150. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 4. bis 9. April 2025 in Taschkent, Usbekistan
Text
150. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 4. bis 9. April 2025 in Taschkent, Usbekistan
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/450
21. Wahlperiode 14.06.2025
Unterrichtung
durch die deutsche Delegation in der Interparlamentarischen Union
150. Versammlung der Interparlamentarischen Union
vom 4. bis 9. April 2025 in Taschkent, Usbekistan
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Teilnehmende der Delegation des Deutschen Bundestages ........... 3
2 Schwerpunkte der Jahrestagung ..................................................... 3
3 Generaldebatte zum Thema: „Parlamentarisches Handeln für
soziale Entwicklung und Gerechtigkeit“ ......................................... 3
4 Dringlichkeitstagesordnungspunkt .................................................. 4
5 Ständige Ausschüsse .......................................................................... 4
6 Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen
und Parlamentariern ......................................................................... 5
7 Forum der Parlamentarierinnen ..................................................... 5
8 Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier ...... 6
9 Side Events und weitere Veranstaltungen ....................................... 6
10 Vereinigung der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre
der Parlamente (ASGP) .................................................................... 6
11 Zukünftige Versammlungen der IPU .............................................. 6
12 Verabschiedete Erklärungen und Entschließungen ....................... 7
12.1 Erklärung von Taschkent: Parlamentarisches Handeln für
soziale Entwicklung und Gerechtigkeit ............................................... 7
12.2 Entschließung des Ausschusses für Frieden und internationale
Sicherheit: „Die Rolle der Parlamente bei der Förderung einer
Zweistaatenlösung in Palästina“ .......................................................... 11
Seite
12.3 Entschließung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung:
„Parlamentarische Strategien zur Minderung der langfristigen
Auswirkungen von Konflikten – einschließlich bewaffneter
Konflikte – auf die nachhaltige Entwicklung“ .................................... 14
13 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 19
13.1 Rede der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker
(CDU/CSU) am 7. April 2025 ............................................................. 19
1 Teilnehmende der Delegation des Deutschen Bundestages
Die 150. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) tagte vom 4. bis 9. April 2025 in Taschkent,
Usbekistan. Damit fand erstmals eine IPU-Versammlung in Zentralasien statt. Der Deutsche Bundestag entsandte
folgende Delegationsmitglieder:
Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU), Delegationsleiterin,
Abgeordneter Carsten Müller (CDU/CSU),
Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD),
Abgeordneter Stefan Keuter (AfD),
Abgeordnete Bettina Lugk (SPD).
2 Schwerpunkte der Jahrestagung
An der 150. Versammlung der IPU in Taschkent, Usbekistan, haben 697 Parlamentarierinnen und Parlamentarier
aus 129 Mitgliedsparlamenten sowie Vertreterinnen und Vertreter assoziierter Organisationen teilgenommen.
Unter den Teilnehmenden waren 47 Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten sowie 43 stellvertretende
Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten. Insgesamt gehörten 254 Parlamentarierinnen den verschiedenen
Delegationen an, was einem Frauenanteil von 37,2 Prozent entspricht. Die Versammlung ist von der Präsidentin der IPU,
Dr. Tulia Ackson (Tansania), geleitet worden.
Die globalen Krisen- und Kriegsherde, die den Frieden und die internationale Sicherheit gefährden, waren
Themen der Versammlung, was sich auch in der Abstimmung über einen Dringlichkeitsantrag widerspiegelte. Hier
standen vier Vorschläge zur Abstimmung, wobei schließlich keiner der Anträge in der Versammlung die
erforderliche Zweidrittelmehrheit erlangte. Vertreter Afrikas kritisierten lautstark und vehement, dass der afrikanische
Kontinent trotz diverser Konflikte wieder in keiner Entschließung oder anderen Maßnahmen berücksichtigt
worden sei.
Die Versammlung widmete sich in der Generaldebatte dem Thema „Parlamentarisches Handeln für soziale
Entwicklung und Gerechtigkeit“. Die soziale Entwicklung sei neben der wirtschaftlichen Entwicklung und dem
Umweltschutz eine der drei miteinander verflochtenen Säulen der nachhaltigen Entwicklung. Ziel sei es, eine
gerechte, integrative und solidarische Gesellschaft aufzubauen, die allen Menschen den gleichen Zugang zu
Chancen, Rechten und Ressourcen biete. Die soziale Entwicklung solle das Wohlergehen der Menschen in den
Mittelpunkt der nachhaltigen Entwicklung stellen. In diesem Prozess spielten Parlamente als Institutionen, die das Volk
vertreten, eine Schlüsselrolle. Für die Bundestagsdelegation sprach die Delegationsleiterin Abgeordnete
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU), die in ihrer Rede die Rolle der Parlamente bei der Förderung sozialer
Entwicklung und Gerechtigkeit hervorhob. Im Ständigen Ausschuss für Frieden und internationale Sicherheit
wurde nach kontroversen Diskussionen eine Entschließung „Die Rolle der Parlamente bei der Förderung einer
Zweistaatenlösung in Palästina“ angenommen. Nach deren Verabschiedung in der Versammlung legte
Delegationsleiterin Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker für die deutsche Delegation Vorbehalt gegen den
gesamten Text der Entschließung ein. Sie begründete den Vorbehalt damit, dass die Rolle der Hamas bei dem Angriff
am 7. Oktober 2023, die Vorbedingungen einer sofortigen Freilassung von Geiseln für Verhandlungen und das
Selbstverteidigungsrecht Israels nicht im Text berücksichtigt wurden. Der Ständige Ausschuss für nachhaltige
Entwicklung verabschiedete eine Entschließung zum Thema „Parlamentarische Strategien zur Abschwächung der
langfristigen Folgen von Konflikten, einschließlich bewaffneten Konflikten, für die nachhaltige Entwicklung“.
Die geopolitische Gruppe der Zwölf Plus kam zu insgesamt vier Sitzungen zusammen, in denen die Mitglieder
insbesondere über die zur Abstimmung eingebrachten Dringlichkeitsanträge sowie die zur Beschlussfassung
anstehenden Entschließungsentwürfe diskutierten.
Eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der 150. Versammlung der IPU sowie die während der Versammlung
verabschiedeten Dokumente sind unter dem folgenden Link abrufbar: Website-IPU.org
3 Generaldebatte zum Thema: „Parlamentarisches Handeln für soziale Entwicklung und
Gerechtigkeit“
In der Generaldebatte der 150. IPU-Versammlung, an der sich 125 Parlamentarierinnen und Parlamentarier
beteiligten, thematisierten die Teilnehmenden sowohl nationale als auch internationale Aspekte sozialer Entwicklung
und Gerechtigkeit. Dabei wurden insbesondere die unterschiedlichen Interessen reicher und armer Länder erörtert.
Im Fokus der Generaldebatte standen Fragen der Armutsbekämpfung, der Schaffung menschenwürdiger
Arbeitsbedingungen sowie der Förderung des sozialen Zusammenhalts. In der dazu verfassten Abschlussdeklaration, der
Erklärung von Taschkent, bekräftigten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Verantwortung, sich für
den universellen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, wie Gesundheitsversorgung, Bildung und
Wohnraum, einzusetzen. Sie bekannten sich zum Einsatz für faire Löhne und Arbeitsbedingungen sowie gegen die
Diskriminierung von Frauen und Minderheiten.
Delegationsleiterin Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) zitierte eingangs ihrer Rede den
ehemaligen Bundestagspräsidenten und langjährigen Leiter der deutschen IPU-Delegation Dr. Norbert Lammert
mit dem Satz „Nicht die Regierung hält sich ein Parlament, sondern das Parlament bestimmt und kontrolliert die
Regierung“. Insbesondere angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen, wie wachsende Ungleichheit,
Klimawandel, eine angespannte globale politische Lage und Rückschritte bei der Demokratie, brauche es starke
Parlamente. Diese zeichneten sich durch eine effektive Kontrolle und Gesetzgebungsbefugnisse gegenüber der
amtierenden Regierung aus, gewährleisteten die Rechte der Opposition und erfüllten sie mit Leben, beispielsweise
durch die Möglichkeit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Außerdem seien starke Parlamente fest
verwurzelt in der Gesellschaft, da sie als zentrales Vertretungsorgan eine Legitimationskette zwischen Volk und
Regierung bildeten. Sie hob in ihrer Rede hervor, wie wichtig der Zugang zu Bildung, ein progressives
Steuersystem und ein funktionierendes Sozialversicherungssystem für mehr soziale Sicherheit und Gerechtigkeit seien.
4 Dringlichkeitstagesordnungspunkt
Insgesamt wurden vier Anträge für einen Dringlichkeitstagesordnungspunkt eingereicht:
– „Förderung der weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit: Senkung der Zölle und Bekämpfung des
Protektionismus“, eingereicht von Chile und Peru
– „Parlamentarische Diplomatie zur Förderung des Friedens und zur Bewältigung der humanitären Krise in
Myanmar“, eingereicht von den Philippinen und Thailand
– „Dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die jüngste Verletzung des Waffenstillstandsabkommens durch
Israel in Palästina, die eskalierenden Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo und im Sudan sowie
die zunehmenden Auswirkungen der globalen Erwärmung“, eingereicht von den Seychellen, Simbabwe,
Jordanien und Ägypten mit Unterstützung der geopolitischen Gruppen Arabiens und Afrikas
– „Schluss mit der Doppelmoral: Aufruf an die internationale Gemeinschaft, Flüchtlinge aus dem Gazastreifen
aufzunehmen, anstatt sie für Angriffe auf Israel zu missbrauchen“, eingereicht von Israel
Alle vier Vorschläge wurden von den jeweiligen Initianten in der Versammlung vorgestellt, wobei die Delegierten
aus vielen arabischen Ländern während der Vorstellung des israelischen Vorschlags durch dessen
Delegationsleiter, Dan Illouz, unter lauten Protestrufen den Sitzungssaal verließen. Nach der Vorstellung des Antrags zog
Israel seinen Vorschlag zurück. Anschließend stimmte die Versammlung über die drei verbliebenen Vorschläge
ab. Schließlich erlangte keiner der drei Anträge in der Versammlung die erforderliche Zweidrittelmehrheit, so
dass die Versammlung keines der Themen auf die Tagesordnung nahm.
5 Ständige Ausschüsse
Im Ausschuss für Frieden und internationale Sicherheit war der Deutsche Bundestag durch die
Delegationsleiterin Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) vertreten. Hier wurde der
Entschließungsentwurf „Die Rolle der Parlamente bei der Förderung einer Zweistaatenlösung in Palästina“ kontrovers diskutiert.
