Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3480)
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Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3480)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3730
21. Wahlperiode 20.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer,
Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3480 –
Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels, der
technologischen Transformation und der zunehmenden Digitalisierung vor tiefgreifenden
arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen. Der aktuelle
Fachkräfteengpassbericht der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2024 weist aus, dass 163
von 1 300 bewerteten Berufsgattungen als Engpassberufe gelten. Damit ist
etwa jeder achte Beruf in Deutschland von einem strukturellen Mangel an
qualifizierten Arbeitskräften betroffen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteG
lobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=27096&topic_f=fach
kraefte-engpassanalyse).
Bereits in vorherigen parlamentarischen Initiativen wurde die
Bundesregierung auf diese strukturellen Defizite hingewiesen. In der Kleinen Anfrage
„Bewertung des Fachkräftemangels“ (Bundestagsdrucksache 20/12256) und
der Antwort der Bundesregierung darauf (Bundestagsdrucksache 20/12406)
wurde nach Lesart der Fragesteller deutlich, dass bestehende Maßnahmen
nicht ausreichen, um die festgestellten Engpässe nachhaltig zu beheben. Auch
in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Quantitative Erfassung des
Fachkräftemangels“ auf Bundestagsdrucksache 20/10904 räumt die
Bundesregierung ein, dass gegenwärtige Instrumente zur Qualifizierung und Weiterbildung
nicht alle Potenziale erschließen und bestehende Steuerungsmechanismen nur
eingeschränkte Wirkung entfalten.
Zwar verweist die Bundesregierung auf zahlreiche Förderinstrumente,
darunter die Fachkräftestrategie von 2022 (www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesic
herung/Fachkraeftestrategie/fachkraeftestrategie.html), das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraeft
eeinwanderungsgesetz) sowie Programme wie „Integration durch
Qualifizierung“ (www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/Traege
rProjektfoerderung/IntegrationQualifizierung/integration-qualifizierung-nod
e.html).
Dennoch zeigen mehrere öffentlich zugängliche Berichte, dass grundlegende
strukturelle Probleme fortbestehen. Dazu gehören eine im europäischen
Vergleich geringe Weiterbildungsbeteiligung (www.destatis.de/DE/Presse/Presse
mitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_42_p002.html), eine oft
unzureichende Passgenauigkeit zwischen bestehenden Qualifizierungsangeboten und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
20. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
regionalen Bedarfen (www.haufe.de/personal/hr-management/fachkraefteman
gel-passungsprobleme-bei-hoeherqualifizierten_80_601610.html), eine
geringe Durchlässigkeit zwischen Berufs- und Bildungswegen sowie
Schwierigkeiten (www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/251705/die-abschottung-zw
ischen-allgemeiner-und-beruflicher-bildung-in-deutschland/#node-content-tit
le-0), Personen mit geringen oder veralteten Qualifikationen nachhaltig in
stabile Beschäftigung zu integrieren (www.f-bb.de/unsere-arbeit/projekte/optimie
rung-der-qualifizierungsangebote-fuer-gering-qualifizierte-arbeitslose/).
Trotz bestehender Förderprogramme stellt sich den Fragestellern weiterhin die
Frage, ob die Bundesregierung über ausreichend wirksame ganzheitliche
Steuerungsinstrumente verfügt, um Qualifizierung, Weiterbildung und
Umschulung strukturiert zu steuern, Engpässe frühzeitig zu erkennen, Programme
bedarfsgerecht auszurichten und regionale Disparitäten abzubauen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen
Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, wonach 163 von 1 300
bewerteten Berufsgattungen Engpassberufe sind, die Wirksamkeit ihrer
bisherigen Strategien und Programme zur Qualifizierungs- und
Weiterbildungsförderung?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor,
welche Faktoren dazu führen, dass bestehende nationale
Qualifizierungsprogramme trotz hoher Nachfrage in Engpassberufen nur begrenzte
Wirkung entfalten, und welche Maßnahmen plant sie möglicherweise, um
diese Wirkung zu erhöhen?
7. Welche organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hält die
Bundesregierung ggf. für notwendig, um Qualifizierungsprogramme in
Engpassberufen auszuweiten, und welche Maßnahmen plant sie, um
diese Programme bundesweit einheitlich und damit auch wirksamer zu
gestalten?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Instrumente zur
Umschulung und Nachqualifizierung im Hinblick auf ihre Fähigkeit,
Engpässe in besonders betroffenen Berufsfeldern zeitnah und nachhaltig zu
reduzieren?
13. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Engpassanalyse ihre
bisherigen Anstrengungen dazu, das inländische Weiterbildungssystem
effizienter und effektiver zu gestalten, und welche Reformüberlegungen
bestehen ggf. für die kommenden Jahre?
