zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – 20/14480 – 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
Text
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – 20/14480 – 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8396
21. Wahlperiode 06.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 20/14480 –
16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
A. Problem
Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des
Deutschen Bundestages nach, über ihre Menschenrechtspolitik im
Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 zu berichten. Unter
Einbeziehung aktueller menschenrechtlicher Themen und Debatten dient der Bericht
der Evaluierung der Menschenrechtslage auf internationaler Ebene und der
Überwachung von Menschenrechtsverstößen. Er enthält eine Darstellung der
Menschenrechte sowohl in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und
Innenpolitik der Europäischen Union als auch in der deutschen Außen- und
Entwicklungspolitik und weltweit.
B. Lösung
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/14480 folgende Entschließung
anzunehmen:
„Der Deutsche Bundestag bewertet den 16. Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik (Berichtszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2024) als einen
umfassenden Überblick über ihre Menschenrechtspolitik und begrüßt, dass die
Bundesregierung Menschenrechte als verbindliche Querschnittsaufgabe ihres
Handelns in allen Politikfeldern versteht.
Universalität, Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte bilden
das Fundament jeder freiheitlich-demokratischen Ordnung sowie der
regelbasierten internationalen Ordnung. Angesichts aktueller internationaler
Herausforderungen misst der Deutsche Bundestag der Stärkung multilateraler
Menschenrechtsinstitutionen besondere Bedeutung zu. Er würdigt daher das im Bericht
bekräftigte Bekenntnis zum internationalen Menschenrechtssystem und seinen
Institutionen.
Der vorliegende 16. Bericht dokumentiert die Menschenrechtspolitik der
Bundesregierung gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zum 15. Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik (Drucksache 20/11219), stellt den Umsetzungsstand der im vierten
Zyklus des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-
Menschenrechtsrats (UPR) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützen
Empfehlungen vor und informiert über das Engagement der Bundesregierung in
internationalen Menschenrechtsforen und verschiedenen Menschenrechtsthemen
innerhalb des Berichtszeitraums. Auch die Menschenrechtslage und deren
Entwicklung in ausgewählten Ländern sowie das Menschenrechts- und
Projektengagement der Bundesregierung und dessen Wirkung werden beschrieben.
Der Deutsche Bundestag betrachtet mit Sorge die Zunahme von Repression,
politischer Verfolgung, Unterdrückung und Bedrohung von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, Dissidentinnen und Dissidenten,
Journalistinnen und Journalisten, Angehörigen religiöser Minderheiten und
anderer Personen über staatliche Grenzen hinweg.
Der Deutsche Bundestag würdigt Maßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus als wichtigen Beitrag zur Wahrung der
Menschenrechte im Inland. Er bekräftigt die besondere Bedeutung der Kinderrechte
und würdigt die Verpflichtungen Deutschlands aus der VN-
Kinderrechtskonvention sowie die Fortschritte bei frühkindlicher Bildung und Betreuung. Ebenso
erkennt er die Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung an. Der Deutsche
Bundestag begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention und die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans 2.0 als
wichtigen Beitrag zur Inklusion.
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die menschenrechtskonforme
Behandlung von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen eine zentrale Verpflichtung
darstellt und begrüßt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
(GEAS).
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Mit großer Sorge betrachtet der Deutsche Bundestag die Infragestellung der
regelbasierten internationalen Ordnung. Er begrüßt das Engagement Deutschlands
in den Vereinten Nationen, im Europarat und in der OSZE zur Stärkung der
internationalen Menschenrechtsarchitektur. Er begrüßt das Engagement im VN-
Menschenrechtsrat sowie die konstruktive Teilnahme am Universellen
Staatenüberprüfungsverfahren. Zudem würdigt er den Einsatz für die Umsetzung der VN-
Resolution 1325 sowie für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten.
