Geldwäsche in deutschen Zollfreilagern
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Geldwäsche in deutschen Zollfreilagern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4676
21. Wahlperiode 13.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Katrin Fey, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi,
Pascal Meiser, Lea Reisner, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner,
Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Geldwäsche in deutschen Zollfreilagern
Kunstwerke, teure Autos, Metalle und andere Gegenstände mit enormem Wert
werden seit Jahren von Überreichen vermehrt in Zollfreilagern deponiert.
Ursprünglich als Kurzzeitlagerstätten angedacht, sind sie inzwischen zu
dauerhaften Lagerstätten für Luxusgüter geworden. Der einkalkulierte Vorteil: Die
Eigentümer der Güter müssen weder Zoll noch Steuern entrichten und bleiben
dabei auch noch anonym. Selbst Eigentümerwechsel können in Zollfreilagern
stattfinden, ohne dass Behörden davon in Kenntnis gesetzt werden müssen. Das
bietet kriminellen Strukturen enormen Vorschub.
Bereits 2018 hat sich der European Parliamentary Research Service (EPRS) in
einer Studie mit „Money laundering and tax evasion risks in free ports“ befasst
(www.europarl.europa.eu/cmsdata/155721/EPRS_STUD_627114_Money%20l
aundering-FINAL.pdf). Auch im sogenannten TAX 3 Committee, also dem
„Special committee on financial crimes, tax evasion and tax avoidance“ in der
8. Legislatur des Europäischen Parlaments waren Zollfreilager
Untersuchungsgegenstand. Laut Aussagen eines ehemaligen deutschen Ausschussmitgliedes
sei bereits damals die Idee der Begrenzung der Haltedauer von
Wertgegenständen in den Zollfreilagern zur Unterbindung krimineller Machenschaften
diskutiert worden (vgl. Minute 21 f., www.zdf.de/play/dokus/schaetze-unter-verschl
uss---das-system-freeport-movie-100/phoenix-schaetze-unter-verschluss---
dassystem-freeport-100).
Ende des Jahres 2020 wies die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag in
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25186 erstmals auf die
Risiken der Geldwäsche sowie die Gefahr von Verschleierungskonstrukten in der
Umgehung von Sanktionen bei der Nutzung von Zollfreilagern hin. Anlass
dazu gab der 2020 veröffentlichte Bericht „THE ART INDUSTRY AND U.S.
POLICIES THAT UNDERMINE SANCTIONS“ des US-Senats (www.govinf
o.gov/content/pkg/GOVPUB-Y4_G74_9-PURL-gpo142344/pdf/GOVPUB-Y
4_G74_9-PURL-gpo142344.pdf). In diesem Bericht wurde nachgewiesen, dass
die Brüder Arkady und Boris Rotenberg durch mit ihnen in Verbindung
stehende Firmen über ein deutsches Zollfreilager bei Köln mithilfe von Kunsthandel
Geld gewaschen haben. Die beiden russischen Oligarchen aus dem Umfeld
Wladimir Putins konnten damit die US-amerikanischen Sanktionen gegenüber
Russland umgehen.
Mitte des Jahres 2025 kam „The Art Newspaper“ zu dem Schluss, dass
Zollfreilager eine wachsende Nachfrage erfahren: „Rising tariffs and regulations,
geopolitical instability and extreme weather events are increasingly prompting
collectors to move valuable items into secure tax-friendly freeports and free
trade zones, experts say“ (The Art Newspaper, 16. Juni 2025, www.theartnews
paper.com/2025/06/19/anxious-collectors-are-increasingly-turning-to-
freeporthavens-experts-say). Als einer der entscheidenden Gründe für die zunehmende
Lagerung von Kunst in Zollfreilagern wird der russische Angriffskrieg gegen
die Ukraine benannt. Neben den geopolitischen und finanzpolitischen Folgen
weisen Kunstexpertinnen und Kunstexperten in den letzten Jahren vermehrt
darauf hin, dass der Öffentlichkeit ein Teil des kulturellen Erbes verloren geht,
wenn Kunstwerke als Anlageobjekte in Zollfreilagern eingelagert werden.
