Bundesmittel für Gewerkschaften und ihre Tochtergesellschaften seit dem Jahr 2010
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Bundesmittel für Gewerkschaften und ihre Tochtergesellschaften seit dem Jahr 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5698
21. Wahlperiode 04.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Hans-Jürgen Goßner, Robert Teske, Ulrike
Schielke-Ziesing, Peter Bohnhof, Jan Feser, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm,
Mirco Hanker, Wolfgang Wiehle, Bernd Schuhmann, Gerrit Huy, Thomas Stephan,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Bundesmittel für Gewerkschaften und ihre Tochtergesellschaften seit dem
Jahr 2010
Gewerkschaften spielen für die Funktionalität und den Zusammenhalt der
Sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle.
Dabei ist ihre Unabhängigkeit von hervorgehobener Bedeutung. Ebenjene
Unabhängigkeit gilt als wesentliches Merkmal für ihre Befähigung, als rechtmäßige
Arbeitnehmervertretung auftreten und die damit verbundenen Rechten und
Pflichten ausüben zu können.
Im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2004,
1 ABR 51/03 betonen die Richter diesbezüglich: „[E]ine
Arbeitnehmervereinigung [muss] bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, um tariffähig und
damit eine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne zu sein. Sie muss sich als
satzungsgemäße Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in
deren Eigenschaft als Arbeitnehmer gesetzt haben und willens sein,
Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf
überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das geltende Tarifrecht als
verbindlich anerkennen. Weiterhin ist Voraussetzung, dass die
Arbeitnehmervereinigung ihre Aufgabe als Tarifpartnerin sinnvoll erfüllen kann. Dazu gehört
einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum
anderen aber auch eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation.“
Dazu führen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in
ihrem Gutachten WD 6 – 3000-030/24 weiterführend aus:
„Eine durch Artikel 9 Absatz 3 GG geschützte Koalition kann ihre
verfassungsrechtlich vorgesehene Funktion nur dann sinnvoll im Interesse ihrer Mitglieder
ausfüllen, wenn sie die Gegensätzlichkeit der Sozialpartner widerspiegelt. Sie
muss daher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
grundsätzlich gegnerfrei und gegnerunabhängig sein. Während der Begriff der
Gegnerfreiheit auf die Freiheit von personellen Überschneidungen zielt, setzt die
Gegnerunabhängigkeit voraus, dass der Verband keinem beherrschenden
Einfluss der anderen Seite ausgesetzt ist, wie es etwa der Fall wäre, wenn eine
Gewerkschaft durch die Arbeitgeberseite finanziert würde. […]
Das Kriterium der Gegnerunabhängigkeit ist nach der Rechtsprechung des
BAG ‚nicht im formalen, sondern im materiellen Sinn zu verstehen.‘ Sie fehle
dann, ‚wenn die Abhängigkeit vom sozialen Gegenspieler in der Struktur der
Arbeitnehmervereinigung angelegt und verstetigt und die eigenständige
Interessenwahrnehmung der Tarifvertragspartei durch personelle Verflechtungen, auf
organisatorischem Weg oder durch wesentliche finanzielle Zuwendungen
ernsthaft gefährdet ist‘“ (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/1019232/df0ebbf358
870cb4046857861fed4133/WD-6-030-24-pdf.pdf).
Das BAG unterstreicht damit die finanzielle Unabhängigkeit der
Gewerkschaften als entscheidende Voraussetzung für ihre Funktion zur Herstellung der
Tarifautonomie.
