Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA)
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Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die ASA - Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. - ist ein Interessenverband für mechanische und/oder biologische Abfallbehandlungstechnologie. Sie vertritt darüber hinaus die Interessen von Betreibern und Herstellern von Anlagen zur Bioabfallvergärung. Dabei berät und informiert sie ihre Mitglieder zu vielen Fragen der Entsorgungswirtschaft. Sie pflegt eine enge Zusammenarbeit mit dem Bund und den Ländern sowie mit nationalen und internationalen Verbänden der Kreislaufwirtschaft und agiert als Sprachrohr gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Für den Austausch sucht die ASA den regelmäßigen Dialog mit ihren Mitgliedern, politischen Entscheidungsträgern, ist auf Fachmessen aktiv präsent und fördert damit eine schnelle und konstante Weiterentwicklung der stoffspezifischen Abfallbehandlung.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Fossile Energien; Kleine und mittlere Unternehmen; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Recht"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Öffentliches Recht; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Novellierung der Gewerbeabfallverordnung, Beurteilung der neuen gesetzlichen Regelungen: Die ASA erhofft sich durch die Abgabe einer Stellungnahme, dass bürokratische Hemnisse/Hürden abgebaut werden und der Vollzug in der Praxis durchgesetzt wird.
Mit einem besseren Vollzug in der Praxis wird erhofft, für den Anwender der Verordnung Rechtssicherheit herbeizuführen.
Insgesamt sollen die die Recyclingquoten durch eine konkrete Anleitung im Verfahrensablauf verbessern.
Im Detail wird auf die Stellungnahme der ASA verwiesen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Mit diesem Gesetz sollen das Strom- und Energiesteuerrecht erstmals seit 2019 wieder umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
- Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Zirkuläres Wirtschaften kann ein zentraler Erfolgsfaktor für die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb werden. Die Allianz für Transformation hat vor diesem Hintergrund zuletzt Kreislaufwirtschaft als Thema aufgegriffen. Wirtschaftsprozesse verlaufen heute in Deutschland wie weltweit überwiegend linear. Wir wollen die Innovationskraft in Deutschland nutzen für eine Modernisierung der Wirtschaft, die weitgehend in Kreisläufen Wertschöpfung erzielt und einen deutlich geringeren Einsatz neuer Ressourcen benötigt. Die Bundesregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, Wirtschaftsprozesse zirkulärer und ressourcenschonender zu gestalten. Diesen Prozess soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorantreiben.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung: Verstärkung der Anreize zur flexiblen Fahrweise von Biogasanlagen sowie zur Verbesserung der Planungssicherheit für eine Anschlussförderung von Bestandsanlagen: Umstellung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden bzw. Betriebsviertelstunden, Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags auf 100 Euro pro kWh installierter Leistung, Entfall der Förderung bereits bei schwach positiven Preisen, bevorzugte Bezuschlagung von an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossenen Bestandsanlagen bis Ende 2027, dauerhafte Streichung der Südquote, Anhebung der Ausschreibungsmengen, Verkürzung der Frist zur Umstellung bestehender Anlagen von 5 Jahren auf 2 Jahre und Verlängerung der Anschlussförderung auf 12 Jahre;
Einfügung § 51b sowie Änderung zahlreicher §§
- Koalitionsverhandlungen zur 21. Legislaturperiode: Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD - geplante Regelungsvorhaben für die Zukunft der möglichen neuen Bundesregierung
- Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel: Das BEHG in Verbindung mit der zugehörigen EBeV 2030 bietet derzeit keine fachgerechte Abschätzung der klimarelevanten Kohlendioxidemissionen aus holzigen Siebüberläufen, die bei der Aufbereitung von Bioabfällen anfallen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat auf Basis der §§ 7 Abs. 4 EBeV 2030 die Option eröffnet, eine Festlegung von Literatur- bzw. Festwerten für die Abschätzung der Kohlendioxidemissionen abzuleiten. Als Grundlage dient ein von der Bioabfall- und Kompostwirtschaft in enger Abstimmung mit der DEHSt initiiertes Untersuchungsprogramm. Ziel der gemeinsamen Verbändearbeit von ASA e. V., BAV e. V., BDE e. V., DGAW e. V., EdDE e. V., RGK Ost e. V., VHE e. V., VHE Nord e. V. und VKU e. V. ist die Schaffung einer Datenbasis für die Ermittlung eines Literaturwertes.
Relationen
Keine Relationen.