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Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.

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Text

Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über das Thema der heutigen Aktuellen Stunde hat das Deutschlandradio vorgestern früh einen Vorbericht gesendet und dabei das Verhalten der Bundesregierung und der großen Koalition mit einem Zitat aus einem Western von Clint Eastwood zusammengefasst. Dieses Zitat will ich Ihnen nicht vorenthalten. Es lautet: „Ich reite in die Stadt und der Rest findet sich.“ (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP) Diese Haltung ist für die FDP zu Recht Anlass für diese Aktuelle Stunde; wir kritisieren sie ebenso. Herr Kollege Schmidt, das meiste von dem, was Sie gesagt haben, unterschreibe ich. Es ist richtig: Wir sollten uns vor Populismus in der Gesetzgebung hüten. Wir sollten uns nicht von der öffentlichen Meinung treiben lassen. Aber worüber heute zu diskutieren ist, sind die Wurschtigkeit und die Beliebigkeit, die sich bei der Bundesregierung bei der Prüfung verfassungsgemäßer Fragen in der Gesetzgebung breit machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich sage Ihnen: Wenn sich der Kollege Olaf Scholz heute in der „Westfälischen Rundschau“ zu dem Thema unserer Aktuellen Stunde mit dem Satz zitieren lässt: „Er meint, ‚eine etwas lässigere Haltung’ würde dem Rechtsstaat helfen“, dann trifft er das Problem bzw. den Nagel auf den Kopf. Darüber müssen wir uns unterhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Den Beispielen, die von Frau Kollegin Leutheusser- Schnarrenberger umfassend dargestellt worden sind, will ich keine weiteren hinzufügen; fast alle wichtigen sind angesprochen worden. Einige wenige will ich aber aufgreifen und analysieren. Beim Verbraucherinformationsgesetz hatten wir folgendes Problem: In der Föderalismusreform hat die große Koalition das Grundgesetz geändert; den Kommunen dürfen keine Aufgaben mehr zugewiesen werden. Sie haben aber im Verbraucherinformationsgesetz den Kommunen Aufgaben zugewiesen. (Joachim Stünker [SPD]: Nein, stimmt nicht! Keine neuen Aufgaben! – Weitere Zurufe von der SPD) – Aber selbstverständlich. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist doch nur eine Auslegungsfrage!) Sie hätten vom September bis heute die Möglichkeit gehabt, den Fehler, der aufgetreten ist, ganz leicht zu korrigieren, indem Sie in einem kurzen Änderungsgesetz die Zuweisungen an „die Kommunen“ in Zuweisungen an „die zuständigen Stellen“ umgewandelt hätten. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: So ist es gemeint! Jeder, der lesen kann, versteht es so!) Wir werfen Ihnen vor, dass Sie, so stur und selbstzufrieden, wie Sie sind, monatelang im Nichtstun verharren und dann, wenn der Bundespräsident sagt, so gehe es nicht, er stoppe dieses Gesetz, an ihm herummeckern, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) statt in sich zu gehen. Genau dies hat Ihnen der Kollege Wiefelspütz ins Stammbuch geschrieben. Dieser Poltergeist der Innenpolitik hat sich zu dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde so geäußert: Es ist Jerzy MontagZeit, dass die große Koalition Selbstkritik übt und einmal in sich geht. Das bezog er auf genau die Themen, die wir jetzt hier besprechen. Wenn schon der Kollege Wiefelspütz das sagt, meine Damen und Herren, dann sollten Sie das tatsächlich beherzigen. Beim Gesundheitsschutz, beim Nichtraucherschutz haben wir das gleiche Problem. Natürlich ist jedem klar: Gaststättenrecht ist Landesrecht und der Gesundheitsschutz fällt unter das Bundesrecht. Die Bundesregierung und die große Koalition insgesamt hätten Monate Zeit gehabt, in dieser Diskussion, die für Hunderttausende von Menschen wichtig ist, eine Position zu beziehen. Aber Sie haben monatelang geschwiegen, die Debatte laufen lassen und, als die Angelegenheit fast vor dem Vollzug war, den Karren vor die Wand fahren lassen. Das ist es, was man Ihnen vorwerfen muss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leutheusser- Schnarrenberger [FDP]) Ich könnte auch aus der fachpolitischen Diskussion des Rechtsausschusses und der Rechtspolitik zu dem Thema dieser Aktuellen Stunde viele Beispiele anführen; ich will aber nur ein einziges bringen. Beim Stalking hat es die Bundesregierung geschafft, innerhalb von wenigen Wochen bestimmte gesetzliche Formulierungen als verfassungsrechtlich höchst bedenklich zu bezeichnen, die auf durchgreifende Bedenken stoßen müssten, um dann sechs Wochen später zu dem gleichen Sachverhalt zu sagen: Es gibt null verfassungsrechtliche Bedenken; alles ist in Ordnung. Ein solches Hin und Her habe ich in den vier Jahren, in denen ich im Bundestag bin, nicht erlebt und niemand, der länger im Bundestag ist, hat mir berichten können, dass es so etwas