Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main
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Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/504
21. Wahlperiode 17.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank
in Frankfurt am Main
Am 13. Februar 2025 veröffentlichte das Nachrichtenportal nius.de einen
Artikel über die möglicherweise parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne
Frank in Frankfurt a. M. mit dem Titel: „Unter dem Tarnnamen Anne Frank
finanziert die Bundesregierung Wahlempfehlung gegen Rechts“ (www.nius.de/
politik/news/anne-frank-tarnname-bundesregierung-wahlempfehlung-gegen-rec
hts/9c26042b-09bb-42e3-81f3-cbcba7ec10af, letzter Zugriff am 21.
Februar 2025).
Darin werden mehrere Beispiele genannt, wie die (laut Vereinsnamen)
Bildungsstätte auf ihren Soziale-Medien-Kanälen Tipps für die Bundestagswahl
gibt, um gezielt die Alternative für Deutschland (AfD) und auch das Bündnis
Sahra Wagenknecht (BSW) zu schwächen. Sie wirbt beispielsweise dafür,
„taktisch“ zum Beispiel Die Linke zu wählen, damit diese in den Deutschen
Bundestag einzieht und dadurch die Zahl der AfD-Bundestagsabgeordneten
verringert wird (ebd. oder www.instagram.com/p/DF7fZRYM5_P/?utm_source=ig_
web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==, letzter Zugriff am 21. Februar
2025).
Die Bildungsstätte Anne Frank e. V. genießt den steuerbegünstigten Status der
Gemeinnützigkeit (vgl. www.bs-anne-frank.de/ueber-uns/verein, letzter Zugriff
am 28. Februar 2025) und wird nach eigenen Angaben zu fast 80 Prozent aus
öffentlichen Zuschüssen von Stadt, Land und Bund finanziert (vgl. www.bs-an
ne-frank.de/ueber-uns/transparenz/transparenz-2023, letzter Zugriff am
21. Februar 2025). Ihr Budget für 2023 betrug 3 703 640,68 Euro, wovon
3 029 085,37 Euro auf solche Zuschüsse entfielen. Der Verein konnte auf dieser
Grundlage 19 Vollzeitangestellte, 37 Teilzeitangestellte, eine Person im
Bundesfreiwilligendienst (BFD) und 33 Teamer finanzieren (vgl. ebd.). Für das
Jahr 2024 wurden bisher keine Angaben auf der Internetseite der (laut
Vereinsnamen) Bildungsstätte veröffentlicht.
Mehrere Bundesministerien und von der Bundesregierung abhängige
Institutionen werden als Förderer und Partner des Vereins angegeben: das
Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Finanzen, die Beauftragte für
Kultur und Medien sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und
die Deutsche Welle (www.bs-anne-frank.de/ueber-uns/foerderer-partner, letzter
Zugriff am 21. Februar 2025).
Die möglicherweise parteipolitische Tätigkeit des Vereins und die finanzielle
Förderung durch den Bund sind nach Auffassung der Fragesteller nicht mit
seinem gemeinnützigen Status zu vereinbaren. Gemeinnützige Vereine dürfen
nämlich „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare
Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ (§ 55 Absatz 1
Punkt 1 Satz 2 der Abgabenordnung).
Die Brisanz der Bundesförderung für den möglicherweise parteipolitisch
tätigen Verein erhöht sich nach Auffassung der Fragesteller durch die
Kuratoriumsmitgliedschaften des Amtschefs der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, Dr. Andreas Görgen, der Ehefrau des amtierenden
Bundespräsidenten und Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, Elke
Büdenbender, sowie der Präsidentin des Goethe-Instituts, Dr. Carola Lentz (www.bs-ann
e-frank.de/ueber-uns/verein/kuratorium, letzter Zugriff am 28. Februar 2025).
Diese Personen sind nach der Rechtsauffassung der Fragesteller aufgrund ihres
Richter- oder Beamtenstatus zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet und
müssten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Kuratorium die Vereinsführung
darauf hinweisen, dass eine parteipolitische Tätigkeit aufgrund der Förderung
mit Steuergeldern und des Status der Gemeinnützigkeit zu unterlassen ist.
Gemäß § 10 der Satzung des Vereins „Bildungsstätte Anne Frank e. V.“ berät das
Kuratorium den Vorstand und das Direktorium. „Seine Mitglieder sollen
herausragende Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben sein“ und „dabei
unterstützen, […] Zugang zu Projekten und Fördermitteln zu erhalten“ (www.bs-a
nne-frank.de/fileadmin/content/Verein/Satzung__16.11.2022.pdf, letzter
Zugriff am 28. Februar 2025).
