Demokratie stärken - Meinungsfreiheit schützen
Text
Demokratie stärken - Meinungsfreiheit schützen
Antrag
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor
Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind in einer Demokratie zentrale
Grundrechte für eine möglichst breite Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der
politischen Willensbildung. Es hat jedoch eine politische Entwicklung eingesetzt, in der
gerade die vermeintliche Verteidigung dieser Grundrechte und die Abwehr von
staatlichen Eingriffen in die politische Meinungsbildung für einen Angriff auf
Bürgerinnenrechte und Demokratie instrumentalisiert werden.
Das zeigt sich zunächst an politischen Auseinandersetzungen um das
Neutralitätsgebot, das rechte Akteur*innen nutzen, um offizielle und behördliche Bekenntnisse zum
Schutz von Minderheiten, zu Vielfalt und zum Grundrecht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit zu delegitimieren. Das Neutralitätsgebot ist eine wichtige Säule der
öffentlichen, staatsfreien Debatte über politische Standpunkte und Entscheidungen.
Behörden und staatliche Funktionsträger*innen dürfen ihr Amt nicht missbrauchen, um
die Wahl einer bestimmten Partei zu empfehlen oder sich in ihrer Funktion
parteipolitisch zu äußern. Dieses Neutralitätsgebot ist jedoch nicht als Wertneutralitätsgebot
misszuverstehen. Selbstverständlich sind sämtliche staatlichen Institutionen dazu
verpflichtet, in geeigneter Weise das Menschenwürdegebot des Grundgesetzes, die freie
Entfaltung der Persönlichkeit und die Diskriminierungsfreiheit sowie das Demokratie-
und das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes zu verteidigen. Das umfasst auch den
Schutz hoher grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter wie das Verbot der
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Sprache und Herkunft, die in einem
rechten Kulturkampf fälschlicherweise als „Ideologie“ gebrandmarkt werden. Der
Bundestag beobachtet mit Sorge, dass Mitglieder der Regierungsfraktionen,
insbesondere der CDU/CSU, sich zunehmend an solchen Kampagnen beteiligen, anstatt sie
selbstbewusst zurückzuweisen. Exemplarisch steht dafür die Entscheidung der
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, den Bundestag anlässlich des Christopher Street
Days unter Verweis auf eine vermeintliche Neutralitätspflicht nicht mehr mit der
Regenbogenfahne zu beflaggen.
Die Meinungsfreiheit gerät auch deshalb unter Druck, weil rechtspopulistische und
rechtsextreme Kräfte diese instrumentalisieren, um sich gegen berechtigte Kritik an
rassistischer, antidemokratischer und antipluraler Hetze zu immunisieren. Ihnen geht
es nicht um das Ringen um das bessere Argument und eine Auseinandersetzung mit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6101
21. Wahlperiode 21.05.2026
Fakten, sondern um die Delegitimierung demokratischer Argumente und
Normalisierung rechter und rassistischer Positionen durch die „das wird man ja wohl noch sagen
dürfen“-Strategie. Gerade in sozialen Medien und Netzwerken werden bedachte und
differenzierte Positionen auf diese Weise mundtot gemacht, einhergehend mit krassen
Beleidigungen und Bedrohungen vor allem gegen Frauen und diejenigen, die
marginalisierten Gruppen in der Gesellschaft eine Stimme geben. Organisationen wie „Hate
Aid“, die mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag leisten, damit alle Menschen ohne
Angst vor Anfeindungen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können, stehen
unter Beschuss durch die Fraktion der Dauerbeleidigten. Es ist keine Überraschung, dass
auch der US-Präsident Trump mit allen Mitteln gegen Organisationen wie „Hate Aid“
vorgeht. Damit wird der Raum des Sagbaren weit nach rechts verschoben, während
liberale und linke Akteure hinausgedrängt werden.
