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Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5762 · Antrag · Original ↗

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Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten Antrag der Abgeordneten Christin Willnat, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Ina Latendorf, Caren Lay, Sonja Lemke, Sahra Mirow, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Stoffgruppe von mehr als 10.000 Einzelverbindungen, die als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Sie gelangen über verschiedene Eintragswege in die Umwelt und damit auch in Lebensmittel. Unter Umweltbedingungen – etwa durch Verdünnung im Wasser, Einwirkungen von Bodenorganismen, Sonnenlicht, natürliche Temperaturen oder biologische Prozesse – sind sie praktisch nicht abbaubar. Sie reichern sich in Böden, Grundwasser, Nahrungsketten und menschlichen Körpern an und sind über den gesamten Wasserkreislauf mobil. Das Umweltbundesamt stuft zahlreiche PFAS als „persistent, mobil und toxisch" (PMT) bzw. als „sehr persistent und sehr mobil" (vPvM) ein (www.um- weltbundesamt.de/besorgniserregende-eigenschaften-von-pfas). PFAS in Lebensmittelverpackungen und -kontaktmaterialien zählen zu den bedeutendsten und zugleich am direktesten vermeidbaren Eintragsquellen in den menschlichen Organismus. PFAS-haltige Beschichtungen, die zum Beispiel in To-Go-Bechern, Pizzakartons und Antihaftpfannen genutzt werden, migrieren nachweislich in Lebensmittel. Studien zeigen, dass der Konsum von Fast Food und verpackten Lebensmitteln signifikant erhöhte PFAS-Blutspiegel verursacht (www.verbraucherzentrale.de/ wissen/umwelt-haushalt/produkte/pfasschadstoffe-in-vielen-fast-foodverpackungen- 61150). Kinder und Säuglinge sind besonders gefährdet, da PFAS die Plazenta passieren, in Muttermilch nachweisbar sind und die Impfantikörperbildung bei Kleinkindern nachweislich reduzieren (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.20- 20.6223). PFAS in der Nahrungsmittelkette gelangen über kontaminierte Böden und Bewässerungswasser direkt in Nutzpflanzen und Nutztiere. Gemüse, Getreide, Fleisch, Fisch und Milchprodukte von belasteten Standorten weisen messbare PFAS- Konzentrationen auf. Das Forever-Pollution-Project hat in Europa rund 23.000 PFAS-kontaminierte Standorte identifiziert, darunter landwirtschaftliche Nutzflächen (https://foreverpollu- tion.eu/map/expert-reviewed-journalism/). Besonders gravierend ist die Situation in Mittelbaden/Rastatt, wo rund 1.100 Hektar Ackerboden durch PFAS-haltige Papier- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5762 21. Wahlperiode 05.05.2026 schlämme kontaminiert sind und Lebensmittel von diesen Flächen erhöhte PFAS- Gehalte aufweisen (https://pfas-dilemma.info/pfas-mittelbaden). Die gesundheitlichen Folgen sind wissenschaftlich eindeutig belegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge von lediglich 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht für die vier Leitsubstanzen PFOA (Perfluoroctansäure), PFOS (Perfluoroctansulfonsäure), PFNA (Perfluornonansäure) und PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) festgelegt und ausdrücklich festgestellt, dass relevante Teile der europäischen Bevölkerung diesen Wert bereits überschreiten (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.20- 20.6223). Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat PFOA als „krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 1), insbesondere für Nierenzell- und Hodenkrebs, sowie PFOS als „möglicherweise krebserregend“ (Gruppe 2B) eingestuft (www.iarc.who.int/news-events/iarc- monographs-volume-135-perfluorooctanoic-acid-pfoa-and-perfluorooctanesulfonic- acidpfos/). Weitere konsistent belegte Wirkungen umfassen Schilddrüsenerkrankungen, Lebertoxizität, erhöhte Cholesterinwerte, vermindertes Geburtsgewicht und ein erhöhtes Risiko für Diabetes mellitus Typ 2. PFAS haben Halbwertszeiten im menschlichen Serum von mehreren Jahren und durchbrechen konventionelle Wasseraufbereitungsanlagen. Der rechtliche Rahmen wird diesen Gefahren nicht gerecht. In Anhang XVII Beschränkungen der Herstellung und Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, EU- Verordnung zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien) sind lediglich wenige Einzelstoffe beschränkt (www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/- Verfahren/Beschraenkungsverfahren/Anhang-XVII-Beschraenkungen). Einzelstoffregulierung versagt strukturell gegen eine Gruppe von über 10.000 Verbindungen, da der Markt systematisch auf chemisch ähnliche, gleichermaßen persistente Nachfolgestoffe ausweicht. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat in seinem finalen Gutachten vom 2. März 2026 den Gruppenansatz ausdrücklich bestätigt: Eine umfassende EU-weite Beschränkung könnte 96 Prozent der PFAS-Emissionen über 30 Jahre verhindern (https://echa.eu- ropa.eu/documents/10162/d6aac737-e665-cbae-58c8-17780de44bd5). Die volkswirtschaftlichen Folgekosten sind enorm: Die jährlichen PFAS-bedingten Gesundheitskosten im Europäischen Wirtschaftsraum werden auf 52 bis 84 Milliarden Euro geschätzt, die Dekontaminationskosten auf über zwei Billionen Euro über 20 Jahre (https://foreverpollution.eu/lobbying/the-cost-of-remediation/). Interne Unterlagen eines der weltweit größten US-amerikanischen Chemiekonzerns, DuPont, und des Multitechnologiekonzerns 3M belegen seit den 1960er Jahren, dass die Gesundheitsrisiken den Herstellern bekannt waren (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas- chemikalien-deutschland-101.html). Die Kosten trägt bislang die Allgemeinheit. In Rastatt macht die PFAS-Reinigung bereits ein Drittel des Trinkwasserpreises aus (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/verseuchung-durch-pfas- wasserpreis-in-rastatt-steigt-100.html). Das Verursacherprinzip wird damit in sein Gegenteil verkehrt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf EU-Ebene für ein sofortiges, gruppenbasiertes Verbot der gesamten Stoffgruppe PFAS in allen Lebensmittelkontaktmaterialien und Pflanzenschutzmitteln einzusetzen; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, a) der die landwirtschaftliche Nutzung PFAS-kontaminierter Böden oberhalb wissenschaftlich abgeleiteter Grenzwerte untersagt und betroffene Betriebe vollständig entschädigt; b) der einen von der PFAS herstellenden Industrie finanzierten Entschädigungsfonds einrichtet, der betroffenen Landwirtschaftsbetrieben (nach Buchstabe a) und kommunalen Wasserversorgern (nach Buchstabe c) unbürokratisch zugutekommt; c) der sämtliche Kosten für Sanierung, Wasseraufbereitung, Nachrüstung kommunaler Wasserwerke und laufendes Monitoring vollständig den Verursachern anlastet und jede Abwälzung auf Wasserpreise, Gebühren oder Steuermittel untersagt; d) der das Recht auf sauberes, bezahlbares Trinkwasser als Grundrecht in Anknüpfung an die Resolution der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung (UN-Resolution 64/292) im Grundgesetz verankert. Berlin, den 5. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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