polradar

Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4275 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Maren Kaminski, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die AfD führt nach Auffassung der Antragsteller einen gezielten Angriff auf die demokratische Kultur unserer Schulen, der Lehrkräfte einschüchtern und demokratiepädagogische Arbeit erschweren soll. Hierfür hat sie in der Vergangenheit unter anderem Denunziationsportale eingerichtet, auf denen Lehrkräfte anonym gemeldet werden sollten. Zudem stellt sie Dienstaufsichtsbeschwerden bei Schulbehörden und in den Landtagen Kleine Anfragen (vgl. https://krautreporter.de/kinder-und-bildung/6070- mit-diesen-vier-methoden-schuchtert-die-afd-lehrkrafte-ein). Diese parlamentarischen Anfragen werden zunehmend zweckentfremdet, um z. B. einzelne Lehrkräfte namentlich zu benennen und unter Druck zu setzen, anstatt ihrer eigentlichen Funktion der Regierungskontrolle zu dienen. Durch diese Einschüchterungstaktiken trauen sich viele Lehrkräfte nicht mehr, klar Position für demokratische Werte und Stellung gegen rechte Propaganda zu beziehen. Beispiel hierfür sind die verschiedensten öffentlich gewordenen Hilferufe von Lehrkräften oder Eltern, wie etwa in der Stadt Burg (vgl. www.rbb24.de/panorama/ beitrag/2025/04/zwei-jahre-brandbrief-burg-rechtsextremismus-schule.html). Lehrkräfte sind zudem verunsichert darüber, ob ihnen das Neutralitätsgebot jede politische Positionierung verbietet. Viele von ihnen befürchten, von Vorgesetzten gemaßregelt sowie in der Öffentlichkeit bloßgestellt und angefeindet zu werden, wenn sie sich gegen menschenverachtende oder demokratiefeindliche Aussagen stellen. Die AfD schürt diese Verunsicherung nach Auffassung der Antragsteller ganz gezielt, indem sie ihrerseits einen „verzerrten Neutralitätsbegriff“ gegenüber Lehrkräften ins Feld führt (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/schule-neutralitaet-meinungsfreiheit- afd-100.html). Tatsächlich verpflichtet das Gebot der parteipolitischen Neutralität, welches aus Art. 4 Abs. 1, 2 GG i. V. mit Art. 3 Abs. 3, 33 Abs. 3 GG sowie aus Art. 140 GG i. V. mit Art. 136 Abs. 1, 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV folgt, Lehrkräfte lediglich dazu, ihr Amt nicht für die Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidatin- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4275 21. Wahlperiode 24.02.2026 nen und Kandidaten einzusetzen. Es ist indes kein Wertfreiheitsgebot. Außerdem verlangen Schulgesetze aller Bundesländer in ihrem Bildungsauftrag ausdrücklich ein aktives Einstehen für die Werte des Grundgesetzes, insbesondere für die Menschenwürde und das Gleichbehandlungsgebot (vgl. Art. 1 und 3 GG) sowie für das Rechtsstaatsprinzip. Politische Positionen mit demokratiefeindlichem Charakter oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widersprechen diesen Werten. Sie entsprechend einzuordnen, gehört nicht nur zu den Rechten, sondern auch zu den Pflichten von Lehrkräften. Vertreten Parteien, die bei demokratischen Wahlen antreten, solche Positionen, so ändert dies am Bildungsauftrag der Lehrkräfte nichts. Es gilt in jedem Fall, diese Positionen mit Bezug auf das Grundgesetz und seine zentralen Werte einzuordnen. Diese Einordnung stellt keinen Verstoß gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität dar (vgl. Hendrik Cremer, Das Neutralitätsgebot in der Bildung, 2019, S. 19–22, www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/ Analyse_Studie/Analyse_Das_Neutralitaetsgebot_in_der_Bildung.pdf). Die AfD beruft sich zur Begründung dessen, was sie „Neutralitätsgebot“ nennt, regelmäßig auf den Beutelsbacher Konsens. Dieser bildet seit 1976 eine der wesentlichen Grundlagen der politischen Bildung und definiert drei zentrale Prinzipien: (1) das Überwältigungsverbot: Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht durch drastische, emotionalisierende oder moralisierende Darstellung zu einer Positionierung drängen; (2) das Kontroversitätsgebot: gesellschaftlich kontrovers verhandelte Fragen müssen im Unterricht kontrovers dargestellt werden; (3) Schülerorientierung als die Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung und politischen Teilhabe zu befähigen (vgl. Benedikt Widmaier, Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens?, 2016, S. 24, www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/1793_Beutels- bacher_Konsens_ba.pdf). Es handelt sich um eine bewusste Manipulation, wenn der für den Konsens konstitutive