Eine Mehrheit afrikanischer und arabischer Staaten nahm palästina-freundliche Änderungsanträge ausnahmslos
an und lehnte Vorschläge anderer Staaten, zum Beispiel der Zwölf Plus-Gruppe, ab. So fanden die Verantwortung
durch die Hamas für den Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023, das Selbstverteidigungsrecht Israels oder die
Forderung nach Freilassung der Geiseln keine Erwähnung. Da es nach einer sehr strittigen Abstimmung im
Ausschuss aussah, fanden die geopolitischen Gruppen den Kompromiss, der Versammlung die Entschließung in ihrer
von den Berichterstattern ursprünglich eingebrachten Fassung vorzulegen. Viele Delegationen wollten damit ein
klares Bekenntnis der IPU für die Zweistaatenlösung senden. Nach der Verabschiedung der Entschließung in der
Versammlung legte Delegationsleiterin Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker für die deutsche Delegation
Vorbehalt gegen den gesamten Text der Entschließung ein. Sie begründete den Vorbehalt damit, dass die Rolle
der Hamas bei dem Angriff am 7. Oktober 2023, die Vorbedingungen einer sofortigen Freilassung von Geiseln
für Verhandlungen und das Selbstverteidigungsrecht Israels nicht im Text berücksichtigt wurden. Anschließend
schlossen sich die Delegationen Ungarns und der Schweiz diesem Vorbehalt an. Im Ausschuss wurde auch das
Thema des nächsten Entschließungsentwurfs beschlossen, der bis zur 152. IPU-Versammlung von den
Berichterstatterinnen und Berichterstattern erarbeitet wird „Die Rolle der Parlamente bei der Schaffung robuster
Mechanismen für die Konfliktnachsorge und die Wiederherstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens“.
Im Ausschuss für nachhaltige Entwicklung war der Deutsche Bundestag durch die Abgeordneten Carsten
Müller (CDU/CSU) und Bettina Lugk (SPD) vertreten. Der Ausschuss beriet den Entschließungsentwurf
„Parlamentarische Strategien zur Abschwächung der langfristigen Folgen von Konflikten, einschließlich bewaffneten
Konflikten, für die nachhaltige Entwicklung“. Dieser beschäftigt sich mit der Frage, wie Parlamente weltweit
dazu beitragen können, negative, langanhaltende Folgen von Konflikten auf nachhaltige Entwicklung
abzumildern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Rolle der Parlamente bei Friedensförderung und Wiederaufbau,
Maßnahmen zur Stärkung staatlicher Institutionen nach Konflikten sowie Schutz der Menschenrechte und der
Zivilbevölkerung. Eine Vielzahl der von der deutschen Delegation eingebrachten Änderungsanträge wurde angenommen.
Diese fordern unter anderem eine deutlichere Benennung des Zusammenhangs von Konflikten und Armut mit der
Degradation der Umwelt sowie eine stärkere Rolle der Zivilgesellschaft. Die IPU-Versammlung nahm den
Entschließungstext ohne Gegenstimmen an. Schließlich entschied der Ausschuss auch über das Thema des
kommenden Entschließungsentwurfs „Aufbau einer fairen und nachhaltigen Weltwirtschaft: Die Rolle der Parlamente bei
der Bekämpfung von Protektionismus, dem Abbau von Zöllen und der Verhinderung von Steuerhinterziehung
durch Unternehmen“.
Der Ausschuss für Demokratie und Menschenrechte debattierte seine nächste Entschließung „Die
Anerkennung und Unterstützung der Opfer illegaler internationaler Adoptionen und die Ergreifung von Maßnahmen zur
Verhinderung dieser Praxis“, die auf der 151. IPU-Versammlung im Oktober 2025 verabschiedet werden soll. Die
Debatte wurde mit einer ergreifenden Aussage von Coline Fanon (Belgien) eröffnet, die Opfer einer illegalen
internationalen Adoption wurde. Sie schilderte, wie sie in den 1980er Jahren in Guatemala Opfer von
Kinderhandel wurde: direkt nach der Geburt entführt, elf Monate lang gefangen gehalten und wie sie dann unter dem
Deckmantel einer internationalen Adoption verkauft wurde. Außerdem beriet der Ausschuss über ein Follow-up zur
Entschließung „Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit“, die auf der 149. IPU-Versammlung im Oktober 2024 angenommen wurde.
Im Ausschuss für die Angelegenheiten der Vereinten Nationen war der Deutsche Bundestag durch
Delegationsleiterin Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) vertreten. Die erste Ausschusssitzung
konzentrierte sich auf die UN-Feldpräsenz in Usbekistan. In dieser Sitzung wurde die Rolle der Parlamente bei der
Überwachung der Gestaltung von UN-Länderprogrammen sowie beim Eintreten für eine hochwertige
Finanzierung solcher Programme bei den zuständigen Ministerien und multilateralen Organisationen, einschließlich der
Weltbank und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, hervorgehoben.
Abgeordnete Winkelmeier-Becker wurde für die geopolitische Gruppe der Zwölf Plus in den Vorstand des Ausschusses
gewählt.
6 Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern
Der Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern beschäftigte sich mit
Menschenrechtsverletzungen an insgesamt 288 Abgeordneten, die 89 Parlamentarierinnen und 199 Parlamentarier in
17 Ländern betrafen. In 48 neuen Fällen geht es insbesondere um Abgeordnete aus Myanmar und der Türkei. Die
IPU widmet sich dieser Problematik mit einem eigenen Ausschuss, da Menschenrechtsverletzungen eine
erhebliche Gefahr für die Demokratie darstellten. Der Ausschuss rief die IPU-Mitgliedsparlamente dazu auf, diesen über
jede parlamentarische oder persönliche Initiative in diesem Bereich zu informieren und sicherte die notwendige
Unterstützung zu. Der Bericht des Ausschusses wurde dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
des Deutschen Bundestages zugeleitet. Mehr Informationen zu den einzelnen Fällen und zur Arbeit des IPU-
Ausschusses sind unter folgendem Link zu finden: Webseite-IPU-MR-Parlamentarier.org
7 Forum der Parlamentarierinnen
Das Forum der Parlamentarierinnen widmete sich insbesondere den Entschließungsentwürfen, die auf der
Versammlung verabschiedet wurden. Diese wurden aus geschlechtsspezifischer Perspektive beraten. Das Forum
schlug dem Ausschuss für Nachhaltigkeit daraufhin zwei Änderungen vor, die in dessen Entschließung
aufgenommen wurden.
8 Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier
Es war die erste IPU-Versammlung, in der die Altersgrenze für junge Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit
40 statt bisher 45 Jahren definiert wurde. Diese Senkung basiert auf einer Änderung der IPU-Satzung, die mit der
150. Versammlung erstmalig galt. Die jungen Abgeordneten bilanzierten die Entwicklungen im Bereich der
Förderung junger Parlamentarierinnen und Parlamentarier. So wurde in der Sitzung der jüngste Bericht der IPU zur
Jugendbeteiligung in den nationalen Parlamenten vorgestellt. Demnach seien dringend weitere Maßnahmen
erforderlich, um den Anteil junger Abgeordneter zu erhöhen. Das Engagement für die IPU-Kampagne „Ich sage Ja
zur Jugend im Parlament!“ mit den dort geforderten Lösungen zur Verbesserung der Jugendbeteiligung, wie
Quoten, Senkung des Wählbarkeitsalters, Jugendausschüsse, Schulungen für junge Abgeordnete, Mentoring für
Anwärter und Lobbyarbeit, wurde bestärkt.
Auch das Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier beriet über die Entschließungsentwürfe.
9 Side Events und weitere Veranstaltungen
Bei einem von der IPU und der Weltgesundheitsorganisation gemeinsam ausgerichteten Workshop diskutierten
die Teilnehmenden, welche Auswirkungen soziale Normen auf die Gesundheit von Frauen haben.
In einem Workshop wurde die Verbesserung der parlamentarischen Kommunikation und Lobbyarbeit für den
Klimaschutz erörtert.
Die ukrainische Delegation veranstaltete ein Side Event mit dem Titel: „Das Erbe und die Identität der Ukraine:
Schutz der Kultur und der religiösen Freiheiten“. Die Veranstaltung umfasste eine Podiumsdiskussion über die
Bedeutung der Bewahrung der kulturellen Identität, historischer Wahrzeichen und religiöser Freiheiten inmitten
des anhaltenden Krieges in der Ukraine.
Ein weiterer Workshop befasste sich mit dem Umgang mit Massenvernichtungswaffen.
10 Vereinigung der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Parlamente (ASGP)
Parallel zu der Tagung der IPU kam die ASGP zusammen. Die Vereinigung ist nach Artikel 29 der IPU-Satzung
ein beratendes Gremium der Interparlamentarischen Union. Ziel der Vereinigung ist es, den Kontakt und die
Zusammenarbeit zwischen den Generalsekretären (Direktoren) der Parlamente zu stärken, und zwar unabhängig
davon, ob das Parlament Mitglied in der IPU ist.
An den Sitzungen der ASGP in Taschkent nahm in Vertretung des Direktors beim Deutschen Bundestag
Ministerialdirektorin Dr. Silke Albin, Abteilungsleiterin Außenbeziehungen, Europa und Analyse, teil. In den
Vorträgen und Diskussionen der ASGP ging es unter anderem um die Ausbildung und Entwicklung von
Parlamentsmitarbeitenden, die Erwartungen junger Abgeordneter an eine Parlamentsverwaltung sowie die Barrierefreiheit in
Parlamenten für Menschen mit Behinderung. Abteilungsleiterin Dr. Albin stellte in dieser Debatte die Umsetzung
diverser Maßnahmen zur Unterstützung einer gehörlosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag vor.
11 Zukünftige Versammlungen der IPU
Die 151. Versammlung der IPU wird vom 18. bis 23. Oktober 2025 in Genf, Schweiz, stattfinden.