Die Fragen 1, 5, 7, 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zahl der Engpassberufe ist in den vergangenen Jahren rückläufig. Während
im Jahr 2022 noch 200 Engpassberufe ausgewiesen wurden, waren es Jahr
2023 noch 183 und im Jahr 2024 noch 163. Auch durch die Qualifizierung und
Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten hat sich die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Engpassberufen zuletzt
überdurchschnittlich erhöht. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten insgesamt im Juni 2025 zum Vorjahr um rund 0,1 Prozent stieg, erhöhte
sich ihre Zahl in Engpassberufen um 0,5 Prozent. Am stärksten erhöhte sich die
Beschäftigung in Engpassberufen bei Personen aus Drittstaaten (+11,5
Prozent). Von den im Juni 2025 insgesamt 9,52 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Engpassberufen hatten 1,43 Millionen eine
ausländische Staatsangehörigkeit, darunter 799.000 Drittstaatsangehörige.
Die Beschäftigungssicherung in Engpassberufen wird arbeitsmarktpolitisch
durch die Instrumente der Arbeitsförderung unterstützt. Diese werden
entsprechend der regionalen Arbeitsmarktbedarfe eingesetzt. Arbeitslose und
Beschäftigte nehmen überdurchschnittlich häufig an geförderten Weiterbildungen in
diesen Bereichen teil. Exemplarisch lässt sich dies an medizinischen
Gesundheitsberufen verdeutlichen: Alleine in der Beschäftigtenförderung treten
31 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine geförderte
Weiterbildung mit einem Bildungsziel in den medizinischen Gesundheitsberufen ein,
bei abschlussorientierten Maßnahmen sogar rund 60 Prozent. 84 von 100
Personen, die eine Weiterbildung in medizinischen Gesundheitsberufen absolviert
haben, waren sechs Monate nach Beendigung der Weiterbildung
sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Um den Herausforderungen des Fachkräftebedarfs auch langfristig zu
begegnen, führt die Bundesregierung die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS)
auch in der 21. Legislaturperiode fort und entwickelt sie weiter. Im November
2025 haben die 17 Partner der NWS das Fortsetzungspapier „Weiterbildung
2030 – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!“ vorgelegt
und damit ein gemeinsames Signal zur Fortentwicklung der Weiterbildung in
Deutschland gesetzt. Ziel ist es, lebensbegleitendes Lernen als
selbstverständlichen Bestandteil der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland zu verankern.
Dabei fokussiert die NWS auf folgende Ziele: Menschen ohne Berufsabschluss
oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren;
Unternehmen und Beschäftigte bei der Weiterbildung im Strukturwandel stärken;
Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die
Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um
sicherzustellen, dass bestehende Förderinstrumente im Bereich Qualifizierung und
Weiterbildung zielgenau jene Gruppen erreichen, die nachweislich eine
geringe Weiterbildungsbeteiligung aufweisen, und wie misst sie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Nutzung inländischer
Erwerbspotenziale, insbesondere bei Personen ohne abgeschlossene
berufliche Ausbildung, und welche Erweiterungen bestehender
Qualifizierungsangebote plant sie ggf. für diese Gruppe?
Die Fragen 2 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Weiterbildungsbeteiligung steigt sowohl mit dem Qualifikationsniveau als
auch mit der Betriebsgröße. Aus Sicht der Bundesregierung ist die
Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere bei Personen mit niedriger formaler
Qualifikation von hoher arbeitsmarktpolitischer Wirksamkeit. Aus diesem Grund
haben geringqualifizierte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen einen
Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses durch
die Bundesagentur für Arbeit. Bei dieser Personengruppe gelten besonders
attraktive Förderkonditionen: die Lehrgangskosten werden auch bei
Beschäftigten vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen (keine
Arbeitgeberbeteiligung). Zudem kann der Arbeitsentgeltzuschuss bei diesen
Beschäftigten bis zu 100 Prozent betragen.
Während 75 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 1.000
Mitarbeitenden an Weiterbildung teilnehmen, liegt der Anteil in Kleinstbetrieben
mit bis zu neun Mitarbeitenden bei 57 Prozent. Entsprechend sind die
Förderhöhen der beruflichen Weiterbildung nach § 82 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) nach Betriebsgröße gestaffelt: Mit abnehmender
Betriebsgröße steigen die Zuschüsse sowohl zum Arbeitsentgelt als auch zu den
Lehrgangskosten. Die Wirksamkeit dieser Ausgestaltung zeigt sich darin, dass
rund 58 Prozent der Eintritte auf Beschäftigte in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) entfallen und damit genau die Unternehmen unterstützt
werden, deren Beschäftigten seltener an Weiterbildungen teilnehmen.
