Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
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Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der DEHOGA ist die Interessenvertretung der Gastronomie und Hotellerie in Deutschland. Im DEHOGA Bundesverband sind 17 Landesverbände, zwei Fachverbände - der Hotelverband Deutschland (IHA), die UNIPAS (Union der Pächter von Autobahn-Service-Betrieben) - sowie die vier Fachabteilungen Systemgastronomie, Gemeinschaftsgastronomie, Catering und Discotheken zusammengeschlossen.
Aufgabe des DEHOGA ist es, auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen der Hotellerie und Gastronomie gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit wahrzunehmen. Der DEHOGA setzt sich für die Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen und eine gute Wirtschaftspolitik ein, deren Ziel der unternehmerische Erfolg ist.
Dazu zählen insbesondere gewerberechtliche, steuerliche, arbeitsmarkt-, sozial- und tarifpolitische Belange sowie Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung der Aus- und Weiterbildung. Zum Zwecke dieser Interessenvertretung nimmt der DEHOGA Kontakt zu den verantwortlichen Bundesministerien, zu den Mitgliedern und Gremien des Deutschen Bundestages auf und steht diesen für Auskünfte zur Verfügung. Es werden Gespräche mit den zuständigen Vertretern der Bundesregierung, der Ministerien und den Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt.
Darüber hinaus führt der DEHOGA Veranstaltungen wie den Branchentag oder das parlamentarische Frühstück durch, zu denen auch Vertreter der Bundesregierung und Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden.
Interessenbereiche: Lebensmittelsicherheit; Kleine und mittlere Unternehmen; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; EU-Gesetzgebung; Handel und Dienstleistungen; Klimaschutz; Arbeitsmarkt; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Allgemeine Energiepolitik; Berufliche Bildung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Parlamentarisches Verfahren; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Integration; Bank- und Finanzwesen; Sonstige Interessenbereiche; Verbraucherschutz; Verkehrspolitik; Öffentliches Recht; Tourismus
Regelungsvorhaben:
- Reduzierung der Bürokratielasten vor dem Hintergrund des Bürokratieentlastungsgesetzes IV: Der DEHOGA spricht sich für einen konsequenten Bürokratieabbau aus. Dazu bedarf es weiterer Anpassungen und Änderungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV).
- Änderung des TierschutzG, Neuer Sachkundenachweis Kopffüßer und Zehenfußkrebse: Für die Gastronomie geht es um die Frage, ob zukünftig Köche und andere Küchenmitarbeitende, die zum Beispiel Hummer, Krabben oder Flusskrebse zubereiten, einen zusätzlichen Sachkundenachweis für die Betäubung und Tötung der Tiere benötigen. Einen solchen zusätzlichen Sachkundenachweis im Bereich der Gastronomie von Mitarbeitenden in der Küche zu fordern, bedeutet unnötige Bürokratie, Prüfungsaufwand und Kosten. Ein solcher weiterer Nachweis ist weder erforderlich noch geboten.
Die tierschutzkonforme Tötung von Krebstieren wird bereits in § 12 Absatz 11 Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Daran sind auch alle in der Gastronomie arbeitenden Personen gebunden.
- Ausweitung der Handwerkerausnahme auf Caterer/Gastronomie (Befreiung von der Mautpflicht): Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen. Fraglich ist, inwiefern Caterer/Gastronomen auch unter den Anwendungsbereich der Handwerkerausnahme fallen können.
- Werberegulierung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt: Die Bundesregierung plant Einschränkungen von an Kinder gerichteter Werbung und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG-E)). Diese Regelungen müssen jedoch verhältnismäßig sein.
- Ernährungsstrategie der Bundesregierung "Gutes Essen für Deutschland": Der DEHOGA vertritt die Interessen der gastronomischen Betriebe und bringt sich im Sinne der Branche in die politische Debatte ein. Eine Ernährungsstrategie kann nur gelingen, wenn die Ziele für alle Akteure nachvollziehbar, verhältnismäßig und umsetzbar sind.
- Geplantes Verbot von Nagetier-Gift: Die Genehmigung für Giftköder in Deutschland läuft Mitte des Jahres aus. Die Verlängerung der Genehmigung ist dringend geboten, da sogenannte Schlagfallen als einzige Alternative ungeeignet sind, um die Bekämpfung von Schädlingen zu leisten. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
- Reduzierung von Lebensmittelabfällen in der Außer-Haus-Verpflegung: Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen geht alle an. Politik, Wirtschaft und Verbraucher sind gleichermaßen gefordert. Unnötige Lebensmittelabfälle gilt es zu vermeiden!
- Flexibilisierung der Arbeitszeit: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit wie in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen.
