Für die Zweistaatenlösung, eine Perspektive auf Frieden und das Recht auf Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen in Israel und Palästina
Text
Für die Zweistaatenlösung, eine Perspektive auf Frieden und das Recht auf Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen in Israel und Palästina
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8791
21. Wahlperiode 26.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Deborah Düring, Agnieszka Brugger,
Dr. Franziska Brantner, Boris Mijatovic, Schahina Gambir, Claudia Roth, Max Lucks,
Helge Limburg, Sara Nanni, Ulle Schauws, Ayse Asar, Lamya Kaddor, Dr. Alaa
Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Für die Zweistaatenlösung, eine Perspektive auf Frieden und das Recht auf Sicherheit
und Selbstbestimmung für alle Menschen in Israel und Palästina
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der israelisch-palästinensische Konflikt braucht eine Lösung, die sowohl den
sicheren Fortbestand Israels als Heimstätte für Jüdinnen und Juden garantiert als
auch die Schaffung eines souveränen Staates Palästina gewährleistet, damit alle
Menschen in der Region Seite an Seite in Frieden leben können.
Seit Jahrzehnten jedoch verhindert Extremismus eine friedliche Lösung und auch
vor dem Hintergrund der aktuellen Lage erscheint eine Zweistaatenlösung
zunehmend unwahrscheinlich. Dabei ist die Zweistaatenlösung auf Basis der
Grenzen von 1967 der zentrale Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden
und zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker auf beiden
Seiten.
Der Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 war der tödlichste Anschlag auf
Jüdinnen und Juden seit der Shoa und in der Geschichte des Staates Israel. Über
1.200 Menschen wurden von der Hamas und anderen Terrororganisationen
getötet, zum Teil unter Anwendung schwerster sexualisierter Gewalt, mehr als
5.000 Menschen wurden verletzt und über 250 Menschen entführt. Die Geiseln
wurden monatelang misshandelt, gefoltert oder vergewaltigt, viele von ihnen
sogar ermordet. Der systematische und mit militärischen Mitteln ausgeführte
Angriff zielte vor allem auf ziviles Leben und überraschte Menschen in den
frühen Morgenstunden auf einem Musikfestival und in ihren Häusern. Von dem
Angriff waren insbesondere linke Israelis und die Friedensbewegung betroffen,
die in den Kibbuzim rund um Gaza lebten und einen Alltag mit der
palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen teilten.
Das Massaker vom 7. Oktober hat tiefe Spuren hinterlassen und großes Leid
sowie schwere Traumata in der israelischen Bevölkerung und bei Jüdinnen und
Juden weltweit verursacht. Neben der seit Jahrzehnten bestehenden existenziellen
Bedrohung Israels durch den Iran sowie verschiedene Terrororganisationen hat
der Angriff das Sicherheitsversprechen, dass sich nach der Shoa ein solcher
Massenmord an Jüdinnen und Juden niemals wiederholen darf, grundlegend
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erschüttert und viele Menschen retraumatisiert. Die Folgen reichen weit über die
unmittelbar Betroffenen hinaus: Sie betreffen Überlebende, Angehörige der
Ermordeten und Geiseln, evakuierte Gemeinden, Einsatzkräfte und die israelische
Gesellschaft insgesamt. Studien dokumentieren anhaltende psychische
Belastungen, Depressionen und Angststörungen. Psychotherapeutische
Versorgung, psychosoziale Unterstützung und die Rehabilitation der Betroffenen
werden noch über Jahre hinweg notwendig sein. Anhaltende Kriegserfahrungen
und eine beständige Bedrohungslage werden die Verarbeitung der ursprünglichen
Traumata zusätzlich erschweren.
Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss vom 12. Oktober 2023 zur
Solidarität mit Israel (Drucksache 20/8736) Der Deutsche Bundestag bekennt sich
darüber hinaus zur historischen Verantwortung Deutschlands, zum effektiven
Schutz jüdischen Lebens und zur entschlossenen Bekämpfung von jedem
Antisemitismus hierzulande und weltweit. Dazu gehört auch das Bekenntnis zum
Existenzrecht Israels und die Unterstützung von Israels Sicherheit, die von vielen
Seiten bedroht wird.
Der infolge des Angriffs der Hamas sich unmittelbar anschließende Krieg der
Netanyahu-Regierung in Gaza hat unermessliches Leid über die
Palästinenser*innen gebracht: konservativen Schätzungen und von der
israelischen Armee bestätigten Angaben zufolge starben über 70.000
Palästinenser*innen im Gazastreifen, darunter mindestens 20.000 Kinder durch
die andauernden Einsätze der israelischen Armee
(https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/session
s-regular/session62/a-hrc-62-crp-2.pdf, https://www.spiegel.de/ausland/israel-
armee-bestaetigt-70-000-kriegstote-in-gaza-a-922c9c7e-9d0c-4191-a146-
4d21ff33077d). Städte und zivile Infrastruktur in Gaza wurden nahezu vollständig
zerstört.