Die konkrete Umsetzung der Förderinstrumente erfolgt maßgeblich durch die
Agenturen für Arbeit vor Ort. In den Vermittlungs- und Beratungsgesprächen
wird eine Potenzialanalyse durchgeführt, mit dem Ziel, die Kompetenzen der
betroffenen Personen zu identifizieren, zu stärken und zu aktivieren. Auf dieser
Grundlage werden Handlungsstrategien vereinbart, die eine nachhaltige
Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dies umfasst vor allem die
Erbringung von Leistungen zur Unterstützung der Aufnahme einer Berufsausbildung
sowie zur Förderung abschlussorientierter Weiterbildung bei Personen ohne
Berufsabschluss.
Die Bundesagentur für Arbeit überprüft die Wirksamkeit der Förderung der
beruflichen Weiterbildung u. a. anhand von Verbleibsanalysen, bei denen der
Übergang in sozialversicherte Beschäftigung erfasst wird. Darüber hinaus wird
die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen
Wirkungsforschung nach § 282 SGB III und § 55 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) untersucht. Hierbei steht insbesondere im Fokus,
inwieweit die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen die Chancen auf eine
erfolgreiche Vermittlung in Beschäftigung verbessert und die
Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden stärkt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen
fortlaufend in die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Ausgestaltung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente ein.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in
mehreren Berichten hervorgehobenen Problematik unzureichender
Passgenauigkeit zwischen Qualifizierungsangeboten und regionalem
Arbeitskräftebedarf, und welche strukturellen Anpassungen plant sie ggf., um diese
Fehlsteuerungen zu beheben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Weiterbildungsförderung vor Ort orientiert sich an den Bedarfen des
Arbeitsmarktes. Die Agenturen für Arbeit analysieren in enger Zusammenarbeit
mit regionalen Akteuren die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt unter qualifikatorischen Aspekten sowie das Potenzial der
Betroffenen mit Blick auf qualitative und quantitative Weiterbildungsbedarfe. Über
ihre Bildungszielplanung informieren sie die Bildungsträger vor Ort. Sodann
beraten die Agenturen für Arbeit Arbeitslose und Beschäftigte anhand ihrer
individuellen Fähigkeiten und Lebenssituationen. Sie stellen einen
Bildungsgutschein aus und fördern die berufliche Weiterbildung, sobald der
Bildungsgutschein bei einem Träger vor Ort eingelöst wird.
Ergänzend hierzu unterstützt die Bundesregierung den bundesweiten Auf- und
Ausbau von Weiterbildungsagenturen durch die Förderung einer
übergreifenden Servicestelle. Weiterbildungsagenturen sind Netzwerke der
Weiterbildungsberatung und zentrale Anlaufstellen für Einzelpersonen und
Unternehmen. Sie verbinden bestehende Beratungsangebote der Bundesagentur für
Arbeit mit vorhandenen Unterstützungs- und Beratungsangeboten anderer
Weiterbildungsakteure in den Regionen. Ziel ist es, mit den Weiterbildungsagenturen
Beratung und Orientierung nachhaltig zu stärken und so den
Weiterbildungsinteressierten vor Ort aus der Vielzahl von möglichen Angeboten die jeweils
bestmögliche Beratung und passgenaue Förderung zukommen zu lassen. Mit
ihrem Angebot einer effizienten, individuellen Weiterbildungsberatung tragen
Weiterbildungsagenturen dazu bei, die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen
und damit die Fachkräftesicherung auf regionaler Ebene wirksam zu
unterstützen.
4. Welche Evaluationsmechanismen bestehen innerhalb der
Bundesregierung ggf., um zu überprüfen, ob geförderte Qualifizierungsprogramme
tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Fachkräftesituation
führen, eigene Zielsetzungen erreichen, und wie werden diese Ergebnisse
in die Weiterentwicklung der Programme eingearbeitet?
Alle finanzwirksamen Maßnahmen werden gemäß der Verwaltungsvorschrift
(VV) Nr. 2.2. zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und bei
Fördermaßnahmen nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO auf ihren Erfolg hin überprüft. Häufig
kommen hierfür externe Evaluationen zum Einsatz, um auch Erkenntnisse für
die Weiterentwicklung der Maßnahmen zu gewinnen.
So wurde beispielsweise das Bundesprogramm „Aufbau von
Weiterbildungsverbünden“, das von 2020 bis 2024 insgesamt 53 Verbundprojekte sowie ein
übergreifendes Koordinierungszentrum förderte, extern evaluiert. Die
Erkenntnisse flossen und fließen in den Aufbau der Weiterbildungsagenturen, den die
Bundesregierung mit der übergreifenden Servicestelle Weiterbildungsagenturen
unterstützt, ein.
Seit 2022 fördert die Bundesregierung darüber hinaus den Aufbau eines
Berufe- und Kompetenzradars durch das Bundesinstitut für Berufsbildung als
Informationsportal für die Fachöffentlichkeit.
