Weiteres Verfahren der Bundesregierung mit der Initiative Green Card (Antwort zu Drs. 21/2801)
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Weiteres Verfahren der Bundesregierung mit der Initiative Green Card (Antwort zu Drs. 21/2801)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3176
21. Wahlperiode 08.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Julian Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2801 –
Weiteres Verfahren der Bundesregierung mit der Initiative Green Card
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die sogenannte Green-Card-Initiative (Green Card: An EU Action Plan for
Plant-Based Foods) zielt auf eine Umgestaltung des EU-Lebensmittelsystems
durch pflanzliche Alternativen ab. Die Initiative wurde im Januar 2025 durch
einen offenen Brief von über 130 Organisationen an EU-Kommissar
Christophe Hansen gestartet und fordert die EU-Kommission auf, bis 2026 einen
umfassenden EU-Aktionsplan für pflanzliche Lebensmittel zu entwickeln (https://
eeb.org/wp-content/uploads/2025/01/Joint_call_EU_Action_Plan_for_Plant-B
ased_Foods_Jan2025.pdf). Sie basiert auf Berichten wie dem „Vision for
agriculture and food“ der EU-Kommission (https://agriculture.ec.europa.eu/overvi
ew-vision-agriculture-food/vision-agriculture-and-food_en) und dem Draghi-
Report zur Wettbewerbsfähigkeit (https://commission.europa.eu/topics/eu-co
mpetitiveness/draghi-report_en). Es heißt, dass der Aktionsplan für
Pflanzennahrung zahlreiche Vorteile hätte, darunter die Reduzierung von
Importabhängigkeiten, die Förderung gesunder pflanzlicher Ernährungsweisen,
Innovationen in der Landwirtschaft und Integration in den EU Green Deal. Er baut auf
früheren Maßnahmen wie Dänemarks nationalem Aktionsplan für pflanzliche
Lebensmittel (2023) auf, der als Vorbild dient (www.deutsche-molkerei-zeitun
g.de/politik-wirtschaft/aktionsplan-fuer-pflanzliche-lebensmittel-vorgestellt/).
Fleischverbände kritisierten bereits im Vorfeld eine erstarkte politische
Förderung pflanzlicher Alternativen zu tierischen Proteinen auf europäischer Ebene
oder die Lockerung bei der Benennung dieser Produkte in Anlehnung an ihre
tierischen Originale – Kernelemente der Green-Card-Initiative. Sie stellen den
pauschalen Klimanutzen eines Ernährungswandels hin zu mehr Pflanzenkost
infrage („Does shifting to plant‑based diets really reduce emissions?“) und
verweisen auf mögliche unerwünschte Effekte. Darunter negative
Auswirkungen auf die Speicherung von organischem Kohlenstoff in den Böden oder eine
Erhöhung der Lachgasemissionen (https://meatthefacts.eu/home/activity/beyo
nd-the-headlines/does-shifting-to-plant-based-diets-really-reduce-emissions/?
utm_source=openai). Farm Europe veröffentlichte am 26. März 2025 einen
von 125 Organisationen der europäischen Tierhaltungslieferketten
unterzeichneten Appell („Nourishing Europe: The Importance of Animal Proteins“). Er
fordert eine EU‑Lebensmittelstrategie, die Tierprotein ausdrücklich aufwertet,
vor einseitigen Bewertungen warnt und ökonomische Risiken einer Politik
zulasten der Tierhaltung betont – damit ein klarer Kontrapunkt zur Idee eines
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 8. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
EU‑Aktionsplans ausschließlich für pflanzliche Lebensmittel (www.farm-euro
pe.eu/our-works/resilience-en/125-organisations-call-for-a-new-impetus-in-th
e-eu-food-policy-valorising-livestock-farming/).
1. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur sogenannten Green
Card ein, die einen EU-Aktionsplan für pflanzliche Lebensmittel fordert,
und plant sie, diese Initiative beispielsweise im EU-Rat aktiv zu
unterstützen?
2. Hat die Bundesregierung bereits Kontakte zu den Initiatoren der Green-
Card-Aktion aufgenommen, und wenn ja, welche Ergebnisse gibt es zu
berichten?
3. Wird die Bundesregierung die Green Card in die anstehende Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 einfließen lassen,
insbesondere bezüglich der Förderung pflanzlicher Lebensmittel, und wenn ja,
inwiefern?
