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Gutes Leben für alle - Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4471 · Antrag · Original ↗

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Gutes Leben für alle - Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Cem Ince, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Caren Lay, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, David Schliesing, Lisa Schubert, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke Gutes Leben für alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Finanzlage der deutschen Städte und Gemeinden ist insgesamt äußerst prekär und verschärft sich zunehmend. Nach Meldung des statistischen Bundesamtes ist das Finanzierungsdefizit im ersten Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen, der Investitionsrückstand hat sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht (vgl. KfW- Kommunalpanel 2025). Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schafft es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen (vgl. DStGB „Bilanz 2024 + Ausblick 2025 der deutschen Städte und Gemeinden“). In vielen Städten und Gemeinden verfällt zusehends die Infrastruktur. Dies wird durch die Herausforderungen des Klimawandels und der Klimaanpassung noch verstärkt. Landesweit entwickeln sich vor allem ländlich geprägte sowie altindustrielle Städte und Gemeinden zu strukturschwachen Regionen. Um diese Entwicklung zu stoppen, ist eine ausreichende kommunale Finanzausstattung von Nöten. Abhilfe kann kurzfristig ein Soforthilfeprogramm in Form eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ schaffen, der Kommunen in Finanzkrisen Mittel für die Mindestausstattung der kommunalen Infrastruktur garantiert. Neben den strukturellen Problemen vor Ort sind viele finanzschwache und verschuldete Kommunen auch durch Aufgabenübertragungen ohne entsprechende Finanzausstattung durch den Bund in ihre jetzige Lage geraten. Zwar wurde mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund auf die Kommunen verboten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Erweiterungen bereits bestehender gesetzlicher Aufgaben. Außerdem sind Gesetze, die vor der Föderalismusreform I in Kraft getreten sind, hiervon unberührt. Da auch die gesetzlich vorgeschriebene Mittelzuweisung der Länder an die Kommunen nicht bedarfsgerecht ist, müssen Kommunen einen großen Teil ihrer kommunalen Deutscher Bundestag Drucksache 21/4471 21. Wahlperiode 03.03.2026 Einnahmen für soziale Leistungen aufwenden. Das Statistische Bundesamt prognostiziert für 2026 erstmals Ausgaben von mehr als 90 Milliarden Euro in diesem Bereich. Vor allem Kommunen mit hohen Ausgaben für das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum büßen dadurch ihren Gestaltungspielraum ein. Somit gerät die soziale Daseinsvorsorge in Konkurrenz zur Aufrechterhaltung der nötigen physischen Infrastrukturen, die Kommunen mit ihren kommunalen Versorgungsunternehmen (u. a. Stadtwerken) der lokalen Wirtschaft zur Verfügung stellen. Um die Abwärtsspirale finanzschwacher Kommunen zu stoppen, müssen die Kommunen finanziell entlastet werden. Eine verbindliche gesetzliche Regelung, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragung bzw. -erweiterung, die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen, kann jedoch nur ein erster Schritt sein, um die Kommunen durch Stärkung ihrer Finanzkraft wieder handlungsfähiger zu machen. Die umfangreichen Privatisierungen kommunalen Eigentums in den vergangenen Jahrzehnten stellen verhängnisvolle Fehler dar. Diese Verkäufe führten weder zu einer langfristigen Kostenentlastung noch zu einer Steigerung der Qualität oder sinkenden Preisen. Stattdessen stiegen oftmals die Preise, die Qualität sank und die Kommunen verloren ihre demokratische Kontroll- und Einflussmöglichkeit. Es hat sich gezeigt, dass das Ziel des maximalen Gewinns nicht mit einer sozialen und nachhaltigen Ausgestaltung der Daseinsvorsorge im Interesse der Einwohner*innen vereinbar ist. Daher müssen Länder und Kommunen bei ihren (Re-)Kommunalisierungsvorhaben unterstützt werden, um Betriebe wieder in öffentliche Hand zu bringen und somit Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragung bzw. -erweiterung, die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen; 2. einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ als Soforthilfeprogramm, das zur Überbrückung dient, bis Kommunen finanziell strukturell entlastet werden, vorzulegen. Aus dem Bundesfonds sollen Kommunen in Finanzkrisen Mittel für ihre Pflichtaufgaben erhalten können, sodass diese die Umsetzung ihrer staatlichen Aufgabe der Bereitstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge gewährleisten können; 3. dass der Bund beim Klimaschutz und insbesondere bei der kommunalen Klimaanpassung finanziell unterstützt, insbesondere in Hinsicht auf die Resilienz der Infrastruktur unter veränderten Klimabedingungen (z. B. vermehrte Extremwetterereignisse), damit sich Kommunen angemessen vorbereiten können; 4. gemeinsam mit den Ländern einen Solidarpakt III aufzulegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt; 5. einen Entwurf für ein (Re-)Kommunalisierungsgesetz vorzulegen, das folgende Regelungen beinhaltet: a) Es wird ein (Re-)Kommunalisierungsfonds des Bundes zur Finanzierung von (Re-)kommunalisierungsvorhaben der Kommunen gegründet: aa) Der (Re-)Kommunalisierungsfonds soll Kommunen bei der Realisierung von Vorkaufsrechten und freihändigem Ankauf zur Sicherung der sozialen und gemeinnützigen Wohnungsversorgung unterstützen; bb) Kommunen erhalten ein Vorkaufsrecht für Flächen, welche sie zum Ausbau erneuerbarer Infrastruktur im Strom-, Wärme- und Wassersektor benötigen. Sollten Kommunen von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, sollen sie dabei durch den (Re-)Kommunalisierungsfonds des Bundes unterstützt werden; b) kommunale Versorgungsunternehmen erhalten ein Vornutzungsrecht auf erneuerbare natürliche Ressourcen, wie Geothermie. Sollten diese durch Konzessionen privatisiert worden sein, erhalten Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung der Konzession. Berlin, den 3. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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