Angesichts der zunehmenden Aushöhlung menschenrechtlicher Normen und
Institutionen weltweit bekräftigt der Deutsche Bundestag die Bedeutung eines
geschlossenen Eintretens für Multilateralismus sowie für die Universalität und
Unteilbarkeit der Menschenrechte.
Der Deutsche Bundestag erkennt die Priorität der Bekämpfung von Straflosigkeit
bei Menschenrechtsverletzungen und Völkerstraftaten an. Er würdigt die
Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs, die Einrichtung internationaler
Beweissicherungsmechanismen sowie die Unterstützung zur Etablierung
internationaler Sondergerichtshöfe. Er begrüßt zudem die Reform des
Völkerstrafgesetzbuchs auf nationaler Ebene aus dem Jahr 2024, durch neue Tatbestände wie
sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaft aufgenommen und Opferrechte
gestärkt wurden.
Der Deutsche Bundestag begrüßt besonders die Beteiligung der Bundesregierung
an den Staatenberichtsverfahren zu verschiedenen VN-Menschenrechtsverträgen
sowie die Arbeit an der schrittweisen Umsetzung der von Deutschland
angenommenen UPR-Empfehlungen. Er erkennt die im Bericht dargestellten Fortschritte
bei der Umsetzung des VN-Sozialpakts und die Ratifizierung seines
Fakultativprotokolls an.
Die im Bericht aufgeführte Darstellung der menschenrechtlichen Lage und
Entwicklung in ausgewählten Staaten mit kritischer Menschenrechtslage wertet der
Deutsche Bundestag als wichtige Grundlage für die Ausrichtung politischen
Handeln. Der Bericht macht an zahlreichen Beispielen deutlich, dass dort wo
Menschenrechte verletzt werden, es langfristig keinen Frieden und keine stabile
Entwicklung geben kann. Geschützte Freiheit und Menschenwürde sind Motor für
Kreativität und Wohlstand.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
o weiterhin der Unteilbarkeit, Universalität, Gleichrangigkeit und
Interdependenz aller Menschenrechte Rechnung zu tragen;
o angesichts der systematischen Untergrabung menschenrechtlicher
Standards und multipler Menschenrechtsverletzungen weltweit weiterhin
Menschenrechtsinstitutionen, -organisationen und -verteidigende sowie
Institutionen der regionalen und internationalen Gerichtsbarkeit zu
stärken und ausreichend politisch, finanziell und personell zu unterstützen,
insbesondere auch das OHCHR sowie die Elisabeth-Selbert-Initiative
zum Schutz von Menschenrechtsverteidigenden;
o rechtzeitig mit der Planung zur Würdigung des 80-jährigen Jubiläums der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 2028 zu beginnen;
o sich im Rahmen der Post-2030-Strategie der Vereinten Nationen für
Menschenrechte einzusetzen;
o im 17. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
1. prägnant über ihre menschenrechtspolitischen Anstrengungen
in den verschiedenen Politikfeldern und über die Umsetzung im
Koalitionsvertrag festgelegter menschenrechtlicher Vorhaben
zu berichten;
2. den Einfluss von globalen Tendenzen wie zunehmender
Autokratisierung und Aushöhlung menschenrechtlicher Normen,
der Künstlichen Intelligenz und des Klimawandels auf die
Entwicklung der Menschenrechte und ihr Engagement für
Multilateralismus und die Einhaltung der Menschenrechte weltweit
darzustellen;
3. im Länderteil über “Best-Practice-Beispiele" zu berichten, in
denen – auch mit Unterstützung durch konkrete Projekte der
Bundesregierung – in den vergangenen Jahren Fortschritte bei
der Stärkung von Menschenrechten erzielt werden konnten;
4. als Schlaglicht über ihre Maßnahmen zur Eindämmung
Transnationaler Repression auf nationaler, europäischer und
multilateraler Ebene zu berichten.“
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Berlin, den 23. September 2026
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Mechthild Heil
Vorsitzende
Norbert Maria Altenkamp
Berichterstatter
Dr. Rainer Rothfuß
Berichterstatter
Gabriela Heinrich
Berichterstatterin
Max Lucks
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Norbert Maria Altenkamp, Dr. Rainer Rothfuß, Gabriela
Heinrich, Max Lucks und Katrin Fey
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung zum 16. Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik auf Drucksache 20/14480 in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 in erster Lesung beraten und zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Außerdem hat er
ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Verteidigungsausschuss und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
In dem vorliegenden Bericht betont die Bundesregierung die Wahrung und Förderung der Menschenrechte als
tragende Säule des Auftrags und des Engagements der Bundesregierung im Inneren wie nach außen. Dem Auftrag
des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 12/1735 vom 4. Dezember 1991) folgend stelle der
vorliegende 16. Bericht die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung, dies in den auswärtigen Beziehungen wie auch
in anderen Politikbereichen dar. Der Bericht hebe den Einsatz für die Menschenrechte als Querschnittsaufgabe
hervor, die alle Politikfelder durchziehe. Dies entspreche auch dem Auftrag des Deutschen Bundestages, die
Menschenrechte nach Maßgabe von Artikel 1 des Grundgesetzes in allen Aspekten staatlichen Handelns zu
reflektieren. Ein Schlaglicht beschreibt den aktuellen Stand der Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten
Vorhaben im Menschenrechtsbereich. Dazu gehören unter anderem die Themen Bauen und Wohnen, Deutschlands
Verantwortung in Europa und der Welt, Förder- und Schutzprogramme, die Schaffung von Menschenrechtsstellen
an Auslandsvertretungen, die Stärkung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie die
Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention. Auf nationaler und europäischer Ebene werden bürgerliche und
politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte
beleuchtet. Besondere Schlaglichter stellen menschenrechtskonforme Klimaanpassungs- und
Minderungsmaßnahmen, die Einhaltung von Menschenrechten von Flüchtenden und von Migrantinnen und Migranten an den EU-
Außengrenzen sowie die Bekämpfung von Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit dar. Ferner widmet sich der Bericht den Menschenrechten im Inneren, indem er die Menschenrechtsarbeit
in Deutschland und den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Universellen
Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats (UPR) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützen
Empfehlungen vorstellt. Auf internationaler Ebene legt der Bericht einen besonderen Fokus auf die Menschenrechte in
der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik – mit besonderem Augenmerk auf das Engagement in
internationalen Menschenrechtsforen und verschiedenen Menschenrechtsthemen vor dem Hintergrund einer
wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung. Abschließend wird die
Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern porträtiert und in diesem Zusammenhang das deutsche
Menschenrechts- und Projektengagement sowie dessen Wirkung thematisiert.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat in seiner 30. Sitzung am 23. September 2026 beschlossen zu
empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/14480 zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem hat
der Ausschuss beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 21(17)26 abzulehnen. Der Ausschuss hat beschlossen mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache
21(17)27 anzunehmen.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 36. Sitzung am 23. September 2026 beschlossen zu
empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/14480 zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem hat
der Ausschuss beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 21(17)26 abzulehnen. Der Ausschuss hat beschlossen mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache
21(17)27 anzunehmen.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 23. September 2026 beschlossen zu empfehlen, die
Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/14480 zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem hat der
Ausschuss beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 21(17)26 abzulehnen. Der Ausschuss hat beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(17)27 anzunehmen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 25. Sitzung am 23.