4. Plant die Bundesregierung finanzielle oder rechtliche Maßnahmen, um
die Beweggründe der Initiatoren (z. B. zur Proteinwende) umzusetzen?
a) Wenn ja, was soll umgesetzt werden, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 4b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich im Januar 2025 mehr als 130
Organisationen in einem gemeinsamen Aufruf („Call for an Action Plan for Plant-
Based Foods“) an die EU-Kommission gewandt haben.
Am 19. Februar 2025 hat EU-Kommissar Christophe Hansen seine Vision für
Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt. Darin wird Folgendes ausgeführt:
„Was die wichtigsten Einfuhrabhängigkeiten betrifft, so ist die Versorgung der
Union mit Eiweiß in hohem Maße von hochwertigen Einfuhren aus einer
begrenzten Zahl von Ursprungsländern abhängig, wodurch unser
Lebensmittelsystem anfällig für globale Marktschwankungen und Nachhaltigkeitsrisiken ist.
Wir müssen die Art und Weise berücksichtigen, wie Eiweiß in der EU sowohl
erzeugt als auch verbraucht wird. Die EU-Kommission wird daher einen
umfassenden Plan zur Bewältigung dieser Herausforderungen entwickeln, in dem
politische Maßnahmen, Forschung und Anstrengungen vor Ort kombiniert
werden, um ein unabhängigeres und nachhaltigeres EU-Eiweißsystem zu schaffen
und gleichzeitig die Einfuhren zu diversifizieren.“
Inwiefern der angekündigte Plan der EU-Kommission eine pflanzenbasierte
Ernährung, wie von den Unterzeichnenden des gemeinsamen Aufrufs an die EU-
Kommission gefordert, in den Blick nimmt, entzieht sich der Kenntnis der
Bundesregierung.
Im Übrigen wird auf die folgende Vereinbarung der Regierungsparteien im
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode verwiesen:
„Wir setzen uns für eine umfassende und ambitionierte EU-Eiweißstrategie ein
und stärken den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen, um den Import zu
verringern. Wir fördern die Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger
alternativer Proteine.“
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Forderungen der
Green-Card-Initiatoren auf deutsche Verbraucher und die deutsche
Lebensmittelindustrie auswirken, und wenn ja, in welcher Form, und woher
hat sie die Kenntnis?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen die Vorhaben
beispielsweise auf die Zulassung gentechnisch veränderter pflanzlicher
Produkte in der EU hat, und wie positioniert sich die Bundesregierung
dazu?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Auswirkungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Finanzierungsquellen
die Initiatoren der Green-Card-Aktion nutzen, und gibt es öffentliche
Förderungen aus Deutschland oder der EU, und wenn ja, welche
Unterstützungsleistungen sind es?
Die Prüfung, ob Unterzeichnende des „Call for an Action Plan for Plant-Based
Foods“ aktuell im Rahmen der Projektförderung zum Themenfeld Ernährung
sowie im Rahmen der institutionellen Förderung Mittel durch die
Bundesregierung gewährt werden, hat Folgendes ergeben:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) erhält gegenwärtig
projektbezogene Zuwendungen des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) für das online-Verbraucherportal Lebensmittel-
klarheit.de.
Zudem fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
den vzbv institutionell zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine weiteren entsprechenden
Finanzierungsquellen oder Fördermaßnahmen der unterzeichnenden
Organisationen bekannt.
8. Hat die Bundesregierung Pläne, die Initiatoren in Beratungsgremien
einzubinden, z. B. für zukünftige nationale Gesetzgebungsverfahren zu
pflanzlichen Lebensmitteln?
Ein entsprechender Gesetzentwurf würde gemäß den Vorgaben der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) den betroffenen
Zentral- und Gesamtverbänden sowie den Fachkreisen, die auf Bundesebene
bestehen, zur Beteiligung zugeleitet werden (vgl. § 47 GGO).
9. Welche Fortschritte auf EU-Ebene gibt es bei der Umsetzung der Green-
Card-Forderungen seit Januar 2025, und wie wird die Bundesregierung
in diesen Prozess involviert?
Nach Informationen der Bundesregierung arbeiten die Kommissionsdienste
derzeit an einer EU-weiten Proteinstrategie.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4b verwiesen.
10. Gibt es Evaluierungen der Bundesregierung zu den potenziellen
wirtschaftlichen Auswirkungen der Initiative auf Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Abhängigkeit
Deutschlands von Düngemittelimporten aus Ländern wie Russland und
Belarus zu reduzieren, im Einklang mit der Green Card und dem Ziel
strategischer Autonomie durch pflanzliche Biosolutions?