Wegen des gesetzlichen Auftrags zur Wirkungsforschung wird auf die
Antworten zu den Fragen 2 und 6 verwiesen.
8. Welche Überlegungen gibt es ggf. innerhalb der Bundesregierung dazu,
die bestehenden Strukturen der beruflichen Weiterbildung grundlegend
zu modernisieren, um kurzfristig und langfristig auf technologische
Innovationen und strukturelle Wandlungsprozesse reagieren zu können?
Der Bund setzt sich in enger Abstimmung mit den Akteuren der beruflichen
Bildung unter anderem in der NWS (siehe Antwort zu den Fragen 1, 5, 7, 11
und 13) und der Fachkräftestrategie der Bundesregierung für die bestmöglichen
Rahmenbedingungen und eine laufende Modernisierung ein. Durch den
internationalen Austausch werden weitere wichtige Impulse für die Innovations-
und Zukunftsfähigkeit von Aus- und Weiterbildung gesetzt. Eine grundlegende
Veränderung der bestehenden Strukturen ist derzeit nicht vorgesehen.
Das System der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist flexibel gestaltet,
sodass Weiterbildungsanbieter auf technologische Innovationen und
strukturelle Veränderungen mit ihrem Angebot jederzeit schnell reagieren können. Die
Durchführung von Maßnahmen ist in analoger, hybrider oder digitaler Form
möglich.
9. Welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um die Koordination
und Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Arbeitsagenturen
im Bereich Qualifizierungsförderung zu verbessern, und wie bewertet sie
die bisherige Zusammenarbeit in diesem Bereich?
Die Aufgabenverteilung und Koordination zwischen Bund, Ländern und
Agenturen für Arbeit funktioniert in den bestehenden Strukturen aus Sicht der
Bundesregierung gut. Wichtig ist eine enge Kommunikation zwischen den
beteiligten Akteuren.
Hierbei unterstützt die NWS (siehe Antwort zu den Fragen 1, 5, 7, 11 und 13).
Zur Begleitung der NWS wurde in der 20. Legislaturperiode der Bund-Länder-
Ausschuss für Weiterbildungspolitik eingerichtet, der auch in der 21.
Legislaturperiode fortgeführt wird. Er dient dem frühzeitigen Austausch, der
Beratung und der Koordinierung von Bund und Ländern in der
Weiterbildungspolitik mit dem Ziel, komplementäre Weiterbildungstätigkeiten von Bund und
Ländern sicherzustellen.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Förderung digitaler
Kompetenzen in allen relevanten Qualifizierungsprogrammen umfassend
verankert ist, und welche Indikatoren nutzt sie, um die Wirksamkeit
digitaler Fortbildungsmaßnahmen zu messen?
Digitale Kompetenzen spielen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften
eine wesentliche Rolle, sowohl für die eigene berufliche Entwicklung als auch
zur langfristigen Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die
Wirksamkeit digitaler Fortbildungsmaßnahmen wird in gleicher Weise gemessen
wie bei nicht-digitalen Fortbildungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung unterstützt den Erwerb digitaler Kompetenzen in der
beruflichen Bildung sowie der allgemeinen Weiterbildung mit vielfältigen
Initiativen. Gefördert werden Projekte, die sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten
der Stärkung der Digitalkompetenzen von Ausbilderinnen und Ausbildern,
Auszubildenden, Menschen mit Grundbildungsbedarfen oder auch älteren
Menschen widmen. Ziel ist es, digitale Kompetenzen breit zu stärken.
Ein Beispiel hierfür sind die Zukunftszentren, mit denen die Bundesregierung
insbesondere KMU und deren Beschäftigte unterstützt. Neben einer vertieften
Beratung bieten Zukunftszentren auch innovative Qualifizierungskonzepte an.
Mit über 200 Weiterbildungsformaten ermöglichen die geförderten Projekte
umfassende Qualifizierungen für Führungskräfte, Beschäftigte und
Betriebsräte, insbesondere in den Themenfeldern Digitalisierung und Künstliche
Intelligenz.
12. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung ggf., um bestehende
Anreizstrukturen im Bereich der betrieblichen Weiterbildung zu verbessern,
und wie bewertet sie deren bisherige Wirkung auf die Mobilisierung
betrieblicher Weiterbildungsbereitschaft?
Die Bundesregierung und die Sozialpartner prüfen regelmäßig die Aus- und
Fortbildungsordnungen, entwickeln diese bedarfsgerecht weiter und passen die
Regelungen zeitgemäß an die Anforderungen der Praxis an. Damit zahlt die
Bundesregierung auf die Attraktivität beruflicher Bildung und die
Fachkräftesicherung ein, da moderne, arbeitsmarktrelevante und anschlussfähige
Berufsabschlüsse sowohl für Betriebe als auch für Beschäftigte einen klaren Mehrwert
bieten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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