Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.
Text
Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über
das Thema der heutigen Aktuellen Stunde hat das
Deutschlandradio vorgestern früh einen Vorbericht
gesendet und dabei das Verhalten der Bundesregierung und
der großen Koalition mit einem Zitat aus einem Western
von Clint Eastwood zusammengefasst. Dieses Zitat will
ich Ihnen nicht vorenthalten. Es lautet: „Ich reite in die
Stadt und der Rest findet sich.“
(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der
FDP)
Diese Haltung ist für die FDP zu Recht Anlass für diese
Aktuelle Stunde; wir kritisieren sie ebenso. Herr Kollege Schmidt, das meiste von dem, was Sie
gesagt haben, unterschreibe ich. Es ist richtig: Wir
sollten uns vor Populismus in der Gesetzgebung hüten. Wir
sollten uns nicht von der öffentlichen Meinung treiben
lassen. Aber worüber heute zu diskutieren ist, sind die
Wurschtigkeit und die Beliebigkeit, die sich bei der
Bundesregierung bei der Prüfung verfassungsgemäßer
Fragen in der Gesetzgebung breit machen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der FDP)
Ich sage Ihnen: Wenn sich der Kollege Olaf Scholz
heute in der „Westfälischen Rundschau“ zu dem Thema
unserer Aktuellen Stunde mit dem Satz zitieren lässt: „Er
meint, ‚eine etwas lässigere Haltung’ würde dem
Rechtsstaat helfen“,
dann trifft er das Problem bzw. den Nagel auf den Kopf.
Darüber müssen wir uns unterhalten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der FDP)
Den Beispielen, die von Frau Kollegin Leutheusser-
Schnarrenberger umfassend dargestellt worden sind, will
ich keine weiteren hinzufügen; fast alle wichtigen sind
angesprochen worden. Einige wenige will ich aber
aufgreifen und analysieren. Beim
Verbraucherinformationsgesetz hatten wir folgendes Problem: In der
Föderalismusreform hat die große Koalition das Grundgesetz
geändert; den Kommunen dürfen keine Aufgaben mehr
zugewiesen werden. Sie haben aber im
Verbraucherinformationsgesetz den Kommunen Aufgaben
zugewiesen.
(Joachim Stünker [SPD]: Nein, stimmt nicht!
Keine neuen Aufgaben! – Weitere Zurufe von
der SPD)
– Aber selbstverständlich.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist doch nur
eine Auslegungsfrage!)
Sie hätten vom September bis heute die Möglichkeit
gehabt, den Fehler, der aufgetreten ist, ganz leicht zu
korrigieren, indem Sie in einem kurzen Änderungsgesetz die
Zuweisungen an „die Kommunen“ in Zuweisungen an
„die zuständigen Stellen“ umgewandelt hätten.
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: So ist es gemeint!
Jeder, der lesen kann, versteht es so!)
Wir werfen Ihnen vor, dass Sie, so stur und
selbstzufrieden, wie Sie sind, monatelang im Nichtstun
verharren und dann, wenn der Bundespräsident sagt, so gehe es
nicht, er stoppe dieses Gesetz, an ihm herummeckern,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der
LINKEN)
statt in sich zu gehen. Genau dies hat Ihnen der Kollege
Wiefelspütz ins Stammbuch geschrieben.
Dieser Poltergeist der Innenpolitik hat sich zu dem
Thema der heutigen Aktuellen Stunde so geäußert: Es ist
Jerzy MontagZeit, dass die große Koalition Selbstkritik übt und
einmal in sich geht.
Das bezog er auf genau die Themen, die wir jetzt hier
besprechen. Wenn schon der Kollege Wiefelspütz das
sagt, meine Damen und Herren, dann sollten Sie das
tatsächlich beherzigen.
Beim Gesundheitsschutz, beim Nichtraucherschutz
haben wir das gleiche Problem. Natürlich ist jedem klar:
Gaststättenrecht ist Landesrecht und der
Gesundheitsschutz fällt unter das Bundesrecht. Die Bundesregierung
und die große Koalition insgesamt hätten Monate Zeit
gehabt, in dieser Diskussion, die für Hunderttausende
von Menschen wichtig ist, eine Position zu beziehen.