Das völkerrechtlich anerkannte Recht auf Selbstverteidigung in Art. 51 der UN-
Charta als Ausnahme vom allgemeinen Gewaltverbot (Art.2 UN-Charta)
unterliegt den Voraussetzungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Unabhängig davon sind alle Konfliktparteien im Rahmen der Kriegsführung an
das humanitäre Völkerrecht gebunden, welches insbesondere den Schutz der
Zivilbevölkerung gewährleistet. Eine Reihe damit verbundener Fragen werden
aktuell in mehreren Verfahren vor internationalen Gerichten geprüft, deren Arbeit
von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt wird.
Im September 2025 stellte US-Präsident Trump einen sogenannten 20-Punkte-
Plan zur Befriedung des Konflikts vor
(https://www.tagesschau.de/ausland/asien/friedensplan-usa-gazastreifen-israel-
100.html). Dieser Plan ist bis heute nur teilweise umgesetzt. Der im Oktober 2025
auf Basis des 20-Punkte Plans geschlossene sogenannte Waffenstillstand hat nicht
das erhoffte Ende militärischer Operationen gebracht. Nach wie vor geht von der
Hamas eine Gefahr für die Sicherheit der Menschen in Israel aus und durch
beinahe tägliche Luftangriffe der israelischen Armee sind im Gazastreifen
seitdem mittlerweile über 1.300 Menschen ums Leben gekommen
(https://www.ochaopt.org/content/humanit rian-situation-report-11-september-
2026). Auch der ungehinderte und zuverlässige Zugang für die dringend
notwendige humanitäre Versorgung der notleidenden Bevölkerung und den
Wiederaufbau im Gazastreifen ist noch immer nicht ermöglicht. Gemäß Phase I
des Waffenstillstandsabkommens hat ein Rückzug der Israel Defense Forces
(IDF) hinter die sogenannte „Gelbe Linie“ zwar stattgefunden, doch diese wird
immer wieder verschoben, womit Gaza faktisch zweigeteilt wird. Die IDF
kontrolliert mittlerweile rund 70 % des Gaza-Gebiets
(https://www.jpost.com/israel-news/defense-news/article-900215). Insgesamt
gibt es bei der Frage zum zeitlichen Ablauf der vereinbarten Entwaffnung der
Hamas und dem Rückzug der israelischen Armee aus dem Gazastreifen einen
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Verhandlungsstillstand, den der sogenannte „Friedensrat“ von Präsident Trump
bislang erwartungsgemäß nicht in der Lage war aufzulösen.
Die Hamas darf keine politische Rolle in der zukünftigen Verwaltung des
Gazastreifens spielen. Stattdessen muss langfristig die Palästinensische
Autonomiebehörde (PA) dazu befähigt werden, für die gesamten
palästinensischen Gebiete, einschließlich des Gazastreifens, die politische und
zivile Verwaltung zu übernehmen, wie im Rahmen der New York Erklärung von
142 VN-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland bekräftigt wurde
(https://de.euronews.com/2025/09/13/un-generalversammlung-
zweistaatenlosung-israel-und-palastina).
Die humanitäre Lage in Gaza ist weiterhin katastrophal
(https://www.oxfam.de/publikationen/gemeinsamer-bericht-palaestinensischen-
organisationen-konkreter-plan-wiederaufbau). Laut den Vereinten Nationen
leben über 1,9 Millionen Binnenvertriebene in Gaza – etwa 90 % der
Bevölkerung. Internationale Mitarbeitende können Gaza aufgrund israelischer
Restriktionen weitestgehend nicht mehr betreten. Die Wasser-, Strom-,
Gesundheits- und Nahrungsmittelversorgung in Gaza sind nahezu vollständig
zerstört. Anfang März 2025 unternahm Israel eine vollständige humanitäre
Abriegelung des Gazastreifens und blockierte die Lieferungen humanitärer Güter
für fast drei Monate. Der Versuch einer US-amerikanisch- israelischen
humanitären Versorgung durch die neu gegründete sogenannte Gaza-
Humanitarian-Foundation (GHF) misslang. Laut Angaben der Vereinten Nation
sind zwischen Mai und Oktober 2025 über 1.100 Menschen im Umfeld der
Essensausgabestellen der GHF getötet worden. Organisationen wie das
Internationale Rote Kreuz sowie zahlreiche humanitäre Organisationen
bezeichneten die GHF-Verteilstellen als „Todesfallen“
(https://www.tagesschau.de/ausland/asien/gaza-ghf-kritik-100.html).
Ende 2025 hat die israelische Regierung insgesamt 37 Hilfsorganisationen die
Registrierung und Lizenzen für den Gazastreifen und das Westjordanland
entzogen, nicht verlängert oder die Verlängerung an Bedingungen gekoppelt, die
den humanitären Prinzipien zuwider stehen
(https://www.medico.de/presse/2025/israel-entzieht-37-deutschen-
internationalen-hilfsorganisationen-die-registrierung). Dies verstößt gegen die
Pflicht einer Besatzungsmacht, die Versorgung der Zivilbevölkerung mit
Lebensmitteln, medizinischen Gütern und dem Nötigsten sicherzustellen und
humanitäre Hilfe vollumfänglich zuzulassen. Der Internationale Gerichtshof hat
Israel mit rechtsverbindlichen Anordnungen vom 26. Januar, 28. März und 24.
