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Rede von Dr. Michael Bürsch (SPD) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.

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Text

Rede von Dr. Michael Bürsch (SPD) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine Ich vertrete die bessere Regierung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der FDP) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Anschluss an die Ausführungen des Kollegen Schmidt betone ich für die heutige Debatte und für alle künftigen Debatten dieser Art: Gesetzgebung ist keine Naturwissenschaft. Sie folgt nicht den Prinzipien der Mathematik, liebe FDP. Gerne trage ich zur Wahrheitsfindung bei – dazu hat die FDP aufgerufen – und sage etwas zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gesetzgebungsarbeit. Diese Anforderungen lassen sich sehr schnell aufzählen. Von Bedeutung sind die folgendenGebote: Gesetze müssen bestimmt sein, was direkt aus dem Gebot der Rechtssicherheit folgt. Gesetze müssen so eindeutig in ihren Regelungen sein, dass jeder die Rechtsfolgen seines individuellen Handelns voraussehen kann. Gesetze müssen außerdem klar sein, das heißt, sie müssen unmissverständlich und rational nachvollziehbar sein. Gesetze müssen notwendig sein, außerdem verhältnismäßig und sie dürfen den Vertrauensschutz der Bürgerinnen und Bürger nicht verletzen. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum wenden Sie das nicht an?) Wenn wir jetzt, nach einem Jahr großer Koalition, eine erste Bilanz ziehen, dann stellen wir fest: 97,8 Prozent der Gesetze, die wir erlassen haben, erfüllen diese Voraussetzungen. Das Glas ist nicht etwa halb voll, es ist bis oben voll. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aber das ist zu wenig!) Reden wir also über die 2,2 Prozent, die bleiben. Es gibt einen übergeordneten Gesichtspunkt, der bei allem eine Rolle spielt, die Verfassungsmäßigkeit. Ich folge dem Gewohnheitsrecht: Niemand darf diesen Bundespräsidenten kritisieren; darin gibt es Übereinstimmung in diesem Saal. Aber auch dieser Bundespräsident hat ein Recht auf Irrtum. Es ist ihm wie allen Bundespräsidenten unbenommen, sich auch einmal zu irren, wie uns als Gesetzgeber auch. Wer Jura studiert hat, hat schon vor dreißig, vierzig Jahren den Streit darüber mitbekommen – Frau Leutheusser-Schnarrenberger, wir haben das während unserer juristischen Ausbildung erlebt –, welches Prüfungsrecht der Bundespräsident nach Art. 82 Grundgesetz hat. Wir haben aus dem Maunz/Dürig und wie sie alle heißen über all die Jahre unverändert erfahren: Er hat ein formelles Prüfungsrecht; das heißt, er muss nach Art. 82 prüfen, ob ein Gesetz formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Außerdem hat er – das ist Meinung der überwältigenden Mehrheit derer, die sich dazu geäußert haben – ein eingeschränktes Recht sowie die Pflicht zu prüfen, ob ein Gesetz evident verfassungswidrig ist. Es gibt nach unserem Prinzip der Gewaltenteilung, liebe FDP, nur eine Instanz, die aufgerufen ist, die Verfassungsmäßigkeit oder die Verfassungswidrigkeit festzustellen: das Bundesverfassungsgericht. Dieser Bundespräsident ist zu dem Ergebnis gekommen, das Verbraucherinformationsgesetz entspreche nicht Art. 84 Grundgesetz. Dieses Gesetz ist aber nachweisbar in allen Regierungsinstanzen, die dazu aufgerufen waren, im Bundestag und im Bundesrat, geprüft wor- Dr. Michael Bürschden und man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um neue Aufgaben handelt. (Dirk Niebel [FDP]: Der Präsident ist Bestandteil der Gesetzgebung!) Man mag diese Auffassung nicht teilen. Wenn es aber über etwas Streit gibt, ist dieses Gesetz noch lange nicht evident, auf der Stirn tragend, verfassungswidrig. (Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD] sowie des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/ CSU]) Der Bundespräsident hat an dieser Stelle das Recht auf Irrtum. Er muss aber nicht unbedingt die Unterzeichnung eines Gesetzes verweigern, wenn er der Meinung ist, es sei nicht der Verfassung gemäß. Er kann das auch wie Johannes Rau elegant machen und sagen: Ich unterzeichne es, aber ich gebe euch den zarten Hinweis, das Verfassungsgericht möge es noch einmal überprüfen. (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]: Das ist doch seine Aufgabe!) Ich will aus diesem Anlass einen weiteren Hinweis geben – das ist aus meiner Sicht in der Kommentierung etwas zu kurz gekommen –: Das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung hat der Bundespräsident ebenfalls zurückgewiesen. Ich will mich nicht darüber auslassen, ob zu Recht oder zu Unrecht. Ich sehe den Bundespräsidenten in der Funktion eines Staatsnotars, der darauf hinweist, ob ein Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder so evident verfassungswidrig ist, dass es zurückgenommen werden muss. Das ist bei diesem Gesetz meiner Ansicht nach auch nicht der Fall. Dieser Fall wirft aber höchst interessante Fragen für das Parlament auf, die ich hier gern einmal diskutieren würde, Herr Schmidt: Welche Aufgaben gehören zu den Kernaufgaben des Staates? Wie viel von seiner Hoheit darf der Staat abgeben? Welche Aufgaben soll der Staat in Zukunft noch übernehmen? Wenn er Aufgaben abgibt: mit welcher Gewährleistung? – Ich bin bekanntlich ein großer Anhänger der öffentlich-privaten Partnerschaften. Für mich ist ein Gefängnis eine Einheit, in der der Staat die Verantwortung für die Sicherheit trägt. Aber dass diese Dienste von Privaten erbracht werden, ist kein Verstoß gegen das Gebot, dass der Staat diese Aufgabe innehat. Diese Fragen sollten wir einmal durchdiskutieren. Zum Schluss komme ich zu den Jahreszeugnissen, Kollege Montag. Ich habe immer gehört: Die Opposition ist die Regierung von morgen. – Mit platter Polemik, mit künstlicher Aufgeregtheit und Diffamierung des Gesetzgebers ist dieses Ziel noch weit entfernt von euch.

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