Aber Sie haben monatelang geschwiegen, die Debatte
laufen lassen und, als die Angelegenheit fast vor dem
Vollzug war, den Karren vor die Wand fahren lassen.
Das ist es, was man Ihnen vorwerfen muss.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abg. Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger [FDP])
Ich könnte auch aus der fachpolitischen Diskussion
des Rechtsausschusses und der Rechtspolitik zu dem
Thema dieser Aktuellen Stunde viele Beispiele
anführen; ich will aber nur ein einziges bringen. Beim
Stalking hat es die Bundesregierung geschafft, innerhalb von
wenigen Wochen bestimmte gesetzliche Formulierungen
als verfassungsrechtlich höchst bedenklich zu
bezeichnen, die auf durchgreifende Bedenken stoßen müssten,
um dann sechs Wochen später zu dem gleichen
Sachverhalt zu sagen: Es gibt null verfassungsrechtliche
Bedenken; alles ist in Ordnung. Ein solches Hin und Her habe
ich in den vier Jahren, in denen ich im Bundestag bin,
nicht erlebt und niemand, der länger im Bundestag ist,
hat mir berichten können, dass es so etwas schon einmal
gegeben hätte.
Ich komme zum Schluss. Die Dirigentin der
Bundesregierung hat an Sie die Noten für einen
Regierungsdurchmarsch verteilt. Aber Sie spielen nicht die Musik
der Bundeskanzlerin, sondern völlig dissonante
Melodien. Auf der rechten Seite spielen Sie deutsche Weisen;
auf der linken Seite spielen Sie den Blues und das Ganze
gerät zu einer verfassungsrechtlichen Chaos-Combo.
Deswegen ist es so wichtig, dass wir darüber auch in
einer Aktuellen Stunde diskutieren, damit nämlich klar
wird, dass es mit der Überprüfung von Gesetzen auf ihre
Verfassungsmäßigkeit in der großen Koalition so nicht
weitergeht.
Es ist die letzte Sitzungswoche vor Weihnachten. Sie
bekommen in dieser Frage von der Opposition keine
Weihnachtsgeschenke, sondern ein Jahreszeugnis.
Dieses lautet ganz eindeutig: Sie können es nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der
LINKEN – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]:
Besser, Sie hätten „Stille Nacht“ gesungen,
Herr Montag!)Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Für die Bundesregierung erteile ich das Wort Herrn
Parlamentarischen Staatssekretär Peter Altmaier.
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich
dem Kollegen Montag zuhörte, gewann ich den
Eindruck, er hätte sich von der einen oder anderen
exzellenten Rede inspirieren lassen, die wir von der CDU/CSU
zu den Hochzeiten von Rot-Grün gehalten haben, als Sie
damals mit Ihren Gesetzen aufgelaufen sind. Damals
haben Sie unsere Reden mit dem Brustton ehrlicher
Überzeugung und Empörung zurückgewiesen.
Es gehört zur Ehrlichkeit und zur Sachlichkeit in
dieser Debatte, dass wir einige grundlegende Fakten zur
Kenntnis nehmen. Dazu gehört zunächst, dass für eine
gute Gesetzgebung, die im formellen und materiellen
Sinn dem Grundgesetz entspricht, alle beteiligten
Verfassungsorgane gemeinsam die Verantwortung tragen,
nicht nur die Bundesregierung allein, sondern auch der
Bundesrat und das Parlament, der Bundestag. Ferner
gehört dazu die Feststellung, dass, wenn wir uns die Zahl
der Gesetze ansehen, die in den letzten 57 Jahren, der
Zeit seit In-Kraft-Treten des Grundgesetzes,
verabschiedet worden sind – der Kollege Schmidt hat, wie ich
meine, zu Recht gesagt: Wahrscheinlich waren es viel zu
viele; auch darüber muss man reden –, und diese Zahl
mit der Zahl derjenigen Gesetze vergleichen, die nicht
ausgefertigt wurden oder die vom Verfassungsgericht für
ganz oder teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz
erklärt worden sind,
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das sind
homöopathische Dosen!)