Mai 2024 verpflichtet, die ungehinderte Versorgung der Bevölkerung im
Gazastreifen sicherzustellen.
Medikamente, medizinisches Material, Treibstoff und Ersatzteile zum Beispiel
für die Wasseraufbereitung fehlen weiterhin, der Zugang zu sauberem Wasser ist
insgesamt unzureichend und das Gesundheitssystem nahezu vollständig
kollabiert. Zudem bleibt auch die Ernährungslage hochgradig fragil: Nach
aktueller IPC-Analyse waren zuletzt mehr als 1,2 Millionen Menschen bzw. 59
Prozent der Bevölkerung von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen
(https://www.unicef.org/press-releases/food-security-and-child-nutrition-crises-
persist-gaza-despite-fragile-gains-due). Von israelischen Behörden verhängte
Zugangs- und Einfuhrbeschränkungen, Restriktionen für internationale
Organisationen sowie Einfuhrbeschränkungen für sogenannte Dual-Use-Güter
erschweren nicht nur die humanitäre Versorgung, sondern auch strukturbildende
Übergangshilfe und langfristig den Wiederaufbau in Gaza.
Besonders betroffen, vor Allem von der fehlenden medizinischen Versorgung,
sind Schwangere, Neugeborene und Kinder, deren Sterblichkeitsrisiko damit
erheblich steigt. Die Zahl mangelernährter Kinder ist deutlich gestiegen. Ein im
Juni 2026 veröffentlichter UN-Bericht verdeutlicht das Ausmaß der Schäden, die
Kindern im Zusammenhang mit Krieg und humanitärer Blockade zugefügt
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(https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/session
s-regular/session62/a-hrc-62-crp-2.pdf).
Auch die langfristigen Folgen werden zunehmend sichtbar: Laut WHO haben
mehr als 43.000 Menschen schwere, lebensverändernde Verletzungen erlitten,
darunter sind rund 6.000 Amputationen. Die wenigen Rehabilitationsangebote
sind massiv überlastet, notwendige Hilfsmittel und einfachste medizinische
Geräte fehlen weitgehend. Patient*innen sterben infolge des Zusammenbruchs
des Gesundheitssystems auch an grundsätzlich behandelbaren Krankheiten (u. a.
https://www.msf.org/gaza-israeli-entry-restrictions-cause-critical-shortage-
medical-supplies). Gleichzeitig sind Symptome schwerer Traumatisierung weit
verbreitet. Die physischen und psychischen Folgen des Krieges werden die
Bevölkerung über Jahrzehnte belasten und stellen eine erhebliche
Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung der gesamten Region dar.
Um akute Not zu lindern und grundlegende Versorgungsleistungen sowie
gesellschaftliche Strukturen zügig wiederherzustellen, muss die Humanitäre
Hilfe, strukturbildende Übergangshilfe und der Wiederaufbau im Sinne der Early
Recovery eng miteinander verzahnt werden. Der Einsatz internationaler
Hilfsorganisationen und der Vereinten Nationen ist unerlässlich für die
Versorgung der Zivilbevölkerung. Seit Beginn des Krieges am 7. Oktober 2023
sind im Gazastreifen mindestens 589 humanitäre Helfer getötet worden – eine
Opferzahl, die die weltweiten Jahreszahlen von 2023 und 2024 deutlich übersteigt
und das Ausmaß der Gefährdung humanitär Helfender in diesem Krieg auf
erschütternde Weise verdeutlicht.
Im Schatten des Kriegs in Gaza verschlechtert sich auch die Lage der
Palästinenser*innen im Westjordanland inklusive Ost-Jerusalem zunehmend. Der
bereits genannte „20-Punkte-Plan“ lässt dies und die Frage nach einem
palästinensischen Staat außen vor. Ohne das Westjordanland gibt es jedoch keine
Perspektive für einen palästinensischen Staat und die Verwirklichung des
Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser*innen.
