Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben
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Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3802
21. Wahlperiode 26.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada
Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath,
Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben
Die Bundesregierung hat ein „Konzept für einen effizienten und
bürokratiearmen Arbeitsschutz“ vorgelegt und plant im Rahmen dessen unter anderem die
„Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten
für KMU [kleine und mittlere Unternehmen] mit weniger als 50 Beschäftigten
und [die] Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger
als 250 Beschäftigten“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Meldunge
n/2025/konzept-fuer-einen-effizienten-und-buerokratiearmen-arbeitsschut
z.html). Gleichzeitig soll das bestehende Schutzniveau erhalten bleiben. Für
Unternehmen mit über 250 Beschäftigten ist keine Änderung geplant.
Die Reform richtet sich also auf eine bestimmte Gruppe von Unternehmen und
die in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Die Fragestellenden vertreten die Auffassung, dass alle Beschäftigten,
unabhängig vom Arbeitsvertragspartner in gleicher Weise Anspruch auf einen
sicheren und gesunden Arbeitsplatz haben. Die geplante,
arbeitsschutzrechtliche Unterscheidung in Bezug auf die Größe des anstellenden Unternehmens
nährt die Sorge, dass Beschäftigte in Zukunft nicht in gleicher Weise geschützt
werden könnten. Deswegen soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage die
Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben
beleuchtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach
Anzahl der Beschäftigten differenzieren: keine Beschäftigten, 1 bis 9
Beschäftigte, 10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249
Beschäftigte, 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen
Bundesländern und Branchen sortieren)?
2. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach
Größe des Unternehmens differenzieren, bei denen sie beschäftigt sind:
1 bis 9 Beschäftigte, 10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis 49 Beschäftigte, 50 bis
249 Beschäftigte, 250 und mehr Beschäftigte sowie nach Geschlecht,
bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?
a) Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
befristet beschäftigt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und
bitte auch hier nach Größe des Unternehmens differenzieren, bei
denen sie beschäftigt sind: 1 bis 9 Beschäftigte, 10 bis 30
Beschäftigte, 31 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte, 250 und mehr
Beschäftigte sowie nach Geschlecht, bundesweit, einzelnen
Bundesländern und Branchen sortieren)?
b) Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung als
Leiharbeitnehmer beschäftigt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen
nennen und bitte auch hier nach Größe des Unternehmens
differenzieren, bei denen sie beschäftigt sind: 1 bis 9 Beschäftigte, 10 bis 30
Beschäftigte, 31 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte, 250 und
mehr Beschäftigte sowie nach Geschlecht, bundesweit, einzelnen
Bundesländern und Branchen sortieren)?
c) Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung angestellt
(bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte auch hier nach
Größe des Unternehmens differenzieren, bei denen sie beschäftigt
sind: 1 bis 9 Beschäftigte, 10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis 49
Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte, 250 und mehr Beschäftigte sowie nach
Geschlecht, bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen
sortieren)?
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der
Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben?
a) Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
entsprechend § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) einen Betriebsarzt
oder eine Betriebsärztin bestellt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen
nennen und bitte nach Größe des Betriebes differenzieren: 1 bis 9
Beschäftigte, 10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis 49 Beschäftigte, 50 bis
249 Beschäftigte, 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit,
einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren und darauf eingehen,
ob die Bestellung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder durch
die Beauftragung eines betriebsärztlichen Dienstes erfolgt)?
b) Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
entsprechend § 5 ASiG eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt (bitte die
aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Größe des Betriebes
differenzieren: 1 bis 9 Beschäftigte, 10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis
49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte, 250 und mehr Beschäftigte
sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen
sortieren)?
c) Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
entsprechend § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss eingerichtet (bitte die
aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Größe des Betriebes
differenzieren: 20 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte,
250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen
Bundesländern und Branchen sortieren)?
d) Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
entsprechend § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Sicherheitsbeauftragte bestellt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen
nennen und bitte nach Größe des Unternehmens differenzieren: 20 bis
49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte, 250 und mehr Beschäftigte
sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen
sortieren)?
4. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen
Betrieben Gefährdungsbeurteilungen entsprechend § 5 des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen
nennen und bitte nach Größe des Betriebes differenzieren: 1 bis 9
Beschäftigte, 10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte,
250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen
Bundesländern und Branchen sortieren)?
5. Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in deutschen Betrieben (bitte die aktuell verfügbaren
Zahlen nennen und bitte je 1 000 Vollarbeiter und nach Größe des
Betriebes differenzieren: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis
49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte, 250 und mehr Beschäftigte
sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortiert
angeben)?
6. Wie viele tödliche Arbeitsunfälle ereignen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in deutschen Betrieben (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen
nennen und bitte je 1 000 Vollarbeiter und nach Größe des Betriebes
differenzieren: 1 bis 9 Beschäftigte, 10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis 49
Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte, 250 und mehr Beschäftigte sowie nach
bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortiert angeben)?
7. Wie viele neue Unfallrenten werden nach Kenntnis der Bundesregierung
für Beschäftigte in deutschen Betrieben bewilligt (bitte je 1 000
Vollarbeiter und nach Größe des Betriebes differenzieren: 1 bis 9 Beschäftigte,
10 bis 30 Beschäftigte, 31 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte,
250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen
Bundesländern und Branchen sortiert angeben)?
8. Welche Kosten entstehen den Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten?
a) In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Sicherheitsbeauftragte von ihren arbeitsvertraglichen Aufgaben
freigestellt (bitte, so weit wie verfügbar, Näherungswerte angeben und auf
die Unterschiede bei Betriebsgrößen, Branchen und Bundesländern
eingehen)?
b) Welche Schulungskosten entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für Unternehmen durch die erforderliche Weiterbildung der bei
ihnen bestellten Sicherheitsbeauftragten (bitte, so weit wie verfügbar,
Näherungswerte angeben und auf die Unterschiede bei
Betriebsgrößen, Branchen und Bundesländern eingehen)?
c) Wie viele Sicherheitsbeauftragte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zwar bestellt, aber haben in ihren Unternehmen nichts zu tun,
weil keine Gefährdung vorliegt?
d) Wie ergibt sich die im „Konzept für einen effizienten und
bürokratiearmen Arbeitsschutz“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vorgestellte Rechnung, wonach durch die Abschaffung der Pflicht zur
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit bis zu
50 Beschäftigten und der Begrenzung auf einen
Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten 123 000 bestellte
Sicherheitsbeauftragte wegfallen und eine Einsparung für die Wirtschaft
von ca. 135 Mio. Euro entstehen würde (bitte die Rechnung und die
zugrunde liegenden Schätzungen genau darlegen und klarstellen, ob es
sich um jährliche oder einmalige Einsparungen handeln soll)?
9. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass das
Arbeitsschutzniveau trotz Stellenwegfalls der Sicherheitsbeauftragten in den betroffenen
Unternehmen gleichbleibt, berücksichtigend, dass eine
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bereits jetzt schon verpflichtend vorzunehmen
ist und Sicherheitsbeauftragte bisher unabhängig davon und zusätzlich zu
bestellen sind?
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zu streichenden
Sicherheitsbeauftragten in der Vergangenheit keinen Beitrag zum
Schutzniveau geleistet hätten und deren Stellenwegfall deswegen auch
keinen Unterschied auf das Schutzniveau hätte?
b) Plant die Bundesregierung die Einführung von Maßnahmen oder
Regeln, die in den betroffenen Unternehmen alternativ zur Bestellung
von Sicherheitsbeauftragten dafür Sorge tragen, dass das betriebliche
Arbeitsschutzniveau gleichbleibt?
c) Plant die Bundesregierung, in den betroffenen Betrieben durch externe
Stellen eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um zu ermitteln, ob die
Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten trotz der Unterschreitung der
angedachten neuen Schwellenwerte erforderlich ist, oder sollen
Arbeitgeber im Rahmen der bereits verpflichtend festgeschriebenen
Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob in ihrem Betrieb die Bestellung
eines oder mehrerer Sicherheitsbeauftragter erforderlich ist?
10. Wie sieht der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die Umsetzung des
„Konzept[s] für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ aus,
welche Gespräche wurden mit welchen Verbänden und
Betroffenengruppen geführt, und wer hat die Bundesregierung bei der Entwicklung und
Ausarbeitung des Konzepts beraten?
Berlin, den 22. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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