Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
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Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4777
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Lukas Benner,
Schahina Gambir, Dr. Konstantin von Notz, Lamya Kaddor, Marlene
Schönberger, Matthias Gastel, Karoline Otte, Sylvia Rietenberg und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nimmt seit Jahren zu und
äußert sich zunehmend in Beschimpfungen, Bedrohungen und tätlichen
Angriffen im beruflichen Alltag. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, weil
Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte immer häufiger allein aufgrund
ihrer Funktion zur Zielscheibe von Hass und Gewalt werden. Dabei leisten sie
einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren des Staates und des
gesellschaftlichen Zusammenlebens: Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung,
gewährleisten Bildung, Daseinsvorsorge und Verwaltung und ermöglichen damit das
alltägliche Leben in Städten, Gemeinden und Kreisen.
Besonders Einsatz- und Rettungskräfte werden bei ihren Einsätzen angegriffen.
Laut dem Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamte“ wurden im Jahr 2024 106 875 Polizeivollzugsbeamtinnen
und Polizeivollzugsbeamte Opfer von gegen sie gerichteten Gewalttaten. Im
Jahr 2013 lag die Zahl der Opfer bei 59 044. Auch die Feuerwehr vermeldet
1 012 Opfer und sonstige Rettungskräfte weitere 2 916.
Mitarbeitende im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind ebenfalls von der
Gewaltzunahme betroffen (www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/
pdfs/2025/250903_forsa_Gewalt_gegen_oeffentlich_beschaeftigte.pdf). Einen
traurigen Höhepunkt bildet hierbei der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter
Serkan Çalar am 2. Februar 2026. Die Deutsche Bahn verzeichnete 2025 mehr
als 3 000 Angriffe und etwa 15 000 verbale Übergriffe auf ihr Bahnpersonal.
Diese Angriffe haben sich seit 2014 mehr als verdoppelt (www.swr.de/swraktu
ell/rheinland-pfalz/bahn-zugbegleiter-schaffner-serkan-getoetet-attacke-reaktio
n-mehr-personal-sicherheit-100.html).
Doch auch andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst berichten von einer
starken Zunahme an gegen sie gerichteter Gewalt – maßgeblich solche
Berufsgruppen mit Bürgerkontakt in Schulen, Finanzämtern, Jobcentern und
Ordnungsämtern (www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/202
5/250903_forsa_Gewalt_gegen_oeffentlich_beschaeftigte.pdf).
Das Dunkelfeld der von Gewalt betroffenen Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes wird noch sehr viel höher geschätzt, weil es keine standardisierten
Herangehensweisen oder ein unzureichendes Anzeigeverhalten in verschiedenen
Behörden gibt (https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5769/
file/FB303.pdf).
Das Bundesministerium des Innern hat zur zunehmenden Gewalt gegen
Beschäftigte im öffentlichen Dienst Studien in Auftrag gegeben: Studie des
Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer in
Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB; https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/del
iver/index/docId/5769/file/FB303.pdf) sowie eine Studie von der Deutschen
Hochschule der Polizei (DHPol) durchgeführte Studie „Motivation, Einstellung
und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ (www.polizeistudie.de/
wpcontent/uploads/Abschlussbericht_MEGAVO.pdf). Zudem hat das
Bundesinnenministerium seit 2017 mit Öffentlichkeitskampagnen versucht, das
gesellschaftliche Klima gegenüber uniformierten Polizei- und Rettungskräften zu
verbessern sowie den Respekt und die Anerkennung gegenüber diesen zu
stärken (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/start-pur-
kampagne.html).
Die steigende Gewalt ist eine massive Belastung für die betroffenen Menschen
im beruflichen Alltag. Darüber hinaus ist sie auch ein Angriff auf unseren
Rechtsstaat, denn sie hindern Bund, Länder und Kommunen bei der
Wahrnehmung ihrer staatlichen Aufgaben und Fürsorge für alle Menschen in diesem
Land. Angesichts der Bedeutung und Tragweite dieser Problematik stellt sich
für die fragestellende Fraktion die Frage, wie die Bundesregierung die aktuelle
Lage einschätzt und welche Maßnahmen sie zum Schutz der Beschäftigten im
öffentlichen Dienst bietet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
2. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst waren in den Jahren von
2015 bis 2025 in Ausübung ihrer Tätigkeit von Gewaltdelikten betroffen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon waren Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte?
b) Wie viele davon waren Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst auf
Bundesebene?
3. Welche Berufsgruppen waren laut Bundesregierung nach Frage 2 von
Gewalt betroffen (bitte nach Anzahl der Personen in den jeweiligen
Berufsgruppen, insbesondere: Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehr, Sanitäterinnen und Sanitäter, sonstige Rettungskräfte,
Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung in Bundesbehörden,
Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung in Landes- und Kommunalbehörden,
Personen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Finanzamt, Lehrende,
Erziehende aufschlüsseln)?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder statistische Daten
darüber vor, inwieweit Angehörige von Minderheiten oder mit
Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst überproportional von
gewalttätigen Übergriffen betroffen sind?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die
Zahl diskriminierend motivierter Gewalttaten gegen Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahren zugenommen hat?
4. Wie ist die deliktische Verteilung bei den Gewalttaten nach Frage 2 (bitte
nach Anzahl pro Art aufschlüsseln)?
a) Wie viele vollendete Tötungsdelikte gab es?
b) Wie viele versuchte Tötungsdelikte gab es?
