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Für die Zweistaatenlösung, eine Perspektive auf Frieden und das Recht auf Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen in Israel und Palästina

dip / drucksache 26.10.2026 · WP 21 · 21/8791 · Antrag · Original ↗

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Für die Zweistaatenlösung, eine Perspektive auf Frieden und das Recht auf Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen in Israel und Palästina Deutscher Bundestag Drucksache 21/8791 21. Wahlperiode 26.10.2026 Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Deborah Düring, Agnieszka Brugger, Dr. Franziska Brantner, Boris Mijatovic, Schahina Gambir, Claudia Roth, Max Lucks, Helge Limburg, Sara Nanni, Ulle Schauws, Ayse Asar, Lamya Kaddor, Dr. Alaa Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Für die Zweistaatenlösung, eine Perspektive auf Frieden und das Recht auf Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen in Israel und Palästina Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der israelisch-palästinensische Konflikt braucht eine Lösung, die sowohl den sicheren Fortbestand Israels als Heimstätte für Jüdinnen und Juden garantiert als auch die Schaffung eines souveränen Staates Palästina gewährleistet, damit alle Menschen in der Region Seite an Seite in Frieden leben können. Seit Jahrzehnten jedoch verhindert Extremismus eine friedliche Lösung und auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage erscheint eine Zweistaatenlösung zunehmend unwahrscheinlich. Dabei ist die Zweistaatenlösung auf Basis der Grenzen von 1967 der zentrale Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden und zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker auf beiden Seiten. Der Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 war der tödlichste Anschlag auf Jüdinnen und Juden seit der Shoa und in der Geschichte des Staates Israel. Über 1.200 Menschen wurden von der Hamas und anderen Terrororganisationen getötet, zum Teil unter Anwendung schwerster sexualisierter Gewalt, mehr als 5.000 Menschen wurden verletzt und über 250 Menschen entführt. Die Geiseln wurden monatelang misshandelt, gefoltert oder vergewaltigt, viele von ihnen sogar ermordet. Der systematische und mit militärischen Mitteln ausgeführte Angriff zielte vor allem auf ziviles Leben und überraschte Menschen in den frühen Morgenstunden auf einem Musikfestival und in ihren Häusern. Von dem Angriff waren insbesondere linke Israelis und die Friedensbewegung betroffen, die in den Kibbuzim rund um Gaza lebten und einen Alltag mit der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen teilten. Das Massaker vom 7. Oktober hat tiefe Spuren hinterlassen und großes Leid sowie schwere Traumata in der israelischen Bevölkerung und bei Jüdinnen und Juden weltweit verursacht. Neben der seit Jahrzehnten bestehenden existenziellen Bedrohung Israels durch den Iran sowie verschiedene Terrororganisationen hat der Angriff das Sicherheitsversprechen, dass sich nach der Shoa ein solcher Massenmord an Jüdinnen und Juden niemals wiederholen darf, grundlegend V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. erschüttert und viele Menschen retraumatisiert. Die Folgen reichen weit über die unmittelbar Betroffenen hinaus: Sie betreffen Überlebende, Angehörige der Ermordeten und Geiseln, evakuierte Gemeinden, Einsatzkräfte und die israelische Gesellschaft insgesamt. Studien dokumentieren anhaltende psychische Belastungen, Depressionen und Angststörungen. Psychotherapeutische Versorgung, psychosoziale Unterstützung und die Rehabilitation der Betroffenen werden noch über Jahre hinweg notwendig sein. Anhaltende Kriegserfahrungen und eine beständige Bedrohungslage werden die Verarbeitung der ursprünglichen Traumata zusätzlich erschweren. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss vom 12. Oktober 2023 zur Solidarität mit Israel (Drucksache 20/8736) Der Deutsche Bundestag bekennt sich darüber hinaus zur historischen Verantwortung Deutschlands, zum effektiven Schutz jüdischen Lebens und zur entschlossenen Bekämpfung von jedem Antisemitismus hierzulande und weltweit. Dazu gehört auch das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und die Unterstützung von Israels Sicherheit, die von vielen Seiten bedroht wird. Der infolge des Angriffs der Hamas sich unmittelbar anschließende Krieg der Netanyahu-Regierung in Gaza hat unermessliches Leid über die Palästinenser*innen gebracht: konservativen Schätzungen und von der israelischen Armee bestätigten Angaben zufolge starben über 70.000 Palästinenser*innen im Gazastreifen, darunter mindestens 20.000 Kinder durch die andauernden Einsätze der israelischen Armee (https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/session s-regular/session62/a-hrc-62-crp-2.pdf, https://www.spiegel.de/ausland/israel- armee-bestaetigt-70-000-kriegstote-in-gaza-a-922c9c7e-9d0c-4191-a146- 4d21ff33077d). Städte und zivile Infrastruktur in Gaza wurden nahezu vollständig zerstört. Das völkerrechtlich anerkannte Recht auf Selbstverteidigung in Art. 51 der UN- Charta als Ausnahme vom allgemeinen Gewaltverbot (Art.2 UN-Charta) unterliegt den Voraussetzungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Unabhängig davon sind alle Konfliktparteien im Rahmen der Kriegsführung an das humanitäre Völkerrecht gebunden, welches insbesondere den Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet. Eine Reihe damit verbundener Fragen werden aktuell in mehreren Verfahren vor internationalen Gerichten geprüft, deren Arbeit von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt wird. Im September 2025 stellte US-Präsident Trump einen sogenannten 20-Punkte- Plan zur Befriedung des Konflikts vor (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/friedensplan-usa-gazastreifen-israel- 100.html). Dieser Plan ist bis heute nur teilweise umgesetzt. Der im Oktober 2025 auf Basis des 20-Punkte Plans geschlossene sogenannte Waffenstillstand hat nicht das erhoffte Ende militärischer Operationen gebracht. Nach wie vor geht von der Hamas eine Gefahr für die Sicherheit der Menschen in Israel aus und durch beinahe tägliche Luftangriffe der israelischen Armee sind im Gazastreifen seitdem mittlerweile über 1.300 Menschen ums Leben gekommen (https://www.ochaopt.org/content/humanit rian-situation-report-11-september- 2026). Auch der ungehinderte und zuverlässige Zugang für die dringend notwendige humanitäre Versorgung der notleidenden Bevölkerung und den Wiederaufbau im Gazastreifen ist noch immer nicht ermöglicht. Gemäß Phase I des Waffenstillstandsabkommens hat ein Rückzug der Israel Defense Forces (IDF) hinter die sogenannte „Gelbe Linie“ zwar stattgefunden, doch diese wird immer wieder verschoben, womit Gaza faktisch zweigeteilt wird. Die IDF kontrolliert mittlerweile rund 70 % des Gaza-Gebiets (https://www.jpost.com/israel-news/defense-news/article-900215). Insgesamt gibt es bei der Frage zum zeitlichen Ablauf der vereinbarten Entwaffnung der Hamas und dem Rückzug der israelischen Armee aus dem Gazastreifen einen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Verhandlungsstillstand, den der sogenannte „Friedensrat“ von Präsident Trump bislang erwartungsgemäß nicht in der Lage war aufzulösen. Die Hamas darf keine politische Rolle in der zukünftigen Verwaltung des Gazastreifens spielen. Stattdessen muss langfristig die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) dazu befähigt werden, für die gesamten palästinensischen Gebiete, einschließlich des Gazastreifens, die politische und zivile Verwaltung zu übernehmen, wie im Rahmen der New York Erklärung von 142 VN-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland bekräftigt wurde (https://de.euronews.com/2025/09/13/un-generalversammlung- zweistaatenlosung-israel-und-palastina). Die humanitäre Lage in Gaza ist weiterhin katastrophal (https://www.oxfam.de/publikationen/gemeinsamer-bericht-palaestinensischen- organisationen-konkreter-plan-wiederaufbau). Laut den Vereinten Nationen leben über 1,9 Millionen Binnenvertriebene in Gaza – etwa 90 % der Bevölkerung. Internationale Mitarbeitende können Gaza aufgrund israelischer Restriktionen weitestgehend nicht mehr betreten. Die Wasser-, Strom-, Gesundheits- und Nahrungsmittelversorgung in Gaza sind nahezu vollständig zerstört. Anfang März 2025 unternahm Israel eine vollständige humanitäre Abriegelung des Gazastreifens und blockierte die Lieferungen humanitärer Güter für fast drei Monate. Der Versuch einer US-amerikanisch- israelischen humanitären Versorgung durch die neu gegründete sogenannte Gaza- Humanitarian-Foundation (GHF) misslang. Laut Angaben der Vereinten Nation sind zwischen Mai und Oktober 2025 über 1.100 Menschen im Umfeld der Essensausgabestellen der GHF getötet worden. Organisationen wie das Internationale Rote Kreuz sowie zahlreiche humanitäre Organisationen bezeichneten die GHF-Verteilstellen als „Todesfallen“ (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/gaza-ghf-kritik-100.html). Ende 2025 hat die israelische Regierung insgesamt 37 Hilfsorganisationen die Registrierung und Lizenzen für den Gazastreifen und das Westjordanland entzogen, nicht verlängert oder die Verlängerung an Bedingungen gekoppelt, die den humanitären Prinzipien zuwider stehen (https://www.medico.de/presse/2025/israel-entzieht-37-deutschen- internationalen-hilfsorganisationen-die-registrierung). Dies verstößt gegen die Pflicht einer