Bezug auf das Grundgesetz unterschlagen wird. Sein Verfasser Hans-Georg Wehling hat den Konsens gerade als Rahmen für die Aushandlung unterschiedlicher Interpretationen des Grundgesetzes verstanden und dies auch klar so benannt (ebd. S. 25). Dabei ist zu beachten, welche Rolle Menschenwürde und Gleichberechtigung innerhalb des Grundgesetzes zukommen: sie gehören zum „Wesensgehalt des Grundrechtsteils […], [die] dem Parteienstreit entzogen sind“ (vgl. VerfGH des Landes Berlin, Urteil vom 20.02.2019 – 80/18 https://openjur.de/u/2255277.html). Daher ist jeder Versuch „aus dem Kontroversitätsgebot die Notwendigkeit abzuleiten, rassistische oder andere menschenverachtenden Positionen als gleichberechtigte legitime politische Positionen darzustellen“, eine unzulässige Instrumentalisierung des Beutelsbacher Konsens (vgl. Hendrik Cremer, Das Neutralitätsgebot in der Bildung, 2019, S. 21, www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/ Analyse_Studie/Analyse_Das_Neutralitaetsgebot_in_der_Bildung.pdf). Aus diesen Gründen ist bedroht, was die Grundlage von Schule und politischer Bildung ist: die Schule als geschützter Entwicklungsraum. In ihr lernen Schülerinnen und Schüler, sich eine begründete Meinung zu politischen Fragen zu bilden, Fakten einzuordnen und Argumente abzuwägen. Das setzt Vertrauen zwischen allen Beteiligten voraus. Genau dieses Vertrauen in die Schule als geschützten Ort versucht die AfD nach Auffassung der Antragsteller gezielt zu beschädigen, indem sie ein Klima der Angst erzeugt (vgl. https://elibrary.utb.de/doi/abs/10.5555/sl-41-2025_06). Politische Bildung ist eine der Kernaufgaben von Schule und unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsauftrags in einer demokratischen Gesellschaft – und muss es auch bleiben. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Urteilsbildung, zur Teilhabe am politischen Diskurs und zum Einstehen für die Werte der Verfassung. Diese Aufgabe hat in Zeiten wachsender Desinformation sowie gezielter demokratiefeindlicher Agitation eine besondere Dringlichkeit. Die Erfüllung dieser Kernaufgabe unterscheidet sich jedoch je nach Schultyp und Bundesland deutlich. Während beispielsweise Schleswig-Holstein und Hessen in der Sekundarstufe I des Gymnasiums einen Stundentafelanteil von über 4 Prozent für politische Bildung vorsehen, liegt dieser in Bayern bei lediglich 0,5 Prozent. In sieben Bundesländern, siehe Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, wird das Leitfach der politischen Bildung in der gesamten gymnasialen Oberstufe gar nicht verpflichtend unterrichtet (vgl. www.pe- docs.de/volltexte/2023/25906/pdf/Goekbudak_et_al_2022_Ranking_Politische_Bil- dung_5.pdf). Zugleich ist an den nichtgymnasialen allgemeinbildenden Schulen (Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschule etc.) der Anteil des fachfremd erteilten Unterrichts in politischer Bildung deutlich höher. Fachfremden Lehrpersonen fehlt aufgrund ihrer eingeschränkten oder nicht vorhandenen fachdidaktischen Ausbildung oft die Sicherheit, kontroverse Themen souverän zu behandeln, demokratiefeindliche Positionen klar zu benennen und diese von legitimer gesellschaftlicher Kontroversität unterscheiden zu können. Im Schuljahr 2021/2022 wurde an den Hauptschulen 80,7 Prozent des Politikunterrichts fachfremd unterrichtet, an den Gymnasien hingegen nur 23,2 Prozent (vgl. Pilotmonitor politische Bildung, 2025, S. 135, 142–148, www.bpb.de/shop/ buecher/schriftenreihe/561272/pilotmonitor-politische-bildung/). Für Schülerinnen und Schüler an den nichtgymnasialen Schulformen, die deutlich häufiger aus sozioökonomisch benachteiligten Familien stammen, ist somit der Anteil des Politikunterrichts, dessen fachliche Qualität aufgrund der Qualifikation der Lehrperson gesichert ist, deutlich geringer. Fachlich qualitätsgesicherte, politische Bildung wird damit faktisch zu einem Privileg sozial begünstigter Schichten. Dies widerspricht dem Recht aller Kinder und Jugendlichen auf gerechte Bildungschancen und der grundgesetzlich anerkannten Zielsetzung, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. (Art. 72 Abs. 2 GG). Systematische Aus- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte, insbesondere für solche im Quer- und Seiteneinstieg sind daher dringend notwendig. Zum Beispiel durch das befristete Bundesprogramm „Demokratie leben!