Entgegengesetzt zu dieser rechtlich betonten Autonomie, die zu den
Mindestvoraussetzungen für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft zählt, stehen die
Bundesmittel, die unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in
den letzten Jahren erhalten hat (vgl. www.welt.de/wirtschaft/plus255464434/St
aatliche-Foerderungen-Diese-Karte-zeigt-wohin-die-Demokratie-Millionen-de
s-Bundes-fliessen.html; https://nius.de/politik/gewerkschaftsbund-dgb-staatlich
e-foerderung-spd).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
einschließlich seiner Untergliederungen, Tochtergesellschaften (DGB‑Jugend, DGB
Bildungswerk e. V., DGB Bildungswerk, Berliner Werkstatt für
Sozialforschung (BWS) etc.) und der Hans-Böckler-Stiftung nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis heute Bundesmittel erhalten (bitte
die Gesamtsumme und die Summen, die an die jeweiligen
Tochtergesellschaften und Untergliederungen sowie an die Hans-Böckler-Stiftung
gezahlt wurden, für jedes Haushaltsjahr getrennt darstellen – im
Zusammenhang mit den Tochtergesellschaften und Untergliederungen bitte zusätzlich
die von diesen getragenen Projekte, die Bundesmittel erhalten haben, nach
Projektnamen, Projektlaufzeit, dem Land als Ort der Projektumsetzung,
dem konkreten Projektziel und dem Fördervolumen aufschlüsseln)?
2. In welcher Höhe hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
einschließlich ihrer Untergliederungen und Tochtergesellschaften (ver.di
Jugend, ver.di Frauen, ver.di b+b etc.) nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zeitraum von 2010 bis heute Bundesmittel erhalten (bitte die
Gesamtsumme und die Summen, die an die jeweiligen Tochtergesellschaften und
Untergliederungen gezahlt wurden, für jedes Haushaltsjahr getrennt darstellen
– im Zusammenhang mit den Tochtergesellschaften und Untergliederungen
bitte zusätzlich die von diesen getragenen Projekte, die Bundesmittel
erhalten haben, nach Projektnamen, Projektlaufzeit, dem Land als Ort der
Projektumsetzung, dem konkreten Projektziel und dem Fördervolumen
aufschlüsseln)?
3. In welcher Höhe hat die IG Metall einschließlich ihrer Untergliederungen,
Tochtergesellschaften (IG Metall Jugend, Arbeitskreis Frauen,
Außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit, IGMET GmbH etc.) und der Otto-Brenner-
Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis
heute Bundesmittel erhalten (bitte die Gesamtsumme und die Summen, die
an die jeweiligen Tochtergesellschaften und Untergliederungen sowie an
die Otto-Brenner-Stiftung gezahlt wurden, für jedes Haushaltsjahr getrennt
darstellen – im Zusammenhang mit den Tochtergesellschaften und
Untergliederungen bitte zusätzlich die von diesen getragenen Projekte, die
Bundesmittel erhalten haben, nach Projektnamen, Projektlaufzeit, dem Land als
Ort der Projektumsetzung, dem konkreten Projektziel und dem
Fördervolumen aufschlüsseln)?
4. In welcher Höhe hat die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
(IG BCE) einschließlich ihrer Untergliederungen, Tochtergesellschaften
(IG BCE Jugend, IG BCE Frauen, IG BCE BWS GmbH etc.) und die
Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE nach Kenntnis der Bundesregierung
im Zeitraum von 2010 bis heute Bundesmittel erhalten (bitte die
Gesamtsumme und die Summen, die an die jeweiligen Tochtergesellschaften und
Untergliederungen sowie an die Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE
gezahlt wurden, für jedes Haushaltsjahr getrennt darstellen – im
Zusammenhang mit den Tochtergesellschaften und Untergliederungen bitte
zusätzlich die von diesen getragenen Projekte, die Bundesmittel erhalten haben,
nach Projektnamen, Projektlaufzeit, dem Land als Ort der
Projektumsetzung, dem konkreten Projektziel und dem Fördervolumen aufschlüsseln)?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Relevanz der durch die
bundesdeutsche Rechtsprechung festgelegten Gegnerfreiheit und
Gegnerunabhängigkeit von Gewerkschaften für ihre eigene Arbeit, und in welcher Form
beachtet sie dieses Gebot in ihrem eigenen Handeln und in ihrer
Haushaltsführung?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahlung von Bundesmitteln an
Gewerkschaften vor dem Hintergrund der gebotenen Unabhängigkeit dieser?
Berlin, den 27. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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