DEKRA SE
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DEKRA SE
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
DEKRA wurde 1925 ursprünglich mit dem Ziel gegründet, die Sicherheit im Straßenverkehr durch Fahrzeugprüfungen zu gewährleisten. Mit einem weitaus breiteren Tätigkeitsspektrum ist DEKRA heute die weltweit größte unabhängige nicht börsennotierte Sachverständigenorganisation im Bereich Prüfung, Inspektion und Zertifizierung.
Als globaler Anbieter umfassender Dienstleistungen und Lösungen unterstützen wir unsere Kunden, ihre Ergebnisse in den Bereichen Sicherheit und Nachhaltigkeit zu verbessern. Im Jahr 2025 hat DEKRA einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro erzielt. Rund 48.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf fünf Kontinenten mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen im Einsatz. Im Fokus stehen unter anderem die Themen Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft, Künstliche Intelligenz und Datenanalyse, Remote-Dienstleistungen, Informations- und Cybersicherheit, Fachkräftesicherung und Weiterbildung sowie Lieferketten und Nachhaltigkeit. Wir sind der Partner für eine sichere und nachhaltige Welt. Darum bringen wir uns aktiv in den politischen Willensbildungsprozess ein und können aufgrund unserer Expertise als Impulsgeber fungieren.
Dazu werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Im Rahmen dieser Aktivitäten werden ebenfalls parlamentarische Fachgespräche, parlamentarische Abende und andere Veranstaltungsformate organisiert, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Außerdem werden Stellungnahmen und Gutachten zu spezifischen Gesetzesvorhaben erstellt und versendet.
DEKRA begleitet den politischen Prozess mit Expertise aus der Praxis sowie Fachwissen und gibt Impulse.
Interessenbereiche: Integration; Automobilwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Luft- und Raumfahrt; Kleine und mittlere Unternehmen; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Industriepolitik; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Personenverkehr; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Straßenverkehr; Berufliche Bildung; Verkehrspolitik; Verbraucherschutz; Verkehrsinfrastruktur; Datenschutz und Informationssicherheit; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Güterverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Immissionsschutz
Regelungsvorhaben:
- Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.
- Umsetzung Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (EU AI Act): DEKRA begrüßt die politische Einigung über ein Gesetz zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) auf Basis der Produktprüfung ausdrücklich – die gesetzliche Regelung ist ein essenzieller Meilenstein für den Schutz von Unternehmen und Verbraucher:innen.
Bei der nationalen Umsetzung des KI-Gesetzes sollte u.a. sichergestellt werden, dass die TIC- Branche als unabhängige Dritte u.a. bei Konformitätsbewertungen für Hochrisikoprodukte einbezogen werden. Dies gilt auch für KI relevante Schulungen. Im Bereich des Automatisierten Fahrens und bei dem Zusammenspiel des KI-Gesetzes mit den Regelungen zur Typengenehmigung sollten KI-Systeme als verbindlich sicherheitsrelevant eingestuft werden.
- Weiterentwicklung harmonisierter Ordnungsrahmen bezüglich ÜAnlV: Unterstützung der Weiterentwicklung des Rechts für Überwachungsbedürftige Anlagen und die damit einhergehende Neuordnung und Modernisierung.
- Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Anpassung Berufskraftfahrerweiterbildung (BKrFQG; BKrFQV): Die berufliche Weiterbildung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern in Deutschland steht vor grundlegenden strukturellen und didaktischen Herausforderungen. Ziel ist es, durch gesetzliche Reformen des BKrFQG und der BKrFQV die Rahmenbedingungen für eine bundesweite, digital gestützte, qualitativ hochwertige Weiterbildung zu schaffen.
Zudem wird eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich einer strengeren Betonung der Forderung nach einer substanzmittelfreien Verkehrsteilnahme im Sinne der Verkehrssicherheit sowie Anpassung Berufskraftfahrerweiterbildung bezüglich der praxisorientierten und bürokratiearmen Unterrichtsumsetzung.
- Eckpunkte zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung: DEKRA begrüßt ausdrücklich die Ziele der Bundesregierung zur Einrichtung einer digitalen Work-and-Stay-Agentur (WSA) und unterstützt die angestoßene Umsetzung. Insbesondere der Abbau bürokratischer Hürden, mehr Transparenz durch harmonisierte Prozesse sowie das vollständig digitale Konzept sind zentrale Schritte hin zu einer attraktiveren und planbareren Fachkräftemigration. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wettbewerbsneutralität der WSA. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass bereits in der Konzeptionsphase eine konsequente Nutzerzentrierung auf alle beteiligten Akteure erfolgt.
- Begleitung Reformpaket: Bezahlbarer Führerschein: DEKRA begleitet die Diskussion um Maßnahmen zur Kostensenkung in der Fahrschulausbildung und die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Ziel der Interessenvertretung ist es, bei möglichen Anpassungen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung die notwendige Prüfungsdauer zur Sicherstellung hoher Verkehrssicherheitsstandards zu erhalten, da eine Verkürzung keinen wesentlichen Beitrag zur Kostenreduktion leistet.
- Begleitung Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: DEKRA begleitet das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, das Unternehmen ab einem bestimmten Energieverbrauch zur Einführung zertifizierter Energie- oder Umweltmanagementsysteme verpflichtet und die Erstellung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen regelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, die praktische Umsetzbarkeit der neuen Anforderungen zu unterstützen und Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu fördern.
- Evaluierung des EU-Vorschlags COM(2025) 836 (Digital Omnibus on AI) im Sinne der Prüfstellen: Bewertung und Begleitung des EU-Kommissionsvorschlags COM(2025) 836 („Digital Omnibus on AI“) sowie des Trilogs zur KI-Verordnung aus Sicht von DEKRA als unabhängige Prüf- und Zertifizierungsorganisation. Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung rechtssicherer und praktikabler Rahmenbedingungen für die Umsetzung der KI-Verordnung. DEKRA setzt sich insbesondere für klare Regelungen zu Konformitätsbewertungsverfahren, GPAI-Prüfungen, Reallaboren und Dokumentationsanforderungen sowie für leistungsfähige Prüf- und Marktaufsichtsstrukturen ein. Vereinfachungen dürfen nicht zu Lasten von Sicherheit, Verbraucherschutz und Grundrechten gehen.
- Praxistaugliche nationale Umsetzung der EU-Altfahrzeugverordnung mit rechtssicheren Vollzugs- und Qualitätsstandards: Nationale Durchführung der Verordnung (EU) 2026/1738 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen sowie Mitgestaltung der hierzu vorgesehenen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Ausgestaltung von Vollzugs- und Durchführungsregelungen, Anforderungen an Bewertungen von Altfahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen, Vorgaben für Sachverständige und technische Prüfungen, Regelungen zu Fahrzeug- und Batterienachweisen, die Verfügbarkeit von Informationen im digitalen Fahrzeug-Kreislaufpass sowie die nationale Anbindung an europäische Datenaustauschsysteme.
Relationen
Keine Relationen.