Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V.
Text
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Wir setzen uns bei deutschen Aktiengesellschaften für die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten, effektiven Umwelt- und Klimaschutz, mehr Transparenz sowie einen Stopp von Rüstungs- bzw. Waffenexporten an Regierungen, die Menschenrechte verletzen oder in völkerrechtswidrige Kriegshandlungen verstrickt sind, ein.
Wir sind Aktionärsvereinigung und gemeinnützige Nichtregierungsorganisation zugleich:
Zusammen mit unseren 29 Mitgliedsorganisationen analysieren und kritisieren wir die Aktivitäten von Adidas, BASF, Bayer, Mercedes-Benz, Deutsche Bank, RWE, Siemens, Thyssenkrupp und anderen börsennotierten Konzernen.
Wir beteiligen uns aktiv an Hauptversammlungen und melden uns auch mit eigenen Kampagnen zu Wort, die wir mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleiten.
Einmal im Jahr findet die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft statt. Alle Aktionärinnen und Aktionäre haben ein Rede-, Frage- und Stimmrecht. Die Aktionärinnen und Aktionäre können mit ihren Aktien Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens entlasten oder nicht entlasten. Wer nicht selbst an der Hauptversammlung teilnimmt, kann sich durch uns vertreten lassen.
Jedes Jahr schenken uns zahlreiche Aktionärinnen und Aktionäre ihr Vertrauen: Mit ihren Stimmrechtsübertragungen können wir Hauptversammlungen besuchen, Redebeiträge halten und die Konzernleitungen mit unseren Fragen konfrontieren. Wir vertreten die Anliegen unserer Mitgliedsorganisationen und Partner sowie von Konzerngeschädigten oder bieten ihnen die Möglichkeit, selbst an den Hauptversammlungen teilzunehmen und dort zu sprechen.
Die Medien berichten regelmäßig über unsere Arbeit. So gelingt es, den öffentlichen Druck auf die Konzerne zu erhöhen und in Kooperation mit unseren Mitgliedsorganisationen und Partnern Erfolge zu erzielen.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Land- und Forstwirtschaft; Bank- und Finanzwesen; Klimaschutz; Verbraucherschutz; Artenschutz/Biodiversität; Tierschutz; Immissionsschutz; Entwicklungspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft; Arzneimittel; Automobilwirtschaft
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung: Wir fordern Änderungen bei dem geplanten Gesetz zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung. Konkret fordern wir die Einfürhung verbindlicher Investitionskriterien bei Klima, Umwelt und Menschenrechten sowie mehr parlamentarische Beteiligung und Transparenz.
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Wir fordern eine Reform des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Konkret fordern wir, dass sich das Gesetz vollumfänglich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert und nicht nur Lieferketten, sondern die gesamten Wertschöpfungsketten von Unternehmen umfasst. Dies bedeudet beispielsweise, dass der Finanzsektor samt Investmentgesellschaften vollumfänglich einbezogen werden.
- Aktiengesetz (AktG): Wir fordern eine Reform des Aktiengesetzes (AktG): Die Hauptversammlung soll berechtigt werden, auch über bestimmte strategische Zielvorgaben und Tagesordnungspunkte, die das operative Geschäft betreffen, abstimmen zu dürfen. Bislang kann nur der Vorstand entscheiden, ob er eine solche Entscheidung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen möchte. Zudem fordern wir, dass auch Englisch als Sprache während der Aussprache und zur Ausübung der Aktionärsrechte erlaubt sein darf; eine entsprechende Simultanübersetzung ins Deutsche ist dabei durch die Aktiengesellschaft sicherzustellen.
- Deutsch-Brasilianisches Atomabkommen: 1975 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Brasilien ein Atomabkommen zum Aufbau
einer Atomwirtschaft. Wir setzen uns für eine Aufkündigung dieses Abkommens ein. Wir fordern konkret, dass die aktuelle Prüfung durch die Bundesregierung zur Kündigung des Atomabkommens führt und die Bundesrepublik Deutschland ihre bisherige Zulieferrolle für das brasilianische Atomprogramm aufgibt.
- Rechtliches Ausfuhrverbot für in der EU verbotene Pestizide: Ziel ist die Festschreibung einer rechtlichen Regelung (Verordnung oder Gesetz) zur Durchsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte Pestizide, die in der EU keine Genehmigung haben.
Hierdurch sollen Exporte in Drittstaaten von Pestizid-Wirkstoffen und Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wegen gesundheitsschädlicher oder umweltschädlicher Eigenschaften nicht genehmigt sind und in der Landwirtschaft EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht und angewendet werden dürfen, untersagt werden, um so die Umwelt und die Gesundheit von Menschen in den Drittländern zu schützen sowie Menschen in der EU vor Rückständen von verbotenen Pestiziden in importierten Lebensmitteln.
- EU-Omnibusvorschlag der EU-Kommission: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
Relationen
Keine Relationen.