsident, ein klarer Verstoß gegen das
Grundgesetz.
Noch peinlicher ist, dass sich der Bundespräsident in
seiner Einschätzung genau auf jene grundgesetzlichen
Regelungen bezieht, die im Rahmen der
Föderalismusreform gerade erst vor wenigen Monaten von der Koalition
geändert wurden. Kennen Sie diese Gesetzesänderungen
gar nicht?
Nun erfahren wir, dass die Verfassungskonformität
des gerade erst von den Koalitionsfraktionen
verabschiedeten Entwurfs eines Gesetzes zur Beteiligung des
Bundes an den Unterbringungskosten von ALG-II-
Empfängern mittlerweile selbst in den Reihen der
Koalitionsparteien bezweifelt wird. Ähnliches gilt für
die mit riesigem publizistischem Aufwand gegen die
Opposition und gegen den Sachverstand fast aller
Fachleute angekündigte Gesundheitsreform, an der – so muss
nun der Kollege Bosbach einräumen – erhebliche
verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Nicht um die
politische Auseinandersetzung, sondern um die Inhalte geht
es hier.
Angesichts all dieser peinlichen Vorgänge ist es nur
ein arg dämmeriger Lichtblick, dass das ebenfalls mit
großem publizistischem Aufwand angekündigte
Nichtraucherschutzvorhaben wegen offensichtlicher
Verfassungswidrigkeit gerade noch rechtzeitig auf
Bundesebene aufgegeben wurde.
Man könnte diese traurige Bilanz großkoalitionärer
Rechtspolitik mit Zynismus quittieren, träfen die Folgen
dieser Art von Politik nicht uns alle. Als
Oppositionspolitikerin würde ich mich über die offensichtliche
Überforderung der großen Koalition gerne freuen
können, beförderten die Folgen dieser Art von Politik in der
Öffentlichkeit nicht genau jene Zweifel an der parlamen-
Sabine Leutheusser-Schnarrenbergertarischen Demokratie, die der politischen Apathie und
den äußersten Rändern des politischen Spektrums
Auftrieb geben.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der LINKEN)
Verlässlichkeit – so hat heute Morgen Herr Ramsauer
gesagt – ist der Maßstab für Politik, damit Vertrauen
entsteht. Halten Sie sich an diese Aufforderung!
Die Liste der gesetzgeberischen Fehlleistungen der
großen Koalition droht länger zu werden. Lassen Sie
mich nur auf ein bevorstehendes Vorhaben hinweisen,
das unter grundrechtlichen Gesichtspunkten unsäglich
ist, nämlich die Anbieter von elektronischen
Kommunikationsdiensten zur Speicherung der bei ihnen
anfallenden Kommunikationsdaten auf Vorrat zu verpflichten.
Mit der Übernahme der europarechtlichen
Verpflichtungen, die sich aus der von der Bundesregierung
mitgetragenen Richtlinie zur Vorratspeicherung ergeben, geht die
Bundesregierung bewusst ein Risiko ein, nämlich das
Risiko eines schweren Verfassungskonflikts zwischen
Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen
Gerichtshof.
Ich kann Sie nur bitten: Lassen Sie im Interesse des
deutschen Parlamentarismus davon ab, die Verfassung,
unser Grundgesetz, als Feind, als Gefängnis zu sehen,
aus dem man nach Möglichkeit ausbrechen sollte.
Lassen Sie davon ab, über den Bundespräsidenten und
dessen pflichtgemäße Entscheidungen zu lamentieren und
in einer noch nie da gewesenen Form das
Verfassungsorgan Bundespräsident zu beschädigen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Seien Sie froh, dass wegen einer ernsthaften Prüfung
eine nächste Niederlage vor dem
Bundesverfassungsgericht vermieden wird. Es stünde Ihnen besser an, dafür
Sorge zu tragen, dass das Bundesinnen- und das
Bundesjustizministerium ihren einmal als vornehm angesehenen
Aufgaben als Verfassungsressorts, als Notare der
Regierung, wieder gerecht werden können: Gründlichkeit vor
Schnelligkeit, Achtung und Berücksichtigung
verfassungsrechtlicher Bedenken vor einer schnell getroffenen
politischen Entscheidung! Fangen Sie damit an, dann
haben Sie unsere Unterstützung.
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