Zugleich bedroht auch der Versuch, mit den Mitteln des Strafrechts gegen die verrohte
Sprache in der (digitalen) Öffentlichkeit vorzugehen, die Meinungsfreiheit. Dabei
erfolgt ein Rückgriff auf Strafnormen, die in Deutschland in der Tradition
obrigkeitsstaatlicher Eingriffe in die öffentliche Meinungsbildung stehen. Diese strafrechtlichen
Instrumente wurden in den vergangenen Jahren sogar noch ausgeweitet. Der eigentlich
zum Schutz der kommunalen Amts- und Mandatsträger verschärfte § 188 des
Strafgesetzbuchs, „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble
Nachrede und Verleumdung“, ist auf kommunaler Ebene weitgehend wirkungslos
geblieben, während zugleich Regierungsmitglieder teils unverhältnismäßige
Strafermittlungen gegen als beleidigend empfundene Kritik vorantreiben. Der Bundestag sieht
das Strafrecht als ungeeignetes Instrument, die öffentliche Auseinandersetzung zu
befrieden und zu einem fairen Umgang der Bürger*innen untereinander beizutragen.
Der Umstand, dass unsere Gesellschaft und Öffentlichkeit massiv durch einzelne,
riesige Digitalkonzerne geprägt wird, bringt die Demokratie und Meinungsfreiheit
ebenfalls in Gefahr. Diese Konzerne entscheiden willkürlich mit intransparenten
Algorithmen darüber, welche Inhalte wir zu sehen bekommen und welche Inhalte als digitale
Gewalt beziehungsweise politisch inakzeptabel gewertet werden. So stuft der Meta-
Konzern den Begriff „Antifa“ in Verbindung mit Gewalt künftig als potenziellen
Verstoß gegen seine Richtlinien ein. Dabei handelt es sich vermutlich um eine Folge des
Vorgehens der US-Regierung gegen antifaschistische und demokratische Strukturen
(www.nd-aktuell.de/artikel/1199048.meta-konzern-facebook-und-instagram-weiten-
sanktionen-zu-antifa-aus.html). Zusammen mit dem werbegetriebenen
Geschäftsmodell, das auf intransparente Meinungsbeeinflussung abzielt, unterminieren soziale
Medien in der Hand der Digitalkonzerne das Recht auf freie Meinungsbildung und
Teilhabe.
Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit finden auch auf europäischer Ebene statt.
Ein Beispiel ist die Sanktionspolitik der EU gegen vermeintliche Urheber von
„Desinformation“. Grundlage ist der Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober
2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten
Russlands, der es erlaubt, „gegen Einzelpersonen und Organisationen vorzugehen, die an
Tätigkeiten und politischen Maßnahmen der Regierung der Russischen Föderation
beteiligt sind, die die Grundwerte der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ihre Sicherheit,
Unabhängigkeit und Integrität sowie jene von internationalen Organisationen und
Drittländern untergraben.“ Die Sanktionen umfassen Reiseverbote, das Einfrieren von
Konten und Verbote, den Sanktionierten Geld oder andere wirtschaftliche Ressourcen
zur Verfügung zu stellen. In der Praxis zeigt sich, dass die Maßnahmen genutzt
werden, um die politische Linie der Regierenden durchzusetzen und andere Meinungen zu
unterdrücken. In mehreren Fällen wurden EU-Sanktionen auch gegen in der EU
lebende europäische Staatsbürger verhängt, etwa gegen den deutschen Journalisten
Hüseyin Dogru und den in Belgien lebenden Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud. Die
Sanktionen haben hier zur Folge, dass die Betroffenen nicht mehr am sozialen und
wirtschaftlichen Leben teilnehmen können; ihre bürgerliche Existenz wird zerstört.
Straftaten werden den Sanktionierten nicht vorgeworfen. Der Bundestag lehnt diese
tiefen Eingriffe in Grundrechte ab – unabhängig davon, welche Meinungen die
Betroffenen im Einzelnen verbreiten.