Zugleich hat die fortschreitende Tokenisierung von Sachwerten die Funktion von
Zollfreilagern grundlegend gewandelt: Sie dienen heute nicht mehr nur der
Logistik, sondern fungieren als intransparente Handelsplätze für sanktionierte
Akteure und als physisches Back-up für digitale Spekulationsgeschäfte.
Seit der Antwort der Bundesregierung auf die eingangs bereits verwiesene
Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/25959) wurden auf EU-Ebene
zentrale regulatorische Schritte unternommen, die auch Zollfreilager betreffen.
Dazu zählen insbesondere die Weiterentwicklung des Unionszollkodex und die
EU-Zollreform mit stärkerem Fokus auf Digitalisierung und Kontrolle freier
Zonen (https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-reform_en)
sowie die EU-Verordnung 2019/880 zur Bekämpfung des illegalen Handels mit
Kulturgütern, die ab 2025 vollständig anwendbar ist (https://eur-lex.europa.eu/e
l i / r e g / 2 0 1 9 / 8 8 0 /oj). Zudem wurden seit 2022 umfangreiche EU-
Sanktionsregime, insbesondere gegen Russland, beschlossen (www.consiliu
m.europa.eu/en/policies/sanctions/ukraine-crisis/).
Parallel dazu hat sich das Risikoprofil von Zollfreilagern verschärft. Der
internationale Kunstmarkt ist zunehmend durch Finanzialisierung, spekulative
Preissprünge und intransparente Eigentümerstrukturen geprägt; hochwertige
Kunstwerke werden teils über Jahre in Zollfreilagern gehalten und
weiterveräußert, ohne dass Einfuhr-, Umsatz- oder Ertragsteuern anfallen. Damit haben
sich sowohl Steuervermeidungs- als auch Geldwäscherisiken seit 2020 weiter
erhöht (vgl. Überblick: www.theartnewspaper.com). Zugleich gelten
Zollfreilager als potenziell anfällige Strukturen für Sanktionsumgehung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der Zollfreilager in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2020 entwickelt (bitte nach Jahreszahl und
Lagertyp der Zollfreilager und Standorte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Anträge auf Betrieb von Zollfreilagern gab es seit 2020
jährlich?
3. Wie viele Genehmigungen auf Betrieb von Zollfreilagern wurden seit
2020 jährlich erteilt, wie viele verwehrt und wie viele Genehmigungen
wurden entzogen (bitte nach Begründung für Genehmigungsverweigerung
und Genehmigungsentzug aufschlüsseln)?
4. Welche Kriterien müssen zum Betrieb von Zollfreilagern erfüllt sein?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Betreiberstrukturen von Zollfreilagern, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob es sich um
private Betreiberinnen und Betreiber, Firmen mit deutschem Sitz oder
Firmen mit Sitz im europäischen bzw. nichteuropäischen Ausland handelt?
6. Welche Güter werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Zollfreilagern gelagert, und welchen Wert umfassen diese (bitte nach
Güterkategorien wie Kunst, Edelmetalle, Edelsteine, Oldtimer oder Antiquitäten,
nach Eigentümerstruktur und Standort sowie Höhe des jeweiligen Werts
aufschlüsseln)?
7. Wie hat sich die Verteilung der in den Zollfreilagern untergebrachten
Güter innerhalb der Güterkategorien seit 2020 entwickelt?
8. Wie lang ist die durchschnittliche Haltedauer von Gütern in den
Zollfreilagern?
9. Wie viele Zollprüfungen erfolgten in Zollfreilagern jährlich seit 2020, und
in wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen die
Verfahrensverpflichtungen der Beteiligten sowie falsche Angaben zu Beständen und
Warenbeschaffenheit oder weitere Verstöße festgestellt (bitte nach Jahreszahl und
Lagertyp der Zollfreilager, Standorte nach Bundesländern und Art des
Verstoßes aufschlüsseln)?
10. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Zollfreilagern eingeleitet
(bitte jährlich nach Straftatbestand und Ergebnis der Ermittlungen
aufschlüsseln)?
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von
Zollfreilagern mit Geldwäsche sowie der Umgehung von Sanktionen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen
Zollfreilagern und Geldwäsche bzw. der Umgehung von Sanktionen?