Besatzungsmacht, die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, medizinischen Gütern und dem Nötigsten sicherzustellen und humanitäre Hilfe vollumfänglich zuzulassen. Der Internationale Gerichtshof hat Israel mit rechtsverbindlichen Anordnungen vom 26. Januar, 28. März und 24. Mai 2024 verpflichtet, die ungehinderte Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen sicherzustellen. Medikamente, medizinisches Material, Treibstoff und Ersatzteile zum Beispiel für die Wasseraufbereitung fehlen weiterhin, der Zugang zu sauberem Wasser ist insgesamt unzureichend und das Gesundheitssystem nahezu vollständig kollabiert. Zudem bleibt auch die Ernährungslage hochgradig fragil: Nach aktueller IPC-Analyse waren zuletzt mehr als 1,2 Millionen Menschen bzw. 59 Prozent der Bevölkerung von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen (https://www.unicef.org/press-releases/food-security-and-child-nutrition-crises- persist-gaza-despite-fragile-gains-due). Von israelischen Behörden verhängte Zugangs- und Einfuhrbeschränkungen, Restriktionen für internationale Organisationen sowie Einfuhrbeschränkungen für sogenannte Dual-Use-Güter erschweren nicht nur die humanitäre Versorgung, sondern auch strukturbildende Übergangshilfe und langfristig den Wiederaufbau in Gaza. Besonders betroffen, vor Allem von der fehlenden medizinischen Versorgung, sind Schwangere, Neugeborene und Kinder, deren Sterblichkeitsrisiko damit erheblich steigt. Die Zahl mangelernährter Kinder ist deutlich gestiegen. Ein im Juni 2026 veröffentlichter UN-Bericht verdeutlicht das Ausmaß der Schäden, die Kindern im Zusammenhang mit Krieg und humanitärer Blockade zugefügt V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. wurden (https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/session s-regular/session62/a-hrc-62-crp-2.pdf). Auch die langfristigen Folgen werden zunehmend sichtbar: Laut WHO haben mehr als 43.000 Menschen schwere, lebensverändernde Verletzungen erlitten, darunter sind rund 6.000 Amputationen. Die wenigen Rehabilitationsangebote sind massiv überlastet, notwendige Hilfsmittel und einfachste medizinische Geräte fehlen weitgehend. Patient*innen sterben infolge des Zusammenbruchs des Gesundheitssystems auch an grundsätzlich behandelbaren Krankheiten (u. a. https://www.msf.org/gaza-israeli-entry-restrictions-cause-critical-shortage- medical-supplies). Gleichzeitig sind Symptome schwerer Traumatisierung weit verbreitet. Die physischen und psychischen Folgen des Krieges werden die Bevölkerung über Jahrzehnte belasten und stellen eine erhebliche Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung der gesamten Region dar. Um akute Not zu lindern und grundlegende Versorgungsleistungen sowie gesellschaftliche Strukturen zügig wiederherzustellen, muss die Humanitäre Hilfe, strukturbildende Übergangshilfe und der Wiederaufbau im Sinne der Early Recovery eng miteinander verzahnt werden. Der Einsatz internationaler Hilfsorganisationen und der Vereinten Nationen ist unerlässlich für die Versorgung der Zivilbevölkerung. Seit Beginn des Krieges am 7. Oktober 2023 sind im Gazastreifen mindestens 589 humanitäre Helfer getötet worden – eine Opferzahl, die die weltweiten Jahreszahlen von 2023 und 2024 deutlich übersteigt und das Ausmaß der Gefährdung humanitär Helfender in diesem Krieg auf erschütternde Weise verdeutlicht. Im Schatten des Kriegs in Gaza verschlechtert sich auch die Lage der Palästinenser*innen im Westjordanland inklusive Ost-Jerusalem zunehmend. Der bereits genannte „20-Punkte-Plan“ lässt dies und die Frage nach einem palästinensischen Staat außen vor. Ohne das Westjordanland gibt es jedoch keine Perspektive für einen palästinensischen Staat und die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser*innen. Derzeit befindet sich das Westjordanland in einer tiefen politischen und sozialen Krise: Die politische Führung ist massiv geschwächt und hat an Legitimität eingebüßt, Neuwahlen sind seit vielen Jahren überfällig, politische Machtkonzentration, Korruption und Misswirtschaft sowie Einschränkungen demokratischer und freiheitlicher Rechte stellen zusätzlich zu den vielen externen Faktoren Herausforderungen dar. In diesem Zusammenhang bedarf es eines umfassenden Reformprozesses durch die PA, auch um ihre institutionelle Leistungsfähigkeit und Fähigkeit zu einer verantwortungsvollen Regierungsführung zu stärken (https://ecfr.eu/publication/averting-west-bank- collapse-how-to-revive-palestinian-politics/#change-is-in-the-eye-of- thebeholder). Gleichzeitig muss die israelische Regierung die einbehaltenen Zoll- und Steuereinnahmen an die PA freigeben, auch um deren finanzielle und administrative Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zahlreiche Aussagen