Derzeit befindet sich das Westjordanland in einer tiefen politischen und sozialen
Krise: Die politische Führung ist massiv geschwächt und hat an Legitimität
eingebüßt, Neuwahlen sind seit vielen Jahren überfällig, politische
Machtkonzentration, Korruption und Misswirtschaft sowie Einschränkungen
demokratischer und freiheitlicher Rechte stellen zusätzlich zu den vielen externen
Faktoren Herausforderungen dar. In diesem Zusammenhang bedarf es eines
umfassenden Reformprozesses durch die PA, auch um ihre institutionelle
Leistungsfähigkeit und Fähigkeit zu einer verantwortungsvollen
Regierungsführung zu stärken (https://ecfr.eu/publication/averting-west-bank-
collapse-how-to-revive-palestinian-politics/#change-is-in-the-eye-of-
thebeholder). Gleichzeitig muss die israelische Regierung die einbehaltenen Zoll-
und Steuereinnahmen an die PA freigeben, auch um deren finanzielle und
administrative Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Zahlreiche Aussagen israelischer Regierungsvertreter*innen, darunter
Premierminister Netanjahu, verdeutlichen, dass die Zweistaatenlösung für Israelis
und Palästinenser*innen durch die aktuelle israelische Regierung klar abgelehnt
wird (u.a. https://www.tagesschau.de/ausland/netanjahu-anerkennung-
palaestinenserstaat-grossbritannien-100.html). Mit dem anhaltenden Bau illegaler
Siedlungen und dem Übertragen ziviler Befugnisse und Zuständigkeit der
verantwortlichen Militärbehörden in die Zuständigkeitsbereiche israelischer
Ministerien annektiert Israel Stück für Stück das besetzte Westjordanland und
macht damit eine Zweistaatenlösung zunehmend unmöglich. Unter Billigung der
israelischen Regierung und begleitet von der menschenverachtenden Rhetorik der
rechtsextremen israelischen Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich
werden immer mehr Palästinenser*innen durch israelische Staatsbürger*innen
vertrieben und faktisch enteignet (https://www.amnesty.org/en/wp-
content/uploads/2026/06/2026-06-29-Erasing-anything-Palestinian-high-res-
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After-Amendment-2.pdf). Immer öfter kommt es zu gewalttätigen Übergriffen
mit tödlichen Folgen (https://news.un.org/en/story/2026/07/1168045). Der
rechtsextreme Finanzminister Bezalel Smotrich hat die Pläne für den Bau von
3.401 Häusern für israelische Siedler zwischen einer bestehenden Siedlung im
Westjordanland und Jerusalem genehmigt. Sollte das „E1“ genannte
Siedlungsprojekt umgesetzt werden, würde es die territoriale Zerstückelung des
Westjordanlands dramatisch verschärfen, die Verbindung zwischen dem
nördlichen und südlichen Westjordanland erheblich erschweren, Ost-Jerusalem
noch stärker vom übrigen besetzten Westjordanland abtrennen und die
Bewegungsfreiheit der palästinensischen Bevölkerung weiter einschränken. Mit
der ohnehin geografischen Trennung vom Gazastreifen würde damit die
Verwirklichung eines territorial zusammenhängenden palästinensischen Staates
massiv erschwert.
Der Siedlungsbau verstößt gegen das Völkerrecht und einschlägige Resolutionen
des UN-Sicherheitsrats. Er verhindert eine verhandelte Zweistaatenlösung sowie
ein Ende der israelischen Besatzung des Westjordanlands, wie der Internationale
Gerichtshof (IGH) sie fordert (https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-
related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf).
Neben der systematischen und weitreichenden Gewalt durch gewalttätige
Siedlergruppen und dem fehlenden Schutz sowie der fehlenden Ahndung durch
staatliche Institutionen, gibt es zahlreiche dokumentierte Fälle von willkürlicher
Inhaftierung
(https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/opt/20240731-
Thematic-report-Detention-context-Gaza-hostilities.pdf) und Folter gegen
Palästinenser*innen, insbesondere seit Beginn des Gaza-Krieges, darunter
sexualisierte Gewalt, Isolationshaft sowie den ausgeweiteten Einsatz von
Administrativhaft ohne Anklage oder rechtsstaatliches Verfahren
(https://www.btselem.org/sites/default/files/publications/202601_living_hell_en
g.pdf). Überdies hat die Knesset mit dem am 30. März 2026 verabschiedeten
Gesetz die Todesstrafe ausschließlich für Palästinenser*innen ausgeweitet
(www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-knesset-todesstrafe-100.html).
Die EU muss im anstehenden Friedensprozess eine aktive Rolle spielen. Auch im
Nahen Osten gilt: Nur eine starke und geeinte EU kann das nötige diplomatische
Gewicht entwickeln, um wirkungsvoll zu handeln und zum Frieden in Nahost
beizutragen. Das erfordert Bewegung von allen Seiten.
Eine Politik der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union, die sich
zu einer friedlichen Lösung, dem Fortbestand Israels als sichere Heimstätte für
Jüdinnen und Juden und der Schaffung eines souveränen Staates Palästina
bekennt, muss sich entschieden und proaktiv dafür einsetzen, dass das Ziel eines
langfristigen Friedens verfolgt wird, statt dass jede Aussicht auf Frieden
untergraben wird.