Bei der Versammlungsfreiheit sind ebenfalls Einschränkungen zu beobachten. In den
letzten zweieinhalb Jahren zeigte sich das besonders am Umgang der Behörden mit
propalästinensischen Protesten. Es kam wiederholt zu Versammlungsverboten,
exzessiver Polizeigewalt und gehäuften Festnahmen auf weitgehend friedlichen
Demonstrationen. Hieran übten der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael
O'Flaherty, sowie die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie
Meinungsäußerung, Irene Khan, deutliche Kritik (www.lto.de/recht/nachrichten/n/
meinungsfreiheit-und-polizeigewalt, www.lto.de/recht/hintergruende/h/kritischer-
zwischen-bericht-der-un-sonderbeauftragten-meinungsfreiheit-irene-kahn). Die Corona-
Pandemie mit wochenlangen Totalverboten von Versammlungen und Aufzügen stellt
sich rückblickend als Katalysator dieser Entwicklung hin zu vermehrten
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit dar, worauf etwa auch Clemens Arzt, Professor für
Staats- und Verwaltungsrecht, hinweist. Es hat ein Gewöhnungseffekt eingesetzt, der
es den Versammlungsbehörden heute leichter macht, auch in anderen Kontexten
Vorabverbote zu verhängen, anstatt vor Ort bei etwaigen Straftaten oder Verstößen gegen
das Versammlungsrecht einzuschreiten. Arzt resümiert, dass die Meinungs- und
Versammlungsfreiheit derzeit „einen schweren Stand bei den Versammlungsbehörden und
einigen Gerichten“ hätte (https://verfassungsblog.de/pro-palastina-als-unmittelbare-
gefahr/). Der Bundestag beobachtet dies mit Sorge und spricht sich für eine Stärkung
der Versammlungsfreiheit aus.
Immer wieder zeigt sich, dass die Bundesregierung sich ihre politische Agenda von
Rechtsaußen diktieren lässt, indem sie Forderungen, die zuerst von rechten
Akteur*innen wie der AfD erhoben und in emotionalisierenden rechten Kampagnen verbreitet
wurden, selbst umsetzt. Dies trifft nicht nur die betroffenen Gruppen, sondern hat auch
zur Folge, dass grundlegende demokratische und rechtstaatliche Prinzipien und die
Menschenwürde angegriffen und ausgehöhlt werden. Exemplarisch lässt sich das an
dem immer härteren Umgang der Behörden mit Geflüchteten veranschaulichen.
Bereits im Herbst 2024 hat die Regierungskoalition im Bundestag ein Gesetz
beschlossen, das es erlaubt, einem Teil der Dublin-Geflüchteten, für deren Asylantrag ein
anderer EU-Staat zuständig ist, sämtliche Leistungen zu streichen und sie auf diese Weise
zur Ausreise zu zwingen. Sozialgerichte haben mittlerweile in etlichen Fällen
festgestellt, dass diese Regelung gegen die EU-Aufnahmerichtlinie, das Grundgesetz und die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt (www.fluechtlingsrat-
lsa.de/2025/05/pressemitteilung-leistungsentzug-bei-dublin-verfahren/). Dennoch
wird die rechtswidrige Praxis des Aushungerns von Geflüchteten mit dem GEAS-
Anpassungsgesetz noch einmal verschärft. Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
wies die Bundespolizei im Mai 2025 an, an den deutschen Grenzen Menschen auch
dann zurückzuweisen, wenn sie ein Asylgesuch äußern. Das verstößt nach
Einschätzung der meisten Expert*innen klar gegen EU-Recht, was auch das Berliner
Verwaltungsgericht in Beschlüssen zu drei Eilverfahren am 2. Juni 2026 so entschieden hat
(VG 6 L 191/25 u. a.). Trotzdem hält der Bundesinnenminister bis heute an den
Zurückweisungen fest. Zusätzlich gibt es auf nationaler und europäischer Ebene vermehrt
Bestrebungen, die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Drittstaaten
auszulagern. Das untergräbt den Geist der Genfer Flüchtlingskonvention und zeugt von einer
mangelnden Bereitschaft, zu völkerrechtlichen Verpflichtungen zu stehen. Der
Bundestag wendet sich entschieden gegen eine Flucht- und Migrationspolitik, die sich über
das Grundgesetz, gerichtliche Entscheidungen sowie völkerrechtliche Abkommen
hinwegsetzt oder diese zumindest offen infrage stellt.