Berlin, den 5. Juni 2025
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Delegationsleiterin
12 Verabschiedete Erklärungen und Entschließungen
12.1 Erklärung von Taschkent: Parlamentarisches Handeln für soziale Entwicklung und
Gerechtigkeit
verabschiedet von der 150. Versammlung der IPU (Taschkent, 9. April 2025)
Wir, die an der Versammlung der IPU in Taschkent teilnehmenden Abgeordneten, haben eine Bestandsaufnahme
der sozialen Entwicklung in unseren Ländern vorgenommen und dabei die drei von den Vereinten Nationen
definierten Hauptkomponenten berücksichtigt: Armutsbekämpfung, Schaffung von Arbeitsplätzen und sozialer
Zusammenhalt. Die Beschlüsse in der Resolution des ersten Weltsozialgipfels in Kopenhagen (zusammen mit der
Kopenhagener Erklärung und dem Aktionsprogramm), welche die Regierungen vor dreißig Jahren gefasst hatten,
sind nur teilweise umgesetzt worden, und es sind neue Herausforderungen entstanden, die das soziale Gefüge
unserer Gesellschaften zu zersetzen drohen und uns in vielen Bereichen zurückwerfen.
Mit dem „Zweiten Weltgipfel für soziale Entwicklung“, der im November 2025 in Katar stattfinden wird, ist es
an der Zeit, die soziale Entwicklung in den Mittelpunkt unserer Bemühungen als Gesetzgeber und Volksvertreter
zu stellen. Dies wird auch dazu beitragen, die überfällige Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung
voranzubringen, insbesondere die SDG 1-5 (keine Armut, kein Hunger, Gesundheit und Wohlergehen, hochwertige
Bildung und Gleichstellung der Geschlechter), SDG 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum),
SDG 10 (weniger Ungleichheit) und SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und leistungsfähige Institutionen).
Fast überall auf der Welt werden – in unterschiedlichem Ausmaß – die gesellschaftlichen Bindungen schwächer.
In Politik, Medien und Gesellschaft hat sich eine „Wir-gegen-die-Mentalität“ durchgesetzt, das Vertrauen in die
Regierungen und die öffentlichen Institutionen ist auf einem Tiefpunkt angelangt, und die sozialen
Sicherungsnetze wie Arbeitslosenversicherung und Rentensysteme, soweit sie überhaupt existieren, werden immer stärker
belastet.
Milliarden von Menschen sind täglich gezwungen, mit sehr wenig auszukommen. Wenn es überhaupt Arbeit gibt,
dann ist sie oft prekär und unterbezahlt. Informelle Beschäftigung ist nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen.
Frauen, junge Menschen, Migranten, Menschen mit Behinderungen, ältere Arbeitnehmer, indigene Völker und
marginalisierte Gruppen sind am stärksten von verschiedenen Formen der Diskriminierung betroffen, die sie aus
der Gesellschaft ausschließen. Viel zu viele Menschen haben keine menschenwürdige Unterkunft oder sind sogar
obdachlos. Familien haben mit konkurrierenden Prioritäten, unzureichenden öffentlichen
Grundversorgungsleistungen wie Kinderbetreuung und fehlender Einkommensunterstützung für die Schwächsten zu kämpfen. Hunger
und Mangelernährung, die nie wirklich überwunden waren, nehmen wieder zu.
Die Einkommens- und Vermögensungleichheit hat sich verfestigt. Die wirtschaftlichen Vorteile der neuen
Technologien kommen in erster Linie den Produzenten und weit weniger den Arbeitnehmern und Verbrauchern zugute.
In vielen Ländern wird die alternde Bevölkerung sich selbst überlassen, ohne angemessene Unterstützung für ein
erfülltes Leben. Eine schöne neue Welt der sozialen Medien und digitalen Produkte ist entstanden, die zwar viele
Aufgaben erleichtert, aber auch neue Formen der sozialen Isolation und Entfremdung hervorgebracht hat.
Um der Kopenhagener Leitvorstellung der sozialen Entwicklung voll und ganz gerecht zu werden, ist eine
Neuausrichtung der Politik erforderlich, um ein angemesseneres Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen des
Marktes und den Bedürfnissen der Menschen zu erreichen. Soziale Entwicklung entsteht nicht von selbst, sondern
erfordert bewusste Anstrengungen von der Gemeinde bis zum Staat, sowohl auf nationaler als auch auf globaler
Ebene durch das multilaterale System unter Führung der Vereinten Nationen. Es bedarf eines neuen
Gesellschaftsvertrages zwischen den Regierungen und ihren Bürgern, der die Verwirklichung aller Menschenrechte zum Ziel
hat und die Menschen solidarisch miteinander verbindet. Im Mittelpunkt dieses neuen Vertrags sollte die Stärkung
der Rolle der Frau stehen, als wesentliche Voraussetzung für alle Aspekte sozialer Entwicklung.
Wir sind uns bewusst, dass soziale Entwicklung einen vielschichtigen Ansatz und eine Mischung politischer
Reformen erfordert, die jedes Land für sich selbst bestimmen muss, jedoch sind wir uns einig über die folgenden
drei allgemeinen Prinzipien, die unser künftiges Handeln leiten werden: in die Menschen investieren, die
Wirtschaft demokratisieren und die Institutionen stärken.
In Menschen investieren
Soziale Entwicklung dreht sich um Menschen, und Menschen sind die wichtigste Ressource, die wir haben, um
zu einer besseren Welt zu gelangen. Investitionen in die Menschen – d. h. in ihre Bildung, ihre Gesundheit und
ihre Umwelt sowie in ihre Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, in einer Gemeinschaft zurechtzukommen,
ein Unternehmen zu gründen oder einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden – sind eine Voraussetzung für
sozialen Fortschritt. Insbesondere Gesundheitsversorgung und Bildung sind unerlässlich, damit sich die
Menschen in allen Lebensphasen, von der frühen Kindheit bis ins hohe Alter, entfalten und ein möglichst erfülltes
Leben führen können.
Wir verpflichten uns daher, auf folgende Ziele hinzuarbeiten:
⎯ Allen Menschen eine Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, insbesondere durch mehr Investitionen in die
Erstversorgung zur Vorbeugung, durch eine für alle Einkommensgruppen erschwinglichere
Gesundheitsversorgung, insbesondere durch öffentliche Systeme und private gemeinnützige Anbieter, und indem
gewährleistet ist, dass der Bedarf an Langzeitpflege für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen
angemessen gedeckt wird.
⎯ Die Bildungschancen aller Menschen zu verbessern, sowohl durch formale als auch durch nicht formale
Ansätze, mit Schwerpunkt auf lebenslangem Lernen, Staatsbürgerkunde und kritischem Denken, mit
besonderem Augenmerk auf die am stärksten Benachteiligten, einschließlich Frauen und Mädchen, sowie auf neue
Migranten, Arbeitslose und Minderheiten.
⎯ In den Umweltschutz zu investieren, insbesondere zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, von
Biodiversitätsverlusten und von klimawirksamen Treibhausgasemissionen, die alle das menschliche
Wohlergehen beeinträchtigen.
⎯ Der Unterstützung zukunftsweisender Initiativen in der nationalen Klimapolitik Vorrang zu geben und den
Übergang zu erneuerbaren Energien und umweltfreundlichen Technologien zu erleichtern.
⎯ Mehr in die allgemeine soziale Sicherung zu investieren, z. B. in die Arbeitslosenversicherung und die
gesetzliche Rentenversicherung, um die Menschen aus der Armut in den Wohlstand zu führen und zu
gewährleisten, dass niemand zurückgelassen wird.
⎯ Kinderorientierte Konzepte der sozialen Sicherung als integraler Bestandteil der Beendigung von Gewalt
gegen Kinder in all ihren Formen zu verfolgen, insbesondere in Bezug auf Kinderarbeit, Kinderheirat,
sexuelle Ausbeutung, Kinderhandel und Rekrutierung durch kriminelle und bewaffnete Gruppen.
⎯ Sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnen für alle erschwinglich und zu einem
grundlegenden Menschenrecht zu machen, insbesondere durch öffentlichen Wohnungsbau,
Genossenschaftswohnungen und Mietzuschüsse für die Bedürftigsten.
⎯ Öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Veranstaltungszentren und andere Stätten des
Geisteslebens, die zur Förderung der menschlichen Intelligenz beitragen, zu unterstützen.
⎯ Die digitale Kluft zwischen Stadt und Land sowie zwischen ärmeren und wohlhabenderen
Bevölkerungsschichten zu überbrücken, um den Zugang zu Einkommensmöglichkeiten und sozialen Netzen zu verbessern.
⎯ Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Gewalt in all ihren Formen, die die Entfaltung der
Menschen behindern und das friedliche Zusammenleben stören, zu bekämpfen.
⎯ Familienfreundliche Konzepte in allen Bereichen der Sozial- und Wirtschaftspolitik zu realisieren,
einschließlich der Förderung von Elternurlaub, bezahlbarer Kinderbetreuung und einer besseren Vereinbarkeit
von Beruf und Familie für alle.
Demokratisierung der Wirtschaft
Um eine nachhaltige soziale Entwicklung zu erreichen, bedarf es einer Wirtschaftspolitik, die allen Menschen
zugutekommt – indem sie ihre Fähigkeiten fördert und für ihre Bedürfnisse sorgt, sodass Chancengleichheit
herrscht. Heute sind die wirtschaftlichen Vorteile ungleich und oft ungerecht verteilt, sowohl innerhalb der
Nationen als auch zwischen ihnen. Die wachsende Ungleichheit ist nicht nur ein soziales Übel, sondern auch ein
wesentliches Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung, da immer weniger Menschen in der Lage sind, als
Produzenten und Konsumenten zu partizipieren. Die Fiskal- und Geldpolitik muss stärker auf die Schaffung
hochwertiger Arbeitsplätze, auch durch Unternehmensentwicklung, sowie auf die Förderung des sozialen
Zusammenhalts durch die Einbeziehung aller, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, in den Entscheidungsprozess
ausgerichtet werden.
Wir verpflichten uns daher, auf folgende Ziele hinzuarbeiten:
⎯ Neue Indikatoren des wirtschaftlichen Fortschritts einzuführen, die direkter mit dem menschlichen
Wohlergehen, Glück und sozialem Zusammenhalt verbunden sind, als Ergänzung zum Schlüsselindikator
„Bruttoinlandsprodukts“ (BIP), der die sozialen und ökologischen Kosten des Wirtschaftswachstums außer Acht
lässt.
⎯ Die Steuerflucht zu bekämpfen und die Steuererhebung gemäß dem Prinzip der Steuerprogression zu
verbessern, indem die Steuerlast auf diejenigen verlagert wird, die am ehesten in der Lage sind, ihren Beitrag
zu leisten, und zwar auf der Grundlage ihres Einkommens und ihres Vermögens und unter besonderer
Berücksichtigung multinationaler Unternehmen.