Terror lässt sich nicht mit militärischer Gewalt besiegen. Die internationale
Gemeinschaft muss alles dafür tun, zu verhindern, dass sich die Kräfte
durchsetzen, die Menschenverachtung, Hass und Gewalt predigen und
praktizieren und stattdessen alle Kräfte in der Region unterstützen, die angesichts
der düsteren Situation auf ein Ende der Gewalt und einen politischen Ausgleich
setzen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich weiterhin und verstärkt – nicht nur gegenüber Israelis und
Palästinenser*innen, sondern auch der US-Administration sowie den
arabischen Staaten, insbesondere jenen, die den Abraham-Abkommen
beigetreten sind, für eine Zwei-Staaten-Regelung auf Basis der Grenzen
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von 1967 einzusetzen, weil sie die Verwirklichung der nationalen
Aspirationen sowohl auf israelischer wie palästinensischer Seite und
damit sowohl den Fortbestand des Staates Israel als demokratischen Staat
und nationale Heimstätte für das jüdische Volk als auch die Schaffung
eines souveränen, lebensfähigen und demokratischen Staates Palästina
erlaubt;
2. weiterhin aktiv für die Sicherheit des Staates Israels als einem zentralen
Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik einzutreten;
3. sich prioritär für die Anerkennung eines souveränen, demokratischen,
und lebensfähigen palästinensischen Staates einzusetzen;
4. sich für die Entwaffnung und politische Entmachtung der Hamas
einzusetzen, so dass sie keine politische Rolle in der zukünftigen
Verwaltung des Gazastreifens spielt;
5. sich gemeinsam mit EU-Partnern für die Schaffung eines neuen
diplomatischen, multilateralen Rahmens zur Wiederaufnahme von
Verhandlungen zur Regelung des israelisch-palästinensischen Konflikts
einzusetzen und dabei insbesondere die aktive Einbindung von Frauen
und zivilgesellschaftlichen Stimmen sicherzustellen, um einen
inklusiven Prozess mit politischen Lösungen unter Einbeziehung der PA
und der israelischen Regierung zu entwickeln;
6. sich für die Umsetzung und Beachtung der Resolution 2334 des UN-
Sicherheitsrats von 2016, die einen unverzüglichen und vollständigen
Stopp der illegalen Siedlungsaktivitäten fordert, sowie des IGH-
Gutachtens vom 19. Juli 2024, das die fortlaufende Präsenz Israels in den
besetzten palästinensischen Gebieten für völkerrechtswidrig erklärt und
ihre umgehende Beendigung verlangt, einzusetzen;
7. weiterhin ihr Handeln auf der rechtlichen Grundlage der Grenzen von
1967 auszurichten und die durch Israel herbeigeführten Veränderungen
an den palästinensischen Gebieten (Gaza, Westjordanland, Ost-
Jerusalem) weiterhin nicht anzuerkennen; in den Beziehungen mit Israel
weiterhin zwischen dem israelischen Staatsgebiet und den besetzten
palästinensischen Gebieten zu differenzieren und in diesem
Zusammenhang als Bundesrepublik Deutschland keine
Vertragsbeziehungen mit Israel zu unterhalten, in welchen Israel für die
besetzten Gebiete handelt und dadurch seine rechtswidrige Präsenz in
den besetzten Gebieten festigt.
Hierfür soll die Bundesregierung:
a. sowohl in bilateralen Gesprächen als auch öffentlich auf die
Regierung Netanjahu einwirken, den völkerrechtswidrigen
Siedlungsbau und die Annexionsschritte zu beenden;
b. Sanktionen gegen extremistische Politiker wie die Minister
Bezalel Smotrich und Itamar Ben-Gvir im Europäischen Rat
nicht länger blockieren;
c. sich auf EU-Ebene für eine Ausweitung der Sanktionen gegen
gewalttätige Siedler*innen sowie für Organisationen, die zu
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Gewalt und zur Ausweitung der Siedlungspolitik beitragen,
einsetzen;
d. sicherstellen, dass die finanzielle und wirtschaftliche
Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel in keiner Weise
den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in den
besetzen Gebieten zugutekommt und dafür Maßnahmen
ergreifen, die die Vorteile, die Israel gegenüber anderen
Drittstaaten genießt, nicht den Siedlungen, Siedler*innen und
dort tätigen Unternehmen zugutekommen;
e. die Teilaussetzung des EU-Assoziierungsabkommen im
Europäischen Rat nicht weiter blockieren und sicherzustellen,
dass die Zusammenarbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und Forschung und Kultur als wichtige Brücken
zwischen unseren eng verbundenen Gesellschaften davon
unberührt bleibt;
f. auf europäischer Ebene geeignete Maßnahmen ergreifen, um
gemäß bestehender Völkerrechtslage die Einfuhr von Produkten
aus völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in den
besetzten Gebieten vollständig zu unterbinden;
8. palästinensische Staatlichkeitsbestrebungen zur Verwirklichung des
Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser*innen unterstützen und von
der Palästinensischen Autonomiebehörde mit Nachdruck auf die
Umsetzung von Reformen drängen
Hierfür soll die Bundesregierung:
a. beim Aufbau und der Reform rechtsstaatlicher Institutionen und
der Ausbildung von Verwaltung und Justiz der
