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Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen - Einschränkungen verhindern

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4757 · Antrag · Original ↗

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Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen - Einschränkungen verhindern Antrag der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Julia Verlinden, Steffi Lemke, Harald Ebner, Julia Schneider, Lisa Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar, Dr. Armin Grau, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Zoe Mayer, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Irene Mihalic, Claudia Müller, Marlene Schönberger, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen – Einschränkungen verhindern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Diese Bundesregierung fährt einen Frontalangriff auf Natur, Klima und die ökologische Zivilgesellschaft. Zunächst will die Koalition das Verbandsklagerecht beschneiden. Damit wird die Natur ihrer Anwälte beraubt, die dafür sorgen, dass Umweltrecht eingehalten wird: etwa, wenn Grenzwerte für gesundheitsschädliche Luftschadstoffe überschritten und Artenschutzvorgaben missachtet werden, Wasser verschmutzt wird und Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Gleichzeitig will die Bundesregierung, dass Verursacher*innen von Naturzerstörung sich einfach freikaufen können und Straßenneubau sowie Infrastrukturprojekte schnell durchgedrückt werden – selbst, wenn dadurch wertvolle Lebensräume unwiederbringlich zerstört werden. Parallel führt die Bundesregierung Deutschland zurück in neue fossile Abhängigkeiten. Der Ausbau von Solarenergie soll ausgebremst und beim Heizen soll weiter auf fossile Energien gesetzt werden – mit steigenden Kosten vor allem für Mieter*innen. In einer Zeit instabiler Ölpreise und wachsender geopolitischer Risiken ist diese Politik nicht nur klimapolitisch fatal, sondern auch verantwortungslos. Flankiert wird dieser Kurs von einem immer aggressiveren Angriff auf Nichtregierungsorganisationen und Ehrenamtliche. Umweltverbände werden diffamiert und mit etlichen Vorgaben überfrachtet, Förderprogramme gekürzt und Beteiligungsrechte eingeschränkt. Engagierte Bürger*innen, die sich ehrenamtlich für Natur- und Umweltschutz einsetzen, werden von Teilen der Politik gezielt schlechtgeredet und ihre wichtige Arbeit für unsere natürlichen Lebensgrundlagen als wirtschaftsfeindlich verunglimpft. Zivilgesellschaftliche Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag für unser demokratisches Gemeinwesen. Durch gezieltes NGO-Bashing bedient die Bundesregierung aber rechtspopulistische Narrative und spielt damit Antidemokrat*innen in die Hände. Wenn ausgerechnet Umweltschützer*innen als Gefahr für die Demokratie diffamiert werden, ist das nicht nur absurd, sondern brandgefährlich. Die Strategie dahinter ist offensichtlich: Wer Umweltverbände und Ehrenamtliche diskreditiert und ihre Rechte beschneidet, will kritische Stimmen leise machen. Denn Deutscher Bundestag Drucksache 21/4757 21. Wahlperiode 17.03.2026 ohne sie gäbe es weniger Widerstand gegen Naturzerstörung, weniger Kontrolle staatlichen Handelns, mehr Profit für wenige und weniger Druck für echten Klimaschutz. Anstatt, dass die Bundesregierung rote Linien beim Umwelt-, Klima- und Naturschutz zieht, dreht sie zentrale Errungenschaften zurück: Solarkiller, Teuer-Heizen-Gesetz, Beschränkung der Verbandsklage, Abschaffung der realen Ausgleichspflicht für Eingriffe in die Natur und damit des Verursacherprinzips bei Naturzerstörung, Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses für Autobahnen, Schwächung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, Beton-Turbo, verschleppte Klimapolitik, Verbrenner-Aus- Aus und die Rückabwicklung des Green-Deals gehören zur traurigen Bilanz nach knapp einem Jahr dieser Regierung. Die Summe dieser Maßnahmen ist nichts weniger als der größte Angriff auf Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell und ideell zu unterstützen. Beteiligungs- und Klagerechte sollen nicht eingeschränkt werden; 2. die bewährte Eingriffsregelung und das Eingriffsvermeidungsgebot des Naturschutzgesetzes als seinen wesentlichen Kern gerade im 50. Jahr seines Bestehens zu erhalten, statt sie abzuschaffen; 3. Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Böden, Wäldern und der Luft zu priorisieren, sie aufgrund ihrer Funktion für den Erhalt und die Stärkung der natürlichen Infrastruktur ins überragende öffentliche Interesse zu stellen, als Sicherheitspolitik zu begreifen und zur Querschnittsaufgabe aller angrenzender Politikfelder zu machen; 4. den Ausstieg aus fossilen Energien entschlossen voranzutreiben, statt neue Abhängigkeiten zu schaffen. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht weiter ausgebremst, sondern müssen konsequent umgesetzt werden; 5. evidenzbasierte Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, die im Einklang mit Umwelt- und Rechtsstandards stehen, vorzulegen und einen unterkomplexen, verkürzt verstandenen Begriff von „Bürokratieabbau“ nicht länger gegen Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz auszuspielen, und stattdessen echten Bürokratieabbau im Verwaltungs- und Gesetzesvollzug zu betreiben, der nicht einseitig einen schädlichen Abbau von Schutzstandards zum Ziel hat; 6. den europäischen Green Deal zu verteidigen und weiterzuentwickeln und sich auf europäischer Ebene entschlossen gegen Versuche zu stellen, zentrale Errungenschaften und Instrumente im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zurückzudrehen. Berlin, den 17. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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