wir einsehen, dass diese Zahl sehr gering ist und dass
diese Zahl, über die Jahre gesehen, im Wesentlichen
gleich geblieben ist. Es stimmt eben nicht, wenn gesagt
wird, dass es in den letzten Monaten oder Jahren einen
signifikanten Anstieg gegeben hat.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Diese Bilanz spricht – das will ich als Vertreter eines
Verfassungsressorts offensiv ansprechen – für die
Qualität der Gesetzgebungsarbeit, für die Wirksamkeit der
verfahrensmäßigen Vorkehrungen und auch – das füge
ich ausdrücklich hinzu – für die Professionalität und die
Kompetenz der Beamtinnen und Beamten in den
beteiligten Häusern, die oft unter erheblichem Zeitdruck
arbeiten. Dieser Zeitdruck wird bisweilen auch von uns
Politikern verursacht, sowohl durch die Entscheidungen
der jeweiligen Koalition als auch durch die Opposition,
wenn sie sagt, dass eine notwendige Gesetzesmaßnahme
aus ihrer Sicht am besten schon vorgestern hätte
verabschiedet werden sollen. Das müssen wir zur Kenntnis
nehmen, aber auch ansprechen.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie wissen
doch selbst, dass die verfassungsrechtliche Prüfung
laufender Gesetzesvorhaben notwendigerweise hoch
Parl. Staatssekretär Peter Altmaierkomplex ist, häufig von Wertungsfragen abhängig ist
und mit guten Argumenten so oder so entschieden
werden kann. Tun Sie doch nicht so, als ob jedes Gesetz, das
vom Bundestag verabschiedet wird, ein Etikett trägt, auf
dem „verfassungsrechtlich unbedenklich“ oder
„eindeutig verfassungswidrig“ steht. Das ist eine Unterstellung,
die mit der Praxis nichts zu tun hat.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD –
Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Da spricht
jemand, der etwas von der Sache weiß!)
Sie wissen doch genauso gut wie ich – jedenfalls die
Experten unter Ihnen, die im Rechtsausschuss tätig
waren oder sind –, dass Sie häufig zu ein und demselben
Gesetzgebungsvorhaben genauso viele befürwortende
wie ablehnende Gutachten von herausragenden
Verfassungsjuristen beibringen können.
Dass der politische Meinungskampf über die Frage,
welches Gesetz gewollt ist, zunehmend mit juristischen
Fachgutachten ausgetragen wird, ist eine
Modeerscheinung, die wir einmal gemeinsam hinterfragen sollten.
Ich wundere mich bisweilen über die Bandbreite
verfassungsrechtlicher Auffassungen, je nachdem, wer der
Auftraggeber für ein bestimmtes Gutachten im
politischparlamentarischen Raum ist.
Die verfassungsrechtliche Prüfung vollzieht sich
oftmals vor dem Hintergrund politischer Debatten, bei
denen der Wünschbarkeit einer bestimmten Regelung
Vorrang vor ihrer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit
eingeräumt wird.
Das Thema Nichtraucherschutz ist genannt worden.
Dazu kann man stehen, wie man möchte. Wenn uns aber
das Argument entgegengehalten wird, eine politisch
gewollte Regelung dürfe nicht an den Ergebnissen der
Föderalismusreform scheitern, dann sind selbstverständlich
die Verfassungsressorts der Bundesregierung gefordert.
Dieser Aufgabe werden sie gerecht, auch wenn das nicht
auf allen Seiten des Hauses ausschließlich zur Freude
gereicht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Vor diesem Hintergrund ist es die wichtigste Aufgabe
der Verfassungsressorts – Justizministerium und
Innenministerium –, anerkannte und nachvollziehbare
Maßstäbe für die Prüfung der Verfassungskonformität
aufzustellen. Diese Maßstäbe dürfen nicht von Gesetz zu
Gesetz neu festgelegt werden, sondern müssen generell
gültig sein. Wir müssen uns in allen Fällen von ihnen
leiten lassen, unabhängig von der politischen
Wünschbarkeit eines Vorhabens.