13. Welche Ableitungen hat die Bundesregierung aus dem bereits 2020
veröffentlichten Bericht des Investigativ-Komitees des US-amerikanischen
Senats über die Rolle deutscher Zollfreilager im Zusammenhang mit
Geldwäsche sowie der Umgehung von Sanktionen getroffen, und welche
Maßnahmen hat sie ergriffen?
14. Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Zollfreilager
zur Umgehung von Sanktionen genutzt wurden, wenn ja, wie viele,
worum ging es dabei, und zu welchem Ergebnis haben etwaige Ermittlungen
geführt?
15. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls sind für die
Kontrolle von Zollfreilagern zuständig?
16. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in der
Reglementierung von Zollfreilagern?
17. Erachtet die Bundesregierung eine Begrenzung der Haltedauer von
Gegenständen im Zollfreilager als sinnvoll (bitte begründen)?
18. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Wertsteigerungen,
Weiterveräußerungen und Haltedauern von Kunstwerken in Zollfreilagern vor,
bei denen keine Einfuhr-, Umsatz- oder Ertragsteuern anfielen, und
welche steuerrechtlichen Maßnahmen wurden seit 2020 geprüft, um
spekulative Gewinne aus rein lagerinterner Wertsteigerung steuerlich zu
erfassen?
19. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020
ergriffen, um Eigentümerwechsel von in Zollfreilagern gelagerten Waren,
insbesondere Kunstwerken, systematisch und verpflichtend zu erfassen?
20. Wie viele Verdachtsmeldungen, Ermittlungsverfahren oder Prüfungen im
Zusammenhang mit Sanktionsumgehung (insbesondere Russland-
Sanktionen) unter Nutzung von Zollfreilagern wurden seit 2022 durch den
Zoll, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) oder
andere Behörden erfasst, wurde aufgrund von verschärften EU-Sanktionen
eine spezielle Prüf- und Meldepflicht für Zollfreilager eingeführt, und
wenn nein, warum nicht?
21. Welche konkreten administrativen, technischen und personellen
Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ergriffen, um die verschärften EU-
Vorgaben zu freien Zonen und zu Zollfreilagern (insbesondere im Rahmen
des Unionszollkodex, der EU-Zollreform sowie der EU-Verordnung
2019/880 zu Kulturgütern) tatsächlich durchzusetzen, und welche dieser
Maßnahmen sind bis heute noch nicht umgesetzt oder nur pilotiert?
22. Wie viele Eigentümerwechsel von Gütern (insbesondere Kunst und
Edelmetalle), die in deutschen Zollfreilagern gelagert sind, wurden der
Zollverwaltung seit 2021 gemeldet, und welche rechtliche Handhabe plant die
Bundesregierung, um die bisherige Praxis zu beenden, dass
Eigentümerwechsel ohne physische Warenbewegung komplett an den Behörden
vorbeigehen?
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Einlagerung physischer Kunstwerke zu überwachen, deren Eigentum über
Blockchain-basierte Token (NFTs oder Teil-Eigentum) weltweit gehandelt
wird, und wie verhindert sie, dass Zollfreilager als physische Back-ups für
unregulierte digitale Finanztransaktionen dienen?
24. In wie vielen Fällen hat die neu geschaffene Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung (ZfS) seit ihrer Einrichtung Durchsuchungen oder
Sicherstellungen in Zollfreilagern vorgenommen, und wie viele sanktionierte
Güter wurden dabei identifiziert?
25. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der seit 2020
verschärften EU-Regulierungen, der zunehmenden Finanzialisierung des
Kunst- und Luxusgütermarktes sowie der erweiterten EU-
Sanktionsregime insgesamt den Umfang und die Schwere der mit
Zollfreilagern verbundenen Risiken für Steuerausfälle, Geldwäsche und
Sanktionsumgehung, wie stellt sich aus ihrer Sicht die aktuelle Daten- und
Erkenntnislage dar, und inwieweit sieht sie sich national wie europäisch
regulatorisch, technisch und personell ausreichend gerüstet, um diesen
Risiken wirksam zu begegnen?
Berlin, den 2. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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