israelischer Regierungsvertreter*innen, darunter Premierminister Netanjahu, verdeutlichen, dass die Zweistaatenlösung für Israelis und Palästinenser*innen durch die aktuelle israelische Regierung klar abgelehnt wird (u.a. https://www.tagesschau.de/ausland/netanjahu-anerkennung- palaestinenserstaat-grossbritannien-100.html). Mit dem anhaltenden Bau illegaler Siedlungen und dem Übertragen ziviler Befugnisse und Zuständigkeit der verantwortlichen Militärbehörden in die Zuständigkeitsbereiche israelischer Ministerien annektiert Israel Stück für Stück das besetzte Westjordanland und macht damit eine Zweistaatenlösung zunehmend unmöglich. Unter Billigung der israelischen Regierung und begleitet von der menschenverachtenden Rhetorik der rechtsextremen israelischen Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich werden immer mehr Palästinenser*innen durch israelische Staatsbürger*innen vertrieben und faktisch enteignet (https://www.amnesty.org/en/wp- content/uploads/2026/06/2026-06-29-Erasing-anything-Palestinian-high-res- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. After-Amendment-2.pdf). Immer öfter kommt es zu gewalttätigen Übergriffen mit tödlichen Folgen (https://news.un.org/en/story/2026/07/1168045). Der rechtsextreme Finanzminister Bezalel Smotrich hat die Pläne für den Bau von 3.401 Häusern für israelische Siedler zwischen einer bestehenden Siedlung im Westjordanland und Jerusalem genehmigt. Sollte das „E1“ genannte Siedlungsprojekt umgesetzt werden, würde es die territoriale Zerstückelung des Westjordanlands dramatisch verschärfen, die Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Westjordanland erheblich erschweren, Ost-Jerusalem noch stärker vom übrigen besetzten Westjordanland abtrennen und die Bewegungsfreiheit der palästinensischen Bevölkerung weiter einschränken. Mit der ohnehin geografischen Trennung vom Gazastreifen würde damit die Verwirklichung eines territorial zusammenhängenden palästinensischen Staates massiv erschwert. Der Siedlungsbau verstößt gegen das Völkerrecht und einschlägige Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Er verhindert eine verhandelte Zweistaatenlösung sowie ein Ende der israelischen Besatzung des Westjordanlands, wie der Internationale Gerichtshof (IGH) sie fordert (https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case- related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf). Neben der systematischen und weitreichenden Gewalt durch gewalttätige Siedlergruppen und dem fehlenden Schutz sowie der fehlenden Ahndung durch staatliche Institutionen, gibt es zahlreiche dokumentierte Fälle von willkürlicher Inhaftierung (https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/opt/20240731- Thematic-report-Detention-context-Gaza-hostilities.pdf) und Folter gegen Palästinenser*innen, insbesondere seit Beginn des Gaza-Krieges, darunter sexualisierte Gewalt, Isolationshaft sowie den ausgeweiteten Einsatz von Administrativhaft ohne Anklage oder rechtsstaatliches Verfahren (https://www.btselem.org/sites/default/files/publications/202601_living_hell_en g.pdf). Überdies hat die Knesset mit dem am 30. März 2026 verabschiedeten Gesetz die Todesstrafe ausschließlich für Palästinenser*innen ausgeweitet (www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-knesset-todesstrafe-100.html). Die EU muss im anstehenden Friedensprozess eine aktive Rolle spielen. Auch im Nahen Osten gilt: Nur eine starke und geeinte EU kann das nötige diplomatische Gewicht entwickeln, um wirkungsvoll zu handeln und zum Frieden in Nahost beizutragen. Das erfordert Bewegung von allen Seiten. Eine Politik der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union, die sich zu einer friedlichen Lösung, dem Fortbestand Israels als sichere Heimstätte für Jüdinnen und Juden und der Schaffung eines souveränen Staates Palästina bekennt, muss sich entschieden und proaktiv dafür einsetzen, dass das Ziel eines langfristigen Friedens verfolgt wird, statt dass jede Aussicht auf Frieden untergraben wird. Terror lässt sich nicht mit militärischer Gewalt besiegen. Die internationale Gemeinschaft muss alles dafür tun, zu verhindern, dass sich die Kräfte durchsetzen, die Menschenverachtung, Hass und Gewalt predigen und praktizieren und stattdessen alle Kräfte in der Region unterstützen, die angesichts der düsteren Situation auf ein Ende der Gewalt und einen politischen Ausgleich setzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich weiterhin und verstärkt – nicht nur gegenüber Israelis und Palästinenser*innen, sondern auch der US-Administration sowie den arabischen Staaten, insbesondere jenen, die den Abraham-Abkommen beigetreten sind, für eine Zwei-Staaten-Regelung auf Basis der