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Demokratie stärken - Meinungsfreiheit schützen

dip / drucksache 21.05.2026 · WP 21 · 21/6101 · Antrag · Original ↗

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Demokratie stärken - Meinungsfreiheit schützen Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind in einer Demokratie zentrale Grundrechte für eine möglichst breite Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung. Es hat jedoch eine politische Entwicklung eingesetzt, in der gerade die vermeintliche Verteidigung dieser Grundrechte und die Abwehr von staatlichen Eingriffen in die politische Meinungsbildung für einen Angriff auf Bürgerinnenrechte und Demokratie instrumentalisiert werden. Das zeigt sich zunächst an politischen Auseinandersetzungen um das Neutralitätsgebot, das rechte Akteur*innen nutzen, um offizielle und behördliche Bekenntnisse zum Schutz von Minderheiten, zu Vielfalt und zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu delegitimieren. Das Neutralitätsgebot ist eine wichtige Säule der öffentlichen, staatsfreien Debatte über politische Standpunkte und Entscheidungen. Behörden und staatliche Funktionsträger*innen dürfen ihr Amt nicht missbrauchen, um die Wahl einer bestimmten Partei zu empfehlen oder sich in ihrer Funktion parteipolitisch zu äußern. Dieses Neutralitätsgebot ist jedoch nicht als Wertneutralitätsgebot misszuverstehen. Selbstverständlich sind sämtliche staatlichen Institutionen dazu verpflichtet, in geeigneter Weise das Menschenwürdegebot des Grundgesetzes, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Diskriminierungsfreiheit sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes zu verteidigen. Das umfasst auch den Schutz hoher grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter wie das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Sprache und Herkunft, die in einem rechten Kulturkampf fälschlicherweise als „Ideologie“ gebrandmarkt werden. Der Bundestag beobachtet mit Sorge, dass Mitglieder der Regierungsfraktionen, insbesondere der CDU/CSU, sich zunehmend an solchen Kampagnen beteiligen, anstatt sie selbstbewusst zurückzuweisen. Exemplarisch steht dafür die Entscheidung der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, den Bundestag anlässlich des Christopher Street Days unter Verweis auf eine vermeintliche Neutralitätspflicht nicht mehr mit der Regenbogenfahne zu beflaggen. Die Meinungsfreiheit gerät auch deshalb unter Druck, weil rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte diese instrumentalisieren, um sich gegen berechtigte Kritik an rassistischer, antidemokratischer und antipluraler Hetze zu immunisieren. Ihnen geht es nicht um das Ringen um das bessere Argument und eine Auseinandersetzung mit Deutscher Bundestag Drucksache 21/6101 21. Wahlperiode 21.05.2026 Fakten, sondern um die Delegitimierung demokratischer Argumente und Normalisierung rechter und rassistischer Positionen durch die „das wird man ja wohl noch sagen dürfen“-Strategie. Gerade in sozialen Medien und Netzwerken werden bedachte und differenzierte Positionen auf diese Weise mundtot gemacht, einhergehend mit krassen Beleidigungen und Bedrohungen vor allem gegen Frauen und diejenigen, die marginalisierten Gruppen in der Gesellschaft eine Stimme geben. Organisationen wie „Hate Aid“, die mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag leisten, damit alle Menschen ohne Angst vor Anfeindungen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können, stehen unter Beschuss durch die Fraktion der Dauerbeleidigten. Es ist keine Überraschung, dass auch der US-Präsident Trump mit allen Mitteln gegen Organisationen wie „Hate Aid“ vorgeht. Damit wird der Raum des Sagbaren weit nach rechts verschoben, während liberale und linke Akteure hinausgedrängt werden. Zugleich bedroht auch der Versuch, mit den Mitteln des Strafrechts gegen die verrohte Sprache in der (digitalen) Öffentlichkeit vorzugehen, die Meinungsfreiheit. Dabei erfolgt ein Rückgriff auf Strafnormen, die in Deutschland in der Tradition obrigkeitsstaatlicher Eingriffe in die öffentliche Meinungsbildung stehen. Diese strafrechtlichen Instrumente wurden in den vergangenen Jahren sogar noch ausgeweitet. Der eigentlich zum Schutz der kommunalen Amts- und Mandatsträger verschärfte § 188 des Strafgesetzbuchs, „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“, ist auf kommunaler Ebene weitgehend wirkungslos geblieben, während zugleich Regierungsmitglieder teils unverhältnismäßige Strafermittlungen gegen als beleidigend empfundene Kritik vorantreiben. Der Bundestag sieht das Strafrecht als ungeeignetes Instrument, die öffentliche Auseinandersetzung zu befrieden und zu einem fairen Umgang der Bürger*innen untereinander beizutragen. Der Umstand, dass unsere Gesellschaft und Öffentlichkeit massiv durch einzelne, riesige Digitalkonzerne geprägt wird, bringt die Demokratie und Meinungsfreiheit ebenfalls in