September 2026 beschlossen zu empfehlen, die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache 20/14480 zur
Kenntnis zu nehmen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 15. Sitzung am 14. Januar 2026 im Rahmen
einer öffentlichen Anhörung die Beratungen über die Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache
20/14880 aufgenommen. Einzelheiten können dem Protokoll der öffentlichen Anhörung entnommen werden. Der
Ausschuss hat die Beratungen in seiner 29. Sitzung am 23. September 2026 abgeschlossen. Der Ausschuss hat
einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung einen
Entschließungsantrag mit folgendem Wortlaut eingebracht (Ausschussdrucksache 21(17)26):
I. Der Bundestag stellt fest
Der Deutsche Bundestag begrüßt den vorgelegten 16. Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik. Er erörtert wichtige Maßnahmen, die die ehemalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP zum
Schutz und zur Verbesserung der Lage von Menschenrechten in Deutschland und weltweit auf den Weg gebracht
hat. Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung der VN-Menschenrechtsinstitutionen und -instrumente – die in
Zeiten zunehmenden Autoritarismus und der Abkehr einiger Staaten von internationalen Normen von besonderer
Bedeutung ist –, die Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan, Russland, Iran und Gaza ebenso, wie auf
nationaler Ebene etwa die Verabschiedung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag (SBGG) oder die Wohngeld-Plus-Reform. Der Deutsche Bundestag kritisiert die Beendigung
humanitärer Aufnahmen durch die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz und spricht sich für
humanitäre Aufnahmen als sichere Fluchtwege aus.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die sechs thematischen Schlaglichter:
Die Klimakrise betrifft uns alle. Gleichwohl sind Menschen in Ländern, die am wenigsten zu den weltweiten CO₂-
Emissionen beigetragen haben, am stärksten von dessen Folgen betroffen. Viele Menschen sind bereits
gezwungen, ihre Lebensgrundlagen aufgrund der Klimakrise aufzugeben und ihre Heimat zu verlassen. Der Deutsche
Bundestag begrüßt daher den Beschluss einen globalen Fonds zur Bewältigung von Schäden und Verlusten
einzurichten. Diesen gilt es nun finanziell substanziell zu unterstützen und auf die Beteiligung anderer Groß-
Emittenten hinzuwirken.
Weltweit und auch in Deutschland sind weibliche Personen und marginalisierte Gruppen nach wie vor nicht
gleichberechtig und strukturell benachteiligt. Das zeigt sich an ungleicher Bezahlung für die gleiche Lohnarbeit,
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
bis hin zu Femiziden und massiver Gewalt gegen Frauen in Kriegs- und Krisengebieten. Der Bundestag begrüßt
in diesem Zusammenhang Initiativen, wie „Klischeefrei“ und die Aktionstage „Girls’ Day“ und „Boys’ Day“,
die zu einem Abbau von Genderstereotypen beitragen, sowie die verschiedenen Aktionspläne, um die Beteiligung
von Frauen im Arbeitsmarkt und der Politik zu fördern. Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ist ein
wichtiger Schritt für den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt und für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Gleichwohl braucht es einen weiteren Einsatz für körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere für
sichere Schwangerschaftsabbrüche weltweit. Unser Ziel ist eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der alle
unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben können.
Schutz zu suchen und zu erhalten ist ein Menschenrecht. Mit Sorge beobachtet der Deutsche Bundestag die
Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Einschränkung von Rechten von Geflüchteten
durch die Bundesregierung. Geflüchtete Menschen müssen Zugang zu fairen, rechtsstaatlichen und transparenten
Verfahren erhalten.
Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind tief verwurzelt in unseren gesellschaftlichen
Strukturen. Der Bundestag begrüßt die Maßnahmen, die die ehemalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FPD
ergriffen hat, um dagegen vorzugehen und nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Parteien, die gesellschaftliche
Spaltung und Hass befeuern, immer stärkeren Zuwachs erhalten. Der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus
ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Zur bitteren Wahrheit gehört, dass der politische und insbesondere
auch der zivilgesellschaftliche Einsatz gegen diese Diskriminierung und für Menschenrechte zunehmend auch aus
der demokratischen Mitte angegriffen wird.