Es sind von der Bundesregierung derzeit keine Maßnahmen im Kontext von
Düngemittelimporten aus den in der Frage genannten Ländern geplant.
Eine unmittelbare Abhängigkeit Deutschlands von Düngemittelimporten aus
Russland oder Belarus besteht im Übrigen nicht, da die deutsche
Landwirtschaft nicht auf Düngemittellieferungen aus diesen Ländern angewiesen ist. Es
existieren ausreichend alternative Produktions- und Lieferländer für Stickstoff-
und Phosphatdüngemittel.
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial pflanzlicher
Lebensmittel, die EU-weite Lebensmittelsicherheit zu stärken, und welche
nationalen Strategien werden entwickelt, um geopolitische Risiken wie
extreme Wetterereignisse zu mindern?
13. Welche Initiativen plant die Bundesregierung ggf., um pflanzenreiche
Ernährungsweisen zu fördern, wie in der Green Card gefordert, z. B. durch
Anpassung der Ernährungspyramide oder Steuererleichterungen für
pflanzliche Produkte?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel der Bundesregierung ist es, eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu
stärken. Hierzu gehören unter anderem Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte und
auch Fleisch und Fisch. Sowohl der Ernährungskreis der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) als auch die Ernährungspyramide des
Bundeszentrums für Ernährung beruhen auf den wissenschaftlich erarbeiteten
lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen der DGE, die eine
pflanzenbetonte Ernährungsweise empfehlen und somit eine Hilfestellung für eine
gesunde und ausgewogene Ernährung darstellen.
Steuererleichterungen für pflanzliche Produkte sind derzeit durch die
Bundesregierung nicht geplant.
Mit Blick auf die zitierten extremen Wetterereignisse ist festzuhalten, dass in
Zusammenarbeit mit den Ressortforschungseinrichtungen Thünen-Institut und
Julius Kühn-Institut im Geschäftsbereich des BMLEH sowie dem Deutschen
Wetterdienst (DWD) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
eine koordinierte Forschung und Beobachtung des Klimawandels und seiner
Folgen erfolgen. Der DWD liefert präzise Wetter- und Klimavorhersagen sowie
Warnungen vor Wetterextremen, die in Reflektion mit den
Ressortforschungseinrichtungen des BMLEH für die politische Entscheidungsfindung und
Risikoprävention in den Agrarbereich einfließen. Dieses Zusammenspiel fördert die
Entwicklung angepasster Frühwarnsysteme, verbessert die
Informationsversorgung von Landwirtinnen und Landwirten und unterstützt mit datenbasierten
Szenarien die Anpassung von Anbauverfahren und Betrieben.
Darüber hinaus arbeiten in der Deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS) unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit alle Ressorts der
Bundesregierung in der Vorsorge gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels
zusammen. Die Strategie sieht seit Ende des Jahres 2024 erstmals klare Ziele für
verschiedene Handlungsfelder vor. Im Handlungsfeld Landwirtschaft ist
beispielsweise das Ziel gesetzt, die Resilienz der Agrarökosysteme gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels zu stärken (Ziel 3) oder landwirtschaftliche
Betriebe weiter anzupassen an klimatische Veränderungen und widerstandsfähig
zu machen gegenüber Klimavariabilität und ungünstigen
Witterungsbedingungen (Ziel 4). Die Ziele sind in einem Aktionsplan Anpassung zur DAS mit
Maßnahmen unterlegt.
Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung sind die Länder für
Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Naturereignissen zuständig
(Artikel 30, 70, und 35 Absatz 2 des Grundgesetzes). Hat ein solches Naturereignis
nationales Ausmaß, kann der Bund die Länder beim Schadensausgleich
unterstützen. Um in einem solchen Fall vorbereitet zu sein und zügig handeln zu
können, hat das BMLEH mit den Ländern eine „Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern über die Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen
der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen einer
Dürre (oder ein anderes Schadensereignis) in ihrer Existenz gefährdet sind“
erarbeitet. Demnach können Billigkeitsleistungen gewährt werden, wenn die
durchschnittliche Erzeugung (Naturalertrag) des betreffenden
landwirtschaftlichen Unternehmens durch die Dürre um mehr als 30 Prozent zurückgegangen
ist.
14. Wie wird die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit deutscher
Landwirte durch den Ausbau pflanzlicher Produktion ggf. unterstützen,
einschließlich neuer Geschäftsmöglichkeiten und Inspiration für junge
Landwirte?
Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft wird über die im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gewährten
Direktzahlungen unterstützt.
