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Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4154)

dip / drucksache 27.02.2026 · WP 21 · 21/4428 · Antwort · Original ↗

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Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4154) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4428 21. Wahlperiode 27.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4154 – Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Kaninchen ist ein Lauf- und Fluchttier. Es lebt in der freien Wildbahn in großen Gemeinschaftsverbänden und Familiengruppen zusammen und reagiert sehr empfindlich auf unsachgemäße und dem natürlichen Verhaltens- und Bewegungsspektrum nicht angepasste Haltungsformen. Sowohl in der intensiven landwirtschaftlichen Kaninchenmast und Kaninchenzucht als auch in den meisten Heimtierhaltungen wird weder dem Bewegungsdrang und dem ausgeprägten Sozialverhalten noch dem Bedürfnis nach Rückzugsmöglichkeiten und aktiver Futtersuche nachgekommen. Schwere Verhaltensstörungen und Verletzungen bis hin zu komplexen Krankheitsbildern können die Folge sein. Strukturierte und ausgestaltete Käfige, Boden- oder Freilandhaltung bieten den Tieren die Möglichkeit, sich von den Artgenossen zurückzuziehen sowie ungestört Futter und Wasser aufzunehmen. Der Platzbedarf eines Kaninchens muss sich sowohl an seiner Körpergröße als auch an seinem Bewegungsbedarf ausrichten. Die Freilandhaltung von Kaninchen kommt den natürlichen Ansprüchen am nächsten. Im Gegensatz dazu werden nur im geringeren Maße artspezifische Bedürfnisse bei der Haltung in ausgestalteten strukturierten Käfigen abgedeckt. Statistiken zur Haltung von Kaninchen, Verbrauch von Kaninchenfleisch sowie Import und Export sind rar und werden nicht zentral erfasst (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8029). Die Haltung von Mast- und Zucht-Kaninchen wird seit 2014 in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Bestand an Mast- und Zucht-Kaninchen in Deutschland vor? a) Wie hat sich der Bestand in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? b) Wie verteilt sich dieser Bestand auf gewerbliche und auf private Haltungen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 27. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gewerbliche Kaninchenmast in Deutschland (bitte nach Betriebsgrößen, Haltungsverfahren, Bundesländern und Standorten aufteilen)? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gewerbliche Kaninchenzucht in Deutschland (bitte nach Betriebsgrößen, Haltungsverfahren, Bundesländern und Standorten aufteilen)? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gewerbliche Kaninchenhaltung zur Gewinnung von Wolle oder Blut in Deutschland (bitte nach Betriebsgrößen, Haltungsverfahren, Bundesländern und Standorten aufteilen)? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Import und Export von Kaninchenfleisch vor (Menge und Länder), und wie haben sich Import und Export in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die erbetenen Informationen zu Import und Export von Kaninchenfleisch können unter folgendem Link abgerufen werden: www-genesis.destatis.de/datenba nk/online/url/4c4b5401. 6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Pro-Kopf- Verbrauch von Kaninchenfleisch in Deutschland vor, wie hat sich dieser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen zur Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, und plant sie eine Weiterentwicklung derselben (z. B. Bodenbeschaffenheit, Einstreu, Beschäftigungsmaterial, Besatzdichte, etc.)? Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt in dem im Jahr 2014 ergänzten Abschnitt 6 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen sowie an das Halten von Kaninchen und differenziert dabei teilweise zwischen Mast- und Zuchtkaninchen. Die Vorgaben des Abschnitts 6 der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung definieren Mindeststandards, die eine tiergerechte Haltung von Kaninchen sicherstellen sollen. Eine Weiterentwicklung des Abschnitts 6 der Tierschutz-Nutztierverordnung ist derzeit nicht geplant. 8. Wird sich die Bundesregierung für EU-weite Haltungsvorschriften zur gewerblichen Kaninchenhaltung einsetzen (bitte begründen), die die Kritik der EFSA (European Food Safety Authority) berücksichtigen (vgl. EFSA (2020): Health and welfare of rabbits farmed in different production systems, https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2020.5944)? Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission in ihrem Bestreben, die EU-Tierschutzvorschriften zu modernisieren. Im Juni 2025 hat die Kommission eine Sondierung zu einer Folgenabschätzung veröffentlicht (einsehbar unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/ha ve-your-say/initiatives/14671-Schutz-des-Tierwohls-bei-bestimmten-Nutztiere n-im-Haltungsbetrieb-Modernisierung-der-EU-Rechtsvorschriften_de). Laut der Sondierung beabsichtigt die Kommission, im vierten Quartal 2026 einen Legislativvorschlag für die ersten Sektoren vorzulegen. Sie wird nach Konsultationen der Interessenträger und Vorlage der Ergebnisse von Durchführbarkeitsstudien entscheiden, welche Sektoren erfasst werden sollen. 9. Wird die Bundesregierung bei der geplanten Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf andere Nutztiere die Kennzeichnungspflicht mittelfristig auch auf Kaninchenfleisch ausweiten (bitte begründen)? Im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode ist unter anderem die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart. Im Rahmen dieser Reform soll die Tierhaltungskennzeichnung insbesondere auch auf die Außer-Haus- Verpflegung (AHV) sowie auf bestimmte verarbeitete Lebensmittel ausgeweitet werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob und gegebenenfalls welche weiteren Tierarten zukünftig in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aufgenommen werden können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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