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Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3480)

dip / drucksache 20.01.2026 · WP 21 · 21/3730 · Antwort · Original ↗

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Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3480) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3730 21. Wahlperiode 20.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer, Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3480 – Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels, der technologischen Transformation und der zunehmenden Digitalisierung vor tiefgreifenden arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen. Der aktuelle Fachkräfteengpassbericht der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2024 weist aus, dass 163 von 1 300 bewerteten Berufsgattungen als Engpassberufe gelten. Damit ist etwa jeder achte Beruf in Deutschland von einem strukturellen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften betroffen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteG lobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=27096&topic_f=fach kraefte-engpassanalyse). Bereits in vorherigen parlamentarischen Initiativen wurde die Bundesregierung auf diese strukturellen Defizite hingewiesen. In der Kleinen Anfrage „Bewertung des Fachkräftemangels“ (Bundestagsdrucksache 20/12256) und der Antwort der Bundesregierung darauf (Bundestagsdrucksache 20/12406) wurde nach Lesart der Fragesteller deutlich, dass bestehende Maßnahmen nicht ausreichen, um die festgestellten Engpässe nachhaltig zu beheben. Auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Quantitative Erfassung des Fachkräftemangels“ auf Bundestagsdrucksache 20/10904 räumt die Bundesregierung ein, dass gegenwärtige Instrumente zur Qualifizierung und Weiterbildung nicht alle Potenziale erschließen und bestehende Steuerungsmechanismen nur eingeschränkte Wirkung entfalten. Zwar verweist die Bundesregierung auf zahlreiche Förderinstrumente, darunter die Fachkräftestrategie von 2022 (www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesic herung/Fachkraeftestrategie/fachkraeftestrategie.html), das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraeft eeinwanderungsgesetz) sowie Programme wie „Integration durch Qualifizierung“ (www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/Traege rProjektfoerderung/IntegrationQualifizierung/integration-qualifizierung-nod e.html). Dennoch zeigen mehrere öffentlich zugängliche Berichte, dass grundlegende strukturelle Probleme fortbestehen. Dazu gehören eine im europäischen Vergleich geringe Weiterbildungsbeteiligung (www.destatis.de/DE/Presse/Presse mitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_42_p002.html), eine oft unzureichende Passgenauigkeit zwischen bestehenden Qualifizierungsangeboten und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. regionalen Bedarfen (www.haufe.de/personal/hr-management/fachkraefteman gel-passungsprobleme-bei-hoeherqualifizierten_80_601610.html), eine geringe Durchlässigkeit zwischen Berufs- und Bildungswegen sowie Schwierigkeiten (www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/251705/die-abschottung-zw ischen-allgemeiner-und-beruflicher-bildung-in-deutschland/#node-content-tit le-0), Personen mit geringen oder veralteten Qualifikationen nachhaltig in stabile Beschäftigung zu integrieren (www.f-bb.de/unsere-arbeit/projekte/optimie rung-der-qualifizierungsangebote-fuer-gering-qualifizierte-arbeitslose/). Trotz bestehender Förderprogramme stellt sich den Fragestellern weiterhin die Frage, ob die Bundesregierung über ausreichend wirksame ganzheitliche Steuerungsinstrumente verfügt, um Qualifizierung, Weiterbildung und Umschulung strukturiert zu steuern, Engpässe frühzeitig zu erkennen, Programme bedarfsgerecht auszurichten und regionale Disparitäten abzubauen.  1. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, wonach 163 von 1 300 bewerteten Berufsgattungen Engpassberufe sind, die Wirksamkeit ihrer bisherigen Strategien und Programme zur Qualifizierungs- und Weiterbildungsförderung?  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, welche Faktoren dazu führen, dass bestehende nationale Qualifizierungsprogramme trotz hoher Nachfrage in Engpassberufen nur begrenzte Wirkung entfalten, und welche Maßnahmen plant sie möglicherweise, um diese Wirkung zu erhöhen?  7. Welche organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hält die Bundesregierung ggf. für notwendig, um Qualifizierungsprogramme in Engpassberufen auszuweiten, und welche Maßnahmen plant sie, um diese Programme bundesweit einheitlich und damit auch wirksamer zu gestalten? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Instrumente zur Umschulung und Nachqualifizierung im Hinblick auf ihre Fähigkeit, Engpässe in besonders betroffenen Berufsfeldern zeitnah und nachhaltig zu reduzieren? 13. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Engpassanalyse ihre bisherigen Anstrengungen dazu, das inländische Weiterbildungssystem effizienter und effektiver zu gestalten, und welche Reformüberlegungen bestehen ggf. für die kommenden Jahre? Die Fragen 1, 5, 7, 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Zahl der Engpassberufe ist in den vergangenen Jahren rückläufig. Während im Jahr 2022 noch 200 Engpassberufe ausgewiesen wurden, waren es Jahr 2023 noch 183 und im Jahr 2024 noch 163. Auch durch die Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Engpassberufen zuletzt überdurchschnittlich erhöht. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt im Juni 2025 zum Vorjahr um rund 0,1 Prozent stieg, erhöhte sich ihre Zahl in Engpassberufen um 0,5 Prozent. Am stärksten erhöhte sich die Beschäftigung in Engpassberufen bei Personen aus Drittstaaten (+11,5 Prozent). Von den im Juni 2025 insgesamt 9,52 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Engpassberufen hatten 1,43 Millionen eine ausländische Staatsangehörigkeit, darunter 799.000 Drittstaatsangehörige. Die Beschäftigungssicherung in Engpassberufen wird arbeitsmarktpolitisch durch die Instrumente der Arbeitsförderung unterstützt. Diese werden entsprechend der regionalen Arbeitsmarktbedarfe eingesetzt. Arbeitslose und Beschäftigte nehmen überdurchschnittlich häufig an geförderten Weiterbildungen in diesen Bereichen teil. Exemplarisch lässt sich dies an medizinischen Gesundheitsberufen verdeutlichen: Alleine in der Beschäftigtenförderung treten 31 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine geförderte Weiterbildung mit einem Bildungsziel in den medizinischen Gesundheitsberufen ein, bei abschlussorientierten Maßnahmen sogar rund 60 Prozent. 84 von 100 Personen, die eine Weiterbildung in medizinischen Gesundheitsberufen absolviert haben, waren sechs Monate nach Beendigung der Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Um den Herausforderungen des Fachkräftebedarfs auch langfristig zu begegnen, führt die Bundesregierung die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) auch in der 21. Legislaturperiode fort und entwickelt sie weiter. Im November 2025 haben die 17 Partner der NWS das Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030 – Chancen eröffnen, Qualifizierung stärken, Zukunft sichern!“ vorgelegt und damit ein gemeinsames Signal zur Fortentwicklung der Weiterbildung in Deutschland gesetzt. Ziel ist es, lebensbegleitendes Lernen als selbstverständlichen Bestandteil der Arbeits- und Lebenswelt in Deutschland zu verankern. Dabei fokussiert die NWS auf folgende Ziele: Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren; Unternehmen und Beschäftigte bei der Weiterbildung im Strukturwandel stärken; Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten.  2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass bestehende Förderinstrumente im Bereich Qualifizierung und Weiterbildung zielgenau jene Gruppen erreichen, die nachweislich eine geringe Weiterbildungsbeteiligung aufweisen, und wie misst sie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen?  6. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Nutzung inländischer Erwerbspotenziale, insbesondere bei Personen ohne abgeschlossene berufliche Ausbildung, und welche Erweiterungen bestehender Qualifizierungsangebote plant sie ggf. für diese Gruppe? Die Fragen 2 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Weiterbildungsbeteiligung steigt sowohl mit dem Qualifikationsniveau als auch mit der Betriebsgröße. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere bei Personen mit niedriger formaler Qualifikation von hoher arbeitsmarktpolitischer Wirksamkeit. Aus diesem Grund haben geringqualifizierte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses durch die Bundesagentur für Arbeit. Bei dieser Personengruppe gelten besonders attraktive Förderkonditionen: die Lehrgangskosten werden auch bei Beschäftigten vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen (keine Arbeitgeberbeteiligung). Zudem kann der Arbeitsentgeltzuschuss bei diesen Beschäftigten bis zu 100 Prozent betragen. Während 75 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden an Weiterbildung teilnehmen, liegt der Anteil in Kleinstbetrieben mit bis zu neun Mitarbeitenden bei 57 Prozent. Entsprechend sind die Förderhöhen der beruflichen Weiterbildung nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) nach Betriebsgröße gestaffelt: Mit abnehmender Betriebsgröße steigen die Zuschüsse sowohl zum Arbeitsentgelt als auch zu den Lehrgangskosten. Die Wirksamkeit dieser Ausgestaltung zeigt sich darin, dass rund 58 Prozent der Eintritte