⎯ Haushaltsmittel zugunsten von Sozialprogrammen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und öffentliche
Infrastruktur umzuschichten, u. a. durch Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe und Kürzung der
Militärausgaben.
⎯ Wettbewerbsgesetze zur Eindämmung von Monopolen und Oligopolen zu verabschieden, um den
Marktzugang für kleinere Hersteller zu verbessern und Preisabsprachen sowie Wucher zu verhindern.
⎯ Den Finanzsektor zu regulieren, um schädliche Spekulationen einzudämmen, Verbraucher zu schützen und
Vermögen in eine wertschöpfungsintensivere Produktion umzulenken.
⎯ Kleinere und mittlerer Unternehmen, die ihren Standort weniger wahrscheinlich verlagern, zu fördern,
insbesondere durch Erleichterung des Zugangs zu Krediten und zur beruflichen Qualifizierung.
⎯ Die Sozial- und Solidarwirtschaft in Form von Genossenschaften, Sozialunternehmen und
Gegenseitigkeitsgesellschaften, die zur Stärkung der sozialen Bindungen und zur Förderung der gemeinsamen Interessen von
Unternehmern, Arbeitnehmern und Verbrauchern beitragen, zu unterstützen.
⎯ Die Arbeitnehmerrechte im Einklang mit den internationalen Übereinkommen zu wahren, insbesondere
durch den Schutz des Rechts auf Tarifverhandlungen, die Ächtung aller Formen von Kinder- und
Zwangsarbeit sowie der Ausbeutung von Arbeitsmigranten.
⎯ Das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu beseitigen und die soziale Sicherung im Bereich der
Betreuungsarbeit zu verbessern, die überwiegend von Frauen geleistet wird, sowie die Diskriminierung von Frauen und
Minderheitengruppen im Beschäftigungsbereich zu beseitigen.
⎯ Gesetze zu verabschieden, die Frauen das Recht geben, Land zu besitzen, zu erben und Geld zu leihen, und
die ihnen das gleiche Recht auf Arbeit garantieren.
⎯ Den sozialen Dialog zwischen Arbeitnehmern, Erzeugern und Verbrauchern zu unterstützen und ihre Rolle
bei der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung zu stärken, von den Unternehmensvorständen bis hin zu den
nationalen Regulierungsbehörden.
⎯ Einkommenssicherungssysteme für Arbeitnehmer einzuführen, die durch groß angelegte technologische
Innovationen – einschließlich künstlicher Intelligenz – verdrängt werden.
⎯ Den Übergang von informellen zu formellen Arbeitsverhältnissen zu unterstützen, mit Steuerpflicht und
Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung.
Stärkung der Institutionen
Institutionen sind der Kitt, der die Gesellschaften, ja sogar die Weltgemeinschaft als Ganzes, zusammenhält. Dazu
gehören nicht nur Regierungsinstitutionen – Parlamente eingeschlossen – auf nationaler, subnationaler und lokaler
Ebene, sondern auch Regulierungsbehörden, öffentliche Verwaltungen und Medieninstitutionen, die sich auf
vielfältige Weise mit den Bedürfnissen der Menschen befassen. Auf globaler Ebene sind multilaterale Organisationen
wie die internationalen Finanzinstitutionen, die Internationale Arbeitsorganisation und das System der Vereinten
Nationen insgesamt erforderlich, um ein förderliches Umfeld für die soziale Entwicklung in allen Ländern zu
schaffen. Je weniger Vertrauen die Menschen in die Institutionen haben, die sie führen und schützen sollen, desto
wahrscheinlicher ist es, dass sie isoliert voneinander handeln, was den sozialen Zusammenhalt untergräbt und
breit angelegte Wirtschaftsreformen erschwert.
Wir verpflichten uns daher, auf folgende Ziele hinzuarbeiten:
⎯ Die Gesetzgebungs-, Kontroll- und Rechenschaftsfunktion unserer Parlamente als notwendige
Voraussetzung für Reformen der Regierungsführung in allen Bereichen zu stärken.
⎯ Den Frauen- und Jugendanteil in den Parlamenten und allen anderen wichtigen Entscheidungsgremien
entsprechend ihrem Anteil an der Gesellschaft zu erhöhen.
⎯ Frauen und junge Menschen sind aktiv in die Arbeit und Führung der nationalen Parlamente sowie der IPU
einzubeziehen.
⎯ Regeln und Verfahren einzuführen, um alle öffentlichen Einrichtungen mehr für externe Beiträge von
Bürgern, Verbrauchern, Arbeitnehmern und Produzenten sowie der Zivilgesellschaft insgesamt zu öffnen.
⎯ Die Kapazitäten staatlicher Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Verwaltungen, zu stärken, damit
sie qualitativ hochwertige Dienstleistungen für alle erbringen können.
⎯ Den Zugang zu freigegebenen Regierungsinformationen zu vereinfachen, damit Bürgerinnen und Bürger,
Interessengruppen und Gemeinschaften ihre Rechte schützen und Regierungen kontrollieren können.
⎯ Korruption auf allen Ebenen der Politik, der öffentlichen Verwaltungen und des Privatsektors zu bekämpfen.
⎯ Der Einfluss von Interessengruppen auf die Finanzierung von Wahlkampagnen ist zu begrenzen; es sind
Maßnahmen zur Verhinderung von Wahlbetrug zu ergreifen.
⎯ Ein offeneres und transparenteres Haushaltsverfahren zu gewährleisten, an dem sich Bürger und Gruppen
beteiligen können, sowie Bürgerhaushalte als Instrument des öffentlichen Engagements zu fördern, um das
öffentliche Vertrauen zu sichern.
⎯ Auf allen Regierungsebenen – von der nationalen bis zur lokalen – eine geschlechtergerechte
Haushaltsplanung einzuführen.
⎯ Die Beteiligung von Bürgern, Verbrauchern, Herstellern und Arbeitnehmern an Regulierungsbehörden für
digitale Technologien und künstliche Intelligenz ist zu fördern, um die sozialen Risiken dieser Technologien
zu minimieren.
⎯ Bei der Nutzung künstlicher Intelligenz die Einhaltung ethischer Grundsätze zu gewährleisten sowie
innovative rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesen sich rasch entwickelnden Bereich wirksam zu
regulieren.
⎯ Für Medienunternehmen und Kultureinrichtungen ein günstiges Umfeld zu schaffen, um die Fähigkeit der
Menschen zu stärken, Informationen, die sie in der Öffentlichkeit erhalten, kritisch zu hinterfragen. Dies
wird dazu beitragen, die sozialen Folgen von Fehl- und Desinformation zu verringern.
⎯ Die Justiz zu stärken, damit sie unparteiisch und zügig Recht sprechen kann und die Rechtsstaatlichkeit
gewahrt bleibt.
⎯ Die internationale Finanzarchitektur zu stärken und zu reformieren, um Mittel für die Sozialausgaben der
Entwicklungsländer freizusetzen; dies kann unter anderem durch Schuldenerlass und wirksamere Hilfe
erreicht werden.
⎯ Reformen des multilateralen Systems zu unterstützen, damit es die neue Agenda für soziale Entwicklung
neben anderen globalen Verpflichtungen für Frieden und Entwicklung vorantreiben kann.
Wandel braucht Zeit, in der Politik wie in den meisten Bereichen des Lebens – und eine langfristige Vision, die
diese Erklärung unseres Erachtens bietet. Wir fordern alle Parlamente und Abgeordneten dazu auf, sich diese
Vision zu eigen zu machen und den Prozess des Wandels einzuleiten, indem sie nationale Pläne entwickeln, an
denen sich alle beteiligen können. Zur Vorbereitung des Zweiten Weltgipfels für soziale Entwicklung verpflichten
wir uns, Debatten in unseren Parlamenten zu führen und mit den jeweiligen Unterhändlern unserer Regierungen
bei den Vereinten Nationen in Kontakt zu treten.
Wir sind dem usbekischen Parlament dankbar, dass es uns zu dieser wichtigen Debatte zusammengeführt hat. Wir
sind zudem angetan von den Fortschritten des Landes bei der sozialen Entwicklung sowie den demokratischen
Reformen der letzten Jahre. Lassen Sie uns gemeinsam auf ein neues, starkes globales Abkommen über soziale
Entwicklung hinarbeiten, das zeitgemäß ist und Gerechtigkeit und Frieden für alle Menschen sichert.