Gefahr. Diese Konzerne entscheiden willkürlich mit intransparenten Algorithmen darüber, welche Inhalte wir zu sehen bekommen und welche Inhalte als digitale Gewalt beziehungsweise politisch inakzeptabel gewertet werden. So stuft der Meta- Konzern den Begriff „Antifa“ in Verbindung mit Gewalt künftig als potenziellen Verstoß gegen seine Richtlinien ein. Dabei handelt es sich vermutlich um eine Folge des Vorgehens der US-Regierung gegen antifaschistische und demokratische Strukturen (www.nd-aktuell.de/artikel/1199048.meta-konzern-facebook-und-instagram-weiten- sanktionen-zu-antifa-aus.html). Zusammen mit dem werbegetriebenen Geschäftsmodell, das auf intransparente Meinungsbeeinflussung abzielt, unterminieren soziale Medien in der Hand der Digitalkonzerne das Recht auf freie Meinungsbildung und Teilhabe. Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit finden auch auf europäischer Ebene statt. Ein Beispiel ist die Sanktionspolitik der EU gegen vermeintliche Urheber von „Desinformation“. Grundlage ist der Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands, der es erlaubt, „gegen Einzelpersonen und Organisationen vorzugehen, die an Tätigkeiten und politischen Maßnahmen der Regierung der Russischen Föderation beteiligt sind, die die Grundwerte der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ihre Sicherheit, Unabhängigkeit und Integrität sowie jene von internationalen Organisationen und Drittländern untergraben.“ Die Sanktionen umfassen Reiseverbote, das Einfrieren von Konten und Verbote, den Sanktionierten Geld oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. In der Praxis zeigt sich, dass die Maßnahmen genutzt werden, um die politische Linie der Regierenden durchzusetzen und andere Meinungen zu unterdrücken. In mehreren Fällen wurden EU-Sanktionen auch gegen in der EU lebende europäische Staatsbürger verhängt, etwa gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru und den in Belgien lebenden Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud. Die Sanktionen haben hier zur Folge, dass die Betroffenen nicht mehr am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können; ihre bürgerliche Existenz wird zerstört. Straftaten werden den Sanktionierten nicht vorgeworfen. Der Bundestag lehnt diese tiefen Eingriffe in Grundrechte ab – unabhängig davon, welche Meinungen die Betroffenen im Einzelnen verbreiten. Bei der Versammlungsfreiheit sind ebenfalls Einschränkungen zu beobachten. In den letzten zweieinhalb Jahren zeigte sich das besonders am Umgang der Behörden mit propalästinensischen Protesten. Es kam wiederholt zu Versammlungsverboten, exzessiver Polizeigewalt und gehäuften Festnahmen auf weitgehend friedlichen Demonstrationen. Hieran übten der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O'Flaherty, sowie die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Irene Khan, deutliche Kritik (www.lto.de/recht/nachrichten/n/ meinungsfreiheit-und-polizeigewalt, www.lto.de/recht/hintergruende/h/kritischer- zwischen-bericht-der-un-sonderbeauftragten-meinungsfreiheit-irene-kahn). Die Corona- Pandemie mit wochenlangen Totalverboten von Versammlungen und Aufzügen stellt sich rückblickend als Katalysator dieser Entwicklung hin zu vermehrten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit dar, worauf etwa auch Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, hinweist. Es hat ein Gewöhnungseffekt eingesetzt, der es den Versammlungsbehörden heute leichter macht, auch in anderen Kontexten Vorabverbote zu verhängen, anstatt vor Ort bei etwaigen Straftaten oder Verstößen gegen das Versammlungsrecht einzuschreiten. Arzt resümiert, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit derzeit „einen schweren Stand bei den Versammlungsbehörden und einigen Gerichten“ hätte (https://verfassungsblog.de/pro-palastina-als-unmittelbare- gefahr/). Der Bundestag beobachtet dies mit Sorge und spricht sich für eine Stärkung der Versammlungsfreiheit aus. Immer wieder zeigt sich, dass die Bundesregierung sich ihre politische Agenda von Rechtsaußen diktieren lässt, indem sie Forderungen, die zuerst von rechten Akteur*innen wie der AfD erhoben und in emotionalisierenden rechten Kampagnen verbreitet wurden, selbst umsetzt. Dies trifft nicht nur die betroffenen Gruppen, sondern hat auch zur Folge, dass grundlegende demokratische und rechtstaatliche Prinzipien und die Menschenwürde angegriffen und ausgehöhlt werden. Exemplarisch lässt sich das an dem immer härteren Umgang der Behörden mit Geflüchteten veranschaulichen. Bereits im Herbst 2024 hat die Regierungskoalition im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das es erlaubt, einem Teil der Dublin-Geflüchteten, für deren Asylantrag ein anderer EU-Staat zuständig ist, sämtliche Leistungen zu streichen und sie auf diese Weise zur Ausreise zu zwingen. Sozialgerichte haben mittlerweile in etlichen Fällen festgestellt, dass diese Regelung gegen die EU-Aufnahmerichtlinie, das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt (www.fluechtlingsrat- lsa.de/2025/05/pressemitteilung-leistungsentzug-bei-dublin-verfahren/). Dennoch wird die rechtswidrige Praxis des Aushungerns von Geflüchteten mit dem GEAS- Anpassungsgesetz noch einmal verschärft. Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wies die Bundespolizei im Mai 2025 an, an den deutschen Grenzen Menschen auch dann zurückzuweisen, wenn sie ein Asylgesuch äußern. Das verstößt nach Einschätzung der meisten Expert*innen klar gegen EU-Recht, was auch das Berliner Verwaltungsgericht in Beschlüssen zu drei Eilverfahren am 2. Juni 2026 so entschieden hat (VG 6 L 191/25 u. a.). Trotzdem hält der Bundesinnenminister bis heute an den Zurückweisungen fest. Zusätzlich gibt es auf nationaler und europäischer Ebene vermehrt Bestrebungen, die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Drittstaaten auszulagern. Das untergräbt den Geist der Genfer Flüchtlingskonvention und zeugt von einer mangelnden Bereitschaft, zu völkerrechtlichen Verpflichtungen zu stehen. Der Bundestag wendet sich entschieden gegen eine Flucht- und Migrationspolitik, die sich über das Grundgesetz, gerichtliche Entscheidungen sowie völkerrechtliche Abkommen hinwegsetzt oder diese zumindest offen infrage stellt. Gegen die beschriebenen Entwicklungen setzt der Bundestag eine Offensive für Demokratie. Hierzu gehört auch eine Ausweitung des Wahlrechts. Nachdem bereits in den Kommunen und in einzelnen Bundesländern ein Wahlrecht ab 16 Jahren etabliert wurde, wird der Bundestag dies auch für die Bundestagswahlen beraten. Ebenfalls in Anknüpfung an Entwicklungen des Wahlrechts auf kommunaler Ebene wird der Bundestag die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle auf Dauer rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen beraten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Tätigkeit unabhängiger zivilgesellschaftlicher Initiativen zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens und für Vielfalt und Toleranz in der Gesellschaft besser zu fördern und zu unterstützen, indem sie einen Gesetzentwurf für ein Demokratiefördergesetz vorlegt, auf eine umfassende politische Überprüfung solcher Initiativen im Sinne des „Haber-Erlasses“ verzichtet und die derzeitige Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausrichtet; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Rechtsgrundlage für die Bundeszentrale für politische Bildung schafft, der eine klare Parteinahme der Bundeszentrale für die zentralen Werte des Grundgesetzes festschreibt und damit klarstellt, dass aus dem staatlichen Neutralitätsgebot keineswegs ein Wertfreiheitsgebot folgt, das Amtsträger von einer deutlichen Haltung zur Verteidigung des Menschenwürdegebots sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes abhalten würde; 3. einen Gesetzentwurf zur Revision der Beleidigungstatbestände im Strafgesetzbuch vorzulegen, mit dem die derzeitige Privilegierung von ausländischen Amtsträger*innen gestrichen und die von inländischen Amtsträger*innen auf die kommunale Ebene beschränkt wird; 4. auf die Bundesländer einzuwirken, damit diese das Recht auf Versammlungsfreiheit achten und im Sinne der Rechtsprechung keine übermäßigen Verbote und Auflagen verhängen; 5. sich auf EU-Ebene für die Rücknahme des Beschlusses (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands einzusetzen, auf dessen Grundlage Sanktionen gegen „Desinformationsakteure“ verhängt werden, sowie dafür, dass alle davon Betroffenen und insbesondere der deutsche Staatsbürger Hüseyin Dogru von Sanktionslisten gestrichen werden; 6. in der Migrationspolitik und darüber hinaus gerichtliche Entscheidungen ernst zu nehmen und umzusetzen, anstatt jahrelang an offenkundig rechtswidrigen Positionen festzuhalten; 7. darauf zu verzichten, ihre aktuellen Gesetzesinitiativen zu einer anlasslosen Speicherung aller IP-Adressen von Internetnutzer*innen und zur erheblichen Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse durch biometrische Fahndungen im Internet und durch automatisierte Auswertung von polizeilichen Datenhalden weiter zu betreiben, soweit diese eine umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten von unbeteiligten Bürger*innen zur Folge haben; 8. die Digitalpolitik offensiv auf digitale Unabhängigkeit von derzeit marktbeherrschenden Digitalkonzernen und Transparenz digitaler Projekte der öffentlichen Hand auszurichten. Dazu soll der Bund bei Digitalisierungsprojekten konsequent auf Open-Source-Software setzen und durch eine Digitalsteuer und eine konsequente Durchsetzung bestehender EU-Digitalrechtsakte die wirtschaftliche Macht von Digitalkonzernen begrenzen und jeder algorithmenbasierten Steuerung der öffentlichen Meinungsbildung in digitalen Medien und Netzwerken entgegenwirken. Berlin, den 19. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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