auf Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entfallen und damit genau die Unternehmen unterstützt werden, deren Beschäftigten seltener an Weiterbildungen teilnehmen. Die konkrete Umsetzung der Förderinstrumente erfolgt maßgeblich durch die Agenturen für Arbeit vor Ort. In den Vermittlungs- und Beratungsgesprächen wird eine Potenzialanalyse durchgeführt, mit dem Ziel, die Kompetenzen der betroffenen Personen zu identifizieren, zu stärken und zu aktivieren. Auf dieser Grundlage werden Handlungsstrategien vereinbart, die eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dies umfasst vor allem die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung der Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zur Förderung abschlussorientierter Weiterbildung bei Personen ohne Berufsabschluss. Die Bundesagentur für Arbeit überprüft die Wirksamkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung u. a. anhand von Verbleibsanalysen, bei denen der Übergang in sozialversicherte Beschäftigung erfasst wird. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Wirkungsforschung nach § 282 SGB III und § 55 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) untersucht. Hierbei steht insbesondere im Fokus, inwieweit die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen die Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung in Beschäftigung verbessert und die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden stärkt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen fortlaufend in die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Ausgestaltung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ein.  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in mehreren Berichten hervorgehobenen Problematik unzureichender Passgenauigkeit zwischen Qualifizierungsangeboten und regionalem Arbeitskräftebedarf, und welche strukturellen Anpassungen plant sie ggf., um diese Fehlsteuerungen zu beheben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Weiterbildungsförderung vor Ort orientiert sich an den Bedarfen des Arbeitsmarktes. Die Agenturen für Arbeit analysieren in enger Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt unter qualifikatorischen Aspekten sowie das Potenzial der Betroffenen mit Blick auf qualitative und quantitative Weiterbildungsbedarfe. Über ihre Bildungszielplanung informieren sie die Bildungsträger vor Ort. Sodann beraten die Agenturen für Arbeit Arbeitslose und Beschäftigte anhand ihrer individuellen Fähigkeiten und Lebenssituationen. Sie stellen einen Bildungsgutschein aus und fördern die berufliche Weiterbildung, sobald der Bildungsgutschein bei einem Träger vor Ort eingelöst wird. Ergänzend hierzu unterstützt die Bundesregierung den bundesweiten Auf- und Ausbau von Weiterbildungsagenturen durch die Förderung einer übergreifenden Servicestelle. Weiterbildungsagenturen sind Netzwerke der Weiterbildungsberatung und zentrale Anlaufstellen für Einzelpersonen und Unternehmen. Sie verbinden bestehende Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit mit vorhandenen Unterstützungs- und Beratungsangeboten anderer Weiterbildungsakteure in den Regionen. Ziel ist es, mit den Weiterbildungsagenturen Beratung und Orientierung nachhaltig zu stärken und so den Weiterbildungsinteressierten vor Ort aus der Vielzahl von möglichen Angeboten die jeweils bestmögliche Beratung und passgenaue Förderung zukommen zu lassen. Mit ihrem Angebot einer effizienten, individuellen Weiterbildungsberatung tragen Weiterbildungsagenturen dazu bei, die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen und damit die Fachkräftesicherung auf regionaler Ebene wirksam zu unterstützen.  4. Welche Evaluationsmechanismen bestehen innerhalb der Bundesregierung ggf., um zu überprüfen, ob geförderte Qualifizierungsprogramme tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Fachkräftesituation führen, eigene Zielsetzungen erreichen, und wie werden diese Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Programme eingearbeitet? Alle finanzwirksamen Maßnahmen werden gemäß der Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 2.2. zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und bei Fördermaßnahmen nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO auf ihren Erfolg hin überprüft. Häufig kommen hierfür externe Evaluationen zum Einsatz, um auch Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Maßnahmen zu gewinnen. So wurde beispielsweise das Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, das von 2020 bis 2024 insgesamt 53 Verbundprojekte sowie ein übergreifendes Koordinierungszentrum förderte, extern evaluiert. Die Erkenntnisse flossen und fließen in den Aufbau der Weiterbildungsagenturen, den die Bundesregierung mit der übergreifenden Servicestelle Weiterbildungsagenturen unterstützt, ein. Seit 2022 fördert die Bundesregierung darüber hinaus den Aufbau eines Berufe- und Kompetenzradars durch das Bundesinstitut für Berufsbildung als Informationsportal für die Fachöffentlichkeit. Wegen des gesetzlichen Auftrags zur Wirkungsforschung wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 6 verwiesen.  