12.2 Entschließung des Ausschusses für Frieden und internationale Sicherheit: „Die Rolle
der Parlamente bei der Förderung einer Zweistaatenlösung in Palästina“
von der 150. Versammlung der IPU durch Konsenz angenommene Entschließung (Taschkent, 9. April 2025)
Die 150. Versammlung der Interparlamentarischen Union,
unter Hinweis auf die maßgeblichen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Konflikt im
Nahen Osten, darunter die Resolutionen 242 (167), 338 (1973), 1397 (2002), 1515 (2003) und 2334 (2016), die
die Grundsätze für die Lösung dieses Konflikts festlegten, insbesondere die Unzulässigkeit des gewaltsamen
Erwerbs von Gebieten, sowie die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, darunter die
Resolutionen 181 (II) (1947), 194 (III) (1948), 58/292 (2004), 67/19 (2012), 73/18 (2018) sowie die jüngste
Resolution 79/81 (2024) „Friedliche Regelung der Palästina-Frage“, in der die uneingeschränkte völkerrechtskonforme
Unterstützung einer Zweistaatenlösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf der Grundlage der
Grenzen von 1967 zum Ausdruck gebracht wurde, bei der beide Staaten Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben;
darüber hinaus unter Hinweis auf die seit 1988 verabschiedeten zahlreichen Entschließungen und Erklärungen
der IPU zum israelisch-palästinensischen Konflikt, in denen immer wieder die Notwendigkeit einer friedlichen
Lösung auf der Grundlage des Völkerrechts und der gegenseitigen Anerkennung betont, das Recht des
palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung bekräftigt, illegale Siedlungen abgelehnt, alle Akte von Terrorismus
und gewalttätige Angriffe verurteilt sowie zu dringender humanitärer Hilfe aufgerufen wurde, wobei die
internationalen Bemühungen zur Herbeiführung einer Zweistaaten-Lösung unterstützt wurden;
in Kenntnis des langjährigen israelisch-palästinensischen Konflikts, seiner verheerenden Folgen für die
Menschen, z.B. die Vertreibung der Bevölkerung, der Verlust von Menschenleben und regionale Instabilität, sowie
seiner erheblichen Intensivierung seit dem 7. Oktober 2023, die zu einer beträchtlichen Zahl an Toten,
Geiselnahmen und zu eskalierender Gewalt geführt hat, die eine sich verschlimmernde humanitäre Krise im Gazastreifen
zur Folge hatte, die durch katastrophale Lebensbedingungen und beschränkten Zugang zu wesentlichen
Ressourcen noch verschärft wird;
in der festen Überzeugung, dass der israelisch-palästinensische Konflikt sehr viel mehr als eine regionale Frage
ist und seine Auswirkungen weltweit wahrgenommen werden, beispielsweise durch die Ausdehnung der
Spannungen auf andere Teile der Welt, Verstärkung der Spaltungstendenzen innerhalb von Gemeinschaften, die
Beeinflussung der internationalen Beziehungen, die Schwächung des Völkerrechts einschließlich des humanitären
Völkerrechts und Auswirkungen auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit, während die
Anstrengungen im Hinblick auf eine multilaterale Zusammenarbeit komplizierter werden;
mit dem Ausdruck der tiefen Besorgnis angesichts der anhaltenden Besetzung der Palästinensergebiete und der
völkerrechtswidrigen Ausdehnung israelischer Siedlungen und des Verbots des gewaltsamen Gebietserwerbs, die
im Widerspruch zu den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen der Selbstbestimmung und
territorialen Integrität stehen;
in Bekräftigung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und Staatlichkeit auf der
Grundlage der Grenzen von 1967 im Rahmen einer Zweistaatenlösung sowie der entscheidenden Rolle des
Internationalen Gerichtshofs (IGH) bei der Aufrechterhaltung der internationalen Rechtsnormen und Abgabe beratender
Stellungnahmen über die rechtlichen Auswirkungen von Besetzungs- und Siedlungsaktivitäten;
äußerst besorgt über die gravierenden Verletzungen der Grundrechte, der Würde und der Sicherheit von Zivilisten
– Kinder, Frauen und Mädchen sowie Menschen mit Behinderungen, die als die am stärksten benachteiligten
Mitglieder betroffener Gemeinschaften eine besondere Last tragen –, da der aktuelle Konflikt weiterhin für die
Vertreibung der Bevölkerung sorgt, die Lebensgrundlagen zerstört, den humanitären Zugang einschränkt und
Ungleichheiten verschärft, was dauerhafte körperliche, psychische und sozioökonomische Folgen für
Einzelpersonen, Familien und ganze Gemeinschaften hat;
Zur Kenntnis nehmend, dass Akte von Gewalt, Terrorismus gegen die Zivilbevölkerung und der Einsatz von
Hunger als Mittel zur Kriegsführung schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen und dass das
Handeln von Staaten in völligem Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen und der Rechtsstaatlichkeit
stehen muss;
zutiefst überzeugt, dass eine Zweistaatenlösung der einzige gangbare Weg ist, um den Zyklus der Gewalt zu
durchbrechen und Sicherheit, Wohlstand und gleiche Rechte für die Bevölkerungen Israels und Palästinas im
Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen der Selbstbestimmung und der territorialen Integrität zu
gewährleisten, und dass wichtige Schritte zur Erreichung dieses Ziels einen sofortigen Waffenstillstand im
Gazastreifen einschließen, der insbesondere zur Freilassung der Geiseln und politischen Gefangenen, der allgemeinen
Anerkennung der palästinensischen und der israelischen Staatlichkeit und zur Einstellung illegaler
Siedlungsaktivitäten führen sollte, da Frieden nicht durch Gewalt oder Besetzung erreicht werden kann;
unter Betonung der einzigartigen Rolle der Parlamente, einschließlich der regionalen parlamentarischen Gremien,
bei der Förderung von Dialog, Diplomatie und Friedenskonsolidierung zur Unterstützung einer
Zweistaatenlösung, indem sie von ihren Kernaufgaben der Aufrechterhaltung des Völkerrechts, Gewährleistung der
Rechenschaftspflicht der Regierungen, Förderung inklusiver Debatten und Konsensbildung, Förderung der
Menschenrechte, des Schutzes benachteiligter Gruppen, der Zuweisung von Mitteln für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau
sowie der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und parlamentarischen Diplomatie zur friedlichen
Lösung des Konflikts Gebrauch macht;
1. ruft die Parlamente auf, ihre Regierungen nachdrücklich aufzufordern, für einen sofortigen Waffenstillstand
im Gazastreifen einzutreten, was insbesondere zur Aufhebung der Blockade führen würde, um den freien
Personen- und Güterverkehr zu ermöglichen, erleichtertem Zugang zu humanitärer Hilfe sowie zur
Freilassung der Geiseln und politischen Gefangenen, mit dem Ziel, den Krieg, der nur Tod und Zerstörung
hinterlassen hat, zu beenden;
2. ruft die Parlamente Israels und Palästinas auf, die Menschenwürde zu fördern und die Grundrechte zu
wahren, indem sie alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere von Kindern,
Frauen, Menschen mit Behinderungen und alten Menschen, ergreift und den ungehinderten humanitären
Zugang gewährleistet sowie die sichere Lieferung wesentlicher Versorgungsgüter unterstützt. In diesem
Zusammenhang
(a) bekräftigt die Versammlung erneut ihre Unterstützung für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für
Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) als unverzichtbare Organisation, die die Versorgung
der Palästinenser mit humanitärer Hilfe sowie Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen
gewährleistet;
(b) fordert die Versammlung das Parlament Israels nachdrücklich auf, seinen Beschluss zu prüfen, die
Operationen des UNRWA in den besetzten palästinensischen Gebieten zu verbieten, sowie die Umsetzung
von „Bildung für den Frieden“-Initiativen zu unterstützen;
(c) ersucht die Versammlung die Parlamente, finanzielle Hilfe für das UNRWA und andere humanitäre
Organisationen im Gazastreifen und den besetzten Palästinensergebieten insgesamt bereitzustellen, um
das Leid zu lindern und Wiederaufbaubemühungen zu unterstützen;
3. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, die Kontrolle der außenpolitischen Maßnahmen ihrer Regierungen
zu verstärken, um die Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten, darunter die Umsetzung transparenter
Maßnahmen für die Kontrolle der Rüstungsexporte, die Überwachung der Weitergabe von Waffen und
Rüstungsgütern an Länder, die sich in einem Konflikt befinden, und den Schutz der Menschenrechte;
4. rät den Parlamenten, die Einhaltung der Beratenden Stellungnahmen des IGH über die rechtlichen
Auswirkungen der Besetzungs- und Siedlungsaktivitäten zu überwachen und zu fördern;
5. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, ihre legislativen Befugnisse zu nutzen, um Gesetze zu erlassen
oder zu ändern, die die Unterstützung einer Zweistaatenlösung verstärken und die Anerkennung sowohl
Israels als auch Palästinas als unabhängige souveräne Staaten gewährleisten;
6. appelliert an die Parlamente, sich dafür einzusetzen, dass ihre Regierungen die Anerkennung des
palästinensischen Staates unterstützen, was auch den Beitritt Palästinas als Vollmitglied zu den Vereinten Nationen
beinhaltet, als einen entscheidenden Schritt zu einer Zweistaatenlösung und zur Unterstützung der
Umsetzung eines von den Vereinten Nationen angeführten Friedensprozesses, der auf die Herbeiführung eines
gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens abzielt;
7. äußert ihre Hoffnung auf eine verstärkte parlamentarische Diplomatie, die auf die Förderung des Dialogs
zwischen israelischen und palästinensischen Vertretern abzielt sowie eine Zweistaatenlösung unterstützt und
die friedliche Koexistenz zwischen dem israelischen und dem palästinensischen Volk durch den
unmittelbaren Austausch mit den interparlamentarischen Institutionen und Netzwerken, multilateralen
parlamentarischen Foren und den zuständigen Unterorganisationen der Vereinten Nationen fördert;
8. fordert die Parlamente Israels und Palästinas nachdrücklich auf, mithilfe der indirekten parlamentarischen
Diplomatie, die durch neutrale Dritte wie die IPU unterstützt wird, Dialog und Zusammenarbeit bei
gemeinsamen Problemen, beispielsweise Sicherheit, Gesundheit, Bildung, humanitärer Zugang, wirtschaftliche
Entwicklung und Umweltschutz, zu fördern;
9. ruft die Parlamente auf, finanzielle und fachliche Unterstützung für die Wahlprozesse und deren zeitnahe
Weiterverfolgung in Palästina bereitzustellen, um die Durchführung ordnungsgemäßer, freier, fairer und
transparenter Wahlen zu ermöglichen und Demokratie, gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit zu
fördern;
10. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, sich an der Überwachung der politischen Lage und der
Wahlprozesse in Israel und Palästina zu beteiligen, und die IPU auf, diese zu fördern und zu koordinieren,
beispielsweise durch die Entsendung von Wahlbeobachtungsmissionen;
11. ruft die Parlamente sowie die regionalen parlamentarischen Gremien auf, fachliche Unterstützung
bereitzustellen, sowie die IPU auf, diese zu erleichtern und zu koordinieren, was Unterstützung beim Aufbau von
Kapazitäten für die Parlamente Israels und Palästinas beinhaltet mit dem Ziel, ihre parlamentarischen
Kernaufgaben der Unterstützung von Frieden, Demokratie und einer Zweistaatenlösung zu verstärken,
einschließlich der Förderung des Staatsaufbaus und der Rechtsstaatlichkeit, Gesetzesreformen, Kontrolle des Handelns
der Regierungen, bürgerschaftliches Engagement sowie einer echten Beteiligung an internationalen
Friedenskonsolidierungsprozessen;
12. ruft die regionalen parlamentarischen Gremien auf, ihre herausragende Position für den Austausch bewährter
Verfahren für die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und gemeinsamer Maßnahmen für
die wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen, die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen wie
Wasserwirtschaft und Umweltschutz zu erörtern und die parlamentarische Diplomatie zu unterstützen und den
Frieden im Nahen Osten zu fördern;
13. ruft die Parlamente Israels und Palästinas auf, an Gleichstellungsfragen orientierte Gesetze und politische
Maßnahmen zu verabschieden und umzusetzen, die die Rechte und die Würde von Frauen und Mädchen
schützen, geschlechtsspezifische Gewalt verhindern und die Rollen von Frauen als Gestalterinnen des
Friedens fördern;
14. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, die Schaffung von Initiativen im Nahen Osten zu fördern, die die
Friedenserziehung, Jugendförderung und Gewaltlosigkeitsprogramme unterstützen, die auf die Förderung
einer Kultur des Friedens und der Koexistenz, des gegenseitigen Verständnisses, beispielsweise mithilfe des
interreligiösen und interkulturellen Dialogs, sowie die Verhütung von gewalttätigem Extremismus abzielen
und dabei den Grundsätzen der Agenden für Frauen, Frieden und Sicherheit sowie Jugend, Frieden und
Sicherheit Priorität einräumen;
15. fordert die Parlamente darüber hinaus nachdrücklich auf, bei der Verfolgung einer Zweistaatenlösung einen
gemeinsamen Sicherheitsansatz zu fördern und anzuerkennen, dass die Sicherheit des israelischen Volkes
und des palästinensischen Volkes voneinander abhängen, sowie Maßnahmen zu ergreifen, die gegenseitiges
Vertrauen aufbauen und den Schutz der Zivilbevölkerung sicherstellen, sowie Handlungen zu verhindern,
die die Spannungen verschärfen;
16. fordert die Parlamente Israels und Palästinas auf, bei ihrer täglichen Arbeit einen auf die menschliche
Sicherheit bezogenen Ansatz zu beschließen, der den Schutz und das Wohlergehen von Einzelpersonen und
Gemeinschaften auf beiden Seiten priorisiert und die Ursachen von Unsicherheit bekämpft, z.B. Armut,
Vertreibung der Bevölkerung und Ungleichheit, um Frieden, Stabilität, Würde und die Verwirklichung einer
nachhaltigen Zweistaatenlösung zu unterstützen;
17. empfiehlt der IPU, ihren Ausschuss für Nahost-Fragen in eine strategische Task Force für den Nahen Osten
umzuwandeln, der aus einer gleichen Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern aus allen geopolitischen
Gruppen der IPU zusammengesetzt wäre und ein Mandat zur Unterstützung des Dialogs und Erleichterung
der indirekten parlamentarischen Diplomatie zwischen den Parlamenten Israels und Palästinas sowie zur
Überwachung und Berichterstattung über die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem humanitären
Zugang, dem Schutz benachteiligter Gruppen und der Friedenserziehung und der zur Verwirklichung einer
Zweistaatenlösung unternommenen Schritte hätte, und dabei die weltweiten Auswirkungen des Konflikts zu
berücksichtigen.
12.3 Entschließung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung: „Parlamentarische
Strategien zur Minderung der langfristigen Auswirkungen von Konflikten – einschließlich
bewaffneter Konflikte – auf die nachhaltige Entwicklung“
von der 150. Versammlung der IPU im Konsenz angenommene Entschließung (Taschkent, 9. April 2025)
Die 150. Versammlung der Interparlamentarischen Union:
weist auf die seit langem von der IPU vertretene und in zahlreichen früheren Entschließungen zum Ausdruck
gebrachte Auffassung hin, dass es keinen Frieden ohne nachhaltige Entwicklung und keine nachhaltige
Entwicklung ohne Frieden geben kann, und betont die herausragende Rolle, die die IPU in den letzten Jahren bei der
Verurteilung von Aggressionen und Menschenrechtsverletzungen gespielt hat,
ist besorgt darüber, dass Konflikte, insbesondere bewaffnete Konflikte, Fortschritte bei der Umsetzung der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) behindern, die
Umwelt, das Wirtschaftswachstum und das Leben von Millionen Menschen weltweit beeinträchtigen und
verheerende Folgen für alle Bevölkerungsgruppen haben, insbesondere für Frauen, Kinder und marginalisierte oder
schutzbedürftige Gruppen,
ist ferner besorgt über die komplexen Wechselwirkungen zwischen Konflikten, Armut, Umweltzerstörung und
Ungerechtigkeit und deren mögliche gegenseitige Verstärkung sowie über die langfristigen Konfliktfolgen für die
Zivilbevölkerung, Gemeinwesen, Lebensgrundlagen, die Umwelt und die Wirtschaft, die sich über Jahrzehnte
und sogar Generationen erstrecken können,
eingedenk dessen, dass zu den langfristigen Folgen Armut, Hunger, Vertreibung, Umweltschäden und die
Zerstörung der zivilen Infrastruktur – wie Krankenhäuser, Schulen, Kraftwerke, Häfen und Dämme – gehören, die die
Bereitstellung von Gesundheitsversorgung, Bildung, Energie, Sicherheit und anderen lebenswichtigen
Dienstleistungen ermöglicht,
erkennt an, dass die Zerstörung von Ökosystemen in bewaffneten Konflikten schwerwiegende und langfristige
Folgen für die menschliche Sicherheit, die biologische Vielfalt, die Klimastabilität und die nachhaltige
Entwicklung hat, und dass es derzeit keinen völkerrechtlichen Rahmen gibt, um Aggressoren für solche Zerstörungen,
einschließlich der indirekten Umweltzerstörung durch den Einsatz militärischer Gewalt, zur Verantwortung zu
ziehen,
weist auf die dringende Notwendigkeit umfassender und tragfähiger Strategien zur Bewältigung von Konflikten
und zum Schutz der nachhaltigen Entwicklung während solcher Konflikte hin,
betont die wichtige Rolle der Parlamente bei der Bewältigung von Konflikten und der Linderung ihrer negativen
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung, bei der Förderung von Frieden und Stabilität durch eine inklusive
Regierungsführung, bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung, bei der Förderung
der wirtschaftlichen Entwicklung, bei der Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes
der Menschenrechte, insbesondere von Frauen, Kindern und marginalisierten und gefährdeten Gruppen, sowie
bei der Förderung inklusiver Entscheidungsprozesse,
betont ferner, dass die Versammlungen der IPU – als Orte, an denen Abgeordnete, politische Entscheidungsträger
und Strategen aus der ganzen Welt zusammenkommen, um die drängendsten politischen Fragen zu erörtern und
sich für den strategischen Aufbau von Kapazitäten und die regionale Zusammenarbeit in Fragen wie Frieden und
internationale Sicherheit, Risikomanagement und nachhaltige Entwicklung einzusetzen – wichtige Plattformen
für internationale Annäherung und Teilhabe sowie probate Foren für die Eindämmung und Verringerung von
Konflikten durch Multilateralismus und die Achtung der auf Regeln gründenden internationalen Ordnung sind,
unterstreicht die Bedeutung multilateraler Partnerschaften und starker Bündnisse zwischen Parlamenten in aller
Welt angesichts der Konflikte und Herausforderungen, mit denen die Welt heute konfrontiert ist und die alle
wirksameren Maßnahmen zur Schaffung eines sicheren und gedeihlichen Umfelds zum Wohle der Länder, der
Völker und der Zukunft der Welt insgesamt erfordern,
erkennt an, dass die Verwirklichung der gemeinsamen Interessen aller Nationen und Fortschritte in unserer
gemeinsamen Verpflichtung zu nachhaltiger Entwicklung, Frieden und Sicherheit von der uneingeschränkten
Unterstützung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und vom Abbau von Spannungen durch eine
vertiefte Achtung des humanitären Völkerrechts abhängen, einschließlich des Rechts von Kriegsgefangenen auf
menschenwürdige Behandlung, die Achtung der Grundsätze staatlicher Souveränität bei gleichzeitiger Achtung der
Menschenrechte und anderer völkerrechtlicher Verpflichtungen, Bemühungen zur Förderung einer Kultur des
Friedens, der Toleranz und des Zusammenlebens, erneuerte multilaterale Kooperationsrahmen und die
Entwicklung neuer nachhaltiger und robuster Energiesicherheitsstrategien,
in der Erkenntnis, dass das Verschwinden von Personen tiefgreifende Auswirkungen auf ihre Familien und
Gesellschaften hat und ein Hindernis für die Entwicklung, den Zusammenhalt der Gemeinschaft und die
Friedenskonsolidierung darstellt, und weist auf die IPU-Entschließung „Vermisste Personen“ hin, angenommen auf der
115. IPU-Versammlung,
bekräftigt die entscheidende Rolle der parlamentarischen Diplomatie bei der Unterstützung aller Bemühungen zur
Bewältigung von Konflikten, unter anderem durch Aufforderung der Konfliktparteien, in einen Dialog zu treten
und friedliche Lösungen anzustreben,
unterstreicht die Bedeutung der parlamentarischen Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen
Organisationen, insbesondere den Vereinten Nationen, um die weltweiten Bemühungen um Frieden und gegenseitiges
Verständnis zu stärken, und weist darauf hin, dass eine Reform des Systems der Weltordnungspolitik,
einschließlich der Vereinten Nationen, unerlässlich ist, um zu gewährleisten, dass internationale Organisationen effizient
und repräsentativ sind und dass das Vetorecht nicht von Staaten missbraucht wird, die gegen das Völkerrecht
verstoßen,
betont die Notwendigkeit: die zivile Infrastruktur in Konflikten zu schützen, damit humanitäre Hilfe im Einklang
mit den humanitären und ökologischen Grundsätzen und den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts
geleistet werden kann; die Achtung und den Schutz aller Zivilpersonen und humanitären Helfer in bewaffneten
Konflikten zu gewährleisten, ebenfalls im Einklang mit den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und
wie insbesondere in Resolution 2730 (2024) des VN-Sicherheitsrates bekräftigt; und zu gewährleisten, dass
Grundversorgungsleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Nahrungs-, Wasser- und Energieversorgung
in Konflikten zugänglich bleiben und nicht unterbrochen werden,
bekräftigt die Notwendigkeit, mit Entwicklungspartnern zusammenzuarbeiten, um die Kontinuität humanitärer
Dienste in Konfliktgebieten zu gewährleisten und rasch auf die Bedürfnisse der Bevölkerung in
Konfliktsituationen zu reagieren, einschließlich der Prüfung von Strategien für den Wiederaufbau und die Katastrophenvorsorge,
und betont, wie wichtig es ist, alle Hindernisse, einschließlich politischer, bürokratischer und logistischer Art, zu
beseitigen, die der rechtzeitigen Bereitstellung von Hilfe im Wege stehen,
bekräftigt ebenso, dass die Verwirklichung von Sicherheit nicht auf Konfliktverhütung beschränkt ist, sondern
auch den Aufbau nachhaltiger, gerechter, inklusiver und sicherer Gesellschaften erfordert, was wiederum zur
langfristigen Stabilität und nachhaltigen Entwicklung der Länder im Einklang mit den Zielen der VN-Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung beiträgt,
anerkennt die wesentliche Rolle der Parlamente (wo sie bestehen) bei der Förderung friedlicher und inklusiver
Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung und beim Zugang zu Gerichten für alle,
anerkennt ferner, dass Parlamente bei der Entwicklung und Stärkung rechenschaftspflichtiger, transparenter und
inklusiver Institutionen auf allen Ebenen, einschließlich des Sicherheits- und des Justizbereichs, sowie bei der
Förderung einer gerechten Vertretung unterrepräsentierter Gruppen in Entscheidungsprozessen eine
entscheidende Rolle spielen,
weist hin auf die Resolution 2553 (2020) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in der betont wird, wie
wichtig die Reform des Sicherheitssektors nach Konflikten ist, um zu verhindern, dass Länder erneut in Konflikte
geraten, sowie darauf, dass ein professioneller, effizienter und rechenschaftspflichtiger Sicherheitssektor sowie
zugängliche und unparteiische Strafverfolgungs- und Justizsysteme ebenso wichtig sind, um die Grundlagen für
Frieden und nachhaltige Entwicklung zu schaffen, und betont, dass die Parlamente die Umsetzung internationaler
Rüstungskontrollverträge wie des Vertrags über den Waffenhandel unterstützen müssen, der darauf abzielt, den
illegalen Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und ihre Abzweigung auf illegale
Märkte oder für nicht genehmigte Endverwendungen oder Endnutzer, einschließlich der Begehung terroristischer
Handlungen, zu verhindern,
weist ebenso hin auf den Zukunftspakt (Pact for the Future) (Resolution 79/1 der VN-Vollversammlung, 2024),
in dem die Staaten aufgefordert werden, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um alle Formen von Gewalt und die
damit verbundenen Todesfälle überall erheblich zu verringern,
bekräftigt die Bedeutung der Förderung der vollen Einbeziehung der Geschlechterperspektive in Friedens- und