Gegen die beschriebenen Entwicklungen setzt der Bundestag eine Offensive für
Demokratie. Hierzu gehört auch eine Ausweitung des Wahlrechts. Nachdem bereits in
den Kommunen und in einzelnen Bundesländern ein Wahlrecht ab 16 Jahren etabliert
wurde, wird der Bundestag dies auch für die Bundestagswahlen beraten. Ebenfalls in
Anknüpfung an Entwicklungen des Wahlrechts auf kommunaler Ebene wird der
Bundestag die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle auf Dauer rechtmäßig in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen beraten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Tätigkeit unabhängiger zivilgesellschaftlicher Initiativen zur Stärkung des
demokratischen Gemeinwesens und für Vielfalt und Toleranz in der Gesellschaft
besser zu fördern und zu unterstützen, indem sie einen Gesetzentwurf für ein
Demokratiefördergesetz vorlegt, auf eine umfassende politische Überprüfung
solcher Initiativen im Sinne des „Haber-Erlasses“ verzichtet und die derzeitige
Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und
gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausrichtet;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Rechtsgrundlage für die
Bundeszentrale für politische Bildung schafft, der eine klare Parteinahme der Bundeszentrale
für die zentralen Werte des Grundgesetzes festschreibt und damit klarstellt, dass
aus dem staatlichen Neutralitätsgebot keineswegs ein Wertfreiheitsgebot folgt,
das Amtsträger von einer deutlichen Haltung zur Verteidigung des
Menschenwürdegebots sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes
abhalten würde;
3. einen Gesetzentwurf zur Revision der Beleidigungstatbestände im
Strafgesetzbuch vorzulegen, mit dem die derzeitige Privilegierung von ausländischen
Amtsträger*innen gestrichen und die von inländischen Amtsträger*innen auf die
kommunale Ebene beschränkt wird;
4. auf die Bundesländer einzuwirken, damit diese das Recht auf
Versammlungsfreiheit achten und im Sinne der Rechtsprechung keine übermäßigen Verbote und
Auflagen verhängen;
5. sich auf EU-Ebene für die Rücknahme des Beschlusses (GASP) 2024/2643 des
Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der
destabilisierenden Aktivitäten Russlands einzusetzen, auf dessen Grundlage Sanktionen
gegen „Desinformationsakteure“ verhängt werden, sowie dafür, dass alle davon
Betroffenen und insbesondere der deutsche Staatsbürger Hüseyin Dogru von
Sanktionslisten gestrichen werden;
6. in der Migrationspolitik und darüber hinaus gerichtliche Entscheidungen ernst zu
nehmen und umzusetzen, anstatt jahrelang an offenkundig rechtswidrigen
Positionen festzuhalten;
7. darauf zu verzichten, ihre aktuellen Gesetzesinitiativen zu einer anlasslosen
Speicherung aller IP-Adressen von Internetnutzer*innen und zur erheblichen
Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse durch biometrische Fahndungen im Internet
und durch automatisierte Auswertung von polizeilichen Datenhalden weiter zu
betreiben, soweit diese eine umfangreiche Verarbeitung personenbezogener
Daten von unbeteiligten Bürger*innen zur Folge haben;
8. die Digitalpolitik offensiv auf digitale Unabhängigkeit von derzeit
marktbeherrschenden Digitalkonzernen und Transparenz digitaler Projekte der öffentlichen
Hand auszurichten. Dazu soll der Bund bei Digitalisierungsprojekten konsequent
auf Open-Source-Software setzen und durch eine Digitalsteuer und eine
konsequente Durchsetzung bestehender EU-Digitalrechtsakte die wirtschaftliche
Macht von Digitalkonzernen begrenzen und jeder algorithmenbasierten
Steuerung der öffentlichen Meinungsbildung in digitalen Medien und Netzwerken
entgegenwirken.
Berlin, den 19. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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