Grenzen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. von 1967 einzusetzen, weil sie die Verwirklichung der nationalen Aspirationen sowohl auf israelischer wie palästinensischer Seite und damit sowohl den Fortbestand des Staates Israel als demokratischen Staat und nationale Heimstätte für das jüdische Volk als auch die Schaffung eines souveränen, lebensfähigen und demokratischen Staates Palästina erlaubt; 2. weiterhin aktiv für die Sicherheit des Staates Israels als einem zentralen Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik einzutreten; 3. sich prioritär für die Anerkennung eines souveränen, demokratischen, und lebensfähigen palästinensischen Staates einzusetzen; 4. sich für die Entwaffnung und politische Entmachtung der Hamas einzusetzen, so dass sie keine politische Rolle in der zukünftigen Verwaltung des Gazastreifens spielt; 5. sich gemeinsam mit EU-Partnern für die Schaffung eines neuen diplomatischen, multilateralen Rahmens zur Wiederaufnahme von Verhandlungen zur Regelung des israelisch-palästinensischen Konflikts einzusetzen und dabei insbesondere die aktive Einbindung von Frauen und zivilgesellschaftlichen Stimmen sicherzustellen, um einen inklusiven Prozess mit politischen Lösungen unter Einbeziehung der PA und der israelischen Regierung zu entwickeln; 6. sich für die Umsetzung und Beachtung der Resolution 2334 des UN- Sicherheitsrats von 2016, die einen unverzüglichen und vollständigen Stopp der illegalen Siedlungsaktivitäten fordert, sowie des IGH- Gutachtens vom 19. Juli 2024, das die fortlaufende Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten für völkerrechtswidrig erklärt und ihre umgehende Beendigung verlangt, einzusetzen; 7. weiterhin ihr Handeln auf der rechtlichen Grundlage der Grenzen von 1967 auszurichten und die durch Israel herbeigeführten Veränderungen an den palästinensischen Gebieten (Gaza, Westjordanland, Ost- Jerusalem) weiterhin nicht anzuerkennen; in den Beziehungen mit Israel weiterhin zwischen dem israelischen Staatsgebiet und den besetzten palästinensischen Gebieten zu differenzieren und in diesem Zusammenhang als Bundesrepublik Deutschland keine Vertragsbeziehungen mit Israel zu unterhalten, in welchen Israel für die besetzten Gebiete handelt und dadurch seine rechtswidrige Präsenz in den besetzten Gebieten festigt. Hierfür soll die Bundesregierung: a. sowohl in bilateralen Gesprächen als auch öffentlich auf die Regierung Netanjahu einwirken, den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau und die Annexionsschritte zu beenden; b. Sanktionen gegen extremistische Politiker wie die Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben-Gvir im Europäischen Rat nicht länger blockieren; c. sich auf EU-Ebene für eine Ausweitung der Sanktionen gegen gewalttätige Siedler*innen sowie für Organisationen, die zu V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Gewalt und zur Ausweitung der Siedlungspolitik beitragen, einsetzen; d. sicherstellen, dass die finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel in keiner Weise den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in den besetzen Gebieten zugutekommt und dafür Maßnahmen ergreifen, die die Vorteile, die Israel gegenüber anderen Drittstaaten genießt, nicht den Siedlungen, Siedler*innen und dort tätigen Unternehmen zugutekommen; e. die Teilaussetzung des EU-Assoziierungsabkommen im Europäischen Rat nicht weiter blockieren und sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung und Kultur als wichtige Brücken zwischen unseren eng verbundenen Gesellschaften davon unberührt bleibt; f. auf europäischer Ebene geeignete Maßnahmen ergreifen, um gemäß bestehender Völkerrechtslage die Einfuhr von Produkten aus völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten vollständig zu unterbinden; 8. palästinensische Staatlichkeitsbestrebungen zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser*innen unterstützen und von der Palästinensischen Autonomiebehörde mit Nachdruck auf die Umsetzung von Reformen drängen Hierfür soll die Bundesregierung: a. beim Aufbau und der Reform rechtsstaatlicher Institutionen und der Ausbildung von Verwaltung und Justiz der Palästinensischen Autonomiebehörde unterstützen; b. Im Rahmen der Reformerwartungen verdeutlichen, dass es Fortschritte in der Demokratisierung, beim Abbau von Repressionen und Einschränkungen gegenüber der Zivilgesellschaft und beim Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit braucht; c. die Palästinensische Autonomiebehörde auf die zeitnahe Abhaltung der überfälligen Wahlen des Nationalen Legislativrates sowie der Präsidentschaftswahlen drängen und sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sowohl die PA als auch die israelische Regierung sicherstellt, dass