Zentralverband Deutscher Schiffsmakler
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Zentralverband Deutscher Schiffsmakler
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e.V. (ZVDS) vertritt die gemeinsamen wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen der in den deutschen Häfen tätigen Klarierungsagenten, Befrachtungsmaklern, Linienagenturen sowie An- und Verkaufsmaklern.
Im Rahmen der Interessenvertretung auf Bundesebene verfolgt er insbesondere das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Agenturen und Maklerbüros und des Standortes Deutschland zu erhalten und möglichst weiter zu steigern, um die wirtschaftliche Handlungsfreiheit auf den Weltmärkten zu erhalten. Er setzt sich zudem für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen am Standort ein, um zukunftsorientierte Arbeitsplätze in den Agenturen und Maklerbüros zu schaffen. Des Weiteren engagiert er sich dafür, die Schiffssicherheit und hohe Umweltstandards im internationalen Rahmen zu gewährleisten sowie die Bedeutung der Seeverkehrswirtschaft für das Gemeinwesen zu verdeutlichen. Als Organisation der hiesigen Schiffsmakler und Schiffsagenten verstehen sich der ZVDS als Interessenvertretung der überwiegend ausländischen Kunden (Prinzipale), die zugleich auch die wesentlichen Nutzer der deutschen Häfen sind. Daher übernimmt der ZVDS neben der Durchsetzung gemeinsamer Interessen der deutschen Schiffsmakler - auch die Vertretung der Interessen der Prinzipale - um die operativen Abläufe in und rund um die Häfen zu verbessern. Dies reicht von der Sicherstellung einer modernen Infrastruktur, um den Ladungsfluss von und zu den Häfen zu ermöglichen, bis zu einer modernen Verwaltungsstruktur, um z.B. die mit der Einklarierung von Schiffen, der Crew und der Ladung verbundenen Verwaltungsprozesse möglichst digital zu erledigen.
Durch persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitende sowie mit Mitarbeitende der Bundesministerien sowie durch Anschreiben, Positionspapiere und Stellungnahmen wird diese Interessenvertretung ausgeübt. Zudem werden auch Informationsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
Interessenbereiche: Straßenverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Verkehrsinfrastruktur; Klimaschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Immissionsschutz; Außenwirtschaft; Schifffahrt; Wettbewerbsrecht; Industriepolitik; Schienenverkehr; Verteidigungspolitik; Güterverkehr; Verkehrspolitik; Außenpolitik
Regelungsvorhaben:
- Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm: Schutz von Gewerbebetrieben vor heranrückender Wohnbebauung.
- Bes. GebV WS: Vermeidung von bürokratischen Meldeverfahren sowie unangemessen hohen Gebührentatbestand.
- Reform der Einfuhrumsatzsteuer: „Verrechnungsmodell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland umsetzen
Bei der Einfuhr von Gütern verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Liquiditätsbindung und damit erhöhte Kosten, die in anderen EU-Staaten nicht anfallen. Durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodelle Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.“
- Marktgerechte Fortentwicklung der Lotstarife: Ermöglichung einer Marktgerechte Fortentwicklung der Lotsgeld-/Lotstariftabellen
- 7. Änderung der Kanalsteurertarifverordnung: Es geht um eine angemessene Steigerung der Einkommen von Kanalsteuerer bei gleichzeitiger Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der NOK-Passage.
- HNS-Mitteilungsverordnung (HNS-MittV): Umsetzung eines völkerrechtlichen Übereinkommen (HNS)!
- Positionen zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Positionen des ZVDS e.V. zu den Koalitionsverhandlungen.
- Änderung Haushaltsgesetz 2025: NaMKü, IHATEC; Seelotswesen: Aufwuchs der Mittel für NaMKü und IHATEC zur Vermeidung einer Förderlücke, Erhöhung des Bundesanteils für die Ausbildung von Seelotsen
- Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (See-Umweltverhaltensverordnung - SeeUmwVerhV): Es wird eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen technischen Möglichkeiten an Bord von Schiffen, vor allem im Umgang mit sog. herausfordernden Wasser durch den Verordnungsgeber angestrebt.
- Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1239: Ermahnung zur Datensparsamkeit bei der Fortentwicklung der digitalen Meldepflichten im Rahmen des EMSW.
- Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes: Da das Vorhalten eines effizienten Lotswesens Teil der kritischen Infrastruktur ist, wird im Rahmen der Verbändeanhörung vorgeschlagen, die Finanzierung der Seelotsenausbildung aus Mitteln des Bundes zu organisieren.
- Siebtzehnte Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung: Im Rahmen der jährlichen Tarifgespräche findet eine Anpassung des Lotsgeldes sowie der Lotsabgabe. Die genannte VO dient der Festlegung der genannten Tarife für die deutschen Seereviere. Ziel der Bemühungen ist es, die jährlichen Tarifforderungen auf einemangemessenen Niveau zu halten, auch um den Anlauf der deutschen Häfen wettbewerbsfähig zu halten.
- 8. Änderung der Kanalsteurertarifverordnung: Das Vorhaben dient der Anpassung der Tarife für die Kanalsteurer auf dem Nord-Ost-Kanal.
Relationen
Keine Relationen.