Die Bundesregierung unterstützt die pflanzliche Produktion durch die
Förderung vielfältiger Forschungs- und Entwicklungs- sowie Modell- und
Demonstrationsvorhaben. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben im Rahmen der
Eiweißpflanzenstrategie, mit denen der Anbau und die Verwertung regional
erzeugter pflanzlicher Proteine (insbesondere Leguminosen) gefördert werden.
Ziel ist, Angebot und Nachfrage nach heimisch erzeugten Rohstoffen
beziehungsweise Produkten zu stärken. Weitere Informationen sind abrufbar unter
www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Eiweisspflanzenstr
ategie/eiweisspflanzenstrategie_node.html.
15. Plant die Bundesregierung, kulinarische Ausbildungen mit Fokus auf
pflanzliche Küche zu fördern, und wie wird dies in nationale
Bildungsprogramme integriert?
Die Bundesregierung misst der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung
große Bedeutung bei und unterstützt Maßnahmen, die zur Modernisierung,
Nachhaltigkeit und Praxisorientierung der Ausbildungsberufe beitragen. Im Zuge der
Neuordnung der dualen hotel- und gastgewerblichen Ausbildungsberufe wurde
in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin, die
am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, die Zusatzqualifikation „Vertiefung für
vegetarische und vegane Küche“ eingeführt und damit in der bundesrechtlich
geregelten Berufsausbildung strukturell verankert. Die Zusatzqualifikation
ermöglicht den Auszubildenden, weitergehende Kompetenzen im Bereich der
pflanzenbasierten Küche zu erwerben und sich gezielt in diesem Bereich zu
spezialisieren. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine spezifischen
nationalen Bildungsprogramme vor, die gezielt auf pflanzenbasierte
kulinarische Ausbildung ausgerichtet sind.
16. Welche zusätzlichen Mittel wird die Bundesregierung ggf. für Forschung
und Entwicklung im Bereich pflanzlicher Lebensmittel und Biosolutions
bereitstellen, um die Ziele der Green Card zu erreichen?
Ziel des an die EU-Kommission gerichteten Aufrufs ist die Entwicklung eines
EU-Aktionsplans für pflanzenbasierte Ernährung bis zum Jahr 2026. Ob und in
welcher Form die EU-Kommission diesem Anliegen nachkommt, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Angaben zu Mittelausgaben seitens der
Bundesregierung sind insofern nicht möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4b verwiesen.
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu EU-Vorschlägen wie dem
Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ (www.deutschlandfun
k.de/eu-parlament-stimmt-fuer-abschaffung-von-namen-wie-veggie-burg
er-und-veggie-wurst-100.html#:~:text=%22Veggie%2DWurst%22-,Beze
ichnungen%20verboten,entsprechende%20Gesetzes%C3), und wie passt
dies zur Förderung pflanzlicher Lebensmittel in der Green Card?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 172 des
Abgeordneten Marcel Bauer auf Bundestagdrucksache 21/2665 wird verwiesen. Ein
direkter Zusammenhang mit den Forderungen der Unterzeichnenden des „Call
for an EU-Action Plan for Plant-Based Foods“ wird nicht gesehen.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das PlantEurope-
Netzwerk (www.ernaehrungswandel.org/vernetzen/planteurope/about) an der
Green-Card-Aktion beteiligt ist und wenn das Netzwerk beteiligt ist,
welche Rolle spielen einzelne, ausgewählte Mitglieder bei der
Formulierung des Aktionsplans (bitte Mitglieder und Organisationen benennen,
die maßgeblich an der Green Card-Initiative mitgewirkt haben)?
Das PlantEurope-Netzwerk tritt nicht als Unterzeichner des an die EU-
Kommission gerichteten „Call for an Action Plan on Plant-Based Foods“ auf (vgl.
zitierter Aufruf in der Vorbemerkung der Fragesteller). Weitere Informationen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
19. Gibt es eine Liste der über 130 Organisationen, die den offenen Brief an
EU-Kommissar Christophe Hansen im Januar 2025 unterstützt haben
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche deutschen
Organisationen sind darunter vertreten?
Eine Liste der Unterzeichnenden befindet sich am Ende des in der
Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Aufrufs.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Verbindungen zwischen den
Initiatoren der Green-Card-Aktion und EU-Institutionen wie der Kommission
oder dem Parlament bestehen, und wenn ja, welche Verbindungen sind
bekannt, und auf was sind diese Nähen zu den Institutionen
zurückzuführen (beispielsweise frühere Initiativen oder Ähnliches)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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