Palästinensischen Autonomiebehörde unterstützen;
b. Im Rahmen der Reformerwartungen verdeutlichen, dass es
Fortschritte in der Demokratisierung, beim Abbau von
Repressionen und Einschränkungen gegenüber der
Zivilgesellschaft und beim Schutz von Meinungs- und
Pressefreiheit braucht;
c. die Palästinensische Autonomiebehörde auf die zeitnahe
Abhaltung der überfälligen Wahlen des Nationalen
Legislativrates sowie der Präsidentschaftswahlen drängen und
sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sowohl die PA als auch
die israelische Regierung sicherstellt, dass Palästinenser*innen
in allen palästinensischen Gebieten, inklusive Ostjerusalem und
Gaza frei von Mobilitätseinschränkungen die Möglichkeiten zur
sicheren Stimmabgabe erhalten;
d. darauf drängen, dass die israelische Regierung die
vorenthaltenen elementaren Zoll- und Steuereinnahmen an die
PA freigibt um die Basis für staatliche Handlungsfähigkeit
herzustellen;
e. den 2010 ins Leben gerufenen und bis 2020 regelmäßig
abgehaltenen Deutsch-Palästinensischen Lenkungsausschuss
zwischen der Bundesregierung und der Palästinensischen
Autonomiebehörde, mit dem Ziel, diese "beim Aufbau
effektiver staatlicher Strukturen in den Palästinensischen
Gebieten nachhaltig [zu] unterstützen"
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/100514-
zukunft-pal-223446) wieder regelmäßig stattfinden zu lassen;
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f. sich dafür einzusetzen, dass das Westjordanland, inklusive Ost-
Jerusalem genauso wie der Gazastreifen von
Palästinenser*innen selbst verwaltet werden und es keine
dauerhafte Vertreibung von Palästinenser*innen, Verkleinerung
und Besatzung palästinensischer Gebiete gibt, wie derzeit im
Gazastreifen durch die sogenannte gelbe Linie oder im
Westjordanland durch illegalen Siedlungsbau, wie z.B. das
Projekt „E1“;
g. sich für die Übertragung der politischen und administrativen
Kontrolle des Gazastreifens auf die Palästinensische
Autonomiebehörde einzusetzen und notwendige vorbereitende
Schritte zu unterstützen;
9. von allen Konfliktparteien die konsequente Einhaltung des humanitären
Völkerrechts zu verlangen und die humanitäre Versorgung durch die
Organisationen der Vereinten Nationen, anerkannter, erfahrener
Nichtregierungsorganisationen und der Rotkreuz-
Rothalbmondbewegung dauerhaft und ohne Behinderung sicherstellen
und mit Nachdruck den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten, ziviler
Infrastruktur und humanitären Helferinnen und Helfer einfordern;
10. ausnahmslos die Vorgaben des Römischen Statuts und insbesondere
Ermittlungen und alle Festnahme- und Überstellungsersuchen des IStGH
respektieren und umsetzen;
11. sich gegenüber der israelischen Regierung für den uneingeschränkten
Zugang für unabhängige internationale Journalist*innen sowie UN-
Untersuchungskommissionen in den Gazastreifen einsetzen, um die
Aufarbeitung von Verbrechen aller Kriegsparteien zu ermöglichen;
12. sich für eine umfassende Aufarbeitung der Menschenrechtsverbrechen
der Hamas an der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wie etwa
extralegaler Hinrichtungen oder anderer Menschenrechtsverletzungen
einsetzen;
13. die Verpflichtungen als Vertragsstaat des Waffenhandelsvertrages
(ATT) und seine nationalen Umsetzungsgesetze strikt einhalten und
deren Umsetzung sowie die Einhaltung durch die israelische Regierung
wirksam überprüfen, sowie angesichts der dokumentierten Verstöße
gegen das Völkerrecht der israelischen Armee
Rüstungsexportbeschränkungen wieder einsetzen und auf das
militärische Vorgehen im Westjordanland ausweiten, sowie
Rüstungsexporte nach Israel danach zu differenzieren, ob sie der
legitimen Verteidigung Israels gegen äußere und terroristische
Bedrohungen dienen oder das Risiko besteht, dass sie bei Verstößen
gegen das humanitäre Völkerrecht, zur Vertreibung oder dauerhaften
Besetzung palästinensischer Gebiete eingesetzt werden;
14. sich gegenüber der israelischen Regierung mit Nachdruck für die
Abschaffung des Gesetzes zur Ausweitung der diskriminatorischen
Todesstrafe zu Lasten der Palästinenser*innen, das Mitte Mai 2026 in
Kraft trat, einzusetzen und bis zur Umsetzung der Abschaffung ein
Hinrichtungsmoratorium zu fordern;
15. sich gegen die von UN-Stellen, Menschenrechtsorganisationen und
unabhängigen Medien dokumentierten schweren Misshandlungen
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palästinensischer Gefangener in israelischer Haft einzusetzen und mit
Nachdruck die strikte Einhaltung von Menschenrechts- und
Rechtsstaatsprinzipien in israelischen Gefängnissen inklusive des
absoluten Folterverbots und der UN-Mindestgrundsätze für die
Behandlung Gefangener einzufordern, sowie die israelische Regierung
mit Nachdruck dazu aufzufordern, dem Internationalen Komitee des
Roten Kreuzes (IKRK) gemäß seinem völkerrechtlichen Mandat
ungehinderten Zugang zu palästinensischen Gefangenen in israelischen