schon einmal gegeben hätte. Ich komme zum Schluss. Die Dirigentin der Bundesregierung hat an Sie die Noten für einen Regierungsdurchmarsch verteilt. Aber Sie spielen nicht die Musik der Bundeskanzlerin, sondern völlig dissonante Melodien. Auf der rechten Seite spielen Sie deutsche Weisen; auf der linken Seite spielen Sie den Blues und das Ganze gerät zu einer verfassungsrechtlichen Chaos-Combo. Deswegen ist es so wichtig, dass wir darüber auch in einer Aktuellen Stunde diskutieren, damit nämlich klar wird, dass es mit der Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit in der großen Koalition so nicht weitergeht. Es ist die letzte Sitzungswoche vor Weihnachten. Sie bekommen in dieser Frage von der Opposition keine Weihnachtsgeschenke, sondern ein Jahreszeugnis. Dieses lautet ganz eindeutig: Sie können es nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Besser, Sie hätten „Stille Nacht“ gesungen, Herr Montag!)Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Für die Bundesregierung erteile ich das Wort Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Peter Altmaier. Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich dem Kollegen Montag zuhörte, gewann ich den Eindruck, er hätte sich von der einen oder anderen exzellenten Rede inspirieren lassen, die wir von der CDU/CSU zu den Hochzeiten von Rot-Grün gehalten haben, als Sie damals mit Ihren Gesetzen aufgelaufen sind. Damals haben Sie unsere Reden mit dem Brustton ehrlicher Überzeugung und Empörung zurückgewiesen. Es gehört zur Ehrlichkeit und zur Sachlichkeit in dieser Debatte, dass wir einige grundlegende Fakten zur Kenntnis nehmen. Dazu gehört zunächst, dass für eine gute Gesetzgebung, die im formellen und materiellen Sinn dem Grundgesetz entspricht, alle beteiligten Verfassungsorgane gemeinsam die Verantwortung tragen, nicht nur die Bundesregierung allein, sondern auch der Bundesrat und das Parlament, der Bundestag. Ferner gehört dazu die Feststellung, dass, wenn wir uns die Zahl der Gesetze ansehen, die in den letzten 57 Jahren, der Zeit seit In-Kraft-Treten des Grundgesetzes, verabschiedet worden sind – der Kollege Schmidt hat, wie ich meine, zu Recht gesagt: Wahrscheinlich waren es viel zu viele; auch darüber muss man reden –, und diese Zahl mit der Zahl derjenigen Gesetze vergleichen, die nicht ausgefertigt wurden oder die vom Verfassungsgericht für ganz oder teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden sind, (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das sind homöopathische Dosen!) wir einsehen, dass diese Zahl sehr gering ist und dass diese Zahl, über die Jahre gesehen, im Wesentlichen gleich geblieben ist. Es stimmt eben nicht, wenn gesagt wird, dass es in den letzten Monaten oder Jahren einen signifikanten Anstieg gegeben hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Diese Bilanz spricht – das will ich als Vertreter eines Verfassungsressorts offensiv ansprechen – für die Qualität der Gesetzgebungsarbeit, für die Wirksamkeit der verfahrensmäßigen Vorkehrungen und auch – das füge ich ausdrücklich hinzu – für die Professionalität und die Kompetenz der Beamtinnen und Beamten in den beteiligten Häusern, die oft unter erheblichem Zeitdruck arbeiten. Dieser Zeitdruck wird bisweilen auch von uns Politikern verursacht, sowohl durch die Entscheidungen der jeweiligen Koalition als auch durch die Opposition, wenn sie sagt, dass eine notwendige Gesetzesmaßnahme aus ihrer Sicht am besten schon vorgestern hätte verabschiedet werden sollen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, aber auch ansprechen. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie wissen doch selbst, dass die verfassungsrechtliche Prüfung laufender Gesetzesvorhaben notwendigerweise hoch Parl. Staatssekretär Peter Altmaierkomplex ist, häufig von Wertungsfragen abhängig ist und mit guten Argumenten so oder so entschieden werden kann. Tun Sie doch nicht so, als ob jedes Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wird, ein Etikett trägt, auf dem „verfassungsrechtlich unbedenklich“ oder „eindeutig verfassungswidrig“ steht. Das ist eine Unterstellung, die mit der Praxis nichts zu tun hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Da spricht jemand, der etwas von der Sache weiß!) Sie wissen doch genauso gut wie ich – jedenfalls die Experten unter Ihnen, die im Rechtsausschuss tätig waren oder sind –, dass Sie häufig zu ein und demselben Gesetzgebungsvorhaben genauso viele befürwortende wie ablehnende Gutachten von herausragenden Verfassungsjuristen beibringen können. Dass der politische Meinungskampf über die Frage, welches Gesetz gewollt ist, zunehmend mit juristischen Fachgutachten ausgetragen wird, ist eine Modeerscheinung, die wir einmal gemeinsam hinterfragen sollten. Ich wundere mich bisweilen über die Bandbreite verfassungsrechtlicher