Steuerliche Förderungen bei Hofübergaben in der Land-, Forst- und Weinwirtschaft
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Steuerliche Förderungen bei Hofübergaben in der Land-, Forst- und Weinwirtschaft
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1016
21. Wahlperiode 08.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Jan-Wenzel Schmidt, Hauke
Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Diana Zimmer,
Gerrit Huy, Thomas Korell, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Steuerliche Förderungen bei Hofübergaben in der Land-, Forst- und
Weinwirtschaft
Die Hofübergabe ist für viele land-, forst- und weinwirtschaftliche Betriebe
entscheidend, um die Fortführung in die nächste Generation zu sichern (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/9100).
Steuerliche Vergünstigungen wie Freibeträge oder die Buchwertfortführung
sollen dabei Liquiditätsbelastungen mindern und die Stabilität
familiengeführter Betriebe gewährleisten (vgl. §§ 13, 13a des Einkommensteuergesetzes
(EstG)).
Gleichzeitig sorgen steigende Betriebswerte, die Umstellung der
Bewertungsmaßstäbe (Abschaffung der Einheitswerte, Abstellen auf Grundsteuerwerte)
sowie strukturelle Veränderungen für neue Herausforderungen, auch hinsichtlich
der Abfindung weichender Erben (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12788).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung zur tatsächlichen Inanspruchnahme steuerlicher
Vergünstigungen bei Hofübergaben in den letzten zehn Jahren
Auswertungen durchgeführt, und wenn ja, welche (bitte ggf. jeweils getrennt nach
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau und Art der Datenquellen,
z. B. Testbetriebsnetz, Auswertungen der Landesfinanzverwaltungen, §§ 6
Absatz 3, 6 Absatz 5, 13, 13a, 14 EStG angeben)?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden
einkommensteuerlichen Regelungen bei Hofübergaben im Hinblick auf
Fortführungsquoten, Liquiditätsbelastungen der Übernehmer und die
Vermeidung von Zwangsveräußerungen (§§ 13, 13a, 14 EStG)?
3. Welche fiskalischen Auswirkungen hatten die einschlägigen steuerlichen
Vergünstigungen bei Hofübergaben auf das Aufkommen der
Einkommensteuer in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte nach Steuerarten sowie nach Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Weinbau differenziert, §§ 13, 13a, 14 EStG ausführen)?
4. Liegen der Bundesregierung Prognosen zur Inanspruchnahme der
steuerlichen Vergünstigungen und zu den fiskalischen Effekten für die
kommenden fünf Jahre vor, und wenn ja, welche, und welche Annahmen (z. B.
Preis- bzw. Wertentwicklung von Betrieben, Zinsniveau) liegen diesen
Prognosen ggf. zugrunde (§§ 13, 13a, 14 EStG)?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu regionalen
Unterschieden in der Anwendungspraxis der Finanzämter bei Hofübergaben
(z. B. Anerkennung von Familiengesellschaften, Nachweispflichten) vor,
und welche Maßnahmen zur Vereinheitlichung sind ggf. vorgesehen
(Amtliches Einkommensteuer-Handbuch (EStH) 2024 zu § 13/§ 13a/§ 14,
Abschnitt „Land- und Forstwirtschaft“)?
6. Welche Risiken von Rückforderungen bzw. rückwirkenden Versagungen
von Vergünstigungen bei Hofübergaben wurden in den letzten fünf Jahren
von der Bundesregierung ggf. identifiziert, aus welchen Gründen traten
diese auf, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für
eine rechtssichere Ausgestaltung (§§ 13, 13a, 14 EStG)?
7. Welche steuerpolitischen Zielkonflikte sieht die Bundesregierung ggf.
zwischen der Sicherung der Hofnachfolge in Familienbetrieben und der
Gleichbehandlung außerfamiliärer Übernahmen, und wie sollen diese bei
künftigen Anpassungen ggf. adressiert werden?
8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., bestehende
steuerliche Vergünstigungen bei Hofübergaben zu vereinfachen, Bürokratie
abzubauen und die Planungssicherheit für Übergeber und Übernehmer zu
erhöhen?
9. Inwieweit sind steuerliche Regelungen zur Hofübergabe mit
agrarpolitischen Instrumenten (Junglandwirteförderung, Maßnahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik) verzahnt, und welche Evaluationen zur kombinierten
Wirkung auf die Generationenfolge liegen vor (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/9100)?
10. Welche aktuellen europarechtlichen Entwicklungen sieht die
Bundesregierung mit Bezug auf steuer- oder beihilferechtliche Flankierungen von
Hofübergaben, und wie positioniert sie sich dazu in den einschlägigen EU-
Gremien?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung des Grundsteuerwerts
(inklusive Modifikator) als Bemessungsgrundlage für Abfindungen
weichender Erben im Sinne einer betriebswirtschaftlich tragfähigen Fortführung
und einer angemessenen Beteiligung weichender Erben (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/12788)?
12. Plant die Bundesregierung ein Monitoringkonzept (z. B. jährliche
Berichte) zur Wirkung der steuerlichen Übergaberegelungen, einschließlich
der Nutzung administrativer Daten und des Testbetriebsnetzes, und wann
ist ggf. mit einer ersten Veröffentlichung zu rechnen (ebd.)?
Berlin, den 27. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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