Gefängnissen zu geben;
16. sich dafür einzusetzen, die Vorwürfe von Misshandlungen und Folter
durch unabhängige internationale Kommissionen untersuchen zu lassen
und strafrechtlich aufzuarbeiten und sich für eine konsequente
Strafverfolgung von Täter*innen dieser Misshandlungen, der Vielzahl an
Kriegsverbrechen, der zunehmenden Siedler*innengewalt im
Westjordanland sowie dem Terror einzusetzen;
17. gegenüber der israelischen Regierung immer wieder deutlich machen,
dass humanitäre Hilfe unabhängig, ungehindert und entsprechend der
humanitären Prinzipien geleistet werden muss und darüber hinaus, auch
zum Schutz der humanitären Helfer*innen, sichergestellt sein muss, dass
humanitäre Güter nicht aufgrund von bewusst herbeigeführter
Verknappung zum Spielball krimineller und terroristischer Gruppen
werden;
18. sich gegenüber der israelischen Regierung dafür einsetzen, dass
humanitären NGOs, denen die Verlängerung ihrer Registrierung in Gaza
und dem Westjordanland verweigert wurde, wieder registriert werden,
damit sie ihre lebenswichtige humanitäre Arbeit in den besetzten
palästinensischen Gebieten fortsetzen können;
19. die Arbeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-
Flüchtlinge (UNRWA) als die derzeit einzige Organisation, die die breite
Versorgung der Palästinenser*innen gewährleisten kann, anerkennen
und ausreichende Finanzierung bereitstellen, sich für ihren vollen
Zugang und ein Ende des Tätigkeits- und Kontaktverbots einsetzen,
sowie die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Colonna-
Berichts vorantreiben und auch hierfür zur notwendigen Finanzierung
beitragen;
20. die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in den
palästinensischen Gebieten auch angesichts der Kürzungen in Einzelplan
23 und Einzelplan 05 verlässlich und mehrjährig absichern;
21. sich gemeinsam mit EU-Partnern und den arabischen Staaten aktiv an
strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau des Gazastreifens
Beteiligen, der palästinensisch geführt, unter Verantwortung einer
reformierten PA und unter Einbindung der palästinensische
Zivilgesellschaft erfolgen muss, hierfür deutsche Beiträge für den
Wiederaufbau insbesondere im Rahmen multilateraler, transparenter
Mechanismen unter Beteiligung der Vereinten Nationen und der
Weltbank bereitstellen und sie an die Bedingungen knüpfen, dass sie
weder Vertreibung oder Umsiedlung außerhalb des Gazastreifens noch
eine dauerhafte Teilung des Gebiets befördern und palästinensische
Eigentumsrechte gewahrt bleiben;
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22. sich für die Stärkung der unabhängigen Zivilgesellschaft in Israel und
den palästinensischen Gebieten, die elementare Friedens- und
Menschenrechtsarbeit leistet und dafür massiv gesellschaftlich wie
politisch unter Druck steht, einsetzen, sie finanziell unterstützen und der
israelischen Regierung gegenüber mit allen diplomatisch zur Verfügung
stehenden Mitteln der Beschränkung der Arbeit zivilgesellschaftlicher
Organisationen etwa durch die geplante Besteuerung auf ausländische
öffentliche Mittel für NGOs sowie ihrer Diffamierung und
Kriminalisierung entschieden entgegentreten;
23. sich entschieden gegen Aufrufe zur pauschalen Ausgrenzung israelischer
oder palästinensischer Wissenschaftler*innen, Kulturschaffender,
Sportler*innen sowie Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und
Wirtschaft stellen und sich proaktiv für gesellschaftliche Kooperationen,
Dialog und Austausch zwischen israelischen, palästinensischen,
deutschen und weiteren europäischen Akteur*innen einsetzen;
24. dem Internationalen Fonds für Frieden (International Peace Fund), der
am 11. Juni 2026 vom Vereinigten Königreich, Australien und Kanada
ins Leben gerufen wurde, beitreten, um Gebermittel zu bündeln,
Fördermittel besser zu koordinieren und zivilgesellschaftliche Arbeit,
insbesondere israelisch-palästinensische Dialogformate von
Frauenprojekten, interreligiöse Zusammenarbeit, Friedensinitiativen und
Jugendprojekten, effizienter fördern.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Begründung
Langfristig bleibt die Zweistaatenlösung die einzige Perspektive für Frieden und Sicherheit aller Menschen in der
Region. Es braucht eine gemeinsame Perspektive für Gaza und das Westjordanland, anders ist Staatlichkeit nicht
denkbar. Die völkerrechtswidrige Besatzung des Westjordanlandes und die Annexionen müssen beendet werden.
Es darf keine Lösung über die Köpfe der Palästinenser*innen hinweg geben. Zentrales Element für
gleichberechtigte Verhandlungen über eine Zweitstaatenlösung ist die Anerkennung des Staates Palästina. Im
aktuellen Friedensprozess ist die Anerkennung auch durch Deutschland ein prioritärer Schritt. Die
Regierungsverantwortung im gesamten palästinensischen Gebiet muss bei der Palästinensischen
Autonomiebehörde liegen, mit angemessener internationaler Unterstützung. Die Hamas und andere
Terrorgruppen dürfen darin keine Rolle spielen.
