Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen - Einschränkungen verhindern
Text
Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen - Einschränkungen verhindern
Antrag
der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Julia Verlinden, Steffi
Lemke, Harald Ebner, Julia Schneider, Lisa Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse
Asar, Dr. Armin Grau, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Zoe Mayer, Swantje Henrike
Michaelsen, Dr. Irene Mihalic, Claudia Müller, Marlene Schönberger, Johannes
Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen – Einschränkungen verhindern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Diese Bundesregierung fährt einen Frontalangriff auf Natur, Klima und die
ökologische Zivilgesellschaft.
Zunächst will die Koalition das Verbandsklagerecht beschneiden. Damit wird die
Natur ihrer Anwälte beraubt, die dafür sorgen, dass Umweltrecht eingehalten wird: etwa,
wenn Grenzwerte für gesundheitsschädliche Luftschadstoffe überschritten und
Artenschutzvorgaben missachtet werden, Wasser verschmutzt wird und
Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Gleichzeitig will die Bundesregierung, dass
Verursacher*innen von Naturzerstörung sich einfach freikaufen können und Straßenneubau
sowie Infrastrukturprojekte schnell durchgedrückt werden – selbst, wenn dadurch
wertvolle Lebensräume unwiederbringlich zerstört werden.
Parallel führt die Bundesregierung Deutschland zurück in neue fossile
Abhängigkeiten. Der Ausbau von Solarenergie soll ausgebremst und beim Heizen soll weiter auf
fossile Energien gesetzt werden – mit steigenden Kosten vor allem für Mieter*innen.
In einer Zeit instabiler Ölpreise und wachsender geopolitischer Risiken ist diese Politik
nicht nur klimapolitisch fatal, sondern auch verantwortungslos.
Flankiert wird dieser Kurs von einem immer aggressiveren Angriff auf
Nichtregierungsorganisationen und Ehrenamtliche. Umweltverbände werden diffamiert und mit
etlichen Vorgaben überfrachtet, Förderprogramme gekürzt und Beteiligungsrechte
eingeschränkt. Engagierte Bürger*innen, die sich ehrenamtlich für Natur- und
Umweltschutz einsetzen, werden von Teilen der Politik gezielt schlechtgeredet und ihre
wichtige Arbeit für unsere natürlichen Lebensgrundlagen als wirtschaftsfeindlich
verunglimpft.
Zivilgesellschaftliche Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag für unser
demokratisches Gemeinwesen. Durch gezieltes NGO-Bashing bedient die Bundesregierung aber
rechtspopulistische Narrative und spielt damit Antidemokrat*innen in die Hände.
Wenn ausgerechnet Umweltschützer*innen als Gefahr für die Demokratie diffamiert
werden, ist das nicht nur absurd, sondern brandgefährlich.
Die Strategie dahinter ist offensichtlich: Wer Umweltverbände und Ehrenamtliche
diskreditiert und ihre Rechte beschneidet, will kritische Stimmen leise machen. Denn
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4757
21. Wahlperiode 17.03.2026
ohne sie gäbe es weniger Widerstand gegen Naturzerstörung, weniger Kontrolle
staatlichen Handelns, mehr Profit für wenige und weniger Druck für echten Klimaschutz.
Anstatt, dass die Bundesregierung rote Linien beim Umwelt-, Klima- und Naturschutz
zieht, dreht sie zentrale Errungenschaften zurück: Solarkiller, Teuer-Heizen-Gesetz,
Beschränkung der Verbandsklage, Abschaffung der realen Ausgleichspflicht für
Eingriffe in die Natur und damit des Verursacherprinzips bei Naturzerstörung, Einführung
eines überragenden öffentlichen Interesses für Autobahnen, Schwächung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen, Beton-Turbo, verschleppte Klimapolitik, Verbrenner-Aus-
Aus und die Rückabwicklung des Green-Deals gehören zur traurigen Bilanz nach
knapp einem Jahr dieser Regierung. Die Summe dieser Maßnahmen ist nichts weniger
als der größte Angriff auf Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz seit Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell und ideell zu
unterstützen. Beteiligungs- und Klagerechte sollen nicht eingeschränkt werden;
2. die bewährte Eingriffsregelung und das Eingriffsvermeidungsgebot des
Naturschutzgesetzes als seinen wesentlichen Kern gerade im 50. Jahr seines Bestehens
zu erhalten, statt sie abzuschaffen;
3. Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern,
Böden, Wäldern und der Luft zu priorisieren, sie aufgrund ihrer Funktion für den
Erhalt und die Stärkung der natürlichen Infrastruktur ins überragende öffentliche
Interesse zu stellen, als Sicherheitspolitik zu begreifen und zur
Querschnittsaufgabe aller angrenzender Politikfelder zu machen;
4. den Ausstieg aus fossilen Energien entschlossen voranzutreiben, statt neue
Abhängigkeiten zu schaffen. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht weiter
ausgebremst, sondern müssen konsequent umgesetzt werden;
5. evidenzbasierte Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, die im Einklang mit
Umwelt- und Rechtsstandards stehen, vorzulegen und einen unterkomplexen,
verkürzt verstandenen Begriff von „Bürokratieabbau“ nicht länger gegen Natur-,
Umwelt-, Tier- und Klimaschutz auszuspielen, und stattdessen echten
Bürokratieabbau im Verwaltungs- und Gesetzesvollzug zu betreiben, der nicht einseitig
einen schädlichen Abbau von Schutzstandards zum Ziel hat;
6. den europäischen Green Deal zu verteidigen und weiterzuentwickeln und sich auf
europäischer Ebene entschlossen gegen Versuche zu stellen, zentrale
Errungenschaften und Instrumente im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zurückzudrehen.
Berlin, den 17. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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