Palästinenser*innen in allen palästinensischen Gebieten, inklusive Ostjerusalem und Gaza frei von Mobilitätseinschränkungen die Möglichkeiten zur sicheren Stimmabgabe erhalten; d. darauf drängen, dass die israelische Regierung die vorenthaltenen elementaren Zoll- und Steuereinnahmen an die PA freigibt um die Basis für staatliche Handlungsfähigkeit herzustellen; e. den 2010 ins Leben gerufenen und bis 2020 regelmäßig abgehaltenen Deutsch-Palästinensischen Lenkungsausschuss zwischen der Bundesregierung und der Palästinensischen Autonomiebehörde, mit dem Ziel, diese "beim Aufbau effektiver staatlicher Strukturen in den Palästinensischen Gebieten nachhaltig [zu] unterstützen" (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/100514- zukunft-pal-223446) wieder regelmäßig stattfinden zu lassen; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. f. sich dafür einzusetzen, dass das Westjordanland, inklusive Ost- Jerusalem genauso wie der Gazastreifen von Palästinenser*innen selbst verwaltet werden und es keine dauerhafte Vertreibung von Palästinenser*innen, Verkleinerung und Besatzung palästinensischer Gebiete gibt, wie derzeit im Gazastreifen durch die sogenannte gelbe Linie oder im Westjordanland durch illegalen Siedlungsbau, wie z.B. das Projekt „E1“; g. sich für die Übertragung der politischen und administrativen Kontrolle des Gazastreifens auf die Palästinensische Autonomiebehörde einzusetzen und notwendige vorbereitende Schritte zu unterstützen; 9. von allen Konfliktparteien die konsequente Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu verlangen und die humanitäre Versorgung durch die Organisationen der Vereinten Nationen, anerkannter, erfahrener Nichtregierungsorganisationen und der Rotkreuz- Rothalbmondbewegung dauerhaft und ohne Behinderung sicherstellen und mit Nachdruck den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten, ziviler Infrastruktur und humanitären Helferinnen und Helfer einfordern; 10. ausnahmslos die Vorgaben des Römischen Statuts und insbesondere Ermittlungen und alle Festnahme- und Überstellungsersuchen des IStGH respektieren und umsetzen; 11. sich gegenüber der israelischen Regierung für den uneingeschränkten Zugang für unabhängige internationale Journalist*innen sowie UN- Untersuchungskommissionen in den Gazastreifen einsetzen, um die Aufarbeitung von Verbrechen aller Kriegsparteien zu ermöglichen; 12. sich für eine umfassende Aufarbeitung der Menschenrechtsverbrechen der Hamas an der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wie etwa extralegaler Hinrichtungen oder anderer Menschenrechtsverletzungen einsetzen; 13. die Verpflichtungen als Vertragsstaat des Waffenhandelsvertrages (ATT) und seine nationalen Umsetzungsgesetze strikt einhalten und deren Umsetzung sowie die Einhaltung durch die israelische Regierung wirksam überprüfen, sowie angesichts der dokumentierten Verstöße gegen das Völkerrecht der israelischen Armee Rüstungsexportbeschränkungen wieder einsetzen und auf das militärische Vorgehen im Westjordanland ausweiten, sowie Rüstungsexporte nach Israel danach zu differenzieren, ob sie der legitimen Verteidigung Israels gegen äußere und terroristische Bedrohungen dienen oder das Risiko besteht, dass sie bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, zur Vertreibung oder dauerhaften Besetzung palästinensischer Gebiete eingesetzt werden; 14. sich gegenüber der israelischen Regierung mit Nachdruck für die Abschaffung des Gesetzes zur Ausweitung der diskriminatorischen Todesstrafe zu Lasten der Palästinenser*innen, das Mitte Mai 2026 in Kraft trat, einzusetzen und bis zur Umsetzung der Abschaffung ein Hinrichtungsmoratorium zu fordern; 15. sich gegen die von UN-Stellen, Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen Medien dokumentierten schweren Misshandlungen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. palästinensischer Gefangener in israelischer Haft einzusetzen und mit Nachdruck die strikte Einhaltung von Menschenrechts- und Rechtsstaatsprinzipien in israelischen Gefängnissen inklusive des absoluten Folterverbots und der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung Gefangener einzufordern, sowie die israelische Regierung mit Nachdruck dazu aufzufordern, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) gemäß seinem völkerrechtlichen Mandat ungehinderten Zugang zu palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen zu geben; 16. sich dafür einzusetzen, die Vorwürfe von Misshandlungen und Folter durch unabhängige internationale Kommissionen untersuchen zu lassen und strafrechtlich aufzuarbeiten und sich für eine konsequente Strafverfolgung von Täter*innen dieser Misshandlungen, der Vielzahl an Kriegsverbrechen, der zunehmenden