Der Deutsche Bundestag begrüßt das Engagement der Bundesregierung gegen Straflosigkeit weltweit. Mit der
Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen trägt Deutschland zur Arbeitsfähigkeit des Internationalen
Strafgerichtshofs sowie anderer Sonderstrafgerichtshöfe bei. Die Unterstützung der Aufklärung von
Völkerstraftaten unter anderem in Myanmar, Belarus, Syrien, den palästinensischen Gebieten, Sudan und der Ukraine
befürwortet der Deutsche Bundestags ebenso ausdrücklich wie Maßnahmen gegen Straflosigkeit bei der Begehung
von Völkerstraftaten auf nationaler Ebene. Deutschland gilt hier als Vorreiter. Der Bundestag fordert die
Bundesregierung auf, internationale Mechanismen zur Aufklärung schwerster Menschenrechtsverbrechen weiterhin
substanziell finanziell und personell zu unterstützen, Übergangsjustizprozesse weltweit zu stärken und den IStGH
gegen Sanktionierung zu verteidigen.
Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sind wichtig und richtig, da sie Arbeitnehmer*innenrechte
schützen, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen für
Unternehmen im EU-Binnenmarkt schaffen. Der Bundestag nimmt mit Bestürzung zur Kenntnis, dass das EU-
Lieferkettengesetz und die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einer bewusst von den Konservativen mit den
Rechtsextremen herbeigeführten Mehrheit extrem abgeschwächt wurde und damit auch das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz substanziell ausgehöhlt wird. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, konsequent für
einheitliche und wirksame menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten in Europa einzutreten, damit
Schutzstandards erhalten bleiben und verantwortungsvolle Unternehmen nicht benachteiligt werden.
Der Deutsche Bundestag unterstützt ausdrücklich das Bekenntnis des Menschenrechtsberichtes der
Bundesregierung zur Nutzung und Stärkung der Instrumente des Europarates. In diesem Zusammenhang gilt es, die
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu einer Priorität der Innen- und
Außenpolitik zu machen. Die fortlaufende Haft politischer Gefangener in der Türkei entgegen eindeutigen
Urteilen des EGMR – wie in den Fällen von Osman Kavala und Selahattin Demirtaş – sowie die Inhaftierung des
Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu verurteilt der Deutsche Bundestag ausdrücklich. Gegenüber der
Türkei und allen Mitgliedstaaten des Europarates muss die Umsetzung von EGMR-Urteilen eine verbindliche
Voraussetzung für jegliche Beziehungen der Bundesregierung sein. Die Strukturen und Mechanismen des
Europarates gilt es nachhaltig zu stärken.
Mit großer Sorge beobachtet der Deutsche Bundestag systematische Angriffe auf internationale Normen,
Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie weltweit. Damit einher gehen eine Abkehr und Instrumentalisierung
von universellen Menschenrechten. Immer häufiger werden unter dem Deckmantel vermeintlicher
Meinungsfreiheit Vorurteile, Verschwörungstheorien und gesellschaftliche Spaltung geschürt. Mit Bestürzen sehen wir, dass
langjährige Partner, wie die USA unter der zweiten Regierung Trumps, zunehmend autoritärer werden und
Menschenrechte relativieren. In vielen Ländern werden Menschenrechtsverteidiger*innen diffamiert, gezielt
attackiert und teilweise getötet. Laut Front Line Defenders wurden allein im Jahr 2024 324 Menschen wegen ihres
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Engagements für Menschenrechte ermordet (https://pbideutschland.de/de/aktuelles/weltweit-%C3%BCber-300-
menschenrechtlerinnen-get%C3%B6tet-%E2%80%93-front-line-defenders-legt-alarmierenden-bericht). Der
Deutsche Bundestag erkennt ausdrücklich an, dass die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik eine eigenständige
dritte Säule der deutschen Außenpolitik bildet. Ihr kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung
zur Stärkung freier Diskurse, kritischer Öffentlichkeit und demokratischer Zivilgesellschaften – insbesondere in
Staaten, in denen Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit zunehmend eingeschränkt werden.