Ich meine, immer dann, wenn eine Gesetzesvorlage
verfassungsrechtlich mit guten Argumenten vertretbar
ist, sollten von der Regierung keine Einwände erhobenwerden, sondern die politischen Entscheidungen des
Parlaments respektiert werden. Wenn wir uns auf diesen
Grundsatz einigen könnten, wären wir schon wesentlich
weiter. Dann könnten wir sachlich darüber diskutieren,
was bei der technischen Ausgestaltung des
Prüfungsprozesses vielleicht noch verbessert werden kann. Ich bin
im Übrigen der Auffassung, dass das Vorgehen der
Bundesregierung dem von mir formulierten
Prüfungsmaßstab in den beiden von Ihnen zuletzt angesprochenen
Fällen durchaus gerecht geworden ist.
Wenn Sie sich die Ausgestaltung unseres
Gesetzgebungsverfahrens ansehen – von der Prüfung durch die
Bundesregierung über die Prüfung im Rechtsausschuss
des Bundesrates im so genannten ersten Durchgang, der
Aufbereitung der verfassungsrechtlichen
Fragestellungen für den Bundestag, der es dann seinerseits in
Ausschussberatungen und Sachverständigenanhörungen
vertiefen und weiter erörtern kann –, dann meine ich, dass
wir verfahrensmäßige Garantien dafür haben, dass die
Prüfung mit einem Höchstmaß an Seriosität und
Gründlichkeit vorgenommen wird.
Wir tragen für das, was zustande kommt, gemeinsam
die Verantwortung. Ich möchte für die Mitglieder des
Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung
– wer auch immer sie stellt – in Anspruch nehmen, dass
wir alle gleichermaßen ausschließlich im Rahmen der
Verfassung handeln wollen. Dieser Maßstab gilt für
unsere Arbeit. Wir sind auch bereit, das in jedem einzelnen
Fall konkret zu belegen.
Für die Legitimität und die Glaubwürdigkeit unserer
politisch-demokratischen Institutionen ist es schon
wichtig, liebe Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger,
wie wir miteinander umgehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)
Das war der Grund, warum mich der Stil Ihres Vortrags
zu Beginn Ihrer Rede – auch wenn man über einzelne
Argumente diskutieren kann –
berührt hat. Ich glaube, dass wir ausgesprochen
vorsichtig und zurückhaltend damit sein sollten, uns gegenseitig
sach- und verfassungsfremde Motive oder
unsachgemäße Arbeit zu unterstellen.
Erlauben Sie mir bitte noch folgenden Hinweis: Auch
zu Zeiten, als die FDP oder die Grünen an
Bundesregierungen beteiligt waren, sollen einzelne Gesetze vor dem
Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt haben.
Es ist also keine neue Erscheinung, die Sie hier
beklagen.
Für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die
Funktionsfähigkeit unserer verfassungsmäßigen
Ordnung ist es wichtig, dass sich alle Verfassungsorgane, die
in diesem oder einem späteren Stadium am
Zustandekommen von Gesetzen beteiligt sind, gegenseitig mit
Respekt begegnen. Dies gilt selbstverständlich auch für
Entscheidungen des Bundespräsidenten. Soweit es im
Parl. Staatssekretär Peter AltmaierLaufe dieses Prozesses unterschiedliche Auffassungen
zwischen den beteiligten Verfassungsorganen gibt, sind
wir aufgerufen, gemeinsam alle Anstrengungen zu
unternehmen, um eine Lösung zu finden, die vor dem
Grundgesetz und vor dem Bundesverfassungsgericht
Bestand hat. In den wenigen Fällen, in denen die
unterschiedlichen Auffassungen durch eine Entscheidung des
Bundespräsidenten oder durch Entscheidungen in einem
bestimmten Verfahrensstadium deutlich werden, sind
wir aufgerufen, schnellstmöglich, nachvollziehbar und
transparent einen neuen überzeugenden Vorschlag zu
machen. Ich bin davon überzeugt, dass uns dies auch im
vorliegenden Fall gelingen wird.
Vielen herzlichen Dank.
Relationen
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