“, via den Landesdemokratiezentren sowie der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, die in allen 16 Bundesländern Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte beraten können. Sei es etwa im Umgang mit rechten Vorfällen, bei der Entwicklung demokratischer Leitbilder oder durch spezialisierte Materialien. Die Wahrnehmung des demokratischen Bildungsauftrags ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund und Ländern. Dieser hat aber zugleich Voraussetzungen auf anderen Ebenen, zu denen auch die Schulleitungen gehören (vgl. Sabine Achour, Handbuch der Demokratiebildung und Fachdidaktik, 2025, S. 37). Auch die Kultusministerkonferenz (KMK) nennt den „Führungsstil“ (ebd. 2018, S. 8) als ein wesentliches Element demokratischer Schulentwicklung. Zu diesem muss heute unbedingt ein sensibler Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Kleinen Anfragen gehören. Ob eine demokratische Schulkultur geschützt werden kann, hängt auch von der Umgangsweise der Schulleitungen ab. Sie müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen, um den verzerrten Neutralitätsbegriff zurückweisen zu können. Auch sie benötigen ausreichende Qualifikationen, um Lehrkräften den Rücken stärken zu können. Als stärkenden Rahmen benötigen Lehrkräfte wie Schulleitungen klare Positionierungen der Bundesregierung, die über Äußerungen in einzelnen Interviews hinausgehen (vgl. www.spiegel.de/panorama/bildung/karin-prien-lehrkraefte-sind- nieneutral-klare-haltung-gegen-extremismus-a-1f356739-b759-4e99-9ac8- 6c0f131a0b8c). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine politische Aufklärungskampagne bezüglich des Neutralitätsbegriffs zu starten, die die Verunsicherung von Lehrkräften adressiert und a. welche die relevanten Institutionen und Fachverbände (z. B. Bundeszentrale für politische Bildung, Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik, Deutsche Vereinigung für politische Bildung e. V.) miteinbezieht sowie b. die tatsächliche Rechtslage einer breiteren Öffentlichkeit, insbesondere innerhalb und im Umfeld von Bildungseinrichtungen etwa durch Plakate, Flyer, Webseite und Social Media bekannt macht; 2. den Lehrkräften die benötigte Unterstützung in Form von bestmöglicher demokratiepädagogischer Qualifizierung zu geben. Dazu gilt es gegenüber den Ländern anzuregen, a. im Lehramtsstudium Demokratiebildung als Kernelement und Querschnittsthema zu etablieren, b. allen bereits ausgebildeten Lehrkräften Zugang zu Weiterbildungen in Demokratiebildung zu ermöglichen, c. insbesondere beim Quer- und Seiteneinstieg darauf zu achten, dass die angehenden Lehrkräfte ausreichend Module zu Demokratiepädagogik absolvieren; 3. die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung tatsächlich umzusetzen und zwar nicht als Projektförderung, sondern als flächendeckende Strukturförderung, die Demokratiebildung als Kernelement und Querschnittsthema enthält; 4. systematisch externe Unterstützung für die Schulen, für Schulleitungen und Lehrkräfte bereitzustellen, a. indem Mobile Beratungen gegen Rechtsextremismus, Landesdemokratiezentren und weitere Akteure durch eine Verstetigung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ dauerhaft und auskömmlich finanziert werden, b. durch den Aufbau eines spezifischen Beratungsangebots für Lehrkräfte und Schulleitungen im Umgang mit rechten Angriffen – online und per Hotline, c. durch demokratiepädagogische Weiterbildungsangebote für die schulischen Tätigkeitsfelder, siehe Erziehung, Sozialarbeit und Psychologie; 5. ein Verfahren zu entwickeln und zu etablieren, wie Schulen bestmöglich mit Angriffen auf Lehrkräfte und ihre demokratische Schulkultur umgehen können. Dazu gilt es, a. Demokratiepädagogik zu stärken, indem sie als Querschnittsthema im schulischen Curriculum und den Angeboten des Ganztags verankert wird, b. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Mobile Beratung, der Bundeszentrale für politische Bildung, dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie den Landesdemokratiezentren eine Sammlung von Best Practices zu erstellen, c. auf Grundlage der Sammlung der Best Practices Standards für Schulleitungen zu entwickeln, wie sie bei Kleinen Anfragen, Dienstaufsichtsbeschwerden und öffentlichen Angriffen eine demokratisches Schulklima bewahren können, d. die überarbeiteten Standards in die Schulentwicklung in den Ländern verbindlich miteinzubeziehen, e. ein sozialwissenschaftliches Forschungsprojekt auszuschreiben und zu finanzieren, welches die Implementierung der Standards begleitet und Perspektiven für eine weitere Überarbeitung erarbeitet. Berlin, den 24. Februar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen