Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken
Text
Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken
Antrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Maren Kaminski, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing,
Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier,
Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino,
Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn
Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die AfD führt nach Auffassung der Antragsteller einen gezielten Angriff auf die
demokratische Kultur unserer Schulen, der Lehrkräfte einschüchtern und
demokratiepädagogische Arbeit erschweren soll. Hierfür hat sie in der Vergangenheit unter anderem
Denunziationsportale eingerichtet, auf denen Lehrkräfte anonym gemeldet werden
sollten. Zudem stellt sie Dienstaufsichtsbeschwerden bei Schulbehörden und in den
Landtagen Kleine Anfragen (vgl. https://krautreporter.de/kinder-und-bildung/6070-
mit-diesen-vier-methoden-schuchtert-die-afd-lehrkrafte-ein). Diese
parlamentarischen Anfragen werden zunehmend zweckentfremdet, um z. B. einzelne Lehrkräfte
namentlich zu benennen und unter Druck zu setzen, anstatt ihrer eigentlichen Funktion
der Regierungskontrolle zu dienen.
Durch diese Einschüchterungstaktiken trauen sich viele Lehrkräfte nicht mehr, klar
Position für demokratische Werte und Stellung gegen rechte Propaganda zu beziehen.
Beispiel hierfür sind die verschiedensten öffentlich gewordenen Hilferufe von
Lehrkräften oder Eltern, wie etwa in der Stadt Burg (vgl. www.rbb24.de/panorama/
beitrag/2025/04/zwei-jahre-brandbrief-burg-rechtsextremismus-schule.html).
Lehrkräfte sind zudem verunsichert darüber, ob ihnen das Neutralitätsgebot jede
politische Positionierung verbietet. Viele von ihnen befürchten, von Vorgesetzten
gemaßregelt sowie in der Öffentlichkeit bloßgestellt und angefeindet zu werden, wenn sie
sich gegen menschenverachtende oder demokratiefeindliche Aussagen stellen. Die
AfD schürt diese Verunsicherung nach Auffassung der Antragsteller ganz gezielt,
indem sie ihrerseits einen „verzerrten Neutralitätsbegriff“ gegenüber Lehrkräften ins
Feld führt (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/schule-neutralitaet-meinungsfreiheit-
afd-100.html).
Tatsächlich verpflichtet das Gebot der parteipolitischen Neutralität, welches aus Art. 4
Abs. 1, 2 GG i. V. mit Art. 3 Abs. 3, 33 Abs. 3 GG sowie aus Art. 140 GG i. V. mit
Art. 136 Abs. 1, 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV folgt, Lehrkräfte lediglich dazu, ihr Amt
nicht für die Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidatin-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4275
21. Wahlperiode 24.02.2026
nen und Kandidaten einzusetzen. Es ist indes kein Wertfreiheitsgebot. Außerdem
verlangen Schulgesetze aller Bundesländer in ihrem Bildungsauftrag ausdrücklich ein
aktives Einstehen für die Werte des Grundgesetzes, insbesondere für die Menschenwürde
und das Gleichbehandlungsgebot (vgl. Art. 1 und 3 GG) sowie für das
Rechtsstaatsprinzip. Politische Positionen mit demokratiefeindlichem Charakter oder
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widersprechen diesen Werten. Sie entsprechend
einzuordnen, gehört nicht nur zu den Rechten, sondern auch zu den Pflichten von
Lehrkräften.
Vertreten Parteien, die bei demokratischen Wahlen antreten, solche Positionen, so
ändert dies am Bildungsauftrag der Lehrkräfte nichts. Es gilt in jedem Fall, diese
Positionen mit Bezug auf das Grundgesetz und seine zentralen Werte einzuordnen. Diese
Einordnung stellt keinen Verstoß gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität dar
(vgl. Hendrik Cremer, Das Neutralitätsgebot in der Bildung, 2019, S. 19–22,
www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/
Analyse_Studie/Analyse_Das_Neutralitaetsgebot_in_der_Bildung.pdf).
Die AfD beruft sich zur Begründung dessen, was sie „Neutralitätsgebot“ nennt,
regelmäßig auf den Beutelsbacher Konsens. Dieser bildet seit 1976 eine der wesentlichen
Grundlagen der politischen Bildung und definiert drei zentrale Prinzipien: (1) das
Überwältigungsverbot: Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht durch
drastische, emotionalisierende oder moralisierende Darstellung zu einer Positionierung
drängen; (2) das Kontroversitätsgebot: gesellschaftlich kontrovers verhandelte Fragen
müssen im Unterricht kontrovers dargestellt werden; (3) Schülerorientierung als die
Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung und
politischen Teilhabe zu befähigen (vgl. Benedikt Widmaier, Brauchen wir den
Beutelsbacher Konsens?, 2016, S. 24, www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/1793_Beutels-
bacher_Konsens_ba.pdf).
Es handelt sich um eine bewusste Manipulation, wenn der für den Konsens
konstitutive Bezug auf das Grundgesetz unterschlagen wird. Sein Verfasser Hans-Georg
Wehling hat den Konsens gerade als Rahmen für die Aushandlung unterschiedlicher
Interpretationen des Grundgesetzes verstanden und dies auch klar so benannt (ebd. S. 25).
Dabei ist zu beachten, welche Rolle Menschenwürde und Gleichberechtigung
innerhalb des Grundgesetzes zukommen: sie gehören zum „Wesensgehalt des
Grundrechtsteils […], [die] dem Parteienstreit entzogen sind“ (vgl. VerfGH des Landes Berlin,
Urteil vom 20.02.2019 – 80/18 https://openjur.de/u/2255277.html). Daher ist jeder
Versuch „aus dem Kontroversitätsgebot die Notwendigkeit abzuleiten, rassistische
oder andere menschenverachtenden Positionen als gleichberechtigte legitime
politische Positionen darzustellen“, eine unzulässige Instrumentalisierung des
Beutelsbacher Konsens (vgl. Hendrik Cremer, Das Neutralitätsgebot in der Bildung, 2019, S. 21,
www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/
Analyse_Studie/Analyse_Das_Neutralitaetsgebot_in_der_Bildung.pdf).
Aus diesen Gründen ist bedroht, was die Grundlage von Schule und politischer
Bildung ist: die Schule als geschützter Entwicklungsraum. In ihr lernen Schülerinnen und
Schüler, sich eine begründete Meinung zu politischen Fragen zu bilden, Fakten
einzuordnen und Argumente abzuwägen. Das setzt Vertrauen zwischen allen Beteiligten
voraus. Genau dieses Vertrauen in die Schule als geschützten Ort versucht die AfD
nach Auffassung der Antragsteller gezielt zu beschädigen, indem sie ein Klima der
Angst erzeugt (vgl. https://elibrary.utb.de/doi/abs/10.5555/sl-41-2025_06).
Politische Bildung ist eine der Kernaufgaben von Schule und unverzichtbarer
Bestandteil des Bildungsauftrags in einer demokratischen Gesellschaft – und muss es auch
bleiben. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Urteilsbildung, zur
Teilhabe am politischen Diskurs und zum Einstehen für die Werte der Verfassung.
Diese Aufgabe hat in Zeiten wachsender Desinformation sowie gezielter
demokratiefeindlicher Agitation eine besondere Dringlichkeit.
Die Erfüllung dieser Kernaufgabe unterscheidet sich jedoch je nach Schultyp und
Bundesland deutlich. Während beispielsweise Schleswig-Holstein und Hessen in der
Sekundarstufe I des Gymnasiums einen Stundentafelanteil von über 4 Prozent für
politische Bildung vorsehen, liegt dieser in Bayern bei lediglich 0,5 Prozent. In sieben
Bundesländern, siehe Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, wird das Leitfach der politischen Bildung in der
gesamten gymnasialen Oberstufe gar nicht verpflichtend unterrichtet (vgl. www.pe-
docs.de/volltexte/2023/25906/pdf/Goekbudak_et_al_2022_Ranking_Politische_Bil-
dung_5.pdf).
Zugleich ist an den nichtgymnasialen allgemeinbildenden Schulen (Haupt-, Real-,
Gemeinschaftsschule etc.) der Anteil des fachfremd erteilten Unterrichts in politischer
Bildung deutlich höher. Fachfremden Lehrpersonen fehlt aufgrund ihrer
eingeschränkten oder nicht vorhandenen fachdidaktischen Ausbildung oft die Sicherheit,
kontroverse Themen souverän zu behandeln, demokratiefeindliche Positionen klar zu
benennen und diese von legitimer gesellschaftlicher Kontroversität unterscheiden zu können.
Im Schuljahr 2021/2022 wurde an den Hauptschulen 80,7 Prozent des
Politikunterrichts fachfremd unterrichtet, an den Gymnasien hingegen nur 23,2 Prozent (vgl.
Pilotmonitor politische Bildung, 2025, S. 135, 142–148, www.bpb.de/shop/
buecher/schriftenreihe/561272/pilotmonitor-politische-bildung/).
Für Schülerinnen und Schüler an den nichtgymnasialen Schulformen, die deutlich
häufiger aus sozioökonomisch benachteiligten Familien stammen, ist somit der Anteil des
Politikunterrichts, dessen fachliche Qualität aufgrund der Qualifikation der
Lehrperson gesichert ist, deutlich geringer. Fachlich qualitätsgesicherte, politische Bildung
wird damit faktisch zu einem Privileg sozial begünstigter Schichten. Dies widerspricht
dem Recht aller Kinder und Jugendlichen auf gerechte Bildungschancen und der
grundgesetzlich anerkannten Zielsetzung, gleichwertige Lebensverhältnisse
herzustellen. (Art. 72 Abs. 2 GG).
Systematische Aus- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte, insbesondere für
solche im Quer- und Seiteneinstieg sind daher dringend notwendig. Zum Beispiel durch
das befristete Bundesprogramm „Demokratie leben!“, via den
Landesdemokratiezentren sowie der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, die in allen 16
Bundesländern Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte beraten können. Sei es etwa im
Umgang mit rechten Vorfällen, bei der Entwicklung demokratischer Leitbilder oder durch
spezialisierte Materialien.
Die Wahrnehmung des demokratischen Bildungsauftrags ist eine gemeinschaftliche
Aufgabe von Bund und Ländern. Dieser hat aber zugleich Voraussetzungen auf
anderen Ebenen, zu denen auch die Schulleitungen gehören (vgl. Sabine Achour, Handbuch
der Demokratiebildung und Fachdidaktik, 2025, S. 37). Auch die
Kultusministerkonferenz (KMK) nennt den „Führungsstil“ (ebd. 2018, S. 8) als ein wesentliches Element
demokratischer Schulentwicklung. Zu diesem muss heute unbedingt ein sensibler
Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Kleinen Anfragen gehören.
Ob eine demokratische Schulkultur geschützt werden kann, hängt auch von der
Umgangsweise der Schulleitungen ab. Sie müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen
genau kennen, um den verzerrten Neutralitätsbegriff zurückweisen zu können. Auch
sie benötigen ausreichende Qualifikationen, um Lehrkräften den Rücken stärken zu
können. Als stärkenden Rahmen benötigen Lehrkräfte wie Schulleitungen klare
Positionierungen der Bundesregierung, die über Äußerungen in einzelnen Interviews
hinausgehen (vgl. www.spiegel.de/panorama/bildung/karin-prien-lehrkraefte-sind-
nieneutral-klare-haltung-gegen-extremismus-a-1f356739-b759-4e99-9ac8-
6c0f131a0b8c).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine politische Aufklärungskampagne bezüglich des Neutralitätsbegriffs zu
starten, die die Verunsicherung von Lehrkräften adressiert und
a. welche die relevanten Institutionen und Fachverbände (z. B. Bundeszentrale
für politische Bildung, Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik,
Deutsche Vereinigung für politische Bildung e. V.) miteinbezieht sowie
b. die tatsächliche Rechtslage einer breiteren Öffentlichkeit, insbesondere
innerhalb und im Umfeld von Bildungseinrichtungen etwa durch Plakate,
Flyer, Webseite und Social Media bekannt macht;
2. den Lehrkräften die benötigte Unterstützung in Form von bestmöglicher
demokratiepädagogischer Qualifizierung zu geben. Dazu gilt es gegenüber den
Ländern anzuregen,
a. im Lehramtsstudium Demokratiebildung als Kernelement und
Querschnittsthema zu etablieren,
b. allen bereits ausgebildeten Lehrkräften Zugang zu Weiterbildungen in
Demokratiebildung zu ermöglichen,
c. insbesondere beim Quer- und Seiteneinstieg darauf zu achten, dass die
angehenden Lehrkräfte ausreichend Module zu Demokratiepädagogik
absolvieren;
3. die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuauflage der Qualitätsoffensive
Lehrerbildung tatsächlich umzusetzen und zwar nicht als Projektförderung, sondern
als flächendeckende Strukturförderung, die Demokratiebildung als Kernelement
und Querschnittsthema enthält;
4. systematisch externe Unterstützung für die Schulen, für Schulleitungen und
Lehrkräfte bereitzustellen,
a. indem Mobile Beratungen gegen Rechtsextremismus,
Landesdemokratiezentren und weitere Akteure durch eine Verstetigung des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ dauerhaft und auskömmlich finanziert werden,
b. durch den Aufbau eines spezifischen Beratungsangebots für Lehrkräfte und
Schulleitungen im Umgang mit rechten Angriffen – online und per Hotline,
c. durch demokratiepädagogische Weiterbildungsangebote für die schulischen
Tätigkeitsfelder, siehe Erziehung, Sozialarbeit und Psychologie;
5. ein Verfahren zu entwickeln und zu etablieren, wie Schulen bestmöglich mit
Angriffen auf Lehrkräfte und ihre demokratische Schulkultur umgehen können.
Dazu gilt es,
a. Demokratiepädagogik zu stärken, indem sie als Querschnittsthema im
schulischen Curriculum und den Angeboten des Ganztags verankert wird,
b. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Mobile Beratung, der
Bundeszentrale für politische Bildung, dem Verband der Beratungsstellen für
Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie den
Landesdemokratiezentren eine Sammlung von Best Practices zu erstellen,
c. auf Grundlage der Sammlung der Best Practices Standards für
Schulleitungen zu entwickeln, wie sie bei Kleinen Anfragen,
Dienstaufsichtsbeschwerden und öffentlichen Angriffen eine demokratisches Schulklima bewahren
können,
d. die überarbeiteten Standards in die Schulentwicklung in den Ländern
verbindlich miteinzubeziehen,
e. ein sozialwissenschaftliches Forschungsprojekt auszuschreiben und zu
finanzieren, welches die Implementierung der Standards begleitet und
Perspektiven für eine weitere Überarbeitung erarbeitet.
Berlin, den 24. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Anne-Mieke Bremer (Antrag)
- authored ← Ates Gürpinar (Antrag)
- authored ← Cansin Köktürk (Antrag)
- authored ← Christian Görke (Antrag)
- authored ← Christin Willnat (Antrag)
- authored ← Clara Bünger (Antrag)
- authored ← David Schliesing (Antrag)
- authored ← Donata Vogtschmidt (Antrag)
- authored ← Evelyn Schötz (Antrag)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Heidi Reichinnek (Antrag)
- authored ← Ina Latendorf (Antrag)
- authored ← Jan Krampe (Antrag)
- authored ← Jorrit Bosch (Antrag)
- authored ← Julia-Christina Stange (Antrag)
- authored ← Kathrin Gebel (Antrag)
- authored ← Katrin Fey (Antrag)
- authored ← Maik Brückner (Antrag)
- authored ← Mandy Eißing (Antrag)
- authored ← Mareike Hermeier (Antrag)
- authored ← Maren Kaminski (Antrag)
- authored ← Michael Arndt (Antrag)
- authored ← Nicole Gohlke (Antrag)
- authored ← Sonja Lemke (Antrag)
- authored ← Sören Pellmann (Antrag)
- authored ← Stella Merendino (Antrag)
- authored ← Zada Salihovic (Antrag)
- part_of_vorgang → Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken (Antrag)