Rede von Kornelia Möller (DIE LINKE) – Drucksachen 16/2211, 16/4210
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 4 a bis 4 c und 19 b: Drucksachen 16/2211, 16/4210 –.
Text
Rede von Kornelia Möller (DIE LINKE) – Drucksachen 16/2211, 16/4210
Sehr geehrter Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass
Widersprüche keine aufschiebende Wirkung mehr
haben? Ist Ihnen ferner bekannt, dass arbeitslose Menschen
in Arbeit gebracht werden, die sie aufgrund ihrer
körperlichen Verfasstheit nicht ausüben können, wenn sie nicht
Kornelia MöllerGesundheitsschäden davontragen wollen, diese
Menschen diese Arbeit aber so lange ausüben müssen, bis
über den Widerspruch entschieden ist?
Sie sagen dann: „Jeder muss zumutbare Arbeit
annehmen.“ Doch das trifft nicht. Denn die Menschen müssen
an dem Punkt auch nicht zumutbare Arbeit annehmen,
wenn sie ihren Anspruch nicht verlieren wollen. Das
heißt, in der Realität – Sie müssen sich einmal
anschauen, wie die Praxis aussieht – werden sie
gezwungen, Arbeiten auszuführen, die sie aufgrund ihrer
körperlichen Verfasstheit nicht machen können.
Darauf hätte ich gern eine Antwort.
Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU):
Die können Sie haben. Im Gesetz steht: Von
niemandem kann die Aufnahme einer Arbeit verlangt werden,
durch die er in irgendeiner Hinsicht überfordert ist,
besonders natürlich in gesundheitlich-körperlicher
Hinsicht. Ein Blick ins Gesetz hätte Sie belehrt; Sie hätten
sich die Antwort ganz einfach erschließen können. –
Vielen Dank, Sie dürfen sich setzen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD – Kornelia Möller [DIE LINKE]: Sie
sollten sich ansehen, was in der Realität
passiert! Sie haben keine Ahnung!)
Noch einmal: Wir meinen die Zumutbarkeitskriterien
wie heute gefasst – sie sind bei der Hartz-Reform nur
geringfügig, im Sinne von Klarstellungen, verändert
worden – sind in einer vertretbaren Balance zwischen den
Interessen der Arbeitslosen und den Interessen der
beitragszahlenden Arbeitnehmer.
Ich will noch etwas zum Baustein Übergangsregelung,
dem befristeten Zuschlag nach dem Bezug von
Arbeitslosengeld I, sagen. Wir wissen, dass denjenigen, deren
Bezug von Arbeitslosengeld I ausläuft, befristet ein
Zuschlag gezahlt wird, der dann abgestuft wird. Sie wollen
hier höhere Leistungen, Sie wollen längere
Bezugsdauern usw.
(Elke Reinke [DIE LINKE]: Nicht wir, die
Betroffenen wollen das!)
Ich glaube, dass die Regelung, wie sie heute ist, dem
Prinzip der Leistungsgerechtigkeit entspricht. Es ist ja
diskutiert worden, diesen Zuschlag abzuschaffen. Ich
glaube, das wäre nicht gerecht: Wir dürfen denjenigen,
der oft sehr lange gearbeitet hat und dann den bitteren
Weg der Arbeitslosigkeit und des Bezugs von
Arbeitslosengeld I geht, beim Übergang zum
Arbeitslosengeld II nicht so stellen wie den Kiosksteher,
der sich sein Leben lang nicht für Arbeit interessiert hat.
Wir müssen deshalb an diesem Übergangsgeld als
Ausdruck der Leistungsgerechtigkeit festhalten.
Das, was Sie zur Mindestabsicherung sagen, bewegt
sich, das wissen Sie selbst, zwischen Rosstäuscherei und
Hochstapelei und illusorischen Vorstellungen. Sie
verkaufen diesen Aspekt als etwas revolutionär Neues; doch
im Wesentlichen – das wissen Sie – wollen Sie ein paarBezugszeiten verändern. Sie gaukeln den Leuten etwas
vor. Die Mindestabsicherung, glaubt der
Normalsterbliche, ist wertdefiniert, das ist eine gewisse
Mindestleistung, unabhängig von dem Arbeitseinkommen, das man
vorher hatte, und von der Versicherungsleistung, die man
vorher hatte. Im Grunde wollen Sie hier graduelle
Veränderungen. Über die kann man möglicherweise reden –
sofern wir dem Beitragszahler weitere Lasten zumuten
können und wollen. Aber da sehen wir eine deutliche
Grenze. Wir wollen den Beitragszahler nach
Möglichkeit entlasten. Deshalb treten wir auch dafür ein, den
Arbeitslosenversicherungsbeitrag noch einmal, so weit wie
irgend machbar, abzusenken.
Das beste Konjunkturprogramm, das man sich vorstellen
kann, Herr Lafontaine, sind nicht irgendwelche
staatlichen, großen Veranstaltungen, sondern das sind die
Stärkung der Kaufkraft der Arbeitnehmer
(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN –
Zurufe von der LINKEN: Genau! – Kornelia
Möller [DIE LINKE]: Dazu braucht es einen
Mindestlohn und die Anhebung von ALG II! –
Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Sinkende
Reallöhne seit zehn Jahren!)
und die Begrenzung der Lohnnebenkosten der
Unternehmer durch das Absenken von
Sozialversicherungsbeiträgen, wo immer das möglich ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der FDP)
Diesen Weg müssen wir gehen und nicht den Weg, den
Sie uns hier aufzeigen.
Herzlichen Dank.