Sicherheitsinitiativen, unter anderem durch die Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit und nachfolgender Resolutionen zu diesem Thema,
indem die volle, gleichberechtigte und sinnvolle Beteiligung und Führung von Frauen und Mädchen bei der
Verhütung und Lösung von Konflikten gestärkt werden,
ist sich bewusst, dass Parlamente durch ihre Aufsichtsfunktion über den Sicherheitssektor eine entscheidende
Rolle bei der Verhinderung des Ausbruchs oder des Wiederaufflammens von Konflikten spielen und dadurch
deren Folgen für die nachhaltige Entwicklung mildern können,
betont die Notwendigkeit, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu reformieren, um eine breitere
Repräsentation und Ausgewogenheit bei der internationalen Entscheidungsfindung zu gewährleisten, und ist überzeugt,
dass eine ausgewogene Zusammensetzung sowie ausgewogene Befugnisse des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen erforderlich sind, um seine Rolle bei der Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit zu
stärken,
1. bekräftigt, dass die Umsetzung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte als Grundlage für Frieden und nachhaltige Entwicklung dazu beiträgt,
Konflikte zu verringern, ihre humanitären Auswirkungen zu mildern und das politische Umfeld zu verbessern,
2. bestärkt die Parlamente darin, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Umweltrechte als
Grundprinzipien und Grundlage für die Stärkung von Frieden und Stabilität zu fördern, und betont die Bedeutung
von Klima- und Umweltgerechtigkeit und Nachhaltigkeit, indem die Teilhabe aller Teile der Gesellschaft,
einschließlich Frauen, junger Menschen und marginalisierter oder schutzbedürftiger Gruppen, an politischen,
sozialen und ökologischen Entscheidungsprozessen sichergestellt wird,
3. fordert die Parlamente auf, ihre Bemühungen um Förderung des Dialogs, der Aussöhnung, der
Verständigung und der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Konfliktparteien zu verstärken und auf
umfassende und nachhaltige Lösungen für anhaltende Konflikte unter angemessener Beteiligung aller
betroffenen Akteure hinzuarbeiten;
4. fordert die Parlamente ferner auf, die humanitären und Entwicklungsbemühungen zu unterstützen, um den
Bedürfnissen der von Konflikten und humanitären Krisen betroffenen Bevölkerung gerecht zu werden und
die wirtschaftliche, ökologische und soziale Stabilität in den betroffenen Gebieten zu fördern, einschließlich
der Bereitstellung von Grundversorgungsleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel,
Wasser, Strom und sanitäre Einrichtungen,
5. betont die Bedeutung der Aufsichts-, Haushalts- und Gesetzgebungsfunktion der Abgeordneten bei der
Verfolgung einer nachhaltigen Entwicklung, bei der Überwachung der Politik und der Programme der Regierung
in den Bereichen Sicherheit, Frieden und Entwicklung sowie bei der Gewährleistung einer gerechten
Vertretung der Bürgerinnen und Bürger unter besonderer Berücksichtigung marginalisierter Gruppen bei
gleichzeitiger Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Entscheidungsfindung,
6. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen, um die Wirksamkeit der
humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe zu gewährleisten, damit in Gebieten, die von Konflikten und
humanitären Krisen betroffen sind, Rückschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele
vermieden werden,
7. fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten, regionalen und internationalen
Organisationen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, um gemeinsame Anstrengungen zur Stärkung
von Strategien zur Unterstützung von Gemeinwesen, die von Konflikten betroffen sind, zu fördern,
8. fordert ferner die Stärkung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor,
zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft, um die Umsetzung der SDG in von Konflikten
betroffenen Gebieten zu gewährleisten,
9. fordert die Parlamente auf, bei der Ausarbeitung von Strategien zur Minderung von Konfliktfolgen für die
nachhaltige Entwicklung den Zusammenhang der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Dimensionen zu berücksichtigen, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz und zur
nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung,
10. betont, wie wichtig es ist, den Dialog und die Koexistenz zwischen Konfliktparteien auf der Grundlage der
Prinzipien des Völkerrechts, einschließlich der Achtung international anerkannter Grenzen, als Mittel zur
friedlichen und konstruktiven Beilegung von Streitigkeiten anzuregen und zu fördern,
11. betont ferner die Bedeutung der Wiederherstellung einer nachhaltigen Entwicklung nach Konflikten auf der
Grundlage wissenschaftlicher Daten und Erkenntnisse,
12. betont des Weiteren, wie wichtig es ist, die Bildungssysteme zu stärken, um das Bewusstsein für die Werte
des Friedens, der Toleranz und der friedlichen Konfliktlösung zu schärfen und eine Kultur des Friedens und
der Gewaltlosigkeit in der Gesellschaft zu fördern,
13. betont die Notwendigkeit, in Gesellschaften, die von Konflikten betroffen sind, eine Kultur und ein
Bewusstsein für Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung und Umweltbelange zu fördern und zu gewährleisten,
dass diese Rechte und Belange in jeden Prozess der Friedenskonsolidierung oder der nachhaltigen
Entwicklung einbezogen werden,
14. fordert die Parlamente auf, die Entwicklung eines Rechtsrahmens zu unterstützen, der sich mit
Umweltschäden in bewaffneten Konflikten befasst, einschließlich der Einführung des Begriffs „Ökozid“ als
internationales Verbrechen, um die individuelle Verantwortlichkeit zu gewährleisten, und ermutigt zu weiteren
Bemühungen, die rechtlichen Definitionen und Mechanismen der Verantwortlichkeit sowohl auf nationaler als
auch auf internationaler Ebene zu verfeinern, die sowohl die individuelle als auch die staatliche
Verantwortlichkeit beinhaltet,
15. fordert die Parlamente ferner auf, rechtliche Maßnahmen zu fördern, die die Regelung der Verantwortung
für Umweltschäden gewährleisten, die unmittelbar auf das Verbrechen der Aggression zurückzuführen sind,
eingedenk dessen, dass diese Schäden ohne den Ausbruch der Feindseligkeiten nicht entstanden wären, und
sowohl die unmittelbare als auch die langfristige Umweltzerstörung, einschließlich Formen schleichender
Gewalt, im Rahmen der Justiz nach Konflikten zu behandeln,
16. begrüßt fortschrittliche parlamentarische Gepflogenheiten, die eine wichtige Rolle bei der Förderung des
Dialogs und der Verständigung sowie bei der Herbeiführung von Frieden in von Konflikten betroffenen
Gemeinwesen spielen,
17. fordert die Parlamente auf, die Koordinierung mit humanitären und Entwicklungsorganisationen zu
verstärken, zu gewährleisten, dass die Staaten internationalen humanitären Organisationen ungehinderten Zugang
zu besetzten Gebieten gewähren, und klare Schutzmaßnahmen zu vereinbaren, um Wasser, Energie und
Ernten, die für die menschliche Entwicklung und das Wohlergehen und die Ernährungssicherheit der Völker der
Welt von wesentlicher Bedeutung sind, sowie andere humanitäre und zivile Infrastrukturen in von Konflikten
betroffenen Gebieten im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht zu schützen,
18. betont, dass Klimawandel und Sicherheit untrennbar miteinander verbunden sind, wenn es darum geht, eine
nachhaltige Entwicklung zu erreichen und einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten, und fordert die
Entwicklung integrierter Strategien zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels in Konfliktgebieten,
19. fordert die Umsetzung umfassender Strategien zur Förderung von Frieden und Stabilität auf der Grundlage
nationaler Aussöhnung und die Förderung inklusiver Governance-Konzepte, die Marginalisierung
verhindern und soziale und politische Eintracht nach Konflikten fördern,
20. bestärkt die Parlamente darin, eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung des Verschwindens von Personen,
bei der Aufklärung des Schicksals vermisster Personen und bei der Unterstützung ihrer Familien
einzunehmen, insbesondere durch die Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zu vermissten Personen, durch
die Schaffung geeigneter Mechanismen zur Verhinderung, Aufklärung und Bewältigung des Verschwindens
von Personen und durch die Stärkung der Zusammenarbeit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler
Ebene,
21. betont, wie wichtig es ist, im Einklang mit der beispielgebenden Resolution 2664 (2022) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen in Sanktionsregelungen auch humanitäre Ausnahmeregelungen aufzunehmen, um
zu gewährleisten, dass humanitäre Maßnahmen nicht durch die unbeabsichtigten Folgen von Sanktionen
behindert werden, sowie zu gewährleisten, dass Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung und
Wirksamkeit solcher Ausnahmeregelungen vorhanden sind, und betont außerdem, dass Sanktionsregelungen, die
gegen Staaten wegen Verstößen gegen das Völkerrecht verhängt wurden, uneingeschränkt eingehalten
werden müssen, um Konflikte zu beenden und ihre Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung so gering
wie möglich zu halten,
22. fordert die Stärkung einer bestehenden globalen Kommission wie der Gruppe zur Unterstützung von
Vermittlungsbemühungen (Mediation Support Unit) der Vereinten Nationen, die sich aus einschlägigen
Experten zusammensetzt und das Mandat hat, in von Konflikten betroffenen Ländern einen Waffenstillstand auf
der Grundlage des Völkerrechts zu fördern, der zu einem dauerhaften und gerechten Frieden führt, und die
Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele in Konfliktgebieten zu gewährleisten, wobei der