Siedler*innengewalt im Westjordanland sowie dem Terror einzusetzen; 17. gegenüber der israelischen Regierung immer wieder deutlich machen, dass humanitäre Hilfe unabhängig, ungehindert und entsprechend der humanitären Prinzipien geleistet werden muss und darüber hinaus, auch zum Schutz der humanitären Helfer*innen, sichergestellt sein muss, dass humanitäre Güter nicht aufgrund von bewusst herbeigeführter Verknappung zum Spielball krimineller und terroristischer Gruppen werden; 18. sich gegenüber der israelischen Regierung dafür einsetzen, dass humanitären NGOs, denen die Verlängerung ihrer Registrierung in Gaza und dem Westjordanland verweigert wurde, wieder registriert werden, damit sie ihre lebenswichtige humanitäre Arbeit in den besetzten palästinensischen Gebieten fortsetzen können; 19. die Arbeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina- Flüchtlinge (UNRWA) als die derzeit einzige Organisation, die die breite Versorgung der Palästinenser*innen gewährleisten kann, anerkennen und ausreichende Finanzierung bereitstellen, sich für ihren vollen Zugang und ein Ende des Tätigkeits- und Kontaktverbots einsetzen, sowie die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Colonna- Berichts vorantreiben und auch hierfür zur notwendigen Finanzierung beitragen; 20. die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in den palästinensischen Gebieten auch angesichts der Kürzungen in Einzelplan 23 und Einzelplan 05 verlässlich und mehrjährig absichern; 21. sich gemeinsam mit EU-Partnern und den arabischen Staaten aktiv an strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau des Gazastreifens Beteiligen, der palästinensisch geführt, unter Verantwortung einer reformierten PA und unter Einbindung der palästinensische Zivilgesellschaft erfolgen muss, hierfür deutsche Beiträge für den Wiederaufbau insbesondere im Rahmen multilateraler, transparenter Mechanismen unter Beteiligung der Vereinten Nationen und der Weltbank bereitstellen und sie an die Bedingungen knüpfen, dass sie weder Vertreibung oder Umsiedlung außerhalb des Gazastreifens noch eine dauerhafte Teilung des Gebiets befördern und palästinensische Eigentumsrechte gewahrt bleiben; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 22. sich für die Stärkung der unabhängigen Zivilgesellschaft in Israel und den palästinensischen Gebieten, die elementare Friedens- und Menschenrechtsarbeit leistet und dafür massiv gesellschaftlich wie politisch unter Druck steht, einsetzen, sie finanziell unterstützen und der israelischen Regierung gegenüber mit allen diplomatisch zur Verfügung stehenden Mitteln der Beschränkung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen etwa durch die geplante Besteuerung auf ausländische öffentliche Mittel für NGOs sowie ihrer Diffamierung und Kriminalisierung entschieden entgegentreten; 23. sich entschieden gegen Aufrufe zur pauschalen Ausgrenzung israelischer oder palästinensischer Wissenschaftler*innen, Kulturschaffender, Sportler*innen sowie Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft stellen und sich proaktiv für gesellschaftliche Kooperationen, Dialog und Austausch zwischen israelischen, palästinensischen, deutschen und weiteren europäischen Akteur*innen einsetzen; 24. dem Internationalen Fonds für Frieden (International Peace Fund), der am 11. Juni 2026 vom Vereinigten Königreich, Australien und Kanada ins Leben gerufen wurde, beitreten, um Gebermittel zu bündeln, Fördermittel besser zu koordinieren und zivilgesellschaftliche Arbeit, insbesondere israelisch-palästinensische Dialogformate von Frauenprojekten, interreligiöse Zusammenarbeit, Friedensinitiativen und Jugendprojekten, effizienter fördern. Berlin, den 13. Oktober 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Begründung Langfristig bleibt die Zweistaatenlösung die einzige Perspektive für Frieden und Sicherheit aller Menschen in der Region. Es braucht eine gemeinsame Perspektive für Gaza und das Westjordanland, anders ist Staatlichkeit nicht denkbar. Die völkerrechtswidrige Besatzung des Westjordanlandes und die Annexionen müssen beendet werden. Es darf keine Lösung über die Köpfe der Palästinenser*innen hinweg geben. Zentrales Element für gleichberechtigte Verhandlungen über eine Zweitstaatenlösung ist die Anerkennung des Staates Palästina. Im aktuellen Friedensprozess ist die Anerkennung auch durch Deutschland ein prioritärer Schritt. Die Regierungsverantwortung im gesamten palästinensischen Gebiet muss bei der Palästinensischen Autonomiebehörde liegen, mit angemessener internationaler Unterstützung. Die Hamas und andere Terrorgruppen dürfen darin keine Rolle spielen. Israelis und die Palästinenser*innen brauchen die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, um