Gutes Leben für alle - Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen
Text
Gutes Leben für alle - Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen
Antrag
der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta
Bock, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Katalin Gennburg, Christian Görke,
Mareike Hermeier, Luke Hoß, Cem Ince, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina
Latendorf, Caren Lay, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, David
Schliesing, Lisa Schubert, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Janine Wissler und
der Fraktion Die Linke
Gutes Leben für alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Finanzlage der deutschen Städte und Gemeinden ist insgesamt äußerst prekär und
verschärft sich zunehmend. Nach Meldung des statistischen Bundesamtes ist das
Finanzierungsdefizit im ersten Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen,
der Investitionsrückstand hat sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht (vgl. KfW-
Kommunalpanel 2025).
Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schafft es trotz aller Anstrengungen
nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen (vgl. DStGB „Bilanz 2024 +
Ausblick 2025 der deutschen Städte und Gemeinden“). In vielen Städten und Gemeinden
verfällt zusehends die Infrastruktur. Dies wird durch die Herausforderungen des
Klimawandels und der Klimaanpassung noch verstärkt. Landesweit entwickeln sich vor
allem ländlich geprägte sowie altindustrielle Städte und Gemeinden zu
strukturschwachen Regionen.
Um diese Entwicklung zu stoppen, ist eine ausreichende kommunale
Finanzausstattung von Nöten. Abhilfe kann kurzfristig ein Soforthilfeprogramm in Form eines
Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ schaffen, der Kommunen in Finanzkrisen Mittel für
die Mindestausstattung der kommunalen Infrastruktur garantiert.
Neben den strukturellen Problemen vor Ort sind viele finanzschwache und
verschuldete Kommunen auch durch Aufgabenübertragungen ohne entsprechende
Finanzausstattung durch den Bund in ihre jetzige Lage geraten. Zwar wurde mit der
Föderalismusreform I im Jahr 2006 eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund auf
die Kommunen verboten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Erweiterungen bereits
bestehender gesetzlicher Aufgaben. Außerdem sind Gesetze, die vor der
Föderalismusreform I in Kraft getreten sind, hiervon unberührt.
Da auch die gesetzlich vorgeschriebene Mittelzuweisung der Länder an die
Kommunen nicht bedarfsgerecht ist, müssen Kommunen einen großen Teil ihrer kommunalen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4471
21. Wahlperiode 03.03.2026
Einnahmen für soziale Leistungen aufwenden. Das Statistische Bundesamt
prognostiziert für 2026 erstmals Ausgaben von mehr als 90 Milliarden Euro in diesem Bereich.
Vor allem Kommunen mit hohen Ausgaben für das verfassungsrechtlich garantierte
Existenzminimum büßen dadurch ihren Gestaltungspielraum ein. Somit gerät die
soziale Daseinsvorsorge in Konkurrenz zur Aufrechterhaltung der nötigen physischen
Infrastrukturen, die Kommunen mit ihren kommunalen Versorgungsunternehmen
(u. a. Stadtwerken) der lokalen Wirtschaft zur Verfügung stellen.
Um die Abwärtsspirale finanzschwacher Kommunen zu stoppen, müssen die
Kommunen finanziell entlastet werden. Eine verbindliche gesetzliche Regelung, dass den
Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragung bzw. -erweiterung, die dafür
notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen, kann jedoch nur ein erster
Schritt sein, um die Kommunen durch Stärkung ihrer Finanzkraft wieder
handlungsfähiger zu machen.
Die umfangreichen Privatisierungen kommunalen Eigentums in den vergangenen
Jahrzehnten stellen verhängnisvolle Fehler dar. Diese Verkäufe führten weder zu einer
langfristigen Kostenentlastung noch zu einer Steigerung der Qualität oder sinkenden
Preisen. Stattdessen stiegen oftmals die Preise, die Qualität sank und die Kommunen
verloren ihre demokratische Kontroll- und Einflussmöglichkeit. Es hat sich gezeigt,
dass das Ziel des maximalen Gewinns nicht mit einer sozialen und nachhaltigen
Ausgestaltung der Daseinsvorsorge im Interesse der Einwohner*innen vereinbar ist. Daher
müssen Länder und Kommunen bei ihren (Re-)Kommunalisierungsvorhaben
unterstützt werden, um Betriebe wieder in öffentliche Hand zu bringen und somit
Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler
Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen
vom Bund bei Aufgabenübertragung bzw. -erweiterung, die dafür notwendigen
finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen;
2. einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“
als Soforthilfeprogramm, das zur Überbrückung dient, bis Kommunen finanziell
strukturell entlastet werden, vorzulegen. Aus dem Bundesfonds sollen
Kommunen in Finanzkrisen Mittel für ihre Pflichtaufgaben erhalten können, sodass diese
die Umsetzung ihrer staatlichen Aufgabe der Bereitstellung der öffentlichen
Daseinsvorsorge gewährleisten können;
3. dass der Bund beim Klimaschutz und insbesondere bei der kommunalen
Klimaanpassung finanziell unterstützt, insbesondere in Hinsicht auf die Resilienz der
Infrastruktur unter veränderten Klimabedingungen (z. B. vermehrte
Extremwetterereignisse), damit sich Kommunen angemessen vorbereiten können;
4. gemeinsam mit den Ländern einen Solidarpakt III aufzulegen, welcher
strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt;
5. einen Entwurf für ein (Re-)Kommunalisierungsgesetz vorzulegen, das folgende
Regelungen beinhaltet:
a) Es wird ein (Re-)Kommunalisierungsfonds des Bundes zur Finanzierung
von (Re-)kommunalisierungsvorhaben der Kommunen gegründet:
aa) Der (Re-)Kommunalisierungsfonds soll Kommunen bei der
Realisierung von Vorkaufsrechten und freihändigem Ankauf zur Sicherung der
sozialen und gemeinnützigen Wohnungsversorgung unterstützen;
bb) Kommunen erhalten ein Vorkaufsrecht für Flächen, welche sie zum
Ausbau erneuerbarer Infrastruktur im Strom-, Wärme- und
Wassersektor benötigen. Sollten Kommunen von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch
machen, sollen sie dabei durch den (Re-)Kommunalisierungsfonds des
Bundes unterstützt werden;
b) kommunale Versorgungsunternehmen erhalten ein Vornutzungsrecht auf
erneuerbare natürliche Ressourcen, wie Geothermie. Sollten diese durch
Konzessionen privatisiert worden sein, erhalten Kommunen ein Vorkaufsrecht
bei Veräußerung der Konzession.
Berlin, den 3. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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