Israelis und die Palästinenser*innen brauchen die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, um die
Voraussetzungen für einen Frieden zu schaffen, denn der Weg dahin ist weit. Dies ist notwendig und auch im
deutschen Interesse im Sinne einer friedlichen Region und einer völkerrechtsbasierten internationalen Ordnung.
Internationale Vermittlung muss auf einen gerechten, selbstbestimmten Friedensprozess hinwirken, der den Weg
für das Ende der Besatzung und die gegenseitige Anerkennung zweier souveräner Staaten auf der Grundlage von
1967 ebnet, sowie die Zivilgesellschaft einbezieht. Gleichzeitig bedarf es Schritte zu einer umfassenden
Friedensordnung im Nahen Osten unter anderem durch regionale Dialogformate. Es ist geltendes Recht, dass
grundsätzlich keine Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern erfolgen dürfen, wenn das eindeutige Risiko
völkerrechtswidriger Verwendung besteht. In diesem Sinne braucht es verlässliche Mechanismen der
Endverbleibskontrolle gelieferter Waffen an alle Länder zwecks einer effizienten Umsetzung des Rechts. Das gilt
auch für Israel. Gleichzeitig gehört zu deutscher Verantwortung gegebenenfalls auch militärische Unterstützung
für die Verteidigung Israels und seiner Bürger*innen vor Angriffen und Bedrohung durch Akteure wie dem
iranischen Regime, der Hisbollah, den Huthi-Milizen, der Hamas und dem Islamischen Dschihad zu gewähren.
Gleichzeitig dürfen diese nicht zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder zur Vertreibung aus oder
dauerhaften Besetzung von palästinensischen Gebieten eingesetzt werden. Ob deutsche Waffen zur
Selbstverteidigung oder etwa zur Vertreibung der palästinensischen Zivilbevölkerung eingesetzt werden können,
ist eine Differenzierung, die nicht leicht zu treffen, aber notwendig ist, um unserer Verantwortung für die
Sicherheit Israels unter Achtung des Völkerrechts gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland
sich zurecht entschieden, keine neuen Ausfuhrgenehmigungen für den Export von Waffen und Rüstungsgütern
nach Israel zu erteilen, die im völkerrechtswidrigen Vorgehen in Gaza eingesetzt werden können. Zusicherungen
zum völkerrechtskonformen Einsatz gelieferter Rüstungsgüter können das Verbot, tatsächlich
völkerrechtswidrige Einsätze mit zu ermöglichen, niemals überragen. Die Entscheidung der Bundesregierung, die
Exportbeschränkungen wieder aufzuheben, ist angesichts der äußerst fragilen Waffenruhe und den Entwicklungen
im Westjordanland unangemessen.
Das EU-Assoziierungsabkommen enthält starke positive Anreize zur Einhaltung des Völkerrechts. Der
beiderseitige Respekt für Menschenrechte und demokratische Prinzipien ist nach Artikel 2 des Abkommens ein
essenzieller Bestandteil der engen Kooperation zwischen Israel und den Ländern der Europäischen Union. Die
Bundesregierung sollte ein gemeinsames europäisches Vorgehen im Sinne einer Anwendung der
Menschenrechtsklausel nicht länger blockieren und den Weg frei machen für eine Teilaussetzung des
Abkommens, falls Israel seine völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin nicht erfüllt. Davon unberührt bleiben
muss die Zusammenarbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft und Forschungseinrichtungen als wichtige
Brücken zwischen den eng verbundenen Gesellschaften. Zu einem Friedensprozess gehört auch die rechtliche und
politische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen. Deutsche und europäische Nahostpolitik soll aktiv dafür werben,
dass Verstöße transparent aufgeklärt und geahndet werden. Wir stehen an der Seite der rechtsstaatlichen Kräfte
in Israel, die zu Hunderttausenden für den Erhalt der unabhängigen Justiz auf die Straße gegangen sind. Darüber
hinaus spielt die internationale Gerichtsbarkeit - insbesondere der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) - eine
zentrale Rolle, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung
selbst ernsthaft durchzuführen.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Wir stehen solidarisch an der Seite der israelischen und palästinensischen Zivilgesellschaft, die sich für
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Dialog, ein Ende der Besatzung, Gleichberechtigung und gegenseitige
Anerkennung einsetzen. Eine lebendige und unabhängige Zivilgesellschaft ist ein zentraler Bestandteil
demokratischer Gesellschaften und ein wesentlicher Pfeiler des internationalen Menschenrechtsschutzes. In Israel
und den besetzten palästinensischen Gebieten sehen sich zivilgesellschaftliche Organisationen zunehmend
gesetzlichen, administrativen und finanziellen Einschränkungen ausgesetzt. Sie spielen aber eine Schlüsselrolle
für einen nachhaltigen Frieden sowie die Verteidigung demokratischer Institutionen
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Relationen
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- part_of_vorgang → Für die Zweistaatenlösung, eine Perspektive auf Frieden und das Recht auf Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen in Israel und Pa (Antrag)