In besonderem Maße besorgniserregend ist die menschenrechtliche Lage in ausgewählten Staaten, die von der
Bundesregierung oder der EU in ihren „Item-4-Statements“ im VN-Menschenrechtsrat adressiert wurden und im
16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik skizziert werden:
Die menschenrechtliche und humanitäre Lage in Gaza ist auch nach der brüchigen
Waffenstillstandsvereinbarung weiterhin katastrophal. Auch im Westjordanland hat sich die Menschenrechtslage massiv verschlechtert.
Systematische Landenteignungen, Straflosigkeit für Siedlergewalt und starke Einschränkungen der
Bewegungsfreiheit verschärfen die ohnehin prekäre Lage im Westjordanland weiter. Der Deutsche Bundestag verurteilt aufs
Schärfste sowohl die bewussten Völkerrechtsbrüche, die in Gaza durch die israelische Armee begangen werden
und die Menschenrechtsverbrechen durch die Hamas, als auch die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik und
eskalierende, staatlich protegierte Siedlergewalt im Westjordanland und in Ostjerusalem. Nur eine
Zweistaatenlösung wird dauerhaften Frieden bringen – und dazu gehört die Anerkennung eines palästinensischen Staates.
Der Deutsche Bundestag blickt mit Sorge sowohl auf die geplante israelische Justizreform, deren Auswirkungen
auf rechtsstaatliche Kontrollmechanismen und die Gewaltenteilung, als auch auf die Diskussionen um ein sog.
„NGO Taxation Law“ und dessen mögliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit zivilgesellschaftlicher
Organisationen. In Solidarität mit der demokratischen Zivilgesellschaft unterstützt der Bundestag ihr Engagement für
den Schutz unabhängiger Institutionen und rechtsstaatlicher Prinzipien.
Der Sudan zählt zu einem der gefährlichsten Länder für Medienschaffende (https://www.reporter-ohne-gren-
zen.de/artikel/pressemitteilungen/4151/rsf-jahresbilanz-2025-67-getotete-reporterinnen-uber-500-in-haft). Auch
Angriffe auf humanitäre Helfer*innen und klar gekennzeichnete Hilfskonvois und Einrichtungen kommen
erschreckend häufig vor (https://www.deutschlandfunk.de/sudan-kaempfe-unruhen-militaer-102.html). Die
menschenrechtliche und humanitäre Lage der Menschen vor Ort hat sich im Berichtszeitraum weiterhin dramatisch
verschlechtert. Hunger und sexualisierte Gewalt werden von den Konfliktparteien gezielt als Kriegswaffe eingesetzt.
Der Deutsche Bundestag appelliert an alle Konfliktakteure auf ein Ende der Waffengewalt hinzuwirken, die
Unterstützung der Kriegsparteien SAF und RSF zu unterlassen und humanitäre Zugänge sicherzustellen. Der
Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf in allen multi- und bilateralen Foren auf einen sofortigen
Waffenstillstand zu drängen und die dringend benötigte humanitäre Hilfe umgehend aufzustocken.
Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht straflos bleiben.
Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 ging mit der Hoffnung auf ein friedliches Zusammenleben aller
Bevölkerungsgruppen und der Wahrung der Rechte aller Syrer*innen einher. Diese wurde durch Massaker und
Repressionen gegen Alawit*innen und Drus*innen im Sommer 2025 jedoch stark gedämpft. Auch die
Menschenrechtslage von Christ*innen und Kurd*innen spitzt sich zu. Die von der Übergangsregierung angestoßenen
Reformprozesse müssen international begleitet werden, sodass die Rechte aller ethnischen und religiösen Gruppen
in Syrien realisiert werden. Die Bundesregierung sollte hierbei besonders Menschenrechtsverteidiger*innen und
die syrische Zivilgesellschaft, insbesondere Frauen- und Jugendorganisationen, als zentrale Akteure für einen
friedlichen und demokratischen Prozess stärken. Zentral ist zudem die Aufarbeitung und Ahndung von
Völkerrechtsverbrechen sowohl des ehemaligen Assad-Regimes als auch anderer beteiligter Konfliktakteure.