die Voraussetzungen für einen Frieden zu schaffen, denn der Weg dahin ist weit. Dies ist notwendig und auch im deutschen Interesse im Sinne einer friedlichen Region und einer völkerrechtsbasierten internationalen Ordnung. Internationale Vermittlung muss auf einen gerechten, selbstbestimmten Friedensprozess hinwirken, der den Weg für das Ende der Besatzung und die gegenseitige Anerkennung zweier souveräner Staaten auf der Grundlage von 1967 ebnet, sowie die Zivilgesellschaft einbezieht. Gleichzeitig bedarf es Schritte zu einer umfassenden Friedensordnung im Nahen Osten unter anderem durch regionale Dialogformate. Es ist geltendes Recht, dass grundsätzlich keine Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern erfolgen dürfen, wenn das eindeutige Risiko völkerrechtswidriger Verwendung besteht. In diesem Sinne braucht es verlässliche Mechanismen der Endverbleibskontrolle gelieferter Waffen an alle Länder zwecks einer effizienten Umsetzung des Rechts. Das gilt auch für Israel. Gleichzeitig gehört zu deutscher Verantwortung gegebenenfalls auch militärische Unterstützung für die Verteidigung Israels und seiner Bürger*innen vor Angriffen und Bedrohung durch Akteure wie dem iranischen Regime, der Hisbollah, den Huthi-Milizen, der Hamas und dem Islamischen Dschihad zu gewähren. Gleichzeitig dürfen diese nicht zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder zur Vertreibung aus oder dauerhaften Besetzung von palästinensischen Gebieten eingesetzt werden. Ob deutsche Waffen zur Selbstverteidigung oder etwa zur Vertreibung der palästinensischen Zivilbevölkerung eingesetzt werden können, ist eine Differenzierung, die nicht leicht zu treffen, aber notwendig ist, um unserer Verantwortung für die Sicherheit Israels unter Achtung des Völkerrechts gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland sich zurecht entschieden, keine neuen Ausfuhrgenehmigungen für den Export von Waffen und Rüstungsgütern nach Israel zu erteilen, die im völkerrechtswidrigen Vorgehen in Gaza eingesetzt werden können. Zusicherungen zum völkerrechtskonformen Einsatz gelieferter Rüstungsgüter können das Verbot, tatsächlich völkerrechtswidrige Einsätze mit zu ermöglichen, niemals überragen. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Exportbeschränkungen wieder aufzuheben, ist angesichts der äußerst fragilen Waffenruhe und den Entwicklungen im Westjordanland unangemessen. Das EU-Assoziierungsabkommen enthält starke positive Anreize zur Einhaltung des Völkerrechts. Der beiderseitige Respekt für Menschenrechte und demokratische Prinzipien ist nach Artikel 2 des Abkommens ein essenzieller Bestandteil der engen Kooperation zwischen Israel und den Ländern der Europäischen Union. Die Bundesregierung sollte ein gemeinsames europäisches Vorgehen im Sinne einer Anwendung der Menschenrechtsklausel nicht länger blockieren und den Weg frei machen für eine Teilaussetzung des Abkommens, falls Israel seine völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin nicht erfüllt. Davon unberührt bleiben muss die Zusammenarbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft und Forschungseinrichtungen als wichtige Brücken zwischen den eng verbundenen Gesellschaften. Zu einem Friedensprozess gehört auch die rechtliche und politische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen. Deutsche und europäische Nahostpolitik soll aktiv dafür werben, dass Verstöße transparent aufgeklärt und geahndet werden. Wir stehen an der Seite der rechtsstaatlichen Kräfte in Israel, die zu Hunderttausenden für den Erhalt der unabhängigen Justiz auf die Straße gegangen sind. Darüber hinaus spielt die internationale Gerichtsbarkeit - insbesondere der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) - eine zentrale Rolle, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung selbst ernsthaft durchzuführen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Wir stehen solidarisch an der Seite der israelischen und palästinensischen Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Dialog, ein Ende der Besatzung, Gleichberechtigung und gegenseitige Anerkennung einsetzen. Eine lebendige und unabhängige Zivilgesellschaft ist ein zentraler Bestandteil demokratischer Gesellschaften und ein wesentlicher Pfeiler des internationalen Menschenrechtsschutzes. In Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten sehen sich zivilgesellschaftliche Organisationen zunehmend gesetzlichen, administrativen und finanziellen Einschränkungen ausgesetzt. Sie spielen aber eine Schlüsselrolle für einen nachhaltigen Frieden sowie die Verteidigung demokratischer Institutionen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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