- Verbesserung der Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung: Ausweitung der Möglichkeiten für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, auch ohne Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland zu arbeiten; Beschleunigung und Entbürokratisierung der Visaverfahren und Verfahren bei den Ausländerbehörden, Verbesserung der Informations- und Beratungsstruktur, Unterstützung bei der Arbeitskräftegewinnung im Ausland
- Beibehaltung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts i.R.d. EU-Regulierung zur Kapitalmarktunion: Die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts für die Kreditfinanzierung mittelständischer Handelsunternehmen sind sicherzustellen. In diesem Zusammenhang muss der Schutz von Kreditsicherheiten auch im Insolvenzfall gewährleistet werden, um die Kreditvergabe nicht unverhältnismäßig zu erschweren oder zu verteuern.
- BFH-Urteil in Sachen Erbschaftsteuer: Mit Urteil vom 28. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nach aktueller Rechtslage im Erbschaftssteuerrecht Beherbergungsbetriebe Verwaltungsvermögen sind. Sie gelten also nicht als begünstigtes Betriebsvermögen. Das heißt, bei einer Weitergabe des Betriebes an die nächste Generation fällt in vollem Umfang Erbschaftssteuer an. Es bedarf dringend einer gesetzlichen Klarstellung, um Rechtssicherheit für die deutschlandweit gut 48.000 Beherbergungsbetriebe zu schaffen und diese nicht gegenüber anderen gewerblichen Betrieben bei der Erbschaftssteuer massiv zu benachteiligen.
- Tierhaltungs- und -herkunftskennzeichnung: Eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ist abzulehnen. Der vermeintliche Nutzen steht in keinem Verhältnis zum maßlosen bürokratischen Aufwand. Eine verpflichtende tagesaktuelle Kennzeichnung der Haltungsformen ist nicht nur mit einem hohen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden, sondern wirft eine Vielzahl praktischer Umsetzungsprobleme auf.
- Streichung von § 2 Abs. 1 Satz 6 des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG): Der DEHOGA fordert die Streichung von § 2 Abs. 1 Satz 6 NachwG. Danach ist bisher für Branchen des SchwarzArbG kein Nachweis der Arbeitsbedingungen in Textform möglich .
- Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG): Der DEHOGA fordert die Abschaffung des LkSG, das in der jetzigen Form zu hohem bürokratischem Aufwand für die Unternehmen führt.
- Nichteinführung des Bundestariftreuegesetzes: Das geplante Tariftreuegesetz sollte aus Sicht des DEHOGA nicht eingeführt werden.
- Änderung des § 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG): Die Lohnfortzahlung sollte im Krankheitsfall begrenzt werden und Zuschläge aus der Fortzahlung herausgenommen werden.
- Beibehaltung § 26 Abs. 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV): Im aktuellen Koalitionsvertrag ist eine Halbierung des Kontingentes geplant (Westbalkanregelung). Dies gilt es aus Sicht des DEHOGA zu vermeiden.
- Änderung des § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG): Der DEHOGA spricht sich für eine Verlängerung der kurzfristigen Beschäftigung auf 90 Tage aus.
- Referentenentwurf der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV): Eine Einbeziehung gastronomischer Betriebe in die Meldepflicht nach § 3 RefE-TierSeuchMeldV ist weder zielführend noch notwendig. Der Verordnungszweck würde dadurch nicht gefördert, wohl aber würden gastronomische Betriebe unverhältnismäßig belastet. Eine gesetzliche Klarstellung oder Ausnahmeregelung für die Gastronomie ist daher geboten.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes: Es wird um Klarstellung gebeten, dass sich die Meldepflicht des § 3 Tiergesundheitsgesetz ausschließlich auf Tiere im Sinne des Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/429 („Wirbeltiere und wirbellose Tiere“) bezieht.
- Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Aus Sicht gastgewerblicher Betriebe und Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, dass die neuen Regelungen praxisgerecht, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden (siehe Stellungnahme).
- Vorschläge zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland: Wir sprechen uns gegen eine Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Wirtschaft, wie in der Entschließung des Deutschen Bundestages und der Stellungnahme des Bundesrates angedacht, aus.
- Evaluierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG): In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Nutzer und Nutzervereinigungen nach wie vor durch die aktuellen Regelungen des VGG nicht ausreichend vor Intransparenz, Rechtsunsicherheit, überlangen Verfahren und überhöhten Vergütungsforderungen geschützt sind. Dies geht auch auf die Tätigkeiten von unabhängigen Verwertungseinrichtungen zurück, die gegenüber Verwertungsgesellschaften und abhängigen Verwertungseinrichtungen schwächer reguliert sind.
- Gegen die Einführung einer Zuckersteuer: Der DEHOGA lehnt die Einführung einer Zuckersteuer ab, da sie keinen faktenbasierten gesundheitlichen Nutzen garantiert.
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