Seit die Taliban im August 2021 die Macht in Afghanistan übernommen haben, hat sich die Menschenrechtslage
drastisch verschlechtert. Grundrechte werden systematisch verletzt. Davon sind besonders Frauen und Mädchen,
religiöse Minderheiten und die LGBTIQ+-Community betroffen. Die Taliban inhaftieren willkürlich Personen,
die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder Bildung einsetzen, haben öffentliche Hinrichtungen und
Körperstrafen wieder eingeführt, lassen Menschen verschwinden, foltern oder töten sie. Homosexualität und
Transidentität werden gesellschaftlich geächtet und strafrechtlich verfolgt. Frauen und Mädchen werden durch ein
beispielloses, institutionell verankertes System entrechtet und unsichtbar gemacht.
Die menschenrechtliche Lage in der Volksrepublik China bleibt hochgradig besorgniserregend. Der Deutsche
Bundestag verurteilt die systematischen Menschenrechtsverletzungen gegen Angehörige ethnischer und religiöser
Minderheiten, insbesondere die Internierung und umfassende Überwachung der uigurischen und anderer musli-
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
mischer Gemeinschaften in Xinjiang sowie die anhaltende Repression und kulturelle Assimilationspolitik
gegenüber Tibeter*innen. In Hongkong wird der politische Handlungsspielraum durch das Nationale Sicherheitsgesetz
weiter massiv eingeschränkt, zivilgesellschaftliche Akteur*innen werden verfolgt, Medienfreiheit de facto
unterbunden. Auch gegenüber Menschenrechtsverteidigerinnen, Anwält*innen und kritischen Stimmen setzt die
chinesische Regierung verstärkt auf Repression, Überwachung und Einschüchterung.
Seit dem Militärputsch vom Februar 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Myanmar dramatisch
verschlechtert. Das Militär begeht weiterhin systematische und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen, darunter
gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung, willkürliche Festnahmen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Millionen Menschen sind vertrieben, humanitäre Zugänge werden blockiert. Der Deutsche Bundestag bekräftigt,
dass die Verantwortlichen für die begangenen Völkerrechtsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Die Menschenrechtslage im Iran hat sich im Berichtszeitraum weiter verschlechtert. Insbesondere die
systematische Repression gegen friedliche Proteste, Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten sowie gegen
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger – darunter die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi – ist
Ausdruck eines totalitären Regimes. Der Deutsche Bundestag drückt seine volle Solidarität mit den großen Teilen
der iranischen Bevölkerung aus, die in Opposition zu diesem Regime stehen. Die Proteste der jüngsten Wochen
belegen eindrücklich, dass die Zukunft des Irans in Selbstbestimmung, Demokratie, Frieden und Freiheit liegt.
II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im 17. Menschenrechtsbericht
a. im gleichen Umfang wie in den bisherigen Berichten der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik zu berichten;
b. den Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2027-2028 zu inkludieren;
c. als sog. „Schlaglichter“ zu berichten,
i. welche Maßnahmen gegen geschlechterspezifische Gewalt, explizit Femiziden
sowie körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, explizit sichere
Schwangerschaftsabbrüche, sowie zur Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien für den Schutz
von LSBTIQ* ergriffen werden;
ii. wie die Bundesregierung die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
vorantreibt und welche Maßnahmen sie insgesamt ergreift, um bessere
gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung sicherzustellen;
iii. wie die Bundesregierung sich nach Jahren der Pandemie sowie angesichts
unserer alternden Gesellschaft und den langfristigen Auswirkungen der Krise für eine
Stärkung und bessere Sichtbarkeit von Kinderrechten, gegen
Altersdiskriminierung und für die Einrichtung einer UN-Altenrechtskonvention sowie
Generationengerechtigkeit einsetzt;
iv. mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung den Einsatz gegen strukturellen
Rassismus und Antisemitismus in Deutschland zum zentralen Bestandteil ihrer