Auffassungen, je nachdem, wer der Auftraggeber für ein bestimmtes Gutachten im politischparlamentarischen Raum ist. Die verfassungsrechtliche Prüfung vollzieht sich oftmals vor dem Hintergrund politischer Debatten, bei denen der Wünschbarkeit einer bestimmten Regelung Vorrang vor ihrer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eingeräumt wird. Das Thema Nichtraucherschutz ist genannt worden. Dazu kann man stehen, wie man möchte. Wenn uns aber das Argument entgegengehalten wird, eine politisch gewollte Regelung dürfe nicht an den Ergebnissen der Föderalismusreform scheitern, dann sind selbstverständlich die Verfassungsressorts der Bundesregierung gefordert. Dieser Aufgabe werden sie gerecht, auch wenn das nicht auf allen Seiten des Hauses ausschließlich zur Freude gereicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vor diesem Hintergrund ist es die wichtigste Aufgabe der Verfassungsressorts – Justizministerium und Innenministerium –, anerkannte und nachvollziehbare Maßstäbe für die Prüfung der Verfassungskonformität aufzustellen. Diese Maßstäbe dürfen nicht von Gesetz zu Gesetz neu festgelegt werden, sondern müssen generell gültig sein. Wir müssen uns in allen Fällen von ihnen leiten lassen, unabhängig von der politischen Wünschbarkeit eines Vorhabens. Ich meine, immer dann, wenn eine Gesetzesvorlage verfassungsrechtlich mit guten Argumenten vertretbar ist, sollten von der Regierung keine Einwände erhobenwerden, sondern die politischen Entscheidungen des Parlaments respektiert werden. Wenn wir uns auf diesen Grundsatz einigen könnten, wären wir schon wesentlich weiter. Dann könnten wir sachlich darüber diskutieren, was bei der technischen Ausgestaltung des Prüfungsprozesses vielleicht noch verbessert werden kann. Ich bin im Übrigen der Auffassung, dass das Vorgehen der Bundesregierung dem von mir formulierten Prüfungsmaßstab in den beiden von Ihnen zuletzt angesprochenen Fällen durchaus gerecht geworden ist. Wenn Sie sich die Ausgestaltung unseres Gesetzgebungsverfahrens ansehen – von der Prüfung durch die Bundesregierung über die Prüfung im Rechtsausschuss des Bundesrates im so genannten ersten Durchgang, der Aufbereitung der verfassungsrechtlichen Fragestellungen für den Bundestag, der es dann seinerseits in Ausschussberatungen und Sachverständigenanhörungen vertiefen und weiter erörtern kann –, dann meine ich, dass wir verfahrensmäßige Garantien dafür haben, dass die Prüfung mit einem Höchstmaß an Seriosität und Gründlichkeit vorgenommen wird. Wir tragen für das, was zustande kommt, gemeinsam die Verantwortung. Ich möchte für die Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung – wer auch immer sie stellt – in Anspruch nehmen, dass wir alle gleichermaßen ausschließlich im Rahmen der Verfassung handeln wollen. Dieser Maßstab gilt für unsere Arbeit. Wir sind auch bereit, das in jedem einzelnen Fall konkret zu belegen. Für die Legitimität und die Glaubwürdigkeit unserer politisch-demokratischen Institutionen ist es schon wichtig, liebe Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, wie wir miteinander umgehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das war der Grund, warum mich der Stil Ihres Vortrags zu Beginn Ihrer Rede – auch wenn man über einzelne Argumente diskutieren kann – berührt hat. Ich glaube, dass wir ausgesprochen vorsichtig und zurückhaltend damit sein sollten, uns gegenseitig sach- und verfassungsfremde Motive oder unsachgemäße Arbeit zu unterstellen. Erlauben Sie mir bitte noch folgenden Hinweis: Auch zu Zeiten, als die FDP oder die Grünen an Bundesregierungen beteiligt waren, sollen einzelne Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt haben. Es ist also keine neue Erscheinung, die Sie hier beklagen. Für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist es wichtig, dass sich alle Verfassungsorgane, die in diesem oder einem späteren Stadium am Zustandekommen von Gesetzen beteiligt sind, gegenseitig mit Respekt begegnen. Dies gilt selbstverständlich auch für Entscheidungen des Bundespräsidenten. Soweit es im Parl. Staatssekretär Peter AltmaierLaufe dieses Prozesses unterschiedliche Auffassungen zwischen den beteiligten Verfassungsorganen gibt, sind wir aufgerufen, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Lösung zu finden, die vor dem Grundgesetz und vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. In den wenigen Fällen, in denen die unterschiedlichen Auffassungen durch eine Entscheidung des Bundespräsidenten oder durch Entscheidungen in einem bestimmten Verfahrensstadium deutlich werden, sind wir aufgerufen, schnellstmöglich, nachvollziehbar und transparent einen neuen überzeugenden Vorschlag zu machen. Ich bin davon überzeugt, dass uns dies auch im vorliegenden Fall gelingen wird. Vielen herzlichen Dank.

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