Schwerpunkt auf der Beseitigung der eigentlichen Ursachen der Konflikte und der Entwicklung innovativer
Vermittlungsansätze liegen sollte,
23. empfiehlt die Schaffung eines internationalen Entschädigungsmechanismus, der sicherstellt, dass
Aggressoren die finanzielle Verantwortung für die ökologische Wiederherstellung in Konfliktgebieten übernehmen;
betont, dass dies die internationale Gemeinschaft nicht von ihrer Verantwortung entbindet, sich an den
Wiederaufbaubemühungen zu beteiligen, und fordert, die Grundsätze der ökologischen Friedenskonsolidierung
und der Übergangsjustiz in alle Rahmen für den Wiederaufbau nach Konflikten einzubeziehen, um
nachhaltige und gerechte Wiederaufbauprozesse zu gewährleisten,
24. ermutigt die Parlamente, die nationale Gesetzgebung regelmäßig zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass
sie mit den dringenden und sonstigen Bedürfnissen der von Konflikten betroffenen Gemeinwesen vereinbar
ist, und sich insbesondere auf die Aktualisierung der Gesetzgebung zum Schutz der Menschenrechte und der
Umwelt in solchen Situationen zu konzentrieren,
25. fordert die Stärkung von Partnerschaften zwischen nationalen Parlamenten und internationalen und
regionalen Organisationen, um innovative Lösungen für die Wiederherstellung einer nachhaltigen Entwicklung in
von Konflikten betroffenen Ländern zu finden und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die zivile Infrastruktur
so wiederaufgebaut wird, dass sie widerstandsfähig und besser an die Herausforderungen vor und nach einem
Konflikt angepasst ist,
26. fordert ferner die Finanzierung des Wiederaufbaus nach dem Krieg, unter anderem durch
Entschädigungszahlungen seitens der Staaten, deren rechtswidrige Handlungen zu Zerstörungen geführt haben, und fordert
die internationale Gemeinschaft auf, alternative Möglichkeiten zu prüfen, um eine angemessene
Entschädigung zu gewährleisten, falls diese Staaten sich weigern, ihrer Entschädigungspflicht nachzukommen, unter
anderem durch die Umleitung von Vermögenswerten dieser Staaten für den Wiederaufbau,
27. fordert die Parlamente ferner auf, eine größere Rolle bei der inklusiven und gerechten Verteilung von
Ressourcen in von Konflikten betroffenen Gebieten zu spielen, Wiederaufbauprogramme zu unterstützen, die
dem Grundsatz der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit entsprechen, und zu gewährleisten, dass
marginalisierte oder schutzbedürftige Gruppen von diesen Programmen profitieren und nicht zurückgelassen
werden,
28. fordert die rasche, inklusive und gerechte Wiederherstellung der Grundversorgungsleistungen in der frühen
Phase der Erholung und des Wiederaufbaus nach Konflikten, um die Grundversorgung der Zivilbevölkerung
im Einklang mit der Resolution 2573 (2021) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu verbessern und
widerstandsfähiger zu machen,
29. ermutigt die Parlamente, einen soliden Rechtsrahmen für die demokratische Kontrolle des Sicherheitssektors
zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass dieser Rahmen mit den internationalen Gesetzen, Normen und
Standards, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte, sowie mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vereinbar ist,
30. fordert die Parlamente auf, ihre Haushaltsbefugnisse mit Transparenz und Rechenschaftspflicht auszuüben,
die für die Sicherheit bereitgestellten Mittel anzufechten, in Frage zu stellen, zu streichen oder anzupassen
und zu verlangen, dass der Sicherheitssektor im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften hohe
Standards der Rechenschaftspflicht und Effizienz erfüllt,
31. fordert die Parlamente ferner auf, ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen, um zu überprüfen, ob
sicherheitsrelevante Gesetze und Maßnahmen wirksam umgesetzt werden und die beabsichtigte Wirkung erzielen und
ob die für den Sicherheitssektor bereitgestellten Mittel effizient eingesetzt werden,
32. empfiehlt, dass die Parlamente ihre repräsentative Rolle wahrnehmen, um durch Dialog und Transparenz
einen politischen Konsens in Sicherheitsfragen zu erleichtern und zu gewährleisten, dass alle Bürgerinnen
und Bürger, einschließlich marginalisierter und schutzbedürftiger Gruppen, im Entscheidungsprozess stets
bestmöglich vertreten sind.
13 Reden der Delegationsmitglieder
13.1 Rede der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) am 7. April 2025
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich möchte ein Zitat des ehemaligen Bundestagspräsidenten und Leiters unserer IPU-Delegation, Norbert
Lammert, an den Anfang stellen: „Nicht die Regierung hält sich ein Parlament, sondern das Parlament bestimmt und
kontrolliert die Regierung.“ (Rede vom 27. Oktober 2009).
Was bedeutet das?
Im System der Gewaltenteilung ist die demokratische Legitimität der unmittelbar vom Volk gewählten
Abgeordneten, die die Lebensumstände der Menschen im ganzen Land kennen und sich für Verbesse-rungen einsetzen,
am stärksten. Dies verleiht ihnen auch eine besondere Verantwortung dafür, die unterschiedlichen, aber legitimen
Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und Lösungen zu entwickeln, die möglichst allen und dem
Gemeinwohl zugutekommen.
Insbesondere angesichts der globalen Herausforderungen unserer Zeit – wachsende Ungleichheit, Klimawandel,
eine angespannte globale politische Lage und Rückschritte bei der Demokratie, um nur einige wenige Beispiele
zu nennen – brauchen wir starke Parlamente.
Starke Parlamente zeichnen sich durch eine effektive Kontrolle und Gesetzgebungsbefugnisse gegenüber der
amtierenden Regierung aus. Starke Parlamente gewährleisten die Rechte der Opposition und erfüllen sie mit Leben,
beispielsweise durch die Möglichkeit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Und starke Parlamente sind
fest verwurzelt in der Gesellschaft, da sie als zentrales Vertretungsorgan eine Legitimationskette zwischen Volk
und Regierung bilden.
Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die soziale Entwicklung und Gerechtigkeit auf nationaler
und internationaler Ebene.
Unser Grundgesetzt erkennt die Menschenwürde und Gleichen Rechte aller Menschen an, ungeachtet ihrer
sozialen oder ethnischen Herkunft, Religion, ihres Alters oder ihres Geschlechts. Denn es ist nicht das Verdienst des
Einzelnen, in eine reiche oder arme Familie als Mann oder Frau oder unterschiedlicher Herkunft hineingeboren
zu werden.
Gleichwohl gibt es unterschiedliche Vermögens- und Einkommensniveaus in Deutschland. Es sollte aber eine
Hauptsorge der Politik sein, für soziale Sicherheit und eine starke gesellschaftliche Mitte zu sorgen und zu
verhindern, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich zu weit öffnet.
Ich möchte einige Punkte hervorheben, die dafür im modernen Wohlfahrtstaat entscheidend sind.
Es ist zwingend notwendig, dass alle Menschen Zugang zu kostenloser Bildung haben, damit alle, die dazu in der
Lage sind, mit eigener Kraft berufliche oder soziale Fortschritte zu erzielen. Als gutes Beispiel möchte ich die
Schule Nr. 60 hier in Taschkent nennen, die ich vor ein paar Tagen besucht habe und die allen Kindern kostenlos
eine qualitativ hochwertige Bildung zur Verfügung stellt. Es gehört zu sozialer Gerechtigkeit dazu, dass höhere
Einkommen im Verhältnis wesentlich höher besteuert werden als niedrige Einkommen und dass die Belastungen
für Familien berücksichtigt werden. Schließlich müssen die starken Schultern mehr tragen als die schwachen.
Der Wohlfahrtsstaat beinhaltet die Gewissheit, dass die Hauptrisiken des Lebens abgedeckt sind, z. B.
Altersarmut, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Zuallererst: eine Altersrente, die durch die Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler finanziert wird und kein Almosen darstellt, sondern Belohnung für viele Jahre harter Arbeit und der
geleisteten Beiträge.
Bei uns gibt es eine gesetzliche Kranken- und Arbeitslosenversicherung, die allen Bürgerinnen und Bürgern die
notwendige persönliche Sicherheit geben und dadurch den Mut, sich und für ihre Familie et-was aufzubauen.
Aber – und das ist auch wichtig: Solidarität ist keine Einbahnstraße: Alle müssen sich nach Kräften bemühen, auf
eigenen Beinen zu stehen und ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten; dann können sie sich auch auf die
Hilfe der Gemeinschaft verlassen, wenn sie selbst Unterstützung benötigen.
Ich bin überzeugt, dass dies auch die Voraussetzungen für soziale Gerechtigkeit, Entwicklung und Wohlstand im
Land sind, aber auch für Frieden nach innen und nach außen. Leider gibt es in vielen Ländern Anzeichen dafür,
dass es zu Krieg, Zerstörung, Freiheitsentzug und großem Leid führt, wenn eine ethnische Gruppe die andere
unterdrückt, wenn es Wohlstand nur für einige wenige gibt und Armut und Perspektivlosigkeit für andere oder
wenn ein Geschlecht die Macht hat und das andere unterdrückt wird.
Es liegt deshalb in unserer besonderen Verantwortung als Parlamentarier, in unseren Ländern die
Rahmenbedingungen zu schaffen, die für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit für die Menschen in ihren Heimatländern sorgen!
Soziale Gerechtigkeit ist kein Zufall und kein Luxus – sie ist eine politische Entscheidung. Als Parlamentarier
haben wir eine besondere Verantwortung. Wir gestalten Gesetze. Wir verwalten den Haushalt. Wir setzen
Prioritäten. Die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung sind unser Kompass für diese Entwicklung.
Das ist das, was die Menschen von uns erwarten. Und es liegt in unserer Verantwortung, dies in die Realität
umzusetzen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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