Rede von Dr. Michael Bürsch (SPD) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.
Text
Rede von Dr. Michael Bürsch (SPD) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Ich vertrete die bessere Regierung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD –
Widerspruch bei der FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im
Anschluss an die Ausführungen des Kollegen Schmidt
betone ich für die heutige Debatte und für alle künftigen
Debatten dieser Art: Gesetzgebung ist keine
Naturwissenschaft. Sie folgt nicht den Prinzipien der Mathematik,
liebe FDP.
Gerne trage ich zur Wahrheitsfindung bei – dazu hat
die FDP aufgerufen – und sage etwas zu den
rechtsstaatlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Gesetzgebungsarbeit. Diese Anforderungen lassen sich sehr
schnell aufzählen. Von Bedeutung sind die folgendenGebote: Gesetze müssen bestimmt sein, was direkt aus
dem Gebot der Rechtssicherheit folgt.
Gesetze müssen so eindeutig in ihren Regelungen
sein, dass jeder die Rechtsfolgen seines individuellen
Handelns voraussehen kann. Gesetze müssen außerdem
klar sein, das heißt, sie müssen unmissverständlich und
rational nachvollziehbar sein. Gesetze müssen
notwendig sein, außerdem verhältnismäßig und sie dürfen den
Vertrauensschutz der Bürgerinnen und Bürger nicht
verletzen.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Warum wenden Sie das nicht an?)
Wenn wir jetzt, nach einem Jahr großer Koalition,
eine erste Bilanz ziehen, dann stellen wir fest:
97,8 Prozent der Gesetze, die wir erlassen haben,
erfüllen diese Voraussetzungen. Das Glas ist nicht etwa halb
voll, es ist bis oben voll.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Aber das ist zu wenig!)
Reden wir also über die 2,2 Prozent, die bleiben. Es
gibt einen übergeordneten Gesichtspunkt, der bei allem
eine Rolle spielt, die Verfassungsmäßigkeit. Ich folge
dem Gewohnheitsrecht: Niemand darf diesen
Bundespräsidenten kritisieren;
darin gibt es Übereinstimmung in diesem Saal. Aber
auch dieser Bundespräsident hat ein Recht auf Irrtum. Es
ist ihm wie allen Bundespräsidenten unbenommen, sich
auch einmal zu irren, wie uns als Gesetzgeber auch.
Wer Jura studiert hat, hat schon vor dreißig, vierzig
Jahren den Streit darüber mitbekommen – Frau
Leutheusser-Schnarrenberger, wir haben das während unserer
juristischen Ausbildung erlebt –, welches Prüfungsrecht
der Bundespräsident nach Art. 82 Grundgesetz hat. Wir
haben aus dem Maunz/Dürig und wie sie alle heißen
über all die Jahre unverändert erfahren: Er hat ein
formelles Prüfungsrecht; das heißt, er muss nach Art. 82
prüfen, ob ein Gesetz formell ordnungsgemäß zustande
gekommen ist.
Außerdem hat er – das ist Meinung der überwältigenden
Mehrheit derer, die sich dazu geäußert haben – ein
eingeschränktes Recht sowie die Pflicht zu prüfen, ob ein
Gesetz evident verfassungswidrig ist. Es gibt nach
unserem Prinzip der Gewaltenteilung, liebe FDP, nur eine
Instanz, die aufgerufen ist, die Verfassungsmäßigkeit oder
die Verfassungswidrigkeit festzustellen: das
Bundesverfassungsgericht.
Dieser Bundespräsident ist zu dem Ergebnis
gekommen, das Verbraucherinformationsgesetz entspreche
nicht Art. 84 Grundgesetz. Dieses Gesetz ist aber
nachweisbar in allen Regierungsinstanzen, die dazu
aufgerufen waren, im Bundestag und im Bundesrat, geprüft wor-
Dr. Michael Bürschden und man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es
sich nicht um neue Aufgaben handelt.
(Dirk Niebel [FDP]: Der Präsident ist
Bestandteil der Gesetzgebung!)
Man mag diese Auffassung nicht teilen. Wenn es aber
über etwas Streit gibt, ist dieses Gesetz noch lange nicht
evident, auf der Stirn tragend, verfassungswidrig.
(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD]
sowie des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/
CSU])
Der Bundespräsident hat an dieser Stelle das Recht
auf Irrtum. Er muss aber nicht unbedingt die
Unterzeichnung eines Gesetzes verweigern, wenn er der Meinung
ist, es sei nicht der Verfassung gemäß. Er kann das auch
wie Johannes Rau elegant machen und sagen: Ich
unterzeichne es, aber ich gebe euch den zarten Hinweis, das
Verfassungsgericht möge es noch einmal überprüfen.
(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]:
Das ist doch seine Aufgabe!)
Ich will aus diesem Anlass einen weiteren Hinweis
geben – das ist aus meiner Sicht in der Kommentierung
etwas zu kurz gekommen –: Das Gesetz zur
Privatisierung der Flugsicherung hat der Bundespräsident
ebenfalls zurückgewiesen. Ich will mich nicht darüber
auslassen, ob zu Recht oder zu Unrecht. Ich sehe den
Bundespräsidenten in der Funktion eines Staatsnotars,
der darauf hinweist, ob ein Gesetz ordnungsgemäß
zustande gekommen ist oder so evident verfassungswidrig
ist, dass es zurückgenommen werden muss. Das ist bei
diesem Gesetz meiner Ansicht nach auch nicht der Fall.
Dieser Fall wirft aber höchst interessante Fragen für
das Parlament auf, die ich hier gern einmal diskutieren
würde, Herr Schmidt: Welche Aufgaben gehören zu den
Kernaufgaben des Staates? Wie viel von seiner Hoheit
darf der Staat abgeben? Welche Aufgaben soll der Staat
in Zukunft noch übernehmen? Wenn er Aufgaben
abgibt: mit welcher Gewährleistung? – Ich bin bekanntlich
ein großer Anhänger der öffentlich-privaten
Partnerschaften. Für mich ist ein Gefängnis eine Einheit, in der
der Staat die Verantwortung für die Sicherheit trägt.
Aber dass diese Dienste von Privaten erbracht werden,
ist kein Verstoß gegen das Gebot, dass der Staat diese
Aufgabe innehat. Diese Fragen sollten wir einmal
durchdiskutieren.
Zum Schluss komme ich zu den Jahreszeugnissen,
Kollege Montag. Ich habe immer gehört: Die Opposition
ist die Regierung von morgen. – Mit platter Polemik, mit
künstlicher Aufgeregtheit und Diffamierung des
Gesetzgebers ist dieses Ziel noch weit entfernt von euch.