Menschenrechtsarbeit macht;
v. auf welche Art und Weise sich die Bundesregierung für den Schutz und die
Achtung von internationalen Menschenrechtsinstitutionen weltweit einsetzt und wie
die Bundesregierung im Besonderen auf eine Umsetzung der Urteile des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte drängt
vi. wie sich die Bundesregierung national wie international für Meinungs- und
Pressefreiheit einsetzt und welche Maßnahmen im Kampf gegen Desinformation
ergriffen werden;
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
2. sicherzustellen, dass der Menschenrechtsbericht trotz Umstrukturierung und Einsparungen im
Auswärtigen Amt weiterhin alle 2 Jahre erscheint; Menschenrechtsverteidiger*innen und
Menschenrechtsinstitutionen in Deutschland, Europa und weltweit zu schützen und zu stärken und dabei
angesichts weltweit zunehmender Shrinking und Closed Spaces für demokratische Zivilgesellschaften
insbesondere deutsche Programme, wie die Elisabeth-Selbert-Initiative, die Hanna-Arendt-Initiative
sowie die Martin Roth-Initiative zum Schutz der Handlungsfähigkeit und der langfristigen Stärkung
von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und lokalen
Menschenrechtsorganisationen substanziell auszubauen und nachhaltig zu unterstützen sowie Kultur- und
Bildungseinrichtungen insbesondere im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu fördern;
3. die Unteilbarkeit, Universalität, Gleichrangigkeit und Interdependenz der Menschenrechte in all
ihren politischen Entscheidungen zu respektieren und auf allen politischen Ebenen mit Nachdruck zu
vertreten und einzufordern sowie alle UN-Menschenrechtskonventionen und Konventionen sowie
Zusatzprotokolle des Europarates zu ratifizieren und ohne Vorbehalte vollständig umzusetzen.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung einen
Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(17)27 eingebracht, dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung
ergibt.
Die Fraktion der AfD führt aus, dass abgewartet werden müsse, ob die Bundesregierung in dem vorliegenden
Bericht die richtigen Schwerpunkte gelegt habe. Die eingebrachten Entschließungsanträge werde die Fraktion
ablehnen.
Die Fraktion der SPD betont, dass der Bericht in angemessener Form berücksichtige, was im abgebildeten
Zeitraum an menschenrechtlichen Fragen relevant gewesen sei. Der Bericht gebe zudem einen Einblick in die
Schwerpunktsetzung der Bundesregierung sowie einen Ausblick auf weitere menschenrechtliche Themen. Die Fraktion
sehe der Diskussion des Berichts im Plenum entgegen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläutert, dass sie mit dem Bericht grundsätzlich einverstanden sei.
Sie hebt jedoch hervor, dass die Rolle des Parlaments auch darin bestehe, gegenüber der Bundesregierung eine
selbstbewusste Menschenrechtspolitik einzufordern, und angesichts der internationalen sowie nationalen
Zunahme von Antisemitismus, Rassismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dabei
aktiv Schwerpunkte zu setzen. Die Fraktion habe deshalb einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, für
dessen Zustimmung sie im Ausschuss werbe.
Die Fraktion Die Linke betont, dass der Berichtzeitraum bereits länger zurückliege und viele Themen dadurch
an Aktualität verloren hätten. Die Fraktion stimme dem eingereichten Entschließungsantrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN zu, weil dieser Antrag umfassend sei, gute Schwerpunktthemen wie Klimakrise,
Gleichberechtigung, Flucht und Asyl setze und die Fraktion Die Linke die darin geäußerten Forderungen teile. Den
Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD lehne sie hingegen ab.
Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 21(17)26 abgelehnt.
Außerdem hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den Entschließungsantrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(17)27 angenommen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Berlin, den 23. September 2026
Norbert Maria Altenkamp
Berichterstatter
Dr. Rainer Rothfuß
Berichterstatter
Gabriela Heinrich
Berichterstatterin
Max Lucks
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
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