Des Weiteren deuten auch die Kuratoriumsmitgliedschaften des ehemaligen
EU-Abgeordneten des Bündnisses 90/die Grünen, Daniel Cohn-Bendit, und des
ehemaligen CDU-Mitglieds Michel Friedman nach Befürchtung der
Fragesteller auf eine bewusste parteipolitische Instrumentalisierung des Vereins gegen
die oppositionelle AfD hin. Michel Friedman hatte bereits im Oktober 2024 bei
einer Gedenkstunde an Oskar Schindler im hessischen Landtag die AfD mit
Nazivergleichen angegriffen und damit nach Ansicht der Fragesteller die NS-
Vernichtungspolitik gegen die europäischen Juden verharmlost (www.hessensc
hau.de/politik/landtag/oskar-schindler-wuerde-sie-verachten-wie-michel-friedm
an-mit-der-afd-abrechnete-v3,friedman-rede-landtag-afd-100.html, letzter
Zugriff am 28. Februar 2025). Seinen Austritt aus der CDU im Januar 2025
begründete er mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag über einen CDU-
Entschließungsantrag für den Schutz der Grenzen gegen illegale
Einwanderung, der dank der Stimmen der AfD angenommen worden war (www.tagessch
au.de/inland/regional/hessen/friedman-cdu-austritt-100.html, letzter Zugriff am
28. Februar 2025).
Die Kleine Anfrage dient daher dem Zweck, der Möglichkeit einer
parteipolitischen Instrumentalisierung des Vereins und des Gedenkens an Anne Frank
nachzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung der Aufruf zum taktischen
Wählen gegen die AfD eine parteipolitische Tätigkeit dar, und wenn nein,
warum nicht?
2. Stellen nach Ansicht der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller sowie in den Medien beschriebenen Tätigkeiten des Vereins
im Rahmen der Bundestagswahl 2025, insbesondere der Aufruf zum
taktischen Wählen gegen die AfD, einen Verstoß gegen § 55 Absatz 1 Punkt 1
Satz 2 der Abgabenordnung (AO) dar (bitte begründen)?
3. Plant die Bundesregierung, die Verwendung von Steuermitteln aufgrund
der möglicherweise parteipolitischen Tätigkeit des Vereins während des
Bundestagswahlkampfes 2025 zu prüfen (bitte begründen)?
a) Wenn ja, auf welche Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Plant die Bundesregierung, die Förderung des Vereins aufgrund seiner
möglicherweise parteipolitischen Tätigkeit einzustellen?
a) Wenn ja, ab wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. In welcher Höhe hat der Verein innerhalb der letzten zehn Jahre
Fördermittel des Bundes erhalten (bitte bis zum letzten Stichtag der
Datenerfassung die jeweilige Jahressumme, das beteiligte Ressort der
Bundesregierung sowie den Projektnamen aufführen, und wie hoch waren die
Personalkosten, die die Bundesregierung in diesen Projekten trug, bitte zudem
nach Projekt aufschlüsseln)?
6. Auf Grundlage welches Beschlusses des Deutschen Bundestages wird der
Verein durch das Bundesministerium des Innern (BMI) gefördert, und
handelt es sich dabei um eine institutionelle Förderung?
a) Wenn ja, in welcher Höhe wird der Verein institutionell gefördert?
b) Wenn nein, um welche Art der Förderung handelt es sich, und zu
welchem Zweck?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Löhne für die
19 Vollzeitangestellten, die 37 Teilzeitangestellten und die 33 Teamer, die
der Verein im Jahr 2023 zahlte?
a) Welches Gehalt erhalten die Direktoren des Vereins (bitte Monats- und
Stundenlohn angeben)?
b) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der Vollzeitangestellten (bitte
Monats- und Stundenlohn angeben)?
c) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der Teilzeitangestellten (bitte
Monats- und Stundenlohn angeben)?
d) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der 33 Teamer (bitte Monats-
und Stundenlohn angeben)?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Angestellten- und Gehaltsstruktur für das Jahr 2024?
8. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren Fördermittel vom durch den Bund geförderten Forschungsinstitut
Gesellschaftlicher Zusammenhalt?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
9. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren Fördermittel von der durch den Bund finanzierten Deutschen
Welle?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
10. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren Fördermittel von der durch den Bund geförderten Deutschen
Nationalbibliothek?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
11. Auf welche Art und Weise kooperiert der Verein nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der durch den Bund geförderten Deutschen
Nationalbibliothek?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit
besteht, worauf basiert sie, und welche Projekte wurden gemeinsam
durchgeführt?
b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zusammenarbeit
besteht, worauf basiert die Verbindung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
12. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren Fördermittel von der durch den Bund geförderten Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
13. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren Fördermittel von der Bundeszentrale für politische Bildung?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Berlin, den 22. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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