5. Wie ist der Verletzungsgrad der nach Frage 2 betroffenen Personen
gewesen (bitte nach „nicht verletzt“, „leicht verletzt“, „schwer verletzt“ und
„tödlich verletzt“ aufschlüsseln)?
6. Wie ist bei den von Gewalt betroffenen Personen nach Frage 2 der Anteil
von Frauen und Männern?
7. Wie ist bei den von Gewalt betroffenen Personen nach Frage 2 die
Aufteilung der Altersgruppen (bitte nach unter 25-Jährigen, 25- bis 35-Jährigen,
35- bis 45-Jährigen, 45- bis 55-Jährigen und über 55-Jährigen
aufschlüsseln)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Motiven der
Tatverdächtigen zu den Taten nach Frage 2?
a) Wie ist die Verteilung der Tatverdächtigen nach Geschlecht?
b) Wie ist die Verteilung der Tatverdächtigen nach Altersgruppe (bitte
nach Kindern unter 14 Jahren, Jugendlichen zwischen 14 und 18
Jahren, Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, Erwachsenen
zwischen 21 und 25 Jahren und Erwachsenen über 25 Jahre
aufschlüsseln)?
c) Welche handlungsbezogenen Merkmale wurden bei Tatverdächtigen
festgestellt (bitte nach „alleinhandelnd“, „bereits in Erscheinung
getreten“, „unter Einfluss berauschender Mittel [Alkohol oder andere
leichte Drogen wie Cannabis und Medikamente]“, „Konsument harter
Drogen“, „Schusswaffe mitgeführt“ aufschlüsseln)?
9. Welche Tatmittel wurden bei den Taten nach Frage 2 bei der
Gewaltanwendung für Angriffe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
verwendet?
a) Wie oft waren Schusswaffen im Einsatz (bitte unterscheiden zwischen
geschossen, mitgeführt und gedroht)?
b) Wie oft waren Messer im Einsatz (bitte unterscheiden zwischen
eingesetzt, mitgeführt, gedroht)?
c) Wie oft waren sonstige gefährliche Werkzeuge im Einsatz (bitte
unterscheiden zwischen eingesetzt, mitgeführt, gedroht)?
10. Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt
gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes allgemein?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt
gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte?
b) Wie erklärt sich die Bundesregierung den starken Anstieg an Gewalt
gegen Mitarbeitende der Deutschen Bahn und andere Beschäftigte im
öffentlichen Nah- und Fernverkehr?
11. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Beschäftigten besser
vor Gewalt und Aggression zu schützen (bitte nach Behörden und
Arbeitsbereichen aufschlüsseln)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der bereits getätigten
Öffentlichkeitskampagnen, wie z. B. „Zusammen für mehr-respekt.de“
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/start-pur-
kampagne.html)?
13. Plant die Bundesregierung weitere Öffentlichkeitskampagnen, wenn ja,
welche, welcher Art, und wann sollen diese ungefähr starten?
14. Plant die Bundesregierung, ein Bundeslagebild für Gewalt gegen
Bedienstete des öffentlichen Dienstes, über das zu Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamte hinaus, zu erstellen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, ab wann ist mit dem ersten Bundeslagebild zu rechnen, und
wie wird es konkret bezeichnet?
15. Wie schätzt die Bundesregierung das Dunkelfeld bei der Meldung von
Gewaltfällen gegen Bedienstete nach Frage 2 ein?
a) Wie plant die Bundesregierung, das Dunkelfeld zu verringern?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um eine
bessere Erfassung und eine signifikante Steigerung des Melde- und
Anzeigeverhaltens bei den Beschäftigten nach Frage 2 zu erreichen?
16. Welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung Betroffenen zur
Verfügung, die nach einem Übergriff gesundheitliche (physische oder auch
psychische) Einschränkungen entwickeln?
17. Plant die Bundesregierung, die Nachsorge für Betroffene zu verbessern,
und wenn ja, wie?
18. Plant die Bundesregierung gesetzliche oder untergesetzliche Maßnahmen,
die die Fälle von Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes spürbar verringern können, und wenn ja, wie weit sind diese Vorhaben
fortgeschritten?
19. Plant die Bundesregierung strafrechtliche Änderungen hinsichtlich
Übergriffen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst?
20. Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen zur Handhabung von
Strafanzeigen durch die Dienststellen bei Übergriffen gegenüber
Beschäftigten im öffentlichen Dienst?
21. Plant die Bundesregierung die Einführung von verpflichtenden
Informations- und Schulungsangeboten zur Sensibilisierung von
Führungskräften?
22. Einzelne Bundesländer haben gute Erfahrungen mit
Präventionsnetzwerken gemacht, wie z. B. #sicherimDienst in Nordrhein-Westfalen.
a) Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende Best-Practice-
Ansätze?
b) Gibt es Überlegungen, entsprechende Maßnahmen zur Kooperation
mit den Bundesländern sowie zur Vernetzung der Akteure, um
Erfahrungen auf Bundesebene umzusetzen?
23. Plant die Bundesregierung die Einführung von dokumentierten
Rückkopplungsschleifen nach erfolgten Vorfällen?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse, obgleich möglicher
daraus resultierender Beeinträchtigungen der Mitarbeitenden, insbesondere
auch in Bezug auf die kommenden Herausforderungen unserer Zeit?
Berlin, den 18. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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