8. Welche Überlegungen gibt es ggf. innerhalb der Bundesregierung dazu, die bestehenden Strukturen der beruflichen Weiterbildung grundlegend zu modernisieren, um kurzfristig und langfristig auf technologische Innovationen und strukturelle Wandlungsprozesse reagieren zu können? Der Bund setzt sich in enger Abstimmung mit den Akteuren der beruflichen Bildung unter anderem in der NWS (siehe Antwort zu den Fragen 1, 5, 7, 11 und 13) und der Fachkräftestrategie der Bundesregierung für die bestmöglichen Rahmenbedingungen und eine laufende Modernisierung ein. Durch den internationalen Austausch werden weitere wichtige Impulse für die Innovations- und Zukunftsfähigkeit von Aus- und Weiterbildung gesetzt. Eine grundlegende Veränderung der bestehenden Strukturen ist derzeit nicht vorgesehen. Das System der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist flexibel gestaltet, sodass Weiterbildungsanbieter auf technologische Innovationen und strukturelle Veränderungen mit ihrem Angebot jederzeit schnell reagieren können. Die Durchführung von Maßnahmen ist in analoger, hybrider oder digitaler Form möglich.  9. Welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um die Koordination und Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Arbeitsagenturen im Bereich Qualifizierungsförderung zu verbessern, und wie bewertet sie die bisherige Zusammenarbeit in diesem Bereich? Die Aufgabenverteilung und Koordination zwischen Bund, Ländern und Agenturen für Arbeit funktioniert in den bestehenden Strukturen aus Sicht der Bundesregierung gut. Wichtig ist eine enge Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren. Hierbei unterstützt die NWS (siehe Antwort zu den Fragen 1, 5, 7, 11 und 13). Zur Begleitung der NWS wurde in der 20. Legislaturperiode der Bund-Länder- Ausschuss für Weiterbildungspolitik eingerichtet, der auch in der 21. Legislaturperiode fortgeführt wird. Er dient dem frühzeitigen Austausch, der Beratung und der Koordinierung von Bund und Ländern in der Weiterbildungspolitik mit dem Ziel, komplementäre Weiterbildungstätigkeiten von Bund und Ländern sicherzustellen. 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Förderung digitaler Kompetenzen in allen relevanten Qualifizierungsprogrammen umfassend verankert ist, und welche Indikatoren nutzt sie, um die Wirksamkeit digitaler Fortbildungsmaßnahmen zu messen? Digitale Kompetenzen spielen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften eine wesentliche Rolle, sowohl für die eigene berufliche Entwicklung als auch zur langfristigen Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Wirksamkeit digitaler Fortbildungsmaßnahmen wird in gleicher Weise gemessen wie bei nicht-digitalen Fortbildungsmaßnahmen. Die Bundesregierung unterstützt den Erwerb digitaler Kompetenzen in der beruflichen Bildung sowie der allgemeinen Weiterbildung mit vielfältigen Initiativen. Gefördert werden Projekte, die sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Stärkung der Digitalkompetenzen von Ausbilderinnen und Ausbildern, Auszubildenden, Menschen mit Grundbildungsbedarfen oder auch älteren Menschen widmen. Ziel ist es, digitale Kompetenzen breit zu stärken. Ein Beispiel hierfür sind die Zukunftszentren, mit denen die Bundesregierung insbesondere KMU und deren Beschäftigte unterstützt. Neben einer vertieften Beratung bieten Zukunftszentren auch innovative Qualifizierungskonzepte an. Mit über 200 Weiterbildungsformaten ermöglichen die geförderten Projekte umfassende Qualifizierungen für Führungskräfte, Beschäftigte und Betriebsräte, insbesondere in den Themenfeldern Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. 12. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung ggf., um bestehende Anreizstrukturen im Bereich der betrieblichen Weiterbildung zu verbessern, und wie bewertet sie deren bisherige Wirkung auf die Mobilisierung betrieblicher Weiterbildungsbereitschaft? Die Bundesregierung und die Sozialpartner prüfen regelmäßig die Aus- und Fortbildungsordnungen, entwickeln diese bedarfsgerecht weiter und passen die Regelungen zeitgemäß an die Anforderungen der Praxis an. Damit zahlt die Bundesregierung auf die Attraktivität beruflicher Bildung und die Fachkräftesicherung ein, da moderne, arbeitsmarktrelevante und anschlussfähige Berufsabschlüsse sowohl für Betriebe als auch für Beschäftigte einen klaren Mehrwert bieten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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